V/0952/2016/1
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die Jahre 2017 bis 2021
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0952/2016/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) für die Jahre 2017 bis 2021 Beratungsfolge 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten MMK in der ergänzten Fassung (Stand: 14.06.2017) zwischen der W+S und deren Alleingesellschafterin Stadt Münster wird zugestimmt. 2. Die Laufzeit des MMK beträgt fünf Jahre für den Zeitraum der Kalenderjahre 2017 bis einschließlich 2021. 3. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU - Fraktion vom 07.12.2016 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des MMK jährliche Ausschüttungen (brutto) in folgender Höhe verbunden sind: 2017: 1,5 Mio. € 2018: 3,5 Mio. € 2019: 3,7 Mio. € 2010: 3,7 Mio. € 2021: 3,7 Mio. € 2018: 2,2 Mio. € 2019: 2,2 Mio. € 2020: 2,2 Mio. € 2021: 2,2 Mio. € Vorlagen-Nr.: V/0952/2016/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 14.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0952/2016/1 Die Verwaltung wird die Ausschüttungsbeträge über ein Verä nderungsblatt zum Haushaltspla n- entwurf 2017 anmelden. in den Haushaltsplanentwurf 2018 aufnehmen. Begründung: Auf der Grundlage des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU -Fraktion in die Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses am 0 7.12.2016 eingebrachten Änd e- rungsantrages hat die Verwaltung den anliegenden Entwurf des Managementkontraktes in Absprache mit der Geschäftsführung der W+S bis zur jetzt vorliegenden Fassung gebracht. Dabei wurden Änderungen und Ergänzungen in den Oberzielen (Teilziffer 3.1), den Sachzie- len (Teilziffer 3.2) und Finanzzielen (Teilziffer 3.3) vorgenommen. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Entwurf des MMK (Stand: 14.06.2017)
MMK_Entwurf_Vorlagenfassung_ErgVorlage.doc
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1
6. Entwurf
14.06.2017
Streichungen aus der Fassung vom 19.10.2016 sind durchgestrichen
Ergänzungen sind kursiv und unterstrichen
Managementkontrakt
Zwischen der Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH und
der Gesellschafterin Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Regelungen dieser Vereinbarung werden die E rwartungen beschrieben, die die
Gesellschafterin an die Gesellschaft hat. Es wird z udem fixiert, wie die beiden Partner dazu
beitragen können, diese gesetzten Ziele zu erreichen.
Im ersten Teil der Vereinbarung werden zeitlich dau erhafte Regelungen im strategischen
Sinne inhaltlich und qualitativ formuliert. Im zwei ten Teil werden zeitlich befristete
Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Q uantitätsziele für die Laufzeit der
Vereinbarung bestimmt.
In besonderer Weise wird die Beziehung zwischen der Gesellschaft und der Stadt Münster
und ihre Stellung im Stadtkonzern Münster bereits d urch die Einordnung in das
Informationscluster B und in das Steuerungscluster IV (laut Ratsbeschluss vom 05.11.2014
(V/0756/2014)) deutlich. Die Partner sind sich über diese Zuordnung einig. Damit unterliegt
die Wohn+Stadtbau GmbH einer halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung
mit Wettbewerb.
Durch diese Vereinbarung wird den Beteiligungsgrund sätzen und der Rahmenrichtlinie für
die Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corpora te Governance Kodex) Rechnung
getragen.
2. Gesellschaftszweck
Als Gesellschaftszweck wird im Gesellschaftsvertrag ausgeführt (Stand 07/02):
1. Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sicher e und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung.
2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaf tet und verwaltet Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann Grundstücke er werben, belasten, veräußern,
Erbbaurechte ausgeben und erwerben sowie Gemeinscha ftsanlagen, Läden und
Gewerbebauten errichten und auch als Dienstleistungen betreuen.
3. Zur Erreichung des in Abs. 1 genannten Zweckes k ann die Gesellschaft alle
Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck die nen. Sie ist berechtigt, andere
Unternehmen zu erwerben, oder sich an solchen zu beteiligen.
4. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirts chaftlichen Grundsätzen unter
Wahrung der sozialen Belange im Sinne des Gesellschaftsvertrages.
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3. Ziele
Im Folgenden werden die einzelnen Sach- sowie Finan zziele der Wohn+Stadtbau genannt.
Alle Ziele sind aus den bisherigen Tätigkeiten, dem Gesellschaftsvertrag, dem Leitbild und
aus den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet.
3.1 Oberziele:
1 Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten
2 Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Wohnra umversorgung
3 Anerkennung und Umsetzung von SoBoMü mit mindeste ns 30 % öffentlich
geförderten Wohnungen
4 Sicherung der städtebaulichen Qualität
5 Verbesserung von Stadtteil- und Quartiersstruktur en unter Berücksichtigung der
demographischen Entwicklung
6 Beachtung und volle Anwendung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster, Stand
2014, (z.B. Kitas), sofern die Stadt Münster Mieterin wird. Ausnahmen sind möglich
7 Finanzkraft der Kommune stärken
8 Nachhaltige Vermögensentwicklung durch ein ausgew ogenes Verhältnis der
Bewirtschaftung von Mietwohnungen, Projektentwicklungen, Neubau und
Immobilienhandel
9 Steuerung der Tochtergesellschaft Wohnungsgesells chaft Große Lodden nach den
Vorgaben des Gesamtkonzerns Stadt Münster
3.2 Sachziele:
Die Ziele und Aufgaben der Wohn+Stadtbau ergeben si ch vorrangig im städtebaulichen,
wohnungspolitischen und wohnsozialen Bereich. Die S achziele lassen sich wie folgt in die
Kernbereiche untergliedern:
3.2.1 Hausbewirtschaftung
1. Wohnungsversorgung, bei der sowohl die Bedürfnis se der breiten Schichten der
Bevölkerung als auch die Anliegen sozial und wirtsc haftlich benachteiligter
Personengruppen berücksichtigt werden.
2. Bestandspflege, Bestandsanpassung und Wohnumfeld gestaltung im Rahmen der
bedarfsgerechten Instandhaltung und gebrauchs wertsteigernden
Modernisierungsmaßnahmen, die die nachhaltige Vermi etbarkeit der Objekte
sichert, das Stadtbild erhält und pflegt und den Mi eterInnen einen größtmöglichen
Nutzungs- und Substanzwert der Wohnungen bietet.
3.2.2 Bestandsveränderung / Bautätigkeit
1. Übernahme geeigneter Wohnungsbestände durch Anka uf oder im Rahmen einer
Verwaltung, mit dem das wohnungspolitische Ziel der Stadt unterstützt wird,
preisgünstigen Wohnraum für die o.g. Zielgruppen zu errichten und zu erhalten.
2.
Nachfragegerechte Umwandlung von Bestandswohnungen in Eigentums-
wohnungen im Sinne der Quartiersaufwertung.
3. Baumaßnahmen in allen Formen durch:
3
1. Baugebietsentwicklung: Grundstücksankauf, Vorber eitung und Umsetzung
von Erschließungsmaßnahmen (derzeit geplant z.B. Gelände Eschweiler)
2. Projektentwicklungen von Grundstücken (z.B. Arnh eimweg, York-Höfe) für
unterschiedliche Wohnformen
3. Neubau von besonderen Wohnformen (z.B. 60+, Wohn en für Jung und
Alt), hierzu zählen auch die Unterstützung und Umsetzung von
gemeinschaftlichen Wohnformen
4. Mieterprivatisierung zur sozialen Stabilisierung v on Stadtteilen und zur
Abschöpfung von zu hohen Angeboten
5. bezahlbare Eigentumsmaßnahmen
6. Mietwohnungen (öffentlich gefördert, förderungsfähig und frei finanziert)
7. Bau von Wohnanlagen und Sozialeinrichtungen sozialen Einrichtungen für
ältere und behinderte Bürger BürgerInnen sowie besondere Zielgruppen
8. integrative Stadt(teil)entwicklung und Stadterne uerung zur Verbesserung
des städtebaulichen Gesamtbildes
9. Pilotprojekte, von denen eine Signalwirkung für die Wohnungswirtschaft
ausgeht
10. Sonstige Bauten als Ergänzung zum Wohnungsbau, die zur
Innenstadtbelebung, Stadtteilpolitik und Infrastruk turverbesserung
beitragen.
