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V/0881/2016

Bewerbung zur Teilnahme am "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" (2017-2020) der Ev. Familienbildungsstätte Münster

Vorlagen 11.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.11.2016, TOP 25

Anlage

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Anlage

23 Zeichen

Anregung Nr. 2016-00072

Beschlussvorlage

8454 Zeichen

V/0881/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bewerbung zur Teilnahme am "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" (2017-2020) der  
Ev. Familienbildungsstätte Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
 und Arbeitsförderung Vorberatung 
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
16.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.11.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster begrüßt und unterstützt die Bewerbung der Ev. Familienbildungsstätte Müns-
ter (Fabi) zur Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) des Bun-
desministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. 
2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2017 erbringt die 
Stadt Münster bei Aufnahme der Einrichtung in das Bundesprogramm die Ko-Finanzierung des 
Mehrgenerationenhauses des Trägers Ev. Familienbildungsstätte Münster in Höhe von jährlich 
10.000 Euro im Förderzeitraum 2017 bis 2020 (Summe für den Gesamtförderzeitraum 
40.000 Euro). 
3. Die Stadt Münster bindet das Mehrgenerationenhaus des Trägers Ev. Familienbildungsstätte 
Münster im Paul-Gerhard-Haus in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote 
zur Gestaltung des demografischen Wandels in Münster und zur Sozialraumentwicklung des 
Stadtteils Münster-Mitte-Ost ein. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die verbindliche Ko-Finanzierung für die Jahre 2017 bis 
2020 Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro entstehen. 
Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung der Sachentscheidung unter dem Vor-
behalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung die Verwaltung Mittel wie folgt bereitstellt: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0881/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Menke 
Ruf: 
492-5025 
E-Mail: 
MenkeChristine@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0881/2016 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozi a-
ler Bedarfe 
  Die Aufwendungen 
können aus dem 
vorhandenen 
Budget bestritten 
werden. 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2017 10.000 
 2018 10.000 
2019 10.000 
2020 10.000 
 
 
Begründung: 
1. Anlass 
Am 1. Januar 2017 startet ein neues Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser, welches zunächst 
bis 2020 befristet ist. Mit diesem Programm sollen die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen der 
Mehrgenerationenhäuser möglichst umfassend erhalten werden, darüber hinaus ist ausdrücklich die 
Teilnahme von neuen Häusern möglich und erwünscht. Die Ev. Familienbildungsstätte Münster (Fabi) 
hat am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen. Im September hat das Ministerium nach einer 
Auswahlentscheidung zunächst die Einrichtungen zur Antragstellung aufgefordert, die bereits am 
Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser teilnehmen. Die Auswahl aus den Bewerbungen ohne 
bisherige Bundesförderung erfolgt in Abstimmung mit den Ländern. Anschließend (voraussichtlich im 
4. Quartal d. J.) werden die Neubewerber informiert und ggf. zur Antragsstellung aufgefordert. Die 
Antragstellung muss die Zusage über die kommunale Ko-Finanzierung und den Beschluss der Vertre-
tungskörperschaft mit der Zusage enthalten, das MGH in die kommunalen Planungen einzubinden. 
Die Aufnahme der neuen Mehrgenerationenhäuser ist für das 1. Halbjahr 2017 geplant.  
2. Ausgangslage und Sachstand 
Neben dem MuM-Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum Münster in Gievenbeck (zur kommuna-
len Ko-Finanzierung des Hauses ab 2017 s. Ratsbeschluss vom 28.09.2016 zur Vorlage 
V/0680/2016) wurde bis 2014 das Dietrich-Bonhoeffer-Haus als Mehrgenerationenhaus unterstützt, 
das aber von einer Verlängerung der Förderung Abstand genommen hatte. Mit dem aktuellen Aufruf 
des Bundes für das neue Bewerbungsverfahren, mit dem auch neue Mehrgenerationenhäuser geför-
dert werden können, besteht die Möglichkeit, wieder zwei Mehrgenerationenhäuser mit unterschiedli-
chen Schwerpunkten in Münster zu haben. 
2.1 Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 
Mit dem neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser 
II in eine weitere Förderung überführt. Ziel ist ein möglichst umfangreicher Erhalt der bisherigen 
Standorte und Trägerstrukturen, jedoch ist auch die Teilnahme neuer Häuser am neuen Programm 
möglich und erwünscht.  
Die konzeptionelle Ausgestaltung des Bundesprogramms beruht auf den bisherigen Erfahrungen und 
Erkenntnissen aus der Programmbegleitung und der engen Abstimmung mit den Ländern und den 
kommunalen Spitzenverbänden. Das neue Bundesprogramm soll den Mehrgenerationenhäusern 
mehr Flexibilität in ihrer Arbeit ermöglichen, um die Angebote noch besser auf die Ausgangslagen 
und Bedarfe vor Ort auszurichten und Kommunen stärken. Statt wie bisher vier wird es nun zwei in-
haltliche Schwerpunkte geben:  
- die Bewältigung des demografischen Wandels 
- die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte

