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V/0090/2014

Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen

Vorlagen 20.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 33.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0090/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
12.03.2014 Integrationsrat Vorberatung 
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Eckpunkte des zukünftigen Handlungskonzeptes zur 
schulischen Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen zur 
Kenntnis (vgl. Ziffer 4 „Neukonzeption der Beschulung“). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Bezirksregierung und ggf. dem Minister i-
um für Schule und Weiterbildung, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und 
Sport zur Entwicklung des Handlungskonzeptes zur Beschulung von zugewanderten Kindern 
und Jugendlichen in Regelschulen zu führen . Dabei werden die n otwendigen Ressourcen 
ermittelt.  
 
3. Angesichts aktuell steigender Zuwanderungszahlen und in Erwartung einer ste igenden Auf-
nahme von Kindern von Flüchtlingen wird die Verwaltung zeitnah und in enger Abstimmung 
zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und F a-
milien, dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt und dem Kommunalen Integrations zentrum ein 
„Basispaket Seiteneinsteiger“ zur sofortigen Unterstützung der aufnehmenden Schulen en t-
wickeln. Bestandteile des Basispakets sind: 
- Mobile Sprach- und Kulturmittler zur Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals 
bei der Kommunikation mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen und deren El-
tern/Erziehungsberechtigten (Schwerpunkt Kindertageseinrichtungen/Grundschulen), 
- Qualifizierung des nicht -lehrenden pädagogischen Personals (Schwe rpunkt OGS -
Bereich), Vor -Ort-Unterstützung bei der Gestaltu ng der Förderstunden (Schwerpunkt 
Grundschulen), 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0090/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Frau Riegel 
Ruf: 
492 40 00 
492 40 60 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
RiegelAud@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0090/2014 
- Anpassung der Anzahl additiver (Sprach)Bildungsprogramme und Förderangebote zur 
Unterstützung einer durchgängigen Sprachbildung. 
 
Finanzielle Auswirkungen 
Die Finanzierung des „Basispaket Seiteneinsteiger“ ist bis zum 31.12.2014 kostenneutral 
aus dem Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung (PG 0301 „Leistungen für Schu-
len“) gewährleistet. Es ist mit einem Betrag in Höhe von ca. 130.000,00 € zu rechnen.  
Zur Fortführung ab 2015 werden die Kosten detailliert ermittelt, um über die Bereitstellung 
der Mittel im Rahmen der Etatberatungen 2015 ff zu befinden (siehe Beschlusspunkt 2). 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage - Definition der Zielgruppe 
 
 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet auch in diesem Jahr mit einem Anstieg 
von Flüchtlingen, die neu nach Deutschland kommen. Damit steigt aktuell auch in den müns-
terschen Schulen die Zahl ausländischer Kinder und Jugendlicher, die nicht oder wenig 
Deutsch sprechen und/oder in ihrem Heimatland keine grundle genden Kenntnisse im Lesen 
und Schreiben erworben haben und/oder in einem anderen Schriftsystem alphabetisiert wo r-
den sind. Diese jungen Menschen mit unterschiedlichem aufenthaltsrechtlichem Status aus 
EU- und Nicht-EU-Ländern bringen sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit - sie reichen 
von der fehlenden Alphabetisierung bis hin zu überaus erfolgreichen Bildungskarrieren. O h-
ne oder mit geringen Deutschkenntnissen stehen sie hier vor der Herausforderung, sich in 
ein (neues) Schulsystem einzugewöhnen.  
Seiteneinsteiger werden aus ihrer eigenen Schullaufbahn herausgerissen und steigen in 
Deutschland „quer“ und häufig mitten im Schuljahr ein. Manche dieser Kinder haben darüber 
hinaus oftmals eine beschwerliche Zeit hinter sich; s ie haben Gewalt und  Krieg erlebt und 
nicht selten Angehörige verloren.  
Ziel ist es zum einen, diesen Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, ihre 
Schullaufbahn entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen aufzunehmen bzw. fortzusetzen und 
in Deutschland einen qualifizierenden/qu alifizierten Schulabschluss nach ihren Fähigkeiten 
und Potenzialen zu erwerben. 
  
