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V/0204/2018/1

Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Schulsozialarbeit: Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020

Vorlagen 15.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 30

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Beschlussvorlage

34255 Zeichen

V/0204/2018 
V/0204/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und Neuverteilung der kommunalen 
Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen 
 
Vorberatung 
   12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
und E-Government 
 
Vorberatung 
   13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,  
 
1.1. dass im Rahmen der Neuverteilung für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 das kommunal 
steuerbare Personal der Schulsozialarbeit und der Förderinseln indikatorengestützt und bedarf s-
orientiert auf Grundlage der bestehenden Personalressourcen und innerhalb der Schulstufen ver-
teilt wird.  
 
1.2. die zusätzlichen Mittel aus der Inklusionspauschale in Höhe von 456. 000 Euro für das Schuljahr 
2018/2019 anteilig für die Finanzierung der Schulsozialarbeit / Förderinseln sowohl für die Pr i-
marstufe als auch für die weiterführe nden Schulen mit insgesamt 5,25 S12-Vollzeitäquivalenten1 
einzusetzen. Die Stellen erhalten die Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. 
 
                                                
1 Die Bewertung der Stellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt“ 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
13.03.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herrr Ehling 
Frau Pohl 
Telefon: 492-4000 
Telefon: 492-5100 
Ehling@stadt-muenster.de 
PohlA@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0204/2018 
1.3. dass ab dem Schuljahr 2019/2020 ff die Personalressourcen der kommunalen Schulsozialarbeit 
im Rahmen der jährlichen Inklusionspauschale in Höhe von derzeit insgesamt 597.000 Euro für 
die Finanzierung der Schulsozialarbeit / Förderinseln eingesetzt werden. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bedarfsbemessung und Neuverteilung der kommunal steu-
erbaren Personalressourcen  für die Schulsozialarbeit und Förderinseln ab dem Schuljahr 
2020/2021 ff in einem zweijährigen Turnus erfolgt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2018 85.530  
2019 ff. 205.270  
Produktgruppe 06 03 Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2018 51.620  
2019 ff. 123.890  
          
Die in 2018 zur Finanzierung der 5,25 zusätzlichen Vollzeitäquivalente bei den F reien Trägern der 
Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 137.150 Euro werden 
gemäß § 83 GO NW überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen der 
Inklusionspauschale in der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“. 
 
Die ab 2019 zur Finanzierung der 5,25 zusätzlichen Vollzeitäquivalente bei den freien Trägern der 
Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 329.160 Euro werden 
in den Haushaltsplan-Entwurf 2019 aufgenommen. 
 
 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage – Beschlüsse zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit 
 
Mit dem Ziel, aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderung en zu begegnen und erfol g-
reiche, wirkungsvolle sowie nachhaltige Entwicklungsperspektiven für gerechte Bildungs - und Z u-
kunftschancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene zu schaffen, hat der Haupt - und 
Finanzausschuss der Stadt Münster in seiner Sitzung am 06.05.2015 die Verwaltung beauftragt, ei n 
Konzept einer integrierten Ju gendhilfe- und Schulentwicklungs planung zu entwickeln (vgl. Vorlage 
V/0283/2015).  
 
Mit der Vorlage zum „Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungspla-
nung“ (V/0734/2015) hat der Rat der Stadt Mün ster am 16.12.2015 beschlossen, als erstes Teilpr o-
jekt dieser gemeinsamen Planung mit der Neukonzeptionierung der Schulsozialarbeit in Verbindung 
mit der Entwicklung eines stadtweiten Indikatorenmodells zur Ermittlung der allgemeinen Bedarfe zu 
beginnen.

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V/0204/2018 
Auf dieser Grundlage wurde mit der „Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018“ 
ein aufeinander abgestimmtes kommunales Gesamtkonzept von Jugendhilfe und Schule verfolgt mit 
dem Ziel, in einem ersten Schritt einen bedarfsorientierten, auf einander abgestimmten und nachvol l-
ziehbaren Ressourceneinsatz der in kommunaler Verantwortung stehenden Schulsozialarbeiter/ -
innen herbeizuführen und Doppelstrukturen zu vermeiden.  
Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit in der Stadt Münster unterstützt dabei grundsätzlich das 
Bestreben, allen Kindern und Jugendlichen gute Bedingungen des Aufwachsens zu bieten, sie frü h-
zeitig und gezielt zu fördern, Ungleichheiten so weit wie möglich auszugleichen und Rahmenbedin-
gungen zu schaffen, die es jedem Kind ermög lichen seine individuellen Entwicklungs - und Bildungs-
potentiale auszuschöpfen. 
 
In gemeinsamer Verantwortung haben das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für 
Schule und Weiterbildung die Grundlagen für eine datenbasierte Neuausrichtung de r kommunalen 
Personalressourcen der Schulsozialarbeit entwickelt und die Arbeitsschritte und Teilergebnisse u.a. 
zu der Auswahl und Gewichtung der Indikatoren und den kommunal steuerbaren Personalressourcen 
mit den Beteiligten des „Runden Tisches“, bestehe nd aus Vertreter/-innen der Schulformen, Schul-
aufsicht, Freie Träger der Jugendhilfe und der Fachpolitik,  kommuniziert und abgestimmt. Auf dieser 
Grundlage hat die Verwaltung die schulscharfen Bedarfe und die Neuverteilung der kommunal ste u-
erbaren Personalressourcen sowohl für die Primarstufe (inkl. Förderinseln) als auch für die we iterfüh-
renden Schulen ermittelt. D as Ergebnis wurde mit der Vorlage „Integrierte Jugendhilfe - und Schul-
entwicklungsplanung – Teilprojekt: Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Sch uljahr 2017/2018“ 
(V/0741/2016) dargestellt.  
 
