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V/0338/2009

30. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 06.05.2009

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V-0338-2009-Anlage-2-Plan

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Ansehen

V-0338-2009-Anlage-1-Begruendung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0338-2009-Anlage-2-Plan

565 Zeichen

Bisherige Darstellung

Anlage 2 zur Vorlage
Nr. V/0338/2009

TI
H H

H H
rerr

Sondergebiet Hotel

Grünfläche

/ Golfplatz

Parkfläche

Fläche für vorwiegend lineare und
punktuelle Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft

Fläche für die
Landwirtschaft

Fläche für Wald

Landschafts-
schutzgebiet

Überschwem-
mungsgebiet

Wasserschutz-
gebiet Zone Ill

Amt für WE£ Stadtentwicklung
| Stadtplanung

Verkehrsplanung

Plan zur 30. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

N

m Stand: 04.05.2009

M.: 1:15.000

V-0338-2009-Anlage-1-Begruendung

37851 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0338/2009 
 
Begründung
  
zum Entwurf der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Handorf,  
im Bereich Haus Eggert / Zur Haskenau 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1 
2.  Änderungsbereich..................................................................................................................................2 
3.  Landschaftsschutzgebiet .......................................................................................................................2 
4.  Änderungsinhalte...................................................................................................................................3 
4.1  Sondergebiet .............................................................................................................................. 3 
4.2  Grünflächen ................................................................................................................................ 3 
4.3  Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft ............................................................................................................................................ 3 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB.......................................................3 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung.......................................................................................................3 
5.2  Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 4 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 4 
5.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 5 
5.4.1  Menschen..........................................................................................................................6 
5.4.2  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt...........................................................................8 
5.4.3  Boden ................................................................................................................................9 
5.4.4  Wasser ..............................................................................................................................9 
5.4.5  Orts- und Landschaftsbild .................................................................................................9 
5.4.6  Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................10 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 10 
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten....................................................................................... 10 
5.7  Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................10 
5.8  Zusammenfassung ................................................................................................................... 11 
6.  Gesamtabwägung................................................................................................................................11 
6.1  Eingriffe in Natur und Landschaft ............................................................................................. 11 
6.2  Altlasten.................................................................................................................................... 11 
6.3  Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................................................... 11 
6.4  Liegenschaftliche Verfügbarkeit ............................................................................................... 12 
1.  Planungsanlass und Planungsziele  
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster ist die 
geplante Erweiterung des Hotels „Landhaus Eggert“ in Handorf. Wesentliches Ziel ist die markt-
fähige Entwicklung über den derzeitigen Gebäudebestand hinaus unter Berücksichtigung der 
historischen Bautradition und der vorhandenen landschaftlichen Gegebenheiten.  
Das Grundstück „Zur Haskenau 81“ – Haus Eggert – ist im wirksamen Flächennutzungsplan der 
Stadt Münster als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, überlagert mit einem Landschafts-
schutzgebiet gem. Landschaftsplan Nr. 1 „Werse“, und liegt in der Wasserschutzzone III gemäß 
der Wasserschutzgebietsverordnung „Hornheide / Haskenau“.  
Die vorliegende Entwicklungsplanung / Zielplanung mit den Bauabschnitten Scheune, Neubau 
Remise, Zimmererweiterung I, Wellnessbereich, Naturteichanlage als Schwimmteich sowie Zim-
mererweiterung II erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und 
damit verbunden die Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet.  
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
Parallel ist der FNP zu ändern mit folgenden Darstellungen:  
• Sondergebiet, Zweckbestimmung Hote l, im Bereich der baulichen Nutzung sowie im Be-
reich der Flächen für die geplante vorhabenbedingte Stellplatzanlage; damit die im vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 513 geplante vorhabenbedingte Stellplatzanlage aus 
dem FNP entwickelt ist, erfordert diese Planung im FNP zukünftig die Darstellung einer 
Siedlungsfläche, hier als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel.  
• Grünfläche, Zweckbestimmung Golfplatz, im Bereich der vorgesehenen Übungsfläche zum 
Golfspielen.  
• Teilflächen im Westen des Antragsgebietes sind im FNP als Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, hier 
mit der Zweckbestimmung Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. Die-
se Darstellung ist an die neuen Planinhalte anzupassen.  
Der im Parallelverfahren aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 513 stellt si-
cher, dass die Ziele dieser Planung umgesetzt werden können.  
2.  Änderungsbereich  
Der Änderungsbereich für die geplante Erweiterung des Landhauses Eggert liegt im Stadtbezirk 
Münster-Ost im Stadtteil Handorf. Die Fläche grenzt im Norden an den Zufahrtsweg „Zur Haske-
nau“, im Osten an das Grundstück Zur Haskenau Nr. 71. Im Westen grenzt der Planbereich an 
das Grundstück Zur Haskenau Nr. 91; südlich liegt das Gewässer „Werse“.  
3.  Landschaftsschutzgebiet  
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes (LP) Nr. 1 „Werse“ so-
wie in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und 
Wolbecker Tiergarten“. Es erfolgt eine Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes für den Be-
reich „Landhaus Eggert“ sowie für das Areal der geplanten Stellplätze nördlich der Straße „Zur 
Haskenau“.  
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 21.10.1999 darf ein Flä-
chennutzungsplan keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschutzverordnung bzw. 
den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) oder sonstiger Satzungen, z.B. 
einem Landschaftsplan (LP), widersprechen; anderenfalls wäre die Genehmigung des FNP 
gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes gegen sonstige Rechtsvorschriften 
zu versagen.  
Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP muss daher das entgegenstehende LSG 
entsprechend zurückgenommen werden.  
