2132/2026
Straßenbaumaßnahme „Achterstraße“
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Mitteilung BV
1765 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/21 Vorlagen-Nummer 2132/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026 Straßenbaumaßnahme „Achterstraße„ hier: Mitteilung über notwendige Unterhaltungsmaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit (1748/2026) Herr Goss, B90/Die Grünen, berichtet, dass der Asphalt bei einem Verkehrsversuch vor drei Jahren mit weißer Farbe eingefärbt wurde, um die Spurrillenbildung bei Hitze zu verhindern. Seiner Meinung nach habe dies gewirkt, er bittet um Mitteilung des Ergebnisses vor dem Hin- tergrund, ob es nicht Sinn mache, die Weißfärbung hier zu übernehmen. Antwort der Verwaltung: Zwischen der Straße An St. Katharinen und dem Achtergäßchen wurde als Sonderbauweise ein halbstarrer Belag eingebaut. Eine halbstarre Deckschicht (auch halbstarrer Belag oder HD-Decke genannt) ist ein speziel- ler Verbundbaustoff im Straßen- und Flugplatzbau, der die Flexibilität von Asphalt mit der ho- hen Festigkeit und Verformungsbeständigkeit von Beton kombiniert. Sie wird fugenlos einge- baut und kommt überall dort zum Einsatz, wo extreme statische und dynamische Lasten auf die Verkehrsfläche wirken. Dieser Belag ist teurer als das klassische Asphaltpaket. Der eingebaute bitumengebundene Belag (halbstarre Deckschicht) auf der Achterstraße im oben genannten Bereich hat sich inzwischen als bewährte Bauweise für hochbelastete Flä- chen erwiesen. Aus wirtschaftlicher sowie technischer Sicht ist der Einbau der halbstarren Deckschicht erst bei größeren Flächen empfehlenswert. Aus diesem Grund hat sich die Fach- dienststelle gegen diese Bauweise für den geplanten Sanierungsabschnitt (ca. 400 m²) zwi- schen der Achterstraße 5 und der Dreikönigenstraße entschieden.
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Achterstraße 5
- Dreikönigenstraße
- An St. Katharinen
- Achtergäßchen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2132/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.07.2026
- Erstellt
- 22.07.2026 07:42