Am 14. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Münster mit einer Ergänzungsvorlage (V/0741/2016/1. 
Erg.) u.a. beschlossen, dass im Rahmen der Neuausrichtung das kommunal steuerbare Personal der 
Schulsozialarbeit indikatorengestützt und bedarfsorientiert innerhalb der bestehenden Personalre s-
sourcen und Schulstufen verteilt wird und die Bedarfs bemessung und Umverteilung der Schulsozia l-
arbeit zunächst für ein Jahr zum Schuljahr 2017/2018 im Rahmen einer Modellphase u nd ab dem 
Schuljahr 2018/2019 in einem zweijährigen Turnus vorgenommen wird. 
 
Mit der Vorlage zur „Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im offenen Ganztag 
– weiterer Ausbau der Förderinseln“ (V/0758/2016), wurde zum 1. Januar 2017 an v ier weiteren 
Grundschulen jeweils eine Förderinsel eingerichtet, so dass derzeit 24 Grundschulen in der Stadt 
Münster zusätzlich zu den kommunalen Schulsozialarbeiter/ -innen von einer Förderinsel mit jeweils 
einer halben Stelle profitieren. Die Auswahl der  vier Grundschulen erfolgte im Rahmen einer geso n-
derten Auswertung ebenfalls auf Basis des für die Primarstufe entwickelten Indikatorentableaus zur 
Neuausrichtung der Schulsozialarbeit.  Wesentliche Ziele der Arbeit in nerhalb der  Förderinseln sind 
der Abbau von Benachteiligungen durch eine intensive Förderung der individuellen Fähigkeiten des 
Kindes durch eine heilpädagogische Fachkraft , sein Verbleib im Regelschulsystem und die Verme i-
dung weitergehender Hilfen. 
 
Im Zuge der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit und in dem Bestreben gemeinsame Qualitätssta n-
dards für die Schulsoziala rbeit weiterzuentwickeln, wurde n in einem abgestimmten Verfahren Krite-
rien für die Umsetzung des Personaleinsatzes der Schulsozialarbeiter/ -innen zum Schulja hr 
2017/2018 definiert. Weitere gemeinsame Qualitätsbausteine wurden mit dem überarbeiteten Aufg a-
benprofil „integrierte Schulsozialarbeit“, der Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarungen s o-
wie dem Abschluss der Kooperationsvereinbarungen mit allen Schulen herbeigeführt. Die Ergebnisse 
des Qualitätsentwicklungsprozesses wurden mit der Berichtsvorlage "Umsetzung der Neuausrichtung 
Schulsozialarbeit - Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses"  (V/0580/2017) dargestellt.

- 4 - 
V/0204/2018 
2. Datengrundlagen für die Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen für die Schul-
jahre 2018/2019 und  2019/2020 
 
Mit dem Ziel, eine systematische, objektive, fortschreibbare und für alle Beteiligten nachvollziehbare 
Bemessungsgrundlage für den bedarfsorientierten Einsatz  der Schulsozialarbeiter/ -innen zu entw i-
ckeln, wurden erstmals mit der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 ent-
sprechende Datengrundlagen erhoben, Indikatoren für die Verteilung der Personalressource der 
Schulsozialarbeiter/-innen jeweils für die Primar- und Sekundarstufe definiert , ausgewertet und g e-
wichtet und in einem Indikatorentableau zusammengeführt.  
Das ämterübergreifend entwickelte Indikatorentableau sowie die definierten Grundsätze für die Vertei-
lung der Personalressourcen und die gemeinsame Bestandsaufnahme über das nicht-lehrende päda-
gogische Personal der Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung , bildeten somit die Grundlage 
für die rechnerische Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen zum Schuljahr 2017/2018. 
 
2.1 Datengrundlagen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 
 
Auf Grundlage des zum Schuljahr 2017/2018 entwickelten Indikatorentableaus und den hierzu erfol g-
ten Rückmeldungen der Schulen, politischen Gremien und AG`s gem. § 78 SGB VIII, hat die Verwa l-
tung im Hinblick auf die Neuverteilung der Personalressourcen zum Schuljahr 2018/2019 einen inte n-
siven Fachdiskurs bzgl. der Grundsätze der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit inklusive der Eck-
punkte des Indikatorentableaus und der Bemessung der Personalressourcen geführt . Dabei wurden 
auch die bereits mit der Vorlage V/0741/2018 erklärten selbstverpflichteten Prüfaufträge bzgl. der 
Erhebung der schulscharfen SGB II Daten für die Primarstufe und die Werthaltigkeit de s Indikators 
Schüler/-innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf einbezogen. 
 
