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V/0276/2018

Neubau der Grundschule Sprakel einschließlich einer Zweifachsporthalle auf einem Grundstück im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg

Vorlagen 15.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 33.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1828 Zeichen

Anlage A zur V/0276/2018 
Kurzüberblick 
Gegenstand dieser Vorlage ist der konkretisierende Errichtungsbeschluss zum Neubau der 
Grundschule Sprakel auf einer Fläche im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplanes Nr. 559 -  Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg sowie der 
Beschluss zur Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Durchführung eines nicht-offenen 
Architektenwettbewerbs für den Neubau der Grundschule Sprakel und den Bau der neuen Schule 
Albachten.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Produkt 030101 – Grundschulen 
Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan-
dorte in Europa. 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 030101 Bezeichnung der PG: Grundschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 70 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Schulneubauten und die Sporthalle in Sprakel werden barrierefrei geplant und errichtet.  
Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.

Beschlussvorlage

19619 Zeichen

V/0276/2018 
V/0276/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau der Grundschule Sprakel einschließlich einer Zweifachsporthalle auf einem Grundstück 
im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich 
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
• Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes und  
• Wiederholungsplanung am Standort für die neue Grundschule in Albachten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   12.06.2018 Sportausschuss Vorberatung 
   19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und  
Wohnen 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Errichtungsbeschluss gem. Ziffer 2.1 der Vorlage V/0845/2017/1 „Grundschule Sprakel, 
Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit 
entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes oder durch einen 
Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit zur 
Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 €“ wird wie folgt konkretisiert: 
 
Bezirk Nord: Grundschule Sprakel, Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option 
zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit auf einer Grundstücksfläche von ca. 11.000 qm im westlichen 
Teil der Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
23.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Woltering/Frau Carl 
Telefon: 492-4013/ -2458 
wolteringthomas@stadt-
muenster.de 
carl@stadt-muenster.de

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V/0276/2018 
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ - vgl. Vorlage V/0312/2018, Kostenrah-
men ca. 8.774.000 € 
 
1.1. Bezirk Nord: Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle auf dem o.g. neuen Schulgrund-
stück, Kostenrahmen ca. 4.995.000 € für Bedarfe des Schul- und Vereinssports. 
 
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur perspektivischen Folgenutzung des derzeitigen 
Schulgrundstücks In der Au 3 für Wohnbebauung zu entwickeln. 
 
 
2. Der Rat beschließt ein Wettbewerbsverfahren zur Durchführung eines nichtoffenen Architekten-
wettbewerbes für den Neubau der Grundschule Sprakel und eine Wiederholungsplanung für die 
neue Grundschule Albachten unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und der Beschleunigung 
bei der Realisierung. 
 
2.1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der Grundschule in Sprakel mit 
Zweifachsporthalle und die Wiederholungsplanung für die neue Grundschule Albachten wird ein 
nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) 
durchgeführt. 
 
2.2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: 
 
 Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpro-
gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen 
 Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume) 
 Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit 
 Berücksichtigung ökologischer Aspekte 
 Wirtschaftlichkeit  
 Nachhaltigkeit 
 Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Reali-
sierbarkeit 
 
 Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 
 
2.3. Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich infolge des Inkrafttretens der 
VgV zum April 2016 wie folgt zusammen: 
 
stimmberechtigte Mitglieder: 
 
 Fachpreisrichter ausloberunabhängig: 
 Roland Bondzio, Münster 
 Prof. Andreas Fritzen, Köln 
 Prof. André Habermann, Lemgo 
 Christian Kuckert, Münster 
 Cornelia Neubürger, Bochum 
 N.N. 
 
