V/0070/2016
Teilnahme am Modellprojekt "Global nachhaltige Kommune in NRW"
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Vorlage_Nachhaltigkeit_Anlage_2
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Anlage 2 Pressemitteilung: 28.09.2015 Deutscher Städtetag zu Entwicklungszielen der Vereinten Nationen Kommunen setzen sich für Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung ein Der Deutsche Städtetag unterstützt die Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung in der 2030-Agenda, auf die sich die Staaten beim UN-Gipfel in New York geeinigt haben. In der 2030- Agenda wird deutlich: Für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten spielt die kommunale Ebene eine besondere Rolle. Vor diesem Hintergrund schlägt der Deutsche Städtetag seinen Mitgliedstädten vor, sich für ausgewählte Ziele der Agenda auf lokaler Ebene zu engagieren. "Kommunen in vielen Staaten der Welt setzen sich beim Kampf gegen die Armut sowie bei globalen Umweltherausforderungen ein. Ohne kommunale Beteiligung können die Staaten die Herausforderungen für Nachhaltigkeit nicht bewältigen. Es müssen beispielsweise Lösungen für Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten oder für die Beseitigung der negativen Folgen des Klimawandels gefunden werden", sagt Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Viele deutsche Städte agieren schon jetzt international. Dabei spielen Themen der Nachhaltigkeit eine große Rolle. Die 2030-Agenda bildet einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. Sie knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Mit den neuen insgesamt 17 Zielen geht auch ein Paradigmenwechsel einher. Wichtig dabei ist es, für gemeinsame "Weltanliegen" wie öffentliche Güter und Ressourcen auch gemeinsame Verantwortung zu übernehmen. Aus kommunaler Perspektive sind vor allem folgende Entwicklungsziele relevant: e Städte und Siedlungen sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen, e Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern, ° eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen, e Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen. Der Deutsche Städtetag hat gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion für seine Mitgliedstädte eine Musterresolution erarbeitet: Damit können Städte ihre Bereitschaft signalisieren, sich für ausgewählte Ziele der Agenda auf lokaler Ebene zu engagieren. "Mit der lokalen 2030-Agenda wollen wir die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen mit Leben erfüllen", so Dr. Stefan Articus. Die Kommunen können beispielsweise in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit vor Ort aktiv sein oder kommunale Strategien für ein Nachhaltigkeitsmanagement verfolgen. Andere Städte erweitern oder vertiefen ihr Partnerschaftsnetz, unterstützen ihre Partnerstädte auf anderen Kontinenten durch kommunalen Erfahrungsaustausch und beraten beim Aufbau selbstverwalteter Strukturen. Dabei profitieren sie ebenfalls von innovativen Ansätzen und neuen Methoden ihrer Partner. Musterresolution "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" Quelle: http:/Avww.staedtetag.de/presse/mitteilungen/075359/index.htmi 2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Deve- lopment Goals” (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbe- sondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten.' begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Ak- teure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels" SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen” in die Entwicklungsagenda der VN. unterstützt die in der 2030 -Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung. begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür ein- zusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbst- verwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenar- beit zu unterstützen.? fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwick- lung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhö- he einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhal- tigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflich- tungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden. 1. www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/69/1.85&Lang=E (Seite 14) 2 Siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 18.06.2015 Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu enga- gieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben. Mit Beschluss vom angenommen. Ort, Datum Titel, Funktion Unterschrift Kommunen können mit folgenden Maßnahmen einen besonderen Beitrag leisten (optional): I. Information und Bewusstseinsbildung ® Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die SDGs in der Bevölkerung zu verbreiten und das Be- wusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen. Darstellung/Einbringung in Diskussionen wie anhand von Praxisbeispielen oder entsprechenden Ratsvorlagen, Entwicklungsziele der VN auf kommunaler Ebe- ne umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig ma- chen” genannt.(link) insbesondere die für ihr Gebiet zuständigen Volkshochschulen, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten. Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen/Maßnahmen der Kommune, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen. Il. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung ° Werbung für und Unterstützung eines breiten Bündnisses bestehend aus lokalen Akteuren wie Vereinen, Initiativen, Schulen, Universitäten, Wirtschaft, Hand- werk, Gewerkschaften und Kirchen sowie lokal/regional engagierten NGO's, um die 2030-Agenda und die damit einhergehenden SDGs breit zu verankern. e Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken. ° Aktive Beteiligung an kommunalrelevanten Vorhaben der VN, um kommunale Selbstverwaltung weltweit zu stärken, kommunale Interessen weltweit zu bün- deln und den Anliegen der Kommunen global Gehör zu verschaffen. Il. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene e Bestehende oder neue Maßnahmen oder Strategien der sozialen, ökologischen, ökonomischen oder politisch-kulturellen Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene werden mit einem oder mehreren der 17 SDGs in Zusammenhang bringen und national und international sichtbar machen. Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung verankern und besonderes Augenmerk verleihen (zum Beispiel SDG Nr. 11). Sich dafür einsetzen, dass auch in weiteren kommunalen Handlungsfel- dern wie zum Beispiel bei kommunalen Eigenbetrieben und der Kommu- nalwirtschaft, Schulen, oder bei der kommunalen Wohnraumversorgung Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt werden (zum Beispiel SDGs Nr. 4, 6, 7,9, 13): Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzu- sammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissen- stransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SDG Nr. 17). Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Her- kunftsländern zu verbessern (SDG Nr. 17). Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa (SDG Nr. 17).
