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V/0900/2008

Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster

Vorlagen 24.10.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2008, TOP 26

Beschlussvorlage

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Handlungsempfehlungen "Förderung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in MS".pdf

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Ansehen

Beschlussvorlage

11621 Zeichen

V/0900/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen 
mit geistiger Behinderung in Münster 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.11.2008 Kommission zur Förderung der Integration  
                   von Menschen mit Behinderungen                                           Vorberatung 
26.11.2008 Ausschuss für  Gleichstellung                                                  Vorberatung 
02.12.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung     Vorberatung         
03.12.2008 Ausländerbeirat                                                                        Vorberatung 
10.12.2008 Hauptausschuss                                                                       Vorberatung 
10.12.2008 Rat                                                                                            Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht „Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichbe-
rechtigten Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ (Anlage) zur 
Kenntnis. 
 
2. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, Menschen mit geistiger Behinderung ein selbst-
bestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft 
zu ermöglichen. Im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, aber auch unter Berück-
sichtigung der finanziellen Mittel unterstützt die Stadt Münster die Umsetzung der 
Handlungsempfehlungen. 
 
3. Die Stadt Münster wirkt im Rahmen der zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe und der Stadt Münster abgeschlossenen Zielvereinbarung „Eingliederungshilfe 
Wohnen“ daran mit, die Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger Behinde-
rung in Münster so zu gestalten, dass sie den Bedarfen entsprechen und Menschen 
mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht wird. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0900/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0900/2008 
4. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
4.1. an der Umsetzung der im Bericht aufgeführten Handlungsempfehlungen mitzuwir-
ken. Soweit die Umsetzung der Maßnahmen zusätzliche städtische Haushaltsmittel 
erfordert, sind gesonderte Beschlüsse zu fassen. 
 
4.2. ein Konzept für die Verwendung von leichter Sprache in der Stadtverwaltung 
Münster zu entwickeln. Dabei ist unter Beteiligung von Menschen mit geistiger Be-
hinderung zu ermitteln, in welchen Bereichen vorrangig Bedarfe bestehen. Ausge-
hend davon sind modellhaft Informationen, Antragsformulare und Bescheide in 
leichter Sprache zu entwickeln. 
 
4.3. in der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderun-
gen jährlich über den Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu be-
richten. 
 
4.4. die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
und den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung auf der Grund-
lage der vom LWL zur Verfügung gestellten Daten jährlich über die Entwicklung der 
wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderung in Münster zu informieren. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten. Die kostenrelevante Realisie-
rung von Handlungsempfehlungen setzt gesonderte Umsetzungsbeschlüsse voraus (vgl. 
Beschlussziffer 4.1). 
 
 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Mittelbereitstellung/Finanzierung erfolgt, sofern erforderlich, im Rahmen gesonderter 
Vorlagen zur Umsetzung einzelner Handlungsempfehlungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
1.1. Berichte zur Situation von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.1999 das Handlungsprogramm Integrationsförde-
rung für Menschen mit Behinderungen (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) für 
die kommunale Integrationsförderung und -politik in Münster beschlossen. Das Hand-
lungsprogramm berücksichtigt die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinde-
rungen, u.a. auch die Bedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung. Die Stadt Münster 
und die Akteure in der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderungen in Münster haben 
vielfältige Aktivitäten zur Umsetzung des Handlungsprogramms Integrationsförderung 
durchgeführt. Dabei wurden auch die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung 
berücksichtigt.  
 
Zum Zeitpunkt der Zuständigkeitsverlagerung für die Eingliederungshilfe Wohnen (vgl. Zif-
fer 2) hat das Sozialamt in der Berichtsvorlage „Ambulant Betreutes Wohnen für Men-

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V/0900/2008 
schen mit Behinderungen in Münster“ (Berichtsvorlage an den Hauptausschuss 
V/0325/2004) über den Stand und die Entwicklung der betreuten Wohnangebote für Men-
schen mit geistiger Behinderung  bis zum 30.06.2003 und über die Verlagerung der Zu-
ständigkeit für das Ambulant Betreute Wohnen vom örtlichen zum überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe informiert.  
 
Weitere, speziell auf die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung ausgerichtete 
Berichte wurden bisher nicht erstellt. In der Regel werden in Berichts- und Beschlussvor-
lagen die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung behinderungsübergreifend 
berücksichtigt. Die besonderen Belange geistig behinderter Menschen rechtfertigen jedoch 
einen gesonderten Bericht, der die Bedarfe dieser Personengruppe in den Mittelpunkt 
stellt.  
 
Mit den vorliegenden Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten 
Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster hat die Stadt Münster erst-
malig ein aufgabenübergreifendes „Teilhabeprogramm“ für Menschen mit geistiger Behin-
derung entwickelt. Die Handlungsempfehlungen wurden in Kooperation mit der Regional-
konferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinde-
rung erarbeitet. Die Regionalkonferenz ist ein Zusammenschluss der Institutionen in 
Münster, die Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung vorhalten.   
 
 
1.2 Zuständigkeitsverlagerung im Bereich der Hilfen zum selbständigen Wohnen für 
Menschen mit Behinderungen 
  
Seit dem 01.07.2003 sind in Nordrhein-Westfalen die beiden Landschaftsverbände für alle 
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII zuständig, die mit dem 
Ziel erbracht werden, volljährigen behinderten Menschen ein selbstständiges Wohnen zu 
ermöglichen oder zu sichern. Die Zuständigkeitsverlagerung auf die Landschaftsverbände 
erfolgte auf der Grundlage einer Verordnung des Landes NRW zur Änderung der Ausfüh-
rung des Bundessozialhilfegesetzes, und zwar zunächst befristet bis zum 30.06.2010. Das 
Landeskabinett hat im September 2008 entschieden, die Zuständigkeit für stationäre Ein-
richtungen und ambulante Wohnformen im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte 
Menschen für weitere fünf Jahre bei den Landschaftsverbänden zu belassen. Die erforder-
liche Rechtsverordnung soll am 01.01.2009 in Kraft treten.  
 
Zu beachten ist, dass die Entscheidung über die Zuständigkeiten nur den Bereich der 
wohnbezogenen Eingliederungshilfe für erwachsene behinderte Menschen betrifft. Die 
Stadt Münster ist weiterhin in allen kommunalen Handlungsfeldern wie Jugendhilfe, Sozia-
les, Gesundheit, Schule, Wohnen, Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Freizeit, Sport 
und Kultur im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge und Planungsverantwortung dafür zuständig, 
gleichberechtigte Teilhabechancen für Menschen mit geistiger Behinderung zu schaffen.  
 
Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes NRW hat das Zentrum für 
Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) bis 2008 die wis-
senschaftliche Begleitung der Zuständigkeitsverlagerung beim Ambulant Betreuten Woh-
nen durchgeführt. Ziel der Begleitforschung war es, die politische Entscheidung über die 
dauerhafte Ansiedlung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe (Hilfen zum selbstbe-
stimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten) vorzubereiten. Dazu wurden landeswei-
te Erhebungen und vertiefende Untersuchungen in vier Projektregionen  durchgeführt. Ne-

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ben der Stadt Essen, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Kreis Minden-Lübbecke 
gehörte auch die Stadt Münster zu den Projektregionen. 
 
Das ZPE hat in mehreren Berichten über die Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen für 
Menschen mit Behinderungen in NRW und speziell in Münster als einer der Modellregio-
nen informiert. Im September 2008 ist der Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt 
erschienen. Er wird in der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit 
Behinderungen und im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung vorge-
stellt werden.  
 
 
 2. Ziele 
 
Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, Menschen mit geistiger Behinderung in Münster 
soweit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben und eine umfassende Teilhabe am Leben 
in der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Bericht soll aufzeigen, in welchen Aufgabenfel-
dern Handlungsbedarfe bestehen, um die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit geis-
tiger Behinderung in Münster zu verbessern und das Ziel der Inklusion zu erreichen. Inklu-
sion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung von Anfang an selbstverständlich zur Ge-
sellschaft dazugehören und gemeinsam mit nicht behinderten Menschen wohnen, arbeiten 
und ihre Freizeit gestalten können. 
 
Eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der Inklusion erfor-
dert das Engagement der gesamten Stadtgesellschaft. Inklusion ist eine wichtige Aufgabe 
der Daseinsvorsorge, die alle örtlichen Handlungsfelder tangiert. Hierzu gehören Aufgaben 
aus den Bereichen Jugendhilfe, Gesundheit, Schule, Wohnen, Wirtschaft, Beschäftigungs-
förderung, Freizeit, Sport und Kultur.  
 
Die Handlungsempfehlungen verstehen sich dabei als handlungsorientierte Grundlage für 
die weitere Arbeit der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von 
Menschen mit geistiger Behinderung, der Stadt Münster, des LWL und weiterer Akteure 
sowie als Grundlage für die verstärkte Einbeziehung von Menschen mit geistiger Behinde-
rung in Planungsprozesse.  
 
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung über die Zuständigkeiten für die 
Eingliederungshilfe Wohnen sollen die Handlungsempfehlungen aufzeigen, in welchen 
Bereichen auch weiterhin städtisches Engagement gefordert ist, um Menschen mit Behin-
derungen umfassende Teilhabechancen zu gewährleisten. 
 
 
3. Weiteres Verfahren 
 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geisti-
ger Behinderung in Münster wird ihre Arbeit zukünftig an den Handlungsempfehlungen 
ausrichten und dazu festlegen, welche Handlungsempfehlungen vorrangig umgesetzt 
werden. Die Verwaltung wird die Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Rahmen 
ihrer Möglichkeiten unterstützen (vgl. Beschlussziffer 4.1).  
 
Über die Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen wird die Verwaltung jährlich 
in der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen be-
richten. Ferner werden die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit

- 5 - 
V/0900/2008 
Behinderungen sowie der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung auf 
der Grundlage der vom LWL zur Verfügung gestellten Daten jährlich über die Entwicklung 
der wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderung in Münster informiert. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat
 
  
 
 
 
Anlage:  
Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von  
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster

Handlungsempfehlungen "Förderung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in MS".pdf

202782 Zeichen

Handlungsempfehlungen 
 
 
zur Förderung 
einer gleichberechtigten Teilhabe von 
Menschen mit geistiger Behinderung 
in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erarbeitet in Kooperation mit der  
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der  
Lebenswelten von Menschen mit geistiger  
Behinderung in Münster 
 
 
 
 
 Oktober 2008

Impressum: 
 
Herausgeberin: 
Stadt Münster, Sozialamt 
 
 
Text und Redaktion: 
Doris Rüter 
Stadt Münster 
Sozialamt 
Behindertenbeauftragte 
48127 Münster 
Tel. 0251/492-5027 
Fax 0251/492-7901 
E-Mail: 
rueterd@stadt-muenster.de  
 
Fachliche Begleitung: 
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit  
geistiger Behinderung in Münster

3 
Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe 
von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster  
 
Gliederung 
                                                                                                 Seite
  
 
1.  Einleitung 4
 
   
1.1 Ausgangslage 4 
1.2 Ziele 6 
1.2 Inhalt und Aufbau 6 
 
2. Grundverständnis und Leitziele 
 
8 
   
2.1 Behinderungsbegriff 8 
2.2 Statistische Grundlagen 10  
2.3 Gesetzliche Grundlagen 12  
2.4 Leitziele 13  
   
3. Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen 15  
   
3.1 Inklusion, Stadtteilorientierung 15  
3.2 Kinder und Jugendliche, Familien 18  
3.3 Wohnen 24  
3.4 Arbeit und Tagesstrukturierung 28  
3.5 Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung 36 
3.6 Beratung, Unterstützungsangebote 39 
3.7 Gesundheitliche Versorgung 42  
3.8 Besondere Zielgruppen 46 
3.8.1 Berücksichtigung von Genderaspekten 47  
3.8.2 Menschen mit geistiger Behinderung und Migrat ionsvorgeschichte 49  
3.8.3 Menschen mit schwerer Behinderung; Menschen m it geistiger Behin- 
derung und weiteren Behinderungen/Beeinträchtigungen 
50  
3.8.4 Menschen mit geistiger Behinderung im Alter 5 2 
3.8.5 Eltern mit geistiger Behinderung 53 
3.9 Leichte Sprache 54 
3.10 Interessenvertretung und Mitwirkung 57 
3.11 Kooperation und Koordination 60  
   
4. Handlungsempfehlungen im Überblick 65  
   
5. Zusammenfassung in leichter Sprache 85  
   
6. Anhang 92  
 Verzeichnis der Abkürzungen 92  
 Mitgliederliste der Regionalkonferenz 93

4 
1. Einleitung 
 
 
1.1 Ausgangslage 
 
Mit den Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe 
von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gesellschaft in Münster 
entwickelt die Stadt Münster erstmalig in Kooperation mit der Regionalkonferenz zur 
Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in 
Münster (im Folgenden: Regionalkonferenz) ein aufgabenübergreifendes „Teilhabe- 
programm“ für Menschen mit geistiger Behinderung. 
 
Bisherige Berichte der Regionalkonferenz und der Stadt Münster  
 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster  hat 1993 den Bericht „Erhebung des Angebots und 
Bedarfes der Betreuung und Förderung geistig behinderter Menschen in Münster – 
Ergebnisse der Regionalkonferenz Münster“ erstellt. Der Bericht wurde als Grundla- 
ge für die weitere Arbeit der Regionalkonferenz genutzt und auch an die Stadt Müns- 
ter und den LWL weitergeleitet. Die Daten des Berichts wurden 1999 für den Bereich 
Wohnen aktualisiert.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.1999 das Handlungsprogramm Integrations- 
förderung für Menschen mit Behinderungen (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 
890/98) für die kommunale Integrationsförderung und -politik in Münster beschlos- 
sen. Das Handlungsprogramm berücksichtigt die Bedarfe von Menschen mit unter- 
schiedlichen Behinderungen, u.a. auch die Bedarfe von Menschen mit geistiger Be- 
hinderung. Die Stadt Münster und die Akteure in der Arbeit für und mit Menschen mit 
Behinderungen in Münster haben vielfältige Aktivitäten zur Umsetzung des Hand- 
lungsprogramms Integrationsförderung durchgeführt. Dabei wurden auch die Belan- 
ge von Menschen mit geistiger Behinderung berücksichtigt.  
 
Das Sozialamt hat in der Berichtsvorlage „Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen 
mit Behinderungen in Münster“ (Berichtsvorlage an den Hauptausschuss 
V/0325/2004) über den Stand und die Entwicklung der betreuten Wohnangebote für 
Menschen mit geistiger Behinderung  bis zum 30.06.2003 und über die Verlagerung 
der Zuständigkeit für das Ambulant betreute Wohnen vom örtlichen zum überörtli- 
chen Träger der Sozialhilfe informiert. 
 
Zuständigkeitsverlagerung im Bereich der Hilfen zum selbständigen Wohnen 
für Menschen mit Behinderungen/Berichte des ZPE 
 
Seit dem 01.07.2003 sind in Nordrhein-Westfalen die beiden Landschaftsverbände 
für alle Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII zuständig, 
die mit dem Ziel erbracht werden, volljährigen behinderten Menschen ein selbststän- 
diges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern. Die Zuständigkeitsverlagerung auf 
die Landschaftsverbände erfolgte auf der Grundlage einer Verordnung des Landes 
NRW zur Änderung der Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes, und zwar befris- 
tet bis zum 30.06.2010.

5 
Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes NRW hat das Zent- 
rum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) die 
wissenschaftliche Begleitung der Zuständigkeitsverlagerung beim Ambulant Betreu- 
ten Wohnen durchgeführt. Ziel der Begleitforschung war es, die politische Entschei- 
dung über die dauerhafte Ansiedlung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe 
(Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten) vorzubereiten. 
Dazu wurden landesweite Erhebungen und vertiefende Untersuchungen in vier Pro- 
jektregionen  durchgeführt. Neben der Stadt Essen, dem Rheinisch-Bergischen Kreis 
und dem Kreis Minden-Lübbecke gehörte auch die Stadt Münster zu den Projektre- 
gionen. 
 
Sowohl im Zwischenbericht als auch im Abschlussbericht des ZPE sind u.a. die Da- 
ten zur Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen in 
Münster enthalten. Darüber hinaus hat das ZPE in drei Berichten ausführlich über die 
Situation in Münster informiert: 
 
  Hilfen zum selbständigen Wohnen in Münster vor der  Zuständigkeitsverlage- 
rung (30.06.2003) 
 
  Qualifizierungsmöglichkeiten zum selbständigeren W ohnen in der Stadt Müns- 
ter (IH-NRW-Projektpapier Nr.15, in Kooperation mit der Katholischen Hoch- 
schule NRW, Abteilung Münster) 
 
  Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Münst er - Einschätzungen zur 
Entwicklung zwischen 2003 und 2007 (ergänzendes Material zum Abschluss- 
bericht). 
 
Die Berichte wurden jeweils in der Regionalkonferenz sowie in der Kommission zur 
Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen von einem Mitarbeiter 
des ZPE vorgestellt (die Vorstellung des letzten Berichtes erfolgt noch). Der Aus- 
schuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung wurde über die Berichte infor- 
miert.  
 
Anlass für die Handlungsempfehlungen  
 
Die Regionalkonferenz hat sich 2008 entschieden, eine aktuelle Übersicht über die 
Bedarfs- und Angebotslage für Menschen mit geistiger Behinderung  in Münster zu 
erstellen. Ein aktueller Bericht über die Situation von Menschen mit geistiger Behin- 
derung erschien auch aus Sicht der Stadt Münster gerade mit Blick auf die anste- 
hende Entscheidung über die Zuständigkeit für die wohnbezogenen Hilfen für Men- 
schen mit Behinderungen ab 01.07.2010 sinnvoll. Vor diesem Hintergrund hat die 
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster in Kooperation mit der Regionalkonferenz 
den vorliegenden Bericht erarbeitet.

6 
1.2 Ziele 
 
Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, Menschen mit geistiger Behinderung in 
Münster soweit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben und eine umfassende Teil- 
habe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.  
 
Die Handlungsempfehlungen verstehen sich dabei als handlungsorientierte Grundla- 
ge für die weitere Arbeit der Regionalkonferenz, der Stadt Münster, des LWL und 
weiterer Akteure sowie als Grundlage für die verstärkte Einbeziehung von Menschen 
mit geistiger Behinderung in Planungsprozesse. Bezogen auf die einzelnen Akteure 
haben die Handlungsempfehlungen folgende Bedeutung: 
 
Regionalkonferenz: 
  Abstimmung von Leitzielen 
  mittelfristiges Arbeitsprogramm für die Regionalko nferenz und ihre Arbeitsgrup- 
pen 
  Grundlage für die Entscheidung, welche Maßnahmen v orrangig umgesetzt wer- 
den sollen  
 
WIM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) 
  Ausbau der Kooperation von Regionalkonferenz und W IM 
  Grundlage für die stärkere Einbeziehung von WIM in  Planungsprozesse 
 
Stadt Münster und LWL 
  Information über die Bedarfe von Menschen mit geis tiger Behinderung und die 
Unterstützungsangebote in Münster 
  Aufzeigen von Handlungsbedarfen in Münster 
  Grundlage für Planungen 
  Sensibilisierung aller Akteure des Gemeinwesens fü r das Leitziel Inklusion 
 
KatHO, ESPA u.a. 
  Grundlage für Projekte 
 
 
1.3 Inhalt und Aufbau 
 
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf Menschen mit einer geistigen Behinderung 
sowie geistig mehrfach behinderte Menschen (Menschen mit einer geistigen Behin- 
derung und einer zusätzlichen Körper,- Sinnes- oder Sprachbehinderung, bei denen 
jedoch die geistige Behinderung im Vordergrund steht). 
 
In Hinblick auf verschiedene Sozialleistungen sowie fachspezifische Sichtweisen wird 
der Begriff Behinderung nicht einheitlich verstanden und unterschiedlich verwendet 
(vgl. 2.1).

7 
Dieser Bericht bezieht sich auf alle Menschen mit einer geistigen Behinderung - un- 
abhängig davon, ob sie z.B. zum Personenkreis der Eingliederungshilfe nach dem 
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gehören. 
 
Die Handlungsempfehlungen informieren über die Bedarfe von Menschen mit geisti- 
ger Behinderung sowie die vorhandenen Angebote in verschiedenen Handlungsfel- 
dern.  
 
Die einzelnen Kapitel des Hauptteils gliedern sich wie folgt: 
  Zitat von Menschen mit geistiger Behinderung 
  Situationsbeschreibung (Bedarfe, Angebote) 
  Leitziel(e) 
  Handlungsempfehlungen 
 
Die meisten Kapitel beginnen mit Zitaten von Menschen mit geistiger Behinderung 
aus der Fachtagung „In Münster zuhause“ (sofern zu den jeweiligen Handlungsfel- 
dern Zitate vorliegen). Diese Tagung zum Thema Inklusion wurde 2006 von der Re- 
gionalkonferenz und der Stadt Münster im Stadtweinhaus durchgeführt (siehe Kapitel 
3.10). Durch die Zitate sollen Wünsche und Anregungen von Menschen mit geistiger 
Behinderung in den Mittelpunkt gestellt werden. 
 
Der beschreibende Teil der Handlungsempfehlungen wurde mit Blick auf schon vor- 
handene Berichte und Broschüren bewusst beschränkt und erhebt nicht den An- 
spruch einer vollständigen Analyse. So wurden z.B. keine Befragungen der Men- 
schen mit geistiger Behinderung durchgeführt und, anders als bei der Erarbeitung 
des Berichtes der Regionalkonferenz 1993, auch keine Befragung aller Träger zu 
Bedarfen. Der Bericht nimmt aber die bekannten und in der Regionalkonferenz und 
ihren Arbeitsgruppen immer wieder benannten Bedarfe auf.  
 
Aspekte der baulichen Barrierefreiheit sowie der Barrierefreiheit im Verkehr sind be- 
wusst nicht Gegenstand dieses Berichtes, da es sich um behinderungsübergreifende 
Themen handelt, die kontinuierlich in der Kommission zur Förderung der Integration 
von Menschen mit Behinderungen und ihren Arbeitsgruppen behandelt und in ande- 
ren städtischen Berichts- und Beschlussvorlagen aufgegriffen werden.   
 
Den Schwerpunkt des Berichtes bilden die handlungsorientierten Maßnahmeempfeh- 
lungen. 
 
Die in den einzelnen Handlungsfeldern aufgezeigten Empfehlungen haben eine un- 
terschiedliche Reichweite und betreffen verschiedene Handlungsebenen: 
 
  Festlegung von Handlungsprinzipien und Standards  
  Bedarfsanalyse und Konzeptentwicklung 
  Kooperation und Vernetzung 
  Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 
  Einzelprojekte  
 
Die Maßnahmeempfehlungen berühren verschiedene Zuständigkeitsbereiche und 
unterscheiden sich hinsichtlich ihrer zeitlichen Realisierungsaussichten sowie der 
ggf. erforderlichen Finanzierungsbedarfe.

8 
Am Ende des Berichtes werden alle Handlungsempfehlungen gebündelt dargestellt. 
Ferner gibt es eine Zusammenfassung der Leitziele in leichter Sprache. Dieser Text 
wurde von zwei Beschäftigten der Westfalenfleiß GmbH auf seine Verständlichkeit 
hin überprüft. 
 
 
2. Grundverständnis und Leitbild 
 
2.1 Behinderungsbegriff 
 
Als geistig behindert gelten Menschen, wenn ihre Denk- und Lernfähigkeit umfäng- 
lich und dauerhaft sehr deutlich hinter der am Lebensalter orientierten Erwartung 
liegt. Häufige Entstehungsbedingungen geistiger Behinderung sind vorgeburtliche, 
Geburts- oder nachgeburtliche Schädigungen. 
 
Eine allgemein gültige Definition von „Behinderung“ und damit eine eindeutige Ant- 
wort auf die Frage, wer „behindert“ ist, gibt es nicht. Es existieren vielmehr eine Fülle 
verschiedener medizinischer, soziologischer und pädagogischer Definitionen. Auch 
gibt es keinen festgelegten rechtlichen Behinderungsbegriff, sondern nur Behinde- 
rung im Sinne eines bestimmten Gesetzes bzw. einer bestimmten Rechtsvorschrift 
(z.B. Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechtes (Teil 2 des SGB IX) oder 
im Sinne der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII). 
 
Auch für den Begriff „geistige“ Behinderung gibt es folglich keine allgemein gültige 
Definition. Medizinisch orientierte Definitionen gehen von einer Minderung oder Her- 
absetzung der Intelligenz aus. Andere Ansätze (z.B. pädagogische oder psychologi- 
sche) rücken die Interaktion des betroffenen Menschen mit seiner Umwelt in den Mit- 
telpunkt. 
 
Das Behinderungsverständnis ist maßgeblich dafür, wie eine Gesellschaft mit Men- 
schen mit Behinderungen umgeht. Während lange Zeit hauptsächlich Funktions- und 
Leistungseinschränkungen von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stan- 
den, stellen inzwischen viele Definitionen von Behinderung die Fähigkeiten von Men- 
schen mit Behinderungen und ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in 
den Mittelpunkt. Dazu gehören die im Folgenden aufgeführten Definitionen.   
 
 
UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (am 
3.5.2008 international in Kraft getreten): 
 
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige kör- 
perliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie 
in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und 
gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

9 
 Erklärung von Barcelona: Die Stadt und die behinde rten Menschen, Ziffer 3 und 
5 (Dieser Erklärung ist die Stadt Münster 1996 beigetreten.): 
 
 - dass das Wort Behinderung ein dynamischer Begrif f ist, das Ergebnis der In- 
teraktion zwischen individueller Begabung und umweltbedingten Einflüssen, die 
wiederum diese Begabung prägen. Folglich sind das Gemeinwesen und das 
Sozialwesen dafür verantwortlich, dass sich die Entwicklung der Bürgerinnen 
und Bürger zu den bestmöglichen Konditionen vollzieht, was wiederum bedeu- 
tet, dass alle Ursachen vermieden  bzw. beseitigt werden, die dieser Entwick- 
lung im Wege stehen oder sie verhindern; 
 
- dass die Grenzen zwischen Normalität und Behinderung so gut wie nicht be- 
grifflich festgelegt sind, und deshalb die Unterschiede zwischen den Bürgerin- 
nen und Bürgern als Teil der Vielfalt verstanden werden müssen, die die Ge- 
sellschaft ausmacht, und entsprechend die Strukturen und Dienstleistungen so 
zu begreifen sind, dass sie von der ganzen Bevölkerung genutzt werden kön- 
nen, was in den meisten Fällen die Existenz einer spezifischen Terminologie für 
behinderte Menschen überflüssig macht. 
 
Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe 1990:  
 
"Jeder Mensch ist einzigartig und unverwechselbar. Daher ist es normal, ver- 
schieden zu sein: Jeder hat seine eigenen Vorlieben und Abneigungen, Stärken 
und Schwächen. Niemand ist ausschließlich behindert oder nicht behindert, wie 
auch niemand nur krank oder völlig gesund ist. So gesehen kann die Beschrei- 
bung "geistig behindert" nie dem eigentlichen Wesen eines Menschen gerecht 
werden."  
 
 „Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland  e.V.“ ( 
www.people1.de ), die 
bundesweite Interessenvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten, setzt sich 
dafür ein, dass Menschen mit geistiger Behinderung nicht mehr „geistig behindert“ 
genannt werden. Mensch zuerst geht davon aus, dass das Wort „geistig behindert“ 
ähnlich wie frühere Bezeichnungen wie z.B. geisteskrank, schwachsinnig usw., die 
betroffenen Menschen abwertet. Das Wort kann bei vielen Menschen den Eindruck 
erwecken, dass Menschen mit geistiger Behinderung dumm sind oder nichts lernen 
können. Da dieses nicht stimmt und die Menschen nur manchmal langsamer lernen 
oder eine besondere Unterstützung brauchen, spricht sich Mensch zuerst für die Be- 
zeichnung „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ aus.   
 
Im Vorfeld des UN-Tages für die Rechte behinderter Menschen am 03.12.2007 hat 
Mensch zuerst eine Unterschriftenaktion zur Abschaffung des Begriffes "geistige Be- 
hinderung" im Internet gestartet und die Verwendung des Begriffes "Menschen mit 
Lernschwierigkeiten" vorgeschlagen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass z.B. die 
Lebenshilfe Österreich den Begriff „geistige Behinderung“ bereits nicht mehr verwen- 
det. 
 
Die Interessenvertretung geistig behinderter Menschen in Münster hat sich längere 
Zeit mit ihrer Bezeichnung auseinandergesetzt (vgl. Kapitel 3.10). Seit dem

10  
12.09.2008 heißt die Interessenvertretung WIM – Wir Menschen mit Lernschwierig- 
keiten in Münster.  
 
Die Regionalkonferenz hat bereits mehrfach, zuletzt in ihrer Sitzung am 29.02.2008, 
die Verwendung der Bezeichnung „geistig behindert“ diskutiert. Während einerseits 
Verständnis für die Sichtweise von Mensch zuerst bestand, wurde andererseits deut- 
lich, dass die Bezeichnung „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ in der fachlichen Ar- 
beit nicht trennscharf genug ist und Abgrenzungsschwierigkeiten zu anderen Ziel- 
gruppen mit sich bringen kann. Es stellte sich auch die Frage, ob eine Änderung des 
Begriffs ein wirksames Mittel ist, um der Stigmatisierung und Diskriminierung der Be- 
troffenen entgegenzuwirken. Da kein einheitliches Meinungsbild bestand und auch 
die Vertreterkonferenz zum damaligen Zeitpunkt ihre Überlegungen zur Bezeichnung 
noch nicht abgeschlossen hatte, verwendet die Regionalkonferenz zunächst weiter 
die Bezeichnung „geistige Behinderung“. Die Regionalkonferenz regte an, auch in 
diesem Bericht diese Bezeichnung zu verwenden, um die Zielgruppe klar erkennbar 
zu benennen. 
 
In den Handlungsempfehlungen wird daher die Bezeichnung „Menschen mit geistiger 
Behinderung“ und „geistig behinderte Menschen“ verwendet. Die Diskussion über die 
Verwendung einer alternativen Bezeichnung für „geistige Behinderung“ muss in 
Münster fortgesetzt werden, insbesondere, nachdem sich die Interessenvertretung 
WIM nun für die Verwendung der Bezeichnung „Lernschwierigkeiten“ entschieden 
hat (vgl. Kapitel 3.10). 
 
