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V/0202/2021

Zentrenmanagement

Vorlagen 12.03.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.7

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2461 Zeichen

Anlage A zur V/0202/2021 
Kurzüberblick 
Die Vorlage beschreibt, welche ersten Maßnahmen die Verwaltung mit Unterstützung der Wirt-
schaftsförderung Münster und der privaten Partner (ISI, ISG Bahnhofsviertel)zur Stärkung der 
Innenstadt in den letzten Monaten unternommen hat und erläutert den Finanzrahmen für geplante 
Maßnahmen im Zentrenmanagement. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dem Beschluss zum Zentrenmanagement wird vorrangig folgende Leitorientierung aus dem 
ISM-Prozess unterstützt: 
- Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begeg-
nung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken. 
 
Weiter noch: 
- Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
mit breitem Freizeitangebot 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Im Rahmen der Münster Zukünfte ist bestätigt worden, dass Münsters Innenstadt auch unter Be-
rücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie gute Voraussetzungen hat, sich zu-
kunftsfähig aufzustellen. Das setzt allerdings voraus, dass Münsters Innenstadtqualitäten im Kon-
zert aller Innenstadtakteure und gut geleiteter Moderation neu ausgerichtet werden - unter Be-
rücksichtigung des Leitmotives Vielfalt und Nutzungsmix.   
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 09 01 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
In der Produktgruppe 0901 sind 16.000 Euro veranschlagt. 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Neuausrichtung des Citymanagements hin zu einem Zentrenmanagement mit den formulier-
ten Maßnahmen (kurz-, mittel- und langfristig) ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Zu-
kunftsfähigkeit der Innenstadt. Neben der Befürchtung vor leerstehenden Ladenlokalen steigt die 
Sorge, dass Nachvermietungen auch in zentralen Lagen nicht den hohen Ansprüchen genügen 
und damit die Qualität des Oberzentrums gefährdet ist. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

Beschlussvorlage

10355 Zeichen

V/0202/2021 
V/0202/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zentrenmanagement 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.04.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Rat begrüßt die Sofortmaßnahmen, die der Eigenbetrieb Münster Marketing, die Wirt-
schaftsförderung Münster (WFM) und die privaten Partner Initiative starke Innenstadt (ISI) 
und Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel  zur Stärkung der Innen-
stadt ergriffen haben und bewertet sie a ls erste Schritte in Richtung auf ein Zentrenma-
nagement. 
 
2. Der Rat beschließt die Inanspruchnahme der gewährten Landesförderung in Höhe von 
99.000 Euro für die Einrichtung eines Zentrenmanagements unter der Maßgabe, dass bei 
Gesamtkosten in Höhe von 220.000 Euro in den Jahren 2021 bis 2023 ein Differenzbetrag in 
Höhe von 121.000 Euro von Seiten der Stadt Münster sicherzustellen ist. 
  
Dieser Betrag wird anteilig aus dem Wirtschaftsplan von Münster Marketing, aus dem Haus-
haltsplan der Stadt Münster (Stadtplan ungsamt) und von weiteren Partnern (WFM, ISI) fi-
nanziert. 
 
 
Münster Marketing 
 
25.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Spinnen 
Telefon: 492-2700 
spinnen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0202/2021 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Kofinanzierung „Zentrenmanagement“ 
 
Jahr Kosten 
insgesamt 
 
Zuschuss 
Land 
(45%) 
zu finan-
zieren 
(55%)* 
Stadt  
 
WFM  ISI 
2021 80.000 € 
 
36.000 € 44.000 € MM: 10.000 € 
61: 9.000 € 
 
10.000 € 15.000 € 
2022 100.000 € 
 
45.000 € 55.000 € MM: 30.000 € 
61: 5.000 € 
 
10.000 € 10.000 € 
2023 40.000 € 
 
18.000 € 22.000 € MM: 10.000 € 
61: 2.000 € 
 
10.000 € 0 € 
 220.000 € 99.000 € 121.000 € 66.000 € 30.000 € 25.000 € 
 
Die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Sachentscheidung stehen im Haushaltsplan der 
Stadt Münster wie folgt zur Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush
.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 090
1 
Stadt- und Regionalent-
wicklung, Stadtplanung 
  Amt 61 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2021 9.000  
   2022 5.000  
   2023 2.000  
Summe    16.000  
 
 
Begründung: 
 
zu 1.: 
Während der Strukturwandel in der Innenstadt ein langfristiger Prozess ist und noch viele Jahre dau-
ern wird, verlangt die pandemiebedingte Akutsituation rasches Handeln. Der Transformationsprozess 
der Innenstadt als ganzer erfordert daher Maßnahmen mit unt erschiedlicher Zeitperspektive:  Er 
braucht Maßnahmen und Projekte, die kurzfristig wirken, er benötigt Experimentier- und Ausprobier-
phasen mit mittelfristiger Umsetzungsperspektive und er braucht langfristig wirksame Konzepte und 
Entwicklungsperspektiven.  
 
