Mandari Insight

V/0070/2016

Teilnahme am Modellprojekt "Global nachhaltige Kommune in NRW"

Vorlagen 27.01.2016

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Anlage 4_ V_0070_2016

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Beschlussvorlage

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Vorlage_Nachhaltigkeit_Anlage_2

8768 Zeichen

Anlage 2

Pressemitteilung: 28.09.2015

Deutscher Städtetag zu Entwicklungszielen der Vereinten Nationen

Kommunen setzen sich für Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung ein

Der Deutsche Städtetag unterstützt die Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung in
der 2030-Agenda, auf die sich die Staaten beim UN-Gipfel in New York geeinigt haben. In der 2030-
Agenda wird deutlich: Für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten spielt die kommunale Ebene eine
besondere Rolle. Vor diesem Hintergrund schlägt der Deutsche Städtetag seinen Mitgliedstädten vor,
sich für ausgewählte Ziele der Agenda auf lokaler Ebene zu engagieren.

"Kommunen in vielen Staaten der Welt setzen sich beim Kampf gegen die Armut sowie bei globalen
Umweltherausforderungen ein. Ohne kommunale Beteiligung können die Staaten die
Herausforderungen für Nachhaltigkeit nicht bewältigen. Es müssen beispielsweise Lösungen für
Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten oder für die Beseitigung der negativen Folgen des Klimawandels
gefunden werden", sagt Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Viele
deutsche Städte agieren schon jetzt international. Dabei spielen Themen der Nachhaltigkeit eine große
Rolle.

Die 2030-Agenda bildet einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und
Armutsbekämpfung. Sie knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an.
Mit den neuen insgesamt 17 Zielen geht auch ein Paradigmenwechsel einher. Wichtig dabei ist es, für
gemeinsame "Weltanliegen" wie öffentliche Güter und Ressourcen auch gemeinsame Verantwortung
zu übernehmen.

Aus kommunaler Perspektive sind vor allem folgende Entwicklungsziele relevant:

e Städte und Siedlungen sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen,

e Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern,

° eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und
Innovationen unterstützen,

e Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.

Der Deutsche Städtetag hat gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche
Sektion für seine Mitgliedstädte eine Musterresolution erarbeitet: Damit können Städte ihre Bereitschaft
signalisieren, sich für ausgewählte Ziele der Agenda auf lokaler Ebene zu engagieren. "Mit der lokalen
2030-Agenda wollen wir die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen mit Leben erfüllen", so Dr.
Stefan Articus.

Die Kommunen können beispielsweise in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit vor Ort aktiv sein
oder kommunale Strategien für ein Nachhaltigkeitsmanagement verfolgen. Andere Städte erweitern
oder vertiefen ihr Partnerschaftsnetz, unterstützen ihre Partnerstädte auf anderen Kontinenten durch
kommunalen Erfahrungsaustausch und beraten beim Aufbau selbstverwalteter Strukturen. Dabei
profitieren sie ebenfalls von innovativen Ansätzen und neuen Methoden ihrer Partner.

Musterresolution "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene
gestalten"

Quelle: http:/Avww.staedtetag.de/presse/mitteilungen/075359/index.htmi

2030 - Agenda für Nachhaltige
Entwicklung: Nachhaltigkeit auf
kommunaler Ebene gestalten

Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis

begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete
2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Deve-
lopment Goals” (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbe-
sondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt
werden sollten.'

begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Ak-
teure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten
„Stadtziels" SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und
nachhaltig machen” in die Entwicklungsagenda der VN.

unterstützt die in der 2030 -Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die
gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in
der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und
Entwicklung.

begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür ein-
zusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit
zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbst-
verwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen
Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenar-
beit zu unterstützen.?

fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwick-
lung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhö-
he einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der
Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für
Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhal-
tigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflich-
tungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.

1. www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/69/1.85&Lang=E (Seite 14)
2 Siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 18.06.2015

Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis

wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu enga-
gieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie
wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den
Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.

Mit Beschluss vom angenommen.

Ort, Datum

Titel, Funktion Unterschrift

Kommunen können mit folgenden Maßnahmen einen besonderen
Beitrag leisten (optional):

I. Information und Bewusstseinsbildung

® Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem
Ziel, Informationen über die SDGs in der Bevölkerung zu verbreiten und das Be-
wusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene
zu schärfen.

Darstellung/Einbringung in Diskussionen wie anhand von Praxisbeispielen oder
entsprechenden Ratsvorlagen, Entwicklungsziele der VN auf kommunaler Ebe-
ne umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11
„Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig ma-
chen” genannt.(link)

insbesondere die für ihr Gebiet zuständigen Volkshochschulen, Bildungswerke
und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda
und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.

Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen/Maßnahmen der Kommune, die
in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen.

Il. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung

° Werbung für und Unterstützung eines breiten Bündnisses bestehend aus lokalen
Akteuren wie Vereinen, Initiativen, Schulen, Universitäten, Wirtschaft, Hand-
werk, Gewerkschaften und Kirchen sowie lokal/regional engagierten NGO's, um
die 2030-Agenda und die damit einhergehenden SDGs breit zu verankern.

e Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken.

° Aktive Beteiligung an kommunalrelevanten Vorhaben der VN, um kommunale
Selbstverwaltung weltweit zu stärken, kommunale Interessen weltweit zu bün-
deln und den Anliegen der Kommunen global Gehör zu verschaffen.