 
2. Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen 
 
Nach § 34 SchulG besteht die Schulpflicht für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die auf 
Dauer in Nord rhein-Westfalen wohnen, hier arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. Die 
Schulpflicht besteht außerdem für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und al-
leinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer 
Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige 
ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausre i-
sepflicht.  
 
Schüler mit und ohne Zuwanderungsgeschichte werden in NRW gemein sam beschult. Dies 
soll zur schulischen und gesellschaftlichen Integration beitragen. Deshalb besuchen die z u-
gewanderten Kinder in NRW grundsätzlich Regelklassen. Bei Bedarf erhalten sie zusätzl i-
chen Förderunterricht in Deutsch. Auch die Einrichtung von Vo rbereitungsklassen ist mö g-
lich, in denen es schwerpunktmäßig um das Erlernen der deutschen Sprache in Wort und 
Schrift geht.

- 3 - 
V/0090/2014 
Jährlich kommen zahlreiche Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die nicht oder 
wenig Deutsch sprechen und/oder in i hrem Heimatland keine grundlegenden Kenntnisse im  
Lesen und Schreiben erworben haben und/oder in einem anderen Schriftsystem alphabet i-
siert worden sind, aus dem Ausland nach Münster.  
Die Aufnahme und Beschulung von neu zugezogenen Kindern und Jugendlichen  stellt den 
Bildungsbereich vor besondere Aufgaben, insbesondere wenn die Kinder und Jugendlichen 
im laufenden Schuljahr nach Münster kommen. Damit Schulen die Integration von Kindern 
und Jugendlichen erfolgreich bewältigen können, benötigen sie neben eine r verlässlichen 
Ausstattung an Sprachförderressourcen auch ergänzende Ressourcen zur Förderung und 
Unterstützung.  
 
Der aufnehmenden Schule - Schulleitungen, Lehrkräfte, dem nichtlehrenden Personal und 
den Mitschülerinnen und -schülern - kommt bei der Gestaltung einer erfolgreichen Integration 
eine besondere Bedeutung zu . Insbesondere Schulen mit einer langjährigen Integrationse r-
fahrung und -tradition haben Strukturen entwickelt und umgesetzt, die zugewanderten Ki n-
dern und Jugendlichen einen verlässlichen R ahmen schaffen und den Integrationsprozess 
erfolgreich gestalten helfen. 
 
Zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen stehen Schulen und zugewander-
ten Familien kommunale Förder- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, u. a. 
 
…vor der Schule 
 
 Frühe Hilfen - Schwangerschaft, Geburt, 0 -3 J.: Infos in mehreren Sprachen, Begr ü-
ßungspaket (Amt 51, Amt 53, freie Träger), darin auch: Eltern - und Babygutschein für 
ein Kinderbuch und einen Büchereiausweis (Amt 42)  
 Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung „Delfin 4“ und anschließend - 
bei Bedarf- Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung (Amt 40, Schulamt für die 
Stadt Münster, Amt 51, freie Träger) 
 Arbeitskreis „Kooperation Kindertageseinrichtung/Grundschule“ (Amt 40, Schulamt für 
die Stadt Münster, Amt 51, Grundschulen, freie Träger) 
 Projekt „Schulvorbereitung für Kinder und Eltern aller Kulturen“ (Grundschulen, Schu l-
amt für die Stadt Münster, Amt 51, freie Träger) 
 
…in der Schule 
 
 Herkunftssprachlicher Unterricht (Schulamt für die Stadt Münster) 
 Projekt „Mulingula“ (Multilinguale Leseaktivitäten) (Amt 40, KIM) 
 Sprachförderangebote an Grund - und weiterführenden Schulen - zusätzliche Förder-
stunden (Schulamt für die Stadt Münster) 
 Sprachförderklassen/Vorbereitungsklassen an der Geistschule 
 
