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V/0435/2014

Änderung des mit dem "Theater Münster" abgeschlossenen Managementkontraktes aufgrund der steuerlichen Betriebsprüfung

Vorlagen 30.07.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3800 Zeichen

V/0435/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung des mit dem "Theater Münster" abgeschlossenen Managementkontraktes aufgrund der 
steuerlichen Betriebsprüfung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.09.2014 Kulturausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater Münster“ und der Stadt 
Münster abgeschlossene Managementkontrakt vom 13.06.2013 wird aufgrund der steuer-
lichen Betriebsprüfung geändert (siehe Anlage). 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Im Saldo entstehen keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Dem „Theater 
Münster“ werden die für die Zeit vom 01.01. – 31.08.2014 gezahlten Nettokaltmieten in 
Höhe von 1.062.846 € von der Stadt Münster (Amt für Immobilienmanagement) erstattet. 
Im Gegenzug erstattet das „Theater Münster“ der Stadt Münster den für den o.g. Zeitraum 
gewährten Zuschuss in gleicher Höhe. 
 
 
Begründung: 
 
 
Mit Beschluss vom 12.06.2013 (Vorlage V/0240/2013/1. Erg.) hat der Rat der Stadt Münster dem 
Abschluss eines Managementkontraktes (inklusive 6. Finanzformel) zwischen der eigenbetrieb s-
ähnlichen Einrichtung „Theater Münster“ und der Stadt Münster zugestimmt. Der Managementkon-
trakt hat eine vierjährige Laufzeit (Spielzeit 2014/2015 bis einschl. Spielzeit 2017/2018). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0435/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0435/2014 
 
 
Die steuerliche Betriebsprüfung durch das Finanzamt für Groß - und Konzernbetriebsprüfung 
Münster (Bp) hat ergeben, dass an das „Theater Münster“ durch die entgeltliche Überlassung der 
städtischen Grundstücke und Gebäude aus steuerlicher Sicht wesentliche Betriebsgrundlagen von 
der Trägerkörperschaft Stadt Münster an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Th eater Münster“ 
(der darüber hinaus steuerlich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu qualifizieren ist) überlassen 
worden sind, so dass hier die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vorliegen. Die von der 
Trägerkörperschaft Stadt Münster vereinnahmten Mieten und Pachten seien künftig im Rahmen 
eines Betriebsaufspaltungs -BgA zu erfassen und der vollen Steuerpflicht (Körperschaftssteuer, 
Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer) zu unterwerfen. 
 
 
Um diese Steuerlast zu vermeiden, müssen der Mietvertrag und dam it auch die vom „Theater 
Münster“ an das Amt für Immobilienmanagement gezahlten Nettokaltmieten für die städtischen 
Gebäude und Grundstücke ab dem 01.01.2014 rückabgewickelt werden. Zukünftig werden vom 
„Theater Münster“ für städtische Grundstücke und Gebä ude keine Nettokaltmieten mehr gezahlt. 
Die zwischen dem „Theater Münster“ und dem Amt für Immobilienmanagement abgeschlossene 
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung gebäudewirtschaftlicher Leistungen wird entspr e-
chend angepasst. Der im abgeschlossenen  Managementkontrakt (lfd. Nr. 3.1) bisla ng festgelegte 
Basiszuschussbetrag in Höhe von 19.649.300 € wird um die nicht mehr zu zahlenden Nettokal t-
mieten (1.594.269 € p.a.) gekürzt und beläuft sich damit ab Beginn der Spielzeit 2014/2015 auf 
18.055.031 €. Die vom Amt für Immobilienmanag ement gegenüber dem Theater zu erstattenden 
Nettokaltmieten für die Zeit vom 01.01. – 31.08.2014 in Höhe von 1.062.846 € werden vom The a-
ter Münster anschließend an die Stadt Münster weitergeleitet. 
 
 
Die sich daraus ergebenden Änderungen im Managementkontrakt vom 13. 06.2013 können der 
Anlage entnommen werden. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
 
Anlage: 
Synopse zu den Änderungen des Managementkontraktes

Beratungsverlauf (3)

03.09.2014 Kulturausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0435/2014
Typ
Vorlagen
Datum
30.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37