Il. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene

e Bestehende oder neue Maßnahmen oder Strategien der sozialen, ökologischen,
ökonomischen oder politisch-kulturellen Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene
werden mit einem oder mehreren der 17 SDGs in Zusammenhang bringen und
national und international sichtbar machen.

Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und
Verwaltung verankern und besonderes Augenmerk verleihen (zum Beispiel SDG
Nr. 11).

Sich dafür einsetzen, dass auch in weiteren kommunalen Handlungsfel-

dern wie zum Beispiel bei kommunalen Eigenbetrieben und der Kommu-
nalwirtschaft, Schulen, oder bei der kommunalen Wohnraumversorgung

Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt werden (zum Beispiel SDGs Nr. 4, 6, 7,9,
13):

Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzu-
sammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der
Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissen-
stransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SDG Nr. 17).
Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer
zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Her-
kunftsländern zu verbessern (SDG Nr. 17).

Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach
Europa (SDG Nr. 17).

Anlage 4_ V_0070_2016

705 Zeichen

Anlage 4 
Zeitplan  
Pilotprojekt „Globale nachhaltige Kommune“ 
 
 
1. Organisation    Läuft 
 
 
2. Bestandsaufnahme   Fertigstellung bis Mitte Mai 
 
 
3. Handlungsprogramm   Fertigstellung bis Juni 2017  
 
3.1 Themen aus Analyse  Fertigstellung Juli 2016 
3.2 Fokus     Fertigstellung Dezember 2016 
3.3 Ziele     Fertigstellung März 2017 
3.4 Maßnahmen/Ressourcen Fertigstellung Juni 2017 
 
 
4. Bericht     Fertigstellung bis 31.08.2017 
 
 
5. Zentrale Abschlussveranstaltung  geplant für  10.09.2017 
 
Hinweis: Da das Modellprojekt der LAG 21 selbst insgesamt gefördert 
wird und der Bewilligungszeitraum nicht verlängert werden kann ist der 
Zeitplan für jede teilnehmende Kommune verbindlich.

Vorlage_Nachhaltigkeit_Anlage_3

16630 Zeichen

Ahlage Ne

RG DOG
10,59 GLOBAL
=@ NACHHALTIGE

SS. KOMMUNE NRW

En
a

Ausschreibung

Modellkommunen gesucht!

„GLOBAL NACHHALTIGE KOMMUNE IN NRW“

Projektlaufzeit: 01.09.2015 - 31.08.2017

Projektdurchführung: Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW) mit
Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) der
Engagement Global gGmbH

Im Auftrag des: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bewerbungsfrist: 04. Dezember 2015
Durchgeführt von Durchgeführt von IENANERBOLGER a

Landesarbeitsgemeinschaft KOMMUNEN IN DER EINEN WELT und Entwicklung
AGENDA 21 NRWeV. Service für Entwicklungsinitiativen

LAG 21 m" m" [SERVICESTELLE 0 00] ENDAGEMENN & » | witschikcheZusomenabet

Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“

Hintergrund

Auf der UN-Vollversammlung im September 2015 wurden mit der 2030-Agenda für nachhaltige
Entwicklung erstmals global gültige Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals -SDGs)
beschlossen. Die 17 Hauptziele der SDGs bilden für alle Staaten - in Nord und Süd - einen
gemeinsamen Bezugsrahmen und werden auch in Deutschland für Bund, Länder und Kommunen
handlungsleitend. Schon jetzt bilden die SDGs eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in 2016 und haben den Entwurf der
Landesnachhaltigkeitsstrategie NRW entscheidend beeinflusst. Der Deutsche Städtetag unterstützt
gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion die globale
Entwicklungsagenda mit einer Musterresolution.

Den Kommunen in NRW bietet sich nun die Chance und die Herausforderung zugleich, ihre Visionen
und konkreten Zielsetzungen für eine nachhaltige Entwicklung mit der globalen 2030-Agenda in
Einklang zu bringen und eigene kommunale Umsetzungsstrategien zu erarbeiten. Die „Global
Nachhaltige Kommune" leistet einen Beitrag für eine Umsetzung der globalen Entwicklungsagenda
sowie einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklungspolitik, die soziale, ökonomische und
ökologische Zielsetzungen miteinander verbindet und sektorübergreifendes Denken und Handeln
befördert.

Das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ ermöglicht zehn Kommunen in Nordrhein-
Westfalen eine Beratung und . Begleitung bei der Entwicklung von kommunalen
Nachhaltigkeitsstrategien im Kontext der globalen Nachhaltigkeitsziele und unter Berücksichtigung
der Strategien auf Bundes- und Landesebene. Die erarbeiteten Strategien beruhen auf einem
Managementsystem und eigener Aufbauorganisation. Politik und Verwaltung beziehen hierbei in der
Strategieentwicklung systematisch lokale Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft
mit ein.

Was BIETET DAS PROJEKT?

