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V/1011/2015

Bebauungsplan Nr. 540 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 08.12.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 03.03.2016, TOP 7.2

V-1011-2015-Anlage-5-Planverkleinerung

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Ansehen

V-1011-2015-Anlage-1-Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-1011-2015-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-1011-2015-Anlage-3-Begruendung

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Ansehen

V-1011-2015-Anlage-2-Buergerinformation

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Ansehen

V-1011-2015-Anlage-5-Planverkleinerung

1049 Zeichen

L
E
GFL
AE
Cp
Cp
Cp
Cp
GFL
AE
Cp
Cp
Cp
Cp
Cp
Cp
Cp
WR
0,4 0,8
ED
oII
SD
22° ± 3°
WR
0,4 0,8
BH max.
 68,2 m ü NHN
HD
o
FD
II
WR
0,4 0,8
ED
oII
SD
22° ± 3°
TH max.
 68,3 m ü. NHN
TH max.
 68,2 m ü. NHN
Cp
874
75
883
884
885
886
889
890
905
906
206
208
209
882
714715
739
717 723
381
383
289
275
276
385
387
389
400
590
591
592
593
634
635
636
638
6
682
690
639
640
681
268
146
594
399
932
933
290
291274 277
II
11
I
13
I
I
13a
23
I
29
II
1
II
II
14
II
14a
I
21a
I
21 I
19
I
3
II
9
27
I
41
I
39
I
43
II
18
II
17
I
II
15
2
I
II4
II10
45
II8
II
20
II
22
I45a
II6
II
51
I
I
89
I
91
I
93
I
97
I
99
I
53
II
28
II
26
I
49
I
95
-I
I75
I
101
53a
I
55
I
83
79
I77
II
57
II
59
II
61
I
II
II
P
P
P
P
Schürbusch
Schürbusch
Täppken
938
943
61,77
61,93
61,82
61,44
61,63
61,13
61,20
61,34
61,46
61,59
61,73
61,67
61,76
Peter-Wust-Schule
Anlage 5
zur Vorlage Nr. V/1011/2015Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 540
Mecklenbeck - Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule
Planverkleinerung - Maßstab 1:1000

V-1011-2015-Anlage-1-Geltungsbereich

248 Zeichen

Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/1011/2015Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 540
Mecklenbeck - Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule
Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss - Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

6517 Zeichen

V/1011/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 540: Mecklenbeck - Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 
1. Beschluss zur Aufstellung 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.02.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
I. Sachentscheidung:  
 
1. Für den Bereich des eh emaligen Standortes der Peter -Wust-Schule am Schürbusch im 
Stadtteil Mecklenbeck ist gemäß §  2 (1) i.  V. m. §  13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplan u.  a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 219, Flurstück 933, Teil des Flurstücks 932.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr.  540: 
„Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter -Wust-Schule“ öffentlich 
auslegen wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Die Grundstücke sollen mit den 
anteiligen Erschließungsflächen  einzeln vermarktet werden. Mögliche anfallende Kosten der 
Erschließung werden anteilig auf die Grundstückseigentümer übertragen.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1011/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Sauer / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1011/2015 
Begründung:  
 
Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird nicht mehr als Standort der Peter -Wust-Schule genutzt. In 
der Vergangenheit war die Schule in zwei Gebäuden untergebracht . Der Hauptstandort liegt am 
Dingbängerweg 80, der „Lernort“ befand sich am Schürbusch 45.  
 
Aufgrund der gesunkenen Schüler - und Klassenzahlen konnten bereits im Schuljahr 2011/2012 
alle Klassen der Peter -Wust-Schule im Hauptgebäude am Dingbängerweg untergebracht werden. 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 14.12.2011 erfolgte die Aufgabe des Standortes 
Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule (Vorlage Nr. V/0779/2011/1).  
 
Ausgehend von einer bereits in der Vergangenheit eingebrachten Vorlage zur Offenlegung 
(Vorlage Nr.  V/0812/2013) wurde im Vorfeld dieser Vorlage in Abstimmung mit potenziellen 
Nutzern wie dem Studentenwerk mehrfach ein möglicher Erhalt des Schulgebäudes geprüft. 
Sowohl eine N utzung als Kita als auch eine Umnutzung zu Wohnzwecken kommt jedoch nicht in 
Betracht.  
 
Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen Lagen entgegenzukommen, 
sollen daher nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die  Fläche einer 
Wohnnutzung zuzuführen.  
 
Am 11.06.2013 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1) BauGB statt. Das 
Protokoll ist in der Anlage 2 beigefügt.  
 
Die vorliegende Planung wurde in folgenden Punkten überarbeitet:  
 
1.  Städtebauliches Konzept  
 
In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden zwei städtebauliche Alternativen für eine 
Wohnbebauung auf dem Schulgrundstück vorgestellt.  
- zwei kleinere Wohnquartiere mit einer hofartigen Anordnung der Bebauung um zwei 
Erschließungsstiche vom Schürbusch aus,  
- eine lineare Anordnung der Bebauung parallel zum Schürbusch erschlossen durch eine 
eingehängte Schleife.  
Grundsätzlich soll d as Konzept der Anordnung der Bebauung entlang von zwei 
Erschließungsstichen weiterverfolgt werden . So  entstehen kleinteilige überschaubare 
Nachbarschaften um e ine gemeinsam nutzbare Erschließungsfläche.  Um die privaten 
Erschließungsflächen und damit die auf die einzelnen Anwohner entfallenden Kosten zu 
reduzieren, wurde das Konzept weiter überarbeitet. In  diesem Zusammenhang wurde auch die 
Ausrichtung der Baufelder überarbeitet.  
 
2.  Bebauung, Geschossigkeit, Dachform  
 
Die Bebauung wird generell mit zwei Vollgeschossen vorgesehen. Damit wird eine ausreichend 
große Wohn-/ Nutzfläche für einen 4 -5-Personenhaushalt ermöglicht. Die Zweigeschossigkeit 
stellt keinen Fremdkörper in dem städtebaulichen Umfeld dar. Die überwiegend vorhandenen 
eingeschossigen Gebäude haben überwiegend steile Satteldächer mit entsprechend 
hochgelegenen Firsten. Auf der Nordseite gre nzt zudem die Bebauung am Täppken an. Sie ist 
zweigeschossig mit flach geneigten Satteldächern.  
 
Die Entwurfsalternativen zur Bürgerinformation sahen entweder eine Bebauung mit 
Satteldächern oder eine Bebauung mit Flachdächern vor. In der öffentlichen Erörterung kam der 
Wunsch auf , Wahlmöglichkeiten im Baugebiet zu haben. Dies greift der vorliegende Entwurf 
auf, indem die mittleren Gebäudereihen mit Flachdach vorgesehen werden, während die 
anderen Gebäude die Kubatur und Dachform der Bebauung am Täppken aufnehmen.

- 3 - 
V/1011/2015 
 
3.  Entwässerungsgraben  
 
Zum Zeitpunkt der Bürgerinformation war noch nicht geklärt, ob der vorhandene 
Entwässerungsgraben künftig verrohrt oder weiterhin als offenes Teilstück der 
Regenwasserkanalisation genutzt werden soll. Inzwischen steht fest, dass der offene 
Entwässerungsgraben beibehalten werden soll. Die freiräumliche Zäsur zwischen der 
Bebauung am Täppken und dem künftigen Baugebiet bleibt somit erhalten. Hierüber wurde die 
Bürgerinitiative zum Erhalt des Grabens bereits informiert.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr.  540 erfolgt die Anpassung des Fl ächennutzungsplans 
im Wege der Berichtigung gemäß. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
Der Bereich der Neuaufstellung überlagert Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.  146: 
„Schürbusch / Dingbängerweg / Schlautstiege“ und Nr.  412: „Mecklenbeck – Ossenkampstiege / 
Schürbusch“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan in den überlagerten Bereichen 
an die Stelle des bisherigen Planungsrechts.  
 
