Mandari Insight

V/0075/2023

European Climate Adaptation Award (eca) - Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm

Vorlagen 31.01.2023

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Anlage_2_KAP

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_eca_Ist_Analyse

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_2_KAP

69940 Zeichen

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
ALLGEMEINE UND ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN
A1 a)
Personalstelle 
„Klimawandelanpassung / -
management“
Aufgabe ist die dauerhafte und 
institutionalisierte Koordinierung der 
gesamtstädtischen Anstrengungen mit 
weiteren Aufgaben, wie:
- verwaltungsinterner Austausch
- Öffentlichkeitsarbeit
- Netzwerkarbeit
- Monitoring und Controlling: Es wird 
empfohlen, in regelmäßigen Abständen (ca. 
alle 3 oder 5 Jahre) einen Controlling- bzw. 
Monitoringbericht zu erstellen. 
Stabsstelle 
Klima  - 0 € 0 € dauerhaft
Einrichtung der 
Stelle/ 
Arbeitsberichte / 
Jahresberichte
>10 Jahre erledigt erledigt
Wie mit Vorlage V/0141/2017/1 beschlossen 
wurden 1 1/2 Personalstellen zum 3. Quartal 2018 
eingerichtet (1 Stelle gefördert durch das BMU, 1/2 
Personalstelle dauerhaft). Ab August 2020 sind 
beide dauerhaft im Stellenplan eingestellt.
NEIN
b)
Begleitende 
Untersuchungen zur 
Koordinierung der 
Maßnahmenumsetzung
Vergabe von externen Gutachten und 
begleitenden Untersuchungen im Rahmen 
der Koordinierung der 
Maßnahmenumsetzungen
Stabsstelle 
Klima beteiligte Ämter 0 € 15.000 €/Jahr dauerhaft
Durchgeführte 
Untersuchungen/ 
beauftragte 
Gutachten
10 Jahre mittel kurzfristig
Die Managementstellen sind maßgeblich für die 
dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung 
der gesamtstädtischen Anstrengungen mit 
Begleitung der Maßnahmenumsetzung zur 
Klimaanpassung der Stadt Münster. Als 
Evaluierungsgrundlage und ggf. zur 
Nachsteuerung von Maßnahmenumsetzungen, 
sollen begleitende Untersuchungen durchgeführt 
werden.
NEIN
c)
Aktualisierung und 
Bewertung wesentlicher 
Parameter (z.B. 
Temperatur, Niederschlag, 
etc.) im Stadtgebiet vor 
dem Hintergrund 
regionaler Entwicklungen
Beobachtung tatsächlich eintretender 
Klimaveränderungen im Münsteraner 
Stadtgebiet; Messgrößen u.a. Temperatur, 
Niederschlaghöhe und -intensität, 
Globalstrahlung, Windrichtung und -
geschwindigkeit. 
Stabsstelle 
Klima
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Lanuv, DWD, AG 
Klimatologie 
WWU
0 € 0 € dauerhaft
Maßgebliche 
Änderungen der 
Parameter in der 
Stadt vor dem 
Hintergrund 
großräumiger 
Entwicklungen 
(Trendbewertung)
10 Jahre mittel kurzfristig
Durch die Analyse bestehender Klimastationen 
bietet sich eine fortlaufende Erfassung und 
Auswertung der maßgeblichen Parameter im 
Stadtgebiet an. Der Betrieb und die Betreuung 
eigener Messstationen z.B. am Aasee  ist 
(perspektivisch) zu prüfen. Die Umsetzung der 
Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen.
NEIN
d)
Wiederholung von 
Messfahrten und 
Modellierungen
Die Fortschreibung der räumlichen 
stadtklimatischen Analysen durch 
Kalibrierung bzw. Validierung der 
vorliegenden Modelle sowie die Erstellung 
einer Klimafunktionskarte.
Stabsstelle 
Klima
AG Klimatologie 
WWU 0 €
50.000 € je 
Messkampag
ne / 
Modellvalidier
ung
5 - 10 
jährig
Maßgebliche 
Änderungen der 
Parameter in den 
städtischen 
Quartieren
<10 Jahre mittel kurzfristig
Die Anforderungen an räumliche Planungen sind 
aufgrund der Folgen des Klimawandels gestiegen 
und es bedarf einer aktuellen und detaillierten 
stadtklimatischen Bewertungsgrundlage. Dafür 
müssen in regelmäßigen Abständen neue 
Messungen sowie Kalibrierungen und 
Validierungen der vorhandenen Modelle  anhand 
der Messdaten durchgeführt werden. 
JA
e)
Erfassung der 
Auswirkungen von 
Extremwetterereignissen
Konzeption zur systematischen Erfassung 
der Auswirkungen von 
Extremwetterereignissen, mit 
standardisierter Dokumentation, Auswertung 
und Bewertung.  
Stabsstelle 
Klima
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Feuerwehr, 
betroffene 
Dienststellen
0 € 15.000 € einmalig
Betroffene 
Stadtbereiche, 
Infrastrukturen, 
Straßenzüge
10 Jahre hoch kurzfristig
Die systematische Erfassung von 
Extremereignissen ermöglicht die Analyse von 
Schäden, hinsichtlich räumlicher und zeitlicher 
Ausprägung. Eine Evaluierung und evtl. 
Nachsteuerung von Maßnahmen/Handlungen 
werden dadurch zielgerichtet ermöglicht.
JA
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
1

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
A2 Öffentlichkeitsarbeit 
„Klimawandel in Münster“
Die Öffentlichkeitsarbeit verfolgt das Ziel 
über mögliche Folgen und Auswirkungen 
sowie Anpassungserfordernisse und 
–maßnahmen in der Stadt Münster zu 
informieren.
Besonderer Fokus liegt dabei auf einer 
Bewusstseinsbildung sowie einer Aktivierung 
der Bevölkerung (breite Öffentlichkeit, 
Hauseigentümer etc.), von Schulen und 
Vereinen sowie anderen Institutionen zur 
Mitwirkung bei der Umsetzung der 
Anpassungserfordernisse. Dazu gehören 
bspw. die bereits heute üblichen Hinweise 
zur Verhaltensvorsorge bei Hitze, zum 
Selbstschutz und zur Risikovorsorge 
gegenüber Starkregen und
Überflutungen, sowie Sturm oder auch 
(zukünftig) gegenüber neuen 
Krankheitserregern. Die Sensibilisierung 
hinsichtlich der Wirksamkeit von privaten 
Grünflächen für das Stadtklima, ist ein 
weiterer wichtiger Aspekt.
Stabsstelle 
Klima
Presse- und 
Informationsamt, 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Feuerwehr, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, 
weitere Akteure 
außerhalb der 
Stadtverwaltung
0 € 20.000€/Jahr dauerhaft
Anzahl von 
Veröffentlichungen/ 
Anzahl von 
Seitenaufrufen/ 
Besucherzahlen Info-
Veranstaltungen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt 
Münster betreffen alle Bereiche des städtischen 
Lebens. Daher ist eine strukturierte und 
umfassende Öffentlichkeitsarbeit zwingend 
erforderlich. Hierbei werden Synergien aus dem 
Bereich Klimaschutz genutzt.
Bis einschließlich 07/2020  erfolgt eine 
Finanzierung von 10.000 €/Jahr  durch die 
Förderung des BMU.
NEIN
A3 Warn- und 
Informationssystem
Erarbeitung und Einführung eines 
zielgruppenorientierten sowie 
ereignisabhängigen Warn- und 
Informationssystems.
Ein wesentliches Ziel hierbei ist die 
Etablierung einer einheitlichen Ämter-
Informations- und Austauschplattform zur 
Verwendung im 
Katastrophenschutzmanagement für die 
Ämter des Krisenstabes. 
(Technische) Schnittstellen sind bspw.: 
- Starkregen: FEWIS, Freiwilligen 
Einsatzmanagement, Informationskanäle 
Bürgerschaft (s.a. S 1)
- Hochwasser: Weiterentwicklung der 
Hochwasserwarnung im Stadtgebiet (s.a. 
A2)
- Hitzewarnung als Bestandteil des 
Hitzeaktionsplans (s.a. H 2a))
- Sturm
- Trockenheit (s.a. T 1a))
- Aasee 24h-Messstation mit 
Interventionsmanagement (s.a. H 12)
- Ansteuerung von Infotafeln im Stadtgebiet
Feuerwehr
Personal- und 
Organisationsamt, 
Stabsstelle Klima, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtplanungsamt 
– 
Datenverarbeitung 
und Statistik, 
Presse- und 
Informationsamt, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Sportamt, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, 
DWD, citeq
0 € 80.000 € einmalig
Etablierung der 
Ämterinformationspl
attform und der 
technischen 
Schnittstellen / 
Datenquellen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Ein effizientes Warn- und Informationssystem 
ermöglicht den städtischen Dienststellen, 
Rettungsdienste, Gewerbetreibenden, 
Versorgungsträgern und der Bevölkerung eine 
gezieltere Wahl von angemessenen 
Vorsorgemaßnahmen gegenüber verschiedenen 
Extremwetterergeignissen. Inhalte und Bausteine 
des Warn- und Informationssystems sind im 
Rahmen eines kommunalen Konzepts fach- und 
zielgruppenspezifisch zu erarbeiten. 
JA
2

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
A4 Interkommunale 
Abstimmung
Regionales Akteursnetzwerk zur 
Klimawandelanpassung
Stabsstelle 
Klima
Stadtplanungsamt, 
Stadtregion 
Münster, 
Bezirksregierung 
Münster, 
Nachbarkommune
n, Nachbarkreise
0 € 0 € dauerhaft
Zustandekommen 
Akteursnetzwerk/ 
Häufigkeit des 
Informationsaustaus
ches
<10 Jahre mittel kurzfristig
Eine Abstimmung zu Informationen und 
Erfahrungen bei Vorsorge- und 
Anpassungsstrategien in regionalen 
Akteursnetzwerken ist empfehlenswert.
Hier sollen die vorhandenen Strukturen der 
Stadtregion Münster genutzt werden. 
Bis einschließlich 07/2020  erfolgt eine 
Finanzierung von 1.000 €/Jahr  durch die 
Förderung des BMU.
NEIN
A5 a)
Schutz und 
Vorsorgemaßnahmen 
an städtischen 
Infrastrukturen
Überprüfung und Sicherung des gesamten 
Stadtgebietes (städtische Infrastrukturen, 
Gebäude etc.)  gegenüber den Folgen des 
Klimawandels mit flächenspezifischer 
Herangehensweise
Teilprojekt 1: definieren der für die 
Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken
Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in 
Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen 
erstellen
Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur 
Risikosenkung aufstellen.
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Feuerwehr, 
Stadtplanungsamt, 
Vermessungs- 
und Katasteramt, 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
ca. 5 
Mio.€/Jahr 
zur 
Maßnahme
numsetzun
g
250.000 
€/Jahr für 
Gutachten, 
3 Ing.stellen / 
Jahr (E11)
dauerhaft Hektar überprüfte 
Fläche <50 Jahre hoch kurzfristig
Das Erstellen von Gutachten zur Risikobewertung 
und Sanierungskonzeption für Gebäude und 
Anlagen kritischer städtischer Infrastrukturen 
gegenüber den Folgen des Klimawandels 
(Starkregen, Hitze & Trockenheit) ist erforderlich.
Untersuchungsgegenstand ist das gesamte 
Stadtgebiet mit dem Ziel die kritischen Bereiche  
zu identifizieren. Als erste Orientierung gefährdeter 
Bereiche werden Erfahrungen aus bereits 
aufgetretenen Starkregen oder Hitzeperioden und 
die im Klimaanpassungskonzept erarbeitete Karte 
6 "Potentiell überflutete Flächen" herangezogen. 
Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten werden 
zu einer Starkregenrisikokarte zusammengeführt. 
Erkenntnisse hieraus fließen in die 
Maßnahmenplanung und -umsetzung (wie bspw. 
Kanalaufweitung, Pumpwerk Kanalstraße etc.).
Die Umsetzungen der Mehraufwendungen können 
nicht ohne zusätzliches Personal geleistet werden.
Investive Maßnahmen werden teilweise durch 
Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und 
Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) 
mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und 
Zuordnung dieser Maßnahmen zum 
Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.
JA
3

