V/0090/2014
Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen
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Beschlussvorlage
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V/0090/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen Beratungsfolge 11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.03.2014 Integrationsrat Vorberatung 19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Eckpunkte des zukünftigen Handlungskonzeptes zur schulischen Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen zur Kenntnis (vgl. Ziffer 4 „Neukonzeption der Beschulung“). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Bezirksregierung und ggf. dem Minister i- um für Schule und Weiterbildung, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zur Entwicklung des Handlungskonzeptes zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen zu führen . Dabei werden die n otwendigen Ressourcen ermittelt. 3. Angesichts aktuell steigender Zuwanderungszahlen und in Erwartung einer ste igenden Auf- nahme von Kindern von Flüchtlingen wird die Verwaltung zeitnah und in enger Abstimmung zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und F a- milien, dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt und dem Kommunalen Integrations zentrum ein „Basispaket Seiteneinsteiger“ zur sofortigen Unterstützung der aufnehmenden Schulen en t- wickeln. Bestandteile des Basispakets sind: - Mobile Sprach- und Kulturmittler zur Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals bei der Kommunikation mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen und deren El- tern/Erziehungsberechtigten (Schwerpunkt Kindertageseinrichtungen/Grundschulen), - Qualifizierung des nicht -lehrenden pädagogischen Personals (Schwe rpunkt OGS - Bereich), Vor -Ort-Unterstützung bei der Gestaltu ng der Förderstunden (Schwerpunkt Grundschulen), Vorlagen-Nr.: V/0090/2014 Auskunft erteilt: Herr Ehling Frau Riegel Ruf: 492 40 00 492 40 60 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de RiegelAud@stadt-muenster.de Datum: 24.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0090/2014 - Anpassung der Anzahl additiver (Sprach)Bildungsprogramme und Förderangebote zur Unterstützung einer durchgängigen Sprachbildung. Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung des „Basispaket Seiteneinsteiger“ ist bis zum 31.12.2014 kostenneutral aus dem Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung (PG 0301 „Leistungen für Schu- len“) gewährleistet. Es ist mit einem Betrag in Höhe von ca. 130.000,00 € zu rechnen. Zur Fortführung ab 2015 werden die Kosten detailliert ermittelt, um über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen der Etatberatungen 2015 ff zu befinden (siehe Beschlusspunkt 2). Begründung: 1. Ausgangslage - Definition der Zielgruppe Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet auch in diesem Jahr mit einem Anstieg von Flüchtlingen, die neu nach Deutschland kommen. Damit steigt aktuell auch in den müns- terschen Schulen die Zahl ausländischer Kinder und Jugendlicher, die nicht oder wenig Deutsch sprechen und/oder in ihrem Heimatland keine grundle genden Kenntnisse im Lesen und Schreiben erworben haben und/oder in einem anderen Schriftsystem alphabetisiert wo r- den sind. Diese jungen Menschen mit unterschiedlichem aufenthaltsrechtlichem Status aus EU- und Nicht-EU-Ländern bringen sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit - sie reichen von der fehlenden Alphabetisierung bis hin zu überaus erfolgreichen Bildungskarrieren. O h- ne oder mit geringen Deutschkenntnissen stehen sie hier vor der Herausforderung, sich in ein (neues) Schulsystem einzugewöhnen. Seiteneinsteiger werden aus ihrer eigenen Schullaufbahn herausgerissen und steigen in Deutschland „quer“ und häufig mitten im Schuljahr ein. Manche dieser Kinder haben darüber hinaus oftmals eine beschwerliche Zeit hinter sich; s ie haben Gewalt und Krieg erlebt und nicht selten Angehörige verloren. Ziel ist es zum einen, diesen Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Schullaufbahn entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen aufzunehmen bzw. fortzusetzen und in Deutschland einen qualifizierenden/qu alifizierten Schulabschluss nach ihren Fähigkeiten und Potenzialen zu erwerben. 2. Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen Nach § 34 SchulG besteht die Schulpflicht für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die auf Dauer in Nord rhein-Westfalen wohnen, hier arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. Die Schulpflicht besteht außerdem für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und al- leinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausre i- sepflicht. Schüler mit und ohne Zuwanderungsgeschichte werden in NRW gemein sam beschult. Dies soll zur schulischen und gesellschaftlichen Integration beitragen. Deshalb besuchen die z u- gewanderten Kinder in NRW grundsätzlich Regelklassen. Bei Bedarf erhalten sie zusätzl i- chen Förderunterricht in Deutsch. Auch die Einrichtung von Vo rbereitungsklassen ist mö g- lich, in denen es schwerpunktmäßig um das Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift geht. - 3 - V/0090/2014 Jährlich kommen zahlreiche Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die nicht oder wenig Deutsch sprechen und/oder in i hrem Heimatland keine grundlegenden Kenntnisse im Lesen und Schreiben erworben haben und/oder in einem anderen Schriftsystem alphabet i- siert worden sind, aus dem Ausland nach Münster. Die Aufnahme und Beschulung von neu zugezogenen Kindern und Jugendlichen stellt den Bildungsbereich vor besondere Aufgaben, insbesondere wenn die Kinder und Jugendlichen im laufenden Schuljahr nach Münster kommen. Damit Schulen die Integration von Kindern und Jugendlichen erfolgreich bewältigen können, benötigen sie neben eine r verlässlichen Ausstattung an Sprachförderressourcen auch ergänzende Ressourcen zur Förderung und Unterstützung. Der aufnehmenden Schule - Schulleitungen, Lehrkräfte, dem nichtlehrenden Personal und den Mitschülerinnen und -schülern - kommt bei der Gestaltung einer erfolgreichen Integration eine besondere Bedeutung zu . Insbesondere Schulen mit einer langjährigen Integrationse r- fahrung und -tradition haben Strukturen entwickelt und umgesetzt, die zugewanderten Ki n- dern und Jugendlichen einen verlässlichen R ahmen schaffen und den Integrationsprozess erfolgreich gestalten helfen. Zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen stehen Schulen und zugewander- ten Familien kommunale Förder- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, u. a. …vor der Schule Frühe Hilfen - Schwangerschaft, Geburt, 0 -3 J.: Infos in mehreren Sprachen, Begr ü- ßungspaket (Amt 51, Amt 53, freie Träger), darin auch: Eltern - und Babygutschein für ein Kinderbuch und einen Büchereiausweis (Amt 42) Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung „Delfin 4“ und anschließend - bei Bedarf- Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung (Amt 40, Schulamt für die Stadt Münster, Amt 51, freie Träger) Arbeitskreis „Kooperation Kindertageseinrichtung/Grundschule“ (Amt 40, Schulamt für die Stadt Münster, Amt 51, Grundschulen, freie Träger) Projekt „Schulvorbereitung für Kinder und Eltern aller Kulturen“ (Grundschulen, Schu l- amt für die Stadt Münster, Amt 51, freie Träger) …in der Schule Herkunftssprachlicher Unterricht (Schulamt für die Stadt Münster) Projekt „Mulingula“ (Multilinguale Leseaktivitäten) (Amt 40, KIM) Sprachförderangebote an Grund - und weiterführenden Schulen - zusätzliche Förder- stunden (Schulamt für die Stadt Münster) Sprachförderklassen/Vorbereitungsklassen an der Geistschule …neben der Schule Patenschafts- und Mentorenprojekte (V/Stift) DeutschSommer - Sprachförderung für Flüchtlingskinder in den Sommerferien (Ko m- munale Stiftung „Mitmachkinder“) Club D - Deutsch als Fremdsprache, Altersstufe 10-19 J.(Amt 40 VHS) MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Schulferien (Amt 40) - 4 - V/0090/2014 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (Amt 51) Lernförderung/Nachhilfe nach BuT (Amt 40) Kinderpädagogische Angebote in Flüchtlingseinrichtungen (Amt 51) Angesichts steigender Zuwanderu ngszahlen und in Erwartung einer steigenden Aufnahme von Kindern von Flüchtlingen ist die Bereitstellung zusätzlicher Hilfen erforderlich. 3. „Basispaket Seiteneinsteiger“ zur sofortigen Unterstützung von aufnehme nden Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und II In gemeinsamer Absprache von Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendl i- che und Familien, Sozialamt, Gesundheitsamt und dem Kommunalen Integrationszentrum Münster soll als Sofortmaßnahme und ergänzend zu bereits vorhandenen Hilfen ein „Basis- paket Seiteneinsteiger“ zur Unterstützung aufnehmender Schulen entwickelt werden. Bestandteile des Basispakets sind u. a.: Mobile Sprach- und Kulturmittler zur Unterstützung des pädagogischen Fachpe r- sonals bei der Kommunikation mit zu gewanderten Kindern und Jugendlichen und deren Eltern/Erziehungsberechtigten (Schwerpunkt Kindertageseinrichtu