V/0075/2023
European Climate Adaptation Award (eca) - Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm
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Anlage_2_KAP
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Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung ALLGEMEINE UND ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN A1 a) Personalstelle „Klimawandelanpassung / - management“ Aufgabe ist die dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung der gesamtstädtischen Anstrengungen mit weiteren Aufgaben, wie: - verwaltungsinterner Austausch - Öffentlichkeitsarbeit - Netzwerkarbeit - Monitoring und Controlling: Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen (ca. alle 3 oder 5 Jahre) einen Controlling- bzw. Monitoringbericht zu erstellen. Stabsstelle Klima - 0 € 0 € dauerhaft Einrichtung der Stelle/ Arbeitsberichte / Jahresberichte >10 Jahre erledigt erledigt Wie mit Vorlage V/0141/2017/1 beschlossen wurden 1 1/2 Personalstellen zum 3. Quartal 2018 eingerichtet (1 Stelle gefördert durch das BMU, 1/2 Personalstelle dauerhaft). Ab August 2020 sind beide dauerhaft im Stellenplan eingestellt. NEIN b) Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung Vergabe von externen Gutachten und begleitenden Untersuchungen im Rahmen der Koordinierung der Maßnahmenumsetzungen Stabsstelle Klima beteiligte Ämter 0 € 15.000 €/Jahr dauerhaft Durchgeführte Untersuchungen/ beauftragte Gutachten 10 Jahre mittel kurzfristig Die Managementstellen sind maßgeblich für die dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung der gesamtstädtischen Anstrengungen mit Begleitung der Maßnahmenumsetzung zur Klimaanpassung der Stadt Münster. Als Evaluierungsgrundlage und ggf. zur Nachsteuerung von Maßnahmenumsetzungen, sollen begleitende Untersuchungen durchgeführt werden. NEIN c) Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen Beobachtung tatsächlich eintretender Klimaveränderungen im Münsteraner Stadtgebiet; Messgrößen u.a. Temperatur, Niederschlaghöhe und -intensität, Globalstrahlung, Windrichtung und - geschwindigkeit. Stabsstelle Klima Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und Tiefbau, Lanuv, DWD, AG Klimatologie WWU 0 € 0 € dauerhaft Maßgebliche Änderungen der Parameter in der Stadt vor dem Hintergrund großräumiger Entwicklungen (Trendbewertung) 10 Jahre mittel kurzfristig Durch die Analyse bestehender Klimastationen bietet sich eine fortlaufende Erfassung und Auswertung der maßgeblichen Parameter im Stadtgebiet an. Der Betrieb und die Betreuung eigener Messstationen z.B. am Aasee ist (perspektivisch) zu prüfen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. NEIN d) Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen Die Fortschreibung der räumlichen stadtklimatischen Analysen durch Kalibrierung bzw. Validierung der vorliegenden Modelle sowie die Erstellung einer Klimafunktionskarte. Stabsstelle Klima AG Klimatologie WWU 0 € 50.000 € je Messkampag ne / Modellvalidier ung 5 - 10 jährig Maßgebliche Änderungen der Parameter in den städtischen Quartieren <10 Jahre mittel kurzfristig Die Anforderungen an räumliche Planungen sind aufgrund der Folgen des Klimawandels gestiegen und es bedarf einer aktuellen und detaillierten stadtklimatischen Bewertungsgrundlage. Dafür müssen in regelmäßigen Abständen neue Messungen sowie Kalibrierungen und Validierungen der vorhandenen Modelle anhand der Messdaten durchgeführt werden. JA e) Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen Konzeption zur systematischen Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen, mit standardisierter Dokumentation, Auswertung und Bewertung. Stabsstelle Klima Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr, betroffene Dienststellen 0 € 15.000 € einmalig Betroffene Stadtbereiche, Infrastrukturen, Straßenzüge 10 Jahre hoch kurzfristig Die systematische Erfassung von Extremereignissen ermöglicht die Analyse von Schäden, hinsichtlich räumlicher und zeitlicher Ausprägung. Eine Evaluierung und evtl. Nachsteuerung von Maßnahmen/Handlungen werden dadurch zielgerichtet ermöglicht. JA gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung 1 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung A2 Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ Die Öffentlichkeitsarbeit verfolgt das Ziel über mögliche Folgen und Auswirkungen sowie Anpassungserfordernisse und –maßnahmen in der Stadt Münster zu informieren. Besonderer Fokus liegt dabei auf einer Bewusstseinsbildung sowie einer Aktivierung der Bevölkerung (breite Öffentlichkeit, Hauseigentümer etc.), von Schulen und Vereinen sowie anderen Institutionen zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Anpassungserfordernisse. Dazu gehören bspw. die bereits heute üblichen Hinweise zur Verhaltensvorsorge bei Hitze, zum Selbstschutz und zur Risikovorsorge gegenüber Starkregen und Überflutungen, sowie Sturm oder auch (zukünftig) gegenüber neuen Krankheitserregern. Die Sensibilisierung hinsichtlich der Wirksamkeit von privaten Grünflächen für das Stadtklima, ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Stabsstelle Klima Presse- und Informationsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Gesundheits- und Veterinäramt, weitere Akteure außerhalb der Stadtverwaltung 0 € 20.000€/Jahr dauerhaft Anzahl von Veröffentlichungen/ Anzahl von Seitenaufrufen/ Besucherzahlen Info- Veranstaltungen <10 Jahre hoch kurzfristig Die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt Münster betreffen alle Bereiche des städtischen Lebens. Daher ist eine strukturierte und umfassende Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich. Hierbei werden Synergien aus dem Bereich Klimaschutz genutzt. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 10.000 €/Jahr durch die Förderung des BMU. NEIN A3 Warn- und Informationssystem Erarbeitung und Einführung eines zielgruppenorientierten sowie ereignisabhängigen Warn- und Informationssystems. Ein wesentliches Ziel hierbei ist die Etablierung einer einheitlichen Ämter- Informations- und Austauschplattform zur Verwendung im Katastrophenschutzmanagement für die Ämter des Krisenstabes. (Technische) Schnittstellen sind bspw.: - Starkregen: FEWIS, Freiwilligen Einsatzmanagement, Informationskanäle Bürgerschaft (s.a. S 1) - Hochwasser: Weiterentwicklung der Hochwasserwarnung im Stadtgebiet (s.a. A2) - Hitzewarnung als Bestandteil des Hitzeaktionsplans (s.a. H 2a)) - Sturm - Trockenheit (s.a. T 1a)) - Aasee 24h-Messstation mit Interventionsmanagement (s.a. H 12) - Ansteuerung von Infotafeln im Stadtgebiet Feuerwehr Personal- und Organisationsamt, Stabsstelle Klima, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt – Datenverarbeitung und Statistik, Presse- und Informationsamt, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Gesundheits- und Veterinäramt, DWD, citeq 0 € 80.000 € einmalig Etablierung der Ämterinformationspl attform und der technischen Schnittstellen / Datenquellen <10 Jahre hoch kurzfristig Ein effizientes Warn- und Informationssystem ermöglicht den städtischen Dienststellen, Rettungsdienste, Gewerbetreibenden, Versorgungsträgern und der Bevölkerung eine gezieltere Wahl von angemessenen Vorsorgemaßnahmen gegenüber verschiedenen Extremwetterergeignissen. Inhalte und Bausteine des Warn- und Informationssystems sind im Rahmen eines kommunalen Konzepts fach- und zielgruppenspezifisch zu erarbeiten. JA 2 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung A4 Interkommunale Abstimmung Regionales Akteursnetzwerk zur Klimawandelanpassung Stabsstelle Klima Stadtplanungsamt, Stadtregion Münster, Bezirksregierung Münster, Nachbarkommune n, Nachbarkreise 0 € 0 € dauerhaft Zustandekommen Akteursnetzwerk/ Häufigkeit des Informationsaustaus ches <10 Jahre mittel kurzfristig Eine Abstimmung zu Informationen und Erfahrungen bei Vorsorge- und Anpassungsstrategien in regionalen Akteursnetzwerken ist empfehlenswert. Hier sollen die vorhandenen Strukturen der Stadtregion Münster genutzt werden. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 1.000 €/Jahr durch die Förderung des BMU. NEIN A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen Überprüfung und Sicherung des gesamten Stadtgebietes (städtische Infrastrukturen, Gebäude etc.) gegenüber den Folgen des Klimawandels mit flächenspezifischer Herangehensweise Teilprojekt 1: definieren der für die Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen erstellen Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur Risikosenkung aufstellen. Amt für Mobilität und Tiefbau Feuerwehr, Stadtplanungsamt, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ca. 5 Mio.€/Jahr zur Maßnahme numsetzun g 250.000 €/Jahr für Gutachten, 3 Ing.stellen / Jahr (E11) dauerhaft Hektar überprüfte Fläche <50 Jahre hoch kurzfristig Das Erstellen von Gutachten zur Risikobewertung und Sanierungskonzeption für Gebäude und Anlagen kritischer städtischer Infrastrukturen gegenüber den Folgen des Klimawandels (Starkregen, Hitze & Trockenheit) ist erforderlich. Untersuchungsgegenstand ist das gesamte Stadtgebiet mit dem Ziel die kritischen Bereiche zu identifizieren. Als erste Orientierung gefährdeter Bereiche werden Erfahrungen aus bereits aufgetretenen Starkregen oder Hitzeperioden und die im Klimaanpassungskonzept erarbeitete Karte 6 "Potentiell überflutete Flächen" herangezogen. Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten werden zu einer Starkregenrisikokarte zusammengeführt. Erkenntnisse hieraus fließen in die Maßnahmenplanung und -umsetzung (wie bspw. Kanalaufweitung, Pumpwerk Kanalstraße etc.). Die Umsetzungen der Mehraufwendungen können nicht ohne zusätzliches Personal geleistet werden. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA 3 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet Überprüfung der Auswirkungen und Ausmaße des Klimawandels und anderen Risiken auf die bestehenden technischen Anlagen und den Personaleinsatz des Amtes für Mobilität und Tiefbau (Anlagen, Straßeninfrastruktur; anlagenspezifische Herangehensweise). Teilprojekt 1: definieren der für die Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen erstellen Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur Risikosenkung aufstellen. Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Mobilität und Tiefbau ca. 4 Mio.€/Jahr innerhalb von 5 Jahren zur Maßnahme numsetzun g Gutachten für ca. 50.000 €, 1 Ing.stelle für ca. 5 Jahre dauerhaft Hektar überprüfte Fläche/ Anzahl der überprüfter Anlage <50 Jahre mittel kurzfristig Es sollen vor allem die betrieblichen Aspekte im Sinne einer Risikobetrachtung behandelt werden. Hierzu sollen risikobehaftete Bereiche erkannt, Handlungsfelder bestimmt und Erkenntnisse zur Risikominimierung erarbeitet werden. Die Erkenntnisse, die für die bestehenden Anlagen gewonnen werden, können für die generelle Erhaltung und den Neubau im Weiteren angewendet werden wie bspw. Kläranlagen sowie hitzebeständige Straßenaufbauten (siehe H7). Die Belange anderer Ämter hinsichtlich städtischer Infrastruktur werden mitberücksichtigt. Die geschätzten Investitionskosten beziehen sich auf Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit für Gebäude und Anlagen des Amtes 66. Eine genaue Maßnahmenidentifizierung kann erst innerhalb des Projektes bestimmt werden. Die Umsetzungen der Mehraufwendungen sind nur mit zusätzlichem Personal möglich. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA c) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen Überprüfung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen (bspw. Krankenhäuser, Stromversorgung) gegenüber den Folgen des Klimawandels, v.a. hinsichtlich Starkregen und Sturm. (KRITIS: Schutz Kritischer Infrastrukturen im Rahmen des Katastrophenschutzes) Feuerwehr Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtwerke Münster, Versorgungs- unternehmen, Anlagen-betreiber, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtunge n, Rettungsdienste 0 € 1 Personal- stelle, 20.000 Sachmittel für kontinuierlich e Sicherung städt. / öffentlicher Krit. Infrastruktur dauerhaft Durchführung <10 Jahre hoch kurzfristig Für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine Vielzahl an Vorbereitungen erforderlich, da Gefahren bspw. durch Starkregen oder Sturm oft schwer vorhersehbar sind. Die Maßnahme ist eine zielführende Ergänzung zur allg. Planung der Feuerwehr für die Sicherstellung krit. Infrastrukturen (KRITIS) im Katastrophenfall. JA 4 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung A6 Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Mobilität und Tiefbau, Bevölkerung, Landwirte 0 € 75.000 € im ersten Jahr (Bestand) 75.000 € im ersten Jahr (Neupflanzun g) in den Folgejahren 100.000€ gesamt (Bestand + Neupflanzun g) 1 Ing.stelle zur Umsetzung der Maßnahm (E11) dauerhaft Baumscheibengröße , Bäume/ Stellplatz- Schlüssel, Baumausfälle bei Starkwindereignisse n >10 Jahre hoch kurzfristig Die Anzahl der Prüfbegehungen im Öffentlichen Grün und im Straßenraum sollte erhöht werden, um frühzeitig Baumschäden zu erkennen, die Verkehrssicherungspflicht zu wahren und Sturmschäden zu minimieren. Eine Anpassung soll auf Grundlage der Klimaartenmatrix für Stadtbaumarten und -sträucher durchgeführt werden. Die Baumstandorte konkurrieren bereits heute mit sonstigen Nutzungsanforderungen (z.B. Leitungsbau, Sanierung/Neubau Verkehrsflächen). Ein Optimierungsprogramm für städtische Baumscheiben ist zu entwickeln. Die Neuanpflanzung von Bäumen im innerstädtischen Bereich ist weitgehend ausgereizt. Bei Neuplanungen wird auf ein angemessenes Maß an Neuanpflanzungen hingewirkt. Das Thema Bäume und Parkraum könnte in eine Grünsatzung integriert werden (z.B. Mindeststandards für Baumscheiben. Baumpflanzungen pro Anzahl Stellplätze etc., s.a. H 6). JA A7 a) Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes Entwicklung eines klimaresilienten Forstbestands mit Pflanzung von Trockenheits- und hitzetolerante Baumarten und Schutz vor Schädlingen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Wald und Holz NRW ; Waldbesitzer 0 € 5.000 €/Jahr (Bestand), 50.000 € (Neupflanzun gen) dauerhaft (Bestand), einmalig (Neupflan zungen) Höhe möglicher Sturmschäden (in Festmeter) >10 Jahre hoch kurzfristig Die Prüfung und Anpassung der Waldbestände der Stadt Münster bzw. der Stadtwerke Münster GmbH ist durch die Neupflanzung von trockenheits- und hitzetoleranten Baumarten bereits seit den 90iger Jahren Bestandteil der Forstbetriebsplanung und ist fortzuführen und zu intensivieren. In den Privatwäldern sollte dies weiterhin Aufgabe der Forstbehörden sein. Beratung und Förderung der privaten Waldbesitzer ist Aufgabe des Regionalforstamtes Münsterland bzw. freiberuflicher Consulter JA b) Schutz vor Waldbränden Vorsorge zum Schutz vor Waldbränden durch angepasste Waldstrukturen und Verbesserung der Einsatzfähigkeit Einsatzkräfte. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Feuerwehr, Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Wald und Holz NRW, Waldbesitzer 0 € 2.000 €/Jahr dauerhaft Anzahl der Waldbrände/ Anzahl der Beratungen von Privatwaldbesitzern <10 Jahre hoch kurzfristig Der Schutz vor Waldbränden ist zukünftig eine Daueraufgabe. Hier gilt es angepasste Waldstrukturen bzw. für die Rettungskräfte/ Feuerwehr benötigte Wege und Schneisen befahrbar/ offen zu halten. Geeignete Fahrzeugtechnik ist bei der Feuerwehr vorgehalten und muss erhalten bleiben. Schulungen und Übungen für Einsätzkräfte müssen forciert werden. Luftunterstützung mit Wasserabwurfaußenlastbehältern werden beim Land gesehen. Entwicklungen europäischer Waldbrandprojekte sind zu beobachten. JA 5 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung A8 a) Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess Erarbeitung einer Konzeption gemäß Ratsbeschluss V/0141/2017/1, wie die Aussagen des Klimaanpassungskonzeptes bei allen zukünftigen Planungen im Abwägungsprozess Eingang finden. Stabsstelle Klima Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt 0 € 40.000 € einmalig Vorlage einer Konzeption 10 Jahre hoch kurzfristig Wichtige Aspekte bei der Erarbeitung der Konzeption sind bspw.die Aufnahme, Prüfung und Gewichtung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskriterien in Wettbewerben und in allen weiteren Planungen; sowie die erhöhte Transparenz im Rahmen der Abwägungen. Ergebnisse der Konzeption sollen in den Maßnahmen A8 b) und c) mitberücksichtigt werden. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 5.000 € durch die Förderung des BMU. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. NEIN b) Klimawandelcheck in der Bauleitplanung Bei der Aufstellung oder Änderung von verbindlichen Bauleitplänen sind bestimmte Fragestellungen und Standards für eine Klimaanpassung zu berücksichtigen. Stabsstelle Klima Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt 0 € 0 € dauerhaft Anwendungshäufigk eit, abgeleitete Anpassungen von Entwürfen und Planungen 10 Jahre hoch kurzfristig Bei der Aufstellung und / oder Änderung von Bauleitplänen sind die Aspekte der Klimaanpassung in einem obligatorischen „Klimawandelcheck Bauleitplanung“ zu prüfen, abzuarbeiten und die entsprechenden Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen in den Bauleitplänen darzustellen bzw. festzusetzen. Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. NEIN c) Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm Überprüfen der Flächen des Baulandprogramms bzw. der vorbereitenden Bauleitplanung hinsichtlich potenzieller klimarelevanter Restriktionen Stabsstelle Klima Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt, weitere Ämter 0 € 0 € dauerhaft Prüfung der relevanten Belange der Klimaanpassung in der Bauleitplanung <10 Jahre hoch kurzfristig Die Implementierung der Klimaanpassung in die Bauleitplanung ist gesetzlicher Auftrag. Im Rahmen der Vorbereitung der langfristigen Siedlungsentwicklung (Siedlungsentwicklungs- flächenkonzepte) werden alle potenziellen - auch klimarelevanten - Restriktionen abgefragt und untersucht und im Rahmen der Abwägung entschieden. Beteiligung findet bspw. über Planungswerkstatt, Startgespräch, Scoping, etc. statt. Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. NEIN 6 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung SCHUTZ VOR ÜBERWÄRMUNG H1 Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude Bautechnischen Maßnahmen zur Hitzevorsorge für städtische Gebäude (Schulen , Kitas, soziale Einrichtungen, Verwaltungsgebäude etc.) Amt für Immobilienm anagement Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, BLB 0 € 0,5 Ing.stelle (sommerliche r Wärmeschut z), 200.000 € Sachmittel für begl. Untersuchun gen 3 Jahre (0,5 Personals telle), einmalig (Sachmitt el) Anzahl bauliche Änderungen <50 Jahre hoch mittelfristig Der sommerlicher Wärmeschutz dient einer verbesserten Hitzevorsorge städtischer Gebäude. Dieser entspricht bei der Mehrheit der städtischen Gebäude (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude) nicht den Anforderungen gem. DIN 4108-2 da es zum Errichtungszeitraum der Gebäude noch keine definierten Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gegeben hat. Mittlerweile hat es von einer Vielzahl der Einrichtungen Beschwerden wegen zu hoher Raumtemperaturen gegeben. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt für alle Gebäude die rechnerische Überprüfung gem. DIN 4108-2 mittels einer Simulation stattfinden (1/2 Ingenieurstelle). Zur Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes ist anhand einer Bewertungsmatrix eine Gewichtung vorzunehmen um Gebäude, die einen dringenden Handlungsbedarf aufweisen, zu identifizieren und die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit dem Hochbau zu steuern. JA H2 a) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans als Grundlage des Gesundheitsschutzes zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen. Gesundheits- und Veterinäramt Presse- und Informationsamt, Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Stabsstelle Klima, Pflege- und Betreuungs- einrichtungen,IHK, Handwerks- kammer, Landwirtschafts- kammer, Ärzte, Apotheken 0 € 0,5 Personalstell e (E11), 18.500 €/Jahr Sachmittel für ca. 5 Jahre, 5.000€ Sachmittel in den folgenden Jahren ca. 5 Jahre für Bestands einrichtun gen, danach nur bei Neubau und jährlich Presseerk lärung (Personal stelle und Sachmitte l), dauerhaft (Sachmitt el) Anzahl Infoveranstaltungen und Veröffentlichungen, Pressemitteilungen <10 Jahre hoch kurzfristig Zur Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit insbesondere in sozialen und medizinischen Einrichtungen sowie sensibler Bevölkerungsgruppen ist ein kommunaler Hitzeaktionsplan aufzustellen. Für verschiedene Institutionen ist ein Musternotfallplan zuerarbeiten, der bspw. den Pflegeeinrichtungen, Kitas und Grundschulen zur Unterstützung bei der Erstellung von Hitzenotfallplänen zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterhin sind Informationen zur Verhaltensvorsorge bei extremer Hitze sowie zu baulichen Möglichkeiten zum Hitzeschutz zu forcieren. Bei Neu-/Umbau von Gebäuden ist im Rahmen der hygienisch/ gesundheitlichen Stellungnahme auch der vorgesehene Hitzeschutz zu prüfen. JA 7 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung b) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse in der Stadtverwaltung/ für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie in sonstigen öffentlichen Einrichtungen Personal- und Organisation samt - Arbeits- und Gesundheits- schutz Betriebsmedizin, alle städtischen Ämter 0 € 0 € dauerhaft Anzahl durchgeführter Info- Veranstaltungen, Schulungen, Beratungen/ Umsetzung angepasster Arbeitszeitmodelle/ Max. gemessene Innenraumtemperatu ren an Arbeitsplätzen/ Anzahl hitzebedingter Dienstunfälle bzw. Ereignisse <10 Jahre hoch kurzfristig Grundsätzlich gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung. Für städtische Büroarbeitsplätze lassen sich die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung nicht immer umsetzen, daher sind hier persönliche Maßnahmen der Verhaltensvorsorge nötig. Regelungen zum Sonnen - und Hitzeschutz für alle städtischen Außendienstmitarbeiter sind zu treffen (Verhaltensvorsorge und Gestaltung der Arbeitszeiten). Es entstehen zusätzlich ca 20.000 € Kosten pro Jahr für die Getränkeversorgung (Leitungswasser) NEIN H3 Anpassung des ÖPNV- Systems an Hitzeereignisse Anpassung des ÖPNV an zunehmend intensivere Hitzeereignisse zum Schutz von Fahrgästen und Fahrzeugführern. Stadtwerke Münster Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, RVM 0 € 1.000 €/Baum(- standort) bei ca. 30 Bäumen, Kosten werden durch Stadtwerke Münster getragen einmalig Anteil ausreichend klimatisierter Busse am Gesamtbusbestand/ Anzahl beschatteter Haltestellen >10 Jahre mittel kurzfristig Entsprechend dem aktuellen Fahrzeugeinsatz im Stadtbusverkehr sind bereits heute fast alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Vor dem Hintergrund der weitergehenden Elektrifizierung der Stadtbusflotte werden alle heutigen Endhaltestelle von den Stadtwerken Münster im Hinblick auf die Beschattungssituation überprüft und bewertet (bzgl. der Batterieladeinfrastruktur und der Aufenthaltsqualität des Personals). Die Bedarfe einer zusätzlich erforderlichen Beschattung durch Baumpflanzungen werden anschließend mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmt. Die Begrünung der Wartehallendächer wird zur Zeit von der Betreiberfirma geprüft. NEIN 8 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen bei andauernder Hitze Gesundheits- und Veterinäramt (Initiator) Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Stadtwerke Münster - Trinkwasserversor gung, IHK, Wirtschaftsförderu ng GmbH, Einzelhandelsverb and, Gastronomieverba nd, Ärzte, Apotheken, Pflegedienste, freie Wohlfahrtspflege, bürgerschaftliche Netzwerke in den Stadtteilen 0 € 10.000 €/Jahr dauerhaft Anzahl Trinkpaten/ Anzahl teilnehmender Geschäfte und Gastronomiebetriebe / Anzahl öffentlicher Trinkwasserentnahm estellen <10 Jahre hoch kurzfristig Zur Sicherung ausreichender Trinkwasserversorgung sind verschiedene Aktivitäten zielführend und sollten dauerhaft eingerichtet werden, wie z.B.: - Trinkpaten für ältere Menschen anwerben und ein Netzwerk aufbauen (Sozialverbände und Quartiersmanagement). - Weitere Bereitsteller (Einzelhandel, Gastronomie, Hotels) von Trinkwasser anwerben (bspw. refill Münster). - Neue Financiers zur Aufstellung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen/-Spendern anwerben. - An bereits vorhandenen öffentlichen Brunnen wie z.B. Lamberti sowie in Schwimmbädern, Sporthallen und Schulen die Möglichkeit einer Trinkwasserentnahmestelle prüfen und einrichten. - Auf der städtischen Homepage eine Übersicht mit allen öffentlich zugänglichen