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
b)
Schutz und 
Vorsorgemaßnahmen an 
städtischer Infrastruktur, 
die sich in Baulast vom 
Amt für Mobilität und 
Tiefbau befindet 
Überprüfung der Auswirkungen und 
Ausmaße des Klimawandels und anderen 
Risiken auf die bestehenden technischen 
Anlagen und den Personaleinsatz des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau (Anlagen, 
Straßeninfrastruktur; anlagenspezifische 
Herangehensweise).
Teilprojekt 1: definieren der für die 
Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken
Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in 
Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen 
erstellen
Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur 
Risikosenkung aufstellen.
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für Mobilität 
und Tiefbau
ca. 4 
Mio.€/Jahr 
innerhalb 
von 5 
Jahren zur 
Maßnahme
numsetzun
g
Gutachten für 
ca. 50.000 €, 
1 Ing.stelle 
für ca. 5 
Jahre
dauerhaft
Hektar überprüfte 
Fläche/ Anzahl der 
überprüfter Anlage
<50 Jahre mittel kurzfristig
Es sollen vor allem die betrieblichen Aspekte im 
Sinne einer Risikobetrachtung behandelt werden. 
Hierzu sollen risikobehaftete Bereiche erkannt, 
Handlungsfelder bestimmt und Erkenntnisse zur 
Risikominimierung erarbeitet werden.
Die Erkenntnisse, die für die bestehenden Anlagen 
gewonnen werden, können für die generelle 
Erhaltung und den Neubau im Weiteren 
angewendet werden wie bspw. Kläranlagen sowie 
hitzebeständige Straßenaufbauten (siehe H7). Die 
Belange anderer Ämter hinsichtlich städtischer 
Infrastruktur werden mitberücksichtigt. Die 
geschätzten Investitionskosten beziehen sich auf 
Maßnahmen zur Erhöhung der 
Widerstandsfähigkeit für Gebäude und Anlagen 
des Amtes 66. Eine genaue 
Maßnahmenidentifizierung kann erst innerhalb des 
Projektes bestimmt werden.
Die Umsetzungen der Mehraufwendungen sind nur 
mit zusätzlichem Personal möglich.
Investive Maßnahmen werden teilweise durch 
Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und 
Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) 
mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und 
Zuordnung dieser Maßnahmen zum 
Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.
JA
c)
Schutz und 
Vorsorgemaßnahmen an 
kritischen Infrastrukturen
Überprüfung und Sicherung von Gebäuden  
und Anlagen kritischer Infrastrukturen (bspw. 
Krankenhäuser, Stromversorgung) 
gegenüber den Folgen des Klimawandels, 
v.a. hinsichtlich Starkregen und Sturm. 
(KRITIS: Schutz Kritischer Infrastrukturen im 
Rahmen des Katastrophenschutzes)
Feuerwehr
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtwerke 
Münster, 
Versorgungs-
unternehmen, 
Anlagen-betreiber, 
Krankenhäuser, 
Pflegeeinrichtunge
n, Rettungsdienste
0 €
1 Personal-
stelle, 20.000 
Sachmittel für 
kontinuierlich
e Sicherung 
städt. / 
öffentlicher 
Krit. 
Infrastruktur
dauerhaft Durchführung <10 Jahre hoch kurzfristig
Für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen 
an den Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine 
Vielzahl an Vorbereitungen erforderlich, da 
Gefahren bspw. durch Starkregen oder Sturm oft 
schwer vorhersehbar sind.
Die Maßnahme ist eine zielführende Ergänzung 
zur allg. Planung der Feuerwehr für die 
Sicherstellung krit. Infrastrukturen (KRITIS) im 
Katastrophenfall.
JA
4

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
A6
Prüfung und Anpassung 
des städtischen 
Baumbestandes
Prüfung und Anpassung des städtischen 
Baumbestandes gegenüber den 
Auswirkungen des Klimawandels.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Bevölkerung, 
Landwirte
0 €
75.000 € im 
ersten Jahr 
(Bestand)
75.000 € im 
ersten Jahr
(Neupflanzun
g)  
in den 
Folgejahren 
100.000€ 
gesamt 
(Bestand + 
Neupflanzun
g)
1 Ing.stelle 
zur 
Umsetzung 
der 
Maßnahm 
(E11)
dauerhaft
Baumscheibengröße
, Bäume/ Stellplatz-
Schlüssel,
Baumausfälle bei 
Starkwindereignisse
n
>10 Jahre hoch kurzfristig
Die Anzahl der Prüfbegehungen im Öffentlichen 
Grün und im Straßenraum sollte erhöht werden,  
um frühzeitig Baumschäden zu erkennen, die 
Verkehrssicherungspflicht zu wahren und 
Sturmschäden zu minimieren. Eine Anpassung soll 
auf Grundlage der Klimaartenmatrix für 
Stadtbaumarten und -sträucher durchgeführt 
werden.
Die Baumstandorte konkurrieren bereits heute mit 
sonstigen Nutzungsanforderungen (z.B. 
Leitungsbau, Sanierung/Neubau Verkehrsflächen). 
Ein Optimierungsprogramm für städtische 
Baumscheiben ist zu entwickeln. 
Die Neuanpflanzung von Bäumen im 
innerstädtischen Bereich ist weitgehend 
ausgereizt. Bei Neuplanungen wird auf ein 
angemessenes Maß an Neuanpflanzungen 
hingewirkt. Das Thema Bäume und Parkraum 
könnte in eine Grünsatzung integriert werden (z.B. 
Mindeststandards für Baumscheiben. 
Baumpflanzungen pro Anzahl Stellplätze etc., s.a. 
H 6). 
JA
A7 a)
Entwicklung eines 
klimastabilen 
Zukunftswaldes
Entwicklung eines klimaresilienten 
Forstbestands mit Pflanzung von 
Trockenheits- und hitzetolerante Baumarten 
und Schutz vor Schädlingen
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Untere 
Forstbehörde 
(Regionalforstamt 
Münster), Wald 
und Holz NRW ; 
Waldbesitzer
0 €
5.000 €/Jahr 
(Bestand),
50.000 €
(Neupflanzun
gen)
dauerhaft 
(Bestand), 
einmalig 
(Neupflan
zungen)
Höhe möglicher 
Sturmschäden (in 
Festmeter)
>10 Jahre hoch kurzfristig
Die Prüfung und Anpassung der Waldbestände der 
Stadt Münster bzw. der Stadtwerke Münster GmbH 
ist durch die Neupflanzung von trockenheits- und 
hitzetoleranten Baumarten bereits seit den 90iger 
Jahren Bestandteil der Forstbetriebsplanung und 
ist fortzuführen und zu intensivieren. In den 
Privatwäldern sollte dies weiterhin Aufgabe der 
Forstbehörden sein.
Beratung und Förderung der privaten Waldbesitzer 
ist Aufgabe des Regionalforstamtes Münsterland 
bzw. freiberuflicher Consulter 
JA
b) Schutz vor Waldbränden
Vorsorge zum Schutz vor Waldbränden 
durch angepasste Waldstrukturen und 
Verbesserung der Einsatzfähigkeit 
Einsatzkräfte.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Feuerwehr, Untere 
Forstbehörde 
(Regionalforstamt 
Münster), Wald 
und Holz NRW, 
Waldbesitzer
0 € 2.000 €/Jahr dauerhaft
Anzahl der 
Waldbrände/ Anzahl 
der Beratungen von 
Privatwaldbesitzern
<10 Jahre hoch kurzfristig
Der Schutz vor Waldbränden ist zukünftig eine 
Daueraufgabe. Hier gilt es angepasste 
Waldstrukturen bzw. für die Rettungskräfte/ 
Feuerwehr benötigte Wege und Schneisen 
befahrbar/ offen zu halten.
Geeignete Fahrzeugtechnik ist bei der Feuerwehr 
vorgehalten und muss erhalten bleiben. 
Schulungen und Übungen für Einsätzkräfte 
müssen forciert werden. Luftunterstützung mit 
Wasserabwurfaußenlastbehältern werden beim 
Land gesehen. Entwicklungen europäischer 
Waldbrandprojekte sind zu beobachten.
JA
5

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
A8 a)
Konzeption zur 
Berücksichtigung von 
Klimaanpassung im 
Planungsprozess
Erarbeitung einer Konzeption gemäß 
Ratsbeschluss V/0141/2017/1, wie die 
Aussagen des Klimaanpassungskonzeptes 
bei allen zukünftigen Planungen im 
Abwägungsprozess Eingang finden.
Stabsstelle 
Klima
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtplanungsamt
0 € 40.000 € einmalig Vorlage einer 
Konzeption 10 Jahre hoch kurzfristig
Wichtige Aspekte bei der Erarbeitung der 
Konzeption sind bspw.die Aufnahme, Prüfung und 
Gewichtung von Klimaschutz- und 
Klimaanpassungskriterien in Wettbewerben und in 
allen weiteren Planungen; sowie die erhöhte 
Transparenz im Rahmen der Abwägungen. 
Ergebnisse der Konzeption sollen in den 
Maßnahmen A8 b) und c) mitberücksichtigt 
werden.
Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine 
Finanzierung von 5.000 € durch die Förderung des 
BMU.
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung 
erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung 
mit dem Stadtplanungsamt.
NEIN
b) Klimawandelcheck in der 
Bauleitplanung
Bei der Aufstellung oder Änderung von 
verbindlichen Bauleitplänen sind bestimmte 
Fragestellungen und Standards für eine 
Klimaanpassung zu berücksichtigen. 
Stabsstelle 
Klima
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtplanungsamt
0 € 0 € dauerhaft
Anwendungshäufigk
eit, abgeleitete 
Anpassungen von 
Entwürfen und 
Planungen
10 Jahre hoch kurzfristig
Bei der Aufstellung und / oder Änderung von 
Bauleitplänen sind die Aspekte der 
Klimaanpassung in einem obligatorischen 
„Klimawandelcheck Bauleitplanung“ zu prüfen, 
abzuarbeiten und die entsprechenden Vorsorge- 
und Anpassungsmaßnahmen in den Bauleitplänen 
darzustellen bzw. festzusetzen. Ergebnisse der 
Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt 
werden.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung 
erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung 
mit dem Stadtplanungsamt.
NEIN
c) Vorsorgemaßnahmen 
Baulandprogramm
Überprüfen der Flächen des 
Baulandprogramms bzw. der vorbereitenden 
Bauleitplanung hinsichtlich potenzieller 
klimarelevanter Restriktionen
Stabsstelle 
Klima
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Stadtplanungsamt, 
weitere Ämter
0 € 0 € dauerhaft
Prüfung der 
relevanten Belange 
der Klimaanpassung 
in der Bauleitplanung
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die Implementierung der Klimaanpassung in die 
Bauleitplanung ist gesetzlicher Auftrag. Im 
Rahmen der Vorbereitung der langfristigen 
Siedlungsentwicklung (Siedlungsentwicklungs-
flächenkonzepte) werden alle potenziellen - auch 
klimarelevanten - Restriktionen abgefragt und 
untersucht und im Rahmen der Abwägung 
entschieden. Beteiligung findet bspw. über 
Planungswerkstatt, Startgespräch, Scoping, etc. 
statt. Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen 
mitberücksichtigt werden.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung 
erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung 
mit dem Stadtplanungsamt.
NEIN
6

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
SCHUTZ VOR ÜBERWÄRMUNG
H1
Bautechnische 
Schutzmaßnahmen für 
städtische Gebäude
Bautechnischen Maßnahmen zur 
Hitzevorsorge für städtische Gebäude 
(Schulen , Kitas, soziale Einrichtungen, 
Verwaltungsgebäude etc.)
Amt für 
Immobilienm
anagement
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für Schule 
und Weiterbildung, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Sportamt, BLB
0 €
0,5  Ing.stelle 
(sommerliche
r 
Wärmeschut
z), 
200.000 € 
Sachmittel für 
begl. 
Untersuchun
gen
3 Jahre 
(0,5 
Personals
telle),
einmalig 
(Sachmitt
el)
Anzahl bauliche 
Änderungen <50 Jahre hoch mittelfristig
Der sommerlicher Wärmeschutz dient einer 
verbesserten Hitzevorsorge städtischer Gebäude. 
Dieser entspricht bei der Mehrheit der städtischen 
Gebäude (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude) 
nicht den Anforderungen gem. DIN 4108-2 da es 
zum Errichtungszeitraum der Gebäude noch keine 
definierten Anforderungen an den sommerlichen 
Wärmeschutz gegeben hat. Mittlerweile hat es von 
einer Vielzahl der Einrichtungen Beschwerden 
wegen zu hoher Raumtemperaturen gegeben. Aus 
diesem Grund soll in einem ersten Schritt für alle 
Gebäude die rechnerische Überprüfung gem. DIN 
4108-2 mittels einer Simulation stattfinden (1/2 
Ingenieurstelle).
Zur Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes ist 
anhand einer Bewertungsmatrix eine Gewichtung 
vorzunehmen um Gebäude, die einen dringenden 
Handlungsbedarf aufweisen, zu identifizieren und 
die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen in 
Abstimmung mit dem Hochbau zu steuern.
JA
H2 a)
Information und Beratung 
zur Hitzevorsorge für 
soziale und medizinische 
Einrichtungen, Schulen 
sowie sensible 
Bevölkerungsgruppen
Erstellung eines kommunalen 
Hitzeaktionsplans als Grundlage des 
Gesundheitsschutzes zur Hitzevorsorge für 
soziale und medizinische Einrichtungen, 
Schulen sowie sensible 
Bevölkerungsgruppen.
Gesundheits- 
und 
Veterinäramt
Presse- und 
Informationsamt, 
Amt für Schule 
und Weiterbildung, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Sportamt, 
Stabsstelle Klima, 
Pflege- und 
Betreuungs-
einrichtungen,IHK, 
Handwerks-
kammer, 
Landwirtschafts-
kammer, Ärzte, 
Apotheken 
0 €
0,5 
Personalstell
e (E11),
18.500 €/Jahr 
Sachmittel für 
ca. 5 Jahre,
5.000€ 
Sachmittel in 
den 
folgenden 
Jahren 
ca. 5 
Jahre für 
Bestands
einrichtun
gen, 
danach 
nur bei 
Neubau 
und 
jährlich 
Presseerk
lärung 
(Personal
stelle und 
Sachmitte
l),
dauerhaft 
(Sachmitt
el)
Anzahl 
Infoveranstaltungen 
und 
Veröffentlichungen, 
Pressemitteilungen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Zur Verbesserung des Schutzes der menschlichen 
Gesundheit insbesondere in sozialen und 
medizinischen Einrichtungen sowie sensibler 
Bevölkerungsgruppen ist ein kommunaler 
Hitzeaktionsplan aufzustellen. Für  verschiedene 
Institutionen ist ein Musternotfallplan zuerarbeiten, 
der bspw. den Pflegeeinrichtungen, Kitas und 
Grundschulen zur Unterstützung bei der Erstellung 
von Hitzenotfallplänen zur Verfügung gestellt 
werden kann. 
Weiterhin sind Informationen zur 
Verhaltensvorsorge bei extremer Hitze sowie zu 
baulichen Möglichkeiten zum Hitzeschutz zu 
forcieren. Bei Neu-/Umbau von Gebäuden ist im 
Rahmen der hygienisch/ gesundheitlichen 
Stellungnahme auch der vorgesehene Hitzeschutz 
zu prüfen.
JA
7

