V/0204/2018/1
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Schulsozialarbeit: Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
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Beschlussvorlage
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V/0204/2018
V/0204/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und Neuverteilung der kommunalen
Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
Beratungsfolge
12.06.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Vorberatung
12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government
Vorberatung
13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.07.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,
1.1. dass im Rahmen der Neuverteilung für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 das kommunal
steuerbare Personal der Schulsozialarbeit und der Förderinseln indikatorengestützt und bedarf s-
orientiert auf Grundlage der bestehenden Personalressourcen und innerhalb der Schulstufen ver-
teilt wird.
1.2. die zusätzlichen Mittel aus der Inklusionspauschale in Höhe von 456. 000 Euro für das Schuljahr
2018/2019 anteilig für die Finanzierung der Schulsozialarbeit / Förderinseln sowohl für die Pr i-
marstufe als auch für die weiterführe nden Schulen mit insgesamt 5,25 S12-Vollzeitäquivalenten1
einzusetzen. Die Stellen erhalten die Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
1 Die Bewertung der Stellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt“
Amt für Schule und
Weiterbildung
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
13.03.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herrr Ehling
Frau Pohl
Telefon: 492-4000
Telefon: 492-5100
Ehling@stadt-muenster.de
PohlA@stadt-muenster.de
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V/0204/2018
1.3. dass ab dem Schuljahr 2019/2020 ff die Personalressourcen der kommunalen Schulsozialarbeit
im Rahmen der jährlichen Inklusionspauschale in Höhe von derzeit insgesamt 597.000 Euro für
die Finanzierung der Schulsozialarbeit / Förderinseln eingesetzt werden.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bedarfsbemessung und Neuverteilung der kommunal steu-
erbaren Personalressourcen für die Schulsozialarbeit und Förderinseln ab dem Schuljahr
2020/2021 ff in einem zweijährigen Turnus erfolgt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2018 85.530
2019 ff. 205.270
Produktgruppe 06 03 Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2018 51.620
2019 ff. 123.890
Die in 2018 zur Finanzierung der 5,25 zusätzlichen Vollzeitäquivalente bei den F reien Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 137.150 Euro werden
gemäß § 83 GO NW überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen der
Inklusionspauschale in der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“.
Die ab 2019 zur Finanzierung der 5,25 zusätzlichen Vollzeitäquivalente bei den freien Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 329.160 Euro werden
in den Haushaltsplan-Entwurf 2019 aufgenommen.
Begründung:
1. Ausgangslage – Beschlüsse zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit
Mit dem Ziel, aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderung en zu begegnen und erfol g-
reiche, wirkungsvolle sowie nachhaltige Entwicklungsperspektiven für gerechte Bildungs - und Z u-
kunftschancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene zu schaffen, hat der Haupt - und
Finanzausschuss der Stadt Münster in seiner Sitzung am 06.05.2015 die Verwaltung beauftragt, ei n
Konzept einer integrierten Ju gendhilfe- und Schulentwicklungs planung zu entwickeln (vgl. Vorlage
V/0283/2015).
Mit der Vorlage zum „Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungspla-
nung“ (V/0734/2015) hat der Rat der Stadt Mün ster am 16.12.2015 beschlossen, als erstes Teilpr o-
jekt dieser gemeinsamen Planung mit der Neukonzeptionierung der Schulsozialarbeit in Verbindung
mit der Entwicklung eines stadtweiten Indikatorenmodells zur Ermittlung der allgemeinen Bedarfe zu
beginnen.
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V/0204/2018
Auf dieser Grundlage wurde mit der „Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018“
ein aufeinander abgestimmtes kommunales Gesamtkonzept von Jugendhilfe und Schule verfolgt mit
dem Ziel, in einem ersten Schritt einen bedarfsorientierten, auf einander abgestimmten und nachvol l-
ziehbaren Ressourceneinsatz der in kommunaler Verantwortung stehenden Schulsozialarbeiter/ -
innen herbeizuführen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit in der Stadt Münster unterstützt dabei grundsätzlich das
Bestreben, allen Kindern und Jugendlichen gute Bedingungen des Aufwachsens zu bieten, sie frü h-
zeitig und gezielt zu fördern, Ungleichheiten so weit wie möglich auszugleichen und Rahmenbedin-
gungen zu schaffen, die es jedem Kind ermög lichen seine individuellen Entwicklungs - und Bildungs-
potentiale auszuschöpfen.
In gemeinsamer Verantwortung haben das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für
Schule und Weiterbildung die Grundlagen für eine datenbasierte Neuausrichtung de r kommunalen
Personalressourcen der Schulsozialarbeit entwickelt und die Arbeitsschritte und Teilergebnisse u.a.
zu der Auswahl und Gewichtung der Indikatoren und den kommunal steuerbaren Personalressourcen
mit den Beteiligten des „Runden Tisches“, bestehe nd aus Vertreter/-innen der Schulformen, Schul-
aufsicht, Freie Träger der Jugendhilfe und der Fachpolitik, kommuniziert und abgestimmt. Auf dieser
Grundlage hat die Verwaltung die schulscharfen Bedarfe und die Neuverteilung der kommunal ste u-
erbaren Personalressourcen sowohl für die Primarstufe (inkl. Förderinseln) als auch für die we iterfüh-
renden Schulen ermittelt. D as Ergebnis wurde mit der Vorlage „Integrierte Jugendhilfe - und Schul-
entwicklungsplanung – Teilprojekt: Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Sch uljahr 2017/2018“
(V/0741/2016) dargestellt.