Anlage 4_ V_0070_2016
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Anlage 4 Zeitplan Pilotprojekt „Globale nachhaltige Kommune“ 1. Organisation Läuft 2. Bestandsaufnahme Fertigstellung bis Mitte Mai 3. Handlungsprogramm Fertigstellung bis Juni 2017 3.1 Themen aus Analyse Fertigstellung Juli 2016 3.2 Fokus Fertigstellung Dezember 2016 3.3 Ziele Fertigstellung März 2017 3.4 Maßnahmen/Ressourcen Fertigstellung Juni 2017 4. Bericht Fertigstellung bis 31.08.2017 5. Zentrale Abschlussveranstaltung geplant für 10.09.2017 Hinweis: Da das Modellprojekt der LAG 21 selbst insgesamt gefördert wird und der Bewilligungszeitraum nicht verlängert werden kann ist der Zeitplan für jede teilnehmende Kommune verbindlich.
Vorlage_Nachhaltigkeit_Anlage_3
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Ahlage Ne RG DOG 10,59 GLOBAL =@ NACHHALTIGE SS. KOMMUNE NRW En a Ausschreibung Modellkommunen gesucht! „GLOBAL NACHHALTIGE KOMMUNE IN NRW“ Projektlaufzeit: 01.09.2015 - 31.08.2017 Projektdurchführung: Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW) mit Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) der Engagement Global gGmbH Im Auftrag des: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Bewerbungsfrist: 04. Dezember 2015 Durchgeführt von Durchgeführt von IENANERBOLGER a Landesarbeitsgemeinschaft KOMMUNEN IN DER EINEN WELT und Entwicklung AGENDA 21 NRWeV. Service für Entwicklungsinitiativen LAG 21 m" m" [SERVICESTELLE 0 00] ENDAGEMENN & » | witschikcheZusomenabet Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ Hintergrund Auf der UN-Vollversammlung im September 2015 wurden mit der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung erstmals global gültige Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals -SDGs) beschlossen. Die 17 Hauptziele der SDGs bilden für alle Staaten - in Nord und Süd - einen gemeinsamen Bezugsrahmen und werden auch in Deutschland für Bund, Länder und Kommunen handlungsleitend. Schon jetzt bilden die SDGs eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in 2016 und haben den Entwurf der Landesnachhaltigkeitsstrategie NRW entscheidend beeinflusst. Der Deutsche Städtetag unterstützt gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion die globale Entwicklungsagenda mit einer Musterresolution. Den Kommunen in NRW bietet sich nun die Chance und die Herausforderung zugleich, ihre Visionen und konkreten Zielsetzungen für eine nachhaltige Entwicklung mit der globalen 2030-Agenda in Einklang zu bringen und eigene kommunale Umsetzungsstrategien zu erarbeiten. Die „Global Nachhaltige Kommune" leistet einen Beitrag für eine Umsetzung der globalen Entwicklungsagenda sowie einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklungspolitik, die soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen miteinander verbindet und sektorübergreifendes Denken und Handeln befördert. Das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ ermöglicht zehn Kommunen in Nordrhein- Westfalen eine Beratung und . Begleitung bei der Entwicklung von kommunalen Nachhaltigkeitsstrategien im Kontext der globalen Nachhaltigkeitsziele und unter Berücksichtigung der Strategien auf Bundes- und Landesebene. Die erarbeiteten Strategien beruhen auf einem Managementsystem und eigener Aufbauorganisation. Politik und Verwaltung beziehen hierbei in der Strategieentwicklung systematisch lokale Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft mit ein. Was BIETET DAS PROJEKT? Das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“, welches von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW) mit Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) der Engagement Global gGmbH durchgeführt wird, berät und begleitet zehn repräsentative nordrhein-westfälische Kommunen in Einzelberatungen, Workshops und Vernetzungsveranstaltungen bei der partizipativen Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie. Die Teilnahme am Projekt ist für die Kommunen kostenfrei. v Die kommunalen Akteure aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft erarbeiten Lösungsansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Kontext der globalen 2030-Agenda/UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) v Es wird ein strategisches Steuerungsinstrument etabliert (Zielsystem, Ressourcenplanung, Umsetzungsstrukturen, Controlling). v Die Kommunen erarbeiten passgenau auf ihre eigenen Bedarfe abgestimmte Handlungsprogramme. v Durch eine indikatorengestützte Nachhaltigkeitsberichterstattung und einen Leitfaden wird eine Fortschreibung des Handlungsprogramms ermöglicht. v Die Strategieentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie Nordrhein-Westfalens. Seite |1 Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW" WAS