V/0276/2018
Neubau der Grundschule Sprakel einschließlich einer Zweifachsporthalle auf einem Grundstück im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
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Anlage A
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Anlage A zur V/0276/2018 Kurzüberblick Gegenstand dieser Vorlage ist der konkretisierende Errichtungsbeschluss zum Neubau der Grundschule Sprakel auf einer Fläche im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplanes Nr. 559 - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg sowie der Beschluss zur Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Durchführung eines nicht-offenen Architektenwettbewerbs für den Neubau der Grundschule Sprakel und den Bau der neuen Schule Albachten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produkt 030101 – Grundschulen Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan- dorte in Europa. Finanzierung Produktgruppe: 030101 Bezeichnung der PG: Grundschulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 70 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Schulneubauten und die Sporthalle in Sprakel werden barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.
Beschlussvorlage
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V/0276/2018
V/0276/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neubau der Grundschule Sprakel einschließlich einer Zweifachsporthalle auf einem Grundstück
im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
• Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes und
• Wiederholungsplanung am Standort für die neue Grundschule in Albachten
Beratungsfolge
07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
12.06.2018 Sportausschuss Vorberatung
19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement
Vorberatung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und
Wohnen
Vorberatung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.07.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Errichtungsbeschluss gem. Ziffer 2.1 der Vorlage V/0845/2017/1 „Grundschule Sprakel,
Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit
entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes oder durch einen
Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit zur
Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 €“ wird wie folgt konkretisiert:
Bezirk Nord: Grundschule Sprakel, Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option
zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit auf einer Grundstücksfläche von ca. 11.000 qm im westlichen
Teil der Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich
Amt für Schule und
Weiterbildung
Amt für
Immobilienmanagement
23.05.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Woltering/Frau Carl
Telefon: 492-4013/ -2458
wolteringthomas@stadt-
muenster.de
carl@stadt-muenster.de
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Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ - vgl. Vorlage V/0312/2018, Kostenrah-
men ca. 8.774.000 €
1.1. Bezirk Nord: Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle auf dem o.g. neuen Schulgrund-
stück, Kostenrahmen ca. 4.995.000 € für Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur perspektivischen Folgenutzung des derzeitigen
Schulgrundstücks In der Au 3 für Wohnbebauung zu entwickeln.
2. Der Rat beschließt ein Wettbewerbsverfahren zur Durchführung eines nichtoffenen Architekten-
wettbewerbes für den Neubau der Grundschule Sprakel und eine Wiederholungsplanung für die
neue Grundschule Albachten unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und der Beschleunigung
bei der Realisierung.
2.1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der Grundschule in Sprakel mit
Zweifachsporthalle und die Wiederholungsplanung für die neue Grundschule Albachten wird ein
nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe)
durchgeführt.
2.2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen:
Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpro-
gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen
Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume)
Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit
Berücksichtigung ökologischer Aspekte
Wirtschaftlichkeit
Nachhaltigkeit
Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Reali-
sierbarkeit
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.
2.3. Zusammensetzung des Preisgerichtes
Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich infolge des Inkrafttretens der
VgV zum April 2016 wie folgt zusammen:
stimmberechtigte Mitglieder:
Fachpreisrichter ausloberunabhängig:
Roland Bondzio, Münster
Prof. Andreas Fritzen, Köln
Prof. André Habermann, Lemgo
Christian Kuckert, Münster
Cornelia Neubürger, Bochum
N.N.
Fachpreisrichter ausloberabhängig:
Jörg A. Michel, Technischer Leiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Stadt Münster
Sachpreisrichter, ausloberabhängig:
N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen
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N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen
Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhal-
tigkeit, Stadt Münster
nicht stimmberechtigte Mitglieder:
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig:
Helmut Riesenbeck, Warendorf
Martin Schlüter, Münster
N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen
N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen
N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig:
Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Georg Mümken, Abteilungsleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Michael Willnath, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster
Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie, Stadt Münster
Sachverständige Berater/in:
Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt
Münster
Jörn Oesterreich, Schulleiter der Grundschule Sprakel
Susanne Uphaus, Projektleitung, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Vorprüfung
Andreas Bußwolder, Sportamt, Stadt Münster
Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Thomas Woltering, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Drees & Huesmann Planer, Bielefeld
Prof. Uwe Rotermund, Höxter (Lebenszykluskostenbetrachtung)
Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes ändern sollte, so wird die Verwaltung b e-
auftragt, in eigener Zuständigkeit Personen nachz ubenennen, um das Wettbewerbsverfahren
nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können.
