V/0338/2009
30. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0338-2009-Anlage-2-Plan
565 Zeichen
Bisherige Darstellung Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0338/2009 TI H H H H rerr Sondergebiet Hotel Grünfläche / Golfplatz Parkfläche Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Fläche für die Landwirtschaft Fläche für Wald Landschafts- schutzgebiet Überschwem- mungsgebiet Wasserschutz- gebiet Zone Ill Amt für WE£ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 30. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes N m Stand: 04.05.2009 M.: 1:15.000
V-0338-2009-Anlage-1-Begruendung
37851 Zeichen
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0338/2009
Begründung
zum Entwurf der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Handorf,
im Bereich Haus Eggert / Zur Haskenau
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1
2. Änderungsbereich..................................................................................................................................2
3. Landschaftsschutzgebiet .......................................................................................................................2
4. Änderungsinhalte...................................................................................................................................3
4.1 Sondergebiet .............................................................................................................................. 3
4.2 Grünflächen ................................................................................................................................ 3
4.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft ............................................................................................................................................ 3
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB.......................................................3
5.1 Rahmen der Umweltprüfung.......................................................................................................3
5.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 4
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 4
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 5
5.4.1 Menschen..........................................................................................................................6
5.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt...........................................................................8
5.4.3 Boden ................................................................................................................................9
5.4.4 Wasser ..............................................................................................................................9
5.4.5 Orts- und Landschaftsbild .................................................................................................9
5.4.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................10
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 10
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten....................................................................................... 10
5.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................10
5.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 11
6. Gesamtabwägung................................................................................................................................11
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft ............................................................................................. 11
6.2 Altlasten.................................................................................................................................... 11
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................................................... 11
6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ............................................................................................... 12
1. Planungsanlass und Planungsziele
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster ist die
geplante Erweiterung des Hotels „Landhaus Eggert“ in Handorf. Wesentliches Ziel ist die markt-
fähige Entwicklung über den derzeitigen Gebäudebestand hinaus unter Berücksichtigung der
historischen Bautradition und der vorhandenen landschaftlichen Gegebenheiten.
Das Grundstück „Zur Haskenau 81“ – Haus Eggert – ist im wirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Münster als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, überlagert mit einem Landschafts-
schutzgebiet gem. Landschaftsplan Nr. 1 „Werse“, und liegt in der Wasserschutzzone III gemäß
der Wasserschutzgebietsverordnung „Hornheide / Haskenau“.
Die vorliegende Entwicklungsplanung / Zielplanung mit den Bauabschnitten Scheune, Neubau
Remise, Zimmererweiterung I, Wellnessbereich, Naturteichanlage als Schwimmteich sowie Zim-
mererweiterung II erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und
damit verbunden die Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet.
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
Parallel ist der FNP zu ändern mit folgenden Darstellungen:
• Sondergebiet, Zweckbestimmung Hote l, im Bereich der baulichen Nutzung sowie im Be-
reich der Flächen für die geplante vorhabenbedingte Stellplatzanlage; damit die im vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 513 geplante vorhabenbedingte Stellplatzanlage aus
dem FNP entwickelt ist, erfordert diese Planung im FNP zukünftig die Darstellung einer
Siedlungsfläche, hier als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel.
• Grünfläche, Zweckbestimmung Golfplatz, im Bereich der vorgesehenen Übungsfläche zum
Golfspielen.
• Teilflächen im Westen des Antragsgebietes sind im FNP als Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, hier
mit der Zweckbestimmung Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. Die-
se Darstellung ist an die neuen Planinhalte anzupassen.
Der im Parallelverfahren aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 513 stellt si-
cher, dass die Ziele dieser Planung umgesetzt werden können.
2. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich für die geplante Erweiterung des Landhauses Eggert liegt im Stadtbezirk
Münster-Ost im Stadtteil Handorf. Die Fläche grenzt im Norden an den Zufahrtsweg „Zur Haske-
nau“, im Osten an das Grundstück Zur Haskenau Nr. 71. Im Westen grenzt der Planbereich an
das Grundstück Zur Haskenau Nr. 91; südlich liegt das Gewässer „Werse“.
3. Landschaftsschutzgebiet
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes (LP) Nr. 1 „Werse“ so-
wie in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und
Wolbecker Tiergarten“. Es erfolgt eine Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes für den Be-
reich „Landhaus Eggert“ sowie für das Areal der geplanten Stellplätze nördlich der Straße „Zur
Haskenau“.
