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KUA/101/2025

Restitution eines Gemäldes

Beschlussvorlage 21.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2025, TOP 29

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Beschlussvorlage

7345 Zeichen

KUA/101/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Restitution eines Gemäldes 
Fachbereich: 
09/0 - Dezernat für Kultur und Integration     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Miriam Koch      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Kulturausschuss 26.06.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2025 Vorberatung 
Rat 10.07.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, das Gemälde „Juniabend“ von 
Karl Schmidt-Rottluff an die Erbin nach Hans Hess zu restituieren. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
1. Kurzdarstellung 
Für das sich in der städtischen Sammlung befindende Gemälde „Juniabend“ von Karl 
Schmidt-Rottluff liegt ein Restitutionsersuchen der Erbin nach Hans Hess vor. 
Die Verwaltung schlägt vor, das Gemälde zu restituieren. 
 
2. Ausgangslage 
Das Gemälde lässt sich erstmals 1933 als Teil der Sammlung Hess nachweisen. Vom 
7. bis zum 29. Oktober des Jahres war es unter dem Titel „Abend“ als Leihgabe in 
der Ausstellung „Moderne deutsche Malerei aus Privatbesitz“ in der Kunsthalle Basel 
zu sehen.1 Wann das Werk in die Sammlung gelangte und ob dabei ein Händler 
                                        
1 Die Zuordnung zur Sammlung Hess folgt u.a. aus der Aufstellung des Kunsthauses Zürich vom 04.06.1934 für 
die von der Kunsthalle Basel übernommenen Bilder der „Sammlung Frau Tekla Hess -Pauson“, dort Nr. 53,

Seite 2 
involviert war, ist bisher unbekannt. Bekannt ist, dass Alfred Hess oftmals direkt von 
den Künstlern kaufte.  
Als Teilhaber der Schuhfabrik M. & L. Hess AG, dem seinerzeit größten Unternehmen 
in Erfurt, hatte Alfred Hess (1879–1931) nach dem Ersten Weltkrieg begonnen, eine 
Sammlung von Werken des deutschen Expressionismus aufzubauen.  
In der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise geriet auch das Familienunternehmen 
Hess in eine existentielle Krise, die Alfred Hess zwang, mindestens einzelne Werke 
aus seiner Sammlung zu veräußern, darunter das Gemälde „Potsdamer Platz“ von 
Ernst Ludwig Kirchner, das sich heute im Bestand der Nationalgalerie Berlin befindet.  
Nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes im Dezember 1931 schlug Tekla Hess 
(1884–1968) das Erbe aus, um Zeit für die Regelung des überschuldeten Nachlasses 
zu gewinnen. Alleinerbe wurde der Sohn Hans Hess (1908–1975), der von seinem 
Vater testamentarisch zum Nacherben eingesetzt worden war.2 Es gelang Mutter und 
Sohn, die Verfügungsgewalt über die Sammlung zu behalten. Einer Absprache 
zwischen beiden zufolge sollte Tekla Hess Nutznießerin der Sammlung bleiben.  
Als jüdische Familie gehörten Alfred Hess, seine Frau Tekla und der gemeinsame 
Sohn Hans zu den Kollektivverfolgten der NS-Unrechtsherrschaft. Während Hans 
Hess bereits im Frühsommer 1933 emigrierte, zunächst nach Paris und 1936 weiter 
nach London, entschloss sich Tekla Hess erst nach der Pogromnacht vom 9. auf den 
10. November 1938 zur Emigration und folgte ihrem Sohn im März 1939 nach 
London.  
 
