V/0922/2014
Vorabgewinnausschüttung 2014 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0922/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vorabgewinnausschüttung 2014 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafte rversammlung der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das g e- plante Ergebnis 2014 in Höhe von 6.060.000 € wird genehmigt. Als Zahlungstermin wird der 17.12.2014 festgesetzt. Begründung: Gem. Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH be trägt die Mindestausschüttung Brutto 6,50 Mio. €. Aufgrund von Mietkürzungen für das Stadthaus 3 wird die Mindestausschüttung um diese Kürzu n- gen unter Anrechnung der Steuerersparnisse gekürzt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufsichtsratsvorlage. Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: Gewinnausschüttung 6.060 T€ Kapitalertragsteuer ./. 1.515 T€ Solidaritätszuschlag ./. 83 T€ Netto Betrag 4.462 T€ Die Auszahlung erfolgt am 17.12.2014. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 09.12.2014. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. I. V gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Aufsichtsratsvorlage Vorlagen-Nr.: V/0922/2014 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 19.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
Aufsichtsratsvorlage Vorabgewinnausschüttung
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Münster, 18.11.2014 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 38/2014 Betreff Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2014 der Stadtwerke Münster GmbH Gremienfolge 09.12.2014 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss 10.12.2014 Rat Berichterstatter im Aufsichtsrat Herr Dr. Müller-Tengelmann Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplante Ergebnis 2014 in Höhe von 6,06 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung er- folgt am 17.12.2014. Begründung Aus dem voraussichtlichen Bilanzgewinn der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2014 wird ein Vorabgewinn in Höhe von 6,06 Mio. € abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages an die Stadt Münster ausgeschüttet. Die Vorabgewinnausschüttung auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn des Jahres 2014 setzt sich wie folgt zusammen: Jahresüberschuss 2014 (Vorschau) 348 T€ Entnahme aus den Rücklagen für Kapitalerhöhung FMO 3.816 T€ Entnahme aus sonstigen Gewinn- rücklagen 1.896 T€ Summe 6.060 T€ Die Vorabgewinnausschüttung entspricht damit der Mindestgewinnausschüttung gemäß Managementkontrakt. Dieser regelt eine grundsätzliche Mindestgewinnausschüttung nach Ziffer 2.3.2 in Höhe von 6,5 Mio. € p.a. Nach der Kürzung der Mietzahlungen der Stadt Münster an die Stadtwerke Münster für das Stadthaus III mit Wirkung zum 1.1.2013 in Höhe von 650 T€ wird die Mindestausschüttung, bereinigt um die infolge der Ergebniskürzung entfallende Ertragsteuerbelastung von 31,9%, um 443 T€ gekürzt und beläuft sich damit auf rd. 6,06 Mio. € p.a. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0922/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37