V/0821/2019
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr.: A-R/0037/2019 "Die Stadt Münster initiiert die Gründung einer kommunalen Pflegeausbildungskonferenz und richtet diese aus"
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Anlage B: Ratsantrag A-R/0037/2019
7719 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2019
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Die Stadt Münster initiiert die Gründung einer
kommunalen Pflegeausbildungskonferenz und
richtet diese aus
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
(Begründung):
Das Thema Gesundheit hat für die Menschen in unsere r Stadt einen hohen Stellenwert. Sie in-
teressieren sich für Sport und Bewegung, gesunde Ar beitsplätze, gesunde Ernährung, gesundes
Wohnen. Aber sie wissen auch, es gibt Situationen i n denen medizinischen Hilfen und Pflege
sehr wichtig sind. In zahlreichen Einrichtungen hat unsere Stadt dafür eine breite Palette von
guten Angeboten.
Gesundheits- und Pflegedienstleistungen sind sogar standortprägend für Münster. Patientinnen
und Patienten aus einem weiten Umfeld kommen zu uns in die Stadt, um sich hier behandeln
zu lassen. Mit mehr als 13% aller Arbeitsplätze in Münster ist das Gesundheitswesen der größte
Arbeitgeber in unserer Stadt.
Die Qualität der Behandlungsangebote nimmt in viele n Bereichen eine qualitative Spitzenstel-
lung ein, die nur möglich ist, weil Münster für all e Heil- und Gesundheitsberufe auch ein bedeu-
tender Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsstandort ist.
Den stetig gestiegenen Erwartungen der Menschen kon nte so bislang erfolgreich entsprochen
werden. Gesundheit bedeutet heute für uns alle mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Ziel
ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einer selbstbestimmten Umgebung.
Wir alle wissen aber auch, die aktuelle demografisc he Entwicklung wird zu einer immer größe-
ren Herausforderung. Nach Berechnungen des Statisti schen Bundesamtes fehlen im Jahr 2025
rund 112.000 Pflegerinnen und Pfleger in Vollzeitan stellung, um den Bedarf an professioneller
Alten- und Krankenpflege in Deutschland decken zu können.
„Der Bedarf an Pflegefachkräften ist trotz gestiege ner Ausbildungszahlen in der Altenpflege
angewachsen. Aktuell fehlen in NRW 10.000 Vollzeitk räfte in der Pflege“, so Prof. Dr. Michael
14 .05 .2019
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Isfort, in seinem soeben veröffentlichten Fachkräft emonitoring zu den Gesundheitsberufen in
Nordrhein-Westfalen.
Es droht auch in Münster ein Fachkräftemangel in de r Pflege. Bemühungen, Pflegekräfte aus
dem Ausland zu gewinnen, ändern die Mangelsituation nicht wirklich, sie lindern höchstens
einige Engpässe. Arbeitslosigkeit kommt in den Pflegeberufen fast nicht vor.
Dem Mangel an Fachkräften kann daher einzig mit ver stärkten Ausbildungsanstrengungen be-
gegnet werden.
Neben großen Kliniken gibt es in Münster eine große Zahl kleiner Pflegearbeitgeber: Altenpfle-
geeinrichtungen, Behindertenpflegeeinrichtungen, Pflegedienste usw..
Alle initiieren einzelne Aktivitäten zur Gewinnung von Nachwuchskräften. Was fehlt ist die
Bündelung dieser Bemühungen und ein gemeinsames lok al und regional wirksames Erschei-
nungsbild.
Die traditionellen Wohnheimplätze sind bei den Ausb ildungsträgern fast überall stark zurück-
gegangen oder verschwunden. Im Wettbewerb mit dem U mland droht der Wohnungsmarkt für
die Ausbildungsangebote in Münster zu einem echten Handicap zu werden.
Die Zusammenlegung der drei bisherigen Ausbildungen in den Pflegefachberufen (Gesundheits-
und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpf lege, Altenpflege) und die damit einher-
gehende Umstellung der notwendigen praktischen Ausb ildungsinhalte verunsichert derzeit die
Pflegeschulen und Ausbildungsträger, was im Jahr 20 20 möglicherweise auch zu Verlusten von
Ausbildungsplätzen führen kann.
