V/0843/2012
Städtebauliche Optimierung nördlich Stadthafen 1 (Grundstücke der Stadtwerke Münster GmbH) / Liegenschaftliches Konzept)
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Vorlage 843 - Anlage 2
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Vorlage 843 - Anlage 3
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Anlage 3 Städtebauliche Optimierung Stadthafen 1 / Rahmenbedingungen (skizzenhafte Darstellung) 100 \ T N NIENUN N N SS IN SS fu) . N RO N msi LIT N N San N IASS ISIN I = - IN | | u in mm 7 N SS SIADIHAFEN \ N 7 N7 7 e —
Vorlage 843 - Anlage 4
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Anlage 4 100 50 25 Städtebauliche Optimierung Stadthafen 1 / Konzept Dreiteilung (skizzenhafte Darstellung) ISIS SE] SIR Hafenspitze / „Kuhr“ Städtebaulich- architektonischer ‚ Investoren- / Architekten- wettbewerb mit Bieter-/ Vergabeverfahren \.l le]: RES — SIADIHAFEN \
Vorlage 843 - Anlage 1
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Beschlussvorlage
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V/0843/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebauliche Optimierung nördlich Stadthafen 1 (Grundstücke der Stadtwerke Münster GmbH) / Liegenschaftliches Konzept Beratungsfolge 04.12.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 06.12.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der mit der Vorlage dargestellten Vorgehensweise zur städtebaulichen Optimierung des östlichen Teilbereichs nördlich des Stadthafen 1 wird zugestimmt. 2. Die direkte Vergabe des Grundstückes Hafenweg 32 der Stadtwerke Münster GmbH an den Coppenrath-Verlag wird entsprechend dem Ratsbeschluss vom 28.03.2001 vorberei- tet. 3. Der direkten Vergabe eines Grundstücksbereiches Hafenweg 36 der Stadtwerke Münster GmbH gemäß der Begründung dieser Vorlage an den Erbbaurechtsnehmer Hafenweg 46/48 wird zugestimmt und soll gemeinsam mit der Stadtwerke Münster GmbH entspre- chend vorbereitet werden. Dabei wird die Verwaltung die im städtischen Eigentum stehen- den Straßenflächen (heutige Zufahrt von der Schillerstraße zum Hafenweg) in diese Direkt- vergabe einbeziehen. 4. Der Neuordnung der städtischen Erschließungsflächen auf der Basis des „Masterplan Stadthäfen Münster“ wird zugestimmt. 5. Entsprechend der Beschlusspunkte 2. und 3. wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Stadtwerke Münster GmbH gesonderte Vergabevorlagen vorzubereiten. II. Finanzielle Auswirkungen: Bei Zustimmung auf Basis der gem. Beschlusspunkte 1 - 5 einzuleitenden Verfahren und dort a n- geführten inhaltlichen Aspekte wird die Verwaltung die ggf. anfallenden Kosten ermitteln und zu gegebenem Zeitpunkt den zuständigen Gremien Vorschläge zur überplanmäßigen Mittelbereitstel- lung unterbreiten. Vorlagen-Nr.: V/0843/2012 Auskunft erteilt: Herr Leifken Ruf: 492 61 81 E-Mail: LeifkenA@stadt-muenster.de Datum: 26.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0843/2012 Begründung: Punkt G des Beschlusses des Hauptausschusses der Stadt Münster zum Masterplan Stadthäfen Münster vom 14.12.2011 beinhaltet: „Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadtwerke eigenen Grundstücke 1. nördlich des Stadthafen 1 … in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH einen Invest o- ren-/ Architektenwettbewerb (Realisierungswettbewerb) vorzubereiten, in dem insbesondere die folgenden inhaltlichen Aspekte untersucht und Vorschläge zur wir tschaftlich darstellbaren Umset- zung aufgezeigt werden sollen: · Teilerhalt der OSMO-Hallen mit wohnverträglicher Nutzung, · Dienstleistungs-/ Büronutzung, evtl. mit untergeordneter Wohnungsnutzung“ Vor dem Hintergrund bestehender städtebaulicher Rahmenbedingungen und aktuell abzusehender liegenschaftlicher Aktivitäten ergeben sich im Zusammenhang mit stadtstrukturell positiv zu we r- tenden Aspekten, Beurteilungsgrundlagen und Ansätze zur Umsetzung des o.g. Beschlusspunktes gem. den Anlagen 1 - 4. Die Intention einer ganzheitlichen städtebaulichen Entwicklung unter der Annahme einer zielgerichteten Realisierungsperspektive für die Flächen der Stadtwerke Münster GmbH nördlich des Stadthafen 1 wird dabei berücksichtigt. Diese Vorlage soll unter ganzheitlicher Betrachtung als Beratungsgrundlage für die weitere Vorge- hensweise dienen. Die weitere Konkretisierung der städtebaulichen Rahmenbedingungen soll nach der entsprechenden Zustimmung der zuständigen Gremien erfolgen und die städtebaulichen und zeitlichen Abhängigkeiten der einzelnen Konzeptbausteine regeln und eine abgestimmte Vo r- gehensweise sicherstellen. Mit der Bestätigung zum u.a. Wohnprojekt „Neuhafen“ am 03.05.2012 im Ausschuss für Stadtpl a- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft wurde auch festgehalten: „Nach der Aussprache stellte der Ausschuss fest, dass eine Abstimmung nur als Votum für die städtebauliche Grundstruktur (zum „Neuhafen“-Projekt, Anm.d.V) zu werten sei. Dabei wurde die Fläche an der Spitze mit der Darstellung eines Hochhauses ausdrücklich ausgenommen. Herr Fastermann (Vorsitzender des Ausschusses, Anm.d.V) stellte hierzu fest, dass die Frage, ob dieser Bereich einschließlich der an grenzenden Flächen des Grundstücks der ehemaligen Tan k- stelle, des Kuhr -Grundstücks sowie des an den C oppenrath-Verlag östlich angrenzenden Grun d- stücks in das Wettbewerbsgebiet eingebunden werden sollen, gegebenenfalls separat zu klären wäre.“ Als Ergebnis dieser Klärung sind folgende Darstellungen und Empfehlungen zur Vorgehensweise zu nennen: Grundstücke Coppenrath-Verlag: - 3 - V/0843/2012 Entsprechend der o.g. Aussage ist festzuhalten, dass für das genannte Grundstück (Hafenweg 32, sh. Anlage 2, Nr. 2a), angrenzend an den Coppenrath-Verlag (Hafenweg 30, sh. Anlage 1 und 2, Nr. 2), weiterhin ein hohes Interesse des Verlages zum Erwerb besteht, zuletzt bekundet durch ein Schreiben vom Coppenrath -Verlag vom 14.05.2012 an die Stadt Münster . Grundsätzlich wurde bereits mit Ratsbeschluss vom 28.03.2001 (V/0147/2001) eine direkte Vergabe an den Verlag im Rahmen einer Erbb aurechtsbestellung in Aussicht gestellt und dem Verlagseigentümer schriftlich mitgeteilt. Die Verwaltung befürwortet weiterhin die Veräußerung an den Verlag. Der Coppenrath -Verlag ist ein zentraler Bestandteil der erfolgreichen Entwicklung des „Kreati v- kais“. Mit der Bereitstellung des genannten Grundstückes besteht die Möglichk eit zur Expansion des Verlages mit langfristiger Standortsicherung. Vorraussetzungen für die direkte Vergabe sollen sein: Die Herstellung der öffentlich nutzbaren Kaifläche gem. Kaip romenade ist anteilig in A b- hängigkeit des Grundstücksanteils durch den Entwickler finanziell zu tragen. Verpflichtung des Erwerbers zur Durchführung eines Architektenwettbewerbes zur Vorb e- reitung der Bebauung des Grundstücks. Vereinbarung einer grundsätzli chen Bauverpflichtung auf der Grundlage des Ergebnisses des Wettbewerbes. Grundstücke „Kuhr“: Von den Eigentümern der Flächen für das Wohnprojekt „Neuhafen“ wird