…neben der Schule 
 
 Patenschafts- und Mentorenprojekte (V/Stift) 
 DeutschSommer - Sprachförderung für Flüchtlingskinder in den Sommerferien (Ko m-
munale Stiftung „Mitmachkinder“) 
 Club D - Deutsch als Fremdsprache, Altersstufe 10-19 J.(Amt 40 VHS) 
 MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Schulferien (Amt 40)

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V/0090/2014 
 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (Amt 51) 
 Lernförderung/Nachhilfe nach BuT (Amt 40) 
 Kinderpädagogische Angebote in Flüchtlingseinrichtungen (Amt 51) 
 
Angesichts steigender Zuwanderu ngszahlen und in Erwartung einer steigenden Aufnahme 
von Kindern von Flüchtlingen ist die Bereitstellung zusätzlicher Hilfen erforderlich. 
 
 
3. „Basispaket Seiteneinsteiger“ zur sofortigen Unterstützung von aufnehme nden 
Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und II  
 
In gemeinsamer Absprache von Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien, Sozialamt, Gesundheitsamt und dem Kommunalen Integrationszentrum 
Münster soll als Sofortmaßnahme und ergänzend zu bereits vorhandenen  Hilfen ein „Basis-
paket Seiteneinsteiger“ zur Unterstützung aufnehmender Schulen entwickelt  werden.  
 Bestandteile des Basispakets sind u. a.: 
 
 Mobile Sprach- und Kulturmittler zur Unterstützung des pädagogischen Fachpe r-
sonals bei der Kommunikation mit zu gewanderten Kindern und Jugendlichen und 
deren Eltern/Erziehungsberechtigten (Schwerpunkt Kindertageseinrichtu n-
gen/Grundschulen) 
Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen belegen sehr deutlich, dass Eltern mit ihrem 
Erziehungsverhalten maßgeblichen Einflus s auf den Spracherwerb und die Lernleistu n-
gen ihrer Kinder haben und deshalb als Erziehungspartner in der schulischen Bildung 
unerlässlich sind. Die Erfahrungen schulischer Praxis zeigen jedoch, dass besonders E l-
tern mit Zuwanderungsgeschichte häufig schwer zu erreichen sind, und ihre Ängste und 
Unsicherheiten gegenüber staatlichen Institutionen einer besonderen Sensibilität und Me-
thodik bedü rfen. Sprachhürden und kulturelle Unterschiede machen es ihnen zudem 
schwer, ihre Kinder auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen. 
 
Sprach- und Kulturmittler sind für Migrantinnen und Migranten wichtige Brücken in die 
Aufnahmegesellschaft und Wegweiser in der Bildungslandschaft.  Sie dolmetschen nicht 
nur zwischen Sprachen sondern auch zwischen unterschiedlichen Kulturen, ve rmindern 
so wechselseitige Verständigungsprobleme und Informationsdefizite. Sprach - und Ku l-
turmittler informieren über Besonderheiten des deutschen Schulsystems, über auße r-
schulische Hilf sangebote (Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe), über Fördermaßnahmen 
(Sprachförderung, Förderunterricht, Legast henie- und Dyskalkulietherapien) über kultu r-
geprägte Erziehungsstile. Sie begleiten bei Eltern -Lehrer-Gesprächen (Sprechtage, E l-
ternabende) und unterstützen das Fachpersonal bei der Kommunikation mit Migranten. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Einsatz von Sprach - und Kulturmittlern schwerpunktmä-
ßig auf die frühe Bildungsphase, d.h. auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen und 
Grundschulen zu konzentrieren. Mit Blick auf die positiven Wirkungen gelungener Erzi e-
hungs- und Bildungsprozesse sind Schwerpunkte der Arbeit die Stärkung der elterlichen 
Erziehungskompetenz, die Beratung und Begleitung der Übergänge und die Gestaltung 
der Schuleingangsphasen. Bestehende Unterschiede im Lernniveau der Kinder sollen so 
ausgeglichen und die Handlungskompetenzen der Eltern gestärkt werden.  
 