2.4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspre-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden.
2.5. Die Terminübersicht für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließen-
de VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Finanzierung der baulichen Erweiterung zur 2-Zügigkeit mit der Option zur Erweiterung zur 3-
Zügigkeit sowie des Umbaus im Bestand der Grundschule Sprakel am bestehenden Standort stehen
gem. Beschluss mit der Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 insgesamt 7.885.000 € einschl.
Wettbewerb zur Verfügung.
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Die Finanzierung der Differenz zum nunmehr geplanten Neubau in Höhe von 889.000 € erfolgt aus
der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung für Schulgebäude“. Die Finanzierung des Neubaus der
Zweifachsporthalle auf dem Grundstück der Grundschule Sprakel erfolgt durch Ansatzverlagerung
aus der Sammelposition 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. Die Mittel werden wie folgt bereitgestellt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4820 Grundschule Sprakel
einschl. Zweifachsport-
halle
Auszahlungen - für Baumaßnahmen 2018 90.000 apl: Deckung aus 4720
(Erw. Schulgebäude)
VE
2019 2.438.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2020 6.785.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2021 3.991.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2022 465.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
Summe aller Auszahlungen/Saldo 13.769.000
Für die Finanzierung des Neubaus der Grundschule im Stadtteil Albachten stehen gem. Beschluss
mit der Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 insgesamt 8.774.000 € zur Verfügung.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4830 Grundschule Albachten
Auszahlungen - für Baumaßnahmen 2018 70.000 apl: Deckung aus 4720
(Erw. Schulgebäude)
VE
2019 1.615.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2020 4.307.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2021 2.519.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2022 263.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
Summe aller Auszahlungen/Saldo 8.774.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2018 au-
ßerplanmäßig nach § 83 GO NW bei den neuen Maßnahmen „Grundschule Sprakel“ und „Grun d-
schule Albachten“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweite-
rung Schulgebäude“.
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V/0276/2018
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Neubau der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsport-
halle und einer Wiederholungsplanung für die neue Grundschule in Albachten für den Wettbewerb
und das anschließende VgV-Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca. 155.000 € entstehen, die
aus der o.g. Finanzstelle finanziert werden.
Unter Berücksichtigung der 8 bereits mit der Vorlage V/0845/1 beschlossenen Schulbaumaßnahmen,
dem Vorschlag zur Erweiterung der Mosaik-Schule mit der Vorlage V/0224/2018/1 sowie der Diffe-
renz zum Neubau der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsporthalle stehen zur Finanzierung weiterer
Maßnahmen noch 1.186.940 € zur Verfügung.
Begründung:
Zu 1:
Die Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel ist auf 2 Eingangsklassen festgelegt. Die für die 2-
Zügigkeit erforderlichen Räume sind in dem Schulgebäude nicht vorhanden. Im laufenden Schuljahr
hat die Schule 6 Klassen gebildet. Nach Realisierung der erwarteten Bautätigkeiten wird die Bevölke-
rung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren in Sprakel in dem Maße wachsen, dass die Schule mindes-
tens 2-zügig zu führen sein wird. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird laut aktueller Prognose selbst die
2-Zügigkeit nicht mehr ausreichen. Ob tatsächlich 3 Züge benötigt werden, hängt von der Vermark-
tungs- und Fertigstellungsdauer ab.