Die sich aus dem o. g. Urteil des BVerwG ergebende Problematik des zu harmonisierenden 
planungsrechtlichen Verhältnisses von neu dargestellten Siedlungsflächenausweisungen im 
FNP und der entsprechenden Anpassung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen und 
Festsetzungen von Landschaftsplänen sind in einem Abstimmungstermin Ende Januar 2003 mit 
der Bezirksregierung Münster, u. a. mit Vertretern der Unteren und Höheren Landschaftsbehör-
de, erörtert und das zu praktizierende Verfahren mit nachfolgendem Ergebnis abgestimmt wor-
den. Hinsichtlich der Änderungsbedarfe der Landschaftspläne wurde auf § 29 Abs. 4 Land-
schaftsgesetz (LG) NRW in analoger Anwendung zum § 42a LG verwiesen, in dem im Rahmen 
des Genehmigungsverfahrens des FNP eine Erklärung des Trägers der Landschaftsplanung mit 
der Aussage vorgelegt wird, dass dieser in einem nachfolgenden Aufstellungsverfahren für ei-
nen Bebauungsplan den entsprechenden, dem jeweiligen Landschaftsplan entgegenstehenden 
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen wird.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
Träger der Landschaftsplanung in der kreisfreien Stadt Münster ist der Rat der Stadt.  
4.  Änderungsinhalte  
4.1  Sondergebiet  
Zweckbestimmung Hotel  
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine bisher dargestellte Fläche für 
die Landwirtschaft in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel im Bereich der bauli-
chen Nutzung sowie der Flächen für die vorhabenbedingten Stellplätze umgewidmet.  
Separate Stellplatzanlage  
Das beabsichtigte Vorhaben sieht die Errichtung von insgesamt ca. 100 Stellplätzen vor. Die 
Stellplatzanlage ist nördlich der Straße Zur Haskenau vorgesehen und wird von vorhandener 
und geplanter Begrünung umschlossen. Damit die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 
513 geplante vorhabenbedingte Stellplatzanlage aus dem FNP entwickelt ist, erfordert diese 
Planung im FNP zukünftig die Darstellung einer Siedlungsfläche, hier als Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Hotel, wodurch bisher darge stellte Flächen für die Landwirtschaft umgewid-
met werden. Zusätzlich erfolgt eine Kennzeichnung der öffentlich zugänglic hen Stellplätze inner-
halb des Sondergebiets mit dem Planzeichen Öffentliche Parkfläche (Parkplatz). Der vorhaben-
bezogene Bebauungsplan Nr. 513 setzt im Bereich der geplanten Stellplatzanlage ausschließ-
lich Stellplätze, deren Erschließung sowie zugehörige Eingrünungsmaßnahmen fest.  
4.2  Grünflächen  
Zweckbestimmung Golfplatz  
Teilflächen im Westen des Plangebietes sind im FNP als Flächen für die Landwirtschaft überla-
gert mit der Darstellung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, hier mit der Zweckbestimmung Fläche für 
vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. Diese Darstellungen werden im Plangebiet 
überplant mit einer Grünfläche, Zweckbestimmung Golfplatz. Hier wird eine Driving Range 
(Golfübungsplatz) entstehen.  
4.3  Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft  
Zweckbestimmung Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen  
Teilflächen der Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen des Änderungsbe-
reiches werden den neuen Planinhalten „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz“ und 
„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel“ angepasst.  
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB  
5.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung erstellt worden.  
Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene 
des Flächennutzungsplanes.  
Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten und Geländeerhebungen für den im 
Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan durchgeführt. Diese Datenlage ist hinrei-
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
chend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die Planung vornehmen zu 
können.  
Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung zur 30. Änderung des 
fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Bereich „Handorf - Haus Eggert / Zur Haskenau“.  
5.2  Kurzdarstellung der Planung  
Mit der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wird die Umsetzung einer 
Erweiterung der vorhandenen Hotelanlage im Ortsteil Dorbaum vorbereitet.  
Die 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sieht eine Vergrößerung der 
Hotelanlage auf dem bestehenden Standort vor (SO „Hotel“). Westlich dieser Fläche wird ein 
Teil der ursprünglich als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Bereiche für die Anlage einer 
privaten Grünfläche (z.B. als Driving Range oder Putting Green) genutzt. Weiter findet eine Ver-
lagerung und Vergrößerung des vorhandenen vorhabenbedingten Parkplatzes statt.  
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,3 ha.  
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Die Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Aufstellung ergibt sich aus der nachfolgenden 
Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen.  
Fachgesetze  
Die Zielaussagen der hier wesentlichen Gesetze (Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, 
Landesforstgesetz sowie Landschaftsgesetz NRW, …) sind im vorliegenden Planfall berück-
sichtigt.  
Fachplanungen und Schutzausweisungen  
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft im Wasserschutz-
gebiet, Zone III am Überschwemmungsgebiet der Werse innerhalb des Landschaftsschutzge-
bietes „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ dargestellt. Die 
Straße „Zur Haskenau“ bildet im Planungsraum die nördliche Grenze des LSG mit einer Ge-
samtgröße von insgesamt 3001,5 ha.  
Es sind keine FFH- oder Natura2000-Gebiete von der Planung betroffen.  
Im Landschaftsplan „Werse“ wird als zentrales Entwicklungsziel die Erhaltung einer mit natürli-
chen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft genannt.  
Die geschlossenen Gehölzbereiche unterliegen dem Schutz des Landesforstgesetzes.  
Die nördlich der Hotelanlage stehenden Wallhecken sind nach § 47 LG geschützt. Die LANUV- 
Kartierung schlägt sie zur Ausweisung als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ vor.  
Naturdenkmale und Baudenkmäler sind nach bisherigem Kenntnisstand nicht betroffen.  
Die Rücknahme der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes und des Landschaftsplanes ist 
erforderlich.  
Die Eingriffe in die zu schützenden Bodendenkmäler werden mit einer archäologischen Unter-
suchung gemindert.  
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
5.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-
Zustandes der Umwelt und der bisherigen Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennut-
zungsplan.  
Die potenziellen Auswirkungen des mit Abschluss des Änderungsverfahrens vorliegenden Flä-
chennutzungsplanes werden in Bezug auf den tatsächlichen Bestand bewertet. Darüber hinaus 
wird dargestellt, in welcher Intensität die 30. Änderung des FNP im Vergleich zum wirksamen 
Flächennutzungsplan eine weitere Erhöhung oder aber auch eine Vermeidung der bereits mög-
lichen Eingriffssituation bedeuten.  
Geeignete grundsätzliche Vermeidungs-, Mi nderungs- und mögliche Ausgleichsmaßnahmen 
(für Eingriffe in Natur und Landschaft) werden in den jeweiligen Kapiteln genannt. Zu konkreten 
Maßnahmenbeschreibungen sei an dieser Stelle auf die Begründung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 513 verwiesen.  
Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine 
geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat, kann auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wir-
kungsprognose verzichtet werden (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheblicher Bedeutung und 
sonstige Belange werden im Folgenden detaillierter erläutert. Der Untersuchungsraum wurde 
jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind.  
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 
Umwelt-
belang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der  
Umweltauswirkungen Bewertung
Mensch  Landwirtschaftliche Fläche  
 