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
b)
Information und Beratung 
zur Hitzevorsorge für 
Arbeitsplätze in der 
Verwaltung
Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse 
in der Stadtverwaltung/ für die Mitarbeiter 
der Stadtverwaltung sowie in sonstigen 
öffentlichen Einrichtungen
Personal- 
und 
Organisation
samt - 
Arbeits- und 
Gesundheits-
schutz
Betriebsmedizin, 
alle städtischen 
Ämter
0 € 0 € dauerhaft
Anzahl 
durchgeführter Info-
Veranstaltungen, 
Schulungen, 
Beratungen/ 
Umsetzung 
angepasster 
Arbeitszeitmodelle/ 
Max. gemessene 
Innenraumtemperatu
ren an 
Arbeitsplätzen/ 
Anzahl 
hitzebedingter 
Dienstunfälle bzw. 
Ereignisse
<10 Jahre hoch kurzfristig
Grundsätzlich gelten die Regelungen der 
Arbeitsstättenverordnung. Für städtische 
Büroarbeitsplätze lassen sich die Regelungen der 
Arbeitsstättenverordnung nicht immer umsetzen, 
daher sind hier persönliche Maßnahmen der 
Verhaltensvorsorge nötig. 
Regelungen zum Sonnen - und Hitzeschutz für alle 
städtischen Außendienstmitarbeiter sind zu treffen 
(Verhaltensvorsorge und Gestaltung der 
Arbeitszeiten). 
Es entstehen zusätzlich ca 20.000 € Kosten pro 
Jahr für die Getränkeversorgung (Leitungswasser)
NEIN
H3
Anpassung des ÖPNV-
Systems an 
Hitzeereignisse
Anpassung des ÖPNV an zunehmend 
intensivere Hitzeereignisse zum Schutz von 
Fahrgästen und Fahrzeugführern.
Stadtwerke 
Münster
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
RVM
0 €
1.000 
€/Baum(-
standort) 
bei ca. 30 
Bäumen, 
 
Kosten 
werden durch 
Stadtwerke 
Münster 
getragen
einmalig
Anteil ausreichend 
klimatisierter Busse 
am 
Gesamtbusbestand/ 
Anzahl beschatteter 
Haltestellen
>10 Jahre mittel kurzfristig
Entsprechend dem aktuellen Fahrzeugeinsatz im 
Stadtbusverkehr sind bereits heute fast alle 
Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Vor 
dem Hintergrund der weitergehenden 
Elektrifizierung der Stadtbusflotte werden alle 
heutigen Endhaltestelle von den Stadtwerken 
Münster im Hinblick auf die Beschattungssituation 
überprüft und bewertet (bzgl. der 
Batterieladeinfrastruktur und der 
Aufenthaltsqualität des Personals). Die Bedarfe 
einer zusätzlich erforderlichen Beschattung durch 
Baumpflanzungen werden anschließend mit dem 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
abgestimmt. 
Die Begrünung der Wartehallendächer wird zur 
Zeit von der Betreiberfirma geprüft. 
NEIN
8

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
H4
Sicherung ausreichender 
Flüssigkeitsversorgung für 
hilfsbedürftige und ältere 
Menschen
Sicherung ausreichender 
Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige 
und ältere Menschen bei andauernder Hitze 
Gesundheits- 
und 
Veterinäramt 
(Initiator)
Amt für Schule 
und Weiterbildung, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Sportamt, 
Stadtwerke 
Münster - 
Trinkwasserversor
gung, IHK, 
Wirtschaftsförderu
ng GmbH, 
Einzelhandelsverb
and, 
Gastronomieverba
nd, Ärzte, 
Apotheken, 
Pflegedienste, 
freie 
Wohlfahrtspflege, 
bürgerschaftliche 
Netzwerke in den 
Stadtteilen
0 € 10.000 €/Jahr dauerhaft
Anzahl Trinkpaten/ 
Anzahl 
teilnehmender 
Geschäfte und 
Gastronomiebetriebe
/
Anzahl öffentlicher 
Trinkwasserentnahm
estellen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Zur Sicherung ausreichender 
Trinkwasserversorgung sind verschiedene 
Aktivitäten zielführend und sollten dauerhaft 
eingerichtet werden, wie z.B.:
- Trinkpaten für ältere Menschen anwerben und ein 
Netzwerk aufbauen (Sozialverbände und 
Quartiersmanagement). 
- Weitere Bereitsteller (Einzelhandel, Gastronomie, 
Hotels) von Trinkwasser anwerben (bspw. refill 
Münster). 
- Neue Financiers zur Aufstellung von öffentlichen 
Trinkwasserbrunnen/-Spendern anwerben. 
- An bereits vorhandenen öffentlichen Brunnen wie 
z.B. Lamberti sowie in Schwimmbädern, 
Sporthallen und Schulen die Möglichkeit einer 
Trinkwasserentnahmestelle prüfen und einrichten. 
- Auf der städtischen Homepage eine Übersicht mit 
allen öffentlich zugänglichen 
Trinkwasserstellen/Anbietern einstellen.
JA
H5 a)
Beobachtung neuer 
Krankheitsbilder bei 
Menschen
Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird 
mit neuen Krankheitsbildern, vor allem durch 
die Einwanderung von Krankheitserregern 
und Schädlingen für Menschen, Tiere und 
Pflanzen gerechnet. Neben direkten 
Erkrankungen der Bevölkerung infolge des 
Klimawandels (Hitzeerkrankungen) sollten 
auch sekundäre Krankheitsbilder infolge von 
Insekten, Pilzen,  etc. durch ein 
Monitoringsystem erfasst werden.
Gesundheits- 
und 
Veterinäramt
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Krankenhäuser, 
Krankenkassen
0 € 1.000 €/Jahr dauerhaft
Etablierung 
entsprechender 
Beobachtungs- und 
Vorsorgesysteme
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die Einrichtung eines Monitoringsystems für neue 
Krankheitserreger, krankheits- oder 
allergieverursachende Pflanzen, sowie die 
Sensibilisierung niedergelassener Ärzte, Kliniken 
und Labore stellen eine wichtige Ergänzung zum 
Gesundheitsschutz dar und sollten daher 
umgesetzt werden.  Ferner müssen  
Vorsorgeempfehlungen zu neuen 
Krankheitsbildern über Informationsangebote und 
Pressemitteilungen der Öffentlichkeit zur 
Verfügung gestellt werden.  
JA
b)
Beobachtung und 
Bekämpfung Schädlinge 
und Pflanzen
Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird 
mit der Einwanderung und räumlichen 
Ausbreitung von Schädlingen an Pflanzen 
gerechnet. Es erfolgt ein Monitoring zum 
räumlichen und zeitlichen Auftreten von 
Schädlingen an Pflanzen, sowie dem 
Auftreten von allergienverursachender Flora 
und Fauna (bspw. Riesenbärenklau und 
Eichenprozessionsspinner).
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Gesundheits- und 
Veterinäramt, 
Baum- und 
Waldbesitzer, 
Landwirtschaftska
mmer
0 €
150.000 
€/Jahr 
(Eichen-
prozessions-
spinner 
(EPS))
dauerhaft
Etablierung 
entsprechender 
Beobachtungs- und 
Vorsorgesysteme 
(v.a. bei EPS)
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die vergangenen Jahre haben bereits gezeigt, 
dass die heimische Natur zunehmend unter neuen 
Schadorganismen infolge des Klimawandels zu 
leiden hat und entsprechende Gegenmaßnahmen 
erforderlich sind. Hier bedarf es neben dem 
Monitoring und der Bekämpfung von Schädlingen 
auch einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit (z.B. 
Eichenprozessionsspinner (EPS)).
JA
9

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
H6 Sicherung und Erhöhung 
des Grünflächenanteils
Sicherung und Erhöhung des 
Grünflächenanteils mit Optimierung und 
Schaffung von Klimaoasen im öffentlichen 
Bereich.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Bauordnungsamt, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für 
Immobilienmanag
ement
0 €
 175.000 € 
(Fortschreibu
ng 
Grünordnung
)
einmalig
Grünfläche in m², 
Fortschreibung 
Grünordnung
<10 Jahre hoch kurzfristig
Im Zuge sich wandelnder Anforderungen an die 
Stadt Münster, sowie im Zeichen von Wachstum 
und Flächenknappheit stellt die Grünordnung mit 
ihren durch Grünzüge und Grünringe 
gekennzeichneten Grundprinzipien ein 
unverzichtbares  Fundament dar. Dies gilt es 
vorrangig zu sichern.
Sinnvolle teilräumliche Ergänzungen und 
Vertiefungen können sich insbesondere in den 
durch besondere städtebauliche 
Entwicklungsschwerpunkte gekennzeichneten 
Bereichen ergeben. Die Fortschreibung der 
Gründordnung kann durch weitere Fragestellungen 
thematisch ergänzt werden.
Ebenso ist im Rahmen der wachsenden Stadt die 
Einführung neuer, das innerstädtische Grün 
fördernder Instrumente, z.B. 
Grüngestaltungssatzung zu prüfen. Zudem sind für 
neue Baugebiete Standards für eine ausreichende 
Begrünung zu definieren. z.B. Stadtteilparks bei 
größeren Wohnbauentwicklungen. Städtische 
Klimaoasen sind auch durch die Verbindung von  
Grünelementen und Wasser in Form von 
Wasserspielplätzen im Öffentlichen Raum zu 
fördern (bspw. Südpark Sanierung)
JA
H7 Prüfung und Anpassung 
von Verkehrsflächen
Gestaltung von Straßen und Stellplätzen / 
Begrünung von Stellplätzen
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
ca.1 
Mio.€/Jahr 
zur 
Maßnahme
numsetzun
g
0 € dauerhaft Anzahl angepasster 
Verkehrsflächen dauerhaft mittel mittelfristig
Die Dimensionierung der Verkehrsflächen sollte 
auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt 
werden (Berücksichtigung bei Neubau, ggf. 
Rückbau bei Sanierung). Beim Neubau von 
Verkehrsflächen sind Komponenten und 
Materialien mit einer geringen Wärmeleit- und -
speicherfähigkeit und einer höheren 
Durchlässigkeit (dies vor allem auf Park- und 
Stellplätzen) auszuwählen. Bei der Auswahl von 
Farbgebung und Material sind hellere Oberflächen, 
bspw. durch Beimischungen in bituminösen 
Fahrbahndecken zu schaffen,
da sie weniger Hitze speichern.
Öffentliche Freiflächen, Park- und Stellplätze sind 
stärker zu begrünen. Die Begrünung von 
Stellplätzen an öffentlichen Einrichtungen sollten 
dabei Vorbildcharakter aufweisen.
Die Prüfung bzw. erste Erkenntnisse zur 
Anwendung von anderen Materialien wird im 
Rahmen von A5 b) erfolgen. Daraufhin können die 
Qualitätsstandards angepasst werden. 
Investive Maßnahmen werden teilweise durch 
Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und 
Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) 
mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und 
Zuordnung dieser Maßnahmen zum 
Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.
JA
10

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
H8 a) Information und Beratung 
bei Neubau von Gebäuden
Information und Beratung zur Hitzevorsorge 
durch Optimierung von Gebäuden bei 
Neubau  
Stabsstelle 
Klima
Bauordnungsamt, 
Amt für 
Immobilienmanag
ement, 
Architektenkamme
r NRW
0 € 0 € dauerhaft
Anzahl angepasster 
Entwürfe/ Anzahl 
(erfolgreicher) 
Beratungsgespräche
/ Modellvorhaben
<10 Jahre mittel mittelfristig
Die Beratung privater Bauherren muss die 
klimarelevanten Aspekte der baulichen 
Gestaltungsmöglichkeiten mit höherer Gewichtung 
in den Beratungsangeboten berücksichtigen, bspw. 
die Anordnung der Gebäudekörper, 
Verschattungselemente, Baumaterialien, 
Farbgestaltung, etc.. Dazu ist die  Erstellung eines 
Gestaltungs- / Maßnahmenhandbuches, ggf. auch 
in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer 
Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Die Umsetzung 
der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen 
Ressourcen. Die Koordination der 
Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die 
Stabsstelle Klima in Abstimmung mit dem 
Bauordnungsamt.
NEIN
b) Optimierung bei Neubau 
städtischer Gebäude
Gestaltung städtischer Gebäude mit 
Vorbildcharakter hinsichtlich der baulichen 
Hitzevorsorge.
Amt für 
Immobilienm
anagement
Bauordnungsamt 0 € 0 € einmalig
Anzahl angepasster 
Entwürfe/ Anzahl 
(erfolgreicher) 
Beratungsgespräche
/ Modellvorhaben
<10 Jahre mittel kurzfristig
Die Gebäudeleitlinien sind im Hinblick auf die 
Problematik des sommerlichen Wärmeschutzes 
mit dem Ziel zu prüfen, eine ökologische 
nachhaltige Planung, die den Energie-/ 
Stromverbrauch für Kühlsysteme auf ein Minimum 
reduziert, umzusetzen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
NEIN
H9 Dach-, Fassaden- und 
Innenhofbegrünung
Erarbeitung einer strategischen Konzeption 
zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden 
(s.a. H 6 und S 2a)).  
Stabsstelle 
Klima
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Presse- und 
Informationsamt, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtplanungsamt, 
Wirtschaftsförderu
ng GmbH
0 €
10.000 € 
(Konzeption) 
100.000 
€/Jahr 
(Förderprogr
amm)
dauerhaft
Modellvorhaben/ 
Anzahl bewilligter 
Förderanträge/ 
Begrünte Gebäude 
in m²
<10 Jahre hoch kurzfristig
Eine strategische Konzeption zu 
Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden ist zu 
erarbeitern, die  die Elemente des "Fördern und 
Forderns" aufgreift, um die Realisierung im 
Bestand und Neubau voranzubringen. Neben der 
zielgruppenspezifischen Öffentlichkeitsarbeit und 
den Begrünungen von öffentlichen Gebäuden mit 
Vorbildcharakter, ist als weiterer wichtiger 
Bestandteil der Strategie ein Förderprogramm zu 
prüfen und anzustreben. Das Förderprogramm 
könnte um ein Förderschwerpunkt  "Grün in 
Gewerbegebieten" ergänzt werden. Festsetzungen 
sind in Bebauungsplänen als fester Bestandteil zu 
verankern.
Berücksichtigung im Rahmen von 
Ausgleichsmaßnahmen.
JA
H10
Freihalten von Luftleit-, 
Frischluft- und 
Kaltluftleitbahnen
Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und 
Kaltluftleitbahnen von Bebauung, höheren 
und dichteren Vegetationssstrukturen mit 
evtl. vertiefender Betrachtung (anhand von 
Modellen)
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Stadtplanungsamt 0 € 0 € dauerhaft
Freihaltung der 
vorhandenen Luftleit-
, Frischluft- und 
Kaltluftleitbahnen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Über Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftbahnen wird 
dem Siedlungsraum kühle bzw. unbelastete Luft 
zugeführt. Der hohe Klimakomfort der Stadt basiert 
nicht zuletzt auf den Erhalt dieses Systems. Im 
Hinblick auf den Klimawandel ist dieses System 
weiterhin zuverfolgen und muss vor funktionalen 
Einschränkungen bewahrt werden. Die 
Grünordnung bietet hierfür den Rahmen. Verluste 
sind das Ergebnis einer anderen Priorisierung in 
der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
NEIN
11