 
2.2 Statistische Grundlagen  
 
Die Schwerbehindertenstatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik 
Nordrhein-Westfalen weist für Münster zum 31.12.2007 27.273 schwerbehinderte 
Menschen aus. Die Statistik erfasst nur diejenigen behinderten Menschen mit einem 
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. 
Bei ca. 1.090 schwerbehinderten Menschen (darunter 447 Frauen) liegen als Art der 
schwersten Behinderung Störungen der geistigen Entwicklung (z.B. Lernbehinde- 
rung, geistige Behinderung) vor. Der Grad der Behinderung liegt zwischen 50 und 
100: 
 
Grad der Behinderung der schwerbehinderten Menschen in Münster mit  
Störungen der geistigen Behinderung als schwerste Behinderung  
(Stand 31.12.2007) 
 
Grad der Behin- 
derung 
insgesamt Männer Frauen 
100 652 383 269 
  90   28   11   17 
  80 187 108   79 
  70   57   31   26 
  60   56   39   17 
  50 110   71   39

11  
60 % der Betroffenen haben einen Behinderungsgrad von 100. 
 
 
Altersstruktur der schwerbehinderten Menschen in Münster  
mit Störungen der geistigen Behinderung als schwerste Behinderung 
(Stand 31.12.2007) 
 
Anzahl insgesamt 
Alter 
Absolut 
 
% 
0 - 4  27  2,5  
4 – 5    28    2,6  
6 – 14  130  12,0  
15 – 17    42    3,9  
18 – 24    95    8,7  
25 – 34  107    9,8  
35 – 44  196  18,0  
45 – 54  217  19,9  
55 – 59    63    5,8  
60 – 61    23    2,1  
62 - 64    22    2,0  
65 - 69    58    5,3  
70 - 74    44    4,0  
75 und 
mehr  
  38    3,5  
Insge- 
samt 
1.090 
 100  
 
 
Zu beachten ist, dass die Schwerbehindertenstatistik nur Menschen erfasst, die ei- 
nen gültigen Schwerbehindertenausweis haben. Außerdem gibt es auch Menschen, 
bei denen die geistige Behinderung in der Schwerbehindertenstatistik nicht in der 
o.a. Kategorie, sondern in einer anderen Kategorie erfasst sein kann, z.B. in der Ka- 
tegorie „hirnorganische Anfälle (auch mit geistig-seelischen Störungen)“.  
 
Die Regionalkonferenz Münster hat daher in ihren letzten Erhebungen aus dem Jahr 
1993 die Berechnung der Vereinten Nationen zugrundegelegt, wonach weltweit ca. 
0,4-0,6 % der Bevölkerung geistig behindert sind. Ausgehend von ca. 280.000 Ein- 
wohnerinnen und Einwohnern wäre demnach von ca. 1.120 - 1.680 Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster auszugehen.

12  
2.3 Gesetzliche Grundlagen 
 
Gemäß Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung 
benachteiligt werden. 
 
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und das Behinderten- 
gleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) konkretisieren das Benachteiligungsverbot 
und haben das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensfüh- 
rung und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermögli- 
chen. Spezielle Regelungen für Menschen mit geistiger Behinderung gibt es in den 
Behindertengleichstellungsgesetzen nicht. 
 
Die Ziele der Behindertengleichstellungsgesetze sind auch in § 1 des Sozialgesetz- 
buches IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) verankert: 
Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach dem 
SGB IX, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der 
Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwir- 
ken. Dabei sind die besonderen Bedürfnisse behinderter und von Behinderung be- 
drohter Frauen und Kinder zu berücksichtigen. 
 
Für Menschen mit geistiger Behinderung ist insbesondere die Eingliederungshilfe 
nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) maßgeblich. Aufgabe der Eingliederungs- 
hilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und de- 
ren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Ge- 
sellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die 
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und ih- 
nen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer angemessenen Tätigkeit 
zu ermöglichen (vgl. § 53 Abs. 3 SGB XII). 
 
Für die Eingliederungshilfe Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen und Wohnen in 
stationären Einrichtungen) sowie für die Eingliederungshilfe in Werkstätten ist der 
LWL der zuständige Kostenträger. 
 
Die Eingliederungshilfe kann auf Antrag auch in Form eines Persönlichen Budgets 
gewährt werden (§ 57 SGB XII in Verbindung mit § 17 SGB IX). Das Persönliche 
Budget ist eine neue Form, Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation für behinderte 
Menschen zu erbringen. Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf, 
dass Leistungen zur Teilhabe auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden. 
Das Persönliche Budget soll dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen in eige- 
ner Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bisher gibt 
es allerdings in Münster nur wenige behinderte Menschen, die Hilfe in Form eines 
Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen. Gerade für Menschen mit geistiger Be- 
hinderung ist eine leistungsträgerunabhängige umfassende Beratung zum Persönli- 
chen Budget eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zu dieser Leistungsform 
(vgl. Kapitel 6).

13  
2.4 Leitziele 
 
Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, Menschen mit geistiger Behinderung in 
Münster soweit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben und eine umfassende Teil- 
habe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Aus den allgemeinen Zielen 
„Selbstbestimmung“ und „Teilhabe“ lassen sich für die einzelnen Handlungsfelder 
jeweils konkrete Leitziele für die Arbeit für und mit Menschen mit geistiger Behinde- 
rung in Münster ableiten. Diese konkreten Leitziele sind in den Kapitel 3.1 - 3.11 je- 
weils vor der Tabelle mit den Handlungsempfehlungen aufgeführt. 
 
Die Leitziele „Inklusion“ und „ Interessenvertretung und Mitwirkung“ sind von heraus- 
gehobener Bedeutung und beziehen sich auf alle Handlungsfelder. Daher werden sie 
dem Kapitel „Handlungsfelder“ vorausgestellt und an dieser Stelle erläutert. 
 
Inklusion 
 
In der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung tritt an die Stelle der Integration 
zunehmend das Leitbild „Inklusion“. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinde- 
rung von Anfang an selbstverständlich zur Gesellschaft dazugehören und gemein- 
sam mit nicht behinderten Menschen wohnen, arbeiten und ihre Freizeit gestalten 
können. Wenn Menschen mit Behinderung selbstverständlich zu ihrer Familie, zur 
Nachbarschaft und zum Stadtteil dazugehören, müssen sie nicht in allgemeine An- 
gebote „integriert“ werden, sondern haben von Anfang an gleichberechtigte Teilha- 
bechancen. Eine inklusive Gesellschaft zeichnet sich durch eine Kultur des selbst- 
verständlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderungen aus.  
 
Inklusion erfordert einen Wandel in der gesamten Gesellschaft. Es geht darum, nie- 
manden von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auszuschließen. Alle Ange- 
bote müssen so ausgerichtet sein, dass sie allen Menschen und damit auch Men- 
schen mit Behinderungen offenstehen. Dies erfordert in vielen Bereichen ein „Um- 
denken“ von Institutionen außerhalb der „Behindertenhilfe“. Für die Akteure in der 
„Behindertenhilfe“ verändern sich ebenfalls die Handlungsansätze: Es geht nicht 
mehr nur darum, spezielle Angebote für Menschen mit bestimmten Behinderungen 
zu schaffen, sondern andere Institutionen für die Belange behinderter Menschen zu 
sensibilisieren und sie darin zu unterstützen, ihre Angebote zu öffnen. 
 
Inklusion bedeutet zum Beispiel, dass ein Mensch mit einer geistigen Behinderung 
nicht auf den „Behindertensport“ angewiesen ist, sondern auch in einem allgemeinen 
Sportverein seiner Wahl an den Angeboten teilnehmen kann. 
 
Durch Inklusion haben Menschen mit Behinderungen wie alle anderen Menschen 
Wahlmöglichkeiten. Wichtig ist, dass auch bei inklusiven Maßnahmen die besonde- 
ren Bedarfe behinderter Menschen berücksichtigt werden und sie die erforderliche 
individuelle Unterstützung erhalten. 
 
 
 Interessenvertretung und Beteiligung 
 
Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen und Strukturen für die Angebote für 
Menschen mit einer geistigen Behinderung ist ihre Sicht planmäßig einzubeziehen.

14  
 
Bisher werden in Münster überwiegend Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinde- 
rungen in Planungsprozessen beteiligt, so insbesondere in der Kommission zur För- 
derung der Integration von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit geistiger 
Behinderung werden nur selten einbezogen, da ihre Beteiligung andere Rahmenbe- 
dingungen erfordert, so u.a. die Verwendung leichter Sprache (vgl. Kapitel 3.10).  
 
Ein wesentliches Leitziel der Handlungsempfehlungen ist es daher, die Beteili- 
gungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster weiterzu- 
entwickeln.

15  
3. Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen 
 
3.1 Inklusion, Stadtteilorientierung  
 
Zitate aus der Tagung „In Münster zuhause“ 
 
• Die Kirchengemeinden in Kinderhaus sehen uns als g leichwertige Bürger.  
Das ist super. 
 
• Wir wünschen uns mehr Treffpunkte für Behinderte u nd Nicht-Behinderte. 
 
• Wir möchten leichter in Kontakt kommen mit den Nac hbarn. 
 
Inklusion 
 
Inklusion umzusetzen bedeutet, gesellschaftliche Veränderungen im Denken und 
Handeln anzustoßen.  
 
In Münster wurde das Thema Inklusion im Europäischen Jahr der Menschen mit Be- 
hinderungen 2003 gezielt aufgegriffen. Die Regionalkonferenz hat in Kooperation mit 
der Stadt Münster 2003 eine Fachtagung zum Thema „Inklusion“ im Stadtweinhaus 
durchgeführt. Ziel der Tagung war es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrich- 
tungen und Diensten für Menschen mit geistiger Behinderung für das Thema Inklusi- 
on zu sensibilisieren und gemeinsam mit ihnen die Herausforderungen für die berufli- 
che Praxis zu diskutieren. 
 
Nach der Fachtagung hat die Regionalkonferenz die Arbeitsgruppe „Inklusion“ gebil- 
det, um sicherzustellen, dass dieses Thema zukünftig bei allen Aktivitäten der Regio- 
nalkonferenz beachtet wird.  
 
Die Westfalenfleiß GmbH hat 2005 eine Inklusionsveranstaltung in Gremmendorf 
durchgeführt. Zu der Veranstaltung wurden Menschen mit Behinderung und deren 
Angehörige, Ehrenamtliche, Nachbarn, Vertreter der Kirchengemeinden und der Be- 
zirksvertretung, Vertreter der Vereine, Vertreter des Einzelhandels, professionelle 
Begleiter, Studenten und die Presse eingeladen. Ca. 50 Interessierte folgten der Ein- 
ladung und sprachen darüber, wo es im Stadtteil Beispiele eines gelungenen Mitein- 
anders von Menschen mit und ohne Behinderungen gibt und wo noch weitere ge- 
meinsame Aktivitäten wünschenswert wären. 
 
2006 hat die Regionalkonferenz in Kooperation mit der Stadt Münster im Stadtwein- 
haus eine Fachtagung zum Thema Inklusion mit dem Titel „In Münster zuhause“ 
durchgeführt. Die Tagung richtete sich an Menschen mit geistiger Behinderung (vgl. 
Kapitel 3.10). 
 
Neben diesen Veranstaltungen zum Thema „Inklusion“ gibt es in Münster bereits ei- 
nige gute Beispiele für die Umsetzung von Inklusion. So ist es zum Beispiel seit Jah- 
ren Tradition, dass beim jährlichen Tanztheaterfestival der Städtischen Bühnen die 
Tanzgruppe „Schrittwechsel“ der Lebenshilfe Münster mit dabei ist. Im Bereich des

16  
Sports gibt es gute Beispiele für das Miteinander von behinderten und nicht behin- 
derten Sportlerinnen und Sportlern, so insbesondere im Sportverein Blau-Weiß-
Aasee. In mehreren Stadtteilen gibt es im Bereich der Freizeitangebote gemeinsame 
Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen. Durch das Pro- 
jekt „Inklusive Freiräume“ der Lebenshilfe Münster (vgl. S 36) sollen in den nächsten 
Jahren weitere gemeinsame Freizeitangebote auf den Weg gebracht werden. Die 
Träger von wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung bemühen 
sich, Menschen mit geistiger Behinderung zu ermöglichen, an wohnortnahen Freizeit- 
und Sportangeboten in den Stadtteilen teilzunehmen. Einige Träger arbeiten regel- 
mäßig in Stadtteilarbeitskreisen mit, um die Teilhabechancen von Menschen mit 
geistiger Behinderung im Stadtteil zu verbessern.  
 
Die Arbeit der Träger im Bereich der Inklusion, so z.B. die Unterstützung von Institu- 
tionen außerhalb der Behindertenhilfe beim Aufbau inklusiver Angebote, ist in der 
Regel nicht finanziell abgesichert und daher in größerem Umfang bisher nur im 
Rahmen von Projekten (z.B. Projekt Inklusive Freiräume der Lebenshilfe Münster, 
vgl. S. 36) möglich.  
 
Bisher geht die Initiative für die Verwirklichung von Inklusion überwiegend von den in 
der Behindertenhilfe tätigen Institutionen aus. Inklusion erfordert jedoch einen Wan- 
del der gesamten Gesellschaft. Das Thema sollte daher im Rahmen von Öffentlich- 
keitsarbeit und Veranstaltungen in Münster bekannter gemacht werden, mit dem Ziel, 
auch andere gesellschaftliche Gruppen für den Ansatz der Inklusion zu gewinnen. 
 
Die Erfahrungen mit dem Thema Inklusion haben gezeigt, dass das Thema sehr gut 
in den Stadtteilen auf den Weg gebracht werden kann.  
 
Stadtteilorientierung 
 
Um das Leitziel der Stadtteilorientierung umsetzen zu können, ist es wichtig, dass 
Menschen mit geistiger Behinderung in den Stadtteilen die für sie wichtigen Angebo- 
te vorfinden – von der Wohnung bis zum Freizeitangebot. Bestehende Unterstüt- 
zungsdienste im Stadtteil (Beratungsstellen, „Von Mensch zu Mensch“- Initiativen) 
sollten auch von Menschen mit geistiger Behinderung genutzt werden können. Um- 
gekehrt sollten Menschen mit geistiger Behinderung aber auch die Möglichkeit ha- 
ben, sich selbst ehrenamtlich zu engagieren.  
 
Um die Begegnung von behinderten und nicht behinderten Menschen zu fördern, 
sind entsprechende Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen.   
 
Zur Orientierung im Stadtteil können je nach Stadtteil Stadtteilführer und Orientie- 
rungssysteme (z.B. Stadtteilführer für Coerde, Idee des Farbleitsystems für Wolbeck) 
hilfreich sein.   
 
Die Bedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung müssen im Sinne der Inklusion 
kontinuierlich in den Stadtteilarbeitskreisen berücksichtigt werden.  
 
Inklusion und Stadtteilorientierung sind als Leitziele bei der Umsetzung aller Hand- 
lungsempfehlungen zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 2.4). Die im Folgenden genann- 
ten Handlungsempfehlungen sind als Grundlagen zu verstehen und können teilweise

17  
auch im Zusammenhang mit in den anderen Kapiteln genannten Maßnahmen umge- 
setzt werden. 
 
 
Leitziel: 
 
/head2right Der Ansatz der Inklusion wird verstärkt in die Arbeit in den Stadtteilen 
einbezogen. 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit 
zum Thema Inklusion 
- Bewusstsein für die Lebenssituati- 
on und die Bedarfe von Menschen 
mit geistiger Behinderung schaffen 
 
- gute Beispiele für Inklusion be- 
kannt machen 
 
Regionalkonferenz, WIM, KIB, 
alle Träger, Stadt Münster 
 
Regional-
konferenz 
Kooperation mit Stadtteilarbeitskrei- 
sen zum Thema Inklusion aufbauen 
  
- grundlegende Informationen über 
Inklusion geben 
- darauf hinwirken, dass Anbieter im 
Stadtteil ihre Angebote für Men- 
schen mit geistiger Behinderung 
öffnen 
- darauf hinwirken, dass es in jedem 
Stadtteil einen Stadtteiltreff gibt, 
der auch von Menschen mit geisti- 
ger Behinderung  besucht werden 
kann 
 
AG Inklusion der Regionalkon- 
ferenz, Stadt Münster (Sozial- 
planung, Behindertenbeauftrag- 
te, Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien), Träger wohnbe- 
zogener Hilfen, die im jeweili- 
gen Stadtteil Angebote haben; 
Lebenshilfe Münster (Projekt 
Inklusive Freiräume)  
AG Inklusion 
Ausbau der Kooperation von Begeg- 
nungsstätten, Mehrgenerationenhäu- 
sern, Familienzentren und anderen 
Einrichtungen in den Stadtteilen mit 
den in der Behindertenhilfe tätigen In- 
stitutionen 
 
Träger wohnbezogener Hilfen 
im jeweiligen Stadtteil, Instituti- 
onen in den Stadtteilen, Stadt 
Münster (Amt für Kinder, Ju- 
gendliche und Familien, Sozial- 
amt, Kulturamt, Behindertenbe- 
auftragte) 
AG Inklusion und AG Familie 
der Regionalkonferenz 
 
AG Inklusion 
 
Information der Stadtteilinitiativen 
„Von Mensch zu Mensch“ über die Si- 
tuation und die Bedarfe von Menschen 
mit geistiger Behinderung 
 
Stiftungsverwaltung, Behinder- 
tenbeauftragte,  
Regionalkonferenz, Träger 
wohnbezogener Hilfen im jewei- 
ligen Stadtteil 
Behinderten- 
beauftragte

18  
Möglichkeiten der ehrenamtlichen Tä- 
tigkeit für und von Menschen mit geis- 
tiger Behinderung ausbauen 
 
Freiwilligenagentur, Träger  Freiwilligen- 
agentur 
Durchführung von Inklusionsveran- 
staltungen in den Stadtteilen 
Träger wohnbezogener Hilfen 
für Menschen mit Behinderun- 
gen,  Stadtteilarbeitskreise 
Träger 
Erarbeitung von Stadtteilführern und 
Orientierungshilfen in leichter Sprache 
 
 
KatHO, Träger wohnbezogener 
Hilfen, WIM, Stadt Münster 
KatHO 
 
 
 
3.2 Kinder und Jugendliche, Familien 
 
 
Das Leitziel Inklusion kann am besten verwirklicht werden, wenn Kinder mit und ohne 
Behinderungen von Anfang an gemeinsam aufwachsen und es in Kindergarten und 
Schule sowie beim Spielen und bei anderen Freizeitaktivitäten Möglichkeiten der Be- 
gegnung und des gemeinsamen Lebens und Lernens gibt. 
 
Für Familien mit behinderten Kindern ist es wichtig, dass sie von Anfang an die er- 
forderliche Beratung und Unterstützung erhalten. Daher kommt den Beratungs- und 
Unterstützungsangeboten im Kindes- und Jugendalter eine besondere Bedeutung 
zu. 
 
Beratungs- und Unterstützungsangebote 
 
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter des Gesund- 
heitsamtes der Stadt Münster bietet allen Familien mit entwicklungsauffälligen und 
behinderten Kindern und Jugendlichen soziale (einschl. sozialrechtliche) und psycho- 
logische Beratung, sozialpädiatrische Untersuchungen sowie heilpädagogische Früh- 
förderung.  
 
Die familienunterstützenden Dienste in Trägerschaft der Lebenshilfe Münster und 
des Stiftes Tilbeck bieten Familien mit geistig behinderten Kindern und Jugendlichen 
Unterstützung und Beratung.  
 
Die Lebenshilfe Münster bietet im Rahmen der heilpädagogischen Familienhilfe Fa- 
milien in ihrem Lebensraum Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen und 
familiären Problemen und eine gezielte Förderung der behinderten Kinder und Ju- 
gendlichen durch pädagogische Fachkräfte. 
 
Einen Überblick über diese und alle weiteren Beratungs- und Unterstützungsangebo- 
te für Eltern/Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung  gibt die Bro- 
schüre „Hilfen für entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und Jugendliche – 
Wegweiser zu Angeboten und Einrichtungen einschließlich der Frühförderung in 
Münster“ (Gesundheitsamt der Stadt Münster, 2007).

19  
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote in Münster bieten Familien mit geistig 
behinderten Kindern und Jugendlichen eine umfassende Beratung sowie differenzier- 
te Unterstützungsmöglichkeiten. Um die Angebote für Familien mit geistig behinder- 
ten Kindern und Jugendlichen adressatenorientiert besser miteinander zu vernetzen, 
hat die Regionalkonferenz die „AG Familie“ gebildet.  
 
Die AG Familie hält eine weitere Vernetzung von allgemeinen Angeboten für Kinder 
und Jugendliche mit den Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behin- 
derungen für erforderlich, insbesondere in den Stadtteilen. Eltern mit entwicklungs- 
auffälligen und behinderten Kindern sollten möglichst schnell einen Zugang zu den 
vorhandenen Hilfen finden können. In vielen Familien, insbesondere in Familien mit 
Migrationsvorgeschichte, sind die bestehenden Unterstützungsangebote oft nicht 
bekannt. Sofern Institutionen in den Stadtteilen, die sich an Kinder und Jugendliche 
sowie Familien richten (so z.B. die Familienzentren) über die Angebote für behinderte 
Kinder und Jugendliche informiert sind, finden Eltern ggf. schneller einen Zugang zu 
den speziellen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für behinderte Kinder.  
 
In der Beratung von Familien mit geistig behinderten Kindern und Jugendlichen ist in 
den letzten Jahren festzustellen, dass es immer mehr Familien mit komplexen Bera- 
tungs- und Unterstützungsbedarfen (darunter auch Familien mit Migrationsvorge- 
schichte) gibt. In diesen Familien gibt es neben der besonderen Lebenssituation mit 
einem geistig behinderten Kind weitere psycho-soziale Problemlagen. Diese Familien 
sind oft in vielen Bereichen der Lebens- und Alltagsbewältigung überfordert. Sofern 
keine ausreichenden Unterstützungs- und Begleitungsleistungen angeboten werden, 
treten häufig Krisensituationen auf. Dann kann auch eine vorübergehende oder dau- 
erhafte Versorgung des geistig behinderten Kindes außerhalb der Familie erforderlich 
sein.  
 
Familien mit komplexen Unterstützungsbedarfen werden in der Regel jeweils bei auf- 
tretenden Problemen von einzelnen Diensten beraten. Es fehlt aber meistens eine 
dauerhafte, kontinuierliche parteiliche Begleitung und Unterstützung dieser Familien. 
Wichtig wäre ein niedrigschwelliges und aufsuchendes Angebot. Umfassende und 
kontinuierliche Hilfen können bisher nur in Form der heilpädagogischen Familienhilfe, 
wie sie derzeit von der Lebenshilfe Münster angeboten wird, erbracht werden, aller- 
dings nur, sofern die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen vorliegen.  
 
Die AG Familie hat im Rahmen ihres fachlichen Austausches festgestellt, dass es 
sowohl für die betroffenen Familien als auch für MitarbeiterInnen in den Beratungs- 
stellen und Einrichtungen teilweise Probleme bei der Beantragung von Sozialleistun- 
gen für behinderte Kinder und Jugendliche gibt. Oft fehlen Informationen, unter wel- 
chen Voraussetzungen Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe beantragt werden 
können, oder die Zuständigkeiten, insbesondere bei komplexen Hilfebedarfen, sind 
unklar (z.B. Abgrenzung zwischen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe). 
 
Tagesbetreuung 
 
Im Bereich der Kindertagesbetreuung gibt es sowohl die Möglichkeit der gemeinsa- 
men Erziehung in Kindertageseinrichtungen (Einzelintegration) als auch das Angebot 
der Betreuung in den drei Schwerpunkteinrichtungen in Münster (Integrativer Mon- 
tessori-Kindergarten, Kath. Tageseinrichtung Heilig Geist und Kath. Tageseinrichtung

20  
St. Clemens) sowie in der heilpädagogischen Einrichtung „Die Arche“ und im Hein- 
rich-Piepmeyer-Haus, einer Einrichtung mit heilpädagogischen Plätzen. Die Einrich- 
tungen mit heilpädagogischen Plätzen sind in besonderer Weise auf die Aufnahme 
und Förderung insbesondere von Kindern mit Mehrfachbehinderung (einschließlich 
seelischer Behinderungen) eingestellt.  
 
Zwei Kindergärten in Münster nehmen zur Zeit am Modellprojekt des LWL „Förde- 
rung von Kindern mit Behinderung unter drei Jahren“ teil (AWO-Kita Nerzweg in 
Coerde und städtische Kita Hiltrup-West mit jeweils einem unter dreijährigem Kind). 
 
Weitere Informationen über die Förderung und Integration behinderter Kinder im Be- 
reich der Tagesbetreuung 2008 enthält der Kindertagesbetreuungsbericht 2008 (Öf- 
fentliche Beschlussvorlage an den Rat V/0260/2008).  
 
Schule 
Im Schulbereich gibt es bisher nur sehr wenige integrative Angebote. Zurzeit wird an 
6 Grundschulen gemeinsamer zieldifferenter Unterricht für behinderte und nichtbe- 
hinderte Kinder angeboten (Grundschule Berg Fidel, Ludgerusschule Hiltrup, Matthi- 
as-Claudius-Schule (Münster-Mitte), Nikolaischule Wolbeck, Norbertschule (Coerde), 
Wartburg-Grundschule (Gievenbeck)).  
Erstmalig ab dem Schuljahr 2008/2009 bietet die Droste-Hauptschule in Roxel in der 
Sekundarstufe I eine integrative Lerngruppe für den 5. Jahrgang an. Langfristiges 
Ziel der Stadt Münster ist es, dass an mindestens einer Schule jeder weiterführenden 
Schulform integrative Lerngruppen angeboten werden (Ratsbeschluss zur Ratsvorla- 
ge V/0104/2007 vom 21.02.2007). 
Zurzeit haben Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung daher ab der Se- 
kundarstufe I in der Regel und bis auf wenige Ausnahmen nur die Möglichkeit, die 
Papst-Johannes-Schule (bischöfliche Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geis- 
tige Entwicklung) zu besuchen. Je nach individueller Behinderung kommen auch 
Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten in Betracht. Einen Überblick über 
alle Förderschulen in Münster enthält die Broschüre „Münster bildet ab Klasse 5 – 
Infos für Eltern“ des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster. 
Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
und der Verein „Sonderpädagogische Fördergruppe an weiterführenden Schulen in 
Münster e.V.“ setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, dass der integrative Unterricht 
in Münster ausgebaut wird. Die Regionalkonferenz Münster unterstützt dieses Anlie- 
gen. 
 
Freizeitangebote 
 
Die Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen sollten auch Kin- 
dern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung offen stehen. Das Projekt „Inklusive 
Freiräume“ der Lebenshilfe Münster hat das Ziel, die Teilhabe von Kindern und Ju- 
gendlichen mit Behinderungen an allgemeinen Freizeitangeboten in den Stadtteilen

21  
zu fördern. Das Projekt wird von der Aktion Mensch und der Stiftung Lebenshilfe 
Münster gefördert. Projektbeginn war 2007. Es konnten inzwischen schon in mehre- 
ren Stadtteilen integrative Kindergruppen, Mädchen- oder Jungentreffs, Sport- und 
Ferienangebote initiiert werden. Das Stift Tilbeck baut in Kooperation mit Familien- 
zentren stadtteilbezogene Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne 
Behinderungen auf. 
 
Insbesondere Jugendliche mit geistiger Behinderung brauchen die Möglichkeit, sich 
mit der eigenen Behinderung auseinanderzusetzen. Dies ist in der Regel nur in 
Gruppen von behinderten Jugendlichen („peer groups“) möglich. Daher sind neben 
inklusiven Angeboten auch weitere spezielle Angebote für behinderte Jugendliche 
wichtig.    
 
Kurzzeitwohnen, Heimunterbringung, Pflegefamilien 
 
Das „Wohnnest“ der Lebenshilfe Münster bietet im Kurzzeitbereich 12 Plätze und im 
Langzeitbereich 8 Plätze für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung oder 
mit Mehrfachbehinderung. 
 
Auch in den drei Regel-Kinderheimen in Münster (Evangelische Kinder- und Jugend- 
häuser Blaukreuzwäldchen, Kinderheim St. Mauritz, Vinzenzwerk Handorf e.V.) wer- 
den Kinder mit Behinderungen betreut. In allen Einrichtungen leben vereinzelt auch 
Kinder mit geistiger Behinderung. 
 
Kinder mit seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderungen, können zeit- 
lich befristet oder aber dauerhaft im Rahmen der „Westfälischen Pflegefamilien“ auf- 
genommen werden. In Pflegefamilien können familiäre Beziehungsangebote zur 
Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Pflegefamilien und Herkunftseltern der Kin- 
der/Jugendlichen werden intensiv entsprechend der Vereinbarung in der Hilfepla- 
nung beraten und unterstützt. Die Finanzierung dieses Angebotes erfolgt durch den 
LWL im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB 
XII. Träger in Münster sind der VSE (Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen) 
das Kinderheim St. Mauritz und das Vinzenzwerk Handorf e.V.. 
 
 
Eltern-Selbsthilfe  
 
Die Lebenshilfe Münster und das Stift Tilbeck bieten Eltern mit geistig behinderten 
Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Kontakte zu anderen betroffenen Familien 
zu knüpfen und sich auszutauschen. Unter dem Dach der Lebenshilfe wurden seit 
1997 die Elterngruppe "Unser Kind mit Down-Syndrom" sowie Gruppen von Eltern 
mit sogenannten schwerstbehinderten Kindern gegründet. Eltern geistig behinderter 
Kinder engagieren sich auch im Verein „Sonderpädagogische Fördergruppe an einer 
weiterführenden Schule in Münster e.V.“  sowie in der Arbeitsgruppe „Integration von 
Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“ der Kommission zur Förderung der 
Integration von Menschen mit Behinderungen. Alle Gruppen dienen sowohl dem 
Austausch als auch dem Einsatz für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe 
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.

