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V/0240/2012

Landtagswahl 2012: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Durchführung der Landtagswahl in der Stadt Münster

Vorlagen 21.03.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2012, TOP 42

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2880 Zeichen

V/0240/2012 
 DER STADTDIREKTOR 
als Wahlleiter 
 
Amt für Bürgerangelegenheiten 
Wahlamt 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Landtagswahl 2012: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Durchführung  
der Landtagswahl in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
21.03.2012 
 
   Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die für di e Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl in der Stadt Münster erforderl ichen 
Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € werden außerplanmäßig bereit gestellt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0208 Wahlen    
Zeile   6 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen 
2012 160.000  
Zeile 17 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen  
2012 300.000 Außerplanmäßige 
Mittelbereitstellung 
gem. § 83 GO 
NRW 
Saldo    140.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0240/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Kiowsky 
Ruf: 
492-3312 
E-Mail: 
KiowskyR@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2012 
 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0240/2012 
 
Den zur Finanzie rung erforderlichen außerplanmäßigen Aufwendu ngen in Höhe von 300.000  € 
wird nach § 83 GO NRW zugestimmt.  
 
Deckung:  
 
1.  Außerplanmäßige Erträge, Produktgruppe 0208 Wahlen, 
 Zeile 6 "Kostenerstattungen und Kostenumlagen" 160.000 € 
 
2. Minderaufwendungen, Produktgruppe 1601 "Allgemeine Finanzwirtschaft" 
 Zeile 20 "Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen" 140.000 € 
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel entsprechend dem jeweiligen Bedarf auf die erforderl i-
che Aufwandspositionen (Personal - und Sachaufwandspositionen) innerhalb der Produktgruppe 
0208 "Wahlen" umzuverteilen. 
 
 
 
Begründung: 
Da sich der nordrhein -westfälische Landtag nach einstimmigem Beschluss seiner Mitglieder vor 
Ablauf der 15. Wahlperiode, die nach der Landesverfassung am 8. Juni 2015 turnusgemäß gee n-
det hätte, nach Art. 35 der Lande sverfassung am 14. März 2012 aufgelöst hat, musste die Wahl 
zum Landtag der 16. Wahlperiode nach Art. 35 und Art. 30 an einem Sonntag oder einem gesetzli-
chen Feiertag binnen sechzig Tagen nach Auflösung des Landtages angesetzt werden. Zum Wahl-
termin wurde der 13.05.2012 bestimmt.  
 
Im laufenden Haushalt der Stadt Münster sind für die Durchführung einer vorgezogenen Lan d-
tagswahl keine entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt.  
 
Aufgrund vorliegender Erfahrungswerte im Amt für Bürgerangelegenhe iten belaufen sich die zu 
erwartenden Aufwendungen auf voraussichtliche 300.000 Euro, denen eine Erstattung seitens des 
Landeswahlleiters in Höhe von 160.000 Euro gegenüber stehen dürfte.  
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt, die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen.  
 
Damit trägt die Stadt Münster außerplanmäßig als zusätzliche Belastung 140.000 €. 
 
 
 
 
 
gez.  
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0240/2012
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37