bestätigt, dass der Er b- baurechtsnehmer des Grundstückes Hafenweg 46/48 (Kuhr, sh. Anlage 1 und 2, Nr. 3) den östl i- chen Bereich ihres Grundstückes erwerben möchte. Eine entsprechende Veräußerungsberei t- schaft ist vorhanden. Dies betrifft den Bereich, für den im Entwurf zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 03.05.2012 noch ein Hochhaus vorge- sehen war (sh. Anlage 2, Nr. 3a). Von beiden Seiten (pot. Veräußerer / pot. Erwerber) besteht der Wunsch, die dann entstehenden Projekte durch einen neuen Erschließungsstich zu trennen. Dieser würde in direkt er Verlängerung der Ewaldistraße aus dem Herz -Jesu-Viertel auf den Hafenweg bzw. Stadthafen 1 zulaufen. Dies - 4 - V/0843/2012 entspricht der Intention des Masterplans Stadthäfen, direkte Wege - und Sichtbeziehungen zw i- schen dem Herz-Jesu-Viertel und dem Stadthafen 1 zu berü cksichtigen. Mit dieser neuen öffentl i- chen Erschließung würde die Notwendigkeit des bestehenden Erschließungsstiches parallel zur Rampe der Schillerstraßenbrücke entfallen. Seitens des Erbbaurechtsnehmers des Grundstückes Hafenweg 46/48 besteht ebenfa lls der Wunsch, Grundstücksbereiche der hafenseitigen Stadtwerke-Grundstücke zu erwerben. Die Verwaltung unterstützt dieses Ansinnen unter folgenden Bedingungen: Der Umfang des entsprechend zu veräußernden Grundstückes wird mit der Verlängerung der künfti gen Mittelachse des o.g. Erschließungsstiches auf seiner westlichen Seite b e- grenzt (sh. Anlage 2, Nr. 3b). Der Hafenweg wird bis zum Anschluss an den Betriebsweg des Dortmund -Ems-Kanals durchgängig für Fußgänger und Radfahrer öffentlich nutzbar bleiben. Die Erstellung des Erschließungsstiches wird je zu einem Drittel vom Erwerber (Kuhr), dem Investor „Neuhafen“ und dem Investor der Stadtwerke -Grundstücke (sh. Anlage 1 u. 2, Nr. 1 s.u.) finanziert. Der Ausbau der Kaifläche wird vom Erwerber auf dem zu erwer benden Grundstück und dem Grundstück Hafenweg 46/48 entsprechend der bereits vorhandenen Kaipromenade Kreativkai finanziell getragen und für die öffentliche Nutzung gesichert. Der Erwerber verpflichtet sich zur Durchführung eines städtebaulich - architektonischen Realisierungswettbewerbes für den gesamten Bereich der Hafenspitze (Flächen des o.a. privaten Grundstücksgeschäftes mit städtischer Erschließungsfläche (Nr. 3a), Hafenweg 46/48 (Nr. 3) und des zu erwerbenden Grundstückes von den Stadtwerken nördlic h des Stadthafen 1 (Nr. 3b)). Zudem soll eine Bauverpflichtung im Rahmen der Grundstücksvergabe vereinbart werden. Die Verwaltung sieht durch diese Vorgehensweise folgende Vorteile: Das Quartier der Hafenspitze kann sich unter den im Masterplan dargestell ten Rahmenbedingun- gen (Berücksichtigung öffentlicher Wegeverbindungen, wohnverträglicher Nutzungen etc.) mit e i- ner vom „Neuhafen“ -Projekt unterschiedlichen, eigenständigen Architektursprache mit entspr e- chend abgestimmter städtebaulicher Struktur entwickeln. Durch die direkte Vergabe des hafense i- tigen Stadtwerke-Grundstückes besteht für den Investor die Möglichkeit zur Arrondierung des B e- standsgebäudes (Speicher) funktionale und baugestalterische Spielräume (geringere Sensibilität bzgl. Abstandsflächen) auszuschöpfen. Die u.a. damit angestrebte Struktur der Hafenspitze unterstützt in Ergänzung zum „Neuhafen“ - Projekt und dem Ergebnis des noch durchzuführenden Realisierungswettbewerbes für die übrigen hafenseitigen Stadtwerke -Flächen die Entwicklung einer städ tebaulichen Vielfalt im Bereich der