(Antrag):
Die kommunale Pflegeausbildungskonferenz soll unter der Geschäftsführung der Stadt Mög-
lichkeiten aufzeigen, wie man trotz des durch den F achkräftemangel verursachten Wettbe-
werbs im Pflegearbeitsmarkt zu wirksamen Ausbildung sverbünden gelangen kann, die eine
möglichst hohe Zahl an Ausbildungsplätzen sichert und ermöglicht.
Die Stadt Münster kann dazu einen substanziellen Be itrag leisten, indem sie den anstehenden
Wandel in der Pflegeberufeausbildung (Zusammenfassu ng der Gesundheits- und Kinderkran-
kenpflegeausbildung, Gesundheits- und Krankenpflege ausbildung, Altenpflegeausbildung zur
neuen Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann im J ahr 2020) durch die Einberufung einer
kommunalen Pflegeausbildungskonferenz unterstützt.
Die Pflegeausbildungskonferenz verfolgt folgende Zielsetzung:
• Um einen nachhaltigen Pflegekräftemangel zu vermeid en, vernetzen sich in dieser
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Konferenz möglichst viele lokalen Akteur*innen: Kra nkenhäuser, Heime, Pflege- und
Gesundheitseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und Ausbildungsstätten für Pfle-
gende in Münster, Tarifpartner*innen (lokale Gewerk schaften & Arbeitgeber*innen)
sowie lokale berufsständische Organisationen und ggf. weitere.
• Die Konferenzteilnehmer*innen informieren die Stadt und die Öffentlichkeit regel-
mäßig über die Entwicklung der Ausbildungsplatzzahl en und über den lokalen Fach-
kräftebedarf in der Pflege.
• Die Konferenzteilnehmer*innen entwickeln und initii eren gemeinsame Aktivitäten
zur nachhaltigen Gewinnung von Auszubildenden.
• Die Konferenz soll dabei der Stadt Münster Möglichk eiten aufzeigen, wie sie auf
kommunaler Ebene die Ausbildungsträger für Pflegebe rufe bei der Gewinnung von
Auszubildenden unterstützen kann.
• Die Konferenz soll der Stadt Münster und den Ausbil dungsträgern aufzeigen, welche
Angebote Bewerber*innen für die Pflegeberufe als un terstützend für eine Ausbil-
dung in Münster wahrnehmen und was die Ausbildungsa ufnahme verhindert. Ergän-
zend hierzu wird auch betrachtet, wie Fachkräfte im Anschluss an die Ausbildung in
Münster gebunden werden können.
• Die Konferenz soll Möglichkeiten aufzeigen, mit wel chen Maßnahmen die Woh-
nungssuche für Azubis in den Pflegeberufen unterstützt werden kann.
• Zur Ermittlung, was unternommen werden kann, um den Pfleger*innen-Beruf in
Münster attraktiver zu gestalten, gehört ebenfalls die Prüfung, ob Belegplätze in
Kindertageseinrichtungen mit pflegeberufsorientiert en Öffnungszeiten zur Verfü-
gung gestellt werden können (von 6 bis 22 Uhr).
• Die städtische Fachkräfteinitiative „Starke Pflege in Münster“, die sich mit dem
Thema Ausbildung in der Altenpflege beschäftigt, wi rd ebenso wie die Kommunale
Konferenz Alter und Pflege und die städtische Gesun dheitskonferenz um ihre Mit-
wirkung in der Pflegeausbildungskonferenz gebeten. Deren Expertise und bisherigen
Ergebnisse können wertvolle Impulse für das gesamte Themenspektrum einbringen.
Die Verwaltung präsentiert dem Rat vor Ende des Jah res 2019 einen Vorschlag zur Aufgaben-
stellung und Zusammensetzung der Konferenz.
Die Pflegeausbildungskonferenz soll sich spätestens Anfang 2020 konstituieren und sich mög-
lichst zügig auf ein Arbeitsprogramm verständigen, das insbesondere die unter dem Stichwort
„Zielsetzung der Pflegeausbildungskonferenz“ genannten Aspekte umfasst.
