V/0303/2015/1
Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen
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Anlage: Änderungsantrag zur Vorlage V/0303/2015
2574 Zeichen
Änderungsantrag zur Berichtsvorlage v/0303/2015 „Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung möge beschließen: 1. Die Berichtsvorlage wird in eine Beschlussvorlage umgewandelt. j Il. Folgende Beschlusspunkte werden eingefügt: 1. Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass das im Aktionsplan ausgegebene Ziel verfolgt wird, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Kooperation kontinuierlich weiterzuentwickeln - hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. 2. Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auf, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Diejenigen : städtischen Betriebe, die bislang die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen nicht erfüllt haben oder weniger als 6% aufweisen, werden gebeten sich aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäftigungsquote von mindestens 6% erfüllen zu können. 3, Die Stadt Münster sieht sich in der Verantwortung die bislang erreichte Beschäftigungsquote für Menschen mit einer Schwerbehinderung in den kommenden Jahren deutlich zu steigern und hierzu geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein Handlungskonzept zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Münster zu entwickeln. Hierbei sind die besonderen Belange von Frauen mit Behinderung einzubeziehen. Die im Bericht dieser Vorlage dargelegten Überlegungen hierzu werden zustimmend zur - Kenntnis genommen. Münster, 03.06.2015 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251)45314 Fax 1a) 511750 BÜRDNIS 90 DIE GRÜNEN pen nee] Gar men Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Tel. (0251) 8995810 _ Fax. (0251) 899 58 15 www.gruene-muenster.de 5. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Vergaberichtlinien der Stadt Münster nach dem Vorbild der beim LWL praktizierten Regelungen. so anzupassen, dass Werkstätten und Integrationsbetriebe im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden können. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. - Doris Feldmann Christoph Kattentidt Elke Haves Otto Reiners Kristian Kaiser Sylvia Rietenberg Thomas Kollmann Harald Wölter Petra Seyfferth Brigitte Hasenjürgen Jörg Rostek Petra Dieckmann
Beschlussvorlage
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V/0303/2015/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Sozialamt
Betrifft
Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster
erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen
Beratungsfolge
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.06.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass das im Aktionsplan aus-
gegebene Ziel verfolgt wird, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Be-
hinderungen in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren kontinuierlich weiter-
zuentwickeln - hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.
2. Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster alle Gesellschaften mit
städtischer Beteiligung auf, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen weiter zu erhöhen. Diejenigen·städtischen Betriebe, die bislang die gesetz-
lich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen nicht erfüllt
haben oder weniger als 6% aufweisen, werden gebeten, sich aktiv für die Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäfti-
gungsquote von mindestens 6% erfüllen zu können.
3. Die Stadt Münster sieht sich in der Verantwortung, die bislang erreichte Beschäft i-
gungsquote für Menschen mit einer Schwerbehinderung in den kommenden Jahren
stetig zu steigern und hierzu geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Handlungskonzept zur beruflichen Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in Münster zu entwickeln. Hierbei sind die besonderen
Belange von Frauen mit Behinderung einzubeziehen. Der Rat nimmt die im Bericht
der Vorlage V/0303/2015 dargelegten Überlegungen zum Handlungskonzept zusti m-
mend zur Kenntnis.
Vorlagen-Nr.:
V/0303/2015/1
Auskunft erteilt:
Frau Köckemann/Frau Rüter
Ruf:
492 1188; 492-502750 27
E-Mail:
Koeckemann@stadt-muenster.de
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
08.06.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Münster bei Vergaben entsprechend den
rechtlichen Möglichkeiten eine Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen
vorsieht. Demgegenüber ist – auch im Bereich freihändiger Vergaben – eine grundsätz-
liche Bevorzugung von Integrationsbetrieben aus Sicht der Verwaltung rechtlich
problematisch. Die Verwaltung wird daher im Gespräch mit dem LWL die Handlungs-
möglichkeiten auf diesem Feld weiter ausloten und den zuständigen Gremien im
2. Halbjahr eine abschließende Bewertung zur Verfügung stellen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten.
Im Rahmen des Handlungskonzeptes zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behin-
derung (Beschlussziffer 4) wird die Verwaltung aufzeigen, ob und ggf. in welchem Um-
fang zusätzliche Ressourcen benötigt werden, um die berufliche Teilhabe von Menschen
mit Behinderung in Münster zu verbessern.
