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V/0241/2014

Sozialmonitoring: Konkretisierung und weiteres Verfahren

Vorlagen 05.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 54

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11523 Zeichen

V/0241/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sozialmonitoring: Konkretisierung und weiteres Verfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sozialmonitoring nach Maßgabe der in der Begründung darge-
stellten Eckpunkte zu entwickeln und dem Rat im 1. Halbjahr 2015 einen Pilotbericht vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Projektierungsphase werden vorhandene Stellenanteile von jeweils bis zu 0,1 für ein Jahr 
in den Ä mtern 50 und 61 einkalkuliert. Im Haushalt nicht veranschlagte Sachkosten fallen in der 
Projektierungsphase nicht an. Ggfs. u nvermeidbare laufende Kosten im Rahmen der jährlichen 
Fortschreibung werden im Pilotbericht dargestellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Mit ihrem Antrag an den Rat A -R/0028/2013 vom 04.06.2013: Münster für alle – Einführung eines 
Sozialmonitorings für Münster regt die SPD -Fraktion die Entwicklung eines indikat orengestützten 
Beobachtungsinstruments an, das handlungs - und steuerungsrelevante Informationen zur sozia l-
strukturellen Entwicklung in der Stadt Münster bereitstellt.  
 
Mit Beschluss vom 25 .09.2013 zur Vorlage V/0576/2013 hat der Hauptausschuss die Ve rwaltung 
beauftragt, die konzeptionelle Konkretisierung eines Sozialmonitorings und dessen weitere Umset-
zung im Rahmen einer Vorlage zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0241/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Pape 
Ruf: 
492-5038 
E-Mail: 
Pape@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0241/2014 
2. Konzeptionelle Eckpunkte 
 
2.1 Aufgaben  
 
Mit Sozialmonitoring, einem indikatorengestützten Beobachtungsinstrument, lassen sich städtische 
Teilgebiete erfassen, die im Verhältnis zum Stadtgebiet möglicherweise gehäufte soziale Proble m-
lagen aufweisen. Daraufhin können die so identifizierten Teilgebiete im Hi nblick auf die konkreten 
Befunde untersucht werden, um auf dieser Ergebnisgrundlage mögliche Handlungsbedarfe zu e r-
kennen und zu präzisieren. Das Sozialmonitoring selbst vermi ttelt daher zunächst Überblick und 
Orientierung, ohne jedoch zugleich konkrete Einzelbedarfe oder Maßnahmeansätze anzuzeigen 
oder vorwegzunehmen. Diese Funktion von Sozialmonitoring legt zugleich nahe, dass das zugru n-
de gelegte Indikatorenset genau die Beobac htungskategorien umfasst, di e das Sozialmonitoring 
abbilden soll, und zudem seinerseits übersichtlich ist.  
 
Mittels Sozialmonitoring lassen sich sowohl Vergleiche zum gleichen Zeitpunkt als auch Veränd e-
rungen im Zeitverlauf abbilden. Abgesehen von der regelmäßigen Verfügbarkeit der verwendeten 
Daten muss ein fortschreibungsfähiges Sozialmonitoring das eingesetzte Indikatorenset nach Mög-
lichkeit stabil halten und Darstellungen weitestgehend standardisieren; damit ist jedoch nicht gene-
rell ausgeschlossen, in späteren Jahren zusätzliche Indikatoren einzubeziehen.  
 
2.2 Entwicklung eines Sozialmonitorings: Zwei mögliche Herangehensweisen 
 
Mit Blick auf Herangehensweise und Darstellung lassen sich grob zwei Varianten von Sozialmon i-
toring unterscheiden: Die erste beginnt mit der Sichtung insbes ondere personenbezogener Merk-
male, für die Prozessdaten erhoben werden bzw. verfügbar sind. Die Auswahl und Sortierung der 
Daten folgt zumeist einem Gliederungsraster, das sich an lokalen Th emenfeldern orientiert; die 
Daten sind zugleich mit den Indikatore n identisch, die beobachtet und deren Werte soz ialräumlich 
dargestellt werden. Eine Reihe der Berichte dieses Typs lehnt sich an den Leitfaden Sozialmonit o-
ring der KGSt an (KGSt -Materialien 4/2009). Der Leitfaden stellt acht lokale Themenfelder zusa m-
men (D emografie, Einkommen und Transferleistungen, A rbeit, Wohnen, Erziehung und Bildung, 
Gesundheit, Partizipation und Teilhabe, Sicherheit), denen mindestens ein Indikator zugewiesen 
wird; insgesamt listet der Leitfaden 32 Basisindikatoren auf und erörtert wei tere fakultative Indika-
toren. 
 
