V/0696/2023
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
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Beschlussvorlage
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V/0696/2023 V/0696/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen Beratungsfolge 21.11.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0015/2023 „Anmeldeverfahren weiterführende Schulen zum Schuljahr 2024/25“ vom 18.10.2023 wird genehmigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Dringlichkeitsentscheidungen sind nach § 60 Abs. 1 GO NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Inhaltlich wird dabei auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022 verwiesen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Amt für Schule und Weiterbildung 16.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0696/2023 Anlagen: - Anlage A - Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2023
Anlage A
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Anlage A zur V/0696/2023 Kurzüberblick Die Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2023 über die Durchführung des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25 wird genehmigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Entscheidung trägt dazu bei, das bevorstehende Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen zu strukturieren und insbesondere den Start der neuen Gesamtschule Münster-West abzusichern. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein X Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage _D_0015_2023
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Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2023 Betreff: Anmeldeverfahren weiterführende Schulen zum Schuljahr 2024/2025 Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das bevorstehende Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/2025 ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für alle städtischen Gesamt- schulen bei der Bezirksregierung zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Generell gelten für das Anmeldeverfahren folgende Rahmenbedingungen: Nach dem Schulgesetz ist es Aufgabe des Schulträgers, für ein ordnungsgemäßes Anmeldeverfahren zu sorgen. Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt mit dem durch das Ministerium bestimmten Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahres- zeugnisse an den Grundschulen (26.01.2024). Die erste Woche ist für vorgezogene Anmeldeverfahren vorgesehen; An meldeverfahren für Schulen, für die kein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen ist, werden in der dritten bis sechsten Wo- che des Anmeldezeitraums durchgeführt. Ein früherer Start ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn es kein vorgezogenes Verfahren gibt. Bei zu erwartenden Anmeldeüberhängen in einer Schulform kann für alle Schulen dieser Schul- form ein vorgezogenes Verfahren durchgeführt werden (Entscheidung der Bezirksregierung auf An- trag des Schulträgers). So wurde es in den letzten Jahren mit den beiden städtischen Gesamtschulen praktiziert. Eine Sonderregelung gilt auch für neu genehmigte Schulen . Auch für diese besteht die Möglich- keit, im Errichtungsjahr das Anmeldeverfahren vorzuziehen. Amt für Schule und Weiterbildung Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - Der Antrag an die Bezirksregierung soll bis zum 15.10.2023 gestellt werden. Ein Nachreichen in der Folgewoche ist nach Absprache mit der Bezirksregierung auf jeden Fall möglich. Wie künftig die Anmeldeverfahren strukturiert werden, auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Wuppertaler Instituts, ist sicher noch zu entscheiden. Dabei spielt auch die Möglichkeit eine Rolle, den Eltern einen Zweit- oder Drittwunsch bei der Anmeldung zu ermöglichen. Für das kommende Anmeldeverfahren geht es aber mit erster Priorität darum, für die neue Gesamt- schule Münster-West einen guten Start zu schaffen und die Errichtungsgröße von 100 gemeindeei- genen Schüler*innen zu erreichen. Aufgrund der o.g. Rahmenbedingungen kommen dafür 2 Varianten in Betracht: 1. Vorgezogenes Verfahren ausschließlich für die neue Gesamtschule 2. Vorgezogenes Verfahren für alle drei Gesamtschulen Zu 1: Vorziehen der neuen Gesamtschule Für viele Eltern stellt die Anmeldemöglichkeit damit eine zusätzliche Option dar, mit der die Chancen auf einen Gesamtschulplatz erhöht werden. Möglicherweise spekulieren Eltern aber auch, dass angesichts der ausgeweiteten Kapazitäten insgesamt auch die Ch ancen auf einen Platz an den bestehenden Gesamtschulen steigen und melden dort an. Werden die Eltern in dem dann nachgelagerten Verfahren allerdings von einer der bestehenden Gesamtschulen ab- gewiesen, können sie nicht nachträglich noch zur neuen Gesamtschu le umgeleitet werden, da dort das Verfahren abgeschlossen ist. Am Ende der Anmeldewoche muss die Errichtungsgröße von 100 Schüler*innen erreicht sein (Verlängerung um 1 Woche ist auf Antrag möglich). Liegen dann die erforderlichen Anmeldun- gen nicht vor, ist die Schule nicht zustande gekommen und alle Angemeldeten haben die Mög- lichkeit, sich im regulären Verfahren an anderen Schulen anzumelden Zu 2: Vorziehen aller drei Gesamtschulen Bei diesem Verfahren werden alle Eltern, die einen Platz an einer städt ischen Gesamtschule in Münster anstreben, ihre Kinder anmelden. Es ist davon auszugehen, dass die beiden beste- henden Gesamtschulen wiederum mehr Anmeldungen bekommen, als Plätze vorhanden sind, also abweisen müssen. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch die neue Gesamtschule Münster-West ausreichend Anmeldungen erhalten wird und ggf. sogar wird abweisen müssen. Sollte dies aber wider Erwarten nicht der Fall sein, besteht im Gegensatz zum erstgenannten Verfahren hier die Möglichkeit, abgewiesenen Anmeldun gen für die beiden bestehenden Ge- samtschulen die Option Roxel zu ermöglichen und die Eltern aktiv zu beraten. In einem solchen Fall endet das Anmeldeverfahren an den beiden bestehenden Schulen am Ende der Anmeldewoche. Das Anmeldeverfahren für die neue S chule kann auf Antrag um eine Woche verlängert werden und die abgewiesenen Eltern haben eine Woche Zeit, ihr Kind an der neuen Gesamtschule anzumelden. Auch wenn angesichts der bekannten regelmäßigen Abweisungen bei den bisherigen Anmeldever- fahren von aus reichend Anmeldungen auszugehen ist, kann durch dieses Verfahren eine doppelte Absicherung durch die Nachsteuerungsmöglichkeit erreicht werden. Die Verwaltung favorisiert des- halb das Vorziehen aller drei Gesamtschulen. - 3 - Die Genehmigung der Errichtung der Gesamtschule Münster-West ist erst am 17.10.2023 erteilt wor- den. Die Dringlichkeit dieser Entscheidung folgt aus der nunmehr verbleibenden knappen Frist für die Beantragung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens. Münster, den 18.10.2023 gez. gez. Markus Lewe Christoph Kattentidt Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0696/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2023
- Erstellt
- 16.11.2023 13:59