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 21.10.1999 darf ein Flä-
chennutzungsplan keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschutzverordnung bzw.
den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) oder sonstiger Satzungen, z.B.
einem Landschaftsplan (LP), widersprechen; anderenfalls wäre die Genehmigung des FNP
gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes gegen sonstige Rechtsvorschriften
zu versagen.
Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP muss daher das entgegenstehende LSG
entsprechend zurückgenommen werden.
Die sich aus dem o. g. Urteil des BVerwG ergebende Problematik des zu harmonisierenden
planungsrechtlichen Verhältnisses von neu dargestellten Siedlungsflächenausweisungen im
FNP und der entsprechenden Anpassung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen und
Festsetzungen von Landschaftsplänen sind in einem Abstimmungstermin Ende Januar 2003 mit
der Bezirksregierung Münster, u. a. mit Vertretern der Unteren und Höheren Landschaftsbehör-
de, erörtert und das zu praktizierende Verfahren mit nachfolgendem Ergebnis abgestimmt wor-
den. Hinsichtlich der Änderungsbedarfe der Landschaftspläne wurde auf § 29 Abs. 4 Land-
schaftsgesetz (LG) NRW in analoger Anwendung zum § 42a LG verwiesen, in dem im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens des FNP eine Erklärung des Trägers der Landschaftsplanung mit
der Aussage vorgelegt wird, dass dieser in einem nachfolgenden Aufstellungsverfahren für ei-
nen Bebauungsplan den entsprechenden, dem jeweiligen Landschaftsplan entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen wird.
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
Träger der Landschaftsplanung in der kreisfreien Stadt Münster ist der Rat der Stadt.
4. Änderungsinhalte
4.1 Sondergebiet
Zweckbestimmung Hotel
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine bisher dargestellte Fläche für
die Landwirtschaft in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel im Bereich der bauli-
chen Nutzung sowie der Flächen für die vorhabenbedingten Stellplätze umgewidmet.
Separate Stellplatzanlage
Das beabsichtigte Vorhaben sieht die Errichtung von insgesamt ca. 100 Stellplätzen vor. Die
Stellplatzanlage ist nördlich der Straße Zur Haskenau vorgesehen und wird von vorhandener
und geplanter Begrünung umschlossen. Damit die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
513 geplante vorhabenbedingte Stellplatzanlage aus dem FNP entwickelt ist, erfordert diese
Planung im FNP zukünftig die Darstellung einer Siedlungsfläche, hier als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Hotel, wodurch bisher darge stellte Flächen für die Landwirtschaft umgewid-
met werden. Zusätzlich erfolgt eine Kennzeichnung der öffentlich zugänglic hen Stellplätze inner-
halb des Sondergebiets mit dem Planzeichen Öffentliche Parkfläche (Parkplatz). Der vorhaben-
bezogene Bebauungsplan Nr. 513 setzt im Bereich der geplanten Stellplatzanlage ausschließ-
lich Stellplätze, deren Erschließung sowie zugehörige Eingrünungsmaßnahmen fest.
4.2 Grünflächen
Zweckbestimmung Golfplatz
Teilflächen im Westen des Plangebietes sind im FNP als Flächen für die Landwirtschaft überla-
gert mit der Darstellung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, hier mit der Zweckbestimmung Fläche für
vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. Diese Darstellungen werden im Plangebiet
überplant mit einer Grünfläche, Zweckbestimmung Golfplatz. Hier wird eine Driving Range
(Golfübungsplatz) entstehen.
4.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Zweckbestimmung Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen
Teilflächen der Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen des Änderungsbe-
reiches werden den neuen Planinhalten „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz“ und
„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel“ angepasst.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung erstellt worden.
Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene
des Flächennutzungsplanes.
Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten und Geländeerhebungen für den im
Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan durchgeführt. Diese Datenlage ist hinrei-
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
chend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die Planung vornehmen zu
können.
Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung zur 30. Änderung des
fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Bereich „Handorf - Haus Eggert / Zur Haskenau“.
5.2 Kurzdarstellung der Planung
Mit der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wird die Umsetzung einer
Erweiterung der vorhandenen Hotelanlage im Ortsteil Dorbaum vorbereitet.
