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V/0416/2018

Astrid Lindgren-Schule Gelmer: Aufstockung der bestehenden Fertigbauklassenanlage um eine weitere Fertigbauklasse

Vorlagen 25.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 32

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3_Ansichten

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Ansehen

Anlage 4_nachhaltiges_Bauen

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Ansehen

Anlage 5_Barrierefreiheit

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Grundriss

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Ansehen

Anlage 6_Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 1_Lageplan

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Ansehen

Anlage 7_Folgelasten

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Ansehen

Anlage A

1936 Zeichen

Anlage A zur V/0416/2018 
Kurzüberblick 
An der Astrid-Lindgren-Schule Gelmer wird aufgrund der Schülerzahlentwicklung und der Klas-
senbildung im jahrgangsübergreifenden Unterricht befristet eine weitere Fertigbauklasse errichtet. 
Mit dieser Vorlage werden der Errichtungs- und der Baubeschluss gefasst. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel 
„Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan-
dorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule Gelmer um eine Fertigbauklasse“ 
 
Die Maßnahme befindet sich in der Planungsphase. Nach positivem Ratsbeschluss wird mit der 
Ausführungs- und Genehmigungsphase begonnen, so dass eine Fertigstellung mit Beginn des 
Schuljahres 2019/2020 erfolgen kann. 
 
Die Baukosten für die Errichtung einer weiteren Fertigbauklasse betragen 211.000  €, die im 
Haushaltsplan 2018 bereitgestellt sind. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301/0111 Leistungen für Schulen/Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  teilw. 
Die Errichtung der Fertigbauklasse verursacht investive Auszahlungen in Höhe von 211.000 € und 
jährliche Aufwendungen in Höhe von 18.510 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Der Errichtungs- und Baubeschluss berufen auf dem Beschluss der Vorlage V/0328/2017/1. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Obergeschoss der Fertigbauanlage wird durch eine Treppenanlage erschlossen. Das vor-
handene Erdgeschoss ist barrierefrei erschlossen.

Anlage 3_Ansichten

180 Zeichen

$5&+,7(.785%h52UBBENHORST
Ansichten
NeubauBestand Erweiterung einer bestehenden Klassen-containeranlage um einen KlassenraumAstrid-Lindgren-SchuleGelmerheide 30QVWHUP- 10231

Anlage 4_nachhaltiges_Bauen

1495 Zeichen

Anlage 4 
Checkliste nachhaltiges Bauen 
 
 
Energetische Standards 
 
1. Art des Bauvorhabens 
  
   Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
   Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre  
   grundlegende Gebäudesanierung 
 
      
 
2. Wärmeschutz (siehe Passus aus der Vorlage) 
 
 
 Nur Anforderungen nach ENEV 2014/16  
 
 
3. Wärmeerzeugung 
   
 mit 
 
   GUD-Fernwärme    KWK-Nahwärme    Gas    Öl   Geothermie 
 
  alternative Verfahren   Anschluss an bestehende Anlage 
  
 
4. aktive Solarenergienutzung  
  
 zur 
 
  Warmwassererzeugung  
  Beheizung   
  Stromerzeugung  
 
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt. 
 
 
5. sommerlicher Wärmeschutz  
 
  feststehender Sonnenschutz  
  Lamellen, Rollläden oder Markisen   
  Sonnenschutzverglasung 
  
 Erläuterung:

Anlage 4 
 
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz  von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe 
  PVC   
  Tropenholz  
   
 Begründung für Einsatz: 
       
 
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe 
  
  Zielwert TVOC < 1000 μg/m³   
  Zielwert TVOC < 500 μg/m³  
  Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
 
  Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen 
 
 
3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.) 
       
 
 
 
 
aufgestellt:       geprüft: 
 
 
Dirk Sterz       Thomas Werner 
 
Amt für Immobilienmanagement     Amt für Immobilienmanagement

Anlage 5_Barrierefreiheit

2091 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/416/2018 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl:        nein, Erläuterung: es sind ausreichend   
öffentl.Parkplätze als Parkstreifen vorhanden 
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges: eine Bestandscontaineranlage 
wird um einen Klassenraum aufgestockt. Der 
Zugang erfolgt über eine Treppe 
 Maße:       
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung: es wir kein Aufzug eingebaut 
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung: es wird ein Klassenraum 
mit Flur gebaut.  
 
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin-
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung: Interimsmaßnahme   
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: es werden Akustikdecken 
eingebaut.

Beschlussvorlage

7168 Zeichen

V/0416/2018 
V/0416/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer: Aufstockung der bestehenden Fertigbauklassenanlage um eine 
weitere Fertigbauklasse 
Errichtungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. An der Astrid Lindgren-Schule Gelmer wird aufgrund der Schülerzahlentwicklung und der Klas-
senbildung im jahrgangsübergreifenden Unterricht befristet eine weitere Fertigbauklasse errich-
tet. 
 
