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V/0922/2014

Vorabgewinnausschüttung 2014 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 19.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 17

Beschlussvorlage

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Aufsichtsratsvorlage Vorabgewinnausschüttung

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Beschlussvorlage

1566 Zeichen

V/0922/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Vorabgewinnausschüttung 2014 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Beratungsfolge  
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafte rversammlung 
der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das g e-
plante Ergebnis 2014 in Höhe von 6.060.000 € wird genehmigt. Als Zahlungstermin wird der 
17.12.2014 festgesetzt. 
 
Begründung: 
Gem. Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH be trägt die Mindestausschüttung 
Brutto 6,50 Mio. €.  
Aufgrund von Mietkürzungen für das Stadthaus 3 wird die Mindestausschüttung um diese Kürzu n-
gen unter Anrechnung der Steuerersparnisse gekürzt. 
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufsichtsratsvorlage. 
 
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: 
Gewinnausschüttung 6.060 T€ 
Kapitalertragsteuer ./. 1.515 T€ 
Solidaritätszuschlag ./. 83 T€ 
Netto Betrag  4.462 T€ 
Die Auszahlung erfolgt am 17.12.2014.  
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 09.12.2014. Über das Ergebnis wird 
mündlich berichtet. 
 
I. V 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
Anlage: Aufsichtsratsvorlage 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0922/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

Aufsichtsratsvorlage Vorabgewinnausschüttung

1832 Zeichen

Münster, 18.11.2014 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 38/2014
 
Betreff 
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2014 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Gremienfolge 
09.12.2014 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 
10.12.2014 Rat 
 
 
Berichterstatter im Aufsichtsrat 
Herr Dr. Müller-Tengelmann 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf 
das geplante Ergebnis 2014 in Höhe von 6,06 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung er-
folgt am 17.12.2014. 
 
 
 
Begründung 
 
Aus dem voraussichtlichen Bilanzgewinn der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 
2014 wird ein Vorabgewinn in Höhe von 6,06 Mio. € abzüglich der Kapitalertragsteuer 
und des Solidaritätszuschlages an die Stadt Münster ausgeschüttet. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn des Jahres 2014 
setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Jahresüberschuss 2014 (Vorschau) 348 T€ 
Entnahme aus den Rücklagen für 
Kapitalerhöhung FMO 
3.816 T€ 
Entnahme aus sonstigen Gewinn-
rücklagen 
1.896 T€ 
Summe 6.060 T€ 
 
 
Die Vorabgewinnausschüttung entspricht damit der Mindestgewinnausschüttung gemäß 
Managementkontrakt. Dieser regelt eine grundsätzliche Mindestgewinnausschüttung 
nach Ziffer 2.3.2 in Höhe von 6,5 Mio. € p.a. Nach der Kürzung der Mietzahlungen der

Stadt Münster an die Stadtwerke Münster für das Stadthaus III mit Wirkung zum 
1.1.2013 in Höhe von 650 T€ wird die Mindestausschüttung, bereinigt um die infolge der 
Ergebniskürzung entfallende Ertragsteuerbelastung von 31,9%, um 443 T€ gekürzt und 
beläuft sich damit auf rd. 6,06 Mio. € p.a.  
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann  gez. Dr. Wernicke

Beratungsverlauf (2)

03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0922/2014
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37