22  
Eltern engagieren sich in der Regel in den Bereichen, die aktuell auch die Lebens- 
phase ihres behinderten Kindes betreffen. Ein kontinuierliches Engagement zu allen 
Fragen der Integration und Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher ist ihnen 
vielfach nicht möglich. Manche Eltern können aufgrund der Lebenssituation und der 
komplexen Anforderungen nicht regelmäßig an Angeboten teilnehmen. 
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Eltern behinderter Kinder auch unabhängig 
von der Zugehörigkeit zu Gruppen der Eltern-Selbsthilfe zum einen Informationen 
anzubieten (z.B. durch Infoveranstaltungen) und zum anderen zu überlegen, wie sie 
ihre Anregungen zur Verbesserung der Situation für Familien mit Kindern mit einer 
geistigen Behinderung in Münster einbringen können (vgl. auch Kapitel 3.10 - Bedeu- 
tung der Interessenvertretung und Mitwirkung).  
 
Arbeit der Regionalkonferenz zum Thema „Familie“ 
Die Regionalkonferenz hat sich in den letzten Jahren kaum im Plenum, sondern nur 
in der AG Familie mit dem Thema „Familie“ beschäftigt, da u.a. aufgrund der aktuel- 
len Entwicklungen (Zuständigkeitsverlagerung, Bildung einer Planungskonferenz 
usw.) der Themenbereich „Wohnen“ einen großen Raum einnahm.  
Grundsätzlich werden die Belange von Familien mit Angehörigen mit einer geistigen 
Behinderung auch in der Arbeitsgruppe „Integration von Kindern und Jugendlichen 
mit Behinderungen“ der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
mit Behinderungen der Stadt Münster (AG 1 der KIB)  gut berücksichtigt. Daher wer- 
den im Folgenden auch keine Handlungsempfehlungen zu den Bereichen „Kinderta- 
gesbetreuung und Schule“ genannt.  
Die Regionalkonferenz plant, das Thema „Familie“ zu einem späteren Zeitpunkt er- 
neut zu bearbeiten und ggf. weitere Handlungsempfehlungen zu entwickeln. 
 
Leitziele: 
 
/head2right Im Sinne einer „Inklusion von Anfang an“ haben Kinder und Jugendliche 
mit geistiger Behinderung die Möglichkeit, in allen Lebensbereichen 
(Kindergarten, Schule, Freizeit) gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern 
aufzuwachsen, zu spielen und zu lernen. 
 
/head2right Alle Familien mit Kindern mit geistiger Behinderung erhalten in allen Le- 
bensphasen die jeweils individuell erforderliche Beratung, Unterstützung 
und Begleitung.

23  
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Ausbau der Informationen über Bera- 
tungs- und Unterstützungsangebote 
sowie finanzielle Hilfen für Familien 
mit behinderten Kindern und Jugend- 
lichen 
- z.B. durch Infoveranstaltungen, In- 
foblatt 
- bei der Umsetzung Hinweis aus 
Kapitel 3.8.2 berücksichtigen: In- 
formationen auch in anderen 
Sprachen zur Verfügung stellen 
 
 
Stadt Münster (Sozialamt, Be- 
ratungsstelle für Entwicklungs- 
fragen im Kindes- und Jugend- 
alter des Gesundheitsamtes) 
Behinderten-
beauftragte 
 
 
 
 
 
Adressatenorientierter Ausbau der 
Kooperation von Trägern der Kinder- 
und Jugendhilfe (u.a. Familienzentren) 
mit Trägern von Angeboten für Famili- 
en mit behinderten Kindern und Ju- 
gendlichen 
 
 
Träger der Kinder- und Ju- 
gendhilfe, Stadt Münster,  
AG Familie der Regionalkonfe- 
renz, Lebenshilfe Münster (ins- 
besondere auch im Rahmen 
des Projektes Inklusive Frei- 
räume), Stift Tilbeck (familien- 
unterstützender Dienst) 
 
 
Träger 
 
 
 
 
 
 
Prüfung, wie das Beratungs- und Un- 
terstützungsangebot für Familien mit 
komplexem Unterstützungsbedarf ver- 
bessert werden kann 
Regionalkonferenz, Stadt 
Münster (Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen im Kindes- 
und Jugendalter, Behinderten- 
beauftragte), AG Integration 
von Kindern und Jugendlichen 
mit  Behinderungen der KIB, 
Förderschulen, Tageseinrich- 
tungen  
 
Behinderten- 
beauftragte 
Sitzung der Regionalkonferenz mit 
dem Schwerpunktthema „Familie“ – 
Prüfung weiterer Handlungsbedarfe  
 
Regionalkonferenz Regional-
konferenz 
Adressatenorientierter Ausbau der 
Kooperation und Vernetzung zum 
Thema „Schule“  
- siehe auch Maßnahme im Kapitel 
3.8.3 (herausforderndes Verhalten)
 
 
Regionalkonferenz; Schulen, 
u.a. Förderschulen; AG Integra- 
tion von Kindern und Jugendli- 
chen mit Behinderungen der 
KIB; Stadt Münster: Amt für 
Schule und Weiterbildung, 
Schulaufsicht  
 
Regional-
konferenz

24  
3.3 Wohnen  
 
Zitate aus der Tagung „In Münster zuhause“ 
 
• Wir wohnen gut, aber wir wünschen uns Wohnungen, i n denen wir selbständig 
leben können. 
 
• Wohnen im ambulanten ist toll (alleine, selbständi g sein). 
 
• Wohnen in der eigenen Wohnung klappt in Kinderhaus  sehr gut. 
 
• Wohnung gefällt, Nachbarschaft nett. 
 
 
In Münster bieten 7 Träger (Alexianer Brüdergemeinschaft, Anna-Katharinen-Stift 
Karthaus, Haus vom Guten Hirten, LWL-Wohnverbund Münster, Lebenshilfe Müns- 
ter, Stift Tilbeck GmbH, Westfalenfleiß GmbH) sowohl stationäre Wohnangebote als 
auch ambulante Unterstützung für Menschen mit einer geistigen Behinderung an. 
Ferner bieten die von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel ambulante Unterstüt- 
zung an. Ein Überblick über alle anerkannten Anbieter des Ambulant Unterstützten 
Wohnens (Ambulant Betreutes Wohnen) in Münster ist auf der Internetseite des LWL 
zu finden ( 
http://www.lwl.org/spur-download/bewo/Uebersicht_Stadt_Muenster.pdf ). 
Die Broschüre „Wohnmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung“ gibt 
einen Überblick über alle Wohnheime sowie ambulante Angebote in Münster 
(www.muenster.de/stadt/sozialamt , dort unter Publikationen). 
 
Die Zuständigkeit für die ambulanten wohnbezogenen Hilfen wurde zum 01.07.2003 
auf den überörtlichen Sozialhilfeträger verlagert. Befristet vom 01.07.2003 bis zum 
30.06.2010 sind die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen zuständig 
für alle Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, die mit dem Ziel ge- 
leistet werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen und zu sichern. Das Landes- 
kabinett hat im September 2008 entschieden, die Zuständigkeit für stationäre Einrich- 
tungen und ambulante Wohnformen im Bereich der Eingliederungshilfe für behinder- 
te Menschen für weitere fünf Jahre bei den Landschaftsverbänden zu belassen. Die 
erforderliche Rechtsverordnung soll zum 01.01.2009 in Kraft treten. 
 
Die meisten erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung in Münster, die 
wohnbezogene Hilfen erhalten, leben in einer stationären Wohnform. Dazu gehören 
Wohnheime (Wohnstätten), Außenwohngruppen und das sogenannte dezentrale sta- 
tionäre Einzelwohnen.  
 
Der LWL und die Stadt Münster haben in der Zielvereinbarung „Eingliederungshilfe 
Wohnen“ (siehe Kapitel 3.11) vereinbart, darauf hinzuwirken, dass das Leistungsan- 
gebot im Ambulant Unterstützten Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) sowie im 
stationären Bereich dem Bedarf entspricht und eine wohnort- und zeitnahe Leis- 
tungserbringung möglich ist. Das Leistungsangebot im Ambulant Unterstützten Woh- 
nen wird vom LWL bedarfsgerecht ausgebaut. Ziel ist es, keine zusätzlichen stationä- 
ren Plätze in Münster zu schaffen.

25  
Der LWL hat ermittelt, dass es zum 31.12.2007 insgesamt 627 stationäre Wohnan- 
gebote („Plätze“) für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster gab. Sofern 
auch die Wohnangebote von Münsteraner Trägern, die sich außerhalb von Münster 
in den anliegenden Kreisen befinden und in denen häufig auch Münsteraner/-innen 
leben, berücksichtigt werden, stehen ca. 700 stationäre Angebote zur Verfügung. 
 
Nach der Datenlage des LWL wurden zum 31.12.2007 insgesamt 481 geistig behin- 
derte Menschen aus Münster (gewöhnlicher Aufenthaltsort Münster vor Antragstel- 
lung) stationär betreut. Von diesen 481 Menschen wurden 274 Personen in Einrich- 
tungen in Münster betreut, 85  Personen in Einrichtungen in Nachbarkreisen, 83  
LWL-weit in Einrichtungen und 26 außerhalb des LWL-Gebietes. In diesen Zahlen 
sind nicht diejenigen Münsteraner/-innen enthalten, die zu Lasten anderer Kostenträ- 
ger in Einrichtungen leben (z.B. örtliche Sozialhilfeträger) sowie die Personen, die die 
Kosten für die Hilfe in der Einrichtung selbst zahlen. 
 
95 Menschen mit geistiger Behinderung erhielten zum 31.12.2007 vom LWL ambu- 
lante wohnbezogene Hilfen (Ambulant Betreutes Wohnen, im Folgenden Ambulant 
Unterstütztes Wohnen). 
 
7 Menschen mit geistiger Behinderung erhielten zum 31.12.2007 eine ambulante Un- 
terstützung in Gastfamilien.  
 
Es ist nicht bekannt, wie viele erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinde- 
rung in Münster in ihren Herkunftsfamilien leben und bisher keine Unterstützung er- 
halten, aber in Zukunft, z.B. nach dem Tod der Eltern, voraussichtlich auf Unterstüt- 
zung angewiesen sein werden.  
 
Das Verhältnis von ambulanten zu stationären wohnbezogenen Hilfen für Menschen 
mit geistiger Behinderung in der Stadt Münster liegt zum 31.12.2007 bei 17 % (ambu- 
lant) zu 83 % (stationär). Damit entspricht das Verhältnis in etwa dem Durchschnitts- 
wert für Westfalen-Lippe (18:82). 
 
Seit der Zuständigkeitsverlagerung für die ambulanten wohnbezogenen Hilfen auf 
den LWL hat sich das Verhältnis in Münster leicht zugunsten der ambulanten Ange- 
bote verschoben (Stand  31.12.2004: 11,85 % ambulant : 88,15 % stationär).  
 
Auf eine ausführlichere Darstellung, Erläuterung und Bewertung der Daten zu den 
wohnbezogenen Hilfen sowie des Hilfeplanverfahrens wird an dieser Stelle verzich- 
tet. Über die Entwicklung des Ambulant Unterstützten Wohnens für Menschen mit 
Behinderungen in Münster vor der Zuständigkeitsverlagerung informiert die Berichts- 
vorlage „Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Münster“ 
(V/0325/2004). Detaillierte Informationen zur Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen 
für Menschen mit Behinderungen seit der Zuständigkeitsverlagerung enthalten die 
Berichte des ZPE ( 
http://www2.uni-siegen.de/~zpe/ih-nrw/ ). Im Rahmen der Ab- 
schlussberichterstattung des ZPE gibt es als ergänzendes Material auch einen Be- 
richtsteil zu Einschätzungen der Entwicklung in Münster zwischen 2003 und 2007 
(http://www2.uni-siegen.de/~zpe/ih-nrw/ih-nrw-
profile/30_M%FCnster_final_draft.pdf ). 
 
Insgesamt kann festgestellt werden, dass auch nach der Zuständigkeitsverlagerung 
die meisten Menschen mit geistiger Behinderung in Wohnheimen leben. Insbesonde-

26  
re Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf leben bisher kaum in eigenen Woh- 
nungen. 
 
Die Regionalkonferenz spricht sich dafür aus, jedem Menschen mit einer geistigen 
Behinderung seinem individuellen Bedarf entsprechend die erforderliche wohnbezo- 
gene Hilfe zu gewähren. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sollte stärker als 
bisher umgesetzt werden. Auch für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen 
sollten ambulante Hilfen ermöglicht werden. Der LWL sieht in allen Regionen, aber 
auch speziell in Münster einen Schwerpunkt seiner Arbeit in dem weiteren Ausbau 
des Ambulant Unterstützten Wohnens für den Personenkreis der geistig behinderten 
Menschen (auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf). Grundlagen hierzu 
werden derzeit auf Landesebene erarbeitet. Im Rahmen der trägerbezogenen Ziel- 
vereinbarungen zwischen den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und dem LWL 
wurden konkrete Schritte in dieser Richtung bereits vereinbart und umgesetzt. 
 
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Aufhebung der starren Abgrenzung von ambu- 
lanten und stationären Hilfen. Wünschenswert ist ein flexibles System, das eine indi- 
viduelle Unterstützung unabhängig von der Wohnform ermöglicht. Diesbezüglich gibt 
es zwischen den Landschaftsverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege zurzeit Ver- 
handlungen auf Landesebene. 
 
Bei der Weiterentwicklung der wohnbezogenen Hilfen sind insbesondere auch die 
Bedarfe von geistig behinderten Menschen mit schweren Behinderungen und zusätz- 
lichen besonderen Bedarfen zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 3.8.3 und 3.8.4). 
 
 
Leitziele: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung sollen wählen können, wo, mit wem 
und wie sie leben.  
 
/head2right Das Verhältnis von ambulanten zu stationären wohnbezogenen Hilfen ist  
deutlich zugunsten der ambulanten Hilfen zu verändern. Auch für Men- 
schen mit geistiger Behinderung, die einen hohen Unterstützungsbedarf 
haben, ist die ambulante Unterstützung in einer eigenen Wohnung zu 
ermöglichen.  
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Entwicklung und Umsetzung von Mo- 
dellen, die Menschen mit geistiger Be- 
hinderung und hohem Unterstüt- 
zungsbedarf ein Wohnen in der eige- 
nen Wohnung bzw. in kleinen Wohn- 
gruppen ermöglichen 
u.a.: „Wohnen im Quartier mit Versor- 
gungssicherheit“ (Nachtbereitschaft, flan- 
kierende Hilfen, z.B. in Krisen) 
LWL,  
Stadt Münster,  
Träger wohnbezogener Hilfen, 
WIM 
 
 
 
LWL

27  
Weiterentwicklung von Wohn- und Un- 
terstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung und zusätz- 
lichen besonderen Bedarfen  
- z.B. aufgrund von herausfordern- 
dem Verhalten, psychischer       
Erkrankung oder Suchterkrankung 
 
Träger wohnbezogener Hilfen, 
LWL, Stadt Münster, 
AG Wohnen der Regional-
konferenz 
AG Wohnen 
der Regional- 
konferenz 
Weiterentwicklung von Wohn- und Un- 
terstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung im Alter 
 
Träger, LWL, Stadt Münster, 
KatHO 
LWL 
Information der Wohnungsunterneh- 
men über die Wohnbedarfe von Men- 
schen mit geistiger Behinderung 
 
- Ziel: Berücksichtigung der Bedarfe 
bei  der Planung, Schaffung von 
ausreichendem, passgenauem 
und finanzierbarem Wohnraum  
  
AG Wohnen der Regional-
konferenz, Stadt Münster (So- 
zialamt und Amt für Woh- 
nungswesen) 
Lebenshilfe 
 
 
 
Unterstützung von Menschen mit  
geistiger Behinderung in der Ent- 
scheidung für das Wohnen in einer 
eigenen Wohnung 
- zielgerichtete Vorbereitung jünge- 
rer Menschen mit geistiger Behin- 
derung auf die Entscheidung für 
eine Wohnform (u.a. in den Schu- 
len)  
- Austausch mit Menschen, die am- 
bulante Unterstützung erhalten, 
fördern  
- Informationsmöglichkeiten über 
Wohnangebote verbessern (z.B. 
Informationen in leichter Sprache 
(vgl. Kapitel 3.9), Weiterbildungs- 
angebote (vgl. Kapitel 3.5), „Wohn- 
raumbörse“)  
- „Probewohnen“ in verschiedenen 
Wohnformen ermöglichen 
- flexiblen Wechsel zwischen ver- 
schiedenen Wohnformen ermögli- 
chen 
- spezielle Weiterbildungsangebote 
für Menschen mit einer geistigen 
Behinderung rund um das Thema 
„Wohnen“ 
- Entwicklung eines Konzeptes für 
gezielte Angehörigenarbeit   
 
LWL, Träger, WIM, Evangeli- 
sche Familienbildungsstätte, 
Stadt Münster, Schulen, AG 
Wohnen der Regionalkonferenz 
 
 
 
 
AG Wohnen

28  
Sensibilisierung/Schulung von Mitar- 
beitern und Mitarbeiterinnen der Trä- 
ger wohnbezogener Hilfen zum Thema 
„Gewalt“ (u.a. Gewalt in Einrichtun- 
gen) 
 
Träger wohnbezogener Hilfen Träger wohn- 
bezogener 
Hilfen 
 
 
 
 
3.4 Arbeit und Tagesstrukturierung  
 
 
Zitate aus der Tagung „In Münster zuhause“ 
 
 
• Arbeit macht Spaß! 
• tolle Arbeit in der Werkstatt! 
• Der freie Arbeitsmarkt wäre für viele interessant,  aber oftmals schlecht umzu- 
setzen. 
• mehr Aufträge in der WfbM (kein Däumchen drehen) 
• höherer Verdienst in der Werkstatt 
• Ansprechpartner auf freiem Arbeitsmarkt ganz wicht ig (bei Problemen) 
 
Für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung ist das 
Thema „Arbeit“ von zentraler Bedeutung. Die Leistungen zur Teilhabe nach § 4 Sozi- 
algesetzbuch IX (SGB IX) umfassen daher auch die notwendigen Sozialleistungen, 
um unabhängig von der Ursache der Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben ent- 
sprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern. Gerade in Zeiten 
hoher Arbeitslosigkeit ist es jedoch für Menschen mit Behinderungen besonders 
schwierig, angemessene Arbeitsmöglichkeiten zu finden.  
Für Menschen mit geistiger Behinderung gibt es bisher fast nur die Möglichkeit der 
Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Nur wenige Menschen 
mit geistiger Behinderung haben die Chance auf einen Arbeitsplatz auf dem ersten 
Arbeitsmarkt. Die Arbeitsmarktlage ist für behinderte Menschen weiterhin ange- 
spannt. Die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt haben sich durch die fortschreitende 
Technisierung sowie die gestiegenen Anforderungen im Arbeitsleben so verändert, 
dass es für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit schwieriger geworden 
ist, adäquate Arbeitsplätze zu finden. Dies gilt in Münster insbesondere für Menschen 
mit geistiger Behinderung, wenn für sie kein Arbeitsplatz im Dienstleistungssektor in 
Betracht kommt. Es fehlen ferner Unterstützungsangebote, um Menschen eine dau- 
erhafte Begleitung und Unterstützung bei einer Beschäftigung auf dem ersten Ar- 
beitsmarkt zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, ob es durch das geplante Gesetz 
zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (Referentenentwurf des Bundesministeri-

29  
ums für Arbeit und Soziales vom 07.05.2008) gelingt, mehr reguläre Arbeitsverhält- 
nisse für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.  
 
 
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen 
 
Die Leistungen in den Werkstätten sind ausgehend von den in § 40 und § 41 SGB IX 
genannten Leistungen konzeptionell in folgende Bereiche gegliedert: 
 
Eingangsverfahren 
- Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist und Klärung, welche 
Arbeitsbereiche und Maßnahmen in Betracht kommen 
 
Berufsbildungsbereich 
- Entwicklung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Leistungs- oder Erwerbsfä- 
higkeit des behinderten Menschen mit dem Ziel der Eingliederung auf den allge- 
meinen Arbeitsmarkt, in weiterführende Bildungsmaßnahmen oder in einen Arbeits- 
bereich der Werkstatt für behinderte Menschen  
 
Arbeitsbereich 
- Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Neigung des behinderten Menschen 
entsprechenden Beschäftigung, Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen, 
Förderung des Übergangs geeigneter behinderter Menschen auf den allgemeinen 
Arbeitsmarkt 
 
Die Werkstätten bieten ferner auch begleitende Dienste (sozialer Dienst, medizini- 
sche Dienste). 
 
Für die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich ist in der 
Regel die Agentur für Arbeit der zuständige Kostenträger. Für die Leistungen im Ar- 
beitsbereich ist der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. 
 
Grundsätzlich werden alle Menschen mit Behinderung unabhängig von der Art und 
Schwere ihrer Behinderung in eine Werkstatt aufgenommen, sofern sie nicht oder 
noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. 
Weitere Voraussetzung für die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen 
ist der Nachweis einer wesentlichen Behinderung im Sinne des Gesetzes. Dies wird 
in der Regel durch den zuständigen Fachausschuss festgestellt. Dieser setzt sich 
aus jeweils einem Vertreter der Agentur für Arbeit, der Werkstatt und des überörtli- 
chen Trägers der Sozialhilfe zusammen. 
 
Schwerstmehrfachbehinderte Menschen erhalten sowohl in einzelnen Arbeitsberei- 
chen als auch in speziellen Fördergruppen eine individuelle Unterstützung, Förde- 
rung und Begleitung. Im Unterschied zu anderen Bundesländern werden schwerst- 
mehrfachbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen in die Werkstatt aufgenom- 
men und erwerben damit einen Anspruch auf Rente.  
 
Vereinzelt besteht die Problematik, dass Menschen aufgrund zusätzlicher Verhal- 
tensauffälligkeiten nicht in die Gruppe einer Werkstatt integriert werden können. So- 
fern trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- 
oder Fremdgefährdung zu erwarten ist, besteht keine Verpflichtung, einen behinder-

30  
ten Menschen in die Werkstatt aufzunehmen. Es ist dann in der Regel sehr schwie- 
rig, ein passendes anderes Angebot für diese Menschen zu finden (vgl. Kapitel 3.8.3 
– Menschen mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten).  
 
In Münster stehen insgesamt 1.005 anerkannte Werkstattplätze für Menschen mit 
geistiger und/oder körperlicher Behinderung und Menschen mit psychischer Behinde- 
rung zur Verfügung und zwar in den Werkstätten der Westfalenfleiß GmbH und in 
den Alexianer-Werkstätten.  
In beiden Werkstätten gibt es Arbeitsangebote in verschiedenen Arbeitsfeldern und 
mit unterschiedlichen Anforderungen, und zwar in den Bereichen Dienstleistungen, 
industrielle Fertigung und handwerkliche Fertigung. 
 
Beide Werkstätten bieten einigen Beschäftigten auch die Möglichkeit, auf ausgela- 
gerten Arbeitsplätzen in anderen Betrieben zu arbeiten. Eine Beschäftigung auf sol- 
chen betriebsnahen Plätzen ermöglicht Menschen, die nicht oder noch nicht auf den 
allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine gute berufliche Eingliede- 
rung und mehr „Normalität“ im Arbeitsleben. So sind beispielsweise bei der LVM-
Versicherung durch eine Kooperation mit der Westfalenfleiß GmbH 19 behinderte 
Menschen unter Anleitung von zwei Gruppenleitern im Küchenbetrieb tätig. 4 Be- 
schäftigte der Alexianer-Werkstätten sind momentan auf ausgelagerten Arbeitsplät- 
zen tätig.  
 
Die folgende Übersicht informiert über die anerkannten Plätze (Zahl der Plätze, die 
durch die Agentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der So- 
zialhilfe für eine Werkstatt offiziell anerkannt wurde) und die Zahl der tatsächlich Be- 
schäftigten in den beiden Werkstätten in Münster (Daten des LWL, Stand 
01.05.2008).

31  
Anerkannte Plätze 
 
 
Westfalenfleiß GmbH 
 
855  
(davon 223 für psychisch 
behinderte Menschen) 
         
 
Alexianer 
 
150  
(integrierte Abteilung 
für psychisch behinderte  
Menschen)  
Beschäftigte („besetzte 
Plätze“)  
            (Frauen) 
 
866     (374)                
 
                       (Frauen) 
 
283                  (71) 
davon Menschen mit  
geistiger und/oder körper- 
licher Behinderung 
 
613      (212)        
 
143                  (18) 
davon Menschen mit psy- 
chischer Behinderung 
 
253      (109) 
 
 
145                   (53) 
      - darunter mehrfach- 
behinderte gehörlose 
und blinde Menschen 
 
16            (9) 
(Schwerpunktwerkstatt für 
Gehörlose)  
 
                   - 
      - darunter Menschen 
mit schweren mehrfa- 
chen Behinderungen 
und/oder mit besonde- 
rem Hilfebedarf 
 
98        (44) 
 
40                      (4) 
      - darunter auf  
      Außenarbeitsplätzen 
62         (28) 4                         (-) 
 
 
Altersstruktur der Beschäftigten (Daten der Werkstätten, Stand 30.06.2008) 
 
 
Westfalenfleiß GmbH Alexianer 
 
Altersstruktur 
Anzahl der  
Personen 
(darunter Frauen)   
    
18 - 25 Jahre 112    (42) 26    (8)  
26 - 35 Jahre 161    (77) 55  (18)  
36 - 45 Jahre 280  (119) 67  (21)  
46 - 55 Jahre 238  (103) 90  (16)  
56 - 65 Jahre   70    (34) 49    (8)  
über 65     1    (0)   
    
Gesamt 862 (375) 287  (71)  
    
 
Der Überblick zeigt, dass die Gruppe der älteren Menschen in den Werkstätten an- 
steigt. Die Zahl der Beschäftigten, die das Alters-Rentenalter erreichen, nimmt zu.

32  
 
Die Eingliederung von Beschäftigten aus den Werkstätten in den allgemeinen Ar- 
beitsmarkt ist aufgrund der immer noch angespannten Arbeitsmarktlage sowie insbe- 
sondere aufgrund der steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes zunehmend 
schwierig. Förderprogramme wie das bundesweite Programm „Job 4000“ oder das 
landesweite Förderprogramm „aktion 5“ sehen besondere Förderungen für den Fall 
des Wechsels behinderter Menschen aus einer Werkstatt auf den allgemeinen Ar- 
beitsmarkt vor. Dennoch gelingt dieser Wechsel bisher nur selten. In den letzten 3 
Jahren haben 12 Beschäftigte aus den Westfalenfleiß-Werkstätten eine Beschäfti- 
gung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgenommen und 1 Beschäftigter aus den 
Alexianer-Werkstätten eine Ausbildung begonnen. 
 
Immer wieder thematisiert wird die geringe und nicht existenzsichernde Bezahlung 
der Beschäftigten in den Werkstätten sowie ihre rechtliche Stellung (kein Arbeitneh- 
merstatus, sondern ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis). Diese Probleme können 
nicht auf kommunaler Ebene gelöst werden, da hierzu entsprechende gesetzliche 
Änderungen erforderlich wären. Positive Veränderungen in den letzten Jahren waren 
die Einführung der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (in der 
Regel erfolgt keine Heranziehung der Unterhaltspflichtigen) sowie die Einführung des 
Arbeitsförderungsgeldes im Arbeitsbereich.  
 
Handlungsbedarf besteht auch im Bereich der Differenzierung und Flexibilisierung 
der Arbeitsplätze. Notwendig ist es u.a., die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung 
auszubauen. 
 
 
Rahmenzielvereinbarung „Werkstätten“ 
 
Zwischen den westfälischen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem 
LWL wurde am 19.10.2007 die Rahmenzielvereinbarung „Leistungen zur Teilhabe 
am Arbeitsleben - Werkstätten für behinderte Menschen -“ abgeschlossen. Diese 
Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2010. Die Vereinbarung ist zum einen vor dem Hin- 
tergrund der schwierigen Finanzlage der kommunalen Haushalte und zum anderen 
mit Blick auf die fachliche Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Teilhabe am Ar- 
beitsleben entstanden. Ziel ist es, die Integration von Menschen mit Behinderungen 
in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen, den Übergang behinderter Men- 
schen aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern sowie behin- 
derten Menschen durch flexiblere Arbeits- und Beschäftigungsangebote mehr 
Selbstbestimmung zu ermöglichen. Ferner werden von 2008 bis 2010 Einspareffekte 
bei der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 10 bis rund 15 
Mio. Euro erwartet. 
 
Dazu haben die Vereinbarungspartner folgende Maßnahmen vereinbart: 
 
- Auf- und Ausbau von Beschäftigungsangeboten auf d em allgemeinen Ar- 
beitsmarkt: 
- Schaffung neuer und Weiterentwicklung bestehender Integrationsprojekte 
- verstärkte Akquise von Arbeitsplätzen in Betrieben 
 
- Auf- und Ausbau von alternativen Beschäftigungsko nzepten, besonders für 
seelisch behinderte Menschen:

33  
- niedrigschwellige Beschäftigungsangebote 
- tagesstrukturierende Angebote 
- Ausbau von Teilzeitbeschäftigung 
 
- Erweiterung des Beschäftigungsangebotes für Werks tattbeschäftigte 
- Verbesserung der Übergangsbedingungen zum Allgeme inen Arbeitsmarkt: 
- Bildung von Übergangsgruppen 
- Einführung von Integrationsassistenten 
- Kooperation mit den regionalen Integrationsfachdiensten 
 
- Verbesserung der Steuerung des Zugangsverfahrens zur Werkstatt 
 
- Neuorganisation des Beförderungsdienstes 
 
Die Werkstätten in Münster erarbeiten auf der Grundlage dieser Rahmenzielverein- 
barung mit dem LWL individuelle Zielvereinbarungen. Es sollen konkrete Modelle 
entwickelt werden, wie der Übergang aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt 
verbessert und die Vermittlungsquote erhöht werden kann. Ferner sollen verstärkt 
alternative Beschäftigungsmöglichkeiten wie beispielsweise „Außenarbeitsplätze“ 
oder Teilzeitangebote geschaffen werden. 
 
