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V/0261/2026

Einführung einer Familien-App für Münster

Vorlagen 20.04.2026

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Antrag der CDU-Fraktion an den Rat NR. A-R/0005/2023 „Eine Familien-App für Münster - gebündelt, digital und interaktiv“

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Konzeptpapier - Familien-App für Münster

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Antrag der CDU-Fraktion an den Rat NR. A-R/0005/2023 „Eine Familien-App für Münster - gebündelt, digital und interaktiv“

4258 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0005/2023 
 
 
RATSANTRAG 
 Münster, 07. März 2023 
 
Eine Familien-App für Münster - gebündelt, digital und interaktiv 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Als ein Baustein für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird nach dem 
Neusser Vorbild eine kostenlose Familien-App zur Verfügung gestellt, die alle 
Informationen und interessante Familienangebote integriert. Dabei umfasst die App 
sowohl städtische als auch nichtstädtische Angebote in den Quartieren. Gleichwohl 
verbleibt die Aufgabe der Steuerung und der Koordination der App bei der 
Stadtverwaltung. 
 
2. Diese App hat das Ziel, werdende und junge Eltern sowie Familien niedrigschwellig 
zu unterstützen. Eine Förderung über das Landesprogramm „kinderstark“ wird 
angestrebt.  
 
3. Die Familien-App ist als Baustein auf dem Weg einer weitreichenden Digitalisierung 
sämtlicher städtischer Dienstleistungen (z.B. die des Einwohnermeldeamtes, der Kfz-
Zulassungsstelle, Baumt u.v.m.) zu sehen. Strategisches Ziel bleibt die gemeinsame 
"Münster:App", in der die Angebote der Familien-App integriert sind. Dies ist im 
weiteren technischen Entwicklungsprozess zu berücksichtigen. 
 
Begründung: 
Die Familien-App soll eine zentrale Plattform sein, die alle Informationen für werdende und 
junge Eltern bündelt und die Eltern bei allen Themen rund ums Kind lotst. Bisher müssen 
sich Eltern über verschiedene Informationskanäle informieren, um alle für sie relevanten 
Themen zusammenzustellen. Dazu gehören beispielsweise Themen rund um die 
Schwangerschaft und Geburt, aber auch rechtliche und behördliche Informationen wie 
Elterngeld, Anmeldung beim Standesamt, Anerkennung der Vaterschaft, finanzielle Hilfen, 
besondere Unterstützung für Alleinerziehende, Hilfen in Krisensituationen, etc. 
Vorteil einer App gegenüber gedruckten Flyern ist ihre ständige Aktualität und Verfügbarkeit. 
Außerdem bietet sie den Vorteil, dass sie gegenüber Flyern und Broschüren zu einzelnen 
Informationen und Angeboten schneller aktualisierbar ist und viele verschiedene Angebote 
gebündelt darstellen kann. Zudem gehört ein Smartphone inzwischen zum Alltag der jungen 
Elterngeneration und ist eine Hauptinformationsquelle. Somit ist es einfacher, die nötigen 
Informationen über eine App zu finden, als diese bei unterschiedlichen Ämtern abzufragen 
oder im Internet zu recherchieren. Viele der Angebote im Stadtgebiet können auf diesem 
Wege leichter und schneller abgerufen werden. So stellt die App auch einen Mehrwert für 
Eltern mit Erfahrung dar.  
Als Best practice können die Kommunen Neuss und Dormagen genannt werden, die ein 
solches „Familien-Navi“ bereits kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Eins der Ziele ist,

den Familien kurze Wege zu Unterstützungssystemen anzubieten und die Infrastruktur in 
den Quartieren aufzuzeigen. Die App verfügt zum Beispiel über eine umfangreiche Karte, auf 
der nach Spielplätzen, Kitas oder Schulen gefiltert werden kann. Auch andere für Eltern und 
Kinder interessante Orte, wie Beratungseinrichtungen, offene Kinder- und Jugendtreffs, 
Schwimmbäder oder Büchereien sind hier hinterlegt. Ebenso ist ein Kalender integriert, in 
dem wichtige Termine wie eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung hinterlegt werden.  
Die Münsteraner Familien-App sollte darüber hinaus relevante Inhalte umfassen wie: 
 
 Informationen zu Angeboten der Ferienganztagsbetreuung, 
 Informationen zum Allwetterzoo, Naturkundemuseum, 
 Angebote für Schwimmbäder auch in der Region, ggf. auch deren Erreichbarkeit mit 
dem ÖPNV, (auch als Marketing-Plattform für städtische Bäder), 
 Auswertung der bestehenden Veranstaltungskalender (Stadt, Münsterland e.V.) auf 
Familien-Events, 
 Informationen zu Beratungsangeboten der Familienzentren, 
 Information zu Schließungstagen in den Kitas und Schulen, 
 Online-Flohmarkt für nachhaltige Nutzung von Kleidung und Spielzeug, 
 WhatsApp-Abo oder Push-Service für neue Veranstaltungen/Infos im Stadtteil 
 
Das Angebot wird im Rahmen des Landesprogramms NRW „kinderstark“ gefördert und 
gehört zum Angebot der kommunalen Präventionskette im Rahmen der frühen Hilfen. 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion 
 
Beispiel: 
Neusser Familien-Navi: (Quelle: Stadt Neuss über google play)

Konzeptpapier - Familien-App für Münster

16243 Zeichen

Familien-App für Münster   
Konzeptpapier

Konzeptpapier Familien-App 51.00.1012 / Sören Heller; 51.50.0002 / Lena Kastner 2 
 
