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V/0370/2026

Überörtliche Prüfung 2024/2025 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (ppaNRW) - Unterrichtung des Rates über die Beratungen des RPA zum Gesamtbericht der gpaNRW

Vorlagen 11.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.07.2026, TOP 12

Anlage 2 Gesamtbericht gpaNRW

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Anlage 1-zur-V-0370-2026-Stellungnahmen-Feststellungen-und-Empfehlungen-GPA

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Gesamtbericht gpaNRW

744280 Zeichen

  Stadt Münster    Gesamtbericht    050.010.050_03378 
Seite 1 von 316 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
der Stadt Münster 2024/2025 
Gesamtbericht

  Stadt Münster    Gesamtbericht    050.010.050_03378 
Seite 2 von 316 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
Gesamtbericht 1 
0. Vorbericht 7 
0.1 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster 7 
0.1.1 Managementübersicht 7 
0.2 Nachhaltigkeit als Teil der Prüfung 10 
0.3 Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen 
Prüfungen 11 
0.4 Überörtliche Prüfung 12 
0.4.1 Grundlagen 12 
0.4.2 Prüfungsbericht 12 
0.5 Prüfungsmethodik 14 
0.5.1 Kennzahlenvergleich 14 
0.5.2 Geschäftsprozesse 15 
0.5.3 Erfüllungsgrad 15 
0.5.4 Konsolidierungsmöglichkeiten 15 
0.5.5 gpa-Kennzahlenset 15 
0.6 Prüfungsablauf 16 
0.7 Anlage 1: Ergänzende Tabelle 18 
0.8 Anlage 2: Nachhaltigkeit in der Stadt Münster 28 
0.8.1 Nachhaltigkeitsinstrumente 28 
0.8.2 Nachhaltigkeitsindikatoren 30 
0.8.3 Nachhaltigkeitsindikatoren der Stadt Münster im interkommunalen Vergleich 34 
1. Finanzen 40 
1.1 Managementübersicht 40 
1.2 Aufbau des Teilberichtes 42 
1.3 Inhalte, Ziele und Methodik 42 
1.4 Haushaltssituation 43 
1.4.1 Haushaltsstatus 44 
1.4.2 Jahresergebnisse 46 
1.4.3 Eigenkapital 50 
1.4.4 Verbindlichkeiten und Vermögen 52 
1.5 Haushaltssteuerung 56 
1.5.1 Nachhaltige Haushaltssteuerung 56 
1.5.2 Ermächtigungsübertragungen 61 
1.5.3 Kredit- und Anlagemanagement 64 
1.5.4 Fördermittelmanagement 76

  Stadt Münster    Gesamtbericht    050.010.050_03378 
Seite 3 von 316 
1.6 Anlage: Ergänzende Tabellen 79 
2. Mobilitätsmanagement 87 
2.1 Managementübersicht 87 
2.2 Aufbau des Teilberichtes 88 
2.3 Inhalte, Ziele und Methodik 88 
2.4 Betriebliche Mobilität 89 
2.4.1 Steuerung der Mobilität 89 
2.4.2 Klimafreundliche Arbeitsorganisation 93 
2.4.3 Dienstreisemanagement 95 
2.4.4 Fuhrparkmanagement 97 
2.4.5 ÖP(N)V-Nutzung 100 
2.4.6 Fahrradnutzung 100 
2.4.7 Parkraummanagement 103 
2.5 Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen 104 
2.5.1 Klimafreundliche Erreichbarkeit 104 
2.5.2 Darstellung der klimafreundlichen Erreichbarkeit an einem Beispiel 106 
2.6 Anlage: Ergänzende Tabelle 107 
3. Informationstechnik 109 
3.1 Managementübersicht 109 
3.2 Aufbau des Teilberichtes 110 
3.3 Inhalte, Ziele und Methodik 110 
3.4 IT in der Kernverwaltung 111 
3.4.1 IT-Betriebsmodell und -Steuerung 112 
3.4.2 Digitalisierung 116 
3.4.3 Prozessmanagement 123 
3.4.4 Nachhaltigkeit 125 
3.4.5 IT-Sicherheit 127 
3.4.6 Örtliche Rechnungsprüfung 129 
3.4.7 IT-Kosten 131 
3.5 Steuerung der Schul-IT 134 
3.6 Anlage: Ergänzende Tabelle 138 
4. Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 140 
4.1 Managementübersicht 140 
4.2 Aufbau des Teilberichtes 141 
4.3 Inhalte, Ziele und Methodik 141 
4.4 Strukturen 142 
4.5 Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft 143 
4.5.1 Organisation 143 
4.5.2 Strategie 144 
4.5.3 Planung von Klimaschutzmaßnahmen 147

  Stadt Münster    Gesamtbericht    050.010.050_03378 
Seite 4 von 316 
4.5.4 Treibhausgasbilanz 154 
4.5.5 Energiemanagement 159 
4.5.6 Monitoring 160 
4.5.7 Bauinvestitionscontrolling (BIC) 161 
4.6 Anlage: ergänzende Tabelle 164 
5. Ordnungsbehördliche Bestattungen 165 
5.1 Managementübersicht 165 
5.2 Aufbau des Teilberichtes 166 
5.3 Inhalte, Ziele und Methodik 166 
5.4 Strukturen 167 
5.5 Rechtmäßigkeit 169 
5.5.1 Bestattungsrechtliche Fristen 170 
5.5.2 Ermittlung von Bestattungspflichtigen 171 
5.5.3 Art der Bestattung 173 
5.5.4 Ordnungsbehördliche Bestattung als Ersatzvornahme 174 
5.5.5 Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Verpflichteten 175 
5.6 Verfahrensstandards 176 
5.7 Personaleinsatz 177 
5.8 Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen und Einflussfaktoren
 179 
5.9 Anlage: Ergänzende Tabelle 183 
6. Kommunales Krisenmanagement 184 
6.1 Managementübersicht 184 
6.2 Aufbau des Teilberichtes 185 
6.3 Inhalte, Ziele und Methodik- 185 
6.4 Strukturen 186 
6.5 Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen 187 
6.5.1 Prävention und Erkennen von Risiken 188 
6.5.2 Bewältigungsstrategien 190 
6.5.3 Nachbereitung von Krisen 193 
6.6 Ausstattung und Personal des Krisenstabes 194 
6.6.1 Ausstattung des Krisenstabes 194 
6.6.2 Personal des Krisenstabes 199 
6.7 Risiko- und Krisenkommunikation 202 
6.7.1 Risikokommunikation 202 
6.7.2 Krisenkommunikation 203 
6.8 Prozessdarstellung „Krisenstab aktivieren“ 204 
6.9 Anlage: Übersicht Erfüllungsgrade 207 
6.10 Anlage: Ergänzende Tabelle 208 
7. Hilfe zur Erziehung 210

  Stadt Münster    Gesamtbericht    050.010.050_03378 
Seite 5 von 316 
7.1 Managementübersicht 210 
7.2 Aufbau des Teilberichtes 211 
7.3 Inhalte, Ziele und Methodik 212 
7.4 Fehlbetrag und Einflussfaktoren Hilfe zur Erziehung 213 
7.4.1 Falldichte HzE 215 
7.4.2 Aufwendungen Hilfe zur Erziehung 217 
7.4.3 Anteil ambulanter Hilfefälle 220 
7.4.4 Anteil Vollzeitpflegefälle 222 
7.5 Wirtschaftliche Jugendhilfe 223 
7.5.1 Kennzahlen Wirtschaftliche Jugendhilfe 223 
7.5.2 Organisation, Personal und Digitalisierung in der WiJu 227 
7.5.3 Controlling 229 
7.5.4 Verfahrensstandards und Prozessabläufe 230 
7.6 Ambulante Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen 235 
7.6.1 Verhandlungen von LQE-Vereinbarungen 235 
7.6.2 Entgeltvereinbarungen 236 
7.7 Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 237 
7.7.1 Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 237 
7.7.2 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 240 
7.7.3 Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII 242 
7.7.4 Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 248 
7.8 Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 250 
7.9 Anlage: Ergänzende Tabellen 252 
8. Öffentlicher Gesundheitsdienst 255 
8.1 Managementübersicht 255 
8.2 Aufbau des Teilberichtes 256 
8.3 Inhalte, Ziele und Methodik 256 
8.4 Steuerung und Organisation 257 
8.4.1 Strategie 257 
8.4.2 Organisation 260 
8.4.3 Finanz- und Fachcontrolling 262 
8.4.4 Kommunikation in Krisenfällen 263 
8.5 Personal 264 
8.5.1 Personalressourcen 264 
8.5.2 Arbeitsbedingungen 268 
8.6 Digitalisierung 272 
8.6.1 Digitalisierungsstrategie 273 
8.6.2 Digitalisierung von Arbeitsabläufen 274 
8.7 Anlage: Ergänzende Tabelle 280 
9. Bauaufsicht 282

  Stadt Münster    Gesamtbericht    050.010.050_03378 
Seite 6 von 316 
9.1 Managementübersicht 282 
9.2 Aufbau des Teilberichtes 283 
9.3 Inhalte, Ziele und Methodik 283 
9.4 Baugenehmigungen 284 
9.4.1 Strukturen 284 
9.4.2 Rechtmäßigkeit 286 
9.4.3 Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 289 
9.4.4 Digitalisierung 293 
9.4.5 Personaleinsatz 296 
9.4.6 Bauberatung 300 
9.4.7 Dauer der Genehmigungsverfahren 302 
9.5 Anlage: Ergänzende Tabelle 306 
10. gpa-Kennzahlenset 308 
10.1 Inhalte, Ziele und Methodik 308 
10.2 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 309 
10.3 gpa-Kennzahlenset 310 
 Kontakt 316

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 7 von 316 
0. Vorbericht 
0.1 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt 
Münster 
0.1.1 Managementübersicht 
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster stellt die gpaNRW nachfolgend die 
Haushaltssituation sowie die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Handlungs-
felder dar. 
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage 1 aufgeführt. Die 
Reihenfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Verschiedene Krisen belasten seit einigen Jahren die städtischen Haushalte und beeinflussen 
gegebenenfalls auch die in dieser überörtlichen Prüfung betrachteten Handlungsfelder. Soweit 
möglich, haben wir die Auswirkungen in den Teilberichten thematisiert. 
Die Haushaltssituation der Stadt Münster hat sich im Betrachtungszeitraum 2018 bis 2023 ne-
gativ entwickelt. Nach positiven Ergebnissen in 2018 und 2019 schlossen die Folgejahre mit 
Defiziten ab. Die Stadt unterliegt bisher keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen oder Genehmi-
gungspflichten. Wenn die in der Ergebnisplanung ausgewiesenen weiteren Fehlbeträge eintre-
ten, wäre die Ausgleichsrücklage jedoch innerhalb weniger Jahre verbraucht. Die aktuell noch 
überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung würde sich dadurch stetig verringern. Zudem 
werden auch die noch vergleichsweise geringen Gesamtverbindlichkeiten in den nächsten Jah-
ren erheblich ansteigen. Die gpaNRW sieht deshalb einen steigenden Konsolidierungsbedarf.  
Zur Optimierung der Haushaltssteuerung sollte die Stadt Münster restriktiver mit Ermächti-
gungsübertragungen umgehen. Denn diese sind seit der letzten Prüfung weiter angestiegen 
und liegen interkommunal auf hohem Niveau. Beim Kredit- und Anlagenmanagement ist die 
Stadt Münster durch grundlegende Vorgaben bereits gut aufgestellt. Den konkreten Handlungs-
rahmen sowie die Strategien für das Zins- und Schuldenmanagement erarbeitet der eingerich-
tete Portfoliobeirat. Für das in Münster dezentral organisierte Fördermittelmanagement sieht die 
gpaNRW noch Verbesserungsmöglichkeiten durch standardisierte Prozesse sowie ein Control-
ling an zentraler Stelle. 
Die Stadt Münster beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Nachhaltigkeit. Sie hat eine 
Nachhaltigkeitsstrategie mit Maßnahmen und Zielen beschlossen. Im städtischen Haushalt wer-
den keine gesonderten Ziele und Kennzahlen zur Nachhaltigkeit dargestellt. Stattdessen sollen 
zukünftig zeitgleich zu den Haushaltsberatungen Ergebnisse des Klimaschutzcontrollings in den 
Rat eingebracht werden. Zudem hat die Stadt mit Projektsteckbriefen für die wichtigsten Klima-
schutzmaßnahmen den Einstieg in einen Klimahaushalt vorbereitet. Im Sinne der finanziellen 
Nachhaltigkeit führt die Stadt vor Investitions- und Beschaffungsentscheidungen Wirtschaftlich-
keitsuntersuchungen durch. Da diese dezentral erfolgen, sollte sie hierfür Standards und Wert-
grenzen definieren.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Die Stadt Münster hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, nach Möglichkeit bereits bis zum Jahr 
2030 klimaneutral zu werden. In ihrer Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ hat 
sie dafür Maßnahmen für verschiedene Handlungsfelder definiert. Darunter sind mit der Mobili-
tät und dem Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung zwei Handlungsfelder, die 
die gpaNRW im Rahmen dieser Prüfung näher betrachtet hat. Beim betrieblichen Mobilitäts-
management hat die Stadt Münster mit dem Angebot von Telearbeit und mobiler Arbeit sowie 
rabattierten Jobtickets und Fahrradleasing gute Voraussetzungen dafür geschaffen, den Schad-
stoffausstoß durch Fahrten zur und während der Arbeit zu verringern. Ein hoher Anteil von 
Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im städtischen Fuhrpark sowie der Vorrang der ÖPNV-
Nutzung bei Dienstreisen tragen ebenfalls dazu bei. 
In der Gebäudewirtschaft wird ebenfalls deutlich, dass die Stadt Münster die Absicht verfolgt, 
ihrer gesetzlich vorgegebenen Vorbildfunktion in Bezug auf den Klimaschutz gerecht zu wer-
den. Hierfür hat sie umfangreiche Maßnahmen insbesondere im eigenen Gebäudebestand ge-
plant und teilweise auch bereits umgesetzt. Eine von der gpaNRW durchgeführte überschlägige 
Modellrechnung kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Stadt Münster ihren bisherigen jährli-
chen Finanzmitteleinsatz erheblich erhöhen müsste, um die Treibhausgasneutralität im eigenen 
Gebäudebestand bis 2030 erreichen zu können. Der bisherige Verlauf der gesamtstädtischen 
Treibhausgasbilanz zeigt, dass die Treibhausgas-Emissionen auf dem Münsteraner Stadtgebiet 
im Zeitraum von 1990 bis 2022 um rund ein Drittel reduziert werden konnten. Die Stadt sollte 
regelmäßig anhand des weiteren Verlaufs realistisch bewerten, ob sie ihr ambitioniertes Ziel der 
Treibhausneutralität 2030 erreichen kann und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.  
Eine immens wichtige Voraussetzung für eine effiziente Verwaltung ist eine gut aufgestellte In-
formationstechnik. Hier ist die Stadt Münster insbesondere im Hinblick auf die IT-Sicherheit 
und Nachhaltigkeitsaspekte bereits gut aufgestellt. Optimierungspotenzial sieht die gpaNRW 
dagegen bei der IT-Steuerung, der Digitalisierung sowie den Rahmenbedingungen für Prüfun-
gen durch die örtliche Rechnungsprüfung. Diese Ergebnisse korrelieren mit interkommunal 
niedrigen IT-Kosten je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung. Äußerst gute Rahmenbedingungen hat 
die Stadt Münster für eine zielgerichtete und effiziente Steuerung der Digitalisierung ihrer Schu-
len geschaffen.  
Bei den ordnungsbehördlichen Bestattungen weist die Stadt Münster einwohner- und fallbe-
zogen einen vergleichsweise geringen Fehlbetrag aus. Sie profitiert dabei von geringen Auf-
wendungen und einer hohen Kostendeckung durch Erträge. Der geringe Personaleinsatz führt 
jedoch zu einer hohen Fallbelastung der Sachbearbeitung. Die bevorstehende Personalfluktua-
tion sollte die Stadt zum Anlass nehmen, um den Personaleinsatz auf der Basis einer Stellenbe-
messung bedarfsgerecht anzupassen. Durch verbindliche Verfahrensstandards und Prozesse 
unterstützt die Stadt eine rechtssichere Bearbeitung. Nachbessern muss sie allerdings noch bei 
der Erhebung von Verwaltungsgebühren und der förmlichen Zustellung bei der Androhung der 
Ersatzvornahme. Die Stadt Münster hat bereits verbindlich zugesichert, dies zukünftig zu be-
achten. Ein Teil der durchgeführten ordnungsbehördlichen Bestattungen könnte vermieden wer-
den, wenn unwillige bestattungspflichtige Angehörige durch Bußgeldandrohung zur fristgerech-
ten Erfüllung ihrer Pflicht bewegt würden. 
Das Krisenmanagement der Stadt Münster befindet sich aktuell in der Fortentwicklung. Die 
Stadt betreibt eine regelmäßige Risikoermittlung und –bewertung. Die getroffenen Vorbereitun-
gen auf Szenarien wie z.B. Starkregen- oder Hitzeereignisse oder eine Energiekrise zeigen das

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Verantwortungsbewusstsein der Stadt. Auch für die übrigen Risiken sollte die Stadt Bewälti-
gungsstrategien entwickeln. Die Stadt hat bereits zugesichert, die vorhandenen Einzeldoku-
mente noch in einem formellen Katastrophenschutzplan zusammenzuführen. Weiteres Verbes-
serungspotenzial sieht die gpaNRW durch jährliche Praxisübungen für das Krisenstabspersonal 
und einen verbindlichen Vertrag über die Kraftstoffversorgung, um die Notstromversorgung si-
cherzustellen. Außerdem fehlen noch ein Konzept für die Einbindung von Spontanhelfenden so-
wie ein Verpflegungskonzept für den Krisenstab. 
Die Haushaltsbelastung durch die Hilfen zur Erziehung ist bei der Stadt Münster in den letzten 
Jahren stetig gestiegen. Interkommunal liegt sie aber auf einem niedrigen Niveau. Dabei profi-
tiert die Stadt Münster von einer niedrigen Falldichte und davon, dass sie vergleichsweise viele 
Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien unterbringen kann. Belastend wirken sich in Münster 
die hohen Aufwendungen je Hilfefall bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung aus sowie die 
steigende Bedeutung der Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfen. Darauf reagiert 
die Stadt mit einem Ausbau der Poollösungen. Die Erträge aus Kostenerstattungen sind in 
Münster relativ gering. Um diese differenzierter analysieren zu können, sollte die Stadt die Auf-
gaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stärker in ihr Controlling einbeziehen. Positiv bewertet 
die gpaNRW die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) 
und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie die effektive Nutzung der Jugendamtssoftware. Die 
Vorgaben der SGB VIII-Reform hat die Stadt Münster bereits weitgehend umgesetzt. Sie sollte 
bei einzelnen konzeptionellen Arbeiten nachbessern und sicherstellen, dass die gesetzlich fest-
gelegten Aufgaben des Verfahrenslotsen auch zukünftig wahrgenommen werden können. 
Mithilfe der Fördermittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) konnte 
die Stadt Münster die Personalressourcen ihres Gesundheitsamtes in den letzten Jahren deut-
lich aufstocken. Dabei setzt sie auf verschiedene Fachlichkeiten. Der Anteil von medizinischem 
Fachpersonal und insbesondere Ärztinnen und Ärzten ist in Münster geringer als in den meisten 
Vergleichsstädten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle, das Angebot von Telearbeit und mobilem 
Arbeiten, eine gute technische Ausstattung sowie die Beteiligung an den Veränderungsprozes-
sen bietet sie ihren Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen. Zur Optimierung der Steue-
rung des ÖGD sollte die Stadt Münster neben den geplanten Spezialberichten auch einen allge-
meinen Gesundheitsbericht aufstellen. Daraus sollte sie konkrete Ziele ableiten und deren Er-
reichung anhand von Kennzahlen überprüfen. Das Gesundheitsamt hat bereits eine umfangrei-
che Digitalisierungsstrategie für den ÖGD erarbeitet. Es beabsichtigt, die fortschreitende Digita-
lisierung für effizientere Arbeitsabläufe und mehr digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger 
zu nutzen. Die Stadt Münster hat im örtlichen Infektionsschutzplan Meldewege und Zuständig-
keiten verbindlich geregelt und ist damit gut auf künftige Krisen im Gesundheitsdienst vorberei-
tet.  
Die Bauaufsicht der Stadt Münster hat 2024 die vollständige digitale Bearbeitung der Bauan-
träge eingeführt. Dies kann dazu beitragen, die im Vergleichsjahr 2023 noch überdurchschnitt-
lich langen Laufzeiten der Bauanträge zu verkürzen. Bei den ausgewerteten Laufzeiten wirkt 
sich allerdings aus, dass die Stadt durch einen relativ hohen Personaleinsatz den Bestand der 
unerledigten Fälle verringern konnte. Die abgearbeiteten älteren Fälle gehen mit entsprechend 
höheren Laufzeiten in die Berechnung ein. Auffällig ist bei der Stadt Münster der hohe Perso-
naleinsatz für die Bauberatung. Dass diese durch die Sachbearbeitenden erfolgt, kann zu Un-
terbrechungen bei der Antragsprüfung führen. Allerdings gelingt es der Stadt durch die umfang-
reiche Bauberatung, die Anzahl zurückgenommener Anträge gering zu halten. Positiv zu bewer-
ten ist, dass die Stadt Münster mit dem Vieraugenprinzip der Korruptionsgefahr vorbeugt und

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 10 von 316 
einzuholende Stellungnahmen auf das notwendige Maß begrenzt. Zur Optimierung empfiehlt 
die gpaNRW eine softwareunterstützte Gebührenfestsetzung sowie die konsequente Anwen-
dung der gesetzlichen Rücknahmefiktion. 
0.2 Nachhaltigkeit als Teil der Prüfung  
Die Vereinten Nationen haben am 25. September 2015 auf dem UN-Nachhaltigkeitsgipfel in 
New York das Zielsystem Agenda 2030 mit 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development 
Goals - kurz SDGs) und 169 Unterzielen beschlossen. Diese Ziele sollen weltweit eine nachhal-
tige Entwicklung in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht unterstützen. Die Ziele der 
Agenda 2030 können nur erreicht werden, wenn die Kommunen in die Umsetzung einbezogen 
werden. Viele Städte in NRW sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben sich bereits, in 
unterschiedlicher Ausprägung, mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt. Sie haben 
dabei zum Teil ein wirkungsorientiertes kommunales Nachhaltigkeitsmanagement implemen-
tiert. Ein kommunales Nachhaltigkeitsmanagement ist ein Bündel an Prozessen, Maßnahmen 
und Instrumenten, welches die Entwicklung der Nachhaltigkeit in der Stadt fördert. Nachhaltig-
keitsprozesse werden dabei zunehmend nicht als Zusatzaufgabe zum kommunalen Kernge-
schäft verstanden, sondern als integraler Bestandteil jeder kommunalen Tätigkeit. Aus diesem 
Grund greift die gpaNRW das Thema Nachhaltigkeit in dieser Prüfung erstmalig auf.  
Nachhaltigkeit ist ein Querschnittsthema, welches sich über nahezu alle Aufgabenbereiche ei-
ner kreisfreien Stadt erstreckt. 
Im Prüfgebiet Finanzen widmen wir uns dem Ziel der nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Zudem 
machen wir eine Bestandsaufnahme zur konkreten Situation und insbesondere zur Einbindung 
von nachhaltigen Zielen und Kennzahlen in den Haushalt der Stadt.  
Im Prüfgebiet Informationstechnik stehen die ökologische Nachhaltigkeit in der IT sowie durch 
den Einsatz von IT im Fokus. Hinter dem großen Potenzial von Digitalisierung und der damit 
verbundenen Technik verbirgt sich ein wachsender Energieverbrauch und ein zunehmendes 
Aufkommen von Elektronikschrott. Die Städte stehen vor der Herausforderung, die Vorteile der 
IT zu nutzen, ohne dabei die natürlichen Ressourcen zu erschöpfen oder negative soziale Aus-
wirkungen zu verstärken.  
In den Prüfgebieten Gebäudewirtschaft – Klimaschutz und Mobilitätsmanagement stellen 
wir dar, welche Maßnahmen die Stadt ergreift, um ihre Ziele zur Nachhaltigkeit und zum Klima-
schutz zu erreichen. 
Dabei sind eine sparsame Mittelverwendung und die Effizienz der Verwaltungsabläufe entschei-
dend für die wirtschaftliche Aufgabenerledigung. 
Es ist der gpaNRW bewusst, dass der Haushaltsplan noch nicht alle konkreten Maßnahmen 
enthalten kann. Das gilt vor allem für finanzwirtschaftliche Auswirkungen, die sich noch nicht 
hinreichend konkretisieren lassen oder über den Planungszeitraum des Haushaltsplans hinaus-
gehen. Aufgrund der voraussichtlich erheblichen Größenordnung sollte die Kommune diese 
Maßnahmen jedoch auch in ihren finanzwirtschaftlichen Planungen außerhalb des Haushalts-
plans im Blick haben. Dadurch kann sie frühzeitig Auswirkungen auf spätere Haushalte zumin-
dest grob schätzen und gegebenenfalls notwendige Prioritätensetzungen einleiten.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 11 von 316 
In Anlage 2 haben wir die von den Städten eingesetzten Nachhaltigkeitsinstrumente und im in-
terkommunalen Vergleich die Nachhaltigkeitsindikatoren dargestellt. 
0.3 Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfeh-
lungen aus vergangenen Prüfungen 
Nach der letzten überörtlichen Prüfung haben die kreisfreien Städte aufgrund der geänderten 
Rechtslage erstmals die Stellungnahme zu den im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen 
und Empfehlungen nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW abgegeben. 
Die in den Prüfungen der gpaNRW getroffenen Feststellungen und die ausgesprochenen Hand-
lungsempfehlungen sind in den Städten regelmäßig auch Gegenstand der kommunalpolitischen 
Beratungen.  
Die Stadt Münster hat die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung sowie die Stellungnahme nach 
§ 105 GO NRW zunächst dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Der 
Rechnungsprüfungsausschuss hat darüber in der Sitzung am 19. August 2020 beraten. Der Rat 
der Stadt Münster hat in der Ratssitzung am 26. August 2020 die Stellungnahme nach § 105 
GO NRW beschlossen. 
Ein zentrales Controlling oder eine Berichterstattung hinsichtlich der weiteren Umsetzung der 
Empfehlungen hat es bei der Stadt Münster nicht gegeben. Die Ergebnisse und Hinweise aus 
der Prüfung sind in die Arbeit der zuständigen Organisationseinheiten eingeflossen. Dort ist 
auch die Umsetzung der Empfehlungen geprüft und weiterverfolgt worden. Als Beispiele für um-
gesetzte Maßnahmen hat die Stadt u.a. folgende angeführt: 
 Um auf die verstärkte (ungeplante) Fluktuation im Jugendamt zu reagieren, hat die Stadt 
dort eine zusätzliche Stelle für eine Springerkraft eingerichtet.  
 Für eine verbesserte Steuerung der Verkehrsflächenerhaltung hat die Stadt Münster zwei 
Stellen für das Ausgrabungsmanagement eingerichtet. Zusätzlich hat sie ein Ausgra-
bungsmodul in die vorhandene Straßendatenbank integriert und in Betrieb genommen. 
Außerdem hat die Stadt die Straßendatenbank über eine Schnittstelle mit der Anlagen-
buchhaltung verbunden, um einen Datenabgleich zu ermöglichen. 
 Im Friedhofswesen hat das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein Konzept 
entwickelt, um die Attraktivität der Trauerhallen zu steigern und somit die Nutzungszahlen 
zu erhöhen.  
 Im Bereich der Bauaufsicht hat die Stadt Münster ihren Internetauftritt wie empfohlen an 
die aktuelle Landesbauordnung angepasst und somit das Informationsangebot für Bau-
willige verbessert.  
 Für die Zahlungsabwicklung hatte die gpaNRW empfohlen, den Anteil der automatisiert 
eingelesenen Daten an den Zahlungseingängen weiter zu erhöhen. Inzwischen werden 
100 Prozent der Daten automatisiert eingelesen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 12 von 316 
 In der Vollstreckung hat die Stadt Münster ihre Vorgehensweise wie empfohlen umge-
stellt. Anstatt bei den Vollstreckungsankündigungen die volle Pfändungsgebühr zu erhe-
ben, weist sie die Schuldner nun darauf hin, dass nur die Hälfte der Pfändungsgebühren 
zu zahlen ist, wenn der Außendienst sich aufgrund der eingegangen Zahlung nicht an Ort 
und Stelle begeben muss. Zudem erhebt sie bei der Zahlungsaufforderung und Pfän-
dungsankündigung durch den Vollziehungsbeamten nun auch das zugehörige Porto.  
Kennzahlen zur Zahlungsabwicklung und Vollstreckung sowie auch zu anderen Handlungsfel-
dern vorangegangener Prüfungen schreibt die gpaNRW im gpa-Kennzahlenset fort. 
0.4 Überörtliche Prüfung 
0.4.1 Grundlagen 
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW recht-
mäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemein-
deordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im 
Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage vieler Städte und die gesetzli-
che Vorgabe, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen1. Ein Schwerpunkt unserer Prü-
fung sind Vergleiche auf Basis von Kennzahlen.  
Wir wollen mit unserer Prüfung eine wirtschaftliche, krisenfeste, klimaresiliente, nachhaltige und 
digitalisierte Stadtverwaltung sowie die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung unterstützen. 
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei-
nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung 
zu unterstützen sowie auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze 
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berück-
sichtigen. Die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit 
kommunalen Praktikerinnen und Praktikern ab. 
Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der kreisfreien Städte in Rat und Ver-
waltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungs-
prozessen - zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der 
Städte zu leisten. 
0.4.2 Prüfungsbericht 
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht, den Teilberichten und dem gpa-Kennzahlen-
set: 
 Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse 
der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf und zur Prüfungsme-
thodik, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststellungen 
 
1 § 75 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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und Empfehlungen sowie eine Übersicht der Nachhaltigkeitsindikatoren im interkommu-
nalen Vergleich der 23 kreisfreien Städte. 
 Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. 
 Das gpa-Kennzahlenset enthält eine Zusammenstellung aller wesentlichen Kennzahlen 
und eine Erläuterung, wie das Kennzahlenset aufgebaut ist.  
Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die 
zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten. 
In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf 
Basis von KGSt-Durchschnittswerten2. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da-
von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin. Bei der Ist-Erhebung von Vollzeitstellen nut-
zen wir eine einheitliche Definition, die in den Anleitungen zur Datenerhebung enthalten ist. Der 
gpaNRW ist bewusst, dass durch vermehrte Fluktuation je nach Sachgebiet oftmals ein erhöh-
ter Einarbeitungsbedarf besteht. Dies trifft viele Städte gleichermaßen und wird in den Teilbe-
richten individuell durch die Prüfenden erläutert. 
0.4.2.1 Struktur der Berichte 
Der Aufbau unserer Teilberichte folgt grundsätzlich einer festen Struktur: 
Wertung: Einleitend treffen wir eine wertende Aussage zu unserem Prüfungsergebnis innerhalb 
eines Abschnitts. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 GO 
NRW notwendig machen, bezeichnen wir als Feststellung.  
Sollvorstellung: Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und das Prüfungsziel im folgenden Ab-
schnitt dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte gültig, z. B. auf Basis 
der aktuell geltenden Gesetzeslage. Die Sollvorstellung ist kursiv gedruckt. 
Analyse: Im Anschluss an die Sollvorstellung analysiert die gpaNRW die individuelle Situation 
in der geprüften Stadt. 
Empfehlung: Letztlich weisen wir dann die bei der Prüfung erkannten Verbesserungspotenziale 
als Empfehlung aus. 
Feststellungen, die eine Stellungnahme der Stadt während des Prüfungsverfahrens erfordern 
(z. B. ein festgestellter Rechtsverstoß) kennzeichnen wir im Prüfungsbericht mit einem Zusatz.  
0.4.2.2 Verfahren nach Prüfungsabschluss 
Die Stadt nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach  
§ 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung. 
 
2 KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in der jeweils aktuellen Fassung.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sowie die Stellungnahmen der Städte werden auf der 
Internetseite der gpaNRW veröffentlicht. 
0.5 Prüfungsmethodik 
0.5.1 Kennzahlenvergleich 
Der Kennzahlenvergleich ist eine prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen 
wir Kennzahlen in den Städten und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine ein-
heitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung unter-
halb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Produkte 
und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht in allen 
Fällen unmittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb 
Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort. 
Die Stadt soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende Werte 
dar:  
 die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und 
 drei Viertelwerte.  
Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vier-
telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber lie-
gen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen Reihe, 
d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der dritte 
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber 
liegen. 
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter-
kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller 23 kreisfreien Städte einbezogen.  
Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen 
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Der Schwerpunkt unserer Analyse liegt darin, ob 
die Haushaltswirtschaft nachhaltig ausgerichtet ist. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnis-
sen der örtlichen Prüfung auf. 
Nicht immer kann eine Stadt alle Grundzahlen erheben. Ebenso sind aus unterschiedlichsten 
Gründen einzelne Kennzahlen nicht mit den Kennzahlen anderer Städte vergleichbar. In beiden 
Fällen kennzeichnet die gpaNRW in Grafiken und Tabellen den Wert der Stadt mit „k. A.“. Sollte 
die Kennzahl der Stadt nicht mit den Kennzahlen der Vergleichsstädte vergleichbar sein, erläu-
tert die gpaNRW textlich den Grund hierfür. Die Angabe „k. A.“ deutet somit nicht automatisch 
auf eine mangelnde Datenlieferung der Stadt hin.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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0.5.2 Geschäftsprozesse 
In den Prüfgebieten Kommunales Krisenmanagement, Hilfe zur Erziehung und Bauaufsicht 
analysieren wir jeweils einen Geschäftsprozess. Wir bilden die Abläufe in der Modellierungs-
sprache PICTURE.BPMN grafisch ab und verzichten auf textliche Beschreibungen. Wir überge-
ben der geprüften Stadt ihr jeweiliges Prozessmodell in digitaler Form, damit sie den Prozess 
selbst weiterentwickeln und fortschreiben kann. 
0.5.3 Erfüllungsgrad 
Um bei steuerungsrelevanten Themen messen zu können, inwieweit eine Stadt die Anforderun-
gen unserer Sollvorstellung umsetzt, ermittelt die gpaNRW Erfüllungsgrade. Dafür führen wir 
standardisierte Interviews und analysieren Unterlagen. Wir drücken den Erfüllungsgrad in einem 
Prozentwert aus und stellen ihn zur Standortbestimmung auch im interkommunalen Vergleich 
dar. 
0.5.4 Konsolidierungsmöglichkeiten 
Die gpaNRW zeigt den formellen Handlungsrahmen einer Stadt auf, macht den unterschiedli-
chen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Städte transparent und weist dabei auf An-
sätze für Veränderungen hin. 
Der in den Städten festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich sehr un-
terschiedlich. Orientierung bietet der Überblick über die Streuung der Werte, insbesondere im 
Vergleich zu den Viertelwerten. In einzelnen Teilberichten zeigen wir Möglichkeiten für einen 
sparsamen Ressourceneinsatz oder zur Verbesserung der Ertragssituation. 
Oftmals ist für eine langfristige Einsparung zunächst ein erhöhter Ressourceneinsatz notwen-
dig. Dies gilt insbesondere bei Maßnahmen des Klimaschutzes. 
Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und 
Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs-
möglichkeiten hinausgehen. 
0.5.5 gpa-Kennzahlenset  
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs-
felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs-
feldern, die die gpaNRW in vorangegangenen Prüfungen betrachtet hat. Ergänzt wird das gpa-
Kennzahlenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien 
Städte erhoben haben. 
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er-
möglicht den Städten eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den aus früheren Prü-
fungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Konsoli-
dierungsmöglichkeiten können die Städte diese für ihre interne Steuerung nutzen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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0.6 Prüfungsablauf 
Die Prüfung in Münster hat die gpaNRW von November 2023 bis März 2025 durchgeführt.  
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und 
mit der Stadt Münster hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser 
Grundlage haben wir die Daten und Sachverhalte analysiert. 
Für den interkommunalen Vergleich verwenden wir in der Stadt Münster überwiegend das Ver-
gleichsjahr 2023. Ergänzend haben wir die interkommunalen Vergleiche für 2022 dargestellt.  
Basis in der Finanzprüfung sind die festgestellten Jahresabschlüsse 2018 bis 2022, der aufge-
stellte Jahresabschluss 2023, die Gesamtabschlüsse der Jahre 2018 bis 2021 sowie die Haus-
haltsplanung 2024 und 2025 einschließlich der bis 2028 reichenden mittelfristigen Planung.  
Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei-
ten der Stadt Münster berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können. 
Geprüft haben:  
Leitung der Prüfung   Dirk Hungermann 
Finanzen    Benjamin Traut 
Mobilitätsmanagement   Andreas Pickhard 
Informationstechnik   Rita Schroer / Mathias Elbers 
Gebäudewirtschaft/Klimaschutz  Robert Pawelczyk 
Ordnungsbehördliche Bestattungen Maike Wendt 
Kommunales Krisenmanagement Maike Wendt 
Hilfe zur Erziehung    Lars Cramer 
Öffentlicher Gesundheitsdienst  Lena Steinkamp 
Bauaufsicht    Andreas Pickhard 
Das Prüfungsergebnis haben die Prüfenden mit den beteiligten Beschäftigten in den betroffe-
nen Organisationseinheiten erörtert. 
Den Verwaltungsvorstand der Stadt Münster hat die gpaNRW in seiner Sitzung am 18. März 
2025 über die wesentlichen Prüfungsergebnisse informiert.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Herne, den 02. Juni 2025 
Im Auftrag 
 
Im Auftrag 
gez. gez. 
Dagmar Klossow Dirk Hungermann 
Abteilungsleitung 
 
Projektleitung

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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0.7 Anlage 1: Ergänzende Tabelle 
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder  
Feststellung Empfehlung 
Haushaltssteuerung 
F1 
Die Stadt Münster führt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den dezentralen Or-
ganisationseinheiten durch. Festgeschriebene gesamtstädtische Vorgaben, Stan-
dards und Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gibt es nur verein-
zelt, allerdings gute Ansätze und Prozesse in einigen Bereichen der Verwaltung.  
E1.1 
Die Stadt sollte gesamtstädtische Mindeststandards für die Durchführung von Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen in einer Dienstanweisung regeln und den dezentra len 
Organisationseinheiten Arbeitshilfen bereitstellen. Sie kann dafür auf gute Ansätze 
einzelner dezentraler Organisationseinheiten zurückgreifen.  
  E1.2 
Die Stadt Münster sollte Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW festlegen, 
oberhalb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend durchzuführen ist, um 
den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.  
F2 
Die Ermächtigungsübertragungen der Stadt Münster sind seit der letzten Prüfung 
weiter angestiegen. Im interkommunalen Vergleich sind diese ve rgleichsweise 
hoch. Daraus resultierte, dass Münster zeitweise einen Großteil der fortgeschriebe-
nen investiven Ansätze nicht wie geplant verausgaben konnte.  
E2 
Die Stadt Münster sollte bei der zukünftigen Haushaltsplanung weiterhin verstärkt die 
Planung der Investitionsauszahlungen anhand der Vorgaben des § 13 Abs. 2 
KomHVO NRW überprüfen. Daneben sollte sie restriktiver mit Ermächtigungsübertra-
gungen umgehen. 
F3 
Die Stadt Münster hat grundlegende Vorgaben für das Zins - und Schuldenmanage-
ment für den Kernhaushalt festgeschrieben. Zudem übernimmt die Stadt für große 
Teile des Beteiligungsportfolios die Abwicklung der Kredite. Die Festlegung des 
konkreten Handlungsrahmens sowie die Überwachung der Kreditgeschäfte sind 
Aufgabe eines eingerichteten Portfoliobei rates. 
E3 
Die Stadt Münster sollte im Hinblick auf die Beteiligungssteuerung evaluieren, ob die 
Ausweitung einiger grundsätzlicher Regelungen auf den Konzern politisch gewollt 
und sinnvoll sind. Risiken für den Kernhaushalt können so reduziert werden.  
F4 
Das Berichtswesen der Stadt Münster für die politischen Entscheidungsträger be-
schränkt sich auf zuletzt unregelmäßige und späte Ausschussvorlagen. Die we-
sentlichen Informationen für das jährlich angedachte Berichtswesen liegen der 
Stadt u. a. in Form von Protokollen aus den Portfoliobeiratssitzungen vor.  
E4 
Die Stadt Münster sollte die kommunalen Entscheidungstragenden rechtzeitig über 
die Entwicklung des Kreditportfolios informieren. Vor dem Hintergrund der steigenden 
Steuerungsrelevanz sollte die Stadt er uieren, ob die Bereitstellung weiterer ohnehin 
vorliegender Informationen sinnvoll ist.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Feststellung Empfehlung 
F5 
Strategische Vorgaben und Ziele sowie festgeschriebene interne Richtlinien gibt es 
in Münster für die Fördermittelakquise nicht. Die Fördermittelakquise ist grundsä tz-
lich dezentral organisiert. Eine Standardisierung des Prozesses würde die Förder-
mittelakquise der Stadt unterstützen.  
E5.1 
Die Stadt Münster sollte grundlegende Vorgaben zum Umgang mit Fördermitteln und 
deren Akquise formulieren. Die Prüfung von mögliche n Förderfähigkeiten sollte gene-
rell festgeschriebener und standardisierter Bestandteil in jeder Planung sein.  
  E5.2 
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln sollte insbesondere vor dem Hintergrund der 
negativen Entwicklung der Haushaltssituation verstärkt v on notwendigen Bedarfen 
abhängig gemacht werden. 
F6 
Die Fördermittelbewirtschaftung obliegt in Münster den dezentralen Organisations-
einheiten. Ein ganzheitliches und zentrales Fördermittelcontrolling sowie Berichts-
wesen würde zusätzlich unterstützend dazu  beitragen, auch künftig Rückforderun-
gen zu vermeiden. 
E6.1 
Die Stadt Münster sollte eine zentrale Datei oder Datenbank einrichten, in der sie die 
wesentlichen Informationen aller Förderprojekte einpflegt. Diese würde die ordnungs-
gemäße Abwicklung der Förderbestimmungen und einen personenunabhängigen 
Wissensstand zu den Förder-projekten unterstützen. 
  E6.2 
Die Entscheidungsträger wie Verwaltungsleitung, Fachausschüsse und der Rat soll-
ten regelmäßig und standardisiert über den Stand aller wichtiger För derprojekte infor-
miert werden. 
Mobilitätsmanagement 
F1 
Die Stadt Münster hat bereits umfassende Konzepte entwickelt, die eine klima-
freundliche Mobilität fördern. Obwohl es keinen verbindlichen Umsetzungsplan gibt, 
sind bereits einige Maßnahmen umgesetzt.  Für das betriebliche Mobilitätsmanage-
ment liegen Teilkonzepte vor. Weitere Optimierungspotenziale bestehen beim Be-
richtswesen und einer zentralen Koordination.  
E1.1 
Die Stadt Münster sollte zum Erreichen ihrer Klimaschutzziele ein betriebliches Mobi-
litätskonzept erstellen. Darin sollte sie die bereits entwickelten Maßnahmen berück-
sichtigen und Ergänzungen vornehmen. Die erarbeiteten Maßnahmen sollte sie ver-
bindlich in einem Umsetzungsplan festlegen.  
  E1.2 
Die Stadt Münster sollte das zentral eingerichtet e betriebliche Mobilitätsmanagement 
bei allen Angelegenheiten der betrieblichen Mobilität beteiligen, um die betrieblichen 
Mobilitätsziele zu koordinieren und deren Umsetzung dauerhaft sicherzustellen.  
  E1.3 Die Stadt Münster sollte den Einsatz von Fachs oftware prüfen, die sie bei der Umset-
zung des betrieblichen Mobilitätsmanagements unterstützt.  
  E1.4 
Die Stadt Münster sollte für ihr betriebliches Mobilitätsmanagement Grundzahlen er-
heben und Kennzahlen bilden. Sie sollte die Daten als Indikator für die  Zielerreichung 
und notwendige Steuerungsmaßnahmen nutzen.  
  E1.5 Die Stadt Münster sollte ein regelmäßiges Berichtswesen über den Umsetzungsstand 
der Maßnahmenpakete zum betrieblichen Mobilitätsmanagement einführen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Feststellung Empfehlung 
  E1.6 
Die Stadt Münster sollte eine erneute Mitarbeitendenbefragung zum Thema betriebli-
che Mobilität durchführen und die Erkenntnisse für ein betriebliches Mobilitätskonzept 
nutzen. 
F2 
Die Stadt Münster fördert reduzierte Mobilität mit einer eigenen Dienstvereinbarung 
zur Telearbeit beziehungsweise mobilen Arbeit. Sie verringert so erforderliche 
Fahrten zu Dienststellen. Mit dem Projekt „Arbeitswelt. Zukunft.“ verfolgt Münster 
das Ziel, ein modernes und effektives Arbeitsumfeld zu schaffen und Büronutzung 
zu optimieren. Die tatsächliche Nutz ung von Telearbeit und mobiles Arbeiten er-
hebt die Stadt noch nicht. 
E2 
Die Stadt Münster sollte die tatsächliche Nutzung der Telearbeit und mobiler Arbeit 
erfassen und für Prognosen bei der Planung zukünftiger Arbeits - beziehungsweise 
Desksharingplätze berücksichtigen. 
F3 
Im Zuge der Abrechnung von Dienstreisen in der Stadt Münster hat die Nutzung 
des ÖP(N)V einen hohen Stellenwert. Dazu tragen auch die internen Vorgaben bei, 
die eine klimafreundliche Abwicklung vorschreiben. Das Dienstreisemanagement 
wickelt die Stadt weitgehend digital ab, allerdings noch nicht medienbruchfrei. Die 
Stadt Münster beabsichtigt, die Bildung von Fahrgemeinschaft mit einer digitalen 
Plattform zu unterstützen. 
E3 Die Stadt Münster sollte die Voraussetzungen schaffen, um das Dienstreisemanage-
ment vollständig digital und medienbruchfrei abwickeln und auswerten zu können.  
F4 
Die Stadt Münster verwaltet ihre Fahrzeuge dezentral. Die Fahrzeugdaten liegen 
nur teilweise zentral vor. Sie hat noch keinen Fahrzeugpool gebildet. Die An zahl 
von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist in Münster höher als bei den meisten 
anderen Vergleichsstädten. 
E4.1 Die Stadt Münster sollte den Fahrzeugbestand einschließlich relevanter Daten in Be-
zug auf eine klimafreundliche Mobilität erfassen und b ewerten. 
  E4.2 Die Stadt Münster sollte Fahrzeugpools bilden. Die Auslastung sollte sie durch wei-
tere Analysen ermitteln und den Bestand entsprechend anpassen.  
F5 
Die Fahrradstadt setzt schon sehr erfolgreich das Fahrradleasing um. Von der all-
gemeinen guten Infrastruktur für Fahrradfahrende in Münster profitieren auch die 
Mitarbeitende der Stadt. Den Bestand an Dienstfahrrädern hat die Stadt noch nicht 
erfasst. 
E5.1 
Die Stadt Münster sollte ihre Dienststellen auf notwendige Maßnahmen zur Verbes-
serung der Rahmenbedingungen für Fahrradfahrende prüfen. Sie sollte ein Gesamt-
konzept für ihre Dienststellen entwickeln.  
  E5.2 Die Stadt Münster sollte den Bestand an Dienstfahrrädern erfassen und gegebenen-
falls bedarfsgerecht anpassen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Feststellung Empfehlung 
Informationstechnik 
F1 
Das langjährige IT-Betriebsmodell der Stadt Münster biete t einen guten Rahmen 
für die Bereitstellung von Informationstechnik. In der Praxis nutzt die  Stadt ihre 
Möglichkeiten allerdings weiterhin noch nicht voll aus, insbesondere wegen der ver-
besserungswürdigen IT-Gesamtsteuerung. Sehr positiv ist allerdings, dass die Ver-
antwortlichen bereits an grundle genden Optimierungen arbeiten und sich die Stadt 
Münster damit auf einem sehr guten Weg befindet.  
E1 
Die Stadt Münster sowie die citeq als ihr IT -Hauptdienstleister sollten ihre gemeinsa-
men Anstrengungen zur grundlegenden Verbesserung der Steuerungssituation unbe-
dingt fortführen. 
F2 Die Stadt Münster steht bei der Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der 
künstlichen Intelligenz noch sehr am Anfang.  E2 Die Stadt Münster sollte ihre aktuellen Bemühungen unbedingt fortführen und sich 
verstärkt mit den Möglichkeiten und Gefahren der künstlichen Intelligenz befassen . 
F3 
Die Stadt Münster erreicht bei den von der gpaNRW ausgewählten Verwaltungs-
leistungen ein insgesamt schwaches Digitalisierungsniveau, das jedoch maßgeb-
lich durch den internen Ablauf bei der Urlaubsgewährung beeinträchtigt wird. Wie 
bei allen Städten bestehen auch in Münster bei der medienbruchfreien internen 
Verarbeitung einige Verbesserungsmöglichkeiten. 
E3 
Auch die Stadt Münster sollte ihre Aufmerksamkeit und di e verfügbaren Ressourcen 
wesentlich stärker auf eine weitestgehend medienbruchfreie Bea rbeitung innerhalb 
ihrer Verwaltungsprozesse richten. 
F4 
Die Stadt Münster hat sich beim Prozess management gegenüber der letzten 
überörtlichen Prüfung durch die gpaNRW verbessert. Mittlerweile liegt sie  im Mittel-
feld, was die Anforderungen an ein systematisches Prozessmanagement angeht. 
Während sie beim strategischen Rahmen sowie der operativen Ausge staltung be-
reits auf einem guten Weg ist, nutzt sie die sich daraus ergebenden Steuerungs-
möglichkeiten allerdings noch nicht konsequent für sich aus.  
E4 
Die Stadt Münster sollte typische Tätigkeiten des dez entralen Prozessmanagements 
verbindlich in ihrer Organisation verankern. Zudem sollte di e Stadt systematischer die 
Steuerungsmöglichkeiten nutzen, die sich aus dem Prozessma nagement ergeben. 
Außerdem sollte sie das Potenzial von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz sys-
tematisch bei ihren Prozessoptimierungen berücksichtigen.  
F5 
Die Rahmenbedingungen für das Prüfen der sowie mit IT sind in der Stadt Münster 
abermals äußerst schwierig. Weiterhin bedeuten die sehr geringen per sonellen Ka-
pazitäten, dass größtenteils lediglich einige pflichtige Aufgabe n der IT-Prüfung 
wahrgenommen werden können. Hinzu kommt, dass keinerlei Unterstützung durch 
Dritte besteht. Möglichkeiten, um über die pflichtigen Aspekte hinaus prüfen oder 
sogar beratend Projekte begleiten zu können, bestehen dadurch kaum.  
E5 
Die Stadt Münster sollte die personelle Situation für IT -Prüfungen sowie -Beratungen 
im Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision grundlegend verbessern. Zudem 
sollte die Stadt prüfen, ob für sie eine interkommunale Unterstützung in Frage 
kommt. 
F6 
Die IT-Kosten der Stadt Münster sind niedrig. Ähnlich zur letzten überörtlichen Prü-
fung durch die gpaNRW sind keine wesentlichen Einsparmöglichkeiten erkennbar. 
Es besteht vielmehr das Risiko, dass sich dies auf die nötige digitale Transfor ma-
tion der Stadt Münster auswirken könnte. 
E6 
Damit die Stadt Münster den steigenden Anforderungen an die Digita lisierung lang-
fristig gerecht werden kann sollte sie ihr niedriges Kostenniveau verstärkt in den Blick 
nehmen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Feststellung Empfehlung 
Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 
F1 
Die Stadt Münster hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket ausgearbeitet. Im Wei-
teren sind die notwendigen Maßnahmen realistisch zu beziffern und in den kom-
menden Haushalten zu berücksichtigen.  
E1 Die Stadt Münster sollte den notwendigen Finanzmittelbedarf beziffern und die ent-
sprechenden Mittel in ihrer Planung berücksichtigen.  
F2 
Die Stadt Münster schaffte durch eigene Klimaschutzbemühungen in den letzten 
Jahren eine spürbare Reduzierung der THG -Emissionen. Es stellt sich als sehr am-
bitioniert dar, die beschlossene THG -Neutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen.  
E2 
Die Stadt Münster sollte regelmäßig bewerten, ob das eigene ambitionierte Ziel der 
THG-Neutralität 2030 erreichbar ist. Ist dies nicht der Fall, sollte sie weitere Maßnah-
men initiieren und die Zielsetzungen regel mäßig anpassen. 
Ordnungsbehördliche Bestattungen  
F1 
Trotz ihrer guten Ermittlungsarbeit kann die Stadt Münster eine ordnungsbehördli-
che Bestattung nicht immer vermeiden, obwohl sie Bestattungspflichtige innerhalb 
der Bestattungsfrist ausfindig machen konnte. 
E1 
Die Stadt Münster sollte auf ihrer Internetseite allgemein sowie im Einzelfall gegen-
über unwilligen Bestattungspflichtigen aktiv auf die drohende Durchführung eines 
Ordnungswidrigkeitenverfahrens gemäß § 19 Abs. 2 BestG NRW hinweisen. Bei be-
stattungspflichtigen Angehörigen, die sich ohne triftigen Grund weigern, ihrer Bestat-
tungspflicht nachzukommen, sollte die Stadt wie geplant ein Bußgeld festsetzen. Die 
Geldbuße sollte den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den die betroffene Person 
aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat.  
F2 
Das Vollstreckungsverfahren der Stadt Münster bei ordnungsbehördlichen Bestat-
tungen im Wege der Ersatzvornahme nach § 59 VwGO NRW entspricht nicht aus-
reichend den gesetzlichen Vorgaben des VwVG NRW. Grund ist, dass die Stadt 
Münster ihre Androhung der Ersatzvornahme entgegen § 63 Abs. 6 VwVG NRW 
nicht mittels einer der Zustellungsvarianten des Verwaltungszustellungsgesetzes 
NRW zustellt.  
E2 
Die Stadt Münster muss ihr Vorgehen bei der Androhung einer Ersatzvornahme zur 
Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen anpassen und den Bescheid 
gemäß § 63 Abs. 6 VwVG NRW förmlich zustellen.  
F3 
Die Stadt Münster erhebt nicht in allen Fällen eine Verwaltungsgebühr, wenn sie ih-
ren Kostenerstattungsanspruch gegenüber Bestattungspflichtigen geltend macht. 
Der Verzicht auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr stellt einen Rechtsverstoß 
gemäß § 15 Satz 1 VO VwVG NRW dar.  
E3 
Die Stadt Münster muss bei durchgeführten ordnungsbehördlichen Bestattungen von 
den bestattungspflichtigen Angehörigen eine dem Einzelfall angemessene Verwal-
tungsgebühr gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 11 VO VwVG NRW erheben.  
F4 
Die Stadt Münster setzt für die Sachbearbeitung der ordnungsbehördlichen Bestat-
tungen einwohnerbezogen weniger Personal ein als die meisten kreisfreien Städte. 
Dadurch ist das Personal bei der Fallbearbeitung vergleichsweise sehr hoch belas-
tet. 
E4 
Die Stadt Münster sollte die hohe Fallbelastung unter Berücksichtigung der bevorste-
henden Personalfluktuation zum Anlass nehmen, um eine Stellenbemessung für die 
Aufgaben der ordnungsbehördlichen Bestattungen vorzunehmen und den Personal-
einsatz bedarfsgerecht anzupassen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Feststellung Empfehlung 
Kommunales Krisenmanagement  
F1 
Die Stadt Münster hat noch keinen vollständigen Katastrophenschutzplan aufge-
stellt, die Erstellung ist aber bereits geplant. Der aktuelle Umsetzungsstand ent-
spricht nicht den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 7 
des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen-
schutz.  
E1 
Die Stadt Münster muss ihre vorhandenen Einzeldokumente zu einem formellen Ka-
tastrophenschutzplan zusammenführen. Anschließend sollte sie die wesentlichen Ri-
siken im Rahmen der Katastrophenschutzplanung alle fünf Jahre vom Stadtrat be-
schließen lassen. 
F2 
Die Stadt Münster hat bereits für einige Szenarien Bewältigungsstrategien entwi-
ckelt. Durch weitere Konzepte und Maßnahmenplanungen kann die Stadt ihre Kri-
senfestigkeit weiter verbessern. 
E2 Die Stadt Münster sollte auch Vorkehrungen für ihre übrigen identifizierten Risiken 
treffen und schriftlich zusammenfassen.  
F3 Die Stadt Münster hat bislang kein Konzept zur strukturierten Einbindung von 
Spontanhelfenden erstellt. E3 
Die Stadt Münster sollte sich erneut mit der Thematik zur Einbindung von Spontan-
helfenden befassen und ein umsetzungsreifes Konzept zur Einbindung von Spontan-
helfenden für akute Krisensituationen erstellen.  
F4 Die Stadt Münster bereitet noch nicht jede Krise strukturiert nach.  E4 Die Stadt Münster sollte künftig für jede Krisenlage die Abläufe und Vorgehenswei-
sen strukturiert nachbereiten, schriftlich dokumentieren und bei Bedarf anpassen.  
F5 Die Stadt Münster hat grundsätzlich bereits geeign ete Maßnahmen für einen Not-
betrieb der IT getroffen. Die gpaNRW sieht aber noch Optimierungsmöglichkeiten.  E5 
Die Stadt Münster sollte wie geplant entsprechende Vorkehrungen treffen, um alle für 
den Krisenstab benötigten IT-Anwendungen zu identifizieren. D eren verlässliche 
Funktion sollte die Stadt auch unter Ausfall der Strom - und Kommunikationsversor-
gung sicherstellen. 
F6 
Die Stadt Münster hat ihre Kraftstoffversorgung für die Netzersatzanlagen nicht ver-
traglich geregelt. Dadurch besteht im Falle eines l änger andauernden Stromaus-
falls das Risiko, dass nicht ausreichend Kraftstoff zum Betrieb der Netzersatzanla-
gen zur Verfügung steht. Hier sieht die gpaNRW dringenden Handlungsbedarf.  
E6 
Um eine umfassende Notstromversorgung auch bei einem länger andauernden 
Stromausfall sicherzustellen, sollte die Stadt Münster wie geplant einen verbindlichen 
Vertrag über die Kraftstoffversorgung abschließen.  
F7 Die Stadt Münster deckt die Verpflegung des Krisenstabes durch die Feuerwehr 
ab. Allerdings gibt es kein Verpflegungskonzept für den Krisenstab.  E7 
Die Stadt Münster sollte ein umfassendes Verpflegungskonzept für ihren Krisenstab 
entwickeln, das die Versorgung für mehrere Tage sicherstellt und die Verantwortlich-
keiten verbindlich regelt. 
F8 
Die Stadt Münster stellt durch ihre organisatorischen Maßnahmen sicher, dass sie 
grundsätzlich über ausreichend Personal verfügt, um alle Funktionen im Krisenstab 
auch für einen längeren Zeitraum mit fachkundigem Personal zu besetzen. Arbeits-
platzbeschreibungen für die Krisenstabsfunktionen hat die Stadt bislang noch nicht 
erstellt. 
E8 
Die Stadt Münster sollte für alle Krisenstabsmitglieder Arbeitsplatzbeschreibungen er-
stellen, damit alle Aufgaben konkret und verbindlich der jeweiligen Funktion im Kri-
senstab zugeordnet sind.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 24 von 316 
Feststellung Empfehlung 
F9 
Da Übungen zu unterschiedlichen Krisenszenarien nur unregelmäßig stattfinden, 
ist das für den Krisenstab vorgesehene Personal der Stadt Münster nicht optimal 
auf mögliche Einsätze vorbereitet. Zudem hat die Stadt die Aus - und Fortbildung ih-
rer Krisenstabsmitglieder noch nicht konzeptionell abgesichert.  
E9 
Die Stadt Münster sollte für ihren Krisenstab ein eigenes zielgruppenspezifisches 
Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. Auf dieser Basis sollte sie ihre Krisenstabs-
mitglieder künftig schulen und jährlich Praxisübungen mit simulierten Krisenszenarien 
durchführen. 
Hilfe zur Erziehung 
F1 
Die Stadt Münster kann die einzelnen Kostenerstattungsarten nicht differenziert 
auswerten. Dies kann die Refinanzierung der Hilfen zur Erziehung grundsätzlich 
beeinträchtigen. 
E1 Die Stadt Münster sollte in ihrer Jugendamtssoftware Parameter für eine differen-
zierte Auswertung der einzelnen Kostenerstattungsarten hinterlegen.  
F2 
Grundsätzlich ermöglicht eine Schnittstelle zwischen den Modulen des KSD und 
der WiJu in der Jugendamtssoftware eine effiziente Fallbearbeitung. Allerdings um-
fasst sie nicht die Einnahmeverwaltung. Hier ist eine medienbruchfreie Fallbearbei-
tung nicht möglich. 
E2 
Die Stadt Münster sollte die Nutzung einer Schnittstelle zwischen Jugendamtssoft-
ware und Finanzsoftware für die Einnahmeverwaltung prüfen. Nur so kann sie eine 
weitestgehend medienbruchfreie Fallbearbeitung unterstützen.  
F3 
Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe betrachtet die Stadt Münster im 
Rahmen ihrer regelmäßigen Controllingtätigkeiten bislang nur am Rande. Dies 
kann die Steuerung des Jugendamtes grundsätzlich erschweren.  
E3 
Die Stadt Münster sollte Voraussetzung für eine Betrachtung der Aufgaben der Wirt-
schaftlichen Jugendhilfe im Rahmen des Controlli ngs schaffen. Sie sollte die Kenn-
zahlen dieses Prüfberichts fortschreiben und transparent in ihren regelmäßigen Con-
trollingberichten darstellen. 
F4 
Die Stadt Münster prüft derzeit Möglichkeiten, die Poollösungen an den Schulen 
weiterzuentwickeln. Sie möchte so der steigenden Bedeutung der Schulbegleitung 
entgegenwirken. Darüber hinaus konnte sie die Änderungen der Stufe 2 des Kin-
der- und Jugendstärkungsgesetzes in Bezug auf die Eingliederungshilfen nach § 
35a SGB VIII bislang vollständig umsetzen. Allerdin gs berücksichtigt der aktuelle 
Stellenplan die Stelle des Verfahrenslotsen nicht mehr. Die Nichtwahrnehmung 
würde einen Rechtsverstoß darstellen. Die Aufgabe kann nur durch organisatori-
sche Maßnahmen weiter wahrgenommen werden.  
E4.1 
Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen und der Überlegungen zur Weiterent-
wicklung von Poollösungen sollte die Stadt die Eingliederungshilfen eng im Fach - und 
Finanzcontrolling begleiten. Nur so kann sie bei Fehlentwicklungen frühzeitig Gegen-
maßnahmen entwickeln. 
  E4.2 
Die Stadt Münster sollte die stellenplanmäßigen Voraussetzungen schaffen, um die 
gesetzlich festgelegten Aufgaben des Verfahrenslotsen wahrnehmen zu können. 
Dies sollte nicht zu Lasten anderer Aufgabengebiete des Jugendamtes erfolgen.  
F5 
Die Vorgaben der SGB VIII-Reform setzt die Stadt Münster in der individuellen Be-
treuung der jungen Volljährigen zwar um. Die notwendigen konzeptionellen Arbei-
ten konnte sie aber noch nicht vollständig abschließen.  
E5 
Die Stadt Münster sollte die für Betreuung der jungen Volljährigen notwendigen kon-
zeptionellen Arbeiten zeitnah abschließen und so den Vorgaben der SGB VIII -Reform 
vollständig nachkommen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 25 von 316 
Feststellung Empfehlung 
Öffentlicher Gesundheitsdienst  
F1 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat mit dem Leitbild strategische Ziele für 
die Ausrichtung seiner Arbeit gesetzt. Hieraus wurden aber bisher keine ausrei-
chend konkreten Ziele entwickelt, deren Zielerreichung gemessen werden kann. Es 
fehlt zudem an einer grundlegenden Gesundheitsberichterstattung.  
E1.1 
Das Gesundheitsamt Münster sollte die bestehenden operativen Ziele aktualisieren 
und bei Bedarf weiterentwickeln. Der Fortschritt der Zielerreichung sollte auch ohne 
Abbildung im Haushalt intern nachvollzogen werden.  
  E1.2 
Die Stadt Münster sollte einen Gesundheitsbericht erstellen, der  ein umfangreiches 
Bild zum Gesundheitszustand der Bevölkerung abbildet. Neben den geplanten Spezi-
alberichten sollten auch Basisberichte erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich ge-
macht werden. 
F2 
Die Stadt Münster hat schon viele Prozesse visualisiert und standardisiert. Durch 
den Einsatz verschiedener Fachanwendungen entsteht ein zusätzlicher administra-
tiver Aufwand. Auch durch die nicht zentral definierten Vorgaben für Verfahrens-
standards besteht noch Optimierungspotenzial.  
E2.1 
Das Gesundheitsamt Münster sollte Standards für die Erstellung von Verfahrens - und 
Handlungsanweisungen festlegen. Eine regelmäßige Aktualisierung sollte von zentra-
ler Stelle überwacht werden.  
F3 
Die Stadt Münster setzt im geringeren Maß medizinisches Fachpersonal ein als die 
anderen kreisfreien Städte. Aufgrund fehlender Stellenbeschreibungen sowie län-
ger anhaltender Stellenvakanzen besteht hier noch Optimierungsbedarf.  
E2.2 Das Gesundheitsamt Münster sollte weiterhin prüfen, ob die Zahl der eingesetzten 
EDV-Programme reduziert werden kann. 
  E3.1 
Die Stadt Münster sollte darauf hinwirken, dass bei planbaren Fluktuationen rechtzei-
tig eine Ausschreibung erfolgt. Dadurch kann ein Wissensverlust sowie die zusätzli-
che Belastung des bestehenden Personals vermieden werden.  
F4 
Die Stadt Münster hat viele Maßnahmen ergriffen, um gute Arbeitsbedingungen bei 
den Mitarbeitenden zu schaffen. Das Gesundheitsamt hat bisher noch kein fertig-
gestelltes Schulungskonzept, um den Bereich zu systematisieren.  
E3.2 Das Gesundheitsamt Münster sollte sich weiterhin bemühen, flächendeckend aktu-
elle Stellenbeschreibungen vorzuhalten.  
  E4.1 
Dem Gesundheitsamt Münster sollten zur besseren Koordination der Wissensdaten-
bank Informationen zum planmäßigen Ruhestandseintritt der Mitarbeitenden zur Ver-
fügung stehen. Auch für die Personalentwicklung sind Kenntnisse über absehbare 
Fluktuationen bedeutsam. 
  E4.2 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster sollte wie geplant ein Fortbildungskonzept 
entwickeln, um eine hohe Fachlichkeit sicherzustellen. Eine Grundlage s ollte auch 
die systematische Erhebung von bereits bestehendem Vorwissen der Mitarbeitenden 
sein.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 26 von 316 
Feststellung Empfehlung 
F5 
Das Gesundheitsamt Münster informiert über verschiedene Kanäle zu gesundheits-
relevanten Themen. Vor allem der digitale Service ist ausgeweitet worden. Optimie-
rungsmöglichkeiten bestehen beim Abbau von Barrieren auf der Internetseite.  
E5 
Die Stadt Münster sollte prüfen, ob und wie Barrieren auf der Internetseite abgebaut 
werden können. Zusätzliche Optionen für Sehbeeinträchtigte könnten diesen den Zu-
gang zu Informationen erleichtern.  
Bauaufsicht 
F1 
Die Bearbeitungsfristen hält die Stadt Münster häufig ein. Stellungnahmen holt die 
Stadt nur im notwendigen Umfang ein. Die Vorgehensweise hilft Verfahren zu be-
schleunigen. Die Anwendung der Rücknahmefiktion f indet noch nicht ausnahmslos 
statt. 
E1.1 
Die Stadt Münster sollte durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Be-
arbeitungsfrist von zehn Arbeitstagen für die Prüfung der Vollständigkeit und Mangel-
freiheit sicherstellen. 
  E1.2 Die Stadt Münster hat die gesetzliche Rücknahmefiktion konsequent anzuwenden.  
F2 
Die zwischenzeitlich vollständige digitale Bearbeitung der Genehmigungsverfahren 
hilft einheitliche und rechtssichere Verfahren sicherzustellen. Optimierungspoten-
zial gibt es noch bei der Gebührenerhebung und dem Einsatz der Baukontrolleure. 
Mit dem Vieraugenprinzip beugt die Bauaufsicht Korruption vor.  
E2.1 Der Einsatz der Baukontrolleure sollte möglichst entsprechend ihrer Qualifikation er-
folgen. 
  E2.2 Die Stadt Münster sollte die Gebührenb erechnung nach einem einheitlichen Maßstab 
mit Unterstützung der eingesetzten Fachsoftware vornehmen.  
F3 
Die Stadt Münster hat 2024 die vollständige digitale Bearbeitung der Bauanträge 
eingeführt. Es ist eine hohe Akzeptanz dieser Verfahren feststellbar, was die hohe 
Anzahl an digitalen Anträgen belegt. Noch nicht alle externen Stellen nehmen am 
digitalen Beteiligungsverfahren teil.  
E3 
Die Stadt Münster sollte den Beteiligten die Vorteile der digitalen Abwicklung aufzei-
gen. Der Verzicht auf analoge Beteili gungen hilft, Verwaltungsaufwand zu verringern 
und Verfahren zu beschleunigen.  
F4 
Die Bauaufsicht der Stadt Münster setzt für die Baugenehmigungsverfahren mehr 
Personalressourcen ein als drei Viertel der anderen kreisfreien Städte. Ein Grund 
ist der hohe Anteil an Bauberatungsleistungen. Münster schafft es im Betrach-
tungszeitraum, den Bestand an unerledigten Fällen zu verringern.  
E4 Die Stadt Münster sollte den Bestand unerledigter Fälle nachhalten. Sie sollte den 
anhaltenden Trend abnehmender Altfälle wei ter fortsetzen. 
F5 
Die Stadt Münster hält ein umfassendes Beratungsangebot bereit. Dafür setzt sie 
mehr Personal ein als die Vergleichsstädte. Ihr gelingt es, die Anzahl zurückge-
nommener Anträge gering zu halten. Allerdings führt die Beratung auch zu Unte r-
brechungen bei der Antragsprüfung.  
E5 
Die Stadt Münster sollte mit geeigneten Maßnahmen die Sachbearbeitung der Bau-
aufsicht vor regelmäßigen Unterbrechungen bei der Genehmigungsprüfung schützen. 
Als geeignete Maßnahmen kommt beispielsweise eine Zentralisi erung der Baubera-
tung in Betracht.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 27 von 316 
Feststellung Empfehlung 
F6 
Die Gesamtlaufzeiten der Stadt Münster überschreitet deutlich den Orientierungs-
wert der gpaNRW. Die Abarbeitung von bisher unerledigten Fällen vergrößert die 
durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten. Die Differenz zwischen  Lauf- und Gesamt-
laufzeit weist auf lange Zeiträume hin für die Vervollständigung von Anträgen.  
E6 
Die Stadt Münster sollte die Auswertung der Gesamt - und Laufzeiten und die Kenn-
zahlen fortschreiben, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Sie sollte die Po-
tenziale für ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren nutzen, wie beispielsweise 
möglichst kurze Fristsetzungen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 28 von 316 
0.8 Anlage 2: Nachhaltigkeit in der Stadt Münster 
Ziel der gpaNRW in dieser Prüfung ist unter anderem aufzuzeigen, wie weit sich die kreisfreien 
Städte in NRW bereits mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt haben. Dazu haben 
wir abgefragt, welche Nachhaltigkeitsinstrumente von der Stadt eingesetzt werden oder geplant 
sind.  
Zudem haben wir Nachhaltigkeitsindikatoren im interkommunalen Vergleich der 23 kreisfreien 
Städte dargestellt. 
0.8.1 Nachhaltigkeitsinstrumente 
Instrumente für eine wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung sind eine Nachhaltigkeitsstra-
tegie, Nachhaltigkeitscheck/Nachhaltigkeitsprüfung, Nachhaltigkeitsberichte und ein Nachhaltig-
keitshaushalt3. Auf den Nachhaltigkeitshaushalt gehen wir in der Finanzprüfung detaillierter ein. 
Die Städte befinden sich in einer frühen Phase der Implementierung einer wirkungsorientierten 
Nachhaltigkeitssteuerung. Prozesse zur Nachhaltigkeitssteuerung müssen noch etabliert wer-
den und sich bewähren. Für die gpaNRW steht im Vordergrund, durch die Darstellung unter-
schiedlicher Lösungsansätze und Umsetzungsstände zu einem Ideen- und Erfahrungsaus-
tausch unter den Städten beizutragen. Die Nachhaltigkeitsinstrumente werden in den Städten in 
ihrer Art und Ausprägung unterschiedlich definiert und gelebt. 
0.8.1.1 Nachhaltigkeitsstrategie 
Die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie stellt den Ausgangspunkt und den Leitfaden für nach-
haltiges Handeln dar. Sie dient dazu, wesentliche Eckpunkte und Inhalte für eine nachhaltige 
Entwicklung vor Ort zu dokumentieren. Die Strategie wird dabei in Zusammenarbeit zwischen 
Verwaltung und Politik sowie weiteren Beteiligten (Unternehmen, Bürgerschaft) entwickelt und 
von der Politik beschlossen. Inhaltlich werden strategische und operative Ziele, Maßnahmen so-
wie notwendige Ressourcen erarbeitet und Indikatoren bestimmt, um die Ziele messen zu kön-
nen. Einen interkommunalen Vergleich der Nachhaltigkeitsindikatoren stellen wir im Kapitel 
0.8.3 dar. 
Der Rat der Stadt Münster hat am 16. März 2016 den Beitritt zur Resolution des Städtetages 
„Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ beschlossen. Damit hat sich 
die Stadt zur aktiven Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele verpflichtet. 
Darauf aufbauend wurde die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Münster 
beschlossen. Im Rahmen des Projektes „Global Nachhaltige Kommune (GNK)“ wurde die Stadt 
bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien von der LAG 21 NRW begleitet. Die Nachhal-
tigkeitsstrategie wurde ebenfalls vom Rat der Stadt beschlossen und bietet einen Orientierungs-
rahmen für die Verwaltung. Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, ein wirkungsorientiertes 
 
3 vgl. KGSt B 02/2024 – Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement  und Bertelsmann Stiftung 27.11.2018 - Wirkungsorientiertes Nachhal-
tigkeitsmanagement in Kommunen, LAG21

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 29 von 316 
Nachhaltigkeitsmanagement zur nachhaltigen Entwicklung Münsters aufzubauen und kontinu-
ierlich zu verbessern. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie hat die Stadt ein Zielsystem zu den 17 
SDGs definiert. Die Nachhaltigkeitsstrategie konzentriert sich auf die folgenden zehn Hand-
lungsfelder:  
 Gesellschaftliche Teilhabe für alle ermöglichen 
 Bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie gesund wohnen 
 Natürliche Lebensgrundlagen erhalten 
 Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre umweltverträglich und klimaneutral gestalten 
 Klimaschutz aktiv gestalten 
 Gute Arbeit ermöglichen 
 Wirtschaft zukunftsorientiert entwickeln 
 Bildungsgerechtigkeit ganzheitlich gestalten 
 Globale Verantwortung im Handeln verankern 
 Zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster verwirklichen 
Als ergänzender Meilenstein wurde ein Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2019 bis 2022 
beschlossen. 2019 hat Münster zudem den Klimanotstand ausgerufen und sich das Ziel ge-
setzt, die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. 
0.8.1.2 Nachhaltigkeitscheck/Nachhaltigkeitsprüfung 
Der Nachhaltigkeitscheck/eine Nachhaltigkeitsprüfung soll die voraussichtlichen Wirkungen ei-
nes Vorhabens auf die nachhaltige Entwicklung abschätzen. Dazu beurteilt die Verwaltung die 
Ratsvorlagen auf ihre wahrscheinlichen Auswirkungen für eine nachhaltige Entwicklung. So 
können die Vorlagenerstellenden zum Beispiel durch die Beantwortung von Leitfragen kenntlich 
machen, ob das geplante Vorhaben nachhaltigkeitsfördernd, -hemmend oder -neutral ist. Der 
Nachhaltigkeitscheck dient als zusätzliche Entscheidungsgrundlage. Er hat grundsätzlich einen 
themenübergreifenden Charakter und umfasst alle relevanten Handlungsfelder der nachhaltigen 
Entwicklung. 
Einen standardisierten Nachhaltigkeitscheck in dieser Form hat die Stadt Münster nicht etab-
liert. Der Nachhaltigkeitscheck war Bestandteil der Überlegungen, wurde jedoch nicht einge-
führt. Standardisierte Vorgaben zur Erstellung von Vorlagen gibt es im Hinblick auf das Thema 
Nachhaltigkeit nicht. 
0.8.1.3 Nachhaltigkeitsberichtswesen 
Der Nachhaltigkeitsbericht informiert in der Regel über den aktuellen Stand und die bisherige 
Entwicklung der Nachhaltigkeit. Der Nachhaltigkeitsbericht kann folgende Aspekte beinhalten:  
 Stand der Instrumente und Prozesse,

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 30 von 316 
 Umsetzungsstand der im Handlungsprogramm definierten Maßnahmen, 
 quantitative und qualitative Analysen zur operativen und strategischen Zielerreichung, 
 Zielbezug zu Indikatoren, 
 finanzielle und personelle Ressourcen, 
 Empfehlungen zur Strategieanpassung. 
Die Adressaten können Verwaltungsführung, Rat und Bürgerschaft sein. Der Berichtsrhythmus 
wird im Vorfeld festgelegt.  
Die Stadt Münster hat bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt und dem Rat vorgelegt. Mit 
Beschluss vom 11. September 2024 wurde der Nachhaltigkeitsbericht 2019 – 2022 zur Kennt-
nis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Fortschreibungsempfehlung für die Nach-
haltigkeitsstrategie Münster 2030 zu erarbeiten.  
Der Nachhaltigkeitsbericht soll einen Überblick vermitteln, wo die Stadt Münster mit Blick auf 
nachhaltige Stadtentwicklung und die Umsetzung der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der 
Vereinten Nationen (UN) steht. Mit dem Bericht beteiligt sich die Verwaltung mit bundesweit 
weiteren 30 Kommunen gemeinsam an der Erprobung des Berichtsrahmens Nachhaltige Kom-
mune (BNK) als neues Format für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kommunen. 
Mit dem vorliegenden Bericht baut die Verwaltung auf die in Münster seit vielen Jahren beste-
hende Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Der Nachhaltigkeitsbericht beschreibt ausführlich 
das Vorgehen der Stadt Münster und stellt die Entwicklung vor dem Hintergrund der nachhalti-
gen Zielsetzung dar. Indikatoren dienen der Einschätzung der Entwicklung. Ziel ist es, auf die-
ser Basis eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie sowie der 
Maßnahmen zu ermöglichen. 
0.8.2 Nachhaltigkeitsindikatoren 
Nachhaltigkeitsindikatoren dienen dazu, die Wirksamkeit der Maßnahmen und Instrumente zu 
Nachhaltigkeitsaspekten fortlaufend zu messen und zu bewerten. Für eine erste allgemeine 
Einschätzung kann auf bestehende Kennzahlenkonzepte zur nachhaltigen Entwicklung zurück-
gegriffen werden. 
Für die kommunale Ebene in NRW ist insbesondere das Indikatorenset der Landesarbeitsge-
meinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21) von Bedeutung. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht 
nrwkommunal4 stellt die LAG 21 neben Befragungsergebnissen regelmäßig Indikatoren zu ver-
schiedenen Themenbereichen für alle nordrhein-westfälischen Kommunen im Zeitverlauf dar.  
Wir haben in unserer Prüfung der kreisfreien Städte dieses Indikatorenset erstmals aufgegriffen 
und die aus vorherigen Prüfungen bekannten Strukturmerkmale ersetzt, weil eine nachhaltige 
Entwicklung und ein nachhaltiges Handeln von zentraler, strategischer Bedeutung sind. Wir 
 
4 vgl. LAG 21, Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal 2022, https://www.lag21.de/files/default/pdf/Themen/nn -transfer-n/lag21-nrwkommu-
nal-2022.pdf.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 31 von 316 
möchten der Politik und der Verwaltung mit dem Indikatorenset der LAG 21 einen Gesamtüber-
blick zur Nachhaltigkeit geben und einen Vergleich innerhalb der kreisfreien Städte ermögli-
chen. Dazu haben wir die Nachhaltigkeitsindikatoren aus allgemein zugänglichen Datenquellen5 
ermittelt und einen interkommunalen Vergleich erstellt.  
Im Folgenden stellen wir zwei Balkendiagramme mit ergänzenden Tabellen dar, die eine Aus-
wahl von Nachhaltigkeitsindikatoren für die Stadt Münster zeigen. Bei der Auswahl der Indika-
toren haben wir u. a. berücksichtigt, dass die Indikatoren alle zehn Themenbereiche sowie mög-
lichst viele verschiedene SDGs abbilden. Indikatoren mit einer hohen Aussagekraft und strategi-
schen Relevanz erhalten den Vorrang. Die in den vorangegangenen überörtlichen Prüfungen 
dargestellten Strukturkennzahlen wurden, soweit möglich, in die Nachhaltigkeitsindikatoren 
überführt. 
Interkommunaler Vergleich 
Nachhaltigkeitsindikatoren Münster 2023 in Prozent 
 
Nachhaltigkeitsindikatoren Münster – Datengrundlagen 
Indikator 2012 2023 Veränderung 
in Prozent  Median 2023 
Abhängigenquotient (Abhängige Personen je 100 
Personen im erwerbsfähigen Alter) in Prozent  41,97 43,63 3,96 56,07 
Schulabgehende allgemeinbildende Schulen 
ohne Abschluss in Prozent 4,52 5,85 29,42 6,91 
Mindestsicherungsquote in Prozent  8,40 8,40 0,00 13,60 
Anteil erneuerbare Energien am Stromverbrauch 
in Prozent k. A. 16,29 k. A. 4,80 
 
5 IT.NRW, Energieatlas NRW vom LANUV NRW u.a.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 32 von 316 
In den interkommunalen Vergleich (Median) sind die Daten der 23 kreisfreien Städte eingeflos-
sen.  
Der Abhängigenquotient ist ein Kontextindikator mit Bezug zur Demografie. Er zeigt das Ver-
hältnis der wirtschaftlich abhängigen Bevölkerung zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Als 
wirtschaftlich abhängig gelten dabei altersmäßig nicht erwerbsfähige Personen über 65 Jahre 
und unter 15 Jahre. In Münster ist dieser Quotient gegenüber 2012 aufgrund der demografi-
schen Entwicklung angestiegen. Interkommunal weist Münster den zweitniedrigsten Wert unter 
den kreisfreien Städten auf. Der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist in Münster 
demnach höher als in den meisten Vergleichsstädten.  
Der Indikator der Schulabgehenden ohne Abschluss bezieht sich auf das SDG 4 „Hochwer-
tige Bildung“. Da ein fehlender Schulabschluss häufig mit schlechteren Zukunftsaussichten für 
die Betroffenen einhergeht, ist ein möglichst geringer Wert anzustreben. Der Kennzahlenwert 
hat sich in Münster, wie bei den meisten kreisfreien Städten, seit 2012 ebenfalls erhöht. Inter-
kommunal liegt der Anteil im Bereich des 1. Vierteilwertes und ist damit geringer als bei rund 75 
Prozent der Vergleichsstädte.  
Die Mindestsicherungsquote ist ein Indikator für das SDG 1 „Keine Armut“. Sie beschreibt den 
Anteil der Personen an der Gesamtbevölkerung, die selbst nicht in der Lage sind, in ausrei-
chendem Maße für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und daher Mindestsicherungsleistungen 
beziehen. In Münster ist diese Quote gegenüber 2012 unverändert. Mit einer Mindestsiche-
rungsquote von 8,4 Prozent bildet Münster den Minimalwert unter den Vergleichsstädten ab.  
Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch gibt eine Einordnung zum SDG 7 „Be-
zahlbare und saubere Energie“ sowie zum Unterziel, den Anteil erneuerbarer Energien am glo-
balen Energiemix deutlich zu erhöhen. In Münster wurden im Jahr 2023 16,29 Prozent des 
Stromverbrauchs durch Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien abgedeckt. 
Nur drei kreisfreie Städte weisen einen noch höheren Anteil auf. Weitere Ausführungen zu den 
Klimazielen sowie geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen der Stadt Münster finden 
sich im Teilbericht Gebäudewirtschaft - Klimaschutz. 
 
Intrakommunaler Vergleich 
Im intrakommunalen Vergleich stellt die Y-Achse im Diagramm den Wert 0 dar. D.h. es gibt 
keine Veränderungen gegenüber dem Jahr 2012. Die Werte auf der linken Seite des Dia-
gramms zeigen einen Rückgang und die Werte auf der rechten Seite Zunahmen an.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Nachhaltigkeitsindikatoren Münster Entwicklung von 2012 bis 2023 in Prozent 
 
Nachhaltigkeitsindikatoren Münster – Datengrundlagen 
Indikator 2012 2023 Veränderung 
in Prozent  Median 2023 
Siedlungs- und Verkehrsfläche je EW * in qm 344  313  -9,17 283  
PKW-Dichte (Zugelassene PKW je 1.000 EW)  444  471  6,11 526  
Steuereinnahmekraft je EW * in Euro 1.324  1.967  48,56 1.487  
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am 
Wohnort zum 30.06. 101.118  127.817  26,40 98.400  
* Einwohnerin bzw. Einwohner 
In den interkommunalen Vergleich (Median) sind die Daten der 23 kreisfreien Städte eingeflos-
sen.  
Der Indikator zur Siedlungs- und Verkehrsfläche bezieht sich auf das SDG 11 „Nachhaltige 
Städte und Gemeinden“. Ein nachhaltiger Umgang mit den Flächenressourcen ist eine zentrale 
Herausforderung für die Kommunen. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner ist in 
Münster 2023 gegenüber 2012 um rund neun Prozent gesunken. Mit 313 qm je Einwohner ge-
hört Münster dennoch zum Viertel der Vergleichsstädte mit der höchsten bebauten Fläche je 
Einwohner. Die rückläufige Tendenz ist bei den meisten kreisfreien Städten zu beobachten. Ur-
sächlich ist dabei allerdings meistens nicht die Verringerung bebauter Flächen, sondern die Ein-
wohnerentwicklung. So auch in Münster: Die Münsteraner Bevölkerung ist im gleichen Zeitraum 
um 9,39 Prozent gewachsen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
Seite 34 von 316 
Ein weiterer Indikator für das SDG „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ ist die PKW-Dichte. 
Diese hat sich in Münster im Zeitraum von 2012 bis 2023 um rund sechs Prozent erhöht. Inter-
kommunal ist sie jedoch gering. In nur zwei Vergleichsstädten ist die PKW-Dichte noch niedri-
ger. Eine nachhaltige Mobilität verfolgt das Ziel, den umweltschädlichen Individualverkehr zu re-
duzieren. Welche Maßnahmen die Stadt Münster ergriffen hat, um die eigene betriebliche Mobi-
lität zu verringern bzw. klimafreundlicher zu gestalten, betrachtet die gpaNRW im Teilbericht 
Mobilitätsmanagement.  
Die Steuereinnahmekraft je Einwohner ist ein Indikator für die wirtschaftliche und finanzielle 
Lage einer Stadt. Diese ist in Münster seit 2012 um knapp 49 Prozent gestiegen. In den meis-
ten kreisfreien Städten ist der prozentuale Anstieg noch höher. Gleichwohl erreicht Münster mit 
Steuereinnahmen von 1.967 Euro je Einwohner den vierthöchsten Wert unter den kreisfreien 
Städten.  
Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind ein Indikator mit Bezug zum SDG 8 
„Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“. Deren Anzahl ist in Münster im Zeitraum 
von 2012 bis 2023 um 26,4 Prozent gestiegen. Nur eine Stadt weist einen noch höheren pro-
zentualen Anstieg auf. In Münster korrespondiert dieser Anstieg mit dem starken Bevölkerungs-
zuwachs, der ebenfalls nur von einer Stadt übertroffen wird.  
0.8.3 Nachhaltigkeitsindikatoren der Stadt Münster im interkommuna-
len Vergleich 
Auf den nachfolgenden Seiten bilden wir das Indikatorenset der LAG 21 als interkommunalen 
Vergleich der kreisfreien Städte ab. Detaillierte Informationen zur Aussagekraft und Differenzie-
rung der einzelnen Indikatoren enthält der Nachhaltigkeitsbericht der LAG 216. Wenn wir für 
Kennzahlen keinen Wert ermitteln können, geben wir in der entsprechenden Spalte den Hin-
weis „keine Angabe (k. A.)“. 
 
 
6 vgl. LAG 21, Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal 2022, https://www.lag21.de/files/default/pdf/Themen/nn -transfer-n/lag21-nrwkommu-
nal-2022.pdf.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Nachhaltigkeitsindikatoren7 der Stadt Münster 
Themenbereich / Indikator Münster 
2012 
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs-
jahr 
Kontextindikatoren Demografie 8 
Abhängigenquotient in Prozent  
(Abhängige Personen je 100 Personen im erwerbsfähi-
gen Alter) 
41,97 43,76 42,98 53,41 56,25 57,84 62,08 23 2024 
Entwicklung des Abhängigenquotienten seit 2012 in 
Prozent k. A. 4,27 0,12 2,74 6,59 8,14 17,26 23 2024 
Bevölkerungsentwicklung seit 2012 in Prozent  k. A. 10,06 0,40 2,51 3,66 5,16 10,06 23 2024 
Anteil der EW* 0 bis unter 21 Jahre an der Gesamtbe-
völkerung in Prozent 9 18,96 18,84 18,21 19,47 20,35 20,75 22,29 23 2024 
Anteil der EW* ab 80 Jahre an der Gesamtbevölkerung 
in Prozent10 4,95 6,07 5,80 6,55 6,95 7,36 8,30 23 2024 
Bevölkerungsentwicklung bis 2050 in Prozent  k. A. 1,07 -7,26 -4,02 -1,47 0,51 7,08 23 2024 
Bildung und Betreuung 
Schulabgehende allgemeinbildende Schulen ohne Ab-
schluss in Prozent 4,52 5,85 3,46 5,84 6,91 8,42 13,01 23 2023 
 
7 vgl. LAG 21, Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal 2022, https://www.lag21.de/files/default/pdf/Themen/nn -transfer-n/lag21-nrwkommunal-2022.pdf. 
8 Als Vergleichsjahr ist hier das Jahr 2024 ausgewiesen. Die gpaNRW verwendet für das Vergleichsjahr 2024 durchgängig die Einwo hnerzahlen am Stichtag 31.12.2023. 
9 Die gpaNRW berücksichtigt beim Jugendanteil die Bevölkerung unter 21 Jahre. Die  LAG 21 stellt stattdessen die Bevölkerung unter 15 Jahren dar.  
10 Die gpaNRW berücksichtigt beim Altenanteil die Bevölkerung über 80 Jahre. Die LAG 21 stellt stattdessen die Bevölkerung über 65 Jahren dar.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Themenbereich / Indikator Münster 
2012 
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs-
jahr 
Entwicklung der Schulabgehenden allgemeinbildende 
Schulen ohne Abschluss seit 2012 in Prozent  k. A. 29,37 -32,62 7,83 29,31 45,05 81,39 23 2023 
Schulabgehende allgemeinbildende Schulen mit höhe-
rem Schulabschluss11 in Prozent 50,29 53,01 28,64 39,91 41,46 45,41 55,91 23 2023 
Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in Prozent  13,83 29,46 11,28 16,70 18,40 23,71 29,46 23 2024 
Betreuungsquote der 3 bis unter 6-Jährigen in Prozent 94,42 93,62 74,94 83,00 85,77 90,90 94,67 23 2024 
Wahlen 
Wahlbeteiligung Bundestagswahl in Prozent  k. A. 83,90 66,66 71,88 73,80 76,65 83,90 23 2021 
Wahlbeteiligung Europawahl in Prozent  k. A. 74,34 52,29 56,65 59,81 63,83 74,34 23 2024 
Wahlbeteiligung Kreistagswahl/Wahl Vertretung kfS in 
Prozent k. A. 62,96 39,15 43,53 47,59 51,13 62,96 22 2020 
Fläche 
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche je EW* 
seit 2012 in Prozent k. A. -9,17 -9,27 -5,36 -3,15 -1,81 3,43 23 2023 
Siedlungs- und Verkehrsfläche je EW* in qm 12 344 313 213 249 283 311 421 23 2023 
 
11 Als höherer Schulabschluss wird die Allgemeine Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife berücksichtigt.  
12 Die Erhebung für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung erfolgt seit dem Jahr 2016 durch das Amtliche Liegens chaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Zuvor lagen der Erhebung die Automati-
sierten Liegenschaftsbücher (ALB) zugrunde. Mit dieser Umstellung gingen auch Änderungen und Erweiterungen des Nutzungsartenk atalogs einher, sodass die verwendeten Definitionen und Abgrenzungen nicht in 
vollem Umfang übereinstimmen. Die Vergleichbarkeit der Werte ist daher nicht in vollem Umfang gegeben.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Themenbereich / Indikator Münster 
2012 
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs-
jahr 
Flächeninanspruchnahme (Zuwachs der Siedlungs - 
und Verkehrsfläche) seit dem Vorjahr in ha  90,24 8,00 -39 -7,50 0,00 4,00 38 23 2023 
Neu erstellte Wohngebäude je 10.000 EW*  19,63 9,32 1,37 2,59 3,74 5,70 9,32 23 2023 
Klima und Energie 
Anteil erneuerbare Energien am Stromverbrauch in 
Prozent  k. A. 16,29 1,99 3,56 4,80 10,66 20,32 23 2023 
Mobilität 
Entwicklung der PKW-Dichte seit 2012 in Prozent k. A. 5,88 -3,39 6,94 9,91 11,25 15,56 23 2024 
PKW-Dichte 
(Zugelassene PKW je 1.000 EW*)  444 470 458 503 527 553 592 23 2024 
Pendelndensaldo je 100 EW*  15,77 18,94 -9,25 -2,24 1,05 9,09 30,27 23 2024 
Veränderung der polizeilich erfassten Straßenverkehrs-
unfälle seit dem Vorjahr in Prozent  -5,67 -9,19 -9,19 1,70 2,91 5,89 12,34 23 2023 
Kommunale Finanzen 13 
Entwicklung der Steuereinnahmekraft je EW* seit 2012 
in Prozent k. A. 48,56 24,40 44,08 53,65 69,92 195 23 2023 
 
13 Die gpaNRW analysiert im Teilbericht Finanzen die Schuldenlage der Kommunen. Die Indikatoren der LAG 21 zur Verschuldung nutz en Daten von IT.NRW. Diese Daten beinhalten teilweise andere Beurteil ungen / 
Zuordnungen von kommunalen Beteiligungen und Eigenbetrieben als es in unserer Prüfungsdefinition und –darstellung vorgesehen ist. Daher kann es zu erheblichen Abweichungen kommen, sodass wir an dieser 
Stelle auf die Darstellung von Verschuldungsindikatoren verzichten und auf den Teilbericht Finanzen verweisen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Themenbereich / Indikator Münster 
2012 
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs-
jahr 
Steuereinnahmekraft je EW* in Euro  1.324 1.967 965 1.333 1.487 1.688 3.581 23 2023 
Gesellschaftliche Teilhabe / Armut  
Mindestsicherungsquote 14 in Prozent 8,40 8,40 8,40 11,70 13,60 16,40 22,10 23 2023 
Entwicklung der Mindestsicherungsquote seit 2012 in 
Prozent k. A. 0,00 -11,54 1,54 5,65 10,56 22,30 23 2023 
Arbeit und Wirtschaft 
Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigten am Wohnort seit 2012 in Prozent  k. A. 28,20 13,78 16,95 20,63 24,14 32,30 23 2024 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 
am 30.06. 101.118 129.635 44.028 68.232 99.770 138.290 447.146 23 2024 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 
je 1.000 Erwerbsfähige 714 850 447 546 631 738 1.078 23 2024 
Beschäftigungsquote am Wohnort in Prozent  48,93 57,72 54,47 58,14 59,50 60,73 63,60 23 2024 
Gewerbeanmeldungen für Neugründungen je 1.000  
EW* 6,45 6,28 5,05 6,75 7,50 8,00 13,53 23 2024 
 
14 Als Mindestsicherungsleistungen werden die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, laufende Hilfen zum Lebensunte rhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Grundsicherun g im Alter 
und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und Regelleistungen nach dem AsylbLG verstanden.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03378 
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Themenbereich / Indikator Münster 
2012 
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs-
jahr 
Arbeitslosenanteil in Prozent 
(Verhältnis der nicht erwerbstätigen Personen im er-
werbstätigen Alter zu den sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten) 
8,27 6,63 6,63 9,98 10,96 13,31 17,87 23 2024 
Gesundheit 
Sterbefälle von Personen unter 65 Jahren je 100.000 
EW* 121 122 122 161 182 203 231 23 2023

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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1. Finanzen 
1.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Finan-
zen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Haushaltssituation 
Während viele der kreisfreien Städte noch positive Jahresergebnisse ausweisen konnten, ist bei 
der Stadt Münster im Betrachtungszeitraum 2018 bis 2023 bereits eine negative Entwicklung 
der Haushaltssituation eingetreten. In den Jahresergebnissen sind außerordentliche Erträge 
nach dem NKF-CUIG15 enthalten. Auch wenn diese vergleichsweise gering ausfallen, wären die 
Fehlbeträge ohne die Isolierungen der Schäden höher. 
Aufgrund der zunächst erzielten Jahresüberschüsse unterliegt das Eigenkapital insgesamt nur 
einer leichten Veränderung. Trotz der Fehlbeträge ab 2020 ist die Eigenkapitalausstattung noch 
vergleichsweise gut. 
In der Planung erwartet Münster ab 2024 weiterhin erhebliche Jahresfehlbeträge. Die Auf-
wendungen steigen deutlich an. Unter anderem steigende Sozialleistungen tragen zu dieser 
Verschlechterung der Haushaltssituation bei. Mithilfe der Ausgleichsrücklage und aufgrund der 
ausgewiesenen außerordentlichen Erträge nach dem NKF-CUIG gelingt es der Stadt Münster 
noch, einen fiktiven Haushaltsausgleich darzustellen. Die Ausgleichsrücklage wird jedoch im 
Planungszeitraum aufgebraucht. Münster berücksichtigt bereits zunehmend globale Minderauf-
wendungen. 
Nach einem Anstieg der Investitionen in das Vermögen kann die Stadt Münster insgesamt 
gestiegene Bilanzwerte bei den Gebäuden ausweisen. Bei den Verkehrsflächen besteht Rein-
vestitionsbedarf, um den Werteverzehr weiter zu reduzieren. Deutlich steigende Investitionsaus-
zahlungen führen nach der Planung zu einem hohen Finanzbedarf. Die ohnehin gestiegenen, 
aber noch vergleichsweise geringen Gesamtverbindlichkeiten werden in den kommenden 
Jahren stark ansteigen.  
In Hinblick auf die erwartete Entwicklung der Jahresergebnisse sowie den hohen Finanz-
bedarf für Investitionen sieht die gpaNRW einen weiter steigenden Konsolidierungs-
druck. 
 