SIND DIE VORTEILE FÜR DIE KOMMUNEN? Die zehn teilnehmenden Kommunen verfügen nach Ablauf des Projektes über eigene kommunale Handlungsprogramme für eine nachhaltige Entwicklung und eine erfolgreich erprobte Beteiligungs- und Steuerungsstruktur. Sie haben nach Ablauf des Projekts mit den wichtigsten kommunalen Akteuren und der Bürgerschaft " eigene Antworten auf die drängenden Zukunftsfragen der eigenen Kommune entwickelt, " das Thema Nachhaltigkeit über das Ressort der Umweltpolitik hinaus, in nahezu alle Sektoren des kommunalen Handelns als Querschnittsaufgabe integriert, " eine identitätsstiftende Vision entworfen für die Rolle und die Perspektiven der Kommune im Kontext der globalen Verantwortung für nachhaltige Entwicklung, " zusätzlichen Ressourcen gewonnen für die Lösung gemeinsamer kommunaler Aufgaben, " Perspektiven erschlossen für neue Kooperations- und Fördermöglichkeiten auf den Ebenen von Land, Bund und EU. PROJEKTABLAUF Die Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie ist ein anspruchsvoller Prozess, da vor Ort eine Vielzahl an Akteuren involviert und unterschiedlicher Themen integriert werden (z.B. Klimawandel, Biodiversität, Demografischer Wandel, Migration, Arbeit und Wirtschaft). Der Projektablauf orientiert sich deshalb an einem strategischen Management-Modell, mit dessen Hilfe die Kommune den Prozess zielgerichtet steuert. Das Modell zur Entwicklung der lokalen Nachhaltigkeitsstrategie im Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW" umfasst dabei sechs wesentliche Schritte: nds- fnahme, schreibung 3. Er-/ 6. Evaluierung und Überarbeitung Berichterstattung € egisches Konzept 5. Umsetzung und 4. Formeller Monitoring Beschluss Abbildung 1: Schematischer Prozess zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie Seite |2 Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ Der erste Schritt betrifft die Organisation des Prozesses zur Entwicklung, späteren Umsetzung und kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsstrategie. Dazu gehört die Information aller relevanten institutionellen Akteure und der Bevölkerung über das Vorhaben zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie. Zudem werden querschnittsorientierte Arbeitsstrukturen eingerichtet. In der Phase der Bestandsaufnahme wird mit quantitativen und qualitativen Methoden analysiert, in welchen Bereichen (z.B. Gesundheit, Wirtschaft, Energieversorgung, Wohnen etc.) dringende Handlungserfordernisse im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bestehen. Auf dieser Grundlage kann die eigentliche Erarbeitung des Handlungsprogramms als strategischem Konzept erfolgen. Diese Erarbeitung findet in einem partizipativen Prozess statt, bei dem es unterschiedlichen Akteuren ermöglicht wird, ihre Vorstellungen, Wünsche und Ressourcen einzubringen. Am Ende dieses Prozesses werden die Ergebnisse in einem 1. Nachhaltigkeitsbericht zusammengefasst. Durch einen formellen Beschluss des Rates wird die Nachhaltigkeitsstrategie offiziell beschlossen und als grundlegendes Handlungsprinzip in allen Bereichen der kommunalen und regionalen Entwicklung legitimiert. Nach dem formellen Beschluss der Nachhaltigkeitsstrategie beginnt in der weiteren Phase die Umsetzung der in dem Handlungsprogramm formulierten Maßnahmen entsprechend der festgelegten zeitlichen Abfolge. Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) erfolgt ein regelmäßiges indikatorengestütztes Monitoring zur Evaluation der Strategie. Dadurch wird gewährleistet, dass die Strategie an veränderte Rahmenbedingungen angepasst wird und aktuell bleibt. Die Ergebnisse werden wiederum in einem Nachhaltigkeitsbericht aufgezeigt. ARBEITSSTRUKTUREN IN DER KOMMUNE Für die Entwicklung und langfristige Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist es erforderlich, funktionale und verbindliche Arbeitsstrukturen in der Kommune zu etablieren. Durch die Arbeitsstrukturen werden klare Verantwortlichkeiten und Funktionen festgelegt, Transparenz erzeugt und die Kooperation der unterschiedlichen Akteure aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft koordiniert. Die Arbeitsstrukturen sehen in der Kommune drei Organisationseinheiten vor: Mögliche Akteure: Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft (NRO), Verwaltung, Politik, ca. 15-25 Personen Funktion: Inhaltliche Schwerpunktsetzung, Erarbeitung des Handlungsprogramms Akteure: Verwaltung (Planung, Gesundheit, Umwelt, Verkehr, Soziales, Jugend...), ca. 5 Personen Funktion: Analyse und fachübergreifende Planung von Inhalten Akteure: Verwaltung, eine hauptverantwortliche Person und ein Stellvertreter/-in Funktion: Organisatorische und inhaltliche Koordination sowie Kontaktperson der unterschiedlichen am Prozess