Hotelanlage  
 
überörtliche Radwege  
 
Immissionsbelastung durch Verkehr  
 
Bauzeitenbedingte Störungen möglich  
 
Bauzeitenbedingte Störungen möglich, Sper-
rungen werden nicht erforderlich  
- 
 
- 
 
- 
strukturreiche, aus landwirt-
schaftlichem Anwesen entwickel-
te Hotelanlage mit wertvollem 
Baumbestand  
 
 
Einzelne schutzwürdige Teile 
von Natur und Landschaft betrof-
fen (Einzelbäume)  
 
Ackerflächen  
Verlust der Biotopfunktion (überwiegend in-
tensiv gärtnerisch gepflegte Hotelgärten )  
 
Verlust von kleineren Saumstrukturen und 
fremdländischen Gehölzen im Hotelbereich  
 
Verlust von 2 Bäumen  
Verkleinerung von Heckenstrukturen  
 
 
Verlust der Biotopfunktion  
+ 
 
 
- 
 
 
++ 
++ 
 
 
- 
Tiere, Pflan-
zen / biologi-
sche Vielfalt  
 insgesamt keine Auswirkungen auf außerhalb 
des Plangebietes gelegene Flächen  
- 
Boden  Braunerden mit agrarischer Nut-
zung und im Hotelbereich deutli-
cher Überprägung  
 