2.1.1 Prüfergebnisse: 
 
 Absolute / relative Zahlen  
Im Zuge der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 wurde die Berec h-
nung des Indikators „Anteil der Schüler/-innen mit Anspruch auf SGB II“ auf Basis relativer Zahlen 
sowohl auf der schulischen als auch auf der politischen Ebene diskutiert.  
Die Fachämter haben sich hiermit intensiv auseinandergesetzt und sind zu dem Ergebnis g e-
kommen, weiterhin relative Zahlen zugrunde zu legen, da mit der Schulsozialarbeit im Schwe r-
punkt nicht alle quantitativen Bedarfe bzw. individuelle Einzelfallhilfen abgedeckt werden können 
und mit dem Indikatorentableau vielmehr das Ziel verfolgt wird, die un gleiche Zusammensetzung 
bzw. die ungleichen Voraussetzungen und Ressourcen der Schüler/- innen an einer Schule abzu-
bilden. Für die Ermittlung der sozialen Schulstruktur ist deshalb nicht allein entscheidend, wie vi e-
le Schüler/-innen in absoluten Zahlen SGB II-Leistungen erhalten. Vielmehr ist dies in Relation zur 
Größe des Schulsystems zu betrachten. Um demzufolge beurteilen zu können, ob sich sozial b e-
nachteiligte Schüler/-innen an bestimmten Schulen konzentrieren, ist die Gesamtzahl der Sch ü-
lerschaft ins Verhältnis zu set zen. Zudem haben Prüfläufe gezeigt, dass größere Schulsysteme 
bei Anwendung absoluter Zahlen alleine aufgrund ihrer Größe höhere Indikatorenpunkte  errei-
chen als kleinere Schulsysteme.  
Dennoch stehen für darüber hinausgehende Bedarfe weite re Unterstützungssysteme wie z. B.  
die mobile BuT -Schulsozialarbeit, eine Erhöhung von Sekretariatsstunden für BuT -Anträge, das 
Mobile und Flexible Team und die Fallscouts für neu zugewanderte Schüler/-innen zur Verfügung.  
 
 Indikator „Anteil Schüler/-innen mit festgestelltem AO-SF-Bedarf, Faktor 1 statt 2 
Die Landesregierung hat angekündigt, bei der Umsetzung der schulischen Inklusion umzusteuern. 
Bislang fehlen jedoch Konkretisierungen. Das weitere Vorgehen des Landes sowie die damit ver-
bundene Entwicklung des Inklusionsprozesses bleiben daher abzuwarten. Damit ist dieser Indika-
tor aus heutiger Sicht nur bedingt stabil.  
Hinzu kommt, dass nur Schüler/ -innen abgebildet werden, die das formale AO -SF-Verfahren 
durchlaufen haben. Schüler/ -innen, die darüber hinaus intensiv und umfassend sonderpädag o-
gisch nach einem Förderplan unterrichtet werden, werden dagegen nicht zahlenmäßig erfasst.  
Um dem Wunsch der Politik und Schulen gerecht zu werden, sonderpädagogische Förderbedarfe

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V/0204/2018 
zu berücksichtigten, wird zukünftig dieser Indikator nur noch einfach statt zuvor zweifach gewich-
tet. Nach Einschätzung der Fachabteilungen beider Ämter sind können mit  einer einfachen Ge-
wichtung die Bedarfslagen der Schulen insgesamt differenzierter abgebildet werden. 
 
 
 Sozioökonomischer Status 
Um die sozialen Strukturen bzw. Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen möglichst differenziert 
erheben zu können, wurde i m Rahmen der Neuausrichtung der kommunalen Schulsozialarbeit 
zum Schuljahr 2017/2018 erstmals modellhaft und m it Unterstützung der abgeschotteten Stati s-
tikdienststelle der Stadt Münster der schulscharfe Anteil der Schüler/-innen mit Anspruch auf SGB 
II Leistungen ermittelt,   
Aufgrund der positiven Datenanalyse wurde die Erhebung dieser sogenannten „schulscharfen 
SGB II Daten“ auch für die Primarstufe zur Ermittlung der Bedarfe zum Schuljahr 2018/2019 a n-
gestrebt.  
Die Schulen und die AG`s gem. § 78 SGB VIII haben zudem mit der Neuausrichtung der Schulso-
zialarbeit angeregt, auch die Schüler/-innen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsg e-
setz erhalten, zu berücksichtigen. Im vorletzten Jahr lagen hierzu aufgrund der heterogenen und 
sich schnell verändernden Gruppe an den Schulen keine validen Zahlen vor. 
Mittlerweile haben die meisten Flüchtlinge das Asylverfahren durchlaufen und Integrations - und 
Sprachkurse absolviert, so dass in der Regel nun die Jobcenter für den Lebensunterhalt aufko m-
men. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der Kinder im SGB II -Bezug auch in Münst er deutlich 
angestiegen ist.  
Unabhängig davon ermöglicht die Grundqualität der Daten darüber hinaus auch eine Ermittlung 
von schulscharfen Daten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auf dieser Grundlage und mit 
der Intention, möglichst alle Schüler/innen  und Schüler zu erfassen , die auf Transferleistungen 
angewiesen sind, haben die Planungsfachkräfte der beiden Fachämter mit der abgeschotteten 
Statistikstelle der Stadt Münster einen erweiterten nachhaltigen Indikator entwickelt, der in der 
Lage ist, den s ozioökonomischen Status der  münsterschen Schülerschaft in seiner Gesamtheit 
abzubilden und folgende Transferleistungen erfasst:  
- SGB II Leistungen 
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
- SGB XII Hilfen zum Lebensunterhalt 
 