beteiligten Akteure Abbildung 2: Arbeitsstrukturen zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie Seite | 3 Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ Die Koordination ist die Schlüsselfunktion innerhalb der Arbeitsstrukturen. Sie übernimmt die Aufgabe, den Einführungs- und Umsetzungsprozess organisatorisch zu steuern. Die Koordination ist die zentrale Kontaktstelle für alle Beteiligten und Interessierten und zugleich für die Ergebnissicherung und die kontinuierliche interne und externe Kommunikation zuständig. Das aus Mitarbeitenden der Verwaltung bestehende Kernteam unterstützt die Koordination bei der Organisation und Begleitung des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses. Darüber hinaus bereitet es die inhaltliche Arbeit der Steuerungsgruppe vor. Das Kernteam soll fachbereichsübergreifend zusammengesetzt sein und somit eine Integration unterschiedlicher Herangehensweisen und Lösungsansätze ermöglichen. Die Steuerungsgruppe ist das Gremium zur Erarbeitung der Ziele und Maßnahmen des Handlungsprogramms. Sie wird aus Vertreter/innen aus unterschiedlichen institutionellen Akteuren (z.B. Wirtschaftsunternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, NROs, Verbände, Kirchen, Politik etc.) zusammengesetzt, die aufgrund ihrer Stellung oder Funktion unterschiedliche gesamtgesellschaftliche Interessen vertreten. Innerhalb der Steuerungsgruppe sind alle Akteure gleichberechtigt und entwickeln mit ihren jeweiligen spezifischen Kenntnissen die Nachhaltigkeitsstrategie auf Augenhöhe. Falls bereits aus laufenden Prozessen innerhalb der Kommunen ähnliche Strukturen vorhanden sind, können diese die beschriebenen Aufgaben ebenfalls wahrnehmen. Es sollen keine Doppelstrukturen geschaffen werden. Die beschriebenen Gremien und Organisationseinheiten sollen eng mit den vorhandenen formellen Strukturen in der Kommune kooperieren. Die letztendliche Entscheidungshoheit über die Nachhaltigkeitsstrategie und die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei den politischen Entscheidungsgremien der einzelnen Kommunen. LEISTUNGEN DES PROJEKTTRÄGERS Die teilnehmenden Kommunen werden durch ein wissenschaftliches Projektteam von LAG 21 NRW und SKEW begleitet und beraten. Die Begleitung und Beratung umfasst folgende Leistungen: » fachliche und organisatorische Gesamtkoordination des Projektes, e Durchführung einer Auftakt- und Abschlussveranstaltung mit den projektbeteiligten Kommunen ° Unterstützung der/des Koordinatorin/Koordinators bei der Steuerung des Prozesses in der Kommune, e Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Aufbau- und Ablauforganisation, e Moderation der Beteiligungsformate im partizipativen Prozess, » fachliche/ inhaltliche Beratung der Kommunen, ® Bereitstellung wissenschaftlicher Inputs/Beratung, teilweise durch externe Expert/innen, e Mitarbeit bei der Durchführung einer Daten- und SWOT-Analyse, e Etablierung eines Netzwerks zum interkommunalen Austausch und Durchführung von fünf Netzwerktagungen, + Bereitstellung aller wichtiger Informationen auf der Homepage der SKEW und LAG 21 NRW, ° Erarbeitung eines Abschlussberichtes zum Projekt. Seite | 4 Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW" TEILNAHME Teilnahmeberechtigt sind alle Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Die Teilnahme am Projekt ist für die Kommunen kostenfrei! Besonders geeignet sind Kommunen: e die sich mit der Nachhaltigkeitsthematik und den damit verbundenen Rahmenbedingungen in der Verwaltungsorganisation intensiv befassen. °e die Erfahrung mit Nachhaltigkeitsprozessen haben. ° die bereits Projekte im Bereich nachhaltiger Entwicklung umgesetzt haben. e die Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln durch Strukturen verankert haben (z.B. Agenda- Beauftragter). ° die bereits sektorale Strategien (Klimaschutzkonzept, Mobilitätskonzept, Sozialberichterstattung, etc.) erarbeitet haben und diese in einer integrierten Gesamtstrategie bündeln wollen. ° die Erfahrung haben mit Beteiligungsverfahren sowohl mit Bürgerschaft als auch mit institutionellen Akteuren (z.B. Verbände). e die Erfahrungen im Kontext globaler Verantwortung haben. Weiterhin suchen wir Kommunen, die erstmalig eine strategische Stadtentwicklung im Kontext der nachhaltigen Entwicklung über das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW" etablieren und erste Erfahrungen im Kontext globalen Handels machen wollen. Teilnahmevoraussetzung: e Die Kommune verpflichtet sich verbindlich durch einen Letter of Intent/politischen Beschluss zur Teilnahme am Projekt. e Die Kommune richtet die notwendigen Organisationsstrukturen für die Durchführung des Prozesses ein. ® Die Kommune führt die Prozessschritte und Beteiligungsverfahren