11. Bau von Flüchtlingseinrichtungen
Weitere Projekte ergeben sich aus politischen Entsc heidungen unter Beachtung von
Bedarfsentwicklung und Wirtschaftlichkeit
4. Kooperation mit dem Amt für Immobilienmanagement im Hinblick auf
1. Verwaltung unbebauter Flächen
2. Bereitstellung von zukünftigen Ausgleichsflächen
3. Entwicklung von Immobilien
4. Ankauf von Immobilien und Grundstücken
3.2.3 Fremdverwaltung
1. Übernahme von Fremdverwaltungen im Bereich des M ietwohnungsbestandes
und von Eigentumsverwaltungen nach dem WEG-Gesetz
2. Übernahme von kaufmännischer und technischer Bew irtschaftung von WE in
Fremdverwaltung für den Bestand der Stiftungen und der Stadt Münster. Die
zukünftige Entwicklung bei der Fremdverwaltung häng t weitestgehend von den
Entscheidungen der Stadt Münster und der Stiftungen ab.
3.2.4 Sonstiges
1. Verbesserung der Organisationsstruktur
2. Erhaltung eines guten Betriebsklimas
3. Verbesserung der Beschäftigungssituation von sch werbehinderten Menschen
4
3.3 Finanzziele
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und N ebenbedingungen erfolgt unter
Bezugnahme auf die unter Ziffer 3.1 und 3.2 allgeme in beschriebenen Ausführungen. Die
angegebenen Durchschnittswerte beziehen sich auf di e Laufzeit des Management-
kontraktes.
1. EK-Quote von durchschnittlich 20 mindestens 18 %
2. Eigenkapitalrentabilität von 6 %
3. Verschuldungsgrad (Fremdkapital/Eigenkapital x 1 00) durchschnittlich ≤ 400%
4. Unter nachhaltiger Sicherung der Unternehmenssub stanz soll eine angemessene
Gewinnausschüttung an die Stadt Münster erfolgen.
4 Es soll eine angemessene Gewinnausschüttung an di e Stadt Münster erfolgen, die
den Beitrag der Wohn- und Stadtbau für die Erreichu ng der wohnungspolitischen
Ziele der Stadt wie auch das Ziel der nachhaltigen Sicherung der
Unternehmenssubstanz berücksichtigt.
Als Vorabgewinnausschüttungen werden als Orientierungsgröße vereinbart:
2017 2018 2019 2020 2021
1,5 Mio. € 3,5 Mio. € 3,7 Mio. € 3,7 Mio. € 3,7 Mio. €
2,2 Mio. € 2,2 Mio. € 2,2 Mio. € 2,2 Mio. €
In 2018 wird für die Jahre 2020 – 2021 eine Überprü fung der Annahmen und die damit
verbundene Vereinbarung über die Vorabgewinnausschüttung bzw. der Wirtschaftlichkeit
der W+S vorgenommen. Die Wirtschaftsplanung zeigt, dass bei gleichbleibendem
Bauvolumen ab 2019 die finanzwirtschaftlichen Ziele nicht erreicht werden können.
5 Einhaltung der Jahresüberschüsse laut Wirtschafts planung und Erläuterung Soll/Ist-
Abgleich.
Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung werden in den Jahren 2017-2021 folgende
Jahresüberschüsse erwartet:
2017 2018 2019 2020 2021
7.171 T€ * 5.198 T€ * 5.181 T€ * 4.553 T€ * 5.160 T € *
* Stand Oktober 2016. Die Zahlen werden im Rahmen d er mittelfristigen Finanzplanung
aktualisiert.
Orientierungsgrößen zur Zielerreichung:
Die unter 3.3 genannten Finanzziele können nur unte r Einhaltung der hier genannten
Orientierungsgrößen und voraussichtlich nur bis 201 9 erreicht werden. Abweichungen von
diesen Rahmenbedingungen haben Abweichungen bei den Ergebnissen und Kennzahlen
zur Folge.
5
Hausbewirtschaftung
1. Mieterhöhungen der Bestandswohnungen um durchsch nittlich 1-2 % p.a.
2. Durchschnittliche jährliche Instandhaltungs- und Modernisierungsleistung von
15 €/m². Dazu zählen Kleininstandhaltung, geplante Großinstandhaltung und
aktivierungsfähige Modernisierungen.
Bestandsveränderung / Bautätigkeit
1. Ankauf von geeigneten Beständen zur Erhaltung od er Weiterentwicklung
2. Verkauf von Beständen zur Bereinigung des Portfo lios und Sicherung des
Jahresergebnisses
3. Neubau von ca. 1.000 Einheiten (davon mindestens 30% öffentlich gefördert) bis
2020 über einen Zeitraum von 5 Jahren , sofern die finanzwirtschaftliche Entwicklung
(siehe Vorgaben) dies zulässt.
Fremdverwaltung
1. Verwaltung der von W+S erstellten Einheiten als Erstverwalter
Sonstiges
1. Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Organisationsstruktur
2. Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung
3. Veranstaltungen zur Mitarbeitermotivation und Er haltung eines guten Betriebsklimas
4. Verbesserung der IT-Struktur (teilw. Modernisier ung erforderlich)
Die W+S verfolgt das Ziel, die Kenngrößen bis 2021 zu erreichen und die Voraussetzungen
für die nachhaltige Einhaltung der Ziele in den Folgejahren zu schaffen.
Hinweis: Bezüglich der Flächen der (ehemaligen) Yor k-Kaserne und der Oxford-Kaserne
wird auf die Beschlüsse des Rates vom 10.07.2013 (V /0177/2013) sowie vom 02.04.2014
(V/0032/2014) verwiesen. Eine finale Entscheidung b ezüglich des Ankaufs und der
Entwicklung dieser Flächen erfolgt zu einem spätere n Zeitpunkt, nach erfolgter,
ausreichender Prüfung durch die Stadt Münster und d er W+S. Bautätigkeiten auf den v.g.
Flächen sind im Wirtschaftsplan nicht berücksichtigt .
Im Rahmen der Berichterstattung im Aufsichtsrat wir d anlassbezogen zur Zielerreichung
berichtet.
4. Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat, beginnend am 01.01.2017, ei ne Laufzeit von fünf Jahren. Die
Vereinbarungspartner verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit
erneuten Verhandlungen über die Verlängerung der Vereinbarung zu beginnen.
Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes sowie der allgemeinen Aufgaben der
Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktue lles Strategiekonzept für die mittelfristige
Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten. Dieses Strategiekonzept dient als
Basis für die Ableitung von jährlich zu fixierenden Leistungs- und Finanzzielen für die
Zukunft.
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5. Sonstige Regelungen
1. Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgru ndsätze und die Rahmenrichtlinien für
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).
2. Die Wohn+Stadtbau GmbH unterliegt der halbjährli chen Berichtspflicht.
3. Der Sachstand bei der Umsetzung der zeitlich bef risteten Ziele ist von der
Geschäftsführung mindestens einmal pro Jahr im Aufs ichtsrat vorzustellen und zu
beraten.
Münster, den …………………
Für die Wohn+Stadtbau GmbH Für die Stadt Münste r
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
…………………………………… ………………………….
Sandra Wehrmann Reinkemeier
Geschäftsführerin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0952/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37