Stadthäfen. Gleichzeitig kann durch diese Vorgehensweise die städtebauliche Struktur der Hafe n- spitze unter Berücksichtigung der neuen Schillerstraßen -Brücke ganzheitlich entwickelt werden (z.B. Erschließung, Fußwege etc.). Unter der Voraussetzung der Durchführung eines noch zu konkretisierenden städtebaulich - archi- tektonischen Realisierungswettbewerbes, bleibt die Sicherung einer hohen städtebaulichen Qual i- tät für diesen Teilbereich gewahrt. - 5 - V/0843/2012 Grundstücke Stadtwerke nördlich Stadthafen 1: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat mit Beschluss vom 03.05.2012 der städtebaulichen Grundstruktur des Entwurfes für das nördlich angrenzende Woh n- projekt (Neuhafen) auf dem ehem. OSMO-Gelände zugestimmt (sh. Anlage 2, Nr. 4). Abgeleitet aus den städtebaulichen Prämissen dieser Grundstruktur sind Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Investoren -/ Architektenwettbewerb s (Realisierungswettbewerb) für die hafenseitigen Stadtwerke-Flächen zu beachten (sh. Anlage 2, Nr. 1). Hier sind vor allem die Wegeverbindungen zwischen dem Stadthafen 1 und der Schillerstraße / Herz-Jesu-Viertel zu nennen. Die Berücksichtigung dieser Elemente durch das „Neuhafen“ -Projekt und die entsprechende Weiterfüh rung auf das Wettbewerbsgebiet entspricht der Zielsetzung des Masterplans Stadthäfen. Hieraus ergeben sich zu berücksichtigende Baufelder für den Investoren-/ Architektenwettbewerb (sh. Anlage 3). Die Wegebeziehungen des „Neuhafen“ -Projektes werden als öf fentlich nutzbare Verbindungswege zwischen Hafenweg und Stadthafen berücksichtigt und sind nicht zu bebauen. Im Anschluss an die Coppenrath -Erweiterungsfläche ist ein größerer, öffentlich nutzbarer Bereich zu berücksichtigen, an dem auch ein optionales Qu erungsbauwerk (ggf. Brücke, Steg etc.) über den Stadthafen 1 anschließen könnte. Die Lage der „Grachten“ des „Neuhafen“ -Projektes ist innerhalb des Wettbewerbsgebietes zu b e- rücksichtigen. Hier sind private Freiflächen möglich. Eine Fortführung der Wasserf lächen soll nicht zwingend erforderlich sein. Die Nutzungen sollen gem. Beschluss zum Masterplan Stadthäfen wohnverträglich sein. Eine u m- fangreiche Etablierung von Gastronomie ist auszuschließen. Die Fläche des Hafenweges soll nicht überbaut werden. Der Hafenweg zwischen dem „Neuhafen“- Projekt und dem Wettbewerbsgebiet soll nicht zuletzt auch im Hinblick auf bestehende Leitung s- trassen in städtisches Eigentum übergehen. Dieser soll primär Fußgängern, Radfahrern und Ve r- sorgungsfahrzeugen vorgehalten werden. Die Kosten der entsprechenden Herstellung sind anteilig zur Hälfte vom „Neuhafen“-Projekt und den Investoren gem. Wettbewerbsergebnis zu tragen. Die Herstellung der öffentlich nutzbaren Kaifläche gem. Kaipromenade ist gem. der Grundstück s- breite anteilig durch den zukünftigen Investor zu tragen. Die Kaiflächen selbst sollen analog zum „Kreativkai“ in das Eigentum des Investors übergehen. Die Grundstücksflächen sollen gem. Wettbewerbsergebnis ganzheitlich entwickelt werden. Eine Teilung der Flächen mit gg f. Vergabe an unterschiedliche Investoren stellt sich aus folgenden Gründen nicht als zweckdienlich dar: Durch die Inwertsetzung der gesamten Fläche stellt sich der optionale Teilerhalt einer O S- MO-Halle für einen Investor wirtschaftlich eher tragbar dar. Die Chance zum Teilerhalt ist durch eine entsprechende interne Gegenfinanzierungsoption größer. Bei einer Parzelli e- - 6 - V/0843/2012 rung des Wettbewerbsgebietes ist