Um die Ziele der Rahmenzielvereinbarung umsetzen zu können, ist es wichtig, dass 
in Münster mehr Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger Behinderung in Betrieben 
gefunden werden und dass die Werkstätten ausreichende und geeignete Aufträge 
erhalten, um den Beschäftigten ein adäquates Arbeitsangebot bieten zu können. Die 
Arbeitsgruppe „Integration in das Erwerbsleben“ der Kommission zur Förderung der 
Integration von Menschen mit Behinderungen führt seit einigen Jahren in größeren 
Betrieben und Verwaltungen Sitzungen durch, zu denen u.a. auch Vertreter der 
Werkstätten und des Integrationsfachdienstes eingeladen werden. Diese Sitzungen 
bieten eine gute Möglichkeit, Kooperationen auf- und auszubauen und dadurch zum 
einen für mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit unterschiedlichen Be- 
hinderungen in den Betrieben zu werben und zum anderen das Angebot der Werk- 
stätten bekannter zu machen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass durch die  
Auftragsvergabe an anerkannte Werkstätten eine evtl. zu zahlende Ausgleichsabga- 
be verringert werden kann. 
 
Ausgehend von einem Auftrag des Hauptausschusses aus dem Jahr 2006 wurden 
alle städtischen Ämter sowie die Beteiligungen gebeten, bei Auftragsvergaben ver- 
stärkt die Werkstätten für behinderte Menschen einzubeziehen. Im Jahr 2007 hatten 
die Auftragsvergaben der Stadtverwaltung an anerkannte Werkstätten für behinderte 
Menschen ein Volumen in Höhe von insgesamt 72.860 € (vgl. Berichtsvorlage über 
die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und schwerbehinderten Menschen 
Gleichgestellte bei der Stadt Münster vom 08.04.2008, V/0280/2008). Die Kommissi- 
on zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen setzt sich dafür 
ein, dass die Auftragsvergabe durch die Stadtverwaltung deutlich gesteigert wird. 
 
 
Integrationsfachdienst 
 
Der Integrationsfachdienst Münster (IFD; Träger: Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. 
Münster) bietet Werkstattbeschäftigten, die einen Übergang auf den allgemeinen Ar-

34  
beitsmarkt wünschen, Beratung und Unterstützung an. Er unterstützt u.a. auch bei 
der Praktikums- und Arbeitsplatzakquise. Ferner unterstützt der IFD Schülerinnen 
und Schüler mit Behinderungen auf dem Weg in den Beruf. In Münster gab es bereits 
vor Inkrafttreten der Rahmenzielvereinbarung eine gute Kooperation zwischen dem 
Integrationsfachdienst und den Werkstätten für behinderte Menschen. Dennoch ent- 
spricht es auch den Erfahrungen des Integrationsfachdienstes, dass es schwierig ist, 
für diesen Personenkreis Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.  
 
 
 
Integrationsunternehmen 
 
In Integrationsunternehmen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung als Kolle- 
gen und Kolleginnen Seite an Seite. Die Entlohnung erfolgt auf Basis von marktübli- 
chen Tarifen. In Münster gibt es 5 Integrationsunternehmen (HFR gGmbH – „Rüm- 
pelfix“), BÜRE (Büro- und Kommunikationssysteme Recycling), Intex Textilpflege 
Münsterland gGmbH), MDS gGmbH (Münsteraner Dienstleistungsservice) und seit 
dem 01.06.2008 die GUW (Gemeinnützige Umweltwerkstatt GmbH). Die Integrati- 
onsunternehmen beschäftigen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und 
bieten auch Menschen mit einer geistigen Behinderung Arbeitsmöglichkeiten (insbe- 
sondere MDS gGmbH und Intex). 
 
 
 
Tagesstrukturierende Angebote 
 
Für Menschen mit geistiger Behinderung, die nach Erreichen der Altersgrenze bzw. 
aus anderen Gründen ggf. auch vorher aus der Werkstatt ausscheiden, stellt sich die 
Frage nach tagesstrukturierenden Angeboten.  
 
Tagesstrukturierende Angebote stehen in den Wohnheimen zur Verfügung. Sofern 
es dort einen eigenen Bereich für Tagesstruktur (im Sinne einer eigenen Organisati- 
onseinheit) gibt, können diese Angebote auch von Menschen, die nicht im Wohnheim 
leben, genutzt werden.  
 
Es stellt sich die Frage, welche Angebote im Einzelnen benötigt werden. Wichtig ist, 
die Wünsche der Betroffenen einzubeziehen und Wahlmöglichkeiten zu bieten. Ne- 
ben institutionalisierten Angeboten der Tagesstrukturierung sollte auch die Möglich- 
keit bestehen, für individuelle Formen der Tagesgestaltung Unterstützung zu erhal- 
ten. Die Forschungsergebnisse des Projektes "Den Ruhestand gestalten lernen“ – 
Erhebung von Praxiserfahrungen und Entwicklung von Perspektiven für ältere Men- 
schen mit Behinderung (veröffentlicht im Juli 2008, 
http://egora.uni-
muenster.de/ew/ruhestand/forschungsergebnisse.shtml, 2008)  
zeigen auf, welche Aspekte für einen gelungenen Ruhestand von Menschen mit Be- 
hinderungen bedeutsam sind und geben Impulse für die fachliche Weiterentwicklung 
von Unterstützungsangeboten.  
 
In Münster gibt es bisher keine umfassende Bedarfsanalyse zu diesem Thema.

35  
 
Leitziele: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung sollen ihren individuellen Bedürf- 
nissen und Fähigkeiten entsprechend Arbeits- und Beschäftigungsmög- 
lichkeiten einschließlich der erforderlichen individuellen Förderung er- 
halten. 
 
/head2right Für Menschen mit geistiger Behinderung sind in Münster mehr Arbeits- 
möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. 
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Bereitstellung von Praktikumsplätzen 
für Menschen mit einer geistigen Be- 
hinderung in Betrieben und Verwal- 
tungen, u.a. in der Stadtverwaltung 
Münster 
 
Integrationsfachdienst, Arbeit- 
geber, u.a. Stadt Münster, AG 
Integration in das Erwerbsleben 
der KIB 
Integrations- 
fachdienst 
Akquise von Arbeitsplätzen und aus- 
gelagerten Werkstattarbeitsplätzen auf 
dem ersten Arbeitsmarkt 
Werkstätten für Menschen mit 
Behinderungen, Integrations- 
fachdienst, AG Integration in 
das Erwerbsleben der KIB 
Werkstätten 
Sicherung einer ausreichenden Auf- 
tragslage für die Werkstätten, um Men- 
schen in den Werkstätten angemesse- 
ne Beschäftigungsmöglichkeiten bie- 
ten zu können 
 
Stärkere Berücksichtigung der Werk- 
stätten bei der Vergabe von Aufträgen 
durch die Stadt und die städtischen 
Beteiligungen:  
- vor Auftragsvergabe Prüfung vor- 
nehmen, ob Aufträge auch in einer 
der WfbM durchgeführt werden 
können 
 
Werkstätten, Firmen 
 
 
 
 
 
Stadt Münster,  
städtische Beteiligungen 
 
 
 
 
 
Werkstätten 
 
 
 
 
 
Stadt Münster 
 
Analyse des Bedarfes an tagesstruktu- 
rierenden Angeboten für behinderte 
Menschen, die nicht bzw. nicht voll- 
schichtig arbeiten und ausgehend da- 
von Entwicklung von Angeboten  
- u.a. Zugang zu allgemeinen Ange- 
boten für Senioren und Seniorin- 
nen erschließen  
 
AG Wohnen der Regionalkonfe- 
renz, LWL 
Regional-
konferenz

36  
3.5 Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung 
 
Zitate aus der Tagung „In Münster zuhause“ 
 
• viele Angebote von Wohnstätten 
 
• mehr Weiterbildungsangebote für gemischte Gruppen (nicht behinderte und 
behinderte Menschen) 
 
• schwer, in Sportvereine zu kommen, wenn man nicht „gesund“ ist 
 
• mehr Treffpunkte für Behinderte und Nichtbehindert e, Integration in den Pfarr- 
gemeinden 
 
• Es gibt auch viele gute Veranstaltungen (Musik, Th eater) im Bürgerzentrum. 
 
• Eisdiele und Pizzeria sind sehr gut und haben freu ndliche Bedienungen. 
 
• Freizeitangebote sollten etwas näher zur Wohnung l iegen. 
 
• Bildungsangebote sind zu teuer 
 
 
Es gibt in Münster eine Vielzahl von speziellen Freizeitangeboten für Menschen mit 
geistiger Behinderung. Dazu gehören insbesondere die „internen“ Freizeitangebote 
der Träger von Wohnangeboten für Menschen mit geistiger Behinderung als auch die 
Angebote des Freizeitbereiches der Lebenshilfe und der Evangelischen Familienbil- 
dungsstätte.  
 
Für Menschen mit geistiger Behinderung ist es oft schwierig, Freizeitangebote au- 
ßerhalb des eigenen Stadtteils zu erreichen. Sie benötigen dann teilweise Assistenz. 
Auch die Fahrtkosten sind häufig ein Problem. Daher wünschen sich viele Menschen 
mit geistiger Behinderung wohnortnahe Angebote im Stadtteil.  
 
Einige Träger, insbesondere die Lebenshilfe Münster im Rahmen des Projektes „In- 
klusive Freiräume“, arbeiten mit Einrichtungen in den Stadtteilen zusammen, um zu 
erreichen, dass sowohl Sportangebote als auch sonstige Freizeitaktivitäten in den 
Stadtteilen auch für Menschen mit geistiger Behinderung offen sind. Bisher sind ins- 
besondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit inklusive Angebote entstanden.  
 
In einigen Stadtteilen gibt es Treffpunkte für Menschen mit und ohne Behinderungen, 
insbesondere in Form von Cafés und offenen Teestuben. Einen Überblick über diese 
Treffpunkte enthält die von der Koordinierungsstelle für Behindertenfragen heraus- 
gegebene Broschüre „Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinde- 
rung in Münster“  ( 
www.muenster.de/stadt/sozialamt , dort unter Publikationen, Stand 
2005).  
 
Oft kommen überwiegend nur behinderte Menschen zu diesen Treffen.

37  
Es ist noch nicht selbstverständlich, dass Menschen mit geistiger Behinderung im 
Sinne des Leitzieles „Inklusion“ an allen Angeboten im Bereich Freizeit, Sport, Kultur 
und Weiterbildung teilnehmen können. 
 
Das ZPE und die KatHO NRW, Abteilung Münster, haben im Rahmen einer Untersu- 
chung zu Qualifizierungsmöglichkeiten zum selbständigeren Wohnen in Münster u.a. 
auch eine Analyse und Bewertung der Erwachsenenbildungsangebote für Menschen 
mit geistiger Behinderung in der Stadt Münster durchgeführt, und zwar in Hinblick auf 
selbständiges Wohnen. Der Bericht über die Ergebnisse zeigt auf, dass in Münster 
eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote verschiedener Träger von Erwachsenenbil- 
dungsangeboten und wohnbezogenen Hilfen vorhanden ist. Es wird empfohlen, die 
Strukturen und Erwachsenenbildungsmöglichkeiten der jeweiligen Ortsteile zu nutzen 
und die „Trägerperspektiven“ zu öffnen, um noch mehr Menschen mit Behinderungen 
Auswahlmöglichkeiten bieten zu können. Bei der im Rahmen des Projektes durchge- 
führten Befragung hat nämlich nur ca. die Hälfte der teilnehmenden Menschen mit 
Behinderungen angegeben, zwischen verschiedenen Angeboten auswählen zu kön- 
nen. 
 
Weitere Informationen ergeben sich aus dem Bericht des ZPE „Qualifizierungsmög- 
lichkeiten zum Selbständigeren Wohnen in der Stadt Münster“   
(
http://www2.uni-siegen.de/~zpe/ih-
nrw/Die_Stadt_M%FCnster/Qualifizierungsmoeglichkeiten_zum_selbstaendigeren_W 
ohnen_in_der_Stadt_Muenster.pdf ). 
 
 
 
 
Leitziel: 
 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung können an allen Angeboten in den 
Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung teilnehmen.  
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Kooperation mit dem Stadtsportbund 
und Sportvereinen aufbauen 
- über die Wünsche von Menschen 
mit geistiger Behinderung im Be- 
reich Sport informieren  
- inklusive Angebote initiieren 
 
Regionalkonferenz, AG Freizeit, 
Sport, Kultur und Weiterbildung 
der KIB (AG 4), Projekt Inklusi- 
ve Freiräume der Lebenshilfe, 
WIM, KatHO  
AG 4 
Kooperation mit allen Weiterbildungs- 
trägern in Münster aufbauen 
- Ziel: Angebote auch für Menschen 
mit Behinderungen zugänglich 
machen 
 
Amt für Schule und Weiterbil- 
dung, Arbeitskreis Weiterbil- 
dung, Behindertenbeauftragte 
Behinderten- 
beauftragte

38  
Öffnung von Freizeit- und Bildungsan- 
geboten der Träger wohnbezogener 
Hilfen für alle Menschen mit geistiger 
Behinderung (insbesondere für Men- 
schen aus dem Stadtteil) 
Träger wohnbezogener Hilfen Träger 
Abstimmung der Angebote der Träger 
wohnbezogener Hilfen und der Evan- 
gelischen Familienbildungsstätte mit 
dem Ziel, die Angebotsvielfalt zu erhö- 
hen 
 
Träger wohnbezogener Hilfen,  
Evangelische Familienbildungs-
stätte  
Evangelische 
Familien-
bildungsstätte 
spezielle Freizeitmaßnahmen für Men- 
schen mit geistiger Behinderung ver- 
stärkt in den Stadtteilen anbieten 
 
Träger wohnbezogener Hilfen,  
Evangelische Familienbil- 
dungsstätte 
Träger 
„Empowerment“: 
Selbstverteidigungskurse für Frauen 
und Mädchen und Männer und Jungen 
mit geistiger Behinderung anbieten 
 
Sportvereine und andere Anbie- 
ter (u.a. Frauensportverein, Po- 
lizei), Träger 
Träger 
 
 
Möglichkeiten der Internetnutzung für 
Menschen mit geistiger Behinderung 
ausweiten   
- u.a. Zugang zu Internetcafés er- 
möglichen  
 
Evangelische Familienbildungs-
stätte, Anbieter von Internetca- 
fés, Träger  
 
Träger 
Spezielle Weiterbildungsangebote für 
Menschen mit einer geistigen Behin- 
derung und auch für die Angehörigen 
rund um das Thema Wohnen 
(vgl. Kapitel 3.3 Wohnen) 
 
KatHO Träger wohnbezogener 
Hilfen, AG Wohnen der Regio- 
nalkonferenz, Evangelische 
Familienbildungsstätte 
AG Wohnen  
Informationen über Freizeitangebote 
für Menschen mit geistiger Behinde- 
rung verbessern 
- z.B. Terminkalender und/oder In- 
fobroschüre in leichter Sprache 
 
Träger von Angeboten, Stadt 
Münster, Amt für Schule und 
Weiterbildung, Behindertenbe- 
auftragte; KatHO 
Behinderten- 
beauftragte

39  
3.6 Beratung, Unterstützungsangebote  
 
Zitate aus der Sitzung von WIM am 12.09.2008 
 
• Wer hilft mir, mich für das richtige Heim oder Amb ulant Betreutes Wohnen zu 
entscheiden? Ich brauche Zeit, um herauszufinden, was für mich das Richtige 
ist. 
 
• Ich finde es gut, wenn mir jemand sagen würde, in welcher Gruppe man gut 
wohnen kann. Der Berater sollte sich richtig gut auskennen. Er sollte alle 
Wohnheime und Wohngruppen in Münster gut kennen. 
 
• Ich wünsche mir eine neutrale Person, die mir Tipp s gibt. 
 
 
 
Für Menschen mit Behinderungen gibt es in Münster ein umfangreiches und differen- 
ziertes Beratungsangebot. Einen Überblick über alle Beratungsstellen für Menschen 
mit Behinderungen in Münster gibt die Broschüre „Selbstbestimmt leben mit Behinde- 
rung – Infos zu Beratungsangeboten“ (Sozialamt der Stadt Münster, Koordinierungs- 
stelle für Behindertenfragen, 2006; 
www.muenster.de/stadt/sozialamt , dort unter Pub- 
likationen).  
 
Einen Überblick über alle Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern/Familien 
mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung  gibt die Broschüre „Hilfen für ent- 
wicklungsauffällige und behinderte Kinder und Jugendliche – Wegweiser zu Angebo- 
ten und Einrichtungen einschließlich der Frühförderung in Münster“ (Gesundheitsamt 
der Stadt Münster, 2007).  
 
Eine Zusammenstellung aller Beratungsangebote für Menschen mit geistiger Behin- 
derung gibt es bisher nicht. 
 
Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf das Beratungsangebot für er- 
wachsene Menschen mit geistiger Behinderung. Die Beratungsangebote für Familien 
mit Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung werden im Kapitel 3.2 the- 
matisiert. 
 
Alle Beratungsstellen stehen grundsätzlich auch Menschen mit geistiger Behinde- 
rung offen. Für Menschen mit geistiger Behinderung bestehen jedoch Schwierigkei- 
ten, diese Angebote zu nutzen, denn allgemeine Beratungsstellen sind in der Regel 
nicht auf die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung ausgerichtet. Ferner 
ist für Menschen mit geistiger Behinderung ein niedrigschwelliger Zugang zur Bera- 
tung wichtig. Hilfreich sind u.a. Beraterinnen und Berater, zu denen langfristig ein 
Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann und die bei Fragen zu verschiedenen 
Themengebieten angesprochen werden können. Gefragt ist vielfach nicht nur Bera- 
tung, sondern auch eine Unterstützung/Begleitung bei der Klärung von Fragen und 
Problemen. Dies gilt insbesondere in Krisensituationen. 
 
Für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung bestehen auch spezielle Bera- 
tungsangebote zu vielen relevanten Themen und Lebensbereichen. Dazu gehören:

40  
- Familienunterstützender Dienst der Lebenshilfe un d des Stiftes Tilbeck 
- Beratungsangebote aller Träger wohnbezogener Hilf en zum Thema Wohnen 
(Wohnberatung im Rahmen der vorhandenen Angebote zum Wohnen)  
- Beratung durch die Sozialdienste der Werkstätten in den Bereichen Arbeit und 
ggf. auch Wohnen 
- Integrationsfachdienst Münster (u.a. Unterstützun g beim Übergang von der 
Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) 
- Sexualberatung, Paarberatung und Schwangerschafts beratung durch Pro 
Familia und durch die Träger wohnbezogener Hilfen 
- Betreuungsvereine und Betreuungsstelle der Stadt Münster 
- Beratung in Krisensituationen durch die Ambulanz der Westfälischen Klinik 
Münster 
 
Teilweise erfolgt die Beratung auch über den eigenen institutionellen Auftrag hinaus- 
gehend, so dass im Rahmen der speziellen Beratung, zum Beispiel zum Thema „Ar- 
beit“ im Sozialdienst der Werkstatt, auch eine allgemeine psychosoziale Beratung 
erfolgt. Die Kapazitäten für solche über den institutionellen Auftrag hinausgehenden 
Beratungen sind begrenzt. Ferner ist dieser Teil der Beratung nicht finanziell abgesi- 
chert und ist nur durch den Einsatz von Eigenmitteln der Träger möglich. So werden 
zum Beispiel die familienunterstützenden Dienste, die neben den Unterstützungsleis- 
tungen für die Familien auch beratend und begleitend tätig werden, nur teilweise refi- 
nanziert (z.B. Zuschuss der Stadt Münster für den familienunterstützenden Dienst der 
Lebenshilfe Münster). 
 
Die Regionalkonferenz hat ausgehend von einer ausführlichen Analyse der Bera- 
tungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung 1999 festgestellt, dass in 
Münster ein umfassendes, ganzheitlich ausgerichtetes und trägerunabhängiges spe- 
zielles Beratungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung fehlt.  
 
Seit 2002 gibt es in Münster 3 Servicestellen für Rehabilitation nach dem SGB IX. Es 
handelt sich dabei um gemeinsame Servicestellen aller Rehabilitationsträger. Sie 
unterstützen bei der Klärung des individuellen Hilfebedarfs sowie bei der Ermittlung 
des zuständigen Trägers und der Antragstellung. Die Servicestellen sind allerdings 
nicht auf die speziellen Belange von Menschen mit geistiger Behinderung ausgerich- 
tet. Sie werden auch von Menschen mit anderen Behinderungen in Münster und viel- 
fach auch in anderen Städten nur sehr wenig in Anspruch genommen (vgl. Zweiter 
Bericht über die Gemeinsamen Servicestellen der Bundesarbeitsgemeinschaft für 
Rehabilitation vom 14.12.2007).  
 
Der Landschaftsverband Rheinland hat 2004 mit den Koordinierungs-, Kontakt- und 
Beratungsangeboten (KoKoBe) ein flächendeckendes Beratungsnetz für Menschen 
mit geistiger Behinderung aufgebaut. Die KoKoBe sind Anlaufstellen für Menschen 
mit geistiger oder psychischer Behinderung und bieten individuelle Beratung und Un- 
terstützung bei der Hilfeplanung oder bei der Suche nach Freizeitangeboten. Die 
KoKoBe sollen auch dazu beitragen, die ambulanten Unterstützungsangebote für 
Menschen in den jeweiligen Regionen zu koordinieren und bedarfsgerecht weiterzu- 
entwickeln. Die KoKoBe bestehen jeweils aus einem Verbund mehrerer Träger. Im 
Bereich des LWL wurden solche Beratungsstellen nicht aufgebaut. 
 
Es fehlt in Münster also weiterhin ein ganzheitlich ausgerichtetes und trägerunab- 
hängiges Beratungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung.

41  
 
Mit Blick auf das Leitziel der Inklusion ist es wichtig, dass alle Beratungsstellen (Be- 
ratungsstellen für behinderte Menschen, aber auch allgemeine Beratungsstellen) für 
die Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung sensibilisiert werden und ihr 
Angebot auch für sie öffnen. Da vielen Beratungsstellen nur knappe Ressourcen zur 
Verfügung stehen, ergeben sich in der Praxis jedoch deutliche Grenzen, wenn es um 
die Öffnung der Angebote für neue Zielgruppen geht.  
 
Um Menschen mit geistiger Behinderung darin zu unterstützen, selbstbestimmt zu 
leben und umfassend am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, ist für sie eine 
ganzheitliche Beratung im Sinne einer „Lebensberatung“ bzw. Zukunftsplanung wich- 
tig. Im Rahmen der Hilfeplanung für die Eingliederungshilfe Wohnen wird versucht, 
einzelne Aspekte der Zukunftsplanung zu berücksichtigen, allerdings nur mit Blick auf 
erforderliche Unterstützungsbedarfe. Eine individuelle und umfassende Beratung im 
Sinne der Zukunftsplanung kann im Rahmen der Hilfeplanung nicht geleistet werden. 
Für Menschen mit geistiger Behinderung ist sowohl eine individuelle, trägerunabhän- 
gige Beratung vor dem Einstieg in die Hilfeplanung als auch eine Beratung unabhän- 
gig von einem Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe wichtig. Eine solche 
Beratung sollte zu allen Lebensbereichen Beratung anbieten, so z.B. auch zu Fragen 
der Partnerschaft und Elternschaft sowie zur gesundheitlichen Versorgung (vgl. Kapi- 
tel 3.7). Je nach Thema wäre eine Kooperation mit bestehenden Beratungsstellen 
(z.B. im Bereich der Familienberatung oder Suchtberatung) sinnvoll und wichtig, um 
die jeweilige spezielle Fachkompetenz einzubinden. 
 
Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass Leistungen zur Teil- 
habe auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden. Bisher werden in Münster 
nur vereinzelt Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erbracht. Um Menschen 
mit geistiger Behinderung den Zugang zu dieser Leistungsform zu ermöglichen, 
brauchen sie eine Budgetberatung. Auch diese Beratung könnte im Rahmen einer 
trägerunabhängigen Beratung geleistet werden.  
 
Eine auf alle Lebensbereiche ausgerichtete, trägerunabhängige Beratung sollte auch 
den Ansatz des Peer-Counseling („Betroffene beraten Betroffene“) berücksichtigen. 
Menschen in ähnlichen Lebenssituationen können als „Experten und Expertinnen in 
eigener Sache“ Betroffene in Entscheidungsprozessen ermutigen und unterstützen. 
Sie können insbesondere auch dazu beitragen, dass die Beratung „parteilich“ erfolgt 
und die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen ausreichend berücksichtigt. Mit 
Blick auf die Bedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung sollte das Beratungs- 
angebot möglichst niedrigschwellig sein und mit einem Treffpunkt (z.B. Café, Begeg- 
nungsstätte) verknüpft werden, wie dies zum Beispiel bei den KoKoBe im Rheinland 
der Fall ist. 
 
 
Leitziel: 
 
/head2right Das Beratungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung in Müns- 
ter wird so weiterentwickelt, dass erwachsenen Menschen mit geistiger 
Behinderung eine trägerunabhängige umfassende individuelle Beratung 
angeboten werden kann.

42  
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der  
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Prüfung, wie in Münster eine individu- 
elle, ganzheitliche Beratung im Sinne 
der Zukunftsplanung für erwachsene 
Menschen mit geistiger Behinderung 
verwirklicht werden kann: 
- Überlegungen zur Anbindung (z.B. 
trägerübergreifende Beratungsstel- 
le analog der KoKoBe im Rhein- 
land, evtl. Anbindung an die Stadt 
Münster)   
- Entwicklung eines Konzeptes für 
die Einbeziehung des Peer Coun- 
seling  
- Finanzierung klären 
 
Regionalkonferenz,  
Stadt Münster, LWL, KatHO 
 
Regionalkon- 
ferenz 
Zusammenstellung der Beratungsan- 
gebote für Menschen mit geistiger Be- 
hinderung in leichter Sprache 
 
Regionalkonferenz, KatHO,  
Behindertenbeauftragte 
Behinderten- 
beauftragte 
Sensibilisierung/Schulung von allge- 
meinen Beratungsstellen für die Be- 
lange von Menschen mit geistiger Be- 
hinderung;  Ausbau der Vernetzung 
allgemeiner Beratungsangebote mit 
den speziellen Angeboten für Men- 
schen mit geistiger Behinderung 
 
Regionalkonferenz, Beratungs- 
stellen, Behindertenbeauftragte 
Behinderten- 
beauftragte 
 
 
 
 
3.7 Gesundheitliche Versorgung 
 
 
Zitate aus der Tagung „In Münster zuhause“ 
 
• Wir wollen Ulla Schmidt (Gesundheitsministerin) ei nladen. Wir können die Zu- 
zahlungen nicht mehr leisten. 
 
• Hausarzt kann nicht auf direktem Weg erreicht werd en, ebenso eine Apothe- 
ke. 
 
 
Grundsätzlich stehen Menschen mit geistiger Behinderung neben einigen speziellen 
medizinischen Diensten in Einrichtungen einiger größerer Träger wohnbezogener 
Hilfen alle Angebote des Gesundheitswesens offen. In der gesundheitlichen  Versor- 
gung von Menschen mit geistiger Behinderung gibt es jedoch bundesweit Defizite

43  
und Handlungsbedarfe. Diese wurden 1998 in dem Positionspapier „Gesundheitliche 
Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung“ der vier  Fachverbände der 
Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung benannt. Die Fachverbände wiesen 
u.a. darauf hin, dass   
• bei Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung oft Symptome von 
Krankheiten und Behinderungen noch nicht angemessen verstanden und ein- 
geordnet werden und dadurch angemessene therapeutische und pädagogi- 
sche Maßnahmen unterbleiben,  
• für Menschen mit geistiger Behinderung oft nicht das Mögliche und Erforderli- 
che getan wird, um die Folgen von Behinderung im Bereich von Mobilität, 
Kommunikation und Alltagsaktivitäten mit grundsätzlich verfügbaren Methoden 
und Mitteln zu vermindern,  
• bei Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung zu wenig für die Minde- 
rung von Kommunikationsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten getan wird, 
um ihre faktischen Integrationshemmnisse zu überwinden,  
• bei Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung oft Prävention und 
rechtzeitige Behandlung vermeidbarer gesundheitlicher Störungen (z. B. 
Hauterkrankungen, Dekubitus, Bettlägerigkeit) unterbleiben,  
• bei Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung häufig das 
aktivierende Potential von Pflege mit dem Ziel von individueller Förderung 
nicht genug ausgeschöpft wird,  
• Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung oft erst verspätet oder 
qualitativ unzureichend mit Heil- und Hilfsmitteln (Arzneimittel, Krankengym- 
nastik, Brillen, Hörgeräte usw.) versorgt werden,  
• für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung noch keine hinrei- 
chenden Konzepte zum aktiven Umgang mit altersbedingten körperlichen und 
psychischen Störungen bestehen, um Pflegebedürftigkeit möglichst lange hin- 
auszuzögern,  
• Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung notwendige Kranken- 
hausbehandlungen vorenthalten oder unverantwortlich abgekürzt werden,  
• Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung Benachteiligungen im 
ambulanten Gesundheitswesen hinnehmen müssen.  
 
(Quelle: "Gesundheit und Behinderung":  Expertise zu bedarfsgerechten gesund- 
heitsbezogenen Leistungen für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung 
als notwendiger Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensqualität und zur Förderung 
ihrer Partizipationschancen, Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe, Stuttgart 
– Reutlingen: Diakonie-Verlag, 2001) 
 
Auch im Bereich der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabiliations- 
leistungen (Kuren) sind Menschen mit geistiger Behinderung benachteiligt. Kurklini- 
ken haben in der Regel keine Erfahrungen mit dieser Zielgruppe. Krankenkassen 
lehnen die Bewilligung einer Kur dann teilweise mit dem Hinweis auf die nicht vor- 
handene „Kurfähigkeit“ ab.