15 Nunmehr Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kom-
munalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) vom 29. September 2020 
in der ab dem 15.12.2022 geltenden Fassung.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Haushaltssteuerung 
Die Stadt Münster beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Nachhaltigkeit. In diesem Zu-
sammenhang hat die Stadt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Maßnahmen und Zielen beschlos-
sen. Die beschlossenen Maßnahmen werden im Haushaltsplan abgebildet. Über einen Nach-
haltigkeitshaushalt verfügt die Stadt jedoch nicht. Gesonderte Ziele und Kennzahlen zur 
Nachhaltigkeitssteuerung werden im Haushaltsplan nicht dargestellt. Der Fokus liegt aktuell auf 
der Darstellung des finanziellen Ressourceneinsatzes. Im Rahmen eines eingeführten Klima-
schutzcontrollings werden seit 2025 Projektsteckbriefe erstellt. Diese stellen die Verbindung 
zum Haushaltsplan her und sollen den Einstieg in einen Klimahaushalt vorbereiten. 
Eine Dimension von Nachhaltigkeit stellt die finanzielle Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft 
dar. Jeder Entscheidung sollte grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugrunde 
liegen. Die Stadt Münster setzt auf eine starke, dezentrale Ressourcenverantwortung. Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen werden daher in den dezentralen Organisationseinheiten durch-
geführt. Die Herangehensweisen sind sehr unterschiedlich. Mit gesamtstädtischen Mindeststan-
dards und einem standardisierten Prozess könnte die Stadt die Organisationseinheiten ergän-
zend unterstützen und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch mehr Bedeutung beimessen. 
Sie kann dabei auf bestehende Erfahrungen einzelner dezentraler Organisationseinheiten zu-
rückgreifen. Mit der Festlegung von Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO könnte die Stadt 
den Arbeitsaufwand reduzieren.  
Für Ermächtigungsübertragungen hat die Stadt Münster Regelungen getroffen und in einer 
Geschäftsanweisung niedergeschrieben. Die Übertragungen sind seit der letzten Prüfung deut-
lich angestiegen. Insbesondere die Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen 
sind im interkommunalen Vergleich sehr hoch. In einigen Jahren konnte die Stadt die investiven 
Ermächtigungen teilweise nur in einem geringen Umfang in Anspruch genommen. Dies führt 
grundsätzlich dazu, dass Planungen einen falschen Eindruck von der Investitionstätigkeit ver-
mitteln und die Stadt Gefahr läuft, dass die ursprünglichen Mittel zur Umsetzung von Maßnah-
men nicht mehr auskömmlich sind. Zuletzt konnte die Stadt die Inanspruchnahme bereits ver-
bessern. Sie sollte daher einzelne Planungsparameter weiterhin überprüfen und Anträge auf Er-
mächtigungsübertragungen verstärkt hinterfragen. 
Die Stadt Münster hat für ihren Kernhaushalt sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
und Stiftungen grundlegende Vorgaben für das Zins- und Schuldenmanagement in einer Ge-
schäftsanweisung festgeschrieben. Der konkrete Handlungsrahmen sowie die Strategien wer-
den von einem Portfoliobeirat erarbeitet. Die bestehenden Regelungen werden den hohen und 
weiter steigenden Steuerungsanforderungen des Kreditportfolios grundsätzlich gerecht. Eine 
Ausweitung der Vorgaben auf die Beteiligungen könnte etwaige Risiken für den Kernhaushalt 
reduzieren und steuernd auf die Beteiligungen einwirken. Das Controlling und Berichtswesen ist 
noch ausbaufähig. Ein regelmäßiges unterjähriges kennzahlengestütztes Controlling könnte die 
Steuerung im Hinblick auf die strategische Ausrichtung unterstützen. Das Anlagenmanage-
ment hat für die Stadt aufgrund des Portfolios untergeordnete Bedeutung und das Steuerungs-
erfordernis ist gering. Dennoch sind die wesentlichen Regelungen getroffen.  
Im Bereich des Fördermittelmanagements sieht die gpaNRW sowohl für die Prozesse als 
auch das Controlling noch Optimierungsmöglichkeiten. Die Fördermittelakquise und -bewirt-
schaftung erfolgt in Münster ebenfalls vorwiegend dezentral. Münster sollte insbesondere daher

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
Seite 42 von 316 
grundlegende strategische Vorgaben zum Umgang mit Fördermitteln und deren Akquise festle-
gen. Entsprechend der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte der Beantragung von Fördermit-
teln ein entsprechender Bedarf gegenüberstehen. Ein förderbezogenes Controlling und Be-
richtswesen würde zusätzlich dazu beitragen, Rückforderungen zu vermeiden.  
1.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir 
als Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte 
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht. 
1.3 Inhalte, Ziele und Methodik 
Im Prüfgebiet Finanzen beantwortet die gpaNRW folgende Fragen: 
 Haushaltssituation: Besteht eine nachhaltig ausgerichtete Haushaltswirtschaft? 
 Haushaltswirtschaftliche Steuerung:  
 Wie geht die Stadt mit Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen im Haushalt um? 
 Führt die Stadt bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen Wirtschaftlich-
keitsuntersuchungen durch? 
 Beschäftigt sich die Stadt mit den relevanten Aspekten und Fragen, die ihr Kredit- 
und Anlageportfolio erfordern? 
 Wie hat die Stadt als Zuwendungsnehmerin ihr Fördermittelmanagement organi-
siert?  
 Wie geht die Stadt mit dem Instrument der Ermächtigungsübertragungen um?  
Methodisch analysiert die gpaNRW die Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtab-
schlüsse. Zusätzlich beziehen wir die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse und 
Gesamtabschlüsse sowie verwaltungsinterne Dokumente ein. Die gpaNRW hat zudem Daten, 
die für eine Bewertung erforderlich sind, über Interviews, Fragebögen und strukturierte Daten-
abfragen erhoben.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
Seite 43 von 316 
In der Anlage dieses Teilberichts liefern ergänzende Tabellen zusätzliche Informationen. Diese 
zeigen neben der Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen aus der aktuellen 
Prüfung das NKF-Kennzahlenset NRW, die Zusammensetzung und Entwicklung einzelner (Bi-
lanz-) Posten sowie ergänzende Berechnungen. 
1.4 Haushaltssituation 
 Die Haushaltssituation der Stadt Münster hat sich im Betrachtungszeitraum 2018 bis 2023 
negativ entwickelt. In den kommenden Jahren werden weitere hohe Defizite erwartet. Die 
Stadt wird verstärkt Haushaltskonsolidierung betreiben müssen. Aufgrund der guten Eigen-
kapitalausstattung kann sie noch fiktiv ausgeglichene Haushalte darstellen. Die Haushalts-
wirtschaft unterliegt daher keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen oder Genehmigungs-
pflichten. 
 Mit deutlich gesteigerten Investitionen konnte die Stadt einen Wertezuwachs beim Gebäude-
vermögen verzeichnen. Das nach der Planung weiter steigende Investitionsvolumen löst ei-
nen hohen Finanzbedarf aus, der zu einem starken weiteren Anstieg der noch vergleichs-
weise geringen Gesamtverbindlichkeiten führen wird. 
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum einer Stadt zur Gestaltung ihres Leis-
tungsangebots. Eine nachhaltig ausgerichtete Haushaltswirtschaft erfüllt folgende Kriterien: 
 Die Handlungsfähigkeit einer Stadt sollte nicht durch die Genehmigung eines Haushalts-
sicherungskonzeptes sowie einer Verringerung der allgemeinen Rücklage eingeschränkt 
sein. Dazu muss der Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW jetzt und zukünftig ausgegli-
chen sein.  
 Das Eigenkapital sollte positiv sein. Eine Stadt darf gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW nicht 
überschuldet sein. Je mehr Eigenkapital sie hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich 
verbotenen Überschuldung entfernt. Daneben ist eine gute Eigenkapitalausstattung die 
Basis für eine nachhaltig ausgerichtete Haushaltswirtschaft. 
 Um zukünftig Gestaltungsmöglichkeiten zu haben und dem Grundsatz der Generationen-
gerechtigkeit zu entsprechen, sollte eine Stadt hohe Schulden und Reinvestitionsbedarfe 
vermeiden. Je niedriger sie ausfallen, desto größer sind die Handlungsspielräume der 
Haushaltswirtschaft einer Stadt. 
Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, beziehen wir in den in-
terkommunalen Vergleich die Schulden-, Finanz- und Ertragslage der verbundenen Unterneh-
men, Sondervermögen und Mehrheitsbeteiligungen ein. In den jeweiligen Kapiteln zur Haus-
haltssituation vergleicht die gpaNRW daher die Kennzahlen aus den Gesamtabschlüssen, so-
fern diese vorliegen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
Seite 44 von 316 
Die gpaNRW hat die Haushaltssituation auf folgenden Grundlagen analysiert: 
Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse Münster 2018 bis 2025 
Haushaltsjahr Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss 
(JA) 
Gesamtabschluss 
(GA) 
In dieser Prüfung 
berücksichtigt 
2018 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 
2019 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 
2020 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 
2021 bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA 
2022 bekannt gemacht festgestellt noch offen* HPl / JA 
2023 bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl / JA 
2024 bekannt gemacht    
2025 bekannt gemacht    
* Der Entwurf des Gesamtabschlusses wurde im Verlauf der Prüfung aufgestellt.  
Das Vergleichsjahr der letzten überörtlichen Prüfung war 2017. Daher beginnt die Zeitreihe die-
ser Prüfung mit dem Jahr 2018. Die im Haushaltsplan 2025 enthaltene mittelfristige Ergebnis-
planung bis 2028 hat die gpaNRW ebenfalls berücksichtigt. 
1.4.1 Haushaltsstatus 
 Die Haushaltswirtschaft der Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Maßnah-
men oder Genehmigungspflichten. Aufgrund der Ausgleichsrücklage und der vorangegange-
nen Isolierungen nach dem NKF-CUIG kann die Stadt im aktuellen Jahr der Planung noch 
einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt darstellen. 
Haushaltsstatus Münster 2018 bis 2025 
Haushaltsstatus* 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 
Ausgeglichener Haushalt  X       
Fiktiv ausgeglichener Haushalt  X  X X X X X X 
*Der Haushaltsstatus in den Ist-Jahren bis 2023 bemisst sich am Jahresergebnis, der Haushalt sstatus in den Plan-Jah-
ren ab 2024 am Haushaltsplan. 
Die Höhe der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage zeigt, inwieweit die Stadt ne-
gative Jahresergebnisse ausgleichen kann.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Jahresergebnisse und Rücklagen Münster 2023 bis 2028* 
Kennzahlen 2023 2024 2025 2026 2027 2028 
Jahresergebnis in Mio. Euro -36,92 -56,65 -30,26 -44,74 -31,91 -26,38 
darin enthaltener globaler Minderaufwand  in 
Mio. Euro ./. 0,00 0,18 6,19 12,17 13,78 
Ausgleichsrücklage in Mio. Euro** 107 50,51 20,25 0,00 0,00 0,00 
Allgemeine Rücklage in Mio. Euro** 690 690 690 665 634 607 
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbe-
trag in Mio. Euro 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Fehlbetragsquote in Prozent  4,43 7,11 4,09 6,30 4,80 4,16 
*  2023: IST, ab 2024: PLAN 
**  Die Verwendungsbeschlüsse zu den Jahresergebnisse n werden vorweggenommen und die Ergebnisse direkt der  
 Ausgleichsrücklage bzw. allgemeinen Rücklage zugeordnet. 
Seit 2020 muss die Stadt Münster Jahresfehlbeträge ausweisen. Aufgrund vorangegangener 
Jahresüberschüsse ist es der Stadt jedoch gelungen, eine vergleichsweise hohe Ausgleichs-
rücklage aufzubauen. Diese kann sie in den Planjahren 2024 und 2025 noch zur Erreichung ei-
nes fiktiven Haushaltsausgleiches einsetzen. Die Haushaltswirtschaft unterliegt keinen auf-
sichtsrechtlichen Maßnahmen oder Genehmigungspflichten nach den §§ 75 oder 76 der GO 
NRW. 
Wie die weit überwiegende Zahl der kreisfreien Städte in NRW hat die Stadt Münster Haus-
haltsbelastungen infolge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges nach dem NKF-CUIG 
isoliert. Die isolierten außerordentlichen Erträge in den Jahresabschlüssen 2020 bis 2023 be-
laufen sich auf insgesamt 33,7 Mio. Euro. Ohne diese Isolierungen wäre die Ausgleichsrücklage 
entsprechend geringer ausgefallen. In der Folge würde die Planung der Stadt Münster bereits 
2025 zu einer Reduzierung der allgemeinen Rücklage führen. Nähere Ausführungen zu den 
Entwicklungen können dem nachstehenden Kapitel entnommen werden.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
Seite 46 von 316 
1.4.2 Jahresergebnisse 
 Die Jahresergebnisse der Stadt Münster haben sich negativ entwickelt und sind ab 2020 de-
fizitär. Sie sind im interkommunalen Vergleich unterdurchschnittlich. Für die Jahre der Haus-
haltsplanung erwartet die Stadt weiterhin hohe Defizite. 
Jahresergebnisse sowie Jahresergebnisse ohne außerordentlichen Ertrag nach dem NKF-CUIG 
Münster in Mio. Euro 2018 bis 2028 
 
bis 2023: IST, ab 2024: PLAN 
Die Jahresergebnisse der Stadt Münster schwanken bereits seit der Eröffnungsbilanz. Im Be-
trachtungszeitraum dieser Prüfung 2018 bis 2023 werden zunächst Jahresüberschüsse ausge-
wiesen. Ab 2020 sind Jahresfehlbeträge zu verzeichnen. Summiert ergibt sich ein Jahresüber-
schuss von 28,6 Mio. Euro. In den Jahren 2020 bis 2023 sind allerdings außerordentliche Er-
träge von 33,7 Mio. Euro nach dem NKF-CUIG aufgrund angefallener Haushaltsbelastungen 
infolge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges enthalten. Das Jahresergebnis ohne 
den außerordentlichen Ertrag zeigt die tatsächliche Belastung der Stadt.  
In der Haushaltsplanung ab 2024 geht die Stadt weiterhin von deutlichen Fehlbeträgen bis 2028 
aus. Insgesamt wird ein Defizit von summiert 222 Mio. Euro erwartet. Ergebnisverbessend sind 
dabei bereits globale Minderaufwendungen von 32,3 Mio. Mio. Euro berücksichtigt, die es zu 
erzielen gilt.  
Um die Jahresergebnisse der kreisfreien Städte trotz der unterschiedlichen Größen vergleich-
bar zu machen, setzt die gpaNRW das Jahresergebnis ins Verhältnis zur Einwohnerzahl.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Jahresergebnis je EW* in Euro 2018 bis 2023 
 
* Einwohnerin bzw. Einwohner 
Der Vergleichskorridor erfasst den Wertebereich der Städte zwischen dem ersten und dritten Viertelwert. Oberhalb und 
unterhalb des Vergleichskorridors liegen jeweils die 25 Prozent der Städte mit den höchsten bzw. niedrigsten Werten.  
Die Tabelle 3 in der Anlage enthält die Werte zur Abbildung. 
Im interkommunalen Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten sind die erzielten Ergeb-
nisse der Stadt Münster 2020 bis 2023 schlecht ausgefallen. Bei den Jahresergebnissen je EW 
gehört die Stadt Münster in diesem Zeitraum zu den 25 Prozent der kreisfreien Städte mit den 
schlechtesten Ergebnissen. Der Fehlbetrag 2023 führte sogar zu dem höchsten Fehlbetrag je 
EW unter den Vergleichsstädten.  
Jahresergebnis ohne außerordentlichen Ertrag NKF-CUIG je EW in Euro 2018 bis 2023 
Der Vergleichskorridor erfasst den Wertebereich der Städte zwischen dem ersten und dritten Viertelwert. Oberhalb und 
unterhalb des Vergleichskorridors liegen jewei ls die 25 Prozent der Städte mit den höchsten bzw. niedrigsten Werten.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Die Tabelle 4 in der Anlage enthält die Werte zur Abbildung. 
Der Vergleich der einwohnerbezogenen Jahresergebnisse ohne außerordentliche Erträge nach 
dem NKF-CUIG zeichnet ein etwas anderes Bild. Vor allem von 2020 bis 2022 haben in vielen 
Vergleichsstädten die außerordentlichen Erträge zu deutlichen Ergebnisverbesserungen ge-
führt. Da die Stadt Münster vergleichsweise geringe Isolierungen vorgenommen hat, positioniert 
sie sich in diesem Vergleich etwas besser, wenn auch immer noch unterhalb des Medians. 
Einen Einfluss auf die Höhe der Steuererträge und der Jahresergebnisse haben die festgeleg-
ten Steuerhebesätze. Im Vergleich positioniert sich die Stadt Münster mit ihren gewählten He-
besätzen wie folgt: 
Hebesätze Münster in von Hundert 2024  
Steuerart Münster Durchschnittswert der 
kreisfreien Städte* fiktiver Hebesatz 
Grundsteuer A 255 260 243 
Grundsteuer B 510 670 530 
Gewerbesteuer 460 485 436 
* arithmetisches Mittel 
Eine Anpassung hat zuletzt 2015 stattgefunden. Der Hebesatz der Grundsteuer A ab stieg um 
zehn Hebesatzpunkte an. Die Grundsteuer B wurde um 30 Hebesatzpunkte erhöht. Die Gewer-
besteuer stieg zuletzt 2011 von 440 auf 460 Hebesatzpunkte.  
Die fiktiven Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer lagen zuletzt unter denen 
von der Stadt Münster festgelegten Hebesätzen. Die Ertragsanteile, die aus der Überschreitung 
der fiktiven Hebesätze resultieren, wurden daher nicht bei den Schlüsselzuweisungen ange-
rechnet. Sie verblieben damit vollständig bei der Stadt zur Deckung ihrer Aufwendungen. Die 
fiktiven Hebesätze der Grundsteuer B liegen seit der Differenzierung der Hebesätze zwischen 
den kreisfreien und den kreisangehörigen Städten 2022 über dem von der Stadt Münster fest-
gelegten Hebesatz. Hierdurch wird der Stadt Münster eine höhere Steuerkraft bei der Berech-
nung der Schlüsselzuweisungen angerechnet, als sie tatsächlich vorhanden ist. 
Mit der Grundsteuerreform hat sich seit Januar 2025 die Rechtslage geändert. Unter anderem 
ist es den nordrhein-westfälischen Kommunen nun möglich, neben der Grundsteuer A auch dif-
ferenzierte Hebesätze der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzusetzen. 
Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt differenzierte Hebesätze beschlossen. Mit der 
Grundsteuerreform geht darüber hinaus auch eine Änderung der Grundsteuermessbeträge ein-
her, auf die der Hebesatz der Städte zur Berechnung der jährlichen Grundsteuer angewandt 
wird. Um die Höhe des Steueraufkommens aus der Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen 
Niveau zu halten, sind daher Hebesatzanpassungen erforderlich. Hierfür hat die Stadt Münster 
eigenständig Hebesätze berechnet. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird bei 255 Prozent be-
lassen, der Grundsteuerhebesatz B für Wohngrundstücke auf 410 Prozent und der Grundsteu-
erhebesatz B für Nichtwohngrundstücke auf 620 Prozent festgelegt. Mit diesen Hebesätzen

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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geht die Stadt davon aus, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer unverändert bzw. auf-
kommensneutral bleibt. Änderungen beim Hebesatz der Gewerbesteuer gab es nicht. 
Die Teilergebnisse der Produktbereiche Soziale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe und die Landschaftsumlage haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Jahresergeb-
nisse. Diese Positionen stehen im Zusammenhang mit der Finanzierung sozialer Leistungen 
und können von der Stadt nur eingeschränkt beeinflusst werden. Die folgende Grafik zeigt, wie 
die Sozialleistungen die Jahresergebnisse ausgehend vom Basisjahr 2018 beeinflussen.  
Jahresergebnisse und Jahresergebnisse ohne Sozialleistungen Münster in Mio. Euro 2018 bis 2028 
 
bis 2023: IST, ab 2024: PLAN 
Die Tabelle 5 in der Anlage enthält die Berechnungen hierzu. 
Zu den Sozialleistungen zählt die gpaNRW die Teilergebnisse der Produktbereiche Soziale 
Leistungen und Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie die Landschaftsumlage. Das Basisjahr 
2018 wird in der Grafik als Ausgangspunkt mit Null Euro dargestellt. Die weiteren Jahresergeb-
nisse sind als Differenz zum Basisjahr dargestellt. 
Der Trend der bereinigten Ergebnisse ohne Sozialleistungen verläuft bereits in den abgeschlos-
senen Jahren positiver als die Jahresergebnisse. Die Grafik zeigt, dass die Belastungen aus 
den Sozialleistungen insbesondere in den Planjahren deutlich zunehmen. Ohne diese stellt sich 
die Entwicklung der Jahresergebnisse besser dar. Die Defizite aus den Produktbereichen Sozi-
ale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe steigen kontinuierlich an. Zudem neh-
men die Aufwendungen für die Landschaftsumlage deutlich zu. Allein in den abgeschlossenen 
Jahren von 2018 bis 2023 steigt das Defizit aus den Soziallasten um 85,9 Mio. Euro auf 390 
Mio. Euro an. Bis 2028 geht die Stadt Münster von einem weiteren Anstieg auf 466 Mio. Euro 
aus. Die fehlende Kompensation spiegelt sich in den geplanten Jahresergebnissen wider. 
Die Auswirkungen der Jahresergebnisse auf das Eigenkapital beschreibt das folgende Kapitel.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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1.4.3 Eigenkapital 
 Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Münster unterliegt in den abgeschlossenen Jahren 
nur geringen Schwankungen und ist vergleichsweise gut. Die geplanten Fehlbeträge lassen 
einen deutlichen Rückgang des Eigenkapitals erwarten. 
Eigenkapital Münster in Mio. Euro 2018 bis 2028 
 
bis 2023: IST, ab 2024: PLAN 
Die einzelnen Positionen des Eigenkapitals stehen in der Tabelle 7 in der Anlage dieses Teilbe-
richts. 
Entsprechend der Jahresergebnisse unterliegt das Eigenkapital 1 der Stadt Münster seit der 
der Eröffnungsbilanz immer nur geringen Schwankungen. In den abgeschlossenen Jahren des 
Betrachtungszeitraumes 2018 bis 2023 bleibt es insgesamt nahezu unverändert. Das Eigenka-
pital 2 ist hingegen leicht rückläufig gewesen. Beim Eigenkapital 2 werden auch Sonderposten 
für Zuwendungen und Beiträge berücksichtigt.  
Zu berücksichtigen sind allerdings die außerordentlichen Erträge nach dem NKF-CUIG. Diese 
haben zu Ergebnisverbesserungen und damit zu einem Anstieg des Eigenkapitals geführt. Nä-
here Ausführungen dazu werden im Kapitel „1.4.2 Jahresergebnisse“ gemacht. Die Bestimmun-
gen des NKF-CUIG verpflichten die Stadt, die isolierten Haushaltsbelastungen von rund 33,7 
Mio. Euro beginnend ab dem Jahr 2026 abzuschreiben. Die vorangegangene Grafik zeigt daher 
ergänzend die Entwicklung des Eigenkapitals 1 ohne Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CUIG. 
Die ab 2024 geplanten Defizite führen zu einem Verzehr der Ausgleichsrücklage 2026 sowie ei-
ner Reduzierung der allgemeinen Rücklage und damit des Eigenkapitals. Auf die geplanten Er-
gebnisse wird bereits im Kapitel „1.4.2 Jahresergebnisse“ eingegangen. Soweit die tatsächli-
chen Ergebnisse der Planung entsprechen, wird sich das Eigenkapital um 190 Mio. Euro bzw. 
rund ein Viertel reduzieren.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Die Eigenkapitalausstattung wird durch die „Eigenkapitalquote“ bewertet, die das Verhältnis des 
Eigenkapitals zur Bilanzsumme einer Stadt darstellt.  
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Im interkommunalen Vergleich positioniert sich Münster 2023 über dem Median. In den voran-
gegangenen Jahren positionierte sich die Stadt Münster im Vergleich sogar noch besser. Der 
Grund für die negative Entwicklung liegt in den zuletzt entstandenen Fehlbeträgen sowie einer 
generellen Verbesserung der Eigenkapitalausstattung bei den Vergleichskommunen im Be-
trachtungszeitraum.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Weitere Eigenkapitalkennzahlen 2023 
Kennzahlen Münster Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Eigenkapitalquote 1 ohne Bilan-
zierungshilfe nach dem NKF-
CUIG 
18,49 -39,75 1,87 8,13 22,95 63,27 22 
Eigenkapitalquote 2 47,47 -20,35 19,84 33,46 42,05 76,80 22 
Eigenkapitalquote 2 ohne Bilan-
zierungshilfe nach dem NKF-
CUIG 
47,04 -24,27 16,90 30,21 40,13 76,03 22 
Ausgleichsrücklage je EW in 
Euro 334 0,00 87,81 367 569 1.673 22 
1.4.4 Verbindlichkeiten und Vermögen 
1.4.4.1 Verbindlichkeiten 
 Die Gesamtverbindlichkeiten der Stadt Münster sind im Betrachtungszeitraum angestiegen, 
aber dennoch unterdurchschnittlich. Das nach der Planung weiter steigende Investitionsvolu-
men löst künftig einen sehr hohen Finanzbedarf aus. Dieser wird bei Umsetzung der geplan-
ten Maßnahmen zu einem deutlichen Anstieg der Gesamtverbindlichkeiten führen. 
Gesamtverbindlichkeiten Konzern Münster in Mio. Euro 2018 bis 2022 
 
Bei den Gesamtverbindlichkeiten 2018 bis 2021 hat die gpaNRW die Daten aus den Gesamtab-
schlüssen der Stadt Münster verwendet. Für das Jahr 2022 lag zum Zeitpunkt der Erfassung

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
Seite 53 von 316 
noch kein Gesamtabschluss16 vor. Daher hat die gpaNRW auf die von der Stadt Münster vor-
läufig ermittelten Gesamtverbindlichkeiten zurückgegriffen. Die so ermittelten Verbindlichkeiten 
hat die gpaNRW mit den Gesamtverbindlichkeiten anderer Städte verglichen. Soweit von ande-
ren Städten ebenfalls nur hilfsweise errechnete Verbindlichkeiten des Konzerns vorlagen, hat 
die gpaNRW diese Verbindlichkeiten in den Vergleich einbezogen. 
Im Betrachtungszeitraum 2018 bis 2022 sind die Gesamtverbindlichkeiten des Konzernver-
bunds Stadt Münster auf 1.816 Mio. Euro angestiegen. Der Anstieg beläuft sich auf 399 Mio. 
Euro. Dabei verteilt sich der Anstieg sowohl auf die Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes der 
Stadt als auch die Verbindlichkeiten der Beteiligungen. Im Ergebnis sind die Gesamtverbindlich-
keiten Konzern je EW 2022 im Vergleich zu den übrigen kreisfreien Städten dennoch gering.  
Gesamtverbindlichkeiten Konzern je EW in Euro 2022 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Einen maßgeblichen Anteil an den Gesamtverbindlichkeiten haben die Verbindlichkeiten des 
Kernhaushalts der Stadt Münster. Die Gesamtverbindlichkeiten können mit einem Anteil von 
rund zwei Dritteln zum Großteil dem Kernhaushalt der Stadt zugeordnet werden. Im Kernhaus-
halt der Stadt Münster steigen die Verbindlichkeiten im Folgejahr 2023 um weitere 137 Mio. 
 
16 Der Entwurf des Gesamtabschlusses wurde im Verlauf der Prüfung aufgestellt. Änderungen hinsichtlich der vorläufig ermittelten  Ge-
samtverbindlichkeiten ergeben sich daraus nicht.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Euro an. Die nachstehende Grafik zeigt daher die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Kern-
haushalt der Stadt. 
Investitionskredite, Liquiditätskredite und Liquide Mittel Münster in Mio. Euro 2018 bis 2028 
 
bis 2023: IST, ab 2024: PLAN 
Die einzelnen Positionen der Kredite und Liquiden Mittel stehen in der Tabelle 7 in der Anlage 
dieses Teilberichts. 
Bei der Betrachtung der Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes der Stadt Münster zeigt sich, 
dass in den abgeschlossenen Jahren sowohl die Liquiditätskredite als auch die Investitionskre-
dite ansteigen. Nachdem die Stadt 2019 erstmalig wieder seit 2009 nicht auf Liquiditätskredite 
angewiesen war, sind die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung wieder auf 32,9 Mio. Euro 
angestiegen. 2019 hat Münster lediglich 2,6 Mio. Euro Liquiditätskredite vom Land aus dem 
Programm Gute Schule 2020 ausweisen müssen. 2023 sind mit 2,7 Mio. Euro nur ein geringer 
Anteil auf das Förderprogramm zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten für Investitionen steigen 
mit einem Zuwachs von 167 Mio. Euro deutlich stärker an. Insgesamt belaufen sich die Verbind-
lichkeiten für Investitionen 2023 auf 1.038 Mio. Euro. Darin enthalten sind 14,1 Mio. Euro aus 
dem Förderprogramm Gute Schule 2020. Für die Verbindlichkeiten aus dem Förderprogramm 
trägt das Land die Zins- und Tilgungsleistungen. 
Nach der Haushaltsplanung erwartet die Stadt künftig hohe Jahresfehlbeträge. Diese sind das 
Ergebnis aus einem Rückgang der Selbstfinanzierungskraft und deutlich steigenden Defiziten 
bei der Investitionstätigkeit. Die Fehlbeträge in der Planung belaufen sich auf 1.082 Mio. Euro. 
Dies wiederum hat zur Folge, dass neue Kredite erforderlich werden und ein starker Anstieg so-
wohl der Investitions- als auch der Liquiditätskredite bis 2028 geplant wird. Über ausgewiesene 
nennenswerte liquide Mittel verfügt die Stadt Münster im Betrachtungszeitraum nicht. 
Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die Ergebnisse entwickeln und welche Investitionen 
tatsächlich umgesetzt werden. Hierzu wird auf die Ausführungen im Kapitel „1.5.2 Ermächti-
gungsübertragungen“ verwiesen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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1.4.4.2 Vermögen 
 Die Stadt Münster hat verstärkt in das Anlagevermögen investiert. Insgesamt hat dies zu ei-
nem Anstieg der Bilanzpositionen bei den Gebäuden geführt. Weitere Investitionen in die 
Verkehrsflächen sind zum Erhalt dieser allerdings notwendig. Die Stadt Münster plant einen 
weiteren Anstieg der Investitionsausgaben. 
Ein schlechter Zustand des Anlagevermögens deutet auf einen Sanierungsbedarf und damit auf 
anstehende Investitionsmaßnahmen hin. Absehbare Reinvestitionen müssen finanziert werden. 
Je schlechter der Zustand des Anlagevermögens ist, umso höher ist das Risiko zukünftiger 
Haushaltsbelastungen. 
Als Indikator für den Zustand des Anlagevermögens zieht die gpaNRW aktuelle Daten zur Al-
tersstruktur für die Straßen bzw. Daten aus der letzten überörtlichen Prüfung für die Gebäude 
heran. Darüber hinaus erörtert die gpaNRW den aktuellen Zustand des kommunalen Vermö-
gens mit den entsprechend zuständigen Facheinheiten. 
Im Rahmen der letzten überörtlichen Prüfungen der Stadt Münster wurden teilweise Anlagen-
abnutzungsgrade ermittelt. Auf dieser Basis und vor allem der Entwicklung der Bilanzpositionen 
wurde der Reinvestitionsbedarf betrachtet. In der Prüfung wurde festgestellt, dass bis dato ein 
Wertverlust bei der Bilanzposition zu den Verkehrsflächen stattgefunden hat. Trotz Investitionen 
und Reinvestitionen war diese kontinuierlich rückläufig. Trotz des Wertverzehrs stellte sich der 
tatsächliche Zustand der Straßen jedoch noch sehr positiv dar. Die Stadt hat sich mit dem 2018 
gestarteten Projekt „Tiefbau Infrastruktur Management Münster“ zum Ziel gesetzt, die Instand-
haltungsmaßnahmen zu optimieren. Strategisches Ziel der Stadt ist der bilanzielle und techni-
sche Erhalt des Verkehrsflächenvermögens. Im Bereich des Gebäudevermögens haben die In-
vestitionen grundsätzlich zu einem Anstieg der Bilanzposition der bebauten Grundstücke ge-
führt. Insgesamt hatte die Stadt bereits mit steigenden Investitionen begonnen, dem Wertever-
zehr entgegenzuwirken.  
Den Jahresabschlüssen ist ein deutlicher Anstieg der Investitionen zu entnehmen. Insbeson-
dere seit 2016 ist ein verstärkter Anstieg der Auszahlungen für Investitionen zu verzeichnen. Im 
aktuellen Betrachtungszeitraum 2019 bis 2023 wird offensichtlich, dass die Stadt Münster ver-
stärkt investiert hat. Nachdem die Auszahlungen von Eröffnungsbilanz bis 2018 bei durch-
schnittlich 100 Mio. Euro lagen, sind diese im Betrachtungszeitraum auf durchschnittlich 192 
Mio. Euro angestiegen. Dem Werteverzehr durch Abschreibungen wird grundsätzlich mit Inves-
titionen begegnet. Die Investitionsquote stellt dabei das Verhältnis von bilanziellen Abschreibun-
gen und Vermögensabgängen einerseits und Investitionen andererseits dar. Den Abschreibun-
gen sollten über die gesamte Nutzungsdauer der Anlagegüter hinweg, soweit sie auch zukünftig 
benötigt werden, Investitionen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Im aktuellen Betrachtungs-
zeitraum steigen die Investitionsquoten an. Münster erreicht Investitionsquoten zwischen 149 
und 258 Prozent. Durchschnittlich liegt die Investitionsquote bei 192 Prozent. Im Ergebnis ge-
lingt es der Stadt grundsätzlich nicht nur den Werteverzehr aufzuhalten, sondern auch in Teilbe-
reichen Wertverbesserungen zu erreichen. Dies spiegelt sich auch in den Bilanzwerten wider. 
Beim Gebäudevermögen ist bei jeder Bilanzposition ein Anstieg zu verzeichnen. Die Bilanzposi-
tion Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen hat hingegen weiter abge-
nommen. Zwar wurde der Werteverzehr verlangsamt, aber er konnte mit einem Rückgang von 
78,3 Mio. noch nicht aufgehalten werden.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
Seite 56 von 316 
Die Stadt Münster sieht auch künftig die Notwendigkeit von Investitionen. Die Finanzrechnung 
in der Haushaltsplanung sieht noch einmal deutlich steigende Kreditaufnahmen für Investitionen 
und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit vor. Vor allem für Baumaßnahmen steigen die ge-
planten Auszahlungen deutlich an. 
1.5 Haushaltssteuerung 
Im folgenden Abschnitt betrachtet die gpaNRW die nachhaltige Haushaltssteuerung der Stadt 
Münster anhand der Themen „Nachhaltigkeitshaushalt“ und „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 
bei Investitionsentscheidungen“. Des Weiteren prüfen wir, wie die Stadt mit Ermächtigungsüber-
tragungen und mit Fördermitteln umgeht und ob sie Regelungen zum Kredit- und Anlagema-
nagement getroffen hat. 
1.5.1 Nachhaltige Haushaltssteuerung 
Ziel der gpaNRW in dieser Prüfung ist unter anderem aufzuzeigen, wie weit sich die kreisfreien 
Städte in NRW bereits mit einer nachhaltigen Haushaltssteuerung auseinandergesetzt haben. 
Nachfolgend stellt die gpaNRW daher fest, ob die Stadt Münster aktiv Instrumente nutzt, die 
eine nachhaltige Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft unterstützen. Dazu gehört exemplarisch, 
dass Nachhaltigkeitsziele und -kennzahlen im Haushalt verankert werden. Zudem unterstützen 
beispielsweise Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen eine Stadt dabei, effiziente Investitions- und 
Beschaffungsentscheidungen zu treffen.  
Die Städte befinden sich in einer frühen Phase der Implementierung einer wirkungsorientierten 
Nachhaltigkeitssteuerung. Prozesse zur Nachhaltigkeitssteuerung müssen noch etabliert wer-
den und sich bewähren. Entsprechend treffen wir in dieser Prüfung keine Feststellungen und 
geben keine Empfehlungen zum Thema Nachhaltigkeitshaushalt. Für die gpaNRW steht im 
Vordergrund, durch die Darstellung unterschiedlicher Lösungsansätze und Umsetzungsstände 
zu einem Ideen- und Erfahrungsaustausch unter den Städten beizutragen.  
1.5.1.1 Nachhaltigkeitshaushalt 
Die Grundlage für einen Nachhaltigkeitshaushalt ist die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrate-
gie durch die Stadt, in der spezifische Ziele festgelegt werden. Detaillierte Informationen zur 
Strategie und den Zielen sind im Vorbericht zu finden. 
Der Nachhaltigkeitshaushalt baut auf dem produktorientierten bzw. wirkungsorientierten Haus-
halt auf, den die Städte bereits im Rahmen der NKF-Einführung implementiert haben. Zudem 
stellt der Nachhaltigkeitshaushalt dar, welche finanziellen Ressourcen auf Produktebene aufge-
wendet werden müssen, um die Ziele zu erreichen. Da der Nachhaltigkeitshaushalt eine Form 
der wirkungsorientierten Steuerung sein kann, sollte er in bereits vorhandene Strukturen eines 
wirkungsorientierten Haushaltes integriert werden. Dadurch werden Parallelstrukturen vermie-
den. 
Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und einen Nachhaltigkeitshaushalt zu implementieren, 
können unterschiedliche Instrumente der Nachhaltigkeitssteuerung eingesetzt werden. Bei der 
Definition der nachstehend genannten Instrumente orientieren wir uns an den von der KGSt

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
Seite 57 von 316 
konkretisierten Begriffen.17 Die Verwendung dieser Begriffsdefinitionen schließt nicht aus, dass 
eine andere Verwendung der Nachhaltigkeitsinstrumente nicht ebenso sinnvoll und zielführend 
sein kann. 
 Die Stadt Münster hat eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Handlungsfeldern be-
schlossen. Eine Verknüpfung der Ziele und Maßnahmen mit dem Haushaltplan gibt es nicht. 
Die Stadt bereitet allerdings die Einführung eines Klimahaushaltes mit seit 2025 erstellten 
Projektsteckbriefen vor. 
Überblick über Einführung von Elementen eines Nachhaltigkeitshaushalts zum 31. Dezember 2024 
Elemente eines Nachhaltigkeitshaushaltes  Münster Kreisfreie Städte 
Allgemein: Ziele und Kennzahlen im Haushalt verankert  ja 15 
Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmen vor-
handen ja 22 
Nachhaltigkeitsziele und -kennzahlen in Pilotbereichen 
implementiert und mit finanziellen Mitteln verknüpft  nein* 4 
Gesamtstädtischer Nachhaltigkeitshaushalt durch Ver-
knüpfung finanzieller Mittel mit Nachhaltigkeitszielen und 
-kennzahlen vorhanden 
nein 1 
* Die Stadt Münster stellt den finanziellen Bezug zum Haushaltsplan seit 2025 über das Klimaschutzcontrolling in Form 
Projektsteckbriefen dar. 
Die Stadt Münster hat am 16. März 2016 den Beitritt zur Resolution des Städtetages „Agenda 
2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ beschlossen. Damit hat sich die Stadt 
verpflichtet, ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung zu engagieren. Vor 
diesem Hintergrund hat sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und ein Maßnahmenprogramm erar-
beitet. Die Strategie beinhaltet ein Zielsystem und Handlungsfelder, die der Verwaltung einen 
Orientierungsrahmen bieten sollen. Mit einem in 2024 vorgestellten Nachhaltigkeitsbericht er-
folgte eine Evaluation des Umsetzungsstands. Die Strategie sowie das Maßnahmenprogramm 
sollen kontinuierlich fortgeschrieben werden. Der Bericht liefert hierfür die entsprechenden In-
formationen. 2019 hat Münster zudem den Klimanotstand ausgerufen und sich das Ziel gesetzt, 
die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. Nähere Ausführungen können dem Vorbericht ent-
nommen werden. 
Einen Nachhaltigkeitshaushalt hat die Stadt nicht aufgestellt. Die geplanten Maßnahmen wer-
den jedoch im Rahmen der Planung im Haushalt der Stadt abgebildet. Der Fokus liegt aktuell 
auf dem finanziellen Ressourceneinsatz in den einzelnen Planungsjahren. Gesonderte Ziele  
oder Kennzahlen gibt es im Haushalt nicht. Mit dem Haushaltsplan 2023 hat die Stadt erstmals 
die Wirkung verschiedener Maßnahmen auf das Themenfeld „Klima / Klimaneutralität“ darge-
stellt. Es erfolgt eine Einordnung der Klimawirkung mithilfe einer Skala „A“ bis „D“. Die erwartete 
Nachvollziehbarkeit und Steuerungswirkung hat sich allerdings nicht eingestellt. Am 11. Dezem-
ber 2024 hat der Rat daraufhin beschlossen, zukünftig die Ergebnisse aus dem Klimaschutz-
 
17 Vgl. KGSt 2024: Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement, Bericht Nr. 02/2024, S . 52ff. abrufbar unter www.KGSt.de.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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controlling jährlich in Verbindung mit den Haushaltsberatungen in den Rat einzubringen. In ei-
nem ersten Schritt sind dafür bereits für den Haushalt 2025 Projektsteckbriefe für die wichtigs-
ten Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet und der Bezug dieser Maßnahmen zum städtischen 
Haushalt dargestellt worden. Damit soll der Einstieg in einen Klimahaushalt vorbereitet werden. 
Um die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen, bedarf es großer Investitionen in den eigenen 
Gebäudebestand. Schon heute zeigt sich, dass die bisher veranschlagten finanziellen Mittel der 
Stadt aller Voraussicht nach nicht ausreichen, die erforderlichen Investitionen vorzunehmen. 
Die Haushaltsplanung bildet den zur Erreichung der Zielsetzung benötigten Finanzmittelbedarf 
noch nicht vollständig ab. Nähere Ausführungen werden im Teilbericht „Gebäudewirtschaft – 
Klimaschutz“ gemacht. Einen Zeitplan für die Integration bzw. Umsetzung gibt es bisher nicht. 
1.5.1.2 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 
Eine Stadt kann durch routinemäßige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ein effizientes Verwal-
tungshandeln und eine nachhaltig ausgerichtete Haushaltswirtschaft im Sinne des § 75 Abs. 1 
GO NRW unterstützen. Insbesondere bei Investitionen, die die Haushaltslage über einen lan-
gen Zeitraum belasten können, sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Vorfeld der Investiti-
onsentscheidung sinnvoll.  
 Feststellung 
Die Stadt Münster führt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den dezentralen Organisations-
einheiten durch. Festgeschriebene gesamtstädtische Vorgaben, Standards und Wertgrenzen 
für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gibt es nur vereinzelt, allerdings gute Ansätze und 
Prozesse in einigen Bereichen der Verwaltung. 
Eine Stadt sollte routinemäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen. Dazu sollte sie 
den gesamten Prozess einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung systematisch, transparent, ver-
gleichbar, objektiv, vollständig und nachvollziehbar ausgestalten. Vereinheitlichte Vorgaben in 
einer Dienstanweisung, Richtlinie oder Arbeitshilfe können dabei helfen, Wirtschaftlichkeitsun-
tersuchungen verwaltungsweit nach einheitlichem Standard zu gestalten. Die Ergebnisse der 
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sollten den politischen Entscheidungstragenden adressaten-
gerecht kommuniziert werden. Nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW sollte der Rat einer Stadt Wert-
grenzen festlegen, ab welcher Investitionshöhe ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gefordert wird. 
Unterhalb der Wertgrenze sollten mindestens Kostenberechnungen vorliegen und Folgekosten 
bewertet werden.  
Wirtschaftlichkeit ist das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck einer Maßnahme 
und den einzusetzenden Mitteln. Die Stadt sollte sich systematisch und sorgfältig mit den wirt-
schaftlichen Auswirkungen aller Maßnahmen auseinandersetzen. In dieser Prüfung konzentriert 
sich die gpaNRW auf Investitionen, da Investitionsentscheidungen in der Regel nur schwer wie-
der rückgängig gemacht werden können. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass 
auch alle Alternativen berücksichtigt werden, die anstelle einer Investition getroffen werden 
könnten, zum Beispiel Mieten und Leasing. Aufwand und die Methodik der Wirtschaftlichkeits-
untersuchung sollten in einem angemessenen Verhältnis zur Maßnahme stehen. Der nordrhein-
westfälische Verordnungsgeber sieht daher in § 13 Abs. 1 KomHVO NRW eine Festlegung von 
Wertgrenzen durch den Rat vor. Vor der Veranschlagung von Investitionen oberhalb der Wert-
grenze soll ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mehrerer in Frage kommender Möglichkeiten vorlie-
gen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Üblicherweise beginnt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit einer Analyse der Ausgangs-
lage und des Handlungsbedarfes. Daraus können konkrete Ziele, Prioritäten und etwaige Ziel-
konflikte erarbeitet und die relevanten Handlungsalternativen abgeleitet werden. Die Hand-
lungsalternativen werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung mithilfe geeigneter Me-
thoden miteinander verglichen. Nach Abschluss der Maßnahme können in einer abschließen-
den Erfolgskontrolle Erfahrungen für die Durchführung zukünftiger Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung gewonnen werden. 
Die Stadt Münster hat keine gesamtstädtischen zentralen Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsun-
tersuchungen getroffen. Über Dienstanweisungen oder Richtlinien verfügt sie nicht. Unabhängig 
davon hat die Stadt Münster jedoch bereits etabliert, dass Vorlagen eine Folgekostenberech-
nung beizufügen ist, wenn die Investition ein Volumen von 150.000 Euro übersteigt. Das Ergeb-
nis ist zusammengefasst unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ darzustellen. 2023 hat 
die Stadt zudem beschlossen, ein zentrales Bauinvestitionscontrolling zu etablieren. Dieses be-
findet sich derzeit im Aufbau. Damit soll insbesondere das Controlling in Bezug auf Kosten für 
Bau und Anmietung verbessert werden. Weitere Ausführungen zum Bauinvestitionscontrolling 
werden im Teilbericht „Gebäudewirtschaft – Klimaschutz“ gemacht. 
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen finden grundsätzlich in den dezentralen Organisations-
einheiten statt. Die Stadt setzt auf eine starke dezentrale Ressourcenverantwortung. Im Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat die Stadt Münster eine Stelle eingerichtet, welche 
sich anteilig mit dem Thema beschäftigen soll. Die Aufnahme der Tätigkeit wurde aus personel-
len Gründen zunächst aufgeschoben. Es ist angedacht, die Wirtschaftlichkeit verstärkt im Rah-
men der regulären Prüfungen zu betrachten. Gesonderte Prüfungen sind nicht angedacht. Zu-
dem wird erwartet, dass im Rahmen eines künftigen Bauinvestitionscontrollings ebenfalls die 
Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen betrachtet wird.  
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sollten in einigen Bereichen zu den regelmäßig wiederkeh-
renden Aufgaben gehören und die Grundlage von zu treffenden Entscheidungen bilden. Daher 
hat die gpaNRW Ansprechpersonen erfragt, welche in Bereichen mit wiederkehrenden Investiti-
onsentscheidungen beschäftigt sind. Gespräche wurden mit dem Immobilienmanagement, einer 
Beschaffungsstelle für Fahrzeuge und der citeq als städtischem IT-Dienstleister geführt.  
Das Immobilienmanagement konnte keine aktuelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorlegen. 
Beispielhaft wurde auf eine Erweiterung der Kindergartenlandschaft von 2014 bis 2016 einge-
gangen. Nach Auskunft ist der Bereich grundsätzlich als Dienstleister für die dezentralen Orga-
nisationseinheiten aktiv und sieht die Aufgabe in der Deckung der dort ermittelten Raumbe-
darfe. In der Regel werden bei der Bedarfsdeckung keine Alternativen gesehen. Die Beurteilung 
der Lösungen beschränkt sich daher in der Regel auf die Umsetzung. Im genannten Beispiel 
hat eine Alternativenbetrachtung in Bezug auf Fremd- und Eigenimmobilien stattgefunden. 
Nach Auskunft des Immobilienmanagements werden Folgekosten selbst berechnet. Auf ander-
weitige externe Hilfstools wird aufgrund von Erfahrungen und unnötiger Komplexität nicht zu-
rückgegriffen. Folgekostenberechnungen werden standardmäßig für Investitionen über 150.000 
Euro vorgenommen. Zinssätze zur Berechnung werden jährlich beim Finanzbereich erfragt und 
zentral festgelegt. Aufgrund des Grundsatzbeschlusses zur Klimaneutralität werden Nachhaltig-
keitsaspekte bei den Entscheidungen berücksichtigt. 
Bei den genannten Ansprechpersonen für die Fahrzeuge handelte es sich um die Beschaf-
fungsstelle der Feuerwehr. Dieser Bereich beschäftigt sich unter anderem mit der Beschaffung

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von Ausstattungsgegenständen wie Atemschutzausrüstungen und Spezialfahrzeugen. Aufgrund 
der spezifischen Anforderungen, der vergleichsweise geringen Auswahl an Alternativen am 
Markt, der erforderlichen Kompatibilität und des teilweise großen Schulungsbedarfes von Mitar-
beitenden bei neuen Geräten sind die möglichen Alternativen oft gering bis nicht vorhanden.  
Anders verhält sich die Situation im Bereich der Informationstechnik. Die citeq beschäftigt sich 
mit vielen wiederkehrenden Beschaffungen und größeren planbaren Investitionsvorhaben. Wie-
derkehrende Beschaffungen werden mit Rahmenverträgen abgedeckt. Die citeq prüft gemel-
dete Bedarfe und entscheidet nach festgelegten Standards über die Notwendigkeit und die Al-
ternativen der Bedarfsdeckung. Insbesondere Synergieeffekte spielen eine Rolle bei den Be-
schaffungen in diesem Bereich. Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gibt es 
nicht. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind nach Auskunft Grundlage jeder Entscheidung. 
Grundsätzlich gehen den Betrachtungen zudem Markterkundungen voraus. Bei größeren Inves-
titionen werden weitere externe Bereiche eingebunden. Bisher nicht betrachtet werden laufende 
Verträge bzw. einmal getroffene Entscheidungen. 
Die Herangehensweise und der Umfang der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind sehr unter-
schiedlich. Einheitliche Wertgrenzen und einheitlich angewandte Zinssätze für Wirtschaftlich-
keitsuntersuchungen würden zu mehr Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit führen.  
 Empfehlung 
Die Stadt sollte gesamtstädtische Mindeststandards für die Durchführung von Wirtschaftlich-
keitsuntersuchungen in einer Dienstanweisung regeln und den dezentralen Organisations-
einheiten Arbeitshilfen bereitstellen. Sie kann dafür auf gute Ansätze einzelner dezentraler 
Organisationseinheiten zurückgreifen. 
Zu den Inhalten einer Dienstanweisung über Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen könnten insbe-
sondere die nachstehenden Punkte gehören: 
 Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Planung von fi-
nanzwirksamen Maßnahmen, 
 Anlässe von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, 
 Regelungen zum Prozess und zu standardisierten Verfahrensschritten der Wirtschaftlich-
keitsuntersuchungen, 
 Zuständigkeiten und notwendige Interaktion der Fachbereiche, 
 Methoden der Wirtschaftlichkeitsberechnung und Anwendungsfälle, 
 Wertgrenzen sowie 
 Vorgaben zu Dokumentationspflichten. 
Eine Wertgrenze, ab welcher Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 13 Abs. 1 KomHVO 
verpflichtend durchzuführen sind, hat der Rat bisher nicht festgelegt. Ohne Beschluss einer 
Wertgrenze muss vor jeder Investitionsmaßnahme ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mindestens 
durch den Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten durchge-
führt werden. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich daher, 
eine Wertgrenze vom Vertretungsorgan beschließen zu lassen.

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Der Rat kann auch differenzierte Wertgrenzen u. a. für Baumaßnahmen oder die Anschaffung 
beweglicher Vermögensgegenstände durch einfachen Beschluss in der Hauptsatzung oder in 
der Haushaltssatzung festsetzen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW festlegen, oberhalb 
derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend durchzuführen ist, um den Verwaltungs-
aufwand möglichst gering zu halten. 
1.5.2 Ermächtigungsübertragungen 
Eine Stadt kann Aufwendungen im Ergebnisplan und Auszahlungen im Finanzplan unter be-
stimmten Voraussetzungen auf das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen (Ermächtigungs-
übertragung). Hierdurch können sich die Haushaltsansätze erhöhen. 
 Die Stadt Münster hat Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertra-
gungen nach § 22 Abs.1 KomHVO in einer Geschäftsanweisung geregelt. 
 Feststellung 
Die Ermächtigungsübertragungen der Stadt Münster sind seit der letzten Prüfung weiter an-
gestiegen. Im interkommunalen Vergleich sind diese vergleichsweise hoch. Daraus resul-
tierte, dass Münster zeitweise einen Großteil der fortgeschriebenen investiven Ansätze nicht 
wie geplant verausgaben konnte. 
Eine Stadt sollte ihre Haushaltsansätze sorgfältig planen und Investitionsauszahlungen so rea-
listisch wie möglich veranschlagen. Zudem sollte die Stadt nach § 22 Abs. 1 KomHVO NRW die 
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen geregelt haben. 
Von dieser Regelungsmöglichkeit hat die Stadt Münster Gebrauch gemacht. Sie hat eine ent-
sprechende Regelung zu den Ermächtigungsübertragungen getroffen und in einer Geschäftsan-
weisung für die Verwaltung festgeschrieben. Zudem wird in der Haushaltssatzung auf die mögli-
che Übertragbarkeit und Dauer der Übertragungen hingewiesen. Übertragen werden können 
grundsätzlich Aufwendungen und Auszahlungen. Die Übertragung erfolgt auf Antrag. Die Ent-
scheidung zur Übertragung trifft die Stadtkämmerin / der Stadtkämmerer. Über die getroffenen 
Ermächtigungsübertragungen wird im Jahresabschluss informiert.

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Ordentliche Aufwendungen Münster 2018 bis 2023 
Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 
Haushaltsansatz in Mio. Euro 1.154 1.221. 1.292 1.335 1.359 1.456 
Ermächtigungsübertragungen in Mio. Euro  29,48 24,37 11,88 14,41 20,32 26,15 
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent  2,56 2,00 0,92 1,08 1,49 1,80 
Fortgeschriebener Ansatz in Mio. Euro  1.183 1.245 1.304 1.349 1.379 1.482 
Anteil der Ermächtigungsübertragungen am fortge-
schriebenen Ansatz in Prozent  2,49 1,96 0,91 1,07 1,47 1,76 
Ist-Ergebnis in Mio. Euro 1.175 1.228 1.273 1.347 1.388 1.490 
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener Ansatz in 
Prozent 99,32 98,64 97,66 99,83 101 101 
Im Betrachtungszeitraum 2018 bis 2023 schwanken die Ermächtigungsübertragungen für or-
dentliche Aufwendungen. Im Durchschnitt überträgt die Stadt 21,1 Mio. Euro. Damit sind die 
Übertragungen seit der letzten überörtlichen Prüfung angestiegen. Von 2013 bis 2017 lag die 
durchschnittliche Übertragung bei 15,0 Mio. Euro. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz 
ist der Anteil der Ermächtigungsübertragungen für ordentliche Aufwendungen in Münster ge-
ring, aber im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten weiterhin vergleichsweise hoch.  
Ermächtigungsübertragungen ordentliche Aufwendungen je EW in Euro 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen.

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Bereits bei der letzten überörtlichen Prüfung hat die gpaNRW festgestellt, dass die übertrage-
nen konsumtiven Ermächtigungen vergleichsweise hoch waren. 2017 gehörte die Stadt Münster 
mit 67,13 Euro je EW schon zu den 25 Prozent der kreisfreien Städte mit den höchsten Übertra-
gungen je EW.  
Investive Auszahlungen Münster 2018 bis 2023 
Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 
Haushaltsansatz in Mio. Euro 225 253 280 261 268 271 
Ermächtigungsübertragungen in Mio. Euro  174 197 202 223 258 225 
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent  77,30 77,83 72,10 85,46 95,97 82,91 
Fortgeschriebener Ansatz in Mio. Euro  399 449 483 484 526 495 
Anteil der Ermächtigungsübertragungen am fortge-
schriebenen Ansatz in Prozent  43,60 43,77 41,89 46,08 48,97 45,33 
Ist-Ergebnis in Mio. Euro 191 149 157 151 258 246 
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener Ansatz in 
Prozent 47,82 33,16 32,63 31,19 49,04 49,70 
Von größerer Relevanz sind und waren die Ermächtigungsübertragungen für investive Auszah-
lungen. Seit der letzten Prüfung sind diese deutlich angestiegen. Die Stadt überträgt im Be-
trachtungszeitraum durchschnittlich 213 Mio. Euro in das neue Haushaltsjahr. In der letzten 
Prüfung lag die durchschnittliche jährliche Übertragung noch bei 62 Mio. Euro. Im aktuellen Be-
trachtungszeitraum ergibt sich daraus eine durchschnittliche Ansatzerhöhung von 81,9 Prozent.  
Ermächtigungsübertragungen investive Auszahlungen je EW in Euro 2018 bis 2023 
 
Die Tabelle 11 in der Anlage enthält die Werte zur Abbildung. 
Bei den Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen je EW gehört die Stadt Müns-
ter damit durchgehend zu den 25 Prozent der kreisfreien Städte mit den höchsten Übertragun-
gen je EW.

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Hohe Übertragungen sowie geringe Inanspruchnahmen führen dazu, dass der Haushaltsplan 
nur bedingt Auskunft über das Investitionsverhalten der Kommune vermittelt. Zudem ist zu be-
achten, dass verspätete Umsetzungen aufgrund von Preissteigerungen oder einer voranschrei-
tenden Investitionsnotwendigkeit zu Mehrbedarfen führen können. Wie viel von dem zur Verfü-
gung stehenden Haushaltsansatz tatsächlich verausgabt werden konnte, wird durch den Grad 
der Inanspruchnahme angezeigt.  
Der Grad der Inanspruchnahme ist in Münster seit der letzten Prüfung rückläufig. Durchschnitt-
lich werden im Betrachtungszeitraum nur 40,6 Prozent der fortgeschriebenen Ansätze tatsäch-
lich verausgabt.  
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener Ansatz investive Auszahlungen in Prozent 2019 bis 
2023 
 
Die Tabelle 12 in der Anlage enthält die Werte zur Abbildung. 
Der Grad der Inanspruchnahme war 2019 bis 2021 vergleichsweise schlecht. Mit durchschnitt-
lich nur 32 Prozent konnte die Stadt einen Großteil ihrer Maßnahmen nicht in der ursprünglich 
geplanten Zeit realisieren. Nach Auskunft der Stadt Münster wirkt sie den geringen Ausschöp-
fungsgraden seit 2022 verstärkt entgegen. 2022 und 2023 gelang es der Stadt bereits, höhere 
Ausschöpfungsgrade zu realisieren. Im Ergebnis positionierte sie sich damit im Vergleich deut-
lich besser. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte bei der zukünftigen Haushaltsplanung weiterhin verstärkt die Pla-
nung der Investitionsauszahlungen anhand der Vorgaben des § 13 Abs. 2 KomHVO NRW 
überprüfen. Daneben sollte sie restriktiver mit Ermächtigungsübertragungen umgehen. 
1.5.3 Kredit- und Anlagemanagement 
In den nachfolgenden Kapiteln betrachtet die gpaNRW die Ausrichtung und Steuerung im Be-
reich des Kredit- und Anlagemanagements durch die Stadt Münster. Wir nehmen in der Prüfung

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keine vollständige Risikoanalyse der in der Stadt Münster getroffenen Regelungen vor. Die kon-
kreten Vorgaben, Maßnahmen und internen Kontrollmechanismen, die für ein adäquates Kredit-
und Anlagemanagement erforderlich sind, muss die Stadt Münster selbst eruieren und festle-
gen. 
1.5.3.1 Kreditmanagement 
Die Finanzspielräume der Städte und Gemeinden werden zunehmend kleiner. Um den Haus-
halt zu entlasten, steigt gleichermaßen der Handlungsbedarf einer strategischen Auseinander-
setzung mit dem Kreditmanagement. Die Optimierung der Portfoliostruktur ist dabei zu einer be-
sonderen Aufgabe kommunaler Finanzpolitik geworden. Grundlage für ein ausgewogenes Kre-
ditmanagement ist eine breitgefächerte Gläubigerstruktur, um strategiekonforme Kreditange-
bote aus dem gesamten Kapitalmarktbereich zu günstigen Konditionen zu erhalten. Ein zielori-
entiertes Kreditmanagement basiert dabei auf folgenden Grundsätzen: 
 Entwicklung einer strategischen Ausrichtung im Spannungsfeld von Zinssicherheit und 
Zinsoptimierung, 
 Ständiges Beobachten des Kapitalmarktes, 
 Analyse der möglichen Einflussfaktoren auf die Zinssätze, 
 Zielorientierte Steuerung des Kreditportfolios, 
 Auswahl und Anwendung geeigneter Finanzierungsinstrumente, 
 Analyse des derzeitigen Schuldenbestandes und Risikomonitoring, 
 Analyse zukünftiger Kreditbedarfe, 
 regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden mit dem Umgang der Kapitalmarktinstrumente. 
Nach dem Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Ge-
meindeverbände“18 sind die Städte verpflichtet, eine örtliche Dienstanweisung, die den Ab-
schluss und die Abwicklung von Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften regelt, zu er-
lassen. Daneben ist eine abgestimmte strategische Grundausrichtung notwendig, um den Ent-
scheidungsträgern einen Handlungsrahmen vorzugeben.  
1.5.3.1.1 Organisationsstrukturen und strategische Ausrichtung des Kreditma-
nagements 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat grundlegende Vorgaben für das Zins- und Schuldenmanagement für 
den Kernhaushalt festgeschrieben. Zudem übernimmt die Stadt für große Teile des Beteili-
 
18 Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemein-
deverbände“ vom 16. Dezember 2014

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gungsportfolios die Abwicklung der Kredite. Die Festlegung des konkreten Handlungsrah-
mens sowie die Überwachung der Kreditgeschäfte sind Aufgabe eines eingerichteten Portfo-
liobeirates.  
Eine Stadt sollte den Handlungsrahmen und die strategische Ausrichtung für ihr Kreditportfolio 
festlegen, zum Beispiel in einer Dienstanweisung oder Richtlinie. Insbesondere Zinsänderungs-
risiken und Klumpenrisiken sollte sie dabei im Blick behalten. Die Regelungen sollten unter Be-
teiligung der politischen Gremien getroffen werden. Das erhöht die Rechtssicherheit für die Be-
teiligten und führt zu mehr Transparenz und Verbindlichkeit.  
Für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Münster hat der Rat der Stadt eine Ge-
schäftsanweisung beschlossen. Die Geschäftsanweisung zur Neuaufnahme von Krediten, bei 
Umschuldungen und zum Einsatz derivater Finanzinstrumente sowie der Verwaltung dieser Ge-
schäfte (GA Kredite und Derivate) vom 09. November 2012 in der Fassung vom 28. Dezember 
2021 regelt die Übertragung der Aufgabe auf die Verwaltung und grundlegende Aspekte im Zu-
sammenhang mit dem Aufgabenfeld. Die Geschäftsanweisung beinhaltet dafür im Wesentlichen 
die folgenden Punkte: 
 die Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, 
 das Portfoliomanagement, 
 das Grundsätzliche zur Geschäftsabwicklung, 
 den Umgang mit Schuldscheindarlehen / Anleihen sowie 
 die Dokumentation, das Berichtswesen, die Aktenführung und die weitere Bearbeitung. 
Das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Münster liegt in der Verantwortung des Stadt-
kämmerers / der Stadtkämmerin. Die Kreditaufnahme selbst, einschließlich der Liquiditätskre-
dite, die Umschuldung, die Steuerung des Schuldenportfolios sowie die Kreditverwaltung und 
der Einsatz derivater Finanzinstrumente sind Aufgaben des Amtes für Finanzen und Beteiligun-
gen. Zur Unterstützung des Stadtkämmerers / der Stadtkämmerin hat die Stadt einen Portfo-
liobeirat eingerichtet. Dieser unterstützt bei der Überwachung der Kreditgeschäfte und insbe-
sondere der Festlegung des Handlungsrahmens. Der Portfoliobeirat setzt sich mindestens aus  
 der Stadtkämmerin / dem Stadtkämmerer, 
 der Leitung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, 
 der Abteilungsleitung Haushaltsmanagement, 
 der Fachstellenleitung Haushaltsmanagement, 
 der Sachbearbeitung Schuldenmanagement, 
 der Abteilungsleitung Stadtkasse – Zahlungsverkehr, 
 der Fachstellenleitung Zahlungsverkehr und 
 einer Vertretung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

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zusammen. Zudem kann der Beirat auf beratende externe Unterstützung einer Bank zurückgrei-
fen.  
Bereits die Geschäftsanweisung legt den grundlegenden Handlungsrahmen fest. Allgemeine 
strategische Vorgaben und Ziele zum Portfolio sind festgeschrieben. Konkretisiert werden diese 
vom gebildeten Portfoliobeirat. Anlage der Geschäftsanweisung ist zudem eine „Allgemeine Be-
schreibung der zugelassenen Geschäfte mit Chancen und Risiken“. Der konkrete Handlungs-
rahmen soll unter Beachtung der Marktentwicklung vom Portfoliobeirat festgelegt werden.  
Die Geschäftsanweisung findet im Wesentlichen auf den Kernhaushalt der Stadt Münster An-
wendung. Sie gilt für alle Mitarbeitenden der Stadt Münster einschließlich ihrer eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen und Stiftungen. Nicht einbezogen in den Geltungsbereich sind die städ-
tischen Gesellschaften und Unternehmen des Konzerns Stadt Münster. Dies ist nach Auskunft 
der Stadt darauf zurückzuführen, dass sie für große Teiles des Beteiligungsportfolios die Kredit-
beschaffung vornimmt. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, die mit öffentlichen Mitteln die 
Aufgabenerledigung wahrnehmen. Lediglich die selbstständigen Wirtschaftsunternehmen sind 
frei in der Gestaltung ihres Kreditportfolios. Zudem sind diese mit entsprechenden personellen 
Kompetenzen ausgestattet. Die Stadt hat im Amt für Finanzen und Beteiligungen eine Beteili-
gungssteuerung etabliert. Eine Beteiligungssteuerung hat u. a. die Aufgaben, die Beteiligungen 
im Sinne der städtischen Ziele zu steuern und Risiken für den Kernhaushalt zu minimieren. Ein-
tretende Risiken aus dem Kredit- und Anlagemanagement haben in der Regel Auswirkungen 
auf den Kernhaushalt. Sie können u. a. zu Zuschussbedarfen oder geringeren Gewinnausschüt-
tungen führen. Aus diesen Gründen sollte die Stadt eine zumindest anteilige Ausweitung der 
getroffenen Regelungen auf die Beteiligungen prüfen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte im Hinblick auf die Beteiligungssteuerung evaluieren, ob die Aus-
weitung einiger grundsätzlicher Regelungen auf den Konzern politisch gewollt und sinnvoll 
sind. Risiken für den Kernhaushalt können so reduziert werden. 
1.5.3.1.2 Prozess der Kreditaufnahme und Zuständigkeiten 
 Die Stadt Münster hat wesentliche Regelungen und die Zuständigkeiten für den Prozess der 
Kreditaufnahme in einer Geschäftsanweisung festgelegt. Erweitert werden könnten die 
Dienstanweisungen bei einer Überarbeitung um Regelungen zum Umgang mit möglichen 
Bietern. Die Beweggründe für Entscheidungen sind zu dokumentieren. 
Eine Stadt sollte für Kreditaufnahmen verbindliche Verfahrensvorgaben haben.  
 Für die Angebotseinholung und -auswertung sollte geregelt werden, dass nach Möglich-
keit mehrere Angebote einzuholen sind.  
 Zudem sollte geregelt sein, welche Informationen die Angebote mindestens enthalten 
müssen. Die Dokumentation der Angebotseinholung und der Entscheidungsfindung sollte 
schriftlich erfolgen.  
 Die wesentlichen entscheidungserheblichen Umstände sollten dokumentiert werden.

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Die Stadt Münster hat in ihrer GA Kredite und Derivate die Prozesse und Zuständigkeiten bei 
der Kreditaufnahme grundsätzlich geregelt. Auf die wesentlichen Aspekte geht die gpaNRW 
nachfolgend ein. 
Die schriftlichen Regelungen beinhalten allgemeine Vorgaben zu den Zuständigkeiten. Die 
grundsätzliche Entscheidung über die Aufnahme eines Kredites, dessen Höhe sowie Laufzeit 
trifft die Stadtkämmerin / der Stadtkämmerer. Für die Planung der Kredite, die Angebotseinho-
lung und die Angebotsbewertung ist grundsätzlich das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu-
ständig. Dabei haben alle eingebundenen Personen den beschlossenen Rahmen der Haus-
haltssatzung zu beachten und einzuhalten. Für die Zuständigkeit bei der Zuschlagserteilung hat 
die Stadt Münster Wertgrenzen festgelegt. Bei Finanzgeschäften, die ein sofortiges Handeln er-
fordern, bleibt es der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister vorbehalten, von Geschäf-
ten zurückzutreten. Die endgültige und formelle Vertragsunterzeichnung erfolgt in der Regel 
durch die Stadtkämmerin / den Stadtkämmerer und die Oberbürgermeisterin / den Oberbürger-
meister. 
Für die Angebotseinholung sind in der Geschäftsanweisung u. a. die Regelungen getroffen, 
dass mehrere Angebote einzuholen sind, welche Daten die Angebote für eine Vergleichbarkeit 
mindestens beinhalten müssen und wie die Angebotsbewertung sowie deren Dokumentation zu 
erfolgen hat. Den Ausschreibungen gehen in der Regel Markterkundungen voraus. Ergänzende 
Regelungen sind für die Wertung beim Einsatz derivater Finanzinstrumente sowie die Auf-
nahme von Schuldscheindarlehen und Anleihen am Kapitalmarkt aufgenommen. Der Einsatz 
von Verträgen zur Optimierung der Zinsstruktur und der Begrenzung von Risiken wird zudem in 
der Haushaltssatzung als zulässig erklärt. Die Aufnahme von Krediten zur Wiederanlage der Fi-
nanzmittel sowie der Einsatz von Derivaten zu Spekulationszwecken sind hingegen ausdrück-
lich ausgeschlossen. Hingewiesen wird zudem darauf, dass nur mit vertrauenswürdigen Bankin-
stituten bzw. Versicherungen Geschäfte abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat 
Münster Wertgrenzen je Bank festgelegt, bis zu denen Anlagen zulässig sind. Damit wird seit 
dem Wegfall der freiwilligen Einlagensicherung eine Risikominimierung betrieben. Nicht konkret 
geregelt sind hingegen, wie viele Angebote einzuholen sind und wer bei den Angeboten betei-
ligt wird. Regelungen über Bieterlisten enthält die Geschäftsanweisung nicht. Nach Auskunft der 
Verwaltung werden die Angebote in der Praxis regelmäßig über Finanzdienstleister oder Kredit-
plattformen eingeholt. Ein eigenes Verfahren wird daher nicht durchgeführt. Die anschließende 
Vergabe erfolgt allerdings in der Regel im Ausschreibungsverfahren.   
Die Angebotsauswertungen sind schriftlich zu dokumentieren. Nachfragen und deren Beantwor-
tung sind ebenfalls zu dokumentieren. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand einer Be-
wertungsmatrix. Diese ist der Stadtkämmerin / dem Stadtkämmerer zur Kenntnis zu geben. Zu-
dem wird nach Auskunft der Stadt den Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren Rech-
nung getragen. Den Zuschlag erhält grundsätzlich der Anbietende, der das wirtschaftlichste An-
gebot vorgelegt hat. Dabei ist allerdings auf eine angemessene Aufteilung des Kreditvolumens 
unter den Geschäftspartnern im Rahmen der Portfoliosteuerung zu achten.

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1.5.3.1.3 Kreditportfolio 
 Der weiter steigende Kapitalbedarf stellt die Stadt Münster vor Herausforderungen. Die Steu-
erungsnotwendigkeit des Kreditportfolios gewinnt damit an Bedeutung. Die Steuerung erfolgt 
durch einen Portfoliobeirat. Münster unterhält bereits breit gefächerte Kundenbeziehungen, 
die die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung verbessern. 
Eine Stadt sollte ihr Kreditportfolio zielorientiert steuern. Bei der Aufnahme von Krediten müs-
sen neben der Höhe des Zinssatzes weitere Aspekte berücksichtigt werden. Hierzu gehören 
Laufzeiten von Festzinsvereinbarungen, Darlehensarten sowie Tilgungsmodalitäten. Zinsände-
rungs- oder Klumpenrisiken sollte die Stadt dabei im Blick behalten 
Kreditportfolio Münster zum 31. Dezember 2023 
Kennzahlen 2023 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Mio. Euro  1.038 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicheru ng in Mio. Euro 32,87 
Anteil der Kreditverbindlichkeiten in fremder Währung an Kreditverbindlichkeiten in Prozent  0,00 
Anzahl der Derivate* 9 
Anzahl der Kreditverträge* 244 
Anzahl der Kreditgeber* 43 
* Die erhaltene Auswertung der Stadt Münster bezieht sich lediglich auf Kredite für Investitionen.  
Die Verbindlichkeiten der Stadt Münster zur Investitionsfinanzierung sowie zur Liquiditätssiche-
rung summieren sich 2023 auf 1.071 Mio. Euro. Die Stadt setzt bei der Kapitalbeschaffung ne-
ben klassischen Darlehen bei Kreditinstituten auch auf Green Bonds. Bei der Erstauflage 2022 
hat die Stadt 140 Mio. Euro über einen Grünen Schuldschein realisiert. Neben der Kapitalbe-
schaffung verfolgt die Stadt damit Ziele der Nachhaltigkeit. 
Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gehört die Stadt Münster mit den Kredi-
ten im Kernhaushalt zu den Vergleichskommunen, die verhältnismäßig hohe Verbindlichkeiten 
aufweisen. Nur eine Vergleichskommune hat höhere Verbindlichkeiten aus Krediten für Investiti-
onskredite je EW im Kernhaushalt ausgewiesen. Aufgrund der Höhe der Verbindlichkeiten aus 
Krediten für Investitionen und den breit gefächerten Kapitalgebern besitzt das Portfolio eine ge-
steigerte Steuerungsrelevanz. Im Planungszeitraum geht die Stadt Münster zudem davon aus, 
dass sich die Verbindlichkeiten deutlich erhöhen werden. Derivate oder Fremdwährungsge-
schäfte hat die Stadt aktuell nicht im Portfolio. Weitere Ausführungen zu den Verbindlichkeiten 
können dem Kapitel „1.4.4.1 Verbindlichkeiten“ entnommen werden. 
Wegen der hohen Kreditverbindlichkeiten ist die Stadt Münster stark von der Entwicklung des 
allgemeinen Zinsniveaus betroffen. Soweit das Portfolio überwiegend langfristige zinsgebun-
dene Darlehen enthält, wirkt sich das gestiegene Zinsniveau erst bei neuen Kreditaufnahmen 
oder einer Prolongation (Verlängerung von Laufzeiten) auslaufender Kredite aus. Weisen hinge-
gen viele Kredite einen variablen Zinssatz auf oder laufen die Zinsbindungsfristen kürzer als die

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Dauer der Kapitalbereitstellung, können sich Zinsänderungen kurzfristig auswirken. In diesen 
Fällen verlagert sich das Zinsänderungsrisiko in zeitlicher Hinsicht nach vorne. 
Einen Überblick über die Sensitivität für Zinsveränderungen des städtischen Portfolios bietet die 
nachfolgende Darstellung. Stehen große Teile des Portfolios zum selben Zeitpunkt zur Um-
schuldung an oder laufen Zinsbindungen aus, erhöht das die Anfälligkeit für steigende Zinsen. 
Hinzu kommen unter Umständen weitere Kreditaufnahmen für nicht aufzuschiebende Investitio-
nen oder zur Finanzierung des laufenden Verwaltungsgeschäftes. Abhängig von der gewählten 
Strategie der Stadt kann es daher sinnvoll sein, Fälligkeiten und Zinsbindungen gleichmäßig zu 
verteilen und auf absehbar erforderliche Finanzierungsbedarfe abzustimmen. 
Laufzeiten und Zinsbindungsfristen der Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen Münster nach 
Jahren in Prozent 2023

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Kredite und Anleihen nach Restlaufzeiten und Zinsbindungsfristen Münster in Mio. Euro 2023 
Grund- und Kennzahlen Gesamtbe-
trag 
bis zu einem 
Jahr 
ein bis fünf 
Jahre 
mehr als fünf 
Jahre 
Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen zur Liquiditätssicherung  
Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen zur 
Liquiditätssicherung 32,87 32,87 0,00 0,00 
Wegen kürzerer Zinsbindung neu zugeordnete 
Verbindlichkeiten ./. 0,00 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen 
zur Liquiditätssicherung - modifiziert 32,87 32,87 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen für Investitionen  
Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen für 
Investitionen 1.038 68,95 219 751 
Wegen kürzerer Zinsbindung neu zugeordnete 
Verbindlichkeiten  ./. 26,45 112 -139 
Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen 
für Investitionen - modifiziert 1.038 95,40 331 612 
Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen – gesamt 
Verbindlichkeiten aus Krediten und Anleihen - 
modifiziert 1.071 128 331 612 
Zur Vereinfachung der Darstellung hat die gpaNRW auf eine exakte Zuordnung der Tilgungen von Annuitätendarlehen 
verzichtet. Durch den sich ändernden Tilgungs - und Zinsanteil der Annuitäten können sich daher kleinere Ungenauig-
keiten ergeben.  
Bei den Liquiditätskrediten endet die Zinsbindung grundsätzlich mit der Laufzeit. Zinsbindungs-
fristen, die von den Laufzeiten abweichen, hat die Stadt Münster nicht vereinbart. Die gesamten 
Kredite zur Liquiditätssicherung haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und standen 2024 
zur Refinanzierung an. Die Verteilung der Zinsbindung der Investitionskredite in Münster ist 
über einen längeren Zeitraum verteilt. Bis 2024 müssen voraussichtlich nur gut neun Prozent 
der Kredite refinanziert werden. Hinzu kommen 331 Mio. Euro bzw. 32 Prozent mit einer Rest-
laufzeit von einem bis zu fünf Jahren. Der Refinanzierungsbedarf sowohl aus den Liquiditätskre-
diten als auch den Investitionskrediten der Stadt Münster beläuft sich damit in den Jahren 2024 
bis 2028 auf 459 Mio. Euro. Dies sind 43 Prozent der gesamten Kreditverbindlichkeiten. Hinzu 
kommen geplante Defizite aus dem Saldo der Investitionstätigkeit. Der Finanzmittelfehlbetrag 
von insgesamt 1.082 Mio. Euro von 2024 bis 2028 wird voraussichtlich ebenfalls durch Kredite 
gedeckt werden müssen. Ergänzende Ausführungen zur Entwicklung der Salden der Finanz-
rechnung werden im Kapitel „1.4.4.1 Verbindlichkeiten“ gemacht.  
Die vergleichsweise hohen Kreditverbindlichkeiten, der hohe Refinanzierungsbedarf in den 
kommenden Jahren und der erwartete Finanzbedarf im Planungszeitraum stellen die Stadt 
Münster vor Herausforderungen. 
Zur Steuerung des Kreditportfolios hat die Stadt Münster lediglich in der Haushaltssatzung eine 
Vorgabe zur Portfoliostruktur festgeschrieben. Die Regelung sieht vor, dass nicht abgesicherte 
variable Investitionskredite auf 30 Prozent des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt wer-

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den. Weitere Strukturvorgaben z. B. zu den Laufzeiten, Geschäftspartnern, Anteilen von deriva-
ten Finanzgeschäften oder Fremdwährungsgeschäften sind nicht festgeschrieben. Die Aufgabe 
der Steuerung des Portfolios ist dem Portfoliobeirat übertragen. Nach Auskunft der Verwaltung 
liegt der Fokus der Steuerung grundsätzlich auf der Sicherung der Liquidität. Kurzfristig sollen 
dabei Kostenvorteile erzielt werden, langfristig setzt die Stadt auf Sicherheit. Zur Vorbereitung 
der Sitzungen des Portfoliobeirates werden daher mit externer Unterstützung die wesentlichen 
Informationen aufbereitet. Zunächst erfolgt eine Darstellung der Entwicklung der Marktlage. Da-
rauf aufbauend werden nach einer Analyse des Schuldenportfolios Steuerungsvorschläge un-
terbreitet und eine Portfoliostrategie vorgeschlagen. Über die Ergebnisse wird ein Protokoll ge-
fertigt. Weitere Ausführungen zum Berichtswesen werden im nachstehenden Kapitel gemacht. 
Die Anforderungen an die Deckung des Kapitalbedarfes und die Steuerung des Kreditportfolios 
nehmen in Münster weiter zu. Das wieder deutlich gestiegene Zinsniveau und der große Kapi-
talbedarf werden den Haushalt zunehmend belasten. Dies wird auf das Zins- und Schuldenma-
nagement Auswirkungen haben. 
Eine Stadt ist zwar hinsichtlich ihrer Gläubigerstruktur im Regelfall zunächst keinen diversifikati-
onsbedürftigen Bonitäts- oder Kontrahenten-Risiken ausgesetzt. Aufgrund bankinterner Rege-
lungen kann die Kreditvergabe je Geschäftspartner und insgesamt jedoch begrenzt sein (Kredit-
rahmen bzw. -linie). Um eine ausreichende Deckung des städtischen Kapitalbedarfes auch bei 
höherer Gesamtverschuldung zu sichern, kann es daher vorteilhaft sein, Geschäftsbeziehungen 
zu verschiedenen Kreditinstituten zu unterhalten und das Kreditportfolio hinsichtlich der Gläubi-
gerstruktur zu diversifizieren. 
Die nachstehende Grafik zeigt die Anteile der größten Kreditgeber am Portfolio der Stadt Müns-
ter im Verhältnis zu den Gesamtkreditverbindlichkeiten.

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Kapitalgeber Münster in Prozent 2023 
 
Die Stadt Münster hat ihr Kreditportfolio auch hinsichtlich der Gläubigerstruktur auf insgesamt 
43 Kreditgeber diversifiziert. Damit ist sie breit aufgestellt. Der Anteil der drei größten Gläubiger 
beträgt jedoch 56 Prozent. 
1.5.3.1.4 Berichtswesen Kreditmanagement 
 Feststellung 
Das Berichtswesen der Stadt Münster für die politischen Entscheidungsträger beschränkt 
sich auf zuletzt unregelmäßige und späte Ausschussvorlagen. Die wesentlichen Informatio-
nen für das jährlich angedachte Berichtswesen liegen der Stadt u. a. in Form von Protokollen 
aus den Portfoliobeiratssitzungen vor. 
Ein Berichtswesen zum Kreditmanagement hat die Aufgabe, die kommunalen Entscheidungs-
tragenden rechtzeitig und ausreichend über die Entwicklung des Portfolios zu informieren und 
bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Eine Stadt sollte hierfür einen zeitnahen und 
ausreichenden Informationsfluss zwischen den Verantwortlichen des Kreditmanagements und 
den betreffenden Entscheidungstragenden im Verwaltungsvorstand sicherstellen. Daneben 
sollte der Informationsfluss von der Verwaltung zur Politik gewährleistet werden. 
Die Stadt Münster hat in ihrer Geschäftsanweisung lediglich geregelt, dass das Amt für Finan-
zen und Beteiligungen den zuständigen Ausschuss des Rates jährlich mit einer Berichtsvorlage 
über die Schulden- und Liquiditätslage informiert.  
Die letzte Berichtsvorlage zum Schulden- und Liquiditätsbericht im Sitzungsdienst der Stadt ist 
vom 08. September 2023. Dabei handelt es sich um eine Berichterstattung im Ausschuss für

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Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft. Zuvor wurden jährliche Berichtsvorlagen er-
stellt. Berichtet wird über die Entwicklung der Jahre 2021 und 2022. Dargestellt werden 
 die Entwicklung der Investitionskredite und des Schuldendienstes, 
 die strategische Ausrichtung des Zinsmanagements, 
 die Liquiditätskredite und Cash-Pooling sowie 
 die Geldanlagen. 
Zudem gibt der Bericht einen kurzen Ausblick auf das Jahr 2023. Entsprechend der festge-
schriebenen Vorgaben zum Kreditportfolio werden nur wenige Kennzahlen betrachtet. Der Fo-
kus der Berichterstattung liegt nach Auskunft der Verwaltung vor allem auf der Darstellung der 
Entwicklung. Über Risiken und künftige Entwicklungen wird im Ausschuss nur ansatzweise be-
richtet. 
Ergänzend erstellt die Stadt Protokolle zur Sitzung des Portfoliobeirates. Für die Erstellung ist 
die Geschäftsführung des Beirates verantwortlich. Die Geschäftsanweisung schreibt vor, dass 
insbesondere die Marktprognose des Beirates hinsichtlich der Zins- und Kursentwicklungen für 
einen Prognosehorizont von sechs Monaten zu protokollieren ist. Die Beiratssitzungen finden in 
der Regel zweimal jährlich statt. Nähere Erläuterungen zu den Sitzungen werden im vorausge-
gangenen Kapitel gemacht. Zur Vorbereitung der Sitzungen werden mit externer Unterstützung 
die wesentlichen Informationen aufbereitet. Die Ergebnisse sowie insbesondere die Risiken und 
künftige strategische Ausrichtung werden protokolliert.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die kommunalen Entscheidungstragenden rechtzeitig über die Ent-
wicklung des Kreditportfolios informieren. Vor dem Hintergrund der steigenden Steuerungs-
relevanz sollte die Stadt eruieren, ob die Bereitstellung weiterer ohnehin vorliegender Infor-
mationen sinnvoll ist. 
1.5.3.2 Anlagemanagement 
Sofern eine Stadt über einen längeren Zeitraum oder temporär über erhebliche liquide Mittel 
verfügt, kann sie diese Mittel anlegen. Bei der Anlage der verfügbaren Mittel ist auf den Drei-
klang  
 einer ausreichenden Sicherheit, 
  der Verpflichtung zur Sicherstellung der Liquidität, 
 eines angemessenen Ertrags  
zu achten. Die individuelle Ausrichtung und Gewichtung dieser Ziele ist abhängig von der stra-
tegischen Ausrichtung einer Stadt. Daneben spielt für viele Städte die Nachhaltigkeit eine zu-
nehmend stärkere Rolle bei der Entscheidung zum Abschluss von Finanzanlagen.  
Neben kurz- und mittelfristigen Anlagezeiträumen verfolgen Städte auch langfristige Anlage-
ziele. So steigt der Anteil der Pensionsrückstellungen in allen Städten und Gemeinden spürbar 
an. Hierfür ist nach Möglichkeit Vorsorge zur langfristigen Sicherung der Ansprüche zu treffen.

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Dies kann beispielsweise durch Einzahlungen in die entsprechenden Versorgungsfonds gelin-
gen. 
 Die Stadt Münster hat grundsätzliche Regelungen für das Anlagemanagement in einer Richt-
linie festgeschrieben. Über bestehende Anlagen wird berichtet. Aufgrund des Anlageportfo-
lios und des Vorranges von Sicherheit vor Ertrag ist das Steuerungserfordernis gering. 
Eine Stadt sollte einen Handlungsrahmen für ihr Anlageportfolio schriftlich festlegen, zum Bei-
spiel in einer Dienstanweisung oder Richtlinie. Die Stadt sollte insbesondere regeln, welche An-
lageinstrumente die Verwaltung nutzen und welche Risiken sie gegebenenfalls eingehen darf. 
Die Regelungen sollten unter politischer Beteiligung beschlossen werden. Das erhöht die 
Rechtssicherheit für die Beteiligten und führt zu mehr Transparenz und Verbindlichkeit. 
In der Stadt Münster trifft das Amt für Finanzen und Beteiligungen eigenverantwortlich die An-
lageentscheidungen für Geldanlagen in Form von Tagesgeldern, Festgeldern oder Spareinla-
gen, Anlagen in Geldmarktfonds und die Zuführung in bestehende Spezialfonds im Rahmen 
des Haushaltsansatzes. Grundlage des Handelns bietet die „Richtlinie für Kapitalanlagen der 
Stadt Münster vom 20.02.2024 – Anlagerichtlinie“. Die Richtlinie wurde vom Ausschuss für 
Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft der Stadt Münster beschlossen. Sie regelt 
die Zuständigkeit, die Anlageziele, die Anlageformen, die Grundsätze zum Verfahren sowie das 
Berichtswesen.  
Die Stadt Münster nimmt eine grundsätzliche Abwägung zwischen den Aspekten Sicherheit so-
wie Ertrag vor und räumt der Sicherheit die höhere Priorität ein. Daraus resultiert u. a., dass sie 
für Geldanlagen bei Instituten, die nicht durch ein Instituts- oder Einlagensicherungssicherungs-
system abgesichert sind, vor Vertragsabschluss ein unabhängiges externes Rating einholt. Er-
gänzend hat die Stadt Wertgrenzen festgelegt und zuletzt 2023 angepasst, die den jeweils ma-
ximalen Anlagebetrag je nach Vertragspartner sowie Anlageart regelt.  
Aufgrund der grundsätzlichen Vorgaben wird der Nachhaltigkeit auch im Bereich des Anlage-
managements eine besondere Bedeutung eingeräumt. Das städtische Finanzwesen ist ein Bau-
stein zur Zielerreichung der „klimaneutralen Stadtverwaltung 2030". Damit geht die Berücksich-
tigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der städtischen Anlagestrategie einher. Die Stadt Müns-
ter berücksichtigt bereits seit 2016 Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Kapitalanlagen.  
Das Anlagemanagement hat im Vergleich zum Kreditmanagement jedoch eine untergeordnete 
Bedeutung. Dies wird im Anlageportfolio deutlich. Die Stadt muss zudem bereits seit Jahren im-
mer wieder hohe Liquiditätskredite ausweisen. Grundsätzlich geht die Schuldentilgung der An-
lage von Geldern vor. Die bestehenden Anlagen der Stadt sind im Vergleich zu den Schulden 
gering.

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Anlageportfolio Münster zum 31. Dezember 2023 in Mio. Euro 
Kennzahlen 2023 
Liquide Mittel in Mio. Euro 24,35 
Wertpapiere des Umlaufvermögens in Mio.  Euro 0,00 
Wertpapiere des Anlagevermögens in Mio. Euro  58,77 
Festgelder in Mio. Euro 22,91 
Ausleihungen in Mio. Euro 121 
Die Stadt Münster nutzt bei der Geldanlage von liquiden Mitteln die Anlageformen Tagesgelder, 
Festgeldanlagen sowie die Anlage in Spezialfonds. Von den liquiden Mitteln von 24,4 Mio. Euro 
waren nach dem Jahresabschluss 22,9 Mio. Euro in Festgeldern oder ähnlichen angelegt. Bei 
den Wertpapieren handelt es sich vorwiegend um Fonds zur Absicherung von zukünftigen Pen-
sionszahlungen der Stadt Münster sowie der citeq als auch Sanierungsaufwendungen der Ab-
falldeponien der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. 
Die Ausleihungen bilden den größten Posten in der Übersicht. Diese sind mit 119,8 Mio. Euro 
allerdings im Wesentlichen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen der Stadt zurückzu-
führen. Dabei handelt es sich um langfristige Forderungen der Stadt Münster gegenüber den 
Beteiligungen. Damit handelt es sich nicht um eine klassische Anlage zur Anlage von über-
schüssigen liquiden Mitteln. 
Das Berichtswesen zum Anlagemanagement ist Bestandteil des Schulden- und Liquiditätsbe-
richtes. Der Bericht enthält einen Abschnitt zu den getätigten Geldanlagen sowie den Fonds. 
Berichtet wird über die Entwicklung und die erwirtschaftete Rendite. Die Richtlinie zum Anlage-
management sieht zudem vor, dass über die Kapitalanlage in Spezialfonds monatliche Berichte 
durch die Fondsverwaltung zu erfolgen haben. 
1.5.4 Fördermittelmanagement 
Fördermittel erweitern den Handlungs- und Entscheidungsspielraum einer Stadt. Ein gezielter 
Einsatz von Fördermitteln leistet einen positiven Beitrag zur Haushaltssituation. Eine Stadt kann 
mit Fördermitteln Investitionen auch bei einer angespannten Haushaltslage realisieren und ih-
ren Eigenanteil mindern. 
Dazu muss sie erfolgreich Fördermittel akquirieren und Rückforderungen von Fördermitteln ver-
meiden. 
1.5.4.1 Fördermittelakquise 
 Feststellung 
Strategische Vorgaben und Ziele sowie festgeschriebene interne Richtlinien gibt es in Müns-
ter für die Fördermittelakquise nicht. Die Fördermittelakquise ist grundsätzlich dezentral or-
ganisiert. Eine Standardisierung des Prozesses würde die Fördermittelakquise der Stadt un-
terstützen. 
Eine Stadt sollte strategische Festlegungen haben, die eine erfolgreiche Fördermittelakquise 
unterstützen. Dazu sollte sie die Fördermittelrecherche standardisiert im Prozess der Planung

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen vorsehen. Sie sollte einen Überblick über mög-
liche Förderungen haben und verschiedene Quellen zur Fördermittelrecherche nutzen. Zudem 
sollte sie einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen der eigenen Verwaltung haben, 
um diese bei Bedarf zu kombinieren. 
Die Stadt Münster verfügt nicht über festgelegte strategische Vorgaben oder Ziele bei der Ak-
quise von Fördermitteln. Richtlinien oder Dienstanweisungen existieren nicht. Mögliche Förde-
rungen sind allerdings in Vorlagen unter den finanziellen Auswirkungen darzustellen. Die För-
dermittelbeantragung obliegt den dezentralen Organisationseinheiten. Lediglich für einige be-
sondere Projekte sowie EU-Fördermittel gibt es gesonderte Stellen in der Verwaltung, die u. a. 
eine koordinierende oder unterstützende Rolle einnehmen. Die jeweiligen Mitarbeitenden der 
dezentralen Organisationseinheit sind selbst dafür verantwortlich, entsprechende Förderpro-
gramme ausfindig zu machen. Es wird bei anstehenden Maßnahmen aktiv recherchiert. Zudem 
werden regelmäßig Maßnahmen aufgrund von ausgerufenen Fördermöglichkeiten initiiert.  
Die Initiierung von Maßnahmen aufgrund von möglichen Förderungen verursacht regelmäßig 
Folgekosten und ist häufig an einen Eigenanteil der Stadt geknüpft. Der Finanzbereich versucht 
solchen Maßnahmen entgegenzuwirken, um die Belastungen für den Haushalt zu reduzieren. 
Vor dem Hintergrund der negativen Entwicklung der Haushaltsituation sollte die Stadt Münster 
Investitionen sowie die Umsetzung anderer Maßnahmen verstärkt von notwendigen Bedarfen 
und nicht von einer möglichen Förderung abhängig machen. Im Kapitel „1.5.1.2 Wirtschaftlich-
keitsuntersuchung“ wird bereits auf eine vorausgehende Analyse der Ausgangslage und des 
Handlungsbedarfes eingegangen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte grundlegende Vorgaben zum Umgang mit Fördermitteln und deren 
Akquise formulieren. Die Prüfung von möglichen Förderfähigkeiten sollte generell festge-
schriebener und standardisierter Bestandteil in jeder Planung sein. 
 Empfehlung 
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln sollte insbesondere vor dem Hintergrund der nega-
tiven Entwicklung der Haushaltssituation verstärkt von notwendigen Bedarfen abhängig ge-
macht werden. 
1.5.4.2 Fördermittelbewirtschaftung und förderbezogenes Controlling 
 Feststellung 
Die Fördermittelbewirtschaftung obliegt in Münster den dezentralen Organisationseinheiten. 
Ein ganzheitliches und zentrales Fördermittelcontrolling sowie Berichtswesen würde zusätz-
lich unterstützend dazu beitragen, auch künftig Rückforderungen zu vermeiden. 
Die Rückforderung von Fördermitteln sollte eine Stadt vermeiden, indem sie die Förderbestim-
mungen und Auflagen aus dem Förderbescheid umsetzt. Dazu sollte sie ein Fördercontrolling 
etablieren, das auch nach Projektabschluss die Einhaltung der Förderbedingungen gewährleis-
tet und die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen anlassbezogen über die Förder-
projekte informiert.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Die Fördermittelbewirtschaftung obliegt in Stadt Münster den dezentralen Organisationseinhei-
ten. Die Einhaltung der Förderrichtlinien, Auflagen, Bedingungen und Fristen sowie der recht-
zeitige Mittelabruf werden vom jeweils zuständigen Bereich überwacht. Ebenso obliegen die 
Dokumentationen und die Nachweise über die Verwendung der Mittel dem jeweiligen dezentra-
len Bereich. Probleme beim Mittelabruf oder den Verwendungsnachweisen sind nicht bekannt. 
Rückforderungen von erhaltenen Fördermitteln gab es nur im geringen Umfang, wenn die Maß-
nahmen nicht im vollen Umfang förderfähig waren oder die Fördersumme nicht ausgeschöpft 
werden konnten. 
Über eine zentrale Datei oder Datenbank, die die wesentlichen Informationen zu den laufenden 
Förderungen enthält, verfügt die Stadt nicht. Das Controlling und Berichtswesen erfolgen eben-
falls dezentral. Ein einheitliches Fördermittelcontrolling und Berichtswesen gibt es daher nicht. 
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Umsetzung in den jeweiligen Fachausschüssen. 
Ein strukturiertes Vorgehen bei der Fördermittelbewirtschaftung in allen Bereichen der Verwal-
tung würde unterstützend dazu beitragen, Rückforderungen zu vermeiden. Zudem würde es 
den Aufbau eines personenunabhängigen Wissensstandes fördern. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte eine zentrale Datei oder Datenbank einrichten, in der sie die we-
sentlichen Informationen aller Förderprojekte einpflegt. Diese würde die ordnungsgemäße 
Abwicklung der Förderbestimmungen und einen personenunabhängigen Wissensstand zu 
den Förder-projekten unterstützen. 
 Empfehlung 
Die Entscheidungsträger wie Verwaltungsleitung, Fachausschüsse und der Rat sollten regel-
mäßig und standardisiert über den Stand aller wichtiger Förderprojekte informiert werden.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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1.6 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 - Haushaltssteuerung 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
Haushaltssteuerung 
F1 
Die Stadt Münster führt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den  dezentralen 
Organisationseinheiten durch. Festgeschriebene gesamtstädtische Vorgaben, 
Standards und Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gibt es nur 
vereinzelt, allerdings gute Ansätze und Prozesse in einigen Bereichen der Ver-
waltung. 
58 E1.1 
Die Stadt sollte gesamtstädtische Mindeststandards für die Durchführung 
von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in einer Dienstanweisung regeln 
und den dezentralen Organisationseinheiten Arbeitshilfen bereitstellen. 
Sie kann dafür auf gute Ansätze einzelner dezentraler Organisationsein-
heiten zurückgreifen. 
60 
   E1.2 
Die Stadt Münster sollte Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW 
festlegen, oberhalb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend 
durchzuführen ist, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu hal-
ten. 
61 
F2 
Die Ermächtigungsübertragungen der Stadt Münster sind seit der letzten Prü-
fung weiter angestiegen. Im interkommunalen Vergleich sind diese vergleichs-
weise hoch. Daraus resultierte, dass Münster zeitweise einen Großteil der fort-
geschriebenen investiven Ansätze nicht wie geplant verausgaben konnte.  
61 E2 
Die Stadt Münster sollte bei der zukünftigen Haushaltsplanung weiterhin 
verstärkt die Planung der Investitionsauszahlungen anhand der Vorgaben 
des § 13 Abs. 2 KomHVO NRW überprüfen. Danebe n sollte sie restrikti-
ver mit Ermächtigungsübertragungen umgehen.  
64 
F3 
Die Stadt Münster hat grundlegende Vorgaben für das Zins - und Schuldenma-
nagement für den Kernhaushalt festgeschrieben. Zudem übernimmt die Stadt 
für große Teile des Beteiligungsportfolios die Abwicklung der Kredite. Die Fest-
legung des konkreten Handlungsrahmens sowie die Überwachung der Kredit-
geschäfte sind Aufgabe eines eing erichteten Portfoliobeirates. 
65 E3 
Die Stadt Münster sollte im Hinblick auf die Beteiligungssteuerung evalu-
ieren, ob die Ausweitung einiger grundsätzlicher Regelungen auf den 
Konzern politisch gewollt und sinnvoll sind. Risiken für den Kernhaushalt 
können so reduziert werden.  
67 
F4 
Das Berichtswesen der Stadt Münster für die politischen Entscheidungsträger 
beschränkt sich auf zuletzt unregelmäßige und späte Ausschussvorlagen. Die 
wesentlichen Informationen für das jährlich angedachte Berichtswesen liegen 
der Stadt u. a. in Form von Protokollen aus den Portfoliobeiratssitzungen vor.  
73 E4 
Die Stadt Münster sollte die kommunalen Entscheidungstragenden recht-
zeitig über die Entwicklung des Kreditportfolios informieren. Vor dem Hin-
tergrund der steigenden Steuerungsrelevanz sollte die Stadt eruieren, ob 
die Bereitstellung weiterer ohnehin vorliegender Informationen sinnvoll ist.  
74

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Feststellung Seite Empfehlung Seite 
F5 
Strategische Vorgaben und Ziele sowie festgeschriebene interne Richtlinien 
gibt es in Münster für die Fördermittelakquise nicht. Die Fördermittelakquise ist 
grundsätzlich dezentral organisiert. Eine Standardisierung des Prozesses 
würde die Fördermittelakquise der Stadt unterstützen.  
76 E5.1 
Die Stadt Münster sollte grundlegende Vo rgaben zum Umgang mit För-
dermitteln und deren Akquise formulieren. Die Prüfung von möglichen 
Förderfähigkeiten sollte generell festgeschriebener und standardisierter 
Bestandteil in jeder Planung sein.  
77 
   E5.2 
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln sollte insbesondere vor dem 
Hintergrund der negativen Entwicklung der Haushaltssituation verstärkt 
von notwendigen Bedarfen abhängig gemacht werden.  
77 
F6 
Die Fördermittelbewirtschaftung obliegt in Münster den dezentralen Organisati-
onseinheiten. Ein ganzheitliches und zentrales Fördermitte lcontrolling sowie 
Berichtswesen würde zusätzlich unterstützend dazu beitragen, auch künftig 
Rückforderungen zu vermeiden.  
77 E6.1 
Die Stadt Münster sollte eine zentrale Datei oder Datenbank einrichten, in 
der sie die wesentlichen Informationen aller Förderprojekte einpflegt. 
Diese würde die ordnungsgemäße Abwicklung der Förderbestimmungen 
und einen personenunabhängigen Wissensstand zu den Förd er-projekten 
unterstützen. 
78 
   E6.2 
Die Entscheidungsträger wie Verwaltungsleitung, Fachausschüsse und 
der Rat sollten regelmäßig und standardisiert über den Stand aller wichti-
ger Förderprojekte informiert werden.  
78 
Tabelle 2: NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2023 
Kennzahlen Münster 
2018 
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation  
Aufwandsdeckungsgrad 102 97,92 89,45 99,12 101 102 106 22 
Eigenkapitalquote 1 21,08 19,14 -35,34 2,61 14,76 26,26 64,44 22 
Eigenkapitalquote 2 56,35 47,47 -20,35 19,84 33,46 42,05 76,80 22 
Fehlbetragsquote k. A.  4,43 Siehe Anmerkung im Tabellenfuß  
Vermögenslage 
Infrastrukturquote 44,38 34,51 14,00 20,64 24,35 28,44 39,03 22 
Abschreibungsintensität 7,01 6,09 2,50 3,19 4,41 5,09 7,92 22 
Drittfinanzierungsquote 59,97 55,24 30,88 44,43 52,40 64,96 91,20 22

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Kennzahlen Münster 
2018 
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
Investitionsquote 128 227 44,83 84,10 135 163 318 22 
Finanzlage 
Anlagendeckungsgrad 2 97,30 90,13 41,25 69,94 78,11 86,12 108 22 
Liquidität 2. Grades 161 47,84 10,85 22,16 32,57 43,20 357 22 
Dynamischer Verschuldungsgrad  
(Angabe in Jahren) 42,79 36,81 Siehe Anmerkung im Tabellenfuß  
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote  3,13 5,02 1,06 8,19 11,27 16,96 26,06 22 
Zinslastquote 2,00 1,52 0,23 1,39 1,53 1,95 3,24 22 
Ertragslage 
Netto-Steuerquote 48,97 46,31 23,79 33,22 34,73 42,39 61,75 22 
Zuwendungsquote 10,40 17,10 11,50 25,59 32,46 36,83 43,14 22 
Personalintensität 22,96 24,82 15,70 19,85 21,22 23,50 27,20 22 
Sach- und Dienstleistungsintensität  10,83 10,38 9,69 12,83 14,44 16,97 23,64 22 
Transferaufwandsquote 51,10 50,73 35,91 39,97 45,88 50,24 58,33 22 
Die Fehlbetragsquote berechnet die gpaNRW nur, wenn eine Stadt tatsächlich einen Fehlbetrag ausweist. Weist sie einen  Überschuss aus, lässt sich die Kennzahl nicht sinnvoll be-
rechnen. 
Dynamischer Verschuldungsgrad: Bei Städten, die einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausweisen oder die k eine Effektivverschuldung haben, lässt sich die 
Kennzahl nicht sinnvoll berechnen.  
Die Aussagekraft des Vergleichs beider Kennzahlen ist insofern eingeschränkt und führt zu Fehlinterpretationen. Aus diesem Gr und weist die gpaNRW keinen Vergleich bei diesen 
beiden Kennzahlen aus.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Tabelle 3: Jahresergebnis je EW in Euro 2018 bis 2023 
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
2018 157 -362 13,39 31,45 71,47 165 18 
2019 90,57 -109 10,92 19,13 57,40 169 23 
2020 -30,45 -74,76 16,42 75,04 150 298 23 
2021 -5,84 -8,45 18,05 61,58 176 340 23 
2022 -1,89 -22,21 17,15 95,76 186 390 23 
2023 -115 -115 30,61 88,74 230 468 22 
Tabelle 4: Jahresergebnis ohne außerordentlichen Ertrag NKF-CUIG je EW in Euro 2018 bis 2023 
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
2018 157 6,15 16,26 32,77 64,94 165 12 
2019 90,57 -109 10,92 19,13 57,40 169 23 
2020 -77,18 -224 -91,02 -15,79 79,75 295 23 
2021 -40,00 -300 -171 -40,00 54,33 167 23 
2022 -26,46 -204 -35,71 43,35 94,32 370 23 
2023 -116 -561 -81,02 0,58 97,77 335 22

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Tabelle 5: Berechnung „Sozialleistungen“ Münster in Mio. Euro 2018 bis 2028 
Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 
Jahresergebnis nach Abzug globaler Minderaufwand  49,09 28,47 -9,60 -1,85 -0,60 -36,92 -56,65 -30,26 -44,74 -31,91 -26,38 
Abweichung vom Basisjahr 0,00 -20,62 -58,69 -50,93 -49,69 -86,01 -106 -79,35 -93,82 -81,00 -75,47 
Teilergebnis Produktbereich Soziale Leistungen  -98,16 -108 -101 -103 -102 -105 -121 -123 -123 -125 -125 
Teilergebnis Produktbereich Kinder -, Jugend- und Familienhilfe -123 -126 -137 -143 -159 -173 -181 -188 -192 -193 -195 
Landschaftsumlage 82,56 83,16 87,93 91,67 95,90 112 124 133 139 142 146 
Saldo aus Sozialleistungen  -304 -317 -327 -338 -357 -390 -426 -444 -454 -460 -466 
Abweichung vom Basisjahr ohne „Sozialleistungen“  0,00 -7,20 -35,52 -17,09 3,74 -0,09 16,73 60,52 49,92 63,31 73,43 
Tabelle 6: Eigenkapital Münster in Mio. Euro 2018 bis 2023 
Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 
Eigenkapital 798 855 840 838 838 800 
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag  0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Eigenkapital 1 798 855 840 838 838 800 
Aufwendungen zum Erhalt der gemeindlichen Leistungsfähigkeit  0,00 0,00 14,73 25,54 33,35 33,67 
Eigenkapital 1 ohne Bilanzierungshilfe nach dem NKF -CUIG 798 855 826 813 804 767 
Sonderposten für Zuwendungen  637 634 633 635 638 655 
Sonderposten für Beiträge 610 594 576 561 545 530 
Eigenkapital 2 2.045 2.084 2.049 2.034 2.020 1.985 
Eigenkapital 2 ohne Bilanzierungshilfe nach dem NKF -CUIG 2.045 2.084 2.034 2.008 1.987 1.951 
Bilanzsumme 3.714 3.780 3.811 3.839 4.029 4.181

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Tabelle 7: Eigenkapital 1 und Eigenkapital 1 ohne außerordentliche Erträge nach dem NKF-CUIG Münster in Mio. Euro 2018 bis 2028 
Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 
Eigenkapital 1 798 855 840 838 838 800 744 714 669 637 611 
Aufwendungen zum Erhalt der gemeindlichen Leistungsfähigkeit  0,00 0,00 14,73 25,54 33,35 33,67 33,67 33,67 32,99 32,32 31,65 
Eigenkapital 1 ohne Bilanzierungshilfe NKF -CUIG 798 855 826 813 804 767 710 680 636 605 579 
Tabelle 8: Gesamtverbindlichkeiten Münster in Mio. Euro 2018 bis 2022  
Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 
Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.213 1.170 1.144 1.205 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung  3,82 2,57 18,33 3,13 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen  0,51 0,53 0,51 0,48 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47,27 61,69 53,60 71,21 
Sonstige Verbindlichkeiten 152 175 199 240 
Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 
Gesamtverbindlichkeiten  1.417 1.410 1.416 1.519 
Tabelle 9: Schulden Münster in Mio. Euro 2018 bis 2023 
Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 
Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen  871 833 792 751 908 1.038 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung  3,82 2,57 18,33 3,13 31,53 32,87 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen  0,51 0,53 1,14 0,48 0,48 0,45 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  2,34 2,72 0,24 2,78 3,84 7,43

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen  0,00 0,70 76,75 0,00 0,43 1,85 
Sonstige Verbindlichkeiten 54,12 63,85 101 93,17 95,99 81,33 
Erhaltene Anzahlungen 64,68 81,14 0,51 131 138 153 
Verbindlichkeiten 996 984 990 981 1.178 1.315 
Rückstellungen 622 664 720 772 775 819 
Sonderposten für den Gebührenausgleich  2,43 1,09 0,93 0,93 0,29 0,45 
Schulden 1.621 1.649 1.711 1.754 1.953 2.135 
Forderungen 49,36 45,13 61,00 65,66 92,87 78,93 
Liquide Mittel 186 164 100 41,51 23,55 24,35 
Effektive Schulden  1.386 1.440 1.550 1.647 1.837 2.031 
Ausleihungen 86,65 87,90 96,33 94,68 123 121 
Wertpapiere des Anlagevermögens  26,27 32,27 42,27 52,27 58,77 58,77 
Wertpapiere des Umlaufvermögens  0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Sonstige Vermögensgegenstände  11,72 14,83 14,68 21,45 23,82 30,66 
Erweiterte Effektivverschuldung  1.261 1.305 1.396 1.478 1.631 1.821 
Tabelle 10: Investitionskredite, Liquiditätskredite und liquide Mittel Münster in Mio. Euro 2018 bis 2028 
Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 
Liquide Mittel  186 164 100 41,51 23,55 24,35 -25,74 86,62 86,62 86,62 86,62 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen  871 833 792 751 908 1.038 1.253 1.582 1.840 1.939 1.937 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung  3,82 2,57 18,33 3,13 31,53 32,87 45,53 179 210 238 273

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050.03378 
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Tabelle 11: Ermächtigungsübertragungen investive Auszahlungen je EW in Euro 2018 bis 2023 
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
2018 555 0,00 123 212 339 629 18 
2019 626 0,00 193 266 413 626 23 
2020 641 0,00 198 268 460 691 23 
2021 704 0,00 222 332 554 748 23 
2022 811 0,00 198 325 497 818 23 
2023 700 0,00 250 413 530 958 22 
Tabelle 12: Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener Ansatz investive Auszahlungen in Prozent 2018 bis 2023 
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
2018 47,82 24,94 31,33 36,61 38,79 69,07 18 
2019 33,16 24,74 30,81 33,69 43,45 64,30 23 
2020 32,63 20,21 28,90 35,42 47,12 66,69 23 
2021 31,19 21,59 30,48 37,81 43,45 66,17 23 
2022 49,04 20,56 28,82 39,25 49,00 67,67 23 
2023 49,70 18,26 30,29 38,28 50,35 66,35 22

