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V/0294/2022

Satzung zur Änderung der Hauptatzung, Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat, Änderung der Zuständigkeitsordnung und Geschäftsordnung für den Rat etc. zur neuen Rechtslage des § 24 GO für KSVM, Jugendrat und KIB

Vorlagen 27.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 13.1

Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

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Anlage A

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Anlage 3 - Änderung Zuständigkeitsordnung

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Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

955 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster  
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen 
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV.NR W.2022 Nr. 21 S. 490ff), hat 
der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzun g zur Änderung der Hauptsat- 
zung der Stadt Münster beschlossen: 
 
Artikel I  
Nach § 6 „Anregungen und Beschwerden“ wird ein neuer § 6a „Anregungen der 
Kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendrats und der Kommission zur Förde- 
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ eingefügt: 
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster, der Jugendrat und die Kommission 
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen können sich mit 
Anregungen an den Rat und die Bezirksvertretungen wenden. 
Artikel II 
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage A

1231 Zeichen

Anlage A zur V/0294/2022
Kurzüberblick
In der Hauptsatzung, in der Satzung des Jugendrats, in der Zuständigkeitsordnung und in der
Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen werden die
Regelungen für Anregungen der Kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendrats und der
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer
Änderung im § 24 GO NRW neu gefasst.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale
Beziehungen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Anlage 3 - Änderung Zuständigkeitsordnung

660 Zeichen

Anlage 3 
 
Zuständigkeitsordnung 
III. Zuständigkeiten der Kommissionen 
2. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
2.1 Die Kommission hat den Auftrag, alle Themen und  Beschlüsse zu beraten, 
die die Belange behinderter Menschen betreffen. Sie hat vor der Beratung 
und Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im Hauptausschuss 
Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben.  
Die Kommission 
beteiligt kann sich an derzur  Initiierung, Konzipierung und 
Umsetzung entsprechender Maßnahmen durchmit Anregungen an den Rat 
wenden. Initiierung, Anfragen und Empfehlungen gege nüber den 
Fachausschüssen und dem Hauptausschuss .

Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster

937 Zeichen

Anlage 2 
Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat der 
Stadt Münster  
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen 
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV.NR W.2022 Nr. 21 S. 490ff), hat 
der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderung der Satzung für 
den Jugendrat der Stadt Münster beschlossen: 
Artikel I 
§ 12 Ziffer 3 wird wie folgt geändert: 
3. Der Jugendrat kann Anregungen nach § 24 GO NRW a n den Rat und die Be- 
zirksvertretungen stellen (vgl. § 6a der Hauptsatzung) und ist berechtigt, in 
spezifisch kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten, Stellungnahmen 
und Empfehlungen an den Rat oder die Bezirksvertretungen zu richten und 
Anfragen an den Oberbürgermeister zu stellen. 
Artikel II 
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage

5666 Zeichen

V/0294/2022
V/0294/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat,
Änderung der Zuständigkeitsordnung und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Anpassung des Anregungsrechts für die Kommunale
Seniorenvertretung, den Jugendrat und die Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen (Gremien auf Basis des § 27a der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) an die neue Rechtslage des § 24 GO NRW
Beratungsfolge
19.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
30.05.2022 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
31.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
02.06.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
07.06.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Vorberatung
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.06.2022 Jugendrat Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die beigefügte Satzung zur Änderung Hauptsatzung (Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat (Anlage 2) wird
beschlossen.
3. Die Änderung der Zuständigkeitsordnung in Ziffer III, Ziffer 2.1 (Anlage 3) wird beschlossen.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
03.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Lembeck
T elefon:492-3360
LembeckA@stadt-
muenster.de

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V/0294/2022
4. In § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen der Stadt Münster wird folgender Satz angefügt:
„Bei Anregungen nach § 6a der Hauptsatzung der Kommunalen Seniorenvertretung, des
Jugendrats und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen wird entsprechend verfahren.“
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Der Gesetzgeber (das Land Nordrhein-Westfalen) hat mit Gesetz vom 01.12.2021 den § 24
(Anregungen und Beschwerden) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
geändert. Diese Änderung betrifft insbesondere die Frage, wer sich mit Anregungen nach § 24 GO
NRW an den Rat oder die Bezirksvertretungen wenden darf. § 24 Absatz 1 Satz 1 GO NRW lautet
nun:
„Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit
mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder
in Gemeinschaft mit anderen in T extform nach § 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der
Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“
Die wesentliche Änderung zum bis dahin geltenden Recht ist, dass der Begriff „Jeder“ durch die
Formulierung „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens
drei Monaten in der Gemeinde wohnt,“ ersetzt worden ist. Damit muss die geübte Praxis, dass auch
Vereine, Initiativen, Organisationen usw. Anregungen im Sinne des § 24 GO NRW an den Rat und die
Bezirksvertretungen richten können, angepasst werden. Die Verwaltung informiert die
entsprechenden Stellen beim Eingang einer Anregung über die neue Rechtslage und zeigt einen Weg
auf, wie eine Anregung rechtskonform an den Rat oder eine Bezirksvertretung gerichtet werden kann.
Neben den Vereinen, Initiativen, Organisationen usw. betrifft dies auch die bisher geübte Praxis im
Umgang mit dem Jugendrat und der Kommunalen Seniorenvertretung (KSVM). Im Falle des
Jugendrats wäre unabhängig vom vorgeschlagenen Vorgehen eine Anpassung der Satzung für den
Jugendrat an die aktuelle Rechtslage notwendig. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll die Regelungen für
Gremien, die die Interessenvertretung für Bevölkerungsgruppen, die in § 27a GO NRW genannt sind,
zu harmonisieren.
Die Verwaltung schlägt daher vor, für alle Gremien, die auf der Basis des § 27a GO NRW gebildet
wurden und an den politischen Prozessen und Entscheidungen beteiligt sind, ein Anregungsrecht
gegenüber dem Rat und den Bezirksvertretungen durch eine Regelung in der Hauptsatzung
einzuräumen. Dies ermöglicht gleichzeitig eine Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen
Bestimmungen in der Satzung für den Jugendrat und in der Zuständigkeitsordnung.
Mit der Ergänzung des § 12 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, die Anregung in den Gremien, in
denen sie beraten wird, zu vertreten. Der § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung lautet mit der Ergänzung
aus Ziffer 4 des Beschlussvorschlags:
„Der/Die Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat
benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung einer Anregung oder
Stellungnahme des Integrationsrates an der Sitzung teilzunehmen; auf sein
Verlangen ist ihm/ihr dazu im Rahmen der Redeordnung das Wort zu erteilen. Bei

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V/0294/2022
Anregungen nach § 6a der Hauptsatzung der Kommunalen Seniorenvertretung,
des Jugendrats und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen wird entsprechend verfahren.“
Die Ergänzung schafft damit die Möglichkeit für die KSVM, den Jugendrat und die Kommission zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, dass sie sich auch bei der weiteren
politischen Beratung einer Anregung einbringen können.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 Satzung zur Änderung Hauptsatzung
Anlage 2 Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat
Anlage 3 Zuständigkeitsordnung

Beratungsverlauf (12)

19.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.05.2022 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Jugendrat
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0294/2022
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2022
Erstellt
25.04.2022 21:17