 
Inhalt 
1 Hintergrund ................................ ................................ ................................ ................................ .. 3 
2 Ziele ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 4 
3 Zielerreichung ................................ ................................ ................................ ..............................  4 
3.1 Anforderungsprofil ................................ ................................ ................................ ............... 5 
3.2 Daten- und Informationsstrategie ................................ ................................ ......................... 6 
4 Rechtliches ................................ ................................ ................................ ................................ .. 7 
5 Finanzierungsmöglichkeiten ................................ ................................ ................................ ......... 7 
6 Ausblick ................................ ................................ ................................ ................................ ....... 8

Konzeptpapier Familien-App 51.00.1012 / Sören Heller; 51.50.0002 / Lena Kastner 3 
 
1 Hintergrund 
Der 17. Kinder- und Jugendbericht hebt hervor, dass „Neue Medien und Digitalität integrale Bestand-
teile der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind“ (BMFSFJ 2024, S. 278). Diese Entwicklung 
zeigt sich nicht nur mit Blick auf die Mediennutzung und das Onlinehandeln von Kindern und Jugend-
lichen selbst, sondern auch von den Eltern. Obgleich viele Eltern der Mediennutzung ihrer Kinder am-
bivalent gegenüberstehen, nutzen sie selbst digitale Geräte intensiv zur Organisation des Familienle-
bens. So zeigen die Ergebnisse der KIM-Studie, dass 67 % aller Eltern ihre mobilen Endgeräte zur 
Organisation des Familienalltags („Doing Family“) einsetzen (vgl. BMFSFJ 2024, S. 277; zit. n. MPFS 
2023a, S. 70)1. Während die analoge und digitale Welt zunehmend ineinandergreifen und die Nut-
zung mobiler Endgeräte längst Teil der Alltagswelt von Kindern, Jugendlichen und Familien geworden 
ist, bleiben öffentliche Informations- und Unterstützungsangebote vielfach analog strukturiert.  
Auch in der Stadt Münster ergibt sich daraus ein struktureller Bedarf, öffentliche Informationen, Bera-
tungsangebote und Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe zeitgemäß und digital zu-
gänglich zu machen. Derzeit lässt sich der Zugang zu Informationen für die Adressat*innen als frag-
mentiert beschreiben, da diese bislang über verschiedene Druckerzeugnisse (wie Broschüren und 
Flyer) verstreut oder auf unterschiedlichen Websites nur in Teilen auffindbar sind. Zudem sind diese 
Informationsangebote meist als klassische Websites konzipiert und nicht originär auf die Nutzung 
über mobile Endgeräte ausgerichtet, wodurch sie zunehmend nicht mehr den Anforderungen des 
heutigen Familienalltags entsprechen (s. o.). Dabei ist die steigende Nutzung mobiler Endgeräte auch 
an den Zugriffszahlen auf die Amts-Website ablesbar: Knapp zwei Drittel der Besuchenden (62,6 %) 
haben im Jahr 2025 mit einem Smartphone auf die Website zugegriffen. Es kann demnach ein Bedarf 
an nativen, nutzungsfreundlichen Lösungen für mobile Endgeräte konstatiert werden. Eine kostenlose 
Familien-App könnte nicht nur den strukturellen Bedarf befriedigen, sondern auch das Nutzungsver-
halten der Familien bzw. Bürger*innen berücksichtigen.   
Der grundsätzliche Auftrag zur Notwendigkeit einer Familien-App ließe sich in seinen Grundzügen 
aus § 16 SGB VIII ableiten. Konzise zusammengefasst, verpflichtet dieser die Kinder- und Jugend-
hilfe dazu, Familien in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen und ihnen niedrigschwellige Zu-
gänge zu Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Eine kommunale Fa-
milien-App könnte diesen gesetzlichen Auftrag zeitgemäß und lebensweltorientiert umsetzen, indem 
sie Beratungs- und Hilfeangebote transparent bündelt und barrierearm zugänglich macht. Darüber 
hinaus verpflichtet das Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungs-
leistungen auch digital anzubieten und Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen, medienbruchfreien 
Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Auf die Kinder- und Jugendhilfe über-
tragen bedeutet dies, dass auch familienbezogene Angebote und Unterstützungsleistungen digital 
auffindbar und nutzbar sein müssen. 
 
1Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2025): 17. Kinder- und Jugendbericht.

Konzeptpapier Familien-App 51.00.1012 / Sören Heller; 51.50.0002 / Lena Kastner 4 
 