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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2. Mobilitätsmanagement 
2.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Mobili-
tätsmanagement stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Mobilitätsmanagement 
Die Stadt Münster gilt aktuell als Fahrradhauptstadt Deutschlands. Die von der Stadt durchge-
führte Mitarbeitendenbefragung zeigt, dass ein großer Anteil von rund 40 Prozent der Mitarbei-
tenden ihre Dienststelle mit dem Fahrrad erreichen. Das von der Stadt angebotene Fahrradlea-
sing wird sehr gut angenommen. Weitere verbesserte Rahmenbedingungen an den Standorten 
könnten das Fahrradfahren als klimafreundliche Fortbewegungsart weiter fördern. 
Die Reduzierung des individualen motorisierten Verkehrs hilft der Stadt, ihrem Ziel näher zu 
kommen, 2030 klimaneutral zu sein. Dazu setzt die Stadt bereits zahlreiche Maßnahmen aus 
umfangreichen Konzepten um. Bisher gibt es noch keinen verbindlichen Umsetzungsplan für 
Maßnahmen einer klimafreundlichen betrieblichen Mobilität. Es fehlt noch ein vollumfängliches 
Berichtswesen.  
Die neue Dienstvereinbarung zur Telearbeit und mobilem Arbeiten hilft, Wege zur Dienststelle 
zu reduzieren. Die tatsächliche Nutzung erfasst die Stadt noch nicht. Mit dem Projekt „Arbeits-
welt. Zukunft.“ hat die Stadt ein Konzept entwickelt, wie ein modernes und effektives Arbeitsum-
welt geschaffen und Büronutzung optimiert wird. Das Konzept befindet sich mit dem Neubau 
des Stadthauses 4 und der Einführung des Desksharing im Stadthaus 3 bereits in der Umset-
zung. So bündelt die Stadt Einrichtungen an zentraler Stelle und reduziert bisher notwendige 
Wege.   
Der Anteil abgerechneter Dienstreisen mit dem ÖP(N)V ist in Münster schon so hoch wie in kei-
ner anderen kreisfreien Stadt. Dazu tragen auch die internen Vorgaben der Stadt bei, die 
Dienstreisen nur zulassen, wenn keine anderen Möglichkeiten sinnvollerweise bestehen. Im Üb-
rigen sind Dienstreisen klimafreundlich abzuwickeln. Eine vollständige medienbruchfreie digitale 
Abwicklung des Dienstreisemanagements ist noch nicht eingerichtet.  
Für Dienstreisen stehen den Mitarbeitenden häufig Dienstfahrzeuge mit alternativen Antrieben 
zur Verfügung. Der ermittelte Anteil ist in Münster höher als bei der Hälfte der anderen kreis-
freien Städte. Dieses liegt auch an dem Grundsatzbeschluss, nach Möglichkeit nur noch Fahr-
zeuge mit E-Antrieb zu erwerben. Für eine zentrale Betrachtung der Fahrzeugflotte fehlen auf 
Grund der dezentralen Verwaltung Daten. So ist ein Fahrzeugflottenpool noch nicht eingerich-
tet.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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Der Stadt Münster gelingt es durch ihre Gebäudeleitlinien, einheitliche Standards für die Aus-
stattung ihrer Immobilen anzuwenden. Zu den Vorgaben gehören auch Ansprüche für eine 
nachhaltige Mobilität. Gute Informationen auf der Homepage der Stadt bieten den Nutzern um-
fassende Erkenntnisse, wie sie die Einrichtungen erreichen können. Das zentral eingerichtete 
Mobilitätsmanagement hilft, die Ziele der betrieblichen Mobilität umzusetzen.  
2.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir 
als Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte 
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht. 
2.3 Inhalte, Ziele und Methodik 
Das Klima zu schützen, ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Daher hat die Lan-
desregierung Klimaschutzziele festgelegt, um damit einen Beitrag zur Einhaltung der nationalen 
Klimaschutzziele sowie der europäischen Klimaschutzvorgaben zu erbringen. Die Städte sind 
öffentliche Stellen im Sinne des Gesetzes zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes des Lan-
des Nordrhein-Westfalen und haben eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Hierzu zählt insbe-
sondere die Minderung der Treibhausgase. 
Das Prüfgebiet Mobilitätsmanagement umfasst das Handlungsfeld der betrieblichen Mobilität. 
Damit steht der Bereich im Fokus, der von den Städten am deutlichsten beeinflusst werden 
kann. Zusätzlich zeigen wir exemplarisch die Erreichbarkeit einer städtischen Einrichtung für die 
Kunden auf. 
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Städte ihrer Vorbildfunktion nachkom-
men. Dabei stehen die durch die Städte beeinflussbaren Faktoren und gesetzten Rahmenbe-
dingungen im Vordergrund. 
Ziel der gpaNRW ist es, Handlungsmöglichkeiten bei der Organisation und Durchführung der 
Aufgabe Mobilitätsmanagement aufzuzeigen. Die gpaNRW hat die Daten, die für eine Bewer-
tung erforderlich sind, über Interviews, Fragebögen und strukturierte Datenabfragen erhoben. 
Die Analyse unterstützen wir dabei durch standardisierte Fragenkataloge und ausgewählte 
Kennzahlen. Die Darstellung dieser Kennzahlen schafft Transparenz. Bei der Kennzahlenbil-
dung konzentrieren wir uns in dieser Prüfrunde auf die Mobilität innerhalb der Kernverwaltung.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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Eine Ausnahme gilt für das Kapitel Klimafreundliche Arbeitsorganisation. Hierbei bilden wir die 
Kennzahlen bezogen auf den Produktbereich Innere Verwaltung ab, weil bei diesem ein großes 
Potenzial für flexibles Arbeiten besteht. 
2.4 Betriebliche Mobilität 
Die Städte in NRW sind große Arbeitgeber und haben eine umfangreiche Gebietsfläche mit 
zahlreichen Einrichtungen. Diese Struktur löst viel Mobilität bei den Beschäftigten aus. Bei einer 
angenommenen einfachen Fahrstrecke von zehn Kilometern zur Arbeitsstätte umrunden alle 
Bediensteten zusammen bei der kleinsten kreisfreien Stadt mit ca. 2.000 Mitarbeitenden pro 
Tag rund einmal die Welt und bei der größten kreisfreien Stadt mit rund 22.000 Mitarbeitenden 
pro Tag rund elfmal die Welt. Damit werden bei der kleinsten kreisfreien Stadt rund 5,7 Tonnen 
und bei der größten kreisfreien Stadt pro Tag rund 62,7 Tonnen CO2 ausgestoßen, wenn man 
einen Verbrauch von rund sechs Liter Benzin pro 100 km Fahrstrecke unterstellt. Unter der An-
nahme, dass ein Hektar Wald rund sechs Tonnen CO2 pro Jahr speichert, benötigt die Kompen-
sation bei der kleinsten kreisfreien Stadt rund 209 Hektar Wald und bei der größten kreisfreien 
Stadt rund 2.300 Hektar Wald. Dies zeigt die Bedeutung der Mobilität und deren Potenzial zur 
Vermeidung des Treibhausgasausstoßes. 
2.4.1 Steuerung der Mobilität 
Erfolgsfaktoren für die Förderung klimafreundlicher Mobilität sind verbindliche und strategische 
Vorgaben. Ein Mobilitätskonzept konkretisiert diese mit geeigneten Maßnahmen. Kennzahlen 
dienen als Indikator für die Zielerreichung und ermöglichen frühzeitige Steuerungsentscheidun-
gen. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat bereits umfassende Konzepte entwickelt, die eine klimafreundliche 
Mobilität fördern. Obwohl es keinen verbindlichen Umsetzungsplan gibt, sind bereits einige 
Maßnahmen umgesetzt. Für das betriebliche Mobilitätsmanagement liegen Teilkonzepte vor. 
Weitere Optimierungspotenziale bestehen beim Berichtswesen und einer zentralen Koordi-
nation.  
Eine Stadt sollte zum Thema Mobilität strategische Ziele verbindlich festlegen. Diese sollte sie 
in einem Mobilitätskonzept mit konkreten Maßnahmen hinterlegen. Über Indikatoren sollte sie 
den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen bewerten und hierüber berichten. Das betriebliche Mobi-
litätsmanagement sollte sie fest in ihrer Organisationsstruktur verankern. 
Die Stadt Münster erhielt bereits mehrfach den European Energy Award in Gold für ihre vielfäl-
tigen Erfolge bezüglich Energieeffizienz und Klimaschutz. So ist sie bereits seit 2005 sechs Mal 
mit diesem Preis ausgezeichnet worden. Teils gehörte Münster sogar zu den ausgezeichneten 
„Gold-Kommunen“ mit der höchsten Punktzahl. Diese Auszeichnungen belegen den vielfältigen 
Einsatz für den Klimaschutz.  
So hat sich die Stadt Münster bereits vor Beginn der überörtlichen Prüfung auf den Weg ge-
macht, sich mit der gesunden, sicheren und klimafreundlichen Mobilität von heute und der Zu-
kunft zu beschäftigen. Sie hat im März 2024 den Masterplan Mobilität 2035+ fertiggestellt und

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Diesen beabsichtigt sie als Zukunftswerkzeug zu nut-
zen. Zudem setzt die Stadt bereits zahlreiche Projekte für die Mobilitätswende um.  
Münster verfolgt das Ziel, ab 2030 klimaneutral zu sein. Im Vergleich zu 1990 ist es dafür not-
wendig, die Treibhausgasemissionen um 95 Prozent zu senken. Um dieses übergeordnete Ziel 
zu erreichen beabsichtigt Münster, eine weitgehende lokale Klimaneutralität im Mobilitätssektor 
besonders durch die Vermeidung und Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) 
zu bewirken. Sie hat dazu im Masterplan 46 Maßnahmen erarbeitet. 
Die vorgesehenen Maßnahmen fördern die allgemeine klimafreundliche Mobilität. Davon profi-
tiert indirekt auch die betriebliche Mobilität der Stadt Münster. Hierfür gibt es noch kein eigenes 
Konzept oder einen zusammenfassenden Maßnahmenkatalog. Vielmehr hat sich die Stadt 
Münster schon früh mit Unterstützung einer Unternehmensberatung auf den Weg gemacht, 
ökologische und ökonomische Lösungen zur Abwicklung der dienstlichen Mobilität zu suchen. 
Die Stadt Münster fasste die wesentlichen Ergebnisse 2015 in einer Präsentation zusammen. 
Auf eine vollständige Verschriftlichung verzichtete sie. Als Grundlage der Betrachtung dienten 
die Fahrtenbücher der städtischen Dienstfahrzeuge, eine Mitarbeitenden- und Ämterbefragung 
sowie die Auswertung von Parkplatzdaten. Im Zeitraum von 1999 bis 2008 nahmen die gefahre-
nen Dienstkilometer mit privaten Fahrzeugen und Stadtteilfahrzeugen erheblich ab (mehr als 
eine Halbierung).  
Mit geänderten Rahmenbedingungen gelang es der Stadt, das bisherige Parkangebot für Mitar-
beitende um 430 Parkplätze zu reduzieren. Monetär ausgedrückt bedeutet dies eine kalkulierte 
jährliche Einsparung von rund 266.000 Euro. Dieses erreichte die Stadt durch umfassende In-
formationen in ihrem Intranet. Einen wesentlichen Beitrag leistete hierfür die vermehrte Nutzung 
des Fahrrades als Verkehrsmittel, um den Arbeitsweg zurückzulegen.  
Zur Förderung einer klimafreundlichen betrieblichen Mobilität beschloss der Ausschuss für Per-
sonal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government19 2020 eine Befragung der Mitar-
beitenden durchzuführen. Ziel dieser Befragung war es, den weiteren Bedarf zur Förderung der 
Fahrradnutzung zu erheben. Es nahmen 1.567 Mitarbeitende teil.  
Mit der Befragung wurde deutlich, dass fast ein Drittel der Befragten weniger als fünf Kilometer 
vom Dienstort wohnten. Ein weiteres Drittel hatte jedoch mehr als 20 km zurückzulegen. 40 Pro-
zent aller Befragten nutzten bereits das Fahrrad für den Weg zur Arbeit. Als weitere Verkehrs-
mittel nutzten 18 Prozent den ÖPNV, neun Prozent ein E-Bike beziehungsweise ein Pedelec 
und ein Prozent ein Motorrad oder Moped. Sieben Prozent erreichten fußläufig ihre Dienststelle.  
Als weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs wurden von den Mitarbeitenden fol-
gende Maßnahmen genannt: 
 Geschützte Abstellflächen, 
 Ausbau von Velorouten, 
 
19 (APOSOE) – Stand 23. Mai 2024 unbenannt in Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung 
(APDOSO)

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 91 von 316 
 Angebote an Dusch- und Umziehmöglichkeiten,  
 Lademöglichkeiten für Pedelecs/E-Bikes, 
 einmalige Ausgabe von Sicherheitszubehör und 
 höherwertige Diensträder. 
Eine vollumfängliche Betrachtung der betrieblichen Mobilität in Form eines Konzeptes gibt es in 
der Stadt Münster noch nicht. Laut Aussage der Stadt wird aktuell daran gearbeitet.  
Zur Gesamtbetrachtung einer klimaneutralen Stadtverwaltung hat Münster 2021 eine Konzept-
studie erstellt. Darin hat sie auch den aktuellen Ausgangspunkt näher betrachtet. Bemerkens-
wert ist der ermittelte Anteil des Treibhausgasausstoßes für die betriebliche Mobilität, der 27 
Prozent der Gesamtemission der Stadt ausmacht. Dieser wird zu neun Prozent durch die 
dienstliche Mobilität und 18 Prozent durch die Mitarbeitendenmobilität ausgelöst. Dieser erhebli-
che Anteil untermauert die sinnvolle Erarbeitung eines betrieblichen Mobilitätskonzepts mit dem 
Ziel, eine klimafreundliche Mobilität zu etablieren.   
Die Studie nennt fünf Maßnahmenprogramme im Bereich der Mobilität. Dazu gehörten  
 ein klimafreundlicher Fuhrpark, 
 klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge, 
 klimafreundliche Mobilitätsangebote, 
 Mitarbeiterinformationen und- sensibilisierungen und 
 eine Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität.  
Auf den Umsetzungsstand geht die gpaNRW in nachfolgenden Kapiteln teilweise noch näher 
ein.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte zum Erreichen ihrer Klimaschutzziele ein betriebliches Mobilitäts-
konzept erstellen. Darin sollte sie die bereits entwickelten Maßnahmen berücksichtigen und 
Ergänzungen vornehmen. Die erarbeiteten Maßnahmen sollte sie verbindlich in einem Um-
setzungsplan festlegen.  
Die zuvor genannte Koordinierungsstelle hat die Stadt im September 2022 besetzt. Sie ist im 
Wesentlichen für das betriebliche Mobilitätsmanagement zuständig. Organisatorisch gehört sie 
zum Personal- und Organisationsamt. Nach eigenen Aussagen der Stadt ist das neu geschaf-
fene Mobilitätsmanagement noch nicht in alle Mobilitätsfragen der Stadt eingebunden.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte das zentral eingerichtete betriebliche Mobilitätsmanagement bei al-
len Angelegenheiten der betrieblichen Mobilität beteiligen, um die betrieblichen Mobilitäts-
ziele zu koordinieren und deren Umsetzung dauerhaft sicherzustellen.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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Die Stadt Münster setzt bisher noch keine Software ein, die im Bereich des betrieblichen Mobili-
tätsmanagements unterstützt. Es ist bereits vorgesehen, für das Fuhrparkmanagement eine 
Software zu erwerben.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte den Einsatz von Fachsoftware prüfen, die sie bei der Umsetzung 
des betrieblichen Mobilitätsmanagements unterstützt. 
Mit der Bildung von verschiedenen Grund- und Kennzahlen für das betriebliche Mobilitätsma-
nagement können Indikatoren geschaffen werden, um die Zielerreichung zu messen. So kann 
der Erfolg der Mobilitätsstrategien bewertet werden. Fehlentwicklungen sind frühzeitig erkenn-
bar und ihnen kann mit gegensteuernden Maßnahmen begegnet werden.  
Bisher bildet die Stadt Münster für den Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements nur im 
geringen Umfang Grund- und Kennzahlen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte für ihr betriebliches Mobilitätsmanagement Grundzahlen erheben 
und Kennzahlen bilden. Sie sollte die Daten als Indikator für die Zielerreichung und notwen-
dige Steuerungsmaßnahmen nutzen. 
Diese Gegenüberstellung von Soll- und Istwerten kann die Stadt Münster in regelmäßigen Be-
richten aufnehmen und die Entscheidungsträger über den aktuellen Umsetzungstand informie-
ren. Bisher findet nach Aussage der Stadt Münster nur zum Teil ein regelmäßiges Berichtswe-
sen gegenüber dem Verwaltungsvorstand statt.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ein regelmäßiges Berichtswesen über den Umsetzungsstand der 
Maßnahmenpakete zum betrieblichen Mobilitätsmanagement einführen. 
Den Weg zur Klimaneutralität begleitet die Stadt Münster sehr anschaulich mit dem Klimadash-
board Münster. Dort zeigt die Stadt aktuelle Daten zu verschiedenen Indikatoren des Klima-
schutzes. Dazu gehören auch Daten zur allgemeinen Mobilität, wie beispielsweise die Anzahl 
von Fahrrädern an bestimmten Zählpunkten, den Anteil eingesetzter Elektrobusse, die geradel-
ten Kilometer beim Stadtradeln und die Entwicklung der Fahrgastzahlen in den Bussen der 
Stadtwerke. Es ist unter Klimadashboard Münster20 aufrufbar. 
Damit Grundlagen und Veränderungen des Mobilitätsverhaltens der Mitarbeitenden erkennbar 
werden, bietet sich das Instrument der Mitarbeitendenbefragung an. Die Ergebnisse liefern Er-
kenntnisse für notwendige Maßnahmen einer umweltfreundlichen Mobilität und zeigen Verände-
rungen auf. Münster führte entsprechende Befragungen 2015 und 2020 durch. Im Zusammen-
hang mit der Aufstellung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements sollten aktuelle Daten-
grundlagen zur Verfügung stehen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte eine erneute Mitarbeitendenbefragung zum Thema betriebliche Mo-
bilität durchführen und die Erkenntnisse für ein betriebliches Mobilitätskonzept nutzen. 
 
20 Stand 10. Januar 2025

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 93 von 316 
Die Stadt Münster arbeitet mit zahlreichen Dritten zum Thema Mobilität zusammen. Dazu ge-
hört das Zukunftsnetz Mobilität NRW, die Verkehrsverbände, die Stadtwerke Münster, der Allge-
meine Deutsche Fahrradclub sowie andere Kommunen. Sie nutzt für die klimafreundliche Mobi-
lität Förderungen des Landes sowie des Bundes. 
2.4.2 Klimafreundliche Arbeitsorganisation 
Das flexible Arbeiten von zuhause (Homeoffice) oder von anderen Orten aus (mobiles Arbeiten) 
hat Einfluss auf die individuelle Mobilität. Hierdurch entfällt das tägliche Pendeln zu einem be-
stimmten Arbeitsort. Die vermeidbaren Fahrten haben so einen positiven Effekt auf die Redu-
zierung der Treibhausgase und führen zudem zu mehr persönlicher Zeitsouveränität. Ressour-
censchonend ist auch der Einsatz von Informationstechnik z. B. ein Austausch per Videokonfe-
renz.  
 Feststellung 
Die Stadt Münster fördert reduzierte Mobilität mit einer eigenen Dienstvereinbarung zur Tele-
arbeit beziehungsweise mobilen Arbeit. Sie verringert so erforderliche Fahrten zu Dienststel-
len. Mit dem Projekt „Arbeitswelt. Zukunft.“ verfolgt Münster das Ziel, ein modernes und ef-
fektives Arbeitsumfeld zu schaffen und Büronutzung zu optimieren. Die tatsächliche Nutzung 
von Telearbeit und mobiles Arbeiten erhebt die Stadt noch nicht.  
Eine Stadt sollte verbindliche Regelungen zu Arbeitsbedingungen treffen, die eine klimafreundli-
che Mobilität fördern bzw. Mobilität reduzieren. Sie sollte Ziele für die Umsetzung festlegen. Die 
tatsächliche Nutzung der geschaffenen Möglichkeiten sollte sie erheben, um bei Bedarf steu-
ernd eingreifen zu können. 
Die Stadt Münster hat die Dienstvereinbarung über die Gestaltung von Telearbeit und mobilem 
Arbeiten mit der Personalvertretung während der überörtlichen Prüfung überarbeitet. Sie ist am 
01. Oktober 2023 in Kraft getreten. Danach können alle Mitarbeitenden Telearbeit beziehungs-
weise mobiles Arbeiten alternativ zur Büroarbeit ausüben.  
Die auszuführenden Tätigkeiten müssen für die Telearbeit beziehungsweise mobilem Arbeiten 
geeignet sein. Als Umfang sieht die Dienstvereinbarung einen Anteil von mindestens vier Stun-
den je Woche vor. Maximal ist im Regelfall ein Umfang von Vierfünftel der regelmäßigen Ar-
beitszeit vorgesehen. Dieser kann im Rahmen von Sonderabsprachen auf bis zu 100 Prozent 
ausgedehnt werden. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, an Schulungen zu den Themenberei-
chen Selbstmanagement, Kommunikation und Führung auf Distanz, Datenschutz, Zeitmanage-
ment und Technik teilzunehmen. 
Das Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster entscheidet auf Antrag über die Zulas-
sung zur Telearbeit. Für das mobile Arbeiten ist die Erlaubnis durch die direkte Führungskraft 
erforderlich, sofern die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Tätigkeit und der technischen Aus-
stattung erfüllt sind. Die Stadt erfasst diese Erlaubnisse nicht zentral. Die Mitarbeitenden ver-
pflichten sich mit der Inanspruchnahme der Telearbeit beziehungsweise des mobilen Arbeitens 
dazu, ihre Arbeitsplätze für das Desksharing bereitzustellen.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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Anteil flexible Arbeitsplätze im Produktbereich Innere Verwaltung in Prozent 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Wie in mehr als ein Viertel der Vergleichsstädte können auch in der Stadt Münster alle Mitarbei-
tenden im Produktbereich Innere Verwaltung flexibel beziehungsweise mobil arbeiten. Diese 
vollständige Möglichkeit leistet somit einen erheblichen Beitrag, Fahrten zur Dienststelle zu re-
duzieren.  
Die tatsächliche Nutzung dieses Angebotes erfasst die Stadt nur mit der Anzahl der Telearbeits-
verträge. Die Anteile des mobilen Arbeitens erfasst sie nicht. So sind keine validen Auswertun-
gen möglich, wie hoch die tatsächliche Nutzung des flexiblen Arbeitsplatzangebotes ist.  
Hilfsweise hat die Stadt Münster ermittelt, wie hoch der Anteil ihrer Mitarbeitenden ist, die mit 
technischen Geräten für das flexible Arbeiten ausgestattet wurden. Bezogen auf die Gesamt-
verwaltung sind das rund 50,4 Prozent. Diese Quote wird für den Produktbereich 01 „Innere 
Verwaltung“ sicher noch deutlich überschritten. Dort ist klassischerweise der höchste Anteil an 
Arbeitsplätzen vorhanden, die für das flexible Arbeiten geeignet sind.  
Im Zusammenhang mit dem Bau des Stadthauses 4 hat Münster auch das Projekt Arbeitswelt. 
Zukunft.“ entwickelt. Dort geht sie von einem Anteil von 0,8 durchschnittliche Sharing-Quote aus 
(acht Arbeitsplätze für zehn Mitarbeitende).

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 95 von 316 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die tatsächliche Nutzung der Telearbeit und mobiler Arbeit erfassen 
und für Prognosen bei der Planung zukünftiger Arbeits- beziehungsweise Desksharingplätze 
berücksichtigen. 
Die Stadt Münster führte zwischenzeitlich im Stadthaus 3 auf Grundlage des Vorhabens „Ar-
beitswelt. Zukunft.“ das Desksharing ein. So konnte sie einen weiteren bisherigen Standort auf-
geben und Dienststellen zusammenführen, die zur Verringerung von internen Arbeitswegen und 
Dienstfahrten führen.  
Schon jetzt plant die Stadt den dezentralen Verwaltungsstandort an der Wolbecker Straße auf-
zugeben und durch die Einführung von Desksharing im Stadthaus 1 ebenfalls dort zu zentrali-
sieren, was wiederum notwendige Wege reduziert. Nach Fertigstellung des Stadthauses 4 gibt 
die Stadt Münster sechs weitere dezentrale Standort auf. 
Nach Aussage der Stadt Münster nutzt sie häufig Videokonferenzen als Alternative zu Präsenz-
veranstaltungen. So entfallen aufwendige und klimaschädliche Dienstreisen. In der neuen Ge-
schäftsanweisung zu Dienstreisen, die während der laufenden überörtlichen Prüfung am 01. 
Dezember 2023 in Kraft getreten ist, finden sich entsprechende Priorisierungen. Danach müs-
sen Dienstfahrten notwendig und nicht durch Alternativen sinnvoll möglich sein (Videokonfe-
renz, Online-Schulung etc.). Weitere Ausführungen zum Thema Dienstreisemanagement nimmt 
die gpaNRW im nachfolgenden Kapitel 2.4.3 vor.  
2.4.3 Dienstreisemanagement 
Bei der Wahl der Beförderungsmittel für die Durchführung einer Dienstreise sind neben wirt-
schaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen 
(vgl. § 2 Abs. 3 Satz 3 des Reisekostengesetzes Nordrhein-Westfalen). Deshalb untersucht die 
gpaNRW, wie die Städte ihre Gestaltungsmöglichkeiten hier nutzen. 
 Feststellung 
Im Zuge der Abrechnung von Dienstreisen in der Stadt Münster hat die Nutzung des ÖP(N)V 
einen hohen Stellenwert. Dazu tragen auch die internen Vorgaben bei, die eine klimafreund-
liche Abwicklung vorschreiben. Das Dienstreisemanagement wickelt die Stadt weitgehend 
digital ab, allerdings noch nicht medienbruchfrei. Die Stadt Münster beabsichtigt, die Bildung 
von Fahrgemeinschaft mit einer digitalen Plattform zu unterstützen. 
Eine Stadt sollte Regelungen treffen, damit notwendige Dienstreisen möglichst klimafreundlich 
erfolgen. Den Mitarbeitenden sollten alle Informationen zur Abwicklung der Dienstreisen an ei-
ner zentralen Stelle digital zur Verfügung stehen. Weiterhin sollte eine Stadt die gewählten Ver-
kehrsmittel regelmäßig erheben und auswerten. Eine Stadt sollte die Bildung von Fahrgemein-
schaften unterstützen.  
Die Stadt Münster hält im Intranet Informationen für die Durchführung von Dienstreisen vor. Zu-
dem hat sie eine zentrale Informationsstelle für Dienstfahrten eingerichtet.  
Aktuell wickelt die Stadt Münster die Dienstreiseanträge mit digital vorliegenden Vordrucken 
und einer zentralen Funktionsmailadresse ab. Die Stadt beabsichtigt, hierfür eine passgenaue 
Software zu beschaffen.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 96 von 316 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Voraussetzungen schaffen, um das Dienstreisemanagement 
vollständig digital und medienbruchfrei abwickeln und auswerten zu können.  
Aktuell plant die Stadt Münster mit dem Büro und Verwaltungsneubau Stadthaus 4 eine Bünde-
lung von Dienststellen der Stadt. Damit sollen sechs heute bestehende Dienststellen mit rund 
1.000 Mitarbeitenden im neuen Gebäude untergebracht werden. Vorgehalten werden dafür 
rund 800 Arbeitsplätze. Möglich wird dies durch die Angebote der Stadt Münster von Telearbeit 
und mobilem Arbeiten. Desksharing-Arbeitsplätze helfen Büroflächen einzusparen. Mit dieser 
Zentralisierung geht einher, notwendige Dienstwege unter den bisherigen Dienststellen einzu-
sparen und zu anderen Dienststellen zu reduzieren. Zudem richtet die Stadt Münster für Ihre 
Bediensteten eine Großtagespflegestelle für Kinder ein. So entfallen sonst notwendige Wege zu 
entsprechenden Einrichtungen. Von dieser Einrichtung profitieren auch die Bediensteten des 
Stadthauses 3, die in unmittelbarer Nachbarschaft ihren Dienstsitz haben. Die Stadt Münster 
berücksichtigte noch während der laufenden Planungsprozesses für das Stadthaus 4 das Vor-
haben „Arbeitswelt. Zukunft.“.  
 Die Stadt Münster schafft mit dem Stadthaus 4 eine zentrale öffentliche Einrichtung, die 
sechs vorhandene Einrichtungen ersetzt. So reduziert sie notwendige Dienstgänge und  
–fahrten. Mit Desksharing-Arbeitsplätzen und mobilen Arbeiten spart sie Büroflächen ein und 
schafft zudem moderne und effektive Arbeitsbedingungen.  
Mitarbeitende sollten motiviert werden, auf Dienstfahrten möglichst zu verzichten beziehungs-
weise bei entsprechender Notwendigkeit möglichst klimafreundliche Beförderungsmittel zu nut-
zen. Neben den Kosteneinsparungen kann so auch ein Beitrag zur Klimafreundlichkeit geleistet 
werden.  
Die Stadt Münster kommt dieser Zielsetzung mit der Geschäftsanweisung zur Durchführung von 
Dienstreisen (GA Dienstreisen) nach. Die GA Dienstreisen definiert, in welcher Form und mit 
welchem Verkehrsmittel Dienstreisen durchzuführen sind. Zusätzlich beschränkt sie Dienstrei-
sen auf das Notwendige, wie bereits im Kapitel 2.4.3 dargestellt. 
Sie gibt für die Wahl des Verkehrsmittels vor, Wirtschaftlichkeit und Aspekte des Klimaschutzes 
zu berücksichtigen. Dazu ist der Umweltverbund (Gruppe der umweltverträglichen Verkehrsmit-
tel) prioritär zu nutzen. So besteht folgende einzuhaltende Priorisierung: 
 zu Fuß oder Fahrrad (inklusiv E-Bikes/Pedelecs), 
 öffentliche Verkehrsmittel, 
 KFZ, 
a) Dienstwagen, 
b) Carsharing, 
c) Privatfahrzeug, 
 Flugzeug.  
Bei unvermeidbarer Nutzung des KFZ sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden. 
Zur Unterstützung beabsichtigt die Stadt Münster, eine digitale Plattform für entsprechende

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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Mitfahrgelegenheiten einzurichten. Zudem sind E-Fahrzeuge Verbrennungsfahrzeugen vor-
zuziehen.  
Die gpaNRW hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung auch Daten zu abgerechneten Dienst-
reisen erhoben. Nachfolgend wird der Anteil ausschließlich mit dem ÖP(N)V abgerechneten 
Dienstreisen dargestellt. 
Anteil ausschließlich mit dem ÖPNV abgerechnete Dienstreisen in Prozent 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 14 Werte eingeflossen.  
Die ermittelte Kennzahl für Münster stellt den Maximalwert dar. In keiner anderen kreisfreien 
Stadt werden anteilig mehr Dienstreisen mit dem ÖPNV abgerechnet als in Münster. Dieser 
Wert belegt den Erfolg der vorgenannten internen Regelungen der Stadt, die klimafreundliche 
Beförderungsmittel priorisieren. 
2.4.4 Fuhrparkmanagement 
Ein steuerbarer Anteil des CO2-Ausstoßes der Städte umfasst den Einsatz des motorisierten 
Fuhrparks. Dabei sind die steuerbaren Größen zum Beispiel die Anzahl, Art und Benutzung der 
eingesetzten Kraftfahrzeuge, die Antriebsarten und die jeweilige Auslastung. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster verwaltet ihre Fahrzeuge dezentral. Die Fahrzeugdaten liegen nur teil-
weise zentral vor. Sie hat noch keinen Fahrzeugpool gebildet. Die Anzahl von Fahrzeugen 
mit alternativen Antrieben ist in Münster höher als bei den meisten anderen Vergleichsstäd-
ten. 
Eine Stadt sollte den notwendigen Bedarf des eigenen Fuhrparks ermitteln. Dafür sollte sie die 
erforderlichen grundsätzlichen Daten regelmäßig erheben und analysieren. Mit alternativen An-
triebsarten sollte sie den CO2-Ausstoß reduzieren. Die Maßnahmen sollten in einem angemes-
senen Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit stehen. 
Nach der Treibhausgas-Bilanz der Stadt Münster trägt der Fuhrpark der Stadt mit knapp zehn 
Prozent zum Gesamtausstoß der Stadtverwaltung bei. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung 
konnte die Stadt Münster die Detaildaten sowie das Alter ihrer Fahrzeuge nicht vollständig lie-
fern. Es fehlten zum Teil entsprechende Grundlagen.  
Als Grundlage für die Beurteilung und Steuerung des CO2 Ausstoßes ist es notwendig, die An-
zahl, die Art und die Benutzung der eingesetzten Kraftfahrzeuge, die Antriebsarten und die je-
weilige Auslastung zu kennen.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 98 von 316 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte den Fahrzeugbestand einschließlich relevanter Daten in Bezug auf 
eine klimafreundliche Mobilität erfassen und bewerten. 
Die Stadt beabsichtigt nach eigenen Angaben, den CO2-Ausstoß zu ermitteln und für diesen 
Zweck auch die notwendigen Daten der Fahrzeuge zu erheben. Sie ist aktuell dabei, eine Bi-
lanz für 2023 zu erstellen.  
Die Verwaltung der Fahrzeuge erfolgt dezentral in den einzelnen Fachbereichen. Bedarfsmel-
dungen für Personenkraftwagen prüft die Stadt zentral im Personal- und Organisationsamt. 
Dazu nutzt die Stadt die vorhandenen Fahrtenbücher und die Angaben der Bedarfsmeldung.  
Eine Optimierung des Fahrzeugeinsatzes durch Pooling ist in der Stadt Münster zwar vorgese-
hen, aber noch nicht umgesetzt. Dazu sollte die Stadt die jeweiligen Nutzungszeiten und die Ki-
lometerleistung je Fahrzeug innerhalb einer gleichen Fahrzeuggruppe erfassen. Auf dieser 
Grundlage werden die Fahrten fiktiv auf die vorhandenen Fahrzeuge umgelegt. Die Nutzungs-
zeiten und Kilometerleistungen zeigen dann, ob alle Fahrten bedient werden können. Häufig 
zeigt sich, dass ein Fahrzeugbedarf nur an wenigen Tagen nicht gedeckt werden kann. So er-
geben sich Hinweise für eine mögliche Reduzierung. Spitzen können dann mit Alternativen ge-
deckt werden, beispielsweise mit Carsharing-Fahrzeugen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte Fahrzeugpools bilden. Die Auslastung sollte sie durch weitere Ana-
lysen ermitteln und den Bestand entsprechend anpassen.  
Die Stadt Münster beschafft auf Grundlage eines Beschlusses grundsätzlich nur noch Fahr-
zeuge mit alternativen Antrieben, soweit eine entsprechende Marktverfügbarkeit gegeben ist. 
Das gilt allerdings nicht für Sonderfahrzeuge. 
Anteil PKW mit alternativen Antrieben am Bestand in Prozent 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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Der Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben macht 
sich bei der abgebildeten Kennzahl bereits sichtbar. Mehr als vier von zehn Pkws der Stadt 
Münster werden alternativ angetrieben. Münster gehört zu der Hälfte der Vergleichsstädte mit 
dem höheren Anteil derartiger Fahrzeuge.  
Anteil leichte Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben am Bestand in Prozent 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Mit einem Anteil von mehr als 26 Prozent gehört die Stadt Münster zu der Hälfte der kreisfreien 
Städte, die einen höheren Anteil leichter Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben einsetzt. 
Die Stadt nutzt Fördermöglichkeiten für die Beschaffung von Fahrzeugen und reduziert so die 
erforderlichen Eigenanteile. Die Wirtschaftlichkeit wird verbessert. Die Stadt Münster stellt ihre 
Fahrzeuge nicht für Charsharing-Angebote zur Verfügung. Während der allgemeinen Dienstzeit 
nutzt sie diese für ihre dienstlichen Zwecke. Außerhalb dieser Zeiten sind für die dienstlichen E-
Fahrzeuge die Ladephasen vorgesehen.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 100 von 316 
2.4.5  ÖP(N)V-Nutzung 
Der Verzicht auf Individualverkehr ist nur mit einem attraktiven öffentlichen Personen(nah)ver-
kehr möglich. Hierfür sind ausreichende Informationen, eine gute Erreichbarkeit und attraktive 
Angebote förderlich. 
 Die Stadt Münster schafft durch bezuschusste Job- und Deutschlandtickets Anreize für ihre 
Tarifbeschäftigten den ÖP(N)V zu nutzen. Zentrale Informationen im Intranet schaffen 
Transparenz über die bestehenden Angebote der Stadt.  
Eine Stadt sollte seine Mitarbeitenden motivieren, den öffentlichen Personen(nah)verkehr 
(ÖP(N)V) für ihre Mobilität zu nutzen. Dafür sollte eine Stadt Anreize wie beispielsweise die 
Weitergabe vergünstigter Firmen-/Job-Tickets im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten schaf-
fen. 
Die Stadt Münster bietet ihren Tarifbeschäftigten an, ein bezuschusstes Job-Ticket bezie-
hungsweise Deutschlandticket zu erwerben. Sie werden mit 16 Euro monatlich bezuschusst. So 
sind aktuell21 1.466 Tickets ausgegeben. Seit Einführung des Deutschlandtickets ist dieses in 
Münster die häufigste gewählte Option. Die Stadt schafft so Anreize für ihre Tarifbeschäftigten, 
den ÖP(N)V für den Arbeitsweg zu nutzen. Die Stadt Münster schreibt darüber hinaus in ihrer 
Geschäftsanweisung zur Durchführung von Dienstreisen in Ziffer 6 vor, vorhandene Job-Tickets 
und das Deutschlandtickets auch für Dienstfahrten einzusetzen. 
Die Job-Tickets sind bei der zentralen Anlaufstelle im Intranet über ein Antragsformular bestell-
bar. Die anfallenden Kosten zieht die Stadt per Lastschrift monatlich ein.  
Die Stadt hält umfassende Informationen in ihrem Intranet über die Möglichkeiten einer Bezu-
schussung beim Erwerb von Job-Tickets/Deutschlandtickets bereit. Dort informiert sie auch dar-
über, dass ihre Beamten und Beamtinnen auf Grund fehlender gesetzlicher Regelungen keinen 
Arbeitgeberzuschuss für ein Job-Ticket erhalten können. 
Die Dienststellen der Stadt Münster sind in der Regel gut an das ÖPNV-Netz angeschlossen. 
Das liegt auch an deren überwiegend zentralen Lage. Diese gewährleistet zumeist passgenaue 
Haltepunkte. Häufiger könnten wohnortnahe Haltepunkte für die Mitarbeitenden fehlen. Hier 
könnten die Ergebnisse von Mitarbeitendenbefragungen weitere Erkenntnisse liefern. Auf die 
Ausführung im Kapitel 2.4.1 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Im Falle von fehlenden 
Haltepunkten erfolgt eine interne Abstimmung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau.  
2.4.6 Fahrradnutzung 
Mitarbeitende, die mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zur Arbeit fahren, benötigen weniger 
Parkraum, tun etwas für ihre Gesundheit, sind klimafreundlich mobil und sparen Kosten. 
 Feststellung 
Die Fahrradstadt setzt schon sehr erfolgreich das Fahrradleasing um. Von der allgemeinen 
guten Infrastruktur für Fahrradfahrende in Münster profitieren auch die Mitarbeitende der 
Stadt. Den Bestand an Dienstfahrrädern hat die Stadt noch nicht erfasst. 
 
21 Stand Februar 2025

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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Eine Stadt sollte durch gute Rahmenbedingungen die Fahrradnutzung ihrer Mitarbeitenden för-
dern. Sie sollte auch die Möglichkeiten des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke 
des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing) nutzen. 
Die Stadt Münster ist deutschlandweit als Fahrradstadt bekannt. So ist es nicht verwunderlich, 
dass rund 40 Prozent der Bediensteten laut der Mitarbeitendenbefragung aus 2020 das Fahrrad 
als Beförderungsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen. Auf die Ausführungen im Kapitel 2.4.1 
dieses Prüfungsberichts wird verwiesen.  
Dieser hohe Anteil trägt im großen Maße dazu bei, den Bedarf an PKW-Abstellflächen an den 
Dienststellen zu verringern. Er verlangt aber auch, ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrrä-
der vorzuhalten.  
Die Stadt Münster erarbeitet nach eigenen Angaben aktuell ein Konzept zur Bereitstellung von 
Fahrradabstellplätzen an ihren Dienststellen. Teilweise hat sie bereits an einzelnen Dienststel-
len Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Fahrradfahrenden umge-
setzt. So hat sie beispielsweise beim Stadthaus 3 Fahrradabstellflächen geschaffen und im 
Stadthaus 1 einen Fahrradkeller eingerichtet. Ferner sind dort Ladepunkte, eine Servicestation 
und Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen worden.   
Die neueren E-Bikes und Pedelecs ermöglichen auch größere Entfernungen zurückzulegen, 
beispielsweise zum Dienstort. So geht das Umweltbundesamt davon aus, dass Entfernungen 
bis 20 km ohne Probleme fahrbar sind22.  
Dieser Umstand ermöglicht noch ein weiteres großes Potenzial, das Fahrrad als Beförderungs-
mittel zum Arbeitsort zu nutzen. Aus diesem Grund sollte die Stadt Münster für ihre Dienst-
standorte Rahmenbedingungen festlegen, die die Nutzung des Fahrrades noch weiter fördern. 
Sie sollte ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erarbeiten. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihre Dienststellen auf notwendige Maßnahmen zur Verbesserung 
der Rahmenbedingungen für Fahrradfahrende prüfen. Sie sollte ein Gesamtkonzept für ihre 
Dienststellen entwickeln. 
Ein Grund dafür, dass in Münster häufig das Fahrrad als Beförderungsmittel genutzt wird, ist die 
Topografie der Stadt mit wenigen Steigungen. Aber auch andere Rahmenbedingungen, wie bei-
spielsweise die begrenzten KFZ-Parkmöglichkeiten im Zentrum, fördern die Nutzung des Fahr-
rades. Ferner gibt es in Münster ein gut ausgebautes Fahrradwegenetz einschließlich der soge-
nannten Promenade, die entlang der ehemaligen Stadtmauer verläuft. Die zahlreichen Einrich-
tungen für Fahrradfahrende haben auch dazu geführt, dass die Stadt schon mehrfach den Fahr-
radklimatest des ADFC23 gewann. Dieses ist auch ein Grund, warum Münster als eine Fahrrad-
hauptstadt Deutschlands gilt.  
 
22 https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet-reisen/e-bike-pedelec#welche-umwelttipps-sie-bei-elektrofahr-
radern-beachten-sollten 
23 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 102 von 316 
Die allgemeinen Rahmenbedingungen in Münster liefern sicherlich auch Anreize für die Mitar-
beitenden der Stadt, das Fahrrad für den Weg zur Arbeit aber auch für Dienstfahrten zu nutzen. 
Eine besondere Honorierung der Fahrradnutzung hinaus erfolgt seitens der Stadt aktuell nicht.  
Um ein Fahrrad für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Dienststelle einzusetzen, schafft die 
Stadt Anreize. Tarifbeschäftigte können seit Mai 2023 im Rahmen der Entgeltumwandlung ein 
Fahrrad leasen. Dieses Angebot findet hohen Zuspruch. Bis zum 14. Februar 2025 nahmen be-
reits 534 Anspruchsberechtigte das Leasingangebot an. Zusätzlich warteten noch acht Mitarbei-
tende auf die Auslieferung. Das zur Abwicklung des Leasingangebotes eingerichtete „Fahrrad-
leasing-Portal“ hat zum genannten Zeitpunkt 792 registrierte Mitarbeitende, die offensichtlich 
ein Interesse an einem „Job-Rad“ haben.  
Anteil bestehender Dienstrad-Leasingverträge an Anzahl der Berechtigten in Prozent 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Münster gehört zu dem Viertel der kreisfreien Städte, die den höchsten Stand an abgeschlosse-
nen Fahrradleasingverträgen aufweist. Insgesamt 13 der 23 kreisfreien Städte hatten im Ver-
gleichsjahr noch keine Leasingmöglichkeit eingerichtet. Dieser Umstand erklärt den Median mit 
0,00. In Münster dagegen hatte 2023 bereits gut jeder 17. Antragsberechtigte dieses Angebot 
angenommen. Nur in vier anderen Vergleichsstädten war die Nachfrage noch größer.  
Am 9. Oktober 2024 hat der Landtag das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungs-
bezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschrif-

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 103 von 316 
ten im Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Dieses lässt nun auch eine Besoldungsum-
wandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder zu. Dadurch können nun auch Beamte 
und Beamtinnen das Dienstradleasing nutzen. Zu diesem Zweck hat die Stadt Münster bereits 
eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Sie tritt am 01. März 2025 in Kraft.  
Für Dienstfahrten hält die Stadt Münster Diensträder vor. Die Verwaltung dieser Räder erfolgt 
dezentral. So war es der Stadt nicht möglich, die Zahl der Fahrräder zu ermitteln. Mit der Erfas-
sung der Diensträder hat die Stadt nach eigenen Angaben während der laufenden überörtlichen 
Prüfung begonnen.   
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte den Bestand an Dienstfahrrädern erfassen und gegebenenfalls be-
darfsgerecht anpassen. 
Die Stadt Münster unterhält ein Fahrradbüro. Dieses entwickelt und verfolgt Strategien, Konzep-
tionen und Standards, mit denen der Radverkehr in Münster weiter gestärkt wird. Von dieser 
Tätigkeit profitieren auch die Mitarbeitenden der Stadt.  
Die Stadt Münster motiviert ihre Mitarbeitenden zusätzlich durch Mitmach-Aktionen, Fahrrad zu 
fahren. So nimmt sie beispielsweise seit 2020 an der Aktion „Stadtradeln“ teil. Ferner beteiligt 
sie sich jährlich mit einem Team beim Projekt „Mit dem Rad zur Arbeit“.  
2.4.7 Parkraummanagement 
Das geänderte Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden erfordert ein angepasstes Parkraumma-
nagement. Die Neuverteilung der Parkflächen ist hierfür eine entscheidende Steuerungsmög-
lichkeit. 
 Mit der Bewirtschaftung der knappen eigenen Pkw-Stellflächen im Zentrum von Münster 
schafft die Stadt Anreize, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Die Flächen 
werden häufig für eigene Dienstfahrzeuge genutzt. 
Durch die gezielte Bewirtschaftung (wie zum Beispiel Definition von Anspruchsvoraussetzun-
gen, Parktarife und Umgestaltung von Pkw-Stellflächen zu Fahrradstellplätzen) der eigenen 
Parkflächen sollte eine Stadt die klimafreundliche Mobilität fördern. 
Die Stadt Münster fördert durch eine gezielte Bewirtschaftung von Pkw-Stellflächen eine klima-
freundliche Mobilität. So hat sie entschieden, alle in der Innenstadt liegenden eigenen und an-
gemieteten Stellplätze grundsätzlich zu bewirtschaften. Nur überzählige Stellplätze bietet sie ih-
ren Mitarbeitenden gegen ein Entgelt an. Die Informationen für die Vermietung der Parkplätze 
hält sie in ihrem Intranet vor.  
Öffentliche Ladepunkte sind an den Dienststandorten nicht vorhanden. Lediglich für die eigenen 
elektrisch angetriebenen Dienstfahrzeuge hat sie entsprechende Lademöglichkeiten geschaf-
fen. 
Innerhalb der Stadt stehen öffentlich zugängliche Ladestationen von verschiedenen Anbietern 
für E-Fahrzeuge zur Verfügung. Besonders im Innenstadtbereich ist ein relativ dichtes Netz vor-
handen.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
Seite 104 von 316 
2.5 Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen 
Die Städte in NRW stellen eine Vielzahl von städtischen Einrichtungen für ihre Bürgerinnen und 
Bürger zur Verfügung. Für diese müssen die Einrichtungen gut erreichbar sein. Auch die Fahrt 
zu den städtischen Einrichtungen zählt zur gestaltbaren Mobilität der Städte, sodass sich auch 
hier ein Potenzial zur Vermeidung des Treibhausgasausstoßes ergeben kann. 
Eine Analyse aller städtischen Einrichtungen würde den Rahmen einer überörtlichen Prüfung 
sprengen. Wir konzentrieren uns daher in dieser Prüfrunde auf die Erreichbarkeit einer Einrich-
tung. Dabei ist diese Auswahl von dem Gedanken geprägt, dass bei dieser Einrichtung die Er-
reichbarkeit auch unter dem Gedanken der Klimafreundlichkeit geplant und gesteuert werden 
konnte. 
2.5.1 Klimafreundliche Erreichbarkeit 
 Die Stadt Münster schafft mit ihren Gebäudeleitlinien eine gute Grundlage für einheitliche 
Gebäudeausstattungen einschließlich einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität 
zum Erreichen ihrer Einrichtungen. 
Eine Stadt sollte bei der Schaffung einer öffentlichen Einrichtung die klimafreundliche Erreich-
barkeit berücksichtigen. Dazu sollte eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz, Rad- und Geh-
wegenetz bestehen. Die Öffnungszeiten sollten mit der Anbindung des ÖPNV in Einklang ste-
hen. Es sollten auch Stellplätze mit Ladeinfrastruktur vorhanden sein. Mobilitätseingeschränkte 
Personen sollten die Einrichtungen ebenfalls erreichen können. Die Stadt sollte über die Er-
reichbarkeit der Einrichtungen ohne motorisierten Individualverkehr umfassend informieren. 
Die Stadt Münster hat sich im Zuge der Festlegung ihres Zieles der Klimaneutralität 2030 auch 
mit den Gebäudeleitlinien befasst. Die überarbeitete Fassung24 beschloss der Rat am 26. Au-
gust 2020. 
Die Stadt legt damit technische Regelwerke für den Neubau und bauliche Erweiterungen für 
den Hochbau fest. Sie definiert, wie energetische Betrachtungen im Zuge der Planungsverfah-
ren vorzunehmen sind. Sie legt allgemeine Grundsätze für eine nachhaltige Gebäudewirtschaft 
fest. Dazu gehört auch das Thema Mobilität. Die Stadt verfolgt das Ziel, dass Nutzende bei den 
städtischen Immobilien optimale bauliche Begebenheiten vorfinden, die eine nachhaltige Mobili-
tät stärken. Dazu gehören im Wesentlichen der Fahrradverkehr, der ÖPNV, die E-Mobilität und 
der Fußgängerverkehr. Zwischen der öffentlichen Einrichtung und dem Anschluss an den 
ÖPNV sollen die Fußwegverbindungen optimal und selbsterklärend angelegt sein. Die strategi-
sche Ausrichtung der Stadt zur Mobilität sowie die konkretisierenden Konzepte und Beschlüsse 
sind bei den Vorhaben entsprechend zu berücksichtigen.  
Die Stadt behandelt in ihren Leitlinien auch die Ansprüche für eine barrierefreie Nutzung. Die 
Belange aller Gruppen mit Behinderungen sollen dabei berücksichtigt werden. Gleichzeitig hilft 
diese Vorgehensweise auch allen mobilitätseingeschränkten Personen, öffentliche Einrichtun-
gen möglichst barrierefrei zu erreichen. Zur einheitlichen Umsetzung hat die Stadt eine Check-
 
24 Stadt Münster – Amt für Immobilienmanagement, Stand September 2020

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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liste erstellt, die als Anlage den Gebäudeleitlinien angefügt ist. Diese berücksichtigen Maßnah-
men innerhalb des Gebäudes, die Anbindung an den ÖPNV und die Abstellmöglichkeiten von 
Fahrzeugen.  
Die Leitlinien berücksichtigen zudem die Planung der öffentlichen und nichtöffentlichen Ladeinf-
rastruktur und legen klare Zuständigkeiten fest. Die Festlegung der Punkte erfolgt unter Berück-
sichtigung der Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG)25. Die 
Stadt legt technische Details für die nichtöffentlichen Ladepunkte fest.  
Im Zuge von Neu- und Umbauten beteiligt die Stadt Münster ihr betriebliches Mobilitätsmanage-
ment. Dieses nimmt eine Überprüfung vor, ob die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte 
und Vorgaben einschließlich der politischen Beschlüsse berücksichtigt wurden. Es erarbeitet zu 
den Vorhaben entsprechende Stellungnahmen.  
Gerade in der Fahrradstadt Münster ist mit einem erhöhten Aufkommen von fahrradfahrenden 
Nutzenden zu rechnen. Hier sollte eine öffentliche Einrichtung radfahrmäßig gut an das allge-
meine Verkehrsnetz angeschlossen sein. Die zunehmende Nutzung von hochwertigen Fahrrä-
dern wie E-Bikes oder Pedelecs steigert den Anspruch für dessen Abstellmöglichkeiten. Dazu 
gehören beispielsweise ausreichend Anlehnbügel, um das Fahrrad gegen Diebstahl sichern zu 
können. Auf die Ausführungen im Kapitel 2.4.6 wird verwiesen.  
Bisher hat die Stadt Münster noch nicht erhoben, wie die Nutzer Einrichtungen der Stadt errei-
chen. Diese Informationen könnten weitere Erkenntnisse für zusätzliche Verbesserungsmög-
lichkeiten einer klimafreundlichen Erreichbarkeit aufzeigen. 
Die Stadt Münster informiert Interessierte auf ihrer Homepage „In Münster mobil“26 über die 
Möglichkeiten, Münster zu erreichen beziehungsweise sich in Münster fortzubewegen. Dort gibt 
es unter anderem Informationen über den Busverkehr einschließlich einer Fahrplanauskunft. Mit 
einer App können Fahrten mit dem Bus oder der Bahn geplant werden. Zusätzlich besteht die 
Möglichkeit, in schlecht angebundenen Gebieten Nahverkehr auf Bestellung anzufordern oder 
auch mobil auf zwei Rädern unterwegs zu sein. Dafür sind zusätzliche Infos zu den bestehen-
den Velorouten hinterlegt. Weitere Auskünfte zur Radstation am Hauptbahnhof und wo Fahrrä-
der und Tretroller sowie Lastenräder und E-Scooter zu leihen sind, runden dieses Angebot gut 
ab. Es gibt weitere Infos zu Taxis und E-Rikschas sowie Carsharing-Angebote.  
Die Lage der jeweils zuständigen Dienststelle ist über eine Basiskarte abrufbar. Mit einem wei-
teren Link ist der Stadtplan27 von Münster einsehbar. Dort sind diverse Layer für weitere Infor-
mationen auswählbar, so beispielsweise zur Barrierefreiheit. Ferner ist dort der Layer „Verkehr“ 
enthalten. Dort können sich Interessierte unter anderem über Behindertenparkplätze, Buslinien, 
Haltestellen, Umweltzonen und Verkaufsstellen für Tickets informieren.   
 
25 Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 
354) 
26 https://www.stadt-muenster.de/tourismus/service-und-informationen/in-muenster-mobil 
27 https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Stadtplan

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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2.5.2 Darstellung der klimafreundlichen Erreichbarkeit an einem Bei-
spiel 
Im Zuge der überörtlichen Prüfung betrachtet die gpaNRW das Vorgehen zur Schaffung einer 
neuen Einrichtung der Stadt in Hinblick auf die klimafreundliche Erreichbarkeit an einem Bei-
spiel. So plante die Stadt, eine Dienststelle in das Gewerbegebiet Höltenweg zu verlagern.  
Die Stadt beteiligte ihr betriebliches Mobilitätsmanagement, um eine Bewertung des vorgesehe-
nen Standorts hinsichtlich der Erreichbarkeit und Verkehrsinfrastruktur zu erhalten. Diese Vor-
gehensweise entspricht den Vorgaben der städtischen Gebäuderichtlinien.  
Das Mobilitätsmanagement stellte nach einer Ortsbesichtigung fest, dass der am vorgesehenen 
Standort vorhandene Wendehammer widerrechtlich als Parkraum genutzt werde. Die Erschlie-
ßung des Grundstückes erfolge über beidseitige Gehwege und die ausreichend breite Erschlie-
ßungsstraße. Der das Grundstück erschließende Stichweg sei von einem Hauptweg erreichbar, 
der zusätzlich separierte Fuß- und Radwege aufweise. Dort befinde sich eine Bushaltestelle. 
Eine Querungshilfe sei dort nicht vorhanden, aber auf Grund der guten Einsehbarkeit auch ent-
behrlich. Die Haltestelle sei mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet.  
Weiter geht das Mobilitätsmanagement auf die Situation auf dem vorgesehenen Grundstück 
ein. Dort seien Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gegeben. Im hinteren Bereich seien auch 
überdachte Fahrradabstellplätze vorhanden. Es empfiehlt den Standard der Fahrradabstell-
plätze näher zu prüfen.  
Die Nutzung der Fahrbahn für die Fahrradfahrenden sieht das Mobilitätsmanagement auf Grund 
der geringen Verkehrsbelastung und des Querschnittes für unproblematisch an. Ferner betrach-
tet es die weiteren erschließenden Fahrradwege, die nach Ansicht des Mobilitätsmanagements 
eine sichere Erreichbarkeit des Standortes mittels Fahrrad ermöglichen.  
Gleiches gilt nach Ansicht des Mobilitätsmanagements auch für die fußläufigen Anbindungen. 
Auch hier sieht es nicht die Notwendigkeit einer Querungshilfe.   
Die vorhandene Haltestelle werde in wechselnden Takten von 20 bis 60 Minuten angefahren. 
Das Angebot ende stadteinwärts bereits um 18:45 Uhr. Am Wochenende fehle eine Anbindung. 
Es kommt aber zum Ergebnis, dass der Standort zu den üblichen Öffnungszeiten der Einrich-
tung gut mit dem ÖPNV erreichbar sei. Eine etwas weiter entfernt befindliche Haltestelle werde 
noch von einer weiteren Linie angefahren, die das Angebot noch weiter ausdehne.  
Abschließend kommt das Mobilitätsmanagement zum Ergebnis, dass der vorgesehene Standort 
bezüglich der Mobilitätsansprüche geeignet sei. Die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sollte 
genauer evaluiert werden. Verbesserungsmöglichkeiten für die ÖPNV sei auf Grund des beste-
henden aktuellen extremen Personalmangels beim Verkehrsbetrieb nicht gegeben. Der Nahver-
kehrsplan sehe allerdings eine Verlängerung der Linie 17 vor, die das Angebot verbessern 
könne. 
Die Ausführungen belegen, dass die Stadt Münster die klimafreundliche Erreichbarkeit eines 
potenziellen Standortes ausführlich prüft und bei der Auswahl berücksichtigt. Der überprüfte 
Standort ist nach Aussage der Stadt bisher aus anderen Gründen nicht in Anspruch genommen 
worden.

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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2.6 Anlage: Ergänzende Tabelle  
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 - Mobilitätsmanagement 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
Betriebliche Mobilität 
F1 
Die Stadt Münster hat bereits umfassende Konzepte entwickelt, die eine klima-
freundliche Mobilität fördern. Obwohl es keinen verbindlichen Umsetzungsplan 
gibt, sind bereits einige Maßnahmen umgesetzt. Für das betriebliche Mobili-
tätsmanagement liegen Teilkonzepte vor. Weitere Optimierungspotenziale be-
stehen beim Berichtswesen und einer zentralen Koordination.  
89 E1.1 
Die Stadt Münster sollte zum Erreichen ihrer Klimaschutzziele ein betrieb-
liches Mobilitätskonzept erstellen. Darin sollte sie die bereits entwickelten 
Maßnahmen berücksichtigen und Ergänzungen vornehmen. Die erarbei-
teten Maßnahmen sollte sie verbindlich in einem U msetzungsplan festle-
gen. 
91 
   E1.2 
Die Stadt Münster sollte das zentral eingerichtete betriebliche Mobilitäts-
management bei allen Angelegenheiten der betrieblichen Mobilität beteili-
gen, um die betrieblichen Mobilitätsziele zu koordinieren und deren Um-
setzung dauerhaft sicherzustellen.  
91 
   E1.3 Die Stadt Münster sollte den Einsatz von Fachsoftware prüfen, die sie bei 
der Umsetzung des betrieblichen Mobilitätsmanagements unterstützt.  92 
   E1.4 
Die Stadt Münster sollte für ihr betriebliches Mobilitätsmanagement 
Grundzahlen erheben und Kennzahlen bilden. Sie sollte die Daten als In-
dikator für die Zielerreichung und notwendige Steuerungsmaßnahmen 
nutzen. 
92 
   E1.5 
Die Stadt Münster sollte ein regelmäßiges Berichtswesen über den Um-
setzungsstand der Maßnahmenpakete zum betrieblichen Mobilitätsma-
nagement einführen. 
92 
   E1.6 
Die Stadt Münster sollte eine erneute Mitarbeitendenbefragung zum 
Thema betriebliche Mobilität durchführen und die Erkenntnisse für ein be-
triebliches Mobilitätskonzept nutzen.  
92

  Stadt Münster    Mobilitätsmanagement    050.010.050_03378 
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Feststellung Seite Empfehlung Seite 
F2 
Die Stadt Münster fördert reduzierte Mobilität mit einer eigenen Dienst verein-
barung zur Telearbeit beziehungsweise mobilen Arbeit. Sie verringert so erfor-
derliche Fahrten zu Dienststellen. Mit dem Projekt „Arbeitswelt. Zukunft.“ ver-
folgt Münster das Ziel, ein modernes und effektives Arbeitsumfeld zu schaffen 
und Büronutzung zu optimieren. Die tatsächliche Nutzung von Telearbeit und 
mobiles Arbeiten erhebt die Stadt noch nicht.  
93 E2 
Die Stadt Münster sollte die tatsächliche Nutzung der Telearbeit und mo-
biler Arbeit erfassen und für Prognosen bei der Planung zukünftiger Ar-
beits- beziehungsweise Desksharingplätze berücksichtigen.  
95 
F3 
Im Zuge der Abrechnung von Dienstreisen in der Stadt Münster hat die Nut-
zung des ÖP(N)V einen hohen Stellenwert. Dazu tragen auch die internen 
Vorgaben bei, die eine klimafreundliche Abwicklung vorschreiben. Das Dienst-
reisemanagement wickelt die Stadt weitgehend digital ab, allerdings noch nicht 
medienbruchfrei. Die Stadt Münster beabsichtigt, die Bildung von Fahrgemein-
schaft mit einer digitalen Plattform zu unterstützen.  
95 E3 
Die Stadt Münster sollte die Voraussetzungen schaffen, um das Dienst-
reisemanagement vollständig digital und medienbruchfrei abwickeln und 
auswerten zu können. 
96 
F4 
Die Stadt Münster verwaltet ihre Fahrzeuge dezentral. Die Fahrzeugdaten lie-
gen nur teilweise zentral vor. Sie hat noch keinen Fahrzeugpool gebildet. Die 
Anzahl von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist in Münster höher als bei 
den meisten anderen Vergleichsstädten.  
97 E4.1 
Die Stadt Münster sollte den Fahrzeugbestand ein schließlich relevanter 
Daten in Bezug auf eine klimafreundliche Mobilität erfassen und bewer-
ten. 
98 
   E4.2 
Die Stadt Münster sollte Fahrzeugpools bilden. Die Auslastung sollte sie 
durch weitere Analysen ermitteln und den Bestand entsprechend anpas-
sen. 
98 
F5 
Die Fahrradstadt setzt schon sehr erfolgreich das Fahrradleasing um. Von der 
allgemeinen guten Infrastruktur für Fahrradfahrende in Münster profitieren 
auch die Mitarbeitende der Stadt. Den Bestand an Dienstfahrrädern hat die 
Stadt noch nicht erfasst. 
100 E5.1 
Die Stadt Münster sollte ihre Dienststellen auf notwendige Maßnahmen 
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fahrradfahrende prüfen. 
Sie sollte ein Gesamtkonzept für ihre Dienststellen entwickeln.  
101 
   E5.2 Die Stadt Münster sollte den Bestand an Dienstfahrrädern erfassen und 
gegebenenfalls bedarfsgerecht anpassen.  103

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
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3. Informationstechnik 
3.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Infor-
mationstechnik (IT) stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Informationstechnik 
Bei niedrigen IT-Kosten ist das IT-Profil der Stadt Münster in den jeweiligen Einzelaspekten 
sehr unterschiedlich ausgeprägt. 
So bietet das langjährige IT-Betriebsmodell der Stadt Münster weiterhin viele Möglichkeiten. In 
der Praxis nutzt die Stadt dies allerdings noch nicht voll aus. So bestehen in der IT-Steuerung 
abermals einige Verbesserungsoptionen, insbesondere was das Zusammenspiel der Konzern-
mutter mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq anbelangt. Die Verantwortlichen haben 
das Problem jedoch erkannt und arbeiten bereits an grundlegenden Verbesserungen.  
Die Stadt Münster aktualisiert derzeit ihre strategischen Rahmenbedingungen für die Digitali-
sierung. Großes Verbesserungspotenzial besteht insbesondere, wie bei den meisten anderen 
Städten auch, beim grundsätzlichen Thema der künstlichen Intelligenz. Auch hier ist die Stadt 
bereits dabei entsprechende Rahmenvorgaben zu etablieren. 
Bei den von der gpaNRW exemplarisch ausgewählten Verwaltungsleistungen erreicht die Stadt 
Münster ein eher schwaches Digitalisierungsniveau. Allerdings wird das Ergebnis besonders 
durch den internen Ablauf der Urlaubsgewährung beeinträchtigt, der in der Stadt Münster noch 
nicht digital abgewickelt wird. Wie bei allen kreisfreien Städten bestehen darüber hinaus bei der 
medienbruchfreien internen Verarbeitung größere Verbesserungsmöglichkeiten.  
Ein abermals wichtiger Grund, um die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung weiter voranzu-
treiben ist die Personalstruktur der Stadt Münster. Diese ist ähnlich stark alterszentriert wie bei 
den meisten der kreisfreien Städte. Damit besteht weiterhin ein wichtiger Grund die Digitalisie-
rung innerhalb der Verwaltung zu forcieren. 
Die Stadt Münster nimmt beim Prozessmanagement eine Position im interkommunalen Mittel-
feld ein. Die sich aus dem Prozessmanagement theoretisch ergebenden Steuerungsmöglichkei-
ten schöpft die Stadt noch nicht vollumfänglich für sich aus. 
Das ökologische Potenzial der Digitalisierung und Informationstechnik nutzt die Stadt Münster 
bereits intensiv und überwiegend systematisch. Sie liegt im Vergleich zu den anderen Städten 
bei der ökologischen Nachhaltigkeit sehr weit vorne. 
Bei der IT-Sicherheit rangiert die Stadt Münster im Spitzenfeld der kreisfreien Städte.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 110 von 316 
Die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster hat für Prüfhandlungen mit IT-Bezug weiter-
hin äußerst schwierige Rahmenbedingungen. 
Außerhalb des IT-Profils hat die Stadt Münster als Schulträgerin insgesamt sehr gute Rahmen-
bedingungen etabliert, um die Digitalisierung an ihren Schulen zielgerichtet zu steuern.  
3.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir 
als Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte 
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht. 
3.3 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die gpaNRW betrachtet in der Prüfung der Informationstechnik (IT) zwei Bereiche der Verwal-
tung und stellt diese in unterschiedlichen Kapiteln dar: 
Im Kapitel „IT der Kernverwaltung“ liegt der Fokus auf der IT als Grundlage für das digitale 
Verwaltungshandeln. Dabei geht die Prüfung über die technologische Sicht hinaus. So stehen 
neben technischen Sicherheitsmaßnahmen insbesondere auch der organisatorische und kon-
zeptionelle Rahmen im Fokus, der für einen sachgerechten, nachhaltigen, sicheren und wirt-
schaftlichen IT-Betrieb sowie eine erfolgreiche Digitalisierung erforderlich ist. Dies schließt auch 
die Rahmenbedingungen mit ein, die der örtlichen Rechnungsprüfung für eine IT-Revision ge-
geben sind. Darüber hinaus ermittelt die gpaNRW die eingesetzten IT-Personal- und Sachres-
sourcen sowie das bislang erreichte Digitalisierungsniveau. Alle vorgenannten Prüfaspekte be-
werten wir sowohl im Einzelnen, als auch im Zusammenspiel.  
Im Kapitel „Steuerung der Schul-IT“ stellt die gpaNRW dar, inwieweit der Schulträger die Aus-
gestaltung der IT an den städtischen Schulen systematisch steuert. 
Die gpaNRW bezieht in ihre Prüfung alle städtischen Strukturen und Aufgaben mit ein, die den 
IT-Betrieb und die digitale Transformation sicherstellen und/ oder koordinieren. Daher sind ge-
gebenenfalls auch dezentral wahrgenommene oder ausgelagerte IT-Aufgaben Gegenstand die-
ser Prüfung.  
Wir bewerten diese Aspekte vorrangig im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit und zeigen gegebe-
nenfalls bestehende Risiken auf. Die IT-Prüfung der gpaNRW verfolgt speziell die Ziele,

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 111 von 316 
 durch vergleichende Darstellungen zur Standardisierung von IT-Leistungen beizutragen, 
 eine zielgerichtete digitale Transformation zu unterstützen, um die Handlungsfähigkeit 
der Verwaltung aufrecht zu erhalten und deren Effizienz zu steigern sowie 
 dazu beizutragen, das IT-Sicherheitsrisiko zu minimieren. 
Dabei prüfen wir systemisch. Das bedeutet, dass wir einzelne, erfahrungsgemäß aussagekräf-
tige Aspekte betrachten, um die Gesamtsituation einschätzen und bewerten zu können.  
Die gpaNRW hat die Daten, die für eine Bewertung erforderlich sind, über Interviews, Fragebö-
gen und strukturierte Datenabfragen erhoben. Darüber hinaus haben wir aus Einzelpositionen 
der Anlagen- und Finanzbuchhaltung die IT-Kosten ermittelt.  
Die Ergebnisse stellen wir entweder über Wirtschaftlichkeitskennzahlen oder Erfüllungsgrade 
dar und stellen diese in den interkommunalen Vergleich. Beim Erfüllungsgrad bewertet die 
gpaNRW inwieweit eine Stadt die Anforderungen unserer Sollvorstellung umsetzt. Wir drücken 
den Erfüllungsgrad in einem Prozentwert aus. 
Zu einzelnen Inhalten greifen wir zusätzlich auf Erkenntnisse aus der letzten Prüfung zurück, 
um bedarfsweise auch Entwicklungen aufzeigen zu können.  
3.4 IT in der Kernverwaltung 
Die gpaNRW bewertet nicht-monetäre Nutzenaspekte sowie wesentliche Steuerungs- und Kon-
trollmechanismen kausal. Das Ergebnis bilden wir grafisch im IT-Profil ab. Es soll ein repräsen-
tatives Bild der Verwaltungs-IT widerspiegeln, das den eingesetzten IT-Kosten gegenüberge-
stellt werden kann. 
Im IT-Profil bewertet die gpaNRW folgende Aspekte: 
 IT-Betriebsmodell und -Steuerung: Inwieweit sind die IT-Leistungen und -Kosten das 
Ergebnis eines zielgerichteten Steuerungsprozesses? 
 Rahmenbedingungen Digitalisierung: Inwiefern ist die digitale Transformation durch 
verbindliche Vorgaben abgesichert? 
 Prozessmanagement: Inwieweit kann das städtische Prozessmanagement den Anforde-
rungen der digitalen Transformation gerecht werden? 
 Digitalisierungsniveau: Wie weit ist die Verwaltungsdigitalisierung in der Praxis voran-
geschritten?   
 IT-Sicherheit: Wie hoch ist das IT-Sicherheitsniveau?  
 Örtliche Rechnungsprüfung: Inwieweit ist die örtliche Rechnungsprüfung in der Lage, 
die IT der Verwaltung zu unterstützen und selbst unterstützend zu nutzen? 
 Nachhaltigkeit: Inwiefern leistet die städtische IT einen Beitrag zur ökologischen Nach-
haltigkeit und ist selbst ökologisch nachhaltig?

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
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Das nachstehende Netzdiagramm zeigt das IT-Profil der Stadt Münster. Die darin abgebildeten 
Werte stellen dar, wie viele Einzelanforderungen die Stadt zum Prüfungszeitpunkt anteilig erfüllt 
hat (Erfüllungsgrad). Weiter innenliegende Werte bedeuten einen geringen Erfüllungsgrad, wei-
ter außenliegende Werte einen hohen Erfüllungsgrad.  
IT-Profil 2024 
 
Das IT-Profil der Stadt Münster zeigt, dass die jeweiligen Einzelergebnisse unterschiedlich stark 
ausgeprägt sind. Weitreichende Verbesserungsmöglichkeiten sind besonders bei den Aspekten 
der IT-Steuerung, Digitalisierung und der örtlichen Rechnungsprüfung zu finden, während die 
IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit besonders positiv herausstechen. Dem IT-Profil der Stadt 
Münster stehen zudem IT-Kosten auf niedrigem Niveau gegenüber (s. Kapitel 3.4.7). 
Nachfolgend erläutert die gpaNRW ihre detaillierten Erkenntnisse zu den oben aufgeführten As-
pekten und den IT-Kosten sowie etwaige Ansatzpunkte, um das IT-Profil zu optimieren. 
3.4.1 IT-Betriebsmodell und -Steuerung 
Als IT-Betriebsmodell bezeichnet die gpaNRW den organisatorischen und vertragsrechtlichen 
Rahmen, in dem die kreisfreien Städte IT-Leistungen für ihre Verwaltung bereitstellen. Die Wahl 
des IT-Betriebsmodells ist die wichtigste strategische Festlegung einer Stadt im Hinblick auf die 
IT. Damit entscheidet die Stadt darüber, wie flexibel sie auf Anforderungen und Entwicklungen 
reagieren kann, welche Qualität IT-Leistungen haben, inwieweit diese den eigenen Ansprüchen 
gerecht werden können und mithin wie hoch die IT-Kosten ausfallen.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 113 von 316 
Die IT-Steuerung hat die Aufgabe, die Möglichkeiten des IT-Betriebsmodells bestmöglich aus-
zuschöpfen. Dabei muss sie auch strategische Vorgaben und technische Möglichkeiten berück-
sichtigen. 
 Feststellung 
Das langjährige IT-Betriebsmodell der Stadt Münster bietet einen guten Rahmen für die Be-
reitstellung von Informationstechnik. In der Praxis nutzt die Stadt ihre Möglichkeiten aller-
dings weiterhin noch nicht voll aus, insbesondere wegen der verbesserungswürdigen IT-Ge-
samtsteuerung. Sehr positiv ist allerdings, dass die Verantwortlichen bereits an grundlegen-
den Optimierungen arbeiten und sich die Stadt Münster damit auf einem sehr guten Weg be-
findet. 
Eine Stadt sollte ein IT-Betriebsmodell wählen, das geeignet ist, IT-Leistungen unter wirtschaftli-
chen Gesichtspunkten möglichst flexibel an den eigenen und zukünftigen Anforderungen und 
strategischen Zielen auszurichten.  
Um eine wirksame IT-Steuerung zu etablieren, sollte eine Stadt  
 ihren Beschäftigten durch verbindliche strategische Vorgaben zu Ausstattungs- und Ent-
wicklungszielen, Steuerungsstrukturen, Personalqualifizierung und Beschaffungen im IT-
Umfeld Orientierung geben, 
 Vorgaben zur Nutzung von IT-Ressourcen machen und   
 gewährleisten, dass steuerungsrelevante Informationen über Hard- und Softwareausstat-
tung, Kosten, IT-Projektstände sowie IT-Störungsfälle und IT-Sicherheitsrisiken zur Verfü-
gung stehen.  
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Münster in die-
sem Zusammenhang anteilig erfüllt und wie der Vergleich zu den übrigen kreisfreien Städten 
ausfällt. 
Erfüllungsgrad IT-Betriebsmodell und -Steuerung in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen28: 
 
28 Im Streudiagramm sind nicht alle Einzelwerte ablesbar, da mehrere Werte deckungsgleich sind.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 114 von 316 
 
Im Vergleich der kreisfreien Städte ordnet sich die Stadt Münster insgesamt gesehen weit hin-
ten ein.  
Das IT-Betriebsmodell der Stadt Münster hat sich seit der letzten überörtlichen Prüfung der 
gpaNRW nicht verändert. So beziehen die Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Münster 
ihre Informationstechnik bei der konzerneigenen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq. 
Hinzu kommen Stellenanteile in der Kernverwaltung mit unterschiedlichen IT-Tätigkeiten.  
Die Umsätze der citeq werden zu einem überwiegenden Teil innerhalb des Konzerns Stadt 
Münster generiert. Die citeq erbringt zudem Leistungen an weitere Partner und Kommunen, vor 
allem im Rahmen einer fest institutionalisierten interkommunalen Zusammenarbeit in Form ei-
ner öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Organisationseinheiten innerhalb des Konzerns 
Stadt Münster sind an die entsprechenden Leistungen ihrer, rechtlich unselbständigen aber 
wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen, Einrichtung gebunden. Alternativen zur Leis-
tungsabnahme bei der citeq sind im gegenseitigen Dialog und in begründeten Ausnahmefällen 
möglich, wobei der citeq zumindest eine Mittlerrolle zusteht.  
Die Stadt Münster hat damit insgesamt gesehen mehr Möglichkeiten der Einflussnahme als es 
beispielsweise bei anderen öffentlich-rechtlich organisierten IT-Hauptdienstleistern in Form von 
Zweckverbänden der Fall ist. Jedoch gibt es im Vergleich zu einer IT in Ämterform gewisse Ein-
schränkungen. So ist die Einflussnahme eher mittelbar über die Arbeit in Gremien wie dem Be-
triebsausschuss möglich. Die Betriebssatzung regelt zudem den Grundauftrag der citeq und da-
mit auch dessen Struktur und Ressourceneinsatz. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss zur 
kompletten Auslagerung der städtischen IT an die citeq. Danach regelt die Betriebssatzung aus 
dem Jahr 2000 insbesondere Zweck, Organe, Kompetenzen und Zuständigkeiten auf Seiten 
der citeq sowie der Stadt Münster im Sinne der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW). 
Der Betriebsleitung obliegt demnach die laufende Betriebsführung mit Informationspflichten an 
bestimmte Entscheidungsträger der Stadtverwaltung sowie die zuständigen politischen Gre-
mien. 
Die Verwaltungsspitze der Stadt Münster bzw. das organisatorisch zuständige Dezernat I für 
Personal, Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT kann der Betriebsleitung der citeq im Inte-
resse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung Weisungen erteilen und unter anderem auch 
Rahmenvorgaben für die Organisation des Betriebs machen. Die Angelegenheiten der laufen-
den Betriebsführung obliegen der Betriebsleitung der citeq.  
Die Stadt Münster hat damit zusammenfassend ein IT-Betriebsmodell gewählt, das generell 
sehr gut geeignet ist, die konkreten IT-Leistungen an den eigenen Anforderungen und Bedarfen 
auszurichten. Allerdings gehen hohe Anforderungen an die IT-Gesamtsteuerung auf der Seite 
der Stadt Münster als Konzernmutter einher. Als Auftraggeberin muss sie Weisungen erteilen, 
was die citeq zu welchen Konditionen leisten soll. Andererseits kann die citeq über das konkrete

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
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„Wie“ der Auftragserfüllung organisatorisch selbst entscheiden. Hier hat die citeq notgedrungen 
bislang auch Aspekte wahrgenommen, die eher auf der Seite eines Auftraggebers zu vermuten 
wären, beispielsweise verwaltungsübergreifende strategische Vorgaben zur gesamtstädtischen 
Digitalisierung. 
Basis hierfür war bislang die (mittlerweile etwas veraltete) Dienstanweisung über die Zusam-
menarbeit der citeq mit den Ämtern und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Müns-
ter (DA-citeq). Auch die in 2017 vom Rat beschlossene und vorab seitens der citeq erstellt Stra-
tegie „Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“, die den Entschei-
dungsträgern bislang als grobes Leitbild zur Digitalisierung diente, ist veraltet. Zudem dient die 
Geschäftsanweisung über die Grundlagen beim Einsatz der Informationstechnologie (GA IT-Ba-
sis) aus 2010 noch als Richtschnur für das Handeln im IT-Umfeld an den Arbeitsplätzen der 
Stadt Münster. Dort sind Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie Grundsätze 
und Regelungen formuliert und festgelegt. 
Das verantwortliche Dezernat I hat das große Verbesserungspotenzial in der Steuerung ihrer IT 
mittlerweile erkannt und seit 2023 verstärkt konkrete Optimierungen im Rahmen eines „Zu-
kunftsprozesses“ angestoßen. So sollen die Möglichkeiten des IT-Betriebsmodells bei gleichzei-
tiger Reduzierung von Steuerungsrisiken zukünftig wesentlich konsequenter für die Erreichung 
der übergeordneten Ziele der Stadt Münster genutzt werden.  
Beispielsweise sollen die konkreten IT-Services der citeq als interner Hauptdienstleister besser 
an den Anforderungen der digitalen Transformation auf der Seite der Konzernmutter ausgerich-
tet werden können. Hierfür sollen eindeutige Rollen im Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis 
etabliert werden. Damit berücksichtigt die Stadt Münster auch Empfehlungen der gpaNRW aus 
der letzten und vorletzten überörtlichen IT-Prüfung. Konkrete Beispiele für die positiven Bemü-
hungen der Stadt Münster sind insbesondere:  
 In 2023 wurde in der Abteilung Organisationsentwicklung im Personal- und Organisati-
onsamt eine Fachstelle für IT-Steuerung „10.10.1 IT-Steuerung, zentrale Organisations-
entwicklung“ installiert. Von hier aus wird der verwaltungsweite Bedarf an IT und Digitali-
sierung gemeinsam mit den fachlichen Stellen koordiniert und an den IT-Dienstleister ci-
teq kommuniziert.  
 Bisher war die citeq größtenteils federführend bei originären Aufgaben der Konzernmutter 
wie der strategischen Ausrichtung der Digitalisierung und Steuerung der hierfür nötigen 
IT-Leistungen. In den letzten Jahren hat sich bei der citeq jedoch organisatorisch und 
personell einiges verändert. Auch hier wurde ein „Zukunftsprozess“ angestoßen, der sich 
beispielsweise im internen Berichtswesen oder in einer optimierten Wirtschaftsplanung 
niederschlägt. Dabei steht die klare Ausrichtung der citeq als IT-Dienstleister sowie die 
Abgrenzung zur Konzernmutter als Steuerungsinstanz im Vordergrund. Für die Entschei-
dung bei etwaigen Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer soll ein 
IT-Steuerungsbeirat eingerichtet werden. 
 Bislang existiert noch keine IT-Strategie der Stadt Münster, die sich an den übergeordne-
ten strategischen Digitalisierungszielen ausrichtet und allen Beteiligten als Orientierung 
dient. IT-Planungen und -Handlungen innerhalb des Konzerns der Stadt Münster sind da-
mit nicht zwangsläufig systematisch gesteuert. Zudem wird dadurch die Planung der not-
wendigen IT-Ressourcen erschwert, die zur konkreten Umsetzung der übergeordneten

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 116 von 316 
Ziele und entsprechenden Projekte sowohl auf der Seite der Kernverwaltung als auch vor 
allem bei der citeq nötig sind. Allerdings existiert nach eigenen Angaben bereits ein Ent-
wurf für eine erste IT-Strategie, die sich auch an der, aktuell im Entwurfsstadium befindli-
chen, neuen Digitalisierungsstrategie ausrichten soll. 
 Bislang führte die zentrale Entgegennahme der Abrechnung von citeq-Leistungen im Amt 
10 dazu, dass die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Leistungsmengen und  
-preise an zentraler Stelle schwer nachvollzogen werden konnte. So wurden die Leistun-
gen der citeq bislang überwiegend pauschal abgerechnet und an zentraler Stelle finan-
ziert. Dies erfolgte bislang noch nicht auf Ämterebene sondern zentral für das Amt 10. 
Seit 2025 werden den Ämtern gemäß Kostenverursachungsprinzip dezentrale IT-Budgets 
zur Verfügung gestellt. Damit wird den fachlichen Bereichen der Stadt Münster mehr 
Kompetenz und Verantwortung in Bezug auf die dort nötigen IT- und Digitalisierungsres-
sourcen zugestanden. Entsprechend erwartet die Stadt Münster von ihrem IT-Dienstleis-
ter eine größtmögliche Transparenz und Verursachungsgerechtigkeit bei der Abrechnung 
ihrer erbrachten Leistungen. Da die angefallenen Sach- und Personalkosten der citeq für 
den Kunden Stadt Münster bislang bereits sachgerecht zugeordnet waren, dürfte dies 
grundsätzlich kein größeres Problem darstellen.  
Über die Thematik der Dienstleistersteuerung hinaus sind dezentrale Stellenanteile mit IT-Tätig-
keiten innerhalb des Konzerns Stadt Münster sowie außerhalb der citeq an zentraler Stelle wei-
terhin noch nicht vollständig bekannt. Damit besteht zumindest für einen Teil der IT-Gesamtkos-
ten der Stadt Münster noch keine vollständige Transparenz. Auch bzgl. der, bei der Stadt Müns-
ter im Einsatz befindlichen, IT-Endgeräte ist an zentraler Stelle noch nicht alles ohne größeren 
Erhebungsaufwand auswertbar. Deshalb beabsichtigt das Amt 10 den Ausbau des zentralen IT-
Controllingsystems mit einer Erweiterung der bereits bestehenden Kennzahlen und Indikatoren. 
Damit sollte es der Stadt zukünftig besser möglich sein zu prüfen, ob die von der citeq bereitge-
stellten Leistungen bedarfsgerecht sind und auf die übergeordneten Ziele der Stadt Münster 
einzahlen. 
Zusammenfassend entwickeln sich die organisatorischen Rahmenbedingungen der Stadt 
Münster für eine wirksame IT-Steuerung und -Steuerungsunterstützung sehr positiv. Die Chan-
cen, dass übergeordnete Ziele der Stadt Münster mithilfe des Einsatzes von IT erreicht werden, 
vergrößern sich dadurch erheblich. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sowie die citeq als ihr IT-Hauptdienstleister sollten ihre gemeinsamen An-
strengungen zur grundlegenden Verbesserung der Steuerungssituation unbedingt fortführen.  
3.4.2 Digitalisierung 
Digitalisierung bedeutet die Neugestaltung der Verwaltung durch veränderte technische Mög-
lichkeiten. Sie bietet das Potenzial, Ressourcen effizienter und zielgerichteter einzusetzen.  
Um dieses Potenzial voll ausschöpfen zu können, müssen die Städte über das rechtlich ver-
pflichtende Onlineangebot ihrer Leistungen hinaus auch verwaltungsintern auf eine möglichst 
medienbruchfreie Bearbeitung hinwirken.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
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Effizientes Verwaltungshandeln ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels essenti-
ell, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch perspektivisch zu sichern. Risiken für die 
Handlungsfähigkeit ergeben sich vor allem aus einer Personalstruktur, in der ältere Beschäftigte 
überwiegen (alterszentrierte Personalstruktur). Hier droht ein Verlust von Personal durch starke 
Verrentungs- und Pensionierungswellen. Es gehen nicht nur Fachwissen und Fähigkeiten für 
die Verwaltung verloren, vielmehr muss das verbleibende Personal die mehr und komplexer 
werdenden Aufgaben auffangen. 
Die Digitalisierung kann die Probleme zwar nicht allein lösen, bietet aber die notwendige Grund-
lage, diesen zu begegnen. Je alterszentrierter eine Personalstruktur ist, desto stärker sollten die 
Möglichkeiten der Digitalisierung in den Fokus der Entscheidungsträger rücken. Dies gilt umso 
mehr, wenn klassische Personalmaßnahmen ihre Wirkung verfehlen oder aus finanziellen 
Gründen nicht ausgeschöpft werden können 
Um die Ausgangslage der Stadt Münster darzustellen, bilden wir nachstehend ihre Altersstruk-
tur im interkommunalen Vergleich sowie im Vergleich zu einer optimalen, balancierten Alters-
struktur29 ab. 
Altersgruppenverteilung in der Kernverwaltung in Prozent 2024 
 
 
29 Hartmut Buck, Bernd Dworschak und Alexander Schletz: Analyse der betrieblichen Altersstruktur, Fraunhofer IAO (Hrsg.), 2005

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
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 Die Personalstruktur der Mitarbeitenden der Stadt Münster ist ähnlich stark alterszentriert 
wie bei den meisten kreisfreien Städten. Damit können sich auch in Münster personelle As-
pekte des demografischen Wandels auf die langfristige Handlungsfähigkeit der Verwaltung 
auswirken. Somit besteht für die Stadt Münster weiterhin ein wichtiger Grund, die Digitalisie-
rung innerhalb der Verwaltung zu intensivieren. 
Inwiefern die Stadt die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Digitalisierung gesetzt hat 
und wie weit sie bei der Digitalisierung fortgeschritten ist, stellt die gpaNRW im Folgenden dar. 
3.4.2.1 Rahmenbedingungen der Digitalisierung 
Bei der digitalen Transformation ihrer Verwaltung muss eine Stadt einerseits gewährleisten, 
dass der Transformationsprozess selbst effizient gestaltet ist. Zudem darf die Digitalisierung der 
Effizienz, Rechtssicherheit und Akzeptanz von Verwaltungsleistungen nicht entgegenstehen.  
Dies erfordert einen gut organisierten Rahmen, in dem sich die Stadt mit grundsätzlichen Fra-
gestellungen, wie der Entlastung der vorhandenen personellen Ressourcen durch Automatisie-
rung und Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), dem Umgang mit eingehender Papierpost sowie 
dem Ersatz von händischen Unterschriften, Siegeln, Stempeln etc. auseinandersetzt. 
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Münster in die-
sem Zusammenhang anteilig erfüllt und wie es im Vergleich dazu bei den übrigen kreisfreien 
Städten aussieht. 
Erfüllungsgrad zu den Rahmenbedingungen der Digitalisierung in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
  
Die Stadt Münster ordnet sich im Mittelfeld aller geprüften kreisfreien Städte in NRW ein. In den 
einzelnen Prüfaspekten stellen sich die Ergebnisse für die Stadt im interkommunalen Vergleich 
wie folgt dar:

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
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Teilerfüllungsgrade zu den Rahmenbedingungen der Digitalisierung in Prozent 2024 
 
Die Stadt Münster hat insgesamt gesehen durchschnittliche Rahmenbedingungen für digitales 
Verwaltungshandeln geschaffen. Bei einigen Aspekten besteht Verbesserungspotenzial, beson-
ders beim strategischen Thema der künstlichen Intelligenz. Nachfolgend erläutert die gpaNRW 
ihre detaillierten Erkenntnisse zu den oben aufgeführten Aspekten sowie etwaige Ansatzpunkte, 
um die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung zu optimieren. 
3.4.2.1.1 Strategie und Organisation 
Die Digitalisierung ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn alle 
Beteiligten auf einen orientierungsgebenden Rahmen zurückgreifen können. 
 Die Stadt Münster hat einen guten orientierungsgebenden Rahmen für die Digitalisierung ge-
schaffen. 
Eine Stadt sollte eine verbindliche und allen Beteiligten bekannte Strategie zur digitalen Trans-
formation haben und diese kontinuierlich fortschreiben. 
Eine Stadt sollte dazu ein Projektmanagement implementieren, das eine zielgerichtete digitale 
Transformation unterstützt. 
Die Stadt Münster besitzt eine übergreifende digitale Strategie, aus der sich diverse konkrete 
Projekte für die digitale Stadtverwaltung ergeben. Derzeit wird zudem an einer grundlegenden 
Aktualisierung gearbeitet.  
Die Rahmenbedingungen für das städtische Projektmanagement sind vergleichsweise gut. Da-
mit bestehen auch gute Voraussetzungen, um die Umsetzung von geplanten Projekten der Digi-
talisierungsstrategie steuern zu können.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 120 von 316 
3.4.2.1.2 Ersetzendes Scannen 
Damit eine „Digitale Verwaltung“ funktionieren kann, muss eine Stadt ihre Dokumente und Da-
ten digitalisieren. Dennoch wird es sich nicht vermeiden lassen, dass auch weiterhin noch Pa-
pierdokumente eingehen. Daher ist das ersetzende Scannen ein elementarer Baustein einer er-
folgreichen Verwaltungsdigitalisierung. 
 Die Stadt Münster erfüllt die Voraussetzungen für das ersetzende Scannen.  
Eine Stadt sollte eingehende Papierdokumente, bei denen es rechtlich möglich und wirtschaft-
lich angemessen ist, ersetzend scannen. Dabei sollte sie die Vorgaben der Technischen Richtli-
nie RESISCAN 03138 (TR Resiscan) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstech-
nik (BSI) einhalten. Hierzu sollte eine Stadt festlegen, welche Dokumente sie ersetzend scan-
nen möchte, eine Verfahrensdokumentation verfassen, die erforderliche Strukturanalyse und 
eine umfassende Schutzbedarfsanalyse durchführen sowie die Ergebnisse dokumentieren.  
Die Stadt Münster hat umfassend die Aspekte des ersetzenden Scannens geregelt. Damit be-
steht eine gute Basis dafür, dass die absehbar weiterhin eingehenden Papierdokumente für die 
interne Weiterverarbeitung effizient und effektiv digitalisiert werden können. 
3.4.2.1.3 Elektronische Signatur 
Die elektronische Signatur ersetzt eine manuelle Unterschrift in Verwaltungsverfahren. Nur 
wenn ein handschriftliches Unterschriftserfordernis entfällt kann ein Prozess durchgängig digita-
lisiert ablaufen. 
 Bei den Aspekten der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Stadt Münster bereits 
weit. 
Eine Stadt sollte handschriftliche Unterschriftserfordernisse, soweit rechtlich möglich, durch 
qualifizierte elektronische Signaturen ersetzen. Hierzu sollte sie mit einem zertifizierten Vertrau-
ensdiensteanbieter zusammenarbeiten. Die technische Lösung sollte in die Fachverfahren inte-
griert oder per Schnittstelle angebunden sein. 
Die Stadt Münster ersetzt bereits für viele Leistungen eine handschriftlich erforderliche Unter-
schrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur. Sie hat diese bereits in einige Fachan-
wendungen integriert.  
3.4.2.1.4 Künstliche Intelligenz  
Bei der Digitalisierung und mithin bei der Automatisierung von Prozessen spielt zunehmend 
auch KI eine große Rolle. Sie bietet weitergehende Möglichkeiten, um Prozesse zu optimieren. 
Mit dem Begriff Künstliche Intelligenz werden Technologien beschrieben, die kognitive Kompe-
tenzen imitieren, zu denen bisher nur Menschen fähig waren. Dazu zählen zum Beispiel strate-
gisches Denken oder sprachliche Fähigkeiten. Dadurch können Personalressourcen in Teilen 
ersetzt oder zumindest reduziert werden.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 121 von 316 
 Feststellung 
Die Stadt Münster steht bei der Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der künstli-
chen Intelligenz noch sehr am Anfang. 
Eine Stadt sollte sich mit potenziellen Anwendungsfällen von KI unter Abwägung von Chancen 
und Risiken im Hinblick auf ethische Aspekte, IT-Sicherheit und Datenschutz auseinanderset-
zen. Daraus sollten Vorgaben für die Einführung, Nutzung und Qualitätssicherung von KI-Kom-
ponenten sowie definierte Einsatzgrenzen resultieren.   
Die Stadt Münster hat die organisatorischen Grundlagen in Form einer Arbeitsgruppe geschaf-
fen, um sich mit dem Thema der künstlichen Intelligenz erstmals näher auseinanderzusetzen. 
Sie befindet sich zudem gemeinsam mit der citeq im Erstellungsprozess einer entsprechenden 
Geschäftsanweisung. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihre aktuellen Bemühungen unbedingt fortführen und sich verstärkt 
mit den Möglichkeiten und Gefahren der künstlichen Intelligenz befassen.  
3.4.2.2 Digitalisierungsniveau 
Um das Digitalisierungsniveau zu bestimmen, hat die gpaNRW exemplarisch fünf Verwaltungs-
leistungen ausgewählt und auf der Basis einer Selbstauskunft der Kommune unter einheitlichen 
Prüfkriterien betrachtet. Die Prüfkriterien zielen darauf ab, Medienbrüche im gesamten Prozess 
vom auslösenden Ereignis (z. B. Antrag) bis hin zum Ergebnis (z. B. Bescheid) zu identifizieren. 
Ergänzend betrachten wir, inwieweit die gesamte Verwaltung bereits auf elektronische Akten 
als Grundlage für digitales Verwaltungshandeln zurückgreifen kann. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster erreicht bei den von der gpaNRW ausgewählten Verwaltungsleistungen 
ein insgesamt schwaches Digitalisierungsniveau, das jedoch maßgeblich durch den internen 
Ablauf bei der Urlaubsgewährung beeinträchtigt wird. Wie bei allen Städten bestehen auch 
in Münster bei der medienbruchfreien internen Verarbeitung einige Verbesserungsmöglich-
keiten.  
Eine Stadt sollte bereits Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Aktenführung in der 
gesamten Verwaltung vorweisen können. Auf dieser Grundlage sollte sie bei Verwaltungsleis-
tungen, über das Online-Angebot hinaus, auch eine möglichst medienbruchfreie Bearbeitung 
gewährleisten. 
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, welches Niveau die Stadt Münster in diesem Zu-
sammenhang erreicht und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 122 von 316 
Digitalisierungsniveau in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
In den einzelnen Bereichen stellen sich die Ergebnisse für die Stadt Münster im interkommuna-
len Vergleich wie folgt dar: 
Digitalisierungsniveau im Detail in Prozent 2024

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 123 von 316 
Die Stadt Münster ordnet sich im Vergleich der kreisfreien Städte insgesamt gesehen noch im 
hinteren Mittelfeld ein. Hauptgründe dafür, dass sie insgesamt noch nicht weiter ist, sind vor al-
lem Medienbrüche in den jeweiligen Prozessen. Dass die ausgewählten Prozesse der Stadt 
Münster noch nicht vollständig digital abgewickelt werden, ist in erster Linie im jeweiligen Bear-
beitungsprozess und den erforderlichen Rahmenbedingungen begründet. So ist beispielsweise 
noch nicht in allen geprüften Bereichen eine elektronische Aktenführung möglich. Hierin liegt 
nicht nur für die Stadt Münster ein bedeutender Ansatzpunkt, um die digitale Transformation der 
Verwaltung weiter zu stärken.  
Die Gesamtwertung für die Stadt Münster wird allerdings maßgeblich durch den internen Ablauf 
bei der Urlaubsgewährung beeinträchtigt. Hier sind die einzelnen Prozessschritte bislang noch 
nicht digital möglich. Die Stadt Münster erstellt derzeit jedoch gemeinsam mit der citeq eine Ent-
scheidungsvorlage zur grundsätzlichen Frage, mit welchen Systemen zukünftig die internen und 
personalbezogenen Abläufe digital abgewickelt werden sollen.  
Neben den obigen Prozessen folgen weitere Beispiele, um das Digitalisierungsniveau einschät-
zen zu können. Diese ergeben sich aus den anderen Prüfgebieten der gpaNRW zur Stadt 
Münster: 
 Hilfe zur Erziehung: Im Amt 51 ist seit Herbst 2024 die allgemeine E-Akte produktiv im 
Einsatz. 
 Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD): Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat in 
2024 eine umfangreiche Digitalisierungsstrategie für den ÖGD beschlossen. Einige Maß-
nahmen hieraus konnten bereits umgesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Ver-
knüpfung der elektronischen Fachakte mit den eingesetzten Fachanwendungen.  
 Bauaufsicht: Die Stadt Münster hat alle von der gpaNRW abgefragten Anforderungen zur 
Digitalisierung erfüllt und in 2024 die vollständig digitale Bearbeitung der Bauanträge ein-
geführt. 
Darüber hinaus hat die Stadt Münster, wie viele andere Städte auch, noch nicht alle Prozessab-
läufe dokumentiert, analysiert und optimiert. Mit den Möglichkeiten, die das eigene und zentrale 
Prozessmanagement dazu bietet rangiert die Stadt Münster im Mittelfeld der Städte. Dies ist 
Gegenstand des nachfolgenden Kapitels.  
 Empfehlung 
Auch die Stadt Münster sollte ihre Aufmerksamkeit und die verfügbaren Ressourcen wesent-
lich stärker auf eine weitestgehend medienbruchfreie Bearbeitung innerhalb ihrer Verwal-
tungsprozesse richten.    
3.4.3 Prozessmanagement 
Digitales Arbeiten bedeutet nicht, dass Verwaltungsleistungen automatisch effizienter erbracht 
werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass funktions- und organisationsübergreifende Arbeits-
abläufe (Prozesse) effizient gestaltet und die resultierenden Anforderungen an die IT beschrie-
ben werden. Verwaltungen müssen daher kritisch hinterfragen, welche Arbeitsschritte wann er-
forderlich sind und wo sie technisch unterstützt werden können.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 124 von 316 
Die gpaNRW prüft anhand ausgewählter Kriterien, inwiefern die Städte dazu auf ein systemati-
sches Prozessmanagement zurückgreifen können.  
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat sich beim Prozessmanagement gegenüber der letzten überörtlichen 
Prüfung durch die gpaNRW verbessert. Mittlerweile liegt sie im Mittelfeld, was die Anforde-
rungen an ein systematisches Prozessmanagement angeht. Während sie beim strategi-
schen Rahmen sowie der operativen Ausgestaltung bereits auf einem guten Weg ist, nutzt 
sie die sich daraus ergebenden Steuerungsmöglichkeiten allerdings noch nicht konsequent 
für sich aus. 
Eine Stadt sollte verbindlich beschreiben, welche Ziele sie mit der Betrachtung und Optimierung 
von Verwaltungsprozessen verfolgt. Dabei sollte sie auch festlegen, welchen Prozessen sie Pri-
orität einräumt und in welcher Art und Weise sie ihr Prozessmanagement gestalten möchte. 
Eine Stadt sollte durch operative Vorgaben und Maßnahmen gewährleisten, dass Prozesse ver-
waltungsweit einheitlich erhoben, analysiert und dokumentiert werden Die Prozessdokumenta-
tion sollte sich an der Vorgabe des Landes NRW (BPMN 2.0) orientieren. 
Eine Stadt sollte ihre Prozessmodelle nutzen, um Anforderungen für IT-Systeme oder IT-Kom-
ponenten zu beschreiben, die Wirtschaftlichkeit von IT-Einsatz zu beurteilen und Potenziale von 
Prozessoptimierungen auszuweisen. 
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Münster in die-
sem Zusammenhang anteilig erfüllt und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren. 
Erfüllungsgrad Prozessmanagement in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Die Stadt Münster ordnet sich unter allen kreisfreien Städten im Mittelfeld ein.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 125 von 316 
Die Aufgaben des zentralen Prozessmanagements sind in der Abteilung Organisationsentwick-
lung im Personal- und Organisationsamt verankert. Die Verantwortlichen haben verbindlich be-
schrieben, welche Ziele die Stadt mit ihrem Prozessmanagement verfolgt, welchen Prozessen 
eine hohe Priorität eingeräumt wird und wie die Stadt das Prozessmanagement operativ und 
verwaltungsübergreifend ausgestaltet. Von Vorteil ist dabei, dass die Stadt eine verbreitete 
Software für den kommunalen Bereich einsetzt und sich an allgemeingültigen Standards orien-
tiert.  
Mit den zentral zur Verfügung stehenden Stellenanteilen reiht sich die Stadt Münster im hinte-
ren Mittelfeld der kreisfreien Städte ein. Angesichts des gewachsenen Bedarfs seitens der Äm-
ter in Bezug auf Wissenssicherung sowie der gleichzeitig gestiegenen Anforderungen an Pro-
zessoptimierungen sind die zentralen personellen Ressourcen nach eigenen Angaben langfris-
tig gesehen eher unzureichend. So fehlt bislang eine systematische und verlässliche Unterstüt-
zung durch dezentrales Personal mit typischen Tätigkeiten des Prozessmanagements wie bei-
spielsweise Prozessmodellierungen. In einigen anderen Städten sind diese bereits in Stellenbe-
schreibungen festgeschrieben und somit auch formell in der Organisation verankert.  
Eine neue und strategisch bedeutende Option für Prozessoptimierungen sind die Möglichkeiten, 
die sich aus dem Einsatz von KI ergeben. Hier war die Stadt Münster bislang sehr zurückhal-
tend unterwegs (siehe obige Ausführungen zur Digitalisierung). Denn ohne eine verbindliche 
und verwaltungsweit gültige Orientierungsgrundlage besteht für die Stadt Münster derzeit noch 
keine gute Grundlage, um sich diesem Thema verstärkt widmen zu können. Hier sind bereits 
einige Städte weiter. 
Insgesamt ergibt sich für die Stadt Münster die Situation, dass sie die Steuerungsmöglichkeiten 
aus dem Prozessmanagement nicht vollumfänglich für sich nutzt. Dies gilt für viele andere kreis-
freie Städte ähnlich. So kann sich die Stadt Münster verbessern, indem sie insbesondere Kenn-
zahlen und Indikatoren beispielsweise zu Medienbrüchen und Fallzahlen regelmäßiger doku-
mentiert und systematischer zur Prozessoptimierung nutzt. Somit wären Aussagen zur Wirt-
schaftlichkeit des Einsatzes von IT sowie Digitalisierung und zu Potenzialen von Prozessopti-
mierungen eher möglich als bislang.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte typische Tätigkeiten des dezentralen Prozessmanagements ver-
bindlich in ihrer Organisation verankern. Zudem sollte die Stadt stärker die Steuerungsmög-
lichkeiten nutzen, die sich aus dem Prozessmanagement ergeben. Außerdem sollte sie das 
Potenzial von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz systematisch bei ihren Prozessopti-
mierungen berücksichtigen. 
3.4.4 Nachhaltigkeit 
Hinter dem großen Potenzial von Digitalisierung und der damit verbundenen Technik verbirgt 
sich ein wachsender Energieverbrauch und ein zunehmendes Aufkommen von Elektronik-
schrott. Die Städte stehen vor der Herausforderung, die Vorteile der IT auszunutzen, ohne da-
bei die natürlichen Ressourcen zu erschöpfen oder negative gesellschaftliche Auswirkungen zu 
verstärken. Hier setzt die Prüfung der Nachhaltigkeit in der Informationstechnik an.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 126 von 316 
Die gpaNRW beschränkt sich im Rahmen dieses Prüfgebietes auf Aspekte der ökologischen 
Nachhaltigkeit. Im Fokus stehen die ökologische Nachhaltigkeit in der IT sowie durch den Ein-
satz von IT. 
 Die Stadt Münster nutzt das ökologische Potenzial von Digitalisierung und Informationstech-
nik bereits intensiv und vergleichsweise systematisch. 
Um die ökologische Nachhaltigkeit in der IT gewährleisten zu können, sollte eine Stadt: 
 eine Nachhaltigkeitsstrategie besitzen, die Ziele und Maßnahmen zu nachhaltiger IT be-
schreibt,  
 ihre Beschäftigten systematisch für die Bedeutung einer nachhaltigen IT sensibilisieren,  
 energieeffiziente Hardware einsetzen und möglichst mit Strom aus regenerativen Ener-
gien betreiben, 
 darauf ausgerichtet sein, IT-Endgeräte nach Möglichkeit zu konsolidieren und  
 Regelungen zum nachhaltigen Umgang mit defekten und ausrangierten IT-Endgeräten 
treffen.  
Eine Stadt sollte die Digitalisierung nutzen, um ökologische Nachhaltigkeitspotenziale zu gene-
rieren. 
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Münster in die-
sem Zusammenhang anteilig erfüllt und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren. 
Erfüllungsgrad Nachhaltigkeit in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Die Stadt Münster ordnet sich in der Vergleichsreihe der kreisfreien Städte sehr weit vorne ein.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 127 von 316 
Sie erfüllt bereits äußerst viele Anforderungen der gpaNRW an die ökologische Nachhaltigkeit 
in der IT. Weiter verbessern kann sich die Stadt Münster, indem sie den Energieverbrauch ihrer 
zentralen Rechenzentrumsinfrastruktur der citeq noch systematischer als bislang überwacht 
und analysiert.  
Die Herausforderung, die Möglichkeiten der ökologischen Nachhaltigkeit durch IT möglichst in-
tensiv zu nutzen, geht die Stadt Münster bereits vergleichsweise systematisch an. Ökologische 
Effekte beim Einsatz von IT treten damit weniger zufällig oder beiläufig ein, als dies noch bei ei-
nigen Städten der Fall ist. Praktisch zeigt sich dies unter anderem darin, dass bei der Stadt 
Münster immer weniger Leistungen vor Ort nachgefragt sowie erbracht werden müssen. Bislang 
erforderliche Wegstrecken reduzieren sich sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für 
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt. Dies ist auch ein klar formuliertes und strategi-
sches Ziel der Stadt. Laut Teilbericht der gpaNRW zum betrieblichen Mobilitätsmanagement 
sind die Regelungen der Stadt Münster sowohl zur Arbeitszeit als auch zum Arbeitsort gut ge-
eignet, um den Verkehr und Wegstrecken der Mitarbeitenden weiter zu reduzieren. Dies gilt ins-
besondere für die neue Dienstvereinbarung zur Telearbeit und zum mobilem Arbeiten. Mit dem 
Projekt „Arbeitswelt. Zukunft.“ hat die Stadt zudem in Konzept entwickelt, wie die Büronutzung 
optimiert wird. Damit bündelt die Stadt ihre Einrichtungen an zentraler Stelle und reduziert bis-
her notwendige Wege sowie Flächen. Um ihren Flächenbedarf der Verwaltung und damit auch 
den Energiebedarf zu reduzieren, hebt die Stadt Münster proaktiv das Potenzial des mobilen 
Arbeitens. Sie nutzt darüber hinaus das mobile Arbeiten, um ihre quantitative IT-Ausstattung 
der Mitarbeitenden weiter zu konsolidieren. Zwar hat die Stadt Münster, wie im späteren Kapitel 
zu den Kosten dargelegt, derzeit noch eine hohe Zahl an IT-Endgeräten je Arbeitsplatz mit IT-
Ausstattung in der Verwaltung im Einsatz. Die Anzahl von entsprechenden Doppelausstattun-
gen soll jedoch laufend weiter reduziert werden.  
Auch in der Stadt Münster werden E-Government-Aspekte mit Bezug zur ökologischen Nach-
haltigkeit häufig durch Smart-City-Elemente positiv beeinflusst und umgekehrt. Die Stadt hat für 
sich erkannt, dass Informationstechnik und Digitalisierung im Kontext von Smart City ein sehr 
großes ökologisches Potenzial für das Stadtgebiet als Ganzes mit sich bringt. 
Viele Städte formulieren noch nicht systematisch Kennzahlen oder Indikatoren, anhand derer 
die Zielerreichung zu den Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit in und durch die IT gemes-
sen werden können. In der Stadt Münster sind allerdings bereits teilweise steuerungsrelevante 
Erfolgskriterien vorhanden, die stetig weiterentwickelt und bereits in Teilen vom Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit dem Verwaltungsvorstand gegenüber zwecks Steuerungsun-
terstützung kommuniziert werden.  
3.4.5 IT-Sicherheit 
Die Verwaltung ist infolge der Digitalisierung mehr denn je davon abhängig, dass die IT mög-
lichst störungsfrei funktioniert und die zu verarbeitenden Daten angemessen geschützt sind.  
In Anlehnung an die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 
hat die gpaNRW ausgewählte technische und organisatorische IT-Sicherheitsaspekte geprüft.  
Informationen zu IT-Sicherheitsrisiken sind sensible Informationen. Daher stellen wir die Ergeb-
nisse im Folgenden lediglich zusammenfassend dar. Detaillierte Handlungsoptionen hat die

