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V/0302/2011

Hilfe zur Pflege - Pflegefachkraft im Sozialen Fachdienst Senioren und Pflege

Vorlagen 26.05.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 37

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

17172 Zeichen

V/0302/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hilfe zur Pflege - Pflegefachkraft im Sozialen Fachdienst Senioren und Pflege 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2011 Kommunale Seniorenvertretung Anhörung 
05.07.2011 Kommission z. Förderung d. Inklusion v. Menschen mit Behinderungen Vorberatung 
05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. den Einsatz einer Pflegefachkraft gesamtstädtisch dauerhaft zu sichern, um das Prinzip 
„ambulant vor stationär“ wirksam weiter zu verfolgen sowie den erreichten Standard in der 
Steuerung der Hilfen zur Pflege zu erhalten und zu optimieren. 
 
2. Dafür wird zum 01.01.2012 im Teilergebnisplan 0503 „Sicherung besonderer sozialer Be-
darfe“ 1,00 Planstelle EGr. 10 eingerichtet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Dauerhaft fallen Personalaufwendungen an, die durch Einsparungen bei den Hilfen zur Pflege 
mehr als kompensiert werden. 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung  Betrag 
2012 ff. 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503     
Zeile 11 Personalaufwendungen Pflegefachkraft 63.580 €  
Vorlagen-Nr.: 
V/0302/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwering 
Ruf: 
492 50 02 
E-Mail: 
SchweringMaria@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0302/2011 
Begründung: 
1. Anlass 
 
Mit der Vorlage V/0200/2009 hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung am 
09.06.2009 entschieden, dem Grundsatz „ambulant vor stationär„ durch eine verbesserte Steue-
rung der Hilfen zur Pflege Rechnung zu tragen. Hierbei sollen die Gewährleistung der Versor-
gungskontinuität nach einem stationären Krankenhausaufenthalt sowie die Rückkehr in die eigene 
Häuslichkeit im Vordergrund stehen.  Des Weit eren wurde beschlossen, im Sozialamt ab dem 
01.01.2010 eine Pflegefachkraft haushaltsneutral einzustellen und im Jahr 2011 einen Erfahrungs-
bericht vorzulegen.   
Den Inhalten der Vorlage vorausgegangen war eine Empfehlung der Gemeindeprüfanstalt NW, die 
zur Stärkung der ambulanten Pflege und zur Vermeidung von stationärer Pflege den Einsatz einer 
Pflegefachkraft empfohlen hatte. Mit dem Einsatz einer Pflegefachkraft wurden in der Vorlage die 
Personalkosten in Höhe von 58.390 € kalkuliert, die durch die Einsparungen in der Hilfe zur Pflege 
refinanziert werden sollten.   
Ebenso spricht sich ein Bürger in der Anregung Nr. K-017c-2010 zum Haushalt bzw. zum Konsoli-
dierungskonzept der Stadt Münster dafür aus, dass bei der Pflegeheimversorgung ein großes 
Sparpotenzial besteht und durch die Überprüfung der Heimnotwendigkeit sowie einem gezielten 
Fallmanagement, einem verfrühten Heimeinzug gegenzusteuern ist.  
 
2. Aktuelle Situation 
 
Bei der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII besteht ein grundsätzlicher Vorrang ambulanter vor 
stationärer Hilfe. In Münster stellt sich die Infrastruktur an ambulanten und wohnortnahen Angebo-
ten gut ausdifferenziert dar, so dass eine angemessene ambulante Versorgung sicher gestellt ist. 
 
Nach wie vor entspricht die Versorgung in der häuslichen Umgebung dem Wunsch der meisten 
Pflegebedürftigen. Oft sind aber die vielfältigen Möglichkeiten der häuslichen Pflege und Unterstüt-
zungsangebote nicht ausreichend bekannt oder in ihrer Umsetzbarkeit, insbesondere bei den An-
gehörigen, nur schwer vorstellbar. Dies hat zur Folge, dass Angehörige eine stationäre Pflege initi-
ieren. Dabei werden sie häufig von Ärzten innerhalb und außerhalb von Krankenhäusern sowie 
den Krankenhaussozialdiensten nicht ausreichend über die Möglichkeiten der ambulanten Pflege 
informiert.. 
 