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Bis Ende 2021 berichtet die Verwaltung über die bis dahin vorliegenden Arbeitsergebnisse und
legt möglichst ein nachhaltiges Handlungsprogramm vor.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldman n
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäge r
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wintz ler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson
Maria Winkel
Anlage A
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Anlage A zur V/0821/2019 Kurzüberblick Die SPD-Fraktion beantragt die Initiierung einer kommunalen Pflegeausbildungskonferenz unter Geschäftsführung der Stadt Münster. Die Verwaltung schlägt vor, in einem ersten Schritt eine Anhörung der in Münster tätigen Pflegeschulen durchzuführen. Ziel ist, die Rahmenbedingungen, Bedarfe und Herausforderungen für eine Verstärkung der Pflegeausbildung im Kontext der anste- henden gesetzlichen Veränderungen konkreter zu erfassen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse soll in Abstimmung mit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege und der Kommunalen Ge- sundheitskonferenz ein Vorschlag zur weiteren Bearbeitung des Themenfeldes erarbeitet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein X Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstel- lung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) besteht nicht.
Beschlussvorlage
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V/0821/2019
V/0821/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr.: A-R/0037/2019 "Die Stadt Münster initiiert die Gründung
einer kommunalen Pflegeausbildungskonferenz und richtet diese aus"
Beratungsfolge
25.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Vorberatung
30.09.2019 Kommunale Seniorenvertretung Anhörung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.10.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der Bezirksregierung Münster eine Anhö-
rung der in Münster tätigen Pflegeschulen durchzuführen. Ziel ist, die Rahmenbedingungen,
Bedarfe und Herausforderungen für eine Verstärkung der Pflegeausbildung im Kontext der
anstehenden gesetzlichen Veränderungen konkreter zu erfassen.
2. Die Verwaltung erarbeitet auf dieser Grundlage - in Abstimmung mit der Kommunalen Konfe-
renz Alter und Pflege sowie der Kommunalen Gesundheitskonferenz - einen Vorschlag an
den Rat zur weiteren Bearbeitung des Themenfeldes.
3. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr.: A-R/0037/2019 „Die Stadt Münster initiiert die
Gründung einer kommunalen Pflegeausbildungskonferenz und richtet diese aus“ ist damit
aufgegriffen.
Begründung:
1. Ausgangssituation
Nach den im Mai 2019 von der Agentur für Arbeit veröffentlichten Daten besteht inzwischen bundes-
weit nahezu flächendeckend ein Fachkräftemangel in der Alten- und Krankenpflege.1 Gleichzeitig ist
1 Agentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Mai 2019, Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, S. 14
Sozialamt
10.09.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schulte-Sienbeck
Telefon: 492-5998
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de
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davon auszugehen, dass sich der Personalbedarf durch die demografische und soziale Entwicklung
perspektivisch noch weiter erhöht.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den vergangenen Jahren zwar in sowohl
in der Alten- als auch in der Krankenpflege kontinuierlich gestiegen, kann jedoch den Bedarf nicht
decken. Hinzu kommt, dass ein vergleichsweise hoher Anteil der Pflegekräfte - mit steigender Ten-
denz - nur in Teilzeit beschäftigt ist.
Den freien Stellen stehen immer weniger arbeitslos gemeldete Pflegefachkräfte gegenüber: Auf 100
gemeldete Stellen kommen in der Altenpflege 19 und in der Gesundheits- und Krankenpflege 41 ar-
beitslose Fachkräfte.2
Die Auswirkungen des Pflegefachkräftemangels sind auch in Münster bereits zu spüren. So konnten
zum Beispiel einzelne Wohnbereiche in der stationären Altenpflege aufgrund fehlenden Pflegeperso-
nals zeitweise nicht belegt oder Nachfragen im Bereich der ambulanten Pflege nicht bedient werden.
Ebenso sind die Krankenhäuser von dem Pflegenotstand betroffen, so dass auch hier in der Vergan-
genheit einzelne Stationen in Münster nicht vollständig betrieben werden konnten.