Am 14. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Münster mit einer Ergänzungsvorlage (V/0741/2016/1.
Erg.) u.a. beschlossen, dass im Rahmen der Neuausrichtung das kommunal steuerbare Personal der
Schulsozialarbeit indikatorengestützt und bedarfsorientiert innerhalb der bestehenden Personalre s-
sourcen und Schulstufen verteilt wird und die Bedarfs bemessung und Umverteilung der Schulsozia l-
arbeit zunächst für ein Jahr zum Schuljahr 2017/2018 im Rahmen einer Modellphase u nd ab dem
Schuljahr 2018/2019 in einem zweijährigen Turnus vorgenommen wird.
Mit der Vorlage zur „Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im offenen Ganztag
– weiterer Ausbau der Förderinseln“ (V/0758/2016), wurde zum 1. Januar 2017 an v ier weiteren
Grundschulen jeweils eine Förderinsel eingerichtet, so dass derzeit 24 Grundschulen in der Stadt
Münster zusätzlich zu den kommunalen Schulsozialarbeiter/ -innen von einer Förderinsel mit jeweils
einer halben Stelle profitieren. Die Auswahl der vier Grundschulen erfolgte im Rahmen einer geso n-
derten Auswertung ebenfalls auf Basis des für die Primarstufe entwickelten Indikatorentableaus zur
Neuausrichtung der Schulsozialarbeit. Wesentliche Ziele der Arbeit in nerhalb der Förderinseln sind
der Abbau von Benachteiligungen durch eine intensive Förderung der individuellen Fähigkeiten des
Kindes durch eine heilpädagogische Fachkraft , sein Verbleib im Regelschulsystem und die Verme i-
dung weitergehender Hilfen.
Im Zuge der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit und in dem Bestreben gemeinsame Qualitätssta n-
dards für die Schulsoziala rbeit weiterzuentwickeln, wurde n in einem abgestimmten Verfahren Krite-
rien für die Umsetzung des Personaleinsatzes der Schulsozialarbeiter/ -innen zum Schulja hr
2017/2018 definiert. Weitere gemeinsame Qualitätsbausteine wurden mit dem überarbeiteten Aufg a-
benprofil „integrierte Schulsozialarbeit“, der Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarungen s o-
wie dem Abschluss der Kooperationsvereinbarungen mit allen Schulen herbeigeführt. Die Ergebnisse
des Qualitätsentwicklungsprozesses wurden mit der Berichtsvorlage "Umsetzung der Neuausrichtung
Schulsozialarbeit - Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses" (V/0580/2017) dargestellt.
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V/0204/2018
2. Datengrundlagen für die Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen für die Schul-
jahre 2018/2019 und 2019/2020
Mit dem Ziel, eine systematische, objektive, fortschreibbare und für alle Beteiligten nachvollziehbare
Bemessungsgrundlage für den bedarfsorientierten Einsatz der Schulsozialarbeiter/ -innen zu entw i-
ckeln, wurden erstmals mit der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 ent-
sprechende Datengrundlagen erhoben, Indikatoren für die Verteilung der Personalressource der
Schulsozialarbeiter/-innen jeweils für die Primar- und Sekundarstufe definiert , ausgewertet und g e-
wichtet und in einem Indikatorentableau zusammengeführt.
Das ämterübergreifend entwickelte Indikatorentableau sowie die definierten Grundsätze für die Vertei-
lung der Personalressourcen und die gemeinsame Bestandsaufnahme über das nicht-lehrende päda-
gogische Personal der Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung , bildeten somit die Grundlage
für die rechnerische Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen zum Schuljahr 2017/2018.
2.1 Datengrundlagen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
Auf Grundlage des zum Schuljahr 2017/2018 entwickelten Indikatorentableaus und den hierzu erfol g-
ten Rückmeldungen der Schulen, politischen Gremien und AG`s gem. § 78 SGB VIII, hat die Verwa l-
tung im Hinblick auf die Neuverteilung der Personalressourcen zum Schuljahr 2018/2019 einen inte n-
siven Fachdiskurs bzgl. der Grundsätze der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit inklusive der Eck-
punkte des Indikatorentableaus und der Bemessung der Personalressourcen geführt . Dabei wurden
auch die bereits mit der Vorlage V/0741/2018 erklärten selbstverpflichteten Prüfaufträge bzgl. der
Erhebung der schulscharfen SGB II Daten für die Primarstufe und die Werthaltigkeit de s Indikators
Schüler/-innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf einbezogen.
2.1.1 Prüfergebnisse:
Absolute / relative Zahlen
Im Zuge der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 wurde die Berec h-
nung des Indikators „Anteil der Schüler/-innen mit Anspruch auf SGB II“ auf Basis relativer Zahlen
sowohl auf der schulischen als auch auf der politischen Ebene diskutiert.
