V/0294/2022
Satzung zur Änderung der Hauptatzung, Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat, Änderung der Zuständigkeitsordnung und Geschäftsordnung für den Rat etc. zur neuen Rechtslage des § 24 GO für KSVM, Jugendrat und KIB
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Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV.NR W.2022 Nr. 21 S. 490ff), hat der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzun g zur Änderung der Hauptsat- zung der Stadt Münster beschlossen: Artikel I Nach § 6 „Anregungen und Beschwerden“ wird ein neuer § 6a „Anregungen der Kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendrats und der Kommission zur Förde- rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ eingefügt: Die Kommunale Seniorenvertretung Münster, der Jugendrat und die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen können sich mit Anregungen an den Rat und die Bezirksvertretungen wenden. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0294/2022 Kurzüberblick In der Hauptsatzung, in der Satzung des Jugendrats, in der Zuständigkeitsordnung und in der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen werden die Regelungen für Anregungen der Kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendrats und der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Änderung im § 24 GO NRW neu gefasst. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Anlage 3 - Änderung Zuständigkeitsordnung
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Anlage 3 Zuständigkeitsordnung III. Zuständigkeiten der Kommissionen 2. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 2.1 Die Kommission hat den Auftrag, alle Themen und Beschlüsse zu beraten, die die Belange behinderter Menschen betreffen. Sie hat vor der Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben. Die Kommission beteiligt kann sich an derzur Initiierung, Konzipierung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen durchmit Anregungen an den Rat wenden. Initiierung, Anfragen und Empfehlungen gege nüber den Fachausschüssen und dem Hauptausschuss .
Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster
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Anlage 2 Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV.NR W.2022 Nr. 21 S. 490ff), hat der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster beschlossen: Artikel I § 12 Ziffer 3 wird wie folgt geändert: 3. Der Jugendrat kann Anregungen nach § 24 GO NRW a n den Rat und die Be- zirksvertretungen stellen (vgl. § 6a der Hauptsatzung) und ist berechtigt, in spezifisch kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten, Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat oder die Bezirksvertretungen zu richten und Anfragen an den Oberbürgermeister zu stellen. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0294/2022 V/0294/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat, Änderung der Zuständigkeitsordnung und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Anpassung des Anregungsrechts für die Kommunale Seniorenvertretung, den Jugendrat und die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Gremien auf Basis des § 27a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) an die neue Rechtslage des § 24 GO NRW Beratungsfolge 19.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 30.05.2022 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 31.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.06.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 07.06.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.06.2022 Jugendrat Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die beigefügte Satzung zur Änderung Hauptsatzung (Anlage 1) wird beschlossen. 2. Die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat (Anlage 2) wird beschlossen. 3. Die Änderung der Zuständigkeitsordnung in Ziffer III, Ziffer 2.1 (Anlage 3) wird beschlossen. Amt für Bürger- und Ratsservice 03.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck T elefon:492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0294/2022 4. In § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster wird folgender Satz angefügt: „Bei Anregungen nach § 6a der Hauptsatzung der Kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendrats und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird entsprechend verfahren.“ II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Der Gesetzgeber (das Land Nordrhein-Westfalen) hat mit Gesetz vom 01.12.2021 den § 24 (Anregungen und Beschwerden) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geändert. Diese Änderung betrifft insbesondere die Frage, wer sich mit Anregungen nach § 24 GO NRW an den Rat oder die Bezirksvertretungen wenden darf. § 24 Absatz 1 Satz 1 GO NRW lautet nun: „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in T extform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“ Die wesentliche Änderung zum bis dahin geltenden Recht ist, dass der Begriff „Jeder“ durch die Formulierung „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt,“ ersetzt worden ist. Damit muss die geübte Praxis, dass auch Vereine, Initiativen, Organisationen usw. Anregungen im Sinne des § 24 GO NRW an den Rat und die Bezirksvertretungen richten können, angepasst werden. Die Verwaltung informiert die entsprechenden Stellen beim Eingang einer Anregung über die neue Rechtslage und zeigt einen Weg auf, wie eine Anregung rechtskonform an den Rat oder eine Bezirksvertretung gerichtet werden kann. Neben den Vereinen, Initiativen, Organisationen usw. betrifft dies auch die bisher geübte Praxis im Umgang mit dem Jugendrat und der Kommunalen Seniorenvertretung (KSVM). Im Falle des Jugendrats wäre unabhängig vom vorgeschlagenen Vorgehen eine Anpassung der Satzung für den Jugendrat an die aktuelle Rechtslage notwendig. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll die Regelungen für Gremien, die die Interessenvertretung für Bevölkerungsgruppen, die in § 27a GO NRW genannt sind, zu harmonisieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, für alle Gremien, die auf der Basis des § 27a GO NRW gebildet wurden und an den politischen Prozessen und Entscheidungen beteiligt sind, ein Anregungsrecht gegenüber dem Rat und den Bezirksvertretungen durch eine Regelung in der Hauptsatzung einzuräumen. Dies ermöglicht gleichzeitig eine Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Bestimmungen in der Satzung für den Jugendrat und in der Zuständigkeitsordnung. Mit der Ergänzung des § 12 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, die Anregung in den Gremien, in denen sie beraten wird, zu vertreten. Der § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung lautet mit der Ergänzung aus Ziffer 4 des Beschlussvorschlags: „Der/Die Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung einer Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm/ihr dazu im Rahmen der Redeordnung das Wort zu erteilen. Bei - 3 - V/0294/2022 Anregungen nach § 6a der Hauptsatzung der Kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendrats und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird entsprechend verfahren.“ Die Ergänzung schafft damit die Möglichkeit für die KSVM, den Jugendrat und die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, dass sie sich auch bei der weiteren politischen Beratung einer Anregung einbringen können. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Satzung zur Änderung Hauptsatzung Anlage 2 Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat Anlage 3 Zuständigkeitsordnung
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0294/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2022
- Erstellt
- 25.04.2022 21:17