Die Entwicklung und Umsetzung einer kommunalen Familien-App kann sich zudem in die grundsätzli-
che Zielsetzung und das Aufgabenfeld der kommunalen Präventionsketten einordnen lassen. Deren 
Hauptaufgabe besteht darin, im Sinne der Verhältnisprävention strukturelle (Versorgungs-)Lücken in-
nerhalb der kommunalen Angebotslandschaft zu identifizieren und gezielt zu bearbeiten. Ziel ist es, 
über Altersgruppen und Lebensphasen hinweg ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen. Zu die-
sem Zweck stehen Fördergelder des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen!“ zur 
Verfügung (s. u.).   
2 Ziele 
Zentrale Ziele der Familien-App sind, Familien in ihrer Lebenswelt zu erreichen, sozialraum- bzw. 
stadtteilbezogene Teilhabe zu erleichtern sowie Eltern und Personensorgeberechtigte in ihrer Erzie-
hungskompetenz zu unterstützen. Dabei gilt das leitende Gestaltungsprinzip, dass sich die App durch 
individuell anpassbare Erinnerungen und Benachrichtigungen an die unterschiedlichen Lebensrealitä-
ten von Familien anpasst und sie situations- und bedarfsorientiert im Alltag unterstützt. Beispielhaft 
könnte die App an anstehende U-Untersuchungen erinnern. So kann ein individueller Mehrwert im 
Alltag geschaffen werden. Dafür sind die zentrale Bündelung von sowie eine Modernisierung des Zu-
gangs zu Informationen essenziell. Gleichzeitig können so Hürden bei der Wahrnehmung von Unter-
stützungsleistungen abgebaut werden. 
Grundsätzlich werden folgende Ziele mit der Familien-App verfolgt: 
1 Zentrale Bündelung von relevanten Informationen und Unterstützungsleistungen  
a. Zielgruppenorientierter und niedrigschwelliger Zugang zu benötigten Informationen 
b. Unterstützung in der Erziehungskompetenz 
2 Stärkung der Teilhabechancen 
a. Schnelle und unkomplizierte Suche von wohnortnahen Angeboten (z. B. Spielplätze)  
3 Niedrigschwelliger Zugang zu bestehenden Unterstützungsstrukturen 
a. Lotsenfunktion zu bestehenden Strukturen je nach Themenbereich 
b. Orientierung im Alltag und in Not- und Krisensituationen 
c. Niedrigschwellige Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme 
4 Einbettung in die bestehende Kommunikationslandschaft 
a. Daten- und Informationsstrategie zur Verringerung des Pflegeaufwands 
3 Zielerreichung 
Die Erreichung der zuvor definierten Ziele erfolgt durch die klare Definition eines Anforderungsprofils 
für die Familien-App, das sowohl die Bedürfnisse der Nutzer*innen als auch die organisatorischen 
und technischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Ergänzend dazu bildet eine abgestimmte Da-
ten- und Informationsstrategie die Grundlage für eine verlässliche, aktuelle und ressourcenschonende 
Pflege der Inhalte sowie für eine eindeutige Abgrenzung zu bestehenden Kommunikationskanälen.

Konzeptpapier Familien-App 51.00.1012 / Sören Heller; 51.50.0002 / Lena Kastner 5 
 
Die beschriebenen Umsetzungsschritte stellen sicher, dass diese inhaltlichen und strukturellen Vorga-
ben systematisch in die Praxis überführt werden und die App langfristig als nutzerfreundliches, aktuel-
les und nachhaltiges Informationsangebot für Familien etabliert werden kann. 
3.1 Anforderungsprofil 
Für die Erreichung der gesetzten Ziele muss eine mögliche App-Lösung gewisse technische, funktio-
nale und wirtschaftliche Kriterien erfüllen. Der Anforderungskatalog ermöglicht dabei Transparenz so-
wie Nachvollziehbarkeit und dient als Grundlage für die Entscheidungsempfehlung im weiteren Pro-
jektverlauf. 
 Anforderung 
Funktionen 
⏺️ 
Begleitung von Familien ab der Schwangerschaft bis zum Erwachsenenalter 
inkl. individueller Erinnerung an die wichtigsten Termine / Themen 
 Funktion "Kind anlegen" zwecks individueller Erinnerungen 
⏺️ 
Übersichtliche Sammlung von Informationen und Artikeln inkl. Downloadfunk-
tion und Video- und Audioeinbettung 
⏺️ Einbinden von Neuigkeiten (idealerweise über eine Schnittstelle) 
⏺️ Stadtkarte mit Filter- und Navigationsmöglichkeiten 
⏺️ Notfallnummern 
⏺️ Automatisierte Übersetzung in verschiedene Sprachen 
⏺️ Interne Suchfunktion 
⏺️ Import aus Veranstaltungskalender  
⏺️ Einbindung von Angeboten und Veranstaltungen 
⏺️ Individuell filterbare Benachrichtigungen zu Veranstaltungen und Neuigkeiten 
⏺️ Bewertungs- und Feedbackfunktionen 
⏺️ Beschwerdemelder 
Usability 
⏺️ Herstellbarkeit eines Stadtteilbezugs 
⏺️ Intuitiver Download, Installation und Nutzung 
⏺️ Individuelle Anpassbarkeit 
⏺️ Offline-Modus 
⏺️ Referenzierung von Inhalten untereinander (Tubing-Effekt)

Konzeptpapier Familien-App 51.00.1012 / Sören Heller; 51.50.0002 / Lena Kastner 6 
 
Technische Umsetzung 
⏺️ Einbindung in die gängigen App-Stores 
⏺️ Laufende technische Weiterentwicklung inklusive neuer Funktionen 
⏺️ Möglichkeit individueller Lösungen 
⏺️ Klar geregelter, zeitnaher Support 
⏺️ 
Datenschutzkonformität (Verarbeitung möglichst weniger personenbezogener 
Daten) 
⏺️ Einbindung individueller Schnittstellen 
⏺️ Einpflegen eines eigenen Corporate Designs 
Datenmanagement 
⏺️ Automatisierter Import von Daten über Schnittstellen 
⏺️ Zentrale Bündelung und einmalige Pflege von Informationen in einer Daten-
bank 
⏺️ Rechtskonformer Upload und Nutzung von Bildern 
⏺️ Rechte- und Rollenkonzept zur Einrichtung von Benutzerkonten 
⏺️ Einrichtung von Filtern und Tags 
⏺️ 
Pflege von Veranstaltungen, Angeboten und Informationen zur Organisation 
durch die Organisationen selbst 
Kosten & 
Vertrag 
⏺️ Möglichst geringe fortlaufende Kosten 
⏺️ Pflegevereinbarungen nach Bedarf 
⏺️ Individuelle Laufzeiten 
 