Damit dies gut gelingen kann, ist in enger Anbindung an die Erziehungs - und Bildungs-
partnerschaften des Kommunalen Integrationszentrums eine systematische Qualifizi e-
rung der professionellen Kräfte  in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zur inte r-
kulturellen Öffnung der Bildungseinrichtungen vorzunehmen. Dies sichert eine nachhalt i-
ge Wirkung und reduziert perspektivisch die Notwendigkeit additiver Maßnahmen.  
Das Engagement von Sprach - und Kulturmittlern soll in Kooperation mit freien Trägern 
erfolgen.

- 5 - 
V/0090/2014 
 
 Qualifizierung des nicht -lehrenden pädagogischen Personals (Schwerpunkt OGS -
Bereich), Vor -Ort-Unterstützung bei der Gestaltung der Förderstunden (Schwe r-
punkt Grundschulen) 
Aktuelle Untersuchunge n belegen eindrucksvoll, dass der zentrale Schlüssel für die 
schulische, gesellschaftliche  und berufliche Integration der Erwerb der deutschen Spr a-
che ist; für spätere Bildungschancen ist bereits eine frühe sprachliche Förderung im El e-
mentarbereich von großer Bedeutung.  
Insbesondere für Kinder im Grundschulalter hat die Phase der Aufnahme in die Schule 
eine besondere Bedeutung. Für zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne Sprac h-
kenntnisse ist es wichtig, dass sie in der Schule Bezugspersonen haben, die auf die I n-
tegration von Neuzuwanderern gut vorbereitet sind. Insbesondere von Seiten des erzi e-
herischen Personals an Grundschulen - vor allem im OGS -Bereich - wurde in dem Z u-
sammenhang Fortbildungsbedarf u.  a. für die Bereiche „Englisch Refresher -Kurse zur  
Unterstützung der Kommunikation mit zugewanderten Kindern und Eltern“, „Interkulture l-
le Kompetenz“ und „Gestaltung des Sprachförderunterrichts“ formuliert.  
Die Entwicklung von maßgeschneiderten Qualifizierungsbausteinen, in denen das nöt ige 
Grundlagenwissen zum Zweitsprachenerwerb und neue und effiziente Wege zur Sprac h-
förderung vermittelt werden, soll in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Schule 
und Weiterbildung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Personal - und 
Organisationsamt, de m Kommunalem Integrationszentrum, dem Kompetenzteam Stadt 
Münster und der Kontaktstelle Interkulturelles Lernen und Menschenrechtserziehung in 
der Grundschule (KIM) erfolgen. Mit ersten Qu alifizierungsangeboten soll möglichst noch 
im Schuljahr 2013/14 begonnen werden. 
 
 Anpassung von additiven (Sprach)Bildungsprogrammen und Förderangeboten zur 
Unterstützung einer durchgängigen Sprachbildung 
Zugewanderte Kinder und Jugendliche haben einen Sprachbildungsbedarf, der sich über 
Jahre erstrecken kann. Das Konzept einer durchgängigen Sprachbildung von der Kinder-
tageseinrichtung, über die Grundschule bis hin zu den weiterführenden Schulen hat für 
sie eine besondere Bedeutung. Um den zugewanderten Kindern - und Jugendlichen die 
notwendige Unterstützung für ihre schulische Integration zu bieten, organisiert der Schul-
träger anknüpfend an die frühe sprachliche Förderung im Elementarbereich in enger A b-
sprache zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für Sch u-
le und Weiterbildung für  zugewanderte Schülerinnen und Schüler einen passenden a u-
ßerschulischen Unterstützungsrahmen für deren Sprachförderbedarf, u. a:.  
 
„MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Ferien“ 
Nach einem erfolgreichen Start in den vergangenen Herbstferien bietet das Am t für 
Schule und Weiterbildung auch in diesem Jahr für zugewanderte Kinder und Jugendliche 
mit geringen Deutschkenntnissen das Projekt „MitSprache - Sprachunterricht und 
Spracherfahrung in den Ferien“ an.  
Unter Anleitung qualifizierter Sprachlehrer und en gagierter Betreuer können Kinder und 
Jugendliche in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) ihre Sprachkenntnisse ausbauen. 
Ziel ist es, das Sprach - und Hörverständnis zu verbessern, den aktiven Wortschatz au s-
zubauen und die Ausdrucksmöglichkeiten zu stärken.  
„MitSprache“ ist praktisch konzipiert, d.h. das Deutschlernen findet konkret und wirklic h-
keitsnah statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, sich in alterstypischen Al l-
tagssituationen zu verständigen.  
Die Teilnahme ist für die Kinder und Jugendlichen kostenlos. 
 
Club D 
Für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die in der 
deutschen Sprache noch nicht sicher sind, gibt es in der Volkshochschule (VHS) den 
Club D.

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V/0090/2014 
Die VHS Münster kann kurzfristig ein zusätzliches Sprachför derangebot für Flüchtlinge 
(Erwachsene und Schülerinnen und Schüler) anbieten.

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V/0090/2014 
Im Rahmen des Club D können Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 19 Jahren in 
bestehenden Gruppen integriert gefördert werden. Derzeit bietet die VHS sechs Gruppen 
auf zwei Sprachniveaus und für drei Altersgruppen an. Es ist möglich weitere Gruppen 
für Sprachanfänger anzubieten. 
Eine Lerngruppe (Sprachanfänger) sollte eine maximale Teilnehmerzahl von 10 -12 Per-
sonen umfassen. Die Kursdauer umfasst je nach Vorkenntnissen der T eilnehmer ca. 300 
Unterrichtsstunden bis zu einem Sprachniveau A2 nach den  Gemeinsamen Europä i-
schen Referenzrahmen für Sprachen www.europaeischer-referenzrahmen.de.  
 
4. Neukonzeption der Beschulu ng von zugewanderten Kindern und Jugendl ichen:  
Entwicklung eines Konzeptes 
 
Aktuell stark im Wandel begriffene Zielgruppen machen in enger Absprache zwischen Schul-
träger, Schulaufsicht und Schulen die Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung einer verläs s-
lichen, tragfähigen und differenzierten Unterstützungs- und Förderstruktur zur Integration der 
zugewanderten Kinder und Jugendlichen in den Schulbetrieb erforderlich.  
Ziel der von Schulträger und Schulaufsicht unter Beteiligung von Vertretern der Schulen zu 
entwickelnden neuen Struktur ist es, über das „Basispaket Seiteneinsteiger“ hinaus Bedin-
gungen zu schaffen, die eine zeitnahe und qualifizierte schulische Integration von zugewa n-
derten Kindern und Jugendlichen / Seiteneinsteigern ermöglichen. 
 
 Denkbare Eckpunkte eines Konzeptes sind 
 
 Seiteneinsteigerberatung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche und deren Eltern 
durch eine zentrale Clearingstelle in enger Kooperation mit der Schulaufsicht und den 
aufnehmenden Schulen, 
 
 potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen, 
 
 Beratung und Förderung von jugendlichen volljährigen Seiteneinste igern, die nicht 
mehr der Schulpflicht unterliegen, 
 
 Begleitung von Seiteneinsteigern und ihren Familien und Koordination der ergänze n-
den Hilfesysteme durch sozialpädagogisches Fachpersonal, 
 
 Unterstützung der fördernden Schulen u. a. durch begleitende Qualifizierung des p ä-
dagogischen Fachpersonals , Erschließung von additiven (Sprach)Bildungsprogram -
men und Förderangeboten sowie Maßnahmen zur Familienbildung und Elternarbeit, 
 
 Seiteneinsteigerspezifisches Monitoring.  
 
Für die Entwicklung eines Konzeptes wird die Verwaltung Gespräche mit den unter B e-
schlusspunkt 2 genannten Partnern führen und die notwendigen Ressourcen bis zu den 
Haushaltsplanberatungen 2015 ermitteln und anmelden.  
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2014 Integrationsrat
TOP 2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 35.1 Vorberatung
Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 33.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0090/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37