im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie durch. e Die Kommune stellt relevante Daten für die Bestandsaufnahme zur Verfügung. ° _ Vertreter/innen aus der Kommune nehmen an den Netzwerktagungen zum Austausch der Modellkommunen teil. ®e Die Kommune verpflichtet sich zur Mitarbeit an projektrelevanten Veröffentlichungen. e Die Kommune verfasst zur Ergebnisdarstellung und -sicherung einen Nachhaltigkeitsbericht und verabschiedet diesen in ihren politischen Gremien. e Die Kommune führt ein regelmäßiges Monitoring im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ein. AUSWAHL UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN Für die Teilnahme am Projekt soll ein repräsentativer Querschnitt von Kommunen aus Nordrhein- Westfalen ausgewählt werden. Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien bewertet: e Größe und Lage der Kommune °e Erfahrung mit Nachhaltigkeitsansätzen in der Kommune °e Verankerung Nachhaltigkeit in der Verwaltung Seite |5 Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW" e Vorhandensein strategischer Entwicklungskonzepte e Erfahrung mit Beteiligungsverfahren/Kooperationen mit der Zivilgesellschaft ° Erfahrungen im Kontext globaler Verantwortung ° _Startup-Kommune im Kontext der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung Unter Beteiligung eines Projektbeirats aus Kommunalen Spitzenverbänden, Politik, Wissenschaft und NROs werden darauf aufbauend zehn Kommunen zur Projektteilnahme ausgewählt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für weitere Kommunen an Netzwerktagungen und Erkenntnissen bei der Durchführung des Projektes zu partizipieren. BEWERBUNG Bewerbungen zur Projektteilnahme müssen in Form des Bewerbungsbogens bis zum 04. Dezember 2015 bei der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. eingereicht werden. Die Entscheidung der Jury wird den Bewerbern spätestens 20.12.2015 mitgeteilt. Interessierte Kommunen können im Vorfeld der Bewerbungsfrist formlos Interessensbekundungen bei der LAG 21 NRW einreichen. Im Vorfeld der Bewerbung berät die LAG 21 NRW interessierte Kommunen gerne zu Inhalten und Ablaufplan und präsentiert das Projekt in Ausschüssen und Rat der Kommune. Die Teilnahme der Kommunen am Projekt endet zum 31.08.2017 mit der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der abgeschlossenen Berichterstattung der Kommunen über die Umsetzungsschritte ihres Handlungsprogramms für nachhaltige Entwicklung und der Beteiligung an der Abschlussveröffentlichung. Kontakt: Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. Ansprechpartner: Deutsche Straße 10 Dr. Klaus Reuter (Geschäftsführer) 44339 Dortmund Telefon: 0231- 936960 10 Telefon: 0231- 936960 O0 k.reuter@lag21.de Fax: 0231- 936960 13 info@lag21.de Martin Schön-Chanishvili (wiss. www.lag21.de Projektmitarbeiter) Telefon: 0231- 936960 18 m.schoen-chanishvili@lag21.de GNK@lag21.de Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Ansprechpartnerin: ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH Annette Turmann Tulpenfeld 7 (Projektleiterin für kommunales 53113 Bonn Engagement und Service) Telefon: 0228- 20717 - 335 Annette.Turmann@engagement- global.de Telefon: 0228- 20 717-0 Fax: 0228- 20 717 -389 info@service-eine-welt.de www.service-eine-welt.de Seite | 6
Vorlage_Nachhaltigkeit_Anlage_1
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DIE SDGs IM UBERBLICK 1 KEINE ARMUT Armut in allen Formen und überall beenden 3 GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN Ein gesundes Leben sicherstellen und Wohlbefinden für alle er Altersgruppen fördern 7 2 KEINE HUNGERSNOT Hunger beenden, Nahrungssicherheit und verbesserte Ernährung erreichen und nachhaltige Landwirtschaft fördern 4} HOCHWERTIGE BILDUNG Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung / sicherstellen und | lebenslange \ Lernchancen für alle fördern 5 GLEICHBERECHTIGUNG DER GESCHLECHTER Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen erreichen 7 BEZAHLBARE UND SAUBERE ENERGIE a\ Zugang zu einer bezahlbaren, verlässli- chen, nachhaltigen und modernen Energie- versorgung für alle sicherstellen 6 SAUBERES WASSER UND SANITÄRE EINRICHTUNGEN Die Verfügbarkeit und ein nachhaltiges Management von Wasser und sanitären Einrichtungen für alle sicherstellen 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTLICHES WACHSTUM \ } Anhaltendes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum 9 INDUSTRIE, INNOVATION sowie eine produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige UND INFRASTRUKTUR Arbeit für alle fördern Eine belastbare Infrastruktur aufbau- j \ en sowie eine inklusive und nach- \ haltige Industrialisierung und Innovation fördern \ 10 REDUZIERTE \ y/ UNGLEICHHEITEN + Ungleichheit