V/0240/2012
Landtagswahl 2012: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Durchführung der Landtagswahl in der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
2880 Zeichen
V/0240/2012 DER STADTDIREKTOR als Wahlleiter Amt für Bürgerangelegenheiten Wahlamt Betrifft Landtagswahl 2012: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Durchführung der Landtagswahl in der Stadt Münster Beratungsfolge 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die für di e Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl in der Stadt Münster erforderl ichen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € werden außerplanmäßig bereit gestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0208 Wahlen Zeile 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2012 160.000 Zeile 17 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2012 300.000 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW Saldo 140.000 Vorlagen-Nr.: V/0240/2012 Auskunft erteilt: Herr Kiowsky Ruf: 492-3312 E-Mail: KiowskyR@stadt-muenster.de Datum: 20.03.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0240/2012 Den zur Finanzie rung erforderlichen außerplanmäßigen Aufwendu ngen in Höhe von 300.000 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: 1. Außerplanmäßige Erträge, Produktgruppe 0208 Wahlen, Zeile 6 "Kostenerstattungen und Kostenumlagen" 160.000 € 2. Minderaufwendungen, Produktgruppe 1601 "Allgemeine Finanzwirtschaft" Zeile 20 "Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen" 140.000 € Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel entsprechend dem jeweiligen Bedarf auf die erforderl i- che Aufwandspositionen (Personal - und Sachaufwandspositionen) innerhalb der Produktgruppe 0208 "Wahlen" umzuverteilen. Begründung: Da sich der nordrhein -westfälische Landtag nach einstimmigem Beschluss seiner Mitglieder vor Ablauf der 15. Wahlperiode, die nach der Landesverfassung am 8. Juni 2015 turnusgemäß gee n- det hätte, nach Art. 35 der Lande sverfassung am 14. März 2012 aufgelöst hat, musste die Wahl zum Landtag der 16. Wahlperiode nach Art. 35 und Art. 30 an einem Sonntag oder einem gesetzli- chen Feiertag binnen sechzig Tagen nach Auflösung des Landtages angesetzt werden. Zum Wahl- termin wurde der 13.05.2012 bestimmt. Im laufenden Haushalt der Stadt Münster sind für die Durchführung einer vorgezogenen Lan d- tagswahl keine entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt. Aufgrund vorliegender Erfahrungswerte im Amt für Bürgerangelegenhe iten belaufen sich die zu erwartenden Aufwendungen auf voraussichtliche 300.000 Euro, denen eine Erstattung seitens des Landeswahlleiters in Höhe von 160.000 Euro gegenüber stehen dürfte. Der Rat der Stadt Münster beschließt, die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen. Damit trägt die Stadt Münster außerplanmäßig als zusätzliche Belastung 140.000 €. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0240/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37