Die Fachämter haben sich hiermit intensiv auseinandergesetzt und sind zu dem Ergebnis g e-
kommen, weiterhin relative Zahlen zugrunde zu legen, da mit der Schulsozialarbeit im Schwe r-
punkt nicht alle quantitativen Bedarfe bzw. individuelle Einzelfallhilfen abgedeckt werden können
und mit dem Indikatorentableau vielmehr das Ziel verfolgt wird, die un gleiche Zusammensetzung
bzw. die ungleichen Voraussetzungen und Ressourcen der Schüler/- innen an einer Schule abzu-
bilden. Für die Ermittlung der sozialen Schulstruktur ist deshalb nicht allein entscheidend, wie vi e-
le Schüler/-innen in absoluten Zahlen SGB II-Leistungen erhalten. Vielmehr ist dies in Relation zur
Größe des Schulsystems zu betrachten. Um demzufolge beurteilen zu können, ob sich sozial b e-
nachteiligte Schüler/-innen an bestimmten Schulen konzentrieren, ist die Gesamtzahl der Sch ü-
lerschaft ins Verhältnis zu set zen. Zudem haben Prüfläufe gezeigt, dass größere Schulsysteme
bei Anwendung absoluter Zahlen alleine aufgrund ihrer Größe höhere Indikatorenpunkte errei-
chen als kleinere Schulsysteme.
Dennoch stehen für darüber hinausgehende Bedarfe weite re Unterstützungssysteme wie z. B.
die mobile BuT -Schulsozialarbeit, eine Erhöhung von Sekretariatsstunden für BuT -Anträge, das
Mobile und Flexible Team und die Fallscouts für neu zugewanderte Schüler/-innen zur Verfügung.
Indikator „Anteil Schüler/-innen mit festgestelltem AO-SF-Bedarf, Faktor 1 statt 2
Die Landesregierung hat angekündigt, bei der Umsetzung der schulischen Inklusion umzusteuern.
Bislang fehlen jedoch Konkretisierungen. Das weitere Vorgehen des Landes sowie die damit ver-
bundene Entwicklung des Inklusionsprozesses bleiben daher abzuwarten. Damit ist dieser Indika-
tor aus heutiger Sicht nur bedingt stabil.
Hinzu kommt, dass nur Schüler/ -innen abgebildet werden, die das formale AO -SF-Verfahren
durchlaufen haben. Schüler/ -innen, die darüber hinaus intensiv und umfassend sonderpädag o-
gisch nach einem Förderplan unterrichtet werden, werden dagegen nicht zahlenmäßig erfasst.
Um dem Wunsch der Politik und Schulen gerecht zu werden, sonderpädagogische Förderbedarfe
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zu berücksichtigten, wird zukünftig dieser Indikator nur noch einfach statt zuvor zweifach gewich-
tet. Nach Einschätzung der Fachabteilungen beider Ämter sind können mit einer einfachen Ge-
wichtung die Bedarfslagen der Schulen insgesamt differenzierter abgebildet werden.
Sozioökonomischer Status
Um die sozialen Strukturen bzw. Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen möglichst differenziert
erheben zu können, wurde i m Rahmen der Neuausrichtung der kommunalen Schulsozialarbeit
zum Schuljahr 2017/2018 erstmals modellhaft und m it Unterstützung der abgeschotteten Stati s-
tikdienststelle der Stadt Münster der schulscharfe Anteil der Schüler/-innen mit Anspruch auf SGB
II Leistungen ermittelt,
Aufgrund der positiven Datenanalyse wurde die Erhebung dieser sogenannten „schulscharfen
SGB II Daten“ auch für die Primarstufe zur Ermittlung der Bedarfe zum Schuljahr 2018/2019 a n-
gestrebt.
Die Schulen und die AG`s gem. § 78 SGB VIII haben zudem mit der Neuausrichtung der Schulso-
zialarbeit angeregt, auch die Schüler/-innen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsg e-
setz erhalten, zu berücksichtigen. Im vorletzten Jahr lagen hierzu aufgrund der heterogenen und
sich schnell verändernden Gruppe an den Schulen keine validen Zahlen vor.
Mittlerweile haben die meisten Flüchtlinge das Asylverfahren durchlaufen und Integrations - und
Sprachkurse absolviert, so dass in der Regel nun die Jobcenter für den Lebensunterhalt aufko m-
men. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der Kinder im SGB II -Bezug auch in Münst er deutlich
angestiegen ist.
Unabhängig davon ermöglicht die Grundqualität der Daten darüber hinaus auch eine Ermittlung
von schulscharfen Daten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auf dieser Grundlage und mit
der Intention, möglichst alle Schüler/innen und Schüler zu erfassen , die auf Transferleistungen
angewiesen sind, haben die Planungsfachkräfte der beiden Fachämter mit der abgeschotteten
Statistikstelle der Stadt Münster einen erweiterten nachhaltigen Indikator entwickelt, der in der
Lage ist, den s ozioökonomischen Status der münsterschen Schülerschaft in seiner Gesamtheit
abzubilden und folgende Transferleistungen erfasst:
- SGB II Leistungen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- SGB XII Hilfen zum Lebensunterhalt
2.1.2 Indikatorentableau – Grundlage für die rechnerische Neuverteilung der Personalre s-
source Schulsozialarbeit zu den Schuljahren 2018/2019 und 2019/2020
Auf Grundlage der mit der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 getroff e-
nen Festlegungen und unter Einbeziehung der unter 2.1.1 dargestellten Prüfläufe, wurden jeweils drei
Indikatoren bzw. Kennzahlen für die Neuverteilung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2018/2019
definiert.