innerhalb von und zwischen Ländern reduzieren 11 NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen 12 VERANTWORTUNGSVOLLER KONSUM & PRODUKTION Yı Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen ( f 14 LEBEN UNTER WASSER % Bewahrung und nachhaltige \ 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ x Nutzung von Ozeanen, a . Meeren und Meeres- Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klima- PR n j r \ ressourcen für wandels und seiner Auswirkungen ergreifen . . R eine nachhaltige 15 LEBENAN LAND Ta; Schutz, Wiederherstellung und Förderung einer nachhaltigen Nutzung der terrest- rischen Ökosysteme, nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern, Bekämpfung der Wüstenbildung. Bodendegradation aufhalten und umkehren und den Verlust der biologischen Vielfalt aufhalten. 16 FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung. Allen Menschen Zugang zu Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. 17 PARTNERSCHAFTEN, UM DIE ZIELE ZU ERREICHEN RUN & nn verstärken und die globale > = THE GLOBAL GOALS Barkmerschaii für nachhaliige 7 For Sustainable Development Entwicklung wiederbefeben www.globalgoals.org
Beschlussvorlage
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V/0070/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Teilnahme am Modellprojekt "Global nachhaltige Kommune in NRW" Beratungsfolge 01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.03.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass mit der Verabschiedung der “Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ auf dem UN Gipfel am 25 . September 2015 auch für die Kommunen neue Aufgaben zur Umsetzung der 17 beschlossenen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals“) entstehen. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Münster als Modellkommune bei der Projektausschreibung „Global nachhaltige Kommune in NRW“ von der Landesarbeit s- gemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. ausgewählt worden ist , mit dem Ziel, eine Nachhalti g- keitsstrategie auf der Grundlage der „Sustainable Development Goals“ für Münster zu erarbei- ten. 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Modellprojektes mit dem in Planung befindlichen Zukunftsprozess für Münster („MünsterZukünfte 20 │30│50“) ab- gestimmt und harmonisiert wird. 4. Die Stadt Münster tritt der Musterresolution des Deutschen Städtetages „2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ bei. II. Finanzielle Auswirkungen: Zur Umsetzung d er Beschlusspunkte 1, 3 und 4 fallen keine Kosten an. Hinsichtlich des Beschlus s- punktes 2 fallen für die Teilnahme am Modellprojekt keine Kosten an. Die Teilnahme ist für die Ko m- munen kostenlos. Die teilnehmenden Kommunen müssen natürlich Eigenleistungen ( Arbeitszeit) im Zusammenhang mit der Teilnahme erbringen und darüber hinaus ergänzend zu den Aktiv itäten im Rahmen des Modellprojektes Öffentlichkeitsarbeit durchführen. Die Aufwendungen für diese Öffen t- lichkeitsarbeit können zum jetzigen Zeitpunkt noch ni cht genau kalkuliert werden. Sie sind aber vom Umfang so bemessen, dass sie aus dem laufenden Budget des Amtes 67 bestritten werden können. Vorlagen-Nr.: V/0070/2016 Auskunft erteilt: Herr Bruns Ruf: 492 67 00 E-Mail: BrunsH@stadt-muenster.de Datum: 24.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0070/2016 Begründung: zu 1. und 4.: Neue Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit für die Kommunen Die UN Generalversammlung hat am 25. September 2015 die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwick- lung“ verabschiedet. Die Agenda hat die Form eines Weltzukunftsvertrages und soll helfen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen. Sie soll Frieden fördern und dazu beitragen, dass alle Menschen in Freiheit und in einer intakten Umwelt leben können. Sie ist getr agen von der gemeinsamen Verantwortung für die Menschen und den Planeten. Mit der Agenda wurden 17 En t- wicklungsziele, aufbauend auf dem Prinzip der Nachhaltigk eit, in Verbindung mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung verabschiedet. Diese Ziele werden „Sustainable Development Goals“ (SDGs, Anlage 1) genannt. Auf dem UN Gipfel hat Frau Bundeskanzlerin Merkel die Verabschiedung der „Sustainabl e Develop- ment Goals“ begrüßt und angekü ndigt, dass die Bundesrepublik Deutschland auf der Basis des UN Beschlusses die nationale Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne der Agenda 2030 weiterentw ickeln und schon 2016 über die Umsetzung berichten will. Dabei werde Deutschland zudem durch die regionalen und kommunalen Organisationen unterstützt, um alle Kräfte zur erfolgreichen Umsetzung der En t- wicklungsziele zu bündeln. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Städtetag zusammen mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas für seine Mitgliedstädte eine Musterresolution “2030 - Agenda für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ verabschiedet (Anlage 2). Der Deu t- sche Städtetag geht davon aus, dass die weltweite Umsetzung der 17 „Sust ainable Development Goals“ nur dann erfolgreich erfo lgen kann, wenn auch auf der kommunalen Ebene intensiv an der Umsetzung gearbeitet wird. Dabei sieht der Deutsche Städtetag die kommunalen Perspe ktiven vor allem bei folgenden Zielen: Städte und Siedlunge n sicher, widerstandsfähig und nachha ltig machen; Zugang zu bezahlbarer verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern; eine b e- lastbare Infrastruktur aufbauen; inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen; Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seine Au swirkungen ergreifen. Aber auch bei den übrigen Entwicklungszielen sind kommunale Beiträge denkbar und natürlich e r- wünscht. Als Signal an die Bundesr egierung aber auch an die EU und die UN und um die Rolle der Kommunen für eine nachhaltige Entwicklung zu unterstreichen, empfiehlt der Städtetag seinen Mi t- gliedern der Musterresolution beizutreten. Die Verwaltung schlägt vor, der Musterresolution des Deutschen Städtetages beizutreten und d amit zu verdeutlichen, dass sich die Stadt Münster - auch vor dem Hintergrund der bisherigen vie lfältigen Anstrengungen auf allen Ebenen für Nachhaltigkeit in jeder Facette - ihrer Verantwortung in ihrem kommunalen Bereich gerecht wird und ihr Engagement auch nach außen dokumentiert. zu 2.: Teilnahme am Modellprojekt „Global nachhaltige Kommune NRW“ Das Land Nordrhein-Westfalen engagiert sich seit Jahren intensiv im Themenbereich Nachhalti gkeit. Unter anderem wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein -Westfalen entwickelt. Da die Ko m- munen für die Umsetzung der Ziele auch auf Landesebene unerlässliche Partner sind, ist das Land in einen Dialogprozess mit ausgewählten Bürgermeistern unter dem Titel „Chefsache Nachhaltigkeit“ eingetreten. Für den Deutsche n Städtetag war unter anderem Oberbürgermeister Lewe an diesem Dialogprozess persönlich beteiligt. Dabei ist deutlich geworden, dass die Rolle der Kommunen und ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der 17 „Sustainable Development Goals“ der UN-Resolution verstärkt untersucht und analysiert werden müssen. Schon vorhandene ältere Nac h- haltigkeitsüberlegungen oder -beschlüsse müssen angesichts der inhaltlichen Weiterentwicklung durch den UN-Beschluss neu überprüft und angepasst werden. Um die Rolle und die Möglichkeiten der Kommunen bei der Umsetzung der Entwicklungsziele we iter zu entwickeln, führt die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. mit Unterstützung des - 3 - V/0070/2016 Landes Nordrhein -Westfalen und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusamme narbeit und Entwicklung ein Modellvorhaben “Global nachhaltige Kommune in NRW“ durch. Das Model lprojekt bietet für ausgewählte nordrhein -westfälische Kommunen Begleitung und Beratung bei der partizip a- tiven Entwicklung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrate gie im Kontext den „Sustainable Develo p- ment Goals“. Die Teilnahme am Projekt ist für die Kommunen kostenfrei. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung für eine Teilnahme am Modellprojekt beworben und wurde als Modellkommune ausgewählt. Die Ausschre ibung erzeugte eine so große Resonanz, dass das Modellprojekt auf 2 Kreise (Unna, Steinfurt) sowie 14 Kommunen (darunter neben Münster: Bonn, Dortmund, und Köln, aber auch kleine Kommunen wie z. B. Nottuln) ausgeweitet wurde. Das Modellprojekt startet im F ebruar 2016 und soll im Herbst 2017 mit der Verabschiedung von komm u- nalen Nachhaltigkeitsstrategien beendet werden. (Anlage 3). Was sprach für eine Teilnahme am Modellprojekt? Es wird eine umfassende Nachhaltigkeitsstr ategie zur Umsetzung der „Sustainable Development Goals“ in Abstimmung mit der gesamten Stadtgesel l- schaft innerhalb von 1,5 Jahren entwickelt. Die zur Verfügung stehenden Fachleute der LAG 21 h a- ben umfassende Erfahrung bei der Bearbeitung von Nachhaltigkeitsstrategien. Der Pr ojektrahmen und d ie Projektvoraussetzungen sind exakt, knapp, und gut nachvollziehbar dargestellt. Auch die Vorstellungen über die Arbeitsstrukturen in den ausgewählten Kommunen sind aus der Sicht der Verwaltung erfolgversprechend. Das Projekt passt gut in die Überlegungen zur zukünftigen Entwick- lung der Stadt und könnte diese sinnvoll ergänzen. zu 3.: Die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Modellprojektes „Global Nac h- haltige Kommune in NRW“ besitzt inhaltliche Schnittmengen