V/1011/2015
Bebauungsplan Nr. 540 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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V-1011-2015-Anlage-5-Planverkleinerung
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L E GFL AE Cp Cp Cp Cp GFL AE Cp Cp Cp Cp Cp Cp Cp WR 0,4 0,8 ED oII SD 22° ± 3° WR 0,4 0,8 BH max. 68,2 m ü NHN HD o FD II WR 0,4 0,8 ED oII SD 22° ± 3° TH max. 68,3 m ü. NHN TH max. 68,2 m ü. NHN Cp 874 75 883 884 885 886 889 890 905 906 206 208 209 882 714715 739 717 723 381 383 289 275 276 385 387 389 400 590 591 592 593 634 635 636 638 6 682 690 639 640 681 268 146 594 399 932 933 290 291274 277 II 11 I 13 I I 13a 23 I 29 II 1 II II 14 II 14a I 21a I 21 I 19 I 3 II 9 27 I 41 I 39 I 43 II 18 II 17 I II 15 2 I II4 II10 45 II8 II 20 II 22 I45a II6 II 51 I I 89 I 91 I 93 I 97 I 99 I 53 II 28 II 26 I 49 I 95 -I I75 I 101 53a I 55 I 83 79 I77 II 57 II 59 II 61 I II II P P P P Schürbusch Schürbusch Täppken 938 943 61,77 61,93 61,82 61,44 61,63 61,13 61,20 61,34 61,46 61,59 61,73 61,67 61,76 Peter-Wust-Schule Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/1011/2015Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck - Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Planverkleinerung - Maßstab 1:1000
V-1011-2015-Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1011/2015Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck - Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
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V/1011/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 540: Mecklenbeck - Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 1. Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 21.01.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.02.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich des eh emaligen Standortes der Peter -Wust-Schule am Schürbusch im Stadtteil Mecklenbeck ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 219, Flurstück 933, Teil des Flurstücks 932. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: „Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter -Wust-Schule“ öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Die Grundstücke sollen mit den anteiligen Erschließungsflächen einzeln vermarktet werden. Mögliche anfallende Kosten der Erschließung werden anteilig auf die Grundstückseigentümer übertragen. Vorlagen-Nr.: V/1011/2015 Auskunft erteilt: Frau Sauer / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 17.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1011/2015 Begründung: Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird nicht mehr als Standort der Peter -Wust-Schule genutzt. In der Vergangenheit war die Schule in zwei Gebäuden untergebracht . Der Hauptstandort liegt am Dingbängerweg 80, der „Lernort“ befand sich am Schürbusch 45. Aufgrund der gesunkenen Schüler - und Klassenzahlen konnten bereits im Schuljahr 2011/2012 alle Klassen der Peter -Wust-Schule im Hauptgebäude am Dingbängerweg untergebracht werden. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 14.12.2011 erfolgte die Aufgabe des Standortes Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule (Vorlage Nr. V/0779/2011/1). Ausgehend von einer bereits in der Vergangenheit eingebrachten Vorlage zur Offenlegung (Vorlage Nr. V/0812/2013) wurde im Vorfeld dieser Vorlage in Abstimmung mit potenziellen Nutzern wie dem Studentenwerk mehrfach ein möglicher Erhalt des Schulgebäudes geprüft. Sowohl eine N utzung als Kita als auch eine Umnutzung zu Wohnzwecken kommt jedoch nicht in Betracht. Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen Lagen entgegenzukommen, sollen daher nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Am 11.06.2013 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Das Protokoll ist in der Anlage 2 beigefügt. Die vorliegende Planung wurde in folgenden Punkten überarbeitet: 1. Städtebauliches Konzept In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden zwei städtebauliche Alternativen für eine Wohnbebauung auf dem Schulgrundstück vorgestellt. - zwei kleinere Wohnquartiere mit einer hofartigen Anordnung der Bebauung um zwei Erschließungsstiche vom Schürbusch aus, - eine lineare Anordnung der Bebauung parallel zum Schürbusch erschlossen durch eine eingehängte Schleife. Grundsätzlich soll d as Konzept der Anordnung der Bebauung entlang von zwei Erschließungsstichen weiterverfolgt werden . So entstehen kleinteilige überschaubare Nachbarschaften um e ine gemeinsam nutzbare Erschließungsfläche. Um die privaten Erschließungsflächen und damit die auf die einzelnen Anwohner entfallenden Kosten zu reduzieren, wurde das Konzept weiter überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde auch die Ausrichtung der Baufelder überarbeitet. 2. Bebauung, Geschossigkeit, Dachform Die Bebauung wird generell mit zwei Vollgeschossen vorgesehen. Damit wird eine ausreichend große Wohn-/ Nutzfläche für einen 4 -5-Personenhaushalt ermöglicht. Die Zweigeschossigkeit stellt keinen Fremdkörper in dem städtebaulichen Umfeld dar. Die überwiegend vorhandenen eingeschossigen Gebäude haben überwiegend steile Satteldächer mit entsprechend hochgelegenen Firsten. Auf der Nordseite gre nzt zudem die Bebauung am Täppken an. Sie ist zweigeschossig mit flach geneigten Satteldächern. Die Entwurfsalternativen zur Bürgerinformation sahen entweder eine Bebauung mit Satteldächern oder eine Bebauung mit Flachdächern vor. In der öffentlichen Erörterung kam der Wunsch auf , Wahlmöglichkeiten im Baugebiet zu haben. Dies greift der vorliegende Entwurf auf, indem die mittleren Gebäudereihen mit Flachdach vorgesehen werden, während die anderen Gebäude die Kubatur und Dachform der Bebauung am Täppken aufnehmen. - 3 - V/1011/2015 3. Entwässerungsgraben Zum Zeitpunkt der Bürgerinformation war noch nicht geklärt, ob der vorhandene Entwässerungsgraben künftig verrohrt oder weiterhin als offenes Teilstück der Regenwasserkanalisation genutzt werden soll. Inzwischen steht fest, dass der offene Entwässerungsgraben beibehalten werden soll. Die freiräumliche Zäsur zwischen der Bebauung am Täppken und dem künftigen Baugebiet bleibt somit erhalten. Hierüber wurde die Bürgerinitiative zum Erhalt des Grabens bereits informiert. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 540 erfolgt die Anpassung des Fl ächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Der Bereich der Neuaufstellung überlagert Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 146: „Schürbusch / Dingbängerweg / Schlautstiege“ und Nr. 412: „Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Die Offenlegung ist für März 2016 vorgesehen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses 2. Niederschrift über eine Bürgerinformation 3. Begründung 4. Textliche Festsetzungen 5. Planverkleinerung
