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V/0024/2011

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup

Vorlagen 01.03.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2011, TOP 12

Beschlussvorlage

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Ansehen

Vorlage Nr. 24-2011 Anlage1

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Vorlage Nr. 24-2011, Anlage_2

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Beschlussvorlage

3127 Zeichen

V/0024/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.04.2011 Rat Entscheidung
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Wirtschaftsverbund Hiltrup e. V. hat mit Schreiben vom 30.12.2010 beantragt, für den Stadt-
bezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, an den Sonntagen 03.04.2011, 22.05.2011 und 04.09.2011 
die Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben ( Anlage 2) ;  der Antrag für den 
03.04.2011 ist mit Schreiben vom 20.01.2011 zurückgezogen worden.  
 
Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder 
Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.  
 
Für den Stadtbezirk Münster-Hiltrup ist bisher für das Kalenderjahr 2011 kein verkaufsoffener 
Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten 
an den zwei Sonntagen freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außer-
halb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0024/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0024/2011 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung 
werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen 
liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Müns ter - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ 
als „Typ B: Stadtbereichszentrum“, als „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder als „Typ D: Nah-
bereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate 
vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten. 
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe 
der Verkaufszeiten an den Sonntagen 22.05.2011 und 04.09.2011 liegen vor, so dass dem Rat 
empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen 
 
Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah-
ren über den vorliegenden Antrag informiert worden.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 24-2011 Anlage1

1537 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0024/2011 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadt- 
bezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2011 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz 
– LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516) in  Verbindung  mit §§ 25 ff. des Gesetzes 
über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OB G) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert d urch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), 
wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungsbeh örde für die Stadt Münster folgende Verordnung 
erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup,  Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandelskon-
zept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklun g“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: 
Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentr um“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ lie- 
gen, dürfen an den Sonntagen 22.05.2011 und 04.09.2 011 jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr 
geöffnet sein. 
 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
 
 
  
 
 
  
 
 
 
 
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. 
 
Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) 
Legende: 
Typ B: Stadtbereichszentrum 
Typ C: Grundversorgungszentrum 
Typ D: Nahbereichszentrum 
Hiltrup-Ost (Osttor) 
Hiltrup-Ost 
(Am Roggenkamp)

Vorlage Nr. 24-2011, Anlage_2

5907 Zeichen

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0024/2011

Der Oberbärgsrmeister
Ordnungsamt

03. Jan. 201

Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. - Postfach 480346 - 48080 Münster

Stadt Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz
48127 Münster

vorab per Fax 192 7749

30.12.2010

Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier: Antrag für 03.04.2011, 22.05.2011 und 04.09.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,

nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.
November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder
Feiertagen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1 LÖG NRW).
Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Verkaufsöffnung sind die Zeiten des
Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Adventssonntage, der 1. und 2.
Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und die stillen Feiertage im Sinne
des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht freigegeben werden ($ 6 Abs. 4 LÖG

NRW).

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Mitglieder
des Wirtschaftsverbundes Hiltrup e.V. dahingehend verständigt, für das Jahr
2011 drei verkaufsoffene Sonntage jeweils für die Dauer von 5 Stunden (13 —
18 Uhr) für Hiltrup zu beantragen:

1. Sonntag, den 03.04.2011, 13.00 — 18.00 Uhr,
2. Sonntag, den 22.05.2011, 13.00 - 18.00 Uhr,
3. Sonntag, den 04.09.2011, 13.00 — 18.00 Uhr.

Hiltrup ist ein attraktiver Stadtteil Münsters, der sich nicht nur als Wohnstandort
großer Beliebtheit erfreut, sondern auch’ein beliebter Einkaufsstandort nicht nur
für die Hiltruper Bürger und Bürgerinnen ist. Die Kaufleute wie auch die
sonstigen Gewerbetreibenden in Hiltrup sind sehr bemüht, durch ein attraktives
Angebot die Beliebtheit des Stadtteils zu erhalten und weiter auszubauen. Auch
die Events in Zusammenhang mit verkaufsoffenen Sonntagen erfreuen sich
großer Beliebtheit weit über die eigenen Stadtteilsgrenzen hinaus.