Die 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sieht eine Vergrößerung der
Hotelanlage auf dem bestehenden Standort vor (SO „Hotel“). Westlich dieser Fläche wird ein
Teil der ursprünglich als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Bereiche für die Anlage einer
privaten Grünfläche (z.B. als Driving Range oder Putting Green) genutzt. Weiter findet eine Ver-
lagerung und Vergrößerung des vorhandenen vorhabenbedingten Parkplatzes statt.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,3 ha.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Die Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Aufstellung ergibt sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen.
Fachgesetze
Die Zielaussagen der hier wesentlichen Gesetze (Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz,
Landesforstgesetz sowie Landschaftsgesetz NRW, …) sind im vorliegenden Planfall berück-
sichtigt.
Fachplanungen und Schutzausweisungen
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft im Wasserschutz-
gebiet, Zone III am Überschwemmungsgebiet der Werse innerhalb des Landschaftsschutzge-
bietes „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ dargestellt. Die
Straße „Zur Haskenau“ bildet im Planungsraum die nördliche Grenze des LSG mit einer Ge-
samtgröße von insgesamt 3001,5 ha.
Es sind keine FFH- oder Natura2000-Gebiete von der Planung betroffen.
Im Landschaftsplan „Werse“ wird als zentrales Entwicklungsziel die Erhaltung einer mit natürli-
chen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft genannt.
Die geschlossenen Gehölzbereiche unterliegen dem Schutz des Landesforstgesetzes.
Die nördlich der Hotelanlage stehenden Wallhecken sind nach § 47 LG geschützt. Die LANUV-
Kartierung schlägt sie zur Ausweisung als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ vor.
Naturdenkmale und Baudenkmäler sind nach bisherigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Die Rücknahme der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes und des Landschaftsplanes ist
erforderlich.
Die Eingriffe in die zu schützenden Bodendenkmäler werden mit einer archäologischen Unter-
suchung gemindert.
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-
Zustandes der Umwelt und der bisherigen Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennut-
zungsplan.
Die potenziellen Auswirkungen des mit Abschluss des Änderungsverfahrens vorliegenden Flä-
chennutzungsplanes werden in Bezug auf den tatsächlichen Bestand bewertet. Darüber hinaus
wird dargestellt, in welcher Intensität die 30. Änderung des FNP im Vergleich zum wirksamen
Flächennutzungsplan eine weitere Erhöhung oder aber auch eine Vermeidung der bereits mög-
lichen Eingriffssituation bedeuten.
Geeignete grundsätzliche Vermeidungs-, Mi nderungs- und mögliche Ausgleichsmaßnahmen
(für Eingriffe in Natur und Landschaft) werden in den jeweiligen Kapiteln genannt. Zu konkreten
Maßnahmenbeschreibungen sei an dieser Stelle auf die Begründung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 513 verwiesen.
Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine
geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat, kann auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wir-
kungsprognose verzichtet werden (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheblicher Bedeutung und
sonstige Belange werden im Folgenden detaillierter erläutert. Der Untersuchungsraum wurde
jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind.
