2061/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anpassung verkehrlicher Maßnahmen Eumeniusstraße (Deutz) – Auffahrt Östlicher Zubringer, Aktenzeichen 24/26
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2061/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anpassung verkehrlicher Maßnahmen Eumeniusstraße (Deutz) – Auffahrt Östlicher Zubringer, Aktenzeichen 24/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 5. Februar 2026 09:26 An: Stadtentwicklung <Stadtentwicklung@stadt-koeln.de> Betreff: Kontaktformular Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontaktformular' am 05.02.2026 09:25:34 an Sie geschickt Anliegen: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich als Bürger der Stadt Köln einen Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Betreff: Unfallschwerpunkt Eumeniusstraße (Deutz) – Auffahrt Östlicher Zubringer / Anpassung verkehrlicher Maßnahmen Sachverhalt: Im Bereich der Eumeniusstraße in Köln-Deutz, insbesondere an der Auffahrt zum Östlichen Zubringer sowie im Umfeld der Kreuzung Lanxess Arena, kommt es seit längerer Zeit wiederholt zu schweren Verkehrsunfällen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 50 km/h bzw. 60 km/h auf dem angrenzenden Schnellstraßenabschnitt. Trotz dieser Regelungen ist regelmäßig überhöhte Geschwindigkeit zu beobachten. Es kommt zu Unfällen mit mehreren beteiligten Fahrzeugen, erheblichen Sachschäden sowie dem Umfahren von Straßenbäumen. Der Bereich hat sich zunehmend zu einer Raserstrecke entwickelt. Insbesondere in den Abendstunden stadtauswärts sowie in den Morgenstunden stadteinwärts werden wiederholt stark überhöhte Geschwindigkeiten festgestellt. Zudem ist zu beobachten, dass Fahrzeuge gezielt Runden über die Severinsbrücke, die Innenstadt, die Deutzer Freiheit, die Deutzer Brücke sowie den Tunnel fahren, verbunden mit starkem Beschleunigen, Aufheulen der Motoren und Vollgas ab der letzten Kreuzung vor dem Östlichen Zubringer. Diese Situation stellt eine erhebliche Gefährdung für Verkehrsteilnehmer, Anwohner sowie unbeteiligte Dritte dar. Antrag / Forderungen: Ich beantrage daher die Prüfung und Umsetzung folgender Maßnahmen: 1. Anpassung der Kreuzung im Bereich Lanxess Arena, insbesondere – Schließung der freien Rechtsabbiegerspur, analog zu bereits umgesetzten Lösungen in anderen Kölner Stadtteilen. 2. Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung, konkret – Einrichtung eines stationären Geschwindigkeitsmessgeräts im Bereich Höhe Rolandstraße / Zuführung Östlicher Zubringer, – ergänzend mobile Kontrollen • abends stadtauswärts, • morgens stadteinwärts. 3. Überprüfung und Anpassung der Ampelschaltungen, um Beschleunigungs- und Rennsituationen zu reduzieren. 4. Erhöhte Präsenz von Polizei und Ordnungsdiensten zur präventiven Abschreckung und Kontrolle. Begründung: Die wiederkehrenden Unfälle, das beobachtbare Fahrverhalten sowie die erkennbare Entwicklung des Bereichs zu einer Raserstrecke machen deutlich, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichen. Ziel muss es sein, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen und weitere schwere Unfälle zu verhindern. Ich bitte um Prüfung des Antrags, eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Fachämter sowie um Information über die weiteren Schritte und Ergebnisse. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- g eschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 24/26 08.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anpassung verkehrlicher Maßnahmen Eumeni- usstraße (Deutz) – Auffahrt Östlicher Zubringer“, Aktenzeichen 24/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei den zuständigen Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes mitgeteilt: Amt für öffentliche Ordnung: „Es ist technisch nicht möglich, direkt in Höhe der Eumeniusstraße eine Geschwindig- keitsmessung durchzuführen. Unmittelbar hinter der Eumeniusstraße beginnt eine Kraftfahrstraße, auf dieser darf der Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung nicht tätig werden, daher sind dort Geschwindigkeitsmessungen nur von der Polizei möglich. Im Bereich des Tunneleingangs Lanxess Arena wurden Messungen durchgeführt. Aufgrund der Ampelschaltung wurden hier keine Auffälligkeiten im Geschwindigkeits- bereich festgestellt.“ Amt für Verkehrsmanagement: „Der Bereich der Eumeniusstraße und des Knotens Östliche Zubringerstraße / Deutz- Kalker Straße / Opladener Straße zeigt sich nach Analyse der Unfall-Lage durch die Unfallkommission der Stadt Köln als nicht unfallauffällig angesichts der dort vorherr- schenden Verkehrsbelastung. Die beschriebene Gefahrenlage ist bei der Verwaltung daher nicht aktenkundig. Sollte eine auch bei der hohen Verkehrsbelastung auffällige Unfall-Lage durch die Polizei Köln gemeldet werden, wird die Unfallkommission der Stadt Köln geeignete Maßnahmen beschließen.“ Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau Telefonnummer 0221/221- , per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de oder an das Amt für Verkehrsmanage-ment, Frau , Telefonnummer 0221/221- , per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle- anregungen-beschwer-den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Orte (9)
- Ludwigstraße 8
- Eumeniusstraße
- Opladener Straße
- Severinsbrücke
- Deutzer Brücke
- Östliche Zubringerstraße
- Deutz-Kalker Straße
- Deutzer Freiheit
- Rolandstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2061/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 16.07.2026
- Erstellt
- 15.07.2026 11:59