Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Meldedaten
Mitteilung Ausschuss 2866/2019 vom 12.09.2019
Stand: Am 16.09.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/341 Vorlagen-Nummer 12.09.2019 2866/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Meldedaten Anlässlich der Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe BUNT (Mitteilung 1415/2019 zu Anfrage AN/0397/2019) wurde angeregt, die Bürgerinnen und Bürger noch besser über ihre Rechte in Bezug auf die Weitergabe ihrer bei der Meldebehörde registrierten Daten aufzuklären. Aus diesem Grund wurde, neben der turnusmäßigen Bekanntmachung über das öffentliche Amtsblatt – jüngst am 24.07.2019 – der Internetauftritt dazu überarbeitet. Dort sind detaillierte Informationen, Vordrucke, Kontaktdaten der zuständigen Anlaufstelle sowie entsprechende Rechtsgrundlagen hinter- legt. Der Eintrag ist mit der Startseite der Stadtverwaltung www.stadt-koeln.de verlinkt, oder direkt über https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00789/index.html abrufbar. Die Verwaltung hat parallel dazu eine Kurz-Information erstellt, die seit Anfang Juli mehrfach täglich auf den Aufrufanlagen in den Wartebereichen der städtischen Dienststellen eingeblendet wird. Darüber hinaus wurden die Abonnentinnen und Abonnenten des städtischen Newsletters mit der August-Ausgabe auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Es ist eine Wiederholung in regelmä- ßigen Abständen geplant. In der beigefügten Anlage 1 finden Sie Abbildungen der Beiträge aus Newsletter, Internet und Schal- ter-Aufrufanlagen. Gez. Dr. Keller -
Anlage zu 2866-2019
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Anlage 1 von 1 zu Vorlage 2866/2019 Beispiel aus dem Kundenzentrum Chorweiler Beispiel aus dem Kundenzentrum Innenstadt Newsletter Internetseite
Beratungsverlauf
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16.09.2019
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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