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V/0696/2023

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Vorlagen 16.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 23

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage _D_0015_2023

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Beschlussvorlage

1149 Zeichen

V/0696/2023 
V/0696/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Anmeldeverfahren für die weiterführenden 
Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0015/2023 „Anmeldeverfahren weiterführende 
Schulen zum Schuljahr 2024/25“ vom 18.10.2023 wird genehmigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Dringlichkeitsentscheidungen sind nach § 60 Abs. 1 GO NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur 
Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Inhaltlich wird 
dabei auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022 verwiesen. 
 
 
I.V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
16.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0696/2023 
Anlagen: 
 
- Anlage A 
 
- Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2023

Anlage A

1641 Zeichen

Anlage A zur V/0696/2023 
Kurzüberblick 
Die Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2023 über die Durchführung des Anmeldeverfahrens für 
die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25 wird genehmigt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Entscheidung trägt dazu bei, das bevorstehende Anmeldeverfahren für die weiterführenden 
Schulen zu strukturieren und insbesondere den Start der neuen Gesamtschule Münster-West 
abzusichern. 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X  
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage _D_0015_2023

5431 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2023 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Anmeldeverfahren weiterführende Schulen zum Schuljahr 2024/2025 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das bevorstehende Anmeldeverfahren für die weiterführenden 
Schulen zum Schuljahr 2024/2025 ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für alle städtischen Gesamt-
schulen bei der Bezirksregierung zu beantragen. 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Generell gelten für das Anmeldeverfahren folgende Rahmenbedingungen: 
Nach dem Schulgesetz ist es Aufgabe des Schulträgers, für ein ordnungsgemäßes Anmeldeverfahren 
zu sorgen. Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt 
mit dem durch das Ministerium bestimmten Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahres-
zeugnisse an den Grundschulen (26.01.2024). 
Die erste Woche ist für vorgezogene Anmeldeverfahren vorgesehen; An meldeverfahren für Schulen, 
für die kein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen ist, werden in der dritten bis sechsten Wo-
che des Anmeldezeitraums durchgeführt. Ein früherer Start ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn 
es kein vorgezogenes Verfahren gibt. 
 
Bei zu erwartenden Anmeldeüberhängen in einer Schulform kann für alle Schulen dieser Schul-
form ein vorgezogenes Verfahren durchgeführt werden (Entscheidung der Bezirksregierung auf An-
trag des Schulträgers). So wurde es in den letzten Jahren mit den beiden städtischen Gesamtschulen 
praktiziert.  
Eine Sonderregelung gilt auch für neu genehmigte Schulen . Auch für diese besteht die Möglich-
keit, im Errichtungsjahr das Anmeldeverfahren vorzuziehen. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
 
 
Der Antrag an die Bezirksregierung soll bis zum 15.10.2023  gestellt werden. Ein Nachreichen in der 
Folgewoche ist nach Absprache mit der Bezirksregierung auf jeden Fall möglich. 
Wie künftig die Anmeldeverfahren strukturiert werden, auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse des 
Wuppertaler Instituts, ist sicher noch  zu entscheiden. Dabei spielt auch die Möglichkeit eine Rolle, 
den Eltern einen Zweit- oder Drittwunsch bei der Anmeldung zu ermöglichen.  
Für das kommende Anmeldeverfahren geht es aber mit erster Priorität darum, für die neue Gesamt-
schule Münster-West einen guten Start zu schaffen und die Errichtungsgröße von 100 gemeindeei-
genen Schüler*innen zu erreichen. 
Aufgrund der o.g. Rahmenbedingungen kommen dafür 2 Varianten in Betracht: 
1. Vorgezogenes Verfahren ausschließlich für die neue Gesamtschule 
2. Vorgezogenes Verfahren für alle drei Gesamtschulen 
 
Zu 1: Vorziehen der neuen Gesamtschule 
 Für viele Eltern stellt die Anmeldemöglichkeit damit eine zusätzliche Option dar, mit der die 
Chancen auf einen Gesamtschulplatz erhöht werden. Möglicherweise spekulieren Eltern aber 
auch, dass angesichts der ausgeweiteten Kapazitäten insgesamt auch die Ch ancen auf einen 
Platz an den bestehenden Gesamtschulen steigen und melden dort an. Werden die Eltern in 
dem dann nachgelagerten Verfahren allerdings von einer der bestehenden Gesamtschulen ab-
gewiesen, können sie nicht nachträglich noch zur neuen Gesamtschu le umgeleitet werden, da 
dort das Verfahren abgeschlossen ist.  
 Am Ende der Anmeldewoche muss die Errichtungsgröße von 100 Schüler*innen erreicht sein 
(Verlängerung um 1 Woche ist auf Antrag möglich). Liegen dann die erforderlichen Anmeldun-
gen nicht vor, ist die Schule nicht zustande gekommen und alle Angemeldeten haben die Mög-
lichkeit, sich im regulären Verfahren an anderen Schulen anzumelden 
 
Zu 2: Vorziehen aller drei Gesamtschulen 
 Bei diesem Verfahren werden alle Eltern, die einen Platz an einer städt ischen Gesamtschule in 
Münster anstreben, ihre Kinder anmelden. Es ist davon auszugehen, dass die beiden beste-
henden Gesamtschulen wiederum mehr Anmeldungen bekommen, als Plätze vorhanden sind, 
also abweisen müssen. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch  die neue Gesamtschule 
Münster-West ausreichend Anmeldungen erhalten wird und ggf. sogar wird abweisen müssen. 
Sollte dies aber wider Erwarten nicht der Fall sein, besteht im Gegensatz zum erstgenannten 
Verfahren hier die Möglichkeit, abgewiesenen Anmeldun gen für die beiden bestehenden Ge-
samtschulen die Option Roxel zu ermöglichen und die Eltern aktiv zu beraten.  
 In einem solchen Fall endet das Anmeldeverfahren an den beiden bestehenden Schulen am 
Ende der Anmeldewoche. Das Anmeldeverfahren für die neue S chule kann auf Antrag um eine 
Woche verlängert werden und die abgewiesenen Eltern haben eine Woche Zeit, ihr Kind an der 
neuen Gesamtschule anzumelden. 
 
Auch wenn angesichts der bekannten regelmäßigen Abweisungen bei den bisherigen Anmeldever-
fahren von aus reichend Anmeldungen auszugehen ist, kann durch dieses Verfahren eine doppelte 
Absicherung durch die Nachsteuerungsmöglichkeit erreicht werden. Die Verwaltung favorisiert des-
halb das Vorziehen aller drei Gesamtschulen.

- 3 - 
 
 
Die Genehmigung der Errichtung der Gesamtschule Münster-West ist erst am 17.10.2023 erteilt wor-
den. Die Dringlichkeit dieser Entscheidung folgt aus der nunmehr verbleibenden knappen Frist für die 
Beantragung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens. 
 
 
Münster, den 18.10.2023 
 
 
gez. gez. 
Markus Lewe Christoph Kattentidt 
Oberbürgermeister  Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL

Beratungsverlauf (3)

21.11.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0696/2023
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2023
Erstellt
16.11.2023 13:59