V/0542/2010
Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 74/2010 - Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0542/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 74/2010 - Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster Beratungsfolge 21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf den Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster wird weiterhin verzichtet. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: … beantragt mit Schreiben vom 15.06.2010, eine Baumschutzsatzung für die Stadt Münster zu erlassen (vgl. Anlage 1). Hintergrund des Antrages sind vorangegangene und befürchtete Bau m- fällungen im Blockinnenhof Wolbecker Straße/Sternstraße/Diepenbrockstraße. Bereits mehrfach ist die Aufstellung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster in der Ve r- gangenheit intensiv beraten worden. Z uletzt hat sich der Haupt - und Finanzausschuss am 04.02.2004 mit B eschluss der Vorlage 943/03 gegen die Einführung einer Baumschutzsatzung ausgesprochen. Grundlage für diese Entscheidung sind einerseits rechtliche Erwägungen im Ve r- hältnis einer Baumschutzs atzung zum Baurecht , andererseits wird auch das Ko sten-Nutzen- Verhältnis als ungünstig bewertet. Seit dem vorgenannten Beschluss haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die die Aufste l- lung einer Baumschutzsatzung nunmehr rechtfertigen würden. Nach wi e vor ist es durch das Fe h- len einer Baumschutzsatzung nicht zu einer nennenswerten Beeinträchtigung des privaten Bau m- bestandes in Mün ster gekommen. Willkürliche Baumfällungen sind der Verwaltung in den letzten Vorlagen-Nr.: V/0542/2010 Auskunft erteilt: Herr Kuttenkeuler Ruf: 492 67 44 E-Mail: Kuttenkeuler@stadt-muenster.de Datum: 05.07.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0542/2010 Jahren kaum bekannt geworden. Private Baumfäll ungen treten vielmehr in den meisten Fällen im Zusammenhang mit genehmigten Baumaßnahmen auf und wären als solche vermutlich auch bei Vorliegen einer Baumschutzsatzung zu befreien gewesen. Eine durchschlagende Verbesserung des privaten Baumschutzes lässt sich aus Sicht der Verwaltung durch die Einführung einer Bau m- schutzsatzung nicht erreichen. Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz ist darüber hinaus stets Ansprechpartner für die Bü r- gerinnen und Bürger der Stadt und konnte in dieser beratenden Funktion bereits häufig zum Erhalt von Bäumen beitragen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem vorliegenden Antrag nicht gefolgt wird. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage 1
Anlage 1
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Anregung Nr. 74/2010 Anregung Nr. 74/2010
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (3)
- Wolbecker Straße
- Diepenbrockstraße
- Sternstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0542/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.07.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37