Legende: ⏺️ = Muss, ⏺️ = Soll, ⏺️ = Kann 
3.2 Daten- und Informationsstrategie 
Ziel muss zudem sein, die Familien-App im Rahmen einer Daten- und Informationsstrategie innerhalb 
der bereits bestehenden Kommunikationslandschaft zu verorten. Die App soll kein paralleles oder iso-
liertes Medium darstellen, sondern als verlängerter Arm der bereits etablierten Kommunikationsstruk-
turen fungieren. Dreh- und Angelpunkt der Online-Kommunikation des Amtes bleibt die Homepage. 
Die Familien-App bietet die Möglichkeit, Inhalte zielgruppenspezifisch, lebensweltnah und mobil auf-
zubereiten. Während über die Website weiterhin umfassende Informationen bereitgestellt werden, 
kann die App Inhalte von der Homepage durch aktuelle, ortsbezogene und interaktive Inhalte ergän-
zen – etwa Veranstaltungshinweise, Serviceangebote, Kontaktmöglichkeiten oder Erinnerungsfunktio-
nen.

Konzeptpapier Familien-App 51.00.1012 / Sören Heller; 51.50.0002 / Lena Kastner 7 
 
Gleichzeitig soll die Familien-App so viele für Familien relevante Informationen wie möglich bündeln. 
Daher ist nicht zu vermeiden, dass einzelne Informationen an mehreren Stellen auftauchen – nicht 
zuletzt, da in der App keine exklusiven Inhalte angeboten werden sollen. Alle wichtigen Informationen 
werden weiterhin auf der Homepage zu finden sein. Inhalte, die über bestehende Systeme gepflegt 
werden, sollen – soweit technisch möglich – automatisiert oder mit minimalem Zusatzaufwand in die 
App integriert werden, etwa über Schnittstellen oder Importe. Geplant sind beispielsweise Schnittstel-
len zum Flexiblen Informations- und Service-System (FISS) sowie dem Veranstaltungskalender. Zu-
sätzlich können Daten aus dem RSS-Newsfeed und dem Open Data Portal der Stadt bezogen wer-
den, um für Familien relevante Neuigkeiten und Standorte (z. B. Spielplätze oder Bäder) automatisiert 
in die App zu integrieren. Gleichzeitig wäre auch ein Export von Daten aus der App heraus denkbar. 
Damit wird sichergestellt, dass keine redundanten und womöglich fehleranfälligen Datenpflegepro-
zesse entstehen und vorhandene Ressourcen effizient genutzt werden.  
Beide Medien ergänzen sich somit und profitieren voneinander – durch wechselseitige Verlinkung, 
abgestimmte Inhalte und ein einheitliches Erscheinungsbild innerhalb der städtischen Kommunikati-
onsstrategie. Langfristig soll die App dazu beitragen, die digitale Kommunikation des Amtes strate-
gisch weiterzuentwickeln und im Sinne einer modernen Informationspolitik die verschiedenen Kanäle 
– digital wie analog – stärker zu vernetzen. 
4 Rechtliches 
Bei der Umsetzung einer Familien-App werden verschiedene offene Rechtsfragen zu prüfen und ver-
bindlich zu klären sein. Im Vorfeld konnten bereits einige geklärt werden, so etwa die Verwendung 
des Corporate Designs der Stadt Münster und Impressumsfragen.  
Weitere rechtliche Fragen hängen teilweise vom jeweiligen Anbieter bzw. vom Funktionsumfang der 
Anwendung ab und müssen bei Weiterentwicklungen stetig neu bewertet werden – etwa bei Daten-
schutz- oder urheberrechtlichen Haftungsfragen, wenn z. B. Bilder oder Inhalte Dritter verwendet wer-
den (können). 
5 Finanzierung 
Die Finanzierung einer Familien-App kann über eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms 
„kinderstark – NRW schafft Chancen!“ erfolgen. Der entsprechende Förderantrag wurde im November 
2025 fristgerecht eingereicht. Zur Finanzierung bzw. Entwicklung und Umsetzung einer Familien-App 
wurden rund 35.000 € beantragt. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides vom 12.02.2026 wurden die 
beantragten Fördermittel zur Erfüllung des Zuwendungszwecks bewilligt. Die Übernahme der Kosten 
für die rund dreijährige Konzeptions- und Implementierungsphase wurde durch die Bewilligungsbe-
hörde (LWL) bereits zugesichert, sofern die Fortführung des Landesprogramms über diesen Zeitraum 
hinaus gewährleistet ist. Für die weitere Umsetzung fallen notwendige Aufwendungen für den laufen-
den Betrieb an (insbesondere externe Wartung sowie Hosting der Server-Infrastruktur). Die finale

Konzeptpapier Familien-App 51.00.1012 / Sören Heller; 51.50.0002 / Lena Kastner 8 
 