Ein Ausbau am vorhandenen Standort der Grundschule Sprakel ist zwar planerisch möglich, jedoch
ist das Grundstück sehr beengt und alle Baumaßnahmen sind mit erheblichen Beeinträchtigungen für
die Schule verbunden. Bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit kann das Raumprogramm nicht im vollen
Umfang realisiert werden.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 einen
Errichtungsbeschluss zur Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erwei-
terung zur 3-Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterungen des bestehenden Grundschulgebäu-
des oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel gefasst. Auf dieser
Grundlage wurde die Verwaltung beauftragt, den getroffenen Errichtungsbeschluss auf den festzule-
genden Standort im 1. Quartal 2018 zu konkretisieren und den politischen Gremien zur Beschlussfas-
sung vorzulegen. In der Vorlage V/0224/2018 ist der konkretisierende Errichtungsbeschluss für die
Beratungskette zur Ratssitzung am 04.07.2018 angekündigt.
Die Verwaltung hat kurzfristig verfügbare Flächen für einen Neubau der Grundschule Sprakel geprüft
und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die erforderliche Fläche am westlichen Rand des Bauge-
bietes „nördlich Landwehr“ vorhanden und geeignet ist.
Auf der Grundlage der parallel im Beratungsgang laufenden Vorlage V/0312/2018 soll die geänderte
Zielsetzung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel - Nördlich
Landwehr/Westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ beschlossen werden.
Auf dem Grundstück ist neben dem Schulgebäude auch eine Zweifachsporthalle zu errichten. Für
eine 2-Zügigkeit sind stundenplantechnisch 0,8 Übungseinheiten erforderlich, die mit einer Einfach-
sporthalle abzudecken sind. Eine 3-Zügigkeit erfordert 1,2 Übungseinheiten, so dass hierfür eine
Zweifachsporthalle zur Verfügung stehen muss. Der Rat hat am 13.12.2017 mit der Vorlage
V/0845/2017/1 u.a. folgendes beschlossen: „Schulerweiterungen sollen grundsätzlich auch die not-
wendigen zusätzlichen Sportanlagen umfassen. Investitionen an Standorten, die keine Möglichkeit
aufweisen, die notwendigen Sportanlagen auf dem Schulgrundstück unterzubringen, sind zu vermei-
den.“ Der Sportclub Sprakel 1930 e.V. verfügt mit dem Sportheim, der Gymnastikhalle und den städti-
schen Sportaußenanlagen auf dem Gelände Im Draum über eine Sportinfrastruktur. Der Sporthallen-
bedarf der Grundschule Sprakel mit Blick auf die Option zum Ausbau zur 3-Zügigkeit, die Nutzung
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von Synergien für Schule und Verein sowie die Steigerung der Attraktivität durch eine weitere Ver-
besserung der Sporthallenkapazitäten im Stadtteil Sprakel begründen den Bedarf für die Zweifach-
sporthalle.
Für die Sanierung der Bestandshalle am Standort In der Au, die aufgrund der Maße keine Einfach-
sporthalle darstellt, sind im Haushalt 2018 ff. bereits Mittel zur Instandhaltung eingestellt. Eine Investi-
tion in eine neue Zweifachhalle erscheint wirtschaftlicher und nachhaltiger zu sein. Nach Rückbau der
Grundschule Sprakel einschließlich der Einfachsporthalle kann die so freigewordene Fläche zur
Wohnbebauung entwickelt und vermarktet werden. Hierzu ist ein Konzept zur Folgenutzung zu erstel-
len.
Zu 2.1 und 2.2: Architektenwettbewerb
Der Rat hat beschlossen, eine neue Grundschule Albachten zu bauen. Ebenso soll die Grundschule
Sprakel neu gebaut werden. Die Rahmenbedingungen beider Schulneubauten sind aufgrund gleicher
Zügigkeiten (2-Zügigkeit mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit) vergleichbar. Deshalb bietet
sich ein gemeinsamer Architektenwettbewerb an, um Synergien zu nutzen, die Wirtschaftlichkeit zu
erhöhen und eine Beschleunigung im Ablauf zu erwirken.