 
2.1.2 Indikatorentableau – Grundlage für die rechnerische Neuverteilung der Personalre s-
source Schulsozialarbeit zu den Schuljahren 2018/2019 und 2019/2020   
 
Auf Grundlage der mit der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 getroff e-
nen Festlegungen und unter Einbeziehung der unter 2.1.1 dargestellten Prüfläufe, wurden jeweils drei 
Indikatoren bzw. Kennzahlen für die Neuverteilung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2018/2019 
definiert. 
Pro Schulstandort konnte auf Basis der in jeweils vi er Bewertungsgruppen kategorisierten und g e-
wichteten Daten ein Gesamtpunktwert von max. 21 Indikatorenpunkten  im Primarbereich bzw. 15 
Indikatorenpunkten für die Weiterführenden Schulen erzielt werden (vgl. nachfolgende Abbildungen). 
Im Folgenden werden die ausgewählten Indikatoren sowie die Auswertungsergebnisse für die jeweil i-
ge Schulstufe dargestellt.

- 6 - 
V/0204/2018 
Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte
    Anzahl Schüler/-innen           
(Erhebung Sept. 2017)
0 0
   (Erhebung Sept. 2017) 1 1
2 2
3 3
0 0
1 3
2 6
3 9
0 0
1 3
2 6
3 9
Indikatorenpunkte je Grundschule 0 - 21 Punkte
KIdS-Indikator        
(Kompetenzindikator der Schulanfänger;  
Daten Schuleingangsuntersuchung 2014 
- 2017)
NEU: Sozioökonomischer Status 
der Schüler/-innen                 
(Erhebung Sept. 2017)
Indikatoren
Indikatorentableau zum Schuljahr 2018/2019 für die Primarstufe
x 1
x 3
x 3
 
 
Auf Basis der gewichteten Indikatorenpunkte konnte zum Schuljahr 2018/2019 im Primarbereich ein 
Gesamtpunktwert von max. 21 Indikatorenpunkten pro Schulstandort erzielt werden.   
Für die Grundschulen wurden mit einem Personalbestand von 20,25 VZÄ insgesamt 459 Indikatore n-
punkte erzielt, so dass folgende Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wurde: 
 
Ergebnis: 20,25 VZÄ / 459 Indikatorenpunkte = 0,044 Stellenanteile pro Indikatorenpunktwert 
 
Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte
Anzahl Schüler/-innen            
(Erhebung Sept. 2017) 0 0
1 1
2 2
3 3
0 0
1 3
2 6
3 9
0 0
1 3
2 6
3 9
Indikatorenpunkte je Weiterführende Schule 0 - 15 Punkte
Indikatorentableau zum Schuljahr 2018/2019 für die Weiterführenden Schulen 
Indikatoren
x 1
Anteil Schüler/-innen mit 
festgestelltem AO-SF Bedarf            
(Erhebung Sept. 2017) NEU x 1
NEU: Sozioökonomischer Status 
der Schüler/-innen                       
(Erhebung Sept. 2017) x 3
 
 
Auf Basis der gewichteten Indikatorenpunkte konnte zum Schuljahr 2018/2019 ein Gesamtpunktwert 
pro Schulstandort von max. 15 Indikatorenpunkten für jede weiterführende Schule erzielt werden.  
Bei den weiterführenden Schulen wurden mit einem zu verteilenden Personalbestand von 22,75 VZÄ 
insgesamt 155 Indikatorenpunkte erzielt, so dass folgende Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt 
wurde: 
 
Ergebnis: 22,75 VZÄ / 155 Indikatorenpunkte = 0,147 Stellenanteile pro Indikatorenpunktwert 
 
 
2.1.3 Hinweis zu den Berufskollegs: 
 
Für die Berufskollegs wurden im Zuge der Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen zum 
Schuljahr 2017/2018 keine mit den anderen Schulformen vergleichbaren Indikatoren zur Bedarfse r-
mittlung herangezogen, da über 50 Prozent der Schüler/ -innen an den Berufskollegs nicht aus Müns-

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V/0204/2018 
ter stammen. Die Bedarfe und Verteilung der Personalressource Schulsozialarbeit an den Berufsko l-
legs wurden deshalb mit Blick auf die Gesamtschülerschaft und die spezifischen Bedarfe der Schulen 
im Einvernehmen mit den Berufskollegs in einem dialogischen Prozess festlegt. Die Berufskollegs 
erhalten wie bisher 3,00 Stellen Schulsozialarbeit sowie 3,00 Stellen Schulsozialarbeit für die Intern a-
tionalen Förderklassen (IFK). Letztere s ind befristet bis zum 31.07.2019 (vgl. V/0889/2017/1. Erg.), 
über eine Weiterführung  ist zu den Haushaltsberatungen 2019 zu entscheiden.    
 
 
3. Verteilungsschlüssel / Personaleinsatz für Schulstufen für die Schuljahr 2018 /2019 und 
2019/2020 
  
Die Neuverteilung der Schulsozialarbeit erfolgt grundsätzlich wie mit der Vorlage V/0741/2016 festge-
legt, in dem Umfang der bestehenden Personalressourcen innerhalb der Primarstufe und Sekundar-
stufe. Grundlage für die Personalverteilung ist das jeweilige Indi katorentableau für die Schulstufen 
und die hierdurch ausgewiesenen Personalbedarfe an den jeweiligen Schulstandorten. 
 