Auenböden an Werseufer  
Neue Inanspruchnahme von Freiraum  
 
Versiegelung durch Parkplatz und Gebäude  
 
nicht betroffen  
+ 
 
+++ 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 12 
Umwelt-
belang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der  
Umweltauswirkungen Bewertung
Wasser  Grundwasserstände an den Ge-
bäuden > 2 m unter Gelände  
 
Relativ hohe Grundwasserneu-
bildungsrate  
 
Versickerung von Oberflächen-
wasser im Plangebiet möglich  
 
Werse nicht betroffen  
neue Gebäude werden über die vorhandenen 
Systeme entwässert  
 
gering reduzierte Grundwasserneubildung  
 
 
Versickerungsanlage für Parkplatzoberflä-
chenwasser nach Richtlinie erforderlich 
(WSG III)  
- 
 
 
- 
 
 
+ 
Klima / Luft  Freilandklima  
 
 
Vorbelastung der Lufthygiene 
durch Puten- und Schweine-
mastanlagen in Nachbarschaft  
Keine nennenswerten Auswirkungen über 
den Änderungsbereich hinaus  
 
keine unzulässigen Beeinträchtigungen zu 
erwarten 
1
 
- 
 
 
- 
Landschaft  Strukturreiche, ländliche Situati-
on im Stadtgebiet Münsters  
Kleinräumige Qualitätsbeeinträchtigung des 
Landschaftsraumes  
+ 
Sach- und 
Kulturgüter  
Bodendenkmale vermutet  
 
Keine weiteren Bau- oder Kultur- 
bzw. Sachgüter bekannt  
Archäologische Prospektion vor Baubeginn  
 
Keine Beeinträchtigung  
+  
 
-  
Wechselwir-
kungen  
Keine maßgeblichen Wechsel-
wirkungen  
Keine Beeinträchtigung  - 
Bewertung: +++ sehr erheblich / ++ erheblich / + wenig erheblich / – nicht erheblich 
5.4.1  Menschen  
Derzeitige Umweltsituation  
Bestand  
Das Gebiet ist als landwirtschaftlich genutzter Raum zu bezeichnen, in dem die Hotelanlage 
Eggert aus einer ehemaligen Hofstelle entwickelt wurde.  
Die Gebäude der Hotelanlage sind noch weitgehend als typisch westfälisch zu bezeichnen. Die 
durchgeführten Umbauten wurden der bäuerlichen Architektur angepasst und dem Charakter 
einer westfälischen Hofstelle untergeordnet.  
Erholung  
Die Anlage Eggert ist seit langer Zeit als Ausflugsziel bekannt, sowohl für die Radtouristik, als 
auch für Wellness-(Kurz-)Urlaube; so führt z.B. die Hauptstrecke des überörtlichen „100 
Schlösser-Radweges“ direkt über die Anlage.  
Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan  
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt landwirtschaftliche Flächen dar. Weitergehende Diffe-
renzierungen, z. B. für die Naherholung und Freizeitnutzung, sind nicht dargestellt.  
                                                
 
1 Geruchstechnischer Bericht Nr. LG4980.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Geruchsimmissi-
onssituation zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Erweiterung des Land-
haus Eggert in Münster, Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, 19.03.2009