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
H11 Gesamtstädtische 
Nachverdichtungsstrategie
Die Stadt Münster hat mit der Festlegung 
des Raumfunktionalenkonzepts und der 
Grünordnung bereits einen wesentlichen 
Beitrag zur Erhaltung des Klimakomforts in 
der Stadt geleistet. Zur Zeit steht die Stadt 
vor der Herausforderung, Wohnraum für die 
wachsende Bevölkerung zu schaffen. Die 
Entwicklungsperspektiven und -ziele der 
künftigen Siedlungstruktur sollten sich dabei 
auch an den stadtklimatischen 
Rahmenbedingungen orientieren. Zukünftige 
Fragestellung: Wieviel Freiraum und wieviel 
öffentliche Grünfläche benötigt ein neues 
bzw. bereits etabliertes Baugebiet? Wo sind 
die Grenzen der Verdichtung?
Stabsstelle 
Klima
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für 
Immobilienmanag
ement, 
Bauordnungsamt, 
Stadtplanungsamt 
0 € 50.000 € einmalig Erstellung des 
Konzeptes <10 Jahre hoch mittelfristig
Es soll ein Konzept für die Stadt entwickelt werden, 
wie mit Nachverdichtung unter Berücksichtigung 
des Klimawandels in Zukunft strategisch 
umgegangen werden soll. 
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung 
erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung 
mit dem Stadtplanungsamt.
JA
H12 Sanierung des Aasees
Unter Einbeziehung der klimatischen 
Fragestellungen ist dringend ein Konzept für 
eine Sanierung des Aasees zu entwickeln. 
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, Amt 
für 
Immobilienmanag
ement
ca. 2 
Mio.€/Jahr 
inklusive 
Maßnahme
n im 
Einzugsgeb
iet
ca. 100.000 
€/Jahr für 
Betriebsmittel 
und 
Monitoring,
2 Ing.stellen / 
Jahr
dauerhaft
Über-/Unterschreiten 
kritische Grenzwerte 
unterschiedlicher 
Gewässergüteparam
eter (Grenzwerte aus 
Gutachten Prof. Dr. 
Dr. Borchardt 
2018/2019)
<10 Jahre hoch kurzfristig
Für den Aasee wird aktuell ein Gutachten durch 
Prof. Dr. Dr. Borchardt aufgestellt. Das Gutachten 
besteht aus einer Ursachenanalyse und einem 
Konzept für kurz-, mittel- und langfristige 
Maßnahmen und wird bis zum Ende des Jahres 
2019 fertiggestellt. Die ersten kurzfristigen 
Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr werden 
aktuell bereits (baulich) umgesetzt bzw. sind fertig 
gestellt, mittelfristige Maßnahmen befinden sich in 
der Planung. Je nach Maßnahme sind die 
notwendigen Kosten und Personalkapazitäten zu 
berücksichtigen. Die Maßnahmen umschließen 
das gesamte Einzugsgebiet der Aa flussaufwärts. 
Die Aasee 24h-Messstation mit Interventions-
management ist der Maßnahme A3 zugeordnet.
Darüberhinaus werden im Rahmen der 
Gesundheitsvorsorge bei sportlichen Aktivitäten 
auf und am Aasee die Gehalte an Cyanobakterien 
gemessen, inkl. hygienischer Bewertung von 
Geruchsproblemen.
Investive Maßnahmen (bspw. Regenwasser-
bewirtschaftungsanlagen im städt. Einzugsgebiet) 
werden teilweise durch Abwassergebühren, 
Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des 
Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine 
finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser 
Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
JA
12

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
ANPASSUNG AN TROCKENHEIT
T1 a)
Umsetzung und 
Fortschreibung des 
Wasserversorgungskonze
pts
Die Trinkwasserversorgung der Stadt wird 
über das Wasserversorgungskonzept 
sichergestellt.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Stadtwerke 
Münster, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, 
Feuerwehr, 
Presse- und 
Informationsamt, 
Landwirtschaftska
mmer, 
Wirtschaftsförderu
ng, 
Handwerkskamme
r
0 €
15.000 € 
(Kosten 
städtisches 
GWM)
einmalig
Höhe des 
Wasserverbrauchs/ 
Ausreichende 
Wasserversorgung, 
Entwicklung 
Grundwasserstände
6 Jahre hoch kurzfristig
Die Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der 
Trinkwasserversorgung sind im 
Wasserversorgungskonzept dargestellt und dieses 
ist gemäß Landeswassergesetz alle 6 Jahre 
fortzuschreiben. Es beinhaltet kurzfristige und 
langfristige Maßnahmen der dezentralen und 
öffentlichen Trinwasserversorgung. Von 
besonderer klimarelevanter Bedeutung sind dabei 
die Maßnahmen "Dipolkonzept" der Stadtwerke 
Münster und die Überprüfung von 
überflutungsangepasster Bauweisen von 
dezentralen (Eigen-) und zentralen 
Wasserversorgungsanlagen. Das städtische 
Grundwassermonitoring (GWM) ist vor dem 
Hintergrund des Klimawandels auszuwerten und 
ggf. anzupassen.
JA
b) Trinkwassernotbrunnen 
Vervollständigung der Versorgung durch 
Trinkwassernotbrunnen mit 
flächendeckender (Neu-)Anlage, sowie der 
Sicherung der Qualität und Fördermenge. 
Feuerwehr
Stadtwerke 
Münster, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, Amt 
für Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
0 €
0,5 
Personalstell
e, 
20.000 
Sachmittel für 
technische 
Aufrüstung/ 
Sicherstellun
g
dauerhaft
Anzahl bzw. 
Fördermenge der 
Trinkwassernotbrunn
en
<10 Jahre hoch mittelfristig
Die Stadt Münster verfügt derzeit nicht über eine 
ausreichende Anzahl an Trinkwassernotbrunnen. 
Eine Konzeption in welchem Rahmen eine 
Versorgung über Trinkwassernotbrunnen 
notwendig ist, ist zu entwickeln. Die 
Versorgungsdichte ist sukkzessive zu erhöhen. 
JA
T2 Niederschlags- und 
Brauchwasserkonzept
Konzept zur Erschließung alternativer 
Wasserquellen für die Beregnung/ 
Bewässerung von Grünflächen, Sportflächen 
und Gärten, und zu Spül- und 
Reinigungszwecken in Haushalten und 
Gewerbe oder für die Kühlung. 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtwerke 
Münster,Landwirts
chaftskammer, 
Handwerkskamme
r, IHK
0 € 15.000 € einmalig
Anteil Regen- und 
Brauchwassernutzun
g am 
Gesamtwasserverbr
auch
<10 Jahre mittel langfristig
Ausgeprägte Trocken- und Hitzephasen haben 
Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Stadtgrüns. 
Ohne ausreichendes Wasserdargebot können 
Grünflächen nur bedingt ihre positive Klimawirkung 
entfalten. Ein Zusammenspiel von Grün- und 
Entwässerungsplanung kann sinnvoll sein, um 
nachhaltig die Bewässerung von Grünflächen auch 
in Hitzeperioden sicherzustellen. Dazu ist ein 
Konzept zuerarbeiten, das auch die Niederschlags- 
und Brauchwassernutzung in Haushalten, 
Gewerbe und für die Raumkühlung aufzeigt.
JA
13

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
T3 Trockenrisse und 
Klimafunktion von Böden  
Konzept zur Klimafunktion von Böden und 
Information zu Trockenrissen in Münster. 
Funktionsfähige Böden können 
insbesondere wegen ihrer 
Wasserspeicherfähigkeit zur Verminderung 
bestimmter Folgen des Klimawandels 
beitragen, wie des im Sommer 
zunehmenden Hitzestaueffekts in urbanen 
Räumen. Durch Zurückhaltung von 
Niederschlagswasser in der Fläche 
vermindern sie die Auswirkungen 
veränderter Niederschlagsmengen und 
jahreszeitlicher Verteilung auf den 
Wasserhaushalt von Grundwasser und 
Oberflächengewässern.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
0 € 30.000 € einmalig Durchführung <10 Jahre hoch mittelfristig
Wie die Klimafunktion von Böden im Stadtgebiet  
zu erhalten und funktionale Einschränkungen  zu 
vermeiden und zu mindern sind, ist konzeptionell 
zu erabeiten. 
Trockenrisse in verschiedenen Bereichen des 
Stadtgebietes sind verstärkt in den 
zurückliegenden Trockenperioden aufgetreten.
In Münster betrifft dies Bereiche mit 
Mergelvorkommen. Diese Bereiche sind im 
Rahmen einer vertiefenden Untersuchung 
hinsichtlich der Gefahr von verstärkten 
Bodenbewegungen zu untersuchen und Hinweise 
zur Anpassung des vorhandenen und ggfl. neuen 
Gebäudebestandes sind zuerarbeiten. 
JA
T4 Anpassung der 
Grünflächen
Städtisches Grün durch Pflege und 
Gestaltung vor Trockenheit schützen
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Sportamt
0 €
100.000 
€/Jahr
3 
Personalstell
en
in der 
Grünflächenu
nterhaltung, 
Bezirke 
(Gärtner/E6)
dauerhaft Anzahl sanierter 
Grünflächen <10 Jahre hoch kurzfristig
Im Rahmen der Anpassung des städtischen Grüns 
an Trockenheit durch Pflege und Gestaltung 
sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Eine Bewässerung von Grünanlagen in 
Trockenzeiten zur Sicherung der klimawirksamen 
Funktionen erscheint, auch unter Einsatz von 
Brauchwasser nur in (repräsentativen) Einzelfällen 
möglich.
- Die Bemühungen bei den Versuchen und der 
Auswahl von Baumarten, die langfristig Erfolg 
versprechen, sind fortzuführen.
- Durch Versuchspflanzungen können 
entsprechende Erfahrungen gesammelt werden.
- Eine (bauliche und gestalterische) Anpassung der 
Grünflächen bietet sich an, wenn diese in 
anstehende Sanierungs- oder 
Neugestaltungsmaßnahmen integriert wird.
- Eine höhere Vielfalt an Arten und Sorten soll bei 
künftigen Pflanzungen berücksichtigt werden.
- Gräften und Teiche sind gegenüber 
Austrocknung und verstärktem Algenwachstum zu 
prüfen und anzupassen
JA
T5
Schutz klimasensibler 
Tierarten und 
Lebensräume
Stärkung des Biotopverbundsystems
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Untere 
Naturschutz
behörde
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit - 
Untere 
Wassersbehörde;  
Bezirksregierung 
Münster; 
Landwirte; LANUV 
NRW
0 €
25.000 € 
(Monitoringko
nzept), 
5.000 €/Jahr 
(zusätzl. 
Erhebungen)
einmalig 
(Erstellun
g 
Monitoring
konzept), 
dauerhaft 
(zusätzl. 
Erhebung
en)
langfristiger Erhalt 
der Feuchtgebiete <10 Jahre mittel kurzfristig
Lebensräume klimasensibler Tierarten mit 
besonderem Handlungsbedarf sollten identifiziert 
und langfristig über Schutzgebietsausweisungen 
gesichert werden. Um die Vielzahl der zu 
betrachtenden Arten einzuschränken, soll der 
Fokus auf den Arten liegen, die vom LANUV NRW 
als planungsrelevant eingestuft sind. Falls diese 
Arten in bereits vorhandenen Schutzgebieten oder 
dem Biotopverbundsystem vorkommen, sind sie 
als seltene / gefährdete Zielarten aufzunehmen, für 
die die Stadt Münster eine besondere 
Verantwortung trägt. Zur Beobachtung der 
Bestandsentwicklung soll ein Monitoringkonzept für 
festgelegte Biotoptypen in Feuchtgebieten 
erarbeitet und umgesetzt werden, das durch 
zusätzlich Erhebungen ergänzt werden soll.
JA
14