Begründung:
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeit s-
förderung hat in seiner Sitzung am 03.06.2015 einstimmig beschlossen, dass die Be-
richtsvorlage V/0303/2015 in eine Beschlussvorlage umgewandelt wird und die Be-
schlusspunkte aus dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
und der Ratsfraktion Münster Bündnis90/Die Grünen/GAL (Anlage 1) eingefügt wer-
den.
Die Beschlusspunkte des Änderungsantrags werden von der Verwaltung aufgegriffen:
Zu Ziffer 1:
Der Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention enthält das Leitziel, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen in Münster in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren kontinuierlich
weiterzuentwickeln – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Ziffer 1 des Beschlussvor-
schlags unterstreicht, dass dieses Ziel mit Nachdruck zu verfolgen ist.
Zu Ziffer 2:
Die Beteiligungsverwaltung wird sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Gesell-
schaften mit städtischer Beteiligung wenden.
Sieben städtische Gesellschaften werden seit Jahren von der Verwaltung aufgefordert,
einen jährlichen Bericht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und über
Auftragsvergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen abzugeben. 1 Verbun-
den ist dies regelmäßig mit dem Appell an die Unternehmen, sich für die Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen in den jeweiligen Unternehmen einzusetzen und Aufträge an
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu vergeben.
Bei den kommunalen Unternehmen handelt es sich allerdings um eigene Rechtspersonen.
Eine Einwirkungsmöglichkeit besteht dem Grunde nach über die Gemeindeordnung (§113
1 s. V/0297/2015 Punkt 3 (Wohn+Stadtbau, Stadtwerke Münster GmbH, Items GmbH, Allwetterzoo Münster,
FMO, Halle Münsterland, Verkehrsservice Gesellschaft mbH) und die entsprechenden Berichtsvorlagen der
Vorjahre
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GO). Der Rat entsendet Mitglieder sowie sachkundige Bürger und Bürgerinnen in die Au f-
sichtsräte kommunaler Unternehmen. Um auf das Ziel der Beschäftigung von Menschen
mit Behinderungen nachhaltig hinzuwirken, könnten die städtischen Vertretu ngen in den
Aufsichtsräten sich für die Umsetzung des Antrages und damit die Zielvorgabe einer B e-
schäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in Höhe von 6% und mehr in den jeweili-
gen Unternehmen einsetzen.
Zu Ziffer 3:
Der Beschlusspunkt wird von der Verwaltung aufgegriffen, allerdings mit der Änderung,
dass ein stetig er (und nicht wie im Antrag vorgesehener deutlicher) Anstieg der Beschä f-
tigtenquote angestrebt wird. Ein sprunghaftes Ansteigen der Beschäftigtenquote von Me n-
schen mit Behinderungen lassen die vielfältigen Rahmenbedingungen von Personal ver-
waltung nicht realistisch erscheinen.
Zu Ziffer 4:
Die Verwaltung wird auf der Grundlage der Ausgangsvorlage V/0303/2015 dargeleg-
ten Überlegungen ein Handlungskonzept zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit
Behinderung in Münster entwickeln und dabei die besonderen Belange von
Frauen mit Behinderung einbeziehen. Ein wichtiger Schritt für die Erarbeitung des
Handlungskonzeptes ist der für den 30.11.2015 geplante Fachtag „Inklusiver Arbeit s-
markt Münster“.
Zu Ziffer 5:
Nach § 141 Sozialgesetzbuch IX werden Aufträge der öffentlichen Hand, die von aner-
kannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, bevorzugt die-
sen Werkstätten angeboten. Eine gesetzliche Grundlage zur gleichrangigen Behandlung
von Integrationsbetrieben mit Werkstätten für behinderte Menschen besteht nicht.
Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Festschreibung einer grundsätzli-
chen Verpflichtung zur Bevorzugung von Integrationsbetrieben bei Vergaben zu einer
Konkurrenzsituation zwischen Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen kommt, im Zweifel sogar zu einer Benachteiligung der Werkstätten für be-
hinderten Menschen und damit zu einem Verstoß gegen § 141 SGB IX. Vor diesem Hin-
tergrund sollen u.a. im Gespräch mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe die gege-
benen Handlungsmöglichkeiten geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung soll im zweiten
Halbjahr 2015 den zuständigen Ratsgremien mitgeteilt werden.
In Vertretung In Vertretung
Thomas Paal Wolfgang Heuer
Stadtrat Stadtrat
Anlage:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster und der Ratsfraktion
Münster von Bündnis 90/Die Grünen/Gal zur Berichtsvorlage V/0303/2015 „Teilhabe an
Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt
schaffen“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Bahnhofstraße 9
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0303/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37