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
Auswirkungen der Planung  
Auswirkungen auf den realen Bestand  
Die bisherige Nutzung der Hotelanlage wird nicht geändert, vielmehr erfolgt eine Flächenaus-
dehnung hauptsächlich innerhalb der Eigentumsgrenzen des Besitzers.  
Durch die Vergrößerung der Hotelkapazität ergibt sich ein geringfügig höheres Verkehrsauf-
kommen. Die hierdurch entstehenden Immissionen werden jedoch von den vorhandenen Ver-
kehrsbelastungen noch überlagert, so dass spürbare Auswirkungen nicht zu befürchten sind.  
Der vorhandene Radweg verläuft wie bisher durch die Hotelanlage.  
Größere Auswirkungen auf das Umfeld sind nicht zu erwarten.  
Erholung  
Die vorhandene Landschaftskulisse wird durch die geplante Erweiterung am Standort nicht we-
sentlich verändert. Durch den weitgehenden Erhalt der Baumgruppen und Gehölzreihen an der 
Straße Zur Haskenau kann die Abgrenzung der Hotelanlage zur freien Landschaft aufrechter-
halten werden. Die geplante private Grünanlage (Golfanlage als Driving Range oder Putting 
Green) ordnet sich dem vorhandenen Bestand unter und erweitert die Erholungsfunktionalität 
der Anlage.  
Lärmimmissionen  
Innerhalb des Plangebietes werden vermehrt Anliegerverkehre festzustellen sein. Die sich 
durch die vergrößerte Parkplatzanlage ergebenden Lärmbelastungen liegen unterhalb der 
Normwerte. Der Außenbereich ist lärmtechnisch als „Mischgebiet“ einzustufen. Durch den Be-
trieb der Golfübungsanlage können sich Lärmbelästigungen für weitere Erholung Suchende 
ergeben, die jedoch von kurzer, temporärer Dauer sind.  
Geruchsimmissionen  
In der Nähe des Plangebiets befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung – 210 
Vormastschweine, 400 Mastschweine und auf zwei Standorte verteilt je 3.000 Mastputenhähne 
(6.000 Mastputenhähne).  
In einem geruchstechnischen Bericht (s. Fußnote 1) wurde ermittelt, dass im gesamten Plange-
biet der maßgebliche Immissionswert von bis zu 0,25 (er entspricht einer relativen flächenbezo-
genen Häufigkeit der Geruchsstunden von 25 % der Jahresstunden) eingehalten wird.  
Aus geruchsimmissionstechnischer Sicht sind somit keine unzulässigen Beeinträchtigungen im 
Bereich der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster – im 
Außenbereich für das Gelände Landhaus Eggert – zu erwarten.  
In dem geruchstechnischen Bericht wurde auch geprüft, ob die durch die 30. Änderung des 
FNP vorbereitete Nutzung zu einer möglichen Beeinträchtigung der Entwicklungsperspektiven 
des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs führen kann. Hierzu wurde von einer theoreti-
schen Verdopplung der Kapazität für Mastputenhähne (+ 6.000 Stück) sowie einer Erweiterung 
um 500 Mastschweine ausgegangen. Ergebnis: Aus geruchstechnischer Sicht werden die Er-
weiterungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes nicht weiter als bereits durch die ebenfalls zu berücksichtigende bestehende 
Wohnbebauung im Außenbereich (Zur Haskenau 61) eingeschränkt.  
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
Umgekehrt wurde in dem Bericht ermittelt, dass auch trotz der o. g. theoretischen Erhöhung der 
Mastkapazitäten im gesamten Plangebiet der maßgebliche Immissionswert von bis zu 0,25 ein-
gehalten wird.  
Insgesamt ist unter dem Schutzgut Mensch mit keinen erheblich nachteiligen Umweltauswir-
kungen zu rechnen. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, werden im Folgen-
den thematisiert. 
Auswirkungen durch die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen kann in dem bisher dargestellten Umfang 
nicht aufrechterhalten bleiben und wird durch Flächen für die Hotelanlage („SO Hotel“) und eine 
„Grünfläche“ ersetzt.  
Die genannten negativen Auswirkungen werden als grundsätzlich durch in der verbindlichen 
Bauleitplanung zu nennende Maßnahmen als ausgleichbar eingeschätzt.  
Auch die Erweiterungsmöglichkeiten (Berechnung einer theoretischen Verdopplung der Kapazi-
tät für Mastputenhähne (+ 6.000 Stück) sowie einer Erweiterung um 500 Mastschweine) des 
benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes werden durch die Aufstellung der 30. Änderung 
des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster nicht weiter als schon durch 
die vorhandene Bebauung (Zur Haskenau 61) eingeschränkt.  
5.4.2  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
Derzeitige Umweltsituation  
Bestand  
Die Biotoptypen sind durch die Lage auf einer ehemaligen Hofanlage in der freien Landschaft 
gekennzeichnet:  
Insgesamt ist die Anlage als wertvolle, strukturreiche Grünanlage mit altem Baumbestand zu 
bezeichnen. Sie wird von landschaftsraumtypischen Biotoptypen begleitet.  
Mit Ausnahme von wenigen Exemplaren sind alle Bäume als vital zu bezeichnen.  
Die gesamte Hotelanlage liegt innerhalb von landschaftstypischen, vorwiegend landwirtschaft-
lich geprägten Biotoptypen mit Intensiväckern.  
Die nördlich angrenzende Ackerfläche wird von zwei Wallhecken (§ 47 LG) gesäumt, innerhalb 