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
MINIMIERUNG DER AUSWIRKUNGEN VON STARKREGEN
S1
Einsatzfähigkeit der 
Einsatzkräfte 
weiterentwickeln
Anpassung der Einsatzpläne und 
(technischen) Ausrüstung der Rettungskräfte 
an neue Erkenntnisse zur Bewältigung der 
Folgen des Klimawandels.
Feuerwehr
Personal- und 
Organisationsamt, 
THW, DLRG, 
HiORGs, WF 
BASF, Land NRW 
(IdF) etc.
0 € 12.500 €/Jahr dauerhaft
Durchgeführte bzw. 
besuchte 
Fortbildungsveransta
ltungen/ Anschaffung 
technischer 
Ausrüstung
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte ist durch die 
Umsetzung der Teilmaßnahmen gegenüber 
Extremwetterereignissen zu optimieren:
 - Hochleistungspumpen des Land NRW, THW 
und DLRG werden über Leitstelle eingebunden, 
 - Entwicklung eines Konzepts zur 
Wiederherstellung des 
Feuerwehrvorbehaltsnetzes, 
 - Erweiterung der Notrufabfragekapazitäten, 
 - Georeferenzierte Einsatzeröffnung möglich sowie 
anschließende Disposition, 
 - Schulungen und Übungen  z. B. 
Sandsackverbau, 
 - Verbesserung der Resilienz der Einsatzkräfte 
(z.B. Sicherung des eigenen Wohnraumes in 
prognostiven Überflutungsbereichen),
 - Einsatzfähigkeit Freiwillige Feuerwehr,
 - Redundante Schutzkleidung für lang anhaltende 
Einsätze
Der hier aufgeführte Kostenansatz ist für laufende 
Kosten zu Sandsacklogistik, 
Schulungsmaßnahmen, Vorhaltung im 
Logistiklager und für die Erweiterung des 
Logistiklagers vorgesehen. Der Haushaltsansatz 
für das Logistiklager des IVPlanes (1,85 Mio €) ist 
zu erweitern und auf 2020 festzulegen. 
Kernfunktion des Logistiklagers ist die 
Materiallagerung & Bereitstellung für Sonderlagen. 
JA
S2 a)
Wassersensible 
Stadtentwicklung: 
Verbesserung des 
Niederschlagsrückhalts im 
Siedlungsraum
Verbesserung des Niederschlagsrückhalts 
im Siedlungsraum durch Retention, 
Zwischenspeicherung und Versickerung von 
Niederschlagswasser wie bspw. 
Dachbegrünungen, Versickerungsmulden 
und Regenrückhaltebecken (Teilmaßnahme 
der wassersensiblen Stadtentwicklung)
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Wasser- und 
Bodenverbände
0 €
1 Ing.-Stelle / 
Jahr für 
wassersensib
le 
Stadtgestaltu
ng
dauerhaft
Verhältnis 
wassersensibler 
Maßnahmen zu 
Gesamtmaßnahmen
dauerhaft hoch kurzfristig
Bei neuen Flächen/ Baugebieten werden 
Maßnahmen zur Retention, Zwischenspeicherung 
und Versickerung von Niederschlagswasser wie 
bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden 
und Regenrückhaltebecken in einen neuen 
Standard überführt. Durch detaillierte 
Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. 
Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren 
und Steuern. 
Erforderlich ist  eine sehr frühzeitige, integrierte 
Abstimmung der jeweiligen Bedarfe.
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches 
Personal nicht geleistet werden.
JA
15

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
b)
Wassersensible 
Stadtentwicklung: 
Multifunktionale Flächen
Das Prinzip der „multifunktionalen 
Flächennutzung“ sieht vor, dass Freiflächen 
mit einer ursprünglich anderen Nutzung (z. 
B. öffentliche Parkplätze, Sportanlagen, 
Grünflächen etc.) im Ausnahmefall eines 
Starkregenereignisses für kurze Zeit gezielt 
geflutet werden. (Teilmaßnahme der 
wassersensiblen Stadtentwicklung)
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Stadtplanungsamt
0 € siehe S2 a) dauerhaft
Verhältnis 
wassersensibler 
Maßnahmen zu 
Gesamtmaßnahmen
dauerhaft hoch mittelfristig
In Bezug auf multifunktionale Flächen ist eine 
gemeinsame Vorgehensweise für die Stadt 
Münster abzustimmen und als Standard 
festzusetzen. Eine multifunktionelle Nutzung ist 
insbesondere vor dem Hintergrund der geringen 
(Frei-)flächenverfügbarkeit unabdingbar. Hierbei 
sind Kriterien festzulegen, die multifunktionale 
Flächen in Münster unbedingt erfüllen müssen, 
damit diese realisiert werden. Ein Kriterium könnte 
z.B. sein, bei welchem Regenereignis die Fläche 
überflutet werden darf. Da hier unterschiedliche 
Nutzunginteressen und auch Nutzungskonflikte 
auftreten können, ist eine frühzeitige 
koordinierende Abstimmung zwischen den 
einzelnen Akteuren notwendig (städtebaulicher 
Wettbewerb, Entwurfsphase Bebauungsplan, 
Bauleitplanung) . Durch detaillierte Berechnungen 
ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine 
Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und 
Steuern. 
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches 
Personal nicht geleistet werden.
JA
c)
Wassersensible 
Stadtentwicklung: 
Berücksichtigung von 
Notwasserwegen
Freihaltung von Notwasserwegen bei der 
Siedlungsentwicklung und Entwicklung von 
Notwasserwegen im Siedlungsbestand. 
(Teilmaßnahme der wassersensiblen 
Stadtentwicklung)
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Stadtplanungsamt, 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
0 € siehe S2 a) dauerhaft
Verhältnis 
wassersensibler 
Maßnahmen zu 
Gesamtmaßnahmen
dauerhaft hoch kurzfristig
Betrachtungen werden bereits bei Neuplanungen 
umgesetzt. Durch detaillierte Berechnungen ergibt 
sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung 
erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. 
Notwasserwege münden bzw. verlaufen häufig in 
öffentlichen Grünflächen. Erforderlich ist  eine sehr 
frühzeitige, integrierte Abstimmung der jeweiligen 
Bedarfe.
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches 
Personal nicht geleistet werden.
JA
d)
Wassersensible 
Stadtentwicklung: 
Vorsorgemaßnahmen 
Bereiche mit überfluteten 
Freiraumflächen
Prüfung potenziell überfluteter 
Freiraumbereiche im Hinblick auf die 
Rückhaltung von Starkregen und potenzielle 
Gefahren und Verbesserung von Retention 
im Freiraum. (Teilmaßnahme der 
wassersensiblen Stadtentwicklung)
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für 
Immobilienmanag
ement, 
Landwirtschafts-
kammer, Wasser- 
und 
Bodenverbände
0 € 0 € dauerhaft Hektar überprüfte 
Fläche pro Jahr <50 Jahre hoch kurzfristig
Auenbereiche sind wieder zu aktivieren 
beziehungsweise es ist zu prüfen, ob bei den 
überfluteten Freiraumflächen Polder angelegt 
werden können. Eine strategische Planung bzw. 
deren Umsetzung ist vor dem Hintergrund geringer 
Flächenverfügbarkeiten dabei oftmals schwierig. 
Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen können 
diese Aspekte ggf. mitberücksichtigt werden. 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
NEIN
16

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
S3 Überflutungsangepasste 
Bauweisen
Beratung und Bereitstellung von 
Informationsmaterialien und 
(ortsspezifischen) Empfehlungen für 
Architekten, Handwerker, 
Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende und 
Gebäudenutzer zur Anpassung ihrer 
Gebäude an Starkregenereignisse. 
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Feuerwehr, 
Stabsstelle Klima, 
Handwerks-
kammer, Wasser- 
und 
Bodenverbände, 
lokale Medien, 
Schulen, Vereine, 
Verbände, VHS, 
Versicherungen, 
Kreditinstitute
0 €
0,5 Ing.-
Stellen /Jahr,
ca. 20.000 € 
zur Erstellung 
von 
Materialien 
oder 
Durchführung 
von 
Veranstaltun
gen
dauerhaft
Durchgeführte 
Veranstaltungen, 
verteilte 
Informationsmateriali
en, Anzahl der 
Medienberichte, 
durchgeführte 
Beratungsgespräche
<10 Jahre mittel kurzfristig
In den zurückliegenden Jahren haben lokal 
auftretende Starkregenereignisse regelmäßig 
schwere Überflutungen mit erheblichen Schäden in 
der Stadt Münster verursacht. Einen vollständigen 
Schutz für solche Extremwetterereignisse gibt es 
nicht. Zur Verbesserung des Eigenschutzes in 
gefährdeten Bereichen sind persönliche 
Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu sind 
bestehenden Beratungsangebote zu intensivieren 
und Informationsmaterialien zu erweitern, wie z.B.:
Ansätze hierfür sind:
 - Infomaterial zur Rückstausicherung, 
 - Überflutungsnachweise nach DIN 1986, 
 - Hinweise zur überflutungsangepassten Bauweise 
erfolgen im Rahmen der Bauantragsbearbeitung. 
Ergebnisse aus den Maßnahmen A5 a) und S2 
sind zu integrieren.
JA
S4 Gewässerrenaturierung
Neben der Wiederherstellung der natürlichen 
Gewässerauen dient die 
Gewässerrenaturierung dem Erosionsschutz 
sowie dem Hochwasserrückhalt 
(insbesondere in festgesetzten 
Überschwemmungsgebieten). Renaturierte 
Auen verfügen über eine hohe 
Retentionskapazität, die auf der 
Speicherung des Wassers an sich und der 
Verlangsamung des Hochwasserabflusses 
basiert.
Rechtliche Grundlagen bestehen durch die 
Wasserrahmenrichtlinie, sowie die 
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für 
Immobilienmanag
ement, Wasser- 
und 
Bodenverbände, 
Bezirksregierung 
Münster – Obere 
Wasser-behörde
ca. 2 Mio. 
€/Jahr zur 
Maßnahme
numsetzun
g
2 Ing.-Stellen 
/ Jahr
dauerhaft
m (Lauflänge) bzw. 
m² (Fläche) 
renaturierter 
Gewässer und ihrer 
Auen
<50 Jahre mittel kurzfristig
Die bisherigen Anstrengungen der Stadt Münster 
zur Renaturierung der Fließgewässer sind weiter 
zu forcieren. Darüber hinaus ist eine Verzahnung 
von Maßnahmen gemäß der 
Wasserrahmenrichtlinie mit den Maßnahmen der 
Hochwasservorsorge und der FFH-
Gebietsmanagementplanung sinnvoll.
Die Stellen wurden bereits durch den 
Verwaltungsvorstand bestätigt und im Stellenplan 
eingestellt.
Eine (Teil-)Finanzierung der Maßnahmen durch 
Fördermittel / Drittmittel sind ggf. zu 
berücksichtigen. Eine finanzielle  Zuordnung dieser 
Maßnahmen zu Zuwendungen des Landes (WRRL 
und HWRMRL) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.
Berücksichtigung im Rahmen von 
Ausgleichsmaßnahmen
JA
17

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
S5
Sicherung des 
Versorgungsnetzes der 
Rettungswege
Sicherung des Versorgungsnetzes der 
Rettungswege (Beiplan V4 zum FNP 2004) 
im Hinblick auf Überflutung bei Starkregen  
oder fehlende Befahrbarkeit nach Stürmen. 
Hierzu zählen folgende Aspekte:
- Sicherung des Feuerwehrvorbehalts-
straßennetzes durch ausreichende 
Fahrbahnbreiten und die bestehenden 
Anforderungen der Feuerwehr.
- Aufnahme von Störungspunkten im 
Straßennetz, 
- Anpassungsmaßnahmen und Festlegung 
von Alternativrouten für Einsatzfahrzeuge 
und Rettungsdienste,
- Abbildung für die Fachämter (Vermessungs- 
und Katasteramt, Amt für Mobilität und 
Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit, Ordnungsamt), das Führungs- 
und Lagezentrum der Feuerwehr sowie für 
die Polizei.
- Datenbeschickung durch das Amt für 
Mobilität und Tiefbau,
Nutzung gleichzeitig für tägliche 
Störungsmeldungen (Baustellen mit 
Umleitungen im Stadtverkehr).
Feuerwehr
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Rettungs-dienste, 
Vermessungs- 
und Katasteramt, 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Ordnungsamt, 
Polizei
0 €
ca 200.000,- 
€ für 2 Jahre
für die 
Etablierung 
der IT und 
Ingenieurslei
stungen", 
1 Personal-
stelle über 2 
Jahre im IT-
Bereich, 
ca. 0,2 
Personal-
stelle 
Monitoring / 
Dateneingab
e; 
einmalig 
(IT-
Etablierun
g zum 
Monitoring 
Straßenne
tz), 
dauerhaft 
(Sicherste
llung der 
Datenvers
orgung)
Sanierung 
überflutungs-
gefährdeter 
Straßenabschnitte in 
Meter, Etablierung 
eines 
Lagedarstellungs-
systems inkl. 
Festlegung von 
Alternativrouten
<10 Jahre hoch kurzfristig
Für konkret überflutungsgefährdete Bereiche des 
Versorgungsnetzes der Rettungswege sind 
Maßnahmen zur Reduzierung der 
Überflutungshöhe zu planen bzw. alternative 
Routen festzulegen, insbesondere im Bereich der 
besonders überflutungsgefährdeten 
Unterführungen.
JA
S6
Notfallregeln für 
Busverkehr im 
Starkregenfall
Entwicklung und Einführung von 
Notfallregeln für den Busverkehr bei 
Starkregenereignissen
Stadtwerke 
Münster
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Feuerwehr
0 €
5 Reserve-
dienste plus 
Leitstelle: ca. 
2.300 
€/Ereignis. 
Annahme: 10 
Ereignissen 
pro Jahr, ca. 
23.000 €/Jahr
Kosten 
werden durch 
Stadtwerke 
Münster 
getragen
dauerhaft Berücksichtigung 
von Notfallregeln <10 Jahre hoch kurzfristig
Notfallregeln im Busverkehr werden im 
Starkregenfall durch die Stadtwerke Münster 
aufgestellt. Gegenüber dem Fahrdienst werden 
diese Regeln von der Fahrdienstleitung bzw. der 
Leitstelle angeordnet. Die Wirksamkeit der 
bestehenden Regelungen bei derart 
außergewöhnlichen Einwirkungen in den 
Fahrbetrieb konnte seitens der Stadtwerke Münster 
mit dem Unwetter 2014 bzw. den Stürmen Kyrill 
oder Friederike erfolgreich unter Beweis gestellt 
werden. Für derartige klimabedingte Ereignisse 
sollen zukünftig Reservedienste sowohl für den 
Fahrdienst wie auch für die Leitstelle Münster 
vorgehalten werden. 
NEIN
18

Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster
 
 Anlage 2 zu V/0075/2023
* kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten Dauer Maß der Effizienz
Dauer der 
Wirk-
samkeit Priorität
Handlungs-
zeitraum * Bewertung
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
MINIMIERUNG VON STURMSCHÄDEN
W1
Schutzabstände zwischen 
Wald und größeren 
Baumbeständen 
gegenüber Gebäuden
Prüfung der Einhaltung von 
Schutzabständen oder anderer 
Vorsorgemaßnahmen in 
Bauleitplanverfahren, bei 
Baugenehmigungen sowie für kritische 
Infrastruktur unter Berücksichtigung des 
Waldzustandes und seiner voraussichtlichen 
Entwicklung, der Gebäudeart und -nutzung 
sowie der Hauptwindrichtung
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Stadtplanungsamt, 
Amt für 
Immobilienmanag
ement, Feuerwehr, 
Forstverbände, 
Innenministerium 
(Gefahren-
abwehrkarte Wald, 
Informations-
system Gefahren-
abwehr)
0 €
5.000 €/Jahr 
(laufende 
Kosten, 
Stadtwald)
Sofern eine 
Beseitigung 
der 
"Altlasten“ (= 
zu geringer 
Abstand 
Wald zur 
Bebauung) 
umgesetzt 
werden soll 
50.000 € 
dauerhaft 
(Unterhalt
ung), 
einmalig 
(Beseitigu
ng von 
"Altlasten"
)
Anzahl der 
Sturmschäden an 
Gebäuden
<10 Jahre mittel kurzfristig
Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch 
umstürzende Bäume besteht in der Einhaltung
von Schutzabständen zwischen Wald- und 
Forstflächen oder größeren Baumbeständen und 
empfindlichen Nutzungen.
Sofern im Rahmen der Planung von neuen 
Baugebieten/Gebäuden der Abstandsraum 
zwischen Bebauung und Wald/Bäumen für eine 
angepasste Nutzung (z.B. Ausgleichsmaßnahmen 
und Spielflächen) sinnvoll überplant wird, sind nur 
geringe Investitionen zur Verkehrssicherung 
erforderlich. Die bestehenden Konflikte können 
teilweise nicht ohne Baum- bzw. Waldverlust 
gelöst werden (Beseitigung der "Altlasten“).
Landschaftlich-strukturell wichtige Schutzabstände 
sollten zudem bereits auf der Ebene des FNP 
angehalten bzw. umgesetzt werden.
Es besteht ein liegenschaftliches Konfliktpotenzial, 
da häufig Gesamtflächen vermarktet werden. 
Rechtliche Vorgaben sind durch das Forstgesetz 
gegeben.
JA
19

Anlage A

1857 Zeichen

Anlage A zur V/0075/2023 
 
Kurzüberblick 
Das im Rahmen des European Climate Adaption Award (eca) entwickelte klimaanpassungspoliti-
sche Arbeitsprogramm muss zur Durchführung der anstehenden Zertifizierung in 2024 vorgelegt 
und beschlossen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der European Climate Adaptation Award (eca) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizie-
rungsverfahren für Kommunen zur Unterstützung bei der Anpassung an die Folgen des Klima-
wandels. Der eca dient sowohl als effizientes Controllinginstrument als auch zum bundesweiten 
Benchmarking im Bereich Klimaanpassung für Kommunen.  
Damit die Zertifizierung durchgeführt werden kann, muss das klimaanpassungspolitische Arbeits-
programm zuvor beschlossen werden. Über die Ergebnisse der Zertifizierung wird in den politi-
schen Gremien Anfang 2025 berichtet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind in den Budgets der 
beteiligten Ämter enthalten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Der Rat hat die Teilnahme der Stadt Münster am European Climate Adaptation Award am 
25.03.2020 beschlossen (V/0149/2020). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden die Klimaanpassungsaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt

Anlage_1_eca_Ist_Analyse

25121 Zeichen

Version 1.0 
 
 
 
 
 
 
 
 
eca-Bericht zum 1. Internen Audit 
der Stadt Münster für das Jahr 
2021 
Maßnahmenkatalog mit finaler Bewertung 
 
 
 
 
 
 
Stand: 15.12.2022

Zusammenfassung 
 
 
eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021  
Inhaltsverzeichnis 
1. Zusammenfassung 3 
1.1 Grundsätze / Leitbild der Klimapolitik der Stadt Münster 3 
1.2 Herausragende Leistungen in den letzten zwei Jahren 3 
1.3 Wichtige geplante Projekte in den nächsten zwei Jahren 4 
1.4 Stärken 5 
1.5 Optimierungspotenziale 5 
2. Klimapolitisches eca-Profil: Status 6 
2.1 Übersicht – erzielte Punkte 6 
2.2 Ergebnisse im Handlungsfeld 1 – Analyse, Strategie, Planung 7 
2.3 Ergebnisse im Handlungsfeld 2 – Kommunale Gebäude und Anlagen 8 
2.4 Ergebnisse im Handlungsfeld 3 – Versorgung und Entsorgung 9 
2.5 Ergebnisse im Handlungsfeld 4 – Infrastruktur im öffentlichen Raum 10 
2.6 Ergebnisse im Handlungsfeld 5 – Interne Organisation 11 
2.7 Ergebnisse im Handlungsfeld 6 – Kommunikation, Partizipation, Kooperation 12 
3. Der European Climate Award – Prozess 13 
3.1 Liste der beteiligten Fachgebiete in Münster 13 
3.2 Nutzung des eca Management Tools 13 
3.3 Reflektion der Klimaanpassungsarbeit im letzten Jahr 13 
3.4 Reflektion der Teamarbeit 14 
3.5 Kooperation / Außenwirkungen 14 
4. Ausblick 14

Zusammenfassung   
 
 eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 
1. Zusammenfassung 
Anzahl erreichte Punkte von möglichen Punkten 240,80/317 
Erreichte Prozentpunkte 76% 
Beschluss aktueller Maßnahmenplan (Jahresscheibe des EPAP) Februar 2023 (geplant) 
 
1.1 Grundsätze / Leitbild der Klimapolitik der Stadt Münster 
Die Stadt Münster hat sich ambitionierte Ziele gesetzt und strebt die Erreichung der Klimaneutrali-
tät bis zum Jahr 2030 an.  
Die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster stehen unter dem Motto "Unser Klima 2030", das 
auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels einbezieht.  
Für das Handlungsfeld Klimaanpassung wurde ein städtisches Klimaanpassungskonzept erarbei-
tet. Dieses zielt auf die Entwicklung hin zu einer widerstandsfähigen und anpassungsfähigen Stadt.  
Mit dem Leitbild "Ein Schirm für Münster" werden die Ziele des Klimaanpassungskonzeptes ver-
bildlicht: Ziel ist der Schutz der Bürgerschaft und der städtischen Infrastruktur.  
Dem Klimaanpassungskonzept wurden vier Leitlinien zugrunde gelegt, die sich an den Anpas-
sungserfordernissen für Hitze, Trockenheit, Starkregen und Sturm orientieren:  
 Vor Überwärmung schützen  
o Gesundheit und Wohlbefinden sicherstellen,  
o Klimaoasen fördern und Grün vermehren,  
o Belüftung sichern 
 An Trockenheit anpassen  
o Bevölkerung versorgen,  
o Gewerbe / Landwirtschaft gewährleisten,  
o städtisches Grün versorgen 
 Auswirkungen von Starkregen minimieren  
o Bevölkerung schützen,  
o Sachgüter sichern,  
o Versorgung gewährleisten 
 Sturmschäden minimieren   
o Bevölkerung schützen, 
o Sachgüter sichern,  
o Stadtgrün anpassen 
1.2 Herausragende Leistungen in den letzten zwei Jahren  
Die Stadt Münster ist derzeit in allen Handlungsfeldern der Klimaanpassung aktiv, um sowohl die 
Bürgerschaft als auch die Infrastruktur zu schützen: Dazu zählen u.a. folgende Maßnahmen:  
 2020 und 2021 wurden Kampagnen zu Klimaanpassung in Münster durchgeführt. Herz-
stück der Kampagnen war das Grüne Zimmer, eine begrünte Sitzgelegenheit, a m Harse-
winkelplatz und Bült. Begleitend dazu gab es Infostände mit Infobroschüren und -Flyern zu 
Klimaanpassung. Darüber hinaus wurden Vorträge (u.a. zu  Gründach, klimarobuste Ge-
bäude) sowie ein Klima-Spaziergang im Südviertel angeboten. Das Informations- und Bera-
tungsangebot wurde um eine Broschüre inkl. Flyer zu Klimawandel und Tipps zur Anpas-
sung, sowie um das Gründachkataster und weitere Informationen  zur Starkregenvorsorge 
und zum sommerlichen Wärmeschutz auf der Internetseite www.klima.muenster.de erwei-
tert. 
 Im Rahmen des Forschungsprojekts Multiklima wurden verschiedene stadtklimatische 
Analysen durchgeführt. Mit dem Modell ASMUS wurde der Windkomfort und die Sturmge-
fahr für das gesamte Stadtgebiet modelliert. Mit dem Modell Fitnah 3D wurden  mikroklima-
tische Simulationen (PET Physiologische Äquivalente Temperatur) für den  Bült und das 
Bahnhofsumfeld durchgeführt.

Zusammenfassung 
 
 
eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021  
 Fertigstellung der Überflut ungsschutz-Maßnahmen an der Kanalstraße  angrenzend 
zur renaturierten Aa mit Bau eines Regenwasserpumpwerks im Kreuzungsbereich Wibbelt-
straße und Vergrößerung der Regenwasserkanalisation. 
 Klimagerechte Bauleitplanung: Im Rahmen der Bauleitplanung für vier g roße Wohnge-
biete in Münster wurde Ende 2019 bereits ein erster Entwurf eines Klimawandelchecks 
für die Bauleitplanung  in den Planungsprozess eingebracht. Dieser wird mittlerweile bei 
allen größeren Planungsvorhaben von Seiten des Stadtplanungsamts im Planu ngsprozess 
berücksichtigt. Im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) besteht noch Handlungsbedarf. 
Beachtung findet die Klimaanpassung auch in den INSEK‘s Coerde, Berg Fidel und Innen-
stadt als neue Fördervoraussetzung für die Städtebauförderung.  
 Alle Fahrzeuge, die im Stadtbusverkehr zum Einsatz kommen, sind mit einer Klimaanlage 
ausgerüstet. 
 Um den Klimawandel und die ansteigenden Temperaturen in den letzten Sommern zu be-
rücksichtigen, ist  laut Gebäudeleitlinien 2020  (V/0388/2020) eine Unterschreitung der 
gem. Norm festgelegten 500 Übertemperaturgradstunden um 10 % auf einen Wert von 450 
anzustreben. 
 Durch Beschluss des Rates (V/0531/2020) ist die Begrünung von Flachdächern  und 
schwach geneigten Dächern bei neuen Bebauungsplänen nunmehr verpflichtend. 
 Das städtische Förderprogramm Klimafreundliche Gebäude wurde zum 01.07.2021 um den 
Förderbaustein Dachbegrünung erweitert (V/0443/2021). 
 Im Aufgabenbereich der Grünflächenunterhaltung wurde eine Stelle zur dauerhaften Erar-
beitung und Fortschreibung von anlagensp ezifischen Konzepten zur langfristigen 
Instandhaltung von städtischem Grün geschaffen. 
 Biodiversitätsmonitoring in Zusammenarbeit mit dem NABU für repräsentative Arten (Bi-
oindikatoren) 
 Ökologische Verbesserung der Gewässer im Stadtpark Wienburg 
 Multifunktionale Flächen werden in ersten Pilotprojekten in den neuen Baugebieten be-
reits geplant (Albachten Ost und Kirschgarten). 
 In Neubaugebieten werden Notwasserwege bereits umgesetzt. 
 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK)  mit dem Schwerpunkt auf ei-
ne klimaangepasste und wassersensible Stadt. 
 