Unmittelbar nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 haben die Partner im Citymanagement Ini-
tiative starke Innenstadt (ISI), Immobilien - und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel, Münster 
Marketing und Wirtschaftsförderung  Münster die Gespräche mit dem lokalen Handel, den Eigentü-
mern von Handelsimmobilien und der Gastronomie gesucht und im regelmäßi gen Austausch mit 
ihnen erste Schritte zur Innenstadtstärkung unternommen. Allen Beteiligten war dabei von Anfang an 
klar, dass es sich bei der aktuellen Situation nicht um eine vorübergehende Veränderung und Schwä-
chung des stationären Einzelhandels handel t, sondern dass dieser sich sehr wahrscheinlich in den 
kommenden Jahren deutlich verändern und ggf. seine Dominanz in den Innenstädten einbüßen wird. 
Die Menschen besuchen die Zentren in den Städten zwar immer noch auch zum Einkaufen, aber

- 3 - 
V/0202/2021 
durchaus nicht m ehr ausschließlich deswegen. Diese Entwicklung verlangt eine Neuausrichtung der 
Innenstadtqualitäten, deren Leitmotiv Vielfalt in Angebot und Nutzungsmix sein muss. 
 
Zusammenarbeit mit Immobilieneigentümern 
Diese Entwicklung haben wir in einem ersten Forum  mit rund 100 Immobilieneigentümern aus der 
Altstadt und Bahnhofsviertel am 12. August 2020 diskutiert. Sie sind, was Nachnutzungen nach Mie-
terwechsel anbelangt, eine überaus wichtige Zielgruppe, wenn es darum geht, einen guten Nut-
zungsmix im Zentrum der S tadt herzustellen. Wir haben den Eigentümern Perspektiven aufgezeigt, 
sie über neue Trends im Handel informiert und vor allem dazu aufgerufen, sich bei ISI, ISG, WFM 
oder MM zu melden, sich ggf. beraten zu lassen und die Information über anstehende Neuverm ietun-
gen zu teilen. Eine Reihe von Eigentümern hat  das Angebot angenommen. Die sehr direkte und ver-
trauliche Kooperation hat neben erfolgreichen Nachvermietungen auch zu Zwischennutzungen ge-
führt, wie zum Beispiel eine temporäre Nutzung eines freien Ladenl okals am Alten Fischmarkt durch 
den Zoo.  
 
Profilierung einzelner Straßen und Lagen 
In einem nächsten Schritt werden Eigentümer und Quartiers - oder Straßengemeinschaften zu Ge-
sprächen eingeladen, um gemeinsam die Frage zu erörtern, welcher Besatz und welches Profil für die 
verschiedenen Lagen zukunftsträchtig sein könnten. Im engen Austausch wollen wir Eigentümer darin 
unterstützen, bei Veränderungen in der eigenen Immobilie auch die Perspektiven einzelner Lagen im 
Blick zu haben.  
 
Erstellung eines Leerstandskatasters 
Ebenfalls gestartet ist die Erstellung eines Leerstands katasters – eine systematische Dokumentation 
von Veränderungen und Entwicklungen im Immobilienbesatz in der Altstadt und im Bahnhofsviertel. 
Ergänzend dazu ist eine Datenbank mit möglichen Zwischennutzungsangeboten (von Pop -Up-Stores 
über künstlerische Nutzungen) in Vorbe reitung, um im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Zwi-
schennutzungen vermitteln zu können.  
 
Akut-Maßnahmen und weitere Vorhaben  
Zu den Akutmaßnahmen gehört neben einer Gestaltung von Schaufensterfl ächen leerstehender La-
denlokale oder der Ermöglichung kleinerer Projekte aus dem Kulturbereich, von denen einige bereits 
realisiert wurden, auch weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie - besonders die Au-
ßengastronomie - sowie Veranstaltungen, die Frequenz in die Stadt bringen. Ebenfalls kurzfristig  zu 
realisieren, aber durchaus mit mittelfristiger Perspektive, sind jetzt geeignete Kampagnen und Projek-
te zur Stärkung des Besucher - und Gästeaufkommens im Übernachtungs - und Tagestourismus und 
der Verbesserung der Sichtbarkeit der Münster-Qualitäten in der digitalen Kommunikation. 
 