44  
Ausgehend von diesen Erkenntnissen hat sich die Regionalkonferenz seit 1999 ver- 
stärkt mit der Situation in Münster beschäftigt und dazu 1999 die Arbeitsgruppe Ge- 
sundheit gebildet. Ziel der AG Gesundheit ist es, sich über die Erfahrungen mit der 
gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung auszutau- 
schen und dadurch festzustellen, in welchen Bereichen es in Münster konkrete Hand- 
lungsbedarfe gibt. So hat die AG Gesundheit u.a. 2003/2004 durch eine Umfrage bei 
den Trägern wohnbezogener Hilfen in Münster ermittelt, wie viele Menschen mit geis- 
tiger Behinderung aufgrund von somatischen Erkrankungen ins Krankenhaus aufge- 
nommen wurden und ob es Probleme in der Versorgungssituation gab. Die Ergeb- 
nisse dieser Befragung wurden mit der AG Wohnen, Pflege, Betreuung der Kommis- 
sion zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen diskutiert und 
teilweise im Rahmen der Gespräche dieser  AG mit den Krankenhäusern angespro- 
chen. Einige Probleme können allerdings nicht auf kommunaler Ebene gelöst wer- 
den, so z.B. die Frage der Finanzierung zusätzlich erforderlicher behinderungsbe- 
dingter Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes. Im Rahmen der Finan- 
zierung von Krankenhausleistungen sind gewisse „Zusatzmodule“ vorgesehen, die 
einen möglichen pflegerischen Mehraufwand durch eine Behinderung abdecken sol- 
len. In der Regel steht jedoch kein ausreichendes Personal für eine umfassende 
Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung zur Verfügung. Es hat sich im 
Rahmen der Befragung bestätigt, dass die Versorgung von Menschen mit geistiger 
Behinderung während einer Krankenhausbehandlung aufgrund einer somatischen 
Erkrankung in der Praxis häufig nur dann funktioniert, wenn die Fachkräfte, die den 
Menschen sonst im Alltag unterstützen, auch während der Zeit im Krankenhaus tätig 
werden. Problematisch ist hier, dass für diese zusätzlich erforderlichen behinde- 
rungsbedingten Leistungen bisher die Finanzierung nicht geklärt ist. 
 
Ein weiterer Aspekt, der nicht auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden kann, 
ist die Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten für die Behandlung und Versorgung 
von Menschen mit geistiger Behinderung (Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse 
über die speziellen Risiken von Erkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinde- 
rung sowie zum Erkennen der Symptome). Die Regionalkonferenz hält eine ärztliche 
Zusatzausbildung für die Versorgung von Patienten und Patientinnen mit geistiger 
Behinderung für sinnvoll.  
 
Zu einzelnen Aspekten der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger 
Behinderung sind in Münster im Rahmen von Projekten gute Arbeitshilfen für die Pra- 
xis entstanden. So ist z.B. im Rahmen eines Projektes der KatHO NRW, Abteilung  
Münster und der Westfalenfleiß GmbH der Ratgeber für Diabetiker mit Lernschwie- 
rigkeiten und ihre Begleiter entwickelt worden („Mit Diabetes leben lernen“, Lamber- 
tus-Verlag). Die Westfalenfleiß GmbH hat mit Unterstützung der Stiftung Wohlfahrts- 
pflege sowie wissenschaftlicher Begleitung der KatHO ferner das Modellprojekt “ 
Menschen mit geistiger Behinderung und einer Alkoholproblematik“ durchgeführt. Im 
Rahmen dieses Projektes wurde ein didaktisch-handlungsorientiertes Präventions- 
programm (DIDAK) für gesundheitsförderndes Verhalten entwickelt, das u.a. auch 
eine Informationsbroschüre in leichter Sprache mit dem Titel „Infos und Tipps zu Al- 
kohol“ für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung enthält.  
 
Die von der Stadt Münster (Sozialamt und Gesundheitsamt) herausgegebene Bro- 
schüre „Barrierefreie Praxen in Münster – Allgemein- und Fachmedizin, Logopädie, 
Ergo-, Physio- und Psychotherapie“ (
www.muenster.de/stadt/sozialamt , dort unter 
Publikationen) informiert über die barrierefreie Zugänglichkeit von Praxen und führt

45  
auch auf, ob Praxen Informationen in leichter Sprache vorhalten. Dies ist allerdings 
nur in sehr wenigen Praxen der Fall. 
 
Für die gynäkologische Versorgung von Frauen mit geistiger Behinderung gibt es 
neben den gynäkologischen Praxen auch das spezielle Beratungs- und Untersu- 
chungsangebot von Pro Familia für Frauen mit Behinderung. In der Pro Familia Bera- 
tungsstelle in Münster steht ein höhenverstellbarer gynäkologischer Stuhl zur Verfü- 
gung. Ferner sind die Mitarbeiterinnen erfahren im Umgang mit Frauen mit geistiger 
Behinderung.   
 
Die LWL-Klinik Münster bietet ein spezielles psychiatrisch-psychotherapeutisches 
Angebot zur Behandlung von Menschen mit einer geistigen Behinderung, die psy- 
chisch erkrankt sind. Auch die internistisch-psychiatrische Abteilung ist in der Lage, 
geistig behinderte Menschen aufzunehmen und adäquat zu behandeln und zu ver- 
sorgen. 
 
Die LWL-Klinik Münster und die Träger wohnbezogener Hilfen in Münster haben Ver- 
fahrensregeln für die Zusammenarbeit im Verlauf einer stationären/teilstationären 
Krankenhausbehandlung im Fachbereich zur Behandlung psychischer Erkrankung 
bei geistiger Behinderung der LWL-Klinik Münster (Station 15/1) vereinbart. Auch für 
die internistisch-psychiatrische Abteilung (Station 21/2) wurden Verfahrensregeln 
abgestimmt. Darüber hinaus entwickelt die Klinik zurzeit in Kooperation mit der West- 
falenfleiß GmbH ein Konzept für die ambulante Versorgung. Auch dieses Konzept 
soll später auf alle Träger wohnbezogener Hilfen in Münster ausgeweitet werden. 
Durch das bestehende Angebot der LWL-Klinik können allerdings aktuell nicht alle 
Bedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung im Bereich der psychiatrischen und 
psychotherapeutischen Versorgung gedeckt werden. Die Aufnahmekapazitäten sind 
begrenzt und es fehlen ausreichende personelle Ressourcen für die aufsuchende 
Arbeit im ambulanten Bereich. Die Regionalkonferenz sieht daher einen zusätzlichen 
Bedarf im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung für 
Menschen mit geistiger Behinderung und auch im Bereich der Krisenintervention (vgl. 
Kapitel 3.6). 
 
Leitziele: 
 
/head2right Der Zugang von Menschen mit geistiger Behinderung zu Angeboten der 
gesundheitlichen Versorgung ist zu verbessern. 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung sollen 
bedarfsgerechte Versorgungsangebote in Anspruch nehmen können.

46  
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Bedarfsgerechter Ausbau von Ange- 
boten im Bereich der Psychiatrie (u.a. 
Kinder- und Jugendpsychiatrie),  
Psychotherapie und Kriseninterventi- 
on  
 
AG Gesundheit der Regional- 
konferenz, LWL-Klinik, Alexia- 
ner-Krankenhaus, Uniklinik 
Münster, Stadt Münster (Ge- 
sundheitsamt), AG Familie der 
Regionalkonferenz (für den Be- 
reich Kinder- und Jugendpsy- 
chiatrie) 
 
AG 
Gesundheit  
Zusammenstellung der speziellen An- 
gebote der gesundheitlichen Versor- 
gung für Menschen mit geistiger Be- 
hinderung 
 
AG Gesundheit der Regional- 
konferenz 
AG 
Gesundheit 
Erschließung von Angeboten der  all- 
gemeinen Gesundheitsberatung für 
Menschen mit geistiger Behinderung   
 
- z.B. Präventionskurse und Bera- 
tungsangebote auch auf Men- 
schen mit geistiger Behinderung 
ausrichten 
- Erstellen von Infomaterial zu The- 
men wie Ernährung, Bewegung, 
Umgang mit Krankheiten usw. in 
leichter Sprache 
 
AG Gesundheit der Regional- 
konferenz, Träger wohnbezo- 
gener Hilfen, Evangelische Fa- 
milienbildungsstätte 
AG 
Gesundheit 
Kooperation mit der Ärztekammer 
Westfalen-Lippe mit dem Ziel, auf eine 
Qualifizierung von Ärzten und Ärztin- 
nen für die Behandlung von Menschen 
mit geistiger Behinderung hinzuwirken 
 
 
AG Gesundheit der Regional- 
konferenz, Gesundheitskonfe- 
renz der Stadt Münster 
AG  
Gesundheit  
 
 
 
3.8 Besondere Zielgruppen 
 
 
Menschen mit geistiger Behinderung soll unabhängig von Art und Schwere ihrer geis- 
tigen Behinderung bzw. ggf vorliegenden zusätzlichen Behinderungen/Erkrankungen 
ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der 
Gesellschaft ermöglicht werden. 
 
Die Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung ist sehr heterogen und er- 
fordert es, grundsätzlich den individuellen Unterstützungsbedarf des Menschen in 
den Mittelpunkt zu stellen. Dennoch ist es sinnvoll, einzelne Zielgruppen mit beson- 
deren Bedarfen besonders in den Blick zu nehmen und Unterstützungsangebote so 
weiterzuentwickeln, dass diese speziellen Bedarfe berücksichtigt werden.

47  
 
Das vorliegende Kapitel erhebt nicht den Anspruch einer vollständigen Analyse der 
im Folgenden genannten Zielgruppen und ihrer Bedarfe, sondern soll vielmehr ins- 
besondere darauf hinweisen, dass es Menschen mit geistiger Behinderung gibt, de- 
ren Bedarfe im bisherigen Unterstützungssystem häufig noch nicht ausreichend be- 
rücksichtigt werden. Ziel ist es, bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen die- 
ses Berichtes die Bedarfe dieser Gruppen zu berücksichtigen und ggf. zusätzlich er- 
forderliche Maßnahmen zu initiieren. 
 
 
3.8.1 Berücksichtigung von Genderaspekten 
 
Im Rahmen des Projektes „Selbständiges Wohnen behinderter Menschen – Individu- 
elle Hilfen aus einer Hand“ hat das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer 
Dienste der Universität Siegen (ZPE) eine Untersuchung zu Genderaspekten in 
wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderung durchgeführt (Weinbach, 
Hanna (2007): Genderaspekte in wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinde- 
rung. Forschungsergebnisse aus dem Projekt: Selbständiges Wohnen behinderter 
Menschen - Individuelle Hilfen aus einer Hand. Siegen: IH-NRW Projektpapier Nr. 
14). Ergebnisse der Untersuchung waren u.a., dass es bei Unterstützungsangeboten 
zum selbständigen Wohnen auch um Hilfebedarfe bei der Erfüllung geschlechtsspe- 
zifischer, gesellschaftlich relevanter Rollen geht. Ferner war es einem erheblichen 
Anteil der befragten Frauen und Männer nicht gleichgültig, ob sie von einem weibli- 
chen oder männlichen Bezugsmitarbeiter unterstützt werden. Insbesondere Frauen 
bevorzugen eindeutig weibliche Fachkräfte. Aus den Ergebnissen der Befragung von 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnte festgestellt werden, dass eine über die ge- 
schlechtsspezifische Auswahl von Personal hinausgehende Reflexion der Kategorie 
„Geschlecht“ in der konzeptionellen wie praktischen Arbeit nur ansatzweise stattfin- 
det. Im Fazit des Berichtes benennt die Autorin u.a. die Herausforderung, die Kluft 
zwischen dem eher theoretisch-akademischen Diskurs sowie den politischen Bemü- 
hungen um Genderaspekte auf der einen Seite und der Theorie und Praxis wohnbe- 
zogener Unterstützungsleistungen für Frauen und Männer, die ihr Frau-sein/ Mann-
sein ganz individuell ausprägen, zu überwinden.  
 
Auch die Untersuchung zu „Qualifizierungsmöglichkeiten zum selbständigeren Woh- 
nen in Münster“ des ZPE (vgl. Seite S. 35) greift  den Genderaspekt auf und emp- 
fiehlt, geschlechtsspezifischen Unterschieden bezüglich der Inhalte und Formen von 
Bildungsangeboten im Rahmen der Hilfeplanung und der Entwicklung von Bildungs- 
angeboten Rechnung zu tragen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Be- 
hindertenhilfe im Hinblick auf Genderaspekte weiterhin bzw. stärker zu sensibilisie- 
ren. 
 
Beide Untersuchungen zeigen, dass es wichtig ist, bei den Unterstützungsangeboten 
für Menschen mit geistiger Behinderung viel stärker als bisher Genderaspekte zu 
berücksichtigen. Dabei geht es zum einen darum, Genderaspekte überhaupt in den 
Blick zu nehmen, um prüfen zu können, ob sie besondere Handlungsansätze erfor- 
dern. Zum anderen sind bedarfsbezogene geschlechtsspezifische Angebote weiter- 
zuentwickeln.

48  
Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen ist durch die „doppelte Benach- 
teiligung“ aufgrund der spezifischen Lebensbedingungen als Frau und als Mensch 
mit einer Behinderung gekennzeichnet. Sowohl das Sozialgesetzbuch IX als auch 
das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes sowie das Behindertengleich-
stellungsgesetz NRW sehen vor, dass die besonderen Belange von Frauen mit Be- 
hinderung berücksichtigt werden und Benachteiligungen beseitigt werden. Maßnah- 
men zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen mit Behinderung 
sollen ergriffen werden. 
 
Die Belange von Frauen mit geistiger Behinderung finden in den Interessenvertre- 
tungen behinderter Frauen bisher erst wenig Berücksichtigung. Dies hängt insbeson- 
dere damit zusammen, dass Frauen mit geistiger Behinderung in der Regel dort nicht 
mitarbeiten (vgl. Kapitel 3.10 – Menschen mit geistiger Behinderung vertreten ihre 
Interessen oft nicht selbst). 
 
Es gibt in Münster bereits einige spezielle Angebote für Frauen und Mädchen mit 
einer geistigen Behinderung, so z.B Kursangebote der Evangelischen Familienbil- 
dungsstätte. Einzelne Beratungsangebote für Frauen, so z.B. die Beratung zu Fra- 
gen rund um Sexualität, Verhütung und Partnerschaft von Pro Familia, stehen auch 
Frauen mit geistiger Behinderung offen. In der Regel ist für Frauen mit geistiger Be- 
hinderung der Zugang zu frauenspezifischen Angeboten meistens nicht gegeben. 
Auch bei den Angeboten für Frauen mit Behinderungen werden ihre Belange oft nicht 
ausreichend berücksichtigt. 
 
Für Männer mit geistiger Behinderung gibt es bisher kaum spezielle Angebote. Für 
sie wären wie für behinderte Frauen u.a. Angebote in den Bereichen Selbstbehaup- 
tung und Selbstverteidigung (vgl. Handlungsempfehlungen Kapitel 3.5) sowie Sexua- 
lität wichtig.  
 
 
Leitziel: 
 
/head2right Bei der Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung werden die unterschiedlichen Bedarfe von 
Männern und Frauen mit geistiger Behinderung berücksichtigt (Gender 
Mainstreaming). 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Berücksichtigung von Genderaspek- 
ten bei der Umsetzung der Handlungs- 
empfehlungen zur Förderung einer 
gleichberechtigten Teilhabe von  
Menschen mit geistiger Behinderung 
 
Regionalkonferenz; die an der 
Umsetzung jeweils beteiligten 
Stellen  
die jeweils für 
den ersten 
Schritt der 
Umsetzung 
verantwortli- 
che Stelle 
Sensibilisierung/Schulung von  
Mitarbeiter/-innen der Träger wohnbe- 
zogener Hilfen zur Berücksichtigung 
von Genderaspekten 
Träger wohnbezogener Hilfen Träger wohn- 
bezogener 
Hilfen

49  
Erstellen einer Information zum Thema 
Gewalt/sexualisierte Gewalt in leichter 
Sprache 
Regionalkonferenz, Behinder- 
tenbeauftragte, Arbeitskreis 
Gegen Gewalt an Frauen und 
Mädchen (Ak des Frauenbüros 
der Stadt Münster) 
Behinderten- 
beauftragte 
 
 
 
3.8.2 Menschen mit geistiger Behinderung und Migrationsvorgeschichte 
 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte haben oft keine ausreichenden Informationen 
über das Sozialleistungssystem und die Unterstützungsangebote für Menschen mit 
Behinderungen in Deutschland. Neben sprachlichen Barrieren können auch kulturelle 
und ethnische Hintergründe den Zugang zu Unterstützungsangeboten erschweren. 
Bisher wird diese Zielgruppe in der Behindertenhilfe und im Gesundheitswesen in 
vielen Bereichen noch nicht angemessen berücksichtigt. 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 das Migrationsleitbild der Stadt Müns- 
ter verabschiedet (vgl. Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat V/0026/2008). Im 
Handlungsfeld „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ wird als 
Ziel u.a. der Ausbau von bedarfs- und kulturgerechten, geschlechts- und altersspezi- 
fischen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten professioneller und ehrenamtlicher 
Art genannt. Bei der Umsetzung dieses Leitziels sollten auch die speziellen Bedarfe 
von Menschen mit geistiger Behinderung und Migrationsvorgeschichte berücksichtigt 
werden. 
Zu den Familien mit Kindern oder Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung, die 
einen komplexen Unterstützungsbedarf haben, gehören viele Familien mit Migrati- 
onsvorgeschichte (vgl. Kapitel 3.2). Sie benötigen eine ganzheitliche individuelle Un- 
terstützung, die ihre besondere Lebenssituation berücksichtigt. Um diese Familien zu 
erreichen, sind u.a. auch Informationen über Beratungsangebote und Hilfen in ande- 
ren Sprachen erforderlich. 
Für geistig behinderte Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist es schwierig, 
Deutsch zu lernen. Die vorhandenen Sprachkurse werden ihren Bedarfen nicht ge- 
recht. Das Migrationsleitbild der Stadt Münster sieht u.a. vor, bei der Sprachförde- 
rung stärker als bisher die Gruppe der älteren Menschen und der Frauen zu berück- 
sichtigen. Auch die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung sollte in die wei- 
teren konzeptionellen Überlegungen einbezogen werden. 
 
Menschen mit geistiger Behinderung und Migrationsvorgeschichte ohne einen gesi- 
cherten Aufenthaltsstatus haben überwiegend keinen Zugang zu Hilfen, da sie z.B. 
keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 
haben. Dieses Problem kann nur im Rahmen von entsprechenden gesetzlichen Än- 
derungen gelöst werden. 
 
Leitziel: 
 
/head2right Bei der Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung werden die Bedarfe von Menschen mit Migra- 
tionsvorgeschichte berücksichtigt.

50  
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Berücksichtigung der Belange von 
Menschen mit geistiger Behinderung 
und Migrationsvorgeschichte bei der 
Umsetzung der Handlungsempfehlun- 
gen zur Förderung einer gleichberech- 
tigten Teilhabe von Menschen mit 
geistiger Behinderung 
 
Regionalkonferenz;  
die an der Umsetzung jeweils 
beteiligten Stellen  
die jeweils für 
den ersten 
Schritt der 
Umsetzung 
verantwortli- 
che Stelle 
Ausbau der Kooperation von Einrich- 
tungen und Diensten für Menschen mit 
geistiger Behinderung mit Beratungs- 
stellen für Menschen mit Migrations- 
vorgeschichte sowie den Vereinen und 
Vertretungen von Menschen mit Migra- 
tionsvorgeschichte 
 
Regionalkonferenz; Stadt 
Münster (Behindertenbeauftrag- 
te, Dezernent für Migration und 
Interkulturelle Angelegenheiten) 
 
Behinderten- 
beauftragte 
Fremdsprachiges Informationsmaterial 
für Menschen mit geistiger Behinde- 
rung und ihre Angehörigen erstellen 
- z.B. die im Kapitel Kinder und Ju- 
gendliche, Familie und im Kapitel 
Beratungsangebote vorgesehenen 
Informationen in anderen Spra- 
chen erstellen 
 
Stadt Münster ( Behindertenbe- 
auftragte, Dezernent für Migra- 
tion und Interkulturelle Angele- 
genheiten) 
Behinderten- 
beauftragte 
Berücksichtigung der Belange von 
Menschen mit geistiger Behinderung 
bei der Weiterentwicklung der Sprach- 
förderung für Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
 
Anbieter von Sprachkursen, 
Stadt Münster (Dezernent für 
Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten), Träger  
Behinderten- 
beauftragte 
 
 
3.8.3 Menschen mit schwerer Behinderung; Menschen mit geistiger  
         Behinderung und weiteren Behinderungen/Erkrankungen 
 
Menschen mit schwerer Behinderung 
 
Die Verwendung von Begriffen wie „Schwerstbehinderte“, „Menschen mit schweren 
Behinderungen“ ist mit Blick auf mögliche Ausgrenzungswirkungen nicht unproble- 
matisch. In der Behindertenpädagogik wird dieser Begriff jedoch vielfach weiter ge- 
nutzt, um eine besondere, durch die Schwere der Schädigung und Beeinträchtigung 
definierte Bedürfnislage zu kennzeichnen und daraus den Anspruch auf besondere 
Leistungen abzuleiten (vgl. Hans-Walter Schmuhl, “Schwer behindert, schwerbehin- 
dert, schwerstbehindert“, in Markus Dederich, Katrin Grüber (Hrsg.), Herausforde- 
rungen – Mit schwerer Behinderung leben, Mabuse Verlag 2007).

51  
Wie in der Einleitung zum Kapitel 3.8 bereits ausgeführt, ist grundsätzlich der indivi- 
duelle Unterstützungsbedarf des behinderten Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. 
Ziel ist es, jedem behinderten Menschen soweit wie möglich ein selbstbestimmtes 
Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermög- 
lichen – und zwar unabhängig von der Schwere der Behinderung. Bis heute werden 
Menschen mit schwerer Behinderung häufig von bestimmten Entwicklungen ausge- 
schlossen. Aufgrund ihres sehr hohen Hilfebedarfes werden zum Beispiel Wohnfor- 
men mit ambulanter Unterstützung bisher für sie kaum realisiert. Auch ihre Teilhabe 
am Leben in der Gesellschaft ist häufig sehr eingeschränkt. Es besteht die Gefahr, 
dass Menschen mit schweren Behinderungen und ggf. zusätzlichen Beeinträchtigun- 
gen zu einer „Restgruppe“ der Behindertenhilfe werden. Bei der Umsetzung der 
Handlungsempfehlungen sind daher auch die Bedarfe von Menschen mit schweren 
Behinderungen und die Bedarfe der im Folgenden genannten Gruppen zu berück- 
sichtigen (vgl. Handlungsempfehlungen im Kapitel Wohnen).    
 
Menschen mit geistiger Behinderung und einer Körper- oder Sinnesbehinde- 
rung  
 
Sofern Menschen mit einer geistigen Behinderung noch eine weitere Behinderung 
haben, benötigen sie je nach Beeinträchtigung spezielle Hilfen. 
 
Für Menschen mit einer geistigen und körperlichen Behinderung ist eine barrierefreie 
Umwelt eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. 
Ferner benötigen sie wie andere körperbehinderte Menschen auch je nach Behinde- 
rung Fahr- und Assistenzdienste.  
 
Menschen mit einer geistigen Behinderung und einer Sinnesbehinderung und Men- 
schen ohne Verbalsprache sind je nach Behinderung auf spezielle Unterstützungs- 
angebote wie zum Beispiel personelle oder technische Kommunikationshilfen ange- 
wiesen.  
 
Die Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von 
Menschen mit Hörbehinderungen in Münster am Leben in der Gesellschaft (Berichts- 
vorlage an den Hauptausschuss V/0505/2005 vom 03.06.2005) berücksichtigen die 
Situation von Menschen mit einer geistigen Behinderung und einer Hörbehinderung. 
 
Menschen mit geistiger Behinderung und einer psychischen Erkrankung oder 
Suchterkrankung  
 
Menschen mit einer geistigen Behinderung und einer psychischen Erkrankung oder 
Suchterkrankung („Doppeldiagnose“) benötigen Unterstützungsangebote, die auf ihre 
besonderen Bedarfe ausgerichtet sind (vgl. Kapitel Gesundheit und Kapitel Wohnen). 
 
Menschen mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten 
 
Einige Menschen mit geistiger Behinderung haben aufgrund von „herausforderndem 
Verhalten“ (insbesondere selbst- oder fremdaggressives Verhalten) große Probleme 
in allen Lebensbereichen, insbesondere in den Bereichen Wohnen und  Arbeit. Adä-

52  
quate Unterstützungsangebote für diese Menschen fehlen bisher weitgehend (vgl. 
3.3 und 3.4). Es liegen sehr wenige Erkenntnisse und Daten zu dieser Personen- 
gruppe in Münster vor. Die AG Wohnen hat jedoch festgestellt, dass diese Perso- 
nengruppe wächst. Auch in der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige 
Entwicklung nimmt die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit extremen Verhal- 
tensauffälligkeiten zu.  
 
 
 Leitziel: 
 
/head2right Bei der Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung werden die besonderen Bedarfe von Men- 
schen mit einer schweren geistigen Behinderung und Menschen mit ei- 
ner geistigen Behinderung und weiteren Behinderungen/Erkrankungen 
berücksichtigt.  
 
 
 
Handlungsempfehlung Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Ermittlung von Daten und Bedarfsana- 
lyse für die Zielgruppe „ Menschen mit 
geistiger Behinderung und herausfor- 
derndem Verhalten“ 
 
AG Wohnen der Regionalkonfe- 
renz, AG Integration von Kin- 
dern und Jugendlichen mit Be- 
hinderungen der KIB, LWL,  
KatHO  
AG Wohnen 
der Regional- 
konferenz  
 
 
 
3.8.4 Menschen mit geistiger Behinderung im Alter 
 
Die Anzahl älter werdender und alter Menschen mit geistiger Behinderung nimmt zu.  
 
Während einige Menschen mit geistiger Behinderung jenseits des Renteneintrittsal- 
ters keine Einschränkungen in ihrer bisherigen geistigen und körperlichen Leistungs- 
fähigkeit haben, entwickeln andere älter werdende bzw. alte Menschen mit geistiger 
Behinderung einen altersspezifischen Bedarf an Pflege oder schon sehr früh Alters- 
erkrankungen wie zum Beispiel Demenz oder Altersdepression. 
 
Die Belange von älter werdenden und alten Menschen mit geistiger Behinderung 
sind sowohl bei der Weiterentwicklung von Wohnangeboten als auch bei der Ent- 
wicklung von tagesstrukturierenden Angeboten (vgl. Kapitel Arbeit und Tagesstruktu- 
rierung) zu berücksichtigen. 
 
Ziel ist es, dass älter werdende und alte Menschen mit geistiger Behinderung darin 
unterstützt werden, in ihrer vertrauten Umgebung zu leben und dort die erforderlichen 
Hilfen zu erhalten. Im Sinne der Inklusion ist ferner eine Öffnung der allgemeinen 
Angebote für Seniorinnen und Senioren auch für Menschen mit geistiger Behinde- 
rung wichtig (u.a. Angebote im Bereich der Freizeitgestaltung und Tagestrukturie- 
rung).

53  
Leitziel: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung soll es ermöglicht werden, im Alter 
in der vertrauten Umgebung zu leben und allgemeine Angebote für Seni- 
orinnen und Senioren in Münster zu nutzen. 
 
 
Handlungsempfehlung 
Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Öffnung von Angeboten für Seniorin- 
nen und Senioren für Menschen mit 
geistiger Behinderung 
 
 
Regionalkonferenz, Senioren- 
vertretung Münster, Sozialpla- 
nung der Stadt Münster, KatHO
 
Regional-
konferenz 
 
 
 
3.8.5 Eltern mit geistiger Behinderung 
 
Menschen mit geistiger Behinderung begegnen auch heute noch vielen Vorurteilen, 
wenn sie eine Familie gründen wollen. Die Elternschaft von Menschen mit geistiger 
Behinderung stellt nach wie vor eine Ausnahme dar, hat aber in den letzten Jahren 
zugenommen (vgl. Ergebnisse der bundesweiten Fragebogenerhebung zur Eltern- 
schaft von Menschen mit geistiger Behinderung für den Zeitraum von 1990-2005; 
Ursula Pixa Kettner in Bundesvereinigung Lebenshilfe, Fachzeitschrift Geistige Be- 
hinderung 4/2007).  
Eltern mit geistiger Behinderung benötigen individuelle Hilfen, um ihren Alltag und 
ihre Erziehungsaufgaben bewältigen zu können. Bundesweit gibt es inzwischen meh- 
rere Dienste, die Menschen mit geistiger Behinderung eine „begleitete Elternschaft“ 
anbieten (u.a. Bethel, Stiftungsbereich Behindertenhilfe).  
Daten zur Situation von Eltern mit geistiger Behinderung und ihren Kindern in Müns- 
ter liegen bisher nicht vor. Wenn Menschen mit geistiger Behinderung Eltern werden, 
wird jeweils individuell geprüft, wie die erforderliche Unterstützung sichergestellt wer- 
den kann. Einen speziellen Unterstützungsdienst gibt es nicht.  
 
Bei der Weiterentwicklung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für erwach- 
sene Menschen mit geistiger Behinderung (vgl. Kapitel 3.6.) sollte die Beratung von 
Paaren und Eltern einbezogen werden.  
 
 
Leitziel: 
 
/head2right Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder erhalten in Münster die 
jeweils individuell erforderliche Unterstützung.

54  
Handlungsempfehlung 
Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Bedarfsanalyse zum Thema „Eltern- 
schaft und geistige Behinderung“ in 
Münster (als Grundlage für die Weiter- 
entwicklung der Unterstützungsan
gebote)  
 
Regionalkonferenz,  
Stadt Münster (Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien, Be- 
ratungsstelle für Entwicklungs- 
fragen im Kindes- und Jugend- 
alter, Pro Familia), KatHO 
Regional-
konferenz 
 
 
 
 
3.9 Leichte Sprache  
 
Zitate aus der Tagung „In Münster zuhause“ 
 
 
• Wir freuen uns über die gute Orientierung im Stadt teilführer und sind dankbar 
für aktuelle Ergänzungen. 
 
• Wir wünschen uns: bessere Orientierung durch bebil derte Informationen in 
Geschäften und Restaurants. 
 
