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V/0086/2022/1

Sauberkeit im öffentlichen Raum

Vorlagen 11.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 31

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0086/2022/1
V/0086/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Sauberkeit im öffentlichen Raum
- Antrag A-R/0066/2020 der CDU-Fraktion
- Antrag A-R/0036/2021 der CDU-Fraktion
- Gemeinsamer Antrag A-R/0063/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-
Fraktion, der Ratsgruppe Volt, der Ratsgruppe Die PARTEI/Ödp und von Herrn T sakalidis
- Ratsbeschluss vom 23.06.2021 "Aasee als Naherholungsgebiet erhalten" zum Antrag A-
R/0054/2021 der FDP-Fraktion
Beratungsfolge
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt die als Anlage 1 beigefügte Zusammenstellung der Einzelpunkte aus den
Ratsanträgen A-R/0066/2020, A-R/0036/2021 und A-R/0063/2021 sowie zum Ratsbeschluss
vom 23.06.2021 "Aasee als Naherholungsgebiet erhalten" (mit dem Antrag A-R/0054/2021)
zur Kenntnis und unterstützt die bereits ergriffenen und geplanten Maßnahmen.
2. Folgende Einzelmaßnahmen werden beschlossen:
2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Jahr per städtischer Allgemeinverfügung ein Grill-
und Glasverbot für einen T eilbereichdes östlichen Aasees (Aaseeterrassen/Bastion und Giant
Pool Balls) erlassen wurde. Auf das Pilotprojekt der Stadt Münster mit dem Münsterland
e.V., der DEHOGA Westfalen und dem Studierendenwerk Münster zur Einführung eines
Mehrwegpfandsystems, unter dem Motto „Glas? Klar!“, wird Rücksicht genommen.
Anhand der Erkenntnisse aus diesem und dem letzten Jahr wird dann eine Änderung
der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung erarbeitet, die dem Rat zur Entscheidung
vorgelegt wird.
Neu 2.2 Münster bekommt mehr und größere Abfallbehältnisse im öffentlichen Raum. Bei der
Aufstellung werden besonders hoch frequentierte Plätze in der Innenstadt ebenso
berücksichtigt wie Grün- und Erholungsflächen in den Stadtteilen, das gesamte
Kanalufer, der Bereich um Aasee und Hiltruper See, Rast- und Parkplätze im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Münster. Dazu gehört auch die zeitweise Aufstellung
größerer Behältnisse (z.B. 240 l Veranstaltungstonne) in beliebten Freizeitanlagen.
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
17.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hasenkamp
T elefon:6052-10
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de

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Neu 2.3 Die Leerungsfrequenzen werden so angepasst, dass einer weiteren Zunahme von
Abfällen im öffentlichen Raum wirksam begegnet wird.
Neu 2.4 Der hierfür erforderliche Personaleinsatz und die anfallenden Kosten werden im
Konzern Stadt Münster ermittelt und an die zuständigen Gremien berichtet. Dies soll bis
zu den Haushaltsberatungen vorliegen.
Neu 2.5 Die in Anlage 1 genannte Abstimmung der Ämter 67 und 32 zur Beschilderung am
Aasee wird schnellstmöglich durchgeführt mit dem Ziel die Beschilderung von Müll-
/Papierkörben signifikant zu verbessern. Für weitere stark frequentierte Grünflächen
sowie andere Stellen der Stadt, an denen immer wieder Müllprobleme gemeldet werden,
werden wirksame und allgemein verständliche Kommunikationskonzepte erarbeitet, mit
den diese Problemlage benannt und gelöst werden können.
Neu 2.6 Zwischen AWM / Münster Marketing und der Bürgerinitiative Aasee wird ein
Kommunikationskonzept abgestimmt, mit dem Ziel den Aasee als Naherholungsgebiet
zu stärken und auf die Problematik der Vermüllung und des Vandalismus hinzuweisen.
Neu 2.7 Die Verwaltung erarbeitet Möglichkeiten zur Verbesserung der hygienischen
Bedingungen am Aasee, zum Beispiel über die Realisierung neuer öffentlicher Toiletten
im Rahmen der Neuvergabe der Toilettenanlagen oder über eine verstärkte Kooperation
mit lokalen Gastronomen („nette Toilette).
Neu 2.8 Im Bereich der ‚Pool Balls‘ wird ein Lichtkonzept geprüft, das den Bereich in den
Nachtstunden besser ausleuchtet und so zum Beispiel das Müll einsammeln für die
Anwesenden erleichtert. Das Lichtkonzept berücksichtigt ökologische Belange. Dem
APDOSO & AUKB wird entsprechend berichtet. Kurzfristig wird für den Bereich der
‚Pool Balls‘ ein Konzept (für die Sommermonate) erarbeitet und zum Beschluss
vorgelegt, mit dem der Bereich aufgewertet wird. Ziel der Aufwertung soll es sein, dass
Probleme wie die Vermüllung präventiv verhindert werden können und durch eine
Attraktivitätssteigerung für alle Münsteraner/-innen die soziale Kontrolle gestärkt wird.
So können beispielsweise mit Getränkewagen auf dem Areal und einem Pfandsystem
Müll und Glasbruch nachhaltig vermieden werden (vgl. A-R/0054/2021, Punkt 4).
Neu 2.9 Mit dem Stellenplan 2023 meldet der KOD Stellenbedarfe an, die unter anderem
benötigt werden, um die Aufgaben rund um den Aasee zu bewältigen. Für 2022 ist das
Hinzuziehen privater Sicherheitsdienste ausnahmsweise gestattet.
Neu 2.10 Im Bereich der Promenade wird geprüft, ob beim Austausch der dortigen
Papierkörbe nicht auch gänzlich neue Formen von Papierkörben verwendet werden
können, die es Radfahrern ermöglichen während der Fahrt Müll zu entsorgen (vgl.
hierzu Papierkörbe in Form von Trichtern aus den Niederlanden). Die Prüfung schließt
ausdrücklich neu Formen wie Solarpapierkörbe oder versenkbare Modelle mit ein.
Neu 2.11 Die bisherige Mängelmeldung genügt nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Die
primär involvierten Ämter werden gemeinsam mit der citeq und SmartCity Münster
Vorschläge zur Modernisierung des städtischen Mängelmelders ausarbeiten, damit eine
ämterübergreifende und breitere Wirkung als bisher erzielt wird. Der Mängelmelder soll
kurzfristig auf den aktuellen Stand der digitalen Technik gebracht werden. In
Kooperation mit den Stadtwerken Münster wird geprüft inwieweit der Mängelmelder in
die „Münster:App“ sinnvoll integriert werden kann.
Neu 2.12 Der Rat der Stadt Münster fördert die im Juli 2021 gegründete Arbeitsgruppe und
das Pilotprojekt der Stadt Münster mit weiteren Akteuren „Münster für Mehrweg“ zur
Einführung von möglichst einheitlichen und nachhaltigen Mehrwegsystemen bei
Speisen und Getränken. Der Rat unterstützt die gezielte Öffentlichkeitsarbeit für die