Das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“, welches von der Landesarbeitsgemeinschaft
Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW) mit Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen
Welt (SKEW) der Engagement Global gGmbH durchgeführt wird, berät und begleitet zehn
repräsentative nordrhein-westfälische Kommunen in Einzelberatungen, Workshops und
Vernetzungsveranstaltungen bei der partizipativen Entwicklung einer integrierten
Nachhaltigkeitsstrategie. Die Teilnahme am Projekt ist für die Kommunen kostenfrei.

v Die kommunalen Akteure aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und
Wissenschaft erarbeiten Lösungsansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Kontext
der globalen 2030-Agenda/UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

v Es wird ein strategisches Steuerungsinstrument etabliert (Zielsystem, Ressourcenplanung,
Umsetzungsstrukturen, Controlling).

v Die Kommunen erarbeiten passgenau auf ihre eigenen Bedarfe abgestimmte
Handlungsprogramme.

v Durch eine indikatorengestützte Nachhaltigkeitsberichterstattung und einen Leitfaden wird
eine Fortschreibung des Handlungsprogramms ermöglicht.

v Die Strategieentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der nationalen

Nachhaltigkeitsstrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie Nordrhein-Westfalens.

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Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW"

WAS SIND DIE VORTEILE FÜR DIE KOMMUNEN?

Die zehn teilnehmenden Kommunen verfügen nach Ablauf des Projektes über eigene kommunale
Handlungsprogramme für eine nachhaltige Entwicklung und eine erfolgreich erprobte Beteiligungs-
und Steuerungsstruktur. Sie haben nach Ablauf des Projekts mit den wichtigsten kommunalen
Akteuren und der Bürgerschaft

" eigene Antworten auf die drängenden Zukunftsfragen der eigenen Kommune entwickelt,

" das Thema Nachhaltigkeit über das Ressort der Umweltpolitik hinaus, in nahezu alle Sektoren
des kommunalen Handelns als Querschnittsaufgabe integriert,

" eine identitätsstiftende Vision entworfen für die Rolle und die Perspektiven der Kommune im
Kontext der globalen Verantwortung für nachhaltige Entwicklung,

" zusätzlichen Ressourcen gewonnen für die Lösung gemeinsamer kommunaler Aufgaben,

" Perspektiven erschlossen für neue Kooperations- und Fördermöglichkeiten auf den Ebenen
von Land, Bund und EU.

PROJEKTABLAUF

Die Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie ist ein anspruchsvoller Prozess, da vor Ort
eine Vielzahl an Akteuren involviert und unterschiedlicher Themen integriert werden (z.B.
Klimawandel, Biodiversität, Demografischer Wandel, Migration, Arbeit und Wirtschaft). Der
Projektablauf orientiert sich deshalb an einem strategischen Management-Modell, mit dessen Hilfe
die Kommune den Prozess zielgerichtet steuert.

Das Modell zur Entwicklung der lokalen Nachhaltigkeitsstrategie im Projekt „Global Nachhaltige
Kommune in NRW" umfasst dabei sechs wesentliche Schritte:

nds-
fnahme,

schreibung

3. Er-/
6. Evaluierung und Überarbeitung
Berichterstattung € egisches
Konzept

5. Umsetzung und 4. Formeller
Monitoring Beschluss

Abbildung 1: Schematischer Prozess zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie

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Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“

Der erste Schritt betrifft die Organisation des Prozesses zur Entwicklung, späteren Umsetzung und
kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsstrategie. Dazu gehört die Information aller
relevanten institutionellen Akteure und der Bevölkerung über das Vorhaben zur Entwicklung einer
Nachhaltigkeitsstrategie. Zudem werden querschnittsorientierte Arbeitsstrukturen eingerichtet.

In der Phase der Bestandsaufnahme wird mit quantitativen und qualitativen Methoden analysiert, in
welchen Bereichen (z.B. Gesundheit, Wirtschaft, Energieversorgung, Wohnen etc.) dringende
Handlungserfordernisse im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bestehen.

Auf dieser Grundlage kann die eigentliche Erarbeitung des Handlungsprogramms als strategischem
Konzept erfolgen. Diese Erarbeitung findet in einem partizipativen Prozess statt, bei dem es
unterschiedlichen Akteuren ermöglicht wird, ihre Vorstellungen, Wünsche und Ressourcen
einzubringen. Am Ende dieses Prozesses werden die Ergebnisse in einem 1. Nachhaltigkeitsbericht
zusammengefasst.

Durch einen formellen Beschluss des Rates wird die Nachhaltigkeitsstrategie offiziell beschlossen
und als grundlegendes Handlungsprinzip in allen Bereichen der kommunalen und regionalen
Entwicklung legitimiert. Nach dem formellen Beschluss der Nachhaltigkeitsstrategie beginnt in der
weiteren Phase die Umsetzung der in dem Handlungsprogramm formulierten Maßnahmen
entsprechend der festgelegten zeitlichen Abfolge.

Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) erfolgt ein regelmäßiges
indikatorengestütztes Monitoring zur Evaluation der Strategie. Dadurch wird gewährleistet, dass die
Strategie an veränderte Rahmenbedingungen angepasst wird und aktuell bleibt. Die Ergebnisse
werden wiederum in einem Nachhaltigkeitsbericht aufgezeigt.