Die Offenlegung ist für März 2016 vorgesehen.  
 
 
i. V.  
gez. 
 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
1. Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses  
2. Niederschrift über eine Bürgerinformation  
3. Begründung  
4. Textliche Festsetzungen  
5. Planverkleinerung

V-1011-2015-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen

6221 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 4  
zur Vorlage Nr. V/1011/2015  
  
Textliche Festsetzungen  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540:  
Mecklenbeck –Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule  
1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung  
1.1.1 Gemäß § 1 Abs. 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird für die „Reinen 
Wohngebiete“ (WR) festgesetzt, dass die nach § 3 Abs.  3 BauNVO 
ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen nur teilweise Bestandteil des 
Bebauungsplanes sind. Folgende Nutzungsarten sind unzulässig:  
• Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs  
• kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes  
1.1.2 Die festgesetzten Höhen für die Hauptbaukörper sind in Meter über 
Normalhöhennull (NHN) in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen 
Gebäudes bzw. Gebäudeteils zu messen.  
Die Traufhöhe (TH) ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der 
Oberfläche der Außenwand und der Oberfläche der Dachhaut.  Die Bauhöhe 
(BH) ist definiert als die Oberkante der Attika.  
Maßgeblicher Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen ist jew eils die in der 
Planzeichnung eingetragene Höhenangabe über Normalhöhenull (NHN) des 
nächstgelegenen vermessenen Kanaldeckels.  
(§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO)  
1.1.3 Die Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden der Gebäude muss mindestens 
0,3 m über der durch NHN definierten Oberkante der jeweils der E rschließung 
dienenden nächstgeleg enen Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs.  3 BauGB i. V.m. 
§ 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.1.4 Eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch 
Terrassenüberdachungen ist außerhalb der Kronentraufbereiche  in einer Tiefe 
von bis zu 3,5 m zulässig (§ 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO; § 23 Abs. 2 Satz 3 bzw. 
Abs. 3 Satz 3 BauNVO).  
1.1.5 Je Wohngebäude sind nicht mehr als zwei Wohneinheiten zulässig (§ 9 Abs. 1 
Nr. 6 BauGB).  
1.1.6 Von der zwingend festgesetzten Geschosszahl kann – sofern städtebaulich 
vertretbar – für Anbauten, verbindende und untergeordnete Bauteile eine 
Unterschreitung der vorgegebenen Vollgeschosszahl zugelassen werden (§ 16 
Abs. 6 i.V.m. § 20 BauNVO).  
1.2 Nebenanlagen und ruhender Verkehr  
1.2.1 Carports sind innerhalb der dafür festg esetzten Flächen zulässig . Alternativ 
sind auf diesen Flächen auch nicht überdachte Stellplätze zulässig.  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Garagen, Carports und nicht überdachte Stellplätze sind zudem innerhalb der 
Baugrenzen sowie in den seitlichen Abstandsflächen zulässig. Die 
Kronentraufbereiche der zu erhal tenden Bäume sind freizuhalten (§ 9 Abs. 1 
Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO).  
1.2.2 Mit Ausnahme von Einfriedungen sind Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO nur 
außerhalb der Kronentraufbereiche der erhaltenswerten Bäume zulässig (§ 14 
Abs. 1 BauNVO).  
1.3 Erhaltungsgebote  
Die innerhalb der Planzeichnung festgesetzten Bäume sind auf Dauer zu erhalten und 
zu pflegen. Bei Abgang erhaltenswerter Bäume sind Nachpflanzungen mit mi ttel- bis 
großkronigen Laubbäumen (z.B. Feldahorn, Hainbuche) vorzunehmen (§ 9 Abs.  1 
Nr. 25 b BauGB).  
2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)  
2.1 Dächer  
2.1.1 Die jeweils zulässige Dachform ist in der Planzeichnung festgesetzt.  
2.1.2 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind unzulässig.  
2.1.3 Trauf- und Attikahöhen, Dachüberstände an den Traufseiten sowie 
Dachneigungen sind bei Doppelhäusern und Hausgruppen jeweils einheitlich 
herzustellen.  
2.2 Bauweise und Gestaltung  
2.2.1 Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils profilgleich zu errichten, sofern 
die Baugrenze keinen Versatz ermöglicht.  
2.2.2 Material und Farbe der Fassaden und der Dacheindeckung  sind bei 
Doppelhäusern und Hausgruppen jeweils einheitlich zu gestalten.  
2.2.3 Aneinander angrenzende Carports sind einheitlich in Material und Höhe sowie 
zur Erschließungsfläche hin in einer gemeinsamen Flucht zu errichten.  
2.3 Einfriedungen  
2.3.1 Die Höhe fester Einfriedungen (Mauern, Zäune) darf 1,2 m nicht überschreiten.  
2.3.2 Die direkt an öffentliche Verkehrsflächen angrenzende Grundstücke sind 
entlang dieser Grenze mit Hecken aus standortgerechten heimischen 
Laubgehölzen (z.B. Hainbuche, Rotbuche) einzufrieden. Kombinationslösungen 
mit Maschendraht zäunen sind zulässig, sofern diese zur öffentlichen 
Verkehrsfläche hin mit der Heckenbepflanzung vollständig verdeckt werden. 
Auch die Einfriedung der den privaten Erschließungsstraßen zugewandten 
Grundstücksbereiche ist nur in dieser Form zulässig. 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
3 Hinweise  
3.1 Bei der Baudurchführung sind die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanz beständen 
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“  und die RAS -LP 4 „Richtlinien für die 
Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4 –  Schutz von Bäumen, 
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen” zu beachten.  
3.2 Sobald erhebliche Schäden an den zu erhaltenden Bäumen festgestellt werden, ist das 
Amt für Grünflächen,  Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster zu 
benachrichtigen.  
3.3 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entde ckung 
eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfun de, aber 
auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt 
Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe, LWL –  Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster 
anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.  
3.4 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Er lasse 
und DIN -Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-
Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg  33, eingesehen 
werden.  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3

V-1011-2015-Anlage-3-Begruendung

34790 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/1011/2015  
  
Begründun g  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540:  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule  
Inhalt Seite 
1  Planungsanlass ...................................................................................................................................... 2 
2  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3  Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 3 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 
3.2.  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 3 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5  Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 
6  Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 4 
6.1  Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 4 
6.2  Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs ................................................................................. 4 
6.3  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 
6.3.1  Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 
6.3.2  Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 5 
6.3.3  Überbaubare Flächen, Geschossigkeit ............................................................................. 5 
6.3.4  Bauweise, Gebäudestellung, Dachform ............................................................................ 6 
6.3.5  Ruhender Verkehr / Nebenanlagen ................................................................................... 6 
6.3.6  Einfriedungen .................................................................................................................... 6 
6.4  Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 7 
6.5  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 7 
6.6  Begrünung / Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote .................................................................... 8 
6.7  Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung ......................................................................................... 8 
6.8  Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 8 
7  Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................................................ 9 
7.1  Auswirkungen auf den Menschen............................................................................................... 9 
7.2  Auswirkungen auf den Naturhaushalt ......................................................................................... 9 
7.3  Artenschutzrechtliche Prüfung .................................................................................................... 9 
7.4  Klimaschutz .............................................................................................................................. 10 
8 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 
9  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 10 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 11 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
1  Planungsanlass  
Die Peter-Wust-Schule in Münster Mecklenbeck war ursprünglich auf zwei Standorte aufgeteilt. 
Während der  Hauptstandort am Dingbäng erweg 80 liegt  und weiterhin genutzt wird, wird der 
„Lernort“, der bisher am Schürbusch 45 untergebracht war, nicht mehr benötigt.  
Aufgrund der gesunkenen Schüler- und Klassenzahlen konnten bereits im Schuljahr 2011/2012 
alle Klassen der Pet er-Wust-Schule im Hauptgebäude am Dingbängerweg untergebracht 
werden. Mit Beschluss des  Rates der Stadt Münster vom  14.12.2011 erfolgte die Aufgabe des 
Standortes Schürbusch.  
Seit der Aufgabe des Lernstandorts wird das ehemalige Schulgebäude zwischengenutzt. 
Dauerhafte Nutzungsperspektiven wurden zum Erhalt des Gebäudes geprüft. Dabei zeigte sich, 
dass das Gebäude sowohl für Wohnzwecke als auch für eine Umnutzung als Kita des  
Studentenwerks Münster ungeeignet ist . Es ist daher eine Überpl anung des gesamten 
Grundstücks vorgesehen. Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen 
Lagen entgegenzukommen, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen 
werden, die Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen.  
2  Geltungsbereich  
Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Mecklenbeck und liegt innerhalb vorhandener 
Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  540 wird im Süd en, Osten und 
Westen von der Straße „Schürbusch“, im Norden von einem vorhandenen 
Entwässerungsgraben begrenzt.  
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 10.810 m². Innerhalb des Plangebiets liegen die 
folgenden Grundstücke: G emarkung Münster, Flur 219, Flurstück 933 und ein Teil des 
Flurstücks 932.  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im P lan durch einen grauen Farbstreifen 
gekennzeichnet.  
 
Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Geltungsbereichs  
Geltungsbereich 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
3  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist für das Plangebiet eine „Fläche für 
den Gemeinbedarf “ mit der Zweckbestimmung  „Schule“ dargestellt. Um die geplante 
städtebauliche Entwicklung vorantreiben zu können, ist eine Änderung des 
Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich notwendig.  
Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht wird gem äß § 13 a Baugesetzbuch 
(BauGB; Bebauungspläne der Innenentwicklung ) durchgeführt. D ie entsprechenden 
gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt:  
• es handelt sich um eine maßvolle Nachverdic htung zur Versorgung der Bevölkerung mit 
Wohnraum,  
• die zu beplanende Grundfläche ist kleiner als 20.000 m²,  
• das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung,  
• Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt.  
Nach Ink rafttreten des Bebauungsplans Nr.  540 erfolgt die Anpassung des 
Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gem äß § 13a (2) Nr. 2 BauGB. Zukünftig 
werden für den Bereich des Plangebiets im Flächennutzungsplan Wohnbauflächen dargestellt.  
3.2.  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungspl ans Nr. 146: „Schürbusch / 
Dingbängerweg / Schlautstiege“ sowie in einem Teilbereich des  Bebauungsplans Nr. 412: 
„Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch“. Der Bebauungsplan Nr.  146 setzt für das 
Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie eine 
Verkehrsfläche fest. Der Bebauungsplan Nr.  412 weist auf dem betreffenden Teilstück 
ebenfalls die Nutzungsart „Verkehrsfläche“ aus.  
Mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 540 t reten die Bebauungsplän e Nr. 146 und 412 
teilräumig außer Kraft.  
Weitere Satzungen, Verordnungen oder Pläne ( z. B. ein Landschaftsplan, Erhaltungs - oder 
Gestaltungssatzungen) bestehen für das Plangebiet nicht.  
4  Räumliche und strukturelle Situation  
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mecklenbeck  und umfasst die Fläche der ehemaligen 
Peter-Wust-Schule. Das ein- bis zweigeschossige Gebäude des ehemali gen Lernortes Peter-
Wust-Schule sowie das Schulgelände werden seit dem Sommer 2011 nicht mehr genutzt.  
Zu allen Seiten wird das Plangebiet von Wohnbebauung eingefasst, welche überwiegend aus 
Ein- und Zweifamilienhäusern, in ein- bis zweigeschossiger Bauweise, besteht.  
Im Norden des Plangebiets verläuft ein offener Regenwassergraben vom östlichen bis an den 
westlichen Rand des Plangebiets . Er ist Bestandteil der Anlagen zur Regenwasserableitung . 
Entlang dieses Regenwassergrabens sowie auf einem Großteil des ehemaligen Schulgeländes 
prägt wertvoller, erhaltenswerter Baumbestand in Form von Einzelbäumen und Baumgruppen 
das Plangebiet.  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 11

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5  Planungsziele  
Erweiterung des Wohnungsangebots  
Durch den Bebauungsplan sollen familiengerechte Wohnformen geschaffen werden. Im 
Planbereich sollen  daher auf bislang städtischen Flächen die planungsrechtlichen  
Voraussetzungen für die Erschließung und Errichtung von Einzel-, Doppel- sowie 
Reihenhäusern geschaffen werden.  Die zukünftige Bebauung soll sich in einer modernen 
städtebaulichen Sprache in die Struktur der Umgebungsbebauung einfügen.  
Erhalt des wertvollen Baumbestands  
Das Plangebiet wird durch einen wertvollen Baumbestand geprägt, welcher sich, neben einigen 
prägnanten Einzelbäumen und Baumgruppen, insbesondere entlang des 
Entwässerungsgrabens im Norden, bzw. entlang der östlichen Grundstücksgrenze befindet. 
Dieser Baumbestand soll –  soweit möglich – erhalten bleiben und in das zukünftige Baugebiet 
integriert werden.  
6  Inhalte des Bebauungsplans  
6.1  Grundzüge der Planung  
Um eine qualitätvolle städtebauliche Figur realis ieren zu können, welche sich an dem 
vorliegenden städtebaulichen Entwurf orientiert und sich zudem harmonisch in den baulichen 
Bestand der Umgebung einfügt, we rden detaillierte Festsetzungen zu Dachformen, 
Gebäudehöhen, Baukörperstellung sowie zur Anordnung der Stellplätze und Garagen 
getroffen.  
6.2  Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs  
Die Qualität en des Standorts liegen  insbesondere in der ruhigen aber dennoch integrierten 
Lage und in dem alten Baumbestand. Ziel des städtebaulichen Entwurfs ist es, diese Qualitäten 
zu erhalten und für die Wohnbevölkerung zu nutzen.  
Das Gelände wird durch zwei private in Ost -West-Richtung verlaufende Stichstraßen 
erschlossen. Die Verkehre werden damit auf ein Minimum reduziert. Die A nlage von privaten 
Stellplätzen wird straßenbildverträglich und in kurzen Entfernungen zu den Häusern ermöglicht. 
Der Straßenraum ist durch die Anwohner nutzbar und es entstehen überschaubare 
Nachbarschaften von jeweils 12 Hauseinheiten.  
Die Gebäude –  Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser – sind so ausgerichtet, dass sie mögl ichst 
einen Südgarten besitzen. Die Gebäudeausrichtung ermöglicht zudem den Erhalt eines 
Großteils des auf dem Grundstück vorhandenen, erhaltenswerten Baumbestands . Dieser prägt 
das Gebiet  weiterhin. Die geschaffenen Raumkanten und Sichtachsen sowie die 
Gebäudekubaturen und Dachformen bilden eine moderne städtebauliche Struktur und greifen 
den Maßstab des nördlich angrenzenden Wohnquartiers auf. Gemäß den Anspr üchen an eine 
moderne Wohnsiedlung ist auch die Nutzung von Solar - oder Photovoltaikan lagen auf den 
Dächern möglich.  
Insgesamt schafft der städtebauliche Entwurf  eine Struktur, welche das städtebauliche und 
stadtgestalterische Gesamtbild am Schürbusch qualitätvoll ergänzt und abrundet.  
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 11