Fachpreisrichter ausloberabhängig: 
 Jörg A. Michel, Technischer Leiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Stadt Münster 
 
Sachpreisrichter, ausloberabhängig: 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen

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V/0276/2018 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhal-
tigkeit, Stadt Münster 
 
 
nicht stimmberechtigte Mitglieder: 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: 
 Helmut Riesenbeck, Warendorf 
 Martin Schlüter, Münster 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: 
 Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Georg Mümken, Abteilungsleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Michael Willnath, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster 
 Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie, Stadt Münster 
 
Sachverständige Berater/in: 
 Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt 
Münster 
 Jörn Oesterreich, Schulleiter der Grundschule Sprakel 
 Susanne Uphaus, Projektleitung, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Vorprüfung 
 Andreas Bußwolder, Sportamt, Stadt Münster 
 Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Thomas Woltering, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Drees & Huesmann Planer, Bielefeld 
 Prof. Uwe Rotermund, Höxter (Lebenszykluskostenbetrachtung) 
 
Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes ändern sollte, so wird die Verwaltung b e-
auftragt, in eigener Zuständigkeit Personen nachz ubenennen, um das Wettbewerbsverfahren 
nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können. 
 
2.4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur 
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspre-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 
 
2.5. Die Terminübersicht für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließen-
de VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Finanzierung der baulichen Erweiterung zur 2-Zügigkeit mit der Option zur Erweiterung zur 3-
Zügigkeit sowie des Umbaus im Bestand der Grundschule Sprakel am bestehenden Standort stehen 
gem. Beschluss mit der Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 insgesamt 7.885.000 € einschl. 
Wettbewerb zur Verfügung.

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V/0276/2018 
Die Finanzierung der Differenz zum nunmehr geplanten Neubau in Höhe von 889.000 € erfolgt aus 
der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung für Schulgebäude“. Die Finanzierung des Neubaus der 
Zweifachsporthalle auf dem Grundstück der Grundschule Sprakel erfolgt durch Ansatzverlagerung 
aus der Sammelposition 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. Die Mittel werden wie folgt bereitgestellt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4820 Grundschule Sprakel 
einschl. Zweifachsport-
halle 
    
Auszahlungen  - für Baumaßnahmen 2018 90.000 apl: Deckung aus 4720 
(Erw. Schulgebäude) 
   VE   
   2019 2.438.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2020 6.785.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2021 3.991.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2022 465.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 13.769.000  
 
Für die Finanzierung des Neubaus  der Grundschule im Stadtteil Albachten stehen gem. Beschluss 
mit der Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 insgesamt 8.774.000 € zur Verfügung. 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4830 Grundschule Albachten     
Auszahlungen  - für Baumaßnahmen 2018 70.000 apl: Deckung aus 4720 
(Erw. Schulgebäude) 
   VE   
   2019 1.615.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2020 4.307.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2021 2.519.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2022 263.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 8.774.000   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2018 au-
ßerplanmäßig nach § 83 GO NW bei den  neuen Maßnahmen „Grundschule Sprakel“ und „Grun d-
schule Albachten“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720  „Erweite-
rung Schulgebäude“.

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V/0276/2018 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Neubau der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsport-
halle und einer Wiederholungsplanung für die neue Grundschule in Albachten für den Wettbewerb 
und das anschließende VgV-Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca. 155.000 € entstehen, die 
aus der o.g. Finanzstelle finanziert werden.  
 
Unter Berücksichtigung der 8 bereits mit der Vorlage V/0845/1 beschlossenen Schulbaumaßnahmen, 
dem Vorschlag zur Erweiterung der Mosaik-Schule mit der Vorlage V/0224/2018/1 sowie der Diffe-
renz zum Neubau der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsporthalle stehen zur Finanzierung weiterer 
Maßnahmen noch 1.186.940 € zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1:  
 
Die Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel ist auf 2 Eingangsklassen festgelegt. Die für die 2-
Zügigkeit erforderlichen Räume sind in dem Schulgebäude nicht vorhanden. Im laufenden Schuljahr 
hat die Schule 6 Klassen gebildet. Nach Realisierung der erwarteten Bautätigkeiten wird die Bevölke-
rung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren in Sprakel in dem Maße wachsen, dass die Schule mindes-
tens 2-zügig zu führen sein wird. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird laut aktueller Prognose selbst die 
2-Zügigkeit nicht mehr ausreichen. Ob tatsächlich 3 Züge benötigt werden, hängt von der Vermark-
tungs- und Fertigstellungsdauer ab.  
 