Kostenhöhe ist von der Vergabe sowie dem tatsächlichen Betreuungsaufwand abhängig, wird jedoch 
nach marktüblicher Einschätzung auf jährlich etwa 8.000 € veranschlagt. 
6  Ausblick 
Die Einführung der Familien-App erfordert eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Fortlaufende Kom-
munikation und regelmäßige Updates sorgen dafür, dass sowohl die Familien als auch Multiplika-
tor*innen kontinuierlich über neue Funktionen, Angebote und Inhalte informiert werden. Jedes neue 
und kommunizierte Update kann zudem die Nutzungszahlen erhöhen, da kontinuierlich Aufmerksam-
keit für die App erzeugt wird.  
Basis für Updates ist eine kontinuierliche Evaluation der Familien-App. Ziel ist es, frühzeitig zu erken-
nen, ob die App den Bedürfnissen der Familien gerecht wird, ob Inhalte verständlich und vollständig 
bereitgestellt werden und ob zusätzliche Funktionen erforderlich sind. Weiterentwicklungen und Er-
gänzungen von Funktionen können ebenso durch spezifische Anforderungen der Verwaltung initiiert 
werden. So wird sichergestellt, dass die App praxisnah gestaltet bleibt, kontinuierlich an der Lebens-
welt und den Bedarfen der Familien ausgerichtet wird und mit angemessenem Aufwand gepflegt wer-
den kann.  
Ziel ist somit ein sukzessiver Auf- und Ausbau einer Familien-App, die sich zunächst auf den Bereich 
der Kinder- und Jugendhilfe konzentriert. Eine Integration von ämter- und rechtskreisübergreifenden 
Bereichen, die nicht dem originären Wirkungskreis des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
entsprechen, sind kurzfristig nicht realisierbar. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist so 
zunächst Wegbereiter einer Familien-App des eigenen nativen Leistungsbereichs sowie Umfelds und 
kann darauf aufbauend eine stetige, organische Weiterentwicklung initiieren und fördern.

Beschlussvorlage

9965 Zeichen

V/0261/2026 
V/0261/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einführung einer Familien-App für Münster 
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat NR. A-R/0005/2023 „Eine Familien-App für Münster - 
gebündelt, digital und interaktiv„ 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   25.06.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt das Konzeptpapier einer Familien-App für Münster (Anlage1) mit der Begrün-
dung dieser Vorlage zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Beschaffung und Umsetzung einer Familien-App 
für Münster zu beauftragen. 
 
3. Über die Finanzierung der nach Abschluss der Konzeptionierungs- und Implementierungspha-
se anfallenden Aufwendungen für den laufenden Betrieb wird nach einer positiven Bewertung 
dieser Phasen gesondert entschieden. Die tatsächlichen Kosten werden hierzu bis zum Ab-
schluss des Pilotzeitraums final ermittelt und stehen mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt 
Münster unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. 
 
4. Der CDU-Antrag an den Rat Nr. A-R/0005/2023 „Eine Familien-App für Münster - gebündelt, 
digital und interaktiv“ ist damit erledigt.  
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien  
 
10.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Heller 
Telefon: 492-5527 
HellerSoeren@stadt -
muenster.de

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V/0261/2026 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0604 Familienförderung     
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2026 28.400 €  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2029 ff.    8.000 €  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 35.500 €   
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
Mit dem Ratsantrag Nr. A -R/0005/2023 „Eine Familien-App für Münster - gebündelt, digital und inter-
aktiv“ wurde die Verwaltung beauftragt, eine für Familien kostenfreie App zur Verfügung zur stellen. 
Diese soll, nach Neusser Vorbild, als Baustein auf dem Weg einer weitreichenden Digitalisierung 
sämtlicher städtischer Dienstleistungen zu sehen sein. Zusammengefasst soll die Familien -App ge-
mäß Ratsantrag 
 
• städtische als auch nichtstädtische Angebote in den Quartieren umfassen, 
• eine zentrale Plattform sein, die alle Informationen für werdende und junge Eltern bündelt  
• ämter- und rechtskreisübergreifende Informationen bereitstellen (bspw. Elterngeld, Anmeldung 
beim Standesamt und finanzielle Hilfen)  
• den Familien kurze Wege zu Unterstützungssystemen anbieten (Lotsenfunktion) und die Infra-
struktur in den Quartieren aufzeigen (bspw. Spielplätze, Schwimmbäder oder Beratungsein-
richtungen) sowie  
• weitere relevante Inhalte umfassen (bspw. Veranstaltungskalender, Schließungstage in Kitas 
und Schulen, Online-Flohmarkt für nachhaltige Nutzung von Kleidung und Spielzeug). 
Darüber hinaus soll die Aufgabe der Steuerung und der Koordination der App bei der Stadtverwaltung 
verbleiben und eine Förderung über das Landesprogramm „kinderstark“ angestrebt werden. 
Die Verwaltung hat die Anliegen des Antrages umfassend bearbeitet und untersucht, inwieweit eine 
kostenfreie App für Familien realisiert werden kann.  
Sachdarstellung: 
Grundsätzlich kann konstatiert werden, dass eine kostenfreie Familien -App sinnvoll erscheint, um 
Familien in ihrer (digitalen) Lebenswelt zu begegnen und in ihrem Alltag zu unterstützen. Durch die 
niedrigschwellige Bündelung relevanter Informationen und Unterstützungsangebote bietet eine Fami-

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V/0261/2026 
lien-App die Chance, eine bestehende Angebotslücke zu schließen. Die Intention des Ratsantrags 
wird daher verwaltungsseitig unterstützt. 
 
Insgesamt wird der Funktionsumfang einer Familien-App von rechtlichen Vorgaben, personellen und 
finanziellen Ressourcen sowie der technischen Umsetzbarkeit mitbestimmt.  Entsprechend sind Ge-
samtvorhaben und gewünschter Funktionsumfang überaus komplex.  
 