Hier muss eine frühzeitige, gezielte Beratung und Hilfeplanung einsetzen, die den Verbleib der 
Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht und den Angehörigen ein weitgehendes 
Sicherheitsgefühl  vermittelt.  
 
 
3. Einsatz der Pflegefachkraft 
 
Zum 01.01.2010 ist eine Pflegefachkraft im Sozialamt, in der Fachstelle „Sozialer Fachdienst Seni-
oren und Pflege“ befristet eingestellt worden.  
 
3.1 Aufgaben der Pflegefachkraft 
 
Im Rahmen eines Fallmanagements berät die Fachkraft vor Ort und dort überwiegend in der Woh-
nung der Pflegebedürftigen/des Pflegebedürftigen, aber ebenso im Krankenhaus, in der Kurzzeit-
pflege, in stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen oder anderen pflegerischen Einrich-
tungen.  
 
Das Aufgabengebiet der Pflegefachkraft umfasst die Pflegebedarfsfeststellung in komplexen Pfle-
gesituationen, die Prüfung der Heimnotwendigkeit bei Personen im SGB XII-Bezug bzw. denen,

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V/0302/2011 
die absehbar SGB XII Leistungen erhalten werden und die damit verbundene Durchführung eines 
Überleitungsmanagements nach einem Krankenhausaufenthalt. 
 
 
3.1.1 Pflegebedarfsfeststellung in komplexen Pflegesituationen 
 
Im Sozialen Fachdienst Senioren und Pflege übernehmen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbei-
ter das Fallmanagement bei sich abzeichnenden bzw. bestehenden SGB-XII-Fällen die Pflegebe-
darfsfeststellung, die als Grundlage für die sozialhilferechtliche Entscheidung dient.   
Der Fachdienst trifft bei seiner täglichen Arbeit auf multiple Problemlagen, bei denen die Zusam-
menarbeit mit anderen Diensten zielführend ist. Neben den verschiedenen sozialen Problemkons-
tellationen treffen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auf komplexe Pflegesituationen, die 
einer pflegerisch/medizinischen Einschätzung bedürfen. Hier wird die fachliche Unterstützung der 
Pflegefachkraft in die Fallarbeit einbezogen.   
Die Kriterien für die Einbindung der Pflegefachkraft sind vielfältig, insbesondere bei ambulanten 
Pflegesituationen mit einer hohen Versorgungsdichte wird die Fachlichkeit der Pflegefachkraft hin-
zu gezogen.  
 
3.1.2 Prüfung der Heimnotwendigkeit/Überleitungsmanagement  
 
Das Sozialamt prüft vor jeder Heimaufnahme eines Leistungsberechtigten die Erforderlichkeit der 
stationären Pflege. Bislang wurde diese Prüfung im Rahmen der ‚Richtlinien für das Verfahren zur 
Feststellung einer Heimbetreuungsbedürftigkeit’ vorgenommen. Zum 01.01.2010 wurden diese 
Richtlinien zugunsten eines neuen und pragmatisch ausgerichteten Verfahrens ausgesetzt:  
Danach wird das Ziel verfolgt, dem Betroffenen / der Betroffenen die größtmöglichen Chancen 
einzuräumen, ein selbstbestimmtes und so weit wie möglich selbständiges Leben zu führen. Dem 
geht ein Umdenken voraus, das sich vom Kategorisieren in Pflegestufen löst und das Vorliegen 
einer Pflegestufe nicht mit dem „selbstverständlichen Eintritt“ in eine stationäre Pflegeeinrichtung 
gleichsetzt.  
Die Prüfung der Heimbetreuungsbedürftigkeit wurde ab dem 01.01.2010 grundständig in den Auf-
gabenbereich der Fallmanager/innen im Sozialen Fachdienst Senioren und Pflege übertragen.  
Darüber hinaus wird der Übergang vom Krankenhaus in die Häuslichkeit der Pflegebedürftigen 
oder in anschließende teilstationäre Pflegeangebote konkretisiert. Gerade nach einem Kranken-
hausaufenthalt muss eine Versorgungskontinuität gewährleistet sein, die den Pflegebedürftigen 
und seinen Angehörigen größtmögliche Sicherheit bietet. Die Pflegefachkraft nimmt frühzeitig, so-
mit bereits im Krankenhaus, Kontakt zum Pflegebedürftigen (und ggf. dessen Angehörigen), dem 
Krankenhaussozialdienst, den Krankenhausärzten, dem Hausarzt und ggf. tätigen ambulanten 
Pflegediensten auf. Die Pflegefachkraft macht sich ein ganzheitliches Bild zur Situation des Pfle-
gedürftigen und seiner aktuellen Umgebung.  
Das Arbeitsfeld der Pflegefachkraft im stationären Rahmen bezieht sich nicht nur auf die Begut-
achtung der Heimbedürftigkeit sondern auch auf die Prüfung, ob die jeweilige pflegerische Versor-
gung in stationären Einrichtungen mit dem aktuellen pflegerischen Bedarf übereinstimmt. Hier ist 
auch zu bewerten, ob der Verbleib in speziellen pflegerischen Bereichen oder eine Höherstufung 
angezeigt ist.  
 