Was ist leichte Sprache? 
• konkrete Sprache  
• kurze Sätze, wenig Nebensätze  
• pro Satz nur ein Inhalt  
• Verzicht auf Fremdwörter und lange Wörter  
• schwerer Inhalt wird durch Vergleiche und Bilder erklärt  
(Quelle: www.holtz-und-faust.de , Übersetzungsbüro für leichte Sprache in Müns- 
ter) 
Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) verpflichtet die Kommu- 
nen, bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, amtlichen Informationen und 
Vordrucken die besonderen Belange betroffener Menschen zu berücksichtigen. In  
§ 9 BGG NRW ist für blinde und sehbehinderte Menschen ein Rechtsanspruch auf 
barrierefreie Dokumente im Rahmen von Verwaltungsverfahren verankert. Dieser 
Rechtsanspruch wird durch die Verordnung über barrierefreie Dokumente (VBD 
NRW) konkretisiert. Die Bedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung werden 
weder im BGG NRW noch im BGG des Bundes genannt. Während es in vielen Ver- 
waltungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Bemühungen gibt, blinden und seh- 
behinderten Menschen Dokumente zugänglich zu machen, wurde das Thema leichte 
Sprache bisher in den meisten Verwaltungen noch nicht aufgegriffen.

55  
Für Menschen mit geistiger Behinderung sind jedoch Informationen in einer leicht 
verständlichen Sprache wichtig, damit sie einen Zugang zu Informationen haben und 
Anträge sowie Bescheide von Behörden verstehen können. 
 
In Münster hat der Verein Zugvogel e.V. 2005 den Reiseführer Münster in leichter 
Sprache herausgegeben. Der Reiseführer enthält 6 geführte Touren und Ausflüge 
durch Münster. Die Texte werden durch viele Fotos ergänzt. Ferner gibt es den Rei- 
seführer auch als CD zum Hören und Sehen. Als bundesweit erster Reiseführer in 
leichter Sprache wurde das Projekt von der Aktion Mensch gefördert. Der Reisefüh- 
rer wurde in Kooperation mit Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt. Auch 
andere Personengruppen, die nicht gut schwere Texte verstehen können, profitieren 
von dem Reiseführer, so z.B. Reisende aus dem Ausland, Menschen mit Migrations- 
vorgeschichte und Kinder. Zugvogel e.V. bietet in Kooperation mit der Frauenfor- 
schungsstelle Münster ebenfalls Rundgänge durch Münster in leichter Sprache an. 
Die Träger von Angeboten für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster haben 
ebenfalls einzelne Informationen in leichter Sprache herausgegeben, so u.a. Leitbil- 
der oder Informationen in Zeitschriften. 
   
Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster (KatHO), hat in 
Kooperation mit der Lebenshilfe Münster und der Westfalenfleiß GmbH einen Stadt- 
teilführer Münster-Coerde herausgegeben. Aus einem Projekt der Westfalenfleiß 
GmbH und der KatHO  ist ein Ratgeber für Diabetiker mit Lernschwierigkeiten und 
ihre Begleiter entstanden („Mit Diabetes leben lernen“, Lambertus-Verlag). 
 
Die Stadt Münster hat in ihrem Handbuch „Gut gestaltet, gut zu lesen – Tipps für eine 
barrierearme Gestaltung von Printmedien“ (2006) auf das Thema „Leichte Sprache“ 
hingewiesen und insbesondere dafür geworben, im persönlichen Gespräch individu- 
ell auf das Gegenüber einzugehen und Fragen verständlich zu beantworten. Das 
Handbuch wurde allen Fachämtern der Stadt Münster zur Verfügung gestellt.  
 
Im September 2008 hat das Sozialamt der Stadt Münster erstmalig ein Faltblatt in 
leichter Sprache herausgegeben, und zwar das Faltblatt der Heimaufsicht. Dieses 
Faltblatt soll Menschen mit geistiger Behinderung, die in Wohnheimen leben, ermuti- 
gen, sich selbst über die Heimaufsicht zu informieren und bei Bedarf Kontakt aufzu- 
nehmen. Weitere Publikationen der Stadt Münster wurden bisher nicht in leichte 
Sprache übersetzt. 
 
Zu vielen Themen fehlen sowohl bundesweit als auch in Münster noch Informationen 
in leichter Sprache. 
 
Mehr Informationen in leichter Sprache sind eine wichtige Voraussetzung, um die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung zu verbessern.   
 
Viele Menschen können aufgrund ihrer Behinderung nicht lesen und/oder nicht oder 
kaum sprechen. Sie benötigen Menschen, die ihr Verhalten richtig verstehen und 
richtig deuten und in der Lage sind, sich auf ihre Kommunikationsmöglichkeiten ein- 
zustellen.

56  
Leitziel: 
 
/head2right In Münster sollen mehr Informationen in leichter Sprache für Menschen 
mit geistiger Behinderung zur Verfügung gestellt werden.  
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der  
Umsetzung zu beteiligen? 
Initiator (Wer 
macht den 
ersten 
Schritt?) 
Entwicklung eines Konzeptes für die 
Verwendung von leichter Sprache in 
der Stadtverwaltung Münster  
 
- Ermittlung der vorrangigen Bedarfe 
in Kooperation mit WIM, ausge- 
hend davon modellhafte Entwick- 
lung von Informationen, Antrags- 
formularen und Bescheiden in 
leichter Sprache  
 
Stadt Münster (Behindertenbe- 
auftragte, Personal- und Orga- 
nisationsamt, Presse- und In- 
formationsamt)  
WIM, KatHO 
 
 
Behinderten-
beauftragte 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erstellung von wichtigen Informatio- 
nen in leichter Sprache: 
 
- Faltblätter für WIM in leichter 
Sprache (vgl. Kapitel 3.10) 
 
- Informationen, die wichtig sind für 
Menschen mit geistiger Behinde- 
rung, die in einer eigenen Woh- 
nung leben  
 
 
 
 
 
WIM, Lebenshilfe, Evangeli- 
sche Familienbildungsstätte 
 
WIM, Träger wohnbezogener 
Hilfen, KatHO 
 
 
 
Lebenshilfe 
 
 
KatHO 
 
 
 
Aufbau einer Rubrik „Leichte Sprache“ 
in der Stadtbücherei Münster 
 
Stadtbücherei Münster Behinderten-
beauftragte 
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, 
leichte Sprache bekannter zu machen 
- u.a. Informationsveranstaltung 
 
Volkshochschule Münster, Zug- 
vogel e.V., Behindertenbeauf- 
tragte 
Behinderten-
beauftragte

57  
3.10 Interessenvertretung und Mitwirkung 
 
 
Zitat aus der Sitzung der Vertreterkonferenz für Menschen die anders sind in 
der Stadt Münster vom 24. November 2006 
 
• Es ist besser, ganz direkt die Punkte zu bearbeite n, die Menschen mit Be- 
hinderung in Münster stören. Wir wollen die Liste aus der Inklusionstagung 
nehmen. Wir wollen einige Punkte herausgreifen und überlegen, was wir 
tun müssen, damit diese Punkte besser werden. 
 
 
Die Verwirklichung von Selbstbestimmung und einer umfassenden Teilhabe am Le- 
ben in der Gesellschaft setzt, neben den Wahlmöglichkeiten für die eigene Lebens- 
gestaltung, Möglichkeiten der Partizipation und der Interessenvertretung in konkreten 
Lebensbereichen sowie in Gesellschaft und Politik voraus.  
 
In Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung wirken die Bewohnerinnen 
und Bewohner durch einen Heimbeirat in Angelegenheiten des Heimbetriebs mit. In 
den Werkstätten für behinderte Menschen erfolgt die Mitwirkung in Werkstatträten. 
Für die Mitarbeit in diesen Gremien gibt es Schulungsmöglichkeiten.  
 
Auf der kommunalen Ebene ist die umfassende und rechtzeitige Beteiligung von 
Menschen mit Behinderungen an Planungsprozessen von großer Bedeutung. Nur so 
kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an ihre 
Bedarfe und Interessen einbringen und Anregungen für die Planung – von der barrie- 
refreien Stadtgestaltung bis zur Konzipierung von Angeboten – geben können. 
 
Die Beteiligung behinderter Menschen an der Planung erfolgt in Münster vor allem 
über die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderun- 
gen (KIB). Die KIB ist ein vom Rat der Stadt Münster eingerichtetes Gremium, in dem 
Ratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit unterschiedli- 
chen Behinderungen mitarbeiten. Sie hat den Auftrag, alle Themen und Beschlüsse 
zu beraten, die die Belange behinderter Menschen betreffen, und kann Anfragen und 
Empfehlungen an die Fachausschüsse und den Hauptausschuss richten. Die KIB hat 
fünf thematische Arbeitsgruppen gebildet, die allen Interessierten offenstehen. Wei- 
tergehende Informationen über Aufgaben und Zusammensetzung der KIB sind im 
Internet unter 
www.muenster.de/komm  (Rubrik Publikationen, politische Beteiligung) 
abrufbar.  
 
In der KIB ist die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung 
vertreten, allerdings nicht durch einen Menschen mit geistiger Behinderung oder 
Lernbehinderung, sondern zurzeit durch ein Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Müns- 
ter. Vereinzelt arbeiten Menschen mit geistiger Behinderung in den fünf thematischen 
Arbeitsgruppen der KIB mit, so in der AG Stadtplanung und Verkehr. 
 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster (vgl. Kapitel 3.11) versteht sich nicht nur als Fach- 
gremium für den Austausch und die Weiterentwicklung der Arbeit für und mit Men- 
schen mit geistiger Behinderung, sondern auch als Interessenvertretung für Men- 
schen mit geistiger Behinderung. Vor diesem Hintergrund hat sich die Regionalkonfe-

58  
renz 2001/2002 mit der Frage beschäftigt, wie Menschen mit geistiger Behinderung 
an der Arbeit der Regionalkonferenz beteiligt werden können. Es wurde vereinbart, 
dass einige Mitglieder der Regionalkonferenz die Vertretungen der Heimbeiräte zu 
einem Treffen einladen. Nach diesem Treffen führte die Regionalkonferenz 2002 ei- 
ne Sitzung durch, zu der auch Vertreterinnen und Vertreter aus den Heimbeiräten der 
Wohnheime für Menschen mit Behinderungen in Münster eingeladen wurden. Die 
Rückmeldung der Menschen mit geistiger Behinderung nach der Sitzung  ergab, 
dass sie sich überfordert fühlten und sich auch die Frage stellten, inwieweit ihre Vor- 
stellungen von der Regionalkonferenz umgesetzt werden. Die Regionalkonferenz 
lernte dadurch, dass Sitzungen anders durchgeführt werden müssen, damit Men- 
schen mit geistiger Behinderung sich tatsächlich einbringen und beteiligen können. 
Dabei geht es nicht nur um die Verwendung leichter Sprache und ein angemessenes 
Redetempo, vielmehr müssen komplexe Themen auch anders auf- und ggf. vorberei- 
tet werden. Für die Regionalkonferenz stellte sich ferner die Frage, wie Menschen 
mit geistiger Behinderung ihre Interessen vertreten und beteiligt werden möchten. 
Vor diesem Hintergrund hat die Regionalkonferenz entschieden, weiterhin Wege ei- 
ner Zusammenarbeit mit den Menschen mit geistiger Behinderung zu suchen, jedoch 
die Menschen mit geistiger Behinderung zunächst nicht unmittelbar in die Regional- 
konferenz einzubeziehen.  
 
Aus dem Treffen der Heimbeiräte entstand 2002 die „Vertreterkonferenz für Men- 
schen, die anders sind“. 2005 hat sich diese Vertreterkonferenz als Selbsthilfegruppe 
für Menschen mit Lernschwierigkeiten konstituiert, mit dem Ziel, sich gegenseitig in 
der Wahrnehmung ihrer Interessen und ihrer Rechte zu unterstützen. Die Vertreter- 
konferenz ist offen für alle und trifft sich zweimal jährlich in der Evangelischen Famili- 
enbildungsstätte. Zurzeit besteht sie aus ca. 20-40 Menschen mit geistiger Behinde- 
rung. Die Arbeit zu einzelnen Themen erfolgt auch in Arbeitsgruppen, so z.B. in der 
Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr. Protokolle und Einladungen werden in 
leichter Sprache verfasst. Die Vertreterkonferenz ist von ihrem Verständnis her eine 
„Mensch zuerst“-Gruppe. „Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V.“ 
ist ein bundesweites Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, die mitreden 
und ihre Interessen selbst vertreten wollen. 
 
Die Vertreterkonferenz hat sich 2008 damit beschäftigt, wie sie sich zukünftig be- 
zeichnen will. Die Bezeichnung „geistige Behinderung“ wird als diskriminierend er- 
lebt, aber auch die Bezeichnung „Menschen, die anders sind“ kann als diskriminie- 
rend verstanden werden und lässt ferner nicht eindeutig erkennen, um welche Ziel- 
gruppe es geht. In ihrer Sitzung am 12.09.2008 hat sich die Vertreterkonferenz ent- 
schieden, zukünftig die Bezeichnung „WIM“ (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten 
in Münster) zu verwenden. 
 
Ein wichtiges Ziel von WIM ist es, sich bekannter zu machen. Bisher wurde die Ver- 
treterkonferenz im Programmheft der Evangelischen Familienbildungsstätte ange- 
kündigt. Es fehlt ein Faltblatt in leichter Sprache, das u.a. in den Werkstätten und in 
allen Wohnbereichen ausgelegt werden könnte. 
 
Durch die Organisatorinnen und Assistentinnen von WIM (zurzeit eine Mitarbeiterin 
der Evangelischen Familienbildungsstätte Münster und eine Mitarbeiterin der Le- 
benshilfe Münster) besteht eine Verbindung zwischen WIM und der Regionalkonfe- 
renz, wobei es allerdings noch kein abgestimmtes Verfahren für die Kooperation gibt. 
Es wurde lediglich vereinbart, die Protokolle von WIM an die Regionalkonferenz wei-

59  
terzuleiten. Die Regionalkonferenz soll auch mit Blick auf die Planungskonferenz (vgl. 
Kapitel 3.11) die Vernetzung mit WIM herstellen. Auch hier gibt es noch kein abge- 
stimmtes Verfahren. 
 
2006 hat die Regionalkonferenz Münster zusammen mit der Stadt Münster im Stadt- 
weinhaus eine Fachtagung zum Thema Inklusion mit dem Titel „In Münster zuhause“ 
durchgeführt. Die Idee zu dieser Tagung entstand auf der von der Regionalkonferenz 
und der Stadt Münster durchgeführten Inklusionstagung im Europäischen Jahr der 
Menschen mit Behinderungen 2003. Diese Tagung richtete sich insbesondere an 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behindertenhilfe, nicht jedoch an die Men- 
schen mit geistiger Behinderung. Nachdem durch die Tagung das Thema „Inklusion“ 
in Münster erfolgreich auf den Weg gebracht worden war, wurde ein Konzept erarbei- 
tet, wie das Thema Menschen mit einer geistigen Behinderung vermittelt werden 
kann. Mitglieder der Vertreterkonferenz wurden in die Vorbereitung der Inklusionsta- 
gung 2006 einbezogen. Ziel der Tagung war es, Menschen mit geistiger Behinderung 
die Möglichkeit zu geben, konkret zum Thema „Inklusion in Münster“ zu arbeiten. In 
Arbeitsgruppen stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung zusammen, 
welche positiven und negativen Erfahrungen es in den Stadtteilen Münsters gibt und 
wo sie Verbesserungsbedarfe sehen. Die Ergebnisse der Tagung wurden in Form 
von „Stadtteilmappen“ über die Behindertenbeauftragte an Frau Bürgermeisterin 
Reismann weitergeleitet. Die Behindertenbeauftragte hat die Ergebnisse ausgewertet 
und in einer Sitzung der Vertreterkonferenz Hinweise gegeben, wie die einzelnen 
Anliegen auf den Weg gebracht werden können. Die Inklusionstagung war damit ein 
guter Schritt, Menschen mit geistiger Behinderung Beteiligungsmöglichkeiten zu er- 
öffnen und sie zu ermutigen, sich einzumischen und ihre Interessen zu vertreten. 
 
Ausgehend von den guten Erfahrungen mit der Inklusionstagung und WIM sind die 
Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung auszuweiten. Mit 
Blick auf die nach den Kommunalwahlen 2009 anstehende Neubildung der KIB ist 
gemeinsam mit WIM zu überlegen, ob und wie Menschen mit geistiger Behinderung 
stärker in die Arbeit der KIB und ihrer Arbeitsgruppen einbezogen werden können. 
Entscheidend ist dabei, dass die Menschen mit geistiger Behinderung selbst ent- 
scheiden, in welcher Form eine Mitarbeit für sie am besten ist. Ferner müssen ggf. 
die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden (Verwendung leichter 
Sprache in Sitzungen, ggf. Assistenz für die Sitzungen und ihre Vor- und Nachberei- 
tung). 
 
 
 
Leitziele: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung haben die Möglichkeit, ihre Interes- 
sen und Bedarfe in Planungsprozesse einzubringen. 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung werden systematisch in die Arbeit 
der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be- 
hinderungen und in die Arbeit der Regionalkonferenz eingebunden.

60  
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der  
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Erstellen eines Faltblattes über WIM in 
leichter Sprache 
 
 
Evangelische Familienbil- 
dungsstätte, Lebenshilfe 
Evangelische 
Familien-
bildungsstätte 
 
Prüfung, wie Menschen mit geistiger 
Behinderung in der KIB und ihren  
Arbeitsgruppen mitarbeiten können 
 
Regionalkonferenz, WIM, KIB, 
Behindertenbeauftragte 
Behinderten-
beauftragte 
Aufbau eines regelmäßigen Austau- 
sches zwischen Regionalkonferenz 
und WIM 
 
Regionalkonferenz, WIM Regional-
konferenz 
Aufbau von Informations- und Weiter- 
bildungsangeboten für Menschen mit 
geistiger Behinderung zur Arbeit von 
Rat und Verwaltung der Stadt Münster   
 
- u.a. zu Themen wie KIB, Bezirks- 
vertretungen, Anregungen an den 
Rat usw. 
 
Stadt Münster (Behindertenbe- 
auftragte und Amt des Rates 
und des Oberbürgermeisters)  
Evangelische Familienbil- 
dungsstätte 
Behinderten-
beauftragte 
Durchführung einer weiteren Fachver- 
anstaltung zum Thema „Inklusion“  
Regionalkonferenz, WIM, Stadt 
Münster, Behindertenbeauftrag- 
te, KatHO 
Evangelische 
Familien-
bildungsstätte 
 
 
3.11 Kooperation und Koordination 
 
 
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster 
 
Die Träger von Angeboten für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster ko- 
operieren neben ihrer Zusammenarbeit im Rahmen der individuellen Unterstützung 
von Menschen mit geistiger Behinderung und bei themenbezogenen Projekten ins- 
besondere in der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von 
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster. 
 
Die Regionalkonferenz wurde am 16.10.1991 gegründet. Die Idee, dass sich alle Be- 
teiligten in Münster, die für die Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinde- 
rung Verantwortung tragen, zu einem Gremium zusammenfinden, war in informellen 
Gesprächen entstanden. Die Regionalkonferenz wurde dann von den Trägern der 
Hilfen für Menschen mit Behinderungen gegründet. Der Landschaftsverband Westfa- 
len-Lippe und die Stadt Münster waren von Anfang an in der Regionalkonferenz ver- 
treten. Die Katholische Hochschule NRW, Abteilung Münster nimmt beratend an der 
Regionalkonferenz teil. Zu den Mitgliedern gehört auch die ESPA (Berufskolleg der 
Evangelischen Sozialpädagogischen Ausbildungsstätte Münster GmbH). Eine Über- 
sicht aller Mitglieder der Regionalkonferenz ist im Anhang dieses Berichtes zu finden.

61  
Es handelt sich bei der Regionalkonferenz um einen freien Zusammenschluss der 
beteiligten Organisationen ohne formal-rechtliche Struktur und ohne politisches Man- 
dat. Die Regionalkonferenz hat sich den Auftrag gegeben, die Interessen von Men- 
schen mit geistiger Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen und ein Forum für die 
Vernetzung und Zusammenarbeit zu schaffen. Durch den regelmäßigen Austausch 
sollen trägerübergreifend wichtige Themen aufgegriffen sowie Defizite und Angebots- 
lücken ermittelt und die Weiterentwicklung von Angeboten initiiert werden. 
 
Zurzeit arbeiten ca. 40 Einrichtungen, Dienste usw. in der Regionalkonferenz mit (vgl. 
Anlage 1 – Adressenliste der Regionalkonferenz). Die Mitglieder der Regionalkonfe- 
renz treffen sich 3-4 Mal im Jahr. Die „Geschäftsführung“ für die Regionalkonferenz 
wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Die Regionalkonferenz wird organisatorisch von 
der Behindertenbeauftragten der Stadt Münster unterstützt (u.a. Pflege des Verteilers 
und Weiterleitung von Informationen). 
 
Zur Vertiefung einzelner Themen hat die Regionalkonferenz folgende Arbeitsgruppen 
gebildet:  
 
  AG Wohnen 
  AG Familie 
  AG Gesundheit 
  AG Inklusion 
  AG Weiterbildung (temporär) 
 
Die Regionalkonferenz arbeitet mit folgenden anderen Gremien zusammen: 
 
• Kommission zur Förderung der Integration von Mensc hen mit Behinderungen 
Die Sprecherin für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung in 
Münster ist Mitglied der Regionalkonferenz.  
 
• Pflegekonferenz Münster  
Die Regionalkonferenz ist berechtigt, ein Mitglied in die Pflegekonferenz zu 
entsenden. 
 
• WIM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münst er)  
 Die Moderatorinnen von WIM sind Mitglied der Regio nalkonferenz.  
 
• Clearingstelle des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe                                      
Die Regionalkonferenz legt auf Vorschlag der AG Wohnen fest, welche Mit- 
glieder der Regionalkonferenz in den Clearingsitzungen den stationären Be- 
reich bzw. den ambulanten Bereich vertreten.  
 
• Arbeitskreis Psychiatrie  
Die Vertreter/-innen von Trägern, die sowohl Angebote für geistig behinderte 
als auch für psychisch erkrankte Menschen vorhalten, arbeiten sowohl in der 
Regionalkonferenz als auch im Arbeitskreis Psychiatrie mit. 
 
• Die Regionalkonferenz wird ferner einmal jährlich zur Planungskonferenz im 
Sinne der zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Stadt 
Münster abgeschlossenen Zielvereinbarung (vgl. S. 62 f.) eingeladen.

62  
Das Zentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste der Universität Siegen und 
die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster, haben im 
Rahmen einer Untersuchung zu Qualifizierungsmöglichkeiten zum selbständigeren 
Wohnen in der Stadt Münster Entstehung und Arbeitsweise der Regionalkonferenz 
Münster untersucht und Szenarien für die Weiterentwicklung der Kommunikations- 
und Kooperationsstrukturen in der  Stadt Münster entwickelt. Der Bericht zu dieser 
Untersuchung gibt einen detaillierten Überblick über die Arbeitsweise der Regional- 
konferenz, u.a. über die  Themen der Regionalkonferenz bis 2006 (Zentrum für Pla- 
nung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) und Katholische 
Hochschule Nordrhein-Westfalen: "Qualifizierungsmöglichkeiten zum selbständige- 
ren Wohnen in der Stadt Münster", IH-NRW-Projektpapier Nr. 15,  http://www2.uni-
siegen.de/~zpe/ih-
nrw/Die_Stadt_M%FCnster/Qualifizierungsmoeglichkeiten_zum_selbstaendigeren_W 
ohnen_in_der_Stadt_Muenster.pdf ). Um die adressatenorientierte Vernetzung der 
Hilfen stärker auszubauen, wird u.a. empfohlen, in einem konkreten Projekt gemein- 
sam zu versuchen, Angebote bedarfsgerecht und adressatenorientiert zu gestalten 
und zu vernetzen. Vorgeschlagen wird das Thema „Qualifizierungsangebote für ein 
selbständigeres Wohnen“. 
 
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in der Regionalkonferenz vorgestellt. Die 
Regionalkonferenz hat sich 2007 intensiv mit ihrem Selbstverständnis auseinander- 
gesetzt. Ein Ergebnis dieses Prozesses war die Entscheidung, die Arbeit noch stär- 
ker inhaltlich zielorientiert auszurichten und ausgehend von den zu entwickelnden 
Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Men- 
schen mit geistiger Behinderung in Münster gemeinsam die kurz- und mittelfristig zu 
bearbeitenden Aufgabenschwerpunkte festzulegen. Es wurde auch für sinnvoll er- 
achtet, sich intensiver in die Arbeit der Kommission zur Förderung der Integration von 
Menschen mit Behinderungen (KIB) bzw. ihrer Arbeitsgruppen einzubringen. Zu die- 
sem Zweck leitet die Behindertenbeauftragte die Einladungen zur KIB jeweils an die 
Mitglieder der Regionalkonferenz weiter. 
 
 
Zielvereinbarung „Eingliederungshilfe Wohnen“ zwischen dem Landschafts- 
verband Westfalen-Lippe (LWL) und der Stadt Münster; Planungskonferenz  
 
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW und die beiden Landschaftsverbände  
haben anlässlich der Zusammenführung der Zuständigkeiten für die ambulante und 
stationäre Wohnbetreuung behinderter Menschen 2004 eine Rahmenvereinbarung 
abgeschlossen. Zur Konkretisierung der Rahmenvereinbarung waren zwischen den 
Landschaftsverbänden und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe jeweils örtliche Ziel- 
vereinbarungen vorgesehen.   
 
Die örtlichen Zielvereinbarungen sollen insbesondere das Verfahren zur Ermittlung 
des örtlichen Bedarfs an betreuten Wohnformen und komplementären Angeboten 
sowie deren Finanzierung, Vernetzung und Koordination regeln. Darüber hinaus sind 
Absprachen zur Beteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe an der Durchführung 
und Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens (Clearing) des LWL zu treffen. 
 
Nach intensiven Vorbereitungsgesprächen haben die Stadt Münster und der LWL im 
Oktober 2006 eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Sie ist zum 01.11.2006 in Kraft 
getreten.

63  
 
Die Zielvereinbarung enthält insbesondere folgende Vereinbarungen: 
 
• Die fachliche Bewertung von Versorgungs- und Hilfe strukturen erfolgt weiter in 
den bestehenden Facharbeitskreisen (Regionalkonferenz zur Weiterentwick- 
lung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster 
und Arbeitskreis Psychiatrie). Einmal jährlich erfolgt für den  
Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung und für den Perso- 
nenkreis der Menschen mit psychischer Behinderung/Menschen mit Suchter- 
krankung eine gebündelte Bewertung der Bedarfs- und Strukturplanung ein- 
schließlich einer Abstimmung der zukünftigen Planungen. Die Stadt Münster 
lädt in Abstimmung mit dem LWL zu diesen Planungskonferenzen ein. 
 
• Einmal jährlich erfolgt auf Einladung des LWL ein Auswertungsgespräch zwi- 
schen der Stadt Münster und dem LWL. Ziel dieses Gespräches ist die Analy- 
se und Bewertung der Entwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe Woh- 
nen.  
 
• Die Stadt wirkt am Hilfeplanverfahren des LWL mit.   
 
Die erste Sitzung der Planungskonferenz für Menschen mit geistiger Behinderung in 
Münster wurde am 09.03.2007 durchgeführt. Die zweite Sitzung erfolgte am 
12.09.2008.  
 
Die Abstimmungen zwischen der Stadt Münster und dem LWL sowie die Planungs- 
konferenz bieten die Möglichkeit, die Unterstützungsangebote für Menschen mit geis- 
tiger Behinderung in Münster weiterzuentwickeln. Grundlage für diese Abstimmungen 
sind quantitative statistische Angaben zur Ist-Situation. Bisher ist es noch nicht ge- 
lungen, die Erkenntnisse aus den individuellen Hilfeplanverfahren systematisch für 
die Planung der Stadt Münster (Sozialplanung, barrierefreie Stadtgestaltung usw.) zu 
nutzen. Neben den quantitativen statistischen Daten sind jedoch gerade Hinweise,  
die sich aus den jeweiligen Lebenswelten der Menschen mit geistiger Behinderung 
ergeben, sehr wichtig. Es ist zu überlegen, wie solche Erkenntnisse aus der individu- 
ellen Hilfeplanung für die Sozialplanung der Stadt Münster zur Verfügung gestellt 
werden können. 
 
 Leitziele: 
 
/head2right Die in der Regionalkonferenz vertretenen Institutionen setzen ihre Zu- 
sammenarbeit mit dem Ziel einer adressatenorientierten Vernetzung der 
Hilfen fort. 
 
/head2right Die kommunale Planung berücksichtigt die Erkenntnisse aus der indivi- 
duellen Hilfeplanung.

64  
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Periodischer Bericht über die Angebo- 
te in der Stadt Münster und ihre  
Inanspruchnahme 
- Daten der Planungskonferenz um 
Daten aus den Bereichen Arbeit 
sowie Kinder, Jugendliche, Famili- 
en erweitern 
- bei der Aufbereitung der Daten be- 
rücksichtigen: Differenzierung 
nach Geschlecht, Alter, Inan- 
spruchnahme durch Münsteraner 
Bürger/innen und andere; sozial- 
räumliche Differenzierung  
  
Stadt Münster (Behindertenbe- 
auftragte, Sozialplanung, Ge- 
sundheitsamt, Amt für Schule 
und Weiterbildung), LWL,  
Regionalkonferenz  
Behinderten- 
beauftragte 
Entwicklung eines Konzeptes für die 
Auswertung der Ergebnisse der indi- 
viduellen Hilfeplanung mit Blick auf 
Handlungsbedarfe für die Planung der 
Stadt Münster (u.a. Sozialplanung, bar- 
rierefreie Stadtgestaltung) 
 
LWL, Stadt Münster (Behinder- 
tenbeauftragte),  
AG Wohnen der Regionalkonfe- 
renz, evtl. ZPE 
Behinderten- 
beauftragte 
Festlegung von Arbeitsschwerpunkten 
und Prioritäten für die Umsetzung der 
Handlungsempfehlungen zur Förde- 
rung einer gleichberechtigten Teilhabe 
von Menschen mit geistiger Behinde- 
rung 
 
Regionalkonferenz, Behinder- 
tenbeauftragte 
Geschäftsfüh- 
rung der  
Regionalkon- 
ferenz 
Ausbau der adressatenorientierten 
Vernetzung der Hilfen anhand eines 
konkreten Projektes  
- z.B. zum Thema „Qualifizierungs- 
angebote“ für ein selbstständige- 
res Wohnen  
 
Regionalkonferenz, KatHO  Geschäftsfüh- 
rung der  
Regionalkon- 
ferenz 
Regelmäßige Information der Regio- 
nalkonferenz über die Arbeit der KIB 
 
Behindertenbeauftragte; Mit- 
glied für die Gruppe der Men- 
schen mit geistiger Behinde- 
rung in der KIB 
Behinderten- 
beauftragte 
Jährlicher Bericht der Regionalkonfe- 
renz in der KIB (möglichst in der jähr- 
lichen Sitzung mit den Vereinen und 
Verbänden) 
 
Mitglied für die Gruppe der 
Menschen mit geistiger Behin- 
derung in der KIB und weiteres 
Mitglied der Regionalkonferenz 
Mitglied für die 
Gruppe der 
Menschen mit 
geistiger Be- 
hinderung in 
der Regional- 
konferenz

65  
4. Handlungsempfehlungen im Überblick 
 
 
Die Regionalkonferenz wird ihre Arbeit zukünftig an den Handlungsempfehlungen 
ausrichten und festlegen, welche Handlungsempfehlungen vorrangig umgesetzt wer- 
den sollen.  
 