2. Die Baumaßnahme „Aufstockung der bestehenden Fertigbauklassenanlage um eine weitere Fer-
tigbauklasse“ wird nach den Plänen des Architekturbüros Ubbenhorst vom 03.05.2018 ausgeführt 
(Anlagen 1 – 3). 
 
3. Die Checkliste „nachhaltiges Bauen“ zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wir zur 
Kenntnis genommen (Anlage 4). 
 
4. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen 
mit Behinderungen wir zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach positivem Ratsbeschluss mit der Ausführungs- und 
Genehmigungsplanung begonnen werden kann. Somit kann eine Fertigstellung der Aufstockung 
mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 erfolgen. 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
30.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Woltering, Herr Sterz 
Telefon: 492-4013, -2417 
WolteringThomas@stadt-
muenster.de 
SterzD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0416/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenb erechnung 
nach DIN 276 vom 03.05.2018 in Höhe von 211.000 Euro (s. Anlage 6) als auch Folgekosten in H ö-
he von 18.510 Euro (s. Anlage 7) entstehen. 
 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:  
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen (Haus-
haltsansatz) 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4730 Fertigbauklassen    
Auszahlungen  Baumaßnahmen 2017 
2018 
2018(VE) 
2019 
2020 
2021 
 
211.000 
   800.000 
1.500.000 
1.000.000 
1.500.000 
1.500.000 
3.850.000 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  211.000 9.150.000 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2019 ff. 4.790 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2019 ff. 10.550 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2019 ff. 3.170 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen  18.510

- 3 - 
V/0416/2018 
Begründung: 
 
 
Zu 1: Errichtung einer weiteren Fertigbauklasse 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 mit der Beschlussfassung unter Ziffer 
11 zur Vorlage V/0328/2017/1 die Verwaltung beauftragt, für die Astrid Lindgren-Schule Gelmer die 
Voraussetzungen dafür zu schaffen, befristet eine Fertigbauklasse zu errichten und den notwendigen 
Errichtungs- und Baubeschluss herbeizuführen. 
 
Im laufenden Schuljahr 2017/18 besuchen 124 Schülerinnen und Schüler die Astrid Lindgren-Schule 
Gelmer. Es sind 5 Klassen gebildet worden. Die Jahrgänge 1 und 2 werden jahrgangsübergreifend in 
3 Klassen unterrichtet. In den Jahrgängen 3 und 4 ist jeweils eine Klasse eingerichtet.  
 
Auf der Grundlage der aktuellen Schülerprognose werden bis zum Ende des Prognosezeitraumes 
2025/26 sechs jahrgangsübergreifende Klassen benötigt, da das Schulgebäude nicht für eine 2-
Zügigkeit ausgerichtet ist. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass sowohl in den Jahrgängen 1 
und 2 als auch in den Jahrgängen 3 und 4 jahrgangsübergreifender Unterricht stattfindet.  
 
Die Schulkonferenz der Astrid Lindgren-Schule Gelmer hat am 24.04.2018 beschlossen, zukünftig 
auch die Jahrgänge 3 und 4 jahrgangsübergreifend zu unterrichten. Damit ergibt sich ein Raumbedarf 
für eine weitere Fertigbauklasse. 
 
Im Jahr 2016 sind bereits 2 Fertigbauklassen auf der Festwiese errichtet worden, um den bestehen-
den Schulraumbedarf zu decken. Bei der Planung wurde bereits die Grundlage mit Blick auf Grün-
dung, Leitungen und Statik geschaffen, die Anlage durch eine Aufstockung erweitern zu können.  
 
In einem Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwal-
tung am 17.04.2018 wurde einvernehmlich vereinbart, die Bestandsanlage um eine weitere Fertig-
bauklasse aufzustocken. Ein Aufstocken der Bestandsanlage ist wirtschaftlich und nimmt ebenerdig 
keine zusätzlichen Flächen in Anspruch. Ebenso kollidiert ein Aufstocken nicht mit der geplanten Inte-
rimskita (vgl. Vorlage V/0257/2018: Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf 
Kindertagesbetreuung; Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon, Westerheide, 
Gelmer). Der Begegnungscharakter der Festwiese zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte bleibt 
somit erhalten. 
 
 
Zu 2: Planung zur Erweiterung der Bestandsanlage 
 
Das Architekturbüro Ubbenhorst, Münster, plant die Erweiterung der bestehenden Anlage um eine 
weitere Fertigbauklasse. Die Erweiterung umfasst einen Klassenraum und einen Flur. Das Oberge-
schoss wird durch eine Außentreppe erschlossen. Eine weitere Außentreppe dient als zweiter bauli-
cher Rettungsweg. 
 