1.3 Wichtige geplante Projekte in den nächsten zwei Jahren  
In den nächsten zwei Jahren wird eine Vielzahl von Projekten fortgeführt bzw. angegangen. Eine 
umfassende Übersicht ergibt sich  aus dem Handlungsprogramm zur Klimaanpassung 
(V/0799/2019/1) und dem Sachstandsbericht (V01010/2022).  
Als Beispiele seien hier genannt:  
 Erstellung einer gesamtstädtischen Klimaanalyse als Grundlage für Planungen im ge-
samten Stadtgebiet.  
 Veröffentlichung einer Starkregengefahrenkarte für das gesamte Stadtgebiet  begleitet 
durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. 
 Die Abteilungen 5 Bau, Verkehrs -, Erhaltungsmanagement und 6 Betrieb Stadtentwässe-
rung des Amtes für Mobilität und Tiefbau bauen ein Risikomanagement für den Starkre-
genfall auf. 
 Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) mit Maßnahmen zur risikoarmen 
Ableitung extremer Oberflächenabflüsse, der multifunktionalen Nutzung von Flächen und 
die Verbesserung des Mikroklimas.  Bis 2026 steht hierfür ein Investitionsbudget von 356 
Mio. Euro bereit.

Zusammenfassung   
 
 eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 
1.4 Stärken 
Die Ist -Analyse zum Umsetzungsstand von Klimaanpassung smaßnahmen hat aufgezeigt, dass 
sich die Stadt Münster bereits intensiv mit der Thematik Klimawandel auseinandersetzt und in allen 
Handlungsfeldern Maßnahmen ergriffen hat.  
Hervorzuheben ist auf der konzeptionellen Ebene neben dem fortgeschriebenen Abwasserbeseiti-
gungskonzept das umfassende Klimaanpassungskonzept  ergänzt durch das Handlungskonzept 
Klimaanpassung 2030, das einerseits einen detaillierten Überblick über die Ausgangssituation gibt 
aber auch konkrete Maßnahmenempfehlungen beinhaltet, die in den nächsten Jahren umgesetzt 
werden sollten.  
Darüber hinaus ist positiv zu bewerten, dass die Klimaanpassung bereits Eingang in Plan ungspro-
zesse gefunden hat und eine verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit implementiert werden 
konnte.   
 
Im Bereich der kommunalen Gebäude wird auf Basis des Gebäudeleitfadens für Planungen die 
Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt.  
 
In der Ver - und Entsorgung ist man in vielen Bereichen dabei, die Infrastruktur zu sichern und zu 
stärken. Dazu zählen u.a. das Dipolkonzept zur Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie un-
terschiedlichste Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung und Optimierung der  Oberflä-
chengewässer.  
 
Der öffentliche Raum zeigt dagegen noch etwas größere Anpassungsbedarfe auf, erreicht den-
noch gute Werte.   
 
Im Bereich der internen Organisation der Verwaltung ist die Einführung eines Klimaanpassungs-
managements hervorzuheben, ebenso wie die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Umsetzung 
von Maßnahmen. Dazu zählt u.a. auch die Unterstützung der Bevölkerung mit Hilfe eines Förder-
programms. 
 
Das Handlungsfeld der Kommunikation und Kooperation zeichnet sich durch eine vielfältige  Unter-
stützung für Bürger*innen aus, ebenso durch die enge Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutio-
nen und anderen Akteuren.  
 
1.5 Optimierungspotenziale  
Die guten Ergebnisse zeigen, das Münster frühzeitig mit der Umsetzung von Maßnahmen begon-
nen hat. In Hinbl ick auf die Optimierung werden folgende Maßnahmen als besonders wichtig er-
achtet:  
 
 Erstellung der Klimaanalyse  
 Veröffentlichung einer Starkregengefahrenkarte  
 Erstellung eines Hitzeaktionsplans  
 Bereitstellung personeller und finanzieller Mittel  für unterschiedliche Maßnahmen, u.a. 
Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz bei kommunalen Gebäuden , Unterstüt-
zungsangebote für die Wirtschaft , Gesundheitsvorsorge und Maßnahmen zur ökologi-
schen Verbesserung der Gewässer.

Klimapolitisches eca-Profil: Status 
 
 
eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021  
2.  Klimapolitisches eca-Profil: Status 
2.1 Übersicht – erzielte Punkte  
 
Anzahl maximale Punkte 328  
Anzahl mögliche Punkte 317 
Anzahl erreichte Punkte 241 
Erreichte Prozent 76% 
Für basis/ eca / eca gold notwendige Punkte 25%/ 50,0% / 75,0% 
 
Die Anzahl der möglichen Punkte wurde aufgrund einiger weniger fehlenden Handlungsmöglich-
keiten von 328 auf 317 verringert.  
Das Gesamtergebnis beläuft sich nach dieser erstmaligen Bewertung auf eine Zielerreichung von 
76% und überschreitet damit alle Zielmarken.  
 
Die Ergebnisse verteilen sich auf die Handlungsfelder des eca-Prozesses wie folgt:  
 
 
 
Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen und unter Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen 
wird eine weitere Verbesserung in der Bewertung erwartet.  
 
 
 
89%
49%
78%
64%
91%
64%
75, 7%
0% 25% 50% 75% 100%
Analyse, Strategie, Planung
Kommunale Gebäude und Anlagen
Versorgung, Entsorgung
Infrastrukt ur im öffentlichen Raum
Interne Organisation
Kommunikation, Partizipation,
Kooperation
Gesamt
Effektiv

Zusammenfassung   
 
 eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 
 
2.2 Ergebnisse im Handlungsfeld 1 – Analyse, Strategie, Planung 
 
 
 
Im Handlungsfeld 1 – Analyse, Strategie, Planung zeigt sich, dass sich die Stadt Münster bereits 
seit vielen Jahren analytisch, konzeptionell als auch planerisch mit der Anpassung an den Klima-
wandel beschäftigt.  
 
Dazu zählt das Klimaanpassungskonzept, das eine Klimawirkungsanalyse, ein Leitbild sowie eine 
Anpassungsstrategie beinhaltet. Auch in der Planung (Flächennutzungsplanung und Bebauungs-
planung) konnte die Klimaanpassung bereits fest etabliert werden. Bedarf besteht bei Instrumenten 
im unbeplanten Innenbereich. 
 
Eine weitere Verbesserung wird sich durch die geplante Erstellung einer gesamtstädtischen 
Klimaanalyse als Grundlage für Planungen im gesamten Stadtgebiet und  durch die Veröffentl i-
chung der Starkregengefahrenkarte für das gesamte Stadtgebiet ergeben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
100%
80%
100%
100%
70%
90%
75%
90%
89%
0% 25% 50% 75% 100%
Klimawirkungsanalyse
Vertiefende sekorale Untersuchungen
Leitbild Klimaanpassung
Apassungsstrategie
Integrierte Zusammenarbeit in der Planung
Flächennutzungsplanung
Bebauungsplanung
Besonderes kommunales Baurecht
Handlungsfeld 1 - Gesamt
Effektiv %

Klimapolitisches eca-Profil: Status 
 
 
eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021  
2.3 Ergebnisse im Handlungsfeld 2 – Kommunale Gebäude und Anlagen 
 
 
 
Das Handlungsfeld 2 – Kommunale Gebäude und Anlagen zeigt ebenfalls, dass man auch die 
eigenen Liegenschaften klimaangepasst weiterentwickeln möchte.  
 
Der sommerliche Wärmeschutz entspricht bei  der Mehrheit der städtischen Gebäude nicht den 
Anforderungen gemäß DIN 4108 -2, da zum Errichtungszeitraum noch keine definierten Anforde-
rungen an den sommerlichen Wärmeschutz existierten. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann 
derzeit nur Einzelfallbezogen ein Optimierungspotenzial geprüft werden.  
 
Die Gebäudeleitlinie 2020 (V/0388/2020) sieht vor, dass eine Unterschreitung der gemäß Norm 
festgelegten 500 Übertemperaturgradstunden um 10 % auf einen Wert von 450 anzustreben ist. 
Dies umfasst Neubauten und den Gebäudebestand, der erweitert wird.  
 
Im Errichtungsbeschluss wird auf die mögliche Kombination einer PV -Anlage mit einem Gründach 
hingewiesen. Im Baubeschluss erfolgt dann die Dimensionierung der PV -Anlage und die Überprü-
fung, ob die zusätzliche Errichtung eines Gründachs zielführend ist. Für jedes Gebäude wird ei ne 
entsprechende individuelle Optimierung zwischen Gründach und/oder PV-Anlage durchgeführt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
55%
40%
49%
0% 25% 50% 75% 100%
Analyse des Handlungsbedarfs/
Anpassungsmaßnahmen
Vorbildliche Anpassungsma ßnahmen
Handlungsfeld 2 - Gesamt
Effektiv %

Zusammenfassung   
 
 eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 
2.4 Ergebnisse im Handlungsfeld 3 – Versorgung und Entsorgung 
 
 
 
Als ein Ergebnis der Starkregensimulation im Klimaanpassungskonzept wurden auch technische 
Infrastruktureinrichtungen zur Energieversorgung hinsichtlich ihrer potenziellen Risiken durch 
Überflutung bei Starkregen geprüft. Die Feuerwehr plant die systematis che Erfassung von techni-
schen Systemen wie bspw. Anlagen und Einrichtungen für die Stromversorgung, Wasserver - und 
Abwasserentsorgung, Telekommunikation etc. In diesem Zusammenhang kann die Anfälligkeit 
dieser Anlagen und Einrichtungen gegen Wetterextreme aufgenommen werden. 
Von besonderer klimarelevanter Bedeutung sind in diesem Handlungsfeld die Maßnahmen "Dipol-
konzept" der Stadtwerke Münster und die Überprüfung von überflutungsangepasste n Bauweisen 
von dezentralen (Eigen-) und zentralen Wasserversorgungsanlagen. 
Zur weiteren Verbesserung wird die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) mit 
Maßnahmen zur risikoarmen Ableitung extremer Oberflächenabflüsse, der multifunktionalen Nut-
zung von Flächen und die Verbesserung des Mikroklimas  beitragen. Ebenso ist durch die Vielzahl 
der geplanten Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung eine Verbesserung im Bereich der Ober-
flächengewässer zu erwarten.   
80%
80%
90%
60%
90%
70%
80%
78%
0% 25% 50% 75% 100%
Klimaangepasste und sichere
Energieversorgung
Integrierte Gesamtbetrachtung des
Wasserbereiches
Trinkwassersystem
Oberflächengewässer
Grundwasser
Abwassersystem
Regenwasserbewirtschaftung
Handlungsfeld 3 - Gesamt
Effektiv %

Klimapolitisches eca-Profil: Status 
 
 
eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021  
 
2.5 Ergebnisse im Handlungsfeld 4 – Infrastruktur im öffentlichen Raum 
 
 
 
Im Handlungsfeld der Infrastruktur im öffentlichen Raum werden ebenfalls gute Ergebnisse erzielt. 
Anforderungen an den Klimawandel werden seit langem in Planungsverfahren mitgedacht. Es ist 
aber ebenso deutlich, dass weiterer Bedarf an Maßnahmen und Ressourcen besteht.  
 
Insbesondere die konsequente und nachhaltige Sicherung und Förderung der innerstädtischen 
Grünflächen und des Baumbestandes ist als ein maßgeblicher Faktor für die Anpassung an den 
Klimawandel zu nennen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
70%
70%
50%
55%
90%
64%
0% 25% 50% 75% 100%
Plätze und Freiflächen
Grün- und Wasserflächen
Vorbildliche Anpassungsma ßnahmen im
öffentlichen Raum
Verkehrsinfrastruktur
Luftqualität
Handlungsfeld 4 - Gesamt
Effektiv %

Zusammenfassung   
 
 eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 
 
 
 
 
 
 
2.6 Ergebnisse im Handlungsfeld 5 – Interne Organisation  
 
 
 
Im Bereich der internen Organisation hat Münster mit der Schaffung eines Klimaanpassungsma-
nagements mit 1,5 Stellen bereits die Grundlage für die Koordination dieses Themenfeldes ge-
schaffen.  
 
Es wurde im Rahmen der Analyse auch deutlich, dass ein weiterer Personalbedarf in unterschied-
lichen Fachbereichen besteht, um den Erfordernissen des Klimawandels gerecht werden zu kön-
nen.  
 
Über das Klimaanpassungskonzept liegt ein Handlungskonzept zur Klimaanpassung 
(V/0799/2019/1) vor, das von den Mitgliedern des Klimateams und weiteren Mitarbeitern im Kon-
zern umgesetzt wird. Zur Umsetzung des Handlungskonzepts wurden finanzielle Mittel zur Verfü-
gung gestellt. Auch hier zeigt sich, dass diese für die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen 
aufgestockt werden sollten.  
 
Die Überprüfung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen ggü. Folgen 
des Klimawandels, v.a. hinsichtlich Starkregen, Sturm wird im Rahmen der Katastrophenschutz-
Planung betrachtet.            
 
 
 
 
 
100%
90%
100%
100%
65%
91%
0% 25% 50% 75% 100%
Personalressourcen und Organisation
Arbeitsprogramm, Erfolgskontrolle und jährliche
Planung
Interne Weiterbildung und Wissenstransfer
Ausgaben/Fördermittelakquise für Klimaanpassung
Organisation des Bevölkerungsschutzes
Handlungsfeld 5 - Gesamt
Effektiv %

Klimapolitisches eca-Profil: Status 
 
 
eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021  
2.7 Ergebnisse im Handlungsfeld 6 – Kommunikation, Partizipation, Koope-
ration 
 
 
Im Handlungsfeld 6 Kommunikation, Kooperation, Partizipation werden alle Maßnahmen mit Au-
ßenwirkung betrachtet. Die Stadt Münster arbeitet bereits eng  mit vielen Akteuren wie Nachbar-
kommunen, Behörden und Universitäten zusammen. Auch werden vielfältige Angebote für Bürge-
rinnen und Bürger zur Information und Beratung gemacht.  
 