Pro Schulstandort konnte auf Basis der in jeweils vi er Bewertungsgruppen kategorisierten und g e-
wichteten Daten ein Gesamtpunktwert von max. 21 Indikatorenpunkten im Primarbereich bzw. 15
Indikatorenpunkten für die Weiterführenden Schulen erzielt werden (vgl. nachfolgende Abbildungen).
Im Folgenden werden die ausgewählten Indikatoren sowie die Auswertungsergebnisse für die jeweil i-
ge Schulstufe dargestellt.
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Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte
Anzahl Schüler/-innen
(Erhebung Sept. 2017)
0 0
(Erhebung Sept. 2017) 1 1
2 2
3 3
0 0
1 3
2 6
3 9
0 0
1 3
2 6
3 9
Indikatorenpunkte je Grundschule 0 - 21 Punkte
KIdS-Indikator
(Kompetenzindikator der Schulanfänger;
Daten Schuleingangsuntersuchung 2014
- 2017)
NEU: Sozioökonomischer Status
der Schüler/-innen
(Erhebung Sept. 2017)
Indikatoren
Indikatorentableau zum Schuljahr 2018/2019 für die Primarstufe
x 1
x 3
x 3
Auf Basis der gewichteten Indikatorenpunkte konnte zum Schuljahr 2018/2019 im Primarbereich ein
Gesamtpunktwert von max. 21 Indikatorenpunkten pro Schulstandort erzielt werden.
Für die Grundschulen wurden mit einem Personalbestand von 20,25 VZÄ insgesamt 459 Indikatore n-
punkte erzielt, so dass folgende Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wurde:
Ergebnis: 20,25 VZÄ / 459 Indikatorenpunkte = 0,044 Stellenanteile pro Indikatorenpunktwert
Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte
Anzahl Schüler/-innen
(Erhebung Sept. 2017) 0 0
1 1
2 2
3 3
0 0
1 3
2 6
3 9
0 0
1 3
2 6
3 9
Indikatorenpunkte je Weiterführende Schule 0 - 15 Punkte
Indikatorentableau zum Schuljahr 2018/2019 für die Weiterführenden Schulen
Indikatoren
x 1
Anteil Schüler/-innen mit
festgestelltem AO-SF Bedarf
(Erhebung Sept. 2017) NEU x 1
NEU: Sozioökonomischer Status
der Schüler/-innen
(Erhebung Sept. 2017) x 3
Auf Basis der gewichteten Indikatorenpunkte konnte zum Schuljahr 2018/2019 ein Gesamtpunktwert
pro Schulstandort von max. 15 Indikatorenpunkten für jede weiterführende Schule erzielt werden.
Bei den weiterführenden Schulen wurden mit einem zu verteilenden Personalbestand von 22,75 VZÄ
insgesamt 155 Indikatorenpunkte erzielt, so dass folgende Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt
wurde:
Ergebnis: 22,75 VZÄ / 155 Indikatorenpunkte = 0,147 Stellenanteile pro Indikatorenpunktwert
2.1.3 Hinweis zu den Berufskollegs:
Für die Berufskollegs wurden im Zuge der Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen zum
Schuljahr 2017/2018 keine mit den anderen Schulformen vergleichbaren Indikatoren zur Bedarfse r-
mittlung herangezogen, da über 50 Prozent der Schüler/ -innen an den Berufskollegs nicht aus Müns-
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V/0204/2018
ter stammen. Die Bedarfe und Verteilung der Personalressource Schulsozialarbeit an den Berufsko l-
legs wurden deshalb mit Blick auf die Gesamtschülerschaft und die spezifischen Bedarfe der Schulen
im Einvernehmen mit den Berufskollegs in einem dialogischen Prozess festlegt. Die Berufskollegs
erhalten wie bisher 3,00 Stellen Schulsozialarbeit sowie 3,00 Stellen Schulsozialarbeit für die Intern a-
tionalen Förderklassen (IFK). Letztere s ind befristet bis zum 31.07.2019 (vgl. V/0889/2017/1. Erg.),
über eine Weiterführung ist zu den Haushaltsberatungen 2019 zu entscheiden.
3. Verteilungsschlüssel / Personaleinsatz für Schulstufen für die Schuljahr 2018 /2019 und
2019/2020
Die Neuverteilung der Schulsozialarbeit erfolgt grundsätzlich wie mit der Vorlage V/0741/2016 festge-
legt, in dem Umfang der bestehenden Personalressourcen innerhalb der Primarstufe und Sekundar-
stufe. Grundlage für die Personalverteilung ist das jeweilige Indi katorentableau für die Schulstufen
und die hierdurch ausgewiesenen Personalbedarfe an den jeweiligen Schulstandorten.