 
Zu 3: Berücksichtigung bauökologischer Kriterien 
 
Aus den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster werden folgende Punkte eingehalten: 
 
2.7 Baustoffe 
Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzer nicht beeinträchtigen. 
 
2.8 Raumakustik 
Bei allen Gebäuden sind für eine gute Nutzerqualität die bau- und raumakustischen Regeln zu beach-
ten, insbesondere die DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen und mittleren Räumen.

- 4 - 
V/0416/2018 
Die Energiesparverordnung (EnEV) ist entsprechend 
 § 1 (3) 6 sowie 
 § 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen (Anlage 3 Zeile 1, 2 
a/b/c, 4 b und 5 b) 
einzuhalten. 
 
 
Zu 4: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die vorhandenen Klassenräume im Erdgeschoss sind barrierefrei erschlossen. Die weitere Fertigbau-
klasse im 1. OG wird über eine Treppenanlage erschlossen. 
 
Zu 5: Weitere Zeitplanung bis zur Inbetriebnahme 
 
Nach erfolgtem Errichtungs- und Baubeschluss erfolgt die Angebotseinholung für die Aufstockung der 
Anlage. Alle weiteren erforderlichen Schritte zielen darauf ab, dass eine Fertigstellung voraussichtlich 
zum Schuljahresbeginn 2019/2020 erfolgen wird. 
 
 
 
 
I.V.        I.V. 
 
gez.        gez. 
Thomas Paal       Matthias Peck 
Stadtdirektor       Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Grundrisse 
Anlage 3: Ansichten 
Anlage 4: Checkliste „nachhaltiges Bauen“ 
Anlage 5: Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ 
Anlage 6: Kostenschätzung 
Anlage 7: Folgelastenberechnung

Anlage 2_Grundriss

237 Zeichen

NeubauBestand$5&+,7(.785%h52UBBENHORST
Grundriss Erdgeschoss (Bestand)Grundriss Obergeschoss (Erweiterung)
Erweiterung einer bestehenden Klassen-containeranlage um einen KlassenraumAstrid-Lindgren-SchuleGelmerheide 30QVWHUP- 10231

Anlage 6_Kostenschätzung

1237 Zeichen

Kostenschätzung 
Projekt: P-10231 Aufstockung einer bestehenden Containerklassenanlage. (ca. 87qm)
zum Standort Astrid-Lindgren-Schule, Gelmerheide 3, 48157 Münster
Bauherr: STADT MÜNSTER
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement
Albersloher Weg 33, 48143 Münster
Architekt: Architekturbüro UBBENHORST
Alter Fischmarkt 1, 48143 Münster
* brutto
Kostengliederung - 1. und 2. Ebene
Kostengliederung 
Nr. Summe 
100 
200 
4.500,00 €            
300 162.500,00 €        
400 8.000,00 €            
500 12.000,00 €          
600 5.000,00 €            
700 19.000,00 €          
Gesamt brutto 211.000,00 €        
Kostenkennwerte:
Bei einer BGF von ca. 87,00 m2 ergeben sich 
Kostenkennwerte für die 300er Kostengruppe von ca. 1868,00€/m2
Kostenkennwerte für die 400er Kostengruppe von ca.     92,00€/m2
          Gesamt brutto: 1960,00€/m2 BGF
Ausstattung und Kunstwerke 
Baunebenkosten 
* Das Ergebnis dieser Kostenschätzung ist der erste Kostenwert zur weiteren Planung und kann durch 
weitere Planungen konkretisiert werden. Abweichungen zu höheren und niederigen Baukosten sind 
möglich.
Kostengruppen 
Grundstück 
Herrichten und Erschließen 
Bauwerk - Baukonstruktionen 
Bauwerk - Technische Anlagen 
Außenanlagen

Anlage 1_Lageplan

165 Zeichen

$5&+,7(.785%h52UBBENHORST
LAGEPLAN
Erweiterung einer bestehenden Klassen-containeranlage um einen KlassenraumAstrid-Lindgren-SchuleGelmerheide 30QVWHUP- 10231

Anlage 7_Folgelasten

2722 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 15.05.18
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Aufst. Astrid Lindgren Schule Fertigbauklasse
Jahr der Fertigstellung: 2019
Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 20 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 211.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 211.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 206.000,00 97,63
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 5.000,00 2,37
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 211.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2.328,00 12,58
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 2.463,00 13,31
Zwischensumme 2019 4.790,00 25,88
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2019 10.550,00 57,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2019 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2019 3.170,00 17,13
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.170 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 6.330 € p.a.
= Schuldendienst 9.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 18.510,00 100,01
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0!
2. Auflösung Sonderposten 2019 0,00 #DIV/0!
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0!
4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0!
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0!
Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0!
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 18.510,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 8,77
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beratungsverlauf (5)

14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Alter Fischmarkt 1
  • Albersloher Weg 33
  • Westerheide
  • Gelmerheide 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0416/2018
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37