Es wird vorgeschlagen, einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungs-
wettbewerbe) für den Neubau der Grundschule Sprakel und die neue Schule in Albachten durchzu-
führen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl
qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der
Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und
gestalterischen, als auch die wirtschaftlichen Aspekte.
Als Wettbewerbsart wird ein „nichtoffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf
15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 6 Büros durch die Ausloberin, die Stadt Münster, einge-
laden (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0275/2018). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelegen-
heit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse
neben der EU-Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 9 Architek-
turbüros durch Losverfahren bestimmt.
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und
der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs-
konzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s.u.) teilnehmen.
Zu 2.3: Zusammensetzung des Preisgerichtes
Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgerichte eine
Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter
unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über
dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer.
Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende Wettbewerbsverfahren ein stimmbe-
rechtigtes Gremium von 9 Personen.
Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes ändern sollte, so wird die Verwaltung beau f-
tragt, in eigener Zuständigkeit Personen nachzubenennen, um das Wettbewerbsverfahren nach den
Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können.
Zu 2.4.: VgV-Verfahren
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungsleis-
tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto-Auftragshöhe 221.000 €) ge-
mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben.
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Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vor-
genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des
Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten
Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt.
Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses
den politischen Gremien zur Beratung/Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 2.5: Terminübersicht
16.07.2018 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt
20.08.2018 Bewerbungsschluss
22.08.2018 Auslosung der Teilnehmer
31.08.2018 Versand der Auslobungsunterlagen
14.09.2018 Einführungskolloquium
29.11.2018 Abgabe der Planunterlagen (Bearbeitungszeitraum wg. Ferienzeit verlängert)
06.12.2018 Abgabe Einsatzmodell
15.02.2019 Sitzung des Preisgerichts
II.Q. 2019 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 2.4)
Zu II: Finanzielle Auswirkungen
Auf der Grundlage der Ermittlung des Kostenrahmen für einen Neubau einer 2-zügigen Grundschule
mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit sind zusätzliche Kosten gegenüber dem bereits ge-
troffenen Errichtungsbeschlusses für Erweiterungsmaßnahmen am aktuellen Standort in Höhe
889.000 € ermittelt worden. Der Kostenrahmen für eine Zweifachsporthalle beträgt 4.995.000 €. In der
Gesamtbetrachtung der Maßnahmen zur Erweiterung von Schulgebäuden verbleibt noch ein verfüg-
barer Ansatz in Höhe von 1.186.940 €. Die Finanzierung der neuen Grundschule in Albachten ist in
den Errichtungsbeschlüssen für 8 Schulen in der Vorlage V/0845/2017 enthalten.
67.817.940 € Ansatz Finanzstelle "Erweiterung Schulgebäude"
abzgl. 55.097.000 € Errichtungsbeschlüsse für 8 Schulen (V/0845/2017/1)
abzgl. 5.650.000 € Errichtungsbeschluss für die Mosaik-Schule (V/0224/2018)
abzgl. 889.000 € Differenz zum nunmehr geplanten Neubau Grundschule Sprakel
abzgl. 4.995.000 € Zweifachsporthalle Grundschule Sprakel
1.186.940 €
noch verfügbarer Ansatz in der Finanzstelle
"Erweiterung Schulgebäude"
Kosten des VgV- / Wettbewerbsverfahrens
Für die Durchführung des VgV-Verfahrens inkl. Architektenwettbewerbs für die neue Grundschule in
Albachten und für den Neubau der Grundschule Sprakel entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca.
155.000 €.
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V/0276/2018
Durch die teilweise interne Durchführung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienma-
nagement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 10.000 € eingespart. Weitere ca. 8.500
€ werden durch die Reduktion des Preisgerichtes auf der Ausloberseite eingespart.
I. V.
gez. gez.
Thomas Paal Matthias Peck
Stadtdirektor Stadtrat
Anlage A
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Weißdornweg
- Schlehenweg
- In der Au 3f
- Im Draum
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Details
- Aktenzeichen
- V/0276/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37