Zum Schuljahr 2016/2017, das Ausgangsjahr der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit, betrugen die
Personalressourcen im Primarbereich zunä chst 20,07 VZÄ für die Schulsozialarbeit und 10 VZÄ im
Bereich der Förderinseln. Die weiterführenden Schulen hatten 23,84 VZÄ im Personalbestand.
Entwicklung des Personalbestandes der Grundschulen
Im Zuge der Neuausrichtung und den hierbei ermittelten Pe rsonalbedarfen für das Schuljahr
2017/2018, betrugen die gerundeten Stellenanteile für die Grundschulen 20,25 VZÄ. Zum Januar
2017 wurden zudem zwei weitere VZÄ im Bereich der Förderinseln eingerichtet, so dass zum Schul-
jahr 2017/2018 für dieses Aufgabenfeld insgesamt 12 VZÄ zur Verfügung standen.
Mit der aktuellen Neuverteilung und Berechnung der Personalbedarfe des steuerbaren Personals
zum Schuljahr 2018/2019 beträgt der rechnerisch ermittelte und gerundete Stellenbedarf im Prima r-
bereich insgesamt 21,75 VZÄ für die Schulsozialarbeit und 12,5 VZÄ für die Förderinseln. Im Prima r-
bereich wird somit ein zusätzlicher Stellenbedarf von insgesamt 2,00 VZÄ (davon 0, 50 Förderinsel
VZÄ) ausgewiesen.
Entwicklung des Personalbestandes der weiterführenden Schulen
Die ermittelten gerundeten Stellenbedarfe für die weiterführenden Schulen betrugen für das Schuljahr
2017/2018 insgesamt 24,50 VZÄ. Davon wurden für die Neuberechnung des steuerbaren Personals
an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2018/2019 insgesamt 22,75 VZÄ zugrunde gelegt.
Dies liegt darin begründet, dass die Stellenressourcen der zwei auslaufenden Schulen, Geistschule
und Fürstin-von-Gallitzin Schule im Umfang vom insgesamt 1,75 VZÄ nicht mit einbezogen, sondern
unter „Bestandsschutz“ gesetzt werden. Der gerundete Stellenbedarf für alle weiterführenden Schulen
beträgt zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt 25,75 VZÄ. Für die weiterführenden Schulen wird somit
ein zusätzlicher Stellenbedarf von insgesamt 1,25 VZÄ ausgewiesen.
Personalbestand zum
Schuljahr 2016/2017
Schulsozialab. Förderinseln
Personalbestand zum
Schuljahr 2017/2018
Schulsozialarb. Förderinseln
Personalbestand zum
Schuljahr 2018/2019
Schulsozialarb. Förderinseln
Primarstufe
20,07 VZÄ 10,0 VZÄ 20,25 VZÄ 12 VZÄ 21,75 VZÄ 12,5 VZÄ
Weiterführende
Schulen
23,84 VZÄ 24,50 VZA
25,75 VZÄ
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V/0204/2018
3.1. Grundsätze und Erläuterung für die Bemessung der Personalressourcen für die Primar-
stufe
Als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit an einem Schulstandort wurde mit der
Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 zunächst aufgrund der begren z-
ten Personalressourcen eine 0,25 Stelle festgelegt. Im Zuge der mit der Neuverteilung zum Schul-
jahr 2018/2019 überarbeiteten Festleg ungen, wurde - analog zu den weiterführenden Schulen -
als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit im Primarbereich ebenfalls eine 0,5
Stelle festgesetzt. Hierdurch sollen entsprechende Qualitätsstandards und ausreichende Ra h-
menbedingungen für eine frühzeitige und umfassende Präventionsarbeit gewährleistet werden. Im
Unterschied zu den weiterführenden Schulen erhalten die Schulen im Primarbereich jedoch erst
ab einen rechnerisch ermittelten Stellenwert von 0,25 VZÄ eine 0,5 Stelle.
Die rechnerischen Stellenbedarfe für die Grundschulen, die einen geringen Belastungsgrad, d.h.
einen rechnerisch ermittelten Stellenwert von weniger als 0,25 VZÄ aufweisen, erhalten nach dem
Grundsatz der Neuausrichtung keine Stellenanteile.
Im Sinne eines fachger echten Personaleinsatzes wurde bereits mit der Neuausrichtung der
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 festgelegt, dass die Stellenanteile für die Förderinseln
jeweils mindestens 0,50 VZÄ betragen . Die Förderinseln beziehen sich auf den offenen Ganzta g
und werden nach-unterrichtlich eingesetzt.
Die Stellen der Heilpädagog en/-innen an den Förderinseln wurden deshalb einer gesonderten
Auswertung und Umverteilung unterzogen . Die Grundlage dafür bildete das identische Indikato-
rentableau entsprechend der absteigenden Rangfolge der schulscharfen Indikatorenpunkte.
Ergebnis der Umverteilung:
Förderinseln:
Mit der Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im offenen Ganztag - weiterer
Ausbau der Förderinseln (Vorlage V/075 8/2016) wurde zum 1. Januar 2017 an vier weiteren
Grundschulen eine Förderinsel mit jeweils 0,5 VZÄ eingerichtet, so dass mit der Neuausrichtung
der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt 24 Förderinseln mit 12 Vollzeitstellen
zur Verfügung st ehen. Nach Auswertung und Umverteilung gemäß der absteigenden Rangfolge
der schulscharfen Indikatorenpunkte weisen z wei Grundschulen aufgrund der Indikatorenpunk t-
werte zum Schuljahr 2018/2019 einen Bedarf für eine Förderinsel auf, während eine Grundschule
den Anspruch verliert. Im Ergebnis erhalten somit 25 Grundschulen eine Förderinsel, so dass ein
zusätzlicher Stellenumfang von 0,5 VZÄ benötigt wird.