- 3 - 
V/0881/2016 
Es werden drei Querschnittsziele verfolgt: 
- generationenübergreifende Arbeit 
- Einbindung freiwilligen Engagements 
- Sozialraumorientierung 
 
Mit einem Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft als ein Bekenntnis zum Mehrgenera-
tionenhaus sowie konzeptionellen Überlegungen zur Einbindung des Mehrgenerationenhauses in die 
koordinierende Sozialraumplanung sollen die Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen stärker 
verankert werden. 
Die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro bleibt unverändert zum bisherigen 
Aktionsprogramm II bestehen und setzt sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 
30.000 Euro und dem Ko-Finanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von Kommune, Landkreis 
oder Land zusammen. 
Der Bund wird weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. 
2.2 Die Ev. Familienbildungsstätte Münster (Fabi) im Paul-Gerhard-Haus 
Die Ev. Familienbildungsstätte Münster (Fabi) des Trägers Ev. Familienbildungswerk Münster e.V. 
eignet sich als Mehrgenerationenhaus besonders mit dem Schwerpunkt demografischer Wandel, da 
sie bereits Partnerin im Verbund für das Seniorenportal ist, die Erstellung der Broschüren „Älter wer-
den in Münster“ der dazugehörigen Arbeitskreise unterstützt und begleitet und zudem selbst im eige-
nen Stadtteil im AK „Älter werden in Innenstadt-Ost, Mauritz“ mitwirkt. Darüber hinaus wird ein inter-
generativer Ansatz verfolgt, der gemeinsame Aktivitäten von Jung und Alt anstrebt. Die Fabi bietet 
seit langem Bildungsarbeit für und mit Menschen mit Behinderungen an, Inklusion gehört zum Kern 
ihres Selbstverständnisses. 
Als MGH sollen die Anliegen der weiteren Institutionen im Haus, Gemeinde und Jugendzentrum, mit 
der Fabi zu einem gemeinsamen Konzept zusammengeführt werden. 
3. Zusammenfassung 
Die Fabi im Paul-Gerhard-Haus hat im Themenfeld Demografischer Wandel bereits viele Impulse 
gegeben und in vielen Bereichen mitgewirkt. Diese Aktivitäten mit den weiteren Angeboten der Ge-
meinde und des Jugendzentrums im Paul-Gerhard-Haus zu einem Mehrgenerationenhaus zu ver-
knüpfen, bietet in zentraler Lage eine große Chance nicht nur für den Stadtteil Münster-Innenstadt-
Ost. Die Einbindung von Ehrenamtlichen erfolgt bereits jetzt schon und soll dann im Rahmen als 
MGH ausgeweitet werden. Auch sollen Angebote zur Förderung der Teilhabe verstärkt werden.  
Durch die Begleitung der Erstellung der Broschüren für die Arbeitskreise „Älter werden in Münster“ 
und auch als Partner im Seniorenportal steht hier ein Akteur mit Blick auf die gesamten Aktivitäten in 
diesem Themenfeld in Münster zur Verfügung, mit dem gemeinsam Impulse in die Arbeit für und mit 
Seniorinnen und Senioren entwickelt werden können. Eine Aufnahme in der Bundesförderprogramm 
Mehrgenerationenhäuser würde einen Ausbau dieser Möglichkeiten deutlich fördern. 
Damit würde in Kooperation der Fabi in der Innenstadt mit dem MuM in Gievenbeck zu den Heraus-
forderungen des Demografischen Wandels ein umfassendes inklusives Angebot für alle Generationen 
und Kulturen entwickelt werden können. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Anregung Nr. 2016-00072 des Ev. Familienbildungswerkes e.V.

Beratungsverlauf (4)

02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2016 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0881/2016
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37