mit dem in Vorbereitung befindlichen Zukunftsprozess für Münster („MünsterZukünfte 20│30│50“). Das Modellprojekt „Global nachhaltige Kommune“ stellt kommunales Handeln in einen globalen Kontext: Am Beispiel von Münster soll da r- gelegt werden, welchen Beitrag Kommunen zur Erreichu ng der globalen Nachha ltigkeitsziele leisten können. Diese globale Perspektive stellt einen wichtigen Beitrag in Zusammenhang mitdem in Vorb e- reitung befindlichen Zukunftsprozess für Münster dar, der wichtige Zukunftsfragen für Münster wie die Gestaltung der „Wachsenden Stadt“ in den Fokus nehmen wird. Daher sollen beide Prozesse miteina nder abgestimmt, harmonisiert und „synergetisch“ verbunden werden. Das betrifft neben einzelnen Arbeitsschritten (z. B. Bestandsaufnahme, strategische Zielfo r- mulierung) auch die partizipativen Elemente. Ein abgestimmtes Vorgehen trägt dazu dabei, die Zie l- setzung beider Vorhaben klar zu kommunizieren und eine Überbeanspruchung der zu beteil igenden Akteure und Gruppen zu vermeiden. Hierzu hat bereits ein erstes Gespräch stattge funden. Weitere inhaltliche und prozessuale Abstimmungen werden folgen, wenn die Eckpunkte des Zukunftsproze s- ses feststehen. Für das Modellvorhaben „Global nachhaltige Kommune“ liegt bereits eine überschl ä- gige Zeitplanung vor (vgl. Anlage 4). Fazit: Mit der Etablierung des Dezernates für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit hat der Rat der Stadt Münster seine Absicht zur verstärkten Würdigung des Themas kommunale Nachhalti g- keit deutlich gemacht. Organisatorisch wurde die Aufgabe im Amt für Gr ünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt. Dort wird deshalb die Bearbeitung des Modellprojektes „Global Nachhalt i- ge Kommune in NRW“ federführend für die Verwaltung organisiert. Klar ist, dass es innerhalb der Verwaltung, der Politik sowie der Stadtgesellschaft eine breite partizipative Beteiligung geben wird. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Thema „Nac hhaltigkeit“ eine kommunale Querschnittaufgabe ist, die alle Ämter der Stadtverwaltung betrifft. Das Thema sollte bei jeder Fachdienststelle mitgedacht und mitbearbeitet werden. Die Bestandsaufnahme im Projekt „Global nachhaltige Kommune“ wird dies berücksichtigen und verdeutlichen. - 4 - V/0070/2016 Insbesondere spielt das Thema der nachhaltigen Stadtentwicklung im Planungsbereich eine wichtige Rolle, was für das SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ relevant ist. Bezüglich der gesetzl i- chen Normierung einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist auf das Baugesetzbuch (BauGB) zu ve r- weisen. Hier heißt es in § 1 (5): „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung g e- genüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende s ozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine mensche n- würdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln s owie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwic klung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts - und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenen t- wicklung erfolgen“. Im BauGB § 1 (6) wird dar über hinaus eine Vielzahl von Belangen ausgeführt, die bei der Bauleitpl a- nung zu berücksichtigen sind. Von der besondere Bedeutung für die Zusammenführung dieser B e- lange im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung ist das Abwägungsgebot in BauGB § 1 (7): „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untere i- nander gerecht abzuwägen“. Im Hinblick auf die kommunale Verantwortung im Zusammenhang mit globalen Problemen und En t- wicklungen ist festzuhalten, dass es in Münster schon zahlreiche sektorale Ansätze in den unte r- schiedlichen Bereichen der Nachhaltigkeitsüberlegungen gibt. Was fehlt, ist die Zusammenschau und Abstimmung dieser sektoralen Ansätze bezogen auf die gl o- bale Nachhaltigkeit. Das kann nur eine integrierte Vorgehensweise - wie im Modellprojekt intendiert - im Zusammenspiel mit dem geplanten Zukunftsprozess erreichen. Vor diesem Hinte rgrund war das Angebot der LAG 21 eine einmalige Chance, bei überschaubaren eigenen Aufwendungen und ko s- tenloser, umfa ssender fachlicher Begleitung, eine Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der „Sustainable Development Goals“ auf der kommunalen Ebene für Münster zu erarbeiten. In Vertretung gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1 – DIE SDGs IM ÜBERBLICK Anlage 2 – Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 28.09.2015 Anlage 3 – Ausschreibung „Global Nachhaltige Kommune NRW“ Anlage 4 – Zeitplan Pilotprojekt „Globale nachhaltige Kommune“
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0070/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37