V/0595/2024
Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2025 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße
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Anlage A
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Anlage A zur V/0595/2024 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Höhe des Zuschusses an den SC Preußen Münster für die Betriebskosten des städtischen Stadions an der Hammer Straße vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel gemäß dem ISM-Prozess verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: • mit breitem Freizeit-und Sportangebot“. Es werden Mittel für Betriebskosten für das städtische Stadion an der Hammer Straße zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltun- gen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Unterstützung des SC Preußen Münster ist eine vollständige freiwillige Leistung.
Beschlussvorlage
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V/0595/2024 V/0595/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2025 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße Beratungsfolge 27.11.2024 Sportausschuss Vorberatung 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Hauptausschuss beschließt, der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA zum Betrieb der Sportinfrastruktur „Stadion an der Hammer Straße“ für das Kalenderjahr 2025 eine Be- triebsbeihilfe als Zuschuss in Höhe von 780.000,- Euro zu gewähren. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 780.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Ein Veränderungsblatt zu den Minderaufwendungen aufgrund der Absenkung des Zuschusses wird zu den Etatberatungen zum Haushaltsplan 2025 vorgelegt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Sportamt 15.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Guddorf Telefon: 492-5210 Guddorf@stadt-muenster.de - 2 - V/0595/2024 Begründung: Die Stadt Münster hat mit der Sportclub Preußen 06 GmbH & Co. KGaA (nachfolgend SCP genannt) einen Zuschussvertrag geschlossen. Demnach gewährt die Stadt Münster der SCP zur Sicherstellung ihres Spiel- und Trainingsbetriebs im Stadion an der Hammer Straße einen Betriebskostenzuschuss nach Artikel 55 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach Ziffer 11 dieses Artikels darf bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen der Beihilfebetrag nicht höher sein als die Betriebs- verluste in dem betreffenden Zeitraum. Darüber hinaus steht laut Zuschussvertrag die Höhe des Be- triebskostenzuschusses unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Rat der Stadt Münster. Hierbei sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der SCP und der Stadt zu berücksichtigen. In Bezug auf weitere Einzelheiten zum Verfahren und den rechtlichen Regelungen wird auf die Vorla- gen V/0237/2019, V/0979/2020, V/0784/2021, V/0730/2022 und V/0615/2023 verwiesen. Mit Schreiben vom 30.09.2024 hat die SCP für das Jahr 2025 eine Beihilfe in Höhe von 1.200.000,- Euro beantragt. Die zur Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterla- gen wurden fristgemäß elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung hat den Antrag und die Unt erlagen anhand der Vorgaben des EU-Beihilferechts und der vertraglichen Regelungen geprüft. Da das Wirtschaftsjahr der SCP vom 01.07.-30.06 vom städti- schen Haushaltsjahr abweicht, sind die Geschäftsjahre 2024/2025 und 2025/2026 je weils zur Hälfte zu betrachten. Wie in der Begründung der Vorlage V/0615/2023 angenommen, verbessert sich mit dem Aufstieg in die 2. Bundesliga die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der SCP. Die Verbesserung kann nur als mo- derat bewertet werden, da einerseits durch den (noch) ver alteten Zustand der Stadioninfrastruktur noch keine signifikanten Vermarktungszuwächse zu erwarten sind und andererseits ein stark defizitä- rer Abschluss für das abgelaufene Drittligajahr 23/24 den Verein belastet. Erst mit einer mehrjährigen Zweitligazugehörigkeit ist mit einer nachhaltigen Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu rechnen. Angesichts eines Personaletats weit unter dem Schnitt der sechs am Saisonende 22/23 schlechtplatziertesten Zweitliga-Clubs ist die Zweitligazugehörigkeit übe r die aktuelle Saison hinaus jedoch nicht gesichert. Ein kompletter Wegfall des Zuschusses scheidet daher zum jetzigen Zeitpunkt ebenso aus wie die Bewilligung in der veranschlagten Höhe. Die Verwaltung sieht eine Absenkung des im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 vorgesehenen Zuschusses (lfd. Zuschuss Nr. 315 nach Zuschussliste i. H. v. 980.390,00 Euro) um rund 20 % und eine Zuschussgewährung in Höhe von 780.000,00 Euro als angemessen an. Sollte der Betriebsverlust der Stadioninfrastruktur im Kalend erjahr 2025 geringer ausfallen als die Höhe des gewährten Zuschussbetrages, greift der zur Vermeidung einer Überkompensation vertrag- lich vereinbarte Rückforderungsmechanismus. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0595/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2024
- Erstellt
- 20.09.2024 13:28