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V/0303/2015/1

Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen

Vorlagen 12.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 37

Anlage: Änderungsantrag zur Vorlage V/0303/2015

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Beschlussvorlage

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Anlage: Änderungsantrag zur Vorlage V/0303/2015

2574 Zeichen

Änderungsantrag zur Berichtsvorlage
v/0303/2015

„Teilhabe an Arbeit für Menschen mit
Behinderung in Münster erhöhen - einen
inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“

Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung möge beschließen:

1. Die Berichtsvorlage wird in eine Beschlussvorlage umgewandelt. j
Il. Folgende Beschlusspunkte werden eingefügt:

1. Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass das im
Aktionsplan ausgegebene Ziel verfolgt wird, die
Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in
Kooperation kontinuierlich weiterzuentwickeln - hin zu einem
inklusiven Arbeitsmarkt.

2. Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster alle
Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auf, auf freiwilliger Basis
die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen.
Diejenigen : städtischen Betriebe, die bislang die gesetzlich
vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit
Behinderungen nicht erfüllt haben oder weniger als 6% aufweisen,
werden gebeten sich aktiv für die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine
Beschäftigungsquote von mindestens 6% erfüllen zu können.

3, Die Stadt Münster sieht sich in der Verantwortung die bislang
erreichte Beschäftigungsquote für Menschen mit einer
Schwerbehinderung in den kommenden Jahren deutlich zu steigern
und hierzu geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein Handlungskonzept zur
beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Münster zu
entwickeln. Hierbei sind die besonderen Belange von Frauen mit
Behinderung einzubeziehen. Die im Bericht dieser Vorlage

dargelegten Überlegungen hierzu werden zustimmend zur -

Kenntnis genommen.

Münster, 03.06.2015

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251)45314
Fax 1a) 511750

BÜRDNIS 90
DIE GRÜNEN pen

nee] Gar men

Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster

Windthorststr. 7
48143 Münster

Tel. (0251) 8995810 _
Fax. (0251) 899 58 15

www.gruene-muenster.de

5. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Vergaberichtlinien der
Stadt Münster nach dem Vorbild der beim LWL praktizierten
Regelungen. so anzupassen, dass Werkstätten und
Integrationsbetriebe im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
bevorzugt berücksichtigt werden können.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

gez. -
Doris Feldmann Christoph Kattentidt
Elke Haves Otto Reiners

Kristian Kaiser Sylvia Rietenberg
Thomas Kollmann Harald Wölter

Petra Seyfferth Brigitte Hasenjürgen

Jörg Rostek
Petra Dieckmann

Beschlussvorlage

7817 Zeichen

V/0303/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster 
erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat                                                                                                Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass das im Aktionsplan aus-
gegebene Ziel verfolgt wird, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Be-
hinderungen in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren kontinuierlich weiter-
zuentwickeln - hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. 
2. Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster alle Gesellschaften mit  
städtischer Beteiligung auf, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung schwerbehinderter 
Menschen weiter zu erhöhen. Diejenigen·städtischen Betriebe, die bislang die gesetz-
lich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen nicht erfüllt 
haben oder weniger als 6% aufweisen, werden gebeten, sich aktiv für die Teilhabe 
von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäfti-
gungsquote von mindestens 6% erfüllen zu können. 
3. Die Stadt Münster sieht sich in der Verantwortung, die bislang erreichte Beschäft i-
gungsquote für Menschen mit einer Schwerbehinderung in den kommenden Jahren 
stetig zu steigern und hierzu geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.  
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Handlungskonzept zur beruflichen Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in Münster zu entwickeln. Hierbei sind die besonderen 
Belange von Frauen mit Behinderung einzubeziehen. Der Rat nimmt die im Bericht 
der Vorlage V/0303/2015 dargelegten Überlegungen zum Handlungskonzept zusti m-
mend zur Kenntnis. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0303/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Köckemann/Frau Rüter 
Ruf: 
492 1188; 492-502750 27 
E-Mail: 
Koeckemann@stadt-muenster.de 
RueterD@stadt-muenster.de 
 