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weitere Ausbreitung von bereits bestehenden und auch überregional vertretenen
Mehrwegbecher-Pfandsystemen in Münster.
Neu 2.13 Die Aktionspartnerschaft entwickelt Projekte zur Einbindung und Wertschätzung
ehrenamtlicher Müllsammler*innen und Unterstützung ihres Engagements.
Neu 2.14 In einer gesonderten Vorlag stellen AWM und Stadtverwaltung die Vorzüge und
Nachteile dar, die eine (Sonder-)Leerung von Müllbehältern durch das Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit sich bringen. Es werden ebenfalls die
Vorteile, Nachteile und Kosten einer Arbeitsbündelung ausschließlich bei den AWM
beschrieben und den zuständigen Gremien zu Entscheidung vorgelegt.
2.15 2.2 Die AWM werden ermächtigt, ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines zusätzlichen
Papierkorbwagens mit Elektroantrieb einzuleiten sowie zusätzliche Papierkörbe zu beschaffen.
2.16 2.3 Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird eine zusätzliche Stelle für eine/-n Kraftfahrer/-in
„Papierkorbentleerung“ bei den AWM überplanmäßig eingerichtet und besetzt, sofern die
Finanzierung innerhalb des Wirtschaftsplanes 2022 der AWM gesichert ist. Eine Verstetigung
als Planstelle erfolgt zum Wirtschaftsplan 2023 der AWM.
3. Die Ratsanträge A-R/0066/2020, A-R/0036/2021 und A-R/0063/2021 werden hiermit
aufgegriffen. Die Verwaltung wird in den zuständigen Fachgremien über die
Einzelmaßnahmen sowie die in der Anlage 1 weiter ausgeführten Einzelmaßnahmen
weiterhin berichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zu Ziff. 2.1:
Für die Einführung des Grill- und Glasverbots fallen Kosten für die Anbringung der Beschilderung in
Höhe von ca. 4.000 Euro (20 Schilder je ca. 200 Euro) an. Hinzu kommen Kosten für die
Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung des Verbots durch Kräfte des Kommunalen
Ordnungsdienstes oder eines Sicherheitsdienstes in noch nicht genau bezifferbarer Höhe.
Zu Ziff. 2.2:
Die Kosten für das prioritäre Austauschen und Ergänzen von Abfallbehältern am Aasee (bis
zu 60.000 €) werden aus dem Budget von Amt 67 getragen.
Zu Ziff. 2.15:
Das gesamte Investitionsvolumen beträgt ca. 423.720,00 €. Für den Papierkorbwagen mit
Elektroantrieb entstehen Kosten in Höhe von ca. 270.000 € incl. MwSt. Unter Einbeziehung
möglicher Fördergelder sind hier ggf. nur 126.000,00 € aus Eigenmitteln aufzubringen. Bei einer
durchschnittlichen Abschreibungsdauer von fünf (Papierkörbe) bzw. sieben Jahren
(Papierkorbwagen) ergeben sich für die ersten fünf Jahre jährliche Abschreibungskosten in Höhe
von 77.544,00 €, diese betragen dann im sechsten und siebten Jahr 18.000,00 €. Die erforderlichen
finanziellen Mittel werden über die Wirtschaftspläne 2023 ff. der AWM bereitgestellt.
Zu Ziff. 2.16:
Es fallen jährlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 45.000,00 € an, die über die
Wirtschaftspläne 2023 ff. der AWM aus Abfallgebührenmitteln bereitgestellt werden. Eine vorzeitige
Besetzung ab dem zweiten Quartal 2022 erfolgt, sofern im Personalkostenetat der AWM Deckung
bereitsteht.“

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V/0086/2022/1
Begründung:
In der Sitzung des AUKB am 10.05.2022 wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-
Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der
Ratsgruppe Volt eingebracht und einstimmig angenommen. Dieser Beschluss greift auch die
abweichende Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 22.03.2022 auf.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die entsprechende Änderung des Beschlussvorschlags.
I.V. I.V.
gez. gez.
Peck Heuer
Stadtrat Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0086/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2022
Erstellt
11.05.2022 13:41