Schulsozialarbeit ohne Förderinseln:
Der Primarbereich ist seit dem Schuljahr 2017/2018 mit insgesamt 20,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ)
ausgestattet. Von der fachlich getroffenen Festlegung, dass als Mindeststandard für den Einsatz
von Schulsozialarbeiter/ -innen im Primarbereich zukünftig ebenfalls eine 0,5 Stelle festgesetzt
werden soll, profitieren sechs Gru ndschulen, so dass ein Mehrbedarf von insgesamt 1,5 VZÄ zu
verzeichnen ist. Das entspricht einem Stellenbedarf von 21,75 VZÄ.
(vgl. Anlage 2: Gesamtübersicht Umverteilung des pädagogischen steuerbaren Personals innerhalb der Pr i-
marstufe für Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020)
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V/0204/2018
3.2. Grundsätze für die Bemessung der Personalressourcen an den weiterführenden
Schulen
Auf Grund der großen Schulsysteme im Bereich Sek I / Sek II wird pro Schule als fachlicher Mi n-
deststandard eine 0,50 Stelle berücksichtigt.
Die Geistschule und Fürstin -von-Gallitzin-Schule werden in den kommenden zwei Schuljahren
auslaufen. Aus diesem Grund ist an beiden Schulen die Anzahl der Schüler/ -innen bereits deutlich
zurückgegangen. Die G eistschule wird ihren Betrieb zum 1. August 2019 einstellen, die Fürstin -
von-Gallitzin-Schule zum 1. August 2020. Beide Schulen sind aktuell mit 0,75 bzw. 1,00 VZÄ
Schulsozialarbeit ausgestattet.
Aufgrund der auslaufenden Systeme werden beide Schulen bei der Neuberechnung des Indikat o-
rentableaus zum Schuljahr 2018/2019 nicht mit einbezogen; die derzeitigen Stellenanteile von in s-
gesamt 1,75 VZÄ werden bis zur Schließung der Schulstandorte im Bestand erhalten.
Ergebnis der Umverteilung:
Die VZÄ des steuerbaren pädagogischen Personals in der Sekundarstufe I und II betragen seit
dem Schuljahr 2017/2018 insgesamt 24,50 VZÄ.
Bei der Ausweisung und Berechnung der Indikatoren und des steuerbaren Personals zum Schu l-
jahr 2018/2019 wurden die Indikatoren punktwerte und Stellenressourcen der auslaufenden Sch u-
len - wie die der Geistschule und Fürstin-von-Gallitzin Schule im Umfang von 1,75 VZÄ - nicht mit
einbezogen, sondern unter einen sogenannten „Bestandsschutz“ gesetzt. Im Ergebnis wurden
somit 22,75 VZÄ für die Neuberechnung des steuerbaren Personals an den weiterführenden
Schulen für das Schuljahr 2018/2019 zugrunde gelegt.
Der nach den Grundsätzen gerundete Stellenbedarf für alle weiterführenden Schulen beträgt in s-
gesamt 25,75 VZÄ, so dass insgesamt e in rechnerischer Stellenmehrbedarf von 1,25 VZÄ b e-
steht.
Zusätzliche Bedarfe an den Hauptschulen
Zusätzlich sollen die vier Hauptschulen durch flankierende Maßnahmen eine ergänzende Unterstü t-
zung von jeweils gerundet 0,50 VZÄ pro Schulstandort (insgesamt 2,00 VZÄ) aus Mitteln der Inklus i-
onspauschale erhalten. Diese auf zwei Jahre begrenzte Maßnahme dient der Kompensation von
ausgewiesenen Jugendhilfebedarfen und besonderen, zusätzlichen Herausforderungen an den
Schulstandorten bzw. im Schulumfeld.
Die ak tuellen Entwicklungen an den Hauptschulen zeichnen sich durch eine hohe Zunahme von
Schüler/-innen mit multiplen Problemlagen aus. Durch den Abbau der Förderschulen ist der Anteil der
Schüler/-innen mit einem hohen Anteil an sozialen / emotionalen Probleml agen gestiegen. Die Au f-
nahme von Schulwechslern stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, die sich auch auf die ohnehin
schon hohe Anzahl von Schulverweigerern an den Hauptschulen auswirkt. Die Schülerinnen und
Schüler können häufig nur mit enormen Ans trengungen in den Regelalltag der Schulen eingebunden
werden. Eine niedrigschwellige, schnelle und eng verknüpfte Jugendhilfe ist hier zur Unterstützung
der jungen Menschen aktuell zwingend notwendig.