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umwelt-
belang
Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen Bewertung
Mensch Landwirtschaftliche Fläche
Hotelanlage
überörtliche Radwege
Immissionsbelastung durch Verkehr
Bauzeitenbedingte Störungen möglich
Bauzeitenbedingte Störungen möglich, Sper-
rungen werden nicht erforderlich
-
-
-
strukturreiche, aus landwirt-
schaftlichem Anwesen entwickel-
te Hotelanlage mit wertvollem
Baumbestand
Einzelne schutzwürdige Teile
von Natur und Landschaft betrof-
fen (Einzelbäume)
Ackerflächen
Verlust der Biotopfunktion (überwiegend in-
tensiv gärtnerisch gepflegte Hotelgärten )
Verlust von kleineren Saumstrukturen und
fremdländischen Gehölzen im Hotelbereich
Verlust von 2 Bäumen
Verkleinerung von Heckenstrukturen
Verlust der Biotopfunktion
+
-
++
++
-
Tiere, Pflan-
zen / biologi-
sche Vielfalt
insgesamt keine Auswirkungen auf außerhalb
des Plangebietes gelegene Flächen
-
Boden Braunerden mit agrarischer Nut-
zung und im Hotelbereich deutli-
cher Überprägung
Auenböden an Werseufer
Neue Inanspruchnahme von Freiraum
Versiegelung durch Parkplatz und Gebäude
nicht betroffen
+
+++
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 12
Umwelt-
belang
Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen Bewertung
Wasser Grundwasserstände an den Ge-
bäuden > 2 m unter Gelände
Relativ hohe Grundwasserneu-
bildungsrate
Versickerung von Oberflächen-
wasser im Plangebiet möglich
Werse nicht betroffen
neue Gebäude werden über die vorhandenen
Systeme entwässert
gering reduzierte Grundwasserneubildung
Versickerungsanlage für Parkplatzoberflä-
chenwasser nach Richtlinie erforderlich
(WSG III)
-
-
+
Klima / Luft Freilandklima
Vorbelastung der Lufthygiene
durch Puten- und Schweine-
mastanlagen in Nachbarschaft
Keine nennenswerten Auswirkungen über
den Änderungsbereich hinaus
keine unzulässigen Beeinträchtigungen zu
erwarten
1
-
-
Landschaft Strukturreiche, ländliche Situati-
on im Stadtgebiet Münsters
Kleinräumige Qualitätsbeeinträchtigung des
Landschaftsraumes
+
Sach- und
Kulturgüter
Bodendenkmale vermutet
Keine weiteren Bau- oder Kultur-
bzw. Sachgüter bekannt
Archäologische Prospektion vor Baubeginn
Keine Beeinträchtigung
+
-
Wechselwir-
kungen
Keine maßgeblichen Wechsel-
wirkungen
Keine Beeinträchtigung -
Bewertung: +++ sehr erheblich / ++ erheblich / + wenig erheblich / – nicht erheblich
5.4.1 Menschen
Derzeitige Umweltsituation
Bestand
Das Gebiet ist als landwirtschaftlich genutzter Raum zu bezeichnen, in dem die Hotelanlage
Eggert aus einer ehemaligen Hofstelle entwickelt wurde.
Die Gebäude der Hotelanlage sind noch weitgehend als typisch westfälisch zu bezeichnen. Die
durchgeführten Umbauten wurden der bäuerlichen Architektur angepasst und dem Charakter
einer westfälischen Hofstelle untergeordnet.
Erholung
Die Anlage Eggert ist seit langer Zeit als Ausflugsziel bekannt, sowohl für die Radtouristik, als
auch für Wellness-(Kurz-)Urlaube; so führt z.B. die Hauptstrecke des überörtlichen „100
Schlösser-Radweges“ direkt über die Anlage.
Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt landwirtschaftliche Flächen dar. Weitergehende Diffe-
renzierungen, z. B. für die Naherholung und Freizeitnutzung, sind nicht dargestellt.
1 Geruchstechnischer Bericht Nr. LG4980.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Geruchsimmissi-
onssituation zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Erweiterung des Land-
haus Eggert in Münster, Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, 19.03.2009
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
Auswirkungen der Planung
Auswirkungen auf den realen Bestand
Die bisherige Nutzung der Hotelanlage wird nicht geändert, vielmehr erfolgt eine Flächenaus-
dehnung hauptsächlich innerhalb der Eigentumsgrenzen des Besitzers.
Durch die Vergrößerung der Hotelkapazität ergibt sich ein geringfügig höheres Verkehrsauf-
kommen. Die hierdurch entstehenden Immissionen werden jedoch von den vorhandenen Ver-
kehrsbelastungen noch überlagert, so dass spürbare Auswirkungen nicht zu befürchten sind.
Der vorhandene Radweg verläuft wie bisher durch die Hotelanlage.
Größere Auswirkungen auf das Umfeld sind nicht zu erwarten.
Erholung
Die vorhandene Landschaftskulisse wird durch die geplante Erweiterung am Standort nicht we-
sentlich verändert. Durch den weitgehenden Erhalt der Baumgruppen und Gehölzreihen an der
Straße Zur Haskenau kann die Abgrenzung der Hotelanlage zur freien Landschaft aufrechter-
halten werden. Die geplante private Grünanlage (Golfanlage als Driving Range oder Putting
Green) ordnet sich dem vorhandenen Bestand unter und erweitert die Erholungsfunktionalität
der Anlage.
