V/0024/2011
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup
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Beschlussvorlage
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V/0024/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup Beratungsfolge 17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2011 Rat Entscheidung 06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Wirtschaftsverbund Hiltrup e. V. hat mit Schreiben vom 30.12.2010 beantragt, für den Stadt- bezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, an den Sonntagen 03.04.2011, 22.05.2011 und 04.09.2011 die Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben ( Anlage 2) ; der Antrag für den 03.04.2011 ist mit Schreiben vom 20.01.2011 zurückgezogen worden. Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Für den Stadtbezirk Münster-Hiltrup ist bisher für das Kalenderjahr 2011 kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an den zwei Sonntagen freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außer- halb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Vorlagen-Nr.: V/0024/2011 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 23.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0024/2011 Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Müns ter - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszentrum“, als „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder als „Typ D: Nah- bereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 22.05.2011 und 04.09.2011 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah- ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Vorlage Nr. 24-2011 Anlage1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0024/2011 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadt- bezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2011 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OB G) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert d urch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungsbeh örde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandelskon- zept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklun g“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentr um“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ lie- gen, dürfen an den Sonntagen 22.05.2011 und 04.09.2 011 jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) Legende: Typ B: Stadtbereichszentrum Typ C: Grundversorgungszentrum Typ D: Nahbereichszentrum Hiltrup-Ost (Osttor) Hiltrup-Ost (Am Roggenkamp)
Vorlage Nr. 24-2011, Anlage_2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0024/2011 Der Oberbärgsrmeister Ordnungsamt 03. Jan. 201 Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. - Postfach 480346 - 48080 Münster Stadt Münster Ordnungsamt/Frau Schulz 48127 Münster vorab per Fax 192 7749 30.12.2010 Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW Hier: Antrag für 03.04.2011, 22.05.2011 und 04.09.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schulz, nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Verkaufsöffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht freigegeben werden ($ 6 Abs. 4 LÖG NRW). Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Mitglieder des Wirtschaftsverbundes Hiltrup e.V. dahingehend verständigt, für das Jahr 2011 drei verkaufsoffene Sonntage jeweils für die Dauer von 5 Stunden (13 — 18 Uhr) für Hiltrup zu beantragen: 1. Sonntag, den 03.04.2011, 13.00 — 18.00 Uhr, 2. Sonntag, den 22.05.2011, 13.00 - 18.00 Uhr, 3. Sonntag, den 04.09.2011, 13.00 — 18.00 Uhr. Hiltrup ist ein attraktiver Stadtteil Münsters, der sich nicht nur als Wohnstandort großer Beliebtheit erfreut, sondern auch’ein beliebter Einkaufsstandort nicht nur für die Hiltruper Bürger und Bürgerinnen ist. Die Kaufleute wie auch die sonstigen Gewerbetreibenden in Hiltrup sind sehr bemüht, durch ein attraktives Angebot die Beliebtheit des Stadtteils zu erhalten und weiter auszubauen. Auch die Events in Zusammenhang mit verkaufsoffenen Sonntagen erfreuen sich großer Beliebtheit weit über die eigenen Stadtteilsgrenzen hinaus. Die verkaufsoffenen Sonntage haben jeweils ein Motto, das sich