Zum Schuljahr 2016/2017, das Ausgangsjahr der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit, betrugen die 
Personalressourcen im Primarbereich zunä chst 20,07 VZÄ für die Schulsozialarbeit und 10 VZÄ im 
Bereich der Förderinseln. Die weiterführenden Schulen hatten 23,84 VZÄ im Personalbestand. 
 
Entwicklung des Personalbestandes der Grundschulen  
Im Zuge der Neuausrichtung und den hierbei ermittelten Pe rsonalbedarfen für das Schuljahr 
2017/2018, betrugen die gerundeten Stellenanteile für die Grundschulen 20,25 VZÄ. Zum Januar 
2017 wurden zudem zwei weitere VZÄ im Bereich der Förderinseln eingerichtet, so dass zum Schul-
jahr 2017/2018 für dieses Aufgabenfeld insgesamt 12 VZÄ zur Verfügung standen. 
Mit der aktuellen Neuverteilung und Berechnung der Personalbedarfe des steuerbaren Personals 
zum Schuljahr 2018/2019  beträgt der rechnerisch ermittelte und gerundete Stellenbedarf im Prima r-
bereich insgesamt 21,75 VZÄ für die Schulsozialarbeit und 12,5 VZÄ für die Förderinseln. Im Prima r-
bereich wird somit ein zusätzlicher Stellenbedarf von insgesamt 2,00 VZÄ (davon 0, 50 Förderinsel 
VZÄ) ausgewiesen. 
 
Entwicklung des Personalbestandes der weiterführenden Schulen  
Die ermittelten gerundeten Stellenbedarfe für die weiterführenden Schulen betrugen für das Schuljahr 
2017/2018 insgesamt 24,50 VZÄ. Davon wurden für die Neuberechnung  des steuerbaren Personals 
an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2018/2019 insgesamt 22,75 VZÄ zugrunde gelegt. 
Dies liegt darin begründet, dass die Stellenressourcen der zwei auslaufenden Schulen, Geistschule 
und Fürstin-von-Gallitzin Schule im Umfang vom insgesamt 1,75 VZÄ nicht mit einbezogen, sondern 
unter „Bestandsschutz“ gesetzt werden. Der gerundete Stellenbedarf für alle weiterführenden Schulen 
beträgt zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt 25,75 VZÄ. Für die weiterführenden Schulen wird somit 
ein zusätzlicher Stellenbedarf von insgesamt 1,25 VZÄ ausgewiesen. 
 
 Personalbestand zum 
Schuljahr 2016/2017 
Schulsozialab.  Förderinseln      
Personalbestand zum 
Schuljahr 2017/2018 
Schulsozialarb. Förderinseln 
Personalbestand zum 
Schuljahr 2018/2019 
Schulsozialarb. Förderinseln 
Primarstufe 
 
20,07 VZÄ              10,0 VZÄ  20,25 VZÄ             12 VZÄ 21,75 VZÄ               12,5 VZÄ 
Weiterführende  
Schulen 
23,84 VZÄ 24,50 VZA 
 
25,75 VZÄ

- 8 - 
V/0204/2018 
 
3.1. Grundsätze und Erläuterung für die Bemessung der Personalressourcen für die Primar-
stufe  
 
 Als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit an einem Schulstandort wurde mit der 
Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 zunächst aufgrund der begren z-
ten Personalressourcen eine 0,25 Stelle festgelegt. Im Zuge der mit der Neuverteilung zum Schul-
jahr 2018/2019 überarbeiteten Festleg ungen, wurde - analog zu den weiterführenden Schulen - 
als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit im Primarbereich ebenfalls eine 0,5 
Stelle festgesetzt. Hierdurch sollen entsprechende Qualitätsstandards und ausreichende Ra h-
menbedingungen für eine frühzeitige und umfassende Präventionsarbeit gewährleistet werden. Im 
Unterschied zu den weiterführenden Schulen erhalten die Schulen im Primarbereich jedoch erst 
ab einen rechnerisch ermittelten Stellenwert von 0,25 VZÄ eine 0,5 Stelle. 
 
 Die rechnerischen Stellenbedarfe für die Grundschulen, die einen geringen Belastungsgrad, d.h. 
einen rechnerisch ermittelten Stellenwert von weniger als 0,25 VZÄ aufweisen, erhalten nach dem 
Grundsatz der Neuausrichtung keine Stellenanteile.  
 
 Im Sinne eines fachger echten Personaleinsatzes wurde bereits mit der Neuausrichtung der 
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 festgelegt, dass die Stellenanteile für die Förderinseln 
jeweils mindestens 0,50 VZÄ betragen . Die Förderinseln beziehen sich auf den offenen Ganzta g 
und werden nach-unterrichtlich eingesetzt.  
Die Stellen der Heilpädagog en/-innen an den Förderinseln wurden deshalb einer gesonderten 
Auswertung und Umverteilung unterzogen . Die Grundlage dafür bildete das identische Indikato-
rentableau entsprechend der absteigenden Rangfolge der schulscharfen Indikatorenpunkte.  
 