Lärmimmissionen
Innerhalb des Plangebietes werden vermehrt Anliegerverkehre festzustellen sein. Die sich
durch die vergrößerte Parkplatzanlage ergebenden Lärmbelastungen liegen unterhalb der
Normwerte. Der Außenbereich ist lärmtechnisch als „Mischgebiet“ einzustufen. Durch den Be-
trieb der Golfübungsanlage können sich Lärmbelästigungen für weitere Erholung Suchende
ergeben, die jedoch von kurzer, temporärer Dauer sind.
Geruchsimmissionen
In der Nähe des Plangebiets befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung – 210
Vormastschweine, 400 Mastschweine und auf zwei Standorte verteilt je 3.000 Mastputenhähne
(6.000 Mastputenhähne).
In einem geruchstechnischen Bericht (s. Fußnote 1) wurde ermittelt, dass im gesamten Plange-
biet der maßgebliche Immissionswert von bis zu 0,25 (er entspricht einer relativen flächenbezo-
genen Häufigkeit der Geruchsstunden von 25 % der Jahresstunden) eingehalten wird.
Aus geruchsimmissionstechnischer Sicht sind somit keine unzulässigen Beeinträchtigungen im
Bereich der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster – im
Außenbereich für das Gelände Landhaus Eggert – zu erwarten.
In dem geruchstechnischen Bericht wurde auch geprüft, ob die durch die 30. Änderung des
FNP vorbereitete Nutzung zu einer möglichen Beeinträchtigung der Entwicklungsperspektiven
des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs führen kann. Hierzu wurde von einer theoreti-
schen Verdopplung der Kapazität für Mastputenhähne (+ 6.000 Stück) sowie einer Erweiterung
um 500 Mastschweine ausgegangen. Ergebnis: Aus geruchstechnischer Sicht werden die Er-
weiterungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes nicht weiter als bereits durch die ebenfalls zu berücksichtigende bestehende
Wohnbebauung im Außenbereich (Zur Haskenau 61) eingeschränkt.
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
Umgekehrt wurde in dem Bericht ermittelt, dass auch trotz der o. g. theoretischen Erhöhung der
Mastkapazitäten im gesamten Plangebiet der maßgebliche Immissionswert von bis zu 0,25 ein-
gehalten wird.
Insgesamt ist unter dem Schutzgut Mensch mit keinen erheblich nachteiligen Umweltauswir-
kungen zu rechnen. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, werden im Folgen-
den thematisiert.
Auswirkungen durch die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen kann in dem bisher dargestellten Umfang
nicht aufrechterhalten bleiben und wird durch Flächen für die Hotelanlage („SO Hotel“) und eine
„Grünfläche“ ersetzt.
Die genannten negativen Auswirkungen werden als grundsätzlich durch in der verbindlichen
Bauleitplanung zu nennende Maßnahmen als ausgleichbar eingeschätzt.
Auch die Erweiterungsmöglichkeiten (Berechnung einer theoretischen Verdopplung der Kapazi-
tät für Mastputenhähne (+ 6.000 Stück) sowie einer Erweiterung um 500 Mastschweine) des
benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes werden durch die Aufstellung der 30. Änderung
des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster nicht weiter als schon durch
die vorhandene Bebauung (Zur Haskenau 61) eingeschränkt.
5.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Bestand
Die Biotoptypen sind durch die Lage auf einer ehemaligen Hofanlage in der freien Landschaft
gekennzeichnet:
Insgesamt ist die Anlage als wertvolle, strukturreiche Grünanlage mit altem Baumbestand zu
bezeichnen. Sie wird von landschaftsraumtypischen Biotoptypen begleitet.
Mit Ausnahme von wenigen Exemplaren sind alle Bäume als vital zu bezeichnen.
Die gesamte Hotelanlage liegt innerhalb von landschaftstypischen, vorwiegend landwirtschaft-
lich geprägten Biotoptypen mit Intensiväckern.
Die nördlich angrenzende Ackerfläche wird von zwei Wallhecken (§ 47 LG) gesäumt, innerhalb
der westlichen Hecke verläuft der ausgewiesene Wanderweg, die westliche Hecke mit einem
hohen Totholzanteil grenzt östlich an ein kleines, jüngeres Feldgehölz. Südlich des Feldgehöl-
zes und der Straße „Zur Haskenau“ befindet sich eine ungenutzte Schlagflur; deutlicher Gehöl-
zaufwuchs ist hier noch nicht vorhanden.