V-1011-2015-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/1011/2015 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck –Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1.1 Gemäß § 1 Abs. 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird für die „Reinen Wohngebiete“ (WR) festgesetzt, dass die nach § 3 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen nur teilweise Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Folgende Nutzungsarten sind unzulässig: • Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs • kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes 1.1.2 Die festgesetzten Höhen für die Hauptbaukörper sind in Meter über Normalhöhennull (NHN) in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils zu messen. Die Traufhöhe (TH) ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberfläche der Außenwand und der Oberfläche der Dachhaut. Die Bauhöhe (BH) ist definiert als die Oberkante der Attika. Maßgeblicher Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen ist jew eils die in der Planzeichnung eingetragene Höhenangabe über Normalhöhenull (NHN) des nächstgelegenen vermessenen Kanaldeckels. (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO) 1.1.3 Die Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden der Gebäude muss mindestens 0,3 m über der durch NHN definierten Oberkante der jeweils der E rschließung dienenden nächstgeleg enen Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.1.4 Eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch Terrassenüberdachungen ist außerhalb der Kronentraufbereiche in einer Tiefe von bis zu 3,5 m zulässig (§ 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO; § 23 Abs. 2 Satz 3 bzw. Abs. 3 Satz 3 BauNVO). 1.1.5 Je Wohngebäude sind nicht mehr als zwei Wohneinheiten zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.1.6 Von der zwingend festgesetzten Geschosszahl kann – sofern städtebaulich vertretbar – für Anbauten, verbindende und untergeordnete Bauteile eine Unterschreitung der vorgegebenen Vollgeschosszahl zugelassen werden (§ 16 Abs. 6 i.V.m. § 20 BauNVO). 1.2 Nebenanlagen und ruhender Verkehr 1.2.1 Carports sind innerhalb der dafür festg esetzten Flächen zulässig . Alternativ sind auf diesen Flächen auch nicht überdachte Stellplätze zulässig. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Garagen, Carports und nicht überdachte Stellplätze sind zudem innerhalb der Baugrenzen sowie in den seitlichen Abstandsflächen zulässig. Die Kronentraufbereiche der zu erhal tenden Bäume sind freizuhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.2.2 Mit Ausnahme von Einfriedungen sind Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO nur außerhalb der Kronentraufbereiche der erhaltenswerten Bäume zulässig (§ 14 Abs. 1 BauNVO). 1.3 Erhaltungsgebote Die innerhalb der Planzeichnung festgesetzten Bäume sind auf Dauer zu erhalten und zu pflegen. Bei Abgang erhaltenswerter Bäume sind Nachpflanzungen mit mi ttel- bis großkronigen Laubbäumen (z.B. Feldahorn, Hainbuche) vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Dächer 2.1.1 Die jeweils zulässige Dachform ist in der Planzeichnung festgesetzt. 2.1.2 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind unzulässig. 2.1.3 Trauf- und Attikahöhen, Dachüberstände an den Traufseiten sowie Dachneigungen sind bei Doppelhäusern und Hausgruppen jeweils einheitlich herzustellen. 2.2 Bauweise und Gestaltung 2.2.1 Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils profilgleich zu errichten, sofern die Baugrenze keinen Versatz ermöglicht. 2.2.2 Material und Farbe der Fassaden und der Dacheindeckung sind bei Doppelhäusern und Hausgruppen jeweils einheitlich zu gestalten. 2.2.3 Aneinander angrenzende Carports sind einheitlich in Material und Höhe sowie zur Erschließungsfläche hin in einer gemeinsamen Flucht zu errichten. 2.3 Einfriedungen 2.3.1 Die Höhe fester Einfriedungen (Mauern, Zäune) darf 1,2 m nicht überschreiten. 2.3.2 Die direkt an öffentliche Verkehrsflächen angrenzende Grundstücke sind entlang dieser Grenze mit Hecken aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen (z.B. Hainbuche, Rotbuche) einzufrieden. Kombinationslösungen mit Maschendraht zäunen sind zulässig, sofern diese zur öffentlichen Verkehrsfläche hin mit der Heckenbepflanzung vollständig verdeckt werden. Auch die Einfriedung der den privaten Erschließungsstraßen zugewandten Grundstücksbereiche ist nur in dieser Form zulässig. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 3 Hinweise 3.1 Bei der Baudurchführung sind die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanz beständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RAS -LP 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4 – Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen” zu beachten. 3.2 Sobald erhebliche Schäden an den zu erhaltenden Bäumen festgestellt werden, ist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster zu benachrichtigen. 3.3 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entde ckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfun de, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL – Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 3.4 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Er lasse und DIN -Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/1011/2015 Begründun g zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Inhalt Seite 1 Planungsanlass ...................................................................................................................................... 2 2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3 Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 3 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 3.2. Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 3 4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 6 Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 4 6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 4 6.2 Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs ................................................................................. 4 6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 6.3.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 6.3.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 5 6.3.3 Überbaubare Flächen, Geschossigkeit ............................................................................. 5 6.3.4 Bauweise, Gebäudestellung, Dachform ............................................................................ 6 6.3.5 Ruhender Verkehr / Nebenanlagen ................................................................................... 6 6.3.6 Einfriedungen .................................................................................................................... 6 6.4 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 7 6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 7 6.6 Begrünung / Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote .................................................................... 8 6.7 Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung ......................................................................................... 8 6.8 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 8 7 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................................................ 