Die andere Variante beginnt mit der Entscheidung, was Sozialmonitoring beobachten soll. Im Kern 
bezieht sich diese Grundentscheidung in der Regel auf Disparitäten städtischer Teilg ebiete unter 
dem Gesichtspunkt der sozialen L age ihrer B ewohnerschaft. Daran anknüpfend wird festgelegt 
und begründet, anhand welcher Einzelaspekte die soziale Situation der B ewohnerschaft begrifflich 
erfasst werden soll. Diesen Einzelaspekten werden daraufhin Indikatoren zugeordnet, deren Werte 
das Sozialmonitoring abbildet. Sozialmonitoring -Konzepte, die diesem Ansatz folgen, konzentri e-
ren sich auf vergleichsweise schmale Indikatorensets, die sich als Grundlage für Status - und Dy-
namikindices heranziehen lassen; aus letzteren können ferner Gesamtindices gebildet werden, mit 
denen sich Status und Veränderung der sozialen Lage der Teilgebiete kompakt darste llen lassen. 
Beispiele für diese Variante sind u. a. in Berlin, Hamburg (Hamburger Modell) und Köln eingeführte 
Sozialmonitorings. 
 
Ansätze der erste n Sozialmonitoring-Variante sind darauf ausgerichtet, möglichst breit ang elegte 
Informationsgrundlagen zusammenzustellen. Dabei werden sie insbesondere mit dem Dilemma 
konfrontiert, Vieles zugleich übersichtlich darzustellen. Ihre Auswahl orientiert sich v orwiegend am 
mutmaßlichen Informationsnutzen jedenfalls grundsätzlich verfügbarer D aten, ohne sie mit dem 
nicht weiter präzisierten Gegenstand in Beziehung zu setzen, der be obachtet werden soll (KGSt -
Materialien 4/2009: 14). Ansätze der zweiten Variante ko nzentrieren sich auf wenige, dafür b e-
gründete Beobachtungsindikatoren. Die weitgehende Standa rdisierung der Darstellungen ist für 
die Fortschreibungsfähigkeit von Vorteil; auch ist hier der Umfang der Berichte gegenüber der a n-
deren Variante deutlich gering er. Anders als bei der ersten Variante sind Teilgebiete unter dem 
Aspekt ihrer Merkmale Gegenstand der Vergleiche und Veränderungen, nicht Merkmale unter dem

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V/0241/2014 
Aspekt ihrer räumlichen Verteilung. Ein so angelegtes Sozialmonitoring stellt allerdings ausschließ-
lich ein Beobachtungsinstrument bereit, für andere Zwecke, das gilt zumal für Detailuntersuchu n-
gen und Evaluation, ist es nicht geeignet. Letztere Ei nschränkung teilt diese Variante übrigens mit 
der ersten, die von der Erörterung solcher Fragen ohnehin ab sieht. Soweit Daten verfügbar sind, 
können zusätzlich Kontextindikatoren herangezogen werden, die die soziale Situation unter Einb e-
ziehung weiterer Gesichtspunkte (u. a. Demografie, Infrastruktur) näher beschreiben können. Ko n-
textindikatoren werden z. B. i m Zusammenhang mit der Durchführung des Maßnahmepr ogramms 
Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide eingesetzt. Vor diesem Hintergrund favorisiert die Verwa l-
tung die zweite Variante. 
 
2.3 Beobachtungskategorien 
 
Beim Sozialmonitoring in Münster wird es vorerst darum gehen, unter sozialen Gesicht spunkten 
Unterschiede insbesondere im Hinblick auf soziale Teilhabechancen der Menschen abzubilden. 
Dazu können neben personenbezogenen auch infrastrukturelle Merkmale geh ören. Vorbehaltlich 
weiterer Detailüberlegungen, auch unter dem Gesichtspunkt verfügbarer und kleinräumig aufberei-
tungsfähiger Daten, können in dem Zusammenhang folgende Aspekte relevant sein: Existenzs i-
cherung, soziale Ausgrenzung und Benachteiligung. Die g ewählten Indikatoren sollen anzeigen, 
wo der betreffende Stadtteil mit Blick auf die Verteilung gesel lschaftlicher Teilhabechancen seiner 
Wohnbevölkerung im städtischen Vergleich steht. Bei der Indikatorenauswahl werden solche D a-
ten berücksichtigt, die der Stadt vorliegen und in Teilräumen über das gesamte St adtgebiet abbil-
dungsfähig sind. Im ersten Schritt wird sich das Sozialmonitoring auf sozialstrukturelle Daten ko n-
zentrieren. Einzelheiten zur Begründung und Auswahl der Indikatoren wird der Pilotbericht vorste l-
len (Ziffer 2.4). 
 