Die Straße „Zur Haskenau“ führt als unbefestigter Hohlweg (ca. ein bis zwei Meter unterhalb
des umgebenden Geländes, mit nahezu vollständigem Kronenschluss) an dem Gelände Eggert
vorbei.
Tiere und Biotopverbund
Unter Berücksichtigung der Qualität des gesamt en Biotopkomplexes aus Freiflächen, Gebäu-
den sowie dem Umfeld des Planungsraumes wurden faunistische Potenzialanalysen und De-
tailuntersuchungen mit dem Schwerpunkt auf Fledermäusen und Vögeln durchgeführt (vgl. Be-
bauungsplan).
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
Biotope herausragender / landesweiter Bedeutung für die Fauna fehlen im Bereich der Flä-
chennutzungsplanänderung.
Der Untersuchungsraum stellt jedoch keine westfälische „Durchschnittslandschaft“ dar, sondern
ist durch die jahrelange intensive Pflege durch die Familie Eggert als landschaftlich besonders
wertvoll zu bezeichnen. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung auf den Offen-
landflächen und der sonstigen Landschaftsstrukturen ist der Raum vorrangig geeignet für Arten
der Feldflur und in geringerem Umfang auch für Waldarten mit geringem Raumanspruch.
Im Zusammenhang mit der flächenhaften Inanspruchnahme sind auch Jagdgebiete der Fleder-
mäuse und des Turmfalken betroffen. Hierbei wird die Änderung jedoch keine essentiellen Ha-
bitatstrukturen betreffen, da eine Nutzung der Gebäude durch Fledermäuse nicht nachgewiesen
werden konnte.
Für die weiteren streng geschützten Arten Turmfalke und Grünspecht bedeutet die Änderung
eine Beeinträchtigung von Teilhabitaten. Es handelt sich nicht um wesentliche Teilhabitate,
denn den betroffenen Arten stehen im Umkreis genügend weitere Habitate zur Verfügung, so
dass eine erhebliche Beeinträchtigung nach BNatSchG nicht zu prognostizieren ist.
Größere, mäßig intensiv genutzte Grünlandkomplexe mit erhöhter Empfindlichkeit fehlen.
Das Plangebiet liegt direkt am Rande des Niederungs- und Uferbereiches der Werse und weist
Strukturen natürlichen Ursprungs oder erheblicher kulturlandschaftlicher Bedeutung auf. Eine
Vernetzung mit dem Umland ist durch die Gehölzbereiche und die Werse gegeben.
Der Planungsraum stellt somit einen besonderen Teil- und Ergänzungsraum für Arten der Feld-
fluren und Wald-(rand-)arten dar, der aufgrund der Störintensität Funktionen des Verbundes in
eingeschränktem Umfang übernehmen kann.
Für die nicht vermeidbaren Eingriffe umfasst der Änderungsbereich ausreichend geeignete Flä-
chenpotenziale als Räume zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft. Konkrete Aus-
gleichsmaßnahmen für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf der
Ebene des Bebauungsplanes festgelegt.
5.4.3 Boden
Die Planung nimmt in Teilen bislang unbebauten Freiraum in Anspruch. Besondere Funktionen
oder schutzwürdige Böden liegen nicht vor. Der Verlust des Bodens wird im Rahmen der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelungen berücksichtigt.
5.4.4 Wasser
Stillgewässer und Quellen sind nicht vorhanden.
Die Werse und ihr Überschwemmungsgebiet liegen südlich des Änderungsbereichs.
Die Hotelanlage Eggert liegt innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Hornheide
/ Haskenau.
5.4.5 Orts- und Landschaftsbild
Der gesamte Landschaftsraum stellt einen beso nderen Ausschnitt der münsterländischen Park-
landschaft entlang der Werse dar. Es handelt sich um einen gut strukturierten, deutlich reliefier-
ten, zum Teil intensiv landwirtschaftlich genutzten Raum, der durch Hecken, Einzelbäume so-
wie Baumreihen, Hofbaumgruppen und die Werse gegliedert wird. Von erhöhter Bedeutung
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
sind die Hofbaumgruppen, die als typisch für das Münsterland anzusprechen sind und denen
daher auch eine erhöhte Eigenart zukommt.