als „roter Faden“ bewährt hat und dazu beiträgt, dass das jeweilige Event als Stadtteilfest WVH WIRTSCHAFTS- — VERBUND ;& HILTRUP EV. „I x“ Gemeinse* Postanschrift Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. Postfach 48 03 46 48080 Münster Marktallee 66 48165 Münsteriltrup Fon 0.25.01 98 19 201 Fax 0.25.01 96 3257 www.wvhrev.de info@whev.de Der Vorstand: Oliver Schmidt (Vorstandssprecher) Pflegebüro Bahrenberg Münster-Süd Marktallee 66 48165 Münster-Hiltrup Fon 0.25.01 59 43480 Joachim Schilling Getränke Roth Hansestraße 27-29 48165 Münster-Hiltrup Fon 0.25 014178 Volker Sandner Die Werbeagentur Sndner & Kroeger Davertstraße 41 48163 Münster Fon 0.25.01 58185 Bankverbindung: Volksbank Münster e& (BLZ 401 600 50) 100 59 15 300 ‚Amtsgericht Münster VR 4751 St.Nr. 336/5810/363 und nicht als Aneinanderreihung verschiedener Einzelveranstaltungen diverser Akteure wahrgenommen wird. Sonntag, 03.04.2011 Motto: Osterüberraschungen Geplant ist für diesen Tag ein Familienfest, das Groß und Klein auf das bevorstehende Osterfest (24.04./25.04.2011) einstimmen soll. Neben einer Ostereiersuche für die ganze Familie sind verschiedene individuelle Aktionen der Kaufleute geplant. Im Straßenraum wird es Live-Musik geben. Themenbezogen auf Ostern wird es Speisen und Getränke im Angebot geben. Außerdem ist ein Gewinnspiel geplant. Gerade nach der dann hoffentlich beendeten kalten Jahreszeit gehen wir davon aus, dass viele Kunden die Osterüberraschungen mit ihrer Familie nutzen werden. Sonntag, 22.05.2011 Motto: Frühlingsfest Das Hiltruper Frühlingsfest hat bereits eine mehrjährige Tradition und ist immer wieder ein besonderer Anziehungspunkt für Hiltruper Bürger wie auch solche aus dem Umland oder aus anderen Stadtteilen Münsters. Es findet traditionell über 2 Tage statt, in 2011 am Samstag, dem 21.03. und Sonntag, dem 22.05.2011. Es ist ein Straßenfest mit 2-tägigem Vollprogramm. Auf 2 Bühnen werden Show- Acts stattfinden. Die Ausstellung historischer Trecker unterstreicht den landwirtschaftlichen Bezug Hiltrups ebenso wie die bei den Kindern immer sehr beliebten Streicheltiere. Wir gehen davon aus, dass auch die Darstellung alter Berufe in Aktion für junge wie ältere Besucher einen besonderen Anziehungspunkt darstellen wird. Das Programm ist generationenübergreifend aufgestellt, so wie sich Hiltrup als Stadtteil für alle Altersgruppen sieht. Da das Frühlingsfest eine bereits etablierte Veranstaltung ist, ist mit einem großen Zulauf auch von außerhalb zu rechnen. Sonntag, 04.09.2011 Motto: 1. Weinfest in Hiltrup Passend zur bevorstehenden Weinlese möchten wir in Hiltrup das 1. Weinfest feiern. Beabsichtigt ist, hier das Hiltruper Museum besonders einzubinden und so auch verstärkt auf die Geschichte Hiltrups hinzuweisen. Das Motto des Weinfestes soll hier auch durch die kulinarischen Angebote unterstrichen werden, indem gerade auf einen Bier- und einen Bratwurststand verzichtet wird. Stattdessen werden Winzer eingeladen, sich mit ihrem Angebot zu präsentieren, soll es neben Wein (und natürlich alkoholfreien Getränken) Speisen geben, die typischerweise mit Wein serviert werden; Käse, Quiche Lorraine, Tartes... Begleitet wird die Veranstaltung durch entsprechende Live- Musik. Der Wirtschaftsverbund Hiltrup ist mit seinen Mitgliedern bemüht, die Attraktivität dieses bedeutenden Stadtteils Münsters zu stützen und zu fördern. Für die Identifizierung der Bürger mit ihrem Stadtteil sehen wir solche Feste als unverzichtbaren Bestandteil an. Der mit derartigen Festen verbundene Aufwand ist jedoch nur zu rechtfertigen, wenn die örtlichen Einzelhändler sich auch mittels einer Verkaufsöffnung an diesen Events beteiligen können. Gerade für auswärtige Besucher ist die Kombination der Einkaufsmöglichkeit mit dem besonderen Flair eines Stadtteilfestes eine besondere Attraktivität. Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Volker Sandner WVH-Geschäftsführer
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Marktallee 66
- Am Roggenkamp
- Davertstraße 41
- Meesenstiege
- Hansestraße 27
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0024/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37