Die Verwaltung empfiehlt, e ine Aufweitung des Datentableaus, zum Beispiel bezogen auf infr a-
strukturelle Daten und die Bildung entsprechender Indikatoren in einem zweiten Schritt zu prüfen 
und sie in Abhängigkeit ihrer flächendeckenden Verfügbarkeit ggfls. heranzuziehen. Mit einer Au s-
nahme: Sofern sich im Rahmen der weiteren Vorbereitung herausstellt, dass ein sozialstruktureller 
Indikator nicht oder nicht allein in der Lage ist, den Grad der im Antrag A -R/0028/2013 angespro-
chenen mietpreisbedingten Verdrängung von Familien und Einzel personen mit geringem Einko m-
men in Außenstadtteile abzubilden, soll insoweit ein Infrastrukturindikator entwickelt we rden, der 
diesen Gesichtspunkt wenigstens ausschnittweise bedienen kann. In diesem Kontext sind auch die 
Inhalte und die Beschlusslage zur Vorlage V/0039/2014 ‚Sozialgerechte Bodennutzung in Münster’ 
zu berücksichtigen. 
 
2.4 Zuschnitt der Teilgebiete, Darstellung, Fortschreibung 
 
Im Rahmen der Ausarbeitung des Sozialmonitorings wird die Begrenzung der Teilgebiete in A b-
hängigkeit von der Einwohner zahl bestimmt werden. Bereits an dieser Stelle lässt sich absehen, 
dass statistische Bezirke in aller Regel zu groß sind, um Besonderheiten innerhalb dieses Bezirks 
konturscharf abzubilden. Demgegenüber ist eine Reihe von Stadtzellen zu klein, um aussagekr äf-
tige Informationen zutage zu fördern. 
 
Vor dem Hintergrund der Überblicksdarstellung werden kartografische Abbildungen favor isiert. 
Dabei können die Teilgebiete anhand jedes einzelnen Indikators sowie eines Gesamtindexes da r-
gestellt werden. 
  
Die Verwaltung empfiehlt, das Sozialmonitoring in einem regelmäßigen Jahresrhythmus zur Ja h-
resmitte zu publizieren, da im 2. Quartal eines Jahres alle relevanten Vorjahresdaten vorliegen. 
Das Sozialamt wird vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung bei der Erstel-
lung eines Prototyps unterstützt; die konzeptionelle Aufbereitung, insb esondere die Entwicklung 
und Auswahl der Variablen inkl. deren Abstimmung mit anderen Fachbereichen der Verwaltung, 
erfolgt durch das Sozialamt; das Amt für Stadtentwicklung, Stadtpanung, Verkehrsplanung liefert in 
Anlehnung an das Hamburger Modell ein an die Münsteraner Strukturen angepasstes und aufb e-
reitetes Datenportfolio. Konzept und Ergebnisse werden in einem Pilotbericht vor- bzw. dargestellt,

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den die Verwaltung den Gremien des Rates sowie dem Rat selbst im ersten Halbjahr 2015 vorl e-
gen wird. 
 
2.5 Finanzierung 
 
Mit der Vorlage V/0576/2013 wurden Kosten in Höhe von 25 % Stellenanteil für eine sechsmonat i-
ge Konzipierungsphase in Aussicht gestellt. Auf der Basis des derzeitigen Kenntnisstandes werden 
für die Projektierung in den beiden Ämtern 50 und 61 vorhandene Stellenanteile in der H öhe von 
jeweils bis zu 0,1 für ein Jahr einkalkuliert. Im Haushalt nicht veranschlagte Sachkosten fallen in 
der Projektierungsphase nicht an. Ggfs. unvermeidbare laufende Kosten im Rahmen der jährlichen 
Fortschreibung werden im Pilotbericht dargestellt. 
 
3. Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat die Vorlage beschließt, wird die Verwaltung die dargestellten Eckpunkte für ein S o-
zialmonitoring-Konzept ausarbeiten und im 1. Halbjahr 2015 den Pilotbericht vorlegen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 56 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 54 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0241/2014
Typ
Vorlagen
Datum
05.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37