(vgl. Anlage 2: Gesamtübersicht: Umverteilung des päd agogischen steuerbaren Personals innerhalb der S e-
kundarstufe I und II zum Schuljahr 2018/2019)
4. Kommunikation / Umsetzungsprozess
Im Vorfeld der konkreten Umsetzung der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit sind kommunikative
Prozesse notwendig, um alle Beteiligten einzubeziehen und mitzunehmen. Dazu gehören in erster
Linie die direkt betroffenen sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen und die Schulleitungen,
aber auch die freien Träger und die Schulaufsicht. Ebenso müssen die mit dem Prozess „Neuausrich-
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V/0204/2018
tung der Schulsozialarbeit“ begonnenen Abstimmungs - und Qualitätsentwicklungsprozesse zwischen
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildung weiter i n-
tensiviert und dauerhaft auf eine tragfähige Basis gestellt werden.
Die Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen der Schulsozialarbeit zum Schuljahr
2018/2019 erfolgt, wie bereits mit der Neuausrichtung zum Schuljahr 2017/2018 erprobt, in einem
transparenten und dialogischen Verfahren mit den Mitarbeiter/-innen und Schulleitungen. Dort, wo
sich Veränderungen in der Personalzuteilung abzeichnen, führen die Mitarbeiter/ -innen der Schulver-
waltung und der Jugendhilfe zeitgleich Gespräche mit den Schulsozialarbeiter/ -innen und den Schul-
leitungen, um zu gemeinsamen, tragfähigen Lösungen zu kommen.
Grundlage der Umverteilung sind dabei die im vergangenen Jahr im Rahmen des Qualitätsentwic k-
lungsprozesses erarbeiteten zentralen Kriterien unter Einbeziehung der Bedarfe der Schulen und
Wünsche der Mitarbeiter/-innen.
5. Weiteres Verfahren
Im Zusammenhang mit den von den politischen Gremien gestellten Anträgen zu den tariflichen
Lohnsteigerungen ist zu beachten, dass die durchschnittlichen Tarifsteigerungen und allgemeine Kos-
tenentwicklungen bei der Planung und den Vereinbarungen mit den freien Trägern zu berücksichtigen
sind. Die Verwaltung wird den politischen Gremien hierzu im 4. Quartal eine gesonderte Beschlus s-
vorlage vorlegen.
Wachsende Erfordernisse am Lern - und Lebensort Schule, tarifliche Lo hnsteigerungen, begrenzte
und nicht dauerhaft gesicherte Fördermittel, erfordern einen umfassenden Blick auf die Vielfalt der
Gesamtressource der Schulsozialarbeit insgesamt.
Die Verwaltung strebt an, auch die Schulsozialarbeiter/ -innen zu erfassen, die nicht der kommunalen
Steuerung unterliegen, da hierdurch wichtige Aussagen über die Gesamtressource und Weiteren t-
wicklung der Schulsozialarbeit an den Schulstandorten insgesamt getroffen werden kann. Hierzu g e-
hören auch die Landesstellen, die im Rahmen ei ner Bestandsaufnahme separat erfasst werden so l-
len. Zudem können Schulen in Nordrhein-Westfalen auch Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf veran-
schlagte Lehrerplanstellen und Lehrerstellen befristet oder unbefristet beschäftigen. Diese Möglichkeit
haben aktuell 15 Schulen in Münster wahrgenommen. Auch bei den Stellen für Multiprofessionelle
Teams für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler handelt es sich um Landesstellen. In Münster
gibt es derzeit zwei dieser Stellen, acht weitere Vollzeitstellen für Mul tiprofessionelle Teams sind b e-
willigt und werden zum Schuljahr 2018/2019 in Schule eingesetzt.
Darüber hinaus sind folgende Personalressourcen in den Aufgabenfeldern der Schulsozialarbeit zu
berücksichtigen, bzw. miteinzubeziehen:
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)
Einen wichtigen Bestandteil der kommunal steuerbaren Personalressourcen der Schulsoziala r-
beit in Münster bilden die Personalressourcen der Schulsozialarbeit im Rahmen des Aufgabe n-
gebietes „Bildung und Teilhabe“. Die Finanzierung für diese Schulsozialarbeiter/-innen ist bis zum
Jahr 2021 durch das Land gesichert. Für die Stadt Münster sind dies aktuell 13,42 VZÄ. Hierzu
ist auszuführen, dass die „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs - und Teilhabepakets“ in
den Jahren 2011 bis 2013 zunächst z u 100 % aus Bundesmitteln finanziert wurde. Da mit dem
Bund keine Einigung über die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit erzielt werden konnte, hat
das Land die Förderung begrenzt bis zum Jahr 2021 übernommen, um den Bun d nicht aus se i-
ner Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung des Bildungs - und Teilhabepakets zu entlas-
sen. Die Stadt Münster leistet einen Eigenanteil in Höhe von 30 %.
Mobile Teams der Schulsozialarbeit der Stadt Münster
Zusätzlich zu den vor Ort in Schule eingesetzten Schulsozialarbeiter/-innen gibt es als ergänzen-
den Baustein im Rahmen der kommunal steuerbaren Schulsozialarbeit weitere flankierende A n-
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gebote in Form von mobilen bzw. flexiblen Teams, die sich auf temporär begrenzte, multifaktoriel-
le Problemstellungen beziehen. Um auch zukünftig zeitnah und flexibel auf kurzfristige und v o-
rübergehende Bedarfe reagieren zu können, sind diese Teams zur Flankierung des Regelsy s-
tems unerlässlich, werden jedoch im Zuge der wachsenden Erfordernisse einer g esonderten Be-
standsaufnahme und Betrachtung unterzogen.