Trinkwasserstellen/Anbietern einstellen. JA H5 a) Beobachtung neuer Krankheitsbilder bei Menschen Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit neuen Krankheitsbildern, vor allem durch die Einwanderung von Krankheitserregern und Schädlingen für Menschen, Tiere und Pflanzen gerechnet. Neben direkten Erkrankungen der Bevölkerung infolge des Klimawandels (Hitzeerkrankungen) sollten auch sekundäre Krankheitsbilder infolge von Insekten, Pilzen, etc. durch ein Monitoringsystem erfasst werden. Gesundheits- und Veterinäramt Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Krankenhäuser, Krankenkassen 0 € 1.000 €/Jahr dauerhaft Etablierung entsprechender Beobachtungs- und Vorsorgesysteme <10 Jahre hoch kurzfristig Die Einrichtung eines Monitoringsystems für neue Krankheitserreger, krankheits- oder allergieverursachende Pflanzen, sowie die Sensibilisierung niedergelassener Ärzte, Kliniken und Labore stellen eine wichtige Ergänzung zum Gesundheitsschutz dar und sollten daher umgesetzt werden. Ferner müssen Vorsorgeempfehlungen zu neuen Krankheitsbildern über Informationsangebote und Pressemitteilungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. JA b) Beobachtung und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit der Einwanderung und räumlichen Ausbreitung von Schädlingen an Pflanzen gerechnet. Es erfolgt ein Monitoring zum räumlichen und zeitlichen Auftreten von Schädlingen an Pflanzen, sowie dem Auftreten von allergienverursachender Flora und Fauna (bspw. Riesenbärenklau und Eichenprozessionsspinner). Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Gesundheits- und Veterinäramt, Baum- und Waldbesitzer, Landwirtschaftska mmer 0 € 150.000 €/Jahr (Eichen- prozessions- spinner (EPS)) dauerhaft Etablierung entsprechender Beobachtungs- und Vorsorgesysteme (v.a. bei EPS) <10 Jahre hoch kurzfristig Die vergangenen Jahre haben bereits gezeigt, dass die heimische Natur zunehmend unter neuen Schadorganismen infolge des Klimawandels zu leiden hat und entsprechende Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Hier bedarf es neben dem Monitoring und der Bekämpfung von Schädlingen auch einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eichenprozessionsspinner (EPS)). JA 9 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils mit Optimierung und Schaffung von Klimaoasen im öffentlichen Bereich. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Immobilienmanag ement 0 € 175.000 € (Fortschreibu ng Grünordnung ) einmalig Grünfläche in m², Fortschreibung Grünordnung <10 Jahre hoch kurzfristig Im Zuge sich wandelnder Anforderungen an die Stadt Münster, sowie im Zeichen von Wachstum und Flächenknappheit stellt die Grünordnung mit ihren durch Grünzüge und Grünringe gekennzeichneten Grundprinzipien ein unverzichtbares Fundament dar. Dies gilt es vorrangig zu sichern. Sinnvolle teilräumliche Ergänzungen und Vertiefungen können sich insbesondere in den durch besondere städtebauliche Entwicklungsschwerpunkte gekennzeichneten Bereichen ergeben. Die Fortschreibung der Gründordnung kann durch weitere Fragestellungen thematisch ergänzt werden. Ebenso ist im Rahmen der wachsenden Stadt die Einführung neuer, das innerstädtische Grün fördernder Instrumente, z.B. Grüngestaltungssatzung zu prüfen. Zudem sind für neue Baugebiete Standards für eine ausreichende Begrünung zu definieren. z.B. Stadtteilparks bei größeren Wohnbauentwicklungen. Städtische Klimaoasen sind auch durch die Verbindung von Grünelementen und Wasser in Form von Wasserspielplätzen im Öffentlichen Raum zu fördern (bspw. Südpark Sanierung) JA H7 Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen Gestaltung von Straßen und Stellplätzen / Begrünung von Stellplätzen Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ca.1 Mio.€/Jahr zur Maßnahme numsetzun g 0 € dauerhaft Anzahl angepasster Verkehrsflächen dauerhaft mittel mittelfristig Die Dimensionierung der Verkehrsflächen sollte auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden (Berücksichtigung bei Neubau, ggf. Rückbau bei Sanierung). Beim Neubau von Verkehrsflächen sind Komponenten und Materialien mit einer geringen Wärmeleit- und - speicherfähigkeit und einer höheren Durchlässigkeit (dies vor allem auf Park- und Stellplätzen) auszuwählen. Bei der Auswahl von Farbgebung und Material sind hellere Oberflächen, bspw. durch Beimischungen in bituminösen Fahrbahndecken zu schaffen, da sie weniger Hitze speichern. Öffentliche Freiflächen, Park- und Stellplätze sind stärker zu begrünen. Die Begrünung von Stellplätzen an öffentlichen Einrichtungen sollten dabei Vorbildcharakter aufweisen. Die Prüfung bzw. erste Erkenntnisse zur Anwendung von anderen Materialien wird im Rahmen von A5 b) erfolgen. Daraufhin können die Qualitätsstandards angepasst werden. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA 10 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung H8 a) Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden Information und Beratung zur Hitzevorsorge durch Optimierung von Gebäuden bei Neubau Stabsstelle Klima Bauordnungsamt, Amt für Immobilienmanag ement, Architektenkamme r NRW 0 € 0 € dauerhaft Anzahl angepasster Entwürfe/ Anzahl (erfolgreicher) Beratungsgespräche / Modellvorhaben <10 Jahre mittel mittelfristig Die Beratung privater Bauherren muss die klimarelevanten Aspekte der baulichen Gestaltungsmöglichkeiten mit höherer Gewichtung in den Beratungsangeboten berücksichtigen, bspw. die Anordnung der Gebäudekörper, Verschattungselemente, Baumaterialien, Farbgestaltung, etc.. Dazu ist die Erstellung eines Gestaltungs- / Maßnahmenhandbuches, ggf. auch in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt. NEIN b) Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude Gestaltung städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter hinsichtlich der baulichen Hitzevorsorge. Amt für Immobilienm anagement Bauordnungsamt 0 € 0 € einmalig Anzahl angepasster Entwürfe/ Anzahl (erfolgreicher) Beratungsgespräche / Modellvorhaben <10 Jahre mittel kurzfristig Die Gebäudeleitlinien sind im Hinblick auf die Problematik des sommerlichen Wärmeschutzes mit dem Ziel zu prüfen, eine ökologische nachhaltige Planung, die den