die Chance der entsprechenden wirtschaftlichen Da r- stellbarkeit eines optionalen Teilerhalts einer OSMO -Halle durch einen Teilbewerber kaum erkennbar. Eine Gesamtlösung durch einen Investor erhöht den Spielraum für eine qualitätsvolle stä d- tebauliche Integration eines ehem. OSMO-Bauteils. Die Lösung der Stellplatzfrage ist durch einen Investor ganzheitlich möglic h. Die pot. Stel l- platzanlage ist zentral von dem o.g. neuen Erschließungsstich und/oder vom Hafenweg zu erschließen. Dies kommt dem Ziel entgegen, den Hafenweg in diesem Bereich weitestg e- hend Kfz-frei zu gestalten. Innerhalb der definierten Baufelder ist unter der Maßgabe einer ganzheitlich vorgegebenen städtebaulichen Dichte eine größere bauliche Vielfalt mit unterschiedlichen Höhenstaff e- lungen bzw. Verteilung der Baumassen möglich. Mit dem Investoren - / Architektenwettbewerb soll ein Bieterverfahren mit anschließender Vergabe und entsprechender Bauverpflichtung gekoppelt werden. Die Details der Wettb e- werbsvorgaben sind entsprechend auszuarbeiten und den zuständigen Gremien zur B e- schlussfassung vorzulegen. Die Grundstückspreise werden auf der Grundlage d er städtebaulichen Rahmenbedingungen gutachterlich ermittelt und als Basis für die weiteren Grundstücksverhandlungen bzw. für das Bieterverfahren angesetzt. Analog zu den Rahmenbedingungen der bisherigen Realisierung der Kaipromenade, soll die öf- fentliche Wegefläche auf den dann jeweils privaten Grundstücksflächen realisiert und weiterge- führt werden. Die öffentlich rechtliche Sicherung ist bereits über die 5. Änderung des Beba u- ungsplanes Nr. 401 erfolgt. Die privat -rechtliche Sicherung wird über die jewe iligen Grun d- stücksvergaben vertraglich zu regeln sein . Damit wird sichergestellt, dass die dann vollendete Kaipromenade vom Hafenplatz bis zum Dortmund -Ems-Kanal eine einheitliche rechtliche und liegenschaftliche Grundlage besitzt. Die Realisierungskosten sind wie o.g. von den jeweiligen künftigen Eigentümern zu tragen. Fazit / weiteres Vorgehen: Zusammenfassend wird gem. den zuvor dargestellten Erläuterungen der Begründung eine Dreiteilung der Vorgehensweise zur städtebaulichen Optimierung mit entsprech enden Bedin- gungen vorgeschlagen (sh. Anlage 4): 1. Erweiterungsoption Coppenrath-Verlag => Architektenwettbewerb 2. Stadtwerke-Grundstücke => Investoren - / Architektenverfahren gekoppelt mit Bieter -/ Vergabeverfahren 3. Hafenspitze / Kuhr => Städtebaulich-/ architektonischer Realisierungswettbewerb Die Verwaltung bewertet diese Konzeption der Dreiteilung als zielführende Vorgehensweise, die allen öffentlichen und privaten Interessen gerecht wird (sh. Anlage 4). Ferner erfahren die Ziele gem. dem Beschluss zum Ma sterplan Stadthäfen Münster mit dieser Konzeption eine umfassende Berücksichtigung. Die entsprechenden Verfahren sollen bis Ende 2013 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse dieser Verfahren finden Eingang in die bereits laufenden Bauleitplanverfahren. - 7 - V/0843/2012 I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Eigentumssituation Bestand Anlage 2: Eigentumssituation gem. Konzept Anlage 3: Städtebauliche Optimierung Stadthafen 1 / Rahmenbedingungen Anlage 4: Städtebauliche Optimierung Stadthafen 1 / Konzept Dreiteilung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Schillerstraße
- Ewaldistraße
- Hafenweg 32
- Hafenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0843/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37