Die Auseinandersetzung mit bestehenden Familien-Apps sowie eine anschließende Marktbeobach-
tung haben ergeben, dass eine Familien-App für Münster grundsätzlich realisierbar ist. Die bestehen-
den Anbieter können nicht nur eine gängige native App für mobile Endgeräte entwickeln und bereit-
stellen, sondern auch eine Vielzahl der gewünschten Funktionen umsetzen (u. a. Bündelung von re-
levanten Informationen und Unterstützungsangeboten, Entwicklung und Einbindung technischer 
Schnittstellen, Karten- und Navigationsfunktionen u. v. m.). Im Rahmen der Auseinandersetzung, 
welche Ziele mit der App verfolgt und welche Zielgruppen angesprochen werden sollen, wurde der 
initiale Funktionsumfang einer Familien-App festgelegt. Eine ausführliche Darstellung über die Ziele 
und die inhaltliche Ausgestaltung ist als Kurzkonzept in der Anlage1 hinterlegt.   
Insbesondere die Integration von ämter- und rechtskreisübergreifenden Bereichen, die nicht dem ori-
ginären Wirkungskreis des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechen, sind kurzfristig 
nicht realisierbar. Da bislang keine Erfahrungswerte in der Programmierung und Bereitstellung einer 
von der Stadt Münster betriebenen App vorliegen 2, ist an vielen Stellen zunächst Grundlagenarbeit 
notwendig. Dies betrifft beispielsweise die Implementierung einer städtischen App in die gängigen 
App-Stores oder die Bereitstellung technischer Schnittstellen, um bspw. den Veranstaltungskalender 
in die Familien -App integrieren zu können. Im Vorfeld konnte ein Großteil dieser Grundlagenarbeit 
bereits geleistet werden. Dennoch müssen oder können weitere offenen Fragen nur im anstehenden 
Prozessverlauf Beantwortung finden.  
 
Verwaltungsseitiger Vorschlag zur Sachentscheidung: 
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung einen sukzessiven Auf- und Ausbau einer Familien-App, 
die sich zunächst auf den Bereich der Kinder - und Jugendhilfe konzentriert. Ein solcher Fokus bietet 
einen sinnvollen und vor allem leistbaren Einstiegspunkt zur Realisierung einer Familien-App. Gleich-
zeitig können die Anbieter eine fortlaufende und sukzessive Weiterentwicklung ermöglichen, sodass 
Inhalte und Funktionen stets potenziell erweitert werden können. Auf diese Weise lassen sich die 
operative Ausführung und die Auflösung offener Punkte parallelisieren, wodurch der gesamte Reali-
sierungsprozess beschleunigt wird.  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist so zunächst Wegbereiter einer Familien-App des 
eigenen nativen Leistungsbereichs sowie Umfelds und kann darauf aufbauend eine stetige, organi-
sche Weiterentwicklung initiieren und fördern. Vorgespräche mit Querschnittsämtern konnten verdeut-
lichen, dass eine solche schrittweise Weiterentwicklung potenziell möglich ist. Insgesamt bietet eine 
graduelle Implementierung einer Familien-App den Vorteil, dass mit der Umsetzung begonnen wer-
den kann und gleichzeitig die Bearbeitung und Klärung offener Fragen ermöglicht wird, die zur techni-
schen Umsetzung und inhaltlichen Weiterentwicklung essenziell sind.  
 
Grundvoraussetzung zur Realisierung des Vorhabens ist der Beschluss des Rates. Nach Beschluss-
fassung kann das Vergabeverfahren gemäß § 75a GO NRW  entsprechend durchgeführt werden, um 
schließlich einen geeigneten Anbieter zu beauftragen. Es gilt zu beachten, dass spezifische Frage-
stellungen, etwa zur Kalkulation der laufenden Betriebskosten für Hosting und externe Wartung , un-
mittelbar von der Anbieterwahl abhängen und erst nach dieser final geklärt werden können.  
Insgesamt sieht die Verwaltung in einer Familien-App eine chancenreiche Möglichkeit, relevante In-
formationen und Unterstützungsleistungen für Familien zu bündeln sowie niedrigschwellig und ziel-
gruppenorientiert zur Verfügung zu stellen. Nicht zuletzt bedarf es dazu einer kontinuierlichen Be-
 
1 Siehe Anlage 1: Konzeptpapier - Familien-App für Münster  
2 Die im Antrag benannte „Münster:App“ wird von den Stadtwerken Münster umgesetzt und betrieben.

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V/0261/2026 
obachtung und Auswertung der App und ihrer Nutzungsstatistiken – sowohl im laufenden Betrieb als 
auch als Basis für Weiterentwicklungen. Die Konzeptionierungs - und Implementierungsphase bietet 
dafür den entsprechenden Pilotzeitraum.  
Zur Finanzierung: 
Die Verwaltung hat eine Förderung aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen!“ 
beantragt. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides vom 12.02.2026 wurden die zu diesem Zweck be-
antragten Fördermittel zur Erfüllung des Zuwendungszwecks bewilligt.  Die Förderquote beträgt 
80 %. Die Ansätze zur Umsetzung des Landesprogramms sind sowohl auf der Ertrags- als auch auf 
der Aufwandsseite bereits im Haushalt veranschlagt. Die Übernahme der Kosten für die rund dreijäh-
rige Konzeptions- und Implementierungsphase wurde durch die Bewilligungsbehörde ( Landschafts-
verband Westfalen-Lippe - LWL) bereits zugesichert, sofern die Fortführung des Landesprogramms 
über diesen Zeitraum hinaus gewährleistet ist. Für die weitere Umsetzung fallen notwendige Aufwen-
dungen für den laufenden Betrieb an (insbesondere externe Wartung sowie Hosting der Server -
Infrastruktur). Die finale Kostenhöhe ist von der Vergabe sowie dem tatsächlichen Betreuungsauf-
wand abhängig, wird jedoch nach marktüblicher Einschätzung auf jährlich etwa 8.000 € veranschlagt. 
Die tatsächlichen Kosten werden hierzu bis zum Abschluss des Pilotzeitraums final ermittelt und kön-
nen je nach realem Bedarf variieren. Hierzu wird ein gesonderter Beschluss herbeigeführt. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Konzeptpapier - Familien-App für Münster 
Ratsantrag A-R/0005/2023