ARBEITSSTRUKTUREN IN DER KOMMUNE

Für die Entwicklung und langfristige Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist es erforderlich,
funktionale und verbindliche Arbeitsstrukturen in der Kommune zu etablieren. Durch die
Arbeitsstrukturen werden klare Verantwortlichkeiten und Funktionen festgelegt, Transparenz erzeugt
und die Kooperation der unterschiedlichen Akteure aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft
koordiniert. Die Arbeitsstrukturen sehen in der Kommune drei Organisationseinheiten vor:

Mögliche Akteure: Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft (NRO),
Verwaltung, Politik, ca. 15-25 Personen

Funktion: Inhaltliche Schwerpunktsetzung, Erarbeitung des
Handlungsprogramms

Akteure: Verwaltung (Planung, Gesundheit, Umwelt, Verkehr, Soziales,
Jugend...), ca. 5 Personen
Funktion: Analyse und fachübergreifende Planung von Inhalten

Akteure: Verwaltung, eine hauptverantwortliche Person und ein Stellvertreter/-in
Funktion: Organisatorische und inhaltliche Koordination sowie Kontaktperson der

unterschiedlichen am Prozess beteiligten Akteure

Abbildung 2: Arbeitsstrukturen zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie

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Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“

Die Koordination ist die Schlüsselfunktion innerhalb der Arbeitsstrukturen. Sie übernimmt die
Aufgabe, den Einführungs- und Umsetzungsprozess organisatorisch zu steuern. Die Koordination ist
die zentrale Kontaktstelle für alle Beteiligten und Interessierten und zugleich für die Ergebnissicherung
und die kontinuierliche interne und externe Kommunikation zuständig.

Das aus Mitarbeitenden der Verwaltung bestehende Kernteam unterstützt die Koordination bei der
Organisation und Begleitung des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses. Darüber hinaus bereitet
es die inhaltliche Arbeit der Steuerungsgruppe vor. Das Kernteam soll fachbereichsübergreifend
zusammengesetzt sein und somit eine Integration unterschiedlicher Herangehensweisen und
Lösungsansätze ermöglichen.

Die Steuerungsgruppe ist das Gremium zur Erarbeitung der Ziele und Maßnahmen des
Handlungsprogramms. Sie wird aus Vertreter/innen aus unterschiedlichen institutionellen Akteuren
(z.B. Wirtschaftsunternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, NROs, Verbände, Kirchen, Politik etc.)
zusammengesetzt, die aufgrund ihrer Stellung oder Funktion unterschiedliche
gesamtgesellschaftliche Interessen vertreten. Innerhalb der Steuerungsgruppe sind alle Akteure
gleichberechtigt und entwickeln mit ihren jeweiligen spezifischen Kenntnissen die
Nachhaltigkeitsstrategie auf Augenhöhe.

Falls bereits aus laufenden Prozessen innerhalb der Kommunen ähnliche Strukturen vorhanden sind,
können diese die beschriebenen Aufgaben ebenfalls wahrnehmen. Es sollen keine
Doppelstrukturen geschaffen werden. Die beschriebenen Gremien und Organisationseinheiten
sollen eng mit den vorhandenen formellen Strukturen in der Kommune kooperieren. Die letztendliche
Entscheidungshoheit über die Nachhaltigkeitsstrategie und die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei
den politischen Entscheidungsgremien der einzelnen Kommunen.

LEISTUNGEN DES PROJEKTTRÄGERS

Die teilnehmenden Kommunen werden durch ein wissenschaftliches Projektteam von LAG 21 NRW
und SKEW begleitet und beraten. Die Begleitung und Beratung umfasst folgende Leistungen:

» fachliche und organisatorische Gesamtkoordination des Projektes,

e Durchführung einer Auftakt- und Abschlussveranstaltung mit den projektbeteiligten
Kommunen

° Unterstützung der/des Koordinatorin/Koordinators bei der Steuerung des Prozesses in der
Kommune,

e Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Aufbau- und Ablauforganisation,

e Moderation der Beteiligungsformate im partizipativen Prozess,

»  fachliche/ inhaltliche Beratung der Kommunen,

® Bereitstellung wissenschaftlicher Inputs/Beratung, teilweise durch externe Expert/innen,

e Mitarbeit bei der Durchführung einer Daten- und SWOT-Analyse,

e Etablierung eines Netzwerks zum interkommunalen Austausch und Durchführung von fünf
Netzwerktagungen,

+ Bereitstellung aller wichtiger Informationen auf der Homepage der SKEW und LAG 21 NRW,

° Erarbeitung eines Abschlussberichtes zum Projekt.

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Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW"

TEILNAHME
Teilnahmeberechtigt sind alle Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Die Teilnahme am Projekt ist für die Kommunen kostenfrei!

Besonders geeignet sind Kommunen:

e die sich mit der Nachhaltigkeitsthematik und den damit verbundenen Rahmenbedingungen
in der Verwaltungsorganisation intensiv befassen.

°e die Erfahrung mit Nachhaltigkeitsprozessen haben.

° die bereits Projekte im Bereich nachhaltiger Entwicklung umgesetzt haben.

e die Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln durch Strukturen verankert haben (z.B. Agenda-
Beauftragter).

° die bereits sektorale Strategien (Klimaschutzkonzept, Mobilitätskonzept,
Sozialberichterstattung, etc.) erarbeitet haben und diese in einer integrierten Gesamtstrategie
bündeln wollen.

° die Erfahrung haben mit Beteiligungsverfahren sowohl mit Bürgerschaft als auch mit
institutionellen Akteuren (z.B. Verbände).

e die Erfahrungen im Kontext globaler Verantwortung haben.