Die Kunstsammlung hatte Tekla Hess 1933 in die Schweiz verbringen können, 
anfangs nach Basel und später nach Zürich, darunter auch das in Rede stehende 
Gemälde von Karl Schmidt-Rottluff. Im März 1937 sandte sie das Gemälde jedoch 
zusammen mit anderen Werken zurück nach Deutschland an den Kölnischen 
Kunstverein. Dort verblieben zumindest Teile der Sammlung zum Zeitpunkt ihrer 
Emigration nach Großbritannien. 
Im Sommer 1947 teilte der Kölnische Kunstverein Tekla Hess auf ihre Nachfrage hin 
mit, dass ihre vor dem Krieg eingelagerten Bilder nicht mehr vorhanden seien. Das 
Gebäude des Kunstvereins sei im Juli 1943 bei einem Fliegerangriff vollständig 
zerstört worden und der Keller habe danach jahrelang unter Wasser gestanden. Erst 
durch den sogenannten „Kölner Fälscherprozess“ 1949/50 wurde bekannt, dass sich 
Dritte mindestens einige der vermeintlich während des Krieges zerstörten Bilder 
angeeignet und sie unter der Hand verkauft hatten. Das gegenständliche Gemälde 
von Schmidt-Rottluff wurde im Prozess nicht erwähnt. Die Stadt erwarb es 1950 in 
der Düsseldorfer Galerie Vömel. Die Provenienz des Gemäldes kam damals nicht zur 
Sprache.  
Die Stadt erfuhr vielmehr im Januar 1966 im Zuge eines Auskunftsersuchens von 
Hans Hess von der Provenienz Hess. In einem an den damaligen Direktor der 
Städtischen Kunstsammlungen gerichteten Schreiben teilte Hans Hess mit, dass das 
Gemälde als Teil der „Sammlung Alfred Hess, Erfurt […] während der Nazizeit aus 
dem Besitz meiner Familie verschwunden, aber nie von meiner Mutter, die noch lebt, 
oder von mir, dem Alleinerben, je rechtmäßig veräußert worden“ und damit „nach 
wie vor im Besitz der Sammlung Hess“ sei.3 Nach Rücksprache mit der Galerie Vömel 
                                                                                                                           
Archiv der Züricher Kunstgesellschaft/Kunsthaus Zürich, ausgehende Korrespondenz Sammlung Tekla Hess 
Kopierbücher, Blatt 328-330 
2 Ludwig von Pufendorf (Hg.): Erworben. Besessen. Vertan. Dokumentation zur Restitution von Ernst Ludwig 
Kirchners Berliner Straßenszene, Bielefeld 2018, S. 57–122, hier 58. 
3 Hans Hess an den Direktor der Kunstsammlungen der Stadt Düsseldorf, 13.01.1966, StAD 2 -3-7-191.0000.

Seite 3 
und dem von ihr genannten Vorbesitzer des Gemäldes teilte die Kustodin der 
Kunstsammlungen die eingeholten Auskünfte Hans Hess noch im gleichen Monat mit 
und wies im Weiteren – wohl nach Rücksprache mit dem Rechtsamt – darauf hin, 
dass nach dem in Nordrhein-Westfalen geltenden englischen Rückerstattungsrecht 
die Anmeldefrist für einen Restitutionsanspruch verstrichen und die Stadt durch 
Ersitzung inzwischen rechtmäßige Eigentümerin des Gemäldes geworden sei.4 Nach 
dieser ablehnenden Rückmeldung kam es zu keinem weiteren Austausch mit Hans 
Hess.  
 
3. Geplante Maßnahmen 
Das Gemälde wurde wahrscheinlich 1943 (oder nach Kriegsende) aus dem 
Kölnischen Kunstverein gestohlen, in krimineller Absicht in den Handel gebracht und 
schließlich 1950 von der Stadt erworben. Die Mitglieder der Familie Hess waren bis 
1939 emigriert und hatten NS-verfolgungsbedingt keine Möglichkeit, den Diebstahl in 
der NS-Zeit zu verhindern oder ahnden zu lassen. In Würdigung der 
Gesamtumstände wird daher die Restitution des Gemäldes an die Erbin nach Hans 
Hess als gerechte und faire Lösung gemäß den Washingtoner Prinzipien empfohlen. 
So entschieden bei vergleichbarem Sachverhalt in den vergangenen Jahren bereits 
die Städte Ludwigshafen (Wilhelm-Hack-Museum, „Urteil des Paris“ von Ernst Ludwig 
Kirchner, Ankauf durch Wilhelm Hack bis spätestens 1957, restituiert 2016), Düren 
(Leopold-Hoesch-Museum, „Tiere, Bild mit Tieren“ von Heinrich Campendonk, Ankauf 
im Handel 1950, Schenkung an das Museum 1955, restituiert 2019) und Krefeld 
(Kunstmuseum Krefeld, „Wirtshaus“ von Campendonk, Ankauf im Handel 1948, 
restituiert 2025). 
 
4. Finanzielle Auswirkungen 
x Ja     Nein 
Der derzeitige mittlere Verkehrswert des Gemäldes wird von Sachverständigen auf 
etwa 750.000 Euro geschätzt.  
 
 
Anlagen: 
Anlage 1_Objektfoto 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1_Objektfoto 
                                        
4 Irene Markowitz an Hans Hess, 28.01.1966, StAD 2-3-7-191.0000; bzgl. der rechtlichen Auskunft vgl. 
handschriftliche Notiz Markowitz vom 19.01.1966, a. a. O.

Beratungsverlauf (3)

26.06.2025 Kulturausschuss
TOP 7.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2025 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KUA/101/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
21.05.2025
Erstellt
21.05.2025 08:23