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 128 von 316 
gpaNRW dokumentiert und mit der Stadtverwaltung im Prüfungsverlauf eingehend kommuni-
ziert.    
 Die Stadt Münster rangiert bei der IT-Sicherheit weiterhin in der Spitzengruppe der kreis-
freien Städte.  
Die technische Infrastruktur und der konzeptionelle Rahmen müssen dem Schutzbedarf der zu 
verarbeitenden Daten und den strategischen Vorgaben gerecht werden. Dies bedingt, dass sich 
eine Stadt mit möglichen Notfallszenarien und dessen Folgen auseinandersetzt. Auch für poten-
tielle Systemausfälle und Datenverluste muss er verbindliche Vorgaben für die operative IT und 
die verschiedenen Anwendergruppen machen. 
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Münster in die-
sem Zusammenhang anteilig erfüllt und wie es im Vergleich dazu bei den übrigen kreisfreien 
Städten aussieht. 
Erfüllungsgrad IT-Sicherheit in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen30: 
 
Die Stadt Münster reiht sich im interkommunalen Vergleich erneut weit vorne ein. Sie konnte ihr 
bislang sehr gutes Gesamtergebnis der vorherigen Prüfung durch die gpaNRW halten.  
So profitiert die Stadt Münster abermals sehr von den technischen und organisatorischen Maß-
nahmen ihres Hauptdienstleisters citeq, der sich zurzeit in der Rezertifizierung nach ISO 27001 
auf Basis des IT-Grundschutzes gemäß BSI für seinen Rechenzentrums-Basisbetrieb befindet. 
Auch die Ausführungen zum kommunalen Krisenmanagement im entsprechenden Teilbericht 
der gpaNRW lassen auf einen grundsätzlich guten Umgang mit Ausfallrisiken für die städtische 
IT schließen. Ähnlich zum obigen Kapitel „IT-Betriebsmodell und -Steuerung“ besteht jedoch 
 
30 Im Streudiagramm sind nicht alle Einzelwerte ablesbar, da mehrere Werte deckungsgleich sind .

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 129 von 316 
Verbesserungspotenzial dahingehend, dass die Stadt Münster als Auftraggeberin systemati-
scher über Verfügbarkeiten von Fachanwendungen und deren Priorisierungen nachdenken 
sollte. Allerdings ist sie bereits in die Prüfung eingestiegen, welche Fachanwendungen in wel-
cher Reihenfolge bei bestimmten Ausfallszenarien verfügbar sein müssen.   
3.4.6 Örtliche Rechnungsprüfung 
Je weiter die Digitalisierung der Verwaltung vorangeschritten ist, desto stärker muss sich die 
örtliche Rechnungsprüfung mit der Informationstechnik auseinandersetzen. Dies betrifft das 
„Prüfen mit IT“ ebenso wie das „Prüfen der IT“.  
Es ist nicht die Intention der gpaNRW, die Prüfhandlungen der örtlichen Rechnungsprüfung zu 
bewerten. Vielmehr bewerten wir, inwiefern die örtliche Rechnungsprüfung von der Digitalisie-
rung profitieren kann und ob die Rahmenbedingungen eine sachgerechte Prüfung der IT über-
haupt ermöglichen. 
 Feststellung 
Die Rahmenbedingungen für das Prüfen der sowie mit IT sind in der Stadt Münster abermals 
äußerst schwierig. Weiterhin bedeuten die sehr geringen personellen Kapazitäten, dass 
größtenteils lediglich einige pflichtige Aufgaben der IT-Prüfung wahrgenommen werden kön-
nen. Hinzu kommt, dass keinerlei Unterstützung durch Dritte besteht. Möglichkeiten, um 
über die pflichtigen Aspekte hinaus prüfen oder sogar beratend Projekte begleiten zu kön-
nen, bestehen dadurch kaum.  
Eine Stadt sollte gewährleisten, dass die örtliche Rechnungsprüfung Prüfhandlungen im Kon-
text der Informationstechnik durchführen kann. Dies bedingt hinreichende eigene und/ oder ex-
terne personelle Ressourcen und eine entsprechende fachliche Qualifikation. Darauf aufbauend 
sollte die örtliche Rechnungsprüfung IT-Prüfungen systematisch, unter Abwägung von Risikoas-
pekten, in ihrer Prüfplanung berücksichtigen und durchführen. 
Eine Stadt sollte in der örtlichen Prüfung Fachverfahren einsetzen, um Prüfhandlungen soweit 
wie möglich digital zu unterstützen. 
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Münster in die-
sem Zusammenhang anteilig erfüllt und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren. 
Erfüllungsgrad Örtliche Rechnungsprüfung in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
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Wie bei der letzten überörtlichen Prüfung durch die gpaNRW ordnet sich die Stadt Münster sehr 
weit hinten ein. So konnte das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision in den letzten 
Jahren wiederholt weniger Prüfaspekte in Zusammenhang mit der Informationstechnik aufgrei-
fen als die meisten Städte. An begleitende Beratungen ist unter diesen Bedingungen kaum zu 
denken.  
Maßgeblicher Grund für die Situation ist die äußerst geringe tatsächliche Personalausstattung 
im Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision was das Prüfen der IT und mit IT angeht. So 
gehört die Stadt Münster mit weniger als einer halben besetzten von einer vorhandenen Voll-
zeit-Stelle zu den kreisfreien Städten in NRW mit den geringsten tatsächlichen Stellenanteilen 
für IT-Prüfungen. Und dies, obwohl die Prüfungsnotwendigkeiten mit der zunehmenden Digitali-
sierung von Verwaltungsabläufen und den damit steigenden Anforderungen an IT-Sicherheits-
aspekte stetig zunehmen.  
Die personelle Ausstattung entspricht somit derzeit nicht der Ausstattungsempfehlung aus ei-
nem Gutachten zur Optimierung der Prüfung der Informationstechnologie der örtlichen Rech-
nungsprüfung in Deutschland. Das Gutachten der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH 
aus 2018 wurde im Auftrag des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) erstellt. Demnach werden 
drei Vollzeit-Stellen als Mindestumfang für eine adäquate Prüfung gesehen. Zwar ist eine analy-
tische Stellenbemessung weiterhin unabdingbar, um den tatsächlichen Bedarf verwaltungsindi-
viduell zu bestimmen. Denn dabei sind Aspekte, wie die eigene Verwaltungsstruktur, Prüfungs-
strategie, Komplexität der IT, Auslagerungssituation etc. zu berücksichtigen. Allerdings sieht 
auch die gpaNRW darin einen geeigneten Richtwert. Insofern ist der erreichte Personalstand 
der Stadt Münster bei Weitem keine gute Arbeitsgrundlage. 
Zudem kann das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster kaum auf 
die Möglichkeiten der Massendatenanalyse zugreifen, mit denen Prüfhandlungen noch effizien-
ter und effektiver durchgeführt werden könnten. Auch hier bremst insbesondere die personelle 
Situation aus. 
Hinzu kommt, dass keine externe Unterstützung erfolgt. Die Situation der Stadt Münster ist da-
mit nicht vergleichbar mit einigen Städten in NRW, die sich im Rahmen einer interkommunalen 
Zusammenarbeit, z.B. für pflichtige Anwendungsprüfungen seitens ihrer IT-Dienstleister oder 
anderer Kommunen, unterstützen lassen. Damit kann das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision auch nicht von entsprechenden Freiräumen für ihre Arbeit profitieren, die für tie-
fer- und weitergehende Aspekte wie beratend-begleitende Tätigkeiten nötig wären. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die personelle Situation für IT-Prüfungen sowie -Beratungen im Amt 
für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision grundlegend verbessern. Zudem sollte die Stadt 
prüfen, ob für sie eine interkommunale Unterstützung in Frage kommt.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
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3.4.7 IT-Kosten 
Die gpaNRW erhebt sämtliche Kosten für IT-Leistungen, die die Kernverwaltung in Anspruch 
nimmt. Im Fokus stehen daher nicht nur die Kosten in der zentralen IT-Organisationseinheit, 
sondern auch solche, die gegebenenfalls dezentral oder durch externe IT-Dienstleister anfallen.  
Erfahrungsgemäß bedingen eine hohe Leistungsquantität und -qualität höhere Kosten. Insofern 
bemisst sich die Wirtschaftlichkeit der IT nicht allein am Ressourceneinsatz, sondern vielmehr 
auch am damit erzielten Nutzen. Zudem hängt die Höhe der IT-Kosten auch vom gewählten IT-
Betriebsmodell und der Wirksamkeit der IT-Steuerung ab.  
Aus diesen Gründen beschränkt sich die gpaNRW an dieser Stelle auf eine aggregierte Kosten-
betrachtung. Die Verhältnismäßigkeit der IT-Kosten im Abgleich mit dem IT-Profil bewerten wir 
an anderer Stelle (s. übergeordnetes Kapitel 1.4 “IT in der Kernverwaltung“). Denn je höher die 
IT-Kosten ausfallen, desto höher sollte der Anspruch für die Stadt sein, den dadurch erzielten 
Nutzen und die Steuerungswirkung nachzuweisen.  
 Feststellung 
Die IT-Kosten der Stadt Münster sind niedrig. Ähnlich zur letzten überörtlichen Prüfung durch 
die gpaNRW sind keine wesentlichen Einsparmöglichkeiten erkennbar. Es besteht vielmehr 
das Risiko, dass sich dies auf die nötige digitale Transformation der Stadt Münster auswir-
ken könnte. 
Die Höhe der IT-Kosten sollte eine Korrelation zu den in Anspruch genommenen Leistungen 
bzw. den auszustattenden IT-Arbeitsplätzen erkennen lassen.  
Ausgangspunkt für die Analyse der IT-Kosten der Stadt Münster sind die Kosten im Verhältnis 
zu den Arbeitsplätzen, die mit IT auszustatten sind. Sie sind die Basis für einen interkommuna-
len Vergleich und der Maßstab für den notwendigen Ressourceneinsatz. 
IT-Kosten je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung in Euro 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 132 von 316 
 
Die IT-Kosten je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung der Stadt Münster liegen auf niedrigem Niveau. 
Um einzuschätzen, inwiefern das dargestellte Ergebnis der Kostensituation der Stadt Münster 
gerecht wird, ist es erforderlich, ergänzend die IT-Kosten im Verhältnis zur Einwohnerzahl der 
Stadt zu betrachten. Dadurch wird ausgeblendet, wie viele IT-Arbeitsplätze eine Stadt benötigt, 
um ihre Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Dies ist eine wichtige Zusatzinformation, da IT-Kos-
ten nicht proportional mit der Zahl der auszustattenden Arbeitsplätze steigen oder fallen. Der 
Grund dafür ist, dass die technische Grundinfrastruktur in hohem Maße fixe Kosten verursacht, 
die sich nur bei größeren Kapazitätsanpassungen verändern. Werden diese auf eine hohe Ver-
teilmenge verrechnet, fällt die Kennzahl tendenziell günstiger aus (Fixkostendegression). Eine 
geringe Verteilmenge belastet hingegen die Kennzahlenausprägung. 
IT-Kosten je 100 Einwohner in Euro 2023 
 
Bei den IT-Kosten im Einwohnerbezug präsentiert sich die Stadt Münster unterdurchschnittlich. 
Um die Angemessenheit der Kosten insgesamt noch besser einordnen zu können, beziehen wir 
die Anzahl der IT-Endgeräte ein, mit denen die Stadt Münster ihre Arbeitsplätze ausstattet. Die 
Anzahl der IT-Endgeräte geht über die Anzahl der mit IT auszustattenden Arbeitsplätze hinaus. 
So schließen sie beispielsweise auch Doppelausstattungen, Präsentations- und Schulungsge-
räte sowie die Tablets der Verwaltung mit ein. Eine hohe Anzahl von IT-Endgeräten resultiert in 
der Regel aus strategischen Entscheidungen. Sie kann notwendig sein, um zusätzliche Bedarfe 
abzudecken oder einen hohen Ausstattungsstandard zu begründen. In jedem Fall gehen aber 
mit einer höheren Anzahl von IT-Endgeräten auch höhere Anschaffungs- und Betreuungskosten 
einher.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 133 von 316 
IT-Endgeräte je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung in Euro 2023 
 
Die Stadt Münster stellt für ihre Arbeitsplätze mit IT-Ausstattung überdurchschnittlich viele End-
geräte bereit.  
Gründe liegen auch bei der Stadt Münster in einem städtischen Personalaufwuchs gegenüber 
der letzten Prüfung durch die gpaNRW, insbesondere aufgrund einer deutlichen Aufgabenmeh-
rung. Außerdem wurden während der Corona-Pandemie und der massiven Ausweitung von 
Homeoffice und Videokonferenzen mehr Endgeräte beschafft. Die aktuelle mengenmäßige Aus-
stattung ist somit historisch gewachsen und soll nach eigenen Angaben der Stadt Münster nun 
schrittweise verringert werden. Damit sollte perspektivisch eine deutliche Reduzierung der End-
geräteanzahl einhergehen. 
Die IT-Kosten der Stadt Münster setzen sich wie folgt zusammen: 
IT-Kostenbestandteile in Prozent 2023 
 Personalkosten  Sachkosten Gemeinkosten 
Münster 13,07 84,65 2,29 
Interkommunaler Durch-
schnitt31 28.84 66,24 4,92 
Die Kostenstruktur bei der Stadt Münster unterscheidet sich sehr vom interkommunalen Durch-
schnitt der kreisfreien Städte. Bedingt durch das IT-Betriebsmodell der Stadt Münster stehen 
die Sachkosten für die Kernverwaltung im Vordergrund, da die Zahlungen an die citeq den 
Sachkosten zuzurechnen sind. Die entsprechenden Kosten stellen sich im interkommunalen 
Vergleich wie folgt dar: 
 
31 Abweichend von den übrigen Vergleichsdarstellungen stellen wir hier nicht auf den Median, sondern auf das arithmetische Mitte l ab. 
Damit 100 Prozent abgebildet werden können, müssen alle Vergleichswerte aus einem Datensatz stammen. Hierzu werden die jewei li-
gen Kostenbestandteile aller Kommunen summiert und durch die Anzahl der Kommunen geteilt.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 134 von 316 
Sachkosten je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung in Euro 2023 
Kostenarten Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Sachkosten 4.385 1.305 3.153 4.137 5.040 7.078 23 
Die Sachkosten fallen zwar etwas höher aus als bei den meisten kreisfreien Städten. Im aus-
schließlichen Vergleich nur mit denjenigen Städten, die einen ähnlich hohen Sachkostenanteil 
wie die Stadt Münster aufweisen, liegen diese jedoch sehr weit unter dem Durchschnitt. Inwie-
fern die Sachkosten angemessen sind, lässt sich ohne eine tiefergehende Differenzierung in 
Kostenarten und Kostenstellen schwer beurteilen. Dies ist aber nicht Gegenstand dieser Prü-
fung.  
Die Stadt Münster sollte jedoch stärker in den Blick nehmen, wie sie die digitale Transformation 
bei einem insgesamt sehr niedrigen Kostenniveau langfristig erfolgreich fortführen kann. Die al-
terszentrierte Personalstruktur (siehe Kapitel 3.4.2) gibt einen Ausblick darauf, wie notwendig 
die Digitalisierung beispielsweise zur Abfederung des demografischen Effekts in der Stadtver-
waltung Münster werden könnte. 
 Empfehlung 
Damit die Stadt Münster den steigenden Anforderungen an die Digitalisierung langfristig ge-
recht werden kann sollte sie ihr niedriges Kostenniveau verstärkt in den Blick nehmen. 
3.5 Steuerung der Schul-IT 
In ihrer Funktion als Schulträger haben die Städte ihren Schulen gemäß § 79 des Schulgeset-
zes NRW (SchulG NRW) eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie 
orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, gemeinsam mit den Schulen 
die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die IT-Ausstattung in qualifizierter Weise in den 
Unterricht bzw. in die pädagogische Arbeit einbezogen werden kann.  
Die gpaNRW prüft anhand ausgewählter Kriterien, inwiefern die Städte wirksame Steuerungs-
strukturen aufgebaut haben, um dieses Ziel effizient erreichen zu können.  
 Die Stadt Münster hat sehr gute Rahmenbedingungen geschaffen, um die Digitalisierung ih-
rer Schulen zielgerichtet zu steuern.  
Die IT-Ausstattung an den Schulen und deren Betreuung sollten aus einer systematischen 
Steuerung des Schulträgers, unter der Einbeziehung aller Interessensgruppen, resultieren.   
Daraus leiten wir folgende Anforderungen ab: 
 Strategieprozess: Eine Stadt sollte ihre Strategie zur Ausstattung der Schulen verbindlich 
be- und regelmäßig fortschreiben. Die Strategie sollte die pädagogischen Konzepte der 
Schulen adäquat berücksichtigen. Zudem sollte sie in einer konkreten Projektplanung 
münden.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 135 von 316 
 Ressourcenüberblick: Eine Stadt sollte an zentraler Stelle einen Überblick über die IT-
Ausstattungsgegenstände sowie die daraus resultierenden Kosten in der städtischen 
Schullandschaft besitzen.  
 Ausstattungsprozess: Eine Stadt sollte den Prozess der IT-Ausstattung an den Schulen 
von der Bedarfsmeldung bis hin zur Bezahlung und Einrichtung effizient gestalten und 
verbindlich regeln. In diesem Zusammenhang sollte sie Standards formulieren, um die 
Ausstattung möglichst zu harmonisieren und den Prozess zu vereinfachen. Dabei sollte 
sie auch Sicherheitsvorgaben berücksichtigen. 
 Support-Prozess: Eine Stadt sollte den Support-Prozess der Schul-IT, insbesondere die 
Abgrenzung zwischen dem First- und Second-Level-Support, verbindlich regeln. Allen 
Beteiligten sollten ihre Rollen und die resultierende Verantwortung klar sein. Die Support-
fälle sollten systematisch dokumentiert und zu Steuerungszwecken ausgewertet werden. 
 Informationsprozess: Eine Stadt sollte einen regelmäßigen und systematischen Informati-
onsaustausch zwischen allen Beteiligten gewährleisten.  
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Münster in die-
sem Zusammenhang anteilig erfüllt und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren. 
Erfüllungsgrad zur Steuerung der Schul-IT in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen32: 
 
Die Stadt Münster liegt mit ihrem Ergebnis in der Spitzengruppe der kreisfreien Städte in NRW. 
In den einzelnen Prüfaspekten stellen sich die Ergebnisse für die Stadt Münster im interkommu-
nalen Vergleich wie folgt dar: 
 
32 Im Streudiagramm sind nicht alle Einzelwerte ablesbar, da mehrere Werte deckungsgleich sind.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 136 von 316 
Teilerfüllungsgrade zur Steuerung der Schul-IT in Prozent 2024 
 
In allen Prüfaspekten erreicht die Stadt Münster ein sehr gutes Ergebnis. 
So münden die pädagogischen Anforderungen der Schulen an die Informationstechnik des 
Schulträgers Stadt Münster in dessen schulübergreifenden Medienentwicklungsplan (MEP) aus 
2024. Als „themenbezogene Neuausrichtung“ enthält der MEP sehr aktuelle und strategische 
Vorgaben insbesondere zu Themen wie IT-Grundstruktur, Ausstattung, Betrieb, Support und 
Wartung sowie zur Umsetzung und Evaluierung von entsprechenden Maßnahmen. 
Der für eine zentrale Steuerung wichtige und schulübergreifende Überblick über die IT-Ausstat-
tung und die daraus resultierenden Kosten ist bei der Stadt Münster bereits größtenteils voll-
ständig sowie an zentraler Stelle verfügbar. Die Aufbereitung der Daten ist zudem mit verhält-
nismäßig wenig Aufwand verbunden. Das Zusammenspiel des städtischen IT-Dienstleisters ci-
teq und dem fachlich verantwortlichen Amt für Schule und Weiterbildung funktioniert dabei nach 
eigenen Angaben gut. 
Dies gilt auch für Aspekte des Supports. Die Kombination aus „Kontaktlehrern“ und „ci-
teq@school“ beinhaltet feste Zuständigkeiten in den Supportprozessen. Außerdem werden 
Störfälle regelmäßig in einem Ticketsystem dokumentiert und ausgewertet.  
Darüber hinaus gewährleistet die Stadt Münster einen regelmäßigen sowie systematischen 
Austausch zwischen den beteiligten Akteuren des Schulträgers und der Schulen. Hier sticht das 
„Digitallabor“ der Stadt Münster interkommunal positiv hervor, das als zentraler Anlaufpunkt für 
die Exploration neuer Technologien, einen schulübergreifenden Austausch, Fachtage, Exkursio-
nen, medienpädagogische Beratungen und Medienausleihe dient.  
In Bezug auf den Ausstattungsprozess der Stadt Münster haben die Verantwortlichen potenzi-
elle Beschaffungsfälle identifiziert und die Abläufe weitestgehend standardisiert. Außerdem si-
chert die Stadt Münster die Ausstattungsstandards über vorab definierte Warenkörbe ab. Hinzu

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 137 von 316 
kommen umfangreiche Sicherheitsvorgaben und -mechanismen des Schulträgers für die Be-
schaffung und den ausfallsicheren Betrieb der pädagogischen IT-Ausstattung an den Schulen, 
die allerdings noch nicht in einem formellen Sicherheitskonzept zusammenfassend dokumen-
tiert sind.

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 138 von 316 
3.6 Anlage: Ergänzende Tabelle  
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 - Informationstechnik 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
IT in der Kernverwaltung 
F1 
Das langjährige IT-Betriebsmodell der Stadt Münster biete t einen guten Rah-
men für die Bereitstellung von Informationstechnik. In der Praxis nutzt die  
Stadt ihre Möglichkeiten allerdings weiterhin noch nicht voll aus, insbesondere 
wegen der verbesserungswürdigen IT -Gesamtsteuerung. Sehr positiv ist aller-
dings, dass die Verantwortlichen bereits an grundle genden Optimierungen ar-
beiten und sich die Stadt Münster damit auf einem sehr guten Weg befindet.  
113 E1 
Die Stadt Münster sowie die citeq als ihr IT -Hauptdienstleister sollten ihre 
gemeinsamen Anstrengungen zur grundlegenden Verbesserung der 
Steuerungssituation unbedingt fortführen . 
116 
F2 Die Stadt Münster steht bei der Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken 
der künstlichen Intelligenz noch sehr am Anfang.  121 E2 
Die Stadt Münster sollte ihre aktuellen Bemühungen unbedingt fortführen 
und sich verstärkt mit den Möglichkeiten und Gefahr en der künstlichen In-
telligenz befassen. 
121 
F3 
Die Stadt Münster erreicht bei den von der gpaNRW ausgewählten Verwal-
tungsleistungen ein insgesamt schwaches Digitalisierungsniveau, das jedoch 
maßgeblich durch den internen Ablauf bei der Urlaubsgewährung beeinträch-
tigt wird. Wie bei allen Städten bestehen auch in Münster bei der medien-
bruchfreien internen Verarbeitung  einige Verbesserungsmöglichkeiten. 
121 E3 
Auch die Stadt Münster sollte ihre Aufmerksamkeit und di e verfügbaren 
Ressourcen wesentlich stärker auf eine weitestgehend medienbruchfreie 
Bearbeitung innerhalb ihrer V erwaltungsprozesse richten. 
123 
F4 
Die Stadt Münster hat sich beim Prozessmanagement gegenüber der letzten 
überörtlichen Prüfung durch die gpaNRW verbessert. Mittlerweile liegt sie im 
Mittelfeld, was die Anforderungen an ein systematisches Prozessmanagement 
angeht. Während sie beim strategischen Rahmen sowie der operativen Ausge-
staltung bereits auf einem guten Weg ist, nutzt sie die sich daraus ergebenden 
Steuerungsmöglichkeiten allerdings noch nicht konsequent für sich aus.  
124 E4 
Die Stadt Münster sollte typische Tätigkeiten des dez entralen Prozess-
managements verbindlich in ihrer Organisation verankern. Zudem sollte 
die Stadt systematischer die Steuerungsmöglichkeiten nutzen, die sich 
aus dem Prozessmanagement ergeben. Außerdem soll te sie das Poten-
zial von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz systematisch bei ihren 
Prozessoptimierungen berücksichtigen.  
125

  Stadt Münster    Informationstechnik    050.010.050_03378 
Seite 139 von 316 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
F5 
Die Rahmenbedingungen für das Prüfen der sowie mit IT sind in der Stadt 
Münster abermals äußerst schwierig. Weiterhin bedeut en die sehr geringen 
personellen Kapazitäten, dass größ tenteils lediglich einige pflichtige Aufgaben 
der IT-Prüfung wahrgenommen werden können. Hinzu kommt, dass keinerlei 
Unterstützung durch Dritte besteht. Möglichkeiten, um über die pflichtigen As-
pekte hinaus prüfen oder sogar beratend Projekte begleiten zu können, beste -
hen dadurch kaum. 
129 E5 
Die Stadt Münster sollte die personelle Situation für IT -Prüfungen sowie -
Beratungen im Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision grundle-
gend verbessern. Zudem sollte die Stadt prüfen, ob für sie eine interkom-
munale Unterstützung in Frage kommt.  
130 
F6 
Die IT-Kosten der Stadt Münster sind niedrig. Ähnlich zur letzten überörtlichen 
Prüfung durch die gpaNRW sind keine wesentlichen Einsparmöglichkeiten er-
kennbar. Es besteht vielmehr das Risiko, dass sich dies auf die nötige digitale 
Transformation der Stadt Münster auswir ken könnte. 
131 E6 
Damit die Stadt Münster den steigenden Anforderungen an die Digita lisie-
rung langfristig gerecht werden kann sollte sie ihr niedriges Kostenniveau 
verstärkt in den Blick nehmen. 
134

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
Seite 140 von 316 
4. Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 
4.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Gebäu-
dewirtschaft - Klimaschutz stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die sich über alle Bereiche der Stadt Münster er-
streckt. Der vorliegende Bericht befasst sich insbesondere mit dem Klimaschutz innerhalb der 
Gebäudewirtschaft. Die Anpassung des Gebäudeportfolios an die Notwendigkeiten des Klima-
schutzes ist eine langfristige Aufgabe, die über viele Jahre eine erhebliche personelle wie finan-
zielle Ressourcenbereitstellung erfordert.  
Für die Stadt Münster hat das Thema Klimaschutz eine große Bedeutung. Handlungsleitend 
sind für die Stadt die Konzeptstudien „Münster Klimaneutralität 2030“ und „Klimaneutrale Stadt-
verwaltung 2030“ sowie das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2030. Damit hat sich 
die Stadt Münster einen deutlich kürzeren zeitlichen Rahmen gesetzt, als es die gesetzlichen 
Vorgaben vorsehen (bis zum Jahr 2045).  
Diese klimapolitischen Ziele der Stadt Münster sind sehr ambitioniert. Zumal eine eigene Bezif-
ferung der notwendigen Maßnahmen lediglich für einen Teil der städtischen Gebäude vorliegt. 
Für die Bewertung aller städtischen Gebäude hat die gpaNRW eine Hochrechnung des Finanz-
bedarfs für die Zielerreichung durchgeführt und diese dem Finanzmitteleinsatz der Jahre 2020 
bis 2023 für die städtischen Liegenschaften gegenübergestellt. Bei Berücksichtigung des ge-
samten städtischen Gebäudebestandes müsste die Stadt ihren Finanzmitteleinsatz der Hoch-
rechnung zufolge deutlich erhöhen. 
Ein Energiemanagementsystem hat die Stadt Münster für ihr Gebäudeportfolio eingeführt, wel-
ches sukzessive erweitert wird. Mit diesem System kann eine systematische, zeitnahe und ge-
bäudescharfe Verbrauchsdatenerfassung vorgenommen werden. 
Durch das vorhandene Monitoringsystem verfügt die Stadt Münster über ein Steuerungsinstru-
ment, welches für eine effiziente Maßnahmenumsetzung sowie die Überprüfung der Zielerrei-
chung notwendig ist.  
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Stadt Münster mit ihren zahlreichen Maßnahmen, 
insbesondere im eigenen Gebäudebestand, der gesetzlich geforderten Vorbildfunktion nach-
kommt. Dennoch ist ungewiss, ob die Stadt mit den aktuell verfügbaren Ressourcen den erfor-
derlichen Beitrag leisten kann, um die angestrebte Treibhausgasneutralität bis 2030 zu errei-
chen.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
Seite 141 von 316 
4.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir 
als Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte 
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht. 
4.3 Inhalte, Ziele und Methodik 
In den letzten Jahrzehnten hat sich das Klima global verändert. Die Erde wird wärmer und das 
Klima wandelt sich, und das schneller als zuvor und weltweit. Auch in Deutschland sind die 
Auswirkungen des Klimawandels deutlich spürbar. So haben extreme Hitze und Trockenheit, 
Starkregen und Überschwemmungen deutlich zugenommen. 
Das Klima zu schützen, ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Daher hat die Lan-
desregierung Klimaschutzziele festgelegt, um damit einen Beitrag zur Einhaltung der nationalen 
Klimaschutzziele sowie der europäischen Klimaschutzvorgaben zu erbringen. Sie legen fest, 
wie die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert werden 
sollen: 
 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, 
 bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent, 
 bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität. 
Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen notwendig, die auf EU-, Bundes-, 
Länder-, aber auch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen. 
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Städte mit den Vorgaben zur Einsparung 
von Treibhausgasen umgehen. Dies stellt ein sehr breites Spektrum dar. Daher befasst sich 
dieser Bericht schwerpunktmäßig mit klimaschutzrelevanten Strategien im Gebäudesektor, die 
dazu beitragen, direkte und indirekte Emissionen im Rahmen der Gebäudenutzung zu reduzie-
ren. 
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale und Risiken hinzuweisen. 
Die Darstellung und Beschreibung der Vorgehensweise der bisherigen und geplanten Maßnah-
men und Ziele schafft Transparenz. Zusätzlich sensibilisiert sie die Entscheidungsträger für ei-
nen bewussten und zielgerichteten Umgang mit dieser Thematik.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
Seite 142 von 316 
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Organisation sowie die Strategie des Klimaschutzes 
bei den Städten. Wir betrachten, ob und auf welcher Grundlage eine CO2-Bilanzierung bereits 
erstellt und wie weit das Energiemanagement ausgebaut ist. Anhand der durchgeführten Maß-
nahmen wollen wir eruieren, ob ein Monitoring vorhanden ist. Aufgrund der hohen Investitions-
kosten betrachten wir darüber hinaus, inwieweit ein Bauinvestitionscontrolling installiert ist. 
4.4 Strukturen 
Die Strukturen einer Stadt haben Einfluss auf den erforderlichen Gebäudebestand. So wirken 
sich Einwohnerzahlen und Gebietsfläche beispielsweise auf den Bedarf an Schulen, Kinderta-
geseinrichtungen und Feuerwehrgerätehäusern aus. 
In der Stadt Münster leben auf einer Fläche von ca. 300 qkm rund 320.000 Einwohner und Ein-
wohnerinnen. Mit etwas über 1.000 Einwohnern je qkm gehört Münster zu den eher gering be-
siedelten Großstädten in Nordrhein-Westfalen. Nach der Stadt Hamm hat sie die zweitgeringste 
Bevölkerungsdichte im Vergleich der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.  
Strukturkennzahlen Münster 2023 
Grund- und Kennzahlen Münster  Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert   
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
EW* 317.713 111.770 174.989 260.126 359.007 1.073.096 23 
Gebietsfläche in qkm 303 51,42 95,95 160 222 405 23 
EW je qkm (Bevölkerungs-
dichte) 1.048 792 1.515 2.078 2.487 3.046 23 
Quelle: IT.NRW zum 31.12.2022 *EW = Einwohnerinnen bzw. Einwohner  
Die Stadt Münster verfügt insgesamt über rund 500 städtische Liegenschaften (ca. 1.100 Ge-
bäude) mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von rund 1,25 Million Quadratmetern. Dabei ist den 
Schulen mit rund 600.000 qm der überwiegende Teil der Fläche zuzuordnen.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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Städtisches Gebäudeportfolio Münster 2024 
 Anzahl Standorte Anzahl Gebäude BGF in qm Anteil BGF in % 
Schulen 93 362 604.956 48,6 
Verwaltungseinrichtungen 43 61 146.191 11,8 
Kultur und Wissenschaft 40 66 93.330 7,5 
Soziale Leistungen 65 171 78.995 6,3 
Sport 48 131 70.267 5,6 
Kitas  73 105 65.966 5,3 
Allgemeines Grundvermögen  54 101 51.966 4,2 
Feuerwehr 27 39 41.912 3,4 
Friedhöfe und Gärtnerunterkünfte  16 34 9.524 0,8 
Kinder- und Jugendarbeit 13 21 10.435 0,8 
Betriebshöfe 3 8 6.837 0,5 
Sonstiges 11 32 63.658 5,1 
Gesamtsumme 486 1.131 1.244.036 100 
Die Gesamtfläche der städtischen Gebäude entspricht umgerechnet über 7.100 durchschnittli-
chen Einfamilienhäusern. Hierdurch wird deutlich, welchen Beitrag die Stadt Münster mit ihrer 
Vorbildfunktion für einen funktionierenden Klimaschutz im eigenen Gebäudebestand leisten 
kann.  
Bei der Stadtverwaltung Münster arbeiten insgesamt rund 7.500 Mitarbeitende. Die Verwaltung 
der Stadt Münster ist in sechs Dezernate aufgeteilt. 
4.5 Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft 
Die kommunalen Träger sind Schlüsselakteure für das Gelingen des Klimaschutzes vor Ort. 
Ihnen kommt in diesem umfassenden Transformationsprozess eine besondere Bedeutung zu: 
Einerseits entsteht bei den Städten ein großer Teil der klimarelevanten Emissionen, etwa durch 
Gebäude, Mobilität sowie Gewerbe und Industrie. Andererseits haben die kommunalen Träger 
mit ihren vielfältigen Funktionen als Vorbild, Planer, Eigentümer, Versorger und größter öffentli-
cher Auftraggeber weitreichende Handlungsmöglichkeiten, um den Klimaschutz vor Ort voran-
zubringen.  
4.5.1 Organisation  
 Die Stadt Münster koordiniert und steuert das Thema Klimaschutz in der Stabsstelle Klima. 
Die Maßnahmen für den Klimaschutz im eigenen Gebäudebestand führt der Bereich Immo-
bilienmanagement durch. Die Verantwortlichkeiten sind klar definiert. 
Das Thema Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft sollte eine Stadt von zentraler Stelle aus ko-
ordinieren und steuern. Die Aufgabenbereiche sollten klar definiert und abgegrenzt sein.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
Seite 144 von 316 
Das Thema Klimaschutz ist bei der Stadt Münster im Dezernat des Oberbürgermeisters ange-
siedelt. Hier ist die Stabsstelle Klima zuständig. Die Aufgabe der städtischen Stabsstelle Klima 
ist es, städtische Aktivitäten für Klimaschutz und Klimaanpassung zu koordinieren und zu initiie-
ren sowie zu Klimaarbeit zu beraten und zu informieren.  
Neben der koordinierenden Funktion der Stabsstelle werden entsprechende Projekte und Maß-
nahmen insbesondere im eigenen Gebäudebestand im Amt 23 – Amt für Immobilienmanage-
ment (Dezernat VI) bearbeitet. Zu den Aufgaben gehören: 
 An- und Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Grundstücken, 
 Energiemanagement, 
 Planung und Projektsteuerung von Bauvorhaben, 
 Gebäudebewirtschaftung sowie 
 Koordinierung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. 
Besonders zu erwähnen ist, dass innerhalb des Amtes für Immobilienmanagement eine eigene 
„Koordinierungsstelle Klimaschutz und Energie für städtische Gebäude“ vorhanden ist. Von die-
ser wurde insbesondere die Sanierungsstrategie maßgeblich entwickelt. 
Die beteiligten Bereiche tauschen sich regelmäßig über die entsprechenden Maßnahmen aus. 
So ist gewährleistet, dass alle den gleichen Kenntnisstand haben. 
4.5.2 Strategie 
 Für die Stadt Münster hat das Thema Klimaschutz eine große Bedeutung. Umfangreiche Be-
schlüsse und Maßnahmen machen dies deutlich. Handlungsleitend ist das Ziel der Kli-
maneutralität bereits bis zum Jahr 2030. 
Eine Stadt sollte eine nachhaltige Strategie zum Klimaschutz haben, um der eigenen Klimaver-
antwortung gerecht zu werden. Sie sollte auf Basis eines politischen Beschlusses strategische 
Zielvorgaben verbindlich festlegen. Klimaschutz sollte damit systematisch, personell und finan-
ziell in einer Stadt und damit auch in der Gebäudewirtschaft verankert sein. Für die Gebäude-
wirtschaft bedarf es Vorgaben zum Klimaschutz, mit denen der Betrieb, der Bau und Umbau 
von Gebäuden gestaltet wird. Wesentlicher Bestandteil dieser Vorgaben sollten eindeutige und 
messbare Zielsetzungen sein. In diesen Zielsetzungen sollte definiert werden, wieviel Emissio-
nen durch den städtischen Gebäudebestand in der Zukunft emittiert werden dürfen. 
Das Thema Klimaschutz hat bei der Stadt Münster eine hohe Priorität. Wesentliche Meilen-
steine waren in den letzten Jahren die Klimaschutzkonzepte 2020 und 2050, die in den Jahren 
2010 und 2015 beschlossen wurden. Mit diesen Konzepten gab es konkrete Vorstellungen zur 
Minderung der Treibhausgasemissionen. 
Seitdem hat die Stadt Münster bzw. haben die politischen Gremien zahlreiche Beschlüsse und 
Maßnahmen zum Klimaschutz gefasst und auch bereits umgesetzt. Folgend eine Auswahl der 
maßgeblichen Aktivitäten, die in den letzten Jahren erfolgt sind: 
 Teilnahme am European Energie Award (EEA)

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
Seite 145 von 316 
 Bundeshauptstadt im Klimaschutz und Energiesparkommune 
 Klimaschutzkonzept 2020 (2010), 
 Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 (2010), 
 Masterplan 100 % Klimaschutz – Münster Klimaschutz 2050 (Prozess 2016-2020), 
 Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 zur Umsetzung des Masterplans 100 % Klima-
schutz, „Klimaneutralität“ 2030 (Beschluss 2019), 
 Klimanotstand (2019) 
 Ausbau Photovoltaikanlagen (Beschluss 2019), 
 Überarbeitung Gebäudeleitlinien, Klimaneutralität für städtische Gebäude (2020), 
 Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ (2021), 
 Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ (2021) 
 Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude (2022) 
 Energie- und Treibhausgasbilanz 2021 (2023) 
Die hier dargestellten Aktivitäten und daraus abzuleitenden Maßnahmen machen deutlich, dass 
das Thema Klimaschutz bei der Stadt Münster einen hohen Stellenwert hat. Der gesetzlich be-
schriebenen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand kommt die Stadt Münster nach und leistet 
damit einen nennenswerten Beitrag zur Erreichung der Landes-, Bundes- und EU-Klimaziele. 
Die unterschiedlichen Beschlüsse und entsprechenden Maßnahmen haben jeweils wichtige 
Schnittstellen zu anderen Maßnahmen (siehe auch Kapitel 4.5.3 Planung von Klimaschutzmaß-
nahmen) und wären für sich alleine genommen nicht so wirksam wie im Verbund. Insofern ist 
eine gesteuerte Vernetzung der Maßnahmen notwendig. Hier kommt der Stabsstelle Klima eine 
besondere Bedeutung zu. Wie bereits im vorherigen Kapitel erläutert, nimmt diese Stabsstelle 
eine Schlüsselposition ein. 
Ein wesentlicher Meilenstein für die Ausrichtung der Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich Kli-
maschutz der Stadt Münster ist die Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“, die im Sep-
tember 2021 vom Rat beschlossen wurde. Für den städtischen Gebäudebestand ist die Kon-
zeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ maßgebend, die im Oktober 2021 dem Rat 
vorgelegt wurde. 
Handlungsleitend für die Stadt Münster ist das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 
2030. 
Die kreisfreien Städte in NRW haben inhaltlich und zeitlich gesehen unterschiedliche Strategien 
zur Erreichung ihrer Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität). Zeitlich gesehen ergibt sich ein 
unterschiedliches Ambitionsniveau mit einer Spannbreite von 15 Jahren.

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Zieljahre der kreisfreien Städte zur Erreichung der Treibhausgasneutralität 
 
Von den 23 kreisfreien Städten haben zwei weitere, genau wie die Stadt Münster, 2030 als Ziel-
jahr festgelegt.  
Das Klimaabkommen von Paris hat zum Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius 
und deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Auf dieser Grundlage lässt sich nach wis-
senschaftlicher Berechnung die Gesamtmenge an Emissionen (CO2-Budget) ableiten, die noch 
emittiert werden darf, um die entsprechende Klimagrenze mit einer bestimmten Wahrscheinlich-
keit nicht zu überschreiten. 
Ein Großteil der kreisfreien Städte nutzt insofern ein für Deutschland berechnetes nationales 
CO2-Budget als geeigneten Maßstab für die eigene Klimapolitik. 
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt aktuell für Deutschland ab 2024 ein 
CO2-Budget in Höhe von rd. 3,9 Gigatonnen33 CO2 nach dem Einwohnerprinzip. Hierdurch 
könnte die Erderwärmung auf 1,75 Grad Celsius begrenzt werden. Dies setzt allerdings bei ei-
ner 67-prozentigen Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung und einer linearen Emissionsreduk-
tion eine Klimaneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2037 voraus. Nach diesem Szenario ver-
bleiben Deutschland somit noch 13 Jahre, bis die Klimaneutralität erreicht sein sollte. 
Die Stadt Münster orientiert sich hinsichtlich des Zeitpunktes der anzustrebenden Treibhaus-
gasneutralität ebenfalls an der Betrachtung des zur Verfügung stehenden CO2- Restbudgets. 
Weitere Ausführungen hierzu ergeben sich aus dem Abschnitt „Treibhausgasbilanz“.  
Mit den zuvor genannten Beschlüssen und Maßnahmen hat die Stadt Münster eine gute Grund-
lage für einen aktiven Klimaschutz im eigenen Konzern geschaffen. 
Der Klimaschutz ist eine gesetzlich verankerte Anforderung mit höchster Priorität. In der Veröf-
fentlichung „Erstes Klimaschutzpaket Nordrhein-Westfalen“ 34 äußert sich die Landesregierung 
NRW wie folgt:  
„Folgende Klima-Rangfolge in absteigender Vorrangigkeit wird festgelegt:  
 Vermeidung von Emissionen durch klimaneutrale Alternativen,  
 
33 Laut Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen aus M ärz 2024 (basierend auf FORSTER et al. (2023))  
34 Erstes Klimaschutzpaket NRW, S. 9 / Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NR W, 
Juni 2023

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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 Reduktion von Emissionen durch emissionsärmere Alternativen und 
 Kompensation von Emissionen durch Zukauf von Kompensationsgutschriften.“ 
Die Landesverwaltung NRW selbst hat das Ziel, bis 2030 klimaneutral zu sein.  
Die Landesregierung gibt mit der o.g. Klima-Rangfolge eine klare Priorisierung der Vorgehens-
weise vor. Eine politische Entscheidung auf kommunaler Ebene, die eigene Klimaneutralität 
schneller als gesetzlich vorgegeben zu erreichen und ggfs. hierbei die Kompensation von Emis-
sionen durch Zukauf von Kompensationsgutschriften zu nutzen, ist aus unserer Sicht im Rah-
men der kommunalen Selbstverwaltung zunächst nicht zu beanstanden. 
Allerdings ist zu bedenken, dass Finanzmittel, die für Kompensationsgutschriften genutzt wer-
den, nicht zur Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der eigenen Infrastruktur 
zur Verfügung stehen. Wir begrüßen es daher, dass die Möglichkeit über Kompensationsgut-
schriften die Klimaschutzziele zu erreichen, in der Priorisierung der Landesregierung an letzter 
Stelle steht und somit nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollte. 
Hinzu kommt, dass es von hohem Interesse sein wird, welche Qualität die Kompensationsgut-
schriften enthalten und wo diese zum Tragen kommen.  
In der Konzeptstudie „Münster Klimaneutral 2030“ der Stadt Münster wird auf die verschiedenen 
Möglichkeiten der Kompensation eingegangen. Es wird empfohlen, unvermeidbare THG-Emis-
sionen, soweit möglich, vorwiegend lokal zu kompensieren. Erst dann ist eine Kompensation 
regional und global zu prüfen. 
4.5.3 Planung von Klimaschutzmaßnahmen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket ausgearbeitet. Im Weiteren sind 
die notwendigen Maßnahmen realistisch zu beziffern und in den kommenden Haushalten zu 
berücksichtigen. 
Sobald die strategischen Vorgaben zur Erreichung der Klimaneutralität vorliegen, bedarf es zur 
Umsetzung einer konkreten Maßnahmenplanung. Eine Stadt sollte ihre Maßnahmenplanung 
zentral, d.h. strukturübergreifend über alle Dezernate anlegen. Die Maßnahmen müssen zielori-
entiert sein. Sie sollten mit einer Ressourcenplanung verbunden werden und zeitlich kalkuliert 
sowie mit Meilensteinen hinterlegt sein. Dabei sollten die Aufgaben untereinander priorisiert 
werden. Abschließend sollte geregelt sein, wie der Maßnahmenplan überwacht und im Bedarfs-
fall angepasst wird. 
Für die Umsetzung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 hat die Stadt Münster zahlreiche 
Maßnahmen geplant. Einige befinden sich bereits in der Umsetzung oder sind mittlerweile fer-
tiggestellt.  
Mit dem Klimaschutzkonzept 2020 und dem auf dieser Grundlage aufbauenden „Masterplan 
100 % Klimaschutz – Münster Klimaschutz 2050“ hat die Stadt Münster bereits umfangreiche 
Maßnahmen entwickelt. Für die Umsetzung des „Masterplans 100 % Klimaschutz“ hat die Stadt 
das „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030“ für Münster erstellt. Hier wurden zahlreiche Maß-
nahmen den folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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 Handlungsfeld Arbeiten und Wirtschaften 
 Handlungsfeld Bauen und Sanieren 
 Handlungsfeld Energieversorgung und erneuerbare Energien 
 Handlungsfeld Klimaschonende Entscheidungen 
 Handlungsfeld Mobilität 
 Handlungsfeld Koordination und übergreifende Projekte 
Aufgrund der sich veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere dem fortschreitenden Kli-
mawandel, hat die Stadt Münster die bisherigen Klimaschutzkonzepte weiterentwickelt zur Kon-
zeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“. Hier wurde das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 
zum Jahr 2030 „über den kompletten Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern definiert“.  
In diesem Zusammenhang wurden insgesamt elf Adhoc-Maßnahmen erarbeitet, die auf den 
bisherigen Maßnahmen aufsetzen, allerdings zum Teil verschärft und erweitert wurden. Dane-
ben wurden noch weitere, übergeordnete und perspektivische Maßnahmenvorschläge zur Stär-
kung des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 erarbeitet.  
Allerdings wird in der Konzeptstudie sowie der entsprechenden Vorlage (V/0628/2021) deutlich 
formuliert, dass das von der Stadt Münster gesetzte Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum 
Jahr 2030 mehr als ambitioniert ist: „Unter den gegebenen und in dem Gutachten dargestellten 
Rahmenbedingungen und Handlungsspielräumen ist selbst bei Umsetzung aller Handlungs-
möglichkeiten die Erreichung der Klimaneutralität für Münster bis 2030 alleine nicht möglich.“ 
Weiter heißt es: „Grundsätzlich gilt dabei, dass auch das sehr breit aufgestellte Handlungspro-
gramm Klimaschutz 2030 bereits ein Mammutprogramm ist und dessen vorgezogene, vollstän-
dige Umsetzung die derzeitigen Ressourcen und Kapazitäten (insbesondere Personal und Fi-
nanzen) des Konzerns Stadt Münster überlastet. Die im Rahmen der Beschlussfassung des 
Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von mehr als 
40 Mio. Euro für die Jahre 2020 bis 2023 sind ein erster wichtiger Schritt, reichen dafür aber bei 
Weitem nicht aus.“ 
Durch diese Aussagen wird sehr deutlich, dass die von der Stadt Münster vorgegebene Zielset-
zung ein überaus großer Kraftakt bedeutet.  
Für die Stadtverwaltung hat die Stadt Münster ebenfalls eine Konzeptstudie erarbeitet: „Klima-
neutrale Stadtverwaltung 2030“. Ein wichtiger Bestandteil der Konzeptstudie ist das Maßnah-
menprogramm. Dabei sind 22 Maßnahmen mit insgesamt 49 Bausteinen entstanden. Die Maß-
nahmen sind den folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen: 
 Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen 
 Handlungsfeld Mobilität 
 Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 
 Handlungsfeld Beschaffung und Veranstaltungen

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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Für den städtischen Gebäudebestand ist das Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Ent-
sorgung maßgebend. Hier wurden folgende Maßnahmen definiert: 
Handlungsfeld Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung 
Nr. Maßnahme 
1. Energetische Sanierung im Bestand  
2. Zukunftsfähiger Neubau 
3. Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften  
4. Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften  
5. Erneuerbare Energieversorgung  
6. Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen  
7. Klimaneutrale Eigenbetriebe im Konzern Stadt Münster  
8. Nachhaltiger Energieeinkauf 
Für die Maßnahmen wurden Steckbriefe erarbeitet. Mit den Maßnahmensteckbriefen beschreibt 
die Stadt Münster die einzelnen Maßnahmen mit den notwendigen Angaben zu Zielsetzungen, 
Zuständigkeiten, Beteiligten oder auch den zeitlichen Rahmen. Zur Einschätzung des Maßnah-
mensteckbriefes stellen wir die wesentlichen Inhalte in der nachfolgenden Tabelle dar. 
Maßnahmensteckbrief Münster 
Maßnahmentitel 
Kurzbeschreibung 
Zielsetzungen 
Bausteine 
Zuständigkeiten, Beteiligte 
THG-Minderungspotenzial 
Erfolgsindikatoren, Zeitrahmen  
Wesentlichkeit in Bezug auf Klimaneutralität 
Vorarbeiten/Bezug 
Schritte, Sofortmaßnahmen  
Der Steckbrief enthält wichtige Aspekte zur Einordnung der Maßnahmen hinsichtlich Aufwand 
und Wirkung.  
Mit Blick auf den eigenen Gebäudebestand kommt der Sanierung der städtischen Gebäude 
eine besondere Bedeutung zu. Insgesamt verursacht die Stadtverwaltung Münster ca. zwei Pro-
zent der Gesamtemissionen. Der Anteil der Stadtverwaltung Münster ist somit relativ gering, 
gleichwohl kommt der Stadt eine Vorbildfunktion zu. Sie sollte mit gutem Beispiel vorangehen 
und den Energieverbrauch und somit den CO2-Ausstoss senken. Daher hat die Stadt Münster in 
einem weiteren Schritt eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität 2030 für städtische 
Gebäude erarbeitet.

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Ziel dieser Strategie ist es, den Energieverbrauch der städtischen Gebäude bezogen auf das 
Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 Prozent sowie die CO2-Emissionen um min-
destens 70 Prozent zu reduzieren. Weiter heißt es in dem Strategiepapier: „Eine weitere Redu-
zierung kann nur durch die entsprechenden Anstrengungen auf Bundes- und Landesebene so-
wie durch den kommunalen Energieversorger (Stadtwerke Münster GmbH) erfolgen.  
Die Erreichung der Treibhausgasneutralität kann die Stadt Münster somit nicht alleine mit ihren 
eigenen Maßnahmen erreichen.  
Für die Erarbeitung der Strategie für die städtischen Gebäude hat die Stadt Münster mittels ei-
ner Portfolioanalyse (und im Weiteren mit einer Nutzwertanalyse) aus den rund 500 städtischen 
Standorten insgesamt 46 Standorte identifiziert, bei denen mit energetischen Maßnahmen die 
Reduktionsziele erreicht werden können.  
Für diese Standorte hat die Stadt Standort-Steckbriefe erstellt, aus denen alle relevanten Daten 
zum Standort selbst, zu den erforderlichen Maßnahmen (inkl. Kostenberechnung) sowie den 
voraussichtlichen Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen hervorgehen.  
Insgesamt ergibt sich aus der Aufstellung ein Finanzmittelbedarf (Kostenprognose inklusive 
jährlicher Preissteigerung von sechs Prozent) von rund 320 Mio. Euro bis zum Jahr 2030. Aller-
dings ist aufgefallen, dass in der o.g. Summe von 320 Mio. Euro nicht alle Standorte kostenmä-
ßig berücksichtigt sind. Von den 46 Standorten sind lediglich 36 Standorte kostenmäßig erfasst. 
Bei den verbleibenden Standorten ist z.B. die „Finanzierung sichergestellt“ und die Kosten be-
reits im Haushalt berücksichtigt. Andere Standorte befinden sich noch in der (Neu-)Planung. Bei 
diesen verbleibenden Standorten handelt es sich um Maßnahmen in einer Größenordnung von 
rund 50 Mio. Euro. Es wird somit deutlich, dass in der Gesamtsumme von 320 Mio. Euro „ledig-
lich“ Maßnahmen für 36 Standorte enthalten sind. Werden alle 46 Standorte betrachtet, ergibt 
sich eine Summe von rund 370 Mio. Euro. 
Bis zum Zieljahr 2030 verbleiben der Stadt Münster noch sieben Jahre (ab 2024). Umgerechnet 
auf die verbleibenden Jahre bis zum Zieljahr ergibt sich somit ein jährlicher Finanzmittelbedarf 
von rund 53 Mio. Euro. Allerdings sind in der Haushaltsplanung für die folgenden Jahre nicht die 
entsprechenden Finanzmittel berücksichtigt. Das Finanzbudget bewegt sich auf dem Niveau der 
Vorjahre (25 bis 30 Mio. Euro, siehe nachfolgende Tabelle auf Seite 15). 
Weiterhin spielen für die Umsetzung der Maßnahmen die personellen Ressourcen bei der Stadt 
Münster eine wesentliche Rolle. Die Stadt hat dargestellt, dass für die realistische Umsetzung 
der Maßnahmen eine Fachstelle mit insgesamt zehn zusätzlichen Vollzeit-Stellen notwendig 
wäre. Tatsächlich wurden bisher lediglich drei Vollzeit-Stellen (zwei für den Hochbau, eine für 
die technische Gebäudeausstattung – TGA) bewilligt und besetzt.  
Nach Durchsicht der entsprechenden Unterlagen wird deutlich, dass bei einigen Standorten le-
diglich kleinere Maßnahmen vorgesehen sind (z.B. Anpassung der Regelungstechnik an Hei-
zungssystem oder einzelne Sanierungsmaßnahmen). Eine vollumfängliche energetische Sanie-
rung ist in der Regel nicht vorgesehen und somit auch nicht kostenmäßig erfasst.  
Die gpaNRW sieht in der Bezifferung und auch der tatsächlichen Berücksichtigung notwendiger 
Maßnahmen in der städtischen Haushaltsplanung eine wichtige Voraussetzung, um das selbst 
gesteckte Ziel der THG-Neutralität für den Gebäudebestand bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

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Um den Finanzmittelbedarf zu beurteilen, der für die Sanierung des städtischen Gebäudebe-
stands der Stadt Münster hin zur THG-Neutralität notwendig wird, hat die gpaNRW eine Kalku-
lation anhand eines Wertekorridors in Verbindung mit der Fläche der Gebäude entwickelt. 
Der Wertekorridor gibt einen finanziellen Rahmen mit von- / bis-Werten an sowie einem Basis-
wert. Dabei handelt es sich um Orientierungswerte, die auf Erfahrungswerten anderer Kommu-
nen sowie auf Fachliteratur basieren35,  die durchaus nach unten wie auch nach oben, je nach 
Vorhaben, abweichen können. 
Wertekorridor für die Sanierung städtischer Gebäude in Euro je qm BGF 
von Basiswert  bis 
1.600 2.500 3.400 
Der Basiswert liegt bei 2.500 Euro je qm Bruttogrundfläche (BGF). Dieser beinhaltet Finanzmit-
tel für Umbauten, Modernisierungen oder Instandsetzungen oder auch Kombinationen aus den 
vorgenannten Maßnahmen. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Maßnahmen, die 
dem Klimaschutz dienen. Eine Differenzierung ist für diese Überschlagskalkulation nicht mög-
lich. Nicht enthalten sind Nebenkosten wie z.B. eigene Personalaufwendungen in den Ämtern 
oder Planungskosten für externe Dritte. 
Es handelt sich um einen Schätzwert und soll lediglich eine Prognose darstellen. Die tatsächli-
chen Kosten für den Umbau des Gebäudebestandes können durchaus höher liegen. Da aber 
voraussichtlich nicht alle Gebäude angepasst werden müssen, wir aber den gesamten Flächen-
anteil mit diesem Wert multiplizieren, ist der Basiswert als Schätzwert angemessen. 
Der in der o.g. Strategie betrachtete Gebäudebestand der 46 Standorte umfasst eine Fläche 
von rund 440.000 Quadratmeter (BGF). Multipliziert mit dem Basiswert von 2.500 Euro je qm 
BGF ergibt sich ein Finanzmittelbedarf von insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro, der für die Zielerrei-
chung der Treibhausgasneutralität im eigenen Gebäudebestand bis zum Jahr 2030 aufgewen-
det werden muss. Umgerechnet auf die verbleibenden Jahre bis zum Zieljahr ergibt sich ein 
jährlicher Finanzmittelbedarf von rund 157 Mio. Euro.  
Damit die Stadt Münster das Ziel des treibhausgasneutralen Gebäudebestandes bis 2030 rea-
listisch erreichen kann, muss die Stadt die notwendigen Finanzmittel bis 2030 nicht nur verpla-
nen, sondern auch in den Gebäuden umsetzen. Diese Finanzmittel hat die Stadt Münster aller-
dings bisher nicht in ihrer Haushaltsplanung berücksichtigt. Sollte in den ersten Jahren die Um-
setzung in der entsprechenden Höhe nicht erreicht werden, erhöht sich der Finanz- und Umset-
zungsbedarf in den Folgejahren.  
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Stadt in ihrer Strategie lediglich nur einen Teil ihrer 
Gebäude berücksichtigt hat. Von den gesamten über 500 Standorten mit rund 1,25 Mio. Qua-
dratmetern BGF sind lediglich 46 Standorte mit rund 440.000 Quadratmeter enthalten. Legt 
man die gesamte städtische Gebäudefläche nach der zuvor beschriebenen Berechnung zu 
 
35 Diese Werte basieren insbesondere auf Baukostenberechnungen für öf fentliche Gebäude sowie auf Standards der DIN 276, die die 
Bauwerkskosten (KG 300) und die Kosten für technische Anlagen (KG 400) detailliert beschreibt.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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Grunde, ergibt sich ein Finanzmittelbedarf von insgesamt über drei Mrd. Euro, was bis zum Ziel-
jahr 2030 einem Bedarf von über 445 Mio. Euro pro Jahr entspricht.  
Zusammenfassend ergeben sich somit unterschiedliche Finanzmittelbedarfe: 
 370 Mio. Euro / 53 Mio. Euro p.a. – Berechnung Strategie Stadt Münster (46 Standorte) 
 1,1 Mrd. Euro / 157 Mio. Euro p.a. – Berechnung gpaNRW (46 Standorte) 
 drei Mrd. Euro / 445 Mio. Euro p.a. – Berechnung gpaNRW (alle Standorte) 
Neben dem erforderlichen Finanzmittelbedarf für die kommenden Jahre bis zum Erreichen der 
THG-Neutralität, haben wir uns auch den bisherigen Finanzmitteleinsatz in den eigenen Gebäu-
debestand angesehen.  
Finanzmitteleinsatz für städtisches Gebäudeportfolio Münster in Mio. Euro 
 2020 2021 2022 2023 
Finanzmitteleinsatz in Mio. € 24,8 24,3 29,7 26,1 
Im Durchschnitt der hier genannten Jahre hat die Stadt Münster jährlich rund 26 Mio. Euro (kon-
sumtiv und investiv, ohne Neubaumaßnahmen) zur Erhaltung der städtischen Gebäude veraus-
gabt.  
In der folgenden Grafik haben wir den bisherigen Finanzmitteleinsatz dem Finanzmittelbedarf 
gegenübergestellt. 
Finanzmitteleinsatz und Finanzmittelbedarf im städt. Gebäudemanagement Münster in Mio. Euro 
 
* bis 2023: IST, ab 2024: PLAN (kalkulierter Bedarf  z.T. nach gpa-Modellrechnung)

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Es wird deutlich, dass der zukünftig erforderliche Finanzmittelbedarf erheblich über dem bisheri-
gen Finanzmitteleinsatz liegt. Die Stadt Münster müsste bzw. muss ihre Finanzmittel in den ei-
genen Gebäudebestand deutlich erhöhen, wenn sie ihr ambitioniertes Ziel der THG-Neutralität 
bis zum Jahr 2030 realistisch erreichen möchte. Wie bereits oben dargestellt, bewegen sich die 
entsprechend notwendigen Finanzmittel in der Haushaltsplanung allerdings auf dem Niveau der 
Vorjahre. 
Weiterhin wird, wie bereits bei den oben gemachten Ausführungen zum Wertekorridor darauf 
hingewiesen, dass es sich bei der Hochrechnung des Finanzmittelbedarfs nicht ausschließlich 
um Klimaschutzmaßnahmen handelt. Hier ist vielmehr eine ganzheitliche Sanierung („Vollsanie-
rung“) eines Gebäudes berücksichtigt. 
Welcher Finanzbedarf für die nächsten Jahre tatsächlich notwendig ist, kann nicht abschließend 
beurteilt werden. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass die Notwendigkeit besteht, eine individuelle 
Berechnung vorzunehmen, diese Mittel dann auch entsprechend einzuplanen und umzusetzen. 
Es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der oben vorgenommenen Berechnung ausschließ-
lich um die Sanierung von Bestandsgebäuden handelt. Mittel, die sich aus weiteren Aufgaben 
ergeben (z.B. Schulneubau aufgrund gestiegener Schülerzahlen), muss die Stadt Münster zu-
sätzlich einplanen.  
Grundsätzlich können im Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan noch nicht alle Maßnahmen enthalten 
sein. Das gilt vor allem für finanzwirtschaftliche Auswirkungen, die sich noch nicht hinreichend 
konkretisieren lassen oder über den Planungszeitraum des Haushaltsplans hinausgehen. Auf-
grund der voraussichtlich erheblichen Größenordnung sollte die Stadt Münster auch diese Maß-
nahmen jedoch in ihren finanzwirtschaftlichen Planungen außerhalb des Haushaltsplans im 
Blick haben. Dadurch kann sie frühzeitig Auswirkungen auf spätere Haushalte zumindest grob 
einschätzen und gegebenenfalls notwendige Prioritätensetzungen einleiten. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte den notwendigen Finanzmittelbedarf beziffern und die entsprechen-
den Mittel in ihrer Planung berücksichtigen. 
Sollte die Stadt Münster die erforderlichen Finanzmittel in der notwendigen Höhe nicht bis 2030 
aufbringen können, hätte dies gravierende Auswirkungen auf das Ziel der gebäudewirtschaftli-
chen Treibhausgasneutralität 2030.  
Neben den notwendigen Finanzmitteln erschweren allerdings die aktuellen Rahmenbedingun-
gen und äußeren Faktoren die Umsetzung der Maßnahmen. Als Risiken sind hier die klimapoli-
tischen Herausforderungen, Preisänderungsrisiken oder auch Finanzierungsrisiken zu nennen. 
Lieferengpässe, Fachkräftemangel und Förderungsunsicherheit können zusätzlich erschwe-
rende Auswirkungen nach sich ziehen. Insbesondere sind für die Planung und Realisierung der 
Maßnahmen entsprechende Personalressourcen erforderlich.

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4.5.4 Treibhausgasbilanz 
 Feststellung 
Die Stadt Münster schaffte durch eigene Klimaschutzbemühungen in den letzten Jahren eine 
spürbare Reduzierung der THG-Emissionen. Es stellt sich als sehr ambitioniert dar, die be-
schlossene THG-Neutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen. 
Eine Stadt sollte über eine Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) verfügen. Hiermit wird die Möglich-
keit gegeben, mit Hilfe geeigneter Messgrößen die Wirksamkeit und die Erfolgskontrolle eigener 
Klimaschutzbemühungen zu protokollieren.  
Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen 
haben konkrete Klimaschutzziele vereinbart. Auch die Stadt Münster hat analog dieser Vorga-
ben eigene Ziele zum Klimaschutz festgelegt. Wichtiger Bestandteil der eigenen Bemühungen 
ist eine Treibhausgasbilanz, die den Ist-Zustand der Emissionen festhält sowie den Verlauf der 
Emissionsreduzierungen dokumentiert. 
Eine Treibhausgasbilanz beschreibt alle klimawirksamen Emissionen innerhalb definierter Sys-
temgrenzen. Sie schafft somit die notwendige Transparenz, inwieweit die getroffenen Maßnah-
men zum Klimaschutz Wirkung zeigen und ob die gesetzten Ziele in der vorgegebenen Zeit er-
reicht werden können.  
Die Stadt Münster erstellt jährlich eine Energie- und Treibhausgasbilanz. Die aktuelle Bilanz 
wurde im Frühjahr 2024 veröffentlicht und stellt die Zeitreihe von 1990 bis 2022 dar. Die THG-
Bilanz wurde nach der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) erstellt. Dabei wurden alle 
energiebedingten Emissionen innerhalb der Stadtgrenzen der Stadt Münster bilanziert (Territori-
alprinzip). Die Berechnung erfolgt durch die Multiplikation von Aktivitätsdaten36 mit definierten 
Emissionsfaktoren37.  
 
36 Aktivitätsdaten können der Verbrauch an Heizöl sein oder die Zählerstände von Strom - und Gasverbrauch oder die Kraftstoffkosten 
der Dienstfahrzeuge etc. 
37 Der Emissionsfaktor gibt an, wie viel Kilogramm (kg) oder Tonnen Treibhausgase beim Einsatz einer de finierten Menge eines Energie-
trägers oder Materials, abhängig von dessen Kohlenstoffgehalt, freigesetzt werden.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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THG-Emissionen Münster in Tausend t CO2eq/a 1990 bis 2022 
 
Nach der entsprechenden Berechnung sind in der Stadt Münster im Jahr 2022 rund 1.788 Kilo-
tonnen CO2eq38 THG-Emissionen entstanden. Im Vergleich zum Jahr 1990 haben sich die THG-
Emissionen um ca. 32 Prozent reduziert. Dieser Rückgang wurde insbesondere durch Energie-
trägerumstellungen (weg von Kohle oder Heizöl und hin zu Erdgas oder erneuerbaren Ener-
gien) erreicht.  
Die Emissionen werden nach verschiedenen Verbrauchssektoren aufgeschlüsselt: 
 Private Haushalte, 
 Gewerbe - Handel – Dienstleistungen (Gewerbe + Sonstiges), 
 Industrie und 
 Verkehr. 
In den verschiedenen Sektoren ergibt sich folgende Verursachung von THG-Emissionen: 
 
38 Für die Berechnung der THG-Emissionen wurden die vom Umweltbundesamt empfohlenen BISKO-Faktoren verwendet. Diese berück-
sichtigen nicht nur die reinen CO2-Emissionen, sondern auch CO2-Äquivalente (wie z. B. Methan).

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THG-Emissionen nach Sektoren Münster 2022 in Prozent 
 
In dem Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen fallen die höchsten THG-Emissionen an. 
In diesem Sektor sind auch die THG-Emissionen der Verwaltung als Stadtkonzern enthalten. 
Erfahrungsgemäß machen diese nur einen kleinen Teil der THG-Emissionen aus und liegen bei 
rund zwei Prozent der gesamten THG-Bilanz. Somit bestehen im Konzern der Stadt Münster 
auch nur geringe Möglichkeiten, die Gesamtbilanz spürbar durch Einsparungen aufgrund eige-
ner Maßnahmen zu beeinflussen. Gleichwohl kommt der Stadt Münster eine besondere Bedeu-
tung zu. So hat sie eine Vorbildfunktion und sollte mit der verbindlichen Umsetzung ihrer Maß-
nahmen mit gutem Beispiel vorangehen (siehe auch Ausführungen im Kapitel 4.5.3 „Planung 
von Klimaschutzmaßnahmen“).

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THG-Emissionen nach Energieträgern Münster 2022 in Prozent 
 
An der Verteilung der THG-Emissionen ist zu erkennen, dass ein großes Einsparpotenzial im 
Bereich der Wärmeversorgung besteht. Durch die Sanierung der Gebäudehülle sowie Erneue-
rung der Heizsysteme können Wärmebedarfe und Emissionen in erheblichem Umfang reduziert 
werden.  
Im Kommunalsektor sind die überwiegenden THG-Emissionen den kommunalen Liegenschaf-
ten zuzuordnen. Somit ergeben sich im Stadtkonzern Münster durch die energetische Sanie-
rung der städtischen Gebäude die größten Einspareffekte.  
Damit die Stadt Münster ihren notwendigen Beitrag leisten kann, das 2015 in Paris beschlos-
sene 1,5 Grad bzw. 1,75 Grad - Ziel bei der Erderwärmung einzuhalten, müsste sie ihre CO2-
Emissionen weiter deutlich senken. Erreicht die Stadt die THG-Neutralität nicht, wenn das CO2-
Restbudget aufgebraucht ist, hat sie ihr Ziel verfehlt. Das CO2-Restbudget stellt eine Ober-
grenze der globalen CO2-Emissionen dar, bei dessen Einhaltung das Pariser Klimaabkommen 
erfüllt werden kann. Die Stadt Münster hat für sich folgendes Restbudget errechnet:  
Restbudget Münster nach Einwohnerprinzip 2020 
Ziel Restbudget Münster in t CO2 verbleibende Jahre 
1,5°C-Ziel  14,7 Mio. 8,2 
 
Quelle: „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“, S. 10

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Sollte die Stadt Münster ihr selbstgestecktes Ziel der THG-Neutralität nicht erreichen, emittiert 
sie rechnerisch ein größeres Restbudget. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass sich die 
wissenschaftlichen Rahmenbedingungen mittlerweile nachteilig verändert haben. Aktuelle Be-
rechnungen haben gezeigt, dass die Erderwärmung im Mittel bereits über 1,5 Grad angestiegen 
ist. Insofern haben sich auch das Restbudget und die daraus resultierenden Jahre, die zur Ver-
fügung stehen, reduziert. 
In der THG-Bilanz ist zu erkennen, dass durch die bisherigen Maßnahmen die THG-Emissionen 
gesunken sind. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen notwendig, um das Ziel der THG-
Neutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen.  
Für die Herleitung eines Zielentwicklungspfades hat die Stadt Münster auf Grundlage des Rest-
budgets ein Masterplanszenario sowie ein Zielszenario betrachtet. 
Das Masterplanszenario prüft die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens in Bezug auf das 
1,5 Grad-Ziel. Das Szenario erfüllt die Ziele des Pariser Abkommens nicht.  
Das Zielszenario beschreibt den zeitlichen und absoluten Verlauf der THG-Emissionen, um das 
Ziel der Klimaneutralität bis 2030 Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels zu erreichen. Es wird deutlich, 
dass der bisherige Reduktionspfad nicht geeignet ist, die Ziele des Klimaabkommens einzuhal-
ten. Um das Ziel der THG-Neutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen, muss die durchschnittli-
che jährliche THG-Reduktion um das Siebenfache erhöht werden. Dies zeigt, wie umfassend 
die erforderlichen Veränderungen sein müssen. 
In diesem Szenario werden diverse, ambitionierte Annahmen getroffen, die für die Zielerrei-
chung zwingend umgesetzt werden müssen: 
 Deutliche Erhöhung der Sanierungsquote sowie der Endenergiereduktion, 
 Strombedarf zu 100 Prozent aus Ökostrom, 
 Ausbau des gesamten zur Verfügung stehenden Erneuerbare-Energien-Potenzials, 
 vollständige Verdrängung von Ölheizungen bis 2030, 
 Verzicht auf fossiles Gas, 
 deutlicher Ausbau von Wärmepumpen, Solarthermie und Fernwärme, 
 vollständige Umstellung auf Elektromobilität, 
 deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs.  
Trotz der höchst ambitionierten Anstrengungen verbleibt ein Rest an Treibhausgasemissionen, 
welcher kompensiert werden muss. 
Die Stadt Münster hat im Weiteren drei Szenarien aufgestellt, die die zeitlichen Korridore zur 
THG-Neutralität in Münster beschreiben. 
 Klimaneutral 2030 – hoch ambitioniert, optimistisch 
 Klimaneutral 2037 – ambitioniert, realistisch

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 Klimaneutral 2045 – unambitioniert, schleppend 
Es wird deutlich, dass für die Zielerreichung die Stadt Münster vor hohen und sehr ambitionier-
ten Herausforderungen steht. Das selbst gesetzte Ziel der THG-Neutralität bis 2030 wird nur er-
reicht, wenn in allen Sektoren schnell die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Der Stadt 
Münster kann die THG-Neutralität nur gelingen, wenn auch Unternehmen und private Haushalte 
diesen Weg mitgehen. Gleichwohl sollte sie die Maßnahmen in ihrem direkten Einflussbereich 
verbindlich umsetzen (Stichwort „Vorbildfunktion“). 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte regelmäßig bewerten, ob das eigene ambitionierte Ziel der THG-
Neutralität 2030 erreichbar ist. Ist dies nicht der Fall, sollte sie weitere Maßnahmen initiieren 
und die Zielsetzungen regelmäßig anpassen. 
4.5.5 Energiemanagement  
 Die Stadt Münster hat ein Energiemanagement für ihr Gebäudeportfolio eingeführt. Zentraler 
Baustein ist das eingerichtete Energiemanagementsystem. Dadurch verfügt sie über um-
fangreiche Daten und Einflussmöglichkeiten zu ihren Einrichtungen. Durch den geplanten 
weiteren Ausbau wird der Bereich weiter optimiert.  
Mit einem Energiemanagement sollte eine Stadt ihre organisatorischen und technischen Ab-
läufe sowie Verhaltensweisen so beeinflussen, dass sie den gesamten Energieverbrauch unter 
wirtschaftlichen und klimaschutztechnischen Gesichtspunkten senken kann. Somit sollte sie die 
Energieeffizienz kontinuierlich steigern. In einem Energiemanagementsystem sollte eine Stadt 
ihre Energiepolitik, Planung, Einführung und Umsetzung sowie Kontrolle erfassen, um eine kon-
tinuierliche Verbesserung des Energiebedarfs zu erreichen. 
Ein Energiemanagement wird bei der Stadt Münster bereits seit Mitte der 1990er Jahre zur Er-
fassung der Wärme-, Strom- und Wasserverbräuche eingesetzt. Der überwiegende Teil des 
Verbrauches im Konzern der Stadt Münster wird hierüber erfasst. 
Das städtische Energiemanagement wird bei der Stadt Münster im Amt 23 – Amt für Immobili-
enmanagement (Dezernat VI) geführt. Maßgebend für den Bereich ist der effiziente, nachhaltige 
und kostensparende Energieeinsatz in den stadteigenen Gebäuden.  
Die Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche der Stadt Münster erfolgt durch zwei 
Verfahren. Zum einen sind derzeit bereits 120 Standorte mit hohem Energiebedarf auf eine au-
tomatische Energiedatenerfassung aufgeschaltet, wodurch die Bedarfe der Medien Strom, 
Wärme und Wasser in einer sinnvollen zeitlichen Auflösung aufgenommen, grafisch ausgewer-
tet und dargestellt sowie über definierte Grenzwerte automatisch überwacht werden können. 
Dies ermöglicht ein kurzfristiges Gegensteuern bei unerwarteten Mehrverbräuchen und die Er-
folgskontrolle bei Maßnahmenumsetzungen. Bei Standorten, die noch nicht entsprechend aus-
gestattet sind, erfolgt die Erfassung der Daten monatlich über die Objektbetreuer. Die Mess-
werte werden anschließend händisch in die Datenbank eingepflegt.

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Zum anderen wird über jährliche Auswertung der Verbrauchs- und Rechnungswerte eine Ver-
brauchsanalyse inkl. Witterungsbereinigung über alle Standorte der Stadt Münster erstellt, aus-
gewertet und dokumentiert. Hierdurch wird sowohl eine Rechnungsprüfung als auch eine Ver-
brauchskontrolle ermöglicht. 
Damit frühzeitig auf ungewöhnliche Veränderungen der Energiebezüge reagiert werden kann, 
findet eine Analyse der Energiebezüge mit Hilfe sogenannter Lastgänge statt (mit Ausnahme 
der Standorte, bei denen die Objektbetreuer die Daten manuell erfassen). Bei Lastgangmes-
sungen werden die abgenommenen Strom-, Wärme- und Wasserbezüge automatisch alle 15 
Minuten bzw. 60 Minuten gespeichert.  Mithilfe graphischer Auswertungen lassen sich die Ener-
giebezüge tagesaktuell analysieren und dadurch optimieren. Die Optimierung im Rahmen des 
hier eingesetzten Energiemonitorings erfolgt beispielsweise durch automatische Warnmeldun-
gen bei außergewöhnlichen Verbrauchsmengen, um technische Defekte schnell zu erkennen 
und frühzeitig beheben zu können. Aktuell sind mehr als 120 Standorte auf einer solchen Last-
gangmessung aufgeschaltet. Sukzessive werden weitere Standorte entsprechend ausgestattet 
und ebenfalls aufgeschaltet. 
Die digitale Erfassung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. So können Anomalien im Wasserver-
brauch, wie etwa durch ein Leck in einer Wasserleitung, frühzeitig erkannt und Wasserschäden 
vermieden werden. Überdurchschnittlich hohe Verbräuche, z. B. durch falsch eingestellte Hei-
zungen oder offene Wasserhähne, können ebenfalls identifiziert werden. Dies ermöglicht eine 
effizientere Ressourcennutzung, wodurch nicht nur Kosten eingespart, sondern auch die Um-
welt geschont und die Verwaltung der Gebäude vereinfacht wird. 
4.5.6 Monitoring 
 Die Stadt Münster hat mit den regelmäßigen THG-Bilanzen sowie dem Aktionsplan ein Moni-
toringsystem eingeführt. Das Monitoring bildet eine wichtige Schnittstelle zum Energiema-
nagement.  
Die klimaschutzrelevanten Entscheidungen, Projekte und Maßnahmen wirken vielfach erst lang-
fristig. Daher sind die von Politik und Verwaltungsführung einer Stadt beschlossenen Ziele in 
der Regel auch eher langfristig gesetzt. Diese Zielvorgaben bilden die Basis für die Planungen 
und die dafür notwendigen Entscheidungen. Dabei sollte eine Stadt Kennzahlen und Indikato-
ren zur Messung der Zielerreichung einsetzen. Über ein Berichtswesen sollte sie beurteilen, in-
wieweit sie die gesetzten Ziele realisiert. 
Der Stadt Münster ist bewusst, dass für eine effiziente Maßnahmenumsetzung sowie die Über-
prüfung der Zielerreichung ein aussagekräftiges Monitoring- und Controllingsystem notwendig 
ist. In der Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ hat die Stadt unter der Überschrift 
„Transparentes Monitoring etablieren“ Folgendes festgeschrieben:  
„Die prinzipiellen Zusammenhänge zwischen Controlling, Managementaufgaben und Steue-
rungsmöglichkeiten lassen sich anhand eines einfachen Regelkreises beschreiben: Ausgehend 
von Leitzielen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung, spezifischen Subzielen und der Er-
fassung von Indikatoren (z.B. soziale Indikatoren, Umwelt-Indikatoren und wirtschaftlichen Indi-
katoren) wird in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der formulierten Ziele überprüft.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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Indem regelmäßig die Basisbilanz der Stadt Münster auf den aktuellen Stand gebracht wird, gibt 
es eine Datengrundlage, um die Einhaltung der Ziele anhand von Indikatoren zu bewerten. Das 
bereits im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz eingeführte Multiprojektmanagement 
bietet eine Grundlage, die Zielerreichung zu überprüfen.“ 
Wesentliche Elemente und Instrumente sind: 
 Übergeordnete Klimaschutzziele – „vom Ziel her denken“ 
 Erfassung und Auswertung der Indikatoren zur Zielerreichung – Einführung eines Kosten-
Nutzen-Monitorings 
 BISKO-Bilanz – regelmäßige Fortschreibung der THG-Bilanz 
Ein Mangel an Steuerung und Monitoring bei Klimaschutzmaßnahmen kann zu merklichen Kon-
sequenzen führen. Ohne ausreichende Überwachung drohen die Klimaschutzprogramme ins 
Leere zu laufen und die gesetzten Ziele zu verfehlen.  
Eine wesentliche Maßnahme, die die Stadt Münster bereits unternimmt, ist die Nutzung der 
Energiemanagementsoftware. In Verbindung mit dem Auslesen der Wärme-. Strom- und Was-
serverbräuche (1/4-Stunden-Lastgangmessungen) und der Erfassung der Flächendaten können 
jederzeit spezifische Daten ausgewertet werden. 
Neben den spezifischen Wärme-, Strom- und Wasserverbräuchen werden die Daten auch grup-
penweise (z.B. Kitas, Schulen, Feuerwachen) erfasst und ausgewertet. Eine detaillierte Port-
folioanalyse wird ebenfalls zur Bewertung der Daten herangezogen. 
Ein weiteres wichtiges Element ist der Sachstandsbericht „Aktionsplan“, der neben der Treib-
hausgasbilanz und dem Klimahaushalt ein Baustein des Klimaberichts ist. Der Aktionsplan be-
richtet in Form von Steckbriefen zu den Fortschritten der strategischen Klimaschutzprojekte des 
Stadtkonzerns. Dieser wird quartalsweise erstellt und auf höchster Leitungsebene im Verwal-
tungsvorstand über Fortschritte diskutiert, um Zielkonflikte, Defizite, Hürden, Herausforderungen 
und Überschneidungen frühzeitig zu identifizieren und diesen begegnen zu können. Die Dezer-
nentinnen und Dezernenten sowie weitere Führungspersonen des Stadtkonzerns übernehmen 
dabei die strategische Verantwortung für bestimmte Themenfelder und fungieren somit als The-
menpaten.  
Ergänzend erfolgt durch die regelmäßige Erstellung der Treibhausgas-Bilanz für die Stadt 
Münster ein Erfolgs- und Wirkungscontrolling der Klimaschutzmaßnahmen. 
4.5.7 Bauinvestitionscontrolling (BIC) 
 Bei der Stadt Münster befindet sich ein Bauinvestitionscontrolling im Aufbau. 
Ein systematisches Bauinvestitionscontrolling (BIC) sollte bereits mit Beginn der Maßnahmen-
planung die Bedarfsfeststellung unterstützen. Im weiteren Verfahrensablauf wird die Einhaltung 
von Kosten und Projektlaufzeiten möglichst abgesichert. Eventuelle Planabweichungen und 
Kostensteigerungen werden rechtzeitig erkannt und das BIC ermöglicht ein frühzeitiges Gegen-
steuern.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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Das BIC ist ein wesentliches Instrument zur Bedarfsplanung, Steuerung und Überwachung von 
Investitionsprojekten in Kommunen. Es gewährleistet, dass z. B. Bauvorhaben planmäßig, wirt-
schaftlich und im Einklang mit den festgelegten Zielen umgesetzt werden. Durch die struktu-
rierte Herangehensweise wird der gesamte Ablauf eines (Bau) Projekts in Phasen unterteilt, 
was eine klare und transparente Projektsteuerung ermöglicht. Die einzelnen Phasen bieten dar-
über hinaus die Möglichkeit, weniger komplexe und kostenintensive Maßnahmen nur einzelnen 
Phasen zuzuordnen. Ein Regelverfahren beinhaltet z. B. folgende Phasen: 
 Bedarfsableitung; Bedarfsanzeige; verwaltungsinterne Vorentscheidung; Angaben zur Fi-
nanzierung 
 Definition des Projekts; Voruntersuchung und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie; Kos-
tenrahmen 
 Vorentwurfsplanung; Kostenschätzung 
 Entwurfsplanung; Kostenberechnung 
 Ausführungsplanung, mit Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie Vergabe 
 Ausführung 
 Erfolgskontrolle, mit Dokumentation, Würdigung von Planung, Ausführung und Zielerrei-
chung, Kostenfeststellung 
Bei der Stadt Münster befindet sich ein zentrales Bauinvestitionscontrolling im Aufbau. Das 
BIC soll unabhängig von ausführender und beauftragender Fachverwaltung die grundsätzlichen 
Bedarfe und die projektspezifischen Kostenverläufe von Hochbaumaßnahmen überprüfen und 
die Einhaltung der Budgets sicherstellen. Dabei werden auch die Projekt-Prozesse analysiert 
und Potentiale für eine konsequente Steuerung identifiziert. 
Es ist vorgesehen, die notwendigen Regelungen in einer Geschäftsanweisung festzuschreiben. 
Eine zentrale Organisationseinheit, die die Bauinvestitionen koordiniert, könnte die folgenden 
Aufgaben übernehmen: 
 Steuerung der Finanzierung, Planung und Durchführung 
 Koordination der Interessen der Projektbeteiligten 
 Sicherstellung einheitlicher Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen 
Wichtig ist dabei, dass die mit dem BIC betraute Organisationseinheit nicht in Konkurrenz zur 
jeweils federführenden Stelle steht. Das könnte Interessenkonflikte auslösen. Des Weiteren 
sollten Personen keine Doppelfunktion erhalten. Sie sollten nicht einerseits fachliche Aufgaben 
im Bauprojekt haben und andererseits im BIC selbst steuernd tätig werden. 
Eine solche zentrale Organisationseinheit sollte durch einen schriftlichen Handlungsrahmen un-
terstützt werden, der die Prozesse, Zuständigkeiten und Verfahren des BIC regelt. Die Ver-
schriftlichung in Form bspw. einer Dienstanweisung stellt sicher, dass alle Projekte systema-
tisch geplant, überwacht und evaluiert werden.

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Der Handlungsrahmen für die Anwendung und Durchführung eines BIC-Verfahrens sollte fol-
genden Regelungsinhalt abdecken:  
 Zielsetzung 
 Verantwortlichkeiten und Organisation 
 Prozesse und Verfahren 
 Risikomanagement 
 Klimarelevanz und Nachhaltigkeit 
 Abschluss und Evaluation 
Zusätzlich könnte die Stadt Münster weitere wesentliche Elemente, wie detaillierte Begriffsdefi-
nitionen und klare Vorgaben zur Messung der Zielerreichung sowie zur Risikoabsicherung, in 
den Handlungsrahmen aufnehmen. Diese Ergänzungen sind insbesondere bei steigender Kom-
plexität der Bauprojekte und des Investitionsportfolios entscheidend.

  Stadt Münster    Gebäudewirtschaft - Klimaschutz    050.010.050_03378 
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4.6 Anlage: ergänzende Tabelle 
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft  
F1 
Die Stadt Münster hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket ausgearbeitet. Im 
Weiteren sind die notwendigen Maßnahmen realistisch zu beziffern und in den 
kommenden Haushalten zu berücksichtigen.  
147 E1 Die Stadt Münster sollte den notwendigen Finanzmittelbedarf beziffern 
und die entsprechenden Mittel in ihrer Planung berücksichtigen.  153 
F2 
Die Stadt Münster schaffte durch eigene Klimaschutzbemühungen in den letz-
ten Jahren eine spürbare Reduzierung der THG -Emissionen. Es stellt sich als 
sehr ambitioniert dar, die beschlossene THG -Neutralität bis zum Jahr 2030 zu 
erreichen. 
154 E2 
Die Stadt Münster sollte regelmäßig bewerten, ob das eigene ambitio-
nierte Ziel der THG-Neutralität 2030 erreichbar ist. Ist dies nicht der Fall, 
sollte sie weitere Maßnahmen initiieren und die Zielsetzungen regelmäßig 
anpassen. 
159

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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5. Ordnungsbehördliche Bestattungen 
5.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet „Ord-
nungsbehördliche Bestattungen“ stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Ordnungsbehördliche Bestattungen 
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle nehmen in der Stadt Münster im Zeitraum 2020 bis 2023 
zu, mit weiter steigender Tendenz. Interkommunal hat Münster strukturell bedingt weniger ord-
nungsbehördliche Bestattungsfälle je 10.000 Einwohner als die meisten kreisfreien Städte. Al-
lerdings wirken sich insbesondere Sterbefälle in den örtlichen Krankenhäusern erhöhend auf 
das Fallaufkommen aus.  
Durch ihre organisatorischen Maßnahmen und Prozessabläufe stellt die Stadt sicher, dass die 
gesetzlichen Regelungen zu den bestattungsrechtlichen Fristen gewahrt werden. Auch bei der 
Auswahl der Bestattungsart handelt die Stadt Münster rechtmäßig. Bei der Durchführung von 
ordnungsbehördlichen Bestattungen im Wege der Ersatzvornahme veranlasst die Stadt Müns-
ter im Sofortvollzug nur ordnungsbehördliche Erdbestattungen bzw. bei Feuerbestattungen die 
Einäscherung und Aufnahme der Totenasche in die Urne. Die Urnenbeisetzung erfolgt dagegen 
im gestreckten Vollstreckungsverfahren. Um das gestreckte Vollstreckungsverfahren rechtmä-
ßig durchzuführen, muss die Stadt Münster künftig beachten, dass die Androhung der Ersatz-
vornahme förmlich zuzustellen ist. Ihre Kostenerstattungsansprüche aus durchgeführten Ersatz-
vornahmen macht die Stadt Münster konsequent zeitnah geltend. Dabei erhebt die Stadt aber in 
der Regel keine Verwaltungsgebühren. Da der Stadt kein Entschließungsermessen dahinge-
hend eingeräumt ist, ob sie eine Verwaltungsgebühr erhebt, muss sie für alle als Ersatzvor-
nahme durchgeführten ordnungsbehördlichen Bestattungen dem Einzelfall angemessene Ver-
waltungsgebühren innerhalb des Verwaltungsgebührenrahmens erheben. Die Stadt Münster 
hat gegenüber der gpaNRW schriftlich zugesichert, dass Sie bei künftigen ordnungsbehördli-
chen Bestattungen im Wege der Ersatzvornahme das Zustellungserfordernis bei der Androhung 
der Ersatzvornahme beachten und dem Einzelfall angemessene Verwaltungsgebühren erheben 
wird. 
Die Stadt Münster hat Verfahrensstandards für die Fallbearbeitung ordnungsbehördlicher Be-
stattungsfälle festgelegt. Die Umstellung auf eine digitale Aktenführung ist bis Mitte 2026 vorge-
sehen. 
Im landesweiten Vergleich 2023 setzt die Stadt Münster für die Sachbearbeitung ordnungsbe-
hördlicher Bestattungen einwohner- und fallbezogen weniger Personal ein als die meisten kreis-
freien Städte. Dadurch ist das Personal bei der Fallbearbeitung vergleichsweise sehr hoch be-
lastet. Aus Anlass der bevorstehenden altersbedingten Personalfluktuation sollte die Stadt eine

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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Stellenbemessung für die Aufgaben der ordnungsbehördlichen Bestattungen durchführen und 
den Personaleinsatz bedarfsgerecht anpassen. 
Die Stadt Münster hat im interkommunalen Vergleich 2023 einwohner- und fallbezogen einen 
geringeren Fehlbetrag für durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen als die meisten 
kreisfreien Städte. Dabei wirken sich in 2023 vergleichsweise geringe Aufwendungen für ord-
nungsbehördliche Bestattungen in Verbindung mit einer hohen Kostendeckung durch Erträge 
positiv auf den Fehlbetrag aus. 
5.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir 
als Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte 
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht. 
5.3 Inhalte, Ziele und Methodik 
Seit Jahren steigt in den Städten die Zahl der ordnungsbehördlichen Bestattungen. Die Gründe 
hierfür sind vielfältig. Hierzu zählen beispielsweise die wachsende Vereinsamung der Men-
schen sowie die zunehmende Altersarmut. Aber auch die Vereinzelung der Lebensweise und 
das Verschwinden der traditionellen Bindung mit gegenseitiger Verantwortung ist ursächlich da-
für. Diese Entwicklung unterstreicht die Herausforderung für die Ordnungsbehörden, die Pflicht-
aufgabe „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ rechtmäßig und sachgerecht durchzuführen. 
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Ordnungsbehörden ihre Pflichtaufgabe 
steuern und organisieren. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt bei der Rechtmäßigkeit und den 
Verfahrensstandards der Aufgabenerledigung. Im Fokus unserer Analyse steht aber auch der 
wirtschaftliche Ressourceneinsatz und hier insbesondere der qualitative und quantitative Perso-
naleinsatz.  
Die gpaNRW möchte Optimierungshinweise bei den Verfahrensstandards geben und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzeigen, die das finanzwirtschaftliche Ergebnis positiv beeinflussen kön-
nen.  
Für die Analyse arbeitet die gpaNRW unterstützend mit Kennzahlen. Der Kennzahlenvergleich 
schafft den notwendigen Überblick und ermöglicht eine Standortbestimmung innerhalb der 
Städte in NRW. Für die Ermittlung der Kennzahlen zum Personaleinsatz hat die gpaNRW die

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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tatsächliche unterjährige Ist-Situation der Stellenbesetzung für das Jahr 2023 erfasst. Dabei 
sind die vollzeitverrechneten Stellenanteile differenziert nach Beamten und Tarifbeschäftigten 
für die definierte Aufgabe erhoben worden.  
Zudem stellt die gpaNRW einwohner- und fallbezogene Kennzahlen zum Fehlbetrag dar. Dabei 
betrachtet die gpaNRW grundsätzlich die Jahre 2020 bis 2023 und stellt die Entwicklung der Er-
gebnisse in der Zeitreihe dar. Der Fehlbetrag bezieht sich auf die Ergebnisrechnung des maß-
geblichen Haushaltsjahres. Die von den Ordnungsbehörden zur Verfügung gestellten Fallzahlen 
werden dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Stadt die Durchführung der ordnungsbehörd-
lichen Bestattung veranlasst hat. Die gpaNRW hat die Daten, die für eine Bewertung erforder-
lich sind, über Interviews, Fragebögen und strukturierte Datenabfragen erhoben. Darüber hin-
aus bezieht die gpaNRW örtliche Besonderheiten in ihre Betrachtung ein. 
5.4 Strukturen 
Die örtlichen Besonderheiten kann eine Stadt in der Regel nicht beeinflussen. Sie können aber 
durchaus Einfluss auf die Aufgaben einer Ordnungsbehörde haben und stehen somit im unmit-
telbaren Zusammenhang.  
 Interkommunal betrachtet ist die Zahl der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle in Münster-
vergleichsweise niedrig. Dies wirkt sich positiv auf den Fehlbetrag der Stadt Münster für ord-
nungsbehördliche Bestattungen aus. Maßgeblichen Einfluss auf das Fallaufkommen neh-
men Sterbefälle in den örtlichen Krankenhäusern. 
Die örtlichen Strukturen der Stadt Münster, die unmittelbaren Einfluss auf das Fallaufkommen 
bei den ordnungsbehördlichen Bestattungen haben können, fassen wir nachfolgend zusammen: 
Örtliche Strukturen Münster 
Kennzahlen Münster Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Ver-
gleichs-
jahr 
Sterbefälle je 10.000 
EW* 90,02 90,02 118 129 135 147 23 2023 
Krankenhausbetten 
je 10.000 EW 106 46,40 60,59 79,63 90,02 126 22 2023 
Pflegeplätze je 
10.000 EW 95,12 76,02 103 112 118 143 23 2022 
* Einwohnerin bzw. Einwohner 
Die Stadt Münster hat im Vergleich der kreisfreien Städte in 2023 einwohnerbezogen die we-
nigsten Sterbefälle. Dies kann sich entlastend auf die Menge an ordnungsbehördlichen Bestat-
tungen auswirken. 
In Münster gibt es acht Krankenhäuser mit insgesamt 3.390 Krankenhausbetten. Der interkom-
munale Vergleich macht deutlich, dass die Anzahl an Krankenhausbetten einwohnerbezogen in

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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Münster höher ist als bei 75 Prozent der kreisfreien Städte. Dadurch kann sich das Fallaufkom-
men ordnungsbehördlicher Bestattungen erhöhen, wenn Krankenhauspatientinnen und Kran-
kenhauspatienten dort vermehrt sterben und bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden 
sind oder die Veranlassung der Bestattung verweigern. In 2023 wurde der Stadt ein Großteil der 
ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle aus den Krankenhäusern gemeldet, insbesondere aus 
dem Universitätsklinikum. Damit wird das Fallaufkommen der ordnungsbehördlichen Bestattun-
gen in Münster maßgeblich von Todesfällen in Krankenhäusern beeinflusst. 
Die Zahl der stationären Pflegeplätze kann die Fallzahlen ordnungsbehördlicher Bestattungen 
ebenfalls beeinflussen, wenn dort häufig Menschen ohne bestattungspflichtige Angehörige ver-
sterben. Einwohnerbezogen hat Münster im interkommunalen Vergleich 2022 weniger Pflege-
plätze als 75 Prozent der kreisfreien Städte. Wie auch in den anderen Städten wird der Stadt 
Münster ein Teil der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle aus den örtlichen Seniorenpflege-
einrichtungen gemeldet. Somit ist ein Teil der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle auf To-
desfälle in Seniorenpflegeeinrichtungen zurückzuführen. Interkommunal verglichen beeinflus-
sen die stationären Pflegeeinrichtungen das Aufkommen an ordnungsbehördlichen Bestat-
tungsfällen in Münster aber weniger stark als in anderen kreisfreien Städten. 
Ein Teil der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle wird dem Ordnungsamt der Stadt Münster 
durch die Polizei gemeldet. Dabei handelt es sich um Fälle mit vorgeschaltetem Todesermitt-
lungsverfahren, da die Verstorbenen zumeist leblos in ihrer Wohnung oder im Stadtgebiet auf-
gefunden worden waren.  
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle Münster 2020 bis 2023 
Grundzahlen/Kennzahlen 2020 2021 2022 2023 
EW* 315.293 316.403 317.713 320.946 
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle  149 149 184 181 
davon ordnungsbehördliche Bestattungsfälle 
ohne durch die Stadt durchgeführte Bestattung  34 39 54 42 
davon ordnungsbehördliche Bestattungsfälle 
mit durch die Stadt durchgeführter Bestattung  115 110 130 139 
Bestattungsquote Ordnungsbehörde in Prozent  77,18 73,83 70,65 76,80 
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle je 
10.000 EW 4,73 4,71 5,79 5,64 
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle mit 
durch die Stadt durchgeführter Bestattung je 
10.000 EW 
3,65 3,48 4,09 4,33 
* Einwohnerin bzw. Einwohner 
Absolut gesehen hat sich die Einwohnerzahl der Stadt Münster im betrachteten Zeitraum etwa 
um zwei Prozent erhöht. Die Zahl der insgesamt gemeldeten ordnungsbehördlichen Bestat-
tungsfälle ist absolut gesehen von 2020 bis 2022 um rund 23 Prozent angestiegen, mit leicht 
rückläufiger Tendenz in 2023. Einwohnerbezogen schwankt die Zahl der gemeldeten ordnungs-
behördlichen Bestattungsfälle von 2020 bis 2023. Die Zahl der durchgeführten ordnungsbehörd-

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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lichen Bestattungen ist absolut betrachtet und einwohnerbezogen um rund ein Fünftel angestie-
gen. Die Stadt geht davon aus, dass sich das Fallaufkommen vor allem wegen des fortschrei-
tenden Zerfalls familiärer Strukturen aber auch wegen des Wegfalls des ehemals gesetzlich ge-
regelten Sterbegeldes perspektivisch weiter erhöhen wird. Dagegen verringert sich die Bestat-
tungsquote durch die Ordnungsbehörde bis 2022, mit steigender Tendenz in 2023. Die Quote 
stellt den Anteil der Fälle an allen gemeldeten Fällen dar, bei denen die Ordnungsbehörde die 
ordnungsbehördliche Bestattung durchführen musste. Dies ist erforderlich, wenn Bestattungs-
pflichtige nicht vorhanden bzw. noch nicht ermittelt sind, oder wenn sich Bestattungspflichtige 
nicht um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen kümmern. Von 2020 bis 2023 führte 
die Stadt Münster in durchschnittlich etwa 75 Prozent aller gemeldeten Fälle die ordnungsbe-
hördliche Bestattung durch. 
Ordnungsbehördliche Bestattungen 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Bestattungsquote Ord-
nungsbehörde in Prozent 76,80 32,74 53,60 64,46 69,75 82,17 22 
Ordnungsbehördliche Be-
stattungsfälle je 10.000 EW 5,64 5,64 8,78 10,39 12,28 16,36 22 
Ordnungsbehördliche Be-
stattungsfälle mit durch die 
Stadt durchgeführter  
Bestattung je 10.000 EW 
4,33 3,05 4,64 6,29 7,41 12,01 22 
Die Stadt Münster hat in 2023 im Vergleich der kreisfreien Städte bezogen auf die Einwohnen-
den am wenigsten gemeldete ordnungsbehördliche Bestattungsfälle. Auch die Zahl der durch-
geführten ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle ist einwohnerbezogen geringer als bei 75 Pro-
zent der kreisfreien Städte. Gleichwohl hat die Stadt Münster im landesweiten Vergleich 2023 
die vierthöchste Bestattungsquote durch die Ordnungsbehörde. 
Die vergleichsweise niedrigen Fallzahlen wirken sich in Münster grundsätzlich entlastend auf 
den Fehlbetrag der durchgeführten ordnungsbehördlichen Bestattungen aus. Dagegen wirkt 
sich der im Vergleich sehr hohe Anteil der Fälle, in denen die Stadt Münster eine ordnungsbe-
hördliche Bestattung veranlassen muss, erhöhend auf den Personalbedarf aus. Das Ordnungs-
amt der Stadt Münster muss besonders viele Fälle über einen längeren Zeitraum vollumfänglich 
bearbeiten. In den Kapiteln 5.7 „Personaleinsatz“ und 5.8 „Fehlbetrag durchgeführte ordnungs-
behördliche Bestattungen und Einflussfaktoren“ gehen wir näher auf die Auswirkungen für die 
Stadt Münster durch zunehmende ordnungsbehördliche Bestattungen ein. 
5.5 Rechtmäßigkeit 
Eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung zeichnet sich durch die Einhaltung der gesetzlichen Vor-
gaben aus. Dazu gehören das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungs-
gesetz NRW - BestG NRW), das Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - 
Ordnungsbehördengesetz NRW - (OBG NRW), das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land 
Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) mit der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvoll-
streckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW). Besonders zu beach-
ten sind  
 die Einhaltung bestattungsrechtlicher Fristen gem. §§ 11 und 13 BestG NRW,  
 die Art der Bestattung gem. § 13 BestG NRW sowie 
 die Ermittlung und die Heranziehung von vorrangig zur Bestattung verpflichteten Perso-
nen zur Kostenerstattung gem. § 8 BestG NRW i. V. m. § 24 VwVfG NRW. 
Die Zuständigkeit der Stadt zur Durchführung einer ordnungsbehördlichen Bestattung richtet 
sich nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW. Wenn zur Bestattung verpflichtete Angehörige nicht 
vorhanden sind oder ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtli-
che Ordnungsbehörde die Bestattung als Gefahrenabwehrmaßnahme zu veranlassen. Zustän-
dig ist die Stadt, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder der Leichnam gefunden worden ist. 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen 
und bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen. Die jeweilige Ermittlungstätigkeit richtet sich im 
Verwaltungsverfahren maßgeblich nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Ermittlungsmaß-
nahmen müssen neben der Geeignetheit und Erforderlichkeit unter Berücksichtigung der Belas-
tung für die Betroffenen, der Gewichtigkeit des jeweiligen öffentlichen Interesses und des 
Grundsatzes eines sinnvollen Einsatzes des Verwaltungsaufwandes angemessen sein. 
5.5.1 Bestattungsrechtliche Fristen 
Das Bestattungsrecht bestimmt, dass Tote nach Ausstellung der Todesbescheinigung spätes-
tens 36 Stunden nach ihrem Tod von ihrem Sterbe- oder Fundort in eine Leichenhalle zu über-
führen sind. Erdbestattungen dürfen grundsätzlich frühestens 24 Stunden nach Eintritt des To-
des vorgenommen werden. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind Erdbestattungen oder 
Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes durchzuführen. Die Urnen-
beisetzung der Totenasche hat innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Einäsche-
rung zu erfolgen.  
 Die Stadt Münster hält die rechtlichen Vorgaben zu den bestattungsrechtlichen Fristen nach 
§§ 11 Abs. 2 und 13 BestG NRW ein. 
Eine Stadt muss die Vorgaben zu den bestattungsrechtlichen Fristen nach §§ 11 Abs. 2 und 13 
BestG NRW zur Überführung von Toten in die Leichenhalle, zur Erdbestattung und Einäsche-
rung sowie zur Urnenbeisetzung einhalten.  
Die Stadt Münster beachtet die gesetzlichen Vorgaben zu den bestattungsrechtlichen Fristen 
für ordnungsbehördliche Bestattungsfälle. Bei der Stadt Münster ist das Ordnungsamt für die 
Aufgaben der ordnungsbehördlichen Bestattungen zuständig. Innerhalb der Dienstzeit gehen 
Meldungen über Todesfälle ohne bekannte Angehörige direkt beim Ordnungsamt ein. Die fall-
zuständige Fachkraft veranlasst dann, dass die Überführung der verstorbenen Person zur Küh-
lung in eine Leichenhalle unverzüglich durch den Vertragsbestatter der Stadt Münster erfolgt.