Weiterhin suchen wir Kommunen, die erstmalig eine strategische Stadtentwicklung im Kontext
der nachhaltigen Entwicklung über das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW" etablieren
und erste Erfahrungen im Kontext globalen Handels machen wollen.

Teilnahmevoraussetzung:

e Die Kommune verpflichtet sich verbindlich durch einen Letter of Intent/politischen Beschluss
zur Teilnahme am Projekt.

e Die Kommune richtet die notwendigen Organisationsstrukturen für die Durchführung des
Prozesses ein.

® Die Kommune führt die Prozessschritte und Beteiligungsverfahren im Rahmen der
Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie durch.

e Die Kommune stellt relevante Daten für die Bestandsaufnahme zur Verfügung.

° _ Vertreter/innen aus der Kommune nehmen an den Netzwerktagungen zum Austausch der
Modellkommunen teil.

®e Die Kommune verpflichtet sich zur Mitarbeit an projektrelevanten Veröffentlichungen.

e Die Kommune verfasst zur Ergebnisdarstellung und -sicherung einen Nachhaltigkeitsbericht
und verabschiedet diesen in ihren politischen Gremien.

e Die Kommune führt ein regelmäßiges Monitoring im Sinne eines kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses ein.

AUSWAHL UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Für die Teilnahme am Projekt soll ein repräsentativer Querschnitt von Kommunen aus Nordrhein-
Westfalen ausgewählt werden. Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien
bewertet:

e Größe und Lage der Kommune
°e Erfahrung mit Nachhaltigkeitsansätzen in der Kommune
°e Verankerung Nachhaltigkeit in der Verwaltung

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Ausschreibung Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW"

e Vorhandensein strategischer Entwicklungskonzepte

e Erfahrung mit Beteiligungsverfahren/Kooperationen mit der Zivilgesellschaft
° Erfahrungen im Kontext globaler Verantwortung

° _Startup-Kommune im Kontext der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung

Unter Beteiligung eines Projektbeirats aus Kommunalen Spitzenverbänden, Politik, Wissenschaft und
NROs werden darauf aufbauend zehn Kommunen zur Projektteilnahme ausgewählt. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit für weitere Kommunen an Netzwerktagungen und Erkenntnissen bei der
Durchführung des Projektes zu partizipieren.

BEWERBUNG

Bewerbungen zur Projektteilnahme müssen in Form des Bewerbungsbogens bis zum 04. Dezember
2015 bei der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. eingereicht werden. Die Entscheidung
der Jury wird den Bewerbern spätestens 20.12.2015 mitgeteilt.

Interessierte Kommunen können im Vorfeld der Bewerbungsfrist formlos Interessensbekundungen
bei der LAG 21 NRW einreichen. Im Vorfeld der Bewerbung berät die LAG 21 NRW interessierte
Kommunen gerne zu Inhalten und Ablaufplan und präsentiert das Projekt in Ausschüssen und Rat der
Kommune.

Die Teilnahme der Kommunen am Projekt endet zum 31.08.2017 mit der Nachhaltigkeitsstrategie
sowie der abgeschlossenen Berichterstattung der Kommunen über die Umsetzungsschritte ihres
Handlungsprogramms für nachhaltige Entwicklung und der Beteiligung an der
Abschlussveröffentlichung.

Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. Ansprechpartner:

Deutsche Straße 10 Dr. Klaus Reuter (Geschäftsführer)

44339 Dortmund Telefon: 0231- 936960 10
Telefon: 0231- 936960 O0 k.reuter@lag21.de

Fax: 0231- 936960 13

info@lag21.de Martin Schön-Chanishvili (wiss.

www.lag21.de Projektmitarbeiter)

Telefon: 0231- 936960 18
m.schoen-chanishvili@lag21.de

GNK@lag21.de
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Ansprechpartnerin:
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH Annette Turmann
Tulpenfeld 7 (Projektleiterin für kommunales
53113 Bonn

Engagement und Service)
Telefon: 0228- 20717 - 335
Annette.Turmann@engagement-
global.de

Telefon: 0228- 20 717-0
Fax: 0228- 20 717 -389
info@service-eine-welt.de
www.service-eine-welt.de

Seite | 6

Vorlage_Nachhaltigkeit_Anlage_1

2647 Zeichen

DIE SDGs
IM UBERBLICK 1 KEINE ARMUT

Armut in allen Formen
und überall beenden

3 GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN
Ein gesundes Leben sicherstellen
und Wohlbefinden für alle er
Altersgruppen fördern 7

2 KEINE HUNGERSNOT
Hunger beenden, Nahrungssicherheit und
verbesserte Ernährung erreichen und
nachhaltige Landwirtschaft fördern

4} HOCHWERTIGE BILDUNG
Inklusive, gerechte und
hochwertige Bildung /
sicherstellen und |
lebenslange \
Lernchancen
für alle fördern

5 GLEICHBERECHTIGUNG DER GESCHLECHTER
Gleichberechtigung der Geschlechter und die
Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen erreichen

7 BEZAHLBARE UND SAUBERE ENERGIE
a\ Zugang zu einer bezahlbaren, verlässli-
chen, nachhaltigen und modernen Energie-
versorgung für alle sicherstellen