n- gen/Grundschulen) Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen belegen sehr deutlich, dass Eltern mit ihrem Erziehungsverhalten maßgeblichen Einflus s auf den Spracherwerb und die Lernleistu n- gen ihrer Kinder haben und deshalb als Erziehungspartner in der schulischen Bildung unerlässlich sind. Die Erfahrungen schulischer Praxis zeigen jedoch, dass besonders E l- tern mit Zuwanderungsgeschichte häufig schwer zu erreichen sind, und ihre Ängste und Unsicherheiten gegenüber staatlichen Institutionen einer besonderen Sensibilität und Me- thodik bedü rfen. Sprachhürden und kulturelle Unterschiede machen es ihnen zudem schwer, ihre Kinder auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen. Sprach- und Kulturmittler sind für Migrantinnen und Migranten wichtige Brücken in die Aufnahmegesellschaft und Wegweiser in der Bildungslandschaft. Sie dolmetschen nicht nur zwischen Sprachen sondern auch zwischen unterschiedlichen Kulturen, ve rmindern so wechselseitige Verständigungsprobleme und Informationsdefizite. Sprach - und Ku l- turmittler informieren über Besonderheiten des deutschen Schulsystems, über auße r- schulische Hilf sangebote (Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe), über Fördermaßnahmen (Sprachförderung, Förderunterricht, Legast henie- und Dyskalkulietherapien) über kultu r- geprägte Erziehungsstile. Sie begleiten bei Eltern -Lehrer-Gesprächen (Sprechtage, E l- ternabende) und unterstützen das Fachpersonal bei der Kommunikation mit Migranten. Die Verwaltung schlägt vor, den Einsatz von Sprach - und Kulturmittlern schwerpunktmä- ßig auf die frühe Bildungsphase, d.h. auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu konzentrieren. Mit Blick auf die positiven Wirkungen gelungener Erzi e- hungs- und Bildungsprozesse sind Schwerpunkte der Arbeit die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, die Beratung und Begleitung der Übergänge und die Gestaltung der Schuleingangsphasen. Bestehende Unterschiede im Lernniveau der Kinder sollen so ausgeglichen und die Handlungskompetenzen der Eltern gestärkt werden. Damit dies gut gelingen kann, ist in enger Anbindung an die Erziehungs - und Bildungs- partnerschaften des Kommunalen Integrationszentrums eine systematische Qualifizi e- rung der professionellen Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zur inte r- kulturellen Öffnung der Bildungseinrichtungen vorzunehmen. Dies sichert eine nachhalt i- ge Wirkung und reduziert perspektivisch die Notwendigkeit additiver Maßnahmen. Das Engagement von Sprach - und Kulturmittlern soll in Kooperation mit freien Trägern erfolgen. - 5 - V/0090/2014 Qualifizierung des nicht -lehrenden pädagogischen Personals (Schwerpunkt OGS - Bereich), Vor -Ort-Unterstützung bei der Gestaltung der Förderstunden (Schwe r- punkt Grundschulen) Aktuelle Untersuchunge n belegen eindrucksvoll, dass der zentrale Schlüssel für die schulische, gesellschaftliche und berufliche Integration der Erwerb der deutschen Spr a- che ist; für spätere Bildungschancen ist bereits eine frühe sprachliche Förderung im El e- mentarbereich von großer Bedeutung. Insbesondere für Kinder im Grundschulalter hat die Phase der Aufnahme in die Schule eine besondere Bedeutung. Für zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne Sprac h- kenntnisse ist es wichtig, dass sie in der Schule Bezugspersonen haben, die auf die I n- tegration von Neuzuwanderern gut vorbereitet sind. Insbesondere von Seiten des erzi e- herischen Personals an Grundschulen - vor allem im OGS -Bereich - wurde in dem Z u- sammenhang Fortbildungsbedarf u. a. für die Bereiche „Englisch Refresher -Kurse zur Unterstützung der Kommunikation mit zugewanderten Kindern und Eltern“, „Interkulture l- le Kompetenz“ und „Gestaltung des Sprachförderunterrichts“ formuliert. Die Entwicklung von maßgeschneiderten Qualifizierungsbausteinen, in denen das nöt ige Grundlagenwissen zum Zweitsprachenerwerb und neue und effiziente Wege zur Sprac h- förderung vermittelt werden, soll in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Personal - und Organisationsamt, de m Kommunalem Integrationszentrum, dem Kompetenzteam Stadt Münster und der Kontaktstelle Interkulturelles Lernen und Menschenrechtserziehung in der Grundschule (KIM) erfolgen. Mit ersten Qu alifizierungsangeboten soll möglichst noch im Schuljahr 2013/14 begonnen werden. Anpassung von additiven (Sprach)Bildungsprogrammen und Förderangeboten zur Unterstützung einer durchgängigen Sprachbildung Zugewanderte Kinder und Jugendliche haben einen Sprachbildungsbedarf, der sich über Jahre erstrecken