Ein Ausbau am vorhandenen Standort der Grundschule Sprakel ist zwar planerisch möglich, jedoch 
ist das Grundstück sehr beengt und alle Baumaßnahmen sind mit erheblichen Beeinträchtigungen für 
die Schule verbunden. Bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit kann das Raumprogramm nicht im vollen 
Umfang realisiert werden.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 einen 
Errichtungsbeschluss zur Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erwei-
terung zur 3-Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterungen des bestehenden Grundschulgebäu-
des oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel gefasst. Auf dieser 
Grundlage wurde die Verwaltung beauftragt, den getroffenen Errichtungsbeschluss auf den festzule-
genden Standort im 1. Quartal 2018 zu konkretisieren und den politischen Gremien zur Beschlussfas-
sung vorzulegen. In der Vorlage V/0224/2018 ist der konkretisierende Errichtungsbeschluss für die 
Beratungskette zur Ratssitzung am 04.07.2018 angekündigt.  
 
Die Verwaltung hat kurzfristig verfügbare Flächen für einen Neubau der Grundschule Sprakel geprüft 
und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die erforderliche Fläche am westlichen Rand des Bauge-
bietes „nördlich Landwehr“ vorhanden und geeignet ist. 
 
Auf der Grundlage der parallel im Beratungsgang laufenden Vorlage V/0312/2018 soll die geänderte 
Zielsetzung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel - Nördlich 
Landwehr/Westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ beschlossen werden. 
 
Auf dem Grundstück ist neben dem Schulgebäude auch eine Zweifachsporthalle zu errichten. Für 
eine 2-Zügigkeit sind stundenplantechnisch 0,8 Übungseinheiten erforderlich, die mit einer Einfach-
sporthalle abzudecken sind. Eine 3-Zügigkeit erfordert 1,2 Übungseinheiten, so dass hierfür eine 
Zweifachsporthalle zur Verfügung stehen muss. Der Rat hat am 13.12.2017 mit der Vorlage 
V/0845/2017/1 u.a. folgendes beschlossen: „Schulerweiterungen sollen grundsätzlich auch die not-
wendigen zusätzlichen Sportanlagen umfassen. Investitionen an Standorten, die keine Möglichkeit 
aufweisen, die notwendigen Sportanlagen auf dem Schulgrundstück unterzubringen, sind zu vermei-
den.“ Der Sportclub Sprakel 1930 e.V. verfügt mit dem Sportheim, der Gymnastikhalle und den städti-
schen Sportaußenanlagen auf dem Gelände Im Draum über eine Sportinfrastruktur. Der Sporthallen-
bedarf der Grundschule Sprakel mit Blick auf die Option zum Ausbau zur 3-Zügigkeit, die Nutzung

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V/0276/2018 
von Synergien für Schule und Verein sowie die Steigerung der Attraktivität durch eine weitere Ver-
besserung der Sporthallenkapazitäten im Stadtteil Sprakel begründen den Bedarf für die Zweifach-
sporthalle. 
 
Für die Sanierung der Bestandshalle am Standort In der Au, die aufgrund der Maße keine Einfach-
sporthalle darstellt, sind im Haushalt 2018 ff. bereits Mittel zur Instandhaltung eingestellt. Eine Investi-
tion in eine neue Zweifachhalle erscheint wirtschaftlicher und nachhaltiger zu sein. Nach Rückbau der 
Grundschule Sprakel einschließlich der Einfachsporthalle kann die so freigewordene Fläche zur 
Wohnbebauung entwickelt und vermarktet werden. Hierzu ist ein Konzept zur Folgenutzung zu erstel-
len. 
 
 
Zu 2.1 und 2.2: Architektenwettbewerb 
Der Rat hat beschlossen, eine neue Grundschule Albachten zu bauen. Ebenso soll die Grundschule 
Sprakel neu gebaut werden. Die Rahmenbedingungen beider Schulneubauten sind aufgrund gleicher 
Zügigkeiten (2-Zügigkeit mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit) vergleichbar. Deshalb bietet 
sich ein gemeinsamer Architektenwettbewerb an, um Synergien zu nutzen, die Wirtschaftlichkeit zu 
erhöhen und eine Beschleunigung im Ablauf zu erwirken. 
Es wird vorgeschlagen, einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungs-
wettbewerbe) für den Neubau der Grundschule Sprakel und die neue Schule in Albachten durchzu-
führen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl 
qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der 
Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und 
gestalterischen, als auch die wirtschaftlichen Aspekte. 
 