Zu den mittelfristigen Maßnahmen gehört der geplante Aufbau eines professionellen Zentrenmana-
gements. Dieses sollte auf einer aussagekräftigen Datenbasis entwickelt werden, die u.a. das derzei-
tige Nutzungsangebot in den einzelnen Straßen und Quartieren beschreibt und Entwicklungsperspek-
tiven darstellt. Das Zentrenmanagement arbeitet u.a. an Übergangslösungen für Ladennutzungen, an 
der Schaffung von Ausprobierlagen für kleinere oder neue Geschäftsmodelle, an der Profilierung ein-
zelner Quartiere und Straßen gemeinsam mit den dort ansässigen Akteuren oder an der Platzierung 
gut frequentierter und leicht zugänglicher kultureller Angebote in der Innenstadt.  
 
Alle bereits umgesetzten oder zumindest gestarteten Vorhaben und Projekte sind Bausteine des Zen-
trenmanagements und bereiten dieses vor. 
 
Zu 2.: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 mit Beschlussvorlage V/0672/2020 „Innenstadt stärken - 
Neue Städtebauförderprogramme nutzen“ die Verwaltung beauftragt, sich beim Land NRW um eine 
Förderung für ein Zentrenmanagement aus Mitteln des Sofortprogramms zu bewerben. Kalkuliert 
waren 100.000 Euro an Aufwendungen bei einer 90%igen Förderung (90.000 Euro) durch das Land 
und 10% Eigenanteil der Stadt (10.000 Euro). Die Verwaltung hat ein en entsprechenden Antr ag in 
diesem Sinne vorbereitet.

- 4 - 
V/0202/2021 
 
Im Zuge der Konzepterstellung hat sich durch Vorgespräche mit dem Land herauskristallisiert, dass 
Münster mit seinem gut funktionierenden professionellen Citymanagement, der gut entwickelten Ko-
operationsstruktur zwischen der Verwaltung und den relevanten Cityinitiativen (ISI, ISG Bahnhofsvier-
tel) und seiner gegenüber anderen Kommunen in NRW noch immer starken Handelsstruktur nicht in 
den Genuss der Fördermittel kommen würde. 
 
Das Land NRW hat aber großes Interesse daran gezeigt, dass die Stadt Münster quasi als Role Mo-
del und als Beispielkommune mit dem Aufbau eines professionellen Zentrenmanagements beginnt 
und belastbare Strukturen für den bestehenden Transformationsprozess der Innenstadt auf baut. Die 
Schlussfolgerung daraus war, dass der Antrag über den Prozess zur Einrichtung eines Zentrenmana-
gements hinausgeht und entsprechend durch konkrete Maßnahmen zur Gestaltung des Innenstadt-
wandels erweitert wird (wie Aufbau eines Leerstand skatasters, Profilierung sog. Mikro-Kieze, Durch-
führung von Reallaboren). Entsprechend der modifizierten Antragstellung über eine Prozessberatung 
hinaus sind diese Maßnahmen, die im weiteren Prozessverlauf bereits vorgesehen waren, in den An-
trag integriert worden. 
 
Insgesamt hat die Stadt Münster nach Modifikation des Antrages ein Gesamtvolumen von 220.000 
Euro für das Zentrenmanagement im Zeitraum 2021 bis 2023 kalkuliert. Unter diesen Maßgaben und 
auf dieser Berechnungsgrundlage hat die Stadt Münster den Antrag fris tgerecht zu m 16. Oktober 
2020 eingereicht. 
 
Das Land NRW hat den Antrag der Stadt Münster auf der Grundlage des erweiterten Konzeptes be-
grüßt und eine Förderung in Höhe von 99.000 Euro zugesagt (bei maximal möglicher Förderung von 
100.000 Euro je Kommune). 
 
Die von Seiten der Stadt insgesamt aufzubringenden 121.000 Euro sind über Budgetmittel von Müns-
ter Marketing und Stadtplanungsamt abgesichert und werden von den Partnern WFM und ISI  mitfi-
nanziert. Zusagen für 2021 liegen bereits vor und sind für die Folgejahre in Aussicht gestellt. 
 
Für das laufende Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Finanzierung über Eigenmittel in folgender Höhe: 
Münster Marketing 10.000 Euro und Stadtplanungsamt 9.000 Euro. Von Seiten der Initiative starke 
Innenstadt wurden bereits 15.000 Euro und von der Wirtschaftsförderung 10.000 Euro zugesagt. Die 
Verwaltung geht davon aus, dass für die Jahre 2022 und 2023 seitens der Kooperationspartner Mitfi-
nanzierungen generiert werden.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (4)

21.04.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung

Beschluss: keine Beschlussfassung wegen Sitzungsabsage

Zur Sitzung
04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0202/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2021
Erstellt
08.03.2021 11:15