der westlichen Hecke verläuft der ausgewiesene Wanderweg, die westliche Hecke mit einem 
hohen Totholzanteil grenzt östlich an ein kleines, jüngeres Feldgehölz. Südlich des Feldgehöl-
zes und der Straße „Zur Haskenau“ befindet sich eine ungenutzte Schlagflur; deutlicher Gehöl-
zaufwuchs ist hier noch nicht vorhanden.  
Die Straße „Zur Haskenau“ führt als unbefestigter Hohlweg (ca. ein bis zwei Meter unterhalb 
des umgebenden Geländes, mit nahezu vollständigem Kronenschluss) an dem Gelände Eggert 
vorbei.  
Tiere und Biotopverbund  
Unter Berücksichtigung der Qualität des gesamt en Biotopkomplexes aus Freiflächen, Gebäu-
den sowie dem Umfeld des Planungsraumes wurden faunistische Potenzialanalysen und De-
tailuntersuchungen mit dem Schwerpunkt auf Fledermäusen und Vögeln durchgeführt (vgl. Be-
bauungsplan).  
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
Biotope herausragender / landesweiter Bedeutung für die Fauna fehlen im Bereich der Flä-
chennutzungsplanänderung.  
Der Untersuchungsraum stellt jedoch keine westfälische „Durchschnittslandschaft“ dar, sondern 
ist durch die jahrelange intensive Pflege durch die Familie Eggert als landschaftlich besonders 
wertvoll zu bezeichnen. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung auf den Offen-
landflächen und der sonstigen Landschaftsstrukturen ist der Raum vorrangig geeignet für Arten 
der Feldflur und in geringerem Umfang auch für Waldarten mit geringem Raumanspruch.  
Im Zusammenhang mit der flächenhaften Inanspruchnahme sind auch Jagdgebiete der Fleder-
mäuse und des Turmfalken betroffen. Hierbei wird die Änderung jedoch keine essentiellen Ha-
bitatstrukturen betreffen, da eine Nutzung der Gebäude durch Fledermäuse nicht nachgewiesen 
werden konnte.  
Für die weiteren streng geschützten Arten Turmfalke und Grünspecht bedeutet die Änderung 
eine Beeinträchtigung von Teilhabitaten. Es handelt sich nicht um wesentliche Teilhabitate, 
denn den betroffenen Arten stehen im Umkreis genügend weitere Habitate zur Verfügung, so 
dass eine erhebliche Beeinträchtigung nach BNatSchG nicht zu prognostizieren ist.  
Größere, mäßig intensiv genutzte Grünlandkomplexe mit erhöhter Empfindlichkeit fehlen.  
Das Plangebiet liegt direkt am Rande des Niederungs- und Uferbereiches der Werse und weist 
Strukturen natürlichen Ursprungs oder erheblicher  kulturlandschaftlicher Bedeutung auf. Eine 
Vernetzung mit dem Umland ist durch die Gehölzbereiche und die Werse gegeben.  
Der Planungsraum stellt somit einen besonderen Teil- und Ergänzungsraum für Arten der Feld-
fluren und Wald-(rand-)arten dar, der aufgrund der Störintensität Funktionen des Verbundes in 
eingeschränktem Umfang übernehmen kann.  
Für die nicht vermeidbaren Eingriffe umfasst der Änderungsbereich ausreichend geeignete Flä-
chenpotenziale als Räume zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft. Konkrete Aus-
gleichsmaßnahmen für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf der 
Ebene des Bebauungsplanes festgelegt.  
5.4.3  Boden  
Die Planung nimmt in Teilen bislang unbebauten Freiraum in Anspruch. Besondere Funktionen 
oder schutzwürdige Böden liegen nicht vor. Der Verlust des Bodens wird im Rahmen der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelungen berücksichtigt.  
5.4.4  Wasser  
Stillgewässer und Quellen sind nicht vorhanden.  
Die Werse und ihr Überschwemmungsgebiet liegen südlich des Änderungsbereichs.  
Die Hotelanlage Eggert liegt innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Hornheide 
/ Haskenau.  
5.4.5  Orts- und Landschaftsbild  
Der gesamte Landschaftsraum stellt einen beso nderen Ausschnitt der münsterländischen Park-
landschaft entlang der Werse dar. Es handelt sich um einen gut strukturierten, deutlich reliefier-
ten, zum Teil intensiv landwirtschaftlich genutzten Raum, der durch Hecken, Einzelbäume so-
wie Baumreihen, Hofbaumgruppen und die Werse gegliedert wird. Von erhöhter Bedeutung 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
sind die Hofbaumgruppen, die als typisch für das Münsterland anzusprechen sind und denen 
daher auch eine erhöhte Eigenart zukommt.  
Durch die vorhandenen landwirtschaftlichen Wege und den Werseradweg (Hauptstrecke der 
100 Schlösser-Route) ist der Planungsbereich als Vorzugsraum für die landschaftsgebundene 
Erholung gut erschlossen. Die Hotelanlage Eggert ist als Rastpunkt Bestandteil der überörtli-
chen 100 Schlösser-Route.  
Die Inanspruchnahme der Gehölze ist als Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild zu 
sehen. Zum einen werden die Landschaftselemente mit der Lage innerhalb des Änderungsbe-
reiches nicht an Bedeutung für die landschaftliche Wahrnehmung verlieren und zum anderen 
können mit den geplanten Ausgleichsmaßnahmen neue Sichtbezüge und Landschaftselemente 
entwickelt werden, so dass die Eingriffe in vollem Umfang kompensierbar sind.  
5.4.6  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW im Ände-