4. Umsetzung der Aufgaben  
 
Mit den Krankenhaussozialdiensten wurde die Arbeitsabsprache getroffen, dass bei Personen, die 
nach Einschätzung des Krankenhaussozialdienstes einer stationären Pflege bedürfen, unverzüg-
lich Kontakt zur Pflegefachkraft aufgenommen wird. Hintergrund ist hierbei, dass die Pflegefach-
kraft frühzeitig die pflegebedürftige Person und ihr Umfeld kennenlernt und weder von Seiten des 
Krankenhaussozialdienstes noch von Seiten der Angehörigen voreilig Fakten geschaffen werden.

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Die Aufgaben der Pflegefachkraft überschneiden sich nicht mit denen der Sozialarbeiterinnen und 
Sozialarbeiter im Sozialen Fachdienst sondern ergänzen sich sinnvoll.  
 
4. 1 Aufgabe: Pflegebedarfsfeststellung in komplexen Pflegesituationen 
 
Bei der Begutachtung komplexer bzw. spezifischer Pflegesituationen entscheidet zunächst der 
zuständige sozialarbeiterische Mitarbeiter über  die Inanspruchnahme pflegefachlicher Kompeten-
zen durch die Pflegefachkraft. Diese wird je nach Fallkonstellation für einen klärenden Hausbesuch 
oder ein klärendes Gespräch eingebunden und gibt dem Fallmanager anschließend schriftlich sei-
ne fachliche Bewertung ab.  
 
Je nach Sachlage wird der Fall für die Zeit der Abklärung und für die Implementierung pflegeri-
scher Hilfen kurzfristig an die Pflegefachkraft übergeben. Darüber hinaus werden Einzelfälle in 
Team- und Fallbesprechungen vorgestellt um mit einer pflegefachlichen Beurteilung die Betreuung 
und Beratung durch die sozialarbeiterischen Mitarbeiter/innen fortführen zu können.  
 
4.2  Aufgabe: Prüfung der Heimnotwendigkeit/Überleitungsmanagement 
In einem ersten Schritt wurde die Pflegefachkraft ab 01.03.2010 für alle neuen Fälle zuständig, die 
aus dem St. Franziskus-Hospital, Münster, dem  Evangelisches Krankenhaus Johannisstift, Müns-
ter, sowie aus der Klinik für geriatrische Rehabilitation in Telgte entlassen werden sollten. Die 
Auswahl dieser Häuser beruht zum einen darauf, dass das Evangelische Krankenhaus Johannis-
stift sowie die Klinik für geriatrische Rehabilitation mit der jeweiligen geriatrischen Ausrichtung viele 
pflege- und hilfsbedürftige Menschen betreuen und im Einzugsgebiet des St. Franziskus-Hospitals 
eine hohe Anzahl älterer und pflegebedürftiger  Menschen leben.   
 