In der jährlichen Planungskonferenz soll über den Stand der Umsetzung berichtet 
werden. Sofern erforderlich, sind die Handlungsempfehlungen unter Berücksichti- 
gung der Erfahrungen mit der Umsetzung und aktueller Entwicklungen zu modifizie- 
ren. 
 
Im Folgenden werden die Leitziele und die Handlungsempfehlungen für die einzel- 
nen Handlungsfelder im Überblick dargestellt.

66  
Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von 
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster 
 
 
 
Inklusion, Stadtteilorientierung (Kapitel 3.1) 
 
 
Leitziel: 
 
/head2right Der Ansatz der Inklusion wird verstärkt in die Arbeit in den Stadtteilen 
einbezogen. 
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit 
zum Thema Inklusion 
- Bewusstsein für die Lebenssituati- 
on und die Bedarfe von Menschen 
mit geistiger Behinderung schaffen 
 
- gute Beispiele für Inklusion be- 
kannt machen 
 
Regionalkonferenz, WIM, KIB, 
alle Träger, Stadt Münster 
 
Regional-
konferenz 
Kooperation mit Stadtteilarbeitskrei- 
sen zum Thema Inklusion aufbauen 
  
- grundlegende Informationen über 
Inklusion geben 
- darauf hinwirken, dass Anbieter im 
Stadtteil ihre Angebote für Men- 
schen mit geistiger Behinderung 
öffnen 
- darauf hinwirken, dass es in jedem 
Stadtteil einen Stadtteiltreff gibt, 
der auch von Menschen mit geisti- 
ger Behinderung  besucht werden 
kann 
 
AG Inklusion der Regionalkon- 
ferenz, Stadt Münster (Sozial- 
planung, Behindertenbeauftrag- 
te, Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien), Träger wohnbe- 
zogener Hilfen, die im jeweili- 
gen Stadtteil Angebote haben; 
Lebenshilfe Münster (Projekt 
Inklusive Freiräume)  
AG Inklusion 
Ausbau der Kooperation von Begeg- 
nungsstätten, Mehrgenerationenhäu- 
sern, Familienzentren und anderen 
Einrichtungen in den Stadtteilen mit 
den in der Behindertenhilfe tätigen In- 
stitutionen 
 
Träger wohnbezogener Hilfen 
im jeweiligen Stadtteil, Instituti- 
onen in den Stadtteilen, Stadt 
Münster (Amt für Kinder, Ju- 
gendliche und Familien, Sozial- 
amt, Kulturamt, Behindertenbe- 
auftragte) 
AG Inklusion und AG Familie 
der Regionalkonferenz 
 
AG Inklusion

67  
Information der Stadtteilinitiativen 
„Von Mensch zu Mensch“ über die Si- 
tuation und die Bedarfe von Menschen 
mit geistiger Behinderung 
 
Stiftungsverwaltung, Behinder- 
tenbeauftragte,  
Regionalkonferenz, Träger 
wohnbezogener Hilfen im jewei- 
ligen Stadtteil 
Behinderten- 
beauftragte 
Möglichkeiten der ehrenamtlichen Tä- 
tigkeit für und von Menschen mit geis- 
tiger Behinderung ausbauen 
 
Freiwilligenagentur, Träger  Freiwilligen- 
agentur 
Durchführung von Inklusionsveran- 
staltungen in den Stadtteilen 
Träger wohnbezogener Hilfen 
für Menschen mit Behinderun- 
gen,  Stadtteilarbeitskreise 
Träger 
Erarbeitung von Stadtteilführern und 
Orientierungshilfen in leichter Sprache 
 
 
KatHO, Träger wohnbezogener 
Hilfen, WIM, Stadt Münster 
KatHO

68  
Kinder und Jugendliche, Familien (Kapitel 3.2) 
Leitziele: 
 
/head2right Im Sinne einer „Inklusion von Anfang an“ haben Kinder und Jugendliche 
mit geistiger Behinderung die Möglichkeit, in allen Lebensbereichen 
(Kindergarten, Schule, Freizeit) gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern 
aufzuwachsen, zu spielen und zu lernen. 
 
/head2right Alle Familien mit Kindern mit geistiger Behinderung erhalten in allen Le- 
bensphasen die jeweils individuell erforderliche Beratung, Unterstützung 
und Begleitung. 
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Ausbau der Informationen über Bera- 
tungs- und Unterstützungsangebote 
sowie finanzielle Hilfen für Familien 
mit behinderten Kindern und Jugend- 
lichen 
- z.B. durch Infoveranstaltungen,   
Infoblatt 
- bei der Umsetzung Hinweis aus 
Kapitel 3.8.2 berücksichtigen: In- 
formationen auch in anderen 
Sprachen zur Verfügung stellen 
 
Stadt Münster (Sozialamt, Be- 
ratungsstelle für Entwicklungs- 
fragen im Kindes- und Jugend- 
alter des Gesundheitsamtes) 
Behinderten-
beauftragte 
 
 
 
 
 
Adressatenorientierter Ausbau der 
Kooperation von Trägern der Kinder- 
und Jugendhilfe (u.a. Familienzentren) 
mit Trägern von Angeboten für Famili- 
en mit behinderten Kindern und Ju- 
gendlichen 
 
 
Träger der Kinder- und Ju- 
gendhilfe, Stadt Münster,  
AG Familie der Regionalkonfe- 
renz, Lebenshilfe Münster (ins- 
besondere auch im Rahmen 
des Projektes Inklusive Frei- 
räume), Stift Tilbeck (familien- 
unterstützender Dienst) 
Träger 
 
 
 
 
 
 
Prüfung, wie das Beratungs- und Un- 
terstützungsangebot für Familien mit 
komplexem Unterstützungsbedarf ver- 
bessert werden kann 
Regionalkonferenz, Stadt 
Münster (Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen im Kindes- 
und Jugendalter, Behinderten- 
beauftragte), AG Integration 
von Kindern und Jugendlichen 
mit  Behinderungen der KIB, 
Förderschulen, Tageseinrich- 
tungen  
Behinderten- 
beauftragte 
Sitzung der Regionalkonferenz mit 
dem Schwerpunktthema „Familie“ – 
Prüfung weiterer Handlungsbedarfe  
 
Regionalkonferenz Regional-
konferenz

69  
Adressatenorientierter Ausbau der 
Kooperation und Vernetzung zum 
Thema „Schule“  
- siehe auch Maßnahme im Kapitel 
3.8.3 (herausforderndes Verhalten) 
 
 
Regionalkonferenz; Schulen, 
u.a. Förderschulen; AG Kinder 
und Jugendliche mit Behinde- 
rungen der KIB; Stadt Münster: 
Amt für Schule und Weiterbil- 
dung, Schulaufsicht  
Regional-
konferenz

70  
Wohnen (Kapitel 3.3) 
 
 
Leitziele: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung sollen wählen können, wo, mit wem 
und wie sie leben.  
 
/head2right Das Verhältnis von ambulanten zu stationären wohnbezogenen Hilfen ist  
deutlich zugunsten der ambulanten Hilfen zu verändern. Auch für Men- 
schen mit geistiger Behinderung, die einen hohen Unterstützungsbedarf 
haben, ist die ambulante Unterstützung in einer eigenen Wohnung zu 
ermöglichen.  
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Entwicklung und Umsetzung von Mo- 
dellen, die Menschen mit geistiger Be- 
hinderung und hohem Unterstüt- 
zungsbedarf ein Wohnen in der eige- 
nen Wohnung bzw. in kleinen Wohn- 
gruppen ermöglichen 
- u.a.: „Wohnen im Quartier mit Ver- 
sorgungssicherheit“ (Nachtbereit- 
schaft, flankierende Hilfen, z.B. in 
Krisen) 
  
LWL, Stadt Münster,  
Träger wohnbezogener Hilfen, 
WIM 
 
 
 
LWL  
 
 
 
 
 
 
 
 
Weiterentwicklung von Wohn- und Un- 
terstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung und zusätz- 
lichen besonderen Bedarfen  
- z.B. aufgrund von herausfordern- 
dem Verhalten, psychischer       
Erkrankung oder Suchterkrankung 
 
Träger wohnbezogener Hilfen, 
LWL, Stadt Münster, 
AG Wohnen der Regional-
konferenz 
AG Wohnen 
der Regional- 
konferenz 
Weiterentwicklung von Wohn- und Un- 
terstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung im Alter 
 
Träger, LWL, Stadt Münster, 
KatHO 
LWL 
Information der Wohnungsunterneh- 
men über die Wohnbedarfe von Men- 
schen mit geistiger Behinderung 
 
- Ziel: Berücksichtigung der Bedarfe 
bei  der Planung, Schaffung von 
ausreichendem, passgenauem 
und finanzierbarem Wohnraum  
  
AG Wohnen der Regional-
konferenz, Stadt Münster  
(Sozialamt und Amt für Woh- 
nungswesen) 
Lebenshilfe

71  
Unterstützung von Menschen mit  
geistiger Behinderung in der Ent- 
scheidung für das Wohnen in einer 
eigenen Wohnung 
 
- zielgerichtete Vorbereitung jünge- 
rer Menschen mit geistiger Behin- 
derung auf die Entscheidung für 
eine Wohnform (u.a. in den Schu- 
len)  
- Austausch mit Menschen, die am- 
bulante Unterstützung erhalten, 
fördern  
- Informationsmöglichkeiten über 
Wohnangebote verbessern (z.B. 
Informationen in leichter Sprache 
(vgl. Kapitel 3.9), Weiterbildungs- 
angebote (vgl. Kapitel 3.5), „Wohn- 
raumbörse“)  
- „Probewohnen“ in verschiedenen 
Wohnformen ermöglichen 
- flexiblen Wechsel zwischen ver- 
schiedenen Wohnformen ermögli- 
chen 
- spezielle Weiterbildungsangebote 
für Menschen mit einer geistigen 
Behinderung rund um das Thema 
„Wohnen“ 
- Entwicklung eines Konzeptes für 
gezielte Angehörigenarbeit   
 
 
LWL, Träger, WIM, Evangeli- 
sche Familienbildungsstätte, 
Stadt Münster, Schulen, AG 
Wohnen der Regionalkonferenz 
 
 
 
 
AG Wohnen  
Sensibilisierung/Schulung von Mitar- 
beitern und Mitarbeiterinnen der Trä- 
ger wohnbezogener Hilfen zum Thema 
„Gewalt“ (u.a. Gewalt in Einrichtun- 
gen) 
 
Träger wohnbezogener Hilfen Träger

72  
 
Arbeit und Tagesstrukturierung (Kapitel 3.4) 
 
Leitziele: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung sollen ihren individuellen Bedürf- 
nissen und Fähigkeiten entsprechend Arbeits- und Beschäftigungsmög- 
lichkeiten einschließlich der erforderlichen individuellen Förderung er- 
halten. 
 
/head2right Für Menschen mit geistiger Behinderung sind in Münster mehr Arbeits- 
möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Bereitstellung von Praktikumsplätzen 
für Menschen mit einer geistigen Be- 
hinderung in Betrieben und Verwal- 
tungen, u.a. in der Stadtverwaltung 
Münster 
 
Integrationsfachdienst, Arbeit- 
geber, u.a. Stadt Münster, AG 
Integration in das Erwerbsleben 
der KIB 
Integrations- 
fachdienst 
Akquise von Arbeitsplätzen und aus- 
gelagerten Werkstattarbeitsplätzen auf 
dem ersten Arbeitsmarkt 
Werkstätten für Menschen mit 
Behinderungen, Integrations- 
fachdienst, AG Integration in 
das Erwerbsleben der KIB 
Werkstätten 
Sicherung einer ausreichenden Auf- 
tragslage für die Werkstätten, um Men- 
schen in den Werkstätten angemesse- 
ne Beschäftigungsmöglichkeiten bie- 
ten zu können 
 
Stärkere Berücksichtigung der Werk- 
stätten bei der Vergabe von Aufträgen 
durch die Stadt und die städtischen 
Beteiligungen:  
- vor Auftragsvergabe Prüfung vor- 
nehmen, ob Aufträge auch in einer 
der WfbM durchgeführt werden 
können 
 
Werkstätten, Firmen 
 
 
 
 
 
Stadt Münster,  
städtische Beteiligungen 
 
 
 
 
 
Werkstätten 
 
 
 
 
 
Stadt Münster 
 
Analyse des Bedarfes an tagesstruktu- 
rierenden Angeboten für behinderte 
Menschen, die nicht bzw. nicht voll- 
schichtig arbeiten und ausgehend da- 
von Entwicklung von Angeboten  
- u.a. Zugang zu allgemeinen Ange- 
boten für Senioren und Seniorin- 
nen erschließen  
 
AG Wohnen der Regionalkonfe- 
renz, LWL 
Regional-
konferenz

73  
Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung (Kapitel 3.5) 
 
Leitziel: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung können an allen Angeboten in den 
Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung teilnehmen. 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Kooperation mit dem Stadtsportbund 
und Sportvereinen aufbauen 
- über die Wünsche von Menschen 
mit geistiger Behinderung im Be- 
reich Sport informieren  
- inklusive Angebote initiieren 
 
Regionalkonferenz, AG Freizeit, 
Sport, Kultur und Weiterbildung 
der KIB (AG 4), Projekt Inklusi- 
ve Freiräume der Lebenshilfe, 
WIM, KatHO  
AG 4 
Kooperation mit allen Weiterbildungs- 
trägern in Münster aufbauen 
- Ziel: Angebote auch für Menschen 
mit Behinderungen zugänglich 
machen 
 
Amt für Schule und Weiterbil- 
dung, Arbeitskreis Weiterbil- 
dung, Behindertenbeauftragte 
Behinderten- 
beauftragte 
Öffnung von Freizeit- und Bildungsan- 
geboten der Träger wohnbezogener 
Hilfen für alle Menschen mit geistiger 
Behinderung (insbesondere für Men- 
schen aus dem Stadtteil) 
 
Träger wohnbezogener Hilfen Träger 
Abstimmung der Angebote der Träger 
wohnbezogener Hilfen und der Evan- 
gelischen Familienbildungsstätte mit 
dem Ziel, die Angebotsvielfalt zu erhö- 
hen 
 
Träger wohnbezogener Hilfen,  
Evangelische Familienbildungs-
stätte  
Evangelische 
Familien-
bildungsstätte 
spezielle Freizeitmaßnahmen für Men- 
schen mit geistiger Behinderung ver- 
stärkt in den Stadtteilen anbieten 
 
Träger wohnbezogener Hilfen,  
Evangelische Familienbildungs-
stätte 
Träger 
„Empowerment“: 
Selbstverteidigungskurse für Frauen 
und Mädchen und Männer und Jungen 
mit geistiger Behinderung anbieten 
 
Sportvereine und andere Anbie- 
ter (u.a. Frauensportverein, Po- 
lizei), Träger 
Träger 
 
 
Möglichkeiten der Internetnutzung für 
Menschen mit geistiger Behinderung 
ausweiten   
- u.a. Zugang zu Internetcafés er- 
möglichen  
 
Evangelische Familienbil- 
dungsstätte, Anbieter von Inter- 
netcafés, Träger  
 
Träger

74  
Spezielle Weiterbildungsangebote für 
Menschen mit einer geistigen Behin- 
derung und auch für die Angehörigen 
rund um das Thema Wohnen 
(vgl. Kapitel 3.3 Wohnen) 
KatHO, Träger wohnbezogener 
Hilfen, AG Wohnen der Regio- 
nalkonferenz, Evangelische 
Familienbildungsstätte 
AG Wohnen  
Informationen über Freizeitangebote 
für Menschen mit geistiger Behinde- 
rung verbessern 
- z.B. Terminkalender und/oder In- 
fobroschüre in leichter Sprache 
 
Träger von Angeboten, Stadt 
Münster, Amt für Schule und 
Weiterbildung, Behindertenbe- 
auftragte; KatHO 
Behinderten- 
beauftragte

75  
Beratung, Unterstützungsangebote (Kapitel 3.6) 
Leitziel: 
 
/head2right Das Beratungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung in Müns- 
ter wird so weiterentwickelt, dass erwachsenen Menschen mit geistiger 
Behinderung eine trägerunabhängige umfassende individuelle Beratung 
angeboten werden kann.  
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der  
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Prüfung, wie in Münster eine individu- 
elle, ganzheitliche Beratung im Sinne 
der Zukunftsplanung für erwachsene 
Menschen mit geistiger Behinderung 
verwirklicht werden kann: 
- Überlegungen zur Anbindung (z.B. 
trägerübergreifende Beratungsstel- 
le analog der KoKoBe im Rhein- 
land, evtl. Anbindung an die Stadt 
Münster)  
- Entwicklung eines Konzeptes für 
die Einbeziehung des Peer Coun- 
seling  
- Finanzierung klären 
 
Regionalkonferenz,  
Stadt Münster, LWL, KatHO 
 
Regional-
konferenz 
Zusammenstellung der Beratungsan- 
gebote für Menschen mit geistiger Be- 
hinderung in leichter Sprache 
Regionalkonferenz, KatHO,  
Behindertenbeauftragte 
Behinderten- 
beauftragte 
Sensibilisierung/Schulung von allge- 
meinen Beratungsstellen für die Be- 
lange von Menschen mit geistiger Be- 
hinderung;  Ausbau der Vernetzung 
allgemeiner Beratungsangebote mit 
den speziellen Angeboten für Men- 
schen mit geistiger Behinderung 
 
Regionalkonferenz, Beratungs- 
stellen, Behindertenbeauftragte 
Behinderten- 
beauftragte

76  
Gesundheitliche Versorgung (Kapitel 3.7) 
Leitziele: 
 
/head2right Der Zugang von Menschen mit geistiger Behinderung zu Angeboten der 
gesundheitlichen Versorgung ist zu verbessern. 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung sollen 
bedarfsgerechte Versorgungsangebote in Anspruch nehmen können. 
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Bedarfsgerechter Ausbau von Ange- 
boten im Bereich der Psychiatrie (u.a. 
Kinder- und Jugendpsychiatrie),  
Psychotherapie und Kriseninterventi- 
on  
 
AG Gesundheit der Regional- 
konferenz, LWL-Klinik, Alexia- 
ner-Krankenhaus, Uniklinik 
Münster, Stadt Münster (Ge- 
sundheitsamt), AG Familie der 
Regionalkonferenz (für den Be- 
reich Kinder- und Jugendpsy- 
chiatrie) 
 
AG 
Gesundheit  
Zusammenstellung der speziellen An- 
gebote der gesundheitlichen Versor- 
gung für Menschen mit geistiger Be- 
hinderung 
 
AG Gesundheit der Regional- 
konferenz 
AG 
Gesundheit 
Erschließung von Angeboten der  all- 
gemeinen Gesundheitsberatung für 
Menschen mit geistiger Behinderung   
 
- z.B. Präventionskurse und Bera- 
tungsangebote auch auf Men- 
schen mit geistiger Behinderung 
ausrichten 
Erstellen von Infomaterial zu Themen wie 
Ernährung, Bewegung, Umgang mit 
Krankheiten usw. in leichter Sprache 
 
AG Gesundheit der Regional- 
konferenz, Träger wohnbezo- 
gener Hilfen, Evangelische Fa- 
milienbildungsstätte 
AG 
Gesundheit 
Kooperation mit der Ärztekammer 
Westfalen-Lippe mit dem Ziel, auf eine 
Qualifizierung von Ärzten und Ärztin- 
nen für die Behandlung von Menschen 
mit geistiger Behinderung hinzuwirken 
 
 
AG Gesundheit der Regional- 
konferenz, Gesundheitskonfe- 
renz der Stadt Münster 
AG  
Gesundheit

77  
 
Besondere Zielgruppe (Kapitel 3.8) 
 
Berücksichtigung von Genderaspekten (Kapitel 3.8.1) 
 
 
Leitziel: 
 
/head2right Bei der Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung werden die unterschiedlichen Bedarfe von 
Männern und Frauen mit geistiger Behinderung berücksichtigt (Gender 
Mainstreaming). 
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Berücksichtigung von Genderaspek- 
ten bei der Umsetzung der Handlungs- 
empfehlungen zur Förderung einer 
gleichberechtigten Teilhabe von  
Menschen mit geistiger Behinderung 
 
Regionalkonferenz; die an der 
Umsetzung jeweils beteiligten 
Stellen  
die jeweils für 
den ersten 
Schritt der 
Umsetzung 
verantwortli- 
che Stelle 
Sensibilisierung/Schulung von  
Mitarbeiter/-innen der Träger wohnbe- 
zogener Hilfen zur Berücksichtigung 
von Genderaspekten 
 
Träger wohnbezogener Hilfen Träger wohn- 
bezogener 
Hilfen 
Erstellen einer Information zum Thema 
Gewalt/sexualisierte Gewalt in leichter 
Sprache 
Regionalkonferenz, Behinder- 
tenbeauftragte, Arbeitskreis 
Gegen Gewalt an Frauen und 
Mädchen (Ak des Frauenbüros 
der Stadt Münster) 
Behinderten- 
beauftragte

78  
Menschen mit geistiger Behinderung und Migrationsvorgeschichte  
(Kapitel 3.8.2) 
 
Leitziel: 
 
/head2right Bei der Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung werden die Bedarfe von Menschen mit Migra- 
tionsvorgeschichte berücksichtigt. 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Berücksichtigung der Belange von 
Menschen mit geistiger Behinderung 
und Migrationsvorgeschichte bei der 
Umsetzung der Handlungsempfehlun- 
gen zur Förderung einer gleichberech- 
tigten Teilhabe von Menschen mit 
geistiger Behinderung 
 
Regionalkonferenz;  
die an der Umsetzung jeweils 
beteiligten Stellen  
die jeweils für 
den ersten 
Schritt der 
Umsetzung 
verantwortli- 
che Stelle 
Ausbau der Kooperation von Einrich- 
tungen und Diensten für Menschen mit 
geistiger Behinderung mit Beratungs- 
stellen für Menschen mit Migrations- 
vorgeschichte sowie den Vereinen und 
Vertretungen von Menschen mit Migra- 
tionsvorgeschichte 
 
Regionalkonferenz; Stadt 
Münster (Behindertenbeauftrag- 
te, Dezernent für Migration und 
Interkulturelle Angelegenheiten) 
 
Behinderten- 
beauftragte 
Fremdsprachiges Informationsmaterial 
für Menschen mit geistiger Behinde- 
rung und ihre Angehörigen erstellen 
- z.B. die im Kapitel Kinder und Ju- 
gendliche, Familien und im Kapitel 
Beratungsangebote vorgesehenen 
Informationen in anderen         
Sprachen erstellen 
 
Stadt Münster (Behindertenbe- 
auftragte, Dezernent für Migra- 
tion und Interkulturelle Angele- 
genheiten) 
Behinderten- 
beauftragte 
Berücksichtigung der Belange von 
Menschen mit geistiger Behinderung 
bei der Weiterentwicklung der Sprach- 
förderung für Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
 
Anbieter von Sprachkursen, 
Stadt Münster (Dezernent für 
Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten), Träger  
Behinderten- 
beauftragte

79  
Menschen mit schwerer Behinderung; Menschen mit geistiger Behinderung 
und weiteren Behinderungen/Erkrankungen (Kapitel 3.8.3) 
 
 
Leitziel: 
 
/head2right Bei der Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten für Menschen 
mit geistiger Behinderung werden die besonderen Bedarfe von Men- 
schen mit einer schweren geistigen Behinderung und Menschen mit ei- 
ner geistigen Behinderung und weiteren Behinderungen/Erkrankungen 
berücksichtigt.  
 
 
 
Handlungsempfehlung Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Ermittlung von Daten und Bedarfsana- 
lyse für die Zielgruppe „ Menschen mit 
geistiger Behinderung und herausfor- 
derndem Verhalten“ 
 
AG Wohnen der Regionalkonfe- 
renz, AG Integration von Kin- 
dern und Jugendlichen mit Be- 
hinderungen der KIB, LWL, Ka- 
tHO  
AG Wohnen 
der Regional- 
konferenz  
 
 
 
 
 
 
Menschen mit geistiger Behinderung im Alter (Kapitel 3.8.4) 
Leitziel: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung soll es ermöglicht werden, im Alter 
in der vertrauten Umgebung zu leben und allgemeine Angebote für Seni- 
orinnen und Senioren in Münster zu nutzen. 
 
 
 
Handlungsempfehlung 
Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Öffnung von Angeboten für Seniorin- 
nen und Senioren für Menschen mit 
geistiger Behinderung 
 
Regionalkonferenz, Senioren- 
vertretung Münster, Sozialpla- 
nung der Stadt Münster, KatHO
 
Regional-
konferenz

80  
Eltern mit geistiger Behinderung (Kapitel 3.8.5) 
 
 
Leitziel: 
 
/head2right Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder erhalten in Münster die 
jeweils individuell erforderliche Unterstützung. 
 
 
Handlungsempfehlung 
Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Bedarfsanalyse zum Thema „Eltern- 
schaft und geistige Behinderung“ in 
Münster (als Grundlage für die Weiter- 
entwicklung der Unterstützungsan
gebote)  
 
Regionalkonferenz, Stadt 
Münster (Amt für Kinder, Ju- 
gendliche und Familien, Bera- 
tungsstelle für Entwicklungsfra- 
gen im Kindes- und Jugendal- 
ter, Pro Familia), KatHO 
Regional-
konferenz

81  
Leichte Sprache (Kapitel 3.9) 
 
 
Leitziel: 
 
/head2right In Münster sollen mehr Informationen in leichter Sprache für Menschen 
mit geistiger Behinderung zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der  
Umsetzung zu beteiligen? 
Initiator (Wer 
macht den 
ersten 
Schritt?) 
Entwicklung eines Konzeptes für die 
Verwendung von leichter Sprache in 
der Stadtverwaltung Münster  
 
- Ermittlung der vorrangigen Bedarfe 
in Kooperation mit WIM, ausge- 
hend davon modellhafte Entwick- 
lung von Informationen, Antrags- 
formularen und Bescheiden in 
leichter Sprache  
 
Stadt Münster (Behindertenbe- 
auftragte, Personal- und Orga- 
nisationsamt, Presse- und In- 
formationsamt)  
WIM, KatHO 
 
 
Behinderten-
beauftragte 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erstellung von wichtigen Informatio- 
nen in leichter Sprache: 
 
- Faltblätter für WIM in leichter 
Sprache (vgl. Kapitel 3.10) 
 
- Informationen, die wichtig sind für 
Menschen mit geistiger Behinde- 
rung, die in einer eigenen Woh- 
nung leben  
 
 
 
 
WIM, Lebenshilfe, Evange-
lische Familienbildungsstätte 
 
WIM, Träger wohnbezogener 
Hilfen, KatHO 
 
 
 
Lebenshilfe 
 
 
KatHO 
 
 
 
Aufbau einer Rubrik „Leichte Sprache“ 
in der Stadtbücherei Münster 
 
Stadtbücherei Münster Behinderten-
beauftragte 
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, 
leichte Sprache bekannter zu machen 
- u.a. Informationsveranstaltung 
 
Volkshochschule Münster, Zug- 
vogel e.V., Behindertenbeauf- 
tragte 
Behinderten-
beauftragte

82  
Interessenvertretung und Mitwirkung (Kapitel 3.10) 
 
 
Leitziele: 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung haben die Möglichkeit, ihre Interes- 
sen und Bedarfe in Planungsprozesse einzubringen. 
 
/head2right Menschen mit geistiger Behinderung werden systematisch in die Arbeit 
der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be- 
hinderungen und in die Arbeit der Regionalkonferenz eingebunden.  
 
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der  
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Erstellen eines Faltblattes über WIM in 
leichter Sprache 
 
 
Evangelische Familienbil- 
dungsstätte, Lebenshilfe 
Evangelische 
Familienbil- 
dungsstätte  
Prüfung, wie Menschen mit geistiger 
Behinderung in der KIB und ihren  
Arbeitsgruppen mitarbeiten können 
 
Regionalkonferenz, WIM, KIB, 
Behindertenbeauftragte 
Behinderten-
beauftragte 
Aufbau eines regelmäßigen Austau- 
sches zwischen Regionalkonferenz 
und WIM 
 
Regionalkonferenz, WIM Regional-
konferenz 
Aufbau von Informations- und Weiter- 
bildungsangeboten für Menschen mit 
geistiger Behinderung zur Arbeit von 
Rat und Verwaltung der Stadt Münster   
 
- u.a. zu Themen wie KIB, Bezirks- 
vertretungen, Anregungen an den 
Rat usw. 
 
Stadt Münster (Behindertenbe- 
auftragte und Amt des Rates 
und des Oberbürgermeisters)  
Evangelische Familienbil- 
dungsstätte 
Behinderten-
beauftragte 
Durchführung einer weiteren Fachver- 
anstaltung zum Thema „Inklusion“  
Regionalkonferenz, WIM, Stadt 
Münster, Behindertenbeauftrag- 
te, KatHO 
Evangelische 
Familien-
bildungsstätte

83  
Kooperation und Koordination (Kapitel 3.11) 
Leitziele: 
 
/head2right Die in der Regionalkonferenz vertretenen Institutionen setzen ihre Zu- 
sammenarbeit mit dem Ziel einer adressatenorientierten Vernetzung der 
Hilfen fort. 
   