Die Münsteraner Arbeitgeber im Pflegebereich stellen sich – unterstützt auch vom Jobcenter und der
Agentur für Arbeit - den Herausforderung des Fachkräftemangels. Viele haben bereits unterschiedli-
che Maßnahmen der Personalgewinnung und -bindung ergriffen und setzen sich dafür ein, die Attrak-
tivität des Arbeitsfeldes zu erhöhen. Ein Beispiel ist die durch einen Verbund von Arbeitgebern aus
dem Bereich der Altenpflege getragene Fachkräfteinitiative „Starke Pflege in Münster“ (www.starke-
pflege-muenster.de), die im Jahr 2017 gestartet wurde. Die durch das Land NRW und des Europäi-
schen Sozialfonds für zwei Jahre geförderte Initiative strebt eine weitere Zusammenarbeit als „Pflege-
Modellregion Münster“ an.
Die Krankenhäuser haben in Eigenregie Fachkräfte aus dem europäischen und außereuropäischen
Ausland angeworben und nachgeschult, damit diese die deutsche Berufsqualifikation erhalten und im
Krankenhaus tätig werden können.
Auf Bundesebene wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Programme zur Stärkung der
Pflege ins Leben gerufen, wie die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ und die
daran anknüpfende „Ausbildungsoffensive Pflege“ des BMFSJ im Rahmen der ressortübergreifenden
„Konzertierten Aktion Pflege“. Ganz aktuell wurde der Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in
der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) vorgelegt.
Mit dem Pflegeberufegesetz, das im Juli 2017 verkündet wurde, soll die Pflege als Beruf attraktiver
gemacht werden. Ein wesentlicher Baustein ist die Zusammenführung von Gesundheits- und Kran-
kenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zum Beruf der Pflegefachfrau bzw.
des Pflegefachmanns ab dem Jahr 2020. Darüber hinaus wird ein bundeseinheitliches, jeweils auf
Länderebene organisiertes Umlageverfahren eingeführt, das die Wettbewerbsnachteile ausbildender
Einrichtungen aufheben soll.
Dem Fachkräftemangel bei den Pflegekräften steht jedoch auch ein Defizit an qualifizierten Lehrkräf-
ten an den Schulen des Gesundheitswesens gegenüber. Hierdurch werden die Möglichkeiten zur
Ausweitung der Aus- und Weiterbildungskapazitäten begrenzt.3 Allein durch die Umsetzung des Pfle-
geberufegesetzes wird sich aufgrund der hier festgesetzten Lehrer-Schüler-Relation bereits ein zu-
sätzlicher Bedarf an Lehrenden ergeben; der steigende Bedarf an Ausbildungskapazitäten wird
den Handlungsdruck entsprechend weiter erhöhen.
Auch wenn das Ziel, die Aus- und Weiterbildung zu stärken, für den gesamten Pflegebereich gilt, so
zeigen sich die Ausgangs- und Rahmenbedingungen für die Alten- und Krankenpflege doch sehr un-
terschiedlich. Im Folgenden seien nur einige Beispiele genannt:
Zwischen der Alten- und der Krankenpflege besteht nach wie vor ein deutliches Lohngefälle:
2 Agentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Mai 2019, Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, S. 13
3 MAGS NRW, Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2017, S. 76
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Die Bruttolöhne liegen im Bereich der Krankenpflege durchschnittlich bei 3.314 €, in der Al-
tenpflege bei 2.746 € (Stand Dezember 2017).4
In der Altenpflege wurde in Nordrhein-Westfalen bereits zum 01.07.2012 eine Umlage zur
Ausbildungsfinanzierung eingeführt. Mit diesem Ausgleichsverfahren wurde ein deutlicher fi-
nanzieller Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze geschaffen. Dies hat landesweit zu
einer signifikanten Steigerung der Zahl der Ausbildungsverhältnisse geführt. Allein zwischen
2011 und 2016 stieg die Zahl der landesgeförderten Ausbildungsplätze von rund 10.000 auf
rund 18.000 an.5 In der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinder-
krankenpflege blieben die Ausbildungskapazitäten in NRW trotz des gestiegenen Bedarfes
annähernd stabil.6
Für Münster lässt sich nach Angaben des Landesstatistikbetriebes IT.NRW eine kontinuierli-
che Steigerung der Zahl der Auszubildenden im Bereich der Altenpflege feststellen, im Be-
reich der Gesundheits- und Krankenpflege ist kein eindeutiger Trend auszumachen. Die Aus-
wirkungen des o.g. neuen gemeinsamen Umlageverfahrens bleiben abzuwarten.