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6.3  Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.3.1  Art der baulichen Nutzung  
Die bisherige Festsetzung  als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 
„Schule“ wird zu Gunsten einer Ausweisung des Geländes al s Reines Wohngebiet (WR ), für 
etwa 24 Ein- und Zweifamilienhäuser als Einzel-, Doppel und Reihenhäuser, aufgegeben.  
Die Festsetzung als WR orientiert sich an den ebenfalls als WR ausgewiesenen benachbarten 
Wohngebieten und gewährleistet dauerhaft eine hohe und störungsarme Wohnqualität. Um den 
primären Charakter des Wohngebiets  sowie die beabsichtige städtebauliche Gestalt nicht zu 
beeinträchtigen, sind die  gemäß § 3 (3) Baunutzungsverordnung ( BauNVO) ausnahmsweise 
zulässigen Nutzungen „Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs“ sowie „kleine Betriebe des 
Beherbergungsgewerbes“ unzulässig (vgl. Textliche Festsetzung (TF) 1.1.1).  
6.3.2  Maß der baulichen Nutzung  
Um eine effiziente Auslastung der vorhandenen Fläche zu erreichen, werden für die Bebauung 
eine Grundflächenzahl (GRZ) von max imal 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 
maximal 0,8 festgesetzt.  Dies entspricht den Festsetzungen für die vorhandene 
Schulhausbebauung.  
Um Regenwasserrückstauprobleme für die privaten Grundstücke zu vermeiden, muss die 
Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden mindestens 0,3 m über der durch Normalhöhennull 
(NHN) definierten Oberkante der jeweils der Erschließung dienenden nächstgelegenen 
Verkehrsfläche liegen (vgl. TF 1.1.3).  
Im Plangebiet sind je Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig (vgl. TF 1.1.5). Auf 
diese Weise sol l der Charakter des Baugebiets  als insbesondere für Familien geeigneter  
Wohnstandort mit  ausreichender Grundstücks- und Wohnnutzfläche gewährleistet bleiben. 
Zudem wird eine auch im Gesamtgefüge der näheren Umgebung ausgewogene und 
verträgliche Anzahl von Wohneinheiten ermöglicht.  
6.3.3  Überbaubare Flächen, Geschossigkeit  
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan durch Baugrenzen definiert.  Im 
Hinblick auf die Nutzung der Gärten, können die festgesetzten Baugrenz en durch 
Terrassenüberdachungen in einer maximalen Tiefe von 3,50 m überschritten werden. Die in der 
Planzeichnung gekennzeichneten Kronentraufbereiche sind zum  Schutz der Bäume 
freizuhalten (vgl. TF 1.1.4).  
Um den heutigen Wohnflächenanforderungen an Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser und dem 
planungsrechtlichen Anspruch an einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung 
zu tragen, ist im Planbereich eine zwingend zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Auf diese 
Weise kann die überbaute Grundfläche für die geplante Wohnform gering er gehalten werden 
und trotzdem eine familiengerechte Nutz fläche erzielt werden. Da sich die zulässige 
Höhenentwicklung der Neubauten an der der zweigeschossigen Nachbargebäude orientiert, 
wird ein Einfügen der neuen Bebauung in den baulichen Bestand erreicht.  
Um eine städtebauliche Vielfalt und größere Gestaltungsspielräume zu ermöglichen kann für 
Anbauten sowie verbindende und untergeordnete Bauteile eine Unterschreitung der 
vorgegebenen Zweigeschossigkeit zugelassen werden (vgl. TF 1.1.6).  
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 11

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6.3.4  Bauweise, Gebäudestellung, Dachform  
Im Plangebiet ist für alle  Gebäudetypen die offene Bauweise festgesetzt, um dem offenen 
Charakter der Umgebungsbebauung mit ihrer geringen baulichen Dichte und der ebenfalls 
offenen Bauweise, Rechnung zu tragen.  
Um bei Doppel- und Reihenhäusern den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit 
erkennbar werden zu lassen, sind entsprechende gestalterische Festsetzungen getroffen 
worden. Diese beziehen sich neben einer einheitlichen Gebäudeflucht beispielsweise auch auf 
die Höhen und Dachneigungen sowie die Farb-  und Materialwahl. Hinsichtlich einer 
einheitlichen Gebäudeflucht stellen die Gebäude deren festgesetzte Baugrenze einen Versatz 
vorsieht Ausnahmen dar (vgl. TF 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2). Eine einheitliche Gestaltung wird auch für 
aneinander angrenzende Carports angestrebt (vgl. TF 2.2.3).  
Mit der  Dachform des flach geneigten Satteldachs ( 22°±3°) wird die in der Nachbarschaft 
dominierende Dachform des Satteldachs fortgeführt.  Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind 
aufgrund der flachen Dachneigung städtebaulich nicht gewünscht und damit nicht zulässig (vgl. 
TF 2.1.2). Die Flachdachgebäude in der Mitte des Plangebiets  unterstützen die angestrebte 
gestalterische Vielfalt.  
6.3.5  Ruhender Verkehr / Nebenanlagen  
Gemäß dem Stellplatzschlüssel der Stadt Münster werden pro Wohneinheit ein Stellplatz – 
ergänzt um einen 30-prozentigen Besucheranteil – nachgewiesen. Die Besucherstellplätze sind 
entlang den Straßen „Schürbusch“ auf einer bestehenden und auf einer zusätzlich geplanten 
Stellplatzfläche angeordnet. Der private Stellplatznachweis erfolgt auf den Grundstücken.  
Um den Eigentümern mehr Flexibilität zu ermöglichen, sind –  sofern es die Gegebenheiten vor 
Ort zulassen – mehrere Standorte für Stellplätze auf den Grundstücken zulässig (vgl. TF 1.2.1). 
Dies ermöglicht zudem die Deckung von eventuellen Mehrbedarfen. Diese ergeben sich 
beispielsweise, wenn zwei Wohneinheiten in einer Hauseinheit realisiert werden sollen, oder 
wenn die realisierte Wohnfläche eine Grenze von 150 m² übersteigt.  
Um ein geordnetes Bild hin zu den Erschließungsstichen sicherzustellen, sind die Standorte für 
die an die Verkehrsflächen angrenzenden Stellplätze/Carports in der Planzeichnung verortet. 
Insbesondere für die Grunds tücke mit Erschließung über die Südgärten kann durch diese 
Stellplätze die Notwendigkeit einer Auffahrt durch den gesamten Garten vermieden und damit 
die Flächenversiegelung reduziert werden. Alternativ bzw. ergänzend besteht die Möglichkeit , 
direkt am Haus sowohl innerhalb der Baugrenzen als auch in den seitlichen Abstandsflächen zu 
parken, um kurze Wege zu ermöglichen.  
Die Kronentraufbereiche der zu erhaltenden Bäume sind zum Schutz der Wurzelbereiche 
sowohl von Stellplätzen jeglicher Art als auch von Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO frei zu 
halten. Davon ausgenommen sind Einfriedungen (vgl. TF 1.2.1, 1.2.2).  
6.3.6  Einfriedungen  
Um den schmal gehaltenen privaten Straßenraum möglichst offen und qualitätvoll zu gestalten,  
wurden Festsetzungen zur Art der E infriedungen getroffen. Feste Grundstückseinfriedungen 
(Mauern, Zäune) sind auf eine Höhe von 1,20 m zu beschränken. Hecken sind aufgrund ihrer 
ökologischen Wertigkeit aus standortgerechten, heimischen Laubgehölzen herzustellen.  
Kombinationslösungen mit Maschendrahtzäunen sind zulässig, sofern diese zu 
Verkehrsflächen hin mit der Heckenbepflanzung vollständig verdeckt werden. Für die direkt an 
öffentliche Verkehrsflächen angrenzenden Grundstücke sind die entsprechenden Einfriedungen 
verpflichtend herzustellen (vgl. TF 2.3.1, 2.3.2).  
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 11