Beschlussvorlage (ohne AWFLD)

9870 Zeichen

V/0261/2026 
V/0261/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einführung einer Familien-App für Münster 
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat NR. A-R/0005/2023 „Eine Familien-App für Münster - 
gebündelt, digital und interaktiv“ 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   25.06.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt das Konzeptpapier einer Familien-App für Münster (Anlage1) mit der Begrün-
dung dieser Vorlage zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Beschaffung und Umsetzung einer Familien-App 
für Münster zu beauftragen. 
 
3. Über die Finanzierung der nach Abschluss der Konzeptionierungs- und Implementierungspha-
se anfallenden Aufwendungen für den laufenden Betrieb wird nach einer positiven Bewertung 
dieser Phasen gesondert entschieden. Die tatsächlichen Kosten werden hierzu bis zum Ab-
schluss des Pilotzeitraums final ermittelt und stehen mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt 
Münster unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. 
 
4. Der CDU-Antrag an den Rat Nr. A-R/0005/2023 „Eine Familien-App für Münster - gebündelt, 
digital und interaktiv“ ist damit erledigt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien  
 
10.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Heller 
Telefon: 492-5527 
HellerSoeren@stadt -
muenster.de

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V/0261/2026 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0604 Familienförderung     
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2026 28.400 €  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2029 ff.    8.000 €  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 35.500 €   
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
Mit dem Ratsantrag Nr. A -R/0005/2023 „Eine Familien-App für Münster - gebündelt, digital und inter-
aktiv“ wurde die Verwaltung beauftragt, eine für Familien kostenfreie App zur Verfügung zur stellen. 
Diese soll, nach Neusser Vorbild, als Baustein auf dem Weg einer weitreichenden Digitalisierung 
sämtlicher städtischer Dienstleistungen zu sehen sein. Zusammengefasst soll die Familien -App ge-
mäß Ratsantrag 
 
• städtische als auch nichtstädtische Angebote in den Quartieren umfassen, 
• eine zentrale Plattform sein, die alle Informationen für werdende und junge Eltern bündelt  
• ämter- und rechtskreisübergreifende Informationen bereitstellen (bspw. Elterngeld, Anmeldung 
beim Standesamt und finanzielle Hilfen)  
• den Familien kurze Wege zu Unterstützungssystemen anbieten (Lotsenfunktion) und die Infra-
struktur in den Quartieren aufzeigen (bspw. Spielplätze, Schwimmbäder oder Beratungsein-
richtungen) sowie  
• weitere relevante Inhalte umfassen (bspw. Veranstaltungskalender, Schließungstage in Kitas 
und Schulen, Online-Flohmarkt für nachhaltige Nutzung von Kleidung und Spielzeug). 
Darüber hinaus soll die Aufgabe der Steuerung und der Koordination der App bei der Stadtverwaltung 
verbleiben und eine Förderung über das Landesprogramm „kinderstark“ angestrebt werden. 
Die Verwaltung hat die Anliegen des Antrages umfassend bearbeitet und untersucht, inwieweit eine 
kostenfreie App für Familien realisiert werden kann.  
Sachdarstellung: 
Grundsätzlich kann konstatiert werden, dass eine kostenfreie Familien -App sinnvoll erscheint, um 
Familien in ihrer (digitalen) Lebenswelt zu begegnen und in ihrem Alltag zu unterstützen. Durch die 
niedrigschwellige Bündelung relevanter Informationen und Unterstützungsangebote bietet eine Fami-

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V/0261/2026 
lien-App die Chance, eine bestehende Angebotslücke zu schließen. Die Intention des Ratsantrags 
wird daher verwaltungsseitig unterstützt. 
 
Insgesamt wird der Funktionsumfang einer Familien-App von rechtlichen Vorgaben, personellen und 
finanziellen Ressourcen sowie der technischen Umsetzbarkeit mitbestimmt.  Entsprechend sind Ge-
samtvorhaben und gewünschter Funktionsumfang überaus komplex.  
 
Die Auseinandersetzung mit bestehenden Familien-Apps sowie eine anschließende Marktbeobach-
tung haben ergeben, dass eine Familien-App für Münster grundsätzlich realisierbar ist. Die bestehen-
den Anbieter können nicht nur eine gängige native App für mobile Endgeräte entwickeln und bereit-
stellen, sondern auch eine Vielzahl der gewünschten Funktionen umsetzen (u. a. Bündelung von re-
levanten Informationen und Unterstützungsangeboten, Entwicklung und Einbindung technischer 
Schnittstellen, Karten- und Navigationsfunktionen u. v. m.). Im Rahmen der Auseinandersetzung, 
welche Ziele mit der App verfolgt und welche Zielgruppen angesprochen werden sollen, wurde der 
initiale Funktionsumfang einer Familien-App festgelegt. Eine ausführliche Darstellung über die Ziele 
und die inhaltliche Ausgestaltung ist als Kurzkonzept in der Anlage1 hinterlegt.   
Insbesondere die Integration von ämter- und rechtskreisübergreifenden Bereichen, die nicht dem ori-
ginären Wirkungskreis des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechen, sind kurzfristig 
nicht realisierbar. Da bislang keine Erfahrungswerte in der Programmierung und Bereitstellung einer 
von der Stadt Münster betriebenen App vorliegen 2, ist an vielen Stellen zunächst Grundlagenarbeit 
notwendig. Dies betrifft beispielsweise die Implementierung einer städtischen App in die gängigen 
App-Stores oder die Bereitstellung technischer Schnittstellen, um bspw. den Veranstaltungskalender 
in die Familien -App integrieren zu können. Im Vorfeld konnte ein Großteil dieser Grundlagenarbeit 
bereits geleistet werden. Dennoch müssen oder können weitere offenen Fragen nur im anstehenden 
Prozessverlauf Beantwortung finden.  
 