9 7.1 Auswirkungen auf den Menschen............................................................................................... 9 7.2 Auswirkungen auf den Naturhaushalt ......................................................................................... 9 7.3 Artenschutzrechtliche Prüfung .................................................................................................... 9 7.4 Klimaschutz .............................................................................................................................. 10 8 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 10 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 11 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 1 Planungsanlass Die Peter-Wust-Schule in Münster Mecklenbeck war ursprünglich auf zwei Standorte aufgeteilt. Während der Hauptstandort am Dingbäng erweg 80 liegt und weiterhin genutzt wird, wird der „Lernort“, der bisher am Schürbusch 45 untergebracht war, nicht mehr benötigt. Aufgrund der gesunkenen Schüler- und Klassenzahlen konnten bereits im Schuljahr 2011/2012 alle Klassen der Pet er-Wust-Schule im Hauptgebäude am Dingbängerweg untergebracht werden. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 14.12.2011 erfolgte die Aufgabe des Standortes Schürbusch. Seit der Aufgabe des Lernstandorts wird das ehemalige Schulgebäude zwischengenutzt. Dauerhafte Nutzungsperspektiven wurden zum Erhalt des Gebäudes geprüft. Dabei zeigte sich, dass das Gebäude sowohl für Wohnzwecke als auch für eine Umnutzung als Kita des Studentenwerks Münster ungeeignet ist . Es ist daher eine Überpl anung des gesamten Grundstücks vorgesehen. Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen Lagen entgegenzukommen, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen. 2 Geltungsbereich Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Mecklenbeck und liegt innerhalb vorhandener Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 540 wird im Süd en, Osten und Westen von der Straße „Schürbusch“, im Norden von einem vorhandenen Entwässerungsgraben begrenzt. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 10.810 m². Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: G emarkung Münster, Flur 219, Flurstück 933 und ein Teil des Flurstücks 932. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im P lan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Geltungsbereichs Geltungsbereich Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist für das Plangebiet eine „Fläche für den Gemeinbedarf “ mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt. Um die geplante städtebauliche Entwicklung vorantreiben zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich notwendig. Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht wird gem äß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB; Bebauungspläne der Innenentwicklung ) durchgeführt. D ie entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt: • es handelt sich um eine maßvolle Nachverdic htung zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum, • die zu beplanende Grundfläche ist kleiner als 20.000 m², • das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, • Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. Nach Ink rafttreten des Bebauungsplans Nr. 540 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gem äß § 13a (2) Nr. 2 BauGB. Zukünftig werden für den Bereich des Plangebiets im Flächennutzungsplan Wohnbauflächen dargestellt. 3.2. Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungspl ans Nr. 146: „Schürbusch / Dingbängerweg / Schlautstiege“ sowie in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 412: „Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch“. Der Bebauungsplan Nr. 146 setzt für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie eine Verkehrsfläche fest. Der Bebauungsplan Nr. 412 weist auf dem betreffenden Teilstück ebenfalls die Nutzungsart „Verkehrsfläche“ aus. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 540 t reten die Bebauungsplän e Nr. 146 und 412 teilräumig außer Kraft. Weitere Satzungen, Verordnungen oder Pläne ( z. B. ein Landschaftsplan, Erhaltungs - oder Gestaltungssatzungen) bestehen für das Plangebiet nicht. 4 Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mecklenbeck und umfasst die Fläche der ehemaligen Peter-Wust-Schule. Das ein- bis zweigeschossige Gebäude des ehemali gen Lernortes Peter- Wust-Schule sowie das Schulgelände werden seit dem Sommer 2011 nicht mehr genutzt. Zu allen Seiten wird das Plangebiet von Wohnbebauung eingefasst, welche überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern, in ein- bis zweigeschossiger Bauweise, besteht. Im Norden des Plangebiets verläuft ein offener Regenwassergraben vom östlichen bis an den westlichen Rand des Plangebiets . Er ist Bestandteil der Anlagen zur Regenwasserableitung . Entlang dieses Regenwassergrabens sowie auf einem Großteil des ehemaligen Schulgeländes prägt wertvoller, erhaltenswerter Baumbestand in Form von Einzelbäumen und Baumgruppen das Plangebiet. Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 5 Planungsziele Erweiterung des Wohnungsangebots Durch den Bebauungsplan sollen familiengerechte Wohnformen geschaffen werden. Im Planbereich sollen daher auf bislang städtischen Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Errichtung von Einzel-, Doppel- sowie Reihenhäusern geschaffen werden. Die zukünftige Bebauung soll sich in einer modernen städtebaulichen Sprache in die Struktur der Umgebungsbebauung einfügen. Erhalt des wertvollen Baumbestands Das Plangebiet wird durch einen wertvollen Baumbestand geprägt, welcher sich, neben einigen prägnanten Einzelbäumen und Baumgruppen, insbesondere entlang des Entwässerungsgrabens im Norden, bzw. entlang der östlichen Grundstücksgrenze befindet. Dieser Baumbestand soll – soweit möglich – erhalten bleiben und in das zukünftige Baugebiet integriert werden. 6 Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Um eine qualitätvolle städtebauliche Figur realis ieren zu können, welche sich an dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf orientiert und sich zudem harmonisch in den baulichen Bestand der Umgebung einfügt, we rden detaillierte Festsetzungen zu Dachformen, Gebäudehöhen, Baukörperstellung sowie zur Anordnung der Stellplätze und Garagen getroffen. 