Potenzial besteht insbesondere bei der Unterstützung der lokalen Wirtschaft bei Fragen der Klima-
anpassung (u.a. in Gewerbegebieten) und der Zusammenarbeit mit weiteren Multiplikatoren wie 
Sportvereinen u.v.m.. 
 
Weitere Verbesserungen in der Bewertung werden sich bei der finanziellen Förderung ergeben. 
Hier konnte bislang nur ein halbes Jahr der Förderung für die Begrünung berücksichtigt werden.  
 
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die geplanten Aktivitäten im Gesundheitswesen zunächst 
nicht umgesetzt werden. Aktuell wird ein Hitzeaktionsplan erstellt.  
100%
100%
100%
100%
100%
40%
80%
keine Punkte möglich 
20%
60%
60%
65%
90%
60%
20%
30%
30%
40%
64%
0% 25% 50% 75% 100%
Strategie für Kommunikation, Partizipation und Kooperation
Außendarstellung, Vorbildwirkung
Externer Erfahrungsaustausch
Regionale und nationale Behörden und Institutionen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wirtschaftsunternehmen
Wohnungs- und Gebäudewirtschaft
Tourismus
Landw irtschaft
Forstwirtschaft
Biotop- und Artenschutz, Boden
Angebote zur Partizipation,  Befragungen
Information, Beratung, Warnsysteme
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Multiplikatoren (NROs, Religionsgemeinschaften, Vereine)
Finanzielle Förderung
Organisation und Aktivitäten im Gesundheitswesen
Monitoring und Warnsysteme bei Gesundheitsgefährdung
Handlungsfeld 6 - Gesamt
Effektiv %

Zusammenfassung   
 
 eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 
3. Der European Climate Award – Prozess  
3.1 Liste der beteiligten Fachgebiete in Münster 
Das Klimateam setzt sich aus folgenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen:  
 
Handlungsfeld Zuständige städtische Einrichtung 
Klimateamleitung und Koordination  Stabsstelle Klima 
Kommunale Gebäude und Anlagen,       
soziale Infrastruktur 
Amt für Immobilienmanagement 
Energieversorgung Stadtwerke Münster GmbH 
Wasserversorgung und Gewässer  Amt für Mobilität und Tiefbau 
Abwasserentsorgung und Regenwasser-
bewirtschaftung 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Freiräume und Grünflächen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Verkehr und Verkehrsinfrastruktur Amt für Mobilität und Tiefbau 
Industrie, Gewerbe Wirtschaftsförderung Münster GmbH  
Wohnungswirtschaft,                                
private Hauseigentümer  
Bauordnungsamt  
Tourismus Münster Marketing 
Landwirtschaft Stabsstelle Klima 
Forstwirtschaft Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Naturschutz, Biologische Vielfalt, Boden Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Menschliche Gesundheit Gesundheits- und Veterinäramt 
Weitere Akteure im Prozess 
Feuerwehr, 
Stadtplanungsamt, 
Personalamt, 
Sozialamt, 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
Amt für Gleichstellung, 
Amt für Schule und Weiterbildung, 
Kommunikationsamt, 
Wohn + Stadtbau GmbH 
 
3.2 Nutzung des eca Management Tools 
Nach dem Treffen des Klimateams zum internen Kick -off, bei dem der Prozess und die Aufgaben 
vorgestellt wurden, stand zunächst die Erarbeitung der Klimawirkungsan alyse im Fokus. Diese 
wurde nach einem bilateralen Austausch von eca-Beraterin Sabine Lohoff und Vertreterinnen und 
Vertreter des Klimateams in einem gemeinsamen Workshop vorgestellt und diskutiert. Daran an-
schließend wurde mit der Ist -Analyse begonnen, di e alle umgesetzten Maßnahmen der Stadt 
Münster zur Anpassung an den Klimawandel erfasst hat. Diese wurde in ein seit Sommer 2022 zu 
Verfügung stehendes Online-Tool übertragen und bewertet. Der Bewertungsentwurf wurde dem 
Klimateam vorgestellt und mit ihm diskutiert. Das Ergebnis ist in diesem Bericht festgehalten.  
3.3 Reflektion der Klimaanpassungsarbeit im letzten Jahr 
Das Klimateam hat intensiv an der Umsetzung von Maßnahmen gearbeitet. In bestimmten Berei-
chen wird aber deutlich, dass begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen die Umsetzung von 
Maßnahmen einschränken.

Ausblick 
 
 
eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021  
3.4 Reflektion der Teamarbeit 
Das Klimateam repräsentiert alle relevanten Abteilungen der Stadt Münster und tauscht sich re-
gelmäßig aus. Der eca bildet hier nur einen Baustein der Zusammenarbe it. Unter anderem dienen 
die Treffen des Klimateams auch dem Austausch über aktuelle Förder - und Unterstützungsmög-
lichkeiten.  
3.5 Kooperation / Außenwirkungen 
Die Stadt Münster setzt diverse Projekte für und mit lokalen und regionalen Akteuren um. Beispiel-
haft sind hier folgende Kooperationen und Angebote aufgeführt:  
 Bürgerinnen und Bürger:  
o Klimaspaziergänge (Dialog zu Klimaanpassung im öffentlichen und privaten Raum) 
o Klimaanpassungskampagne (Mobiles Grünes Zimmer, Vorträge, etc.) 
o Klimafit zu Klimaschutz und Klimaanpassung über VHS Münster 
o Münster schenkt aus: Baumgießkampagne für Straßenbäume 
o Münster bekennt Farbe: Patenschaften für Baumscheiben, Straßengrün, etc. 
o Beteiligungsverfahren bei Gestaltung öffentlicher Räume (u.a. Sanierung Südpark mit 
Wasserspiel, Wetterschutz; Sanierung Bremer Platz mit Sonnensegel, Trinkwasser-
spendern; Bedarfsanalyse Umgestaltung Wolbeckerstr.; INSEK Innenstadt, Coerde , 
und Berg Fidel und Stadtteilentwicklungskonzepte Angelmodde) 
 Landesgeschäftsstellen: 
o Einbindung der  Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW für Fördermitteldar-
stellung  
o Beteiligung bei Neuaufstellung des Klimaatlasses NRW über das LANUV 
o Einbindung des Netzwerks Klimaanpassung und Unternehmen (NKU) NRW in Veran-
staltung für Unternehmen 
 Bezirksregierung: 
o Zusammenarbeit u.a. bei Fortschreibung des ABKs, der Renaturierung von Gewässern, 
der Fortschreibung des Regionalplans  
 Stadtwerke:  
o Kooperation bei der Erstellung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts 
o Mitwirkung im KlimaTeam und Austausch in weiteren Formaten 
o Mitwirkung bei der Maßnahmenumsetzung zum Handlungskonzept Klimaanpassung 
 Andere Kommunen:  
o Fortwährender Austausch in unterschiedlichen Formaten (u.a. Regionalkonferenz, in-
formeller Austauschrunde von Kommunen und Kreisen zu Klimaanpassung) 
 
4. Ausblick 
Durch die intensive Arbeit am Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 ist bereits ein umfassen-
des Programm vorhanden, dessen Umsetzung künftig durch den eca begleitet wird.  
 
Für die weitere erfolgreiche Arbeit gilt es entsprechend der im Handlungsprogramm aufgezeigten 
Bedarfe Personal- und Finanzmittel bereitzustellen.

Beschlussvorlage

6222 Zeichen

V/0075/2023 
V/0075/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
European Climate Adaptation Award (eca) - Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den eca-Bericht zur Ist-Analyse zur Kenntnis. 
2. Das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 (V/0799/2019/1) wurde im Rahmen des Euro-
pean Climate Adaptation Awards evaluiert und in das „Klimaanpassungspolitische Arbeits-
programm“ überführt. Der Rat stimmt dem „Klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramm“ 
(Anlage 2) als Grundlage für den European Climate Adaptation Award zu und bekräftigt da-
mit die Ziele und Maßnahmen aus dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 
(V/0799/2019/1). 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderli-
chen Finanzmittel im Haushaltsplan 2023 und in der mittelfristigen Ergebnis - und Finanz-
rechnung veranschlagt sind. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit weiteren 
finanziellen Belastungen des Haushalts verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt der jähr-
lichen Etatbeschlüsse des Rates (Finanzierungsvorbehalt). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind in den Budgets der be-
teiligten Ämter enthalten.  
 
 
 
Dezernat OB/Stabsstelle 
Klima 
 
27.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Scherer 
Herr Muddemann 
Telefon: 492-7154/ -7157 
SchererI@stadt-muenster.de 
Muddemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0075/2023 
Begründung: 
 
Vorbemerkung  
Die Stadt Münster nimmt seit Herbst 2020 am European Climate Adaptation Award (eca) teil. Der Rat 
hat die Teilnahme der Stadt Münster am European Climate Adaptation Award am 25.03.2020 be-
schlossen (V/0149/2020). 
Der European Climate Adaptation Award ( eca) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizie-
rungsverfahren für Kommunen zur  Unterstützung bei der Arbeit zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels. Der eca orientiert sich an dem Managementzyklus „analysieren-planen-durchführen-
prüfen“ und definiert die Klimawirkungs- und Ist-Analyse, das klimaanpassungspolitische Arbeitspro-
gramm, die Projektumsetzung sowie deren Überprüfung, Zertifizierung und Auszeichnung als die we-
sentlichen Prozessschritte. Der eca dient sowohl als effizientes Controllinginstrument als auch zum 
bundesweiten Benchmarking im Bereich Klimaanpassung für Kommunen.  
zu 1. 
Mit der Ist-Analyse wurde zusammen mit dem Klimateam (d.h. Vertreterinnen und Vertreter der jewei-
ligen städtischen Fachämter, Einrichtungen und Beteiligungen) und einer externen eca-Beraterin eine 
Bestandsaufnahme der Ausgangssituation erstellt. Die bisher realisierten Klimaanpassungsaktivitäten 
wurden erfasst und  bewertet. Bereits mit dem Sachstandsbericht 2020/2021 zur Umsetzung des 
Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 wurde bereits ein erster Umsetzungsstand aufgezeigt 
(V/0101/2022). 
Durch die kontinuierliche Umsetzung von Klimaanpassungsaktivitäten der Stadt Münster konnte bei 
der Ist-Analyse bezogen auf das Jahr 2021 (s. Anlage 1) das Ergebnis von 76 % der erreichbaren 
Punktzahl erzielt werden. Die endgültige Punktzahl wird erst nach Durchführung der Auditierung zum 
Ende des 4 -jährigen eca-Zyklus im Herbst 2024 feststehen. Ab der 75 % - Punkte-Marke erfolgt die 
Zertifizierung und Auszeichnung mit dem European Climate Adaptation Award  in Gold. Damit wird 
deutlich, dass sich Münster bereits auf einem guten Weg zu einer klimaresilienten Stadt befindet. Die 
Bewertung zeigt aber auch klare Optimierungspotentiale auf (s. Anlage 1). Hierfür müssen die Maß-
nahmen jetzt konsequent umgesetzt werden. 
zu 2. 
Für die Zertifizierung muss neben der Ist -Analyse auch ein klimaanpassungspolitisches Arbeitspro-
gramm (s. Anlage 2) aufgestellt und beschlossen werden. Im Rahmen des European Climate Adapta-
tion Awards erfolgte eine Evaluation des bestehenden Maßnahmenprogramms (Handlungskonzept 
Klimaanpassung 2030) hinsichtlich der in der Ist -Analyse aufgezeigten Bedarfe und Potentiale. Er-
gebnis der Evaluation ist, dass die im Handlungskonzept Kli maanpassung beschriebenen Maßnah-
men bereits eine gute Grundlage für die Erreichung der Ziele zur Klimaanpassung der Stadt Münster 
sind. Mit einer weiteren Umsetzung der Maßnahmen bis 2024 kann in bestimmten Bereichen eine 
Erhöhung der Punktzahl erreicht werden. Daher wird im Rahmen des European Climate Adaptation 
Awards das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 in das Klimaanpassungspolitische Arbeitspro-
gramm überführt. 
Mit Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarte, der Erstellung eines Hitzeaktionsplans, der Fort-
schreibung der Stadtklimaanalyse, der Veröffentlichung einer Klima-Checkliste für die Bauleitplanung 
und unter anderem einer engeren Kooperation hinsichtlich Klimaanpassung zwischen der Wirtschafts-
förderung und den Fachämtern werden in 2023 weitere wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer 
klimaresilienten Stadt Münster anvisiert. Klimaschutz und Klimaanpassung sind zentrale Quer-
schnittsaufgaben für die Stadt Münster.  Nur wenn die Verantwortung zur Umsetzung von Maßnah-
men von allen beteiligten Bereichen in der Verwaltung getragen wird, können die Klimaziele der Stadt 
Münster erreicht werden. 
Damit die Zertifizierung durchgeführt werden kann, muss der Beschluss des klimaanpassungspoliti-
schen Arbeitsprogramms zuvor dem Auditor vorgelegt werden. Über die Ergebnisse der Zertifizierung 
wird in den politischen Gremien Anfang 2025 berichtet.

- 3 - 
V/0075/2023 
zu 3. 
Für den Beschluss des klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms entstehen keine zusätzlichen 
Kosten, da sie im Rahmen der bestehenden Ämterbudgets umgesetzt werden. An dieser Stelle sei 
auf den Finanz - und Kostenplan des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 verwiesen 
(V/0799/2019/1 Anlage 2 und 3).  
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage 1: eca-Bericht zur Ist-Analyse 2021 
Anlage 2: Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm 2022

Beratungsverlauf (4)

14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kanalstraße
  • Kirschgarten
  • Bremer Platz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0075/2023
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2023
Erstellt
26.01.2023 19:45