V/0435/2014
Änderung des mit dem "Theater Münster" abgeschlossenen Managementkontraktes aufgrund der steuerlichen Betriebsprüfung
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Beschlussvorlage
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V/0435/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Änderung des mit dem "Theater Münster" abgeschlossenen Managementkontraktes aufgrund der steuerlichen Betriebsprüfung Beratungsfolge 03.09.2014 Kulturausschuss Vorberatung 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater Münster“ und der Stadt Münster abgeschlossene Managementkontrakt vom 13.06.2013 wird aufgrund der steuer- lichen Betriebsprüfung geändert (siehe Anlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Im Saldo entstehen keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Dem „Theater Münster“ werden die für die Zeit vom 01.01. – 31.08.2014 gezahlten Nettokaltmieten in Höhe von 1.062.846 € von der Stadt Münster (Amt für Immobilienmanagement) erstattet. Im Gegenzug erstattet das „Theater Münster“ der Stadt Münster den für den o.g. Zeitraum gewährten Zuschuss in gleicher Höhe. Begründung: Mit Beschluss vom 12.06.2013 (Vorlage V/0240/2013/1. Erg.) hat der Rat der Stadt Münster dem Abschluss eines Managementkontraktes (inklusive 6. Finanzformel) zwischen der eigenbetrieb s- ähnlichen Einrichtung „Theater Münster“ und der Stadt Münster zugestimmt. Der Managementkon- trakt hat eine vierjährige Laufzeit (Spielzeit 2014/2015 bis einschl. Spielzeit 2017/2018). Vorlagen-Nr.: V/0435/2014 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 30.07.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0435/2014 Die steuerliche Betriebsprüfung durch das Finanzamt für Groß - und Konzernbetriebsprüfung Münster (Bp) hat ergeben, dass an das „Theater Münster“ durch die entgeltliche Überlassung der städtischen Grundstücke und Gebäude aus steuerlicher Sicht wesentliche Betriebsgrundlagen von der Trägerkörperschaft Stadt Münster an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Th eater Münster“ (der darüber hinaus steuerlich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu qualifizieren ist) überlassen worden sind, so dass hier die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vorliegen. Die von der Trägerkörperschaft Stadt Münster vereinnahmten Mieten und Pachten seien künftig im Rahmen eines Betriebsaufspaltungs -BgA zu erfassen und der vollen Steuerpflicht (Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer) zu unterwerfen. Um diese Steuerlast zu vermeiden, müssen der Mietvertrag und dam it auch die vom „Theater Münster“ an das Amt für Immobilienmanagement gezahlten Nettokaltmieten für die städtischen Gebäude und Grundstücke ab dem 01.01.2014 rückabgewickelt werden. Zukünftig werden vom „Theater Münster“ für städtische Grundstücke und Gebä ude keine Nettokaltmieten mehr gezahlt. Die zwischen dem „Theater Münster“ und dem Amt für Immobilienmanagement abgeschlossene Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung gebäudewirtschaftlicher Leistungen wird entspr e- chend angepasst. Der im abgeschlossenen Managementkontrakt (lfd. Nr. 3.1) bisla ng festgelegte Basiszuschussbetrag in Höhe von 19.649.300 € wird um die nicht mehr zu zahlenden Nettokal t- mieten (1.594.269 € p.a.) gekürzt und beläuft sich damit ab Beginn der Spielzeit 2014/2015 auf 18.055.031 €. Die vom Amt für Immobilienmanag ement gegenüber dem Theater zu erstattenden Nettokaltmieten für die Zeit vom 01.01. – 31.08.2014 in Höhe von 1.062.846 € werden vom The a- ter Münster anschließend an die Stadt Münster weitergeleitet. Die sich daraus ergebenden Änderungen im Managementkontrakt vom 13. 06.2013 können der Anlage entnommen werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Synopse zu den Änderungen des Managementkontraktes
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0435/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37