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V/0542/2010

Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 74/2010 - Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster

Vorlagen 06.07.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2010, TOP 20

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

2730 Zeichen

V/0542/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 74/2010 - Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
29.09.2010 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf den Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster wird weiterhin verzichtet. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
 
… beantragt mit Schreiben vom 15.06.2010, eine Baumschutzsatzung für die Stadt Münster zu 
erlassen (vgl. Anlage 1). Hintergrund des Antrages sind vorangegangene und befürchtete Bau m-
fällungen im Blockinnenhof  Wolbecker Straße/Sternstraße/Diepenbrockstraße. 
 
Bereits mehrfach ist die Aufstellung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster in der Ve r-
gangenheit intensiv beraten worden. Z uletzt hat sich der Haupt - und Finanzausschuss am 
04.02.2004 mit B eschluss der Vorlage 943/03 gegen die Einführung einer Baumschutzsatzung 
ausgesprochen. Grundlage für diese Entscheidung sind einerseits rechtliche Erwägungen im Ve r-
hältnis einer Baumschutzs atzung zum Baurecht , andererseits wird auch das Ko sten-Nutzen-
Verhältnis als ungünstig bewertet. 
 
Seit dem vorgenannten Beschluss haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die die Aufste l-
lung einer Baumschutzsatzung nunmehr rechtfertigen würden. Nach wi e vor ist es durch das Fe h-
len einer Baumschutzsatzung nicht zu einer nennenswerten Beeinträchtigung des privaten Bau m-
bestandes in Mün ster gekommen. Willkürliche Baumfällungen sind der Verwaltung in den letzten 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0542/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kuttenkeuler 
Ruf: 
492 67 44 
E-Mail: 
Kuttenkeuler@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.07.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0542/2010 
Jahren kaum bekannt geworden. Private Baumfäll ungen treten vielmehr in den meisten Fällen im 
Zusammenhang mit genehmigten Baumaßnahmen auf und wären als solche vermutlich auch bei 
Vorliegen einer Baumschutzsatzung zu befreien gewesen. Eine durchschlagende Verbesserung 
des privaten Baumschutzes lässt sich aus Sicht der Verwaltung durch die Einführung einer Bau m-
schutzsatzung nicht erreichen. 
 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz ist darüber hinaus stets Ansprechpartner für die Bü r-
gerinnen und Bürger der Stadt und konnte in dieser beratenden Funktion bereits häufig zum Erhalt 
von Bäumen beitragen. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem vorliegenden Antrag nicht gefolgt wird. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage 1

Anlage 1

42 Zeichen

Anregung Nr. 74/2010

Anregung Nr. 74/2010

Beratungsverlauf (3)

21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
29.09.2010 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wolbecker Straße
  • Diepenbrockstraße
  • Sternstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0542/2010
Typ
Vorlagen
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37