rungsbereich. Ein Vorkommen von Bodendenkmalen wird begründet vermutet. Weitergehende 
Ausführungen finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.  
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen 
weiter betrieben würde und damit der Umweltzustand wie für die einzelnen Schutzgüter be-
schrieben weitgehend erhalten bliebe.  
Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der landwirtschaftlichen Flächen und der an-
grenzenden Hotelbereiche ist aufgrund des Nutzungsdruckes und weiterer Eutrophierung bei 
geringer Flächengröße nicht zu erwarten.  
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Sinnvolle Planungsalternativen bestehen für diese Hotelanlage auf Flächennutzungsplanebene 
nicht. Alternativstandorte hätten den Verlust oder die Zweiteilung des jetzigen Standorts zur 
Folge und sind daher nicht Gegenstand der Umweltprüfung.  
In Bezug auf die internen Alternativen zur Ausgestaltung der Hotelerweiterung ist festzuhalten, 
dass seitens des Betreibers des Hotels verschiedene Varianten vorgestellt wurden. Das vorlie-
gende Konzept ist als die verträglichste Lösung ausgewählt worden.  
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die Ausweisungen zu den überbaubaren 
Flächen unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes konkretisiert.  
5.7  Überwachung (Monitoring)  
Gemäß § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, von den Städten und Gemeinden zu überwachen, um insbe-
sondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu 
sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.  
Mit erhöhter Detailschärfe im Rahmen der ve rbindlichen Bauleitplanung sind innerhalb einer 
Umweltprüfung die konkreten Eingriffe zu prüfen und Möglichkeiten der Vermeidung, Minderung 
und des Ausgleiches zu erarbeiten. Auf Grundlage dieser Maßnahmen sind Möglichkeiten und 
Notwendigkeiten des Monitoring darzulegen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
5.8  Zusammenfassung  
Mit der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Handorf – 
Haus Eggert / Zur Haskenau“ in Handorf- Dorbaum werden die Vorraussetzungen geschaffen, 
die Erweiterung der bereits vorhandenen Hotelanlage Eggert durchzuführen.  
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.  
Das Vorhabengebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Werse im ausgewiesenen 
Landschaftsschutzgebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ 
und im Wasserschutzgebiet Haskenau (Schutzzone III).  
Die bestehenden Biotoptypen sind durch die bäuerliche Kulturlandschaft und deren lange Pfle-
ge durch die Familie Eggert bestimmt. Von den geplanten Baumaßnahmen betroffen sind inmit-
ten der landwirtschaftlichen Flächennutzungen einzelne größere Hofbäume und die zu der Ho-
telanlage umgebauten ehemalig landwirtschaftlichen Gebäude.  
Ein Großteil der Schutzgüter ist in einem nicht erheblichen Maße betroffen, da es sich bei der 
vorliegenden Planung um einen gesamtstädtisch gesehen eher punktuellen Eingriff handelt.  
Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind mit im Bebauungsplan zu konkretisierenden Kom-
pensationsmaßnahmen zu vermeiden und zu mindern,  so dass der Eingriff vollständig kompen-
siert werden kann.  
6.  Gesamtabwägung  
6.1  Eingriffe in Natur und Landschaft  
Ein Ergebnis des Umweltberichts (Kap. 5) lautet: Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen 
sind mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplans nicht verbunden. Durch die im vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan zu konkretisierenden Kompensationsmaßnahmen kann der erfol-
gende Eingriff vollständig kompensiert werden.  
6.2  Altlasten  
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind , ge-
kennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Altlasten 
bzw. Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.  
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten.  
6.3  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk 
Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Agrarbereich dar, über-
lagert mit einem Bereich zum Schutz der Gewässer, einem Bereich für den Schutz der Natur 
und einem Erholungsbereich.  
Das Landhaus Eggert wird seit 1880 neben zunächst einem landwirtschaftlichen Betrieb auch 
als Ausflugsstätte mit Gastwirtschaft betrieben, um 1900 kommen die ersten Übernachtungs-
zimmer als Nutzung hinzu. Das Landhaus Eggert ist seitdem ein traditionsreicher Bestandteil 
der Erholungslandschaft, dessen schrittweise bauliche Entwicklung bisher auf der Grundlage 
des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) im Einv ernehmen mit der Bezirksregierung Münster 
erfolgte. Da nunmehr die Entwicklungsmöglichkeiten auf der o. g. Rechtsgrundlage ausge-
schöpft sind, erfolgt die planungsrechtliche Absicherung der weiteren umgebungsverträglichen 
baulichen Entwicklung, die zur Absicherung der Marktfähigkeit des Betriebes am Standort er-
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 12