Durch die vorhandenen landwirtschaftlichen Wege und den Werseradweg (Hauptstrecke der
100 Schlösser-Route) ist der Planungsbereich als Vorzugsraum für die landschaftsgebundene
Erholung gut erschlossen. Die Hotelanlage Eggert ist als Rastpunkt Bestandteil der überörtli-
chen 100 Schlösser-Route.
Die Inanspruchnahme der Gehölze ist als Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild zu
sehen. Zum einen werden die Landschaftselemente mit der Lage innerhalb des Änderungsbe-
reiches nicht an Bedeutung für die landschaftliche Wahrnehmung verlieren und zum anderen
können mit den geplanten Ausgleichsmaßnahmen neue Sichtbezüge und Landschaftselemente
entwickelt werden, so dass die Eingriffe in vollem Umfang kompensierbar sind.
5.4.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW im Ände-
rungsbereich. Ein Vorkommen von Bodendenkmalen wird begründet vermutet. Weitergehende
Ausführungen finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen
weiter betrieben würde und damit der Umweltzustand wie für die einzelnen Schutzgüter be-
schrieben weitgehend erhalten bliebe.
Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der landwirtschaftlichen Flächen und der an-
grenzenden Hotelbereiche ist aufgrund des Nutzungsdruckes und weiterer Eutrophierung bei
geringer Flächengröße nicht zu erwarten.
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Sinnvolle Planungsalternativen bestehen für diese Hotelanlage auf Flächennutzungsplanebene
nicht. Alternativstandorte hätten den Verlust oder die Zweiteilung des jetzigen Standorts zur
Folge und sind daher nicht Gegenstand der Umweltprüfung.
In Bezug auf die internen Alternativen zur Ausgestaltung der Hotelerweiterung ist festzuhalten,
dass seitens des Betreibers des Hotels verschiedene Varianten vorgestellt wurden. Das vorlie-
gende Konzept ist als die verträglichste Lösung ausgewählt worden.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die Ausweisungen zu den überbaubaren
Flächen unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes konkretisiert.
5.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, von den Städten und Gemeinden zu überwachen, um insbe-
sondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu
sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Mit erhöhter Detailschärfe im Rahmen der ve rbindlichen Bauleitplanung sind innerhalb einer
Umweltprüfung die konkreten Eingriffe zu prüfen und Möglichkeiten der Vermeidung, Minderung
und des Ausgleiches zu erarbeiten. Auf Grundlage dieser Maßnahmen sind Möglichkeiten und
Notwendigkeiten des Monitoring darzulegen.
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
5.8 Zusammenfassung
Mit der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Handorf –
Haus Eggert / Zur Haskenau“ in Handorf- Dorbaum werden die Vorraussetzungen geschaffen,
die Erweiterung der bereits vorhandenen Hotelanlage Eggert durchzuführen.
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Das Vorhabengebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Werse im ausgewiesenen
Landschaftsschutzgebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“
und im Wasserschutzgebiet Haskenau (Schutzzone III).
Die bestehenden Biotoptypen sind durch die bäuerliche Kulturlandschaft und deren lange Pfle-
ge durch die Familie Eggert bestimmt. Von den geplanten Baumaßnahmen betroffen sind inmit-
ten der landwirtschaftlichen Flächennutzungen einzelne größere Hofbäume und die zu der Ho-
telanlage umgebauten ehemalig landwirtschaftlichen Gebäude.
Ein Großteil der Schutzgüter ist in einem nicht erheblichen Maße betroffen, da es sich bei der
vorliegenden Planung um einen gesamtstädtisch gesehen eher punktuellen Eingriff handelt.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind mit im Bebauungsplan zu konkretisierenden Kom-
pensationsmaßnahmen zu vermeiden und zu mindern, so dass der Eingriff vollständig kompen-
siert werden kann.
6. Gesamtabwägung
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft
Ein Ergebnis des Umweltberichts (Kap. 5) lautet: Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen
sind mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplans nicht verbunden. Durch die im vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan zu konkretisierenden Kompensationsmaßnahmen kann der erfol-
gende Eingriff vollständig kompensiert werden.
6.2 Altlasten
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind , ge-
kennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Altlasten
bzw. Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten.
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk
Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Agrarbereich dar, über-
lagert mit einem Bereich zum Schutz der Gewässer, einem Bereich für den Schutz der Natur
und einem Erholungsbereich.