Energie-/ Stromverbrauch für Kühlsysteme auf ein Minimum reduziert, umzusetzen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. NEIN H9 Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Erarbeitung einer strategischen Konzeption zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden (s.a. H 6 und S 2a)). Stabsstelle Klima Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Presse- und Informationsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderu ng GmbH 0 € 10.000 € (Konzeption) 100.000 €/Jahr (Förderprogr amm) dauerhaft Modellvorhaben/ Anzahl bewilligter Förderanträge/ Begrünte Gebäude in m² <10 Jahre hoch kurzfristig Eine strategische Konzeption zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden ist zu erarbeitern, die die Elemente des "Fördern und Forderns" aufgreift, um die Realisierung im Bestand und Neubau voranzubringen. Neben der zielgruppenspezifischen Öffentlichkeitsarbeit und den Begrünungen von öffentlichen Gebäuden mit Vorbildcharakter, ist als weiterer wichtiger Bestandteil der Strategie ein Förderprogramm zu prüfen und anzustreben. Das Förderprogramm könnte um ein Förderschwerpunkt "Grün in Gewerbegebieten" ergänzt werden. Festsetzungen sind in Bebauungsplänen als fester Bestandteil zu verankern. Berücksichtigung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen. JA H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen von Bebauung, höheren und dichteren Vegetationssstrukturen mit evtl. vertiefender Betrachtung (anhand von Modellen) Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Stadtplanungsamt 0 € 0 € dauerhaft Freihaltung der vorhandenen Luftleit- , Frischluft- und Kaltluftleitbahnen <10 Jahre hoch kurzfristig Über Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftbahnen wird dem Siedlungsraum kühle bzw. unbelastete Luft zugeführt. Der hohe Klimakomfort der Stadt basiert nicht zuletzt auf den Erhalt dieses Systems. Im Hinblick auf den Klimawandel ist dieses System weiterhin zuverfolgen und muss vor funktionalen Einschränkungen bewahrt werden. Die Grünordnung bietet hierfür den Rahmen. Verluste sind das Ergebnis einer anderen Priorisierung in der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. NEIN 11 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie Die Stadt Münster hat mit der Festlegung des Raumfunktionalenkonzepts und der Grünordnung bereits einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des Klimakomforts in der Stadt geleistet. Zur Zeit steht die Stadt vor der Herausforderung, Wohnraum für die wachsende Bevölkerung zu schaffen. Die Entwicklungsperspektiven und -ziele der künftigen Siedlungstruktur sollten sich dabei auch an den stadtklimatischen Rahmenbedingungen orientieren. Zukünftige Fragestellung: Wieviel Freiraum und wieviel öffentliche Grünfläche benötigt ein neues bzw. bereits etabliertes Baugebiet? Wo sind die Grenzen der Verdichtung? Stabsstelle Klima Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Immobilienmanag ement, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt 0 € 50.000 € einmalig Erstellung des Konzeptes <10 Jahre hoch mittelfristig Es soll ein Konzept für die Stadt entwickelt werden, wie mit Nachverdichtung unter Berücksichtigung des Klimawandels in Zukunft strategisch umgegangen werden soll. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stabsstelle Klima in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. JA H12 Sanierung des Aasees Unter Einbeziehung der klimatischen Fragestellungen ist dringend ein Konzept für eine Sanierung des Aasees zu entwickeln. Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Immobilienmanag ement ca. 2 Mio.€/Jahr inklusive Maßnahme n im Einzugsgeb iet ca. 100.000 €/Jahr für Betriebsmittel und Monitoring, 2 Ing.stellen / Jahr dauerhaft Über-/Unterschreiten kritische Grenzwerte unterschiedlicher Gewässergüteparam eter (Grenzwerte aus Gutachten Prof. Dr. Dr. Borchardt 2018/2019) <10 Jahre hoch kurzfristig Für den Aasee wird aktuell ein Gutachten durch Prof. Dr. Dr. Borchardt aufgestellt. Das Gutachten besteht aus einer Ursachenanalyse und einem Konzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und wird bis zum Ende des Jahres 2019 fertiggestellt. Die ersten kurzfristigen Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr werden aktuell bereits (baulich) umgesetzt bzw. sind fertig gestellt, mittelfristige Maßnahmen befinden sich in der Planung. Je nach Maßnahme sind die notwendigen Kosten und Personalkapazitäten zu berücksichtigen. Die Maßnahmen umschließen das gesamte Einzugsgebiet der Aa flussaufwärts. Die Aasee 24h-Messstation mit Interventions- management ist der Maßnahme A3 zugeordnet. Darüberhinaus werden im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bei sportlichen Aktivitäten auf und am Aasee die Gehalte an Cyanobakterien gemessen, inkl. hygienischer Bewertung von Geruchsproblemen. Investive Maßnahmen (bspw. Regenwasser- bewirtschaftungsanlagen im städt. Einzugsgebiet) werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA 12 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung ANPASSUNG AN TROCKENHEIT T1 a) Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonze pts Die Trinkwasserversorgung der Stadt wird über das Wasserversorgungskonzept sichergestellt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Stadtwerke Münster, Gesundheits- und Veterinäramt, Feuerwehr, Presse- und Informationsamt, Landwirtschaftska mmer, Wirtschaftsförderu ng, Handwerkskamme r 0 € 15.000 € (Kosten städtisches GWM) einmalig Höhe des Wasserverbrauchs/ Ausreichende Wasserversorgung, Entwicklung Grundwasserstände 6 Jahre hoch kurzfristig Die Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Trinkwasserversorgung sind im Wasserversorgungskonzept dargestellt und dieses ist gemäß Landeswassergesetz alle 6 Jahre fortzuschreiben. Es beinhaltet kurzfristige und langfristige Maßnahmen der dezentralen und öffentlichen Trinwasserversorgung. Von besonderer klimarelevanter Bedeutung sind dabei die Maßnahmen "Dipolkonzept" der Stadtwerke Münster und die Überprüfung von überflutungsangepasster Bauweisen von dezentralen (Eigen-) und zentralen Wasserversorgungsanlagen. Das städtische Grundwassermonitoring (GWM) ist