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V/0005/2007

Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck

Vorlagen 04.01.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.2.7

Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

156 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 5/2007 
Bebauungsplan Nr. 342  2. Änderung Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

3346 Zeichen

V/0005/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck- Weseler Straße/ 
Autobahnzubringer (B51A)/ Bundesbahnstrecke Wanne- Eickel- Bremen/ Heroldstraße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck- Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51A) / Bun-
desbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetz-
buch im Bereich zwischen Weseler Straße / verlegte Heroldstraße / Haltepunkt Mecklenbeck zu 
ändern. 
 
Innerhalb des Änderungsbereiches liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, 
 
Flur 220, Flurstücke 7 – 16, 138, 140, 165, 169, 171, 172, 174, 240, 251, 252, 254 – 258, Teile der 
Flurstücke 109, 225 
 
Flur 223, :Teil des Flurstücks 393. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Begründung: 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 342 wurde zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschlie-
ßung und baulichen Nutzung der Grundstücke für den Bereich zwischen Weseler Straße / Auto-
bahnzubringer (B 51A) / Bundesbahnstrecke Wanne–Eickel – Bremen / Heroldstraße aufgestellt. 
Aufgrund der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind in den GE- und MI- Gebieten der Ein-
zelhandel mit Ausnahme von Baumärkten, Gartencenter sowie Handel mit Möbel und Autos aus-
geschlossen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0005/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Schröder / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6141 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0005/2007 
Im Bereich zwischen Weseler Straße und zukünftigen Haltepunkt Mecklenbeck, westlich der ge-
planten verlegten Heroldstraße sieht das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einzelhandels-
konzept in Verbindung mit dem Zentrenkonzept bzw. dem Beiplan zum Flächennutzungsplan 
„Entwicklungsschwerpunkte für Zentrenfunktionen“ die Entwicklung eines Stadtbezirkszentrums 
vor.  
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 342 dahingehend geändert werden, dass im 
vorgenannten Bereich unter Berücksichtigung der genannten Konzepte und unter Berücksichti-
gung des geplanten Haltepunktes bestimmte, mit dem Vorhabenträger vereinbarte, teilweise bis-
lang unzulässige zentrenorientierte Nutzungen (Dienstleistungs- ,Freizeit- und Gastronomieange-
bote) und großflächige Einzelhandelsgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten zugelassen 
werden.  
 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche, den Planungszielen 
widersprechende Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht 
werden, ist es erforderlich, durch den vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die 
Voraussetzungen zu schaffen, Baugesuche und Nutzungsänderungsanträge gem. § 15 BauGB bis 
zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen zu kön-
nen.  
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.2.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 342, 2. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Weseler Straße
  • Heroldstraße

Bebauungsplan Nr. 342, 2. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0005/2007
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37