6 SAUBERES WASSER UND
SANITÄRE EINRICHTUNGEN
Die Verfügbarkeit und ein nachhaltiges
Management von Wasser und sanitären
Einrichtungen für alle sicherstellen

8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTLICHES WACHSTUM \ }
Anhaltendes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum 9 INDUSTRIE, INNOVATION

sowie eine produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige UND INFRASTRUKTUR
Arbeit für alle fördern Eine belastbare Infrastruktur aufbau-

j \ en sowie eine inklusive und nach-
\ haltige Industrialisierung und

Innovation fördern

\ 10 REDUZIERTE

\

y/ UNGLEICHHEITEN

+ Ungleichheit innerhalb
von und zwischen Ländern

reduzieren

11 NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN
Städte und Siedlungen inklusiv, sicher,
widerstandsfähig und nachhaltig machen

12 VERANTWORTUNGSVOLLER KONSUM & PRODUKTION Yı
Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen ( f 14 LEBEN UNTER WASSER
% Bewahrung und nachhaltige

\
13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ x Nutzung von Ozeanen,
a . Meeren und Meeres-
Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klima- PR
n j r \ ressourcen für
wandels und seiner Auswirkungen ergreifen . . R
eine nachhaltige

15 LEBENAN LAND Ta;
Schutz, Wiederherstellung und Förderung einer nachhaltigen Nutzung der terrest-
rischen Ökosysteme, nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern, Bekämpfung
der Wüstenbildung. Bodendegradation aufhalten und umkehren
und den Verlust der biologischen Vielfalt aufhalten.

16 FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN
Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften für eine nachhaltige
Entwicklung. Allen Menschen Zugang zu Justiz ermöglichen und effektive,

rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. 17 PARTNERSCHAFTEN,

UM DIE ZIELE ZU ERREICHEN
RUN & nn

verstärken und die globale
> = THE GLOBAL GOALS Barkmerschaii für nachhaliige

7 For Sustainable Development Entwicklung wiederbefeben

www.globalgoals.org

Beschlussvorlage

13562 Zeichen

V/0070/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Teilnahme am Modellprojekt "Global nachhaltige Kommune in NRW" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass mit der Verabschiedung der “Agenda 
2030 für nachhaltige Entwicklung“ auf dem UN Gipfel am 25 . September 2015 auch für die 
Kommunen neue Aufgaben zur Umsetzung der 17 beschlossenen Entwicklungsziele 
(„Sustainable Development Goals“) entstehen. 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Münster als Modellkommune 
bei der Projektausschreibung „Global nachhaltige Kommune in NRW“ von der Landesarbeit s-
gemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. ausgewählt worden ist , mit dem Ziel, eine Nachhalti g-
keitsstrategie auf der Grundlage der „Sustainable Development Goals“ für Münster zu erarbei-
ten. 
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Modellprojektes mit 
dem in Planung befindlichen Zukunftsprozess für Münster („MünsterZukünfte 20 │30│50“) ab-
gestimmt und harmonisiert wird.  
4. Die Stadt Münster tritt der Musterresolution des Deutschen Städtetages „2030 Agenda für 
nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ bei. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Umsetzung d er Beschlusspunkte 1, 3 und 4 fallen keine Kosten an. Hinsichtlich des Beschlus s-
punktes 2 fallen für die Teilnahme am Modellprojekt keine Kosten an. Die Teilnahme ist für die Ko m-
munen kostenlos. Die teilnehmenden Kommunen müssen natürlich Eigenleistungen ( Arbeitszeit) im 
Zusammenhang mit der Teilnahme erbringen und darüber hinaus ergänzend zu den Aktiv itäten im 
Rahmen des Modellprojektes Öffentlichkeitsarbeit durchführen. Die Aufwendungen für diese Öffen t-
lichkeitsarbeit können zum jetzigen Zeitpunkt noch ni cht genau kalkuliert werden. Sie sind aber vom 
Umfang so bemessen, dass sie aus dem laufenden Budget des Amtes 67 bestritten werden können. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0070/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Bruns 
Ruf: 
492 67 00 
E-Mail: 
BrunsH@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0070/2016 
Begründung: 
 
zu 1. und 4.:   Neue Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit für die Kommunen 
 
Die UN Generalversammlung hat am 25. September 2015 die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwick-
lung“ verabschiedet. Die Agenda hat die Form eines Weltzukunftsvertrages und soll helfen, allen 
Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen. Sie soll Frieden fördern und dazu beitragen, 
dass alle Menschen in Freiheit und in einer intakten Umwelt leben können. Sie ist getr agen von der 
gemeinsamen Verantwortung für die Menschen und den Planeten. Mit der Agenda wurden 17 En t-
wicklungsziele, aufbauend auf dem Prinzip der Nachhaltigk eit, in Verbindung mit der ökonomischen, 
ökologischen und sozialen Entwicklung verabschiedet. Diese Ziele werden „Sustainable Development 
Goals“ (SDGs, Anlage 1) genannt. 
 