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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Über Sterbefälle außerhalb der allgemeinen Erreichbarkeiten der Verwaltung wird das Ord-
nungsamt grundsätzlich am nächsten Morgen vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt 
Münster informiert, wenn dieser Tag ein Arbeitstag der Verwaltung ist. Während länger andau-
ernder Schließungszeiten der Verwaltung, wie z.B. in der Zeit zwischen Weihnachten und Neu-
jahr, ist das Ordnungsamt über einen Notdienst erreichbar. Mit den ortsansässigen Senioren-
pflegeeinrichtungen hat die Stadt geregelt, dass diese außerhalb der Erreichbarkeitszeiten des 
Ordnungsamtes direkt das Vertragsbestattungsunternehmen der Stadt Münster informieren. Die 
verstorbene Person wird dann als Erstmaßnahme von der Seniorenpflegeinrichtung zur Küh-
lung in eine Leichenhalle überführt. Mit den örtlichen Krankenhäusern hat die Stadt vereinbart, 
dass diese die Stadt Münster unverzüglich über Sterbefälle ohne bekannte Angehörige infor-
mieren. Die Verstorbenen verbleiben jedoch bis zur Beauftragung der Bestattung durch das 
Ordnungsamt in den Kühlräumen des jeweiligen Krankenhauses. Durch ihre Regelungen wahrt 
die Stadt Münster die gesetzliche Frist gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BestG NRW, nach der ein 
Leichnam innerhalb von 36 Stunden zur Kühlung in eine Leichenhalle zu überführen ist. 
Das Ordnungsamt der Stadt Münster erteilt für jeden Einzelfall einen Bestattungsauftrag. Erdbe-
stattungen bzw. Kremierungen werden in Münster regelhaft innerhalb der bestattungsrechtli-
chen Frist von zehn Tagen durchgeführt. Die Urnenbeisetzungen ordnungsbehördlicher Bestat-
tungsfälle finden in Münster alle vier Wochen statt. So stellt die Stadt sicher, dass die Beiset-
zungen innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach der Einäscherung durchge-
führt werden. 
Die Stadt Münster erwirkt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 BestG NRW eine Verlängerung der Bestat-
tungspflicht im öffentlichen Interesse, wenn sie die bestattungsrechtliche Zehntages-Frist zur 
Einäscherung bzw. Erdbestattung oder die sechswöchige Frist zur Urnenbeisetzung im Einzel-
fall nicht wahren kann.  
5.5.2 Ermittlung von Bestattungspflichtigen 
Die Bestattungspflicht der Stadt tritt erst ein, wenn nach erfolgten Ermittlungsmaßnahmen der 
Ordnungsbehörde feststeht, dass  
 Angehörige der verstorbenen Person ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen oder  
 alle zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung und Benachrichtigung von Angehörigen er-
folglos geblieben sind bzw. 
 Ermittlungen der Behörde zu dem Ergebnis kommen, dass keine Verpflichteten im Sinne 
von § 8 Abs. 1 Satz 1 BestG NRW vorhanden sind. 
 Feststellung 
Trotz ihrer guten Ermittlungsarbeit kann die Stadt Münster eine ordnungsbehördliche Bestat-
tung nicht immer vermeiden, obwohl sie Bestattungspflichtige innerhalb der Bestattungsfrist 
ausfindig machen konnte. 
Wird einer Stadt ein Todesfall in ihrem Gemeindegebiet ohne bekannte Angehörige gemeldet, 
muss sie gemäß §§ 24 Abs. 1 i.V.m. 26 Abs. 1 VwVfG NRW den Sachverhalt angemessen er-

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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mitteln. Sie muss alle im Einzelfall möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um etwa-
ige nahe Angehörige der verstorbenen Person zu finden und ihnen deren Bestattung zu ermög-
lichen.  
Ziel der Stadt Münster ist es, bestattungspflichtige Angehörige schnell zu erreichen, über den 
Todesfall zu informieren und zur Übernahme der Bestattung zu bewegen. Die Stadt beginnt ihre 
Ermittlungstätigkeit, sobald sie Kenntnis von einem ordnungsbehördlichen Bestattungsfall er-
hält. Bei ihren Ermittlungstätigkeiten prüft die Stadt Münster zunächst grundsätzlich, ob gemäß 
§ 8 BestG NRW zur Bestattung verpflichtete Angehörige vorhanden sind. Ergeben die Ermitt-
lungen mehrere Ergebnisse, hält sich die Stadt an die gesetzliche Rangfolge der Verpflichteten. 
Die Stadt recherchiert mit erfahrenen Kräften unverzüglich und routiniert zu bestattungspflichti-
gen Angehörigen. Dafür greift sie auf Melderegister zurück. Zudem nimmt sie Kontakt mit Stan-
desämtern, Nachlassgerichten, Sozialleistungsträgern, Einrichtungen und Betreuungspersonen 
der verstorbenen Person auf. 
Sofern die Stadt Münster aufgrund der gesetzlichen Fristen eine ordnungsbehördliche Bestat-
tung veranlassen muss, setzt die Stadt ihre Ermittlungen bei Erdbestattungen nach der Beiset-
zung und bei Feuerbestattungen nach der Einäscherung fort. Ihre Ermittlungsergebnisse doku-
mentiert die Stadt in einer Fallakte, die sie für jeden gemeldeten Sterbefall anlegt. Die Akte ent-
hält insbesondere die Ermittlungsergebnisse, Urkunden, Gesprächsnotizen und Aktenvermerke.  
Nachdem das Ordnungsamt verpflichtete Angehörige gefunden hat, erhalten diese einen Be-
nachrichtigungsbrief. Darin informiert die Ordnungsbehörde die bestattungspflichtigen Angehöri-
gen über ihre Bestattungspflicht und teilt die Frist mit, innerhalb der die Bestattung zu veranlas-
sen ist.  
Die Stadt Münster ergreift verschiedene Maßnahmen, um bestattungspflichtige Angehörige zu 
ermitteln. Sie versucht durch teils intensive Beratungsgespräche, diese zur Veranlassung der 
Bestattung zu bewegen. Dennoch war sie im Jahr 2023 in nur rund 23 Prozent der Fälle in der 
Lage, eine ordnungsbehördliche Bestattung zu vermeiden. Ein Teil der Verstorbenen hat zwar 
keine Angehörigen. In einigen anderen Fällen muss die Stadt Münster jedoch nur tätig werden, 
weil sich ermittelte Bestattungspflichtige weigern, ihrer Bestattungspflicht nachzukommen.  
Bestattungspflichtige Angehörige handeln gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 6 BestG NRW ordnungs-
widrig, wenn sie entgegen § 13 Abs. 3 BestG NRW nicht dafür Sorge tragen, dass die Erdbe-
stattung, die Einäscherung oder die Beisetzung der Totenasche vor Ablauf der im Bestattungs-
gesetz NRW bestimmten Fristen durchgeführt wird. Die Weigerung stellt eine Ordnungswidrig-
keit dar, die nach pflichtgemäßem Ermessen der Ordnungsbehörde gemäß § 19 Abs. 2 BestG 
NRW mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann. Nach eigenen Angaben der 
Stadt Münster nehmen die Fälle zu, in denen Bestattungspflichtige ihrer Verpflichtung ohne trif-
tigen Grund nicht nachkommen. Die Stadt plant, in solchen Einzelfällen künftig ein Bußgeldver-
fahren einzuleiten. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte auf ihrer Internetseite allgemein sowie im Einzelfall gegenüber un-
willigen Bestattungspflichtigen aktiv auf die drohende Durchführung eines Ordnungswidrig-
keitenverfahrens gemäß § 19 Abs. 2 BestG NRW hinweisen. Bei bestattungspflichtigen An-
gehörigen, die sich ohne triftigen Grund weigern, ihrer Bestattungspflicht nachzukommen,

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sollte die Stadt wie geplant ein Bußgeld festsetzen. Die Geldbuße sollte den wirtschaftlichen 
Vorteil übersteigen, den die betroffene Person aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat. 
5.5.3 Art der Bestattung 
Erd- und Feuerbestattungen gelten nach dem BestG NRW als gleichrangige Bestattungsfor-
men. Über die Art der Bestattung entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde, wenn sie diese 
veranlasst. 
 Die Stadt Münster hält bei der Art der Bestattung die gesetzlichen Vorgaben des § 12 BestG 
NRW ein. 
Eine Stadt muss die Vorgaben des § 12 BestG NRW zur Art der Bestattung einhalten. Eine Wil-
lensbekundung der verstorbenen Person zur Art der Bestattung sollte sie dabei berücksichtigen.  
Die Stadt Münster lässt Verstorbene im Rahmen ordnungsbehördlicher Bestattungsfälle stan-
dardmäßig einäschern, da dies regelmäßig die kostengünstigere Bestattungsart ist. Die Beiset-
zung der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle erfolgt in Münster in der Regel auf dem städti-
schen Waldfriedhof Lauheiden. Die Stadt wählt dabei für ordnungsbehördliche Bestattungen die 
auf dem Friedhof kostengünstigste Grabart. Bis 2023 setzte die Stadt Münster jeweils zwei Ur-
nen in einem Urnenreihengrab bei. Seit 2024 nutzt die Stadt Urnenwahlgräber, in denen sie je-
weils vier Urnen beisetzen kann. Am Grab ist für jede verstorbene Person eine Plakette befes-
tigt, anhand der festgestellt werden kann, wer in welchem Grab beigesetzt wurde. 
Die Beisetzungen von Verstorbenen aus den beiden Hospizen finden auf dem Zentralfriedhof 
der Stadt Münster statt, da beide Hospize dort ein eigenes Gräberfeld haben. Für eine Bestat-
tung auf dem Zentralfriedhof entstehen der Stadt Münster auskunftsgemäß etwa dieselben Kos-
ten wie für eine Bestattung auf dem Waldfriedhof Lauheiden. 
Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat, dass sie eine Feuerbestat-
tung ablehnt bzw. ausdrücklich eine Erdbestattung gewünscht hat, oder wenn Angehörige bzw. 
Pflegepersonen dies gegenüber dem Ordnungsamt bestätigen, nimmt die Ordnungsbehörde die 
ordnungsbehördliche Bestattung ausnahmsweise als Erdbestattung vor. Sofern der jeweilige 
Friedhofsträger dies zulässt, beauftragt das Ordnungsamt der Stadt Münster in manchen Fällen 
auch eine Beisetzung in vorhandenen Wahlgräbern auf anderen Friedhöfen. Dabei wägt die 
Stadt wirtschaftliche Aspekte ab. Die Kosten für diese Grabart müssen sich innerhalb eines be-
stimmten finanziellen Rahmens bewegen. Außerdem muss die verstorbene Person über einen 
kostendeckenden Nachlass verfügen. 
Auch bei entsprechender Religionszugehörigkeit nimmt die Stadt Münster eine ordnungsbe-
hördliche Bestattung ausnahmsweise als Erdbestattung vor.  
Somit erfolgt die Auswahl der Bestattungsart bei ordnungsbehördlichen Bestattungen in der 
Stadt Münster rechtmäßig im Sinne des § 12 BestG NRW.

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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5.5.4 Ordnungsbehördliche Bestattung als Ersatzvornahme 
Die Ersatzvornahme ist eine Möglichkeit der Stadt, eine vertretbare Handlung im Sinne von      
§ 59 Abs. 1 Satz 1 VwVG NRW durchzusetzen. Nimmt eine verpflichtete Person eine vertret-
bare Handlung nicht vor, so kann die zuständige Vollzugsbehörde die Maßnahme vornehmen 
lassen. Die Kosten werden der verpflichteten Person auferlegt. 
 Feststellung 
Das Vollstreckungsverfahren der Stadt Münster bei ordnungsbehördlichen Bestattungen im 
Wege der Ersatzvornahme nach § 59 VwGO NRW entspricht nicht ausreichend den gesetz-
lichen Vorgaben des VwVG NRW. Grund ist, dass die Stadt Münster ihre Androhung der Er-
satzvornahme entgegen § 63 Abs. 6 VwVG NRW nicht mittels einer der Zustellungsvarian-
ten des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW zustellt.  
Bei ordnungsbehördlichen Bestattungen als Ersatzvornahme muss eine Stadt ihr Handeln im 
Wege des Sofortvollzugs nach § 55 Abs. 2 VwVG NRW darauf beschränken, die von einem un-
bestatteten Leichnam ausgehende gegenwärtige Gefahr abzuwenden. Während dafür Erdbe-
stattungen immer vollständig durchzuführen sind, ist bei Feuerbestattungen zunächst nur die 
Einäscherung sowie die Aufnahme der Totenasche in eine Urne zu veranlassen. Für die Beiset-
zung der Urne muss eine Stadt das gestreckte Vollstreckungsverfahren nach § 55 Abs. 1 VwVG 
NRW beachten. Danach ist der bestattungspflichtigen Person die Urnenbeisetzung durch Ver-
waltungsakt mit entsprechend kurzer Fristsetzung, unter Anordnung der sofortigen Vollziehung 
und unter Androhung der Ersatzvornahme aufzugeben.  
Zeitkritische ordnungsbehördliche Erdbestattungen veranlasst die Stadt Münster zur Fristwah-
rung als Ersatzvornahme im Sofortvollzug und damit als einheitlichen Bestattungsvorgang. Bei 
ordnungsbehördlichen Feuerbestattungen, die die Stadt Münster als Ersatzvornahme veran-
lasst, beauftragt die Stadt im Wege des Sofortvollzugs das durchführende Bestattungsunterneh-
men zunächst nur mit der Einäscherung und der Aufnahme der Totenasche in eine Urne. Die 
Urnenbeisetzung als Ersatzvornahme erfolgt in Münster im gestreckten Vollstreckungsverfah-
ren. 
Das Vorgehen der Stadt Münster bei der Durchführung einer ordnungsbehördlichen Bestattung 
als Ersatzvornahme entspricht innerhalb des gestreckten Vollstreckungsverfahrens nicht voll-
ständig den gesetzlichen Vorgaben des VwVG NRW. Die fallbearbeitende Fachkraft des Ord-
nungsamtes erstellt zunächst eine Ordnungsverfügung, mit der sie die Bestattungspflichtigen 
unter Fristsetzung zur Beisetzung der bzw. des Verstorbenen auffordert. Für den Fall, dass die 
Bestattungspflichtigen die Beisetzung nicht in die Wege leiten, droht die Stadt in der Ordnungs-
verfügung an, dass sie die Bestattung sonst im Wege der Ersatzvornahme durchführen wird. 
Den Bescheid versendet die Stadt mit einfacher Briefpost. Dadurch wird die Stadt nicht dem Zu-
stellungserfordernis gerecht, das der Gesetzgeber gemäß § 63 Abs. 6 VwVG NRW für die An-
drohung einer Ersatzvornahme vorsieht.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster muss ihr Vorgehen bei der Androhung einer Ersatzvornahme zur Durch-
führung von ordnungsbehördlichen Bestattungen anpassen und den Bescheid gemäß § 63 
Abs. 6 VwVG NRW förmlich zustellen.

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
Seite 175 von 316 
Die Stadt Münster hat mit Schreiben vom 16. Januar 2025 bestätigt, dass sie zukünftig bei der 
Androhung einer ordnungsbehördlichen Bestattung im Wege einer Ersatzvornahme das Zustel-
lungserfordernis gemäß § 63 Abs. 6 VwVG NRW beachten wird. 
5.5.5 Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber 
Verpflichteten 
 Feststellung 
Die Stadt Münster erhebt nicht in allen Fällen eine Verwaltungsgebühr, wenn sie ihren Kos-
tenerstattungsanspruch gegenüber Bestattungspflichtigen geltend macht. Der Verzicht auf 
die Erhebung einer Verwaltungsgebühr stellt einen Rechtsverstoß gemäß § 15 Satz 1 VO 
VwVG NRW dar.  
Eine Stadt muss gemäß § 59 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 VwVG NRW i.V.m. § 20 Abs. 2 Nr. 7 VO 
VwVG NRW die bei der Durchführung einer Ersatzvornahme angefallenen Bestattungskosten 
von den bestattungspflichtigen Angehörigen einfordern, wenn diese ihrer Bestattungspflicht 
nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind. Sie erhebt gemäß § 59 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 
VwVG NRW i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 11 VO VwVG NRW zusätzlich eine angemessene Verwal-
tungsgebühr innerhalb des Gebührenrahmens, um ihren mit der ordnungsbehördlichen Bestat-
tung verbundenen Verwaltungsaufwand zu decken. 
In den Fällen, bei denen die Stadt Münster eine ordnungsbehördliche Bestattung als Ersatz-
vornahme veranlasst, macht sie ihren Kostenerstattungsanspruch gegenüber den Bestattungs-
pflichtigen zeitnah geltend. Die Stadt Münster schreibt die bestattungspflichtigen Angehörigen 
an und fordert diese zur Begleichung der Bestattungskosten auf. In diesem Schreiben teilt die 
Ordnungsbehörde die Höhe der entstandenen Bestattungskosten mit und setzt eine Zahlungs-
frist fest, innerhalb welcher der Stadt die Bestattungskosten zu erstatten sind. Dabei erhebt die 
Stadt Münster von den bestattungspflichtigen Angehörigen regelhaft keine Verwaltungsgebühr.  
Der Ordnungsbehörde ist aufgrund des Wortlautes des § 15 Satz 1 VO VwVG NRW39 kein Ent-
schließungsermessen eingeräumt, ob sie eine Verwaltungsgebühr erhebt oder nicht. Sie hat 
sich an die vorgegebene Rechtsfolge zu halten und für die Veranlassung der Bestattung durch 
die Ordnungsbehörde eine Verwaltungsgebühr innerhalb des geltenden Verwaltungsgebühren-
rahmens von aktuell 30 bis 360 Euro zu erheben. Eine fehlerfreie Ermessungsausübung erfor-
dert dabei zumindest eine typisierende Einordnung der zu erwartenden einfachen, mittleren  
oder besonders aufwändigen Fälle zu einer unteren, mittleren und oberen Verwaltungsgebühr. 
Dabei ist die Rahmengebühr nach § 15 Abs. 1 Nr. 11 VO VwVG NRW aber nicht wie eine reine 
Zeitgebühr zu behandeln. Die Feststellung des zeitlichen Aufwandes im konkreten Fall dient le-
diglich als Anknüpfungspunkt für die Einordnung in den Gebührenrahmen mit Fokus darauf, ob 
sich die Amtshandlung im konkreten Fall als einfach, durchschnittlich oder aufwendig dargestellt 
hat. Auf Basis der geltenden Rechtsprechung vertritt die gpaNRW die Auffassung, dass sich der 
Normalfall am besten durch die Hälfte des geltenden Verwaltungsgebührenrahmens (derzeit 
180 Euro) abbilden lässt. Sehr niedrige bzw. sehr hohe Verwaltungsgebühren auf Grundlage 
 
39 „Verwaltungsgebühren werden erhoben für die nachfolgend aufgeführten Amtshandlungen der Vollzugsbehörden im Zusammenhang 
mit dem Verwaltungszwang.“

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
Seite 176 von 316 
des § 15 Abs. 1 Nr. 1 VO VwVG NRW sollten dagegen Fällen mit besonders geringem bzw. be-
sonders hohem Verwaltungsaufwand vorbehalten bleiben.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster muss bei durchgeführten ordnungsbehördlichen Bestattungen von den 
bestattungspflichtigen Angehörigen eine dem Einzelfall angemessene Verwaltungsgebühr 
gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 11 VO VwVG NRW erheben. 
Die Stadt Münster hat mit Schreiben vom 16. Januar 2025 bestätigt, dass sie zukünftig bei ord-
nungsbehördlichen Bestattungen, die sie als Ersatzvornahme veranlasst hat, dem Einzelfall an-
gemessene Verwaltungsgebühren gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 11 VO VwVG NRW erheben wird. 
5.6 Verfahrensstandards 
Verbindliche Verfahrensstandards helfen, die Prozessqualität zu sichern und Aufgaben struktu-
riert, zielgerichtet und nachvollziehbar zu erledigen. Die Fallbearbeitung erfordert umfangrei-
ches Fachwissen und Einfühlungsvermögen im Umgang mit etwaigen Hinterbliebenen. Festge-
legte Verfahrensstandards und Dokumentationspflichten, die bei der Aufgabenerledigung einge-
halten werden, tragen zu einer gerichtsfesten Aktenführung bei. 
 Die verbindlich geregelten Standards und Abläufe der Stadt Münster unterstützen die Fall-
bearbeitung der ordnungsbehördlichen Bestattungen gut. Durch die Umstellung auf eine di-
gitale Aktenführung werden die Prozessabläufe weiter optimiert. 
Eine Stadt sollte Standards und Abläufe der Aufgabenerfüllung bei ordnungsbehördlichen Be-
stattungen transparent regeln und verschriftlichen. Hierzu gehören Prozesse, Zuständigkeiten, 
Entscheidungsbefugnisse, Fristen sowie standardisierte Checklisten, die die Aufgabenerledi-
gung erleichtern. Diese Prozessstandards und Abläufe sollten allen zuständigen Beschäftigten 
zur Verfügung stehen und bei der Aufgabenerledigung stets eingehalten werden. Da die Aufga-
benerledigung zeitkritisch ist, sollte eine Stadt auch eine Erreichbarkeit außerhalb der allgemei-
nen Dienstzeit sicherstellen. 
Die Stadt Münster wird sowohl während als auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten 
über ordnungsbehördliche Bestattungsfälle verständigt. Während der Dienstzeiten kümmert 
sich die zuständige Fachkraft des Ordnungsamtes um die Be- und Weiterbearbeitung von ord-
nungsbehördlichen Bestattungsfällen. Die Fachkraft beauftragt das Vertragsbestattungsinstitut 
zunächst mit der Bergung der verstorbenen Person vom Sterbeort und, sofern erforderlich, im 
weiteren Verlauf mit der Einäscherung bzw. Erdbestattung sowie mit der Urnenbeisetzung. Wie 
in Kapitel 5.5.1 „Bestattungsrechtliche Fristen“ ausgeführt, hat die Stadt Münster geeignete Re-
gelungen getroffen, damit die zeitkritische Bearbeitung gemeldeter ordnungsbehördlicher Be-
stattungsfälle auch außerhalb der Erreichbarkeitszeiten gewährleistet ist. 
Bei Abwesenheiten der Fachkraft stellt die Stadt per Vertretungsregelung sicher, dass die Auf-
gabenerledigung gewährleistet ist. Im Arbeitsablauf ist ein Vieraugenprinzip etabliert. Leistungs-
bescheide und Zahlungen werden jeweils von zwei Bediensteten unterschrieben. 
Positiv ist zudem, dass die Stadt Münster ihre wesentlichen Standards und Abläufe bei ord-
nungsbehördlichen Bestattungen verschriftlicht hat.

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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Die Prozesse bei ordnungsbehördlichen Bestattungen laufen bislang überwiegend analog. Die 
Umstellung auf eine digitale Aktenführung soll jedoch im Rahmen der allgemeinen Einführung 
der E-Akte (AEAM) in der Stadt Münster bis Mitte 2026 stattfinden. Übergreifende Statistikdaten 
zu ordnungsbehördlichen Bestattungsfällen führt die Stadt Münster in einer Excel-Datei. Die Da-
tei enthält u.a. alle relevanten Daten zu den Sterbefällen, die Sterbeorte und auch die Aufwen-
dungen und Erträge der einzelnen Bestattungsfälle. In 2023 wurde der Aufgabenbereich der 
ordnungsbehördlichen Bestattungen zuletzt durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision geprüft. Dabei ergab die stichprobenhafte Prüfung der Vorgänge sowie ein Abgleich 
zwischen der o.g. Datei und den Buchungen im Haushaltsprogramm SAP, dass die Sachbear-
beitung insgesamt ordnungsgemäß erfolgt ist. 
5.7 Personaleinsatz 
Die gpaNRW betrachtet das Personal, das die Städte für die Bearbeitung von ordnungsbehörd-
lichen Bestattungsfällen einsetzen. Dies schließt auch den Personaleinsatz für solche Fälle ein, 
bei denen eine Stadt keine ordnungsbehördliche Bestattung veranlassen muss. Dazu zählen 
insbesondere die Fälle, bei denen eine Stadt bestattungspflichtige Angehörige rechtzeitig ermit-
teln und fristgemäß zur selbstständigen Veranlassung der Bestattung der Verstorbenen bewe-
gen kann. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster setzt für die Sachbearbeitung der ordnungsbehördlichen Bestattungen 
einwohnerbezogen weniger Personal ein als die meisten kreisfreien Städte. Dadurch ist das 
Personal bei der Fallbearbeitung vergleichsweise sehr hoch belastet. 
Eine Stadt sollte bedarfsgerechte Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben der ord-
nungsbehördlichen Bestattungen effektiv bearbeiten zu können. Ferner sollte eine Stadt ihr Per-
sonal im Bereich „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ angemessen qualifizieren und den Bear-
beitungsprozess so weit wie möglich digitalisieren. 
Die Stadt Münster setzte 2023 für die Bearbeitung der ordnungsbehördlichen Bestattungen 
0,50 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung ein. In 2024 ist der Personaleinsatz unverändert. 
Im interkommunalen Vergleich 2023 ergibt sich folgendes Bild: 
Personaleinsatz ordnungsbehördliche Bestattungen 2023 
Kennzahl Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen  
je 100.000 EW 0,16 0,09 0,31 0,42 0,52 1,13 22 
Die Stadt Münster setzte 2023 einwohnerbezogen weniger Personal zur Fallbearbeitung von 
ordnungsbehördlichen Bestattungen ein als 75 Prozent der kreisfreien Städte. 
Die gpaNRW stellt in diesem Kapitel interkommunal die Zahl der ordnungsbehördlichen Bestat-
tungsfälle im Verhältnis zu den Stellen dar, die von der Sachbearbeitung im Aufgabenbereich 
„Ordnungsbehördliche Bestattungen“ zu bearbeiten sind. Die Fälle beinhalten sowohl die von

  Stadt Münster    Ordnungsbehördliche Bestattungen    050.010.050_03378 
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einer kreisfreien Stadt veranlassten ordnungsbehördlichen Bestattungen als auch die gemelde-
ten Fälle, in denen eine Stadt keine ordnungsbehördliche Bestattung durchführen musste. 
Fälle je Vollzeit-Stelle ordnungsbehördliche Bestattungen 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 22 Städten eingeflossen, die sich wie folgt 
verteilen: 
 
Der interkommunale Vergleich macht deutlich, dass die Fallbelastung in 2023 deutlich höher 
liegt als in den meisten kreisfreien Städten. Aus Sicht der gpaNRW ist es wichtig, dass die Stadt 
Münster ausreichende personelle Ressourcen zur Verfügung stellt, um die zeitkritischen Aufga-
ben der ordnungsbehördlichen Bestattungen kontinuierlich rechtmäßig zu erledigen und den 
Fehlbetrag möglichst niedrig zu halten. Die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle werden von 
einer langjährig in dem Aufgabenbereich eingesetzten Fachkraft routiniert erledigt. Durch die 
bevorstehende Altersfluktuation der Fachkraft zeichnen sich in dem Aufgabenbereich perso-
nelle Veränderungen ab. Hierauf sollte die Stadt frühzeitig reagieren und dies bei der Personal-
planung berücksichtigen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die hohe Fallbelastung unter Berücksichtigung der bevorstehenden 
Personalfluktuation zum Anlass nehmen, um eine Stellenbemessung für die Aufgaben der 
ordnungsbehördlichen Bestattungen vorzunehmen und den Personaleinsatz bedarfsgerecht 
anzupassen.

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5.8 Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Be-
stattungen und Einflussfaktoren 
Ordnungsbehördliche Bestattungen sind gemäß § 8 Abs. 1 BestG NRW Pflichtaufgabe der örtli-
chen Ordnungsbehörde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die verstorbene Person ge-
funden worden ist. Die damit einhergehenden Kosten hat daher zunächst die Stadt zu tragen, 
die die Durchführung der Bestattung veranlasst hat. Sie hat gegenüber den bestattungspflichti-
gen Angehörigen einen Anspruch auf Kostenerstattung. Es kommt allerdings auch vor, dass die 
örtliche Ordnungsbehörde etwaige Nachlässe der Verstorbenen bereits ganz oder teilweise zur 
Refinanzierung der angefallenen Bestattungskosten heranziehen kann. In diesem Kapitel analy-
siert die gpaNRW, wie die Aufwendungen und Erträge den Fehlbetrag für durchgeführte ord-
nungsbehördliche Bestattungen beeinflussen. Die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Ord-
nungswidrigkeitenverfahren bleiben hierbei unberücksichtigt. 
 In Münster wirken sich geringe Aufwendungen in Verbindung mit einer hohen Kostende-
ckung durch Erträge positiv auf den Fehlbetrag der ordnungsbehördlichen Bestattungen aus. 
Eine Stadt sollte den Fehlbetrag und die Aufwendungen für ordnungsbehördliche Bestattungen 
unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) so niedrig wie möglich halten. Mögliche Kostenerstattungsan-
sprüche sollte eine Stadt konsequent durchsetzen. Sie sollte zudem weitere Erträge, wie z.B. 
den Nachlass der Verstorbenen, zur Deckung ihrer Aufwendungen bei durchgeführten ord-
nungsbehördlichen Bestattungen geltend machen. 
Die Aufwendungen für ordnungsbehördliche Bestattungen haben sich in der Stadt Münster von 
rund 156.000 Euro im Jahr 2020 auf rund 221.000 Euro im Jahr 2023 und damit um rund 42 
Prozent erhöht. Demgegenüber sind die Erträge von rund 133.000 Euro in 2020 auf etwa 
166.000 Euro in 2023 und damit nur um rund 25 Prozent gestiegen. 
Der Fehlbetrag für durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen entwickelt sich wie folgt: 
Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen Münster in Euro 2020 bis 2023 
Kennzahlen 2020 2021 2022 2023 
Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördli-
che Bestattungen in Euro 23.321 35.566 54.320 55.099 
Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördli-
che Bestattungen je 10.000 EW in Euro  740 1.124 1.710 1.717 
Fehlbetrag je durchgeführte ordnungsbehörd-
liche Bestattung in Euro 203 323 418 396 
In der Stadt Münster erhöht sich der Fehlbetrag durchgeführter ordnungsbehördlicher Bestat-
tungen im Betrachtungszeitraum 2020 bis 2023 um rund 32.000 Euro. Das entspricht einer Stei-
gerung von rund 136 Prozent. Einwohnerbezogen entwickelt sich der Fehlbetrag der durchge-
führten ordnungsbehördlichen Bestattungen von 2020 bis 2023 ähnlich. Fallbezogen nimmt der 
Fehlbetrag dagegen nur bis 2022 zu, mit rückläufiger Tendenz in 2023.

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Der Fehlbetrag für durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen je 10.000 EW ist das ne-
gative Ergebnis, das sich aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Kostenerstattun-
gen sowie der weiteren Erträge einer Stadt für die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestat-
tungen im Durchschnitt je 10.000 EW ergibt. 
Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen je 10.000 EW in Euro 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 19 Städten eingeflossen, die sich wie folgt 
verteilen: 
 
Einwohnerbezogen hat die Stadt Münster 2023 einen geringeren Fehlbetrag für durchgeführte 
ordnungsbehördliche Bestattungen als etwa 75 Prozent der kreisfreien Städte. In den Vorjahren 
positioniert sich die Stadt Münster beim Fehlbetrag ähnlich.  
Auf den Fehlbetrag für die durchgeführten ordnungsbehördlichen Bestattungen nehmen die An-
zahl der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle, die Fallkosten sowie etwaige Erträge bzw. 
Kostenerstattungen Einfluss. Wie in Kapitel 5.4 „Strukturen“ dargestellt, ist die günstige Position 
mit darauf zurückzuführen, dass die Stadt Münster einwohnerbezogen weniger ordnungsbe-
hördliche Bestattungen durchführen muss als 75 Prozent der kreisfreien Städte.

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Fehlbetrag je durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattung in Euro 2023  
 
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Im landesweiten Vergleich liegt der Fehlbetrag der Stadt Münster 2023 sowie in den Vorjahren 
auch fallbezogen niedriger als bei den meisten kreisfreien Städten. Die Stadt ordnet sich 2023 
interkommunal deutlich unterhalb des Medians ein. In den Vorjahren positionierte sich Münster 
bei den 25 Prozent der kreisfreien Städte mit dem geringsten Fehlbetrag je durchgeführter ord-
nungsbehördlicher Bestattung. 
In Münster wird der Fehlbetrag für durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen insbeson-
dere auch von den Fallkosten sowie den Erträgen aus Kostenerstattungen bzw. dem Nachlass 
der Verstorbenen positiv beeinflusst.  
Aufwendungen und Erträge ordnungsbehördliche Bestattungen 2023 
Kennzahl Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen je 
durchgeführte Ord-
nungsbehördliche 
Bestattung in Euro 
1.593 717 1.454 1.933 2.615 2.949 19 
Erträge je durchge-
führte ordnungsbe-
hördliche Bestattung 
in Euro 
1.197 188 740 1.056 1.409 2.079 19

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Die Stadt Münster hat 2023 geringere Aufwendungen je durchgeführte ordnungsbehördliche 
Bestattung als die meisten kreisfreien Städte.  
Die Aufwendungen je Fall setzen sich insbesondere zusammen aus den Aufwendungen für  
 das Bestattungsunternehmen,  
 die Durchführung der zweiten Leichenschau,  
 die Kremierung sowie 
 Friedhofsgebühren.  
Die Stadt Münster kann ordnungsbehördliche Bestattungen günstiger durchführen als die meis-
ten kreisfreien Städte. Sie schreibt die Dienstleistungen der ordnungsbehördlichen Bestattun-
gen, die von einem Bestattungsunternehmen erbracht werden, regelmäßig aus und vergibt den 
Auftrag an das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Die letzte Ausschreibung er-
folgte im Jahr 2024.  
Wie in Kapitel 5.5.3 Art der Bestattung dargestellt, setzt die Stadt Münster bei ordnungsbehörd-
lichen Feuerbestattungen mehrere Urnen in einer Grabstätte bei. Auf diese Weise kann die 
Stadt ihre Aufwendungen für Friedhofsgebühren niedrig halten. Dies entlastet den Fehlbetrag 
der ordnungsbehördlichen Bestattungen.  
Die Stadt Münster hat im Vergleichsjahr höhere Erträge je durchgeführte ordnungsbehördliche 
Bestattung als die Mehrheit der kreisfreien Städte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die 
Stadt in den meisten Fällen ihre Aufwendungen refinanzieren kann. Nach einer durchgeführten 
Ersatzvornahme macht die Stadt ihre Kostenerstattungsansprüche gegenüber den Bestattungs-
pflichtigen konsequent geltend. Bei Sterbefällen ohne bestattungspflichtige Angehörige setzt 
sich die Ordnungsbehörde mit dem zuständigen Nachlassgericht in Verbindung und meldet dort 
ihren Kostenerstattungsanspruch an. Da in Münster einige der Verstorbenen ohne Angehörige 
auskunftsgemäß über einen hohen Nachlass verfügen, kann die Stadt auch dadurch einen Teil 
ihrer Aufwendungen refinanzieren. Das Verhältnis von Erträgen zu Aufwendungen ist in Müns-
ter vergleichsweise hoch. In 2023 deckt die Stadt Münster rund 75 Prozent ihrer Aufwendungen 
über Erträge. Der Median liegt dagegen nur bei rund 58 Prozent.

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5.9 Anlage: Ergänzende Tabelle  
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Ordnungsbehördliche Bestattungen 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
Rechtmäßigkeit 
F1 
Trotz ihrer guten Ermittlungsarbeit kann die Stadt Münster eine ordnungsbe-
hördliche Bestattung nicht immer vermeiden, obwohl sie Bestattungspflichtige 
innerhalb der Bestattungsfrist ausfindig machen konnte.  
171 E1 
Die Stadt Münster sollte auf ihrer Internetseite allgemein sowie im Einzel-
fall gegenüber unwilligen Bestattungspflichtigen aktiv auf die drohende 
Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gemäß § 19 Abs. 2 
BestG NRW hinweisen. Bei bestattungspflichtigen Angehörigen, die sich 
ohne triftigen Grund weigern, ihrer Bestattungspflicht nachzukommen, 
sollte die Stadt wie geplant ein Bußgeld festsetzen. Die Geldbuße sollte 
den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den die betrof fene Person aus 
der Ordnungswidrigkeit gezogen hat.  
172 
F2 
Das Vollstreckungsverfahren der Stadt Münster bei ordnungsbehördlichen Be-
stattungen im Wege der Ersatzvornahme nach § 59 VwGO NRW entspricht 
nicht ausreichend den gesetzlichen Vorgaben des VwVG NRW. Grund ist, 
dass die Stadt Münster ihre Androhung der Ersatzvornahme entgegen § 63 
Abs. 6 VwVG NRW nicht mittels einer der Zustellungsvariant en des Verwal-
tungszustellungsgesetzes NRW zustellt.  
174 E2 
Die Stadt Münster muss ihr Vorgehen bei der Androhung einer Ersatzvor-
nahme zur Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen anpas-
sen und den Bescheid gemäß § 63 Abs. 6 VwVG NRW förmlich zustellen.  
174 
F3 
Die Stadt Münster erhebt nicht in allen Fällen eine Verwaltungsgebühr, wenn 
sie ihren Kostenerstattungsanspruch gegenüber Bestattungspflichtigen geltend 
macht. Der Verzicht auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr stellt einen 
Rechtsverstoß gemäß § 15 Satz 1 VO VwVG NRW dar.  
175 E3 
Die Stadt Münster muss bei durchgeführten ordnungsbehördlichen Be-
stattungen von den bestattungspflichtigen Angehörigen eine dem Einzel-
fall angemessene Verwaltungsgebühr gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 11 VO 
VwVG NRW erheben. 
176 
Personaleinsatz 
F4 
Die Stadt Münster setzt für die Sachbearbeit ung der ordnungsbehördlichen 
Bestattungen einwohnerbezogen weniger Personal ein als die meisten kreis-
freien Städte. Dadurch ist das Personal bei der Fallbearbeitung vergleichs-
weise sehr hoch belastet. 
177 E4 
Die Stadt Münster sollte die hohe Fallbelastung unter Berücksichtigung 
der bevorstehenden Personalfluktuation zum Anlass nehmen, um eine 
Stellenbemessung für die Aufgaben der ordnungsbehördlichen Bestattun-
gen vorzunehmen und den Personaleinsatz bedarfsgerecht anzupassen.  
178

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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6. Kommunales Krisenmanagement 
6.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet „Kom-
munales Krisenmanagement“ stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Kommunales Krisenmanagement 
Das kommunale Krisenmanagement der Stadt Münster befindet sich aktuell in der Fortentwick-
lung. Die Stadt Münster betreibt eine regelmäßige Risikoermittlung, auf der die Maßnahmen zur 
Weiterentwicklung ihres kommunalen Krisenmanagements basieren. Die Stadt hat ihre erkann-
ten Risiken bewertet und plant diese im Zusammenhang mit der laufenden Erstellung ihres Ka-
tastrophenschutzbedarfsplanes zu priorisieren. Zudem muss die Stadt ihre vorhandenen Einzel-
dokumente zu einem formellen Katastrophenschutzplan zusammenführen und ihn anschließend 
alle fünf Jahre fortschreiben. Die Stadt Münster hat gegenüber der gpaNRW schriftlich zugesi-
chert, dass sie im Rahmen ihrer bereits laufenden Katastrophenschutzbedarfsplanung auch ei-
nen formellen Katastrophenschutzplan aufstellen wird. 
Einige Maßnahmen zur Krisenbewältigung, wie z.B. aufgrund einer Energiekrise oder aufgrund 
von Starkregen- oder Hitzeereignissen, hat die Stadt Münster bereits umgesetzt. Die Stadt 
sollte auch für ihre übrigen identifizierten Risiken Vorkehrungen treffen und diese verschriftli-
chen.  
Die Stadt Münster hält einen gut ausgestatteten Krisenstabsraum an einer zentralen Stelle im 
Stadtgebiet vor. Die technische Ausstattung des Krisenstabsraumes stellt grundsätzlich sicher, 
dass der städtische Krisenstab auch bei einem langanhaltenden Stromausfall handlungs- und 
arbeitsfähig bleibt. Um eine Notstromversorgung auch bei vollständigem Wegfall der Elektrizi-
tätsversorgung kurz- und langfristig verlässlich sicherzustellen, sollte die Stadt Münster wie ge-
plant einen verbindlichen Vertrag über die Kraftstoffversorgung abschließen. Zudem sollte die 
Stadt wie vorgesehen ermitteln, welche spezifische Software der Fachämter in Krisenfällen er-
forderlich ist und dafür sorgen, dass die Krisenstabsmitglieder auch im Notbetrieb darauf zugrei-
fen können.  
Die Stadt Münster hat alle Funktionen im Krisenstab nach den Vorgaben des Krisenstabserlas-
ses mit ausreichend fachkundigem Personal besetzt und ausgebildet. Übungen finden dagegen 
nur unregelmäßig statt. Zur optimalen Vorbereitung der Krisenstabsmitglieder auf künftige Kri-
senstabseinsätze sollte die Stadt für ihren Krisenstab ein zielgruppenspezifisches Aus- und 
Fortbildungskonzept erstellen. Auf dieser Basis sollte sie ihre Krisenstabsmitglieder künftig 
schulen und jährlich Praxisübungen mit simulierten Krisenszenarien durchführen.

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Die Stadt Münster stärkt durch ihre frühzeitige, zielgruppenspezifische Kommunikation über Ri-
siken, etwa bei sich anbahnenden Starkregenereignissen oder Stromausfällen, die Selbsthilfe-
fähigkeit der Bevölkerung. Hierbei nutzt sie sowohl für die Risiko- als auch die Krisenkommuni-
kation mehrere Informationswege, etwa städtische Internetseiten oder Social-Media-Kanäle. 
Teilweise fehlen in Münster für eine effektive Krisenbewältigung noch weitere formelle Kon-
zepte. Dazu zählen insbesondere ein Konzept für die Einbindung von Spontanhelfenden und 
ein eigenes Verpflegungskonzept für den Krisenstab. 
6.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungser-
gebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir als 
Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte gül-
tig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht. 
6.3 Inhalte, Ziele und Methodik- 
Auf die Kommunen strömen multiple Krisen ein. Diese können sich beispielsweise aus Unwet-
terereignissen oder Pandemien ergeben. 
Die kreisfreien Städte müssen daher Vorkehrungen treffen, um zu jeder Zeit und für alle auch 
nicht vorhersehbaren Ereignisse vorbereitet zu sein. Dazu gehören zum Beispiel Vorkehrungen 
zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Kata-
strophen im Sinne des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro-
phenschutz (BHKG NRW). 
Das Ziel der kreisfreien Städte sollte es sein, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Sicher-
heitsinfrastruktur und die wesentlichen Funktionen der kommunalen Daseinsvorsorge rund um 
die Uhr gewährleisten zu können. Eine vorausschauende und verbindlich aufgestellte organisa-
torische Vorbereitung auf Krisenszenarien bildet daher den Kern der kommunalen Daseinsvor-
sorge im Krisenfall.

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Die Prüfung des kommunalen Krisenmanagements ist ein objektiver Blick von außen. Dabei le-
gen wir den Fokus auf den administrativ-organisatorischen40 Teil des kommunalen Krisenmana-
gements. Die operativ-taktische41 Komponente dagegen ist nicht Gegenstand unserer Betrach-
tung. 
Die aktuelle Prüfung in Form eines „Basischecks“ soll den Städten eine Standortbestimmung 
geben sowie bei der Weiterentwicklung eines passgenauen und resilienten Krisenmanage-
ments wirksam unterstützen. Dabei möchten wir Transparenz zur aktuellen Situation schaffen 
und gleichzeitig Risiken sowie Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen. Darüber hinaus möchten 
wir gute kommunale Praxisbeispiele identifizieren und transportieren. 
Die gpaNRW ermittelt mithilfe standardisierter Interviews sowie der Analyse von vorgelegten 
Unterlagen Erfüllungsgrade. Beim Erfüllungsgrad bewertet die gpaNRW, inwieweit eine Stadt 
die Anforderungen unserer Sollvorstellung umsetzt. Wir drücken den Erfüllungsgrad in einem 
Prozentwert aus. Den Erfüllungsgrad stellt die gpaNRW zur Standortbestimmung auch im inter-
kommunalen Vergleich dar. 
Den Prozess „Krisenstab aktivieren“ bildet die gpaNRW grafisch ab. Unsere Prozessaufnahme 
zielt darauf ab, die verbindlichen Abläufe sowie die damit einhergehenden Schnittstellen trans-
parent darzustellen. Wir übergeben der Stadt das Prozessmodell in digitaler Form, damit sie 
den Prozess selbst weiterentwickeln und fortschreiben kann. 
6.4 Strukturen 
Die örtlichen Besonderheiten kann eine Stadt in der Regel nicht beeinflussen. Wir fassen die 
besonderen örtlichen Strukturen, die unmittelbaren Einfluss auf das kommunale Krisenmanage-
ment haben können, nachfolgend zusammen: 
Örtliche Strukturen Münster 2023 
Grundzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
EW* 320.946 112.613 176.627 263.000 362.309 1.084.831 23 
Pendlersaldo  59.371 -11.598 -6.034 2.769 38.466 188.045 23 
Gebietsfläche in ha 30.328 5.142 9.595 16.045 22.192 40.502 23 
Störfallbetriebe42 13 0 5 7 11 32 23 
*Einwohnerinnen und Einwohner  
Die Stadt Münster hat 2023 mehr Einwohnerinnen und Einwohner als die Mehrheit der kreis-
freien Städte in Nordrhein-Westfalen und die zweitgrößte Gebietsfläche. Damit muss die Stadt 
 
40 so genannter Verwaltungsstab gemäß Ziffer 2.3. des Krisenstabserlasses NRW  
41 Feuerwehreinsatzleitung gemäß Ziffer 2.2 des Krisenstabserlasses NRW  
42 Betriebe der unteren und oberen Klasse gemäß § 2 Nr. 1 und 2 der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissions-
schutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImschV)

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im Krisenfall abhängig von dem jeweiligen Ereignis eine größere Fläche abdecken als die meis-
ten kreisfreien Städte. Abhängig von, wo innerhalb des Stadtgebietes ein Krisenereignis eintritt, 
kann die große Gebietsfläche für die Einheiten und Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr längere 
Anfahrtswege bedingen. 
Auch der Pendlersaldo der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt in Münster höher als 
bei 75 Prozent der kreisfreien Städte. Im Hinblick auf das kommunale Krisenmanagement be-
deutet dies für die Stadt Münster, dass neben ihrer eigenen Bevölkerung auch eine Vielzahl von 
Pendelnden von möglichen Krisenszenarien betroffen sein könnten. Um im Ereignisfall mög-
lichst viele Betroffene an ihren jeweiligen Standorten zu erreichen und damit auch schützen zu 
können, ist eine effektive Kommunikationsstrategie wichtig.  
Im Gebiet der Stadt Münster befinden sich insgesamt 13 Störfallbetriebe, die besondere Sicher-
heitsvorkehrungen und kontinuierliche Überwachung erfordern. Damit zählt Münster zum Viertel 
der kreisfreien Städte mit der höchsten Anzahl an Störfallbetrieben im eigenen Stadtgebiet. 
Für das kommunale Krisenmanagement der Stadt Münster sind auch Wasserstraßen und Ge-
wässer relevant. Hochwasser und Überschwemmungen, bedingt durch die Flüsse Aa, Angel, 
Ems und Werse sowie den Dortmund-Ems-Kanal, stellen wiederkehrende Bedrohungen dar.  
Sie erfordern, dass die Stadt Münster umfassende Schutz- und Kontrollmaßnahmen ergreift.  
In Münster gibt es 2023 acht Krankenhäuser und damit mehr als bei 75 Prozent der kreisfreien 
Städte. Der Median liegt 2023 bei fünf Krankenhäusern. Das Universitätsklinikum Münster ist 
ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit regionaler und überregionaler Bedeutung. Die 
Westfälische Universität mit rund 43.000 Studierenden im Wintersemester 2024/2025 stellt eine 
zentrale Bildungseinrichtung dar. Ein unmittelbarer Einfluss auf das Krisenmanagement der 
Stadt Münster besteht insbesondere im Zusammenhang mit Kampfmittelfunden in Klinik- oder 
Hochschulnähe und daraus ggf. resultierenden Großevakuierungsmaßnahmen. 
6.5 Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von 
Krisenfällen 
Das Risikomanagement ist Teil eines ganzheitlichen Krisenmanagements. Hierzu gehören ge-
mäß den Ausführungen des Krisenstabserlasses NRW43 alle Maßnahmen zur Prävention und 
Erkennung von Risiken, zur Bewältigung und zur Nachbereitung von Krisenfällen  
 
43 Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein -Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen, Runderlass des 
Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 26. September 2016; GV. NRW. S. 886 in der zurzei t geltenden Fassung

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Erfüllungsgrad Prävention, Bewältigung und Nachbereitung in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen (ei-
nige Werte mehrfach): 
 
Teilerfüllungsgrade Prävention, Bewältigung und Nachbereitung in Prozent 2024 
 
In den nachfolgenden Kapiteln analysiert die gpaNRW die einzelnen Teilaspekte. 
6.5.1 Prävention und Erkennen von Risiken  
  Die Stadt Münster betreibt eine regelmäßige Risikoermittlung und -bewertung. 
Eine Stadt sollte potenzielle Risiken für ihr Stadtgebiet ermitteln und bewerten. Mit voraus-
schauenden Analysen und örtlichen Risikoszenarien sollte die Stadt die Eintrittswahrscheinlich-
keit von möglichen Gefahren untersuchen und eine Aussage über das zu erwartende Scha-
densausmaß treffen. Eine Stadt sollte diese Ergebnisse als Grundlage für den Aufbau und Um-
fang ihres Krisenmanagements nutzen.

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Das kommunale Krisenmanagement der Stadt Münster befindet sich zum Zeitpunkt der 
überörtlichen Prüfung in der Fortentwicklung. Die Stadt hat im Hinblick auf das kommunale Kri-
senmanagement eine vollumfängliche Risikoanalyse vorgenommen und auch Dritte dabei betei-
ligt. Unter Beteiligung eines externen Beratungsunternehmens hat die Stadt Münster verschie-
dene interdisziplinäre Workshops mit definierten Organisationseinheiten der Stadtverwaltung 
und weiteren Beteiligten, wie beispielsweise den Stadtwerken Münster, Katastrophenschutz-Or-
ganisationen, Krankenhäusern und Polizei durchgeführt. Dabei hat die Stadt die Risiken für ihr 
Stadtgebiet in folgende Risikoszenarien zusammengefasst und analysiert: 
 Szenario 1: Ausfall der kritischen Infrastruktur / Blackout, 
 Szenario 2: Austritt eines chemischen Produktes / CBRN-Gefahren44, 
 Szenario 3: Lang anhaltende Hitze / Dürre / Vegetationsbrand, 
 Szenario 4: Verbreitung eines kontagenen Krankheitserregers / Pandemie sowie 
 Szenario 5: Extremwetterereignis / Starkregen. 
Ihre Erkenntnisse aus den Szenario-Betrachtungen hat die Stadt im Hinblick auf die Eintritts-
wahrscheinlichkeit und die zu erwartenden Schadensfolgen für die Schutzgüter Mensch, kriti-
sche Infrastruktur (KRITIS) sowie weitere Schutzgüter wie Umwelt, Volkswirtschaft und immate-
rielle Schäden bewertet. Eine Priorisierung der Gefahren plant die Stadt im Zusammenhang mit 
der Erstellung ihres Katastrophenschutzbedarfsplanes. Diesen stellt die Stadt aktuell mit exter-
ner Begleitung auf, und er soll im Jahr 2025 den politischen Gremien vorgelegt werden. 
Risikokarten oder eine Gefährdungsmatrix ermöglichen eine schnelle und intuitive Erfassung 
der Risikolage. Wesentliche Gefahren wie Stromausfälle oder z.B. der Ausfälle der Abwasser-
technik visualisiert die Stadt Münster in Form von Kartenmaterial mit verschiedenen Layern. Zur 
Visualisierung von Gefahren nutzt die Stadt zudem Starkregen- und Hochwassergefahrenkar-
ten. Die Stadt hat für das gesamte Stadtgebiet Starkregengefahrenkarten erstellt. Mittels einer 
computergestützten 2D-Modellierung lassen sich darin die oberflächigen Überflutungsvorgänge 
bei definierten Starkregenszenarien simulieren und darstellen.  
Gemäß § 4 Abs. 3 S.1 i.V.m. § 3 Abs. 7 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung 
und den Katastrophenschutz (BHKG) müssen kreisfreie Städte einen Katastrophenschutzplan 
aufstellen, der gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 BHKG spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben ist. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat noch keinen vollständigen Katastrophenschutzplan aufgestellt, die Er-
stellung ist aber bereits geplant. Der aktuelle Umsetzungsstand entspricht nicht den gesetzli-
chen Vorgaben gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 7 des Gesetzes über den Brand-
schutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.  
In der Stadt Münster ist ein formeller Katastrophenschutzplan ansatzweise vorhanden. Dabei 
handelt es sich um Einzeldokumente wie z.B. die Erkenntnisse der Stadt aus ihrer Risikoermitt-
lung, diverse Gefahrenabwehrpläne und Konzepte. Parallel zur Erstellung ihres Katastrophen-
schutzbedarfsplanes will die Stadt einen formellen Katastrophenschutzplan erstellen, der die 
 
44 chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren

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Einzeldokumente innerhalb eines Gesamtdokumentes „Katastrophenschutzplan“ zusammen-
fasst. Sobald die Stadt Münster diesen vollständig aufgestellt hat, sollte sie auch den Stadtrat 
ihn ihre Katastrophenschutzplanung einbinden. Aus Sicht der gpaNRW ist es sinnvoll, sowohl 
die örtliche Politik als auch die Bevölkerung über die ermittelten Risiken und die daraus abgelei-
teten Handlungserfordernisse in einem angemessenen Umfang zu informieren und damit auch 
zu sensibilisieren. Das schafft Bewusstsein und auch Verständnis für die unterschiedlichen The-
matiken. Der Stadtrat sollte basierend auf den fachlichen Betrachtungen der möglichen Risiken 
eine politische Bewertung für eine wirksame Risikobehandlung der wesentlichen Risiken treffen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster muss ihre vorhandenen Einzeldokumente zu einem formellen Katastro-
phenschutzplan zusammenführen. Anschließend sollte sie die wesentlichen Risiken im Rah-
men der Katastrophenschutzplanung alle fünf Jahre vom Stadtrat beschließen lassen. 
Die Stadt Münster hat mit Schreiben vom 26. Februar 2025 bestätigt, dass sie gemäß § 4 Abs. 
3 S.1 i.V.m. § 3 Abs. 7 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro-
phenschutz (BHKG) einen formellen Katastrophenschutzplan aufstellen wird. 
6.5.2 Bewältigungsstrategien 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat bereits für einige Szenarien Bewältigungsstrategien entwickelt. Durch 
weitere Konzepte und Maßnahmenplanungen kann die Stadt ihre Krisenfestigkeit weiter ver-
bessern. 
Eine Stadt sollte aufgrund der Erkenntnisse aus ihrer Risikobewertung individuelle Vorkehrun-
gen zum Umgang mit und zur Bewältigung von möglichen Krisenszenarien treffen. Mit der 
Schaffung von vorgeplanten konzeptionellen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen sollte 
die Stadt eine schnellstmögliche Rückführung einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation 
in den Normalzustand unterstützen. Zur konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmä-
ßigen Vorbereitung effektiver Krisenmanagementstrukturen sollte eine Stadt auch außerhalb ei-
nes konkreten Einsatzanlasses personelle Ressourcen vorhalten. 
Die Stadt Münster hat das Aufgabenfeld zur konzeptionellen, organisatorischen und verfah-
rensmäßigen Vorbereitung effektiver Krisenmanagementstrukturen innerhalb des Dezernates 
für Personal, Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT bei der Feuerwehr (Amt 37) angesie-
delt. Die Stadt erledigt die Aufgaben zur Vorhaltung des Krisenmanagements im Vergleichsjahr 
2023 mit 1,1 Vollzeit-Stellen. Die Bandbreite der Vollzeit-Stellen für das kommunale Krisenma-
nagement lag bei 2245 kreisfreien Städten im Jahr 2023 zwischen 0,5 und 13,8 Vollzeit-Stellen.  
Die Stadt Münster hat konkrete Vorkehrungen im Hinblick auf einen Teil ihrer festgestellten Risi-
ken getroffen und verschriftlicht. Dazu zählt z.B. ein Handlungsleitfaden zur Ermittlung kritischer 
Infrastruktur und Maßnahmen für deren Schutz in der Energiekrise. Im Hinblick auf Extremwet-
terrisiken wie Starkregen und Hochwasser hat das Amt für Mobilität und Tiefbau Starkregenge-
 
45 Aus einer der 23 kreisfreien Städte liegen keine Stellendaten vor.

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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fahrenkarten (SRGK) mit Risikoanalysen und Handlungskonzepten entsprechend der NRW-Ar-
beitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“46 aufgestellt. Als integraler Bestandteil 
des umfassenden Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster hat die Stadt in 2024 unter 
Federführung des Gesundheits- und Veterinäramtes zudem einen Hitzeaktionsplan erstellt. 
Sein Schwerpunkt liegt auf der gesundheitlichen Prävention, um die Bevölkerung und insbeson-
dere ältere und kranke Menschen, Kinder und Schwangere sowie Menschen in besonderen Le-
benslagen in Münster bei Hitzewellen zu schützen. Der Hitzeaktionsplan beinhaltet verschie-
dene Maßnahmen zur Risikokommunikation sowie Konzepte zur Bewältigung von akuten Ereig-
nissen und langfristigen Anpassungen in Gesundheitseinrichtungen. Zu den Maßnahmen zäh-
len u.a. die flächendeckende Versorgungsmöglichkeit mit Trinkwasser im gesamten Stadtgebiet 
sowie eine Kühle-Orte-Karte „Cooler Stadtplan für heiße Tage“. 
Für einen Teil der identifizierten Risiken hat die Stadt Münster dagegen noch keine Vorkehrun-
gen getroffen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte auch Vorkehrungen für ihre übrigen identifizierten Risiken treffen 
und schriftlich zusammenfassen. 
Ein weiterer Aspekt zur Bewältigung von Krisenlagen ist die Einrichtung und dauerhafte Vorhal-
tung des städtischen Krisenstabes. Die Stadt Münster ist zu jeder Zeit in der Lage, den Krisen-
stab zu aktivieren. Im Kapitel 6.8 „Prozessdarstellung“ beschreibt die gpaNRW den Prozess zur 
Aktivierung des Krisenstabes der Stadt Münster und stellt die Prozessschritte visuell dar.  
Die Geschäftsordnung der Stadt Münster für den Krisenstab regelt die Einberufung des Krisen-
stabes, dessen personelle Besetzung, die Alarmierung, die Erreichbarkeit der Stabsmitglieder, 
die räumliche Unterbringung sowie das Vorhalten beziehungsweise Sicherstellen der erforderli-
chen Kommunikationsmittel. Damit enthält die Geschäftsordnung alle Mindestinhalte, die der 
Krisenstabserlass NRW nach Ziffer 2.4.3 vorsieht. 
Die Stadt Münster hat ihren konkreten Informationsprozess für den Fall einer akuten Krisenlage 
in ihrem Taschenalarmplan "Führungsorganisation zur Gefahrenabwehr in der Stadt Münster 
bei Großeinsatzlagen, Katastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen" vorge-
plant. Auch zeitliche Vorgaben, in welcher Zeit der administrativ-organisatorische Krisenstab 
erstmalig zusammentritt und einsatzfähig ist, sowie die standardisierten Meldewege gemäß Kri-
senstabserlass NRW hat die Stadt Münster verbindlich geregelt. Die Meldung der Aktivierung 
des Krisenstabes an weitere Behörden im Sinne der Ziffer 4 des Krisenstabserlasses NRW er-
folgt in Münster erlasskonform. Konkrete Anweisungen dazu sind schriftlich festgehalten. Zu-
ständig ist der diensthabende Lagedienst. Er generiert aus einem Vorlagenordner eine standar-
disierte E-Mail und leitet diese je nach Ereignis an die entsprechenden Behörden weiter.  
Die Stadt hat in ihrer Geschäftsordnung exakte Vorgaben zur Einberufung des Krisenstabes 
und zum Ablauf der Alarmierungskette getroffen. Für den Fall, dass eine Alarmierung aufgrund 
eines länger andauernden Stromausfalls nicht möglich sein sollte, hat die Stadt als Redundanz 
den Selbsteintritt vorgeplant, sobald ein Stromausfall länger als zwei Stunden andauert. Mögli-
che Krisenszenarien, bei denen der Oberbürgermeister direkt zu informieren ist, hat die Stadt 
 
46 Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement  Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des 
Landes Nordrhein-Westfalen

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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Münster dagegen noch nicht festgelegt. In der Regel entscheidet der zuständige Dezernent im 
Einzelfall, ob der Oberbürgermeister informiert wird. 
Der Krisenstab ist über eine einheitliche Mailadresse zu erreichen. Die Leitung der Koordinie-
rungsgruppe Stab (KGS) ist für die Bearbeitung des Funktionspostfachs verantwortlich. Außer-
halb eines konkreten Einsatzanlasses läuft die Mailadresse bei der Feuerwehrleitstelle auf. So 
ist die ständige Überwachung von etwaigen Maileingängen stets sichergestellt. 
Sämtliche Kontaktdaten von ständigen Mitgliedern des Stabes (SMS47) sowie von ereignisspe-
zifischen Mitgliedern des Stabes (EMS) sind in der Geschäftsordnung für den Krisenstab sowie 
bei der Feuerwehrleitstelle hinterlegt und werden von der KGS aktuell gehalten.  
Für den Krisenfall hält die Stadt funktionsfähige Satellitentelefone vor, die bereits an die Verant-
wortlichen verteilt und deren Telefonnummern bekannt sind. Zudem verfügt die Stadt über wei-
tere Rückfalllösungen zur Verhinderung eines Totalausfalls der Telekommunikationstechnik. 
Auf diese Weise stellt die Stadt Münster sicher, dass ihr Kommunikationsnetz im Krisenfall aus-
fallfrei bleibt. 
Die Stadt Münster hat im Sinne der Bewältigungsstrategie sämtliche Aufgaben der Stadtverwal-
tung einer Risikoermittlung unterzogen und bewertet. Sie hat in diesem Zusammenhang festge-
legt, welche Bedeutung die jeweilige Funktion zu Krisenzeiten hat. In einer mit Notstrom abgesi-
cherten städtischen Liegenschaft hat die Stadt ein Notfallrathaus ist eingerichtet, das einen Not-
fallbetrieb für 72 Stunden gewährleistet. Sie kann dort in Krisenzeiten die Funktionen aus den 
unverzichtbaren Aufgabenbereichen unterbringen, welche auch in Krisenlagen zwingend ar-
beitsfähig sein müssen. Zudem ist die Arbeit an Notfallarbeitsplätzen im Krisenstabsraum sowie 
an zwei weiteren Standorten möglich. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat bislang kein Konzept zur strukturierten Einbindung von Spontanhel-
fenden erstellt. 
In vielen Krisenlagen der Vergangenheit, etwa beim Starkregenereignis rund um die Ahr oder 
bei der Hochwasserlage im Winter 2023/2024, war zu beobachten, dass Teile der Bevölkerung 
willens und in der Lage sind, spontan Hilfe anzubieten. Die Besonderheit dabei ist, dass diese 
Menschen in keiner Organisationsform, beispielsweise in einer Hilfsorganisation, gebunden 
sind. Die Personen bieten ihre Hilfe in örtlichen Gruppen der Social-Media-Kanäle an oder 
schreiben ggf. per E-Mail an die Stadtverwaltung. Bleiben solche Hilfsangebote unbeantwortet 
bzw. unkoordiniert, besteht die Gefahr, dass diese Menschen sich selbständig zu etwaigen Ein-
satzstellen begeben, um dort zu helfen. Dies kann im Zweifel dazu führen, dass die organisier-
ten Helfenden von Feuerwehr, Hilfsorganisationen und weitere eingesetzte Kräfte gestört oder 
sonst in ihrer Arbeit behindert werden. 
Aus Sicht der gpaNRW ist es daher wichtig, mit Spontanhelfenden zu kommunizieren und die 
Hilfsbereitschaft zu lenken. Ziel ist es, den Spontanhelfenden eine Plattform zu schaffen, an die 
sie sich im Ereignisfall wenden können und auf der die Stadt geordnet über deren Einsatz berät 
 
47 SMS gemäß Ziff. 2.4.4 lit. d) Krisenstabserlass NRW

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
Seite 193 von 316 
und entscheidet. Hierzu verweist die gpaNRW auf das WUKAS-Konzept48, welches Behörden 
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Behörden) beim sicheren Einsatz von Spon-
tanhelfenden unterstützt. Weiterhin verweist die gpaNRW auf die Fachempfehlung der AGBF 
Bund zur Einbindung von Spontanhelfenden in der Gefahrenabwehr49.   
Die Stadt Münster hat noch kein konkretes Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden erar-
beitet. Die Notwendigkeit zur Lenkung von und zur Kommunikation mit Spontanhelfenden hat die 
Stadt aber bereits erkannt. Während der Hochwassersituation nach einem extremen Starkregen-
ereignis im Juli 2014 hat die Stadt auch bereits Erfahrungen im Umgang mit Spontanhelfenden 
gemacht und diese ausgewertet. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte sich erneut mit der Thematik zur Einbindung von Spontanhelfenden 
befassen und ein umsetzungsreifes Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden für akute 
Krisensituationen erstellen. 
6.5.3 Nachbereitung von Krisen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster bereitet noch nicht jede Krise strukturiert nach. 
Eine Stadt sollte die Abläufe und ihre Vorgehensweise bei vorangegangenen Krisen analysie-
ren und deren Wirksamkeit und Effektivität bewerten. Identifizierte Verbesserungsmöglichkeiten 
sollte die Stadt für zukünftige Krisen dokumentieren und erforderliche Anpassungen am kom-
munalen Krisenmanagement vornehmen. 
In den letzten Jahren aktivierte die Stadt Münster ihren Krisenstab aus mehreren Anlässen. In 
2018 erfolgte eine Aktivierung aufgrund des Fischesterbens im Aasee sowie anlässlich der Ka-
tholikentages. In den Folgejahren war eine Aktivierung des Krisenstabes aufgrund der Corona-
Pandemie, des Zustroms von Flüchtlingen, einer großen Schneelage, eines Kampfmittelver-
dachtes an vier Punkten in der Nähe von bedeutender Infrastruktur (Krankenhäusern), sowie 
die Vorbereitung auf die Energiemangellage im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg erfor-
derlich.  
Die gpaNRW vertritt die Auffassung, dass Krisen effektiv nachbereitet werden sollten, um die 
Abläufe und getroffenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu bewerten. Die Erkennt-
nisse hierzu sollte eine Stadt dokumentieren und nutzen, um notwendige Anpassungen inner-
halb ihres kommunalen Krisenmanagements durchführen zu können. Positiv bewertet die 
gpaNRW, dass die Stadt Münster einzelfallbezogen bestimmte Krisen, wie z.B. die Corona-
Pandemie, das Fischesterben im Aasee oder das Starkregenereignis 2014, durch die zuständi-
gen Fachämter umfassend nachbereitet und dokumentiert hat. Um sicherzustellen, dass die 
Stadt aus jeder Krise lernt und ihr kommunales Krisenmanagement kontinuierlich weiterentwi-
ckeln kann, sollte die Stadt künftig alle Krisenlagen nachbereiten. Auskunftsgemäß fehlen dem 
 
48 Konzeptpartner: Malteser; Bergische Universität Wuppertal; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; gefördert vom Bundesminis te-
rium für Bildung und Forschung 
49 Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland – Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz 
„Einbindung von Spontanhelfenden in der Gefahrenabwehr (Stand 22. Oktober 2015)

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
Seite 194 von 316 
bei der Feuerwehr (Amt 37) angesiedelten städtischen Krisenmanagement dafür bislang insbe-
sondere die notwendigen personellen Ressourcen. Deshalb beschränken sich die durch Amt 37 
identifizierten Anpassungsbedarfe bislang lediglich auf den organisatorischen Bereich, wie z.B. 
auf Anpassungen bei der KGS. Eine schriftliche Dokumentation durch Amt 37 erfolgt nicht.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte künftig für jede Krisenlage die Abläufe und Vorgehensweisen struk-
turiert nachbereiten, schriftlich dokumentieren und bei Bedarf anpassen.  
6.6 Ausstattung und Personal des Krisenstabes 
Die vorhandene Ausstattung sowie das einzusetzende Personal im Krisenstab sind entschei-
dend für ein effektives Krisenmanagement. Erst beides zusammen ermöglicht angemessene 
Reaktionen auf Krisenereignisse und eine koordinierte Zusammenarbeit innerhalb des Krisen-
stabes und mit anderen beteiligten Akteuren. 
6.6.1 Ausstattung des Krisenstabes 
Die den örtlichen Verhältnissen angepasste und im Folgenden dargestellte Ausstattung des 
kommunalen Krisenstabes ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Einsätze des Krisen-
stabes. Die Betrachtung der Ausstattung des Krisenstabes beinhaltet auch die gesamte techni-
sche Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Krisenstabes. 
Erfüllungsgrad Ausstattung des Krisenstabes in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen (ei-
nige Werte mehrfach):

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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Teilerfüllungsgrade Ausstattung des Krisenstabes in Prozent 2024 
 
In den nachfolgenden Kapiteln erläutert die gpaNRW die einzelnen Teilaspekte.  
6.6.1.1 Krisenstabsraum 
 Der Krisenstabsraum der Stadt Münster ist gut gestaltet und ausgestattet. Er bietet gute Vo-
raussetzungen für effektive Krisenstabssitzungen. 
Der Krisenstabsraum50 sollte an einem zentralen, überschwemmungssicheren Ort positioniert 
sein. Er sollte ausreichend Platz bieten, um alle Mitglieder des Krisenstabes sowie erforderliche 
Technik und Arbeitsmittel unterzubringen. Der Krisenstabsraum sollte vor unbefugtem Betreten 
von nicht autorisierten Personen geschützt sein. 
Die Stadt Münster hat an einer zentralen und überschwemmungssicheren Stelle im Stadtge-
biet einen Krisenstabsraum eingerichtet. Der Stabsraum ist ausreichend groß dimensioniert und 
bietet genügend Platz für alle Mitglieder des Stabes sowie für die technische Ausstattung und 
Unterlagen. Er weist verschiedene Merkmale auf, um effizient und effektiv auf Ereignisse, wel-
che die Aktivierung des städtischen Krisenstabes erfordern, ad hoc reagieren zu können. Ein 
angrenzender Schulungsraum dient dem Krisenstab als Arbeitsraum. Bei Bedarf kann die Stadt 
zudem vier weitere Räume als Arbeitsräume nutzen.  
Die KGS ist dafür verantwortlich, den Krisenstabsraum im Ereignisfall vollständig und betriebs-
bereit einzurichten sowie den weiteren Betrieb sicherzustellen. Soweit die Dienstgeschäfte dies 
zulassen, kümmert sich der diensthabende Lagedienst bis zum Eintreffen der KGS bereits da-
rum, alle notwendigen Vorbereitungen zum Betrieb des Stabsraumes vorzunehmen. Dazu zählt 
insbesondere auch die Ausschilderung des Krisenstabsraumes mit Wegweisern.  
 
50 adäquat ausgestatteter Raum mit Netzersatzanlagen sowie der Vorhaltung der erforderlichen und unmittelbar verfügbaren Kommuni-
kationsmittel für den direkten Einsatz des Krisenstabes (Ziff. 2.4.3 Krisenstabserlass NRW)

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
Seite 196 von 316 
Um den Raum im Krisenfall vor unbefugtem Zutritt zu schützen, hat die Stadt Münster die Zu-
gangsmöglichkeiten geregelt. Die Stadt richtet am Zugang zum Stabsraum eine Personenkon-
trolle ein, an der sich die Krisenstabsmitglieder mit ihrem persönlichen Dienstausweis legitimie-
ren müssen. An der Zugangskontrolle händigt die KGS den Krisenstabsmitgliedern personenbe-
zogene Funktionskennzeichnungen in Form von Namensschildern aus. Diese müssen die Mit-
glieder des Stabes offen tragen und können sich auf diese Weise frei in dem Gebäude bewe-
gen.  
Die formgebundenen Lageberichte sind sowohl digital sowie analog als Druckexemplare vor-
handen. Sofern erforderlich, könnte die Stadt die ausgefüllten Lageberichte auch per Fahrrad-
kurier zur nahegelegenen Bezirksregierung Münster befördern. 
6.6.1.2 Notbetrieb der IT 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat grundsätzlich bereits geeignete Maßnahmen für einen Notbetrieb der 
IT getroffen. Die gpaNRW sieht aber noch Optimierungsmöglichkeiten. 
Eine Stadt sollte über redundante IT-Systeme und Netzwerke verfügen, um sicherzustellen, 
dass wichtige IT-Dienste/ Programme auch im Falle eines länger andauernden Stromausfalls 
weiterhin verfügbar sind. Darüber hinaus sollten für die Stadt bedeutende Daten51 auch außer-
halb funktionierender Internet- und Netzwerkanbindung als „digitaler Zwilling“ nutzbar sein. Die 
Mitglieder des Stabes sollten im täglichen Arbeitsalltag mit Geräten ausgestattet sein, die sie 
auch im Krisenstabsraum uneingeschränkt nutzen können. 
Die Stadt Münster stellt durch redundante notstromversorgte Rechenzentren an mehreren 
Standorten sicher, dass die Server und IT-Anwendungen grundsätzlich auch während eines 
länger andauernden Stromausfalls unterbrechungsfrei funktionieren. Die IT-Fachkräfte führen 
regelmäßige Tests unter den Bedingungen eines Stromausfalls durch, um die Funktionsfähig-
keit der Notstromeinspeisung zu überprüfen. Die Stadt hat jedoch Handlungsbedarf dahinge-
hend festgestellt, dass sie auch die Funktionalität spezieller Fachanwendungen im Notbetrieb 
vom Krisenstabsraum aus sicherstellen muss. Die Stadt prüft aktuell, welche speziellen Fachan-
wendungen der jeweiligen Fachämter für die Tätigkeit im Krisenstab notwendig sind und ob 
diese auch bei Inselbetrieb auf den jeweiligen Geräten der Stabsmitglieder funktionieren.  
Die Mitglieder des Stabes sind im alltäglichen Arbeitseinsatz mit mobilen Endgeräten ausgestat-
tet. Im Falle eines Einsatzes im Krisenstab können sich die Mitglieder mit ihren mobilen Endge-
räten im Stabsraum mit LAN-Technik verbinden und sind so unmittelbar einsatzfähig. Darüber 
hinaus hält die Stadt vier weitere Laptops für die Bereiche Einsatztagebuch, Lagedarstellung, 
Geschäftsführung der KGS sowie für die Funktion BuMA vor, die von der KGS ständig aktuell 
gehalten werden. 
 
51 z.B. georeferenzierte Daten; Einwohnermeldedaten, Fachanwendungen

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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Die Stadt Münster ist auch auf den Totalausfall sämtlicher IT-Anwendungen vorbereitet und 
kann ihre Arbeit im Krisenstab notfalls analog verrichten. Hierzu hält sie alle erforderlichen Ar-
beitsutensilien sowie den so genannten „Blauen Ordner“ vor, der u.a. Einsatzpläne, Vordrucke, 
Kontaktdaten in herkömmlicher Papierform enthält. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte wie geplant entsprechende Vorkehrungen treffen, um alle für den 
Krisenstab benötigten IT-Anwendungen zu identifizieren. Deren verlässliche Funktion sollte 
die Stadt auch unter Ausfall der Strom- und Kommunikationsversorgung sicherstellen.  
6.6.1.3 Notstromkonzept 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat ihre Kraftstoffversorgung für die Netzersatzanlagen nicht vertraglich 
geregelt. Dadurch besteht im Falle eines länger andauernden Stromausfalls das Risiko, dass 
nicht ausreichend Kraftstoff zum Betrieb der Netzersatzanlagen zur Verfügung steht. Hier 
sieht die gpaNRW dringenden Handlungsbedarf. 
Eine Stadt sollte definieren, welche Einrichtungen und Stellen verlässlich mit Notstrom zu ver-
sorgen sind. Entsprechend sollte die Stadt ausreichend Notstromaggregate/ Netzersatzanlagen 
vorhalten und sowohl die Wartung sowie die Versorgung mit Betriebsstoffen, auch über einen 
längeren Zeitraum, verlässlich sicherstellen können. Dabei sind für Objekte von besonderer Re-
levanz52 ebenfalls Redundanzen für die Notstromversorgung zu berücksichtigen. Von besonde-
rer Bedeutung ist, dass die Stadt die Funktionsfähigkeit der Notstromeinspeisung der betreffen-
den Gebäude regelmäßig überprüft. 
Die Stadt Münster hat eine Strategie zur Sicherstellung der Notstromversorgung entwickelt, um 
ihre bedeutenden Einrichtungen auch bei Ausfällen der Stromversorgung verlässlich aufrecht 
erhalten zu können. Ein zentrales Element der Notstrom-Strategie stellt dabei die Installation 
von Netzersatzanlagen (NEA) in den städtischen Gebäuden dar, die die Verwaltung als relevant 
klassifiziert hat. Dazu zählen bestimmte Dienstgebäude der Stadtverwaltung, die Feuerwehrein-
richtungen und weitere systemrelevante Einrichtungen der Stadt. Um die Zuverlässigkeit dieser 
Anlagen sicherzustellen, wartet die Stadt ihre Netzersatzanlagen regelmäßig nach einem War-
tungsplan und nach Herstellerangaben. Diese Wartungen beinhalten nicht nur die technische 
Überprüfung, sondern auch die notwendigen Instandhaltungsarbeiten, um die Funktionstüchtig-
keit der Anlagen dauerhaft zu gewährleisten.  
Zu einer verlässlichen Notstromversorgung gehört zwingend ein belastbares Logistikkonzept für 
die Treibstoffversorgung der Netzersatzanlagen und der weiteren Notstromaggregate. Die Stadt 
Münster hat ein Kraftstoffkonzept53 erstellt. Dafür hat sie im Vorfeld alle relevanten Treibstoff-
verbräuche für den Notstrombetrieb basierend auf der Größe der Lagertanks, der Leistung, dem 
Verbrauch sowie der Betriebsdauer ermittelt und zusammengeführt. Das Kraftstoffkonzept legt 
 
52 Einrichtungen der kommunalen KRITIS 
53 Kraftstoffkonzept der Feuerwehr Münster für die kommunale, nicht -polizeiliche Gefahrenabwehr sowie die kritische Infrastruktur 
(Stand: 30. Januar 2024)

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
Seite 198 von 316 
unter anderem fest, welche Kraftstoffe und welche Menge die Stadt für die Versorgung ihrer 
Netzersatzanlagen benötigt.  
Bei einem länger andauernden Blackout kann die Stadt Münster im Rahmen ihrer Grundvorhal-
tung aktuell nur für die Fahrzeuge der Gefahrenabwehr und der Abfallwirtschaft auf eigene 
Kraftstoffbestände zurückgreifen. Für den Betrieb ihrer Netzersatzanlagen hält die Stadt Müns-
ter dagegen keine eigene Treibstoffreserve vor. Sie kann deshalb nicht gewährleisten, dass sie 
bei einem länger andauernden Stromausfall für mindestens 72 Stunden autark bleibt. Die Stadt 
verfügt zum Prüfungszeitpunkt auch nicht über eine gültige vertragliche Regelung mit einem 
Kraftstoffversorger, durch die sie die Verfügbarkeit des benötigten Kraftstoffes im Krisenfall 
kurz- und längerfristig sicherstellen kann. Gespräche mit Kraftstoffversorgern müssen noch ge-
führt und entsprechende Vorhalte-Verträge abgeschlossen werden. Darin sieht die gpaNRW ein 
Risiko.  
 Empfehlung 
Um eine umfassende Notstromversorgung auch bei einem länger andauernden Stromausfall 
sicherzustellen, sollte die Stadt Münster wie geplant einen verbindlichen Vertrag über die 
Kraftstoffversorgung abschließen. 
6.6.1.4 Verpflegungskonzept 
 Feststellung 
Die Stadt Münster deckt die Verpflegung des Krisenstabes durch die Feuerwehr ab. Aller-
dings gibt es kein Verpflegungskonzept für den Krisenstab. 
Eine Stadt sollte über ein Konzept verfügen, welches die Versorgung der im Krisenstab einge-
setzten Personen mit Lebensmitteln, Wasser und Hygieneartikeln für mehrere Tage sicherstellt. 
Dabei sollte eine Stadt die dazu notwendige Vorratshaltung berücksichtigen. 
Die Stadt Münster stellt die Verpflegung ihres Krisenstabes über den Versorgungszug des 
Löschzugs Münster-Roxel sicher. Bei einem Stromausfall kann der Krisenstab zudem über die 
Zubereitungsküche der notstromversorgten Feuerwache 1 verpflegt werden. Dies ist aus Sicht 
der gpaNRW ein pragmatisches Vorgehen. Die Stadt hat die Thematik der Verpflegung und 
Versorgung der Krisenstabsmitglieder bislang jedoch noch nicht konzeptionell zusammenge-
fasst. Aus Sicht der gpaNRW ist es wichtig, dass die Krisenstabsmitglieder ihre Konzentration 
auch während länger andauernder Krisenstabssitzungen dauerhaft aufrechterhalten können. 
Klare und verbindliche Regelungen unterstützen in Krisensituationen erheblich die Effizienz und 
die Handlungsfähigkeit des Krisenstabes. Eine verbindlich organisierte Verpflegung reduziert 
unnötige Unterbrechungen im Krisenfall und stellt sicher, dass alle Krisenstabsmitglieder ver-
sorgt sind. Durch entsprechende Regelungen innerhalb eines Konzeptes zur Vorhaltung von 
genügend Erfrischungsgetränken und Snacks kann die Stadt hierzu entsprechende Vorplanun-
gen treffen. Das Verpflegungskonzept sollte zudem detaillierte Vorgaben etwa zur Lagerhal-
tung/ Bevorratung festlegen, sowie Verantwortlichkeiten zuweisen. Dazu kann die Stadt Müns-
ter z.B. auf Grundlage der maximal im Krisenstab anwesenden Anzahl an Personen für eine be-
stimmte Anzahl an Tagen der Bedarf an Lebensmitteln, Getränken und Hygieneartikeln errech-
nen.

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 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ein umfassendes Verpflegungskonzept für ihren Krisenstab entwi-
ckeln, das die Versorgung für mehrere Tage sicherstellt und die Verantwortlichkeiten ver-
bindlich regelt. 
6.6.2 Personal des Krisenstabes 
Die verlässliche personelle Besetzung des Krisenstabes ist ein unverzichtbarer Baustein, um 
die Funktionsfähigkeit des Krisenstabes sicherstellen zu können. Dabei ist neben der qualitati-
ven und quantitativen Besetzung des Krisenstabes auch die Aus- und Fortbildung sowie die 
Vernetzung der handelnden Akteure durch regelmäßige Übungen unter Echtbedingungen ele-
mentar. Auch die administrativen Arbeiten zum Aufbau und zur Unterhaltung der Krisenstabs-
strukturen außerhalb eines konkreten Einsatzanlasses bedürfen fachkundigen Personals.  
Erfüllungsgrad Personal des Krisenstabes in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen (ei-
nige Werte mehrfach): 
 
Teilerfüllungsgrade Personal des Krisenstabes in Prozent 2024 
 
In den nachfolgenden Kapiteln erläutert die gpaNRW die einzelnen Teilaspekte.

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
Seite 200 von 316 
6.6.2.1 Personelle Ressourcen Krisenstab 
 Feststellung 
Die Stadt Münster stellt durch ihre organisatorischen Maßnahmen sicher, dass sie grund-
sätzlich über ausreichend Personal verfügt, um alle Funktionen im Krisenstab auch für einen 
längeren Zeitraum mit fachkundigem Personal zu besetzen. Arbeitsplatzbeschreibungen für 
die Krisenstabsfunktionen hat die Stadt bislang noch nicht erstellt. 
Eine Stadt muss gemäß Krisenstabserlass NRW für alle personellen Teilbereiche des Krisen-
stabes mindestens eine Zwei-Schicht-Fähigkeit sicherstellen. Darüber hinaus sollte sie die für 
den Krisenstab benötigten Personalressourcen basierend auf Qualifikation, Erfahrung und Eig-
nung für die spezifischen Aufgaben im akuten Krisenfall vorhalten. 
Gemäß des Krisenstabserlasses NRW und den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölke-
rungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist insbesondere die Sicherstellung einer adäquaten 
Schichtfähigkeit, aber auch die Qualifikation der Krisenstabsmitglieder essentiell. Der Erlass for-
dert dabei nicht nur die Verfügbarkeit von Personal, sondern betont auch die Bedeutung der 
spezifischen Eignung und Erfahrung für die zu bewältigenden Aufgaben. Dies bedeutet konkret, 
dass das Personal nicht nur quantitativ ausreichend sein sollte, sondern auch über die notwen-
digen Kompetenzen und Erfahrungen verfügen sollte, um in einer Krisensituation effektiv agie-
ren zu können. 
Gemäß Ziffer 2.4.4 Krisenstabserlass NRW setzt sich der Krisenstab wie folgt zusammen: 
 der Leitung des Stabes, 
 der Koordinierungsgruppe des Stabes (KGS) 
 der zuständigen Person für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) 
 den ständigen Mitgliedern des Stabes (SMS) sowie 
 den ereignisspezifischen Mitgliedern des Stabes (EMS). 
Die Stadt Münster erfüllt die rechtliche Vorgabe nach Ziffer 2.4.3 Abs. 2 Satz 1 und 2 Krisen-
stabserlass NRW. Demnach ist die personelle Ausstattung des Krisenstabes so zu bemessen, 
dass die Stadt im Krisenfall eine lageangepasste, ständige Handlungsfähigkeit sicherstellen 
kann, und zwar in allen Teilbereichen des Krisenstabes mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb.  
Die Stadt Münster hat alle Funktionen im Krisenstab personell besetzt und eine geeignete Per-
son mit der Geschäftsführung des Krisenstabes betraut. Die aktuelle personelle Besetzung des 
Krisenstabes stellt theoretisch sicher, dass eine lageangepasste, ständige Handlungsfähigkeit 
auch über einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden gesichert ist. Dabei hat die Stadt Münster, 
für eine vollständige personelle Besetzung mit Möglichkeit zum Mehrschichtbetrieb, alle Funkti-
onen der Krisenstabsmitglieder mindestens zweifach belegt. 
Die Aufgabenverteilung der Krisenstabsmitglieder erfolgt in Münster nach den Vorgaben gemäß 
Ziffer 2.4.4 des Krisenstabserlasses zur Gliederung des Krisenstabes. Die Stadt hat bislang je-
doch noch keine Arbeitsplatzbeschreibungen für die Krisenstabsmitglieder erstellt.

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte für alle Krisenstabsmitglieder Arbeitsplatzbeschreibungen erstellen, 
damit alle Aufgaben konkret und verbindlich der jeweiligen Funktion im Krisenstab zugeord-
net sind. 
6.6.2.2 Aus- und Fortbildung/ Übungen 
 Feststellung 
Da Übungen zu unterschiedlichen Krisenszenarien nur unregelmäßig stattfinden, ist das für 
den Krisenstab vorgesehene Personal der Stadt Münster nicht optimal auf mögliche Ein-
sätze vorbereitet. Zudem hat die Stadt die Aus- und Fortbildung ihrer Krisenstabsmitglieder 
noch nicht konzeptionell abgesichert. 
Eine Stadt sollte das für den Krisenstab vorgesehene Personal regelmäßig schulen und mit 
praktischen Übungen auf unterschiedliche Krisenszenarien vorbereiten. Ein individuelles Schu-
lungskonzept sollte theoretische Schulungsmodule, praxisnahe Übungen und praktische Fähig-
keitsübungen beinhalten. Die Erkenntnisse aus Schulungen und Übungen sollte die Stadt nut-
zen, um bestehende Pläne und Verfahren regelmäßig zu testen und nötigenfalls zu überarbei-
ten und anzupassen.  
Die Besetzung des Krisenstabes hat gemäß Ziffer 2.4.3 Abs. 2 Satz 3 Krisenstabserlass NRW 
aus einem entsprechend geschulten Personalpool der Behörde zu erfolgen.  
Die Stadt Münster hat ihre Krisenstabsmitglieder durch das Institut der Feuerwehr (IdF) für 
mögliche Krisenstabseinsätze schulen lassen.  
Neben der Ausbildung der Krisenstabsmitglieder sind auch regelmäßige Übungen wichtig, um 
die in den Schulungen erlernten Inhalte und Fähigkeiten auch außerhalb von echten Krisensitu-
ationen zu erproben. Durch die Simulation einer Krisensituation innerhalb einer Übung kann 
eine Stadt feststellen, ob sie geeignete Strukturen geschaffen und passende Maßnahmen zur 
Bewältigung des jeweiligen Krisenszenarios getroffen hat. In der Stadt Münster finden Übungen 
für den Krisenstab bisher nur unregelmäßig mit mehrjährigem Abstand statt, aber nicht im jährli-
chen Turnus. Soweit eine Krisenstabsübung stattfindet, trainiert die Stadt Münster dabei auch 
die Kommunikation über Social-Media-Kanäle.   
Durch eine systematische Aus- und Fortbildung kann die Stadt Münster ihre Krisenstabsmitglie-
der bedarfsgerecht vorbereiten und sicherstellen, dass die Beteiligten ihre Verantwortlichkeiten 
und Aufgaben im Krisenfall kennen. Bislang hat die Stadt Münster für die Mitarbeitenden im Kri-
senstab noch kein eigenes Schulungs-/Übungskonzept erstellt, sondern legt das Schulungskon-
zept des IdF zugrunde. Ein eigenes zielgruppenspezifisches Konzept kann für folgende Grup-
pen sinnvoll sein: 
 Mitglieder der Koordinierungsgruppe des Stabes (KGS),  
 ständige Mitglieder des Stabes (SMS), 
 Führungskräfte der Stadt Münster sowie 
 Verwaltungsvorstand der Stadt Münster.

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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Die Stadt Münster kann in ihren Konzepten festlegen, welche Themen in welcher Tiefe geschult 
werden sollen. Zudem kann die Stadt beispielsweise entscheiden, welchen Themen sie durch 
eigenes Personal schulen wird und bei welchen Themen sie mit externen Partnerinnen und 
Partnern wie dem IdF oder mit Dozenten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Kata-
strophenhilfe (BBK) zusammenarbeitet. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte für ihren Krisenstab ein eigenes zielgruppenspezifisches Aus- und 
Fortbildungskonzept erstellen. Auf dieser Basis sollte sie ihre Krisenstabsmitglieder künftig 
schulen und jährlich Praxisübungen mit simulierten Krisenszenarien durchführen. 
6.7 Risiko- und Krisenkommunikation 
Die Risiko- und Krisenkommunikation ist ein bedeutender Bestandteil des kommunalen Krisen-
managements. Eine gelungene Risiko- und Krisenkommunikationsstrategie basiert auf strategi-
schen Prozessen, die darauf abzielen, zeitnah, transparent und zielgerichtet Informationen über 
potenzielle Gefahren und in akuten Krisensituationen der Öffentlichkeit zu vermitteln. Sie dient 
dazu, die Bevölkerung angemessen zu informieren, Ängste zu reduzieren, die Selbsthilfefähig-
keit zu stärken, Verständnis für getroffene Maßnahmen zu schaffen und die Bevölkerung zur 
aktiven Mitwirkung bei akuten Krisen zu bewegen.  
Erfüllungsgrad Risiko- und Krisenkommunikation in Prozent 2024 
 
In den nachfolgenden Kapiteln erläutert die gpaNRW die einzelnen Teilaspekte. 
6.7.1 Risikokommunikation 
 Die Stadt Münster stärkt durch vielfältige Maßnahmen das Gefahren- und Risikobewusstsein 
ihrer Bevölkerung. 
Eine Stadt sollte die Bedeutung und die Folgen der identifizierten Risiken benennen und adres-
satengerecht formulieren. Dabei sollte sie verschiedene Kommunikationskanäle auch unter Be-
rücksichtigung moderner Technologien nutzen, um eine breite und zielgruppenspezifische Infor-
mationsvermittlung zu gewährleisten. 
Die Risikokommunikation ist ein wichtiger Bestandteil im kommunalen Krisenmanagement der 
Stadt Münster. Diese Form der Kommunikation zielt darauf ab, die Bevölkerung über potenzi-
elle Gefahren und Risiken zu informieren, bevor eine Krise eintritt. Die Stadt Münster legt einen

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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besonderen Fokus darauf, die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend über mögliche Risiken 
und Schutzmaßnahmen zu informieren, um die Resilienz der Bevölkerung zu stärken. Dies ge-
schieht proaktiv und gestützt durch einschlägige Kommunikationskonzepte (z.B. zu möglichen 
Starkregengefahren sowie für das Szenario eines länger anhaltenden Stromausfalls). Dabei 
verfolgt die Stadt das Ziel, ein Risikobewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen, dass einige 
Risiken, wie beispielsweise wetterbedingte Ereignisse, nicht zu verhindern sind. Die Stadt 
Münster achtet darauf, dass sie gut verständlich und angepasst an unterschiedliche Zielgrup-
pen kommuniziert.   
Die Risikokommunikation betreibt die Stadt Münster über mehrere Kanäle, wie ihre Homepage, 
die Presse, Social-Media-Plattformen, Mikroblogging-Dienste und Radiosender.  Außerdem hat 
die Stadt Info-Flyer erstellt, die sowohl gedruckt als auch zum Download verfügbar sind. Dazu 
zählen u.a. die Flyer „Was tun bei Stromausfall?“, „Sirenenalarm – Wie verhalte ich mich rich-
tig?“ und „Der Hitzeknigge – Tipps für das richtige Verhalten bei Hitze und hoher UV-Strahlung.“  
6.7.2 Krisenkommunikation 
 Die Krisenkommunikation der Stadt Münster eignet sich aus Sicht der gpaNRW gut, um die 
Einwohnerinnen und Einwohner in akuten Krisenlagen zu informieren. 
Eine Stadt sollte ein individuelles strategisches Krisenkommunikationskonzept im Vorfeld einer 
Krise erarbeiten. Dabei sollte sie ihre Kommunikationsleitlinien sowohl für die interne als auch 
für die Kommunikation nach außen vorplanen. Das Konzept sollte ein inhaltlich und argumenta-
tiv einheitliches Auftreten der am Krisenmanagement Beteiligten sicherstellen. Auch Zuständig-
keiten und Verantwortlichkeiten sollte die Stadt klar definieren, um in einer akuten Krisensitua-
tion zeitnah, reibungslos und ereignisorientiert über die erprobten Kommunikationskanäle infor-
mieren zu können.   
Die Krisenkommunikation in der Stadt Münster umfasst den Austausch von Informationen und 
Meinungen während einer bereits eingetretenen Krise, um Schäden an Personen, Infrastruktur 
und dem Image der Stadt zu verhindern oder zu begrenzen. Während einer Krisenlage ist es 
entscheidend, schnell und effektiv zu kommunizieren, um die Situation möglichst rasch zu stabi-
lisieren und das Vertrauen der Bevölkerung zu bewahren. Dies erfordert eine vorherige strategi-
sche Planung und Vorbereitung.  
Die Stadt Münster hat ihre Krisenkommunikation durch die Geschäftsordnung für den Krisen-
stab klar geregelt. Das Amt für Kommunikation ist ständiges Mitglied des Krisenstabes und für 
die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) zuständig. Durch Krisenstabsbespre-
chungen stellt die Stadt sicher, dass alle beteiligten Fachbereiche ein gemeinsames Bild der 
Lage haben. Damit die Stadt ihre Krisenkommunikation auch unter den Bedingungen eines län-
ger andauernden Stromausfalls unterbrechungsfrei betreiben kann, erfolgt die Arbeit in not-
stromversorgten Bereichen.  
Sofern die Stadt städtische Mitarbeitende in größerem Umfang über eine Krisenlage informieren 
will, nutzt sie für ihre interne Krisenkommunikation das Intranet sowie einen E-Mail-Verteiler. 
Um die Bevölkerung über Krisenfälle aktuell und verständlich zu informieren, hat das Amt für 
Kommunikation interne Leitlinien erstellt. Bedeutend für die Stadt Münster ist dabei auch die

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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Kommunikation über Social-Media-Kanäle. Sie dient der Stadt als wichtiges Mittel zur Benach-
richtigung der Bevölkerung und als Rückkanal für die Bevölkerung, um Hinweise an die Stadt zu 
geben. 
Für Akutlagen nutzt die Stadt Münster die bereits mehrjährig erprobten und bundesweit einge-
setzten Warn-Apps, wie beispielsweise NINA oder MoWaS. Die MoWaS-App übersetzt die Mel-
dungen auf die jeweilige im Mobiltelefon eingestellte Landessprache des Nutzers. Diese Funk-
tion ist besonders gut geeignet, um Warnbotschaften auch in Fremdsprachen abzusetzen. Die 
Stadt Münster nutzt diese Kommunikationskanäle aktiv, um im Krisenfall effizient zu kommuni-
zieren und die Einwohnerinnen und Einwohner zeitnah über aktuelle Entwicklungen und 
Schutzmaßnahmen zu informieren. 
Zur Warnung der Bevölkerung hat die Stadt Münster zudem 70 Sirenen neu aufgebaut. Diese 
decken die Stadtbereiche mit flächendeckender Bebauung ab, in deren Einzugsgebiet mehr als 
90 Prozent der Münsteraner Bevölkerung leben54. Zudem verfügt die Feuerwehr Münster zum 
Prüfungszeitpunkt über sieben Mess- und Warnfahrzeuge mit leistungsfähigen Lautsprecheran-
lagen, die auch ein Sirenensignal generieren können. Warnfahrzeuge setzt die Stadt lokal be-
grenzt als Warnmittel ein, z.B. um nach Bombenfunden die unmittelbare Umgebung der Fund-
stelle zeitnah zu warnen und so eine schnelle Evakuierung zu unterstützen. Zudem übermittelt 
die Stadt Münster Warnungen an die Bevölkerung auch über das Radio. Dazu hat die Stadt mit 
einem lokalen, privaten Rundfunksender eine Vereinbarung über die Ausstrahlung von Warn-
meldungen der Stadt Münster als Gefahrenabwehrbehörde abgeschlossen. Außerhalb der Er-
reichbarkeitszeiten der Lokalredaktion des Radiosenders kann sich die Feuerwehr per Direkt-
Einsprache in das laufende Programm einschalten und Warnmeldungen ausstrahlen. 
In Krisenfällen kann die Stadt Münster zudem über Amt 37 hausintern das sog. "Telefon in be-
sonderen Lagen" in Betrieb nehmen. Zusätzlich kann die Stadt über Amt 32 kurzfristig ein wei-
teres Bürgertelefon einrichten und betreiben. Dazu hat die Stadt Münster die organisatorischen, 
personellen und technischen Vorkehrungen getroffen. Auf diese Weise will die Stadt dem Infor-
mationsbedürfnis der Bevölkerung gerecht werden und Unsicherheiten in Bezug auf die jewei-
lige Schadenslage beseitigen. 
6.8 Prozessdarstellung „Krisenstab aktivieren“ 
Die gpaNRW hat den Prozess zur Einberufung des Krisenstabes für alle 23 kreisfreien Städte 
nach einem einheitlichen Layout dargestellt und den jeweiligen Prüfberichten zum kommunalen 
Krisenmanagement beigefügt. Dadurch möchte die gpaNRW die verwaltungsinternen Abläufe 
transparent abbilden. Ziel ist es, Schnittstellen im Prozess zu identifizieren und darzustellen. 
 Der Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes der Stadt Münster ist durch wenige Schnitt-
stellen effektiv gestaltet.  
Eine Stadt sollte den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes klar und strukturiert organisie-
ren, um im Ereignisfall schnell und effizient reagieren zu können. Nach Eintreten eines Krisene-
 
54 Standorte Sirenen Münster: https://geo.stadt-muenster.de/sirenen/

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reignisses ist eine unverzügliche und vollständige Informationsweiterleitung an den Hauptver-
waltungsbeamten / die Hauptverwaltungsbeamtin sicherzustellen. Diese Vorgehensweise sollte 
durch möglichst wenig Schnittstellen effizient erfolgen, um eine koordinierte und zügige Einbe-
rufung und Arbeitsaufnahme des Krisenstabes zu ermöglichen. 
Wie in der Prozessdarstellung zu erkennen ist, beginnt der Aktivierungsprozess des Krisensta-
bes der Stadt Münster mit einem Initialereignis (z. B. Bombenfund mit Evakuierung, Blackout, 
Extremwetterereignis). Immer dann, wenn aufgrund ein solchen besonderen Ereignisses ein 
über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf 
für die Verwaltung besteht, beruft die Stadt Münster den Krisenstab ein.  
Die Alarmierung des Krisenstabes erfolgt über den diensthabenden Lagedienst der Feuerwehr 
Münster, der ständig über die Leitstelle der Feuerwehr zu erreichen ist. Die Alarmierung der Kri-
senstabsmitglieder der städtischen Ämter erfolgt automatisch per Telefon sowie per E-Mail. Die 
Verbindungsbeamten der Polizei, die Stadtwerke Münster und die Hilfsorganisationen fordert 
die Leitstelle telefonisch bzw. durch digitale Meldeempfänger an. Die Alarmierung erfolgt gleich-
zeitig. Mit der Alarmierung des Krisenstabes wird auch gleichzeitig die KGS telefonisch alar-
miert. 
Positiv ist zudem anzumerken, dass die Stadt Münster für Ad-hoc-Lagen eine zeitliche Vorgabe 
von zwei Stunden festgelegt hat, innerhalb welcher Zeit sich die Krisenstabsmitglieder nach ih-
rer Alarmierung in den Krisenstabsraum begeben sollen. Die Maximalzeit von zwei Stunden bis 
zur Einsatzfähigkeit entspricht derjenigen der Landeskonzepte NRW für die „Vorgeplante 
Überörtliche Hilfe“.