30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau 
 
forderlich ist, durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und parallel 
dazu die Änderung des Flächennutzungsplanes.  
Deshalb wird davon ausgegangen, dass die angestrebte Änderung des FNP im Einklang mit 
den landesplanerischen Vorgaben steht. Im Rahmen der anstehenden frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden wurde auch die Bezirksregierung Münster – Landesplanungsbehörde – beteiligt 
und um eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit der vorliegenden 30. FNP-Änderung mit den Zie-
len der Raumordnung und Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) gebeten. 
Mit Schreiben vom 05.12.2008 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass im Falle des 
Nachweises, dass durch die geplante Erweiterung des Hotels sowohl der Bestand als auch die 
Entwicklung der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe nicht gefährdet werden, die geplan-
ten Nutzungen Hotel und Golfplatz mit den Zielsetzungen des Regionalplanes für den hier dar-
gestellten Erholungsbereich vereinbar seien. Dieser Nachweis ist durch den vorliegenden Ge-
ruchstechnischen Bericht erbracht worden.  
6.4  Liegenschaftliche Verfügbarkeit  
Die Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 513 befinden 
sich vollständig im Eigentum des Vorhabenträgers. Damit sind die Voraussetzungen für eine 
zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben.  
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht 
verändert.  
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ beschlossenen 
Entwurf der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspla-
nes. 
Münster, 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 12

Beschlussvorlage

3875 Zeichen

V/0338/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Münster-Ost im Stadtteil Handorf im Bereich Haus Eggert / Zur Haskenau 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 
8 (3) Baugesetzbuch dahingehend geändert, dass im Bereich des Hauses Eggert ein Sondergebiet 
mit der Zweckbestimmung „Hotel“ und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ neu 
dargestellt werden. Die im Westen dargestellte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird an die neuen Planinhalte angepasst. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster ist die ge-
plante Erweiterung des Hotels „Landhaus Eggert“ in Handorf. Wesentliches Ziel ist die marktfähige 
Entwicklung über den derzeitigen Gebäudebestand hinaus unter Berücksichtigung der historischen 
Bautradition und der vorhandenen landschaftlichen Gegebenheiten.  
 
Das Landhaus Eggert wird seit 1880 neben zunächst einem landwirtschaftlichen Betrieb auch als 
Ausflugsstätte mit Gastwirtschaft betrieben, um 1900 kommen die ersten Übernachtungszimmer 
als Nutzung hinzu. Das Landhaus Eggert ist seitdem ein traditionsreicher Bestandteil der Erho-
lungslandschaft, dessen schrittweise bauliche Entwicklung bisher auf der Grundlage des § 35 
BauGB (Bauen im Außenbereich) im Einvernehmen mi t der Bezirksregierung Münster erfolgte. Da 
nunmehr die Entwicklungsmöglichkeiten auf der o. g. Rechtsgrundlage ausgeschöpft sind, erfolgt 
die planungsrechtliche Absicherung der weiter en umgebungsverträglichen baulichen Entwicklung, 
die zur Absicherung der Marktfähigkeit des Betriebes am Standort erforderlich ist, durch die Auf-
Vorlagen-Nr.: 
V/0338/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit Herr Husmann
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0338/2009 
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 513: Handorf – Haus Eggert / Zur 
Haskenau) und parallel dazu die hier vorliegende 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächen-
nutzungsplanes.  
 
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungs planes (FNP) werden im Änderungsbereich 
dergestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorlie-
gen, dass die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und 
Erschließungsplanes Nr. 513 verbundenen Ziele,  Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP 
entwickelt anzusehen sind. 
 
Die Verfahren zur 30. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 513 werden im so ge-
nannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen zum  vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 513: Handorf – Haus Eggert / Zur Haskenau V/0339/2009 
(Aufstellungsbeschluss) und V/0340/2009 (Kenntnisnahme des Entwurfes) entnommen werden. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll unmittelbar nach den Sommerferien 2009 erfolgen. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1.  Begründung 
2.  Plan

Beratungsverlauf (4)

04.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 27.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 28.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Zur Haskenau 81
  • Kreuzbach
  • Tiergarten
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0338/2009
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37