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2061/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anpassung verkehrlicher Maßnahmen Eumeniusstraße (Deutz) – Auffahrt Östlicher Zubringer, Aktenzeichen 24/26

Mitteilung BV 16.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2026, TOP 8.11

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

936 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2061/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anpassung verkehrlicher 
Maßnahmen Eumeniusstraße (Deutz) – Auffahrt Östlicher Zubringer, Aktenzeichen 
24/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

3074 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Donnerstag, 5. Februar 2026 09:26 
An: Stadtentwicklung <Stadtentwicklung@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontaktformular 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 
'Kontaktformular' am 05.02.2026 09:25:34 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit stelle ich als Bürger der Stadt Köln einen Bürgerantrag gemäß § 24 der 
Gemeindeordnung NRW. 
 
Betreff: 
Unfallschwerpunkt Eumeniusstraße (Deutz) – Auffahrt Östlicher Zubringer / Anpassung 
verkehrlicher Maßnahmen 
 
Sachverhalt: 
Im Bereich der Eumeniusstraße in Köln-Deutz, insbesondere an der Auffahrt zum Östlichen 
Zubringer sowie im Umfeld der Kreuzung Lanxess Arena, kommt es seit längerer Zeit 
wiederholt zu schweren Verkehrsunfällen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 
50 km/h bzw. 60 km/h auf dem angrenzenden Schnellstraßenabschnitt. 
 
Trotz dieser Regelungen ist regelmäßig überhöhte Geschwindigkeit zu beobachten. Es 
kommt zu Unfällen mit mehreren beteiligten Fahrzeugen, erheblichen Sachschäden sowie 
dem Umfahren von Straßenbäumen. Der Bereich hat sich zunehmend zu einer Raserstrecke 
entwickelt. 
 
Insbesondere in den Abendstunden stadtauswärts sowie in den Morgenstunden 
stadteinwärts werden wiederholt stark überhöhte Geschwindigkeiten festgestellt. Zudem ist 
zu beobachten, dass Fahrzeuge gezielt Runden über die Severinsbrücke, die Innenstadt, die 
Deutzer Freiheit, die Deutzer Brücke sowie den Tunnel fahren, verbunden mit starkem 
Beschleunigen, Aufheulen der Motoren und Vollgas ab der letzten Kreuzung vor dem 
Östlichen Zubringer. 
 
Diese Situation stellt eine erhebliche Gefährdung für Verkehrsteilnehmer, Anwohner sowie 
unbeteiligte Dritte dar. 
 
Antrag / Forderungen: 
Ich beantrage daher die Prüfung und Umsetzung folgender Maßnahmen: 
1. Anpassung der Kreuzung im Bereich Lanxess Arena, insbesondere 
– Schließung der freien Rechtsabbiegerspur, analog zu bereits umgesetzten Lösungen in 
anderen Kölner Stadtteilen. 
2. Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung, konkret 
– Einrichtung eines stationären Geschwindigkeitsmessgeräts im Bereich Höhe Rolandstraße 
/ Zuführung Östlicher Zubringer, 
– ergänzend mobile Kontrollen 
• abends stadtauswärts, 
• morgens stadteinwärts. 
3. Überprüfung und Anpassung der Ampelschaltungen, um Beschleunigungs- und 
Rennsituationen zu reduzieren. 
4. Erhöhte Präsenz von Polizei und Ordnungsdiensten zur präventiven Abschreckung und 
Kontrolle.

Begründung: 
Die wiederkehrenden Unfälle, das beobachtbare Fahrverhalten sowie die erkennbare 
Entwicklung des Bereichs zu einer Raserstrecke machen deutlich, dass die bestehenden 
Maßnahmen nicht ausreichen. Ziel muss es sein, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu 
erhöhen und weitere schwere Unfälle zu verhindern. 
 
Ich bitte um Prüfung des Antrags, eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Fachämter 
sowie um Information über die weiteren Schritte und Ergebnisse. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3088 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- g
eschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 24/26 08.07.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anpassung verkehrlicher Maßnahmen Eumeni-
usstraße (Deutz) – Auffahrt Östlicher Zubringer“, Aktenzeichen 24/26 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei den zuständigen 
Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes 
mitgeteilt: 
Amt für öffentliche Ordnung: 
„Es ist technisch nicht möglich, direkt in Höhe der Eumeniusstraße eine Geschwindig-
keitsmessung durchzuführen. Unmittelbar hinter der Eumeniusstraße beginnt eine 
Kraftfahrstraße, auf dieser darf der Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung 
nicht tätig werden, daher sind dort Geschwindigkeitsmessungen nur von der Polizei 
möglich.  
Im Bereich des Tunneleingangs Lanxess Arena wurden Messungen durchgeführt. 
Aufgrund der Ampelschaltung wurden hier keine Auffälligkeiten im Geschwindigkeits-
bereich festgestellt.“ 
Amt für Verkehrsmanagement: 
„Der Bereich der Eumeniusstraße und des Knotens Östliche Zubringerstraße / Deutz-
Kalker Straße / Opladener Straße zeigt sich nach Analyse der Unfall-Lage durch die 
Unfallkommission der Stadt Köln als nicht unfallauffällig angesichts der dort vorherr-
schenden Verkehrsbelastung. Die beschriebene Gefahrenlage ist bei der Verwaltung 
daher nicht aktenkundig. Sollte eine auch bei der hohen Verkehrsbelastung auffällige 
Unfall-Lage durch die Polizei Köln gemeldet werden, wird die Unfallkommission der 
Stadt Köln geeignete Maßnahmen beschließen.“ 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau     Telefonnummer 0221/221-    , per E-Mail: 
verkehrsdienst@stadt-koeln.de oder an das Amt für Verkehrsmanage-ment, Frau    , 
Telefonnummer 0221/221-    , per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung 
Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der 
Angelegenheit in der Be-zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für 
Anregungen und Be-schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-
anregungen-beschwer-den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

17.09.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Ludwigstraße 8
  • Eumeniusstraße
  • Opladener Straße
  • Severinsbrücke
  • Deutzer Brücke
  • Östliche Zubringerstraße
  • Deutz-Kalker Straße
  • Deutzer Freiheit
  • Rolandstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2061/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.07.2026
Erstellt
15.07.2026 11:59