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6.9 Anlage: Übersicht Erfüllungsgrade 
Nachfolgend fasst die gpaNRW die Ergebnisse aus den Erfüllungsgraden der Berichtskapitel 
6.5 Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen, 6.6 Ausstattung und Personal 
des Krisenstabes sowie 6.7 Risiko- und Krisenkommunikation zusammen: 
Erfüllungsgrad Krisenmanagement in Prozent 2024 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Erfüllungsgrade der einzelnen Teilaspekte in Prozent 2024

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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6.10 Anlage: Ergänzende Tabelle 
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Kommunales Krisenmanagement 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen  
F1 
Die Stadt Münster hat noch keinen vollständigen Katastrophenschutzplan auf-
gestellt, die Erstellung ist aber bereits geplant. Der aktuelle Umsetzungsstand 
entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 3 
Abs. 7 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kata-
strophenschutz.  
189 E1 
Die Stadt Münster muss ihre vorhandenen Einzeldokumente zu einem 
formellen Katastrophenschutzplan zusammenführen. Anschließend sollte 
sie die wesentlichen Risiken im Rahmen der Katastrophenschutzplanung 
alle fünf Jahre vom Stadtrat beschließen lassen.  
190 
F2 
Die Stadt Münster hat bereits für einige Szenarien Bewältigungsstrategien ent-
wickelt. Durch weitere Konzepte und Maßnahmenplanungen kann die Stadt 
ihre Krisenfestigkeit weiter verbessern.  
190 E2 Die Stadt Münster sollte auch Vorkehrungen für ihre übrigen identifizier-
ten Risiken treffen und schriftlich zusammenfassen.  191 
F3 Die Stadt Münster hat bislang kein Konzept zur strukturierten Einbindung von 
Spontanhelfenden erstellt. 192 E3 
Die Stadt Münster sollte sich erneut mit der Thematik zur Einbindung von 
Spontanhelfenden befassen und ein umsetzungsreifes Konzept zur Ein-
bindung von Spontanhelfenden für akute Krisensitu ationen erstellen. 
193 
F4 Die Stadt Münster bereitet noch nicht jede Krise strukturiert nach.  193 E4 
Die Stadt Münster sollte künftig für jede Krisenlage die Abläufe und Vor-
gehensweisen strukturiert nachbereiten, schriftlich dokumentieren und bei 
Bedarf anpassen. 
194 
Ausstattung und Personal des Krisenstabes  
F5 
Die Stadt Münster hat grundsätzlich bereits geeignete Maßnahmen für einen 
Notbetrieb der IT getroffen. Die gpaNRW sieht aber noch Optimierungsmög-
lichkeiten. 
196 E5 
Die Stadt Münster sollte wie geplant entsprechende Vorkehrungen tref-
fen, um alle für den Krisenstab benötigten IT -Anwendungen zu identifizie-
ren. Deren verlässliche Funktion sollte die Stadt auch unter Ausfall der 
Strom- und Kommunikationsversorgung sicherstellen.  
197

  Stadt Münster    Kommunales Krisenmanagement    050.010.050_03378 
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Feststellung Seite Empfehlung Seite 
F6 
Die Stadt Münster hat ihre Kraftstoffversorgung für die Netzersatzanlagen nicht 
vertraglich geregelt. Dadurch besteht im Falle eines länger andauernden 
Stromausfalls das Risiko, dass nicht ausreichend Kr aftstoff zum Betrieb der 
Netzersatzanlagen zur Verfügung steht. Hier sieht die gpaNRW dringenden 
Handlungsbedarf. 
197 E6 
Um eine umfassende Notstromversorgung auch bei einem länger andau-
ernden Stromausfall sicherzustellen, sollte die Stadt Münster wie geplant 
einen verbindlichen Vertrag über die Kraftstoffversorgung abschließen.  
198 
F7 Die Stadt Münster deckt die Verpflegung des Krisenstabes durch die Feuer-
wehr ab. Allerdings gibt es kein Verpflegungskonzept für den Krisenstab.  198 E7 
Die Stadt Münster sollte ein umfassendes Verpflegungskonzept für ihren 
Krisenstab entwickeln, das die Versorgung für mehrere Tage sicherstellt 
und die Verantwortlichkeiten verbindlich regelt.  
199 
F8 
Die Stadt Münster stellt durch ihre organisatorischen Maßnahmen sicher, dass 
sie grundsätzlich über ausreichend Personal verfügt, um al le Funktionen im 
Krisenstab auch für einen längeren Zeitraum mit fachkundigem Personal zu 
besetzen. Arbeitsplatzbeschreibungen für die Krisenstabsfunktionen hat die 
Stadt bislang noch nicht erstellt.  
200 E8 
Die Stadt Münster sollte für alle Krisenstabsmitglieder Arbeitsplatzbe-
schreibungen erstellen, damit alle Aufgaben konkret und verbindlich der 
jeweiligen Funktion im Krisenstab zugeordnet sind.  
201 
F9 
Da Übungen zu unterschiedlichen Krisenszenarien nur unregelmäßig stattfin-
den, ist das für den Krisenstab vorgesehene Personal der Stadt  Münster nicht 
optimal auf mögliche Einsätze vorbereitet. Zudem hat die Stadt die Aus - und 
Fortbildung ihrer Krisenstabsmitglieder noch nicht konzeptionell abgesichert.  
201 E9 
Die Stadt Münster sollte für ihren Krisenstab ein eigenes zielgruppenspe-
zifisches Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. Auf dieser Basis sollte 
sie ihre Krisenstabsmitglieder künftig sch ulen und jährlich Praxisübungen 
mit simulierten Krisenszenarien durchführen.  
202

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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7. Hilfe zur Erziehung 
7.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Hilfe 
zur Erziehung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Hilfe zur Erziehung 
Der Fehlbetrag HzE stieg in Münster in den vergangenen Jahren kontinuierlich. Dennoch ge-
lingt es dem Jugendamt, ihn auf einem im interkommunalen Vergleich sehr geringen Niveau zu 
halten.  
Es profitiert dabei von vergleichsweise niedrigen Fallzahlen. Zwischen 2019 und 2023 gehört 
Münster durchgehend zu den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit der niedrigsten Falldichte. Al-
lerdings stellt die gpaNRW bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung einen Anstieg der Fallzah-
len fest. Diese Entwicklung liegt auch an einer höheren Sensibilität in der Bevölkerung nach Be-
kanntwerden des Missbrauchskomplexes im Jahr 2020. Zudem gewinnt auch in Münster die 
Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII stark an Bedeutung. 
Die Stadt Münster reagiert hierauf mit einer weiteren Spezialisierung in diesem anspruchsvollen 
Themengebiet. Der vorhandene Spezialdienst bearbeitete in der Vergangenheit ausschließlich 
die stationären Eingliederungshilfen. Für die ambulanten Eingliederungshilfen war bisher aus-
schließlich der Kommunale Soziale Dienst (KSD) zuständig. Nunmehr übernimmt der Fach-
dienst Eingliederungshilfe sukzessive den ambulanten Fallbestand. Dem Anstieg der Aufwen-
dungen begegnet die Stadt Münster zudem durch einen Ausbau von Poollösungen.    
Insgesamt sind die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall in Münster sehr hoch. Hier spiegeln 
sich unter anderem die im landesweiten Vergleich hohen Lebenshaltungskosten und Mieten wi-
der. Die Aufwendungen steigen seit 2019 kontinuierlich. 
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerungen gewinnt die Refinanzierung der Hil-
fen zur Erziehung durch Kostenerstattungen zunehmend an Bedeutung. Die einwohnerbezoge-
nen Erträge aus Kostenerstattung in Münster sind im interkommunalen Vergleich unterdurch-
schnittlich. In mehr als der Hälfte der Vergleichsstädte entlasten damit die Erträge aus Kosten-
erstattungen die städtischen Haushalte stärker als in Münster. Tiefergehende Analysen konnten 
die gpaNRW im Rahmen dieser überörtlichen Prüfung aufgrund fehlender Datengrundlagen al-
lerdings nicht vornehmen.  
Differenzierte Auswertungen zu Kostenerstattungsansprüchen können die Refinanzierung der 
Hilfen zur Erziehung unterstützen. Sie helfen bei der Haushaltsplanung und der Steuerung der

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Hilfen zur Erziehung. Die Stadt Münster sollte daher auch die Aufgaben der Wirtschaftlichen Ju-
gendhilfe (WiJu) im Rahmen des Controllings regelmäßig betrachten. Sie sollte hierzu Grundla-
gen schaffen, um die Kostenerstattungsansprüche schnell und einfach auswerten zu können.  
Positiv bewerten wir die Spezialisierung innerhalb der WiJu im Bereich Zuständigkeitsprüfung 
und Kostenerstattungen. Positiv bewerten wir auch die effektive und effiziente Nutzung der Ju-
gendamtssoftware. So erhält die WiJu bei geänderten zuständigkeitsrelevanten Faktoren auto-
matisch Warnhinweise, die sie zwingend bearbeiten muss. Aufgrund beider Aspekte kann die 
WiJu eine vergleichsweise hohe Fallzahl je Vollzeit-Stelle bearbeiten.   
Insgesamt bewerten wir die Zusammenarbeit zwischen KSD und WiJu positiv. Die frühzeitige 
Beteiligung der WiJu im Hilfeplanverfahren reduziert die Gefahr unzuständigen Handelns. 
Für die ambulanten Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen ist in Münster die örtliche 
Kommission zuständig. Sie führt die Entgeltvereinbarungen einheitlich durch. Die Fachleis-
tungsstunde definiert sie einheitlich. Sie hat Regelungen zu Overheadkosten, direkten und indi-
rekten Tätigkeiten sowie zu Fehlkontakten getroffen. Dies bewerten wir positiv. 
Die im Rahmen der SGB VIII-Reform notwendigen konzeptionellen Arbeiten hat die Stadt noch 
nicht vollständig abgeschlossen. Hier sollte die Stadt zeitnah nachbessern.  
Kritisch bewerten wir, dass die Stadt Münster die Stelle des Verfahrenslotsen aktuell nicht mehr 
im Stellenplan berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist seit in Kraft treten der SGB VIII-
Reform gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtwahrnehmung würde einen Rechtsverstoß darstel-
len. Nach Angaben der Jugendamtsleitung kann sie dies nur durch organisatorische Maßnah-
men verhindern, die zu Lasten anderer Aufgabenbereiche des Jugendamtes gehen.   
7.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir 
als Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte 
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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7.3 Inhalte, Ziele und Methodik 
Das Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung umfasst nach der Definition der gpaNRW die Hilfen nach 
dem Zweiten Kapitel, Vierter Abschnitt des achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) (§§ 
27 bis 35, 35a, 41).  
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist das SGB VIII in 
Verbindung mit den dazu ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen. Auf Hilfe zur Er-
ziehung besteht für die Personensorgeberechtigten und ihr Kind nach § 27 Abs. 1 SGB VIII ein 
Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erzie-
hung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. 
Der Schwerpunkt dieser Prüfung liegt in der Analyse der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJu). 
Der Ressourceneinsatz im Bereich Hilfe zur Erziehung wird neben der Aufwandsseite auch er-
heblich von der Ertragsseite, z.B. durch die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprü-
chen, geprägt. Außerdem kommt einer sachlich richtigen Zuständigkeitsprüfung eine hohe Be-
deutung zu, um Vermögensschäden durch unzuständig erfolgte Leistungen zu vermeiden. Die 
gpaNRW betrachtet außerdem die Prozesse bei den ambulanten Leistungs-, Qualitäts- und 
Entgeltvereinbarungen sowie die Umsetzung und Auswirkungen einiger wesentlicher Änderun-
gen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes näher.  
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die das finanzwirtschaftliche Ergebnis perspektivisch verbes-
sern können. 
Dazu analysiert die gpaNRW in den Jugendämtern aller kreisfreien Städte in NRW die Erträge 
und Aufwendungen sowie die Fallzahlen und die Personalausstattung. 
Im Fokus der Betrachtung steht ein wirtschaftlicher Ressourceneinsatz unter Berücksichtigung 
fachlicher Standards der Aufgabenerfüllung. Mittels interkommunaler Kennzahlenvergleiche 
steigt die gpaNRW in die Analyse ein. Für die tiefergehende Analyse werten wir Unterlagen und 
Ergebnisse aus Gesprächen vor Ort aus. Darüber hinaus bezieht die gpaNRW Besonderheiten 
der Leistungsorganisation, der Leistungserbringung und der Angebotssteuerung des Jugend-
amtes in ihre Betrachtung ein. Wir führen die in der letzten Prüfung erhobenen Kennzahlen in 
einer Zeitreihe fort, um Entwicklungen darstellen zu können.  
Die Erträge und Aufwendungen beziehen sich auf das Haushaltsjahr. Die Falldaten ermittelt die 
gpaNRW schwerpunktmäßig über einen Jahresdurchschnittswert. Bei der Erfassung von Rück-
führungen in die Herkunftsfamilie und Inobhutnahmen bilden wir die absolute Fallzahl im jeweili-
gen Kalenderjahr ab. Für die Erfassung von Verweildauer und Betreuungsdauer berücksichtigt 
die gpaNRW die Anzahl der Monate vom Beginn bis zur Beendigung der Hilfegewährung für die 
im jeweiligen Jahr beendeten Hilfefälle. 
Die gpaNRW hat die Daten und Informationen, die für eine Bewertung erforderlich sind, über 
Interviews, Fragebögen und strukturierte Datenabfragen erhoben. 
Den Prozess „Zuständigkeit im Hilfeplanverfahren prüfen“ stellt die gpaNRW grafisch dar. Un-
sere Prozessaufnahme zielt darauf ab, den Informationsfluss zwischen dem Allgemeinen Sozia-
len Dienst (in Münster Kommunaler Sozialer Dienst - KSD) und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 
(WiJu) zu optimieren. Es sollen Schwachstellen aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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ermittelt werden. Die Schnittstelle zwischen KSD und WiJu ist von Bedeutung, damit alle Infor-
mationen für eine rechtssichere Prüfung der Zuständigkeit umfassend und zeitnah ausge-
tauscht werden 
In der Anlage dieses Teilberichtes befinden sich differenzierte Grunddaten zur Entwicklung der 
Einwohnerzahlen sowie der Aufwendungen, Erträge und Fallzahlen im Bereich Hilfe zur Erzie-
hung für die Stadt Münster. 
7.4 Fehlbetrag und Einflussfaktoren Hilfe zur Erziehung 
 Der Fehlbetrag HzE steigt zwar auch in Münster in den vergangenen Jahren kontinuierlich. 
Er befindet sich aber sowohl 2022 als auch 2023 im interkommunalen Vergleich auf einem 
sehr niedrigen Niveau. 
Eine Stadt sollte den Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung unter Berücksichtigung einer bedarfsge-
rechten Versorgung durch geeignete Steuerungsmaßnahmen so niedrig wie möglich halten. 
Der Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung beinhaltet das ordentliche Ergebnis zuzüglich der internen 
Leistungsverrechnungen für Gebäudeaufwendungen, sofern diese nicht im ordentlichen  
Ergebnis enthalten sind. 
Für das Vergleichsjahr 2022 ergibt sich für die Stadt Münster folgender Fehlbetrag: 
Fehlbetrag HzE je EW* von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2022 
 
* Einwohnerin bzw. Einwohner 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte aus 23 kreisfreien Städten eingeflossen, die sich 
wie folgt verteilen:

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Im Jahr 2022 verzeichnet die Stadt Münster den im interkommunalen Vergleich drittniedrigsten 
Fehlbetrag HzE. Im Jahr 2023 steigt er auf 1.074 Euro. Einen noch niedrigeren Fehlbetrag er-
zielt nur eine Vergleichsstadt.  
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht allerdings, dass sich der Fehlbetrag der Stadt Münster 
zwischen 2019 und 2023 kontinuierlich dem Vergleichskorridor zwischen ersten und dritten 
Viertelwert nähert: 
Fehlbetrag HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2019 bis 2023 
 
Der Fehlbetrag HzE wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Deren Zusammenwirken 
analysiert die gpaNRW nachfolgend.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung 2022 
 
Der Index (blaue Linie) bildet den Median der Kennzahlen im interkommunalen Vergleich ab. 
Die rote Linie stellt die Positionierung der Stadt im Verhältnis zum Index dar. Dabei bildet ein 
Wert der Stadt außerhalb des Index einen höheren und innerhalb des Index einen niedrigeren 
Wert als der Index ab.  
Die Kennzahlen des dargestellten Netzdiagramms weisen deutliche Zusammenhänge auf. Die 
einwohnerbezogenen Kennzahlen „Fehlbetrag HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro“ und 
„Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro“ werden von den Kennzahlen 
„Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE)“ und „Aufwendungen HzE 
je Hilfefall in Euro“ beeinflusst.  
Auf die „Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro“ wirken sich wiederum der „Anteil ambulanter 
Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent“ und der „Anteil der Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an 
den stationären Hilfefällen in Prozent“ aus. Die Kennzahl „Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis 
unter 21 Jahre (Falldichte HzE)“ ist in erheblichem Maße von den Steuerungsleistungen des 
Jugendamtes abhängig.  
Die einzelnen Einflussfaktoren stellen wir im Folgenden näher dar und analysieren sie. 
7.4.1 Falldichte HzE  
 In Münster entlastet eine sehr niedrige Falldichte den Fehlbetrag HzE. Insbesondere die am-
bulanten Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren allerdings deutlich gestiegen. 
Die gpaNRW definiert die Falldichte als die Hilfefälle für Hilfen zur Erziehung je 1.000 EW von 0 
bis unter 21 Jahre. Durch präventive Maßnahmen, eine gute Zugangssteuerung und kurze

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Laufzeiten von Hilfefällen sollte das Jugendamt darauf hinwirken, dass die Falldichte niedrig 
bleibt, um die Aufwendungen und somit den Fehlbetrag HzE je Jugendeinwohnerin bzw. 
Jugendeinwohner nicht zu belasten. Die Stadt Münster betreut im Vergleichsjahr 2022 
durchschnittlich rund 1.738 Hilfefälle.  
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE) 2022
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte aus 23 kreisfreien Städten eingeflossen.  
Münster gehört zu den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit der niedrigsten Falldichte. Dieser 
Aspekt wirkt sich entlastend aus.  
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE) 2022 
 
Die Falldichte steigt in Münster seit 2019 zwar leicht. Im gesamten Betrachtungszeitraum ordnet 
sich die Stadt aber unterhalb des grauen Vergleichskorridors in den interkommunalen Vergleich

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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ein. Damit gehört Münster durchgehend zu den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit der nied-
rigsten Falldichte.  
Hilfefälle Stadt Münster 2019 bis 2023 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Ambulante Hilfe-
fälle 810 876 965 1.018 1.091 
Stationäre Hilfe-
fälle 717 714 725 720 755 
Hilfefälle gesamt 1.527 1.590 1.690 1.738 1.846 
Zwischen 2019 und 2023 steigen die Fallzahlen um rund 20,9 Prozent. Während der Anstieg 
der stationären Fallzahlen mit 5,3 Prozent eher moderat ausfällt, steigen die ambulanten Fall-
zahlen deutlich um rund 34,7 Prozent.  
Diese Entwicklung ist, wie in fast allen Vergleichsstädten, insbesondere auf die Schulbegleitung 
im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zurückzuführen. Zwischen 2019 und 
2023 steigen hier die Fallzahlen um 78,7 Prozent. Allerdings steigen auch die Fallzahlen bei der 
Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII und den Flexiblen ambulanten Hilfen 
nach § 27 SGB VIII vergleichsweise stark. Nach Angaben des Jugendamtes ist dies zum einen 
in den Folgen der coronabedingten Einschränkungen, wie Schul- und Kitaschließungen, be-
gründet. Zum anderen macht sich aber auch eine erhöhte Sensibilität in der Bevölkerung nach 
Bekanntwerden des Missbrauchsskandals von Münster bemerkbar. So nahmen die Meldungen 
von Kindeswohlgefährdungen ab 2020 deutlich zu. Damit verbunden stieg auch die Zahl der Hil-
feplanverfahren. 55 
Wir stellen die Fallzahlenentwicklungen der einzelnen Hilfearten in der Tabelle 3 in der Anlage 
dieses Prüfberichts dar. 
7.4.2 Aufwendungen Hilfe zur Erziehung 
 Bei hilfefallbezogener Betrachtung sind in Münster insbesondere die ambulanten Hilfen ver-
gleichsweise teuer. Bei der Einordnung der Kennzahl sind die insgesamt hohen Lebenshal-
tungskosten und Mieten in Münster zu berücksichtigen. 
Die Aufwendungen Hilfe zur Erziehung umfassen die Transferaufwendungen für die ambulan-
ten und stationären Hilfen nach den §§ 27 bis 35, 35a und 41 SGB VIII. Sie betragen in Münster 
im Vergleichsjahr 2022 rund 54,2 Mio. Euro.  
 
55 Zwischen 2019 und 2022 sind die Kindeswohlgefährdungen um 68 Prozent gestiegen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2022 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte aus 23 kreisfreien Städte eingeflossen, die sich 
wie folgt verteilen: 
 
Die einwohnerbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster ordnen sich unterhalb des ersten 
Viertelwertes in den interkommunalen Vergleich ein. Mehr als 75 Prozent der Vergleichsstädte 
verzeichnen damit eine höhere Haushaltsbelastung durch die Hilfen zur Erziehung.  
Im Jahr 2023 steigen die Gesamtaufwendungen der Stadt Münster auf rund 64,9 Mio. Euro. Ur-
sachen sind nach Angaben der Stadt unter anderem Tarifsteigerungen bei den Trägern und all-
gemeine Preissteigerungen. Die Stadt Münster positioniert sich im interkommunalen Vergleich 
nunmehr etwas schlechter: 
Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen HzE je 
EW von 0 bis unter 21 
Jahre in Euro 
1.069 957 1.049 1.105 1.209 1.668 22 
Entscheidend für die Beurteilung der Aufwendungen HzE ist neben dem Einwohnerbezug auch 
die Betrachtung der Aufwendungen HzE je Hilfefall:

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 2022 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen HzE je 
Hilfefall 31.188 21.975 27.665 29.415 30.837 37.846 23 
Ambulante Aufwen-
dungen HzE je Hilfefall 
in Euro 
21.552 9.974 12.481 13.646 15.904 28.850 23 
Stationäre Aufwendun-
gen HzE je Hilfefall in 
Euro 
44.811 36.440 45.995 51.866 54.901 59.101 23 
Münster gehört 2022 zu den 25 Prozent der Kommunen mit den höchsten Aufwendungen je Hil-
fefall.  
Die ambulanten Aufwendungen ordnen sich oberhalb des dritten Viertelwertes in den interkom-
munalen Vergleich ein. Nach Angaben der Stadt spiegeln sich hier unter anderem auch die ho-
hen Mieten und Lebenshaltungskosten in Münster wider. Zudem verfolgt das Jugendamt der 
Stadt Münster nach eigenen Angaben einen ausgeprägten präventiven Ansatz. Durch die Frü-
hen Hilfen und die Stadtteilkoordination kann das Jugendamt frühzeitig Kontakt zu Familien auf-
nehmen. Zudem findet eine enge Zusammenarbeit mit Geburts- und Kinderkliniken statt. Hier-
durch kann es häufig niederschwellige Hilfsangebote unterbreiten. Bei schweren Fällen sind Hil-
fen zur Erziehung allerdings alternativlos. Hohe hilfefallbezogene Aufwendungen sind die Fol-
gen. 
Entlastend wirken sich hingegen die niedrigen stationären Aufwendungen je Hilfefall aus. Die 
Stadt Münster verweist in diesem Zusammenhang auf die engmaschige Begleitung der kosten-
intensiven Fälle. Das Jugendamt identifiziert sie durch ein konsequentes Controlling. Wir be-
trachten diesen Aspekt im Kapitel 7.7.2 „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen nach  
§ 34 SGB VIII“ noch vertiefend. 
Im Vergleichsjahr 2023 steigen die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall um sieben Prozent 
und die stationären Aufwendungen je Hilfefall um 17,6 Prozent. Damit positioniert sich Münster 
im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen HzE je 
Hilfefall in Euro 35.162 23.991 30.873 31.482 32.714 39.501 22 
Ambulante Aufwen-
dungen HzE je Hilfefall 
in Euro 
23.022 11.715 13.514 15.210 17.915 31.373 22 
Stationäre Aufwendun-
gen HzE je Hilfefall in 
Euro 
52.705 36.403 50.785 55.633 58.546 65.922 22

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Die kontinuierlich steigenden Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung wirken sich zuneh-
mend belastend aus. Der nachfolgenden Grafik zeigt, dass sich Münster inzwischen oberhalb 
des Vergleichskorridors positioniert:  
Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 2019 bis 2023 
 
7.4.3 Anteil ambulanter Hilfefälle 
 Die Stadt Münster verzeichnet zwischen 2019 und 2023 jeweils einen im interkommunalen 
Vergleich durchschnittlichen Anteil ambulanter Hilfefälle.  
Ambulante Hilfen sind in der Regel kostengünstiger als stationäre Hilfen. Grundsätzlich ist da-
her ein höherer Anteil ambulanter Hilfen bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte erstrebens-
wert, da so kostenintensive stationäre Fällen vermieden werden können.  
Im Vergleichsjahr 2022 betreut die Stadt Münster rund 1.018 Hilfefälle von insgesamt 1.738 Hil-
fefällen im Rahmen ambulanter Hilfen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent 2022 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte aus 23 kreisfreien Städten eingeflossen. 
Der Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfefällen HzE entspricht 2022 dem Medianwert. Im 
Vergleichsjahr 2023 steigt er leicht auf 59,10 Prozent. Dieser Wert ordnet sich leicht unterhalb 
des Medians ein.56  
Seit 2019 hat sich der Anteil der ambulanten Hilfefälle sich wie folgt entwickelt: 
Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent Münster 2019 - 2023 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Anteil ambulanter Hilfefälle an den 
Hilfefällen HzE in Prozent 2023 51,37 48,87 51,30 56,40 59,10 
Neben den zunehmenden ambulanten Fallzahlen steigt der Anteil ambulanter Hilfefälle auch 
durch den zwischenzeitlichen Rückgang der Fallzahlen für unbegleitete minderjährige Flücht-
linge (UMA).57 Sie werden in der Regel stationär im Rahmen der Heimerziehung betreut. Aller-
dings berichten uns die Jugendämter seit Anfang 2023 von erneut steigenden UMA-Zahlen. 
 
56 Im Vergleichsjahr 2023 beträgt der Medianwert 59,89 Prozent  
57 Münster betreut UMA darüber hinaus in sozialpädagogischen Wohnformen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 1 3 Abs. 3 SGB 
VIII. Wir berücksichtigen diese Fälle bei der Kennzahlenberechnung nicht.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 222 von 316 
7.4.4 Anteil Vollzeitpflegefälle 
 Die Stadt Münster kann vergleichsweise viele Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien un-
terbringen. Dies entlastet grundsätzlich den Fehlbetrag. Allerdings sinkt der Anteil der Voll-
zeitpflegefälle kontinuierlich. 
Im Vergleichsjahr 2022 kann die Stadt Münster 375 der insgesamt 720 stationär betreuten Hilfe-
fälle im Rahmen der Vollzeitpflege betreuen. 
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen HzE in Prozent 2022 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte aus 23 kreisfreien Städte eingeflossen, die sich 
wie folgt verteilen: 
  
 
Die Vollzeitpflege stellt in der Regel die günstigste stationäre Hilfeart dar. Der hohe Anteil der 
Stadt Münster wirkt sich daher entlastend aus. In lediglich zwei Vergleichsstädte nimmt die Voll-
zeitpflege einen noch höheren Anteil an den stationären Hilfefällen ein. 
Im Vergleichsjahr 2023 sinkt der Anteil der Vollzeitpflegefälle leicht auf 51,1 Prozent. Dies ist im 
interkommunalen Vergleich immer noch der dritthöchste Wert.  
Nachfolgende Grafik zeigt, dass die Kennzahl der Stadt Münster zwischen 2019 und 2023 
grundsätzlich oberhalb des Vergleichskorridors zwischen dem ersten und dritten Viertelwert 
liegt. Das Jugendamt verweist zum einen auf die gute Akquisearbeit und die Betreuung der

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 223 von 316 
Pflegefamilien durch den PKD. Zum anderen verzeichnet die Stadt einen hohen Anteil von Ver-
wandtenpflege. 
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen HzE in Prozent 2019 bis 2023 
  
In den letzten Jahren sinkt Anteil der Vollzeitpflege allerdings sukzessive, insbesondere auf-
grund steigender Fallzahlen in den anderen stationären Hilfearten. Er nähert sich kontinuierlich 
dem dritten Viertelwert.  
7.5 Wirtschaftliche Jugendhilfe 
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) ist eine Organisationseinheit im Jugendamt, die u.a. die 
verwaltungsmäßigen Abläufe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung fachlich und rechtlich steuert. 
Es werden dort insbesondere die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Hilfefälle geprüft, 
Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht sowie Fallübernahmen bzw. Fallabgaben koordi-
niert. Außerdem erfolgt hier die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die im Hilfeplanverfah-
ren festgestellten Bedarfe an Hilfe zur Erziehung.   
7.5.1 Kennzahlen Wirtschaftliche Jugendhilfe 
7.5.1.1 Kennzahlen Erträge aus Kostenerstattungen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster kann die einzelnen Kostenerstattungsarten nicht differenziert auswerten. 
Dies kann die Refinanzierung der Hilfen zur Erziehung grundsätzlich beeinträchtigen. 
Das Sozialgesetzbuch VIII -Kinder und Jugendhilfe- (SGB VIII) ermöglicht den Jugendämtern in 
bestimmten Fällen Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen örtlichen Trägern der Ju-
gendhilfe, gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe oder dem Land NRW geltend 
zu machen. Die möglichen Kostenerstattungsansprüche sind in §§ 89 ff. SGB VIII geregelt.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 224 von 316 
 § 89a SGB VIII regelt den Kostenerstattungsanspruch bei übernommener Vollzeitpflege. 
Gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII wird in dem Fall, dass ein Kind oder Jugendlicher zwei 
Jahre bei einer Pflegefamilie lebt, der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die 
Pflegefamilie lebt. Der neu zuständige örtliche Träger übernimmt dann nach zwei Jahren 
die Fallverantwortung, hat aber einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem vorher 
zuständigen örtlichen Träger. 
 Nach § 89 b SGB VIII sind Kosten, die ein örtlicher Träger im Rahmen der Inobhutnahme 
von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII aufgewendet hat, vom örtlichen Trä-
ger zu erstatten, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 86 be-
gründet wird. 
 Gemäß § 89c SGB VIII ist ein Kostenerstattungsanspruch gegeben, wenn ein örtlicher 
Träger vorläufig oder fortdauernd tätig wird, obwohl ein anderer Träger zuständig ist oder 
wenn eine Zuständigkeit nicht feststeht. Dies betrifft zum einen das fortdauernde Tätig-
werden nach § 86c SGB VIII, wenn die örtliche Zuständigkeit wechselt. Bis die Fallab-
gabe erfolgt ist, wird durch den vorher zuständigen Träger weiter geleistet.  
 Gemäß § 89d SGB VIII erstattet das Land die Kosten der UMA, die nach Einreise und 
nach Zuweisung des Landes entstehen. 
In Folge der steigenden Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung58 gewinnen die Refinanzie-
rungsmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. In den Jahren 2019 bis 2023 erzielte die Stadt 
Münster folgende Erträge aus Kostenerstattungen: 
Erträge aus Kostenerstattungen Stadt Münster 2019 bis 2023 
Kennzahl 2019 2020 2021 2022 2023 
Kostenerstattungen gesamt in Euro  11.038.112 8.608.970 8.577.401 7.671.529 10.467.284 
davon Kostenerstattungen nach  
§ 89 SGB VIII in Euro k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 
davon Kostenerstattungen nach  
§ 89a SGB VIII in Euro k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 
davon Kostenerstattungen nach  
§ 89b SGB VIII in Euro k. A.  k. A. k. A. k. A. k. A. 
davon Kostenerstattungen nach  
§ 89c SGB VIII in Euro k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 
davon Kostenerstattungen nach  
§ 89d SGB VIII in Euro 6.184.299 4.086.741 3.999.032 3.578.047 k. A. 
davon Kostenerstattungen nach  
§ 89e SGB VIII in Euro k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 
Für das Vergleichsjahr 2022 ergeben sich für die Stadt Münster hieraus folgende Kennzahlen: 
 
58 vgl. 7.4.2 „Aufwendungen Hilfen zur Erziehung“

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 225 von 316 
Erträge und Hilfefälle Kostenerstattungen 2022 
Kennzahlen Münster Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert  
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Kostenerstattungen je EW von 0 
bis unter 21 Jahre in Euro 128 41,14 92,45 141 162 238 21 
Hilfefälle mit Kostenerstattungsan-
sprüchen je 1.000 EW von 0 bis 
unter 21 Jahre (Falldichte Kosten-
erstattungsansprüche) 
k. A. 3,56 4,23 4,46 5,19 9,70 12 
Kostenerstattungen je Hilfefall HzE 
in Euro 4.414 798 2.888 3.984 4.769 6.518 21 
Die Kostenerstattungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren ordnen sich unterhalb des Me-
dians in den interkommunalen Vergleich ein. Damit entlasten sie den städtischen Haushalt in 
Münster weniger als in den meisten anderen kreisfreien Städten.  
Die Stadt Münster konnte im Rahmen dieser überörtlichen Prüfung allerdings nicht alle Kosten-
erstattungsarten entsprechend der gpaNRW-Systematik auswerten. Die Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Münster berichten, dass die Jugendamtssoftware grundsätzlich entspre-
chende Auswertungen ermöglicht. Hierzu sind allerdings differenziertere Eingaben notwendig. 
Entsprechende Parameter hat die Stadt bislang nicht definiert. 
Auswertungen zu den Kostenerstattungsarten können die Refinanzierung der Hilfen zur Erzie-
hung unterstützen. Durch einen Vergleich der Kostenerstattungsansprüche und Kostenerstat-
tungsverpflichtungen im Bereich der Vollzeitpflege können beispielsweise Rückschlüsse auf 
den „Pflegefamilienmarkt“ innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs getroffen werden.  
Sie können zudem die Haushaltsplanung unterstützen. Andere Jugendämter nutzen sie bei-
spielsweise auch, um in diesem Bereich prozessunabhängige Kontrollmaßnahmen vorzuberei-
ten. Wir gehen hierauf noch im weiteren Berichtsverlauf vertiefend ein. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte in ihrer Jugendamtssoftware Parameter für eine differenzierte Aus-
wertung der einzelnen Kostenerstattungsarten hinterlegen. 
7.5.1.2 Kennzahlen Personalausstattung 
 Nur 25 Prozent der Vergleichsstädte verzeichnen im Aufgabengebiet der Hilfen zur Erzie-
hung geringere Personalaufwendungen je Einwohner als Münster.  
Die gpaNRW hat Daten zu Personalaufwendungen und Stellen im Kommunalen Sozialen 
Dienst (KSD)59 und der WiJu erhoben. Hierzu werden nachfolgend Kennzahlen dargestellt. Die 
Kennzahl zum KSD wird zur Information ohne Analyse abgebildet. Die gpaNRW analysiert die 
Personalausstattung der WiJu im Kapitel 7.5.2.2 tiefgehender. 
 
59 In vielen anderen Jugendämter ist die Bezeichnung Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) geläufig.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Personal 2022  
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Personalaufwendun-
gen HzE je EW von 0 
bis unter 21 Jahre in 
Euro 
128 83,69 128 134 170 222 23 
Hilfeplanfälle Hilfe zur 
Erziehung je Vollzeit-
Stelle KSD 
29 20 28 31 35 41 22 
Hilfeplanfälle Hilfe zur 
Erziehung je Vollzeit-
Stelle WiJu 
170 72 127 145 157 216 23 
75 Prozent der Vergleichsstädte verzeichnen höhere einwohnerbezogene Personalaufwendun-
gen als Münster. Damit ist die Haushaltsbelastung durch die Personalaufwendungen im Aufga-
bengebiet der Hilfen zur Erziehung vergleichsweise gering. 
Im KSD der Stadt Münster bearbeitet eine Vollzeit-Stelle 29 Hilfeplanfälle. Dieser Wert ordnet 
sich unterhalb des Medians in den interkommunalen Vergleich ein. Somit ist die Personalaus-
stattung im Vergleichsjahr 2022 leicht überdurchschnittlich. Nach eigenen Angaben orientiert 
sich das Jugendamt bei der Personalausstattung an den Richtwerten der gpaNRW von 30 Hilfe-
planfällen je Vollzeit-Stellen. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig anhand von Excel-Auswer-
tungen. 
Positiv bewerten wir, dass die Stadt Münster in der Arbeitsgruppe der beiden nordrhein-westfäli-
schen Jugendämter vertreten war, die eine Empfehlung zur Personalbemessung in den Allge-
meinen Sozialen Diensten erarbeitet hat. 
Bei der Personalakquise profitiert die Stadt Münster von den in der Stadt befindlichen 
(Fach)Hochschulen. Allerdings konkurriert die Stadt auch mit dem LWL-Landesjugendamt, der 
Bezirksregierung und mit Nachbarkommunen um Nachwuchskräfte. Hier wirkt sich auch der an-
gespannte Wohnungsmarkt Münsters negativ aus. Als Reaktion hierauf beschäftigt das Jugend-
amt Münster beispielsweise Werkstudenten im KSD.  
In der WiJu scheint die Personalausstattung hingegen vergleichsweise gering zu sein. Münster 
gehört zu den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit der höchsten Fallzahl je Vollzeit-Stelle. Aller-
dings unterstützt die Spezialisierung innerhalb der WiJu eine effiziente Fallbearbeitung. Wir ge-
hen hierauf in den folgenden Kapiteln noch vertiefend ein.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 227 von 316 
7.5.2 Organisation, Personal und Digitalisierung in der WiJu 
7.5.2.1 Organisation 
 Innerhalb der WiJu unterstützt die Spezialisierung der sog. ersten Sachbearbeiter eine effizi-
ente Fallbearbeitung in komplexen Themenbereichen.   
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) der Stadt Münster besteht aus den fol-
genden Abteilungen60: 
 Abteilung 51.1 „Infrastrukturplanung und Kindertagesbetreuung“, 
 Abteilung 51.2 „Kinder-und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“, 
 Abteilung 51.3 „Kommunaler Sozialdienst (KSD)“, 
 Abteilung 51.4 „Familien und Erziehungshilfen“, 
 Abteilung 51.5 „Controlling und zentraler Service, Familienbüro“, 
 Abteilung 51.6 „Städtische Kindertageseinrichtungen“ 
Die WiJu gehört zur Abteilung 51.4 – „Familien- und Erziehungshilfe“. Sie ist dort Teil der Fach-
stelle „Wirtschaftliche Jugendhilfe und Elterngeld“.  
In der WiJu sind elf Mitarbeitende beschäftigt.61 Hiervon sind drei als erste Sachbearbeitende 
tätig. Sie besitzen zwar keine Personalverantwortung. Sie übernehmen aber rechtlich komple-
xere Tätigkeiten, wie die Zuständigkeitsprüfung und Kostenerstattungen. Zudem sind sie erste 
Ansprechpartner für die Mitarbeitenden bei schwierigen Fallgestaltungen.  
Die Sachbearbeitenden wickeln die Hilfen zur Erziehung hingegen finanziell ab. Die Fallvertei-
lung innerhalb der WiJu erfolgt nach Buchstabengruppen. 
Die WiJu ist zentral organisiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitenden sind im Jugendamt in 
der Hafenstraße untergebracht. Informationen, beispielsweise zu rechtlichen Änderungen und 
aktueller Rechtsprechung, erhalten die Beschäftigten durch regelmäßige Teamsitzungen. Sie 
finden alle vier Wochen statt 
Die WiJu ist auch außerhalb der Stadtverwaltung gut vernetzt. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis 
WiJu-Nord des LWL-Landesjugendamtes. 
 
60 Stand 01.12.2024 
61 Stand 01.11.2023

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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7.5.2.2 Personal 
 Die Stadt Münster führt auch aufgrund der zunehmenden Fluktuation eine regelmäßige Per-
sonalbedarfsplanung durch. Positiv bewertet die gpaNRW die intensive Einarbeitung neuer 
Beschäftigter. Sie kann die Personalbindung unterstützen. 
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen in der WiJu vorhalten, damit diese ihre 
Aufgaben in der Hilfe zur Erziehung gut und rechtssicher bearbeiten und gesetzlich vorgege-
bene Fristen einhalten kann. Dies setzt eine sowohl quantitativ als auch qualitativ ausreichende 
Personalausstattung voraus. Hierfür sind eine Personalbemessung und eine Bedarfsplanung 
notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt. Außerdem sollte das Ju-
gendamt das Personal in der WiJu gut einarbeiten und regelmäßig qualifizieren. 
Die WiJu der Stadt Münster berücksichtigt bei der Fallverteilung einen Richtwert von 150 Fäl-
len je Vollzeit-Stelle. Für die Bearbeitung von UMA-Fällen erkennt sie 96 Hilfefälle je Vollzeit-
Stelle an. Eine Überprüfung der Fallbelastung erfolgt regelmäßig anhand von Excel-Auswertun-
gen.  
Im Jahr 2022 besteht demnach ein Stellenbedarf von 13,52 Vollzeit-Stellen. Tatsächlich besetzt 
sind lediglich 10,22 Vollzeit-Stellen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes berich-
ten, dass es insbesondere zu altersbedingter Fluktuation kommt. Zudem wechseln Stelleninha-
bende häufig innerhalb der Stadtverwaltung.   
Eine Personalbedarfsplanung nimmt das Jugendamt der Stadt Münster regelmäßig vor. Dies 
bewerten wir positiv. 
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der WiJu sind in der Entgeltgruppe 9b des Tarif-
vertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. A 10 eingruppiert. Die drei Beschäftigten, die 
als sog. erste Sachbearbeiter herausragende Tätigkeiten wahrnehmen, werden nach der Besol-
dungsgruppe A 11 bzw. nach der Entgeltgruppe EG 10 vergütet. 
Die Einarbeitung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe richtet sich nach dem Konzept der Arbeits-
kreise WiJu beim LWL. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolvieren zudem einen 
Grundlehrgang WJH. Ferner werden sie zu den Themen Zuständigkeit und Kostenerstattungen 
geschult. 
Positiv bewerten wir die städtische Fortbildung „Neu bei der Stadt“. Hier können neue Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter die verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung kennenlernen. 
7.5.2.3 Digitalisierung 
 Feststellung 
Grundsätzlich ermöglicht eine Schnittstelle zwischen den Modulen des KSD und der WiJu in 
der Jugendamtssoftware eine effiziente Fallbearbeitung. Allerdings umfasst sie nicht die Ein-
nahmeverwaltung. Hier ist eine medienbruchfreie Fallbearbeitung nicht möglich. 
Eine Stadt sollte die Fallbearbeitung in der WiJu mit angemessener IT-Ausstattung weitestge-
hend elektronisch durchführen. Dabei sollte eine automatisierte Schnittstelle zwischen den ein-
gesetzten Modulen der Jugendamtssoftware des Allgemeinen Sozialen Dienstes (KSD) und der 
WiJu vorhanden sein.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Das Jugendamt der Stadt Münster setzt eine Fachsoftware ein. Die Vertreterinnen und Vertre-
ter des Jugendamtes berichten, dass die Stadt an der Entwicklung der Software beteiligt war. 
Aus diesem Grund stehen sie auch heute noch in engem Kontakt zum Softwareentwickler.  
Die Stadt nutzt unter anderem die Module für den KSD und die WiJu. Eine Schnittstelle zwi-
schen den Modulen ist vorhanden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Münster heben in 
diesem Zusammenhang hervor, dass die Mitarbeitenden des KSD Wert auf vollständige Daten-
eingaben legen. Dieser Aspekt unterstützt die Arbeit der WiJu. Sie erhält beispielsweise früh 
Warnhinweise bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts der Eltern oder bei sorgerechtlich 
relevanten Faktoren.  
Falldokumentationen und Schriftwechsel erfolgen ausschließlich über die Software. Hierzu sind 
Vordrucke hinterlegt. Die WiJu kann alle Dokumente des KSD, mit Ausnahme ärztlicher Gutach-
ten, einsehen.  
Eine Schnittstelle zur Finanzsoftware besteht hingegen lediglich für Auszahlungen. Bei Einnah-
men müssen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zunächst über die Jugendamtssoft-
ware ein Kassenzeichen erstellen. Anschließend fertigen sie die Sollstellung und übergeben sie 
an die Stadtkasse. Durch das Kassenzeichen erstellt die Jugendamtssoftware eine Wiedervor-
lage zur Überwachung des Zahlungseingangs. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Nutzung einer Schnittstelle zwischen Jugendamtssoftware und 
Finanzsoftware für die Einnahmeverwaltung prüfen. Nur so kann sie eine weitestgehend me-
dienbruchfreie Fallbearbeitung unterstützen. 
Fallabgaben und Fallübernahmen erfolgen bewusst nicht digital. Aus datenschutzrechtlichen 
Gründen nutzt die Stadt hier den Postweg. 
Die Stadt Münster plant für das Frühjahr 2025 die Einführung der E-Akte. Dies betrifft allerdings 
nur die allgemeinen Akten. Das Fachverfahren, und damit auch die Fallakten, bleiben zunächst 
unberücksichtigt.  
Die IT-Berechtigungen vergibt das IT-Management des Jugendamtes. In der Aufbauorganisa-
tion des Jugendamtes gehört es zur Abteilung 51.5 „Controlling und zentraler Service“. 
Die Stadt Münster ermöglicht den Mitarbeitenden der WiJu jeden zweiten Tag die Arbeit im 
Homeoffice. Die Beschäftigten müssen aber das Vorhandensein eines adäquaten Arbeitsplat-
zes nachweisen. Die benötigte technische Ausstattung wird durch die Stadt zur Verfügung ge-
stellt. Das Drucken von Dokumenten im Homeoffice ist untersagt. Es wird technisch verhindert. 
7.5.3 Controlling 
 Feststellung 
Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe betrachtet die Stadt Münster im Rahmen ihrer 
regelmäßigen Controllingtätigkeiten bislang nur am Rande. Dies kann die Steuerung des Ju-
gendamtes grundsätzlich erschweren. 
Eine Stadt sollte die Aufgaben der WiJu in das Controlling des Jugendamtes einbeziehen. Das 
Controlling sollte regelmäßig die Fälle der WiJu, wie z.B. Ansprüche aus Kostenerstattungen,

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 230 von 316 
Fallabgaben und –übernahmen sowie weitere Erträge, Fallzahlen und Stellendaten auswerten 
und in einem Berichtswesen für die Steuerungsebene aufbereiten. Anhand von steuerungsrele-
vanten Kennzahlen sollte eine Stadt messen, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Abwei-
chungen von den gesetzten Zielen kann sie durch einen Soll-Ist-Vergleich erkennen und bei Be-
darf zeitnah gegensteuern.   
Im Jugendamt der Stadt Münster ist die Abteilung 51.5 für das Finanzcontrolling zuständig. Für 
das Fachcontrolling ist hingegen eine Stabstelle eingerichtet. Sie ist direkt der Amtsleitung zu-
geordnet. Zum „Team Stabstelle“ gehören unter anderem auch die Jugendhilfeplanung, die Bil-
dungsplanung/-Steuerung und die Koordination Landeskinderschutzgesetz.  
Die Stadt Münster stellt im städtischen Haushalt zur Produktgruppe 0605 „Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ diverse Kennzahlen dar. Die Aufgaben der WiJu berücksich-
tigt sie dabei am Rande. Ein Einstieg in die Analysen der Refinanzierungsmöglichkeiten der Hil-
fen zur Erziehung kann durch die dargestellte Kennzahl „Aufwandsdeckungsgrad“ erfolgen. 
Hierbei handelt es sich um eine haushaltswirtschaftliche Kennzahl. Sie gibt an, zu welchem An-
teil die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken.   
Im Rahmen des regelmäßigen Finanzcontrollings erhebt die Stadt Münster aber ausschließlich 
Aufwendungen und Fallzahlen.  
Andere Jugendämter betrachten im Rahmen ihrer Controllingtätigkeiten beispielsweise die ver-
schiedenen Kostenerstattungsfälle und die daraus resultierenden Erträge. Die sich so ergeben-
den Informationen unterstützen zum einen die Haushaltsplanung. Zum anderen dienen sie auch 
der regelmäßigen Überprüfung der Kostenerstattungsfälle.  
Die Stadt Münster verweist darauf, dass entsprechende Auswertungen derzeit schwierig zu er-
stellen sind, da die Einnahmenverwaltung nicht über die Jugendamtssoftware erfolgt.62 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte Voraussetzung für eine Betrachtung der Aufgaben der Wirtschaftli-
chen Jugendhilfe im Rahmen des Controllings schaffen. Sie sollte die Kennzahlen dieses 
Prüfberichts fortschreiben und transparent in ihren regelmäßigen Controllingberichten dar-
stellen. 
7.5.4 Verfahrensstandards und Prozessabläufe 
 Die Stadt Münster regelt Standards und Abläufe in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch 
Dienstanweisungen und Arbeitshilfen. Die in der Vergangenheit entwickelten Verfahrens-
standards haben sich als nicht praktikabel erwiesen. 
Eine Stadt sollte für die Aufgaben der WiJu die Standards und Abläufe der Aufgabenerfüllung in 
Verfahrensstandards schriftlich beschreiben. Hierzu gehören Prozesse, Zuständigkeiten, Ver-
antwortlichkeiten, benötigte Unterlagen sowie Fristen. Diese Prozess- und Qualitätsstandards 
sollten allen Beschäftigten der WiJu möglichst auch digital zur Verfügung stehen. 
 
62 vgl. 7.5.2.3 „Digitalisierung“

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 231 von 316 
Die Stadt Münster hat in der Vergangenheit zwar Verfahrensstandards für die WiJu entwickelt. 
Nach eigenen Angaben sind diese jedoch sehr umfangreich und daher in der alltäglichen Arbeit 
nicht hilfreich. Aus diesem Grund arbeitet die Stadt mit klassischen Dienstanweisungen. Zudem 
stehen Arbeitshilfen zur Verfügung. Sie liegen den Beschäftigten in digitaler Form vor. 
Die Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes berichten, dass die Jugendamtssoftware die 
einzelnen Verfahrensschritte vorgibt und so die Sachbearbeitenden durch die Fälle leitet. 
7.5.4.1 Zuständigkeit und Kostenerstattungsansprüche 
 In Münster prüft die WiJu die örtliche und sachliche Zuständigkeit vor der kollegialen Bera-
tung. Die frühzeitige Prüfung schützt vor unzuständigem Handeln. Positiv bewerten wir in 
diesem Zusammenhang auch die Warnhinweise bei Änderungen von zuständigkeitsrelevan-
ten Faktoren in der Jugendamtssoftware.  
Eine Stadt sollte in der WiJu die sachliche und örtliche Zuständigkeit zeitnah und rechtssicher 
anhand der Rechtsvorschriften prüfen, um unzuständiges Handeln zu verhindern und Vermö-
gensschäden zu vermeiden. Der KSD sollte hierfür die WiJu frühzeitig in das Hilfeplanverfahren 
einbeziehen und der WiJu während des gesamten Hilfeplanprozesses zeitnah alle zuständig-
keitsrelevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Vorhandene Kostenerstat-
tungsansprüche sollte die WiJu umfassend und fristgerecht geltend machen.  
In Münster haben KSD und WiJu eine schriftliche Vereinbarung zur verwaltungsrechtlichen 
Handhabung von Anträgen auf Hilfen zur Erziehung geschlossen. Sie sieht unter anderem vor, 
dass der KSD vor Einleitung der Hilfen zwingend die örtliche und sachliche Zuständigkeit klären 
muss. Die Prüfung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip. Auf Anforderung unterstützt die WiJu 
bei schwierigen Fallkonstellationen.    
Die Zuständigkeitsprüfung erfolgt anhand einer schematischen Darstellung. Sie stellt sämtliche 
Fallkonstellationen dar.  
Um die Zuständigkeitsprüfung vornehmen zu können, müssen folgende Unterlagen vorliegen: 
 Geburtsurkunde des Kindes bzw. Jugendlichen, 
 Sorgerechtsnachweis, 
 Identitätsnachweis in Form von Ausweisdokumenten. 
Die WiJu erhält bereits durch die Eingaben des KSD in der Jugendamtssoftware Kenntnis von 
Neufällen. Zudem reicht der KSD eine Kopie des Antrages weiter. Nach Eingang der Unterla-
gen in der WiJu prüfen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter noch vor der kollegialen 
Beratung erneut die Zuständigkeit.  
Positiv bewerten wir, dass die Jugendamtssoftware per Warnhinweis auf geänderte zuständig-
keitsrelevante Faktoren hinweist.  
Die Abrechnung der Kostenerstattungen erfolgt in der Regel halbjährlich.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 232 von 316 
7.5.4.2 Fallabgaben und Fallübernahmen 
 Die Stadt Münster bearbeitet Fallabgaben und Fallübernahmen nach den Verfahrensabläu-
fen des Landesjugendamtes   
Die Prozesse der Fallabgaben und Fallübernahmen sollten schriftlich festgelegt sein. Bei Fall-
übernahmen sollte die WiJu die sachliche und örtliche Zuständigkeit standardisiert überprüfen.  
Die Bearbeitung von Fallabgaben und Fallübernahmen erfolgt in Münster nach dem „Verfah-
rensablauf bei Zuständigkeitswechsel“ der Arbeitskreise WiJu des LWL-Landesjugendamtes 
Westfalen. Die Stadt Münster wirkte an der Erarbeitung mit.  
Bei Feststellung einer neuen Zuständigkeit kontaktiert die WiJu das neu zuständige Jugendamt. 
Die bei einer Fallabgabe beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus der o. g. Handreichung.  
Sofern ein neu zuständiges Jugendamt nicht reagiert, erinnert die Stadt Münster zunächst. Bei 
fehlender Reaktion droht sie das Strafdrittel an und setzt es ggf. fest. Die Vertreterinnen und 
Vertreter bemängeln die teils sehr lange dauernden Verfahren bis zur tatsächlichen Fallabgabe. 
Zudem berichten sie, dass die umliegenden Jugendämter häufig nicht die Vordrucke des Lan-
desjugendamtes nutzen. Die Unterlagen sind daher häufig nicht vollständig.  
7.5.4.3 Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) 
 Die in Münster festgelegten Verfahren unterstützen eine enge Zusammenarbeit zwischen 
Wirtschaftlicher Jugendhilfe und KSD. Auch gegenseitige Hospitationen fördern den Aus-
tausch zwischen beiden Organisationseinheiten. 
Eine Stadt sollte eine enge Zusammenarbeit zwischen KSD und WiJu in ihren Prozessen vorse-
hen. Hierbei sollte sie auf einen regelmäßigen Austausch, eine zeitnahe Einbindung der WiJu 
bei Neufällen sowie auf einen schnellen Informationsfluss bei Änderungen in laufenden Fällen 
hinwirken. Insbesondere sollte der KSD der WiJu die für die Zuständigkeitsprüfung erforderli-
chen Unterlagen kurzfristig vorlegen. Das Jugendamt sollte sicherstellen, dass die WiJu zu je-
dem Zeitpunkt des Hilfeplanverfahrens alle zuständigkeitsrelevanten Informationen rechtzeitig 
erhält.  
Die Stadt Münster stellt einen schnellen und regelmäßigen Informationsaustausch zwischen 
KSD und WiJu insbesondere durch den Einsatz der Jugendamtssoftware sicher. Die für die 
Fallbearbeitung in der WiJu notwendigen Daten werden durch die Eingabe in die Jugend-
amtssoftware übermittelt. Zudem erhält die WiJu eine Kopie des unterschriebenen Antrags.63 
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Münster berichten von einem guten und regelmäßi-
gen Austausch zwischen den beiden Organisationseinheiten. Auch gegenseitige Hospitationen 
fördern ihn.  
 
63 vgl. 7.5.4.1 „Zuständigkeitsprüfung und Kostenerstattungsansprüche“

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 233 von 316 
Insbesondere die frühzeitige Zuständigkeitsprüfung und die Bearbeitung der Hilfefälle in der Ju-
gendamtssoftware bilden eine gute Grundlage für eine rechtzeitige und rechtmäßige Fallüber-
gabe bei Unzuständigkeiten. Vermögensschäden können so vermieden werden. 
Nachfolgend stellen wir den Prozess in den wesentlichen Schritten grafisch dar:  
Zuständigkeitsprüfung im Hilfeplanverfahren

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 234 von 316 
7.5.4.4 Zahlbarmachung und Abrechnung 
 Eine Schnittstelle zwischen Jugendamtssoftware und Finanzsoftware unterstützt grundsätz-
lich die Zahlbarmachung und Abrechnung von Leistungen. 
Die Zahlbarmachung und Abrechnung der Leistungen sollte weitestgehend elektronisch erfol-
gen. Hierfür sollte eine Schnittstelle zwischen dem Jugendamtsverfahren und der Finanzsoft-
ware vorhanden sein. Rechnungen und Leistungsnachweise sollten standardmäßig sachlich, 
rechnerisch und inhaltlich geprüft werden.  
Eine Schnittstelle zwischen der Jugendamtssoftware und der Finanzsoftware besteht in Müns-
ter ausschließlich für Auszahlungen.64  
Die Rechnungsprüfung erfolgt grundsätzlich durch die WiJu. Sie erfolgt anhand der Eingaben in 
der Jugendamtssoftware. Leistungsnachweise müssen als Anlage der Rechnung beigefügt wer-
den. Die Abrechnung mit den freien Trägern erfolgt in der Regel monatlich. Lediglich die Schul-
begleitung rechnet die Stadt Münster halbjährlich ab. 
Ärztliche Leistungen von Dolmetschern sind hingegen nicht in der Jugendamtssoftware hinter-
legt. Rechnungen hierüber müssen daher vom KSD anhand der Fallakten geprüft werden.  
7.5.4.5 Prozesskontrollen 
 Die Stadt Münster nutzt verschiedenen prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontroll-
maßnahmen. 
Für die Aufgabenerledigung in der WiJu sollten prozessintegrierte Kontrollmaßnahmen, techni-
sche Plausibilitätsprüfungen und prozessunabhängige Kontrollen vorhanden sein. Die Prozess-
kontrollen dienen den Verantwortlichen dazu, nachvollziehen zu können, ob die Mitarbeitenden 
die Vorgaben für den Workflow und die Verfahrensstandards einhalten sowie die Aufgaben 
rechtmäßig erledigen. 
Die im Jugendamt der Stadt Münster eingesetzte Software enthält eine automatisierte Wieder-
vorlage. Sie muss verpflichtend gepflegt werden, da sie beispielsweise auf die geplante Beendi-
gung des Hilfeplans, die Notwendigkeit seiner Fortschreibung und das Erreichen der Alters-
grenze hinweist. Die Software gibt, wie in den vorherigen Kapiteln bereits beschrieben, Warn-
hinwiese bei der Änderung von zuständigkeitsrelevanten Faktoren.  
Ferner setzt die Stadt Münster prozessintegrierte Kontrollmaßnahmen in Form technischer 
Plausibilitätsprüfungen in der Jugendamtssoftware um. 
Eine wichtige Kontrollfunktion nehmen die Führungskräfte und die ersten Sachbearbeiter ein. 
Nur sie sind im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips zur Anlage und Änderung von Bankverbin-
dungen berechtigt.    
 
64 vgl. 7.5.2.3 „Digitalisierung“ und 7.5.3 „Controlling“

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 235 von 316 
Zudem führt die Stadt Münster sporadische Aktenprüfungen durch. Sie dienen insbesondere 
der Vermeidung von Vermögensschäden durch eine fehlerhafte Zuständigkeitsprüfung bzw. 
nicht fristgerecht geltend gemachte Kostenerstattungsansprüche.   
7.6 Ambulante Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverein-
barungen 
Verbindliche Verfahrensstandards helfen, ambulante Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverein-
barungen (LQE-Vereinbarungen) einheitlich und transparent durchzuführen. Konkrete Regelun-
gen zu Fachleistungsstunden dienen dazu, Entgelte vergleichbarer zu machen und ein Control-
ling zu ermöglichen. 
7.6.1 Verhandlungen von LQE-Vereinbarungen 
 In Münster führt die multiprofessionell besetzte Örtliche Kommission nach §§ 78a ff. SGB 
VIII die Verhandlungen von LQE-Vereinbarungen durch. Sie orientiert sich hierzu an den Ar-
beitshilfen der Landesjugendämter. 
Eine Stadt sollte die LQE-Verhandlungen standardisiert durchführen. Dafür sind Prozessbe-
schreibungen erforderlich, aus denen Zuständigkeiten, Zeitbedarfe und Ziele hervorgehen. 
Dazu sollte sie auch eine Checkliste mit erforderlichen Unterlagen entwickeln sowie insbeson-
dere Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und Verhandlungsergebnisse trägerspezifisch 
in einer Verhandlungsdatenbank zusammenführen. Auch die Kostenentwicklungen insgesamt 
und bei den einzelnen Trägern sollten dort auswertbar sein.  
In Münster ist die Örtliche Kommission nach §§ 78a ff. SGB VIII (Örtliche Kommission) für die 
Verhandlungen von LQE-Vereinbarungen zuständig. Die Geschäftsstelle der örtlichen Kommis-
sion gehört in der Aufbauorganisation des Jugendamtes zur Abteilung 51.4 „Familien- und Er-
ziehungshilfen“.  
Neben der Geschäftsführung gehören Vertreter des KSD, der WiJu sowie der bezirksübergrei-
fenden Dienste der örtlichen Kommission an. Sitzungen erfolgen turnusgemäß alle vier Wo-
chen.  
Die Verhandlungen führt die Stadt Münster in der Regel schriftlich. Sie nutzt die Arbeitshilfen 
der Landesjugendämter. Die Geschäftsführung dokumentiert die Ergebnisse in einem Verhand-
lungsvermerk. Die Verhandlungsunterlagen legt sie digital ab. Sie sind im Intranet abrufbar.  
Historische Kostenentwicklungen stellt sie in einer Datenbank dar. Sie sind daher gut nachvoll-
ziehbar.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 236 von 316 
7.6.2 Entgeltvereinbarungen 
 Positiv bewertet die gpaNRW, dass die Stadt Münster die Verhandlungen einheitlich durch-
führt. Die Entgeltvereinbarungen haben keine feste Laufzeiten. Für Neuverhandlungen be-
darf es der vorherigen Kündigung.  
Eine Stadt sollte die ambulanten Entgeltvereinbarungen für alle Träger einheitlich durchführen. 
Sie sollte die vorgelegten Kalkulationen der einzelnen Kostenpositionen anhand von standardi-
sierten Kalkulationsschemata und zusätzlichen Unterlagen auf Plausibilität überprüfen. Die 
Stadt sollte eine Mustervereinbarung verwenden. 
In Münster ist die Geschäftsführung der örtlichen Kommission zentrale Kontaktstelle für die 
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe bei Vereinbarungs- und Vertragsanliegen. Um in Ver-
handlungen gehen zu können, müssen die Träger die bestehende Entgeltvereinbarung kündi-
gen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.  
Die Träger müssen zwingend die Kalkulationsunterlagen einreichen. Hieraus müssen die 
Gründe für Kostensteigerungen hervorgehen. Anschließend prüft die Geschäftsführung der örtli-
chen Kommission die eingereichten Unterlagen auf ihre Plausibilität. Sie betrachtet insbeson-
dere die angegebenen Personalkosten, aber auch weitere Positionen wie Mieten und Pachten. 
Die Stadt Münster nutzt für die Entgeltvereinbarungen eine Mustervereinbarung.  
7.6.2.1 Fachleistungsstunden 
 Die Stadt Münster definiert die Fachleistungsstunden einheitlich. Die trifft Regelungen zu di-
rekten und indirekten Tätigkeiten, Overheadkosten sowie zu Fehlbesuchen und Fahrzeiten. 
Nachweise über die abgerechneten Leistungen sind zwingender Bestandteil der monatlichen 
Abrechnungen. 
Eine Stadt sollte die Fachleistungsstunden möglichst einheitlich definieren. Sie sollte Regelun-
gen zu direkten und indirekten Tätigkeiten, Overhead, Fehlbesuchen und Fahrzeiten treffen. 
Dies erleichtert die Abrechnung und ermöglicht die Durchführung eines Controllings. Ferner 
sollte sich das Jugendamt die geleisteten Stunden mit Tätigkeiten und Inhalten regelmäßig 
durch den Träger nachweisen lassen. Das Jugendamt sollte einheitliche Standards für die In-
halte der Leistungsnachweise entwickeln. 
Die Stadt Münster orientiert sich bei der Kalkulation der Fachleistungsstunde an den Hand-
lungsempfehlungen der Landesjugendämter und der KGST. 
Overheadkosten erkennt die Stadt Münster grundsätzlich bis zu einer Höhe von 20 Prozent 
pauschal an. Allerdings haben die Träger die Möglichkeit, von der pauschalen Regelung abzu-
sehen und die Kosten im Detail zu verhandeln. Als Sachkosten berücksichtigt die Stadt Münster 
den KGST-Durchschnittswert für einen Büroarbeitsplatz zzgl. eines Inflationszuschlags. 
Die Fachleistungsstunde in Münster beträgt 60 Minuten. Die Stadt Münster berücksichtigt für 
direkte Tätigkeiten einen Anteil von 80 Prozent. 20 Prozent der Kosten rechnet sie für indirekte 
Tätigkeiten an.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 237 von 316 
Soweit Klienten zweimal nacheinander trotz Terminabsprache nicht angetroffen werden bzw. 
nicht erscheinen, informiert der freie Träger unverzüglich die fallzuständige Fachkraft. Die Leis-
tung des freien Trägers gilt in diesen Fällen als erbracht. Bei einer Absage durch die Klienten 
innerhalb einer 24-Stunden-Frist gilt die Leistung des freien Trägers mit bis zu zwei Stunden als 
erbracht. Auf dem Stundennachweis sind diese Stunden besonders zu kennzeichnen. 
Mit der monatlichen Abrechnung legt der Träger einen Nachweis über die erbrachten Stunden 
(„Stundenzettel“) vor. Dieser Nachweis ist vom Klienten abzuzeichnen. Bei der Prüfung der Ab-
rechnungsunterlagen arbeiten WiJu und KSD eng zusammen. 
7.7 Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 
Vertiefend betrachtet die gpaNRW nachfolgend einige von dem Kinder- und Jugendstärkungs-
gesetz (KJSG) maßgeblich betroffene Hilfearten. Zusätzlich handelt es sich um die Hilfearten, 
die sich in größerem Umfang auf den Fehlbetrag HzE auswirken.  
Durch das KJSG, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, sind umfassende Änderungen des SGB 
VIII erfolgt. Im Rahmen dieser Prüfung wird die gpaNRW nur einige Änderungen und deren 
Auswirkungen auf Verfahrensstandards und Prozesse berücksichtigen. 
Das Jugendamt der Stadt Münster stellt über die HzE-Steuerungsgruppe, die Örtliche Kommis-
sion sowie über die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (AG § 78) sicher, dass die Ände-
rungen im Rahmen der SGB VIII-Reform innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs umgesetzt 
werden.  
Das Jugendamt erarbeitete vor allem Methoden für eine kinderrechteorientierte Arbeit. Sie be-
ziehen sich beispielsweise auf die Beteiligung behinderter Kinder. 
Um dem erweiterten Beratungsanspruch nachzukommen, hat die Stadt Münster ein Familien-
büro im Jugendamt als zentrale Anlaufstelle etabliert. Hierbei handelt es sich um eine offene In-
formations- und Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Themen Familie, Elternschaft und 
Erziehung. 
Über den Stand der Umsetzung der SGB VIII – Reform berichtet die Stadt regelmäßig im Ju-
gendhilfeausschuss. 
7.7.1 Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 
 In Münster steigen die Aufwendungen für die Vollzeitpflege durch die vermehrte Inanspruch-
nahme professioneller Pflegestellen. Dennoch sind die Haushaltsbelastungen durch die Voll-
zeitpflege in Münster niedriger als in den meisten Vergleichsstädten. 
Vollzeitpflege umfasst die Unterbringung von Kindern/ Jugendlichen außerhalb des Elternhau-
ses in einer Pflegefamilie. Neben der normalen Pflegefamilie gibt es verschiedene Formen der 
Vollzeitpflege, z.B. Sonderpädagogische Pflegestellen für verhaltens- und entwicklungsauffäl-
lige Kinder/ Jugendliche. Eine Unterbringung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt 
sein. Bei einer auf Dauer angelegten Unterbringung in einer Pflegefamilie außerhalb des eige-
nen Zuständigkeitsbereiches wird nach Ablauf von zwei Jahren das Jugendamt der auswärtigen

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 238 von 316 
Pflegefamilie örtlich zuständig. Dieses hat gegenüber dem abgebenden Jugendamt einen Kos-
tenerstattungsanspruch nach § 89a i. V. m. § 86 Abs. 6 SGB VIII. 
Die Stadt Münster leistet im Vergleichsjahr 2022 Hilfen nach § 33 SGB VIII in folgendem Um-
fang: 
Umfang der Hilfen nach § 33 SGB VIII 2022 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
 (Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Stationäre Aufwen-
dungen § 33 SGB VIII 
je EW von 0 bis unter 
21 Jahre in Euro 
98,50 47,04 92,28 114 154 242 23 
Stationäre Aufwen-
dungen § 33 SGB VIII 
je Hilfefall in Euro 
17.710 14.516 17.241 19.094 21.771 29.645 23 
Hilfefälle § 33 SGB 
VIII je 1.000 EW von 
0 bis unter 21 Jahre 
(Falldichte § 33 SGB 
VIII) 
5,56 3,06 4,70 5,68 7,19 10,58 23 
In Münster belastet die Vollzeitpflege den städtischen Haushalt weniger als in den meisten Ver-
gleichsstädten. Im Vergleichsjahr 2023 ordnen sich die Kennzahlen ähnlich in den interkommu-
nalen Vergleich ein: 
Umfang der Hilfen nach § 33 SGB VIII 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
 (Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Stationäre Aufwen-
dungen § 33 SGB VIII 
je EW von 0 bis unter 
21 Jahre in Euro 
118 47,68 98,01 119 168 233 22 
Stationäre Aufwen-
dungen § 33 SGB VIII 
je Hilfefall in Euro 
20.571 15.685 18.642 20.957 23.897 30.145 22 
Hilfefälle § 33 SGB 
VIII je 1.000 EW von 
0 bis unter 21 Jahre 
(Falldichte § 33 SGB 
VIII) 
5,75 2,98 4,54 5,76 6,89 10,95 22 
Seit 2019 haben sich die dargestellten Kennzahlen wie folgt entwickelt:

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Umfang der Hilfen nach § 33 SGB VIII 2019 bis 2023 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Stationäre Aufwendungen § 33 
SGB VIII je EW von 0 bis unter 21 
Jahre in Euro 
91,37 90,43 93,24 98,50 118 
Stationäre Aufwendungen § 33 
SGB VIII je Hilfefall in Euro 15.573 15.567 16.298 17.710 20.571 
Hilfefälle § 33 SGB VIII je 1.000 
EW von 0 bis unter 21 Jahre (Fall-
dichte § 33 SGB VIII) 
5,87 5,81 5,72 5,56 5,75 
Die steigenden Aufwendungen ergeben sich nach Angaben der Stadt Münster aus der zuneh-
mende Belegung professioneller Pflegestellen, wie beispielsweise der Westfälischen Pflegefa-
milien (WPF). Positiv bewerten wir in diesem Zusammenhang die Mitgliedschaft des Jugendam-
tes Münster im WPF-Fachausschuss des LWL-Landesjugendamtes Westfalen.65 Die Mitglieder 
dieses Gremiums tauschen sich intensiv über Leistungsangebote, Kosten und Qualitätsstan-
dards der WPF aus. 
Die Falldichte sinkt seit 2019 hingegen leicht. 
7.7.1.1 SGB VIII-Reform:  
Stärkung von Kindern und Jugendlichen (in Pflegefamilien) 
 Die Stadt Münster hat ein strukturelles Schutzkonzept für die Vollzeitpflege erarbeitet. Die 
Inhalte wurden in die Verfahrensstandards des KSD übernommen. 
Eine Stadt sollte schriftliche, strukturelle Schutzkonzepte für die Vollzeitpflege in ihrem Zustän-
digkeitsbereich entwickelt haben. Diese Schutzkonzepte sollte sie für den jeweiligen Einzelfall 
im Hilfeplanverfahren konkretisieren und dazu die erforderlichen Inhalte in den Verfahrensstan-
dards regeln. Auch sollte die Stadt weitere Aspekte, die sich aus den Änderungen des SGB VIII 
ergeben, in den Verfahrensstandards ergänzen, z.B. Beratungen und Perspektivklärungen.  
Die Stadt Münster erarbeitete im Jahr 2023 ein Konzept zur Sicherung der Rechte von Kindern 
und Jugendlichen in Pflegefamilien. Das Jugendamt kooperiert auch hier eng mit dem LWL-
Landesjugendamt Westfalen.  
Durch das Konzept sollen insbesondere Machtverhältnisse im Rahmen der Vollzeitpflege ver-
hindert werden. Hierbei spielen die bestehenden Kooperationsstrukturen in Münster eine ent-
scheidende Rolle. Wichtiger Bestandteil für die Wahrung der Kinderrechte und den Schutz von 
Kindern vor Gewalt in Pflegefamilien ist die umfassende Vorbereitung und Schulung der zukünf-
tigen Pflegeeltern.  
In Münster ist der PKD ausschließlich für die Akquise und Betreuung der Pflegefamilien zustän-
dig. Die eigentliche Hilfeplanung erfolgt durch die sozialen Dienste. Zudem sind 50 Hilfefälle an 
einen freien Träger vergeben. Sowohl die Beraterinnen und Berater des PKDs als auch die 
 
65 Das Gremium setzt sich aus vier WPF-Träger, vier Jugendämter und dem LWL-Landesjugendamt Westfalen zusammen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
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Fachkräfte des KSD und des freien Trägers wenden die im Konzept vorgesehenen Methoden 
nach Angaben des Jugendamts an.  
7.7.2 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 
 Die Stadt Münster begleitet die Heimerziehung sehr eng im Rahmen der regelmäßigen Con-
trollingmaßnahmen. Eine niedrige Falldichte ist die Folge. Sie wirkt sich entlastend aus. 
Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII werden Kinder und Jugendliche außerhalb der Her-
kunftsfamilie Tag und Nacht pädagogisch betreut. Heimerziehung kann zeitlich befristet oder 
auf Dauer angelegt sein. Sie kann auch in speziellen Formen von Wohngruppen/ Wohngemein-
schaften stattfinden.  
Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 34 SGB VIII in folgendem Umfang: 
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2022 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Stationäre Aufwendungen 
§ 34 SGB VIII je EW von 0 
bis unter 21 Jahre in Euro 
303 303 377 438 493 621 23 
Stationäre Aufwendungen 
§ 34 SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
80.019 63.145 72.562 77.318 81.047 90.021 23 
Hilfefälle § 34 SGB VIII je 
1.000 EW von 0 bis unter 
21 Jahre (Falldichte § 34 
SGB VIII) 
3,79 3,79 5,17 5,79 6,77 7,94 23 
Bei hilfefallbezogener Betrachtung sind die Aufwendungen zwar überdurchschnittlich hoch. Je-
doch wirkt sich die im interkommunalen Vergleich niedrigste Falldichte entlastend aus. Die 
Haushaltsbelastungen durch die Heimerziehung fällt daher in keiner der Vergleichsstädte so ge-
ring aus wie in Münster.  
Für das Vergleichsjahr 2023 ergeben sich folgende Werte: 
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Stationäre Aufwendungen 
§ 34 SGB VIII je EW von 0 
bis unter 21 Jahre in Euro 
375 326 409 456 549 712 22 
Stationäre Aufwendungen 
§ 34 SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
93.745 66.836 80.467 82.998 90.465 97.900 22

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 241 von 316 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Hilfefälle § 34 SGB VIII je 
1.000 EW von 0 bis unter 
21 Jahre (Falldichte § 34 
SGB VIII) 
4,00 3,64 4,90 5,53 6,56 7,84 22 
Im Vergleichsjahr 2023 steigen in Münster die einwohnerbezogenen Aufwendungen. Sie bewe-
gen sich allerdings immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Diese Entwicklung 
ergibt zum einen aus den steigende Aufwendungen je Hilfefall und einer niedrigen Falldichte. 
Seit 2019 haben sich die hier dargestellten Kennzahlen wie folgt entwickelt: 
Umfang der Hilfen nach § 34 SGB VIII 2019 bis 2023 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Stationäre Aufwendungen § 34 
SGB VIII je EW von 0 bis unter 21 
Jahre in Euro 
236 261 296 303 375 
Stationäre Aufwendungen § 34 
SGB VIII je Hilfefall in Euro 71.811 77.538 81.961 80.019 93.745 
Hilfefälle § 34 SGB VIII je 1.000 
EW von 0 bis unter 21 Jahre (Fall-
dichte § 34 SGB VIII) 
3,29 3,36 3,61 3,79 4,00 
Die Aufwendungen je Hilfefall steigen zwischen 2019 und 2023 um rund 30,5 Prozent. Auch die 
Falldichte steigt leicht, aber kontinuierlich. Die Kombination aus der steigenden Falldichte und 
steigenden Aufwendungen je Hilfefall führt zu einer steigenden Haushaltsbelastung. Im Jahr 
2023 wendet die Stadt Münster 139 Euro je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren mehr auf als 
noch im Jahr 2019. Dies entspricht einem Anstieg von rund 58,9 Prozent.    
Die Stadt Münster betrachtet die Hilfen nach § 34 SGB VIII im Rahmen ihrer Controllingmaß-
nahmen sehr eng. Insbesondere kostenintensive Fälle begleitet sie im Rahmen des Fachcon-
trollings. Die wirkt sich nach eigenen Angaben positiv auf Aufwendungen und Falldichte aus.66 
7.7.2.1 SGB VIII-Reform:  
Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen im In- und Ausland 
 Im Jugendamt der Stadt Münster stellt der Heimfachdienst sicher, dass Änderungen der Be-
triebserlaubnisse bekannt sind. Die Stadt hat Prozesse für die Heimerziehung im In- und 
Ausland erarbeitet. Sie berücksichtigen auch die Rückführungsarbeit.  
Eine Stadt sollte die Rückführung als Ziel der Hilfeplanung standardisiert berücksichtigen. Auch 
die Voraussetzungen einer Auslandsunterbringung und die dafür erforderlichen Prozesse und 
 
66 vgl. 7.4.1 „Aufwendungen Hilfe zur Erziehung“

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 242 von 316 
Abläufe sollte sie regeln. Änderungen in den Betriebserlaubnissen der Einrichtungen, wie zum 
Beispiel neue Gewaltschutzkonzepte, sollten der Stadt bekannt sein.  
Die Stadt Münster bringt nach eigenen Angaben in der Regel keine Kinder und Jugendlichen 
im Ausland unter. Sie vertritt den Standpunkt, dass alle Auslandmaßnahmen grundsätzlich auch 
im Inland durchgeführt werden können. So kann das Jugendamt bei Krisen auch kurzfristig rea-
gieren. Zudem unterstützt dieser Ansatz auch die Rückführung in die Herkunftsfamilie.  
Die Prozesse im Rahmen der Heimerziehung berücksichtigen insgesamt die Rückführungsar-
beit. Dies zeigt sich auch in den kurzen Verweildauern: 
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil stationäre Hilfefälle 
mit einer Verweildauer bis 
12 Monate an den statio-
nären Hilfefällen HzE in 
Prozent 
74,74 10,62 45,93 50,78 60,29 74,74 21 
Anteil stationäre Hilfefälle 
mit einer Verweildauer von 
über 12 Monate bis 24 Mo-
nate an den stationären 
Hilfefällen HzE in Prozent 
14,74 11,21 14,89 19,44 22,41 28,89 21 
Anteil stationäre Hilfefälle 
mit einer Verweildauer von 
über 24 Monate bis 36 Mo-
nate an den stationären 
Hilfefällen HzE in Prozent 
4,21 4,21 8,62 10,75 14,07 27,43 21 
Anteil stationäre Hilfefälle 
mit einer Verweildauer von 
über 36 Monate an den 
stationären Hilfefällen HzE 
in Prozent 
6,32 2,20 12,18 15,24 22,22 46,02 21 
In Münster hatten im Jahr 2022 fast 90 Prozent der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von bis zu 
zwei Jahren.  
Eine Stelle im Heimfachdienst des Jugendamtes stellt sicher, dass Änderungen der Betriebser-
laubnisse von Einrichtungen im In- und Ausland dem Jugendamt bekannt sind. 
7.7.3 Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII 
 Insbesondere die steigende Bedeutung der Schulbegleitung wirkt sich zunehmend belastend 
aus. Vor diesem Hintergrund bewerten wir den sukzessiven Ausbau des Spezialdienstes po-
sitiv. 
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, 
wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 243 von 316 
für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesell-
schaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. 
Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 35a SGB VIII in folgendem Umfang: 
Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2022 
Kennzahlen Münster Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert  
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Transferaufwendungen nach  
§ 35a SGB VIII je EW von 0 bis 
unter 21 Jahre in Euro 
202 55,59 96,61 146 194 363 22 
Aufwendungen § 35a SGB VIII 
je Hilfefall in Euro 26.524 13.910 18.569 24.478 30.087 48.806 22 
Ambulante Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
25.239 9.436 14.115 17.525 25.219 47.888 22 
Ambulante Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII für Integrations-
helfer/Schulbegleitung je Hilfe-
fall in Euro 
30.598 16.510 20.742 24.818 28.459 55.927 20 
Stationäre Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
67.188 58.251 79.514 85.490 101.152 258.473 22 
Hilfefälle § 35a SGB VIII je 
1.000 EW von 0 bis unter 21 
Jahre (Falldichte § 35a SGB 
VIII) 
7,63 2,08 4,26 6,51 7,68 13,10 23 
Hilfefälle § 35a SGB VIII für In-
tegrationshelfer/ Schulbeglei-
tung je 1.000 EW von 0 bis un-
ter 21 Jahre (Falldichte § 35a 
SGB VIII Integrationshelfer/ 
Schulbegleitung) 
5,58 1,22 2,10 2,89 5,05 7,16 22 
Münster gehört im Vergleichsjahr 2022 bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII zu 
den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit den höchsten Aufwendungen je Einwohner. Damit be-
lasten die Hilfen nach § 35a SGB VIII den städtischen Haushalt vergleichsweise stark. 
Die Aufwendungen je Hilfefall ordnen sich oberhalb des Medians in den interkommunalen Ver-
gleich ein. Sie ergeben sich insbesondere aus vergleichsweise teuren ambulanten Eingliede-
rungshilfen. Insbesondere die Aufwendungen je Hilfefall für die Schulbegleitung sind in Münster 
höher als in 75 Prozent der Vergleichsstädte. 
Belastend wirkt sich die überdurchschnittlich hohe Falldichte aus. Bei der Schulbegleitung ge-
hört Münster sogar zu den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit den höchsten Werten. Die Ver-
treterinnen und Vertreter des Jugendamtes berichten, dass die Schulbegleitung auch in Müns-
ter zunehmend an Bedeutung gewinnt. 
Im Vergleichsjahr 2023 ordnen sich die Kennzahl ähnlich in den interkommunalen Vergleich ein:

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 244 von 316 
Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2022 
Kennzahlen Münster Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert  
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Transferaufwendungen nach  
§ 35a SGB VIII je EW von 0 bis 
unter 21 Jahre in Euro 
236 51,89 109 165 236 403 21 
Aufwendungen § 35a SGB VIII 
je Hilfefall in Euro 28.322 13.708 20.276 26.923 30.769 50.806 21 
Ambulante Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
26.915 10.327 16.813 20.481 27.378 49.812 21 
Ambulante Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII für Integrations-
helfer/Schulbegleitung je Hilfe-
fall in Euro 
33.056 16.174 23.822 28.595 32.145 57.060 19 
Stationäre Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
106.168 50.754 78.991 87.170 99.324 260.814 21 
Hilfefälle § 35a SGB VIII je 
1.000 EW von 0 bis unter 21 
Jahre (Falldichte § 35a SGB 
VIII) 
8,35 2,36 4,68 7,25 8,49 12,89 22 
Hilfefälle § 35a SGB VIII für In-
tegrationshelfer/ Schulbeglei-
tung je 1.000 EW von 0 bis un-
ter 21 Jahre (Falldichte § 35a 
SGB VIII Integrationshelfer/ 
Schulbegleitung) 
6,09 1,43 2,23 3,49 6,09 7,75 21 
Seit 2019 haben sich die Kennzahlen wie folgt entwickelt: 
Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2019 bis 2023 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Transferaufwendungen nach  
§ 35a SGB VIII je EW von 0 bis 
unter 21 Jahre in Euro 
137 145 175 202 236 
Aufwendungen § 35a SGB VIII je 
Hilfefall in Euro 25.056 23.087 24.428 26.524 28.322 
Ambulante Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in Euro  22.532 20.693 22.396 25.239 26.915 
Ambulante Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII für Integrationshel-
fer/Schulbegleitung je Hilfefall in 
Euro 
21.346 24.109 26.856 30.598 33.056 
Stationäre Aufwendungen 
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in Euro  86.218 85.315 84.227 67.188 106.168 
Hilfefälle § 35a SGB VIII je 1.000 
EW von 0 bis unter 21 Jahre (Fall-
dichte § 35a SGB VIII) 
5,45 6,29 7,15 7,63 8,35

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 245 von 316 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Hilfefälle § 35a SGB VIII für Integ-
rationshelfer/ Schulbegleitung je 
1.000 EW von 0 bis unter 21 
Jahre (Falldichte § 35a SGB VIII 
Integrationshelfer/ Schulbeglei-
tung) 
3,44 4,74 5,44 5,58 6,09 
Im Jahr 2023 wendet die Stadt Münster für die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII fast 
100 Euro mehr je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren auf als noch im Jahr 2015. Diese Ent-
wicklung geht insbesondere auf die steigenden Fallzahlen zurück.  
Hilfefälle § 35a SGB VIII je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte § 35a SGB VIII) 2019 bis 
2023 
 
Die Falldichte der Stadt Münster positioniert sich im interkommunalen Vergleich zunehmend un-
günstiger. Diese Entwicklung geht insbesondere auf die Schulbegleitung zurück:

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 246 von 316 
Hilfefälle Integrationshelfer/ Schulbegleitung je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte 
Integrationshelfer/ Schulbegleitung) 2019 bis 2023 
 
Im Gegensatz zu vielen anderen Jugendämter führte die Stadt Münster die Schulbegleitung 
während der Corona-Pandemie weiter fort. Hohe Falldichten 2020 und 2021 sind die Folge. 
Auch vor dem Hintergrund der insgesamt steigenden hilfefallbezogenen Aufwendungen wirken 
sich die kontinuierlich steigenden Fallzahlen zunehmend belastend aus. 
Wir bewerten daher den Ausbau des Spezialdienstes positiv. In der Vergangenheit war er nur 
für die stationären Eingliederungshilfen zuständig. Nunmehr übernimmt er sukzessive die Fall-
verantwortung für die ambulanten Eingliederungshilfen vom KSD. Dies kann eine effektive und 
effiziente Fallbearbeitung in diesem rechtlich komplexen Themenfeld unterstützen. 
7.7.3.1 SGB VIII-Reform: Hilfen aus einer Hand für alle Kinder und Jugendli-
chen -inklusive Hilfe- 
Der Verfahrenslotse hat gemäß § 10b SGB VIII die Aufgabe, junge Menschen, die Leistungen 
der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung 
geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie deren 
Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrneh-
mung dieser Leistungen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten. Außerdem soll der Ver-
fahrenslotse den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der 
Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit unterstützen. 
Der Gesetzgeber hat keine Empfehlungen zur organisatorischen Anbindung, zur Eingruppie-
rung, zur beruflichen Ausbildung und zur Fallbelastung des Verfahrenslotsen gegeben. Hier 
müssen die Städte im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung Regelungen und Entschei-
dungen treffen und Standards entwickeln. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster prüft derzeit Möglichkeiten, die Poollösungen an den Schulen weiterzu-
entwickeln. Sie möchte so der steigenden Bedeutung der Schulbegleitung entgegenwirken. 
Darüber hinaus konnte sie die Änderungen der Stufe 2 des Kinder- und Jugendstärkungsge-

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 247 von 316 
setzes in Bezug auf die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII bislang vollständig umset-
zen. Allerdings berücksichtigt der aktuelle Stellenplan die Stelle des Verfahrenslotsen nicht 
mehr. Die Nichtwahrnehmung würde einen Rechtsverstoß darstellen. Die Aufgabe kann nur 
durch organisatorische Maßnahmen weiter wahrgenommen werden. 
Eine Stadt sollte die Änderungen der Stufe 2 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, die 
am 01. Januar 2024 in Kraft getreten sind, umgesetzt haben. Hierfür sollten die Aufgaben, Zu-
ständigkeiten und Arbeitsprozesse des Verfahrenslotsen verbindlich festgelegt und verschrift-
licht worden sowie eine Stellenbesetzung erfolgt sein. Da für die Erledigung der vorgesehenen 
Aufgaben rechtliche und pädagogische Fachkenntnisse erforderlich sind, sollte die Stadt dies 
bei der Stellenbesetzung und Qualifizierung des Verfahrenslotsen berücksichtigt haben. 
Wie im vorherigen Kapitel erwähnt, baut die Stadt Münster zurzeit den Spezialdienst für die 
Eingliederungshilfen sukzessive aus. Dieser war in der Vergangenheit nur für die stationären 
Eingliederungshilfen zuständig. Die Fallbearbeitung im ambulanten Bereich fand ausschließlich 
im KSD statt. Er ist aktuell nur noch für 80 ambulante Eingliederungshilfen fallverantwortlich. 
Der Spezialdienst hat bereits 690 Fälle übernommen.67 
Zudem baut die Stadt die Poollösungen aus. Sie sind allerdings noch nicht an allen Schulen 
vorhanden. Für die Umsetzung von Poollösungen werden mindestens acht Hilfeplanfälle benö-
tigt. Die Stadt Münster prüft vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen derzeit ferner die 
Einrichtung infrastruktureller Poollösungen. Hierbei handelt es sich nicht mehr um einzelfallbe-
zogene Hilfen. An einer Schule führt sie hierzu ein Modellprojekt durch. 
 Empfehlung 
Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen und der Überlegungen zur Weiterentwick-
lung von Poollösungen sollte die Stadt die Eingliederungshilfen eng im Fach- und Finanz-
controlling begleiten. Nur so kann sie bei Fehlentwicklungen frühzeitig Gegenmaßnahmen 
entwickeln. 
Die neugeschaffene Stelle des Verfahrenslotsen konnte die Stadt mit einer pädagogischen Kraft 
besetzen. Organisatorisch ist sie dem Familienbüro zugeordnet. Der Mitarbeitende besitzt einen 
unbefristeten Arbeitsvertrag. Jüngst hat die Stadt Münster beschlossen, die Stelle des Verfah-
renslotsen nicht mehr im Stellenplan zu berücksichtigen. Die Nichtwahrnehmung der Aufgaben 
würde einen Rechtsverstoß darstellen. Das Jugendamt verhindert ihn nur durch personelle 
Maßnahmen zu Lasten anderer Bereichen sicher. Vor diesem Hintergrund bewertet das Ju-
gendamt diese personalwirtschaftliche Maßnahme sehr kritisch. Wir teilen diese Ansicht. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die stellenplanmäßigen Voraussetzungen schaffen, um die gesetz-
lich festgelegten Aufgaben des Verfahrenslotsen wahrnehmen zu können. Dies sollte nicht 
zu Lasten anderer Aufgabengebiete des Jugendamtes erfolgen. 
In Vorbereitung auf die sog. Große Lösung ab 2028 mit der Zusammenführung der Eingliede-
rungshilfe für junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in die 
einheitliche Zuständigkeit, arbeitet das Jugendamt der Stadt Münster bereits jetzt eng mit dem 
 
67 Stand Januar 2025.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 248 von 316 
Sozialamt zusammen. So werden Entgeltvereinbarungen bereits aktuell gemeinsam geführt. 
Zudem finden quartalsmäßige Abstimmungsgespräche statt. Dies bewerten wir positiv. 
7.7.4 Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 
 Die Stadt Münster verzeichnet bei den Hilfen für junge Volljährige eine vergleichsweise nied-
rige Falldichte. Bei der Einordnung der Kennzahlen ist aber zu berücksichtigen, dass in 
Münster viele Studenten, und damit auch viele junge Erwachsene, leben. 
Junge Menschen erhalten geeignete und notwendige Hilfe zur Erziehung, wenn und solange 
ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige 
Lebensführung nicht gewährleistet. Diese Hilfen werden in der Regel nur bis zur Vollendung 
des 21. Lebensjahres gewährt, sollen aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus ge-
währt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung ei-
ner Hilfe nicht aus. 
Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 41 SGB VIII in folgendem Umfang: 
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 2022 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Aufwendungen nach § 41 
SGB VIII je EW von 18 bis 
unter 21 Jahre in Euro 
629 354 706 825 1.094 1.280 23 
Aufwendungen § 41 SGB 
VIII je Hilfefall in Euro 39.859 26.052 32.364 36.964 38.947 47.776 22 
Ambulante Aufwendungen  
§ 41 SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
12.125 3.728 8.558 11.332 13.264 17.768 23 
Stationäre Aufwendungen  
§ 41 SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
49.737 39.280 49.590 53.208 59.431 78.696 23 
Stationäre Aufwendungen 
nach § 41 SGB VIII in Voll-
zeitpflege je Hilfefall in Euro 
16.833 11.818 13.985 16.833 18.065 23.912 17 
Stationäre Aufwendungen 
nach § 41 SGB VIII in Heim-
erziehung je Hilfefall in Euro 
57.774 40.067 56.743 60.045 62.414 91.575 19 
Hilfefälle § 41 SGB VIII je 
1.000 EW von 18 bis unter 
21 Jahre (Falldichte § 41 
SGB VIII) 
15,77 11,13 18,70 22,70 28,78 36,70 23 
Ambulante Hilfefälle § 41 
SGB VIII je 1.000 EW von 
18 bis unter 21 Jahre (Am-
bulante Falldichte § 41 SGB 
VIII) 
4,14 3,81 7,38 9,42 12,87 19,10 23

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 249 von 316 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Stationäre Hilfefälle § 41 
SGB VIII je 1.000 EW von 
18 bis unter 21 Jahre (statio-
näre Falldichte § 41 SGB 
VIII) 
11,63 5,26 11,31 14,46 16,40 23,71 23 
Die Stadt Münster gehört zu den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit den niedrigsten einwoh-
nerbezogenen Aufwendungen. Somit belasten die Hilfen für junge Volljährige den städtischen 
Haushalt vergleichsweise gering.  
Bei hilfefallbezogener Betrachtung sind die Aufwendungen im interkommunalen Vergleich über-
durchschnittlich hoch. Während sich die ambulanten Aufwendungen oberhalb des Medians in 
den interkommunalen Vergleich einordnen, sind die stationäre Aufwendungen unterdurch-
schnittlich. 
Die Stadt Münster betreut vergleichsweise wenig junge Volljährige. Mehr als 75 Prozent der 
Vergleichsstädte verzeichnen eine höhere Falldichte als Münster. Der Schwerpunkt liegt auf 
den stationären Hilfen.  
Bei der Einordnung der Kennzahlen ist aber zu berücksichtigen, dass in Münster viele Studen-
ten und damit auch viele junge Erwachsene leben. 
Hilfefälle für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII Münster 2019 bis 2023 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Ambulante Hilfefälle § 41 SGB VIII 62 59 57 52 48 
Stationäre Hilfefälle § 41 SGB VIII 153 149 155 146 154 
Hilfefälle § 41 SGB VIII gesamt 215 208 212 198 202 
Die ambulanten Fallzahlen bei den Hilfen für junge Volljährige sind seit 2019 um 22,6 Prozent 
gesunken. Die stationären Fallzahlen bewegen sich hingegen auf einem konstanten Niveau. 
7.7.4.1 SGB VIII-Reform: Stärkung von jungen Volljährigen 
 Feststellung 
Die Vorgaben der SGB VIII-Reform setzt die Stadt Münster in der individuellen Betreuung 
der jungen Volljährigen zwar um. Die notwendigen konzeptionellen Arbeiten konnte sie aber 
noch nicht vollständig abschließen.  
Eine Stadt sollte Verfahrensstandards und ein Konzept für eine intensive Verselbständigungsar-
beit entwickelt haben, um den jungen Volljährigen eine eigenständige und selbständige Lebens-
führung zu ermöglichen. Darin sollten die Möglichkeiten, Prozesse und Stufen der Verselbstän-
digung sowie die Inhalte der Nachbetreuung enthalten sein. 
Die Stadt Münster gewährt die Hilfen für junge Volljährige in der Regel bis zum 21. Lebensjahr. 
Unter bestimmten Voraussetzung erfolgt die Bewilligung bis zum 23. Lebensjahr.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 250 von 316 
Ein Verselbständigungskonzept hat die Stadt Münster nicht erarbeitet. Die Verselbständigungs-
arbeit plant das Jugendamt nach eigenen Angaben individuell. Hierzu finden ab dem 17. Le-
bensjahr vierteljährliche Gespräche statt. Zudem nutzt die Stadt auch Maßnahmen nach § 13 
Abs. 3 SGB VIII. Während schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen kann sie jungen 
Menschen Unterkunft in sozialpädagogischen Wohnformen bieten. Zudem bestehen nach eige-
nen Angaben gute Anschlussmaßnahmen für junge Volljährige. 
Die Träger sind nach Auskunft des Jugendamtes zufrieden mit der Bewilligungspraxis. Eine An-
passung der Verfahrensstandards erfolgte daher nicht. 
Nach eigenen Angaben betreut die Stadt Münster zwar Care-Leaver. Schriftliche Prozesse hat 
die Stadt aber noch nicht erarbeitet. Dies soll zeitnah im „Qualitätszirkel Hilfeplanung“ erfolgen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die für Betreuung der jungen Volljährigen notwendigen konzeptio-
nellen Arbeiten zeitnah abschließen und so den Vorgaben der SGB VIII-Reform vollständig 
nachkommen. 
7.8 Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 
Bei einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um eine vorübergehende Maß-
nahme, um ein Kind oder einen Jugendlichen bei dringender Gefahr oder Selbstmeldung kurz-
fristig außerhalb der Familie unterzubringen. Die Aufwendungen für Inobhutnahmen wirken sich 
auf den Fehlbetrag HzE aus. 
Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 42 SGB VIII in folgendem Umfang: 
Inobhutnahmen Kinder und Jugendliche § 42 SGB VIII 2022 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen Inobhut-
nahmen § 42 SGB VIII je 
EW von 0 bis unter 21 
Jahre in Euro 
53,83 11,40 31,78 48,41 64,81 106 23 
Aufwendungen Inobhut-
nahmen § 42 SGB VIII je 
Hilfefall in Euro 
15.419 2.952 6.668 9.654 12.345 18.244 23 
Inobhutnahmen § 42 SGB 
VIII je 1.000 EW von 0 bis 
unter 18 Jahre (Falldichte 
Inobhutnahmen) 
4,42 1,32 4,87 6,27 7,26 9,51 23 
In Münster sind die Haushaltsbelastungen durch die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII im in-
terkommunalen Vergleich überdurchschnittlich.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 251 von 316 
Die Aufwendungen je Hilfefall ordnen sich oberhalb des dritten Viertelwertes in den interkom-
munalen Vergleich ein. Damit gehört Münster zu den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit den 
höchsten hilfefallbezogenen Aufwendungen.  
Eine niedrige Falldichte wirkt sich hingegen entlastend aus. Sie ist in mehr als 75 Prozent der 
Vergleichsstädte höher.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 252 von 316 
7.9 Anlage: Ergänzende Tabellen  
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 - Hilfe zur Erziehung 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
Wirtschaftliche Jugendhilfe 
F1 
Die Stadt Münster kann die einzelnen Kostenerstattungsarten nicht differen-
ziert auswerten. Dies kann die Refinanzierung der Hilfen zur Erziehung grund-
sätzlich beeinträchtigen. 
223 E1 
Die Stadt Münster sollte in ihrer Jugendamtssoftware Parameter für eine 
differenzierte Auswertung der einzelnen Kostenerstattungsarten hinte rle-
gen. 
225 
F2 
Grundsätzlich ermöglicht eine Schnittstelle zwischen den Modulen des KSD 
und der WiJu in der Jugendamtssoftware eine effiziente  Fallbearbeitung. Aller-
dings umfasst sie nicht die Einnahmeverwaltung. Hier ist eine medienbruch-
freie Fallbearbeitung nicht möglich.  
228 E2 
Die Stadt Münster sollte die Nutzung einer Schnittstelle zwischen Jugend-
amtssoftware und Finanzsoftware für die Einnahmeverwaltung prüfen. 
Nur so kann sie eine weitestgehend medienbruchfreie Fallbearbeitung 
unterstützen. 
229 
F3 
Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe betrachtet die Stadt Münster im 
Rahmen ihrer regelmäßigen Controllingtätigkeiten bislang nur am Rande. Dies 
kann die Steuerung des Jugendamtes grundsätzlich erschweren.  
229 E3 
Die Stadt Münster sollte Voraussetzung für eine Betrachtung der Aufga-
ben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Rahmen des Controllings schaf-
fen. Sie sollte die Kennzahlen dieses Prüfberichts fortschreiben und 
transparent in ihren regelmäßigen Controllingberichten darstellen.  
230 
Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII  
F4 
Die Stadt Münster prüft derzeit Möglichkeiten, die Poollösungen an den Schu-
len weiterzuentwickeln. Sie möchte so der steigenden Bedeutung der Schulbe-
gleitung entgegenwirken. Darüber hinaus konnte sie die Änderungen der Stufe 
2 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in Bezug auf die Eingliederungs-
hilfen nach § 35a SGB VIII bislang vollständig umsetzen. Allerdings berück-
sichtigt der aktuelle Stellenplan die Stelle des Verfahren slotsen nicht mehr. Die 
Nichtwahrnehmung würde einen Rechtsverstoß darstellen. Die Aufgabe kann 
nur durch organisatorische Maßnahmen weiter wahrgenommen werden.  
246 E4.1 
Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen und der Überlegungen 
zur Weiterentwicklung von Poollösungen sollte die Stadt die Eingliede-
rungshilfen eng im Fach- und Finanzcontrolling begleiten. Nur so kann sie 
bei Fehlentwicklungen frühzeitig Gegenmaßnahmen entwickeln.  
247

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 253 von 316 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
   E4.2 
Die Stadt Münster sollte die stellenplanmäßigen Voraussetzungen schaf-
fen, um die gesetzlich festgelegten Aufgaben des Verfahrenslotsen wahr-
nehmen zu können. Dies sollte nicht zu Lasten anderer Aufgabengebiete 
des Jugendamtes erfolgen. 
247 
F5 
Die Vorgaben der SGB VIII-Reform setzt die Stadt Münster in der individuellen 
Betreuung der jungen Volljährigen zwar um. Die notwendigen konzeptionellen 
Arbeiten konnte sie aber noch nicht vollständig abschließen.  
249 E5 
Die Stadt Münster sollte die für Betreuung der jungen Volljährigen not-
wendigen konzeptionellen Arbeiten zeitnah abschließen und so den Vor-
gaben der SGB VIII-Reform vollständig nachkommen. 
250 
Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung zum 31.12. nach IT.NRW 
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Einwohnerinnen und Einwohner gesamt  314.319 315.293 316.403 317.713 320.946 
Einwohnerinnen und Einwohner von 18 bis unter 21 
Jahre 13.135 12.876 12.287 12.555 12.741 
Einwohnerinnen und Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre  60.167 60.077 59.605 59.872 60.737 
Tabelle 3: Entwicklung der Fallzahlen nach Hilfearten 
 2019 2020 2021 2022 2023 
Flex. amb. Hilfen nach § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII  47 62 70 70 60 
Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII  70 69 80 73 76 
Sozialpädagogische Familienhilfe §  31 SGB VIII 226 238 260 296 333 
Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII  87 83 83 83 75 
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII ambulant  3 1 1 1 1 
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII ambulant  315 364 412 443 498 
   davon Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII ambulant für Integrationshelfer  207 285 324 334 370

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03378 
Seite 254 von 316 
 2019 2020 2021 2022 2023 
Hilfen für Junge Volljährige § 41 SGB VIII ambulant  62 59 57 52 48 
ambulante Hilfefälle gesamt 810 876 965 1.018 1.091 
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII  353 349 341 333 349 
Heimerziehung nach § 34 SGB VIII  198 202 215 227 243 
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII stationär  0 0 0 0 0 
Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII stationär  13 14 14 14 9 
Hilfen für junge Volljährige nach § 41  SGB VIII stationär 153 149 155 146 154 
stationäre Hilfefälle gesamt 717 714 725 720 755 
Tabelle 4: Erträge und Fallzahlen Kostenerstattungen 
 2019 2020 2021 2022 2023 
Hilfefälle mit Kostenerstattungsanspruch für Inobhutnahmen 
von Kindern und Jugendlichen § 89b SGB VIII  67 30 60 63 47 
Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
§ 89d SGB VIII in Euro 6.184.299 4.086.741 3.999.032 3.578.047 k. A. 
Hilfefälle mit Kostenerstattungsanspruch für unbegleitete min-
derjährige Flüchtlinge § 89d SGB VIII  235 168 155 189 k. A. 
Tabelle 5: Erträge je Hilfefall aus Kostenerstattungen in Euro 
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 
Kostenerstattungen nach § 89d SGB VIII  je Hilfefall in Euro 26.316 24.326 25.800 18.931 k. A.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 255 von 316 
8. Öffentlicher Gesundheitsdienst 
8.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet „Öffent-
licher Gesundheitsdienst“ stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) 
Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat in der öffentlichen Wahrnehmung der letzten Jahre deut-
lich an Bedeutung gewonnen. Auch im Gesundheitsamt der Stadt Münster haben sich einige 
Veränderungen vollzogen. Strategische Vorgaben für diese Veränderungen zieht das Ge-
sundheitsamt unter anderem aus dem Leitbild des Amtes. Die operativen Ziele müssen noch 
optimiert werden, um tatsächlich konkret und messbar zu sein. Die Steuerung der Aufgabener-
füllung erfolgt über ein Finanz- sowie ein Fachcontrolling. Das Gesundheitsamt Münster wer-
tet hierfür kleinteilig aus und analysiert die Entwicklungen der Zahlen über einen Mehrjahres-
zeitraum. Eine umfangreiche Gesundheitsberichterstattung wurde in der Vergangenheit nicht 
erstellt. Beginnend mit einer Auswertung der Schuleingangsuntersuchungen sollen aber zukünf-
tig regelmäßig Spezialberichte erstellt werden.  
Mithilfe der Fördermittel aus dem Pakt ÖGD konnte die Stadt über 20 neue Vollzeit-Stellen im 
Gesundheitsamt schaffen. Das Gesundheitsamt setzt hierbei auf verschiedene Fachlichkei-
ten. Um dem Fachkräftemangel vor allem bei Ärztinnen und Ärzten zu begegnen, hat das Ge-
sundheitsamt zwei Arzt-Stellen mit Biologen besetzt. Auch dadurch ist der Anteil der Ärztinnen 
und Ärzte im interkommunalen Vergleich unterdurchschnittlich.  
Das Gesundheitsamt hat verschiedene Maßnahmen beschlossen, um gute Arbeitsbedingun-
gen zu schaffen und auch neues Personal zu gewinnen. Die Mitarbeitenden werden bei den 
Veränderungsprozessen im Gesundheitsamt beteiligt. Die Arbeitsplätze sind modern und mit 
mobilen Endgeräten ausgestattet. Es wurden verbindliche Regelungen zur privaten Nutzung der 
Geräte sowie zum Homeoffice getroffen. Die Beschäftigten werden an vielen Stellen mit defi-
nierten Prozessen und Verfahrensstandards unterstützt. 
Die Digitalisierung hat an vielen Stellen zu einer Verschlankung von Prozessen geführt. Die 
digitale Fachstrategie des Gesundheitsamts hat ebenfalls die Schnittstellenreduktion und Pro-
zessoptimierung als Schwerpunkt. Dadurch können mittlerweile auch vermehrt Serviceleistun-
gen online durchgeführt oder zumindest terminiert werden. Bei den bestehenden Barrieren auf 
der Internetseite zum Beispiel für Menschen mit einer Sehbehinderung ist noch Handlungsbe-
darf.  
An die Grenzen kommt die digitale Aufgabenerledigung teilweise beim Kontakt zum niederge-
lassenen Bereich. Zu vielen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gibt es noch keine

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 256 von 316 
passende Datenschnittstelle, die von allen genutzt wird. Anders ist es im Bereich Infektions-
schutz: Die Meldungen durch die Labore erfolgen in Münster mittlerweile ausschließlich digital. 
Dies vereinfacht die Arbeitsabläufe. Durch den örtlichen Infektionsschutzplan hat die Stadt die 
Meldewege sowie Zuständigkeiten verbindlich geregelt. Dadurch ist die Stadt Münster gut auf 
zukünftige Krisen im Gesundheitsdienst vorbereitet. 
8.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir 
als Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte 
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht. 
8.3 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes ergeben sich aus dem Gesetz über den öffentlichen Ge-
sundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Insbesondere durch § 9 
ÖGDG NRW (Gesundheitsschutz, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Imp-
fungen) ist in den letzten Jahren die Wichtigkeit der Aufgaben der Gesundheitsämter in den Fo-
kus gerückt. Die Pandemie hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter bis 
an die Leistungsgrenzen und bisweilen darüber hinaus gefordert. Eine wesentliche Ressource 
zur Bewältigung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes ist das 
Personal. Die jeweilige Personalstruktur muss langfristig gesehen leistungsfähig bleiben. Die 
Anforderungen an das Personal sind hinsichtlich Kommunikation, Fachwissen, Sensibilität und 
Anpassungsfähigkeit um ein Vielfaches gestiegen. 
Ziel der gpaNRW ist es, den Städten eine Standortbestimmung im Kontext des Paktes für den 
öffentlichen Gesundheitsdienst68 sowie den Vergleich mit den anderen Gesundheitsämtern zu 
ermöglichen. Gleichzeitig werden Handlungsmöglichkeiten zu den Säulen Steuerung, Organisa-
tion und Personal sowie Digitalisierung ausgewiesen. Diese sollen den Weg der Gesundheits-
ämter bei der Neuausrichtung und Modernisierung auf zukunftsfähige Strukturen unterstützen.  
 