/head2right Die kommunale Planung berücksichtigt die Erkenntnisse aus der indivi- 
duellen Hilfeplanung. 
  
 
 
Handlungsempfehlungen Welche Stellen sind bei der 
Umsetzung zu beteiligen? 
Wer macht 
den ersten 
Schritt? 
Periodischer Bericht über die Angebo- 
te in der Stadt Münster und ihre  
Inanspruchnahme 
- Daten der Planungskonferenz um 
Daten aus den Bereichen Arbeit 
sowie Kinder, Jugendliche, Famili- 
en erweitern 
- bei der Aufbereitung der Daten be- 
rücksichtigen: Differenzierung 
nach Geschlecht, Alter, Inan- 
spruchnahme durch Münsteraner 
Bürger/innen und andere; sozial- 
räumliche Differenzierung  
  
Stadt Münster (Behindertenbe- 
auftragte, Sozialplanung, Ge- 
sundheitsamt, Amt für Schule 
und Weiterbildung), LWL,  
Regionalkonferenz  
Behinderten- 
beauftragte 
Entwicklung eines Konzeptes für die 
Auswertung der Ergebnisse der indi- 
viduellen Hilfeplanung mit Blick auf 
Handlungsbedarfe für die Planung der 
Stadt Münster (u.a. Sozialplanung, bar- 
rierefreie Stadtgestaltung) 
 
LWL, Stadt Münster (Behinder- 
tenbeauftragte),  
AG Wohnen der Regionalkonfe- 
renz, evtl. ZPE 
Behinderten- 
beauftragte 
Festlegung von Arbeitsschwerpunkten 
und Prioritäten für die Umsetzung der 
Handlungsempfehlungen zur Förde- 
rung einer gleichberechtigten Teilhabe 
von Menschen mit geistiger Behinde- 
rung 
 
Regionalkonferenz, Behinder- 
tenbeauftragte 
Geschäftsfüh- 
rung der  
Regional-
konferenz 
Ausbau der adressatenorientierten 
Vernetzung der Hilfen anhand eines 
konkreten Projektes  
- z.B. zum Thema „Qualifizierungs- 
angebote“ für ein selbstständige- 
res Wohnen  
 
Regionalkonferenz, KatHO Geschäftsfüh- 
rung der  
Regional-
konferenz

84  
Regelmäßige Information der Regio- 
nalkonferenz über die Arbeit der KIB 
 
Behindertenbeauftragte; Mit- 
glied für die Gruppe der Men- 
schen mit geistiger Behinde- 
rung in der KIB 
Behinderten- 
beauftragte 
Jährlicher Bericht der Regionalkonfe- 
renz in der KIB (möglichst in der jähr- 
lichen Sitzung mit den Vereinen und 
Verbänden) 
 
Mitglied für die Gruppe der 
Menschen mit geistiger Behin- 
derung in der KIB und weiteres 
Mitglied der Regionalkonferenz 
Mitglied für die 
Gruppe der 
Menschen mit 
geistiger Be- 
hinderung in 
der Regional- 
konferenz

85  
5. Zusammenfassung in leichter Sprache  
 
 
Was soll getan werden, damit Menschen mit  
Lernschwierigkeiten in Münster gut leben können? 
 
  
Worum geht es?   
 
Menschen mit Lernschwierigkeiten sind Bürgerinnen und 
Bürger von Münster.  
Sie sollen in Münster gut leben können.  
Sie sollen selbst bestimmen können, wie sie leben 
möchten.  
Und sie sollen alle Hilfen bekommen, die sie brauchen.  
 
Alle Menschen sollen in Münster gut zusammen leben 
können, zum Beispiel: 
- junge und alte Menschen 
- behinderte und nicht behinderte Menschen.  
 
Keiner soll ausgeschlossen werden! 
 
Viele Menschen arbeiten dafür, dass Menschen mit 
Lernschwierigkeiten in unserer Stadt gut leben können. 
Zum Beispiel  
- WIM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in 
Münster).  
- Eltern und Angehörige 
 
Aber auch andere Stellen. Dazu gehören: 
 
 -Alexianer-Krankenhaus 
- Lebenshilfe 
- Haus vom Guten Hirten 
- Stift Tilbeck 
- Westfalenfleiß,  
- Wohnverbund des Landschaftsverbandes 
  Westfalen-Lippe  
- Bethel 
- die Stadt Münster 
- der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. 
 
Sie arbeiten in der Regional-Konferenz zusammen.

86  
Doris Rüter, die Behindertenbeauftragte der Stadt  
Münster, hat einen Bericht geschrieben.  
Zusammen mit der Regional-Konferenz. 
 
 
In dem Bericht steht, was in Münster in den nächsten 
Jahren getan werden soll.  
Damit Menschen mit Lernschwierigkeiten richtig gut in 
Münster leben können. 
 
Der Bericht hat mehrere Teile.  
Zum Beispiel  
 
/head2right Wohnen 
/head2right Arbeiten 
/head2right Freizeit 
/head2right Beratung 
/head2right Gesundheit  
 
Am Anfang von jedem Teil steht ein Satz von Menschen 
mit Lernschwierigkeiten.  
Es sind Sätze aus der Tagung im  Stadtweinhaus 2006. 
Aus den „Stadt-Teil-Heften“. 
Bei der Tagung haben Menschen mit  
Lernschwierigkeiten gesagt, was ihnen in den Stadt-
Teilen gut und nicht so gut gefällt.  
Sie haben „Stadt-Teil-Hefte“ geschrieben. 
 
Am Ende jedes Teils steht, was besser gemacht werden 
kann. Und was dafür besonders wichtig ist.

87  
Was besonders wichtig ist 
 
 
1. Inklusion 
 
Inklusion bedeutet: 
 
/head2right Jeder von uns ist Bürger der Stadt Münster. 
 
/head2right Jeder ist mittendrin in der Gesellschaft. 
 
Es soll darauf geachtet werden, dass Menschen mit 
Lernschwierigkeiten überall mitmachen können.  
Zum Beispiel im Sportverein in dem Stadt-Teil, in dem 
sie wohnen. 
 
 
 
2. Kinder, Familien 
 
Behinderte Kinder sollen zusammen mit  
nicht behinderten Kindern spielen,  
in den Kindergarten und zur Schule gehen können.    
 
Familien mit einem behinderten Kind brauchen  
manchmal Hilfe.  
Dann sollen sie sie auch bekommen.    
 
 
 
3. Wohnen 
 
Menschen mit Lernschwierigkeiten entscheiden selbst, 
wo, mit wem und wie sie leben möchten.  
Zum Beispiel in einer eigenen Wohnung oder im  
Wohnheim.  
 
 
Auch, wenn jemand sehr schwer behindert ist, soll er in 
einer eigenen Wohnung leben können.  
Wenn er es möchte.  
Er soll die Unterstützung bekommen, die er braucht.

88  
4. Arbeit 
 
Arbeit ist für jeden Menschen wichtig.  
Es soll für jeden eine passende Arbeit geben. 
Zum Beispiel in der Werkstatt.  
Es soll aber auch in Betrieben Arbeitsplätze für  
Menschen mit Lernschwierigkeiten geben. 
 
 
 
 
5. Freizeit 
 
Menschen mit Lernschwierigkeiten können genauso wie 
nicht behinderte Menschen in einen Sportverein gehen. 
Oder einen Kurs oder eine Ausstellung besuchen. 
 
 
 
6. Beratung 
 
In Münster gibt es viele Menschen, die Menschen mit 
Lernschwierigkeiten helfen.  
Zum Beispiel die Mitarbeiter in den Wohnheimen und in 
den Werkstätten.  
Es fehlt aber eine Stelle, die nur für die Beratung von 
Menschen mit Lernschwierigkeiten da ist. 
Die Regional-Konferenz möchte, dass es in Münster eine 
Beratungs-Stelle für Menschen mit Lernschwierigkeiten 
gibt. 
 
Der Berater (oder die Beraterin) soll  
 
/head2right alle Hilfen kennen, die es in Münster gibt  
/head2right helfen, dass man selbst herausfinden kann, wie 
man leben möchte. Und was man dafür braucht.   
 
Nach der Beratung kann man wählen, von wem man die 
Hilfe bekommen möchte.

89  
7. Gesundheit 
 
Wenn Menschen mit Behinderung krank werden, sollen 
sie gut versorgt werden.  
Dafür ist es wichtig, dass die Ärzte sich gut auskennen. 
Sie sollen auch Zeit für den kranken Menschen haben. 
 
 
 
 
8. Verschiedene Menschen – andere Hilfen 
 
Männer und Frauen haben manchmal unterschiedliche 
Wünsche.  
So wünschen sich zum Beispiel einige  
Frauen, dass ihnen eine Frau hilft und kein Mann.  
Darauf soll geachtet werden. 
 
 
Wenn Menschen mit einer Behinderung aus anderen 
Ländern nach Deutschland kommen, haben sie es oft 
sehr schwer.  
Sie müssen erst Deutsch lernen.  
Und sie müssen kennenlernen, wie behinderte  
Menschen bei uns leben.  
Sie sollen gut unterstützt werden. 
 
Manchmal haben Menschen mit Lernschwierigkeiten  
eine Körperbehinderung oder eine Krankheit.  
Dann brauchen sie sehr viel Hilfe.  
Menschen mit einer schweren Behinderung sollen nicht  
ausgeschlossen werden. 
 
 
 
Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten 
alt werden, sollen sie in ihrer vertrauten Umgebung  
leben können. Zusammen mit anderen alten Menschen. 
 
   
 
Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten Kinder  
bekommen, sollen sie für sich und ihre Kinder Hilfen  
bekommen.

90  
 
9. Leichte Sprache 
 
Jeder Mensch kann leichte Sprache  
besser verstehen.  
Leichte Sprache ist  besonders wichtig 
für Menschen mit Lernschwierigkeiten. 
 
In Münster soll es mehr Informationen in leichter  
Sprache geben. 
 
 
 
 
10. WIM  
      Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten 
      in Münster 
  
 
 
Behinderte Menschen sollen gefragt werden, was sie 
brauchen.  
Wenn etwas Neues geplant wird, sollen sie vorher ge- 
fragt werden.   
 
Es ist gut, dass es die WIM gibt.  
Behinderte Menschen sollen auch in anderen Sitzungen 
sagen können, was ihnen wichtig ist.  
Zum Beispiel in der Regional-Konferenz.  
 
 
 
11. Zusammenarbeit  
 
Alle, die in Münster für und mit behinderten Menschen 
arbeiten, sollen auch weiter gut zusammenarbeiten.  
 
 
 
Zusammen kann man mehr für behinderte Menschen 
erreichen!

91  
Wenn man mehr wissen möchte 
 
 
Wer Fragen zu dem Bericht hat oder noch mehr wissen 
möchte, kann sich melden bei: 
 
 
Doris Rüter      
 
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster 
 
 
0251/492-5027   
   
Hafenstraße 8, 48153 Münster

92  
6. Anhang  
 
Verzeichnis der Abkürzungen 
 
AG Gesundheit Arbeitsgruppe Gesundheit der Regional konferenz 
 
AG Wohnen Arbeitsgruppe Wohnen der Regionalkonferen z 
 
AG Inklusion Arbeitsgruppe Inklusion der Regionalko nferenz 
 
ESPA Evangelische Sozialpädagogische Ausbildungsstä tte 
Münster gGmbH  
 
IH-NRW  Forschungsprojekt „Selbständiges Wohnen beh inderter 
Menschen – Individuelle Hilfen aus einer Hand“ - wissen- 
schaftliche Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlage- 
rung beim Ambulant Betreuten Wohnen  
 
KatHO  Katholische Hochschule NRW, Abteilung Münste r  
 
KIB  Kommission zur Förderung der Integration von M enschen 
mit Behinderungen  
   
  (Gremium des Rates der Stadt Münster)  
 
LWL  Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
 
Regionalkonferenz  Regionalkonferenz zur Weiterentw icklung der Lebenswel- 
ten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster 
 
 (Fachgremium zum Austausch und zur Zusammenarbeit 
zu Themen, die die Lebenswelten von Menschen mit geis- 
tiger Behinderung betreffen; Mitglieder siehe Anlage;  
Erläuterungen siehe Kapitel 3.11) 
 
SGB  Sozialgesetzbuch 
 
Vertreterkonferenz bis September 2008 Bezeichnung v on WIM 
 
WIM Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster  
 (Interessenvertretung der Menschen mit geistiger B ehin- 
derung in Münster, vgl. Kapitel 3.10) 
 
ZPE Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Die nste der 
Universität Siegen 
  
(wissenschaftliche Begleitung der Zuständigkeitsverlage- 
rung beim Ambulant Betreuten Wohnen; vgl. Kapitel 1.1)

Mitgliederliste der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten  
von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster 
 
Stand: 24.10.2008 
 
 
 
Einrichtung Name Anschrift Tel. Fax E-Mail 
Agentur für Ar beit 
Münster  
Gerd Böhm Postfach 11 66 
48135 Münster 
6 98-4 22 6 98-1 11 gerd.boehm@arbeitsagentur.de 
Agentur für Ar beit 
Münster  
Reiner Schulz Postfach 11 66 
48135 Münster 
6 98-1 93 
 
6 98-91 11 93 
 
 
reiner.schulz@arbeitsagentur.de 
Alexianer  
Krankenhaus 
(Wohnbereich) 
Arno Fuhrmann 
(Leitung Wohnbe- 
reich) 
Claudia Bergmann 
Alexianerweg 9 
48163 Münster 
0 25 01/ 
9 66-2 03 40 
0 25 01/ 
9 66-2 03 72 
a.fuhrmann@alexianer.de 
c.bergmann@alexianer.de 
Alexianer  
Werkstätten 
Christian Schlich
ting 
Werner Lensing 
Alexianerweg 49 
48163 Münster 
0 25 01/ 
9 66-2 52 01 
0 25 01/ 
9 66-2 52 76 
0 25 01/ 
9 66-2 52 29 
ch.schlichting@alexianer.de 
w.lensing@alexianer.de 
Ambulante  
Dienste e.V. 
Birgit Edler 
Bernhard Poggen- 
borg 
Bohlweg 10 
48147 Münster  
13 30 10 13 30-1 20 buero@ambulante-dienste-
muenster.de 
Anna-
Katharinenstift 
Karthaus 
Außenwohn-
gruppe 
Claudia Nies 
(Gruppenleiterin 
AWG) 
Heimleiter: Manfred 
Lechtenberg 
Westfalenstraße 217 
 
48165 Münster 
 
Weddern 14 
48249 Dülmen 
0 25 01/5 94-3 30 
 
 
 
0 25 94/9 68-1 00 
 
0 25 01/ 
5 94-3 12 
 
0 25 94/ 
9 68-3 13 
claudia.nies@akstift.de 
 
 
manfred.lechtenberg@akstift.de 
 
Arbeiterwohlfahrt 
Betreuungsverein 
Margret Euler Studtstraße 8 
48149 Münster  
 
 
2 70 47 11 2 70 47 27 
 
betreuungsverein@awo-ms-st.de

94  
Autismusambulanz 
der Kinder- und 
Jugendpsychiatrie 
der Uniklinik 
Münster 
 
 
Schmeddingstraße 
50 
48149 Münster  
83-5 66 73 83-5 22 75 kipsych@mednet.uni-
muenster.de 
Autismus-
Therapiezentrum 
DRK Münster 
Anette Assmann DRK Münster  
Kreisverband 
Zumsandestraße  
25-27 
48145 Münster  
37 88-61, -64 37 88-55 autismus@drk-muenster.de 
Betreuungsverein 
des Diakonischen 
Werkes 
 
 
Hörsterplatz 2b 
48147 Münster 
4 90 15 26 4 90 15 30 Betreuungsverein@diakonie-
muenster.de 
 
Diakonisches Werk 
Westfalen  
Frau Goedicke 
(Fachreferentin) 
Friesenring 32 
48147 Münster  
27 09-3 50 27 09-5 37 goedicke@dw-westfalen.de 
Caritasverband 
Emsdetten-Greven 
 
Beratungsstelle für 
Menschen mit 
Hörschädigung 
Bärbel Meyer Bachstraße 15 
48282 Emsdetten 
0 25 72/1 57- 0 
(zentral) 
Durchwahl:  
1 57-23 
02572/15771 
. 
 
cv.emsd-greven-meyer@ 
t-online.de 
Ev. Familienbil- 
dungsstätte 
Jeannette Thier Friedrichstraße 10 
48145 Münster  
48 16 78-0 48 16 78-9 thier@ev-fabi-ms.de 
Ev. Kinder- und 
Jugendhäuser 
Im Blaukreuzwäld- 
chen 
 
 
Am Blaukreuzwäld- 
chen 33 
48167 Münster  
9 61 40-0 9 61 40-40 kinder@diakonie-muenster.de 
Ev. Sozialpäd. 
Ausbildungsstätte 
e. V.  
(ESPA) 
Lutz G. Böhm 
Dr. Jens Clausen 
Coerdestraße 58 
48147 Münster  
20 92 60 
20 92 61  
privat: 27 43 58 
oder 29 74 47 
20 93 01 
privat:  
29 74 47 
espa.bk@muenster.de 
jjclausen@web.de 
St. Franziskus-
Hospital (Das Netz)
 
Dr. Ute Hoffmann Hohenzollernring 72 
48145 Münster 
9 35-39 26 9 35-40 73 Marlies.schraeer@sfh-
muenster.de

95  
Haus vom Guten 
Hirten 
Stefan Schrade Mauritz-Lindenweg 
61 
48145 Münster  
37 87 -4 11 37 87 -1 39 Wohnheim@guterhirte.de 
Schrade@guterhirte.de 
Heinrich-Piep- 
meyer-Haus 
Sybille Zacharias Hüfferstraße 41 
48149 Münster  
9 81 02-0 9 81 02 31 Kindertagesstaette@heinrich-
piepmeyer-haus.de 
Katholische Hoch- 
schule NRW 
(KatHO NRW), 
Abteilung Münster 
Prof. Dr. phil.  
Greving) 
Prof. Dr.  
Sabine Schäper 
Prof. Dr. Friedrich 
Dieckmann 
Verena Springmann
 
Piusallee 87 
48147 Münster  
4 17 67 31 
 
 
 
 
4 17 67 48 
4 17 67 52 h.greving@katho-nrw.de 
s-schaeper@katho-nrw.de 
f.dieckmann@katho-nrw.de 
v.springmann@katho-nrw.de 
 
 
Kinderheim  
St. Mauritz 
Klemens Richters 
Barbara Lehnerts 
Mauritz-Lindenweg 
56 
48145 Münster  
1 33 04-0 1 33 04-96 richters@st-mauritz.de 
lehnerts@st-mauritz.de 
info@st-mauritz.de (Adresse für 
E-Mail-Verteiler) 
Kindergarten 
„Die Arche“ 
Monika Lehr Diesterwegstraße 78 
 
48159 Münster  
21 43 11 2 65 20 30 Lehr@bistum-muenster.de 
Kinderheilstätte 
Nordkirchen 
Franz-Josef   
Baumann 
Mauritiusplatz 6 
59394 Nordkirchen 
0 25 96/5 83 03 02596/5 83 
11 
baumann@kinderheilstaette.de 
LAG SB NRW e.V. Dr. Willibert Strunz Neubrückenstraße  
12 - 14 
48147 Münster  
4 34-00 51 90 51 Annette.schlatholt@lag-
selbsthilfe-nrw.de 
Lebenshilfe für 
Menschen mit 
geistiger  
Behinderung, 
Ortsvereinigung 
Münster e.V.   
(im Folgenden Le- 
benshilfe Münster) 
Doris Langenkamp 
(Vorsitzende) 
Dr. Ursula Hoppe 
 
Sabine Drevin 
(Geschäftsführerin) 
Birgit Honsel-
Ackermann 
Windthorststraße 7 
48143 Münster  
5 39 06- 0 
 
 
 
5 39 06 12 
 
 
5 39 06 31 
 
5 39 06 20 Vorstand@lebenshilfe-
muenster.de 
hoppe-muenster@t-online.de 
 
sabine.drevin@lebenshilfe-
muenster.de 
birgit.honsel-
ackermann@lebenshilfe-
muenster.de

96  
Lebenshilfe  
Münster 
Betreuungsverein 
Brigitte Jost Berliner Platz 22 
48143 Münster 
29 49 52 5 20 94 51 betreuungsverein@lebenshilfe-
muenster.de 
Lebenshilfe  
Münster 
Wohnnest für  
Kinder und  
Jugendliche mit  
Behinderungen 
Ulrich Röttgering Dauvemühle 1 - 9 
48159 Münster  
92 43 98-0 92 43 98-5 wohnnest@lebenshilfe-
muenster.de 
Lebenshilfe  
Münster 
Wohnheim  
Edelbach 
Ute Kubitza Allensteiner Straße 
48 
48157 Münster  
1 61 38-0 1 61 38-28 wg-haus-edelbach@lebenshilfe-
muenster.de 
LWL - 
Behindertenhilfe 
Westfalen 
Renate Siegert 
Andrea  Rose 
48133 Münster  5 91-32 41 
5 91-43 30 
 
5 91-67 25 renate.siegert@lwl.org 
andrea.rose@lwl.org 
LWL -  
Förderschule 
Förderschwer- 
punkt körperliche 
und motorische 
Entwicklung 
Regenbogenschu- 
le 
Helmut Hamsen Bröderichweg 43 
48149 Münster  
21 05-181 
 
 
21 05-2 69 
 
regenbog@lwl.org 
LWL -  
Integrationssamt 
Gisela Lamberty-
Overbeck 
48133 Münster  5 91-32 00 
 
5 91-59 98 Gisela.Lamberty-
Overbeck@lwl.org 
LWL.-  
Wohnverbund  
Ilona Zygowski-
Sedino 
Annette Manglus  
Friedrich-Wilhelm-
Weber-Straße 30 
48147 Münster  
5 91-52 64 
5 91-62 16 
5 91-51 54 Ilona.Zygowski-Sedino@wkp-
lwl.org 
a.manglus@wkp-lwl.org 
LWL.- Klinik für 
Psychiatrie und 
Psychotherapie 
Beate Kreienkamp / 
Hermann Terstegge 
 
Friedrich-Wilhelm-
Weber-Straße 30 
48147 Münster  
5 91-48 74 
5 91-48 90 
5 91-02 (Pforte) 
5 91-50 87 
5 91-48 72 
b.kreienkamp@wkp-lwl.org 
h.terstegge@wkp-lwl.org

97  
Papst-Johannes-
Schule 
Bischöfliche  
Förderschule für 
geistige  
Entwicklung 
Godehard Fries 
 
Marianne Stein- 
mann 
Diesterwegstraße 80 
 
48159 Münster  
9 21 05 20 9 21 05 17 papst-johannes-so@bistum-
muenster.de 
steinmann@bistum-muenster.de 
SKM 
Katholischer  
Verein für soziale 
Dienste e.V. 
Agnes Temminghoff 
 Kinderhauser Straße 
63 
48151 Münster  
6 20 33 67 6 20 33 31 
 
 
temminghoff@skm-muenster.de 
Sozialpädiatri- 
sches Zentrum 
UWK 
Wilhelm Müller Albert-Schweitzer-
Straße 33 
48149 Münster  
83-4 85 18 83-4 77 35 Wihelm.mueller@ukmuenster.de 
Stadt Münster 
Gesundheitsamt 
Psychiatriekoordi- 
nator 
Dr. Eckhard Gollmer 
 Postfach 59 09 
48127 Münster  
4 92-53 50 4 92-79 28 gollmere@stadt-muenster.de 
Stadt Münster  
Vorsitzende der 
Kommission zur 
Förderung der In- 
tegration von  
Menschen mit Be- 
hinderungen  
(KIB) 
Marianne Koch Geschäftsstelle: 
 
Stadt Münster 
c/o Doris Rüter 
48127 Münster  
4 92-50 27 4 92-79 01 mkoch@untertitel.de 
Stadt Münster  
Schulamt 
Klemens Löchte 48127 Münster  4 92-40 06 4 92-75 96 lo echtek@stadt-muenster.de 
Stadt Münster  
Sozialamt 
Behinderten-
beauftragte 
Doris Rüter 
 
48127 Münster  
 
Dienstgebäude: 
Hafenstraße 8,  
48153 Münster 
4 92-50 27 4 92-79 01 rueterd@stadt-muenster.de

98  
Stadt Münster  
Gesundheitsamt, 
Beratungsstelle für 
Entwicklungs-
fragen im Kindes- 
und Jugendalter 
Gabriele Aretz Stolbergstraße 2a 
48147 Münster  
4 92-54 12 4 92-79 35 
4 92-79 36 
Aretzg@stadt-muenster.de 
Volkshochschule 
Münster  
Gabriele Liedmeyer 
 Aegidiimarkt 3 
48143 Münster  
4 92-43 31 4 92-77 25 liedmeyer@stadt-muenster.de 
Stift Tilbeck GmbH  
Leitung Pädagogik 
und Förderung 
Ruth Meyerink 
 
 
Tilbeck 2 
48329 Havixbeck 
0 25 07/9 81-3 90 
 0 25 07/ 
9 81-7 90 
meyerink@stift-tilbeck.de 
 
Stift Tilbeck –  
Ludgerushaus 
Maria Albrecht Fliednerstraße 27 
48149 Münster  
8 49 48 10 8 49 48 20 albrecht@stift-tilbeck.de 
Stift Tilbeck GmbH  
Leitung Familien- 
unterstützende 
Dienste 
Monika Breede  Büro in Münster: 
Josefstraße 2 
48151 Münster 
Mobil: 
0171/3 56 94 60 
 breede.m@stift-tilbeck.de 
Stift Tilbeck GmbH  
Leitung Ambulante 
Dienste   
Ute Gerlach-Wienke  Tilbeck 2 
48329 Havixbeck 
02507/9 81 822 0 25 07/ 
9 81-7 90 
gerlach-wienke@stift-tilbeck.de 
Von Bodel-
schwinghsche An- 
stalten Bethel 
Stiftungsbereich 
Behindertenhilfe 
Region Westfalen 
Detlef Hülsmann Pavenstädter Weg 
13 
33334 Gütersloh 
05241/2 11 29 72 
 
Mobil 
0160/96 38 57 30 
 
05241/2 11 
29 75. 
 
detlef.huelsmann@bethel.de 
Westfalenfleiß 
GmbH, Arbeiten 
und Wohnen  
(im Folgenden: 
Westfalenfleiß 
GmbH) 
Karl-Heinz Garbe  
 
Gerda Fockenbrock 
 
 
(Geschäftsführung) 
Kesslerweg 38 - 42 
48155 Münster 
6 18 00 20 
 
6 18 00-45 
6 18 00-55 karlheinz.garbe@  
westfalenfleiss.de  
gerda.fockenbrock@ 
westfalenfleiss.de

99  
Westfalenfleiß 
GmbH 
Sozialdienst der 
Werkstatt 
Wilhelma Dillenbur- 
ger 
Kesslerweg 38-42 
48155 Münster 
6 18 00-11 6 18 00- 
70 11 
wilhelma.dillenburger@ 
westfalenfleiss.de 
Westfalenfleiß 
GmbH  
Haus Gremmen- 
dorf 
Richard Kretsch- 
mann 
Münnichweg 75-79 
48167 Münster  
9 61 00-7 71 9 61 00-7 72 richard.kretschmann@  
westfalenfleiss.de 
Westfalenfleiß 
GmbH 
Wohnstätte Telgte 
Marija Olbrich Von-Siemens-
Straße 
18 b 
49291 Telgte 
0 25 04/93 02 12 0 25 04/ 
93 02 20 
marija.olbrich@westfalenfleiss.de 
 
Westfalenfleiß 
GmbH  
Wohnstätte  
Gut Kinderhaus 
Petra Schlingmann Am Max-Klemens-
Kanal 19 
48159 Münster  
9 21 03-12 9 21 03-15 petra.schlingmann@  
westfalenfleiss.de 
Westfalenfleiß 
GmbH 
Haus Wolbeck 
Bert Sperling Am Wigbold 6 
48167 Münster  
0 25 06/ 
83 02-6 00 
01 70/4 42 84 84 
0 25 06/ 
83 02- 6 01 
bert.sperling@westfalenfleiss.de 
Westfälische  
Pflegefamilien VSE 
e.V. 
Cathrin Schipp An der Meerwiese 23 
 
48157 Münster  
9 81-4 17 9 81-4 19 fab@vse-nrw.de 
ZPE der  
Uni Siegen 
Timo Wissel Adolf-Reichwein-
Straße 2 
57068 Siegen 
02 71/7 40-22 75 02 71/ 
7 40-22 28 
timo.wissel@zpe.uni-siegen.de

Beratungsverlauf (6)

18.11.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2008 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2008 Sitzung
TOP 2.4 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (40)

  • Hafenstraße 8
  • Westfalenstraße 217
  • Coerdestraße 58
  • Piusallee 87
  • Windthorststraße 7
  • Diesterwegstraße 80
  • Josefstraße 2
  • Alexianerweg 9
  • Bohlweg 10
  • Hörsterplatz 2b
  • Friesenring 32
  • Kesslerweg 38
  • Münnichweg 75
  • Am Wigbold 6
  • An der Meerwiese 23
  • Schmeddingstraße 50
  • Friedrichstraße 10
  • Hohenzollernring 72
  • Mauritz-Lindenweg 61
  • Neubrückenstraße 12
  • Allensteiner Straße 48
  • Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße 30
  • Kinderhauser Straße 63
  • Albert-Schweitzer-Straße 33
  • Am Max-Klemens-Kanal 19
  • Adolf-Reichwein-Straße 2
  • Zumsandestraße 25
  • Berliner Platz 22
  • Stolbergstraße 2a
  • Fliednerstraße 27
  • Studtstraße 8
  • Hüfferstraße 41
  • Bröderichweg 43
  • Aegidiimarkt 3
  • Kinderhaus
  • Bachstraße 15
  • Langenkamp
  • Dauvemühle 1
  • Edelbach
  • Nerzweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0900/2008
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37