Die verkaufsoffenen Sonntage haben jeweils ein Motto, das sich als „roter
Faden“ bewährt hat und dazu beiträgt, dass das jeweilige Event als Stadtteilfest

WVH WIRTSCHAFTS-

—
VERBUND ;&
HILTRUP EV. „I
x“

Gemeinse*

Postanschrift
Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V.
Postfach 48 03 46

48080 Münster

Marktallee 66

48165 Münsteriltrup
Fon 0.25.01 98 19 201
Fax 0.25.01 96 3257

www.wvhrev.de

info@whev.de

Der Vorstand:

Oliver Schmidt
(Vorstandssprecher)
Pflegebüro Bahrenberg
Münster-Süd

Marktallee 66

48165 Münster-Hiltrup
Fon 0.25.01 59 43480

Joachim Schilling
Getränke Roth
Hansestraße 27-29
48165 Münster-Hiltrup
Fon 0.25 014178

Volker Sandner

Die Werbeagentur
Sndner & Kroeger
Davertstraße 41
48163 Münster

Fon 0.25.01 58185

Bankverbindung:
Volksbank Münster e&
(BLZ 401 600 50) 100 59 15 300

‚Amtsgericht Münster VR 4751
St.Nr. 336/5810/363

und nicht als Aneinanderreihung verschiedener Einzelveranstaltungen diverser
Akteure wahrgenommen wird.

Sonntag, 03.04.2011
Motto: Osterüberraschungen

Geplant ist für diesen Tag ein Familienfest, das Groß und Klein auf das
bevorstehende Osterfest (24.04./25.04.2011) einstimmen soll. Neben einer
Ostereiersuche für die ganze Familie sind verschiedene individuelle Aktionen
der Kaufleute geplant. Im Straßenraum wird es Live-Musik geben.
Themenbezogen auf Ostern wird es Speisen und Getränke im Angebot geben.
Außerdem ist ein Gewinnspiel geplant.

Gerade nach der dann hoffentlich beendeten kalten Jahreszeit gehen wir davon
aus, dass viele Kunden die Osterüberraschungen mit ihrer Familie nutzen
werden.

Sonntag, 22.05.2011
Motto: Frühlingsfest

Das Hiltruper Frühlingsfest hat bereits eine mehrjährige Tradition und ist immer
wieder ein besonderer Anziehungspunkt für Hiltruper Bürger wie auch solche
aus dem Umland oder aus anderen Stadtteilen Münsters. Es findet traditionell
über 2 Tage statt, in 2011 am Samstag, dem 21.03. und Sonntag, dem
22.05.2011. Es ist ein Straßenfest mit 2-tägigem Vollprogramm. Auf 2 Bühnen
werden Show- Acts stattfinden. Die Ausstellung historischer Trecker
unterstreicht den landwirtschaftlichen Bezug Hiltrups ebenso wie die bei den
Kindern immer sehr beliebten Streicheltiere. Wir gehen davon aus, dass auch
die Darstellung alter Berufe in Aktion für junge wie ältere Besucher einen
besonderen Anziehungspunkt darstellen wird. Das Programm ist
generationenübergreifend aufgestellt, so wie sich Hiltrup als Stadtteil für alle
Altersgruppen sieht.

Da das Frühlingsfest eine bereits etablierte Veranstaltung ist, ist mit einem
großen Zulauf auch von außerhalb zu rechnen.

Sonntag, 04.09.2011
Motto: 1. Weinfest in Hiltrup

Passend zur bevorstehenden Weinlese möchten wir in Hiltrup das 1. Weinfest
feiern. Beabsichtigt ist, hier das Hiltruper Museum besonders einzubinden und
so auch verstärkt auf die Geschichte Hiltrups hinzuweisen. Das Motto des
Weinfestes soll hier auch durch die kulinarischen Angebote unterstrichen
werden, indem gerade auf einen Bier- und einen Bratwurststand verzichtet wird.
Stattdessen werden Winzer eingeladen, sich mit ihrem Angebot zu
präsentieren, soll es neben Wein (und natürlich alkoholfreien Getränken)
Speisen geben, die typischerweise mit Wein serviert werden; Käse, Quiche
Lorraine, Tartes... Begleitet wird die Veranstaltung durch entsprechende Live-
Musik.

Der Wirtschaftsverbund Hiltrup ist mit seinen Mitgliedern bemüht, die
Attraktivität dieses bedeutenden Stadtteils Münsters zu stützen und zu fördern.
Für die Identifizierung der Bürger mit ihrem Stadtteil sehen wir solche Feste als
unverzichtbaren Bestandteil an. Der mit derartigen Festen verbundene Aufwand
ist jedoch nur zu rechtfertigen, wenn die örtlichen Einzelhändler sich auch
mittels einer Verkaufsöffnung an diesen Events beteiligen können. Gerade für
auswärtige Besucher ist die Kombination der Einkaufsmöglichkeit mit dem
besonderen Flair eines Stadtteilfestes eine besondere Attraktivität.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Sandner
WVH-Geschäftsführer

Beratungsverlauf (6)

17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2011 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2011 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Marktallee 66
  • Am Roggenkamp
  • Davertstraße 41
  • Meesenstiege
  • Hansestraße 27
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0024/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37