6.2 Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs Die Qualität en des Standorts liegen insbesondere in der ruhigen aber dennoch integrierten Lage und in dem alten Baumbestand. Ziel des städtebaulichen Entwurfs ist es, diese Qualitäten zu erhalten und für die Wohnbevölkerung zu nutzen. Das Gelände wird durch zwei private in Ost -West-Richtung verlaufende Stichstraßen erschlossen. Die Verkehre werden damit auf ein Minimum reduziert. Die A nlage von privaten Stellplätzen wird straßenbildverträglich und in kurzen Entfernungen zu den Häusern ermöglicht. Der Straßenraum ist durch die Anwohner nutzbar und es entstehen überschaubare Nachbarschaften von jeweils 12 Hauseinheiten. Die Gebäude – Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser – sind so ausgerichtet, dass sie mögl ichst einen Südgarten besitzen. Die Gebäudeausrichtung ermöglicht zudem den Erhalt eines Großteils des auf dem Grundstück vorhandenen, erhaltenswerten Baumbestands . Dieser prägt das Gebiet weiterhin. Die geschaffenen Raumkanten und Sichtachsen sowie die Gebäudekubaturen und Dachformen bilden eine moderne städtebauliche Struktur und greifen den Maßstab des nördlich angrenzenden Wohnquartiers auf. Gemäß den Anspr üchen an eine moderne Wohnsiedlung ist auch die Nutzung von Solar - oder Photovoltaikan lagen auf den Dächern möglich. Insgesamt schafft der städtebauliche Entwurf eine Struktur, welche das städtebauliche und stadtgestalterische Gesamtbild am Schürbusch qualitätvoll ergänzt und abrundet. Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.3.1 Art der baulichen Nutzung Die bisherige Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ wird zu Gunsten einer Ausweisung des Geländes al s Reines Wohngebiet (WR ), für etwa 24 Ein- und Zweifamilienhäuser als Einzel-, Doppel und Reihenhäuser, aufgegeben. Die Festsetzung als WR orientiert sich an den ebenfalls als WR ausgewiesenen benachbarten Wohngebieten und gewährleistet dauerhaft eine hohe und störungsarme Wohnqualität. Um den primären Charakter des Wohngebiets sowie die beabsichtige städtebauliche Gestalt nicht zu beeinträchtigen, sind die gemäß § 3 (3) Baunutzungsverordnung ( BauNVO) ausnahmsweise zulässigen Nutzungen „Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs“ sowie „kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ unzulässig (vgl. Textliche Festsetzung (TF) 1.1.1). 6.3.2 Maß der baulichen Nutzung Um eine effiziente Auslastung der vorhandenen Fläche zu erreichen, werden für die Bebauung eine Grundflächenzahl (GRZ) von max imal 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,8 festgesetzt. Dies entspricht den Festsetzungen für die vorhandene Schulhausbebauung. Um Regenwasserrückstauprobleme für die privaten Grundstücke zu vermeiden, muss die Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden mindestens 0,3 m über der durch Normalhöhennull (NHN) definierten Oberkante der jeweils der Erschließung dienenden nächstgelegenen Verkehrsfläche liegen (vgl. TF 1.1.3). Im Plangebiet sind je Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig (vgl. TF 1.1.5). Auf diese Weise sol l der Charakter des Baugebiets als insbesondere für Familien geeigneter Wohnstandort mit ausreichender Grundstücks- und Wohnnutzfläche gewährleistet bleiben. Zudem wird eine auch im Gesamtgefüge der näheren Umgebung ausgewogene und verträgliche Anzahl von Wohneinheiten ermöglicht. 6.3.3 Überbaubare Flächen, Geschossigkeit Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan durch Baugrenzen definiert. Im Hinblick auf die Nutzung der Gärten, können die festgesetzten Baugrenz en durch Terrassenüberdachungen in einer maximalen Tiefe von 3,50 m überschritten werden. Die in der Planzeichnung gekennzeichneten Kronentraufbereiche sind zum Schutz der Bäume freizuhalten (vgl. TF 1.1.4). Um den heutigen Wohnflächenanforderungen an Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser und dem planungsrechtlichen Anspruch an einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen, ist im Planbereich eine zwingend zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Auf diese Weise kann die überbaute Grundfläche für die geplante Wohnform gering er gehalten werden und trotzdem eine familiengerechte Nutz fläche erzielt werden. Da sich die zulässige Höhenentwicklung der Neubauten an der der zweigeschossigen Nachbargebäude orientiert, wird ein Einfügen der neuen Bebauung in den baulichen Bestand erreicht. Um eine städtebauliche Vielfalt und größere Gestaltungsspielräume zu ermöglichen kann für Anbauten sowie verbindende und untergeordnete Bauteile eine Unterschreitung der vorgegebenen Zweigeschossigkeit zugelassen werden (vgl. TF 1.1.6). Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 6.3.4 Bauweise, Gebäudestellung, Dachform Im Plangebiet ist für alle Gebäudetypen die offene Bauweise festgesetzt, um dem offenen Charakter der Umgebungsbebauung mit ihrer geringen baulichen Dichte und der ebenfalls offenen Bauweise, Rechnung zu tragen. Um bei Doppel- und Reihenhäusern den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit erkennbar werden zu lassen, sind entsprechende gestalterische Festsetzungen getroffen worden. Diese beziehen sich neben einer einheitlichen Gebäudeflucht beispielsweise auch auf die Höhen und Dachneigungen sowie die Farb- und Materialwahl. Hinsichtlich einer einheitlichen Gebäudeflucht stellen die Gebäude deren festgesetzte Baugrenze einen Versatz vorsieht Ausnahmen dar (vgl. TF 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2). Eine einheitliche Gestaltung wird auch für aneinander angrenzende Carports angestrebt (vgl. TF 2.2.3). Mit der Dachform des flach geneigten Satteldachs ( 22°±3°) wird die in der Nachbarschaft dominierende Dachform des Satteldachs fortgeführt. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind aufgrund der flachen Dachneigung städtebaulich nicht gewünscht und damit nicht zulässig (vgl. TF 2.1.2). Die Flachdachgebäude in der Mitte des Plangebiets unterstützen die angestrebte gestalterische Vielfalt. 6.3.5 Ruhender Verkehr / Nebenanlagen Gemäß dem Stellplatzschlüssel der Stadt Münster werden pro Wohneinheit ein Stellplatz – ergänzt um einen 30-prozentigen Besucheranteil – nachgewiesen. Die Besucherstellplätze sind entlang den Straßen „Schürbusch“ auf einer bestehenden und auf einer zusätzlich geplanten Stellplatzfläche angeordnet. Der private Stellplatznachweis erfolgt auf den Grundstücken. Um den Eigentümern mehr Flexibilität zu ermöglichen, sind – sofern es die Gegebenheiten vor Ort zulassen – mehrere Standorte für Stellplätze auf den Grundstücken zulässig (vgl. TF 1.2.1). Dies ermöglicht zudem die Deckung von eventuellen Mehrbedarfen. Diese ergeben sich beispielsweise, wenn zwei Wohneinheiten in einer Hauseinheit realisiert werden sollen, oder wenn die realisierte Wohnfläche eine Grenze von 150 m² übersteigt. Um ein geordnetes Bild hin zu den Erschließungsstichen sicherzustellen, sind die Standorte für die an die Verkehrsflächen angrenzenden Stellplätze/Carports in der Planzeichnung verortet. Insbesondere für die Grunds tücke mit Erschließung über die Südgärten kann durch diese Stellplätze die Notwendigkeit einer Auffahrt durch den gesamten Garten vermieden und damit die Flächenversiegelung reduziert werden. Alternativ bzw. ergänzend besteht die Möglichkeit , direkt am Haus sowohl innerhalb der Baugrenzen als auch in den seitlichen Abstandsflächen zu parken, um kurze Wege zu ermöglichen. Die Kronentraufbereiche der zu erhaltenden Bäume sind zum Schutz der Wurzelbereiche sowohl von Stellplätzen jeglicher Art als auch von Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO frei zu halten. Davon ausgenommen sind Einfriedungen (vgl. TF 1.2.1, 1.2.2). 