Das Landhaus Eggert wird seit 1880 neben zunächst einem landwirtschaftlichen Betrieb auch
als Ausflugsstätte mit Gastwirtschaft betrieben, um 1900 kommen die ersten Übernachtungs-
zimmer als Nutzung hinzu. Das Landhaus Eggert ist seitdem ein traditionsreicher Bestandteil
der Erholungslandschaft, dessen schrittweise bauliche Entwicklung bisher auf der Grundlage
des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) im Einv ernehmen mit der Bezirksregierung Münster
erfolgte. Da nunmehr die Entwicklungsmöglichkeiten auf der o. g. Rechtsgrundlage ausge-
schöpft sind, erfolgt die planungsrechtliche Absicherung der weiteren umgebungsverträglichen
baulichen Entwicklung, die zur Absicherung der Marktfähigkeit des Betriebes am Standort er-
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 12
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau
forderlich ist, durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und parallel
dazu die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Deshalb wird davon ausgegangen, dass die angestrebte Änderung des FNP im Einklang mit
den landesplanerischen Vorgaben steht. Im Rahmen der anstehenden frühzeitigen Beteiligung
der Behörden wurde auch die Bezirksregierung Münster – Landesplanungsbehörde – beteiligt
und um eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit der vorliegenden 30. FNP-Änderung mit den Zie-
len der Raumordnung und Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) gebeten.
Mit Schreiben vom 05.12.2008 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass im Falle des
Nachweises, dass durch die geplante Erweiterung des Hotels sowohl der Bestand als auch die
Entwicklung der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe nicht gefährdet werden, die geplan-
ten Nutzungen Hotel und Golfplatz mit den Zielsetzungen des Regionalplanes für den hier dar-
gestellten Erholungsbereich vereinbar seien. Dieser Nachweis ist durch den vorliegenden Ge-
ruchstechnischen Bericht erbracht worden.
6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Die Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 513 befinden
sich vollständig im Eigentum des Vorhabenträgers. Damit sind die Voraussetzungen für eine
zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht
verändert.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ beschlossenen
Entwurf der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspla-
nes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 12
Beschlussvorlage
3875 Zeichen
V/0338/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Handorf im Bereich Haus Eggert / Zur Haskenau Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 04.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 8 (3) Baugesetzbuch dahingehend geändert, dass im Bereich des Hauses Eggert ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel“ und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ neu dargestellt werden. Die im Westen dargestellte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird an die neuen Planinhalte angepasst. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut- zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster ist die ge- plante Erweiterung des Hotels „Landhaus Eggert“ in Handorf. Wesentliches Ziel ist die marktfähige Entwicklung über den derzeitigen Gebäudebestand hinaus unter Berücksichtigung der historischen Bautradition und der vorhandenen landschaftlichen Gegebenheiten. Das Landhaus Eggert wird seit 1880 neben zunächst einem landwirtschaftlichen Betrieb auch als Ausflugsstätte mit Gastwirtschaft betrieben, um 1900 kommen die ersten Übernachtungszimmer als Nutzung hinzu. Das Landhaus Eggert ist seitdem ein traditionsreicher Bestandteil der Erho- lungslandschaft, dessen schrittweise bauliche Entwicklung bisher auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) im Einvernehmen mi t der Bezirksregierung Münster erfolgte. Da nunmehr die Entwicklungsmöglichkeiten auf der o. g. Rechtsgrundlage ausgeschöpft sind, erfolgt die planungsrechtliche Absicherung der weiter en umgebungsverträglichen baulichen Entwicklung, die zur Absicherung der Marktfähigkeit des Betriebes am Standort erforderlich ist, durch die Auf- Vorlagen-Nr.: V/0338/2009 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0338/2009 stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 513: Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau) und parallel dazu die hier vorliegende 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächen- nutzungsplanes. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungs planes (FNP) werden im Änderungsbereich dergestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorlie- gen, dass die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 513 verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. Die Verfahren zur 30. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 513 werden im so ge- nannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan Nr. 513: Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau V/0339/2009 (Aufstellungsbeschluss) und V/0340/2009 (Kenntnisnahme des Entwurfes) entnommen werden. Die Offenlegung des Planentwurfes soll unmittelbar nach den Sommerferien 2009 erfolgen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Zur Haskenau 81
- Kreuzbach
- Tiergarten
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0338/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37