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6.4  Verkehrsflächen / Erschließung  
Das Wohngebiet ist über die Straßen Täppken und Schürbusch an das örtliche Straßennetz 
angebunden. Intern wird das Gebiet über  zwei private Stichstraßen erschlossen, welche mit 
Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL) zug unsten der Anlieger und Erschließungsträger (AE) 
belegt werden. Die Stichstraßen sind in ihrer Fläche auf ein Minimum beschränkt . Der 
reduzierte Flächenverbrauch steht im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und geht 
zugunsten größerer Grundstücksflächen.  
Die privaten Erschließungsflächen sind als  gemischt genutzte Verkehrsfläche geplant. Die 
Querschnitte aller Erschließungsfläc hen sind für Begegnungsverkehr sowie aus den 
Grundstückseinfahrten ein- und ausfahrende P kw ausreichend. Durch eine ebenerdige 
Pflasterung sollen Fußgänger, Fahrradfahrer, spielende Kinder und Autofahrer die Fläche in 
Rücksichtnahme aufeinander jeweils gemeinsam nutzen können. Dies unterstützt die Belebung 
des Straßenraums und damit des Gebiets im Allgemeinen.  
Im Zuge der Erschließung des Gebiets sind Veränderungen an der  bestehenden Straße 
Schürbusch vorgesehen. Der östliche Bürgersteig soll zwischen den beiden 
Erschließungsstichen auf das Standardmaß von 2,50 m verbreitert werden. Im Bereich der 
Einfahrten wird der Bordstein abgesenkt. Zur Herstellung des südlichen Erschließungsstichs ist 
es zudem notwendig , die angrenzende öffentliche Stellplatzanlage anzupassen. Zur Deckung 
der Neubedarfe wird zusätzlich eine weitere öffentliche Stellplatzanlage im Norden des Gebiets 
angelegt. Um hier ausreichend Rückstoßflächen zu bieten, wird die Straße in diesem Bereich 
verbreitert.  
Das Plangebiet ist über die Stadtbuslinien 10 (Haltestelle: St. -Anna-Kirche) und 15 
(Haltestellen: Dingbängerweg und Umspannwerk) an das ÖPNV -Netz der Stadt Münster 
angebunden. Die Haltestellen liegen ca. 400 m vom Plangebiet entfernt und sind barrierearm.  
6.5  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Im Plangebiet verlaufen Versorgungsleitungen der Stadtwerke Münster Netzgesel lschaft mbH 
und der Stadtwerke Münster GmbH. Es handelt sich bei diesen Versorgungsleitungen um 
mehrere Mittel-, Niederspannungs-, Fernmelde- und Beleuchtungskabel mit den dazugehörigen 
Betriebsmitteln (Leuchten, Kabelverteilerschränke) sowie Wasser- und Gasleitungen.  
Die vorhandene Ortsnetzstation 323 (Schürbusch 45 a) wird im Laufe der 
Baugebietsentwicklung außer Betrieb genommen. Dies macht die Verlegung von 
Ersatzleitungen notwendig, damit die Versorgung aufrechterhalten werden kann. Für die 
Versorgung der Wohneinheiten im Plangebiet werden im Zuge der Realisierung weitere 
Verlegungsmaßnahmen von Gas-, Wasser- und Stromleitungen notwendig.  
Die Entwässerung der geplanten Baugrundstücke ist über ein Trennsystem in die bestehende 
Kanalisation in der Straße Täppken vorgesehen. Hierzu ist die Verlegung neuer Schmutz - und 
Regenwasserkanäle im Plangebiet erforderlich.  
Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des Niederschlagswassers 
nicht möglich. Als Vorfluter für die betroffene Regenwasserkanalisation dient ein 
Nebengewässer des Meckelbachs. Eine Genehmigung für das Einleiten von 
Niederschlagswasser aus der vorhandenen Kanalisation in das Nebengewässer liegt vor. Die 
Plangebietsfläche ist in den aktuellen Genehmigungsunterlagen bereits berücksichtigt.  
Die Entwässerung der östlich angrenzenden Grundstücke erfolgt derzeit in den 
Entwässerungsgraben an der nördlichen Plangebietsgrenze. Di eser Regenwassergraben ist im 
Bebauungsplan als Fläche für die Wasserwirtschaft f estgesetzt. Er bleibt auch im Zuge der 
Neubebauung des ehemaligen Schulgeländes erhalten.  
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 11

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Die Entwässerung von Regen-  und Schmutzwasser erfolgt über die neuen 
Erschließungsstraßen und wird an das vorhandene Netz in der Straße Schürbusch 
angeschlossen.  
An der östl ichen Plangebietsgrenze wird mit einem Leitungsrecht (ca. 25 m lang  und 2,50 m 
breit) die Trasse der öffentlichen Kanalisation gesichert.  
Die Abfallentsorgung erfolgt durch eine lokale Abfallentsorgungsgesellschaft. Das 
Erschließungskonzept des Bebauungsplans sieht keine Befahrung des Gebiets durch 
Müllfahrzeuge vor. Abfallbehälter sind an den Abholtagen zur Straße Schürbusch als 
nächstgelegene durch ein Müllfahrzeug befahrbare Straße zu transportieren und dort 
verkehrssicher abzustellen. Die anfallenden Wege betragen bis zu 55 m. D iese Art der 
Abfallentsorgung wird jedoch als für die Bewohner zumutbar eingeschätzt.  
6.6  Begrünung / Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote 
Das Plangebiet wird i n bedeutendem Maße durch einen als erhaltenswert eingestuften 
Baumbestand geprägt. D ie Standorte konnten im Plankonzept größtenteils berücksichtigt  
werden. Dadurch erhält das neue Wohnquartier eine besondere gestalterische und ökologische 
Qualität. Um diese Qualität zu unterstützen,  sollen Grundstücksflächen ohne bauliche Anlagen 
weitestgehend begrünt  werden. Eine Begrünung ist zusätzlich auch auf den 
Flachdachgebäuden möglich.  
Die im Plangebiet  festgesetzten Bäume sind aufgrund ihrer prägenden, städtebaulichen und 
gestalterischen Wirkung und ihrer ökologischen Wertigkeit auf Dauer zu erhalten und zu 
pflegen. Bei Schäden des erhaltenswerten Baumbestands ist das Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit der Stadt Münster zu benachrichtigen. Um den Charakter des Plangebiets  
nicht zu verändern, sind abgängige Bäume nachzupflanzen (vgl. TF 1.3 i. V. m. TF 3.1, 3.2).  
In den Kronentrauf bereichen der erhaltenswerten Bäume sind bauliche Anlagen, einschließlich 
Nebenanlagen und jegliche Stellplätze unzulässig, um die Vitalit ät der Bäume nicht zu 
gefährden (vgl. TF 1.1.4, 1.2.1, 1.2.2).  
6.7  Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung  
Da der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient, wird mit B ezug auf 
§ 13 (3) BauGB  von einer förmlichen Umweltprüfung bzw. von einem Umweltbericht 
abgesehen.  
Im gesamten Bebauungsplangebiet wird eine Grundfläche (GRZ) von 0,4 festgesetzt, welche 
der bisherigen GRZ des Bebauungs plans Nr. 146 entspricht. Somit entstehen keine 
zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft.  
6.8  Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine denkmalwerten 
Bau- und Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetztes NRW.  
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können 
jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue  Bodendenkmäler 
(kulturgeschichtliche Bodenfunde Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der 
natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regel t das Denkmalschutzgesetz. Der B ebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis.  
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 11