6.3.6 Einfriedungen Um den schmal gehaltenen privaten Straßenraum möglichst offen und qualitätvoll zu gestalten, wurden Festsetzungen zur Art der E infriedungen getroffen. Feste Grundstückseinfriedungen (Mauern, Zäune) sind auf eine Höhe von 1,20 m zu beschränken. Hecken sind aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit aus standortgerechten, heimischen Laubgehölzen herzustellen. Kombinationslösungen mit Maschendrahtzäunen sind zulässig, sofern diese zu Verkehrsflächen hin mit der Heckenbepflanzung vollständig verdeckt werden. Für die direkt an öffentliche Verkehrsflächen angrenzenden Grundstücke sind die entsprechenden Einfriedungen verpflichtend herzustellen (vgl. TF 2.3.1, 2.3.2). Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 6.4 Verkehrsflächen / Erschließung Das Wohngebiet ist über die Straßen Täppken und Schürbusch an das örtliche Straßennetz angebunden. Intern wird das Gebiet über zwei private Stichstraßen erschlossen, welche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL) zug unsten der Anlieger und Erschließungsträger (AE) belegt werden. Die Stichstraßen sind in ihrer Fläche auf ein Minimum beschränkt . Der reduzierte Flächenverbrauch steht im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und geht zugunsten größerer Grundstücksflächen. Die privaten Erschließungsflächen sind als gemischt genutzte Verkehrsfläche geplant. Die Querschnitte aller Erschließungsfläc hen sind für Begegnungsverkehr sowie aus den Grundstückseinfahrten ein- und ausfahrende P kw ausreichend. Durch eine ebenerdige Pflasterung sollen Fußgänger, Fahrradfahrer, spielende Kinder und Autofahrer die Fläche in Rücksichtnahme aufeinander jeweils gemeinsam nutzen können. Dies unterstützt die Belebung des Straßenraums und damit des Gebiets im Allgemeinen. Im Zuge der Erschließung des Gebiets sind Veränderungen an der bestehenden Straße Schürbusch vorgesehen. Der östliche Bürgersteig soll zwischen den beiden Erschließungsstichen auf das Standardmaß von 2,50 m verbreitert werden. Im Bereich der Einfahrten wird der Bordstein abgesenkt. Zur Herstellung des südlichen Erschließungsstichs ist es zudem notwendig , die angrenzende öffentliche Stellplatzanlage anzupassen. Zur Deckung der Neubedarfe wird zusätzlich eine weitere öffentliche Stellplatzanlage im Norden des Gebiets angelegt. Um hier ausreichend Rückstoßflächen zu bieten, wird die Straße in diesem Bereich verbreitert. Das Plangebiet ist über die Stadtbuslinien 10 (Haltestelle: St. -Anna-Kirche) und 15 (Haltestellen: Dingbängerweg und Umspannwerk) an das ÖPNV -Netz der Stadt Münster angebunden. Die Haltestellen liegen ca. 400 m vom Plangebiet entfernt und sind barrierearm. 6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Im Plangebiet verlaufen Versorgungsleitungen der Stadtwerke Münster Netzgesel lschaft mbH und der Stadtwerke Münster GmbH. Es handelt sich bei diesen Versorgungsleitungen um mehrere Mittel-, Niederspannungs-, Fernmelde- und Beleuchtungskabel mit den dazugehörigen Betriebsmitteln (Leuchten, Kabelverteilerschränke) sowie Wasser- und Gasleitungen. Die vorhandene Ortsnetzstation 323 (Schürbusch 45 a) wird im Laufe der Baugebietsentwicklung außer Betrieb genommen. Dies macht die Verlegung von Ersatzleitungen notwendig, damit die Versorgung aufrechterhalten werden kann. Für die Versorgung der Wohneinheiten im Plangebiet werden im Zuge der Realisierung weitere Verlegungsmaßnahmen von Gas-, Wasser- und Stromleitungen notwendig. Die Entwässerung der geplanten Baugrundstücke ist über ein Trennsystem in die bestehende Kanalisation in der Straße Täppken vorgesehen. Hierzu ist die Verlegung neuer Schmutz - und Regenwasserkanäle im Plangebiet erforderlich. Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht möglich. Als Vorfluter für die betroffene Regenwasserkanalisation dient ein Nebengewässer des Meckelbachs. Eine Genehmigung für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der vorhandenen Kanalisation in das Nebengewässer liegt vor. Die Plangebietsfläche ist in den aktuellen Genehmigungsunterlagen bereits berücksichtigt. Die Entwässerung der östlich angrenzenden Grundstücke erfolgt derzeit in den Entwässerungsgraben an der nördlichen Plangebietsgrenze. Di eser Regenwassergraben ist im Bebauungsplan als Fläche für die Wasserwirtschaft f estgesetzt. Er bleibt auch im Zuge der Neubebauung des ehemaligen Schulgeländes erhalten. Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Die Entwässerung von Regen- und Schmutzwasser erfolgt über die neuen Erschließungsstraßen und wird an das vorhandene Netz in der Straße Schürbusch angeschlossen. An der östl ichen Plangebietsgrenze wird mit einem Leitungsrecht (ca. 25 m lang und 2,50 m breit) die Trasse der öffentlichen Kanalisation gesichert. Die Abfallentsorgung erfolgt durch eine lokale Abfallentsorgungsgesellschaft. Das Erschließungskonzept des Bebauungsplans sieht keine Befahrung des Gebiets durch Müllfahrzeuge vor. Abfallbehälter sind an den Abholtagen zur Straße Schürbusch als nächstgelegene durch ein Müllfahrzeug befahrbare Straße zu transportieren und dort verkehrssicher abzustellen. Die anfallenden Wege betragen bis zu 55 m. D iese Art der Abfallentsorgung wird jedoch als für die Bewohner zumutbar eingeschätzt. 6.6 Begrünung / Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote Das Plangebiet wird i n bedeutendem Maße durch einen als erhaltenswert eingestuften Baumbestand geprägt. D ie Standorte konnten im Plankonzept größtenteils berücksichtigt werden. Dadurch erhält das neue Wohnquartier eine besondere gestalterische und ökologische Qualität. Um diese Qualität zu unterstützen, sollen Grundstücksflächen ohne bauliche Anlagen weitestgehend begrünt werden. Eine Begrünung ist zusätzlich auch auf den Flachdachgebäuden möglich. Die im Plangebiet festgesetzten Bäume sind aufgrund ihrer prägenden, städtebaulichen und gestalterischen Wirkung und ihrer ökologischen Wertigkeit auf Dauer zu erhalten und zu pflegen. Bei Schäden des erhaltenswerten Baumbestands ist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster zu benachrichtigen. Um den Charakter des Plangebiets nicht zu verändern, sind abgängige Bäume nachzupflanzen (vgl. TF 1.3 i. V. m. TF 3.1, 3.2). In den Kronentrauf bereichen der erhaltenswerten Bäume sind bauliche Anlagen, einschließlich Nebenanlagen und jegliche Stellplätze unzulässig, um die Vitalit ät der Bäume nicht zu gefährden (vgl. TF 1.1.4, 1.2.1, 1.2.2). 6.7 Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung Da der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient, wird mit B ezug auf § 13 (3) BauGB von einer förmlichen Umweltprüfung bzw. von einem Umweltbericht abgesehen. Im gesamten Bebauungsplangebiet wird eine Grundfläche (GRZ) von 0,4 festgesetzt, welche der bisherigen GRZ des Bebauungs plans Nr. 146 entspricht. Somit entstehen keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft. 6.8 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine denkmalwerten Bau- und Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetztes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regel t das Denkmalschutzgesetz. Der B ebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 7 Auswirkungen auf die Umwelt Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwickl ung handelt, dessen zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt. Eine für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH -Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ausgeschlossen. Ebenso wird durch den Plan kein UVP-pflichtiges Vorhaben vorbereitet. 