68 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/pakt -fuer-den-oegd

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 257 von 316 
Dazu analysiert die gpaNRW die Personalausstattung mithilfe von interkommunalen Kennzah-
lenvergleichen. Die vergleichende Darstellung der Kennzahlen schafft Transparenz und ermög-
licht eine Einordnung unter den Städten in NRW. Die gpaNRW hat die Daten, die für eine Be-
wertung erforderlich sind, über Interviews, Fragebögen und strukturierte Datenabfragen erho-
ben. 
8.4 Steuerung und Organisation 
Der ÖGD ist ein „zentraler Akteur der öffentlichen Sorge um die Gesundheit aller" (Public 
Health69). Ziele von Public Health sind die Verhinderung von Krankheiten, die Verlängerung des 
Lebens und die Förderung der Gesundheit70. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine transpa-
rente Aufbereitung von Informationen und Daten sowie Kontrollmechanismen erforderlich. Auch 
der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst stellt heraus, dass eine gute Gesundheitsbe-
richterstattung die Grundlage für die Planung von Maßnahmen sowohl in Bezug auf die Ge-
sundheitsförderung, Prävention, Beratung als auch das Krisenmanagement71 bildet.  
8.4.1 Strategie 
 Feststellung 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat mit dem Leitbild strategische Ziele für die Aus-
richtung seiner Arbeit gesetzt. Hieraus wurden aber bisher keine ausreichend konkreten 
Ziele entwickelt, deren Zielerreichung gemessen werden kann. Es fehlt zudem an einer 
grundlegenden Gesundheitsberichterstattung. 
Eine Stadt sollte die Ziele von Public Health als Grundlage für die strategische Ausrichtung ih-
res ÖGD nutzen und operative Ziele definieren. Ergänzt durch konkrete Zielvorgaben und dar-
aus abgeleitete Maßnahmen sollten die Ziele die Grundlage für die Steuerung des ÖGD bilden. 
Hierzu zählt auch die regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung mithilfe von aussagekräfti-
gen Kennzahlen. Kennzahlen dienen als Indikator für die Zielerreichung und ermöglichen früh-
zeitige Steuerungsentscheidungen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollten in einer re-
gelmäßigen Gesundheitsberichterstattung einfließen, die die gesundheitliche Lage der Stadt be-
schreibt. 
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Strategie des ÖGD  
Anforderung Münster Kreisfreie Städte, die diese 
Anforderung erfüllen 
Die Stadt hat eine Gesamtstrategie, aus der 
sich auch strategische Ziele für den ÖGD erge-
ben und/oder eine Fachstrategie für den  ÖGD. 
erfüllt 13 von 22 
 
69 Vgl. Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst, Gesundheitsministerkonferenz (2018)  
70 Acheson D., Public health in England. The report of the committee of inquiry into the future development of the public health  function. 
London, HMSO, 1988 / WHO, Strengthening Public Health Capacity and Services in Europe, 2011  
71 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.pdf

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 258 von 316 
Anforderung Münster Kreisfreie Städte, die diese 
Anforderung erfüllen 
Die strategischen Ziele münden in konkrete 
operative Ziele für den ÖGD. teilweise erfüllt 9 von 22 
Die Zielerreichung wird mithilfe von Kennzah-
len regelmäßig überprüft. teilweise erfüllt 3 von 22 
Es gibt eine aktuelle Gesundheitsberichtser-
stattung. teilweise erfüllt 5 von 22 
Die öffentliche Gesundheitsvorsorge nimmt eine stärker werdende Position im öffentlichen Be-
wusstsein ein. Umso wichtiger ist es, Themen des Gesundheitswesens auch in der städtischen 
Strategie zu integrieren. Die Stadt Münster hat Strategien für verschiedene Bereiche entwi-
ckelt. Unter anderem die Smart City Strategie 1.0. Ein Teilziel der Strategie betrifft auch die öf-
fentliche Gesundheit. Das Ziel 3.2 heißt „Gesundheit für alle“. Als operatives Ziel hieraus entwi-
ckelt sich unter anderem ein datenbasiertes Monitoring der Gesundheitsangebote zur Sicher-
stellung der generationsübergreifenden städtischen Gesundheitsversorgung72. Angestoßene 
Projekte, zum Beispiel der Ausbau der Trinkwasserbrunnen, werden den strategischen Zielen 
zugeordnet. Ziele und Strategien speziell den Öffentlichen Gesundheitsdienst betreffend erge-
ben sich hieraus nicht. Das Gesundheits- und Veterinäramt in Münster hat jedoch ein Leitbild 
beschlossen. Hierbei geht es neben Grundsätzen im internen Umgang sowie mit Bürgerinnen 
und Bürgern auch um Gesundheitsthemen. Folgende strategischen Ziele werden dabei defi-
niert: 
 Die Gesundheit ist ein hohes persönliches und gesellschaftliches Gut. 
 Das Gesundheitsamt bietet Hilfen für gesunde Lebensbedingungen. 
 Menschen und Tiere werden vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt. 
Diese strategischen Ausrichtungen befinden sich noch auf einer hohen abstrakten Ebene. Um 
hieraus konkrete Maßnahmen entwickeln zu können, müssen operative Ziele beschlossen wer-
den. Die Ziele müssen dafür konkret, messbar und zeitlich definiert sein. Sind die Vorausset-
zungen erfüllt, kann der Grad der Zielerreichung auch mit Kennzahlen gemessen werden. Im 
Haushaltsplan der Stadt Münster ist für die Produktgruppe 0701 ein konkretes Ziel formuliert 
worden. Danach sollen die Leistungen des Gesundheitsamtes mindestens im vorhandene Um-
fang erhalten bleiben. Als Indikator hierfür werden wichtige Beratungs- und Kundenkontakte ge-
nommen. Für eine Steuerung des Gesundheitsamtes reicht ein operatives Ziel jedoch nicht aus. 
Zudem bezieht es sich auf alle Leistungen des Gesundheitsamts und ist damit zu ungenau, um 
tatsächliche Erkenntnisse daraus zu gewinnen. Bis zum Jahr 2023 hat der Haushaltsplan auch 
die Produktebene abgebildet. Den Produkten waren ebenfalls Ziele und Kennzahlen zugeord-
net. Ein Ziel im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit ist zum Beispiel, die Quote behand-
lungsbedürftiger Gebisse bei untersuchten Kindern unter 20 Prozent zu halten. Da die Kenn-
zahlen nicht mehr im Haushalt abgebildet werden, findet aktuell auch keine Überprüfung der 
Zielwerte mehr statt. 
 
72 Entnommen aus der Smart City Strategie 1.0, Seite 78 f.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 259 von 316 
 Empfehlung 
Das Gesundheitsamt Münster sollte die bestehenden operativen Ziele aktualisieren und bei 
Bedarf weiterentwickeln. Der Fortschritt der Zielerreichung sollte auch ohne Abbildung im 
Haushalt intern nachvollzogen werden.  
Um die eigene Zielsetzung zu überprüfen, sind Kenntnisse über den Ist-Zustand innerhalb und 
außerhalb des Gesundheitsamts erforderlich. Hierfür müssen Informationen gesammelt, ausge-
wertet und aufbereitet werden. Das betrifft nicht nur Daten innerhalb des Gesundheitsamtes. 
Auch Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie zu soziokulturellen Faktoren sind 
für ein umfangreiches Bild notwendig. Damit können Gesundheitstrends, aber auch Risikofakto-
ren in der Bevölkerung identifiziert werden. Die Informationen können eingesetzt werden, um 
zum Beispiel Strategien zur Reduzierung von Krankheitsraten oder den verbesserten Zugang 
zu Gesundheitseinrichtungen zu entwickeln. Auf dieser Grundlage können konkrete Maßnah-
men entwickelt werden. Den Erfolg dieser Maßnahmen kann man wiederum überprüfen und die 
Maßnahmen gegebenenfalls anpassen.  
Die aufbereiteten Daten sind auch Teil der Gesundheitsberichterstattung (GBE). Der kommu-
nale Gesundheitsbericht ist eine in § 21 ÖGDG NRW gesetzlich verankerte Kernaufgabe des 
öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen. In diesem sind neben eigenen Er-
kenntnissen und denen aus der Gesundheitskonferenz auch soziale und geschlechtsspezifi-
sche Gegebenheiten einzubeziehen. Die kommunale Gesundheitskonferenz setzt sich aus den 
Gesundheitsämtern sowie weiteren Akteuren im Gesundheitsbereich zusammen. Die Gesund-
heitskonferenz berät Themen der Gesundheitsversorgung mit dem Ziel der Koordinierung. 
Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen bei der Erstel-
lung der GBE durch Datenbanken, Beratungen und Tagungen. Die hierauf aufbauenden Ge-
sundheitsberichte helfen bei der Steuerung des ÖGD, um Ziele für die Verbesserung der öffent-
lichen Gesundheit zu definieren. Zudem bieten die Berichte transparent Informationen für Bür-
gerinnen und Bürger, an die sich die Gesundheitsmaßnahmen richten.  
In Münster gibt es keine aktuellen Gesundheitsberichte. Das Gesundheitsamt hat in den ver-
gangenen Jahren lediglich Berichte für den politischen Raum erstellt. Teilweise zur Beantwor-
tung von Anfragen, teilweise nach einem Auftrag zur Berichtserstattung. Themen sind unter an-
derem der Hitzeaktionsplan oder Handlungsempfehlungen aus der Kommunalen Gesundheits-
konferenz. In den Vorlagen fehlen grundlegende empirische Daten, die zur Schwerpunktset-
zung herangezogen werden können. Durch die Fördermittel aus dem Pakt ÖGD hat die Stadt 
eine zusätzliche halbe Stelle für die Gesundheitsberichterstattung geschaffen. 2024 hat das Ge-
sundheitsamt in Zusammenarbeit mit der kommunalen Gesundheitskonferenz konzeptionelle 
Überlegungen erstellt, nach denen eine Gesundheitsberichterstattung erfolgen soll. Als Basis 
dienen die Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen. Ein Bericht, der diese Zahlen zusam-
menfasst und einordnet, erscheint im Laufe des Jahres 2025. Das Gesundheitsamt erhebt seit 
2024 diese und weitere Daten und plant, regelmäßig Spezialberichte zu relevanten Themen zu 
erstellen. Eine Veröffentlichung der dem Monitoring zugrundeliegenden Daten in Form eines 
Basisberichts ist nicht geplant. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte einen Gesundheitsbericht erstellen, der ein umfangreiches Bild zum 
Gesundheitszustand der Bevölkerung abbildet. Neben den geplanten Spezialberichten soll-
ten auch Basisberichte erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 260 von 316 
8.4.2 Organisation 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat schon viele Prozesse visualisiert und standardisiert. Durch den Ein-
satz verschiedener Fachanwendungen entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand. 
Auch durch die nicht zentral definierten Vorgaben für Verfahrensstandards besteht noch Op-
timierungspotenzial. 
Der ÖGD einer Stadt sollte so organisiert sein, dass eine effektive, effiziente und rechtmäßige 
Aufgabenerledigung möglich ist. Hierzu gehört die Sicherstellung einer einheitlichen und nach-
vollziehbaren Sachbearbeitung durch verbindliche Prozess- und Qualitätsstandards. Der Ein-
satz von Fachsoftware sollte die Arbeitsabläufe sinnvoll unterstützen. Mögliche Synergien soll-
ten genutzt werden. Idealerweise folgt die organisatorische Struktur der Strategie, welche die 
fachlichen Schwerpunkte vorgibt. 
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Organisation des ÖGD  
Anforderung Münster Kreisfreie Städte, die diese 
Anforderung erfüllen 
Es gibt eine Übersicht über alle Aufgaben/Pro-
zesse im ÖGD. erfüllt 17 von 22 
Verbindliche (schriftliche) Verfahrensstandards  
sind vorhanden. teilweise erfüllt 9 von 22 
Die Aufgaben werden sinnvoll durch eine Fach-
software unterstützt. teilweise erfüllt 17 von 22 
Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster ist dem Dezernat 5 für Soziales und 
Kultur zugeordnet.  
Das Gesundheitsamt untergliedert sich in folgende Abteilungen/Fachstellen: 
 Fachstelle 01 – Zentrale Dienste und Gesundheitsförderung 
 Fachstelle 02 – Strategische Transformation 
 Abteilung 53.2 – Kinder- und Jugendgesundheit 
 Abteilung 53.3 – Ärztliche Gutachten 
 Abteilung 53.4 – Psychische Gesundheit 
 Abteilung 53.5 – Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung 
 Abteilung 53.6 – Infektionsschutz und Umwelthygiene 
Hinzu kommt die Stabstelle Gesundheitsplanung/-berichterstattung, die direkt der Amtsleitung 
zugeordnet ist. 
Das Gesundheitsamt hat thematisch mit dem Jugend- und dem Sozialamt viele Überschneidun-
gen bei den Zielgruppen. Mit dem Sozialamt ist das Gesundheitsamt im gleichen Dezernat ein-
geordnet, was einen Austausch fördert. Der Abstimmungsaufwand mit dem Jugendamt ist

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 261 von 316 
durch die unterschiedlichen Dezernate potenziell erhöht. Hinzu kommt, dass die Schwanger-
schaftsberatung als Teil der originären Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdiensts dem Ju-
gendamt zugeordnet ist. Es können somit nicht alle Aufgaben nach dem ÖGDG NRW durch 
das Gesundheitsamt gesteuert werden. 
Das Gesundheitsamt hat eine sogenannte Prozesslandkarte über amtsinterne Prozesse erstellt. 
Auf diese Weise hat es eine Priorisierung der Prozesse vorgenommen, um zu entscheiden, wel-
che als erstes visualisiert werden. Die systematische Visualisierung ist im Februar 2024 gestar-
tet und soll in den nächsten Jahren auf alle wichtigen Prozesse ausgeweitet werden. Die Priori-
sierung erfolgt anhand des Potenzials für Prozessoptimierungen. Das Gesundheitsamt arbeitet 
hierbei mit einem Dienstleister zusammen. Die Visualisierung ist insbesondere für die fortschrei-
tende Digitalisierung und die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sinnvoll. Aber 
auch für Stellenbeschreibungen und die Einarbeitung neuer Mitarbeitender ist eine Übersicht 
über alle Prozesse und Aufgaben im Gesundheitsamt hilfreich. 
Hat man die Prozesse erarbeitet, kann dies auch als Grundlage für Qualitätsstandards dienen. 
So können auf Basis einer Prozessdarstellung Standards festgelegt und Checklisten erstellt 
werden. Im Gesundheitsamt gibt es für einige Bereiche bereits festgeschriebene Verfahrens-
standards. Dies trifft zum Beispiel auf den sozialpsychiatrischen Dienst zu. Die Aufgaben im Ge-
sundheitsamt sind aber sehr vielfältig. Umso wichtiger ist es, dass eine Übersicht über alle Pro-
zesse und Aufgaben des Gesundheitsamtes besteht. Eine solche zentrale Sammlung der Vor-
gaben gibt es jedoch nicht. Auch wurden keine Mindeststandards definiert, wie und wann Ver-
fahrensvorschriften zu verfassen sind. Aktuell wird ein amtsinternes Wiki aufgebaut, um die Vor-
schriften zentral abzulegen. Hierbei handelt es sich aber um einen längeren Prozess, der nicht 
kurzfristig abgeschlossen sein wird. 
 Empfehlung 
Das Gesundheitsamt Münster sollte Standards für die Erstellung von Verfahrens- und Hand-
lungsanweisungen festlegen. Eine regelmäßige Aktualisierung sollte von zentraler Stelle 
überwacht werden. 
Die Prozesse sind eng mit der Nutzung einer Fachsoftware verknüpft. Das ist sinnvoll, um Medi-
enbrüche zu vermeiden und eine effiziente Bearbeitung zu unterstützen. Die Stadt Münster hat 
je nach Aufgabenbereich verschiedene Fachsoftware in Nutzung. Teilweise wurde die Software 
nach eigenen Wünschen der Stadt individualisiert, um den gelebten Arbeitsabläufen noch bes-
ser Rechnung zu tragen. Gleichzeitig steigt hierdurch der Aufwand bei Updates, da die individu-
ellen Einstellungen wieder neu eingerichtet werden müssen.  
Das Gesundheitsamt hat die Fachanwendungen mittlerweile auf zwei Hauptanwendungen redu-
zieren können. Der Trinkwasserbereich wird kurzfristig ebenfalls in eine der vorhandenen Soft-
warelösungen integriert. Eine einheitliche Software für einen Großteil der Bereiche ist auch auf-
grund der Vergaberegelungen nicht zustande gekommen. Bei vielen unterschiedlichen Pro-
grammen steigt der Schulungsaufwand für die Mitarbeitenden. Auch die Administration ist auf-
wendiger. Die Verknüpfung zu anderen Programmen, zum Beispiel die E-Akte, muss bei allen 
Programmen angelegt werden. Je mehr Programme eingesetzt werden, desto mehr Medienbrü-
che können in Prozessen auftreten.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
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 Empfehlung 
Das Gesundheitsamt Münster sollte weiterhin prüfen, ob die Zahl der eingesetzten EDV-Pro-
gramme reduziert werden kann.  
8.4.3 Finanz- und Fachcontrolling 
 Das Gesundheitsamt Münster steuert seine Finanzen und Leistungen durch ein Finanz- so-
wie ein Fachcontrolling. Insbesondere der Mehrjahresvergleich bietet eine wichtige Analy-
sehilfe für den Verlauf des Haushaltsjahres. 
Eine Stadt sollte über ein produktorientiertes Finanzcontrolling Transparenz in der Entwicklung 
von Finanz-, Fall- und Stellendaten herstellen. Alle Beteiligten sollten regelmäßig über Control-
ling-Berichte informiert werden. Aus den Informationen sollten Handlungsansätze abgeleitet 
werden. 
Zudem sollte eine Stadt über ein Fachcontrolling verfügen und die Einhaltung von Fach- und 
Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für eine kontinuierliche 
Qualitätssicherung und -entwicklung. 
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an ein Fach- und Finanzcontrolling des ÖGD  
Anforderung Münster Kreisfreie Städte, die diese 
Anforderung erfüllen 
Die Stadt verfügt im ÖGD über ein Finanzcon-
trolling. erfüllt 7 von 22 
Die Stadt verfügt im ÖGD über ein Fachcontrol-
ling. erfüllt 5 von 22 
Die Stadt Münster überwacht die Haushaltsausführung für den Bereich ÖGD in der Fachstelle 
01 durch eine Haushaltssachbearbeitung. Die Aufwendungen werden quartalsweise ausgewer-
tet, die Erträge halbjährlich. Unterjährig werden die bereits aufgewandten Mittel sowie die ver-
planten dargestellt. Dadurch ist erkennbar, ob und in welcher Höher in dem Haushaltsjahr noch 
Mittel verfügbar sind. Bei den Gebührenerträgen erfolgt zusätzlich ein Dreijahresvergleich. Zur 
einfacheren Analyse erfolgt eine Durchschnittsbetrachtung über die drei Jahre, um ungewöhnli-
che Abweichungen festzustellen. Ein Überblick über die Ausführung des Haushaltsplans ist 
wichtig, um eine geregelte Budgetverwaltung zu gewährleisten. Nur so können die Mittel strate-
gisch und zielgerichtet eingesetzt werden.  
Liegen Abweichungen vor, werden diese bei Bedarf separat erläutert. Diese Erläuterungen flie-
ßen nicht in die Finanzauswertungen ein. Für eine haushaltswirtschaftliche Steuerung hält das 
Gesundheitsamt fest, welche Aufgaben Pflichtaufgaben sind und welche freiwillig. Dadurch kön-
nen in Zeiten von Sparzwängen informierte Entscheidungen getroffen werden.  
Das Fachcontrolling erfolgt durch die Führungskräfte der Fachabteilungen. Als Grundlage die-
nen die halbjährlich erstellten Kennzahlenreports. In diesen werden verschiedene Leistungen 
des Gesundheitsamts dargestellt, wie zum Beispiel die Gutachten nach Beamtenrecht. Diese 
werden wiederum nach den Anlässen für die Gutachten aufgeteilt. Das Gesundheitsamt stellt 
zur besseren Analyse die Werte zum Berichtszeitpunkt im Vergleich mit den beiden Vorjahren

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 263 von 316 
dar. Für die Vorjahre werden jeweils die Halbjahreswerte sowie die Gesamtzahl dargestellt. 
Weicht die Zahl vom üblichen Leistungskorridor ab, können die Ursachen ergründet und gege-
benenfalls Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden. 
Ziele, die durch ein Fachcontrolling kontrolliert werden, können sich unter anderem aus der Ge-
sundheitsberichterstattung ergeben. Wird ein Problemfeld erkannt, können darauf aufbauend 
Ziele und Maßnahmen definiert werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sowie die Zieler-
reichung kann als Teil des Fachcontrollings kontrolliert werden. Die Ergebnisse können wiede-
rum in den nächsten Gesundheitsbericht mit einfließen. 
8.4.4 Kommunikation in Krisenfällen 
 Das Gesundheitsamt Münster ist Teil des städtischen Krisenstabs. Dadurch ist eine schnelle 
Information im Krisenfall gewährleistet. 
Eine Stadt sollte die Beteiligung des ÖGD in Krisenfällen eindeutig und verbindlich regeln. Die 
Schnittstellen sollten auf das notwendige Maß beschränkt sein, um die Reaktionszeit zu verkür-
zen. Medienbrüche bei den Meldewegen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. 
Die Koordination des Krisenmanagements in der Stadt Münster erfolgt im Dezernat I durch die 
Feuerwehr. Das kommunale Krisenmanagement wird durch die gpaNRW als eigenes Prüft-
hema behandelt (vgl. Prüfbericht „Kommunales Krisenmanagement“). Jedoch gibt es nahezu 
keine Krise, die nicht auch Belange des öffentlichen Gesundheitsdienstes betrifft. Deshalb be-
trachten wir die Abläufe innerhalb und die Einbindung des Gesundheitsamts. 
Es gibt verschiedene Vorschriften, die für Krisenfälle greifen. So gibt es eine Geschäftsanwei-
sung für das Amt im Falle eines länger andauernden Stromausfalls. Auch im Infektionsschutz-
plan werden Regelungen für Krisensituationen im Infektionsschutz getroffen. Ein Krisenkommu-
nikationsplan wird derzeit erstellt. Bereits jetzt sind für die Vorgesetzten Alarmketten definiert. 
Um kurze Kommunikationswege zu gewährleisten, ist das Gesundheitsamt Teil des Krisenstabs 
der Stadt Münster. Dadurch ist es sofort in Entscheidungen mit eingebunden und die Informati-
onsflüsse zum Gesundheitsamt sind gewährleistet. Die Kommunikation nach außen erfolgt in 
Absprache mit dem Amt für Kommunikation. Ist der Krisenfall eingetreten, erfolgt die Steuerung 
durch den Krisenstab.  
Vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, wie wichtig ein funktionie-
rendes Krisenmanagement ist. Zur Bewältigung der Aufgaben waren dem Gesundheitsamt zum 
Höhepunkt der Krise rund 74 zusätzliche Vollzeit-Stellen zugeordnet. Seit Mitte 2023 sind die 
zusätzlichen Stellen, die sich allein um Corona-Sachverhalte kümmern, vollständig abgebaut 
worden. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sind auch in den örtlichen Infektions-
schutzplan eingeflossen (vgl. Kapitel 8.6.2.3 – Digitale Meldungen nach dem Infektionsschutz-
gesetz). Durch die gewonnenen Erkenntnisse sowie der Einbindung im Krisenstab ist das Ge-
sundheitsamt gut auf zukünftige Krisen eingestellt.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 264 von 316 
8.5 Personal 
Die Corona-Pandemie hat die Aufmerksamkeit auf die angespannte Personalsituation im ÖGD 
gelenkt. Die Pandemie führte durch die hohen Infektionszahlen und häufigen Rechtsanpassun-
gen zu außerordentlichen Belastungen der Mitarbeitenden. Die normale Arbeit in den Gesund-
heitsämtern des Landes ist durch diese herausfordernde Situation an vielen Stellen nahezu 
zum Stillstand gekommen.  
Der Bund hat daher zusammen mit den Ländern beschlossen, den öffentlichen Gesundheits-
dienst durch den Pakt für den ÖGD zu stärken. Ein zentrales Ziel des Paktes ist, die Personalsi-
tuation zu verbessern. So soll nicht nur der Personalkörper aufgestockt werden. Auch die At-
traktivität des ÖGD soll steigen. Neues Personal soll gewonnen und das Bestehende gehalten 
und motiviert werden. 
8.5.1 Personalressourcen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster setzt im geringeren Maß medizinisches Fachpersonal ein als die anderen 
kreisfreien Städte. Aufgrund fehlender Stellenbeschreibungen sowie länger anhaltender Stel-
lenvakanzen besteht hier noch Optimierungsbedarf. 
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben des ÖGD 
effektiv und mit der erforderlichen Qualität bearbeiten zu können. Hierfür ist eine Personalbe-
darfsplanung notwendig, die geplante Fluktuationen berücksichtigt. Neben Verwaltungskennt-
nissen ist für diverse Aufgabenbereiche auch medizinisches Fachwissen notwendig.  
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an den Personaleinsatz des ÖGD  
Anforderung Münster Kreisfreie Städte, die diese 
Anforderung erfüllen 
Die Stadt hat im ÖGD eine Personalbedarfsplanung. teilweise erfüllt 15 von 22 
Aktuelle Stellenbeschreibungen liegen vor. teilweise erfüllt 11 von 22 
Maßnahmen zur Personalgewinnung  werden ge-
nutzt. erfüllt 12 von 22 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat durch die Fördermittel aus dem Pakt ÖGD rund 
20,5 zusätzliche Vollzeit-Stellen schaffen können. Personaldaten für die Jahre vor 2023 nach 
den Kriterien der gpaNRW konnten nicht erhoben werden. Da alle kreisfreien Städte in den ver-
gangenen Jahren zusätzliche Stellen aufgebaut haben, vergleichen wir das Jahr 2023. Die Per-
sonalressourcen stellen wir anhand der Kennzahl Vollzeit-Stellen ÖGD im interkommunalen 
Vergleich dar.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 265 von 316 
Vollzeit-Stellen ÖGD je 100.000 EW* 2023 
 
* Einwohnerin bzw. Einwohner 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Trotz des Stellenaufbaus hat das Gesundheitsamt Münster eine leicht unterdurchschnittliche 
Personalausstattung. Münster hat nahezu keine Aufgabenbereiche an Dritte ausgelagert. Nur 
wenige Aspekte der Aufgaben, zum Beispiel die Sicherstellung des Krisennotdienstes am Wo-
chenende, wird teilweise durch Dritte unterstützt. Die Kennzahlenberechnung wird dadurch 
kaum beeinflusst.  
Das Gesundheitsamt schätzt den Personalbedarf in Zusammenarbeit mit dem Personalamt. 
Planbare Fluktuationen durch den Ruhestandseintritt werden bei der Planung berücksichtigt. In 
der Regel wird durch die Stadt aber keine überlappende Stellenbesetzung angestrebt. Oft ge-
lingt auch eine nahtlose Neubesetzung nicht: Durch länger dauernde Ausschreibungsverfahren 
oder langen Kündigungsfristen kommt es häufig zu Stellenvakanzen. Die Einarbeitung wird 
dadurch erschwert und das bestehende Personal zusätzlich belastet. Das Gesundheitsamt ar-
beitet bereits eng mit dem Personalamt der Stadt zusammen und bereitet viel für die Stellen-
ausschreibung vor. Die Ausschreibung selbst liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit des Ge-
sundheitsamts, so dass es hier keinen stärkeren Einfluss nehmen kann.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 266 von 316 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte darauf hinwirken, dass bei planbaren Fluktuationen rechtzeitig eine 
Ausschreibung erfolgt. Dadurch kann ein Wissensverlust sowie die zusätzliche Belastung 
des bestehenden Personals vermieden werden.  
Das Gesundheitsamt Münster hat in der Vergangenheit Stellenbeschreibungen nicht flächende-
ckend erstellt. Stellenbeschreibungen werden anlassbezogen erstellt. Das können Anträge auf 
Höhergruppierungen oder Nachbesetzungen sein. Ist für einen Bereich keine anlassbezogene 
Stellenbeschreibung vorhanden, erstellt das Gesundheitsamt diese nach und nach in Zusam-
menarbeit mit den Stelleninhabern. Dadurch schafft das Amt Klarheit bei den zu erledigenden 
Aufgaben sowie der notwendigen Qualifikation. Zudem ist im Falle einer notwendigen Neuaus-
schreibung der Stelle keine kurzfristige Neuerstellung notwendig. 
 Empfehlung 
Das Gesundheitsamt Münster sollte sich weiterhin bemühen, flächendeckend aktuelle Stel-
lenbeschreibungen vorzuhalten.  
Zu notwendigen Qualifikationen für eine Stelle kann im Gesundheitsamt auch ein medizinischer 
Hintergrund gehören. Die Städte setzen im unterschiedlichen Maß medizinisches Fachpersonal 
und Ärztinnen und Ärzte ein. Die gpaNRW hat daher auch hier einen interkommunalen Ver-
gleich erhoben. 
Vollzeit-Stellen medizinisches Fachpersonal und Ärztinnen und Ärzte je 100.000 EW 2023 
Grund- und Kennzahlen Münster Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen medizinisches 
Fachpersonal ÖGD je 100.000 EW  6,90 3,70 6,84 8,64 12,28 24,08 18 
Vollzeit-Stellen Ärztinnen und 
Ärzte ÖGD je 100.000 EW 2,93 2,93 4,17 4,90 5,15 7,04 18 
Die Stadt Münster beschäftigt vergleichsweise wenig Mitarbeitende mit einer medizinischen 
Ausbildung oder Studium. So hat keine andere Stadt hat weniger Ärztinnen und Ärzte einge-
setzt. Das ist auch auf Steuerungsmaßnahmen des Amtes zurückzuführen. Aufgrund der 
Schwierigkeiten, Ärztinnen und Ärzte für den ÖGD zu gewinnen, hat Münster reagiert: Zwei 
Stellen, die ursprünglich von Ärzten besetzt waren, wurden mit einem Biologen und einer Psy-
chotherapeutin für Kinder und Jugendliche nachbesetzt.  
Wir betrachten auch die anteilsmäßige Verteilung der beruflichen Hintergründe im interkommu-
nalen Vergleich.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst    050.010.050_03378 
Seite 267 von 316 
Anteil der Vollzeit-Stellen verschiedener Fachrichtungen an den Vollzeit-Stellen ÖGD 2023 
Grund- und Kennzahlen Müns-
ter 
Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Me-
dian) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil Vollzeit-Stellen sonstiges Personal an 
den Vollzeit-Stellen ÖGD in Prozent 63,66 20,12 42,80 46,84 53,22 68,55 18 
Anteil Vollzeit-Stellen medizinisches Fachper-
sonal an den Vollzeit-Stellen ÖGD in Prozent  25,52 17,27 25,95 33,28 36,50 62,75 18 
Anteil Vollzeit-Stellen Ärztinnen und Ärzte an 
den Vollzeit-Stellen ÖGD in Prozent  10,82 10,82 14,02 17,18 23,10 28,21 18 
Das „sonstige Personal“ sind unter anderem Personen mit einer Verwaltungsausbildung. Den 
größten Anteil bilden Fachlichkeiten wie Sozialpädagogik und Soziale Arbeit. Diese werden vor 
allem im sozialpsychiatrischen Dienst und den Beratungsstellen eingesetzt. 
Die anteilige Verteilung bestätigt das Bild: Im Gesundheitsamt Münster werden weniger medizi-
nische Fachkräfte eingesetzt als in den meisten anderen kreisfreien Städten. Stattdessen ist der 
Anteil mit Verwaltungs- oder anderen Ausbildungen höher als bei 75 Prozent der Vergleichs-
städte. Münster setzt das medizinische Fachpersonal vor allem im Gutachterwesen ein. Das 
Gesundheitsamt beschäftigt u.a. Zahnmedizinische Fachangestellte, medizinische Fachange-
stellte und Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen. 
Bei den vielfältigen Fachlichkeiten im Gesundheitsamt braucht die Stadt auch verschiedene 
Vorgehensweisen, um erfolgreich Personal zu gewinnen. Sinnvoll zur Rekrutierung von Ärztin-
nen und Ärzten ist eine frühzeitige Ansprache, um auf die Karrieremöglichkeiten im öffentlichen 
Gesundheitsdienst aufmerksam zu machen. Die Stadt Münster macht dies an verschiedenen 
Stellen. Zum einen haben Studierende die Möglichkeit, Praktika im Gesundheitsamt zu absol-
vieren. Zum anderen leitet die Amtsleitung eine jährliche Vorlesung zur Sozialmedizin an der 
Universität Münster. Zudem prüft die Stadt, wie zukünftig ein Praktikum im Rahmen des prakti-
schen Jahres im Medizinstudium angeboten werden kann. Eine erste Umsetzung soll 2026 oder 
2027 erfolgen. Jedoch stelle die Komplexität der Anforderungen ein großes Problem dar. Die 
Anforderungen sind deutlich höher als bei Hospitationen, da ein Curriculum entwickelt werden 
muss. Bisher gibt es nur wenige Gesundheitsämter, die Module im Praktischen Jahr anbieten. 
Die im Gesundheitsamt eingesetzten Ärztinnen und Ärzte haben unterschiedliche Fachrichtun-
gen. Besonders zu erwähnen ist die speziell für die Arbeit im ÖGD entwickelte Facharzt-Weiter-
bildung Öffentliches Gesundheitswesen. Bei der Stadt Münster sind mehrere Ärztinnen und 
Ärzte mit dieser Fachrichtung beschäftigt. Die Weiterbildung ist sehr zeitintensiv und erfordert 
auch mehrere Praktika außerhalb des Gesundheitsamtes. Dadurch stehen die Mitarbeitenden 
während der Weiterbildung nicht immer mit ihrer Arbeitskraft zur Verfügung. Die Weiterbildungs-
befugnis hat die Amtsleitung. Zudem hat die Amtsleitung auch eine Befugnis durch die Ärzte-
kammer zur Facharztausbildung in der Sozialmedizin.  
Neben den Kenntnissen, die zusätzlich erworben werden, ist die Facharzt-Weiterbildung auch 
für die persönliche Weiterentwicklung der Ärztinnen und Ärzte interessant. Die Möglichkeit der 
persönlichen Weiterentwicklung ist ein wichtiger Faktor bei der Rekrutierung neuer Arbeits-
kräfte. Auch die Chance, eine Führungsposition zu erlangen, steigt durch diese Facharztweiter-
bildung.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 268 von 316 
Um sich als attraktive Arbeitgeberin darzustellen, informiert die Stadt Münster umfangreich auf 
ihrer Internetseite zu den Angeboten für Mitarbeitende. Vor allem auf die Ausbildungsmöglich-
keiten bei der Stadt weist Münster auch auf den Social-Media-Kanälen hin. Dadurch soll insbe-
sondere eine jüngere Zielgruppe angesprochen werden. Um eine breite Bewerbungslage zu er-
reichen, hat die Stadt zudem eine Quereinsteiger-Kampagne entwickelt. Hier werden unter-
schiedliche Berufsfelder sowie die Einsatzmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung angesprochen. 
Im Gesundheitsamt können das zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher sein.  
Münster hat schon einige Maßnahmen ergriffen, um Personal zu gewinnen. Die gpaNRW be-
trachtet im folgenden Kapitel, ob bei den Arbeitsbedingungen noch Optimierungspotenzial be-
steht. 
8.5.2 Arbeitsbedingungen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat viele Maßnahmen ergriffen, um gute Arbeitsbedingungen bei den Mit-
arbeitenden zu schaffen. Das Gesundheitsamt hat bisher noch kein fertiggestelltes Schu-
lungskonzept, um den Bereich zu systematisieren. 
Um Personal im ÖGD zu gewinnen und zu halten, sollte eine Stadt attraktive Arbeits- und Rah-
menbedingungen schaffen. Zu den attraktiven Arbeits- und Rahmenbedingungen gehören bei-
spielsweise Aspekte wie Mitarbeiterpartizipation und –qualifizierung, ein Wissensmanagement, 
flexible Arbeitszeitmodelle (inkl. Homeoffice) und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze.  
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Arbeitsbedingungen des ÖGD  
Anforderung Münster Kreisfreie Städte, die diese 
Anforderung erfüllen 
Es gibt Maßnahmen zur Mitarbeiterpartizipation . erfüllt 18 von 22 
Es liegen Regelungen zu der Ausstattung der 
Mitarbeitenden mit digitalen Endgeräten vor. erfüllt 21 von 22 
Es gibt ein System nach dem Schulungsbedarfe 
ermittelt werden. teilweise erfüllt 13 von 22 
Die Stadt Münster hat Maßnahmen beschlossen, um für die Mitarbeitenden gute Arbeitsbedin-
gungen zu schaffen. Dadurch sollen nicht nur neue Arbeitskräfte gewonnen werden. Besonders 
wichtig ist es beim heutigen Fachkräftemangel, den bestehenden Mitarbeiterstamm zu halten. 
Inwieweit die Fragestellungen aus dem Anforderungskatalog Arbeitsbedingungen erfüllt werden 
und weitere Aspekte betrachten wir in den folgenden Kapiteln. 
8.5.2.1 Attraktives Arbeitsumfeld  
Die Beteiligung der Beschäftigten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aus-
stattung der Mitarbeitenden mit modernen IT-Endgeräten und Software in modernen Arbeitswel-
ten tragen u.a. dazu bei, die Qualität der Dienstleistungen im ÖGD zu verbessern, die Motiva-
tion und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und letztendlich bes-
sere Ergebnisse für die Gesundheit der Gemeinschaft zu erzielen.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 269 von 316 
Mitarbeitende im Gesundheitsamt der Stadt Münster haben verschiedene Möglichkeiten, um 
sich und ihre Meinungen einzubringen. Klassisch ist der Austausch im jährlichen Mitarbeiten-
dengespräch mit der Führungskraft. Zusätzlich bietet die Stadt aber auch stadtweite Befragun-
gen zu unterschiedlichen Themen. Da es sich um eine zentrale Befragung handelt, erfolgen 
keine speziellen Fragen zum Gesundheitsamt. Die Ergebnisse werden an die einzelnen Ämter 
weitergegeben. Für das Gesundheitsamt ließen sich keine konkreten Ergebnisse oder Hand-
lungserfordernisse aus der Befragung ableiten.  
Konkret einbringen konnten sich die Mitarbeitenden im Rahmen von Digitalisierungs-Work-
shops. In diesen wurde gemeinsam erarbeitet, welche Anforderungen an die fortschreitende Di-
gitalisierung bestehen. Damit sollten die Mitarbeitenden zum einen eingebunden werden, was 
wichtig für die Akzeptanz der Digitalisierung ist. Neben der Digitalisierung wurden aber auch As-
pekte aus dem Leitbild neu betrachtet. Die Mitarbeitenden konnten in einem Aktionstag daher 
die Werte benennen, die sie mit ihrem Amt verbinden. Zusammen mit dem Leitbild von 2013, 
das auch unter Einbindung der Mitarbeitenden entwickelt wurde, fließen die Werte in die Digita-
lisierungsstrategie mit ein. Weitere Ausführungen zum Thema Digitalisierung macht die 
gpaNRW im Kapitel 8.6. 
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Stadt Münster in den letzten Jahren zusätzliche 
Möglichkeiten geschaffen. Mit der Dienstvereinbarung zu Telearbeit und mobilem Arbeiten legt 
die Stadt fest, welche Umstände und Bedingungen für ein Arbeiten außerhalb des Büros gelten. 
Die Entscheidung darüber, ob Mitarbeitende von zuhause aus arbeiten dürfen, fällt auf Grund-
lage eines Antrags. Es gibt keine generellen Regelungen dazu, welche Aufgabenbereiche für 
die Telearbeit geeignet sind. Anhand des Antrags wird auch geprüft, ob digitale Endgeräte für 
die Arbeit benötigt werden. Hinzu kommen verschiedene Arbeitszeitmodelle. Den Mitarbeiten-
den wird so eine große Flexibilität geboten. Neben klassischen Vollzeit- und Teilzeitmodellen 
können Mitarbeitende auch Zeiten für ein sogenanntes Sabbatjahr ansparen.  
Die fortschreitende Digitalisierung bietet mittlerweile auch im Außendienst Arbeitserleichterun-
gen. Außentermine, zum Beispiel durch die Hygienekontrolleure, können mithilfe von Tablets 
einfacher und schneller dokumentiert werden. Um das Potenzial voll auszuschöpfen, ist ein digi-
taler Zugriff auf die Akten notwendig. Die allgemeine E-Akte ist bereits eingeführt. Es sind aber 
noch nicht alle Fachanwendungen mit der E-Akte verknüpft. Auch die Arbeitsergebnisse, die auf 
den Tablets vermerkt werden, können noch nicht schnittstellenfrei in die E-Akte übertragen wer-
den. Dennoch erleichtern die Tablets die Arbeit für zum Beispiel Hygienekontrolleurinnen und  
-kontrolleure. 
Die mobilen Endgeräte – sowohl Laptops als auch Tablets und Smartphones – stehen nur für 
den dienstlichen Gebrauch zur Verfügung. Die Nutzbarkeit ist klar in einer Dienstanweisung ge-
regelt. Laptops und Smartphones werden einheitlich für Tätigkeitsgruppen ausgegeben, so 
dass eine einheitliche Arbeitsweise ermöglicht wird. Dadurch können auch Prozessoptimierun-
gen durch digitalisierte Arbeitsabläufe umgesetzt werden. Sowohl die klaren Handlungsrahmen 
beim mobilen Arbeiten als auch die Arbeitserleichterungen durch die Digitalisierung sind grund-
sätzlich geeignet, die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden positiv zu beeinflussen. 
Neben den weichen Arbeitsbedingungen spielen auch monetäre Aspekte eine Rolle für die Ar-
beitszufriedenheit der Mitarbeitenden. Die Entgelte sind zu einem großen Teil durch gesetzliche 
und tarifliche Regelungen bestimmt. Durch unterschiedliche Organisation der Arbeitsbereiche 
kann es aber zu Unterschieden unter den Gesundheitsämtern kommen.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 270 von 316 
Nachstehend vergleicht die gpaNRW die Entgelt- und Besoldungsstruktur der Stadt Münster mit 
dem durchschnittlichen Niveau aller geprüften Städte. Zur vereinfachten Darstellung haben wir 
die in der Wertigkeit vergleichbaren Entgelt- und Besoldungsgruppen jeweils zusammengefasst. 
Auf der horizontalen Achse stehen die aggregierten Entgelt- und Besoldungsgruppen, auf der 
vertikalen Achse die Prozentangaben. 
Aggregiertes Besoldungs- und Entgeltniveau in Prozent 2023 
 
Die Verteilung der Entgeltgruppen in Münster weicht nur an wenigen Stellen vom Median der 
kreisfreien Städte ab. So sind in Münster anteilig weniger Mitarbeitende der Entgeltgruppe fünf 
zugeordnet. Einen deutlich höheren Anteil hat Münster in der Entgelt-/Besoldungsstufe neun. 
Das Gesundheitsamt ist somit in der Tendenz so organisiert, dass eher weniger Stellen mit fünf 
bis sieben bewertet werden. Hierzu passt, dass der Anteil an medizinischem Fachpersonal in 
Münster sehr gering ist. So werden zum Beispiel MFA überwiegend in den Gruppen fünf und 
sechs eingeordnet. Der hohe Anteil in der Gruppe neun spiegelt hingegen einen höheren Anteil 
der sonstigen Berufsgruppen, zum Beispiel mit Verwaltungsausbildung, wider. 
Ebenfalls geringer sind die Gruppen 14 und 15 besetzt. Diese Stellen sind in der Regel mit Ärz-
tinnen und Ärzten besetzt. Auch hier spiegelt sich der niedrige Anteil an Ärztinnen und Ärzten 
am Gesamtpersonal in Münster wider. 
Andere Entgelt- und Besoldungsgruppen können auch durch Weiterbildungen und damit einem 
Aufgabenzuwachs erreicht werden. Neben Weiterbildungsmöglichkeiten sind auch laufende 
Fortbildungen und ein Wissensmanagement wichtig für eine hohe Expertise. Beide Themen be-
trachten wir im folgenden Abschnitt genauer.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 271 von 316 
8.5.2.2 Wissensmanagement und Qualifizierung 
Fort- und Weiterbildungen sind wichtig, um Fachkräfte im ÖGD zu halten und zu motivieren. 
Schulungen, Fortbildungen und Workshops halten das Know-how der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter auf einem aktuellen Stand. Angesichts des demografischen Wandels gewinnt auch der 
Wissenstransfer ausscheidender Fachkräfte eine immer größere Bedeutung. 
Die Stadt Münster ist wie alle Kommunen im öffentlichen Dienst vom demografischen Wandel 
betroffen. In den nächsten fünf Jahren werden über zehn Prozent der Mitarbeitenden in den Ru-
hestand eintreten. Auch in den darauffolgenden Jahren scheiden erfahrene Mitarbeitende aus 
dem aktiven Dienst aus. Das stellt eine große Herausforderung für die Stadt dar. Ein erhebli-
cher Teil des Personalkörpers fällt weg und muss neu rekrutiert werden. Wie bereits dargestellt, 
verhindert der Fachkräftemangel oftmals eine schnelle Wiederbesetzung. Der Wegfall von lang-
jährigen Mitarbeitenden ist zudem immer auch mit wegfallendem Fachwissen und Erfahrungen 
verbunden. Gerade nur unregelmäßig vorkommende Fallkonstellationen lassen sich nur schwer 
übertragen. Das Gesundheitsamt Münster hat daher den Aufbau eines Wissensmanagements 
angestoßen. Das Projekt steht noch am Anfang und eine Arbeitsgruppe hat hierfür die Arbeit 
aufgenommen. Auf Dauer soll aber durch eine zentrale Sammlung des Erfahrungs- und Fach-
wissens der Wissensabfluss durch Fluktuation verringert werden. Um die hohe Fachlichkeit von 
langjährigen Mitarbeitenden zielgerichtet und frühzeitig zu bewahren, benötigt das Gesundheits-
amt Kenntnisse über die altersbedingte Fluktuation. Im Laufe der Prüfung konnte erreicht wer-
den, dass dem Gesundheitsamt die Informationen zum Erreichen der Regelaltersgrenze zur 
Verfügung gestellt werden. Beim Aufbau der Wissensdatenbank kann so eine Priorisierung vor-
genommen werden. Eine automatische Auswertung wird dem Gesundheitsamt aber nicht zur 
Verfügung gestellt. Die Daten zum Ruhestandseintritt mussten extra für diese Prüfung vom Per-
sonalamt angefordert werden. 
 Empfehlung 
Dem Gesundheitsamt Münster sollten zur besseren Koordination der Wissensdatenbank In-
formationen zum planmäßigen Ruhestandseintritt der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. 
Auch für die Personalentwicklung sind Kenntnisse über absehbare Fluktuationen bedeut-
sam. 
Das vorhandene Fachwissen muss nicht nur bewahrt, sondern auch regelmäßig aktualisiert und 
erweitert werden. Regelmäßige Schulungen stellen daher einen wichtigen Punkt in einem Wis-
sensmanagement dar. Zudem ist die Qualifizierung der Mitarbeitenden auch für diese ein wich-
tiger Aspekt zur persönlichen Weiterentwicklung. Das kann für potentielle Fachkräfte auch ein 
wichtiges Argument für oder gegen das Gesundheitsamt Münster als potenziellen Arbeitgeber 
sein. Aber auch die Gewissheit, ausreichend und umfassend für die Tätigkeiten qualifiziert zu 
werden, ist von großer Bedeutung.   
Für Gesundheitsämter bietet die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen kostenfreie Se-
minare zu verschiedenen Bereichen des ÖGD an. Gerade auch für Quereinsteiger hält die Aka-
demie viele Qualifizierungsmaßnahmen bereit. Schulungen, die allgemeine Verwaltungsberei-
che oder die persönliche Weiterentwicklung betreffen, werden zum Beispiel durch Studieninsti-
tute angeboten.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
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Für Auszubildende der Stadt gibt es zusätzlich die Möglichkeit, am Erasmus-Programm teilzu-
nehmen. Ein Teil der praktischen Ausbildung erfolgt dann im Ausland, um internationale Erfah-
rungen zu sammeln. Erstmals konnte 2024 auch eine Auszubildende zur Hygienekontrolleurin 
an diesem Programm teilnehmen. Neben der zusätzlichen Qualifikation stellt gerade die Mög-
lichkeit zur Auslandserfahrung einen zusätzlichen Reiz für Auszubildende dar, sich bei der Stadt 
Münster zu bewerben. 
Neue Mitarbeitende werden von den Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet. Mitarbeitende, die 
erstmals bei der Stadt Münster starten, erhalten zusätzlich noch allgemeine Informationen als 
„Willkommenspaket“. Eine Einarbeitung durch die scheidende Kraft gibt es nicht, da bis auf we-
nige Ausnahmen bei Führungskräften keine überlappende Wiederbesetzung vorgenommen 
wird. Wie bereits festgestellt gibt es in einigen Bereichen definierte Prozesse und Arbeitsanwei-
sungen, die die Einarbeitung erleichtern. Das Gesundheitsamt erarbeitet darüber hinaus aktuell 
ein Boarding-System. Hierbei soll das Onboarding neuer Mitarbeitender verbessert werden. Ziel 
ist neben der schnellen Arbeitsfähigkeit auch, eine frühe Mitarbeitendenbindung zu erreichen. 
Durch ein Offboarding soll das Wissen ausscheidender Mitarbeitender bewahrt werden.  
Für das bestehende Personal gibt es kein Fortbildungskonzept. Schulungsbedarfe werden indi-
viduell ermittelt. Dies kann proaktiv durch den Mitarbeitenden geschehen oder im jährlichen 
Personalgespräch Thema sein. Letzteres wird auch ausdrücklich in der Leitlinie für Fortbil-
dungswesen des Gesundheitsamts geregelt. Es erfolgt durch das Gesundheitsamt keine syste-
matische Erfassung des Vorwissens und bisheriger Kenntnisse. Auch gibt die Leitlinie bisher 
nicht vor, wie viele Fortbildungen in der Regel besucht werden sollten. Besuchen Mitarbeitende 
Fortbildungen, fungieren diese als Multiplikatoren für die Kolleginnen und Kollegen. Dennoch 
kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei manchen Mitarbeitenden das Fachwissen überholt 
ist. Es ist geplant, mit einem externen Dienstleister ein Fortbildungskonzept zu erstellen. 
 Empfehlung 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster sollte wie geplant ein Fortbildungskonzept entwi-
ckeln, um eine hohe Fachlichkeit sicherzustellen. Eine Grundlage sollte auch die systemati-
sche Erhebung von bereits bestehendem Vorwissen der Mitarbeitenden sein. 
8.6 Digitalisierung 
In den vergangenen Jahren hat die Digitalisierung im ÖGD an Bedeutung gewonnen. Der Stand 
der Digitalisierung ist bei den Gesundheitsämtern unterschiedlich ausgeprägt. Viele Gesund-
heitsämter haben bereits Schritte unternommen, um ihre Prozesse zu digitalisieren und digitale 
Systeme zu implementieren. Einige der am häufigsten implementierten digitalen Systeme sind 
die elektronische Patientenakte, die digitale Dokumentenverwaltung und Online-Terminverein-
barungen. 
Darüber hinaus nutzen viele Gesundheitsämter auch Datenanalyse-Tools, um Trends und Mus-
ter in ihren Daten zu identifizieren und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern. Die Nut-
zung von Gesundheits-Apps zur Unterstützung und Information von Patienten ist ebenfalls auf 
dem Vormarsch. 
Die Digitalisierung im ÖGD ist allerdings noch nicht flächendeckend und in allen Bereichen um-
gesetzt. Es gibt immer noch Herausforderungen wie den Datenschutz und die Sicherheit von

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
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digitalen Systemen, die im Gesundheitswesen verwendet werden. Daher wird die Digitalisierung 
im ÖGD in den kommenden Jahren weiterhin ein wichtiges Thema bleiben und sich weiterent-
wickeln. 
Ein wichtiger erster Schritt bei der Digitalisierung von Prozessen im ÖGD ist die Einführung ei-
nes elektronischen Dokumentenmanagementsystems (DMS), das es den Mitarbeitenden er-
möglicht, Dokumente und Akten elektronisch zu verwalten und zu bearbeiten. Durch die Ver-
wendung eines DMS können die Mitarbeitenden Zeit sparen, indem sie Dokumente schnell fin-
den und bearbeiten können, anstatt sie manuell durchsuchen zu müssen. 
Durch die Verwendung von digitalen Kommunikationsmitteln wie E-Mails, Instant Messaging  
oder Video-Konferenzen können Mitarbeitende schnell und einfach miteinander kommunizieren 
und Informationen austauschen. Dies kann dazu beitragen, die Effizienz und Zusammenarbeit 
im Gesundheitsamt zu verbessern. 
Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem die Digitalisierung eine große Rolle spielt, ist die Überwa-
chung von Gesundheitsdaten. Durch die Verwendung von digitalen Systemen können Gesund-
heitsdaten sicher gespeichert und einfach ausgewertet werden. Dies kann dazu beitragen, Aus-
brüche von Krankheiten frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ausbrei-
tung zu verhindern. 
8.6.1 Digitalisierungsstrategie 
 Das Gesundheitsamt Münster hat eine umfangreiche Digitalisierungsstrategie für den ÖGD 
beschlossen. Hieraus lassen sich sowohl die bereits beschlossenen Maßnahmen als auch 
Ziele für die zukünftige Steuerung ablesen. 
Eine Stadt sollte eine auf den ÖGD abgestimmte digitale Fachstrategie entwickeln, um die Effi-
zienz und Qualität der Leistungen des ÖGD durch technologische Weiterentwicklung zu verbes-
sern. Die digitale Fachstrategie sollte eingebettet sein in eine digitale städtische Gesamtstrate-
gie. Sie sollte auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung und Mitar-
beitenden zugeschnitten sein. Die Einführung digitaler Technologien sollte stufenweise erfolgen 
und sorgfältig bezüglich der Zielerreichung überwacht werden. 
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Digitalisierungsstrategie des ÖGD 
Anforderung Münster Kreisfreie Städte, die diese 
Anforderung erfüllen 
Eine Digitalisierungsstrategie für den ÖGD ist 
vorhanden. erfüllt 12 von 22 
Maßnahmen werden aus der Digitalisierungs-
strategie für den ÖGD abgeleitet. erfüllt 15 von 22 
Durch den Pakt ÖGD und vor allem dem Reifegradmodell nach dem „Digitalen Gesundheitsamt 
2025“ stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Münster Mittel zur Digitalisierung zur Verfügung. 
Ein zentrales Ziel des Gesundheitsamts war die Erstellung einer fachspezifischen Digitalisie-
rungsstrategie für den ÖGD. Die Stadt hat hierfür einen externen Dienstleister beauftragt, der 
die Strategie in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erstellt hat. 2024 konnte der Prozess

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst    050.010.050_03378 
Seite 274 von 316 
abgeschlossen werden. Für die Erstellung konnten die Beteiligten auf die städtische Digitalisie-
rungsstrategie zurückgreifen. Durch die fachspezifische Digitalisierungsstrategie werden eigene 
Schwerpunkte im Gesundheitsamt gesetzt. Die Digitalisierungsmaßnahmen fußen hierbei 
grundsätzlich auf einer Optimierung der Prozesse. Unter anderem werden folgende Grundsätze 
definiert:  
 Schnittstellenoptimierung durch die E-Akte,  
 Ausbau der digitalen Erreichbarkeit, 
 Aufbau und Pflege strategischer Partnerschaften und interkommunaler Zusammenarbeit, 
 Einbindung der Mitarbeitenden. 
In der Digitalisierungsstrategie führt das Gesundheitsamt aus, dass Digitalisierung kein Selbst-
zweck sei. Über allem stehe, dass das Leben für die Mitarbeitenden und die Bürgerinnen und 
Bürger vereinfacht werden soll. Im Zentrum stehen daher die Ziele der Optimierung von Arbeits-
abläufen und Prozessen sowie der Ausbau der digitalen Erreichbarkeit. Bei der Einbindung der 
Mitarbeitenden ist vorgesehen, diese auch zukünftig regelmäßig in Entscheidungsprozesse ein-
zubeziehen und die Meinungen abzufragen. Neben einer zielgerichteten Digitalisierung kann 
dies auch die Arbeitszufriedenheit erhöhen (vergleiche dazu die Ausführungen im Kapitel 8.5.2 
– Arbeitsbedingungen).  
Zur Prozessoptimierung hat die Stadt zunächst alle Prozesse des Gesundheitsamts beschrie-
ben. Nach und nach werden die Prozesse visualisiert. Eine Visualisierung ist insbesondere 
auch für die Erfordernisse des Onlinezugangsgesetz NRW (OZG NRW) notwendig. Visualisierte 
Prozesse können besser in die digitale Infrastruktur eingebaut werden, so dass Anträge oder 
ähnliche Bürgeranliegen automatisiert eingehen können.  
Einige Maßnahmen konnte Münster bereits umsetzen, andere befinden sich noch am Anfang. 
Dies trifft zum Beispiel auf die Verknüpfung der E-Akte mit den Fachanwendungen zu. In der 
Digitalisierungsstrategie hat das Gesundheitsamt den aktuellen Stand der Umsetzung darge-
stellt. Dadurch können zukünftige Maßnahmen mit dem Ist-Stand sowie der Zielsetzung abge-
glichen werden. 
Verschiedene Aspekte der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitsamts Münster sind auch 
Teil dieser Prüfung. Die gpaNRW geht in den folgenden Kapiteln besonders auf die Digitalisie-
rung der Arbeitsabläufe, den Bürgerservice sowie die Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern 
ein. 
8.6.2 Digitalisierung von Arbeitsabläufen 
 Das Gesundheitsamt Münster konnte durch die Digitalisierung von Arbeitsabläufen bereits 
Verbesserungen für die Mitarbeitenden und die Einwohnerinnen und Einwohner erzielen. 
Eine Stadt sollte die Vorteile der Digitalisierung von Prozessen im ÖGD für eine schnellere und 
effizientere Bearbeitung von Anträgen und Dokumenten nutzen. So kann eine bessere Überwa-
chung von Gesundheitsdaten und eine verbesserte Kommunikation zwischen den verschiede-
nen Organisationseinheiten und Mitarbeitenden des ÖGD sowie mit Dritten erfolgen.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 275 von 316 
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Digitalisierung von Arbeitsabläufen des 
ÖGD  
Anforderung Münster Kreisfreie Städte, die diese 
Anforderung erfüllen 
Es bestehen Projekte zur Zusammenarbeit der  
Gesundheitsämter. erfüllt 17 von 22 
Der Bürgerservice ist adressatengerecht ausgestaltet . teilweise erfüllt 8 von 22 
Der Prozess für die Meldungen nach dem Infektions-
schutzgesetz ist definiert und dokumentiert.  erfüllt 21 von 22 
Arbeitsabläufe und Prozessoptimierungen sind ein wichtiger Pfeiler der Digitalisierungsstrategie 
des Gesundheitsamts der Stadt Münster. Hierdurch sollen sowohl Arbeitserleichterungen für 
Mitarbeitende als auch verbesserte Servicemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger geschaf-
fen werden. Das Gesundheitsamt hat die eingesetzten Fachanwendungen evaluiert und bemüht 
sich, möglichst wenig unterschiedliche Programme zu nutzen. Daher soll die Anwendung für die 
Trinkwasserüberprüfung zukünftig abgelöst werden. Das Gutachtenwesen und der Sozialpsy-
chiatrische Dienst werden aber auch perspektivisch eine andere Software nutzen als der Kin-
der- und Jugendärztliche Bereich sowie die Zahnmedizin. Unterschiedliche Fachanwendungen 
erzeugen zusätzlichen administrativen Aufwand und können den Schulungsaufwand erhöhen 
(vgl. hierzu auch die Ausführungen im Kapitel 8.4.2 – Organisation). 
Wichtiger für die Prozessoptimierung ist aber eine Anbindung der E-Akte. Die allgemeine E-
Akte ist in Münster bereits installiert. Die Anbindung der Fachanwendungen wird aktuell umge-
setzt, ist aber noch nicht angeschlossen. Ist die Anbindung vollständig, wird zum Beispiel auch 
die Arbeit im Außendienst weiter erleichtert. 
Auf Dauer kann auch die Anbindung an das Serviceportal Vorteile bieten. Das Gesundheitsamt 
strebt wie bereits beschrieben an, auch den digitalen Austausch mit den Bürgerinnen und Bür-
gern zu verbessern. Inwieweit sich die Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger verbes-
sert haben, führt die gpaNRW im Kapitel 8.6.2.2 - Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit weiter 
aus. 
Die digitale Bearbeitung endet an vielen Stellen im Austausch mit Dritten. Im Austausch mit 
Bürgerinnen und Bürger müssen zum einen analoge Angebote vorgehalten werden, um auch 
die Menschen mit nur geringem digitalen Grundverständnis zu erreichen. Zum anderen aber 
auch im Austausch mit dem niedergelassenen Bereich und anderen Behörden: Krankenhäuser, 
Ärztinnen und Ärzte sowie Amtsgerichte sind weiterhin sehr papiergebunden aufgestellt. Auf 
Dauer plant das Gesundheitsamt Münster durch die Einführung der Telematik-Infrastruktur, hier 
Verbesserungen zu erzielen. Gerade im Infektionsschutz hat aber auch die rein digitale Bear-
beitung zugenommen. Ausführungen hierzu macht die gpaNRW im Kapitel 8.6.2.3 – Meldungen 
nach dem Infektionsschutzgesetz.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 276 von 316 
8.6.2.1 Kommunikation zwischen Gesundheitsämtern 
 Das Gesundheitsamt Münster tauscht sich regelmäßig mit anderen Gesundheitsämtern aus. 
Durch den Wissensaustausch entstehen Synergieeffekte. 
Eine gute Kommunikation zwischen öffentlichen Gesundheitsdiensten ist entscheidend, um die 
Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine Stadt sollte sich mit anderen Gesundheits-
ämtern vernetzen, um Synergien zu schaffen. Das kann beispielsweise über gemeinsame Da-
tenbanken erfolgen. 
Der Austausch zwischen dem Gesundheitsamt der Stadt Münster und anderen Gesundheits-
ämtern hat im Zuge der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Unter anderem geschieht 
dies in Arbeitskreisen. Die Arbeitskreise decken verschiedene Aufgabenbereiche des Gesund-
heitsamtes ab, zum Beispiel Psychiatriekoordination, Kinder- und Jugendgesundheit oder Digi-
talisierung. Zudem gibt es regionale Austausche mit den umliegenden Gesundheitsämtern oder 
auch im gesamten Regierungsbezirk Münster. Der Austausch erfolgt über unterschiedliche Ka-
näle. Neben Präsenzformaten gibt es Telefon- und Videokonferenzen sowie den schriftlichen 
Austausch über E-Mail. Eine weitere Möglichkeit bietet die Plattform Agora73. Dieses Forum 
wurde im Zuge des Pakts ÖGD ins Leben gerufen und soll dem Austausch der Gesundheitsäm-
ter dienen. Münster nutzt den Austausch auf Agora zum Beispiel im Bereich Infektionsschutz.  
In der Vergangenheit gab es auch schon eine intensivere Zusammenarbeit mit einem anderen 
Gesundheitsamt. Aufgrund des Fachkräftemangels hatten die zwei Gesundheitsämter in der 
Apothekenaufsicht eine gegenseitige Vertretungsvereinbarung. Noch aktiv ist die Mitgliedschaft 
im „Gesunde Städte-Netzwerk“. In diesem Zusammenschluss von deutschen Städten ist das 
Ziel, Synergieeffekte zu erzielen und Wissen zu teilen. So gibt es Best-Practice-Berichte, aber 
auch regelmäßige Veranstaltungen. Durch die Vernetzung werden Erfahrungen und Wissen 
ausgetauscht.  
Mit umliegenden Gesundheitsämtern im Münsterland gab es die Überlegung einer gemeinsa-
men Softwarelösung für Gesundheitseinrichtungen. Die Idee wurde nicht realisiert. So kommt 
es, dass es außer im Infektionsschutz keine Datenbanken mit einheitlichen Schnittstellen gibt, 
die die Gesundheitsämter zum Austausch oder zur Übermittlung von Daten nutzen können. 
Während dieser Prüfung haben die Gesundheitsämter in den Gesprächen mehrfach geäußert, 
dass zentrale Vorgaben vom Land für die Kommunikation zwischen den Gesundheitsämtern 
und übergeordnete Regelungen fehlen. Gewünscht sind verbindliche Vorgaben zu den Pflicht-
aufgaben und eine verbesserte Abstimmung der Gesundheitsämter untereinander, insbeson-
dere im Krisenfall. Aktuell wird eine Abstimmung insbesondere durch die unterschiedliche Aus-
gestaltung der Aufgabenwahrnehmung erschwert. 
Das Land NRW plant zu diesem Zweck die Errichtung einer neuen Landesoberbehörde in NRW 
für Gesundheit und Arbeitsschutz, dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nord-
rhein-Westfalen (LfGA NRW). Mit dem Landesamt soll nach den Erfahrungen aus der Pande-
mie schneller und effizienter gehandelt werden können. Die Aufgaben beziehen sich unter an-
derem darauf, die vorhandenen Strukturen im ÖGD und Arbeitsschutz zu bündeln, Synergien 
 
73 Kollaborationsplattform für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)  des Bundesministeriums für Gesundheit

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 277 von 316 
zu heben, Abstimmungsaufwände zu reduzieren und Arbeitsabläufe zu beschleunigen und zu 
optimieren.  
Der Entwurf zum LfGA NRW sieht eine Aktualisierung des Gesetzes über den öffentlichen Ge-
sundheitsdienst (ÖGDG) vor. Einheitliche Handlungsweisen und Standards sollen die Arbeit der 
Gesundheitsämter erleichtern. Dafür sollen bisher pflichtige Aufgaben der unteren Gesundheits-
behörden zu Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung umgewandelt werden. 
8.6.2.2 Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit 
 Feststellung 
Das Gesundheitsamt Münster informiert über verschiedene Kanäle zu gesundheitsrelevan-
ten Themen. Vor allem der digitale Service ist ausgeweitet worden. Optimierungsmöglichkei-
ten bestehen beim Abbau von Barrieren auf der Internetseite. 
Gerade im Hinblick auf Prävention und Gesundheitsförderung spielt die Öffentlichkeitsarbeit 
eine entscheidende Rolle. Eine Stadt sollte deshalb über verschiedene Kommunikationswege 
regelmäßig über Tätigkeiten und Maßnahmen des ÖGD informieren. Zusätzlich sollte eine Stadt 
den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Dienstleistungen des ÖGD digital anbieten, um 
Kommunikationswege zu vereinfachen. 
Die Stadt Münster bietet Interessierten die Möglichkeit, sich auf der Internetseite zu verschie-
denen Themen im Gesundheitsbereich zu informieren. Neben den Dienstleistungen des Ge-
sundheitsamtes gibt es zum Beispiel auch Informationen zu Impfungen sowie den Hitzeaktions-
plan. Um wichtige Gesundheitsinformationen inklusiver zu gestalten, hat die Stadt eine umfas-
sende Broschüre in einfacher Sprache verfasst. Andere Gesundheitsämter bieten zusätzlich die 
Möglichkeit, die Sprache auf der Internetseite zu verändern. Für einen barrierearmen Zugang 
für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können auf vielen Internetseiten von Gesundheitsäm-
tern die Ansichten verändert oder die Texte vorgelesen werden. Das ist in Münster nicht mög-
lich. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte prüfen, ob und wie Barrieren auf der Internetseite abgebaut werden 
können. Zusätzliche Optionen für Sehbeeinträchtigte könnten diesen den Zugang zu Infor-
mationen erleichtern. 
Vor allem zwei Zwecke erfüllt die Internetseite: Neben allgemeinen Gesundheitsinformationen 
werden Besucherinnen und Besuchern der Seite Informationen zu den Serviceleistungen des 
Gesundheitsamtes vermittelt. Für letztere stehen die Öffnungszeiten der Abteilungen sowie Ruf-
nummern und E-Mailadressen zur Verfügung. Teilweise sind auch online-Terminvergaben mög-
lich. Dies betrifft vor allem die online durchgeführten Hygienebelehrungen sowie Termine zur 
Testung sexuell übertragbarer Krankheiten (STI). Letztere können anonym getestet werden, um 
möglichst niedrigschwellig für möglicherweise Betroffene zu sein. Die online verfügbaren 
Dienstleistungen sollen auf Dauer noch weiter ausgebaut werden. 
Für Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Apotheken und Ärztinnen und Ärzten bietet 
das Gesundheitsamt zusätzliche Informationsbroschüren und Flyer. Zudem gibt es Beratungs-
angebote, beispielsweise zur Verpflegung in Kindertagesstätten.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 278 von 316 
Um Verbesserungspotenziale im Umgang mit der Bevölkerung zu erkennen, sind ein Austausch 
und eine Rückmeldung sinnvoll. Das Gesundheitsamt hat hierfür im Eingangsbereich des Ge-
sundheitsamtes eine Feedback-Box aufgestellt. Diese kann für positive wie negative Rückmel-
dungen, aber auch Anregungen genutzt werden. Die Meldungen werden den Abteilungsleitun-
gen zugeleitet. Auf Grundlage eines stadtweiten Konzepts zum Beschwerdemanagements mit 
zentraler Koordination werden die Meldungen archiviert.  
8.6.2.3 Digitale Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz 
Die unteren Gesundheitsbehörden Nordrhein-Westfalens benötigen als Grundlage für die Vor-
bereitung und Durchführung erforderlicher seuchenhygienischer Maßnahmen einen örtlichen 
Infektionsschutzplan. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen hat zur Unterstüt-
zung einen Infektionsschutzplan veröffentlicht. Diesen können die Städte nutzen, um einen örtli-
chen Infektionsschutzplan zu erstellen. 
Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten sind sowohl der behandelnde Arzt (§ 6 Gesetz zur 
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)) als auch das ei-
nen Erreger nachweisende Labor (§ 7 IfSG) unabhängig voneinander zu einer namentlichen 
Meldung verpflichtet. Die Aufgabe, beide Informationen zu einem Fall zusammenzuführen und - 
wenn nötig - weitere Ermittlungen anzustellen, obliegt der kommunalen Gesundheitsbehörde. 
 Die Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden im Münster digital bearbeitet. 
Durch den definierten Prozess und dem örtlichen Infektionsschutzplan ist die Stadt auch auf 
eine hohe Infektionslage gut vorbereitet. 
Eine Stadt sollte über einen aktuellen Infektionsschutzplan verfügen. Aus diesem sollten sich 
die erforderlichen Aufgaben, Handlungsanweisungen und Meldewege ergeben, die zur Erfül-
lung der rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. 
Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz sollte eine Stadt digital annehmen, bearbeiten 
und anschließend archivieren. 
Dazu sollte sie insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:  
 Das Gesundheitsamt kann die Meldungen digital annehmen. Meldungen in Papierform 
werden zu Beginn des Prozesses eingescannt. 
 Die Bearbeitung bzw. die sich anschließenden Tätigkeiten bzw. deren Dokumentation er-
folgt anschließend ausschließlich in digitaler Form. 
 Das Gesundheitsamt verfügt über ein einheitliches Dokumentenmanagementsystem zur 
Archivierung der elektronischen Meldungen/ Vorgänge. 
Im Gesundheitsamt der Stadt Münster ist die Abteilung 53.6 – Infektionsschutz und Umwelthy-
giene für die Bearbeitung von Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Die Be-
arbeitung von Meldungen sowie die Bekämpfung von Infektionsgeschehen erfolgen auf Grund-
lage des Infektionsschutzgesetzes sowie des örtlichen Infektionsschutzplans.

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 279 von 316 
Das Gesundheitsamt hat für verschiedene Infektionskrankheiten detaillierte Verfahrensabläufe 
sowie Zuständigkeiten entwickelt. Auch die Meldewege sind definiert. Der Prozess für Infekti-
onsschutzmeldungen ist nicht nur definiert, sondern auch visualisiert. Die Stadt geht dabei auf 
die Besonderheiten in Münster ein und definiert auch zuständige Institutionen außerhalb des 
Gesundheitsamts. Der Plan wird ständig fortgeschrieben, vor allem nach Mitarbeiterwechseln.   
Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgen überwiegend digital über das vorge-
schriebene Meldeportal. Dadurch ist ein zusätzliches Scannen analoger Meldungen nicht mehr 
erforderlich. Lediglich in Einzelfällen erfolgt eine Meldung per Fax durch die niedergelassene 
Ärzteschaft. In dem Fall erfolgt ein händischer Abgleich mit den digitalen Meldungen, um Dop-
pelerfassungen zu vermeiden. 
Mit den Mitteln des Pakt ÖGD wurde auch die Abteilung für den Infektionsschutz ausgebaut. 
Eine Aufgabenausweitung wurde nicht vorgenommen. Stattdessen soll mit dem zusätzlichen 
Personal74 das hohe Fallaufkommen bewältigt werden. Durch die Standardisierung und Rege-
lung der Abläufe und Prozesse können die Mitarbeitenden schnell eingearbeitet werden. Auch 
ein hohes Meldeaufkommen kann durch die Standards besser bewältigt werden. 
  
 
74 1,5 Stellen Hygienekontrolleurinnen bzw. –kontrolleure, eine zusätzliche Ausbildungsstelle sowie 0,5 Stelle Arzt/Ärztin

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 280 von 316 
8.7 Anlage: Ergänzende Tabelle  
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Öffentlicher Gesundheitsdienst 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
Steuerung und Organisation 
F1 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat mit dem Leitbild strategische Ziele 
für die Ausrichtung seiner Arbeit gesetzt. Hieraus wurden aber bisher keine 
ausreichend konkreten Ziele entwickelt, deren Zielerreichung gemessen wer-
den kann. Es fehlt zudem an einer grundlegenden Gesundheitsberichterstat-
tung. 
257 E1.1 
Das Gesundheitsamt Münster sollte die bestehenden operativen Ziele ak-
tualisieren und bei Bedarf weiterentwickeln. Der Fortschritt der Zielerrei-
chung sollte auch ohne Abbildung im Haushalt intern nachvollzogen wer-
den. 
259 
   E1.2 
Die Stadt Münster sollte einen Gesundheitsbericht erstellen, der ein um-
fangreiches Bild zum Gesundheitszustand der Bevölkerung abbildet. Ne-
ben den geplanten Spezialberichten sollten auch Basisberichte erstellt 
und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.  
259 
F2 
Die Stadt Münster hat schon viele Prozesse visualisiert und standardisiert. 
Durch den Einsatz verschiedener Fachanwendungen entsteht ein zusätzlicher 
administrativer Aufwand. Auch durch die nicht zentral definierten Vorgaben für 
Verfahrensstandards besteht noch Optimierungspotenzial.  
260 E2.1 
Das Gesundheitsamt Münster sollte Standards für die Erstellung von Ver-
fahrens- und Handlungsanweisungen festlege n. Eine regelmäßige Aktua-
lisierung sollte von zentraler Stelle überwacht werden.  
261 
   E2.2 Das Gesundheitsamt Münster sollte weiterhin prüfen, ob die Zahl der ein-
gesetzten EDV-Programme reduziert werden kann.  262 
Personal 
F3 
Die Stadt Münster setzt im geringeren Maß medizinis ches Fachpersonal ein 
als die anderen kreisfreien Städte. Aufgrund fehlender Stellenbeschreibungen 
sowie länger anhaltender Stellenvakanzen besteht hier noch Optimierungsbe-
darf. 
264 E3.1 
Die Stadt Münster sollte darauf hinwirken, dass bei planbaren Fluktuatio-
nen rechtzeitig eine Ausschreibung erfolgt. Dadurch kann ein Wissens-
verlust sowie die zusätzliche Belastung des be stehenden Personals ver-
mieden werden. 
266 
   E3.2 Das Gesundheitsamt Münster sollte sich weiterhin bemühen, flächende-
ckend aktuelle Stellenbeschreibungen vorzuhalten.  266

  Stadt Münster    Öffentlicher Gesundheitsdienst     050.010.050_03378 
Seite 281 von 316 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
F4 
Die Stadt Münster hat viele Maßnahmen ergriffen, um gute Arbeitsbedingun-
gen bei den Mitarbeitenden zu schaffen.  Das Gesundheitsamt hat bisher noch 
kein fertiggestelltes Schulungskonzept, um den Bereich zu systematisieren.  
268 E4.1 
Dem Gesundheitsamt Münster sollten zur besseren Koordination der Wis-
sensdatenbank Informationen zum planmäßigen Ruhestandseintritt der 
Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Auch für die Personalentwicklung 
sind Kenntnisse über absehbare Fluktuationen bedeutsam.  
271 
   E4.2 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster sollte wie geplant ein Fortbil-
dungskonzept entwickeln, um eine hohe Fachlichkeit sicherzustellen. 
Eine Grundlage sollte auch die systematische Erhebung von bereits be-
stehendem Vorwissen der Mitarbeitenden sein.  
272 
Digitalisierung 
F5 
Das Gesundheitsamt Münster informiert über verschiedene Kanäle zu gesund-
heitsrelevanten Themen. Vor allem der digitale Service ist ausgeweitet wor-
den. Optimierungsmöglichkeiten bestehen beim Abbau von Barrieren auf der 
Internetseite. 
277 E5 
Die Stadt Münster sollte prüfen, ob und wie Barrieren auf der Internetseite 
abgebaut werden können. Zusätzliche Optionen für Sehbeeinträchtigte 
könnten diesen den Zugang zu Informationen erleichtern.  
277

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 282 von 316 
9. Bauaufsicht 
9.1 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Bau-
aufsicht stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Bauaufsicht 
Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist das Fallaufkommen in Münster größer als in drei Viertel der 
anderen kreisfreien Städte. Trotz dieser regen Bautätigkeit sind auch in Münster die Fallzahlen 
rückläufig, besonders bei den vereinfachten Verfahren. Anteilig bearbeitet Münster im Vergleich 
zu den anderen Städten viele normale Verfahren.  
Für die Bearbeitung der Baugenehmigungsverfahren und für die Bauberatung setzt die Stadt 
Münster mehr Personalressourcen ein als die meisten anderen kreisfreien Städte.  
Während der laufenden überörtlichen Prüfung führte Münster die vollständige digitale Bearbei-
tung der Baugenehmigungsverfahren ein. Die hohe Anzahl digital eingereichter Anträge zeigt 
eine hohe Akzeptanz bei den Antragstellenden. Trotz des hohen Aufwandes für die Umstellung 
sind nach Ansicht der gpaNRW nun weitere optimierte Verfahrensschritte möglich, die zu be-
schleunigten Verfahren beitragen können.  
Schon heute hält die Bauaufsicht die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungszeit für die Vollstän-
digkeitsprüfung häufig ein. Auch die Begrenzung der einzuholenden Stellungnahmen auf das 
notwendige Maß hilft, Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Mit der Anwendung des Vieraugenprin-
zips schützt sich die Bauaufsicht vor Korruption.  
In Teilbereichen zeigen sich Optimierungspotenziale, beispielsweise durch eine softwareunter-
stützte Gebührenfestsetzung oder die konsequente Anwendung der gesetzlichen Rücknah-
mefiktion. Münster hält ein umfassendes Bauberatungsangebot vor. Auskunftssuchende erhal-
ten die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Sachbearbeitung. So kann es zu Unterbrechun-
gen von laufenden Genehmigungsprüfungen kommen, die konträr zur schnellen Bearbeitung 
stehen. Die geringe Anzahl zurückgenommener Anträge kann ein Erfolg des guten Beratungs-
angebotes sein.   
Im Betrachtungszeitraum schaffte es die Bauaufsicht Münster, den Bestand von unerledigten 
Fällen zu verringern. Zum Teil hat die abschließende Bearbeitung von älteren Fällen dazu ge-
führt, den Durchschnitt der ermittelten Gesamt- und Laufzeiten zu verlängern. Es fließen An-
träge mit längeren Liegezeiten in die Berechnung ein.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 283 von 316 
9.2 Aufbau des Teilberichtes 
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir 
als Feststellung. 
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und 
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte 
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. 
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und 
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus. 
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht. 
9.3 Inhalte, Ziele und Methodik 
In dem Handlungsfeld Bauaufsicht befasst sich die gpaNRW hauptsächlich mit den Baugeneh-
migungen. Daneben beziehen wir die förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheide sowie die 
Freistellungsverfahren mit ein. Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspo-
tenziale hinzuweisen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.  
Im Rahmen unserer Analyse stellen wir in Teilbereichen die Entwicklung im Vergleich zu unse-
rer letzten Prüfung dar. 
Für die Analyse arbeitet die gpaNRW unterstützend mit Kennzahlen. Der Kennzahlenvergleich 
schafft den notwendigen Überblick und ermöglicht eine Standortbestimmung innerhalb der 
kreisfreien Städte in NRW. Die Daten erheben wir für die Jahre 2022 und 2023, dabei ist 2023 
unser interkommunales Vergleichsjahr. 
Den Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens stellt die gpaNRW grafisch dar. 
Unsere Prozessaufnahme zielt darauf ab, Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wir überge-
ben der Stadt das Prozessmodell in digitaler Form, damit sie den Prozess selbst weiterentwi-
ckeln und fortschreiben kann.  
Darüber hinaus erörtert die gpaNRW mit den Ansprechpersonen der Städte im Handlungsfeld 
Bauaufsicht die Themen Rechtmäßigkeit, Geschäftsprozesse, Schnittstellen, Digitalisierung, 
Personaleinsatz sowie Bauberatung. Um Anhaltspunkte zu erhalten, inwieweit die Städte in die-
sen Bereichen die Vorgaben erfüllen, stellt die gpaNRW allen Beteiligten im Rahmen eines In-
terviews einheitliche Fragen.  
Für die Ermittlung der Kennzahlen zum Personaleinsatz hat die gpaNRW die tatsächliche unter-
jährige Ist-Situation der Stellenbesetzung in der Sachbearbeitung erfasst. Dabei erheben wir 
alle vollzeitverrechneten Stellenanteile, die für die definierten Aufgaben eingesetzt sind.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 284 von 316 
9.4 Baugenehmigungen 
Mittelpunkt unserer Prüfung sind die gestellten Anträge und das Genehmigungsverfahren. Die 
Genehmigungsverfahren werden in Nordrhein-Westfalen von den jeweils zuständigen unteren 
Bauaufsichten durchgeführt.  
Aufgrund von Inflation, mangelndem Eigenkapital, steigenden Zinsen und Baukosten können 
viele Bauprojekte derzeit nicht realisiert werden. Geplante Bauvorhaben werden verschoben, 
bereits angefangene gestoppt. Diese Situation führt zu einem spürbaren Rückgang der Antrags-
zahlen. Davon sind auch die Städte in Nordrhein-Westfalen betroffen.  
Im Folgenden zeigen wir auf, wie sich die Anzahl der Bauanträge und Genehmigungsverfahren 
in der Stadt Münster verändert hat. Im Anschluss analysieren wir die Auswirkungen der Verän-
derungen auf die Dauer der Genehmigungsverfahren, die Höhe der unerledigten Bauanträge 
sowie die Personalausstattung. 
9.4.1 Strukturen 
Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle sowie die Anteile der Anträge in den unterschiedlichen 
Verfahren stellt die gpaNRW in diesem Kapitel dar. Berücksichtigt werden hier die Anträge im 
normalen und vereinfachten Genehmigungsverfahren sowie die Vorlagen im Freistellungsver-
fahren. 
Strukturkennzahlen Bauaufsicht 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Fälle je 100.000 EW 385 212 260 300 340 416 23 
Fälle je qkm 4,08 3,00 4,52 5,39 6,78 10,99 23 
Anteil der Anträge im 
vereinfachten Geneh-
migungsverfahren an 
den Fällen in Prozent 
75,49 70,82 75,86 82,75 86,39 95,82 22 
Anteil der Anträge im 
normalen Genehmi-
gungsverfahren an 
den Fällen in Prozent 
21,76 3,74 13,33 16,66 21,62 27,53 22 
Anteil der Freistel-
lungsverfahren an 
den Fällen in Prozent 
2,75 0,00 0,29 0,54 1,40 3,68 23 
Die Fallzahlen bezogen auf 100.000 Einwohner lassen auf eine rege Bautätigkeit schließen. So 
werden in Münster mehr Baugenehmigungsverfahren eingereicht als in drei Viertel der anderen 
Vergleichsstädte. Nur zwei kreisfreie Städte haben bezogen auf die Einwohnerzahl noch ein 
größeres Fallaufkommen.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
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Vergleicht man die Fallzahlen bezogen auf die Stadtgebietsfläche, gehört Münster zu dem Vier-
tel der Vergleichsstädte mit dem geringeren Fallaufkommen. Ein Grund ist die im Vergleich ge-
ringe Bevölkerungsdichte. Je qkm leben in Münster 1.058 Einwohner. Nur eine andere kreis-
freie Stadt hat eine geringere Bevölkerungsdichte.  
Wie in allen kreisfreien Städten ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren auch in Müns-
ter die häufigste Verfahrensart. Etwas mehr als Dreiviertel aller Verfahren sind vereinfachte Ver-
fahren. Mit diesem Anteil gehört Münster zu dem Viertel der Vergleichsstädte, die diese Verfah-
ren seltener durchzuführen haben. Es kommt vornehmlich für die Errichtung und Änderung von 
Wohngebäuden zur Anwendung. Es dient jedoch auch Vorhaben, die keine weitergehenden 
Anforderungen haben als bei Wohngebäuden. 
Grund dafür ist der hohe Anteil normaler Verfahren. Dieses Verfahren ist für Sonderbauten er-
forderlich, wie beispielsweise Hochhäuser, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schu-
len. Dazu gehört beispielsweise das Klosterareal Pluggendorf Münster. Diese Verfahrensart 
kommt in Münster häufiger vor als in drei Viertel der anderen Vergleichsstädte.  
Die Freistellungsverfahren haben in Münster eine untergeordnete Bedeutung, auch wenn der 
Anteil höher ist als bei drei Viertel der anderen kreisfreien Städte. Dieses Verfahren ist möglich, 
wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und Wohnzwecken 
dient. Nur in gut jedem 36. Fall nutzen Bauwillige in Münster dieses Verfahren.  
Entwicklung der Antragszahlen Münster 2017 bis 2023 
 
Wie bei vielen anderen Bauaufsichtsbehörden ist auch in Münster ein abnehmender Trend der 
Baugenehmigungsanträge festzustellen. Gingen 2017 noch 1.976 Anträge ein, waren es 2023 
nur 1.202. Dieser Rückgang entspricht einem Anteil von rund 39 Prozent. Der Rückgang bei 
den vereinfachten Verfahren war im Betrachtungszeitraum größer (gut 43 Prozent) als bei den 
normalen Verfahren (gut 17 Prozent). 
Nachträglich lieferte die Stadt Münster noch die Fallzahlen aus 2024. Danach nahm die Ge-
samtzahl der Genehmigungsanträge leicht zu. So hatte die Stadt 1.232 neue Fälle zu bearbei-

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
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ten. Das stellt ein Plus von 30 Anträgen gegenüber dem Vorjahr dar. Die vereinfachten Verfah-
ren nahmen um 51 Fälle zu. Die Anzahl der normalen Verfahren verringerte sich hingegen um 
21 Fälle. 
9.4.2 Rechtmäßigkeit 
 Feststellung 
Die Bearbeitungsfristen hält die Stadt Münster häufig ein. Stellungnahmen holt die Stadt nur 
im notwendigen Umfang ein. Die Vorgehensweise hilft Verfahren zu beschleunigen. Die An-
wendung der Rücknahmefiktion findet noch nicht ausnahmslos statt.  
Eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung zeichnet sich u. a. durch die Einhaltung der gesetzlichen 
Frist- und Prüfvorgaben zur Bearbeitung eines Bauantrages aus. Dazu gehört auch die Umset-
zung der gesetzlich verankerten Regelungen zur Rücknahmefiktion.  
Schnittstellen zu anderen Behörden und Dienststellen sollte eine Stadt auf das notwendige Maß 
beschränken. Beteiligungen sollten in möglichst kurzer Zeit abgeschlossen sein, da dies die Be-
arbeitungsdauer optimiert. 
Der Bauaufsicht der Stadt Münster gelingt es häufig, innerhalb von zehn Arbeitstagen eine 
Prüfung der eingehenden Bauanträge auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit vorzunehmen. 
Diese Frist ergibt sich aus § 71 Abs. 1 BauO NRW75. Die Stadt Münster bietet den Antragstel-
lenden die Möglichkeit, die Genehmigungsanträge auch auf kurzem Weg bei einer der sechs 
Bezirksverwaltungen einzureichen. Durch zusätzliche Wegezeiten schafft es die Bauaufsicht 
dann nach eigenen Angaben zu rund 60 Prozent der Fälle nicht, die kurze Bearbeitungsfrist ein-
zuhalten.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Bearbei-
tungsfrist von zehn Arbeitstagen für die Prüfung der Vollständigkeit und Mangelfreiheit si-
cherstellen.  
Überblick Anwendung Rücknahmefiktion 
Merkmal Münster 
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Städte antworten mit 
ja? 
Anforderung von fehlenden Unterlagen mit Fristsetzung unter 
Verweis auf die Rücknahmefiktion  ja 23 von 23 
Gewährung von Fristverlängerung nach Beantragung durch den 
Antragstellenden/Bauvorlagenberechtigten vor Fristablauf  ja 22 von 23 
Erinnerung durch die Bauaufsicht vor Fristablauf  nein 1 von 23 
Erinnerung durch Bauaufsicht mit erneuter Fristsetzung nach 
Fristablauf nein 2 von 23 
 
75 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 – BauO NRW 2018)

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
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Merkmal Münster 
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ja? 
Konsequente Anwendung der Rücknahmefiktion (Umsetzung der 
gesetzlichen Regelung) nein 17 von 23 
Im Falle von unvollständigen oder mangelhaften Anträgen fordert die Bauaufsicht den Antrag-
stellenden zur Nachbesserung innerhalb einer bestimmten Frist auf. Sollten die Antragstellen-
den die Unterlagen nicht in der vorgegebenen Zeit einreichen, wendet die Bauaufsicht der Stadt 
Münster die gesetzliche Rücknahmefiktion an. Um sicher zu sein, dass alle Posteingänge er-
fasst sind, wartet sie fünf Arbeitstage ab, bevor sie den Antragstellenden über den Eintritt der 
Rücknahmefiktion informiert. In absoluten Ausnahmefällen weicht sie von der Rücknahmefiktion 
ab, wenn beispielsweise mehrjährige Sanierungskonzepte mit genehmigungspflichtigen Be-
standteilen umgesetzt werden. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster hat die gesetzliche Rücknahmefiktion konsequent anzuwenden. 
Die Bauaufsicht führt die Beteiligungsverfahren digital durch. Dazu scannt sie die Antragsunter-
lagen an zentraler Stelle (Repro-Center der Stadt Münster) ein. Dort bestehen nach Aussage 
der Bauaufsicht teils Arbeitsspitzen, die zu Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens füh-
ren können. 
Die Stadt Münster führte während der laufenden überörtlichen Prüfung am 01. Januar 2024 die 
vollständige digitale Bearbeitung ein. Reichen die Antragstellenden die Unterlagen direkt digital 
ein, entfällt der zusätzliche Aufwand des Einscannens. 
Seit diesem Zeitpunkt finden die Beteiligungsverfahren so weit möglich digital und sternförmig 
statt. Nur Stellen, die eine digitale Beteiligung ablehnen, erhalten noch auf konventioneller 
Weise die Beteiligungsunterlagen. Die Anzahl der vorliegenden Antragsausfertigungen spielt so 
in der Regel keine Rolle mehr. Um die Beteiligungszeiten kurz zu halten, weist die Bauaufsicht 
auf die maximale gesetzliche Frist von zwei Monaten hin. Sie erinnert die Beteiligten schon 
nach 35 Arbeitstagen, wenn noch keine Stellungnahme vorliegt. Die beteiligten Stellen hat die 
Stadt insofern sensibilisiert, dass eine schnelle Genehmigungsprüfung nur mit dem schnellen 
Mitwirken aller Beteiligten möglich ist. Nach Aussage der Stadt Münster werde die gesetzliche 
Frist nur in sehr seltenen Fällen überschritten. In diesen Fällen weise die Bauaufsicht auf den 
Eintritt der gesetzlichen Genehmigungsfiktion hin. 
Eine Beteiligung der Bezirksvertretungen der Stadt Münster findet nicht statt. Diese Vorgehens-
weise hilft nach Ansicht der gpaNRW, die Genehmigungsverfahren kurz zu halten.  
Einbindung der Bezirksvertretungen in den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens 
Merkmal Münster 
Wie viele kreisfreie 
Städte antworten 
mit ja? 
Die Bezirksvertretungen werden beteiligt . nein 2 von 23 
Die Bezirksvertretungen werden vor erfolgter Genehmigung/Ableh-
nung informiert. nein 8 von 23

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
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Merkmal Münster 
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Die Bezirksvertretungen werden nach Erteilung der Baugenehmi-
gung informiert. nein 2 von 23 
Die Bezirksvertretungen stimmen vor Erteilung der Baugenehmi-
gung in jedem Fall zu. nein 0 von 23 
Die Bezirksvertretungen stimmen nur bei bestimmten Bauvorhaben 
vor Genehmigung zu. nein 4 von 23 
Die Bezirksvertretungen stimmen nur bei Abweichungen oder Aus-
nahmen oder Befreiungen vor Genehmigung zu . nein 1 von 23 
Durch die Vorgehensweise verzögert sich das Verfahren . nein 3 von 23 
Bis zur Einführung der digitalen Beteiligungsverfahren erfasste die Bauaufsicht die Anzahl der 
durchgeführten Beteiligungen. In den Genehmigungsverfahren gab es insgesamt 28 verschie-
dene Stellen, dessen Beteiligung notwendig sein konnte. Am häufigsten beteiligte die Bauauf-
sicht das Amt für Mobilität und Tiefbau, das Amt für Umwelt, Grünflächen und Nachhaltigkeit, 
das Stadtplanungsamt und die Feuerwehr. Eine solche Auswertung war nach Aussage der 
Stadt Münster seit der neu eingeführten digitalen Bearbeitung mit der eingesetzten Fachsoft-
ware nicht mehr möglich. Noch während der laufenden überörtlichen Prüfung konnte die bishe-
rige Auswertungsmöglichkeit wiederhergestellt werden.   
Stellungnahmen Bauaufsicht 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Eingeholte bauauf-
sichtliche Stellung-
nahmen je Bauantrag  
1,29 1,29 3,13 3,67 5,52 10,31 19 
Intern eingeholte 
bauaufsichtliche Stel-
lungnahmen je Bau-
antrag  
1,25 1,25 2,88 3,41 4,87 10,15 17 
Extern eingeholte 
bauaufsichtliche Stel-
lungnahmen je Bau-
antrag  
0,04 0,04 0,08 0,10 0,20 0,93 17 
Die Stadt Münster arbeitet nach eigenen Angaben schon seit langem daran, die Anzahl der be-
teiligten Stellen gering zu halten. Sie prüft in jedem Fall, welche Beteiligungen zwingend not-
wendig sind. Auf diese beschränkt sie sich. Sollten von einem Fachbereich mehrere Stellen be-
troffen sein, fordert sie eine zentrale Stellungnahme des betreffenden Fachbereiches an. So ist 
ihr Aufwand geringer, beispielsweise bei der Pflege der Wiedervorlagedatei. Zudem verringert 
diese Vorgehensweise die Anzahl einzuholender Stellungnahmen. Das beweisen auch die er-
mittelten Kennzahlen. Münster erreicht bei allen drei erhobenen Kennzahlen jeweils das Mini-
mum.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 289 von 316 
Die BauO NRW legt für die Bauaufsichtsbehörden in § 71 Abs. 6 Bearbeitungsfristen fest. So 
hat die Bauaufsicht innerhalb von drei Monaten über einen normalen Bauantrag zu entschei-
den. Bei vereinfachten Verfahren und bei Vorverfahren verkürzt sich die Bearbeitungsfrist auf 
sechs Wochen. Diese Fristen gelten, sobald die Anträge vollständig vorliegen und alle für die 
Entscheidung notwendigen Stellungnahmen vorliegen.  
Die Stadt Münster wertet die Einhaltung der Fristen aus. Sie hat in ihrem Haushaltsplan Ziel-
kennzahlen abgebildet. Beispielsweise verfolgt sie 202376 das Ziel, 80 Prozent der baurechtli-
chen Verfahren innerhalb von sechs Wochen abzuschließen. Diese Zielgröße ergänzt die Stadt 
mit dem tatsächlich für 2021 erreichten Wert von 70 Prozent. 
Die Antragstellenden bekommen von der Bauaufsicht eine Eingangsbestätigung. Mit dieser er-
halten sie einen Zugangscode, mit dem sie den Stand des Verfahrens jederzeit einsehen kön-
nen. 
9.4.3 Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 
Die gpaNRW stellt den Prozess des vereinfachen Baugenehmigungsverfahrens für alle Städte 
nach einem einheitlichen Layout dar. Dadurch zeigen wir die verwaltungsinternen Abläufe trans-
parent auf und ermöglichen den Vergleich mit anderen unteren Bauaufsichten. Unterschiede 
sind bei der Betrachtung so leichter erkennbar. 
 Feststellung 
Die zwischenzeitlich vollständige digitale Bearbeitung der Genehmigungsverfahren hilft ein-
heitliche und rechtssichere Verfahren sicherzustellen. Optimierungspotenzial gibt es noch 
bei der Gebührenerhebung und dem Einsatz der Baukontrolleure. Mit dem Vieraugenprinzip 
beugt die Bauaufsicht Korruption vor.  
Im Baugenehmigungsverfahren sollte eine Stadt ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen 
sicherstellen. Sie sollte ihre Beschäftigten präventiv vor Korruptionsvorwürfen schützen. Zudem 
sollten mehrfache Vollständigkeitsprüfungen und lange Liegezeiten vermieden werden, um das 
Verfahren nicht unnötig zu verlängern.  
Die Anträge gehen bei der Stadt Münster teils über die Bezirksverwaltungsstellen, bei der zent-
ralen Poststelle, im Nachtbriefkasten oder auch direkt in der Antragsannahme/Registratur der 
Bauaufsicht ein. Dort erfasst die Bauaufsicht die Antragsdaten in die Bearbeitungssoftware. 
Diese Tätigkeiten nehmen auf Grund früherer Umstrukturierungen Baukontrolleure im Gesamt-
umfang einer Vollzeit-Stelle wahr. 
 Empfehlung 
Der Einsatz der Baukontrolleure sollte möglichst entsprechend ihrer Qualifikation erfolgen. 
Die Zuständigkeiten in der Bauaufsicht Münster ergeben sich aus der regionalen Lage des Bau-
vorhabens. Das Stadtgebiet ist in drei Bauaufsichtsbezirke eingeteilt. Ein zusätzliches Team ist 
für die Außenbereichsvorhaben zuständig. Jedem Team ist ein Bezirksleiter beziehungsweise 
eine Bezirksleiterin zugeordnet. Diese erhalten entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit 
 
76 Seite 417 Haushaltsplan 2023, Band 1 der Stadt Münster

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 290 von 316 
den neu eingegangenen Bauantrag. Sie sichten zunächst den Antrag und entscheiden entspre-
chend der aktuellen Arbeitsbelastung, wer den neuen Antrag zur weiteren Bearbeitung erhält. 
Die Bauaufsicht fordert im Falle von unvollständigen oder mangelbehafteten Genehmigungsan-
träge Unterlagen nach. Sie legt nach eigenen Aussagen die Vorlagefristen individuell und ange-
messen fest. Auf die weiteren Ausführungen im Kapitel 9.4.7 bezüglich der Dauer der Genehmi-
gungsverfahren wird in diesem Zusammenhang verwiesen.  
Für die Nachforderung der Unterlagen erhebt die Stadt Münster Verwaltungsgebühren entspre-
chend der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW77, Tarifstelle 3.1.5.2.1. 
Die weitere Antragsprüfung nimmt im Wesentlichen die Sachbearbeitung vor. Im Sinne des Kor-
ruptionsschutzes sichten die jeweiligen Bezirksleitungen die durch die Sachbearbeitung erstell-
ten Prüfvorgänge. So stellt die Bauaufsicht das Vieraugenprinzip sicher und schützt die Be-
diensteten vor Korruptionsvorwürfen.  
Die Stadt Münster nutzt die unterstützende Funktion ihrer Fachsoftware für die Erstellung der 
Gebührenbescheide. Trotz dieser Hilfestellung ist es auf Grund ähnlicher Tarifstellen schwierig, 
eine einheitliche Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Aus diesem Grund hat die Stadt die zentrale Sichtung der 
Gebührenbescheide eingeführt. Hier findet eine Kontrolle der angewandten Tarifstellen statt. So 
sichert die Stadt einheitliche Vorgehensweisen.  
Die Bauaufsicht beabsichtigt die Gebührenhöhe zukünftig mittels ihrer eingesetzten Fachsoft-
ware einheitlich zu ermitteln. Auf die zusätzliche Gebührenkontrolle könnte sie dann zumindest 
bei einfachen Festsetzungen verzichten. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Gebührenberechnung nach einem einheitlichen Maßstab mit 
Unterstützung der eingesetzten Fachsoftware vornehmen.  
 