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7  Auswirkungen auf die Umwelt  
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, da es 
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwickl ung handelt, dessen zulässige Grundfläche im 
Sinne des § 19 (2) BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt. Eine für die Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b 
BauGB genannten Schutzgüter (FFH -Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ausgeschlossen. 
Ebenso wird durch den Plan kein UVP-pflichtiges Vorhaben vorbereitet.  
7.1  Auswirkungen auf den Menschen  
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück der ehemaligen Peter -Wust-Schule. Durch die 
Planung soll auf dem ehemaligen Schulgrundstück Wohnen ermöglicht werden. Maßgebliche 
Immissionen durch Lärm oder Luftschadstoffe sind im Plangebiet nicht zu verzeichnen.  
7.2  Auswirkungen auf den Naturhaushalt  
Mit der Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 540 sind gegenüber der gegenwärtigen Situation 
keine wesentlichen Veränderungen für den Naturhaushalt im Sinne von § 1 (6) Nr. 7 BauGB 
(Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege) 
verbunden. Gegenüber der Vornutzung kommt es real zu einer Erhöhung des Anteils 
versiegelter Flächen. Im Vergleich zum bislang geltenden Planungsrecht erfolgt jedoch keine 
Zunahme der überbaubaren Fläche. Durch die Lage des Plangebiets  im Innenbereich, d.  h. 
durch den Verzicht auf eine Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich, und die 
Wiedernutzbarmachung von Flächen,  erfüllt die Planung zudem das Gebot , mit Grund und 
Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1 a (2) BauGB).  
Das Gelände wird durch einen umfangreichen Baumbestand geprägt. Der Baumbest and wurde 
hinsichtlich seines Erhaltungswert s überprüft. Der vorliegende Bebauungsplan nimmt auf 
diesen Baumbestand größtmöglich Rücksicht. Zudem erfolgt eine Festsetzung des zu 
erhaltenden Baumbestands. Im Falle eines Abgang s von festgesetzten Bäumen ist eine 
Ersatzpflanzung vorgeschrieben ( vgl. TF 1.3). Mit der Realisierung der Planung ist der Verlust 
von ca. 20 Bäumen, davon etwa 10 erhaltenswerten Bäumen unvermeidbar.  
Im Abgleich mit dem bestehenden Plan ungsrecht ergibt sich durch die Planung kein 
zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und 
Landschaft ist bei dem vorliegenden Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht erforderlich 
(§ 13 a (2) Nr. 4 BauGB).  
Sonstige maßgebliche Auswirkungen auf den Boden, das Kl ima oder den Wasserhaushalt sind 
nicht zu verzeichnen.  
7.3  Artenschutzrechtliche Prüfung  
Die Artenschutzprüfung erfolgte auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen 
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des 
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW 
vom 22.12.2010.  
Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt 
oder zu erwarten sind. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass das Plangebiet sporadisch z.  B. 
von Fledermäusen als Nahrungsraum genutzt wird, Lebensstätten geschützter Arten im 
engeren Sinne (Nist-, Brutstätten etc.) werden aber nicht tangiert.  
Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten 
Arten zählen (z.  B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 11

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ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustands („Allerweltsarten“) 
bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote des 
Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wird.  
7.4  Klimaschutz  
Die im Bebauungsplan zum Teil festgesetzte Dachform Flachdach hat aufgrund ihrer 
kompakten Bauweise deutlich geringere Transmissionswärmeverluste als Gebäude mit 
Satteldach. Som it ist ein geringerer Energieverbrauch zu erwarten. Auch ergeben sich i m 
Hinblick auf mögliche Luftbelastungen durch die geplante Nutzungsart (Wohnen) keine 
Hinweise, dass es infolge der Planung hier zu erheblichen zusätzlichen Belastungen kommen 
könnte.  
8 Flächenbilanz  
Plangebiet gesamt 10.810 m² 100 % 
öffentliche Verkehrsfläche  1.467 m² 13,5 % 
Wasserwirtschaftsfläche  174 m² 1,5 % 
reines Wohngebiet 9.169 m² 85,0 % 
davon private Verkehrsfläche 645 m² 6,0 % 
9  Gesamtabwägung  
Die Planung verfolgt das wichtige und bedarfsgerechte Ziel , Wohnraum f ür die Bevölkerung zu 
schaffen. Im Zuge der Planungen soll auf dem ehemaligen Schulgelände ein Wohngebiet 
entstehen, welches sowohl die Anforderungen an aktuelle Wohnbedürfnisse, als auch 
städtebauliche und ökologische Aspekte erfüllt. Das städtebauliche Konzept berücksichtigt eine 
sparsame Erschließung und mit überwiegend Doppelhäusern und Hausgruppen kompakte 
Bauformen. Es ermöglicht zudem einen Kompromiss zwischen den Zielen, Wohnraum schaffen 
zu wollen und gleichzeitig den wertvollen Baumbestand zu erhalten.  
Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde nötig, um die Entwicklung des Plangebiets  steuern 
und schließlich die vorgesehene städtebauliche Struktur realisieren zu können. Die Eigenart 
des Gebiets und seiner Umgebung soll im Zuge der Entwicklungen soweit wie möglich erhalten 
und gleichzeitig die städtebauliche Struktur in diesem Bereich vervollständigt werden.  
Der prägnante und teilweise erhal tenswerte Baumbestand – als e in wesentliches 
Charakteristikum des Plangebiets  – wird durch die Festsetzungen des Bebauungs plans 
geschützt. Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt die Standorte der Bäume soweit möglich, 
um einen Erhalt  zu gewährleisten. Um dennoch eine klar gegliederte Siedlungsstruktur mit 
einer hohen städtebaulichen Qualität sowie Wohn- und Aufenthaltsqualität zu erreichen, ist es 
nicht möglich , jeden Baum zu erhalten. Durch Festsetzungen zur Begrünung der Frei flächen 
kann ein kompensatorischer Ausgleich erfolgen.  
Die Prüfung der Artenschutzbelange erbrachte keine Hinweise auf planungsrelevante Arten, 
sodass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich wird. Maßgebliche Immissionen durch 
Lärm oder Luftschadstoffe sind im Plangebiet ebenfalls nicht zu verzeichnen.  
Da das Planverfahren zur Wiedernut zbarmachung einer Fläche gemäß § 13 a BauGB realisiert 
wird, sind keine maßgeblichen Eingriffe in Natur und Landschaft zu verzeichnen. Daher ist auch 
keine Eingriffsausgleichsregelung notwenig.  
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 11

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Die Realisierung des Bebauungs plans wird sich nicht wesentlic h auf die persönlichen 
Lebensumstände der im Umfeld des Plangebiets  lebenden Menschen auswirken. Nachteili ge 
Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind ebenfalls nicht zu erwarten.  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Das Plangebiet befindet sich i m Eigentum der Stadt Münster.  Die Grundstücke sollen mit den 
anteiligen Erschließungsflächen einzeln vermarktet werden.  Mögliche anfallende Kosten der 
Erschließung werden anteilig auf die Grundstückseigentümer übertragen.  
Durch die Realisierung des Bebauungs plans sind keine nachteilige n Auswirkungen in sozialer 
und wirtschaftlicher Hinsicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck – Schürbusch, 
ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule  
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 11

V-1011-2015-Anlage-2-Buergerinformation

15101 Zeichen

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StadtentwicklungAmt für Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/1011/2015  
  
Niederschrift über eine Bürgerinformation  
Stadtbezirk:    Münster-West  
Anlass: Bebauungsplan Nr.: 540  „Schürbusch – ehemalige Fläche 
der Peter-Wust-Schule“  
Zeit:      am Dienstag, den 11.06.2013, um 19:00 Uhr,  
Ort: in der Aula der Peter -Wust-Schule, Dingbänger Weg 80, 
48163 Münster  
Teilnehmer:    ca. 95 Bürgerinnen und Bürger  
Leitung der Bürgeranhörung:  Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin  
Vertreter der Verwaltung:  Herr Kurz, Stadtplanungsamt  
Frau Hertfelder, Regierungsbaureferendarin  
Frau Morka, Regierungsbaureferendarin  
 