7.1 Auswirkungen auf den Menschen Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück der ehemaligen Peter -Wust-Schule. Durch die Planung soll auf dem ehemaligen Schulgrundstück Wohnen ermöglicht werden. Maßgebliche Immissionen durch Lärm oder Luftschadstoffe sind im Plangebiet nicht zu verzeichnen. 7.2 Auswirkungen auf den Naturhaushalt Mit der Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 540 sind gegenüber der gegenwärtigen Situation keine wesentlichen Veränderungen für den Naturhaushalt im Sinne von § 1 (6) Nr. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege) verbunden. Gegenüber der Vornutzung kommt es real zu einer Erhöhung des Anteils versiegelter Flächen. Im Vergleich zum bislang geltenden Planungsrecht erfolgt jedoch keine Zunahme der überbaubaren Fläche. Durch die Lage des Plangebiets im Innenbereich, d. h. durch den Verzicht auf eine Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich, und die Wiedernutzbarmachung von Flächen, erfüllt die Planung zudem das Gebot , mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1 a (2) BauGB). Das Gelände wird durch einen umfangreichen Baumbestand geprägt. Der Baumbest and wurde hinsichtlich seines Erhaltungswert s überprüft. Der vorliegende Bebauungsplan nimmt auf diesen Baumbestand größtmöglich Rücksicht. Zudem erfolgt eine Festsetzung des zu erhaltenden Baumbestands. Im Falle eines Abgang s von festgesetzten Bäumen ist eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben ( vgl. TF 1.3). Mit der Realisierung der Planung ist der Verlust von ca. 20 Bäumen, davon etwa 10 erhaltenswerten Bäumen unvermeidbar. Im Abgleich mit dem bestehenden Plan ungsrecht ergibt sich durch die Planung kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ist bei dem vorliegenden Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht erforderlich (§ 13 a (2) Nr. 4 BauGB). Sonstige maßgebliche Auswirkungen auf den Boden, das Kl ima oder den Wasserhaushalt sind nicht zu verzeichnen. 7.3 Artenschutzrechtliche Prüfung Die Artenschutzprüfung erfolgte auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt oder zu erwarten sind. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass das Plangebiet sporadisch z. B. von Fledermäusen als Nahrungsraum genutzt wird, Lebensstätten geschützter Arten im engeren Sinne (Nist-, Brutstätten etc.) werden aber nicht tangiert. Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten Arten zählen (z. B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustands („Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wird. 7.4 Klimaschutz Die im Bebauungsplan zum Teil festgesetzte Dachform Flachdach hat aufgrund ihrer kompakten Bauweise deutlich geringere Transmissionswärmeverluste als Gebäude mit Satteldach. Som it ist ein geringerer Energieverbrauch zu erwarten. Auch ergeben sich i m Hinblick auf mögliche Luftbelastungen durch die geplante Nutzungsart (Wohnen) keine Hinweise, dass es infolge der Planung hier zu erheblichen zusätzlichen Belastungen kommen könnte. 8 Flächenbilanz Plangebiet gesamt 10.810 m² 100 % öffentliche Verkehrsfläche 1.467 m² 13,5 % Wasserwirtschaftsfläche 174 m² 1,5 % reines Wohngebiet 9.169 m² 85,0 % davon private Verkehrsfläche 645 m² 6,0 % 9 Gesamtabwägung Die Planung verfolgt das wichtige und bedarfsgerechte Ziel , Wohnraum f ür die Bevölkerung zu schaffen. Im Zuge der Planungen soll auf dem ehemaligen Schulgelände ein Wohngebiet entstehen, welches sowohl die Anforderungen an aktuelle Wohnbedürfnisse, als auch städtebauliche und ökologische Aspekte erfüllt. Das städtebauliche Konzept berücksichtigt eine sparsame Erschließung und mit überwiegend Doppelhäusern und Hausgruppen kompakte Bauformen. Es ermöglicht zudem einen Kompromiss zwischen den Zielen, Wohnraum schaffen zu wollen und gleichzeitig den wertvollen Baumbestand zu erhalten. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde nötig, um die Entwicklung des Plangebiets steuern und schließlich die vorgesehene städtebauliche Struktur realisieren zu können. Die Eigenart des Gebiets und seiner Umgebung soll im Zuge der Entwicklungen soweit wie möglich erhalten und gleichzeitig die städtebauliche Struktur in diesem Bereich vervollständigt werden. Der prägnante und teilweise erhal tenswerte Baumbestand – als e in wesentliches Charakteristikum des Plangebiets – wird durch die Festsetzungen des Bebauungs plans geschützt. Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt die Standorte der Bäume soweit möglich, um einen Erhalt zu gewährleisten. Um dennoch eine klar gegliederte Siedlungsstruktur mit einer hohen städtebaulichen Qualität sowie Wohn- und Aufenthaltsqualität zu erreichen, ist es nicht möglich , jeden Baum zu erhalten. Durch Festsetzungen zur Begrünung der Frei flächen kann ein kompensatorischer Ausgleich erfolgen. Die Prüfung der Artenschutzbelange erbrachte keine Hinweise auf planungsrelevante Arten, sodass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich wird. Maßgebliche Immissionen durch Lärm oder Luftschadstoffe sind im Plangebiet ebenfalls nicht zu verzeichnen. Da das Planverfahren zur Wiedernut zbarmachung einer Fläche gemäß § 13 a BauGB realisiert wird, sind keine maßgeblichen Eingriffe in Natur und Landschaft zu verzeichnen. Daher ist auch keine Eingriffsausgleichsregelung notwenig. Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Die Realisierung des Bebauungs plans wird sich nicht wesentlic h auf die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen auswirken. Nachteili ge Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind ebenfalls nicht zu erwarten. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Das Plangebiet befindet sich i m Eigentum der Stadt Münster. Die Grundstücke sollen mit den anteiligen Erschließungsflächen einzeln vermarktet werden. Mögliche anfallende Kosten der Erschließung werden anteilig auf die Grundstückseigentümer übertragen. Durch die Realisierung des Bebauungs plans sind keine nachteilige n Auswirkungen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 11
V-1011-2015-Anlage-2-Buergerinformation
