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V/0265/2022

Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 26.04.2022

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V-0265-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0265-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

147 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0265/2022
GeltungsbereichMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 629:Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck"

Beschlussvorlage

3072 Zeichen

V/0265/2022
V/0265/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck"
Beschluss zur Aufstellung
Beratungsfolge
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Für die Herstellung des neuen WLE-Haltepunkts „Wolbeck“ ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan
Nr. 629).
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, T eileder Flurstücke 274, 1728, 2752.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster Kosten für
die Herstellung des Mobiliars (z. B. Leezenboxen). Diese Kosten werden in einer folgenden
Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert. Für
gutachterliche Untersuchungen entstehen der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 10.000 €.
Stadtplanungsamt
12.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kather /
Herr Husmann
T elefon:492-6132 /
492-6194
KatherM@stadt-
muenster.de /
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0265/2022
Begründung:
Das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst schließt
die Infrastruktur der Haltepunkte im Münsteraner Stadtgebiet nicht mit ein. Im Geltungsbereich der
Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen
sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an den Haltepunkten.
In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen z. B. die darüberhinausgehende Ausstattung,
Straßenquerungsmöglichkeiten und Stellplätze. In den meisten Fällen (Haltepunkte „Halle
Münsterland“, „Gremmendorf“ und „Angelmodde“) liegen diese Maßnahmen innerhalb von rechtlichen
oder tatsächlichen Verkehrsflächen. Lediglich für die Haltepunkte „Loddenheide“ und „Wolbeck“ muss
zur Realisierung der verkehrstechnischen Entwürfe Planungsrecht geschaffen werden.
Für den Haltepunkt „Wolbeck“ ist zur Umsetzung des verkehrstechnischen Entwurfs die
Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da der Bereich bisher unbeplant ist. Der
verkehrstechnische Entwurf sieht eine Verbindung zwischen der Hiltruper Straße und der Straße „Am
Steintor“ für Busse und mehrere Stellplatzangebote für Pkw und Fahrräder vor.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 629 ist aus dem in Anlage 1
beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Informationen zum Bebauungsplanverfahren für den Haltepunkt „Loddenheide“ finden sich in der
parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0264/2022.
Informationen zur übergeordneten Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst finden sich
in der ebenfalls parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0241/2022.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

1669 Zeichen

Anlage A zur V/0265/2022
Kurzüberblick
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 629: Wolbeck –
Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt „Wolbeck“.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Herstellung des neuen WLE-Haltepunkts „Wolbeck“.
Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des
Bauleitplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss der Bebauungsplanänderung als
Satzung.
Finanzierung
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster Kosten
für die Herstellung des Mobiliars (z. B. Leezenboxen). Diese Kosten werden in einer folgenden
Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert. Für
gutachterliche Untersuchungen entstehen der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 10.000 €.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung
ist
X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da in Münster als
wachsender Stadt ein hohes Interesse an der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) besteht.
Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da mit der Umsetzung der Planung eine Stärkung des
ÖPNV einhergeht, welche sich durch Einsparung von CO2-Emissionen positiv auf das Klima
auswirken wird.

Beratungsverlauf (5)

24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 10.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 31.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 39.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hiltruper Straße
  • Loddenheide
  • Am Steintor

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Details

Aktenzeichen
V/0265/2022
Typ
Vorlagen
Datum
26.04.2022
Erstellt
08.04.2022 12:34