Auf dem UN Gipfel hat Frau Bundeskanzlerin Merkel die Verabschiedung der „Sustainabl e Develop-
ment Goals“ begrüßt und angekü ndigt, dass die Bundesrepublik Deutschland auf der Basis des UN 
Beschlusses die nationale Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne der Agenda 2030 weiterentw ickeln und 
schon 2016 über die Umsetzung berichten will. Dabei werde Deutschland zudem durch die regionalen 
und kommunalen Organisationen unterstützt, um alle Kräfte zur erfolgreichen Umsetzung der En t-
wicklungsziele zu bündeln. 
 
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Städtetag zusammen mit dem Rat der Gemeinden und 
Regionen Europas für seine Mitgliedstädte eine Musterresolution “2030 - Agenda für nachhaltige 
Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ verabschiedet (Anlage 2). Der Deu t-
sche Städtetag geht davon aus, dass die weltweite Umsetzung der 17 „Sust ainable Development 
Goals“ nur dann erfolgreich erfo lgen kann, wenn auch auf der kommunalen Ebene intensiv an der 
Umsetzung gearbeitet wird. Dabei sieht der Deutsche Städtetag die kommunalen Perspe ktiven vor 
allem bei folgenden Zielen: Städte und Siedlunge n sicher, widerstandsfähig und nachha ltig machen; 
Zugang zu bezahlbarer verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern; eine b e-
lastbare Infrastruktur aufbauen; inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen 
unterstützen; Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seine Au swirkungen ergreifen. 
Aber auch bei den übrigen Entwicklungszielen sind kommunale Beiträge denkbar und natürlich e r-
wünscht. Als Signal an die Bundesr egierung aber auch an die EU und die UN und  um die Rolle der 
Kommunen für eine nachhaltige Entwicklung zu unterstreichen, empfiehlt der Städtetag seinen Mi t-
gliedern der Musterresolution beizutreten. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Musterresolution des Deutschen Städtetages beizutreten und d amit 
zu verdeutlichen, dass sich die Stadt Münster - auch vor dem Hintergrund der bisherigen vie lfältigen 
Anstrengungen auf allen Ebenen für Nachhaltigkeit in jeder Facette - ihrer Verantwortung in ihrem 
kommunalen Bereich gerecht wird und ihr Engagement auch nach außen dokumentiert. 
 
 
zu 2.:    Teilnahme am Modellprojekt „Global nachhaltige Kommune NRW“ 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen engagiert sich seit Jahren intensiv im Themenbereich Nachhalti gkeit. 
Unter anderem wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein -Westfalen entwickelt. Da die Ko m-
munen für die Umsetzung der Ziele auch auf Landesebene unerlässliche Partner sind, ist das Land in 
einen Dialogprozess mit ausgewählten Bürgermeistern unter dem Titel „Chefsache Nachhaltigkeit“ 
eingetreten. Für den Deutsche n Städtetag war unter anderem Oberbürgermeister Lewe an diesem 
Dialogprozess persönlich beteiligt. Dabei ist deutlich geworden, dass die Rolle der Kommunen und 
ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der 17 „Sustainable Development Goals“ der 
UN-Resolution verstärkt untersucht und analysiert werden müssen. Schon vorhandene ältere Nac h-
haltigkeitsüberlegungen oder -beschlüsse müssen angesichts der inhaltlichen Weiterentwicklung 
durch den UN-Beschluss neu überprüft und angepasst werden.  
 
Um die Rolle und die Möglichkeiten der Kommunen bei der Umsetzung der Entwicklungsziele we iter 
zu entwickeln, führt die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. mit Unterstützung des

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V/0070/2016 
Landes Nordrhein -Westfalen und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusamme narbeit und 
Entwicklung ein Modellvorhaben “Global nachhaltige Kommune in NRW“ durch. Das Model lprojekt 
bietet für ausgewählte nordrhein -westfälische Kommunen Begleitung und Beratung bei der partizip a-
tiven Entwicklung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrate gie im Kontext den „Sustainable Develo p-
ment Goals“. Die Teilnahme am Projekt ist für die Kommunen kostenfrei.  
 
Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung für eine Teilnahme am Modellprojekt beworben und 
wurde als Modellkommune ausgewählt. Die Ausschre ibung erzeugte eine so große Resonanz, dass 
das Modellprojekt auf 2 Kreise (Unna, Steinfurt) sowie 14 Kommunen (darunter neben Münster: 
Bonn, Dortmund, und Köln, aber auch kleine Kommunen wie z. B. Nottuln) ausgeweitet wurde. Das 
Modellprojekt startet im F ebruar 2016 und soll im Herbst 2017 mit der Verabschiedung von komm u-
nalen Nachhaltigkeitsstrategien beendet werden. (Anlage 3). 
 
Was sprach für eine Teilnahme am Modellprojekt? Es wird eine umfassende Nachhaltigkeitsstr ategie 
zur Umsetzung der „Sustainable  Development Goals“ in Abstimmung mit der gesamten Stadtgesel l-
schaft innerhalb von 1,5 Jahren entwickelt. Die zur Verfügung stehenden Fachleute der LAG 21 h a-
ben umfassende Erfahrung bei der Bearbeitung von Nachhaltigkeitsstrategien. Der Pr ojektrahmen 
und d ie Projektvoraussetzungen sind exakt, knapp, und gut nachvollziehbar dargestellt. Auch die 
Vorstellungen über die Arbeitsstrukturen in den ausgewählten Kommunen sind aus der Sicht der 
Verwaltung erfolgversprechend. Das Projekt passt gut in die Überlegungen  zur zukünftigen Entwick-
lung der Stadt und könnte diese sinnvoll ergänzen. 
 