Verwaltungsseitiger Vorschlag zur Sachentscheidung: 
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung einen sukzessiven Auf- und Ausbau einer Familien-App, 
die sich zunächst auf den Bereich der Kinder - und Jugendhilfe konzentriert. Ein solcher Fokus bietet 
einen sinnvollen und vor allem leistbaren Einstiegspunkt zur Realisierung einer Familien-App. Gleich-
zeitig können die Anbieter eine fortlaufende und sukzessive Weiterentwicklung ermöglichen, sodass 
Inhalte und Funktionen stets potenziell erweitert werden können. Auf diese Weise lassen sich die 
operative Ausführung und die Auflösung offener Punkte parallelisieren, wodurch der gesamte Reali-
sierungsprozess beschleunigt wird.  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist so zunächst Wegbereiter einer Familien-App des 
eigenen nativen Leistungsbereichs sowie Umfelds und kann darauf aufbauend eine stetige, organi-
sche Weiterentwicklung initiieren und fördern. Vorgespräche mit Querschnittsämtern konnten verdeut-
lichen, dass eine solche schrittweise Weiterentwicklung potenziell möglich ist. Insgesamt bietet eine 
graduelle Implementierung einer Familien-App den Vorteil, dass mit der Umsetzung begonnen wer-
den kann und gleichzeitig die Bearbeitung und Klärung offener Fragen ermöglicht wird, die zur techni-
schen Umsetzung und inhaltlichen Weiterentwicklung essenziell sind.  
 
Grundvoraussetzung zur Realisierung des Vorhabens ist der Beschluss des Rates. Nach Beschluss-
fassung kann das Vergabeverfahren gemäß § 75a GO NRW  entsprechend durchgeführt werden, um 
schließlich einen geeigneten Anbieter zu beauftragen. Es gilt zu beachten, dass spezifische Frage-
stellungen, etwa zur Kalkulation der laufenden Betriebskosten für Hosting und externe Wartung , un-
mittelbar von der Anbieterwahl abhängen und erst nach dieser final geklärt werden können.  
Insgesamt sieht die Verwaltung in einer Familien-App eine chancenreiche Möglichkeit, relevante In-
formationen und Unterstützungsleistungen für Familien zu bündeln sowie niedrigschwellig und ziel-
gruppenorientiert zur Verfügung zu stellen. Nicht zuletzt bedarf es dazu einer kontinuierlichen Be-
 
1 Siehe Anlage 1: Konzeptpapier - Familien-App für Münster  
2 Die im Antrag benannte „Münster:App“ wird von den Stadtwerken Münster umgesetzt und betrieben.

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V/0261/2026 
obachtung und Auswertung der App und ihrer Nutzungsstatistiken – sowohl im laufenden Betrieb als 
auch als Basis für Weiterentwicklungen. Die Konzeptionierungs - und Implementierungsphase bietet 
dafür den entsprechenden Pilotzeitraum.  
Zur Finanzierung: 
Die Verwaltung hat eine Förderung aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen!“ 
beantragt. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides vom 12.02.2026 wurden die zu diesem Zweck be-
antragten Fördermittel zur Erfüllung des Zuwendungszwecks bewilligt.  Die Förderquote beträgt 
80 %. Die Ansätze zur Umsetzung des Landesprogramms sind sowohl auf der Ertrags- als auch auf 
der Aufwandsseite bereits im Haushalt veranschlagt. Die Übernahme der Kosten für die rund dreijäh-
rige Konzeptions- und Implementierungsphase wurde durch die Bewilligungsbehörde ( Landschafts-
verband Westfalen-Lippe - LWL) bereits zugesichert, sofern die Fortführung des Landesprogramms 
über diesen Zeitraum hinaus gewährleistet ist. Für die weitere Umsetzung fallen notwendige Aufwen-
dungen für den laufenden Betrieb an (insbesondere externe Wartung sowie Hosting der Server -
Infrastruktur). Die finale Kostenhöhe ist von der Vergabe sowie dem tatsächlichen Betreuungsauf-
wand abhängig, wird jedoch nach marktüblicher Einschätzung auf jährlich etwa 8.000 € veranschlagt. 
Die tatsächlichen Kosten werden hierzu bis zum Abschluss des Pilotzeitraums final ermittelt und kön-
nen je nach realem Bedarf variieren. Hierzu wird ein gesonderter Beschluss herbeigeführt. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Konzeptpapier - Familien-App für Münster 
Ratsantrag A-R/0005/2023

Beratungsverlauf (4)

23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 10.8 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 30 Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0261/2026
Typ
Vorlagen
Datum
20.04.2026
Erstellt
17.04.2026 15:03