Die Krankenhaussozialdienste der oben aufgeführten Krankenhäuser schalten nach Bekanntwer-
den einer Entlasssituation die Pflegefachkraft ein und teilen die Einschätzung des Krankenhaus-
personals zum betroffenen Pflegebedürftigen mit. Die Pflegefachkraft übernimmt das Fall- und 
Überleitungsmanagement anhand folgender Kriterien: 
 
• Aufnahme des Ist-Zustandes 
• Besuch des Pflegebedürftigen im Krankenhaus bzw. in der REHA-Einrichtung 
• Informationssammlung beim Pflegepersonal 
• Kontaktaufnahme zu Angehörigen bzw. Bezugspersonen, Hausärzten usw. 
• Einschaltung möglicher ambulanter Dienste 
• Klärung des Bedarfs an Hilfsmitteln für eine ambulante Versorgung 
 
Zur Prüfung der Heimnotwendigkeit hält sich die Pflegefachkraft an folgende Merkmale des Pfle-
gebedürftigen sowie des Umfeldes:   
• Pflegestufe 
• Finalpflege 
• Mobilitätseinschränkung/Sturzgefährdung 
• Nächtlicher Hilfebedarf 
• Selbst- und Fremdgefährdungstendenzen  
• Eingeschränkte Alltagskompetenz 
• Räumliche Gegebenheiten 
• Alleinlebend  
 
• Fehlen einer Pflegeperson 
• Fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen 
• Drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegeperson 
• Mangelnde Sozialkontakte

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V/0302/2011 
Die Pflegefachkraft fertigt die Stellungnahme und führt je nach Ergebnis das Fallmanagement 
durch, um die Voraussetzungen für den Verbleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen. Hierbei greift 
sie auf das Netzwerkwissen der Fallmanager/innen aus den Stadtteilen zurück.  
 
 
5. Wirkung des Einsatzes der Pflegefachkraft 
 
Die Pflegefachkraft hat sich als wichtige zukunftsweisende Ergänzung der Kompetenzen des Sozi-
alen Fachdienstes Senioren und Pflege erwiesen. Im Gegenzug ist die Erfahrung mit dem syste-
mischen Arbeitsansatz der sozialarbeiterischen Fachkräfte für die Pflegefachkraft gewinnbringend 
gewesen.  
Die Fachstelle genießt eine hohe Anerkennung im Feld der Altenhilfe und in der Pflegelandschaft 
Münsters. Es ist der Pflegefachkraft gelungen, ihre Funktion mit den Trägern pflegerischer Einrich-
tungen sowie mit den Angehörigen/Betreuern Pflegebedürftiger kooperativ zu gestalten und ihr 
Agieren in erster Linie von den Wünschen der Pflegebedürftigen selber leiten zu lassen aber dabei 
das Anliegen der Stadt zu verfolgen. Die Fachstelle hat hierdurch einen Kompetenzgewinn erhal-
ten.  
Dabei folgt die Wirkung nicht zuletzt dem Anliegen der Anregung Nr. K-017c-2010 zum Haushalt 
bzw. zum Konsolidierungskonzept der Stadt Münster. Hierin wird beispielhaft auf das Fallmana-
gement im Kreis Warendorf hingewiesen. Wobei die Stadt Münster dies bereits mit den Fallmana-
ger/innen grundsätzlich ab dem 01.10.2009, aber ins besondere im Bereich der Heimnotwendigkeit 
seit dem 01.01.2010 mit der Pflegefachkraft erfolgreich durchführt.  
Der Einsatz von Pflegefachkräften in diesem Arbeitsgebiet wird mittlerweile von vielen Kreisen und 
Städten umgesetzt beziehungsweise konkret in Erwägung gezogen. Hier hat das Sozialamt Müns-
ter im Rahmen des Benchmarking-Austausches der mittelgroßen Städte in Nordrhein-Westfalen 
den Nutzen einer Pflegefachkraft deutlich machen können und nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein.   
Die mit dem Einsatz der Pflegefachkraft entstandenen, nachweisbar monetären Synergien im Be-
reich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sprechen für sich.  
Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 war die Pflegefachkraft in folgendem Umfang 
tätig: 
  
 
Aufgabe  
Fallzahl 
 
Einsparungen bei der 
Hilfe 
zur Pflege SGB XII  
Pflegebedarfsfeststellungen in komplexen Pfle-
gesituationen   59 
 