Quelle: IT NRW Schulstatistik
In der beruflichen Weiterbildung gelten bislang für die Alten- und Krankenpflege unterschiedli-
che Förderbedingungen, die erst mit der Einführung der generalisierten Ausbildung ab dem
Jahr 2020 einheitlich gestaltet werden. Bislang übersteigen die Maßnahmen zur Förderung
der beruflichen Weiterbildung in der Altenpflege die in der Krankenpflege um ein Vielfaches,
da hier weitergehende Fördermöglichkeiten bestehen.
2. Antrag zur Initiierung einer Pflegeausbildungskonferenz
Der Antrag der SPD-Ratsfraktion zur Gründung einer Pflegeausbildungskonferenz unter Geschäfts-
führung der Stadt Münster wurde in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 04.06.2019 be-
raten und in der Kommunalen Gesundheitskonferenz in der Sitzung am 10.07.2019 vorgestellt.
In der Diskussion in der Konferenz Alter und Pflege wurde die Gründung einer Arbeitsgruppe aus
4 Agentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Mai 2019, Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, S. 7
5 MAGS NRW, Studie zur Qualitätsentwicklung in der Altenpflegeausbildun g in Nordrhein -Westfalen durch
Ausweitung der Ausbildungskapazitäten. Merkmale, Entwicklungen und Handlungsempfehlungen., S. 9
6 Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., Regionaldossiers, Regionalkonferenzen Fachkräft e-
sicherung in den Gesundheitsberufen in NRW 2017, S. 21
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Mitgliedern der Konferenzen für den Bereich Pflege und Gesundheit angeregt. Als mögliche Schwie-
rigkeit wurde benannt, dass der Bereich der Krankenpflege zahlenmäßig größer ist als der Bereich
der Altenpflege. Auch wurde das Interesse der Einrichtungen und Institutionen an einer verbindlichen
Mitwirkung zur Diskussion gestellt. Konkret wurde angeregt, zunächst einen Austausch der Ausbilder
in der Pflege zu initiieren.
Diese Anregung wird seitens der Verwaltung begrüßt. Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt
die Pflegeschulen zu einem Austausch einzuladen, um die Ausgangs- und Bedarfslage für Münster
weiter zu konkretisieren. Hier könnte thematisiert werden, welche Kapazitäten und Ressourcen aktu-
ell für die schulische Ausbildung zur Verfügung stehen, welche Chancen und Herausforderungen mit
der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes verbunden sind und welche Voraussetzungen und Rah-
menbedingungen für eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten erforderlich sind. Darüber hinaus
sollten Informationen über die Entwicklung der Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen
erhoben sowie hierfür förderliche und hemmende Faktoren diskutiert werden.
Im Zuge der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes werden bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-
Westfalen ab dem 01.01.2020 verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Anerkennung von
und der Aufsicht über die Pflegeschulen, der staatlichen Prüfungen sowie des Ausgleichsfonds ge-
bündelt. Die Bezirksregierung Münster sollte aufgrund dieser zukünftig umfassenden Zuständigkeiten
im Zusammenhang mit der Pflegeausbildung in diesen Prozess mit einbezogen werden.
In einem zweiten Schritt sollten die Ergebnisse des Hearings mit der Kommunalen Konferenz Alter
und Pflege sowie der Kommunalen Gesundheitskonferenz beraten, ein Vorschlag zum weiteren Vor-
gehen entwickelt und die Mitwirkungsbereitschaft der zentralen Akteure geklärt werden.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage B: Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2019
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0821/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37