Ergebnis der Umverteilung: 
 
 Förderinseln:  
Mit der Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im offenen Ganztag - weiterer 
Ausbau der Förderinseln (Vorlage V/075 8/2016) wurde zum 1. Januar 2017 an vier weiteren 
Grundschulen eine Förderinsel mit jeweils 0,5 VZÄ eingerichtet, so dass mit der Neuausrichtung 
der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt 24 Förderinseln mit 12 Vollzeitstellen 
zur Verfügung st ehen. Nach Auswertung und Umverteilung gemäß der absteigenden Rangfolge 
der schulscharfen Indikatorenpunkte weisen z wei Grundschulen aufgrund der Indikatorenpunk t-
werte zum Schuljahr 2018/2019 einen Bedarf für eine Förderinsel auf, während eine Grundschule 
den Anspruch verliert. Im Ergebnis erhalten somit 25 Grundschulen eine  Förderinsel, so dass  ein 
zusätzlicher Stellenumfang von 0,5 VZÄ benötigt wird. 
 
 Schulsozialarbeit ohne Förderinseln:  
Der Primarbereich ist seit dem Schuljahr 2017/2018 mit insgesamt 20,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ) 
ausgestattet. Von der fachlich getroffenen Festlegung, dass als Mindeststandard für den Einsatz 
von Schulsozialarbeiter/ -innen im Primarbereich zukünftig ebenfalls eine 0,5 Stelle festgesetzt 
werden soll, profitieren sechs Gru ndschulen, so dass ein Mehrbedarf von insgesamt 1,5 VZÄ zu 
verzeichnen ist. Das entspricht einem Stellenbedarf von 21,75 VZÄ.  
 
(vgl. Anlage 2: Gesamtübersicht Umverteilung des pädagogischen steuerbaren Personals innerhalb der Pr i-
marstufe für  Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020)

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3.2. Grundsätze für die Bemessung der Personalressourcen an den weiterführenden 
Schulen 
 
 Auf Grund der großen Schulsysteme im Bereich Sek I / Sek II wird pro Schule als fachlicher Mi n-
deststandard eine 0,50 Stelle berücksichtigt.  
 
 Die Geistschule und Fürstin -von-Gallitzin-Schule werden in den kommenden zwei Schuljahren 
auslaufen. Aus diesem Grund ist an beiden Schulen die Anzahl der Schüler/ -innen bereits deutlich 
zurückgegangen. Die G eistschule wird ihren Betrieb zum 1. August 2019 einstellen, die Fürstin -
von-Gallitzin-Schule zum 1. August 2020. Beide Schulen sind aktuell mit 0,75 bzw. 1,00 VZÄ 
Schulsozialarbeit ausgestattet.  
Aufgrund der auslaufenden Systeme werden beide Schulen bei der Neuberechnung des Indikat o-
rentableaus zum Schuljahr 2018/2019 nicht mit einbezogen; die derzeitigen Stellenanteile von in s-
gesamt 1,75 VZÄ werden bis zur Schließung der Schulstandorte im Bestand erhalten.  
 
 
Ergebnis der Umverteilung:  
 
 Die VZÄ des steuerbaren pädagogischen Personals in der Sekundarstufe I und II betragen seit 
dem Schuljahr 2017/2018 insgesamt 24,50 VZÄ.  
Bei der Ausweisung und Berechnung der Indikatoren und des steuerbaren Personals zum Schu l-
jahr 2018/2019 wurden die Indikatoren punktwerte und Stellenressourcen der auslaufenden Sch u-
len - wie die der Geistschule und Fürstin-von-Gallitzin Schule im Umfang von 1,75 VZÄ - nicht mit 
einbezogen, sondern unter einen sogenannten „Bestandsschutz“ gesetzt. Im Ergebnis wurden 
somit 22,75 VZÄ  für die Neuberechnung des steuerbaren Personals an den weiterführenden 
Schulen für das Schuljahr 2018/2019 zugrunde gelegt.  
Der nach den Grundsätzen gerundete Stellenbedarf für alle weiterführenden Schulen beträgt in s-
gesamt 25,75 VZÄ, so dass insgesamt e in rechnerischer Stellenmehrbedarf von 1,25 VZÄ b e-
steht.  
 
Zusätzliche Bedarfe an den Hauptschulen 
Zusätzlich sollen die vier Hauptschulen durch flankierende Maßnahmen eine ergänzende Unterstü t-
zung von jeweils gerundet 0,50 VZÄ pro Schulstandort (insgesamt  2,00 VZÄ) aus Mitteln der Inklus i-
onspauschale erhalten. Diese auf zwei Jahre begrenzte Maßnahme dient der Kompensation von 
ausgewiesenen Jugendhilfebedarfen und besonderen, zusätzlichen Herausforderungen an den 
Schulstandorten bzw. im Schulumfeld.  
Die ak tuellen Entwicklungen an den Hauptschulen zeichnen sich durch eine hohe Zunahme von 
Schüler/-innen mit multiplen Problemlagen aus. Durch den Abbau der Förderschulen ist der Anteil der 
Schüler/-innen mit einem hohen Anteil an sozialen / emotionalen Probleml agen gestiegen.  Die Au f-
nahme von Schulwechslern stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, die sich auch auf die ohnehin 
schon hohe Anzahl von Schulverweigerern an den Hauptschulen auswirkt. Die Schülerinnen und 
Schüler können häufig nur mit enormen Ans trengungen in den Regelalltag der Schulen eingebunden 
werden. Eine niedrigschwellige, schnelle und eng verknüpfte Jugendhilfe ist hier zur Unterstützung 
der jungen Menschen aktuell zwingend notwendig. 
 