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um 19:00 Uhr die Bürgerinformation, in der  
Plankonzepte für ein Wohnquartier auf dem Areal der ehemaligen Peter-Wust-Schule im 
Schürbusch  
vorgestellt werd en. Anschließend übergibt Frau Westrup Herrn Kurz, als Vertreter der 
Verwaltung, das Wort.  
Herr Kurz stellt anhand einer PowerPoint -Präsentation die angestrebte Entwicklung zum 
Wohnquartier in zwei städtebaulichen Entwurfsvarianten dar:  
Da der Lernstandort der Schule auf Grund gesunkener Schülerzahlen aufgegeben wurde, steht 
die Fläche einer neuen Entwicklung zur Verfügung.  Inmitten gewachsener Siedlungsstrukturen, 
überwiegend von Einfamilienhäusern umgeben und durch die Straße Schürbusch erschlossen , 
soll hier künftig ein Woh nquartier mit Einfamilienhäusern entstehen. Geplant sind Einzel - und 
Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise mit familiengerechten Wohnflächengrößen.  
Entlang der östlichen Grundstücksseite soll ein etwa 10 m breiter Streifen den östlich 
angrenzenden Grundstücken als Freifläche zugeordnet werden. Damit  folgt die Stadt einer 
Anregung der Anwohner unter der Bedingung, dass sie die Flächen zu den gleichen 
Konditionen wie die künftigen Grundstücksbewerber im Plangebiet (Höchstgebotsverfahren) 
erwerben.  
Insgesamt wird das Plangebiet durch den erhaltenswerten Baumbestand geprägt, der soweit 
wie möglich bei der Neuplanung berücksichtigt werden soll.  
Hinsichtlich des entlang der Nordseite verlaufenden offenen Entwässerungsgrabens läuft 
zurzeit noch eine verwaltungsinterne Prüfung zu der Frage, ob der Graben in der Form erhalten 
oder eine Verrohrung als Ersatzlösung angestrebt werden soll.  
Die Entwurfsvariante 1 erschließt das Wohnquartier durch zwei Stichstraßen,  um die herum die 
Einfamilienhäuser hofartig angeordnet werden. Gebäude mit reiner Südausrichtung und Ost -
West-Ausrichtung prägen die beiden Hofsituationen. Die Einzel-  und Doppel häuser sind 
zweigeschossig ausgebildet und werden von einem Staffelgeschoss  ergänzt. Die Dächer sind 
als Flachdächer ausgebildet.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 1 von 6

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Die Entwurfsvariante 2 erschließt das Wohnquartier mit einer Schleife parallel zum Schürbusch, 
entlang der die Bebauung vorgesehen ist.  Die Gebäudeausrichtung ist ausschließlich in Ost -
West-Richtung vorgesehen. Die Einzel- und Doppelhäuser sind mit zwei Vollgeschossen und 
einem Satteldach vorgesehen.  
Im Anschluss an die Vorstellung der Planung bittet Frau Westrup die Bürger, Fragen zu stellen 
und ihre Meinung zu äußern:  
Fragen zu den Entwürfen  
In welcher Spannbreite liegen die Grundstücksgrößen?  
Insgesamt gibt es eine größere Varianz. Im Mittel handelt es sich um ca. 300- 400 m² große 
Grundstücke.  
Könnten die Grundstücke nicht vergrößert werden?  
Eine generelle Vergrößerung der Grundstücksgrößen würde die Anzahl der Baugrundstücke 
verringern. Die Ent würfe weisen bereits größere Grundstücke in den Teilbereichen auf, wo 
größere Baumstandorte berücksichtigt werden sollen.  
Werden die Grundstücksgrenzen entlang der Gebäude verlaufen oder gibt es einen 
Spielraum?  
In Wohngebieten müssen die Wohngebäude mit  seitlichen Abstandsflächen zur 
Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Abstandsflächen sollen in die Gartengestaltung 
einbezogen werden.  
Wie erklärt sich die Gebäudeausrichtung? Durch die Gebäude und die Bäume werden die 
Grundstücke verschattet. Könnte m an die Gebäude nicht so stellen, dass es einen Süd - 
und / oder Westgarten gibt?  
Bei der ersten Variante ergeben sich vielfältige Grundstücksausrichtungen. Die hofartige 
Anordnung bietet  Ost-, Süd - und Westgärten. Bei der zweiten Variante kann die 
Gebäudestellung zugunsten tieferer Westgärten verändert werden. Im Hinblick auf die  
wertvollen Bäume müsste dies im Einzelnen überprüft werden.  Der Erhalt der Bäume bringt 
auch gewisse Einschränkun gen, denen allerdings eine große gestalterische Qualität für das 
Quartier gegenüber steht.  
Welche Maße weisen die geplanten Gebäude auf?  
Die Gebäudebreite liegt zwischen 7 und 9 m und die Gebäudetiefe liegt bei ca.  12 m, maximal 
14 m.  
Wo sind die Parkplätze untergebracht?  
Bauordnungsrechtlich sind die Parkplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Auf den 
Grundstücken ist die Möglichkeit zu Realisierung einer Garage und eines Stellplatzes gegeben. 
Zusätzlich gibt es Besucherstellplätze an der gemeinsamen Erschließungsstraße.  
Welche Dachformen sind denkbar? Handelt es sich nur um Satteldächer?  
Die beiden Varianten wurden bewusst mit zwei verschiedenen Dachlösungen dargestellt, um 
die gestalterischen Spielräume aufzuzeigen. Es sind sowohl Satteldächer als auch Flachdächer 
denkbar.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 2 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Welche Dachneigungen sind vorgesehen?  
Bei den Satteldächern ist eine Neigung von etwa 35-38° vorgesehen, damit das Gebäude durch 
einen spitzeren Neigungswinkel nicht zu hoch werden kann. Die Flachdächer wären ohne 
Neigung, nur mit sichtbarer Attika, auszubilden.  
Ist eine Unterkellerung der Gebäude mit dem Erhalt der Bäume vereinbar?  
Eine Unterkellerung ist möglich. Die Fachkollegen weisen darauf hin, dass die Baumkrone 
einen Hinweis auf die Fläche des Wurzelwerks gibt. Um die Bäume nicht zu beschädigen wäre 
eine Unterkellerung nur außerhalb der eingemessenen Baumkronenflächen möglich.  
Was ist die angestrebte Zielgruppe? Die Grundstücke sind viel zu klein für Familien, um 
ausreichend Wohnraum und Freifläche / Spielfläche zu schaffen.  
Auf den zwei Geschossen sind ca. 140  m² Wohnfläche möglich. Hinzu kommt die dritte Ebene, 
als Staffel - oder Dachgeschoss, die maximal 2/3 der Fläche des darunter liegenden 
Geschosses aufweisen darf. Die Grundstücke in beiden Varianten weisen eine Varianz von 
verschiedenen Grundstücksgrößen auf, so dass auch Grundstücke für unterschiedliche 
Ansprüche an Freifläche verwirklicht werden können. Die Zielgruppe ist primär die der Familien, 
schließt aber keine Zielgruppen aus.  
Warum gibt es keine Stichstraßenlösung, damit alle Grundstücke in den Süden 
ausgerichtet sind?  
Eine reine Südausrichtung der Bebauung als Zeilenbebauung mit Stichstraßen wäre auch 
möglich, führt allerdings insgesamt zu einer wesentlich größeren Verkehrsfläche.  
Welche Materialien sind für das Gebiet vorgesehen? Wird eine Bebauung im Bauhausst il 
möglich sein?  
Es werden in der R egel keine Materialvorgaben getroffen. Weiße Putzbauten wären damit 
möglich. Auch Flachdachbauten sind – zumindest in Teilen des Gebietes – denkbar.  
Welche Variante wird von der Stadt bevorzugt?  
Frau Westrup: Es gibt n och keine Entscheidung bezüglich der beiden Varianten. Wir befinden 
uns in einem Prozess in dem noch entschieden werden muss, welche Variante sich als die 
bessere erweist. Die Bürgerinformation ist ein Bestandteil dieses Prozesses.  
Rahmenbedingungen  
Soll der Bach bestehen bleiben oder wird er verrohrt?  
Derzeit wird noch geprüft, ob der Zustand so erhalten bleibt oder verrohrt wird.  
Es wird die Sorge geäußert, dass durch eine Verrohrung der Baumbestand wegfal len 
würde. Ohnehin würde die Bebauung nordöstlich des Plangebietes dazu führen, dass der 
Baumbestand am Bachlauf nicht erhalten werden könnte.  
Eine Verrohrung des Baches würde nicht dazu führen, dass der Baumbestand wegfällt. 
Grundsätzlich ist der Erhalt des wertvollen Baumbestandes ein wesentlicher Bestandteil dieser 
Planung.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 3 von 6