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1011/2015 Niederschrift über eine Bürgerinformation Stadtbezirk: Münster-West Anlass: Bebauungsplan Nr.: 540 „Schürbusch – ehemalige Fläche der Peter-Wust-Schule“ Zeit: am Dienstag, den 11.06.2013, um 19:00 Uhr, Ort: in der Aula der Peter -Wust-Schule, Dingbänger Weg 80, 48163 Münster Teilnehmer: ca. 95 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin Vertreter der Verwaltung: Herr Kurz, Stadtplanungsamt Frau Hertfelder, Regierungsbaureferendarin Frau Morka, Regierungsbaureferendarin Die Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um 19:00 Uhr die Bürgerinformation, in der Plankonzepte für ein Wohnquartier auf dem Areal der ehemaligen Peter-Wust-Schule im Schürbusch vorgestellt werd en. Anschließend übergibt Frau Westrup Herrn Kurz, als Vertreter der Verwaltung, das Wort. Herr Kurz stellt anhand einer PowerPoint -Präsentation die angestrebte Entwicklung zum Wohnquartier in zwei städtebaulichen Entwurfsvarianten dar: Da der Lernstandort der Schule auf Grund gesunkener Schülerzahlen aufgegeben wurde, steht die Fläche einer neuen Entwicklung zur Verfügung. Inmitten gewachsener Siedlungsstrukturen, überwiegend von Einfamilienhäusern umgeben und durch die Straße Schürbusch erschlossen , soll hier künftig ein Woh nquartier mit Einfamilienhäusern entstehen. Geplant sind Einzel - und Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise mit familiengerechten Wohnflächengrößen. Entlang der östlichen Grundstücksseite soll ein etwa 10 m breiter Streifen den östlich angrenzenden Grundstücken als Freifläche zugeordnet werden. Damit folgt die Stadt einer Anregung der Anwohner unter der Bedingung, dass sie die Flächen zu den gleichen Konditionen wie die künftigen Grundstücksbewerber im Plangebiet (Höchstgebotsverfahren) erwerben. Insgesamt wird das Plangebiet durch den erhaltenswerten Baumbestand geprägt, der soweit wie möglich bei der Neuplanung berücksichtigt werden soll. Hinsichtlich des entlang der Nordseite verlaufenden offenen Entwässerungsgrabens läuft zurzeit noch eine verwaltungsinterne Prüfung zu der Frage, ob der Graben in der Form erhalten oder eine Verrohrung als Ersatzlösung angestrebt werden soll. Die Entwurfsvariante 1 erschließt das Wohnquartier durch zwei Stichstraßen, um die herum die Einfamilienhäuser hofartig angeordnet werden. Gebäude mit reiner Südausrichtung und Ost - West-Ausrichtung prägen die beiden Hofsituationen. Die Einzel- und Doppel häuser sind zweigeschossig ausgebildet und werden von einem Staffelgeschoss ergänzt. Die Dächer sind als Flachdächer ausgebildet. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 1 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Die Entwurfsvariante 2 erschließt das Wohnquartier mit einer Schleife parallel zum Schürbusch, entlang der die Bebauung vorgesehen ist. Die Gebäudeausrichtung ist ausschließlich in Ost - West-Richtung vorgesehen. Die Einzel- und Doppelhäuser sind mit zwei Vollgeschossen und einem Satteldach vorgesehen. Im Anschluss an die Vorstellung der Planung bittet Frau Westrup die Bürger, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu äußern: Fragen zu den Entwürfen In welcher Spannbreite liegen die Grundstücksgrößen? Insgesamt gibt es eine größere Varianz. Im Mittel handelt es sich um ca. 300- 400 m² große Grundstücke. Könnten die Grundstücke nicht vergrößert werden? Eine generelle Vergrößerung der Grundstücksgrößen würde die Anzahl der Baugrundstücke verringern. Die Ent würfe weisen bereits größere Grundstücke in den Teilbereichen auf, wo größere Baumstandorte berücksichtigt werden sollen. Werden die Grundstücksgrenzen entlang der Gebäude verlaufen oder gibt es einen Spielraum? In Wohngebieten müssen die Wohngebäude mit seitlichen Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Abstandsflächen sollen in die Gartengestaltung einbezogen werden. Wie erklärt sich die Gebäudeausrichtung? Durch die Gebäude und die Bäume werden die Grundstücke verschattet. Könnte m an die Gebäude nicht so stellen, dass es einen Süd - und / oder Westgarten gibt? Bei der ersten Variante ergeben sich vielfältige Grundstücksausrichtungen. Die hofartige Anordnung bietet Ost-, Süd - und Westgärten. Bei der zweiten Variante kann die Gebäudestellung zugunsten tieferer Westgärten verändert werden. Im Hinblick auf die wertvollen Bäume müsste dies im Einzelnen überprüft werden. Der Erhalt der Bäume bringt auch gewisse Einschränkun gen, denen allerdings eine große gestalterische Qualität für das Quartier gegenüber steht. Welche Maße weisen die geplanten Gebäude auf? Die Gebäudebreite liegt zwischen 7 und 9 m und die Gebäudetiefe liegt bei ca. 12 m, maximal 14 m. Wo sind die Parkplätze untergebracht? Bauordnungsrechtlich sind die Parkplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Auf den Grundstücken ist die Möglichkeit zu Realisierung einer Garage und eines Stellplatzes gegeben. Zusätzlich gibt es Besucherstellplätze an der gemeinsamen Erschließungsstraße. Welche Dachformen sind denkbar? Handelt es sich nur um Satteldächer? Die beiden Varianten wurden bewusst mit zwei verschiedenen Dachlösungen dargestellt, um die gestalterischen Spielräume aufzuzeigen. Es sind sowohl Satteldächer als auch Flachdächer denkbar. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 2 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Welche Dachneigungen sind vorgesehen? Bei den Satteldächern ist eine Neigung von etwa 35-38° vorgesehen, damit das Gebäude durch einen spitzeren Neigungswinkel nicht zu hoch werden kann. Die Flachdächer wären ohne Neigung, nur mit sichtbarer Attika, auszubilden. Ist eine Unterkellerung der Gebäude mit dem Erhalt der Bäume vereinbar? Eine Unterkellerung ist möglich. Die Fachkollegen weisen darauf hin, dass die Baumkrone einen Hinweis auf die Fläche des Wurzelwerks gibt. Um die Bäume nicht zu beschädigen wäre eine Unterkellerung nur außerhalb der eingemessenen Baumkronenflächen möglich. Was ist die angestrebte Zielgruppe? Die Grundstücke sind viel zu klein für Familien, um ausreichend Wohnraum und Freifläche / Spielfläche zu schaffen. Auf den zwei Geschossen sind ca. 140 m² Wohnfläche möglich. Hinzu kommt die dritte Ebene, als Staffel - oder Dachgeschoss, die maximal 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses aufweisen darf. Die Grundstücke in beiden Varianten weisen eine Varianz von verschiedenen Grundstücksgrößen auf, so dass auch Grundstücke für unterschiedliche Ansprüche an Freifläche verwirklicht werden können. Die Zielgruppe ist primär die der Familien, schließt aber keine Zielgruppen aus. Warum gibt es keine Stichstraßenlösung, damit alle Grundstücke in den Süden ausgerichtet sind? Eine reine Südausrichtung der Bebauung als Zeilenbebauung mit Stichstraßen wäre auch möglich, führt allerdings insgesamt zu einer wesentlich größeren Verkehrsfläche. Welche Materialien sind für das Gebiet vorgesehen? Wird eine Bebauung im Bauhausst il möglich sein? Es werden in der R egel keine Materialvorgaben getroffen. Weiße Putzbauten wären damit möglich. Auch Flachdachbauten sind – zumindest in Teilen des Gebietes – denkbar. Welche Variante wird von der Stadt bevorzugt? Frau Westrup: Es gibt n och keine Entscheidung bezüglich der beiden Varianten. Wir befinden uns in einem Prozess in dem noch entschieden werden muss, welche Variante sich als die bessere erweist. Die Bürgerinformation ist ein Bestandteil dieses Prozesses. Rahmenbedingungen Soll der Bach bestehen bleiben oder wird er verrohrt? Derzeit wird noch geprüft, ob der Zustand so erhalten bleibt oder verrohrt wird. Es wird die Sorge geäußert, dass durch eine Verrohrung der Baumbestand wegfal len würde. Ohnehin würde die Bebauung nordöstlich des Plangebietes dazu führen, dass der Baumbestand am Bachlauf nicht erhalten werden könnte. Eine Verrohrung des Baches würde nicht dazu führen, dass der Baumbestand wegfällt. Grundsätzlich ist der Erhalt des wertvollen Baumbestandes ein wesentlicher Bestandteil dieser Planung. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 3 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Die Bäume befinden sich auf den zukünftig privaten Grundstücken. Wie wird der Erhalt der Bäume gesichert? Die erhaltenswerten Bäume werden durch eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan gesichert. Soll die Eiche nördlich des Grabens gefällt werden? Nein. Die Eiche ist im Plan nur deshalb nicht dargestellt, weil sie sich außerhalb des Plangebiets befindet. Sie steht auf dem städtischen Grundstück, das zur Bewirtschaftung des Regenwassergrabens dient. Gibt es eine Möglichkeit den Grünstreifen im Norden am Bachlauf vergleichbar wie im Osten auszuweisen? Derzeit wird geprüft, ob der offene Entwässerungsgraben bestehen bleiben oder künftig eine Verrohrung vorgesehen werden soll . Im Falle einer Aufgabe des Grabens könnten diese Flächen als private Grünflächen ausgewiesen werden. Warum wird der 10-m-Streifen nicht dem Baugebiet zugeteilt? Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Interesse, möglichst viel Bauland zur Verfügung stellen zu können und den Interessen der Anlieger , eine Grundstücksarrondierung vornehmen zu können, wurde im Vorfeld der Planung zugunsten der Anliegerwünsche entschieden. Ist der 10-m-Streifen schon verkauft? Zurzeit gibt es die Bereitschaft der Stadt, den Streifen – zu den gleichen Konditionen, die für die anderen Grundstücksbewerber gelten werden – zu veräußern. Und es gibt die B ereitschaft der Anlieger, diese Konditionen zu akzeptieren. Verläuft in dem 10-m-Streifen irgendeine Leitung? Im nordöstlichen Bereich verläuft eine Verbindungsleitung zwischen dem Entwässerungsgraben und dem Regenwasserkanal im östlich angrenzenden Wohngebiet. Ein Bürger begrüßt die Haltung, dass die wertvollen Bäume erhalten werden sollen, äußert aber die Sorge, dass die II -geschossigen Gebäude die bestehenden I - geschossigen Gebäude einschränken könnten. Die geplanten Gebäude sollen in der Höhe nicht die bestehenden Gebäude überr agen. Die Gebäudehöhen orientieren sich an den Gebäudehöhen der umgebenden – zweigeschossigen – Gebäude und liegen zwischen 9 (Variante 1) und ca. 10 m (Variante 2). Der Rat hat beschlossen, dass der Bebauungsplan in Anlehnung an die Umgebung entstehen soll. Warum hat man sich für eine zweigeschossige Bebauung entscheiden? Die Umgebung ist sowohl von ein- als auch von zweigeschossiger Bebauung geprägt . Es handelt sich in der Regel um Gebäude, die drei Ebenen aufweisen. Die Entwicklung der Fläche, lässt also in Anlehnung an die Umgebung die Verwirklichung von Gebäuden mit zwei Vollgeschossen zu, zumal auch das noch vorhandene Schulgebäude zweigeschossig ist. Ein familiengerechtes Angebot an Wohnbaugrundstücken muss eine ausreichend große Wohn- und Nutzfläche für einen Haushalt mit Kindern ermöglichen. Auch im Hin blick auf die Kosten für die künftigen Erwerber soll ein ausgewogenes Verhältnis von Grundstücksgröße und Ausnutzungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Wie hoch ist der anfängliche Grundstückspreis? Anfragen zu Preisen sollten direkt an das Amt für Immobilienmanagement gerichtet werden. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 4 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Was ist mit dem Trafo-Häuschen, gibt es ein Ersatzgebäude? Für das Trafo-Gebäude wird ein Ersatzstandort noch geklärt. Für eine Passivhausnutzung sind die Gebäude falsch ausgerichtet. Für ein Passivhaus ist eine Nord- Süd-Ausrichtung nicht zwingend erforderlich. Passivhaus - Standards sind auch mit Gebäuden in Ost-West-Ausrichtung möglich. Ab wie vielen Häusern muss ein Spielplatz errichtet werden? Der Spielplatzbedarf richtet sich einerseits nach der Plangebietsgröße und Anzahl der Wohnhäuser und andererseits nach den im Umfeld vorhandenen Spielplatzangeboten. Für dieses Plangebiet wird kein zusätzlicher Spielplatzbedarf gesehen. Besteht die Möglichkeit, dass ein Großinvestor den gesamten Bestand kauft und daraufhin die Grundstücke noch teurer verkauft? Die Gefahr b esteht nicht. Die Stadt wird die Grundstücke im Wege der Einzelvermarktung veräußern. Fragen zum Verfahren Wann ist die Vermarktung der Grundstücke vorgesehen? Zunächst muss das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen sein. Voraussichtlich ab Frühjahr 2014 ist eine Vermarktung m öglich. Den genauen Zeitpunkt kann man beim Amt für Liegenschaftsmanagement erfahren. Gibt es auch ein Vergabeverfahren für jüngere Familien? Bei diesem Gebiet wurde entschieden, dass ausschließlich das Höchstgebotsverfahren angewendet werden soll. Wenn bei der Offenlegung noch Kritik an der Planung geäußert wird, gehen die Grundstücke dann trotzdem in die Vergabe? Die Grundstücksvergabe macht vor dem Satzungsbeschluss und der Abwägungsentscheidung zu den eingegangenen Änderungswünschen durch den Rat der Stadt keinen Sinn. Wann würde die Vermarktung stattfinden, wenn gegen den Bebauungsplan geklagt wird? Es ist davon auszugehen, dass eine Vergabeentscheidung so frühzeitig wie möglich erfolgen wird. Weitere Anmerkungen, Wünsche und Vorschläge Einbringung der Bitte, dass im Hinblick auf eine älter werdende Gesellschaft auch Möglichkeiten geschaffen werden sollten, 70-80 m² auf einer Ebene zu realisieren. Einwand, dass es sich um ein zu „tristen“ Entwurf und eine nachteilige Ausrichtung der Gärten handelt. Bis wann können Einwendungen gemacht werden? Frau Westrup weist auf die Veröffentlichung des Protokolls hin. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 5 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Vorschlag von einem Bürger: Man könnte die Varianten kombinieren. Zum Beispiel den Entwurf aus Variante 1, in Kombination mit der Dachform aus dem 2. Entwurf. Der Vorschlag wurde positiv von den anwesenden Bürgern kommentiert. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorl iegen, erklärt Frau Westrup, dass alle Fragen protokolliert werden und im weiteren Entscheidungsprozess zu dem Bebauungsplanverfahren mit abgewogen werden. Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht. Auch steht die Verwaltung für weitere Informationen zur Verfügung. Sie schließt um ca. 20:05 Uhr die Bürgeranhörung. Münster, 01.07.13 gez. gez. Ort, Datum Frau Westrup, Frau Hertfelder und Frau Morka Bezirksbürgermeisterin Schriftführerinnen Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 6 von 6
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: verwiesen zur Vorberatung
Zur SitzungOrte (7)
- Dingbängerweg 80
- Albersloher Weg 33
- An den Speichern 7
- Ossenkampstiege
- Schlautstiege
- Schürbusch 45
- Täppken 938
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Details
- Aktenzeichen
- V/1011/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37