 
(vgl. Anlage 2: Gesamtübersicht: Umverteilung des päd agogischen steuerbaren Personals innerhalb der S e-
kundarstufe I und II zum Schuljahr 2018/2019)   
 
 
4. Kommunikation / Umsetzungsprozess 
 
Im Vorfeld der konkreten Umsetzung der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit sind kommunikative 
Prozesse notwendig, um alle  Beteiligten einzubeziehen und mitzunehmen. Dazu gehören in erster 
Linie die direkt betroffenen sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen und die Schulleitungen, 
aber auch die freien Träger und die Schulaufsicht. Ebenso müssen die mit dem Prozess „Neuausrich-

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tung der Schulsozialarbeit“ begonnenen Abstimmungs - und Qualitätsentwicklungsprozesse zwischen 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildung weiter i n-
tensiviert und dauerhaft auf eine tragfähige Basis gestellt werden. 
 
Die Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 
2018/2019 erfolgt, wie bereits mit der Neuausrichtung zum Schuljahr 2017/2018 erprobt, in einem 
transparenten und dialogischen Verfahren mit den Mitarbeiter/-innen und Schulleitungen. Dort, wo 
sich Veränderungen in der Personalzuteilung abzeichnen, führen die Mitarbeiter/ -innen der Schulver-
waltung und der Jugendhilfe zeitgleich Gespräche mit den Schulsozialarbeiter/ -innen und den Schul-
leitungen, um zu gemeinsamen, tragfähigen Lösungen zu kommen.  
Grundlage der Umverteilung sind dabei die im vergangenen Jahr im Rahmen des Qualitätsentwic k-
lungsprozesses erarbeiteten zentralen Kriterien unter Einbeziehung der Bedarfe der Schulen und 
Wünsche der Mitarbeiter/-innen.   
 
 
5. Weiteres Verfahren  
 
Im  Zusammenhang mit den von den politischen Gremien gestellten Anträgen zu den tariflichen 
Lohnsteigerungen ist zu beachten, dass die durchschnittlichen Tarifsteigerungen und allgemeine Kos-
tenentwicklungen bei der Planung und den Vereinbarungen mit den freien Trägern zu berücksichtigen 
sind. Die Verwaltung wird den politischen Gremien hierzu im 4. Quartal eine gesonderte Beschlus s-
vorlage vorlegen. 
 
Wachsende Erfordernisse am Lern - und Lebensort Schule, tarifliche Lo hnsteigerungen, begrenzte 
und nicht dauerhaft gesicherte Fördermittel, erfordern einen umfassenden Blick auf die Vielfalt der 
Gesamtressource der Schulsozialarbeit insgesamt.   
 
Die Verwaltung strebt an, auch die Schulsozialarbeiter/ -innen zu erfassen, die nicht der kommunalen 
Steuerung unterliegen, da hierdurch wichtige Aussagen über die Gesamtressource und Weiteren t-
wicklung der Schulsozialarbeit an den Schulstandorten insgesamt getroffen werden kann. Hierzu g e-
hören auch die Landesstellen, die im Rahmen ei ner Bestandsaufnahme separat erfasst werden so l-
len. Zudem können Schulen in Nordrhein-Westfalen auch Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf veran-
schlagte Lehrerplanstellen und Lehrerstellen befristet oder unbefristet beschäftigen. Diese Möglichkeit 
haben aktuell 15 Schulen in Münster wahrgenommen.  Auch bei den Stellen für Multiprofessionelle 
Teams für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler handelt es sich um Landesstellen. In Münster 
gibt es derzeit zwei dieser Stellen, acht weitere Vollzeitstellen für Mul tiprofessionelle Teams sind b e-
willigt und werden zum Schuljahr 2018/2019 in Schule eingesetzt.  
 
Darüber hinaus sind folgende Personalressourcen in den Aufgabenfeldern der Schulsozialarbeit zu 
berücksichtigen, bzw. miteinzubeziehen: 
 
 Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 
Einen wichtigen Bestandteil der kommunal steuerbaren Personalressourcen der Schulsoziala r-
beit in Münster bilden die Personalressourcen der Schulsozialarbeit im Rahmen des Aufgabe n-
gebietes „Bildung und Teilhabe“. Die Finanzierung für diese Schulsozialarbeiter/-innen ist bis zum 
Jahr 2021 durch das Land gesichert. Für die Stadt Münster sind dies aktuell 13,42 VZÄ. Hierzu 
ist auszuführen, dass die „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs - und Teilhabepakets“ in 
den Jahren 2011 bis 2013 zunächst z u 100 % aus Bundesmitteln finanziert wurde. Da mit dem 
Bund keine Einigung über die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit erzielt werden konnte, hat 
das Land die Förderung begrenzt bis zum Jahr 2021 übernommen, um den Bun d nicht aus se i-
ner Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung des Bildungs - und Teilhabepakets zu entlas-
sen. Die Stadt Münster leistet einen Eigenanteil in Höhe von 30 %.  
 
 Mobile Teams der Schulsozialarbeit der Stadt Münster  
Zusätzlich zu den vor Ort in Schule eingesetzten Schulsozialarbeiter/-innen gibt es als ergänzen-
den Baustein im Rahmen der kommunal steuerbaren Schulsozialarbeit weitere flankierende A n-

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gebote in Form von mobilen bzw. flexiblen Teams, die sich auf temporär begrenzte, multifaktoriel-
le Problemstellungen beziehen. Um auch zukünftig zeitnah und flexibel auf kurzfristige und v o-
rübergehende Bedarfe reagieren zu können, sind diese Teams zur Flankierung des Regelsy s-
tems unerlässlich, werden jedoch im Zuge der wachsenden Erfordernisse einer g esonderten Be-
standsaufnahme und Betrachtung unterzogen.  
 