vor dem Hintergrund des Klimawandels auszuwerten und ggf. anzupassen. JA b) Trinkwassernotbrunnen Vervollständigung der Versorgung durch Trinkwassernotbrunnen mit flächendeckender (Neu-)Anlage, sowie der Sicherung der Qualität und Fördermenge. Feuerwehr Stadtwerke Münster, Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 0 € 0,5 Personalstell e, 20.000 Sachmittel für technische Aufrüstung/ Sicherstellun g dauerhaft Anzahl bzw. Fördermenge der Trinkwassernotbrunn en <10 Jahre hoch mittelfristig Die Stadt Münster verfügt derzeit nicht über eine ausreichende Anzahl an Trinkwassernotbrunnen. Eine Konzeption in welchem Rahmen eine Versorgung über Trinkwassernotbrunnen notwendig ist, ist zu entwickeln. Die Versorgungsdichte ist sukkzessive zu erhöhen. JA T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept Konzept zur Erschließung alternativer Wasserquellen für die Beregnung/ Bewässerung von Grünflächen, Sportflächen und Gärten, und zu Spül- und Reinigungszwecken in Haushalten und Gewerbe oder für die Kühlung. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtwerke Münster,Landwirts chaftskammer, Handwerkskamme r, IHK 0 € 15.000 € einmalig Anteil Regen- und Brauchwassernutzun g am Gesamtwasserverbr auch <10 Jahre mittel langfristig Ausgeprägte Trocken- und Hitzephasen haben Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Stadtgrüns. Ohne ausreichendes Wasserdargebot können Grünflächen nur bedingt ihre positive Klimawirkung entfalten. Ein Zusammenspiel von Grün- und Entwässerungsplanung kann sinnvoll sein, um nachhaltig die Bewässerung von Grünflächen auch in Hitzeperioden sicherzustellen. Dazu ist ein Konzept zuerarbeiten, das auch die Niederschlags- und Brauchwassernutzung in Haushalten, Gewerbe und für die Raumkühlung aufzeigt. JA 13 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung T3 Trockenrisse und Klimafunktion von Böden Konzept zur Klimafunktion von Böden und Information zu Trockenrissen in Münster. Funktionsfähige Böden können insbesondere wegen ihrer Wasserspeicherfähigkeit zur Verminderung bestimmter Folgen des Klimawandels beitragen, wie des im Sommer zunehmenden Hitzestaueffekts in urbanen Räumen. Durch Zurückhaltung von Niederschlagswasser in der Fläche vermindern sie die Auswirkungen veränderter Niederschlagsmengen und jahreszeitlicher Verteilung auf den Wasserhaushalt von Grundwasser und Oberflächengewässern. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 0 € 30.000 € einmalig Durchführung <10 Jahre hoch mittelfristig Wie die Klimafunktion von Böden im Stadtgebiet zu erhalten und funktionale Einschränkungen zu vermeiden und zu mindern sind, ist konzeptionell zu erabeiten. Trockenrisse in verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes sind verstärkt in den zurückliegenden Trockenperioden aufgetreten. In Münster betrifft dies Bereiche mit Mergelvorkommen. Diese Bereiche sind im Rahmen einer vertiefenden Untersuchung hinsichtlich der Gefahr von verstärkten Bodenbewegungen zu untersuchen und Hinweise zur Anpassung des vorhandenen und ggfl. neuen Gebäudebestandes sind zuerarbeiten. JA T4 Anpassung der Grünflächen Städtisches Grün durch Pflege und Gestaltung vor Trockenheit schützen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Mobilität und Tiefbau, Sportamt 0 € 100.000 €/Jahr 3 Personalstell en in der Grünflächenu nterhaltung, Bezirke (Gärtner/E6) dauerhaft Anzahl sanierter Grünflächen <10 Jahre hoch kurzfristig Im Rahmen der Anpassung des städtischen Grüns an Trockenheit durch Pflege und Gestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Eine Bewässerung von Grünanlagen in Trockenzeiten zur Sicherung der klimawirksamen Funktionen erscheint, auch unter Einsatz von Brauchwasser nur in (repräsentativen) Einzelfällen möglich. - Die Bemühungen bei den Versuchen und der Auswahl von Baumarten, die langfristig Erfolg versprechen, sind fortzuführen. - Durch Versuchspflanzungen können entsprechende Erfahrungen gesammelt werden. - Eine (bauliche und gestalterische) Anpassung der Grünflächen bietet sich an, wenn diese in anstehende Sanierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen integriert wird. - Eine höhere Vielfalt an Arten und Sorten soll bei künftigen Pflanzungen berücksichtigt werden. - Gräften und Teiche sind gegenüber Austrocknung und verstärktem Algenwachstum zu prüfen und anzupassen JA T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume Stärkung des Biotopverbundsystems Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Untere Naturschutz behörde Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Untere Wassersbehörde; Bezirksregierung Münster; Landwirte; LANUV NRW 0 € 25.000 € (Monitoringko nzept), 5.000 €/Jahr (zusätzl. Erhebungen) einmalig (Erstellun g Monitoring konzept), dauerhaft (zusätzl. Erhebung en) langfristiger Erhalt der Feuchtgebiete <10 Jahre mittel kurzfristig Lebensräume klimasensibler Tierarten mit besonderem Handlungsbedarf sollten identifiziert und langfristig über Schutzgebietsausweisungen gesichert werden. Um die Vielzahl der zu betrachtenden Arten einzuschränken, soll der Fokus auf den Arten liegen, die vom LANUV NRW als planungsrelevant eingestuft sind. Falls diese Arten in bereits vorhandenen Schutzgebieten oder dem Biotopverbundsystem vorkommen, sind sie als seltene / gefährdete Zielarten aufzunehmen, für die die Stadt Münster eine besondere Verantwortung trägt. Zur Beobachtung der Bestandsentwicklung soll ein Monitoringkonzept für festgelegte Biotoptypen in Feuchtgebieten erarbeitet und umgesetzt werden, das durch zusätzlich Erhebungen ergänzt werden soll. JA 14 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung MINIMIERUNG DER AUSWIRKUNGEN VON STARKREGEN S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln Anpassung der Einsatzpläne und (technischen) Ausrüstung der Rettungskräfte an neue Erkenntnisse zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Feuerwehr Personal- und Organisationsamt, THW, DLRG, HiORGs, WF BASF, Land NRW (IdF) etc. 0 € 12.500 €/Jahr dauerhaft Durchgeführte bzw. besuchte Fortbildungsveransta ltungen/ Anschaffung technischer Ausrüstung <10 Jahre hoch kurzfristig Die Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte ist