77 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW –  
AVwGebO NRW) vom 08. August 2023

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
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  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
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  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
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9.4.4 Digitalisierung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat 2024 die vollständige digitale Bearbeitung der Bauanträge eingeführt. 
Es ist eine hohe Akzeptanz dieser Verfahren feststellbar, was die hohe Anzahl an digitalen 
Anträgen belegt. Noch nicht alle externen Stellen nehmen am digitalen Beteiligungsverfah-
ren teil.  
Die Bauanträge sollte eine Stadt elektronisch annehmen, abschließend elektronisch bearbeiten 
und ebenso archivieren. Hierbei sollte sie die folgenden wesentlichen Aspekte für das Bauge-
nehmigungsverfahren bereits umgesetzt oder zumindest mit der Umsetzung begonnen haben:  
 Eine Stadt kann Bauanträge digital über eine Plattform annehmen. Die Angaben im An-
tragsvordruck werden dabei automatisch in die Fachsoftware übernommen. 
 Eine Stadt scannt Bauanträge in Papierform zu Beginn des Prozesses ein und bearbeitet 
sie in Folge ausschließlich in digitaler Form. 
 Eine Stadt kann sämtliche schriftlichen Kontakte mit dem Bauvorlagenberechtigten sowie 
dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin über die Plattform abwickeln. 
 Eine Stadt führt die Beteiligung interner und externer Dienststellen ausschließlich in elekt-
ronischer Form durch. 
 Eingehende Stellungnahmen übernimmt die Bearbeitungssoftware medienbruchfrei. 
 Eine Stadt verfügt über ein einheitliches Dokumentenmanagementsystem zur Ablage von 
elektronischen Bauakten. Sie scannt die Altakten ein und archiviert diese elektronisch. 
Die Stadt Münster hat zwischenzeitlich alle Voraussetzungen geschaffen, das Baugenehmi-
gungsverfahren vollständig digital abzuwickeln. Sie hat sich dafür an das Bauportal des Landes 
NRW angeschlossen. Zum Zeitpunkt des Interviews am 26. Januar 2024 wickelte die Stadt bis-
her sechs Anträge digital ab. Erfreulich ist die aktuelle Entwicklung der digitalen Antragstellun-
gen. So reichten rund 31 Prozent der Antragstellenden in 2024 ihre Genehmigungsanträge digi-
tal über das Bauportal des Landes NRW ein. Diese Zahlen belegen die große Akzeptanz der 
Antragstellenden für das digitale Verfahren. Dieses ist auch ein Verdienst der Stadt, die umfas-
sende Informationen zum digitalen Verfahren vermittelt hat. So erreichte sie beispielsweise 
durch Videokonferenzen, dass sich in kurzer Zeit bereits elf Architekturbüros an das neue Ver-
fahren angeschlossen haben. Die Stadt Münster betreibt zur weiteren Bearbeitung ihrer Anträge 
eine eigene Plattform.  
Die Bauaufsicht Münster bedauert, dass das Bauportal NRW noch nicht alle Antragsarten abbil-
det. So seien beispielsweise noch keine Antragsassistenten für Freistellungsverfahren, Anträge 
auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen 
verfügbar. Ziel sollte es nach Ansicht der Bauaufsicht sein, alle Verfahren über das Bauportal 
abwickeln zu können.  
Die für ein Bauantragsverfahren notwendigen Vordrucke hält die Stadt durch eine Verlinkung 
zum Bauportal des Landes NRW vor. Diese können heruntergeladen und digital ausgefüllt wer-
den. Die mittels des Bauportals hochgeladenen Antragsdaten übernimmt die Fachsoftware der

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
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Stadt Münster medienbruchfrei. Anträge, die noch in Papierform eingehen, scannt die Stadt zu 
Beginn der Genehmigungsprüfung ein. So ist eine nachfolgende ausschließliche digitale Bear-
beitung möglich.  
Trotz der vollständigen digitalen Bearbeitung führt die Bauaufsicht noch für den Übergangszeit-
raum hybride Akten. Grund hierfür ist, dass die Software der Stadt Münster noch nicht die Mög-
lichkeit bietet, die Daten revisionssicher zu speichern. Ziel der Bauaufsicht ist es nun, mit Hilfe 
des städtischen IT-Dienstleisters ein zentrales Dokumentenmanagementsystem auch für die 
Baugenehmigungsverfahren zu etablieren. So könnte sie schon bald auf die Archivierung der 
Papierakte verzichten. Die Stadt Münster plant im vierten Quartal 2025 soweit zu sein.  
Die Fachsoftware der Bauaufsicht ermöglicht die vollständige digitale Kommunikation mit den 
Antragstellenden und Entwurfsverfassern. Bisher führte die Bauaufsicht mit den Antragstellen-
den noch auf konventionelle Art und Weise den Austausch. Seit der vollständigen digitalen Be-
arbeitung kommuniziert sie ausschließlich digital.   
Die Bauaufsicht hält in ihrer Fachsoftware Musterschreiben vor. So verringert sie den Verwal-
tungsaufwand für wiederkehrende Schreiben. Zudem fördert diese Vorgehensweise rechtssi-
chere und einheitliche Verfahren.  
Die notwendigen Beteiligungsverfahren finden im Regelfall digital statt. Es gibt allerdings noch 
wenige Stellen, die weiterhin eine analoge Beteiligung wünschen. So ist neben dem zeitaufwen-
digen Postversand keine medienbruchfreie Übernahme der eingehenden Stellungnahme mög-
lich. Vorteile der digitalen Bearbeitung bleiben ungenutzt. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte den Beteiligten die Vorteile der digitalen Abwicklung aufzeigen. Der 
Verzicht auf analoge Beteiligungen hilft, Verwaltungsaufwand zu verringern und Verfahren 
zu beschleunigen.  
Wie bereits dargestellt, bekommen die Antragstellenden zu Beginn des Genehmigungsverfah-
rens einen Zugangslink. Damit können sie den Verfahrensstand jederzeit einsehen. So ist eine 
jederzeitige Information möglich, ohne die zuständige Sachbearbeitung beanspruchen zu müs-
sen. Diese Möglichkeit fördert eine beschleunigte Antragsbearbeitung, da weniger Unterbre-
chungen eintreten.  
Die Bearbeitungssoftware unterstützt die Mitarbeitenden der Bauaufsicht durch eine im Pro-
gramm integrierte Terminverwaltung einschließlich einer Wiedervorlage. Diese setzt die Stadt 
beispielsweise im Zuge von Beteiligungsverfahren ein. Läuft der Termin zur Stellungnahme ab, 
generiert das Programm eine automatisierte Erinnerung. Zur Beschleunigung der Verfahren er-
folgt diese bereits vor Ablauf der gesetzten Zweimonatsfrist, wie bereits im Kapitel 9.4.2 be-
schrieben. 
Die verbindlich durchzuführenden Prüfschritte sind in der Bearbeitungssoftware hinterlegt. So 
wird die Sachbearbeitung Schritt für Schritt durch das Genehmigungsverfahren geleitet. Die ein-
zelnen Prüfungsergebnisse können in der Fachsoftware dokumentiert werden. Diese Vorge-
hensweise fördert einheitliche Verfahren und erleichtert die spätere Anwendung des Vieraugen-
prinzips. Die einzelnen Prüfschritte sind so übersichtlich nachvollziehbar.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 295 von 316 
Die Bauaufsicht führt regelmäßig eine Nachbetrachtung der neuen digitalen Prozessschritte 
durch. Nach Aussage der Bauaufsicht bedürfen die neuen Abläufe häufig einer Anpassung. So 
sei dieser Einführungsprozess mit einem hohen Personaleinsatz und zusätzlicher Arbeitsbelas-
tung der Mitarbeitenden verbunden.  
Einheitliche und rechtssichere Ermessensentscheidungen fördert die Stadt Münster durch die 
Anwendung von Checklisten. Im Zuge der Entscheidungsfindung erfolgt eine Abstimmung in 
der Fachstellenleiterrunde. Die Ergebnisse der Besprechungen dokumentiert die Bauaufsicht in 
einer entwickelten Besprechungsdatenbank.  
Wie bereits beschrieben, digitalisiert die Bauaufsicht alle in Papierform eingehenden Bauan-
träge zu Beginn des Genehmigungsverfahrens. Da aktuell ein revisionssicheres Dokumenten-
management noch nicht zur Verfügung steht, archiviert die Stadt auch die Papierakte. Diese 
kann nach Aussage der Stadt später ohne weitere Arbeitsschritte vernichtet werden, sobald die 
Daten in das revisionssichere Dokumentenmanagement der Stadt Münster übernommen sind.  
Alle Genehmigungsvorgänge sind in die Aktenstruktur der Stadt Münster eingepflegt und in der 
Bearbeitungssoftware hinterlegt. Über Such- und Filterfunktionen lassen sich die Akten auffin-
den. Noch während der laufenden überörtlichen Prüfung begann die Bauaufsicht Münster mit 
der vollständigen Digitalisierung des Altaktenbestandes.  
Die Stadt Münster hat alle von der gpaNRW abgefragten Anforderungen zur Digitalisierung er-
füllt, wie nachfolgende Tabelle belegt.  
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen Digitalisierung zum Stichtag 01.06.2024 
Merkmal Münster Wie viele kreisfreie Städte 
antworten mit ja? 
Bauanträge können digital über eine Plattform angenom-
men werden. ja 7 von 23  
Bauvorlagenberechtigte können über die Plattform Vor-
drucke ausfüllen und Unterlagen hochladen.  ja 7 von 23 
Es erfolgt eine automatische Übernahme aus dem An-
tragsvordruck in die Fachsoftware. ja 6 von 23 
Anträge in Papierform werden zu Beginn des Prozesses 
eingescannt. ja 10 von 23 
Im Anschluss erfolgt eine elektronische Bearbeitung in 
der Fachsoftware (Verzicht auf Papierakte).  ja 4 von 23 
Schriftverkehr sowie die Anforderung  fehlender Unterla-
gen erfolgt in elektronischer Form.  ja 8 von 23 
Musterschreiben sind in der Fachsoftware hinterlegt.  ja 23 von 23 
Die Beteiligung von internen und externen Stellen erfolgt 
elektronisch über die Plattform. ja 9 von 23 
Die Beteiligung von internen und externen Stellen erfolgt 
elektronisch (Schnittstelle, Email etc.).  ja 14 von 23 
Bauantragstellende können den Verfahrensstand selb-
ständig digital nachvollziehen. Die Beteiligung von inter-
nen und externen Stellen erfolgt elektronisch (Schn itt-
stelle, Email etc.). 
ja 14 von 23

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 296 von 316 
Merkmal Münster Wie viele kreisfreie Städte 
antworten mit ja? 
Die Überwachung von Fristen erfolgt mithilfe der Fach-
software. ja 20 von 23 
Es sind verbindliche Prozessschritte in der Fachsoftware 
hinterlegt. ja 18 von 23 
Die Festlegung der Gebührenhöhe wird durch die Fach-
software unterstützt. ja 22 von 23 
Aktuelle Bauakten werden elektronisch archiviert.  ja 14 von 23 
Es gibt ein einheitliches Dokumentenmanagementsystem 
(alternativ: Aktenplan) anhand dessen Vorgänge abge-
legt und z. B. auch von Vertretungskräften einfa ch aufge-
funden werden können. 
ja 18 von 23 
Altakten werden eingescannt und elektronisch archiviert.  ja 12 von 23 
9.4.5 Personaleinsatz 
Ein Bauantrag ist kein Standardgeschäft und stark von Individualitäten sowie den jeweiligen ört-
lichen Rahmenbedingungen in Form von Bebauungsplänen etc. abhängig.  
Die gpaNRW vergleicht den Personaleinsatz interkommunal unter Berücksichtigung des jeweili-
gen Fallaufkommens. 
Hierbei berücksichtigt die gpaNRW das gesamte Personal, das für die Bearbeitung von Bauge-
nehmigungen im weiteren Sinne eingesetzt ist – auch wenn die Stadt es organisatorisch selbst 
nicht direkt der Baugenehmigungsbearbeitung zugeordnet hat. Dies beinhaltet auch das Perso-
nal, das die förmlichen Bauvoranfragen bearbeitet oder Bauberatungen durchführt. 
Alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Bauanträge zu erledigen sind (inkl. Gebührenbescheid er-
stellen, Antrag archivieren, etc.), berücksichtigt die gpaNRW bei den Stellenanteilen. Dabei wur-
den alle Stellen erfasst, die in Bezug zu den erhobenen Grundzahlen „Mengen Baugenehmi-
gung“ stehen, somit also auch für Anzeigen und Vorlagen im Rahmen des Freistellungsverfah-
rens. Stellenanteile für darüber hinaus anfallende zusätzliche Aufgaben fließen nicht mit ein. 
Durch diese aufgabenorientierte Personalerfassung sind die erhobenen Daten vergleichbar. 
Die Anzahl der „Fälle“ setzt sich in diesem Kapitel aus den Anträgen und Vorlagen zusammen, 
die die Sachbearbeitung zu bearbeiten hat. Berücksichtigt werden hier somit die Anträge im 
normalen und im vereinfachen Genehmigungsverfahren, die Freistellungsverfahren sowie die 
förmlichen Bauvoranfragen. Da es sowohl komplizierte und langwierige Fälle im vereinfachten 
Verfahren, als auch schnell abzuwickelnde Fälle im normalen Verfahren gibt, wird auf Gewich-
tungen verzichtet. 
 Feststellung 
Die Bauaufsicht der Stadt Münster setzt für die Baugenehmigungsverfahren mehr Personal-
ressourcen ein als drei Viertel der anderen kreisfreien Städte. Ein Grund ist der hohe Anteil 
an Bauberatungsleistungen. Münster schafft es im Betrachtungszeitraum, den Bestand an 
unerledigten Fällen zu verringern.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 297 von 316 
Grundsätzlich sollte eine Stadt auf veränderte Rahmenbedingungen in Bezug auf den Personal-
einsatz reagieren, beispielsweise bei der Zu- oder Abnahme der Fallzahlen. Dazu sollte sie die 
Personalbelastung nachhalten. Bei sinkenden Antragszahlen sollte sie dem Personal ggf. an-
dere Aufgaben zuweisen. Wenn die Antragszahlen ansteigen, sollte sie weiteres Personal un-
terstützend einsetzen oder ablauforganisatorisch reagieren. 
Dabei ist mit dem vorgenannten Zuweisen anderer Aufgaben nicht zwingend gemeint, dass das 
Personal in anderen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden soll. Vielmehr ist es Ziel, dass 
bei sinkender Belastung in der Sachbearbeitung der Baugenehmigungsverfahren die Beschäf-
tigten beispielsweise Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Altakten über-
nehmen können. Im Übrigen ist die bereits eingetretene und zu erwartende hohe Personalfluk-
tuation zu berücksichtigen. Auf Einzelheiten geht die gpaNRW in diesem Kapitel noch näher 
ein.  
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bauaufsicht inkl. Bauberatung 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Das Fallaufkommen je Vollzeit-Stelle der Bauaufsicht der Stadt Münster ist geringer als in drei 
Viertel der anderen kreisfreien Städte. Die gpaNRW betrachtet bei dieser Kennzahl nur die ein-
gegangenen Fälle. Sie berücksichtigt nicht, ob die neuen Bauanträge auch abschließend bear-
beitet wurden. Hierfür nutzt sie die im nachfolgenden Teil des Prüfungsberichtes ermittelte 
Kennzahl über die je Vollzeit-Stelle erarbeiteten Bescheide sowie den Anteil unerledigter Fälle.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 298 von 316 
Die Stadt Münster prüft generell beim Ausscheiden einer Stelleninhaberin beziehungsweise ei-
nes Stelleninhabers, ob eine Neubesetzung erforderlich ist. Eine Stellenmehrung erfolgt aktuell 
nicht. Bei der Entscheidung fließen Parameter wie das Fallaufkommen, die gesetzlichen An-
spruchsprofile und der Bauberatungsbedarf mit ein. Nach Aussage der Bauaufsicht ist der Bera-
tungsbedarf der Antragstellenden aufgrund zahlreicher Denkmalschutzbereiche und Gestal-
tungssatzungen häufig sehr hoch. Daher setzt die Stadt Münster mehr Personal in der Baubera-
tung ein, als alle anderen Vergleichskommunen. Ein interkommunaler Vergleich stellt sich wie 
folgt dar: 
Vollzeit-Stellen Sachbearbeitung Bauberatung je 1.000.000 EW 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen. 
Das Streudiagramm zeigt den hohen Personaleinsatz für die Bauberatung in der Stadt Münster 
deutlich. Diese hohe Anzahl an Stellen für die Bauberatung ist auch ein Grund für die geringere 
Fallzahl je Vollzeit-Stelle, wie zu Beginn dieses Kapitels dargestellt. Auf weitere Einzelheiten 
der Bauberatung geht die gpaNRW in nachfolgenden Kapitel noch ein. 
In den letzten vier Jahren haben drei Mitarbeitende, die mit dem Genehmigungsverfahren zu 
tun hatten, die Bauaufsicht der Stadt Münster verlassen. Zusätzlich sind drei Kräfte aus den üb-
rigen Bereichen der Bauordnung aus Altersgründen ausgeschieden. Dieser Trend höherer Per-
sonalfluktuationen hält auch in den nächsten Jahren an. So scheiden bis 2027 neun Mitarbei-
tende aus dem aktiven Dienst aus, die bisher im Bereich des Genehmigungswesens tätig wa-
ren. Vier weitere Personen verlassen aus Altersgründen andere Bereiche der Bauaufsicht.  
Um den Verlust des baurechtlichen Fachwissens, welches sich die Mitarbeitenden teils über 
Jahrzehnte angeeignet haben, zu erhalten, hat die Bauaufsicht der Stadt Münster eine Intranet-
Lösung mit allen relevanten Informationen und Neuerungen erarbeitet. Diese soll den notwendi-
gen Wissenstransfer und die Einarbeitung neuer Mitarbeitende erleichtern, auch wenn damit 
der Einsatz weiterer Personalressourcen einhergeht. 
Weitere Kennzahlen 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Fälle je Vollzeit-Stelle 
Sachbearbeitung 
Baugenehmigung 
(ohne Bauberatung) 
49 32 51 61 74 170 19

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 299 von 316 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Bescheide je Vollzeit-
Stelle Sachbearbei-
tung Bauaufsicht 
(inkl. Bauberatung) 
36 22 39 43 55 125 23 
Verhältnis unerledig-
ter Bauanträge zum 
01.01. zu den neuen 
Bauanträgen in  
Prozent 
59,15 5,72 36,26 56,88 68,96 148 18 
Bei der Kennzahl „Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung ohne Bauberatung“ gehört die Stadt 
Münster zum Viertel der Vergleichsstädte mit einer geringeren Fallzahl. Sie positioniert sich 
knapp unter dem 1. Viertelwert. Anders ausgedrückt steht den Mitarbeitenden der Stadt mehr 
Zeit je Fall zu Verfügung als in dreiviertel der anderen Städte.  
Eine ähnliche Positionierung erreicht die Stadt auch mit der Kennzahl „Bescheide je Vollzeit-
Stelle Sachbearbeitung Bauaufsicht (inkl. Bauberatung)“. Drei Viertel der anderen Städte erar-
beiten danach mehr Bescheide. Als ein möglicher Grund kommt auch die Entwicklung der uner-
ledigten Fälle in Betracht. 
Wir betrachten diese Entwicklung mit der Kennzahl „Verhältnis unerledigter Bauanträge zum 
01.01. zu den neuen Bauanträgen in Prozent“. Mit einem Anteil von 59,15 Prozent gehört Müns-
ter zum 01. Januar 2023 zu der Hälfte der kreisfreien Städte mit dem höheren Anteil unerledig-
ter Fälle. Im Betrachtungszeitraum von 2022 bis 2024 hat es die Stadt erfreulicherweise ge-
schafft, den Bestand unerledigter Fälle abzubauen. In absoluten Zahlen stellt sich die Entwick-
lung wie folgt dar: 
Entwicklung der unerledigten Fälle in absoluten Zahlen von 2022 - 2024 
Bauaufsicht Münster 01. Januar 2022 01. Januar 2023 01. Januar 2024 
Bestand unerledigter Fälle 840 711 624 
Häufig erfordert die Bearbeitung alter Fälle mehr Zeit. Es handelt sich vielfach um schwierige 
Fälle. Das ist ein möglicher Grund für die geringeren Fallzahlen je Vollzeit-Stelle in der Stadt 
Münster.  
Aus Sicht der gpaNRW sollte daher die positive Entwicklung der letzten drei Jahre fortgeführt 
werden, um die Bauaufsicht nicht zusätzlich mit einem hohen Bestand unerledigter Fälle zu be-
lasten. Daher sollte der Bestand unerledigter Fälle weiter abgebaut und nachgehalten werden, 
um gegebenenfalls Fehlentwicklungen mit gegensteuernden Maßnahmen zu begegnen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte den Bestand unerledigter Fälle nachhalten. Sie sollte den anhalten-
den Trend abnehmender Altfälle weiter fortsetzen.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 300 von 316 
9.4.6 Bauberatung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hält ein umfassendes Beratungsangebot bereit. Dafür setzt sie mehr Per-
sonal ein als die Vergleichsstädte. Ihr gelingt es, die Anzahl zurückgenommener Anträge ge-
ring zu halten. Allerdings führt die Beratung auch zu Unterbrechungen bei der Antragsprü-
fung.  
Eine Stadt sollte durch gute Vorabinformationen - beispielsweise im Internet oder im Wege der 
Bauberatung - versuchen, die Anteile der zurückgenommenen sowie der unvollständig einge-
henden Bauanträge gering zu halten. So kann sie die Verfahrensdauer optimieren und bürger-
freundlich agieren. 
Die Stadt Münster hat keine zentrale Stelle für die Bauberatung eingerichtet. Auf der Home-
page78 bietet sie Bauinteressierten die Möglichkeit, über die Eingabe der Bauanschrift heraus-
zufinden, wer im Bauordnungsamt in Sachen Bauberatung, Baugenehmigung oder Bauvoran-
frage zuständig ist. 
Alternativ dazu kann die zuständige Ansprechperson auch über eine Karte des Stadtgebietes 
herausgefunden werden, indem in den entsprechenden Baubereich hereingezoomt wird. Die 
Karte zeigt dann die Kontaktdaten der jeweils regional zuständigen Ansprechperson. Auf der 
Homepage der Stadt werden zudem die Sprechzeiten veröffentlicht. Persönliche Vorsprachen 
sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.  
Mit dem Angebot der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeitenden der Bauaufsicht be-
steht die Gefahr von häufigen Unterbrechungen während der Antragsbearbeitung. Teils handelt 
es sich um komplexe Vorhaben, die bei Unterbrechungen einer erneuten Einarbeitung bedür-
fen. Aus Sicht der gpaNRW sollte daher eine Unterbrechung während der Genehmigungsprü-
fung möglichst vermieden werden. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte mit geeigneten Maßnahmen die Sachbearbeitung der Bauaufsicht 
vor regelmäßigen Unterbrechungen bei der Genehmigungsprüfung schützen. Als geeignete 
Maßnahmen kommt beispielsweise eine Zentralisierung der Bauberatung in Betracht. 
Zudem ist es den Auskunftssuchenden möglich, den maßgeblichen Bebauungsplan für ihr Bau-
vorhaben über die Adresseingabe zu finden. Alternativ dazu können Interessierte die entspre-
chenden Pläne durch Planumrisse im Stadtplan der Stadt Münster finden. So können sie selb-
ständig zeichnerische und textliche Festsetzungen des jeweils gültigen Bebauungsplanes ein-
sehen.  
 
78 https://www.stadt-muenster.de/bauordnungsamt/kontakt (Stand 18. März 2024)

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 301 von 316 
Zurückgenommene, abgelehnte und unvollständige Bauanträge 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil zurückgenom-
mener Bauanträge an 
den Bauanträgen in 
Prozent  
8,99 5,00 9,13 11,48 14,99 29,43 23 
davon durch den An-
tragstellenden 84,26 9,91 33,49 46,31 51,78 89,23 20 
davon durch Gesetz 
(Rücknahmefiktion) 15,74 10,77 48,22 54,97 66,52 90,09 20 
Anteil Ablehnungen an 
den Bescheiden in Pro-
zent 
3,66 0,16 1,04 2,02 3,64 9,46 23 
Anteil unvollständig 
eingegangener Bauan-
träge an den Bauanträ-
gen in Prozent 
k. A. 39,01 62,91 75,00 89,97 95,78 21 
Zurückgenommene Anträge wie auch Ablehnungen erfordern einen teils hohen Verwaltungsauf-
wand. Häufig sind lange Begründungen für die Ablehnungsbescheide zu erarbeiten. Sie ver-
schlingen unnötige Personalressourcen. Gute Vorabinformationen tragen dazu bei, den Anteil 
zurückgenommener Anträge gering zu halten. Mit guten Informationen steigt die Qualität der 
eingereichten Unterlagen. Der Anteil unvollständiger oder mangelhafter Anträge reduziert sich. 
So können schon im frühen Stadium, bestenfalls bereits vor der Antragstellung, die Anteile der 
zurückgenommenen oder abzulehnenden Anträge verringert werden. 
Die für die Stadt Münster ermittelte Kennzahl „Anteil zurückgenommener Bauanträge an den 
Bauanträgen“ zeigt, dass der Anteil in Münster geringer ist, als in dreiviertel der anderen Ver-
gleichsstädte. Trotzdem erledigt sich in Münster rund jeder elfte Antrag durch Zurücknahme. So 
entsteht für eine doch nennenswerte Anzahl von Baugenehmigungsanträgen, die zwar für An-
tragstellenden wie auch für die Bauaufsichtsbehörde Aufwand verursachen, am Ende aber 
keine positiven Ergebnisse liefern. Dieser entbehrliche Aufwand sollte möglichst durch umfas-
sende Information reduziert werden.  
Gleiches gilt für die von der Stadt Münster abzulehnenden Anträge. Münster gehört hier zu dem 
Viertel der Vergleichskommunen mit dem höchsten Anteil. Rund jeder 27. Fall muss von der 
Stadt abgelehnt werden. Hier können gegebenenfalls Informationen über eine nicht gegebene 
Genehmigungsfähigkeit helfen, auf einzelne Antragstellungen zu verzichten.  
Bisher verzichtete die Stadt Münster auf die Erfassung der Anzahl unvollständiger Anträge. 
Noch während der laufenden überörtliche Prüfung richtete die Stadt eine entsprechende Aus-
wertbarkeit in ihrer Software ein.  
Die ermittelten Kennzahlen der anderen Vergleichsstädte zeigen, das in mehr als dreiviertel der 
Städte mehr als jeder zweite Bauantrag unvollständig ist. Das Nachfordern von Unterlagen führt 
zu verzögerten Genehmigungsverfahren und erzeugt beim Antragstellenden wie auch bei der 
Bauaufsichtsbehörde vermeidbaren Aufwand.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 302 von 316 
Für die Prüfung fragte die gpaNRW auch Daten zu Vollzeit-Stellenanteilen für die Bauberatung 
ab. Die Stadt Münster setzte 2023 rund 9,4 Vollzeitstellen für die Bauberatung ein. Wie sich die 
Bauberatung im interkommunalen Vergleich darstellt, verdeutlicht nachfolgendes Streudia-
gramm: 
Vollzeit-Stellen Sachbearbeitung Bauberatung 2023 
 
Die Stadt Münster setzt für die Bauberatung mehr Personalkapazitäten ein als die anderen Ver-
gleichsstädte. Der erhobene Wert stellt das Maximum dar. Aus dieser Grundzahl hat die 
gpaNRW noch folgende Kennzahl ermittelt: 
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bauberatung  
 
Die Stadt Münster hat für die Beratung je eingegangenen Fall mehr Zeit als die anderen Ver-
gleichsstädte. Laut Aussage der Stadt sind zahlreiche Vorgaben aus Gestaltungssatzungen bei 
Bauantragstellung zu berücksichtigen. Dieser Umstand führt häufig zu einem erhöhten Bera-
tungsbedarf. Auf die Ausführungen im Kapitel 9.4.5 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.  
9.4.7 Dauer der Genehmigungsverfahren 
Häufig sind die Bauanträge beim Antragseingang nicht vollständig, und es müssen Unterlagen 
nachgefordert werden. Das verzögert den Gesamtprozess. Die Genehmigungsbehörden stehen 
oft wegen langer Laufzeiten von Baugenehmigungen in der Kritik.  
Daher bildet die gpaNRW die durchschnittliche Gesamtlaufzeit der einzelnen Verfahren ab. Da-
bei orientiert sie sich an der maximalen Dauer der vereinfachten Genehmigungsverfahren, die  
§ 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 vorsieht. Als Durchschnittswert sollte diese Zielgröße aus Sicht 
der gpaNRW erreichbar sein. Nach den bisherigen Erfahrungen der gpaNRW wird der Durch-
schnittswert weniger von der Art der Verfahren beeinflusst, sondern hängt vielmehr von den 
vorgegebenen Regeln, z. B. zur Beteiligung politischer Gremien, des Umgangs mit zu beteili-
genden Behörden, ab.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 303 von 316 
Die Gesamtlaufzeit wird zusätzlich maßgeblich von der Fristsetzung bei der Nachforderung von 
Unterlagen beeinflusst. Wir zählen bei der Erfassung einheitlich für alle Städte die Kalendertage 
(nicht Arbeitstage) und bereinigen weder Stopp- noch Ruhezeiten oder ähnliche Bearbeitungs-
unterbrechungen.  
 Feststellung 
Die Gesamtlaufzeiten der Stadt Münster überschreitet deutlich den Orientierungswert der 
gpaNRW. Die Abarbeitung von bisher unerledigten Fällen vergrößert die durchschnittlichen 
Gesamtlaufzeiten. Die Differenz zwischen Lauf- und Gesamtlaufzeit weist auf lange Zeit-
räume hin für die Vervollständigung von Anträgen.  
Die Orientierungsgröße für eine durchschnittliche Gesamtlaufzeit von zwölf Wochen (= 84 Ka-
lendertage) sollte eine Stadt ab dem 01. Januar 2019 bei den Bauanträgen nach Antragsein-
gang nicht überschreiten. 
Die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren der Bauaufsicht der Stadt Münster 
bildet die gpaNRW nachfolgend für das vereinfachte und normale Baugenehmigungsverfahren 
ab. 
Die gpaNRW hat die durchschnittliche Dauer für das vereinfachte und das normale Genehmi-
gungsverfahren in jeweils zwei Varianten erhoben: 
 Als „Gesamtlaufzeit“ ab dem Antragseingang bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder 
Ablehnungsbescheides und 
 als „Laufzeit“ ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag seitens des Antragstellers bzw. 
der Antragstellerin mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vorliegt bis zur Erteilung 
des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides. 
Da wir die Dauer der Genehmigungsverfahren bis zur Genehmigung oder Ablehnung betrach-
ten, fließen zurückgenommene Anträge bei der Ermittlung der Durchschnittszeiten nicht mit ein. 
Gesamtlaufzeit in Kalendertagen von Bauanträgen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) 2023

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 304 von 316 
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Gesamtlaufzeit in Kalendertagen von Bauanträgen (normales Genehmigungsverfahren) 2023 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Die Bauaufsicht der Stadt Münster benötigt für die vereinfachten wie auch normalen Verfahren 
mehr Zeit als die meisten anderen Vergleichsstädte. So vergehen durchschnittlich rund mehr 
als sechs Monate, bevor die Bauaufsicht über einen Bauantrag entscheidet. Der Orientierungs-
wert der gpaNRW wird so um mehr als das doppelte überschritten.  
Die gpaNRW hat im Zuge der überörtlichen Prüfung auch die Entwicklung der unerledigten 
Fälle in den Blick genommen. Erfreulicherweise hat sich 2023 deren Zahl um 87 Fälle verrin-
gert. Damit fließen allerdings auch lange Gesamtlaufzeiten schon älterer Verfahren in die Be-
trachtung mit ein, die die durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten verlängern.  
Als ein weiterer Grund für die langen Gesamtlaufzeiten kommt in Betracht, dass die Stadt 
Münster den Antragstellenden zu viel Zeit einräumt, um die Anträge zu vervollständigen oder

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 305 von 316 
Mängel zu beseitigen. Daher schaut sich die gpaNRW noch die Laufzeiten an. Diese stellen 
sich für die Stadt Münster wie folgt dar: 
Laufzeit in Kalendertagen von Bauanträgen 2023 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
vereinfachtes Geneh-
migungsverfahren 99 17 45 85 103 147 15 
normales Genehmi-
gungsverfahren 97 27 45 88 121 430 14 
Die für die Stadt Münster ermittelten Laufzeiten sind gut 80 Tage kürzer als die ermittelten Ge-
samtlaufzeiten. Damit vergeht durchschnittlich eine Zeit von knapp drei Monaten, bevor der 
Stadt ein vollständiger beziehungsweise mangelfreier Antrag vorliegt. Mit diesen langen Zeiträu-
men kann ein schnelles Genehmigungsverfahren nicht gelingen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Auswertung der Gesamt- und Laufzeiten und die Kennzahlen 
fortschreiben, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Sie sollte die Potenziale für ein 
beschleunigtes Genehmigungsverfahren nutzen, wie beispielsweise möglichst kurze Frist-
setzungen. 
Nach Aussage der Stadt Münster hat sie noch während der laufenden überörtlichen Prüfung da-
mit begonnen, weitere Grund- und Kennzahlen zu bilden. Sie beabsichtigt, den Umfang dieser 
Zahlen noch weiter auszubauen.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 306 von 316 
9.5 Anlage: Ergänzende Tabelle  
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 - Bauaufsicht 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
Baugenehmigungen 
F1 
Die Bearbeitungsfristen hält die Stadt Münster häufig ein. Stellungnahmen holt 
die Stadt nur im notwendigen Umfang ein. Die Vorgehensweise hilft Verfahren 
zu beschleunigen. Die Anwendung der Rücknahmefiktion findet noch nicht 
ausnahmslos statt. 
286 E1.1 
Die Stadt Münster sollte durch organisatorische Maßnahmen die Einhal-
tung der Bearbeitungsfrist von zehn Arbeitstagen für die Prüfung der Voll-
ständigkeit und Mangelfreiheit sicherstellen.  
286 
   E1.2 Die Stadt Münster hat die gesetzliche Rücknahmefiktion konsequent an-
zuwenden. 287 
F2 
Die zwischenzeitlich vollständige digitale Bearbeitung der Genehmigungsver-
fahren hilft einheitliche und rechtssichere Verfahren sicherzustellen. Optimie-
rungspotenzial gibt es noch bei der Gebührenerhebung und dem Einsatz der 
Baukontrolleure. Mit dem Vieraugenprinzip beugt die Bauaufsicht Korruption 
vor. 
289 E2.1 Der Einsatz der Baukontrolleure sollte möglichst entsprechend ihrer Qua-
lifikation erfolgen. 289 
   E2.2 
Die Stadt Münster sollte die Gebührenberechnung nach einem einheitli-
chen Maßstab mit Unterstützung der eingesetzten Fachsoftware vorneh-
men. 
290 
F3 
Die Stadt Münster hat 2024 die vollständige digitale Bearbeitung der Bauan-
träge eingeführt. Es ist eine hohe Akzeptanz dieser Verfahren feststellbar, was 
die hohe Anzahl an digitalen Anträgen belegt. Noch nicht alle externen Stellen 
nehmen am digitalen Beteiligungsverfahren teil.  
293 E3 
Die Stadt Münster sollte den Beteiligten die Vorteile der digitalen Abwick-
lung aufzeigen. Der Verzicht auf analoge Beteiligungen hilft, Verwaltungs-
aufwand zu verringern und Verfahren zu beschleunigen.  
294 
F4 
Die Bauaufsicht der Stadt Münster setzt für die Baugenehmigungsverfahren 
mehr Personalressourcen ein als drei Viertel der anderen kreisfreien Städte. 
Ein Grund ist der hohe Anteil an Ba uberatungsleistungen. Münster schafft es 
im Betrachtungszeitraum, den Bestand an unerledigten Fällen zu verringern.  
296 E4 Die Stadt Münster sollte den Bestand unerledigter Fälle nachhalten. Sie 
sollte den anhaltenden Trend abnehmender Altfälle weiter fortsetzen.  299

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03378 
Seite 307 von 316 
Feststellung Seite Empfehlung Seite 
F5 
Die Stadt Münster hält ein umfassendes Beratungsangebot bereit. Dafür setzt 
sie mehr Personal ein als die Vergleichsstädte. Ihr gelingt es, die Anzahl zu-
rückgenommener Anträge gering zu halten. Allerdings führt die Beratung auch 
zu Unterbrechungen bei der Antragsprüfung.  
300 E5 
Die Stadt Münster sollte mit geeigneten Maßnahmen die Sachbearbei-
tung der Bauaufsicht vor regelmäßigen Unterbrechungen bei der Geneh-
migungsprüfung schützen. Als geeignete Maßnahmen kommt beispiels-
weise eine Zentralisierung der Bauberatung in Betracht.  
300 
F6 
Die Gesamtlaufzeiten der Stadt Münster überschreitet deutlich den Orientie-
rungswert der gpaNRW. Die Abarbeitung von bisher unerledigten Fällen ver-
größert die durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten. Die Differenz zwischen Lauf - 
und Gesamtlaufzeit weist auf lange Zeiträume hin für die Vervollständigung 
von Anträgen. 
303 E6 
Die Stadt Münster sollte die Auswertung der Gesamt - und Laufzeiten und 
die Kennzahlen fortschreiben, um Fehl entwicklungen frühzeitig zu erken-
nen. Sie sollte die Potenziale für ein beschleunigtes Genehmigungsver-
fahren nutzen, wie beispielsweise möglichst kurze Fristsetzungen.  
305

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
Seite 308 von 316 
10. gpa-Kennzahlenset 
10.1 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die gpaNRW stützt die Analysen im Wesentlichen auf Kennzahlen. Dabei haben sich für die 
einzelnen Handlungsfelder der Städte bestimmte Kennzahlen als besonders aussagekräftig und 
steuerungsrelevant herausgestellt. Diese Schlüsselkennzahlen sind im gpa-Kennzahlenset zu-
sammengefasst. Wir erheben die Kennzahlen kontinuierlich in unseren Prüfungen, um den 
Städten eine aktuelle Standortbestimmung zu ermöglichen.  
Für Handlungsfelder, die wir in vorangegangenen Prüfungen untersucht haben, hat die 
gpaNRW in den aktuellen Prüfungen keinen Bericht erstellt. Analysen, Empfehlungen sowie 
Hinweise zu Konsolidierungsmöglichkeiten sind aus den vorangegangenen Prüfungsberichten 
bekannt oder übergreifend unter www.gpanrw.de in der Rubrik Prüfung veröffentlicht. Sofern wir 
das dargestellte Handlungsfeld aktuell geprüft haben, stehen Analysen sowie Feststellungen 
und Empfehlungen im jeweils genannten Teilbericht. 
In einigen Fällen verzichten wir in dieser Prüfungsrunde auf eine Fortschreibung der Kennzah-
len aus der letzten Prüfungsrunde. Gründe hierfür sind insbesondere Rechtsänderungen oder 
Pandemieauswirkungen, die die Kennzahlen zu stark beeinflussen. Dies betrifft die Handlungs-
felder Einwohnermeldeaufgaben, Personenstandswesen, Kfz-Zulassungen, Ausbildungsförde-
rung, Eingliederungshilfe, Öffentlicher Gesundheitsdienst79, Schulen Flächenmanagement, 
Schülerbeförderung, Sport Flächenmanagement und Friedhofswesen.  
Bei der Grunddatenerhebung und den Kennzahlenberechnungen hat die gpaNRW Plausibili-
tätsprüfungen durchgeführt. Damit ist die Validität der Daten und die interkommunale Vergleich-
barkeit der Kennzahlenwerte sichergestellt. Hierzu dienen auch die mit den Verantwortlichen 
der Städte geführten Gespräche.  
Die Definitionen der Grunddaten und Kennzahlen stellt die gpaNRW den Städten zur Verfü-
gung. So können sie die Kennzahlen auch außerhalb der Prüfung fortschreiben. Die Städte 
können sie für die strategische und operative Steuerung nutzen und sie in die Haushaltspläne 
und Jahresabschlüsse integrieren.  
Unter www.gpanrw.de steht das gpa-Kennzahlenset der kreisfreien Städte mit interkommunalen 
Vergleichswerten zum Download zur Verfügung. 
 
79 Die aktuellen Prüfungsinhalte weichen von denen der letzten Prüfungsrunde ab, so dass d ie damaligen Kennzahlen nicht fortgeschrie-
ben werden.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
Seite 309 von 316 
10.2 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 
Das gpa-Kennzahlenset enthält aus den aktuellen Prüfungen der kreisfreien Städte - gegliedert 
nach den Handlungsfeldern - 
 die Werte der jeweiligen Stadt,  
 die interkommunalen Vergleichswerte, 
 die Anzahl der Vergleichswerte, 
 das Vergleichsjahr für den interkommunalen Vergleich sowie 
 die Angabe zum Teilbericht sofern die gpaNRW das Handlungsfeld aktuell geprüft hat. 
Sofern die gpaNRW die Kennzahlen bereits in einer vorangegangenen Prüfung erhoben hat, 
enthält die Übersicht auch diese Werte. Bei manchen Kennzahlen haben sich zwischenzeitlich 
die Grunddatendefinitionen geändert. Ebenso haben wir in dieser Prüfungsrunde einige Kenn-
zahlen erstmals erhoben. In beiden Fällen bilden wir nur die aktuellen Kennzahlenwerte ab und 
geben in der Spalte für Vorjahre den Hinweis „keine Angabe (k. A.)“. Der Zusatz „k. A.“ deutet 
für die Vorjahre somit nicht automatisch auf eine mangelnde Datenlieferung der kreisfreien 
Stadt hin. 
Die Stadt soll ihre Kennzahlenwerte gut einordnen können. Deshalb stellen wir im gpa-Kenn-
zahlenset folgende Vergleichswerte dar:  
 die Extremwerte, also das Minimum und Maximum sowie 
 drei Viertelwerte.  
Die Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste 
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber 
liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen 
Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der 
dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent 
darüber liegen. 
Die Kennzahlenwerte des interkommunalen Vergleichs und die zugehörigen Werte der Stadt 
basieren auf den jeweils aktuellsten vorliegenden Daten. Abhängig von den benötigten Grund-
daten lagen während der Prüfung unterschiedliche Datenstände vor. Für jede Kennzahl ist des-
halb das Jahr des interkommunalen Vergleichs angegeben.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
Seite 310 von 316 
10.3 gpa-Kennzahlenset 
gpa-Kennzahlenset Münster 
Handlungsfelder/Kennzahlen Münster 
2017/2018  
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Me-
dian) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Ver-
gleichs-
jahr 
Teilbericht 
Haushaltssituation 
Jahresergebnis je EW* in Euro  30,03 -115 -115 30,61 88,74 230 468 22 2023 Finanzen 
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 21,08 19,14 -35,34 2,61 14,76 26,26 64,44 22 2023 Finanzen 
Eigenkapitalquote 2 in Prozent 56,35 47,47 -20,35 19,84 33,46 42,05 76,80 22 2023 Finanzen 
Gesamtverbindlichkeiten Konzern 
je EW in Euro 4.058 5.717 3.699 6.074 7.320 8.533 13.271 18 2022 Finanzen 
Saldo aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit je EW in Euro 99,28 172 -388 -3,18 116 299 569 22 2023 Finanzen 
Zahlungsabwicklung 
Einzahlungen je Vollzeit-Stelle 
Zahlungsabwicklung 25.842 24.194 23.730 27.522 35.426 39.142 63.379 21 2023 ./. 
Ungeklärte Zahlungseingänge je 
10.000 Einzahlungen 2,20 5,32 3 15 41 82 481 21 2023 ./. 
Bestand Vollstreckungsforderun-
gen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 1.647 1.614 546 1.539 2.000 2.989 4.969 20 2023 ./. 
Abgewickelte Vollstreckungsforde-
rungen je Vollzeit-Stelle Vollstre-
ckung 
3.367 3.543 1.337 1.752 2.269 2.698 3.701 20 2023 ./.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
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Handlungsfelder/Kennzahlen Münster 
2017/2018  
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Me-
dian) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Ver-
gleichs-
jahr 
Teilbericht 
Informationstechnik (IT) 
IT-Kosten je Arbeitsplatz mit IT-
Ausstattung in Euro k. A. 5.180 3.948 5.493 5.887 6.469 8.081 23 2023 Informations-
technik 
Schulen Bewirtschaftung 
Aufwendungen Gesamtreinigung je 
qm Reinigungsfläche in Euro k. A. 14,68 7,64 12,70 15,49 18,03 23,31 19 2023 ./. 
Aufwendungen Eigenreinigung je 
qm Reinigungsfläche in Euro k. A. 17,20 11,23 18,04 19,06 23,66 38,38 18 2023 ./. 
Aufwendungen Fremdreinigung  je 
qm Reinigungsfläche in Euro k. A. 14,11 6,21 10,55 13,31 15,51 16,71 18 2023 ./. 
Anteil Eigenreinigung an Gesamt-
reinigung in Prozent k. A. 18,43 0,00 5,77 19,46 66,82 100 21 2023 ./. 
Aufwendungen Hausmeister-
dienste je qm Bruttogrundfläche in 
Euro 
10,06 7,94 1,41 7,87 8,60 9,81 12,77 19 2023 ./. 
Wärmeverbrauch je qm Brutto-
grundfläche in kWh k. A. 64,92 62,84 82,95 91,07 109 137 21 2023 ./. 
Stromverbrauch je qm Bruttogrund-
fläche in kWh k. A. 12,68 10,87 13,54 15,22 16,37 18,27 21 2023 ./. 
Wasserverbrauch je qm Brutto-
grundfläche in Liter k. A. 151 106 154 168 212 439 20 2023 ./. 
Schulsekretariate 
SuS** je Vollzeit-Stelle Schulsekre-
tariate Grundschulen k. A. 362 358 470 545 607 751 22 2023 ./. 
SuS je Vollzeit-Stelle Schulsekreta-
riate weiterführende Schulen k. A. 610 473 565 610 626 708 22 2023 ./.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
Seite 312 von 316 
Handlungsfelder/Kennzahlen Münster 
2017/2018  
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Me-
dian) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Ver-
gleichs-
jahr 
Teilbericht 
Wohngeld 
Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld 711 1.234 315 511 673 782 1.382 23 2023 ./. 
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII  
Fälle je Vollzeit-Stelle Hilfen nach 
dem 3. und 4. Kapitel SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen 
k. A. 168 150 169 200 237 407 22 2023 ./. 
Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle 
Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel 
SGB XII außerhalb von Einrichtun-
gen 
320 181 172 189 214 280 455 22 2023 ./. 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II  
Transferaufwendungen für Unter-
kunft und Heizung nach dem SGB 
II je Leistungsbezieher in Euro 
2.691 3.252 2.551 2.738 2.933 3.105 3.568 22 2023 ./. 
Transferaufwendungen für einma-
lige Leistungen nach § 24 Abs. 3 
SGB II je Leistungsbezieher in 
Euro 
48,75 53,94 31,90 40,82 47,66 56,27 85,30 22 2023 ./. 
Hilfe zur Erziehung 
Fehlbetrag HzE je EW unter 21 
Jahre in Euro 617 1.074 1.046 1.136 1.264 1.419 1.905 20 2023 Hilfe zur Er-
ziehung 
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 
bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE)  26,27 30,39 25,98 33,85 35,68 38,22 51,08 22 2023 Hilfe zur Er-
ziehung 
Aufwendungen HzE je Hilfefall in 
Euro 26.518 35.162 23.991 30.873 31.482 32.714 39.501 22 2023 Hilfe zur Er-
ziehung 
Anteil ambulante Hilfefälle an den 
Hilfefällen HzE in Prozent 54,24 59,10 47,58 54,57 59,21 63,48 73,60 22 2023 Hilfe zur Er-
ziehung

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
Seite 313 von 316 
Handlungsfelder/Kennzahlen Münster 
2017/2018  
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Me-
dian) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Ver-
gleichs-
jahr 
Teilbericht 
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII 
an den stationären Hilfefällen HzE 
in Prozent 
43,82 51,13 29,93 38,88 42,56 48,50 57,40 22 2023 Hilfe zur Er-
ziehung 
Tagesbetreuung für Kinder 
Fehlbetrag Tagesbetreuung für 
Kinder je EW von 0 bis unter 6 
Jahre in Euro 
3.356 4.247 1.868 3.555 3.874 4.206 5.926 19 2023 ./. 
Verhältnis Elternbeiträge zu den 
Aufwendungen Tageseinrichtungen 
für Kinder (Elternbeitragsquote) in 
Prozent  
14,40 12,77 6,61 9,72 10,57 11,56 12,77 18 2023 ./. 
Fehlbetrag Tagesbetreuung für 
Kinder in Kindertageseinrichtungen 
je Platz in Euro 
4.342 5.458 2.380 4.649 5.105 5.513 6.642 19 2023 ./. 
Kinder- und Jugendarbeit 
Fehlbetrag Kinder- und Jugendar-
beit je EW von 6 bis unter 21 Jahre 
in Euro 
303 447 112 162 193 243 588 22 2023 ./. 
Spiel- und Bolzplätze 
Fläche je EW unter 18 Jahre in qm 12,79 10,41 5,52 9,01 10,50 11,72 16,11 22 2023 ./. 
Aufwendungen je qm in Euro 5,52 7,52 2,86 5,12 5,89 7,00 11,25 19 2023 ./. 
Vermessungs- und Katasterwesen 
Aufwendungen Vermessungs- und 
Katasterwesen je EW in Euro 24,33 23,68 13,00 19,50 22,40 26,07 34,44 22 2023 ./. 
Aufwendungen Vermessungs- und 
Katasterwesen je ha in Euro 252 251 185 304 438 590 1.030 22 2023 ./.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
Seite 314 von 316 
Handlungsfelder/Kennzahlen Münster 
2017/2018  
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Me-
dian) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Ver-
gleichs-
jahr 
Teilbericht 
Übernommene Teilungsvermes-
sungen je Vollzeit-Stelle Vermes-
sungs- und Katasterwesen 
31 10,83 10,83 18,70 28,00 37,46 52,00 22 2023 ./. 
Durch Teilungsvermessungen neu 
gebildete Flurstücke je Vollzeit-
Stelle Vermessungs- und Kataster-
wesen 
172 44,35 43,84 58,12 96,00 154 310 22 2023 ./. 
Übernommene Gebäudeobjekte je 
Vollzeit-Stelle Vermessungs- und 
Katasterwesen 
510 41,34 41,34 129 339 385 585 22 2023 ./. 
Bauaufsicht 
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbear-
beitung Bauaufsicht inkl. Baubera-
tung 
k. A. 38 31 44 56 64 148 23 2023 Bauaufsicht 
Anteil zurückgenommener Bauan-
träge an den Bauanträgen in Pro-
zent 
4,64 8,99 5,00 9,13 11,48 14,99 29,43 23 2023 Bauaufsicht 
Gesamtlaufzeit Bauanträge (nor-
males Genehmigungsverfahren) in 
Kalendertagen 
k. A. 185 86 135 171 249 462 21 2023 Bauaufsicht 
Gesamtlaufzeit Bauanträge (ver-
einfachtes Genehmigungsverfah-
ren) in Kalendertagen 
k. A. 192 73 121 172 208 305 21 2023 Bauaufsicht 
Verkehrsflächen 
Anlagenabnutzungsgrad in Prozent  
gpa-Richtwert: 50 Prozent 
./. 
56,80 62,28 41,59 54,60 62,28 81,66 98,25 17 2023

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
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Handlungsfelder/Kennzahlen Münster 
2017/2018  
Münster 
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Me-
dian) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Ver-
gleichs-
jahr 
Teilbericht 
Unterhaltungsaufwendungen je qm 
in Euro 
gpa-Richtwert: 1,30 Euro je qm 
./. 
1,01 1,12 0,69 0,81 0,94 1,08 1,63 16 2023 
Reinvestitionsquote in Prozent 
gpa-Richtwert: 100 Prozent 
./. 
40,72 27,43 16,75 34,73 44,68 58,03 114 18 2023 
Straßenbeleuchtung 
Unterhaltungsaufwendungen Stra-
ßenbeleuchtung je Leuchtenstand-
ort in Euro 
160 172 38,00 103 139 163 264 21 2023 ./. 
Stromverbrauch Straßenbeleuch-
tung je Leuchtenstandort in kWh  181 150 113 214 254 295 431 21 2023 ./. 
Straßenbegleitgrün 
Fläche je EW in qm 3,24 3,21 1,84 2,94 4,04 5,58 10,63 21 2023 ./. 
Aufwendungen je qm in Euro k. A. 3,05 1,13 1,85 2,98 4,06 6,01 18 2023 ./. 
Park- und Gartenanlagen 
Fläche je EW in qm 12,16 12,37 5,78 9,34 11,61 14,01 27,65 22 2023 ./. 
Aufwendungen je qm in Euro 1,03 1,10 0,71 1,02 1,50 2,18 4,36 18 2023 ./. 
* Einwohnerin bzw. Einwohner 
** Schülerinnen und Schüler

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03378 
Seite 316 von 316 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Shamrockring 1, Haus 4, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t  0 23 23/14 80-0 
f  0 23 23/14 80-333 
e  info@gpa.nrw.de 
DE-e Poststelle@gpanrw.de-mail.de 
i  www.gpa.nrw.de 
 



Anlage 1-zur-V-0370-2026-Stellungnahmen-Feststellungen-und-Empfehlungen-GPA

45332 Zeichen

Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
E1.1
Die Stadt sollte gesamtstädtische Mindeststandards für die 
Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in einer 
Dienstanweisung regeln und den dezentralen 
Organisationseinheiten Arbeitshilfen bereitstellen. Sie kann 
dafür auf gute Ansätze einzelner dezentraler 
Organisationseinheiten zurückgreifen.
Die Regelung von Mindeststandards für die Kernverwaltung 
zur Durchführung von Wirtschafttlichkeitsuntersuchungen im 
Sinne von § 13 Abs. 1 KomHVO in einer Dienstanweisung 
und die Bereitstellung von Arbeitshilfen für die dezentralen 
Organisationseinheiten werden geprüft. 
E1.2
Die Stadt Münster sollte Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 
KomHVO NRW festlegen, oberhalb derer ein 
Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend durchzuführen ist, 
um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
In diese Prüfung wird die Festlegung von Wertgrenzen 
einbezogen.
F2
Die Ermächtigungsübertragungen der Stadt Münster sind seit 
der letzten Prüfung weiter angestiegen. Im interkommunalen 
Vergleich sind diese vergleichsweise hoch. Daraus resultierte, 
dass Münster zeitweise einen Großteil der fortgeschriebenen 
investiven Ansätze nicht wie geplant verausgaben konnte.
E2
Die Stadt Münster sollte bei der zukünftigen 
Haushaltsplanung weiterhin verstärkt die Planung der 
Investitionsauszahlungen anhand der Vorgaben des § 13 Abs. 
2 KomHVO NRW überprüfen. Daneben sollte sie restriktiver 
mit Ermächtigungsübertragungen umgehen.
Ermächtigungen für Baumaßnahmen mit einem 
Investitionsvolumen von mehr als 2,0 Mio. Euro werden erst in 
den Haushaltsplan aufgenommen, wenn die in § 13 Abs. 2 
KomHVO aufgeführten Unterlagen vorliegen.
Die Prüfung der Ermächtigungsübertragungen im investiven 
Bereich beinhaltet auch die Möglichkeit einer erneuten 
Veranschlagung zu einem späteren Zeitpunkt.
F3
Die Stadt Münster hat grundlegende Vorgaben für das Zins- 
und Schuldenmanagement für den Kernhaushalt 
festgeschrieben. Zudem übernimmt die Stadt für große Teile 
des Beteiligungsportfolios die Abwicklung der Kredite. Die 
Festlegung des konkreten Handlungsrahmens sowie die 
Überwachung der Kredit- geschäfte sind Aufgabe eines 
eingerichteten Portfoliobeirates.
E3
Die Stadt Münster sollte im Hinblick auf die 
Beteiligungssteuerung evaluieren, ob die Ausweitung einiger 
grundsätzlicher Regelungen auf den Konzern politisch gewollt 
und sinnvoll sind. Risiken für den Kernhaushalt können so 
reduziert werden.
Die im Rahmen der Konzernfinanzierung gewährten Kredite 
werden bereits heute regelmäßig geprüft. Dabei werden 
auch die Investitions- und Liqudititätsplanungen bzw. die 
realisierten Mittelabflüsse der Beteiligungen betrachtet. Eine 
weitere Ausdehnung dieses Monitorings bzw. die Aufnahme 
zusätzlicher Regelungen wird geprüft.
F4
Das Berichtswesen der Stadt Münster für die politischen 
Entscheidungsträger beschränkt sich auf zuletzt 
unregelmäßige und späte Ausschussvorlagen. Die 
wesentlichen Informationen für das jährlich angedachte 
Berichtswesen liegen der Stadt u. a. in Form von Protokollen 
aus den Portfoliobeiratssitzungen vor.
E4
Die Stadt Münster sollte die kommunalen 
Entscheidungstragenden rechtzeitig über die Entwicklung des 
Kreditportfolios informieren. Vor dem Hintergrund der 
steigenden Steuerungsrelevanz sollte die Stadt eruieren, ob 
die Bereitstellung weiterer ohnehin vorliegender Informationen 
sinnvoll ist.
Mit den Vorlagen zur Entwicklung des Schuldenportfolios 
informiert die Verwaltung regelmäßig nicht nur über die 
Veränderungen bei den längerfristigen Krediten, sondern 
auch bei den Liquiditätskrediten. Die Vorlagen haben in der 
Vergangenheit jedes einzelne Haushaltsjahr analysiert, dies 
ist auch für die Zukunft geplant. Daneben bieten der 
Haushaltsplan (Vorbericht) und der Jahresabschluss 
(Anhang) weitere Informationen über die Entwicklung des 
Kreditportfolios.
E5.1
Die Stadt Münster sollte grundlegende Vorgaben zum 
Umgang mit Fördermitteln und deren Akquise formulieren. 
Die Prüfung von möglichen Förderfähigkeiten sollte generell 
festgeschriebener und standardisierter Bestandteil in jeder 
Planung sein.
Die Einführung eines zentralen Fördermittelmanagements 
ist Bestandteil des Projektes zur Finanzstabilität. 
Eine der Aufgaben des zentralen Fördermittelmanagements 
wird die Formulierung von Vorgaben im Umgang mit 
Fördermitteln und deren Akquise sein.
E5.2
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln sollte insbesondere 
vor dem Hintergrund der negativen Entwicklung der 
Haushaltssituation verstärkt von notwendigen Bedarfen 
abhängig gemacht werden.
Eine Zielsetzung des zentralen Fördermittelmanagements 
wird es sein, die Akquise von Fördermitteln auf notwendige 
Investitionen zu beschränken.
E6.1
Die Stadt Münster sollte eine zentrale Datei oder Datenbank 
einrichten, in der sie die wesentlichen Informationen aller 
Förderprojekte einpflegt. Diese würde die ordnungsgemäße 
Abwicklung der Förderbestimmungen und einen 
personenunabhängigen Wissensstand zu den Förder-
projekten unterstützen.
Der Rat hat die Einführung eines zentralen 
Fördermittelmanagements im März 2026 beschlossen (vgl. 
Vorlage V/0197/2026, Anlage 5, Nr. 12) und damit die 
Feststellung der gpa aufgegriffen.
Die Einrichtung einer Datenbank wird im Zuge der 
Einführung des zentralen Fördermittelmanagements 
geprüft.
E6.2
Die Entscheidungsträger wie Verwaltungsleitung, 
Fachausschüsse und der Rat sollten regelmäßig und 
standardisiert über den Stand aller wichtiger Förderprojekte 
informiert werden.
Die regelmäßige und standardisierte Information der 
Entscheidungsträger über den Stand aller wichtigen 
Förderprojekte wird geprüft.
Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
E1.1
Die Stadt Münster sollte zum Erreichen ihrer Klimaschutz-
ziele ein betriebliches Mobilitätskonzept erstellen. Darin sollte 
sie die bereits entwickelten Maßnahmen berücksichtigen und 
Ergänzungen vornehmen. die erarbei teten Maßnahmen 
sollte sie verbindlich in einem Umsetzungsplan festlegen.
In Umsetzung. Entwurf ist derzeit in Abstimmung. Aufgrund 
aktueller Maßnahmen - die auch im Kontext mit dem 
Mobilitätskonzept stehen bzw. Teilmaßnahmen darstellen -  
hat sich die Fertigstellung verzögert.
E1.2
Die Stadt Münster sollte das zentral eingerichtete betriebliche 
Mobilitätsmanagement (BMM) bei allen Angelegenheiten der 
betrieblichen Mobilität beteiligen, um die betrieblichen 
Mobilitätsziele zu koordinieren und deren Umsetzung 
dauerhaft sicherzustellen.
Wird weitestgehend bereits praktiziert. Bekanntheitsgrad des 
BMM muss noch gesteigert werden.
Vorschlag der Verwaltung
F5
2. Mobilitätsmanagement
Handl.
-feld
Lfd
. 
Nr.
Feststellung
Betriebliche Mobilität
Lfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt. Empfehlung GPA
Pkt.
Haushalt und Finanzen 
Empfehlung GPA
Vorschlag der Verwaltung
1. Haushaltssteuerung/Finanzen
F6
Die Fördermittelbewirtschaftung obliegt in Münster den 
dezentralen Organisationseinheiten. Ein ganzheitliches und 
zentrales Fördermittelcontrolling sowie Berichtswesen würde 
zusätzlich unterstützend dazu beitragen, auch künftig 
Rückforderungen zu vermeiden.
Handl.
-feld
Die Stadt Münster führt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in 
den dezentralen Organisationseinheiten durch. 
Festgeschriebene gesamtstädtische Vorgaben, Standards 
und Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gibt 
es nur vereinzelt, allerdings gute Ansätze und Prozesse in 
einigen Bereichen der Verwaltung.F1
Strategische Vorgaben und Ziele sowie festgeschriebene 
interne Richtlinien gibt es in Münster für die 
Fördermittelakquise nicht. Die Fördermittelakquise ist 
grundsätzlich dezentral organisiert. Eine Standardisierung des 
Prozesses würde die Fördermittelakquise der Stadt 
unterstützen.
Die Stadt Münster hat bereits umfassende Konzepte 
entwickelt, die eine klimafreundliche Mobilität fördern. Obwohl 
es keinen verbindlichen Umsetzungsplan gibt, sind bereits 
einige Maßnahmen umgesetzt. Für das betriebliche 
Mobilitätsmanagement liegen Teilkonzepte vor. Weitere 
Optimierungspotenziale bestehen beim Berichtswesen und 
einer zentralen Koordination.
F1

Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Vorschlag der VerwaltungLfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt. Empfehlung GPAHandl.
-feld
E1.3
Die Stadt Münster sollte den Einsatz von Fachsoftware 
prüfen, die sie bei der Umsetzung des betrieblichen 
Mobilitätsmanagements unterstützt.
Wird geprüft im Rahmen der Finanzstabilität.
E1.4
Die Stadt Münster sollte für ihr betriebliches Mobilitäts-         
management Grundzahlen erheben und Kennzahlen bilden. 
Sie sollte die Daten als Indikator für die Zielerreichung und 
notwendige Steuerungsmaßnahmen nutzen.
Teilweise umgesetzt/wird vorbereitet und im Mobilitätskonzept 
(siehe E1.1) verankert. Set kann bei Bedarf erweitert werden.
E1.5
Die Stadt Münster sollte ein regelmäßiges Berichtswesen über 
den Umsetzungsstand der Maßnahmenpakete zum 
betrieblichen Mobilitätsmanagement einführen.
Wird nach Etablierung der Kennzahlen eingeführt.
E1.6
Die Stadt Münster sollte eine erneute Mitarbeitenden-
befragung zum Thema betriebliche Mobilität durchführen und 
die Erkenntnisse für ein betriebliches Mobilitätskonzept 
nutzen.
In Vorbereitung. Durchführung H1/2026 vorgesehen.
F2
Die Stadt Münster fördert reduzierte Mobilität mit einer 
eigenen Dienstvereinbarung zur Telearbeit beziehungsweise 
mobilen Arbeit. Sie verringert so erforderliche Fahrten zu 
Dienststellen. Mit dem Projekt „Arbeitswelt. Zukunft.“ verfolgt 
Münster das Ziel, ein modernes und effektives Arbeitsumfeld 
zu schaffen und Büronutzung zu optimieren. Die tatsächliche 
Nutzung von Telearbeit und mobiles Arbeiten erhebt die Stadt 
noch nicht.
E2
Die Stadt Münster sollte die tatsächliche Nutzung der 
Telearbeit und mobiler Arbeit erfassen und für Prognosen bei 
der Planung zukünftiger Arbeits- beziehungsweise 
Desksharingplätze berücksichtigen.
Unter stetigem Bemühen, die Datenqualität zu verbessern, 
werden bereits gegenwärtig Erhebungen zur tatsächlichen 
Nutzung von Telearbeit und mobiler Arbeit der Planung 
räumlicher Bedarfe als einer der wesentlichen (quantitativen) 
Faktoren zugrunde gelegt und um die (qualitative) Prüfung 
etwaiger individueller Anforderungen ergänzt.
F3
Im Zuge der Abrechnung von Dienstreisen in der Stadt 
Münster hat die Nutzung des ÖP(N)V einen hohen 
Stellenwert. Dazu tragen auch die internen Vorgaben bei, die 
eine klimafreundliche Abwicklung vorschreiben. Das Dienst 
reisemanagement wickelt die Stadt weitgehend digital ab, 
allerdings noch nicht medienbruchfrei. Die Stadt Münster 
beabsichtigt, die Bildung von Fahrgemein schaft mit einer 
digitalen Plattform zu unterstützen.
E3
Die Stadt Münster sollte die Voraussetzungen schaffen, um 
das Dienstreisemanagement vollständig digital und 
medienbruchfrei abwickeln und auswerten zu können.
Gerade in Planung. Umsetzung voraussichtlich in 2026.
E4.1
Die Stadt Münster sollte den Fahrzeugbestand einschließlich 
relevanter Daten in Bezug auf eine klimafreundliche Mobilität 
erfassen und bewerten.
Erste Abfrage wurde durchgeführt. Soll zukünftig jeweils zum 
01.01. erhoben werden.
E4.2
Die Stadt Münster sollte Fahrzeugpools bilden. Die 
Auslastung sollte sie durch weitere Analysen ermitteln und 
den Bestand entsprechend anpassen.
Ergebnisse der Fuhrparkabfrage werden ausgewertet und 
Rückschlüsse getroffen. Umsetzung angestrebt.
E5.1
Die Stadt Münster sollte ihre Dienststellen auf notwendige 
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für 
Fahrradfahrende prüfen.Sie sollte ein Gesamtkonzept für ihre 
Dienststellen entwickeln
Teil des Mobilitätskonzepts. Schaffung weiterer 
Fahrradparkplätze und Aufstellung weiterer 
Fahrradservicestationen anvisiert. Teilweise bereits umgesetzt 
(Stadthaus 1 und 3).
E5.2 Die Stadt Münster sollte den Bestand an Dienstfahrrädern 
erfassen und gegebenenfalls bedarfsgerecht anpassen.
Ist angestrebt. Soll 2026 erfasst werden.
Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
F1
Das langjährige IT-Betriebsmodell der Stadt Münster bietet 
einen guten Rahmen für die Bereitstellung von Informations-
Technik. In der Praxis nutzt die Stadt ihre Möglichkeiten 
allerdings weiterhin noch nicht voll aus, insbesondere wegen 
der verbesserungswürdigen IT-Gesamtsteuerung. Sehr positiv 
ist allerdings, dass die Verantwortlichen bereits an 
grundlegenden Optimierungen arbeiten und sich die Stadt 
Münster damit auf einem sehr guten Weg befindet.
E1
Die Stadt Münster sowie die citeq als ihr IT-Hauptdienstleister 
sollten ihre gemeinsamen Anstrengungen zur grundlegenden 
Verbesserung der Steuerungssituation unbedingt fortführen.
Das Projekt zur Neugestaltung der Prozesse und 
organisatorischen Zuordnung der IT-Steuerung wird 
konsequent fortgesetzt und wird im Laufe des Jahres 2026 
weitgehend abgeschlossen sein.
F2 
Die Stadt Münster steht bei der Auseinandersetzung mit 
Chancen und Risiken der künstlichen Intelligenz noch sehr 
am Anfang. E2
Die Stadt Münster sollte ihre aktuellen Bemühungen 
unbedingt fortführen und sich verstärkt mit den Möglichkeiten 
und Gefahren der künstlichen Intelligenz befassen.
Unter der Leitung der citeq hat eine Projektruppe 
Lösungsansätze für den Einsatz von KI entwickelt. Die 
Umsetzung erfolgt in 2026 mit Priorität auf Maßnahmen, die 
auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit wirksam sind.
F3
Die Stadt Münster erreicht bei den von der gpaNRW 
ausgewählten Verwaltungsleistungen ein insgesamt 
schwaches Digitalisierungsniveau, das jedoch maßgeblich 
durch den internen Ablauf bei der Urlaubsgewährung 
beeinträchtigt wird. Wie bei allen Städten bestehen auch in 
Münster bei der medienbruchfreien internen Verarbeitung 
einige Verbesserungsmöglichkeiten.
E3
Auch die Stadt Münster sollte ihre Aufmerksamkeit und die 
verfügbaren Ressourcen wesentlich stärker auf eine 
weitestgehend medienbruchfreie Bearbeitung innerhalb ihrer 
Verwaltungsprozesse richten.
Die Stadt Münster hat in 2025 die e-Personalakte eingeführt 
und wird im Jahr 2026 ein Projekt zur Optimierung und 
Digitalisierung ihrer HR-Prozesse aufsetzen. Mit diesem 
Projekt werden zahlreiche interne Prozesse angeglichen.
Empfehlung GPA
Vorschlag der Verwaltung
IT in der Kernverwaltung 
2. Mobilitätsmanagement3. Informationstechnik
Handl.
-feld
Lfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt.
Die Stadt Münster hat bereits umfassende Konzepte 
entwickelt, die eine klimafreundliche Mobilität fördern. Obwohl 
es keinen verbindlichen Umsetzungsplan gibt, sind bereits 
einige Maßnahmen umgesetzt. Für das betriebliche 
Mobilitätsmanagement liegen Teilkonzepte vor. Weitere 
Optimierungspotenziale bestehen beim Berichtswesen und 
einer zentralen Koordination.
F1
F4
Im Zuge der Abrechnung von Dienstreisen in der Stadt 
Münster hat die Nu zung des ÖP(N)V einen hohen 
Stellenwert. Dazu tragen auch die interne Vorgaben bei, die 
eine klimafreundliche Abwicklung vorschreiben. Das 
Dienstreisemanagement wickelt die Stadt weitgehend digital 
ab, allerdings noch nicht medienbruchfrei. Die Stadt Münster 
beabsichtigt, die Bildung von Fahrgemeinschaften mit einer 
digitalen Plattform zu unterstützen.
Die Fahrradstadt setzt schon sehr erfolgreich das 
Fahrradleasing um. Von der allgemeinen guten Infrastruktur 
für Fahrradfahrende in Münster profitieren auch die 
Mitarbeitenden der Stadt. Den Bestand an Dienstfahrrädern 
hat die Stadt noch nicht erfasst.
F5

Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Vorschlag der VerwaltungLfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt. Empfehlung GPAHandl.
-feld
F4
Die Stadt Münster hat sich beim Prozessmanagement 
gegenüber der letzten überörtlichen Prüfung durch die 
gpaNRW verbessert. Mittlerweile liegt sie im Mittelfeld, was 
die Anforderungen an ein systematisches 
Prozessmanagement angeht. Während sie beim 
strategischen Rahmen sowie der operativen Ausge staltung 
bereits auf einem guten Weg ist, nutzt sie die sich daraus 
ergebenden Steuerungsmöglichkeiten allerdings noch nicht 
konsequent für sich aus.
E4
Die Stadt Münster sollte typische Tätigkeiten des dezentralen 
Prozessmanagements verbindlich in ihrer Organisation 
verankern. Zudem sollte die Stadt systematischer die 
Steuerungsmöglichkeiten nutzen, die sich aus dem 
Prozessmanagement ergeben. Außerdem sollte sie das 
Potenzial von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz 
systematisch bei ihren Prozessoptimierungen berücksichtigen.
Die Stadt Münster erweitert aktuell die Reichweite und die 
Inhalte des zentralen Prozessmanagements.Die 
Verbindlichkeit steigt durch die Gründung einer neuen 
Fachstelle, die sich im Schwerpunkt dem 
Verwaltungsmanagement widmet und das zentrale 
Prozessmanagement stärkt, so dass diese in der 
dezentralen Umsetzung unterstützen kann. Über eine 
Festlegung in der in Arbeit befindlichen 
Digitalisierungsstrategie werden Digitalisierung und KI 
systematisch in allen Optimierungen berücksichtigt.
F5
Die Rahmenbedingungen für das Prüfen der sowie mit IT sind 
in der Stadt Münster abermals äußerst schwierig. Weiterhin 
bedeuten die sehr geringen personellen Kapazitäten, dass 
größtenteils lediglich einige pflichtige Aufgaben der IT-
Prüfung wahrgenommen werden können. Hinzu kommt, dass 
keinerlei Unterstützung durch Dritte besteht. Möglichkeiten, 
um über die pflichtigen Aspekte hinaus prüfen oder sogar 
beratend Projekte begleiten zu können, bestehen dadurch 
kaum.
E5
Die Stadt Münster sollte die personelle Situation für IT-
Prüfungen sowie - Beratungen im Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision grundlegend 
verbessern. Zudem sollte die Stadt prüfen, ob für sie eine 
interkommunale Unterstützung in Frage kommt.
Das AWR hat bereits erste Maßnahmen getroffen, um die 
notwendigen Fachkenntnisse in die Prüfung zu bekommen. 
Es ist mittelfristig geplant bis zu 3 Köpfe zu einem/einer CISA 
fortzubilden. Das Fortbildungskonzept ist verwaltungsintern 
bereits abgestimmt worden
Das Fortbildungskonzept steht nunmehr zur Umsetzung an.
F6
Die IT-Kosten der Stadt Münster sind niedrig. Ähnlich zur 
letzten überörtlichen Prüfung durch die gpaNRW sind keine 
wesentlichen Einsparmöglichkeiten erkennbar. Es besteht 
vielmehr das Risiko, dass sich dies auf die nötige digitale 
Transformation der Stadt Münster auswirken könnte
E6
Damit die Stadt Münster den steigenden Anforderungen an 
die Digitalisierung langfristig gerecht werden kann sollte sie ihr 
niedriges Kostenniveau verstärkt in den Blick nehmen.
Die Stadt Münster bekennt sich zur Bedeutung der 
Digitalisierung. Sie entwickelt das finanzielle Budget für 
Digitalisierung im Rahmen des Machbaren weiter. Priorität 
müssen auch hier Digitalisierungsmaßnahmen haben, die zu 
finanzielle Einsparungen führen.
Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft 
F1
Die Stadt Münster hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket 
ausgearbeitet. Im Weiteren sind die notwendigen 
Maßnahmen realistisch zu beziffern und in den kommenden 
Haushalten zu berücksichtigen.
E1
Die Stadt Münster sollte den notwendigen Finanzmittelbedarf 
beziffern und die entsprechenden Mittel in ihrer Planung 
berücksichtigen.
Seit dem Jahr 2024 erstellt die Stadt Münster jedes Jahr das 
Klimacontrolling und legt dieses den politischen Gremien 
parallel zum Haushaltsplanentwurf vor. Das Klimacontrolling 
besteht aus drei Teilen. 1) eine jährliche Energie- und 
Treibhausgasbilanz über das Stadtgebiet Münster. 2) Ein 
aktueller Sachstandsbericht über die zentralen Maßnahmen 
aus den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung. 3) Eine 
Übersicht wo und wie viel Finanzmittel dafür im Haushalt 
eingestellt sind. Die Politik hat damit die Chance im Kontext 
der Haushaltsberatungen jährlich entsprechenden 
Anpassungen vorzunehmen.
F2
Die Stadt Münster schaffte durch eigene 
Klimaschutzbemühungen in den letzten Jahren eine spürbare 
Reduzierung der THG-Emissionen. Es stellt sich als sehr 
ambitioniert dar, die beschlossene THG-Neutralität bis zum 
Jahr 2030 zu erreichen.
E2
Die Stadt Münster sollte regelmäßig bewerten, ob das eigene 
ambitionierte Ziel der THG-Neutralität 2030 erreichbar ist. Ist 
dies nicht der Fall, sollte sie weitere Maßnahmen initiieren und 
die Zielsetzungen regelmäßig anpassen.
Die Stadt Münster wird das Ziel der vollständigen 
Klimaneutralität 2030 nicht erreichen. Diese Feststellung 
ändert aber nichts an der Dinglichkeit des Handlungsbedarfs 
im Hinblick auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Die 
wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen deutlich, dass diese 
Ziele eigentlich nicht verschoben werden können. Daher sind 
neue Klimaschutzziele nicht zielführend, sondern es ist 
erforderlich den Handlungsbedarf und Dringlichkeit allen 
Akteuren aus Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft, die zu 
diesem Ziel beitragen müssen, immer wieder sehr deutlich zu 
machen. Und um den Handlungsbedarf und dessen 
Dringlichkeit transparent darzustellen erstellt die 
Stadtverwaltung Münster jedes Jahr eine Energie- und 
Treibhausgasbilanz und weist darüber hinaus auch ein 
sogenanntes CO2-Restbudget aus.
Rechtmäßigkeit 
F1
Trotz ihrer guten Ermittlungsarbeit kann die Stadt Münster 
eine ordnungsbehördliche Bestattung nicht immer vermeiden, 
obwohl sie Bestattungspflichtige innerhalb der Bestattungsfrist 
ausfindig machen konnte.
E1
Die Stadt Münster sollte auf ihrer Internetseite allgemein 
sowie im Einzelfall gegenüber unwilligen 
Bestattungspflichtigen aktiv auf die drohende Durchführung 
eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gemäß § 19 Abs. 2 
BestG NRW hinweisen. Bei bestattungspflichtigen 
Angehörigen, die sich ohne triftigen Grund weigern, ihrer 
Bestattungspflicht nachzukommen, sollte die Stadt wie 
geplant ein Bußgeld festsetzen. Die Geldbuße sollte den 
wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den die betroffene Person 
aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat.
Die Empfehlung wird bereits umgesetzt.
3. Informationstechnik
Empfehlung GPA
Vorschlag der Verwaltung
Handl.
-feld
Lfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt.
5. Ordnungsbehördliche Bestattungen 4. Klimaschutz und Gebäudewirtschaft

Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Vorschlag der VerwaltungLfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt. Empfehlung GPAHandl.
-feld
F2 
Das Vollstreckungsverfahren der Stadt Münster bei 
ordnungsbehördlichen Bestattungen im Wege der 
Ersatzvornahme nach § 59 VwGO NRW entspricht nicht 
ausreichend den gesetzlichen Vorgaben des VwVG NRW. 
Grund ist, dass die Stadt Münster ihre Androhung der 
Ersatzvornahme entgegen § 63 Abs. 6 VwVG NRW nicht 
mittels einer der Zustellungsvarianten des 
Verwaltungszustellungsgesetzes NRW zustellt.
E2
Stadt Münster muss ihr Vorgehen bei der Androhung einer 
Ersatzvornahme zur Durchführung von ordnungsbehördlichen 
Bestattungen anpassen und den Bescheid gemäß § 63 Abs. 6 
VwVG NRW förmlich zustellen.
Die Empfehlung wird bereits umgesetzt.
F3
Die Stadt Münster erhebt nicht in allen Fällen eine 
Verwaltungsgebühr, wenn sie ihren 
Kostenerstattungsanspruch gegenüber Bestattungspflichtigen 
geltend macht. Der Verzicht auf die Erhebung einer 
Verwaltungsgebühr stellt einen Rechtsverstoß gemäß § 15 
Satz 1 VO VwVG NRW dar. 
E3
Stadt Münster muss bei durchgeführten 
ordnungsbehördlichen Bestattungen von den 
bestattungspflichtigen Angehörigen eine dem Einzelfall 
angemessene Verwaltungsgebühr gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 11 
VO VwVG NRW erheben.
Die Empfehlung wird bereits umgesetzt.
Personaleinsatz
F4
Die Stadt Münster setzt für die Sachbearbeitung der 
ordnungsbehördlichen Bestattungen einwohnerbezogen 
weniger Personal ein als die meisten kreisfreien Städte. 
Dadurch ist das Personal bei der Fallbearbeitung 
vergleichsweise sehr hoch belastet.
E4
Die Stadt Münster sollte die hohe Fallbelastung unter 
Berücksichtigung der bevorstehenden Personalfluktuation 
zum Anlass nehmen, um eine Stellenbemessung für die 
Aufgaben der ordnungsbehördlichen Bestattun gen 
vorzunehmen und den Personaleinsatz bedarfsgerecht 
anzupassen
Die Vorgabe wird in die laufenden Stellenplanberatungen 
eingebracht. Eine Aussage zur Umsetzung ist aufgrund der 
aktuell schwierigen Haushaltslage nicht möglich.
Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen
F1
Die Stadt Münster hat noch keinen vollständigen 
Katastrophenschutzplan aufgestellt, die Erstellung ist aber 
bereits geplant. Der aktuelle Umsetzungsstand entspricht 
nicht den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 
i.V.m. § 3 Abs. 7 des Gesetzes über den Brandschutz, die 
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. 
E1
Die Stadt Münster muss ihre vorhandenen Einzeldokumente 
zu einem formellen Katastrophenschutzplan 
zusammenführen. Anschließend sollte sie die wesentlichen 
Risiken im Rahmen der Katastrophenschutzplanung alle fünf 
Jahre vom Stadtrat beschließen lassen.
Empfehlung wurde umgesetzt (Katstrophenschutzbedarfsplan 
wurde mit V/0346/2025 politisch beschlossen).
Empfehlung wird geprüft (Risikokarten oder 
Gefährdungsmatrix für schnelle und intuitive Erfassung der 
Risikolage in GIS net).
F2
Die Stadt Münster hat bereits für einige Szenarien 
Bewältigungsstrategien entwickelt. Durch weitere Konzepte 
und Maßnahmenplanungen kann die Stadt ihre 
Krisenfestigkeit weiter verbessern.
E2
Die Stadt Münster sollte auch Vorkehrungen für ihre übrigen 
identidentifizierten Risiken treffen und schriftlich 
zusammenfassen
Empfehlung wurde umgesetzt (Risiken sind erfasst; s. 
KatSBPl S. 91 und S. 117 ff.).                                                  
                                     
F3
Die Stadt Münster hat bislang kein Konzept zur strukturierten 
Einbindung von Spontanhelfenden erstellt. E3
Die Stadt Münster sollte sich erneut mit der Thematik zur 
Einbindung von Spontanhelfenden befassen und ein 
umsetzungsreifes Konzept zur Einbindung von 
Spontanhelfenden für akute Krisensituationen erstellen
Empfehlung wird geprüft.
F4
Die Stadt Münster bereitet noch nicht jede Krise strukturiert 
nach. E4
Die Stadt Münster sollte künftig für jede Krisenlage die 
Abläufe und Vorgehensweisen strukturiert nachbereiten, 
schriftlich dokumentieren und bei Bedarf anpassen
Empfehlung wird geprüft                                                               
Ausstattung und Personal des Krisenstabes
F5
Die Stadt Münster hat grundsätzlich bereits geeignete 
Maßnahmen für einen Notbetrieb der IT getroffen. Die 
gpaNRW sieht aber noch Optimierungsmöglichkeiten. E5
Die Stadt Münster sollte wie geplant entsprechende 
Vorkehrungen treffen, um alle für den Krisenstab benötigten 
IT-Anwendungen zu identifizieren. Deren verlässliche 
Funktion sollte die Stadt auch unter Ausfall der Strom- und 
Kommunikationsversorgung sicherstellen.
Empfehlung wurde umgesetzt.
F6 
De Stadt Münster hat ihre Kraftstoffversorgung für die 
Netzersatzanlagen nicht vertraglich geregelt. Dadurch besteht 
im Falle eines länger andauernden Stromausfalls das Risiko, 
dass nicht ausreichend Kraftstoff zum Betrieb der 
Netzersatzanlagen zur Verfügung steht. Hier sieht die 
gpaNRW dringenden Handlungsbedarf.
E6
Eine umfassende Notstromversorgung auch bei einem länger 
andauernden Stromausfall sicherzustellen, sollte die Stadt 
Münster wie geplant einen verbindlichen Vertrag über die 
Kraftstoffversorgung abschließen.                                           
Empfehlung wird geprüft (Ein Vertragsabschluss wird 
angestrebt, der auch den Transport beinhaltet).
F7 
Stadt Münster deckt die Verpflegung des Krisenstabes durch 
die Feuerwehr ab. Allerdings gibt es kein 
Verpflegungskonzept für den Krisenstab. E7
Die Stadt Münster sollte ein umfassendes 
Verpflegungskonzept für ihren Krisenstab entwickeln, das die 
Versorgung für mehrere Tage sicherstellt und die 
Verantwortlichkeiten verbindlich regelt.
Empfehlung wurde umgesetzt (vergl. Stufenkonzept).
F8
Die Stadt Münster stellt durch ihre organisatorischen 
Maßnahmen sicher, dass sie grundsätzlich über ausreichend 
Personal verfügt, um alle Funktionen im Krisenstab auch für 
einen längeren Zeitraum mit fachkundigem Personal zu 
besetzen. Arbeitsplatzbeschreibungen für die 
Krisenstabsfunktionen hat die Stadt bislang noch nicht erstellt.
E8
Die Stadt Münster sollte für alle Krisenstabsmitglieder 
Arbeitsplatzbeschreibungen erstellen, damit alle Aufgaben 
konkret und verbindlich der jeweiligen Funktion im Krisenstab 
zugeordnet sind.
Empfehlung wird geprüft (Schulung der Mitglieder durch 
einmal jährliche Übungen soll verpflichtend angeordnet 
werden. Alarmierung und Information wird durch Einsatz 
neuer Technologien zukünftig weiter verbessert).
Pkt. Empfehlung GPA
Vorschlag der Verwaltung
6. Kommunales Krisenmanagement 5. Ordnungsbehördliche Bestattungen
Handl.
-feld
Lfd
. 
Nr.
Feststellung

Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Vorschlag der VerwaltungLfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt. Empfehlung GPAHandl.
-feld
F9
Da Übungen zu unterschiedlichen Krisenszenarien nur 
unregelmäßig stattfinden, ist das für den Krisenstab 
vorgesehene Personal der Stadt Münster nicht optimal auf 
mögliche Einsätze vorbereitet. Zudem hat die Stadt die Aus- 
und Fortbildung ihrer Krisenstabsmitglieder noch nicht 
konzeptionell abgesichert.
E9
Stadt Münster sollte für ihren Krisenstab ein eigenes 
zielgruppenspezifisches Aus- und Fortbildungskonzept 
erstellen. Auf dieser Basis sollte sie ihre Krisenstabsmitglieder 
künftig schulen und jährlich Praxisübungen mit simulierten 
Krisenszenarien durchführen.
Empfehlung wurde umgesetzt (neue Mitglieder nehmen an 
IdF NRW Basis Schulung teil).
Empfehlung wird geprüft (Die Schulung der Mitglieder durch 
einmal jährliche Übungen soll verpflichtend werden. Eine 
Erweiterung auch auf stellvertretende Mitglieder ist für das 
Jahr 2027 vorgesehen).
Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Wirtschaftlliche Jugendhilfe 
F1
Die Stadt Münster kann die einzelnen Kostenerstattungsarten 
nicht differenziert auswerten. Dies kann die Refinanzierung 
der Hilfen zur Erziehung grundsätzlich beeinträchtigen. E1
Die Stadt Münster sollte in ihrer Jugendamtssoftware 
Parameter für eine differenzierte Auswertung der einzelnen 
Kostenerstattungsarten hinterlegen.
Amt 51 wird dies mit dem IT-Anbieter prüfen. Falls eine 
Umsetzung nicht möglich ist, werden Alternativen geprüft.
F2
Grundsätzlich ermöglicht eine Schnittstelle zwischen den 
Modulen des KSD und der WiJu in der Jugendamts-                      
software eine effiziente Fallbearbeitung. Allerdings umfasst 
sie nicht die Einnahmeverwaltung. Hier ist eine 
medienbruchfreie Fallbearbeitung nicht möglich.
E2
Die Stadt Münster sollte die Nutzung einer Schnittstelle 
zwischen Jugendamtssoftware und Finanzsoftware für die 
Einnahmeverwaltung prüfen. Nur so kann sie eine 
weitestgehend medienbruchfreie Fallbearbeitung 
unterstützen.
Amt 51 wird mit dem städtischen IT-Dienstleister erneut eine 
Schnittstelle zwischen Jugendamtssoftware und 
Finanzsoftware prüfen. Ggf. ergeben sich alternativ über die 
anstehende E-Fachakte ansonsten Lösungsmöglichkeiten.
F3
Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe betrachtet die 
Stadt Münster im Rahmen ihrer regelmäßigen 
Controllingtätigkeiten bislang nur am Rande. Dies kann die 
Steuerung des Jugendamtes grundsätzlich erschweren.
E3
Die Stadt Münster sollte Voraussetzung für eine Betrachtung 
der Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Rahmen 
des Controllings schaffen. Sie sollte die Kennzahlen dieses 
Prüfberichts fortschreiben und transparent in ihren 
regelmäßigen Controllingberichten darstellen.
Amt 51 wird die Kennzahlen fortschreiben und zukünftig 
regelmäßig im Controllingbericht darstellen.
Hilfen nach §§ 27 ff.SGB VIII
E4.1
Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen und der 
Überlegungen zur Weiterentwicklung von Poollösungen sollte 
die Stadt die Eingliederungshilfen eng im Fach- und 
Finanzcontrolling begleiten. Nur so kann sie bei 
Fehlentwicklungen frühzeitig Gegenmaßnahmen entwickeln.
Die Empfehlung wird umgesetzt.
E4.2
Die Stadt Münster sollte die stellenplanmäßigen 
Voraussetzungen schaffen, um die gesetzlich festgelegten 
Aufgaben des Verfahrenslotsen wahrnehmen zu können. 
Dies sollte nicht zu Lasten anderer Aufgabengebiete des 
Jugendamtes erfolgen.
Das Amt 51 beabsichtigt, die stellenplanmäßigen 
Voraussetzungen spätestens im Rahmen der 
Haushaltsplanung 2028 (Doppelhaushalt 2026/2027) zu 
erreichen.
F5
Die Vorgaben der SGB VIII-Reform setzt die Stadt Münster in 
der individuellen Betreuung der jungen Volljährigen zwar um. 
Die notwendigen konzeptionellen Arbeiten konnte sie aber 
noch nicht vollständig abschließen.
E5
Die Stadt Münster sollte die für Betreuung der jungen 
Volljährigen notwendigen konzeptionellen Arbeiten zeitnah 
abschließen und so den Vorgaben der SGB VIII-Reform 
vollständig nachkommen.
Die Empfehlung wird im Rahmen der Neuorganisation der 
Arbeitsprozesse im KSD umgesetzt.
Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Steuerung und Organisation
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat mit dem Leitbild 
strategische Ziele für die Ausrichtung seiner Arbeit gesetzt. 
Hieraus wurden aber bisher keine ausreichend konkreten 
Ziele entwickelt, deren Zielerreichung gemessen werden 
kann. Es fehlt zudem an einer grundlegenden 
Gesundheitsberichterstattung. E1.1
Das Gesundheitsamt Münster sollte die bestehenden 
operativen Ziele aktualisieren und bei Bedarf 
weiterentwickeln. Der Fortschritt der Zielerreichung sollte 
auch ohne Abbildung im Haushalt intern nachvollzogen 
werden.
Das Gesundheitsamt hat ein engmaschiges Kennzahlenset, 
das lfd. überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Dessen 
lfd. Pflege und Beobachtung ersetzt aktuell das Vorhalten 
eines differenzierten Zielsystems.
Die Entwicklung operationaler Ziele im Rahmen des NKF-
Haushalts hat gezeigt, wie komplex es ist, für das breite 
Aufgabengebiet des Amtes in überschaubarer Form 
aussagekräftige messbare Ziele zu entwickeln. Es bleibt 
eine Herausforderung, diese Thematik mittelfristig - 
möglichst in einem gesamtstädtischen Rahmen - 
weiterzuentwickeln.
8. Öffentlicher Gesundheitsdienst
F1
6. Kommunales Krisenmanagement
Handl.
-feld
Handl.
-feld
Lfd
. 
Nr.
Feststellung
7. Hilfe zur Erziehung
F4
Die Stadt Münster prüft derzeit Möglichkeiten, die 
Poollösungen an den Schulen weiterzuentwickeln. Sie 
möchte so der steigenden Bedeutung der Schulbegleitung 
entgegenwirken. Darüber hinaus konnte sie die Änderungen 
der Stufe 2 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in 
Bezug auf die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII 
bislang vollständig umsetzen. Allerdings berücksichtigt der 
aktuelle Stellenplan die Stelle des Verfahrenslotsen nicht 
mehr. Die Nichtwahrnehmung würde einen Rechtsverstoß 
darstellen. Die Aufgabe kann nur durch organisatorische 
Maßnahmen weiter wahrgenommen werden.
Pkt. Empfehlung GPA
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung GPA
Vorschlag der VerwaltungLfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt.

Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Vorschlag der VerwaltungLfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt. Empfehlung GPAHandl.
-feld
E1.2
Die Stadt Münster sollte einen Gesundheitsbericht erstellen, 
der ein um fangreiches Bild zum Gesundheitszustand der 
Bevölkerung abbildet. Neben den geplanten Spezialberichten 
sollten auch Basisberichte erstellt und der Öffentlichkeit 
zugänglich gemacht werden.
Der Ansatz der GPA entspricht nicht dem mit der 
Kommunalen Gesundheitskonferenz im Jahr 2024 
abgestimmten aktuellen Konzept. Der frühere 
„Gesundheitsrahmenbericht“ als Bericht über die 
„Gesundheitslage insgesamt“ hat bei  unverhältnismäßig 
hohem Aufwands nur eine geringe Wirkung entfallten und 
wurde nicht fortgeführt. Stattdessen beinhaltet das neue 
Konzept das laufende Monitoring ausgewählter für wichtig 
erachteter Gesundheitsindikatoren bzgl. des 
Gesundheitszustands und der Gesundheitsversorgung in 
Münster sowie darauf basierender anlassbezogener 
Spezialberichte zu Auffälligkeiten mit vertiefender Analyse 
und Identifizierung der kommunalen 
Handlungsmöglichkeiten. Um möglichst zielgerichtet 
Interventionen ableiten und effektiv wirken zu können, werden 
die neuen zusätzlichen Ressourcen vor allem genutzt, um 
themenbezogen möglichst kleinräumige Daten zu beschaffen 
oder selbst zu erheben und sie anschließend möglichst 
differenziert nach soziodemografischen Merkmalen 
auszuwerten. So kann ein zielgerichtetes Handeln 
sichergestellt werden.
E2.1
Das Gesundheitsamt Münster sollte Standards für die 
Erstellung von Verfahrens- und Handlungsanweisungen 
festlegen. Eine regelmäßige Aktualisierung sollte von 
zentraler Stelle überwacht werden.
Das Prozessmanagement im Gesundheitsamt wird 
kontinuierlich weitergeführt. Überwacht wird das 
Prozessmanagement an einer zentralen Stelle im Amt. 
E2.2
Das Gesundheitsamt Münster sollte weiterhin prüfen, ob die 
Zahl der eingesetzten EDV-Programme reduziert werden 
kann.
Im Rahmen zukünftiger Veränderungen wird geprüft, ob 
eine Reduzierung der EDV-Programme möglich ist. 
Personal
E3.1
Die Stadt Münster sollte darauf hinwirken, dass bei planbaren 
Fluktuationen rechtzeitig eine Ausschreibung erfolgt. Dadurch 
kann ein Wissensverlust sowie die zusätzliche Belastung des 
bestehenden Personals vermieden werden.
In Abstimmung mit dem Personalamt wird gemeinsam mit 
dem Fachamt in aller Regel inzwischen die zeitnahe 
Ausschreibung erwirkt.
E3.2
Das Gesundheitsamt Münster sollte sich weiterhin bemühen, 
flächendeckend aktuelle Stellenbeschreibungen vorzuhalten.
Stellenbeschreibungen werden schrittweise in allen 
Bereichen nachgeholt, wo diese nicht vorliegen oder veraltet 
(>10 Jahre) sind.
E4.1
Dem Gesundheitsamt Münster sollten zur besseren 
Koordination der Wissensdatenbank Informationen zum 
planmäßigen Ruhestandseintritt der Mitarbeitenden zur 
Verfügung stehen. Auch für die Personalentwicklung sind 
Kenntnisse über absehbare Fluktuationen bedeutsam.
Planbare Fluktuationen durch Rente/Ruhestand werden dem 
Fachamt seitens des Personalamtes inzwischen frühzeitig 
standardisiert (mind. 1 x jährlich) mitgeteilt.
E4.2
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster sollte wie geplant ein 
Fortbildungskonzept entwickeln, um eine hohe Fachlichkeit 
sicherzustellen. Eine Grundlage sollte auch die systematische 
Erhebung von bereits bestehendem Vorwissen der 
Mitarbeitenden sein.
Im Gesundheitsamt wird derzeit ein Schulungs- und 
Fortbildungskonzept im Rahmen eines Projekts entwickelt. 
Das Projekt wird durch die neue Aufgabe der 
Schulungskoordination in Zukunft verstetigt.  Zudem wird 
sukzessive in allen Abteilungen ein Wissensmanagement 
umgesetzt, um bestehendes Wissen der Mitarbeitenden zu 
sichern. 
Digitalisierung
F5
Das Gesundheitsamt Münster informiert über verschiedene 
Kanäle zu gesundheitsrelevanten Themen. Vor allem der 
digitale Service ist ausgeweitet worden. 
Optimierungsmöglichkeiten bestehen beim Abbau von 
Barrieren auf der Internetseite.
E5
Die Stadt Münster sollte prüfen, ob und wie Barrieren auf der 
Internetseite abgebaut werden können. Zusätzliche Optionen 
für Sehbeeinträchtigte könnten diesen den Zugang zu 
Informationen erleichtern.
Die Stadt Münster arbeitet kontinuierlich an der 
Verbesserung der Barrierefreiheit ihrer Webseiten und prüft 
derzeit weitere Optimierungsmöglich-keiten, um eine 
möglichst barrierefreie Nutzung für alle Bürgerinnen und 
Bürger zu gewährleisten. Die Federführung liegt beim Amt 
für Kommunikation.
Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Baugenehmigungen 
E1.1
Die Stadt Münster sollte durch organisatorische Maßnahmen 
die Einhaltung der Bearbeitungsfrist von zehn Arbeitstagen für 
die Prüfung der Vollständigkeit und Mangelfreiheit 
sicherstellen.
Die Einstellungen in der Fachsoftware werden angepasst, 
damit die 10-Tages-Frist für die Vollständigkeitsprüfung 
nachgehalten werden kann.
E1.2
Die Stadt Münster hat die gesetzliche Rücknahmefiktion 
konsequent anzuwenden.
Die Rücknahmefiktion wird künftig konsequent umgesetzt. Die 
Einstellungen in der Fachsoftware werden angepasst für eine 
konsequentere Nutzung des Status "Rücknahmefiktion". 
8. Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Stadt Münster setzt im geringeren Maß medizinisches 
Fachpersonal ein als die anderen kreisfreien Städte. Aufgrund 
fehlender Stellenbeschreibungen sowie länger anhaltender 
Stellenvakanzen besteht hier noch Optimierungsbedarf.F3
Die Stadt Münster hat viele Maßnahmen ergriffen, um gute 
Arbeitsbedingungen bei den Mitarbeitenden zu schaffen. Das 
Gesundheitsamt hat bisher noch kein fertiggestelltes 
Schulungskonzept, um den Bereich zu systematisieren.
F4
F1
Feststellung
Die Stadt Münster hat schon viele Prozesse visualisiert und 
standardisiert. Durch den Einsatz verschiedener 
Fachanwendungen entsteht ein zusätzlicher administrativer 
Aufwand. Auch durch die nicht zentral definierten Vorgaben 
für Verfahrensstandards besteht noch Optimierungspotenzial.
F2
9. Bauaufsicht
Die Bearbeitungsfristen hält die Stadt Münster häufig ein. 
Stellungnahmen holt die Stadt nur im notwendigen Umfang 
ein. Die Vorgehensweise hilft Verfahren zu beschleunigen. 
Die Anwendung der Rücknahmefiktion findet noch nicht 
ausnahmslos statt.
F1
Empfehlung GPA
Vorschlag der Verwaltung
Pkt.Handl.
-feld
Lfd
. 
Nr.

Empfehlung umgesetzt/erledigt Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der Verwaltung Empfehlung wird nicht umgesetzt, weil...
Vorschlag der VerwaltungLfd
. 
Nr.
Feststellung Pkt. Empfehlung GPAHandl.
-feld
E2.1
Der Einsatz der Baukontrolleure sollte möglichst 
entsprechend ihrer Qualifikation erfolgen.
Durch den sinkenden Anteil der Papieranträge, die zuvor 
auch von Baukontrolleuren bearbeitet wurden, wird deren 
Einsatz neu betrachtet.
E2.2
Die Stadt Münster sollte die Gebührenberechnung nach 
einem einheitlichen Maßstab mit Unterstützung der 
eingesetzten Fachsoftware vornehmen.
Die Umsetzung ist derzeit technisch nicht möglich
F3
Die Stadt Münster hat 2024 die vollständige digitale 
Bearbeitung der Bauanträge eingeführt. Es ist eine hohe 
Akzeptanz dieser Verfahren feststellbar, was die hohe Anzahl 
an digitalen Anträgen belegt. Noch nicht alle externen Stellen 
nehmen am digitalen Beteiligungsverfahren teil.
E3
Die Stadt Münster sollte den Beteiligten die Vorteile der 
digitalen Abwick lung aufzeigen. Der Verzicht auf analoge 
Beteiligungen hilft, Verwaltungsaufwand zu verringern und 
Verfahren zu beschleunigen.
Die Empfehlung wird bereits umgesetzt. Der Anteil digitaler 
Anträge steigt kontinuierlich (59 % im Mai 2025).
F4
Die Bauaufsicht der Stadt Münster setzt für die 
Baugenehmigungsverfahren mehr Personalressourcen ein 
als drei Viertel der anderen kreisfreien Städte. Ein Grund ist 
der hohe Anteil an Bauberatungsleistungen. Münster schafft 
es im Betrachtungszeitraum, den Bestand an unerledigten 
Fällen zu verringern.
E4
Die Stadt Münster sollte den Bestand unerledigter Fälle 
nachhalten. Sie sollte den anhaltenden Trend abnehmender 
Altfälle weiter fortsetzen.
Die Empfehlung wird bereits umgesetzt. Der Anteil nicht 
entschiedener Vorgänge nimmt weiter ab.
F5
Die Stadt Münster hält ein umfassendes Beratungsangebot 
bereit. Dafür setzt sie mehr Personal ein als die 
Vergleichsstädte. Ihr gelingt es, die Anzahl 
zu rückgenommener Anträge gering zu halten. Allerdings 
führt die Beratung auch zu Unterbrechungen bei der 
Antragsprüfung.
E5
Die Stadt Münster sollte mit geeigneten Maßnahmen die 
Sachbearbeitung der Bauaufsicht vor regelmäßigen 
Unterbrechungen bei der Genehmigungsprüfung schützen. 
Als geeignete Maßnahmen kommt beispielsweise eine 
Zentralisierung der Bauberatung in Betracht.
Die Umsetzungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft.
F6
Die Gesamtlaufzeiten der Stadt Münster überschreitet 
deutlich den Orientie rungswert der gpaNRW. Die 
Abarbeitung von bisher unerledigten Fällen ver größert die 
durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten. Die Differenz zwischen 
Lauf und Gesamtlaufzeit weist auf lange Zeiträume hin für die 
Vervollständigung von Anträgen.
E6
Die Stadt Münster sollte die Auswertung der Gesamt- und 
Laufzeiten und die Kennzahlen fortschreiben, um 
Fehlentwicklungen frühzeitig zu erken nen. Sie sollte die 
Potenziale für ein beschleunigtes Genehmigungsver fahren 
nutzen, wie beispielsweise möglichst kurze Fristsetzungen.
Die Empfehlung wird bereits umgesetzt.
Die zwischenzeitlich vollständige digitale Bearbeitung der 
Genehmigungsverfahren hilft einheitliche und rechtssichere 
Verfahren sicherzustellen. Optimierungs-potenzial gibt es 
noch bei der Gebührenerhebung und dem Einsatz der 
Baukontrolleure. Mit dem Vieraugenprinzip beugt die 
Bauaufsicht Korruption vor.
F2
9. Bauaufsicht

Beschlussvorlage

3263 Zeichen

V/0370/2026 
V/0370/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überörtliche Prüfung 2024/2025 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (ppaNRW) - 
Unterrichtung des Rates über die Beratungen des RPA zum Gesamtbericht der gpaNRW 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Rat der Stadt Münster schließt sich den Stellungnahmen des Oberbürgermeisters zu den 
von der gpaNRW getroffenen Feststellungen und Empfehlungen (Anlage 1) an. 
2. Gemäß § 105 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) beauftragt der Rat die Verwaltung, 
diese Stellungnahmen gegenüber der gpaNRW und der Bezirksregierung Münster (BezReg 
Münster) abzugeben. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die gpaNRW hat in der Zeit von November 2023 bis März 2025 eine überörtliche Prüfung der Stadt 
Münster gemäß § 105 GO NRW durchgeführt. 
 
Geprüft wurden die Bereiche  
 
• Haushaltssteuerung/Finanzen, 
• Mobilitätsmanagement, 
• Informationstechnik, 
• Klimaschutz/Gebäudewirtschaft 
• Ordnungsbehördliche Bestattungen, 
• Kommunales Krisenmanagement, 
• Hilfe zur Erziehung, 
• Öffentlicher Gesundheitsdienst sowie 
• Bauaufsicht. 
 
Für den interkommunalen Vergleich wurden dabei überwiegend Daten des Jahres 2023 sowie ergän-
zend Daten des Jahres 2022 verwendet. 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision  
 
15.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Remmeke 
Telefon: 492-1400 
Remmeke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0370/2026 
 
Die Ergebnisse der Prüfung sind in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) am 
17.03.2026 durch den Präsidenten der gpaNRW sowie drei beteiligten Prüferinnen und Prüfern im 
Einzelnen vorgestellt worden. Der Prüfungsbericht wurde der Verwaltung in digitaler Form am 
02.06.2025 zugeleitet. Aufgrund der Kommunalwahl im Herbst 2025 konnte die Ergebnispräsentation 
der gpaNRW erst zur konstituierenden Sitzung des neubesetzten RPA erfolgen. Der Bericht ist als 
Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem verfügbar. Darüber hinaus wird den Geschäfts-
stellen der Fraktionen und der Ratsgruppen sowie dem fraktionslosen Ratsmitglied jeweils ein Druck-
exemplar zur Verfügung gestellt. 
 
 
Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen 
 
Mit der Vorlage V/0263/2026 hat der Oberbürgermeister der Stadt Münster gem. § 105 Abs. 6 GO 
NRW den Bericht der gpaNRW dem RPA zur Beratung vorgelegt und zu den Feststellungen und 
Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung genommen. Die Stellungnahme 
ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Mit dieser Vorlage wird der Rat über das Ergebnis der Beratungen des RPA informiert. 
 
Der RPA hat die Stellungnahmen des Oberbürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen, 
der gpaNRW zur Kenntnis genommen. Nach dem Abschluss seiner Beratung empfiehlt der RPA dem 
Rat der Stadt Münster, sich den Stellungnahmen des Oberbürgermeisters anzuschließen und die 
Verwaltung damit zu beauftragen, diese Stellungnahmen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW gegenüber der 
gpaNRW und der Bezirksregierung Münster als zuständige kommunale Aufsichtsbehörde abzugeben. 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
 
 
Anlage 
 
Anlage 1: Stellungnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW 
Anlage 2: Gesamtbericht gpaNRW

Beratungsverlauf (2)

01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 12 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0370/2026
Typ
Vorlagen
Datum
11.06.2026
Erstellt
10.06.2026 10:35