kann. Das Konzept einer durchgängigen Sprachbildung von der Kinder- tageseinrichtung, über die Grundschule bis hin zu den weiterführenden Schulen hat für sie eine besondere Bedeutung. Um den zugewanderten Kindern - und Jugendlichen die notwendige Unterstützung für ihre schulische Integration zu bieten, organisiert der Schul- träger anknüpfend an die frühe sprachliche Förderung im Elementarbereich in enger A b- sprache zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für Sch u- le und Weiterbildung für zugewanderte Schülerinnen und Schüler einen passenden a u- ßerschulischen Unterstützungsrahmen für deren Sprachförderbedarf, u. a:. „MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Ferien“ Nach einem erfolgreichen Start in den vergangenen Herbstferien bietet das Am t für Schule und Weiterbildung auch in diesem Jahr für zugewanderte Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen das Projekt „MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Ferien“ an. Unter Anleitung qualifizierter Sprachlehrer und en gagierter Betreuer können Kinder und Jugendliche in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) ihre Sprachkenntnisse ausbauen. Ziel ist es, das Sprach - und Hörverständnis zu verbessern, den aktiven Wortschatz au s- zubauen und die Ausdrucksmöglichkeiten zu stärken. „MitSprache“ ist praktisch konzipiert, d.h. das Deutschlernen findet konkret und wirklic h- keitsnah statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, sich in alterstypischen Al l- tagssituationen zu verständigen. Die Teilnahme ist für die Kinder und Jugendlichen kostenlos. Club D Für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die in der deutschen Sprache noch nicht sicher sind, gibt es in der Volkshochschule (VHS) den Club D. - 6 - V/0090/2014 Die VHS Münster kann kurzfristig ein zusätzliches Sprachför derangebot für Flüchtlinge (Erwachsene und Schülerinnen und Schüler) anbieten. - 7 - V/0090/2014 Im Rahmen des Club D können Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 19 Jahren in bestehenden Gruppen integriert gefördert werden. Derzeit bietet die VHS sechs Gruppen auf zwei Sprachniveaus und für drei Altersgruppen an. Es ist möglich weitere Gruppen für Sprachanfänger anzubieten. Eine Lerngruppe (Sprachanfänger) sollte eine maximale Teilnehmerzahl von 10 -12 Per- sonen umfassen. Die Kursdauer umfasst je nach Vorkenntnissen der T eilnehmer ca. 300 Unterrichtsstunden bis zu einem Sprachniveau A2 nach den Gemeinsamen Europä i- schen Referenzrahmen für Sprachen www.europaeischer-referenzrahmen.de. 4. Neukonzeption der Beschulu ng von zugewanderten Kindern und Jugendl ichen: Entwicklung eines Konzeptes Aktuell stark im Wandel begriffene Zielgruppen machen in enger Absprache zwischen Schul- träger, Schulaufsicht und Schulen die Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung einer verläs s- lichen, tragfähigen und differenzierten Unterstützungs- und Förderstruktur zur Integration der zugewanderten Kinder und Jugendlichen in den Schulbetrieb erforderlich. Ziel der von Schulträger und Schulaufsicht unter Beteiligung von Vertretern der Schulen zu entwickelnden neuen Struktur ist es, über das „Basispaket Seiteneinsteiger“ hinaus Bedin- gungen zu schaffen, die eine zeitnahe und qualifizierte schulische Integration von zugewa n- derten Kindern und Jugendlichen / Seiteneinsteigern ermöglichen. Denkbare Eckpunkte eines Konzeptes sind Seiteneinsteigerberatung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche und deren Eltern durch eine zentrale Clearingstelle in enger Kooperation mit der Schulaufsicht und den aufnehmenden Schulen, potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen, Beratung und Förderung von jugendlichen volljährigen Seiteneinste igern, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, Begleitung von Seiteneinsteigern und ihren Familien und Koordination der ergänze n- den Hilfesysteme durch sozialpädagogisches Fachpersonal, Unterstützung der fördernden Schulen u. a. durch begleitende Qualifizierung des p ä- dagogischen Fachpersonals , Erschließung von additiven (Sprach)Bildungsprogram - men und Förderangeboten sowie Maßnahmen zur Familienbildung und Elternarbeit, Seiteneinsteigerspezifisches Monitoring. Für die Entwicklung eines Konzeptes wird die Verwaltung Gespräche mit den unter B e- schlusspunkt 2 genannten Partnern führen und die notwendigen Ressourcen bis zu den Haushaltsplanberatungen 2015 ermitteln und anmelden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0090/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37