V/0086/2022/1
Sauberkeit im öffentlichen Raum
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Beschlussvorlage
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V/0086/2022/1 V/0086/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sauberkeit im öffentlichen Raum - Antrag A-R/0066/2020 der CDU-Fraktion - Antrag A-R/0036/2021 der CDU-Fraktion - Gemeinsamer Antrag A-R/0063/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD- Fraktion, der Ratsgruppe Volt, der Ratsgruppe Die PARTEI/Ödp und von Herrn T sakalidis - Ratsbeschluss vom 23.06.2021 "Aasee als Naherholungsgebiet erhalten" zum Antrag A- R/0054/2021 der FDP-Fraktion Beratungsfolge 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt die als Anlage 1 beigefügte Zusammenstellung der Einzelpunkte aus den Ratsanträgen A-R/0066/2020, A-R/0036/2021 und A-R/0063/2021 sowie zum Ratsbeschluss vom 23.06.2021 "Aasee als Naherholungsgebiet erhalten" (mit dem Antrag A-R/0054/2021) zur Kenntnis und unterstützt die bereits ergriffenen und geplanten Maßnahmen. 2. Folgende Einzelmaßnahmen werden beschlossen: 2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Jahr per städtischer Allgemeinverfügung ein Grill- und Glasverbot für einen T eilbereichdes östlichen Aasees (Aaseeterrassen/Bastion und Giant Pool Balls) erlassen wurde. Auf das Pilotprojekt der Stadt Münster mit dem Münsterland e.V., der DEHOGA Westfalen und dem Studierendenwerk Münster zur Einführung eines Mehrwegpfandsystems, unter dem Motto „Glas? Klar!“, wird Rücksicht genommen. Anhand der Erkenntnisse aus diesem und dem letzten Jahr wird dann eine Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung erarbeitet, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Neu 2.2 Münster bekommt mehr und größere Abfallbehältnisse im öffentlichen Raum. Bei der Aufstellung werden besonders hoch frequentierte Plätze in der Innenstadt ebenso berücksichtigt wie Grün- und Erholungsflächen in den Stadtteilen, das gesamte Kanalufer, der Bereich um Aasee und Hiltruper See, Rast- und Parkplätze im Zuständigkeitsbereich der Stadt Münster. Dazu gehört auch die zeitweise Aufstellung größerer Behältnisse (z.B. 240 l Veranstaltungstonne) in beliebten Freizeitanlagen. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 17.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hasenkamp T elefon:6052-10 Hasenkamp@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0086/2022/1 Neu 2.3 Die Leerungsfrequenzen werden so angepasst, dass einer weiteren Zunahme von Abfällen im öffentlichen Raum wirksam begegnet wird. Neu 2.4 Der hierfür erforderliche Personaleinsatz und die anfallenden Kosten werden im Konzern Stadt Münster ermittelt und an die zuständigen Gremien berichtet. Dies soll bis zu den Haushaltsberatungen vorliegen. Neu 2.5 Die in Anlage 1 genannte Abstimmung der Ämter 67 und 32 zur Beschilderung am Aasee wird schnellstmöglich durchgeführt mit dem Ziel die Beschilderung von Müll- /Papierkörben signifikant zu verbessern. Für weitere stark frequentierte Grünflächen sowie andere Stellen der Stadt, an denen immer wieder Müllprobleme gemeldet werden, werden wirksame und allgemein verständliche Kommunikationskonzepte erarbeitet, mit den diese Problemlage benannt und gelöst werden können. Neu 2.6 Zwischen AWM / Münster Marketing und der Bürgerinitiative Aasee wird ein Kommunikationskonzept abgestimmt, mit dem Ziel den Aasee als Naherholungsgebiet zu stärken und auf die Problematik der Vermüllung und des Vandalismus hinzuweisen. Neu 2.7 Die Verwaltung erarbeitet Möglichkeiten zur Verbesserung der hygienischen Bedingungen am Aasee, zum Beispiel über die Realisierung neuer öffentlicher Toiletten im Rahmen der Neuvergabe der Toilettenanlagen oder über eine verstärkte Kooperation mit lokalen Gastronomen („nette Toilette). Neu 2.8 Im Bereich der ‚Pool Balls‘ wird ein Lichtkonzept geprüft, das den Bereich in den Nachtstunden besser ausleuchtet und so zum Beispiel das Müll einsammeln für die Anwesenden erleichtert. Das Lichtkonzept berücksichtigt ökologische Belange. Dem APDOSO & AUKB wird entsprechend berichtet. Kurzfristig wird für den Bereich der ‚Pool Balls‘ ein Konzept (für die Sommermonate) erarbeitet und zum Beschluss vorgelegt, mit dem der Bereich aufgewertet wird. Ziel der Aufwertung soll es sein, dass Probleme wie die Vermüllung präventiv verhindert werden können und durch eine Attraktivitätssteigerung für alle Münsteraner/-innen die soziale Kontrolle gestärkt wird. So können beispielsweise mit Getränkewagen auf dem Areal und einem Pfandsystem Müll und Glasbruch nachhaltig vermieden werden (vgl. A-R/0054/2021, Punkt 4). Neu 2.9 Mit dem Stellenplan 2023 meldet der KOD Stellenbedarfe an, die unter anderem benötigt werden, um die Aufgaben rund um den Aasee zu bewältigen. Für 2022 ist das Hinzuziehen privater Sicherheitsdienste ausnahmsweise gestattet. Neu 2.10 Im Bereich der Promenade wird geprüft, ob beim Austausch der dortigen