Die Verwaltung wird die zukünftigen Personalbedarfe der Schulsozialarbeit und Förderinseln für den
Primarbereich und die weiterführenden Schulen skizzieren und die schul- und jugendhilfepolitischen
Sprecher/-innen hierüber mit einem gesonderten Schreiben im 4. Quartal 2019 zu den Etatberatu n-
gen und damit vor der Neuverteilung der Personalressourcen zum Schuljahr 2020/2021 informieren.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Übersicht über den zukünftigen Personaleinsatz innerhalb der Primarstufe für die Schuljah-
re 2018/2019 und 2019/20
Anlage 2: Übersicht über den zukünftigen Personaleinsatz innerhalb der weiterführenden Schulen für
die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
Ergänzungsvorlage Beschluss
4956 Zeichen
V/0204/2018/1
V/0204/2018/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und Neuverteilung der kommunalen
Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
Beratungsfolge
19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.07.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,
1.1. dass im Rahmen der Neuverteilung für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 das kommunal
steuerbare Personal der Schulsozialarbeit und der Förderinseln indikatorengestützt und bedarf s-
orientiert auf Grundlage der bestehenden Personalressourcen und innerhalb der Schulstufen ver-
teilt wird.
1.2. die zusätzlichen Mittel aus der Inklusionspauschale in Höhe von 456.000 Euro für das Schuljahr
2018/2019 anteilig für die Finanzierung der Schulsozialarbeit / Förderinseln sowohl für die Pr i-
marstufe als auch für die weiter führenden Schulen mit insgesamt 5,25 S12 -Vollzeitäquivalenten1
einzusetzen. Die Stellen erhalten die Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
1.3. dass ab dem Schuljahr 2019/2020 ff die Personalressourcen der kommunalen Schulsozialarbeit
im Rahmen der jährli chen Inklusionspauschale in Höhe von derzeit insgesamt 597.000 Euro für
die Finanzierung der Schulsozialarbeit / Förderinseln eingesetzt werden.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bedarfsbemessung und Neuverteilung der kommunal ste u-
erbaren Personalresso urcen für die Schulsozialarbeit und Förderinseln ab dem Schuljahr
2020/2021 ff in einem zweijährigen Turnus erfolgt.
1 Die Bewertung der Stellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt“
Amt für Schule und
Weiterbildung
14.06.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehling
Frau Pohl
Telefon: 492-4000
Telefon: 492-5100
Ehling@stadt-muenster.de
PohlA@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0204/2018/1
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der Verein Projekt Lernhilfe im Os t-
viertel e.V. seine Arbeit zum 31.12.2018 einstellt.
Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die hierdurch frei gesetzten Mittel für die p ä-
dagogischen Lernhilfen in Höhe von jährlich 133.000 Euro ab August 2018 für die Einric h-
tung von vier zusätzlichen Förderinseln für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 einge-
setzt werden.
Der Zeitraum von August 2018 bis zum 31.12.2018 wird budgetneutral aus Mehreinnahmen
des offenen Ganztags finanziert.
Die Trägerschaft wird mit den derzeitigen Trägern von Förderinseln sozialraumorientiert
aufgeteilt.
Die Förderinseln werden entsprechend der Vorlage V/0204/2018 indikatorengestützt und
bedarfsorientiert an Grundschulen eingerichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2018 85.530
2019 ff. 205.270
Produktgruppe 06 03 Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2018 107.020 davon 55.400 € für
die zusätzlichen
Förderinseln lt. Be-
schlussvorschlag I.,
Nr. 3
2019 ff. 256.890 davon 133.000 € für
die zusätzlichen
Förderinseln lt Be-
schlussvorschlag I.,
Nr. 3
Die in 2018 zur Finanzierung der 5,25 zusätzlichen Vollzeitäquivalente bei den F reien Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 137.150 Euro werden
gemäß § 83 GO NW überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen der
Inklusionspauschale in der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“. Die zur Finanzierung
der vier zusätzlichen Förderinseln laut Beschlussvorschlag I., Nr. 3 erforderlichen Aufwandsermächt i-
gungen in Höhe von 55.4 00 € werden in der Produktgruppe 06 03 „Förderung von benachteiligten
jungen Menschen“ im Wege der flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt.
Die ab 2019 zur Finanzierung der 5,25 zusätzlichen Vollzeitäquivalente bei den freien Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 329.160 Euro werden
in den Haushaltsplan-Entwurf 2019 aufgenommen. Die zur Finanzierung der vier zusätzlichen Förder-
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V/0204/2018/1
inseln laut Beschlussvorschlag I., Nr. 3 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 133.000
€ sind in der mittelfristigen Ergebnisplanung bereits enthalten.
Begründung:
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat den Vorschlag der Verwaltung (vgl. Schrei-
ben an die jugendpolitischen Sprecher/-innen und die schulpolitischen Sprecher/-innen vom
11.06.2018) aufgenommen und beschlossen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0204/2018/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37