 
zu 3.:   Die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Modellprojektes „Global Nac h-
haltige Kommune in NRW“ besitzt inhaltliche Schnittmengen mit dem in Vorbereitung  befindlichen 
Zukunftsprozess für Münster („MünsterZukünfte 20│30│50“). Das Modellprojekt „Global nachhaltige 
Kommune“ stellt kommunales Handeln in einen globalen Kontext: Am Beispiel von Münster soll da r-
gelegt werden, welchen Beitrag Kommunen zur Erreichu ng der globalen Nachha ltigkeitsziele leisten 
können. Diese globale Perspektive stellt einen wichtigen Beitrag in Zusammenhang mitdem in Vorb e-
reitung befindlichen Zukunftsprozess für Münster dar, der wichtige Zukunftsfragen für Münster wie die 
Gestaltung der „Wachsenden Stadt“ in den Fokus nehmen wird. 
 
Daher sollen beide Prozesse miteina nder abgestimmt, harmonisiert und „synergetisch“ verbunden 
werden. Das betrifft neben einzelnen Arbeitsschritten (z. B. Bestandsaufnahme, strategische Zielfo r-
mulierung) auch die partizipativen Elemente. Ein abgestimmtes Vorgehen trägt dazu dabei, die Zie l-
setzung beider Vorhaben klar zu kommunizieren und eine Überbeanspruchung der zu beteil igenden 
Akteure und Gruppen zu vermeiden. Hierzu hat bereits ein erstes Gespräch stattge funden. Weitere 
inhaltliche und prozessuale Abstimmungen werden folgen, wenn die Eckpunkte des Zukunftsproze s-
ses feststehen. Für das Modellvorhaben „Global nachhaltige Kommune“ liegt bereits eine überschl ä-
gige Zeitplanung vor (vgl. Anlage 4). 
 
Fazit: 
 
Mit der Etablierung des Dezernates für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit hat der 
Rat der Stadt Münster seine Absicht zur verstärkten Würdigung des Themas kommunale Nachhalti g-
keit deutlich gemacht. Organisatorisch wurde die Aufgabe im Amt für Gr ünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit angesiedelt. Dort wird deshalb die Bearbeitung des Modellprojektes „Global Nachhalt i-
ge Kommune in NRW“ federführend für die Verwaltung organisiert. Klar ist, dass es innerhalb der 
Verwaltung, der Politik sowie der Stadtgesellschaft eine breite partizipative Beteiligung  geben wird.  
 
In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Thema „Nac hhaltigkeit“ 
eine kommunale Querschnittaufgabe ist, die alle Ämter der Stadtverwaltung betrifft. Das Thema sollte 
bei jeder Fachdienststelle mitgedacht und mitbearbeitet werden. Die Bestandsaufnahme im Projekt 
„Global nachhaltige Kommune“ wird dies berücksichtigen und verdeutlichen.

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V/0070/2016 
Insbesondere spielt das Thema der nachhaltigen Stadtentwicklung im Planungsbereich  eine wichtige 
Rolle, was für das SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ relevant ist. Bezüglich der gesetzl i-
chen Normierung einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist auf das Baugesetzbuch (BauGB) zu ve r-
weisen. Hier heißt es in § 1 (5): „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, 
die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung g e-
genüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit 
dienende s ozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine mensche n-
würdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln s owie 
den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwic klung, zu fördern, 
sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts - und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu 
entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenen t-
wicklung erfolgen“.  
 
Im BauGB § 1 (6) wird dar über hinaus eine Vielzahl von Belangen ausgeführt, die bei der Bauleitpl a-
nung zu berücksichtigen sind. Von der besondere Bedeutung für die Zusammenführung dieser B e-
lange im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung ist das Abwägungsgebot in BauGB § 1 (7): „Bei der 
Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untere i-
nander gerecht abzuwägen“. 
 
Im Hinblick auf die kommunale Verantwortung im Zusammenhang mit globalen Problemen und En t-
wicklungen ist festzuhalten, dass es  in Münster schon zahlreiche sektorale Ansätze in den unte r-
schiedlichen Bereichen der Nachhaltigkeitsüberlegungen gibt. 
Was fehlt, ist die Zusammenschau und Abstimmung dieser sektoralen Ansätze bezogen auf die gl o-
bale Nachhaltigkeit. Das kann nur eine integrierte Vorgehensweise  - wie im Modellprojekt intendiert - 
im Zusammenspiel mit dem geplanten Zukunftsprozess erreichen. Vor diesem Hinte rgrund war das 
Angebot der LAG 21 eine einmalige Chance, bei überschaubaren eigenen Aufwendungen und ko s-
tenloser, umfa ssender fachlicher Begleitung, eine Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der 
„Sustainable Development Goals“ auf der kommunalen Ebene für Münster zu erarbeiten. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat  
 
 
Anlage 1 – DIE SDGs IM ÜBERBLICK 
Anlage 2 – Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 28.09.2015 
Anlage 3 – Ausschreibung „Global Nachhaltige Kommune NRW“ 
Anlage 4 – Zeitplan Pilotprojekt „Globale nachhaltige Kommune“

Beratungsverlauf (4)

01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0070/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37