Die Verwaltung wird die zukünftigen Personalbedarfe der Schulsozialarbeit und Förderinseln für den 
Primarbereich und die weiterführenden Schulen skizzieren und die schul- und jugendhilfepolitischen 
Sprecher/-innen hierüber mit einem gesonderten Schreiben  im 4. Quartal 2019  zu den Etatberatu n-
gen und damit vor der Neuverteilung der Personalressourcen zum Schuljahr 2020/2021 informieren.   
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor  
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Übersicht über den zukünftigen Personaleinsatz innerhalb der Primarstufe für die Schuljah-
re 2018/2019 und 2019/20 
Anlage 2: Übersicht über den zukünftigen Personaleinsatz innerhalb der weiterführenden Schulen für 
die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020

Ergänzungsvorlage Beschluss

4956 Zeichen

V/0204/2018/1 
V/0204/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und Neuverteilung der kommunalen 
Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,  
 
1.1. dass im Rahmen der Neuverteilung für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 das kommunal 
steuerbare Personal der Schulsozialarbeit und der Förderinseln indikatorengestützt und bedarf s-
orientiert auf Grundlage der bestehenden Personalressourcen und innerhalb der Schulstufen ver-
teilt wird.  
 
1.2. die zusätzlichen Mittel aus der Inklusionspauschale in Höhe von 456.000 Euro für das Schuljahr 
2018/2019 anteilig für die Finanzierung der Schulsozialarbeit / Förderinseln sowohl für die Pr i-
marstufe als auch für die weiter führenden Schulen mit insgesamt 5,25 S12 -Vollzeitäquivalenten1 
einzusetzen. Die Stellen erhalten die Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. 
 
1.3. dass ab dem Schuljahr 2019/2020 ff die Personalressourcen der kommunalen Schulsozialarbeit 
im Rahmen der jährli chen Inklusionspauschale in Höhe von derzeit insgesamt 597.000 Euro für 
die Finanzierung der Schulsozialarbeit / Förderinseln eingesetzt werden. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bedarfsbemessung und Neuverteilung der kommunal ste u-
erbaren Personalresso urcen für die Schulsozialarbeit und Förderinseln ab dem Schuljahr 
2020/2021 ff in einem zweijährigen Turnus erfolgt. 
                                                
1 Die Bewertung der Stellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt“ 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
14.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Frau Pohl 
Telefon: 492-4000 
Telefon: 492-5100 
Ehling@stadt-muenster.de 
PohlA@stadt-muenster.de

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V/0204/2018/1 
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der Verein Projekt Lernhilfe im Os t-
viertel e.V. seine Arbeit zum 31.12.2018 einstellt. 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die hierdurch frei gesetzten Mittel für die p ä-
dagogischen Lernhilfen in Höhe von jährlich 133.000 Euro ab August 2018 für die Einric h-
tung von vier zusätzlichen Förderinseln für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 einge-
setzt werden.  
 
Der Zeitraum von August 2018 bis zum 31.12.2018 wird budgetneutral aus Mehreinnahmen 
des offenen Ganztags finanziert. 
 
Die Trägerschaft wird mit den derzeitigen Trägern von Förderinseln sozialraumorientiert 
aufgeteilt. 
 
Die Förderinseln werden entsprechend der Vorlage V/0204/2018 indikatorengestützt und 
bedarfsorientiert an Grundschulen eingerichtet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2018 85.530  
2019 ff. 205.270  
Produktgruppe 06 03 Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2018 107.020 davon 55.400 € für 
die zusätzlichen 
Förderinseln lt. Be-
schlussvorschlag I., 
Nr. 3 
2019 ff. 256.890 davon 133.000 € für 
die zusätzlichen 
Förderinseln lt Be-
schlussvorschlag I., 
Nr. 3 
          
Die in 2018 zur Finanzierung der 5,25 zusätzlichen Vollzeitäquivalente bei den F reien Trägern der 
Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 137.150 Euro werden 
gemäß § 83 GO NW überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung  erfolgt aus den Mehrerträgen der 
Inklusionspauschale in der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“.  Die zur Finanzierung 
der vier zusätzlichen Förderinseln laut Beschlussvorschlag I., Nr. 3 erforderlichen Aufwandsermächt i-
gungen in Höhe von 55.4 00 € werden in der Produktgruppe 06 03 „Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen“ im Wege der flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt. 
 
Die ab 2019 zur Finanzierung der 5,25 zusätzlichen Vollzeitäquivalente bei den freien Trägern der 
Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 329.160 Euro werden 
in den Haushaltsplan-Entwurf 2019 aufgenommen. Die zur Finanzierung der vier zusätzlichen Förder-

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inseln laut Beschlussvorschlag I., Nr. 3 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 133.000 
€ sind in der mittelfristigen Ergebnisplanung bereits enthalten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat den Vorschlag der Verwaltung (vgl. Schrei-
ben an die jugendpolitischen Sprecher/-innen und die schulpolitischen Sprecher/-innen vom 
11.06.2018) aufgenommen und beschlossen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0204/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
15.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37