64.041,30 €  
Prüfung der Heimnotwendigkeit und Durchfüh-
rung eines Überleitungsmanagement   
 
67 
 
179.437,18 € 
 
Im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 30.04.2011 ist die Pflegefachkraft in folgendem Umfang tätig 
geworden: 
 
 
Aufgabe 
Fallzahl 
 
Einsparungen bei der 
Hilfe 
zur Pflege SGB XII 
Pflegebedarfsfeststellungen in komplexen Pfle-
gesituationen  29 
 
32.692,47 €  
Prüfung der Heimnotwendigkeit und Durchfüh-
rung eines Überleitungsmanagement  
 
27 
 
69.933,75 €

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Berechnet wurden die oben angegebenen Zahlen wie folgt: Die statistische Erhebung ermittelt 
anhand des Kostenvergleichsrechners für ambulante und stationäre Versorgung in jedem Einzelfall 
taggenau die verringerten oder vermiedenen Kosten. Diese werden mit dem ersten Tag der Kos-
tenersparnis bis zum Ende eines Kalenderjahres hochgerechnet. Ergeben sich Veränderungen, 
wie zum Beispiel durch neue Bedarfe oder Einstellung des Hilfebedarfs werden die Beträge in der 
Statistik, ebenso taggenau, entsprechend angepasst bzw. im Jahresverlauf nicht weiter hochge-
rechnet. 
 
Ein Beispiel hierzu: Stellt die Pflegefachkr aft fest, dass eine Heimunterbringung abgewendet wer-
den kann, wird der Differenzbetrag zwischen den Kosten der ambulanten und der stationären Ver-
sorgung mit dem Tag der Feststellung als Ersparnis in der Statistik festgehalten und bis zum Ende 
des Kalenderjahres hochgerechnet. Verändert sich die Situation zum Beispiel in der Form, dass 
die ambulanten Kosten sich erhöhen, wird dies statistisch angepasst und diese neue Differenz bis 
zum Ende eines Kalenderjahres berechnet. Verändert sich die Situation der Person, zum Beispiel 
durch Wegzug aus Münster oder Tod, wird die Kostenersparnis zu dem Datum der Veränderung 
eingestellt und nicht weiter fortgeführt. 
 
 
Der Nutzen der Einrichtung dieser Stelle ist in erster Linie mit den Auswirkungen auf die Ausgaben 
der Hilfe zur Pflege zu beschreiben. In der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 30.04.2011 konnten Ein-
sparungen in Höhe von insgesamt  346.104,70€ erzielt werden. Die in der Vorlage V/0200/2009 
kalkulierte Zielerwartung in Höhe von 144.800,00 € pro Jahr ist somit deutlich überschritten wor-
den. 
 
 
6. Ausblick 
 
Mit dem Einsatz einer pflegerischen Fachkraft in di esem Arbeitsgebiet hat das Sozialamt Münster 
einen neuen Weg beschritten, der für alle, innerhalb und außerhalb der Verwaltung, Beteiligten ein 
Lernprozess bedeutete. 
Das Konzept und der Einsatz der Pflegefachkraft haben sich bewährt und als ausgesprochen er-
folgreich erwiesen und sollten unbedingt  fortgeführt werden.  
Zum 31.12.2011 wird die statistische Erfassung der Pflegefachkraft erneut ausgewertet und die 
Konzeption auf seine Zielorientierung hin überprüft. Die Ausweitung der Zuständigkeit der Pflege-
fachkraft auf weitere Krankenhäuser kann auf Grund personeller Ressourcen noch nicht umgesetzt 
werden.  
Abschließend bleibt festzuhalten, dass für ein gelingendes Fallmanagement im Bereich der Hilfe 
zur Pflege im SGB XII das pflegerische Fachwiss en unerlässlich ist. Mit Blick auf das Personal in 
dieser Fachstelle ist eine Doppelqualifikation von alten- bzw. krankenpflegerischer und sozialarbei-
terischer Ausbildung zukunftsweisend.  
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

27.06.2011 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.07.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0302/2011
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37