Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen nach § 5 Abs. 6 EigVO NRW i. V. m. § 60 GO NRW
Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen 1141/2020-25 vom 31.05.2023
Stand: Am 31.05.2023 im Betriebsausschuss NetteBetrieb beraten. Ergebnis: Einstimmig beschlossen14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) 0 (Befangen).
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Dokumente
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (2023-05-02 Dringlichkeitsentscheidung ÜPL - Einleitstellen Quellensee 2 + Brachter Straße Anlage 2 Lageplan Quellensee 2)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (2023-05-02 Dringlichkeitsentscheidung ÜPL - Einleitstellen Quellensee 2 + Brachter Straße Anlage 3 Bauwerk SediPipe Quellensee 2)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (2023-05-02 Dringlichkeitsentscheidung ÜPL - Einleitstellen Quellensee 2 + Brachter Straße Anlage 4 Lageplan Brachter Straße)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen nach § 5 Abs. 6 EigVO NRW i. V. m. § 60 GO NRW)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (2023-05-02 Dringlichkeitsentscheidung ÜPL - Einleitstellen Quellensee 2 + Brachter Straße Anlage 1 Projektzeitplan)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (2023-05-04 Dringlichkeitsentscheidung ÜPL - Einleitstellen Quellensee 2 + Brachter Straße unterzeichnet)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (2023-05-02 Dringlichkeitsentscheidung ÜPL - Einleitstellen Quellensee 2 + Brachter Straße Anlage 5 Bauwerk SediPipe Brachter Straße)
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Beratungsverlauf
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31.05.2023
Betriebsausschuss NetteBetrieb
TOP 2. Ergebnis: Einstimmig beschlossen14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) 0 (Befangen)
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