V/0265/2022
Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" - Beschluss zur Aufstellung
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V-0265-2022-Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0265/2022 GeltungsbereichMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 629:Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck"
Beschlussvorlage
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V/0265/2022 V/0265/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für die Herstellung des neuen WLE-Haltepunkts „Wolbeck“ ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 629). Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, T eileder Flurstücke 274, 1728, 2752. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster Kosten für die Herstellung des Mobiliars (z. B. Leezenboxen). Diese Kosten werden in einer folgenden Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert. Für gutachterliche Untersuchungen entstehen der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Stadtplanungsamt 12.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kather / Herr Husmann T elefon:492-6132 / 492-6194 KatherM@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0265/2022 Begründung: Das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst schließt die Infrastruktur der Haltepunkte im Münsteraner Stadtgebiet nicht mit ein. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an den Haltepunkten. In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen z. B. die darüberhinausgehende Ausstattung, Straßenquerungsmöglichkeiten und Stellplätze. In den meisten Fällen (Haltepunkte „Halle Münsterland“, „Gremmendorf“ und „Angelmodde“) liegen diese Maßnahmen innerhalb von rechtlichen oder tatsächlichen Verkehrsflächen. Lediglich für die Haltepunkte „Loddenheide“ und „Wolbeck“ muss zur Realisierung der verkehrstechnischen Entwürfe Planungsrecht geschaffen werden. Für den Haltepunkt „Wolbeck“ ist zur Umsetzung des verkehrstechnischen Entwurfs die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da der Bereich bisher unbeplant ist. Der verkehrstechnische Entwurf sieht eine Verbindung zwischen der Hiltruper Straße und der Straße „Am Steintor“ für Busse und mehrere Stellplatzangebote für Pkw und Fahrräder vor. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 629 ist aus dem in Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Informationen zum Bebauungsplanverfahren für den Haltepunkt „Loddenheide“ finden sich in der parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0264/2022. Informationen zur übergeordneten Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst finden sich in der ebenfalls parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0241/2022. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur V/0265/2022 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 629: Wolbeck – Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt „Wolbeck“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung des neuen WLE-Haltepunkts „Wolbeck“. Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bauleitplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss der Bebauungsplanänderung als Satzung. Finanzierung Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster Kosten für die Herstellung des Mobiliars (z. B. Leezenboxen). Diese Kosten werden in einer folgenden Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert. Für gutachterliche Untersuchungen entstehen der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da in Münster als wachsender Stadt ein hohes Interesse an der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) besteht. Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da mit der Umsetzung der Planung eine Stärkung des ÖPNV einhergeht, welche sich durch Einsparung von CO2-Emissionen positiv auf das Klima auswirken wird.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hiltruper Straße
- Loddenheide
- Am Steintor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0265/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.04.2022
- Erstellt
- 08.04.2022 12:34