Papierkörbe nicht auch gänzlich neue Formen von Papierkörben verwendet werden können, die es Radfahrern ermöglichen während der Fahrt Müll zu entsorgen (vgl. hierzu Papierkörbe in Form von Trichtern aus den Niederlanden). Die Prüfung schließt ausdrücklich neu Formen wie Solarpapierkörbe oder versenkbare Modelle mit ein. Neu 2.11 Die bisherige Mängelmeldung genügt nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Die primär involvierten Ämter werden gemeinsam mit der citeq und SmartCity Münster Vorschläge zur Modernisierung des städtischen Mängelmelders ausarbeiten, damit eine ämterübergreifende und breitere Wirkung als bisher erzielt wird. Der Mängelmelder soll kurzfristig auf den aktuellen Stand der digitalen Technik gebracht werden. In Kooperation mit den Stadtwerken Münster wird geprüft inwieweit der Mängelmelder in die „Münster:App“ sinnvoll integriert werden kann. Neu 2.12 Der Rat der Stadt Münster fördert die im Juli 2021 gegründete Arbeitsgruppe und das Pilotprojekt der Stadt Münster mit weiteren Akteuren „Münster für Mehrweg“ zur Einführung von möglichst einheitlichen und nachhaltigen Mehrwegsystemen bei Speisen und Getränken. Der Rat unterstützt die gezielte Öffentlichkeitsarbeit für die - 3 - V/0086/2022/1 weitere Ausbreitung von bereits bestehenden und auch überregional vertretenen Mehrwegbecher-Pfandsystemen in Münster. Neu 2.13 Die Aktionspartnerschaft entwickelt Projekte zur Einbindung und Wertschätzung ehrenamtlicher Müllsammler*innen und Unterstützung ihres Engagements. Neu 2.14 In einer gesonderten Vorlag stellen AWM und Stadtverwaltung die Vorzüge und Nachteile dar, die eine (Sonder-)Leerung von Müllbehältern durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit sich bringen. Es werden ebenfalls die Vorteile, Nachteile und Kosten einer Arbeitsbündelung ausschließlich bei den AWM beschrieben und den zuständigen Gremien zu Entscheidung vorgelegt. 2.15 2.2 Die AWM werden ermächtigt, ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines zusätzlichen Papierkorbwagens mit Elektroantrieb einzuleiten sowie zusätzliche Papierkörbe zu beschaffen. 2.16 2.3 Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird eine zusätzliche Stelle für eine/-n Kraftfahrer/-in „Papierkorbentleerung“ bei den AWM überplanmäßig eingerichtet und besetzt, sofern die Finanzierung innerhalb des Wirtschaftsplanes 2022 der AWM gesichert ist. Eine Verstetigung als Planstelle erfolgt zum Wirtschaftsplan 2023 der AWM. 3. Die Ratsanträge A-R/0066/2020, A-R/0036/2021 und A-R/0063/2021 werden hiermit aufgegriffen. Die Verwaltung wird in den zuständigen Fachgremien über die Einzelmaßnahmen sowie die in der Anlage 1 weiter ausgeführten Einzelmaßnahmen weiterhin berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu Ziff. 2.1: Für die Einführung des Grill- und Glasverbots fallen Kosten für die Anbringung der Beschilderung in Höhe von ca. 4.000 Euro (20 Schilder je ca. 200 Euro) an. Hinzu kommen Kosten für die Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung des Verbots durch Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes oder eines Sicherheitsdienstes in noch nicht genau bezifferbarer Höhe. Zu Ziff. 2.2: Die Kosten für das prioritäre Austauschen und Ergänzen von Abfallbehältern am Aasee (bis zu 60.000 €) werden aus dem Budget von Amt 67 getragen. Zu Ziff. 2.15: Das gesamte Investitionsvolumen beträgt ca. 423.720,00 €. Für den Papierkorbwagen mit Elektroantrieb entstehen Kosten in Höhe von ca. 270.000 € incl. MwSt. Unter Einbeziehung möglicher Fördergelder sind hier ggf. nur 126.000,00 € aus Eigenmitteln aufzubringen. Bei einer durchschnittlichen Abschreibungsdauer von fünf (Papierkörbe) bzw. sieben Jahren (Papierkorbwagen) ergeben sich für die ersten fünf Jahre jährliche Abschreibungskosten in Höhe von 77.544,00 €, diese betragen dann im sechsten und siebten Jahr 18.000,00 €. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden über die Wirtschaftspläne 2023 ff. der AWM bereitgestellt. Zu Ziff. 2.16: Es fallen jährlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 45.000,00 € an, die über die Wirtschaftspläne 2023 ff. der AWM aus Abfallgebührenmitteln bereitgestellt werden. Eine vorzeitige Besetzung ab dem zweiten Quartal 2022 erfolgt, sofern im Personalkostenetat der AWM Deckung bereitsteht.“ - 4 - V/0086/2022/1 Begründung: In der Sitzung des AUKB am 10.05.2022 wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU- Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der Ratsgruppe Volt eingebracht und einstimmig angenommen. Dieser Beschluss greift auch die abweichende Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 22.03.2022 auf. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die entsprechende Änderung des Beschlussvorschlags. I.V. I.V. gez. gez. Peck Heuer Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0086/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2022
- Erstellt
- 11.05.2022 13:41