Datum: 
08.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0303/2015/1 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Münster bei Vergaben entsprechend den 
rechtlichen Möglichkeiten eine Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen 
vorsieht. Demgegenüber ist – auch im Bereich freihändiger Vergaben – eine grundsätz-
liche Bevorzugung von Integrationsbetrieben aus Sicht der Verwaltung rechtlich  
problematisch. Die Verwaltung wird daher im Gespräch mit dem LWL die Handlungs-
möglichkeiten auf diesem Feld weiter ausloten und den zuständigen Gremien im  
2. Halbjahr eine abschließende Bewertung zur Verfügung stellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten. 
Im Rahmen des Handlungskonzeptes zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behin-
derung (Beschlussziffer 4) wird die Verwaltung aufzeigen, ob und ggf. in welchem Um-
fang zusätzliche Ressourcen benötigt werden, um die berufliche Teilhabe von Menschen 
mit Behinderung in Münster zu verbessern. 
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeit s-
förderung hat in seiner Sitzung am 03.06.2015 einstimmig beschlossen, dass die Be-
richtsvorlage V/0303/2015 in eine Beschlussvorlage umgewandelt wird und die Be-
schlusspunkte aus dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
und der Ratsfraktion Münster Bündnis90/Die Grünen/GAL (Anlage 1) eingefügt wer-
den. 
Die Beschlusspunkte des Änderungsantrags werden von der Verwaltung aufgegriffen: 
Zu Ziffer 1:  
Der Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention enthält das Leitziel, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit 
Behinderungen in Münster in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren kontinuierlich 
weiterzuentwickeln – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Ziffer 1 des Beschlussvor-
schlags unterstreicht, dass dieses Ziel mit Nachdruck zu verfolgen ist. 
Zu Ziffer 2: 
Die Beteiligungsverwaltung wird sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Gesell-
schaften mit städtischer Beteiligung wenden.  
Sieben städtische Gesellschaften werden seit Jahren von der Verwaltung aufgefordert, 
einen jährlichen Bericht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und über 
Auftragsvergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen abzugeben. 1 Verbun-
den ist dies regelmäßig mit dem Appell an die Unternehmen, sich für die Beschäftigung 
schwerbehinderter Menschen in den jeweiligen Unternehmen einzusetzen und Aufträge an 
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu vergeben. 
Bei den kommunalen Unternehmen handelt es sich allerdings um eigene Rechtspersonen. 
Eine Einwirkungsmöglichkeit besteht dem Grunde nach über die Gemeindeordnung (§113 
                                                
1 s. V/0297/2015 Punkt 3 (Wohn+Stadtbau, Stadtwerke Münster GmbH, Items GmbH, Allwetterzoo Münster, 
FMO, Halle Münsterland, Verkehrsservice Gesellschaft mbH) und die entsprechenden Berichtsvorlagen der 
Vorjahre

- 3 - 
V/0303/2015/1 
GO). Der Rat entsendet Mitglieder sowie sachkundige  Bürger und Bürgerinnen in die Au f-
sichtsräte kommunaler Unternehmen. Um auf das Ziel der Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderungen nachhaltig hinzuwirken, könnten die städtischen Vertretu ngen in den 
Aufsichtsräten sich für die Umsetzung des Antrages und  damit die Zielvorgabe einer B e-
schäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in Höhe von 6% und mehr in den jeweili-
gen Unternehmen einsetzen.  
Zu Ziffer 3: 
Der Beschlusspunkt wird von der Verwaltung aufgegriffen, allerdings mit der Änderung, 
dass ein stetig er (und nicht wie im Antrag vorgesehener deutlicher) Anstieg der Beschä f-
tigtenquote angestrebt wird. Ein sprunghaftes Ansteigen der Beschäftigtenquote von Me n-
schen mit Behinderungen lassen die vielfältigen Rahmenbedingungen von Personal ver-
waltung nicht realistisch erscheinen.  
Zu Ziffer 4: 
Die Verwaltung wird auf der Grundlage der Ausgangsvorlage V/0303/2015 dargeleg-
ten Überlegungen ein Handlungskonzept zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung in Münster entwickeln und dabei die besonderen Belange von  
Frauen mit Behinderung einbeziehen. Ein wichtiger Schritt für die Erarbeitung des 
Handlungskonzeptes ist der für den 30.11.2015 geplante Fachtag „Inklusiver Arbeit s-
markt Münster“. 
Zu Ziffer 5:  
Nach § 141 Sozialgesetzbuch IX werden Aufträge der öffentlichen Hand, die von aner-
kannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, bevorzugt die-
sen Werkstätten angeboten. Eine gesetzliche Grundlage zur gleichrangigen Behandlung 
von Integrationsbetrieben mit Werkstätten für behinderte Menschen besteht nicht.  
 
Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Festschreibung einer grundsätzli-
chen Verpflichtung zur Bevorzugung von Integrationsbetrieben bei Vergaben zu einer 
Konkurrenzsituation  zwischen Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit 
Behinderungen kommt, im Zweifel sogar zu einer Benachteiligung der Werkstätten für be-
hinderten Menschen und damit zu einem Verstoß gegen § 141 SGB IX. Vor diesem Hin-
tergrund sollen u.a. im Gespräch mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe die gege-
benen Handlungsmöglichkeiten geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung soll im zweiten 
Halbjahr 2015 den zuständigen Ratsgremien mitgeteilt werden. 
 
In Vertretung     In Vertretung 
Thomas Paal     Wolfgang Heuer 
Stadtrat     Stadtrat 
Anlage: 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster und der Ratsfraktion  
Münster von Bündnis 90/Die Grünen/Gal zur Berichtsvorlage V/0303/2015 „Teilhabe an 
Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt 
schaffen“

Beratungsverlauf (2)

17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße 9
  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
V/0303/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37