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Die Bäume befinden sich auf den zukünftig privaten Grundstücken. Wie wird der Erhalt 
der Bäume gesichert?  
Die erhaltenswerten Bäume werden durch eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan 
gesichert.  
Soll die Eiche nördlich des Grabens gefällt werden?  
Nein. Die  Eiche ist im Plan nur deshalb nicht dargestellt, weil sie sich außerhalb des 
Plangebiets befindet. Sie steht  auf dem städtischen Grundstück, das zur Bewirtschaftung des 
Regenwassergrabens dient.  
Gibt es eine Möglichkeit den Grünstreifen im Norden am Bachlauf vergleichbar wie im 
Osten auszuweisen?  
Derzeit wird geprüft, ob der offene Entwässerungsgraben bestehen bleiben oder künftig eine 
Verrohrung vorgesehen werden soll . Im Falle einer Aufgabe des Grabens könnten diese  
Flächen als private Grünflächen ausgewiesen werden.  
Warum wird der 10-m-Streifen nicht dem Baugebiet zugeteilt?  
Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Interesse,  möglichst viel Bauland zur Verfügung 
stellen zu können und den Interessen der Anlieger , eine Grundstücksarrondierung vornehmen 
zu können, wurde im Vorfeld der Planung zugunsten der Anliegerwünsche entschieden.  
Ist der 10-m-Streifen schon verkauft?  
Zurzeit gibt es die Bereitschaft der Stadt, den Streifen – zu den gleichen Konditionen, die für die 
anderen Grundstücksbewerber gelten werden – zu veräußern. Und es gibt die B ereitschaft der 
Anlieger, diese Konditionen zu akzeptieren.  
Verläuft in dem 10-m-Streifen irgendeine Leitung?  
Im nordöstlichen Bereich verläuft eine Verbindungsleitung zwischen dem Entwässerungsgraben 
und dem Regenwasserkanal im östlich angrenzenden Wohngebiet.  
Ein Bürger begrüßt die Haltung, dass die wertvollen Bäume erhalten werden sollen, 
äußert aber die Sorge, dass die II -geschossigen Gebäude die bestehenden I -
geschossigen Gebäude einschränken könnten.  
Die geplanten Gebäude sollen in der Höhe nicht die bestehenden Gebäude überr agen. Die 
Gebäudehöhen orientieren sich an den Gebäudehöhen der umgebenden – zweigeschossigen – 
Gebäude und liegen zwischen 9 (Variante 1) und ca. 10 m (Variante 2).  
Der Rat hat beschlossen, dass der Bebauungsplan in Anlehnung an die Umgebung 
entstehen soll. Warum hat man sich für eine zweigeschossige Bebauung entscheiden?  
Die Umgebung ist sowohl von ein-  als auch von zweigeschossiger Bebauung geprägt . Es 
handelt sich in der Regel um Gebäude, die drei Ebenen aufweisen. Die Entwicklung der Fläche, 
lässt also in Anlehnung an die Umgebung die Verwirklichung von Gebäuden mit zwei 
Vollgeschossen zu, zumal auch das noch vorhandene Schulgebäude zweigeschossig  ist. Ein 
familiengerechtes Angebot an Wohnbaugrundstücken muss eine ausreichend große Wohn- und 
Nutzfläche für einen Haushalt mit Kindern ermöglichen. Auch im Hin blick auf die Kosten für die 
künftigen Erwerber soll ein ausgewogenes Verhältnis von Grundstücksgröße und 
Ausnutzungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.  
Wie hoch ist der anfängliche Grundstückspreis?  
Anfragen zu Preisen sollten direkt an das Amt für Immobilienmanagement gerichtet werden.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 4 von 6

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der Peter-Wust-Schule  
Was ist mit dem Trafo-Häuschen, gibt es ein Ersatzgebäude?  
Für das Trafo-Gebäude wird ein Ersatzstandort noch geklärt.  
Für eine Passivhausnutzung sind die Gebäude falsch ausgerichtet.  
Für ein Passivhaus ist eine Nord- Süd-Ausrichtung nicht zwingend erforderlich. Passivhaus -
Standards sind auch mit Gebäuden in Ost-West-Ausrichtung möglich.  
Ab wie vielen Häusern muss ein Spielplatz errichtet werden?  
Der Spielplatzbedarf richtet sich einerseits nach der Plangebietsgröße und Anzahl der 
Wohnhäuser und andererseits nach den im Umfeld vorhandenen Spielplatzangeboten. Für 
dieses Plangebiet wird kein zusätzlicher Spielplatzbedarf gesehen.  
Besteht die Möglichkeit, dass ein Großinvestor den gesamten Bestand kauft und 
daraufhin die Grundstücke noch teurer verkauft?  
Die Gefahr b esteht nicht. Die Stadt wird die Grundstücke im Wege der Einzelvermarktung 
veräußern.  
Fragen zum Verfahren  
Wann ist die Vermarktung der Grundstücke vorgesehen?  
Zunächst muss das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen sein. 
Voraussichtlich ab Frühjahr 2014 ist eine Vermarktung m öglich. Den genauen Zeitpunkt kann 
man beim Amt für Liegenschaftsmanagement erfahren.  
Gibt es auch ein Vergabeverfahren für jüngere Familien?  
Bei diesem Gebiet wurde entschieden, dass ausschließlich das Höchstgebotsverfahren 
angewendet werden soll.  
Wenn bei der Offenlegung noch Kritik an der Planung geäußert wird, gehen die 
Grundstücke dann trotzdem in die Vergabe?  
Die Grundstücksvergabe macht vor dem Satzungsbeschluss und der Abwägungsentscheidung 
zu den eingegangenen Änderungswünschen durch den Rat der Stadt keinen Sinn.  
Wann würde die Vermarktung stattfinden, wenn gegen den Bebauungsplan geklagt wird?  
Es ist davon auszugehen, dass eine Vergabeentscheidung so frühzeitig wie möglich erfolgen 
wird.  
Weitere Anmerkungen, Wünsche und Vorschläge  
Einbringung der Bitte, dass im Hinblick auf eine älter werdende Gesellschaft auch 
Möglichkeiten geschaffen werden sollten, 70-80 m² auf einer Ebene zu realisieren.  
Einwand, dass es sich um ein zu „tristen“ Entwurf und eine nachteilige Ausrichtung der 
Gärten handelt.  
Bis wann können Einwendungen gemacht werden?  
Frau Westrup weist auf die Veröffentlichung des Protokolls hin.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 5 von 6

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Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Vorschlag von einem Bürger: Man könnte  die Varianten kombinieren. Zum Beispiel den 
Entwurf aus Variante 1, in Kombination mit der Dachform aus dem 2. Entwurf.  
Der Vorschlag wurde positiv von den anwesenden Bürgern kommentiert. 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorl iegen, erklärt Frau Westrup, dass alle 
Fragen protokolliert werden und im weiteren Entscheidungsprozess zu dem  
Bebauungsplanverfahren mit abgewogen werden. Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht. 
Auch steht die Verwaltung für weitere Informationen zur Verfügung.  
Sie schließt um ca. 20:05 Uhr die Bürgeranhörung.  
Münster, 01.07.13 gez.      gez.  
Ort, Datum Frau Westrup,    Frau Hertfelder und Frau Morka  
Bezirksbürgermeisterin  Schriftführerinnen 
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 6 von 6

Beratungsverlauf (4)

21.01.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 30.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: verwiesen zur Vorberatung

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Dingbängerweg 80
  • Albersloher Weg 33
  • An den Speichern 7
  • Ossenkampstiege
  • Schlautstiege
  • Schürbusch 45
  • Täppken 938

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1011/2015
Typ
Vorlagen
Datum
08.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37