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V/0595/2024

Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2025 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße

Vorlagen 29.10.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.12.2024, TOP 6

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1090 Zeichen

Anlage A zur V/0595/2024 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird die Höhe des Zuschusses an den SC Preußen Münster für die 
Betriebskosten des städtischen Stadions an der Hammer Straße vorgeschlagen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel gemäß dem ISM-Prozess verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
• mit breitem Freizeit-und Sportangebot“. 
Es werden Mittel für Betriebskosten für das städtische Stadion an der Hammer Straße zur 
Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltun-
gen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Unterstützung des SC Preußen Münster ist eine vollständige freiwillige Leistung.

Beschlussvorlage

4703 Zeichen

V/0595/2024 
V/0595/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2025 für den Betrieb des Stadions 
an der Hammer Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2024 Sportausschuss Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Hauptausschuss beschließt, der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA zum Betrieb 
der Sportinfrastruktur „Stadion an der Hammer Straße“ für das Kalenderjahr 2025 eine Be-
triebsbeihilfe als Zuschuss in Höhe von 780.000,- Euro zu gewähren.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 780.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. Ein Veränderungsblatt zu den Minderaufwendungen aufgrund der 
Absenkung des Zuschusses wird zu den Etatberatungen zum Haushaltsplan 2025 vorgelegt. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Sportamt 
 
15.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Guddorf 
Telefon: 492-5210 
Guddorf@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0595/2024 
Begründung: 
Die Stadt Münster hat mit der Sportclub Preußen 06 GmbH & Co. KGaA (nachfolgend SCP genannt) 
einen Zuschussvertrag geschlossen. Demnach gewährt die Stadt Münster der SCP zur Sicherstellung 
ihres Spiel- und Trainingsbetriebs im Stadion an der Hammer Straße einen Betriebskostenzuschuss 
nach Artikel 55 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach Ziffer 11 dieses Artikels 
darf bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen der Beihilfebetrag nicht höher sein als die Betriebs-
verluste in dem betreffenden Zeitraum. Darüber hinaus steht laut Zuschussvertrag die Höhe des Be-
triebskostenzuschusses unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel 
durch den Rat der Stadt Münster. Hierbei sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der SCP und der 
Stadt zu berücksichtigen. 
 
In Bezug auf weitere Einzelheiten zum Verfahren und den rechtlichen Regelungen wird auf die Vorla-
gen V/0237/2019, V/0979/2020, V/0784/2021, V/0730/2022 und V/0615/2023 verwiesen. 
 
Mit Schreiben vom 30.09.2024 hat die SCP für das Jahr 2025 eine Beihilfe in Höhe von 1.200.000,- 
Euro beantragt. Die zur Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterla-
gen wurden fristgemäß elektronisch zur Verfügung gestellt. 
 
Die Verwaltung hat den Antrag und die Unt erlagen anhand der Vorgaben des EU-Beihilferechts und 
der vertraglichen Regelungen geprüft. Da das Wirtschaftsjahr der SCP vom 01.07.-30.06 vom städti-
schen Haushaltsjahr abweicht, sind die Geschäftsjahre 2024/2025 und 2025/2026 je weils zur Hälfte 
zu betrachten. 
 
Wie in der Begründung der Vorlage V/0615/2023 angenommen, verbessert sich mit dem Aufstieg in 
die 2. Bundesliga die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der SCP. Die Verbesserung kann nur als mo-
derat bewertet werden, da einerseits durch den (noch) ver alteten Zustand der Stadioninfrastruktur 
noch keine signifikanten Vermarktungszuwächse zu erwarten sind und andererseits ein stark defizitä-
rer Abschluss für das abgelaufene Drittligajahr 23/24 den Verein belastet. Erst mit einer mehrjährigen 
Zweitligazugehörigkeit ist mit einer nachhaltigen Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu 
rechnen. Angesichts eines Personaletats weit unter dem Schnitt der sechs am Saisonende 22/23 
schlechtplatziertesten Zweitliga-Clubs ist die Zweitligazugehörigkeit übe r die aktuelle Saison hinaus 
jedoch nicht gesichert. Ein kompletter Wegfall des Zuschusses scheidet daher zum jetzigen Zeitpunkt 
ebenso aus wie die Bewilligung in der veranschlagten Höhe. 
 
Die Verwaltung sieht eine Absenkung des im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 vorgesehenen 
Zuschusses (lfd. Zuschuss Nr. 315 nach Zuschussliste i. H. v. 980.390,00 Euro) um rund 20 % und 
eine Zuschussgewährung in Höhe von 780.000,00 Euro als angemessen an. 
 
Sollte der Betriebsverlust der Stadioninfrastruktur im Kalend erjahr 2025 geringer ausfallen als die 
Höhe des gewährten Zuschussbetrages, greift der zur Vermeidung einer Überkompensation vertrag-
lich vereinbarte Rückforderungsmechanismus. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

27.11.2024 Sportausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0595/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2024
Erstellt
20.09.2024 13:28