Als Wettbewerbsart wird ein „nichtoffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf 
15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 6 Büros durch die Ausloberin, die Stadt Münster, einge-
laden (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0275/2018). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelegen-
heit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse 
neben der EU-Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 9 Architek-
turbüros durch Losverfahren bestimmt. 
 
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und 
der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs-
konzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s.u.) teilnehmen. 
 
 
Zu 2.3: Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgerichte eine 
Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter 
unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über 
dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer.  
Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende Wettbewerbsverfahren ein stimmbe-
rechtigtes Gremium von 9 Personen. 
 
Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes ändern sollte, so wird die Verwaltung beau f-
tragt, in eigener Zuständigkeit Personen nachzubenennen, um das Wettbewerbsverfahren nach den 
Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können. 
 
Zu 2.4.: VgV-Verfahren 
 
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungsleis-
tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto-Auftragshöhe 221.000 €) ge-
mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben.

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V/0276/2018 
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren 
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. 
 
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vor-
genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des 
Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten 
Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. 
 
Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses 
den politischen Gremien zur Beratung/Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
Zu 2.5: Terminübersicht 
 
16.07.2018 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 
20.08.2018 Bewerbungsschluss 
22.08.2018 Auslosung der Teilnehmer 
31.08.2018  Versand der Auslobungsunterlagen 
14.09.2018 Einführungskolloquium  
29.11.2018 Abgabe der Planunterlagen (Bearbeitungszeitraum wg. Ferienzeit verlängert) 
06.12.2018 Abgabe Einsatzmodell 
15.02.2019  Sitzung des Preisgerichts 
II.Q. 2019 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 2.4) 
 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen 
 
Auf der Grundlage der Ermittlung des Kostenrahmen für einen Neubau einer 2-zügigen Grundschule 
mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit sind zusätzliche Kosten gegenüber dem bereits ge-
troffenen Errichtungsbeschlusses für Erweiterungsmaßnahmen am aktuellen Standort in Höhe 
889.000 € ermittelt worden. Der Kostenrahmen für eine Zweifachsporthalle beträgt 4.995.000 €. In der 
Gesamtbetrachtung der Maßnahmen zur Erweiterung von Schulgebäuden verbleibt noch ein verfüg-
barer Ansatz in Höhe von 1.186.940 €. Die Finanzierung der neuen Grundschule in Albachten ist in 
den Errichtungsbeschlüssen für 8 Schulen in der Vorlage V/0845/2017 enthalten. 
 
 
67.817.940 € Ansatz Finanzstelle "Erweiterung Schulgebäude" 
abzgl. 55.097.000 € Errichtungsbeschlüsse für 8 Schulen (V/0845/2017/1) 
abzgl. 5.650.000 € Errichtungsbeschluss für die Mosaik-Schule (V/0224/2018) 
abzgl. 889.000 € Differenz zum nunmehr geplanten Neubau Grundschule Sprakel 
abzgl. 4.995.000 € Zweifachsporthalle Grundschule Sprakel 
 
1.186.940 € 
 
noch verfügbarer Ansatz in der Finanzstelle  
"Erweiterung Schulgebäude" 
 
 
Kosten des VgV- / Wettbewerbsverfahrens 
 
Für die Durchführung des VgV-Verfahrens inkl. Architektenwettbewerbs für die neue Grundschule in 
Albachten und für den Neubau der Grundschule Sprakel entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 
155.000 €.

- 8 - 
V/0276/2018 
Durch die teilweise interne Durchführung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienma-
nagement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 10.000 € eingespart. Weitere ca. 8.500 
€ werden durch die Reduktion des Preisgerichtes auf der Ausloberseite eingespart. 
 
 
 
I. V. 
 
gez.     gez. 
Thomas Paal     Matthias Peck 
Stadtdirektor    Stadtrat 
 
 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (9)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2018 Sportausschuss
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31.1 Vorberatung
Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 33.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weißdornweg
  • Schlehenweg
  • In der Au 3f
  • Im Draum

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Details

Aktenzeichen
V/0276/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37