durch die Umsetzung der Teilmaßnahmen gegenüber Extremwetterereignissen zu optimieren: - Hochleistungspumpen des Land NRW, THW und DLRG werden über Leitstelle eingebunden, - Entwicklung eines Konzepts zur Wiederherstellung des Feuerwehrvorbehaltsnetzes, - Erweiterung der Notrufabfragekapazitäten, - Georeferenzierte Einsatzeröffnung möglich sowie anschließende Disposition, - Schulungen und Übungen z. B. Sandsackverbau, - Verbesserung der Resilienz der Einsatzkräfte (z.B. Sicherung des eigenen Wohnraumes in prognostiven Überflutungsbereichen), - Einsatzfähigkeit Freiwillige Feuerwehr, - Redundante Schutzkleidung für lang anhaltende Einsätze Der hier aufgeführte Kostenansatz ist für laufende Kosten zu Sandsacklogistik, Schulungsmaßnahmen, Vorhaltung im Logistiklager und für die Erweiterung des Logistiklagers vorgesehen. Der Haushaltsansatz für das Logistiklager des IVPlanes (1,85 Mio €) ist zu erweitern und auf 2020 festzulegen. Kernfunktion des Logistiklagers ist die Materiallagerung & Bereitstellung für Sonderlagen. JA S2 a) Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum durch Retention, Zwischenspeicherung und Versickerung von Niederschlagswasser wie bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Wasser- und Bodenverbände 0 € 1 Ing.-Stelle / Jahr für wassersensib le Stadtgestaltu ng dauerhaft Verhältnis wassersensibler Maßnahmen zu Gesamtmaßnahmen dauerhaft hoch kurzfristig Bei neuen Flächen/ Baugebieten werden Maßnahmen zur Retention, Zwischenspeicherung und Versickerung von Niederschlagswasser wie bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken in einen neuen Standard überführt. Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Erforderlich ist eine sehr frühzeitige, integrierte Abstimmung der jeweiligen Bedarfe. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. JA 15 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung b) Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen Das Prinzip der „multifunktionalen Flächennutzung“ sieht vor, dass Freiflächen mit einer ursprünglich anderen Nutzung (z. B. öffentliche Parkplätze, Sportanlagen, Grünflächen etc.) im Ausnahmefall eines Starkregenereignisses für kurze Zeit gezielt geflutet werden. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadtplanungsamt 0 € siehe S2 a) dauerhaft Verhältnis wassersensibler Maßnahmen zu Gesamtmaßnahmen dauerhaft hoch mittelfristig In Bezug auf multifunktionale Flächen ist eine gemeinsame Vorgehensweise für die Stadt Münster abzustimmen und als Standard festzusetzen. Eine multifunktionelle Nutzung ist insbesondere vor dem Hintergrund der geringen (Frei-)flächenverfügbarkeit unabdingbar. Hierbei sind Kriterien festzulegen, die multifunktionale Flächen in Münster unbedingt erfüllen müssen, damit diese realisiert werden. Ein Kriterium könnte z.B. sein, bei welchem Regenereignis die Fläche überflutet werden darf. Da hier unterschiedliche Nutzunginteressen und auch Nutzungskonflikte auftreten können, ist eine frühzeitige koordinierende Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren notwendig (städtebaulicher Wettbewerb, Entwurfsphase Bebauungsplan, Bauleitplanung) . Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. JA c) Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen Freihaltung von Notwasserwegen bei der Siedlungsentwicklung und Entwicklung von Notwasserwegen im Siedlungsbestand. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Amt für Mobilität und Tiefbau Stadtplanungsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 0 € siehe S2 a) dauerhaft Verhältnis wassersensibler Maßnahmen zu Gesamtmaßnahmen dauerhaft hoch kurzfristig Betrachtungen werden bereits bei Neuplanungen umgesetzt. Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Notwasserwege münden bzw. verlaufen häufig in öffentlichen Grünflächen. Erforderlich ist eine sehr frühzeitige, integrierte Abstimmung der jeweiligen Bedarfe. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. JA d) Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen Prüfung potenziell überfluteter Freiraumbereiche im Hinblick auf die Rückhaltung von Starkregen und potenzielle Gefahren und Verbesserung von Retention im Freiraum. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Immobilienmanag ement, Landwirtschafts- kammer, Wasser- und Bodenverbände 0 € 0 € dauerhaft Hektar überprüfte Fläche pro Jahr <50 Jahre hoch kurzfristig Auenbereiche sind wieder zu aktivieren beziehungsweise es ist zu prüfen, ob bei den überfluteten Freiraumflächen Polder angelegt werden können. Eine strategische Planung bzw. deren Umsetzung ist vor dem Hintergrund geringer Flächenverfügbarkeiten dabei oftmals schwierig. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen können diese Aspekte ggf. mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. NEIN 16 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung S3 Überflutungsangepasste Bauweisen Beratung und Bereitstellung von Informationsmaterialien und (ortsspezifischen) Empfehlungen für Architekten, Handwerker, Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende und Gebäudenutzer zur Anpassung ihrer Gebäude an Starkregenereignisse. Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Feuerwehr, Stabsstelle Klima, Handwerks- kammer, Wasser- und Bodenverbände, lokale Medien, Schulen, Vereine, Verbände, VHS, Versicherungen, Kreditinstitute 0 € 0,5 Ing.- Stellen /Jahr, ca. 20.000 € zur Erstellung von Materialien oder Durchführung von Veranstaltun gen dauerhaft Durchgeführte Veranstaltungen, verteilte Informationsmateriali en, Anzahl der Medienberichte, durchgeführte Beratungsgespräche <10 Jahre mittel kurzfristig In den zurückliegenden Jahren haben lokal auftretende Starkregenereignisse regelmäßig schwere Überflutungen mit erheblichen Schäden in der Stadt Münster verursacht. Einen vollständigen Schutz für solche Extremwetterereignisse gibt es nicht. Zur Verbesserung des Eigenschutzes in gefährdeten Bereichen sind persönliche Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu sind bestehenden Beratungsangebote zu intensivieren und Informationsmaterialien zu erweitern, wie z.B.: Ansätze hierfür sind: - Infomaterial zur Rückstausicherung, - Überflutungsnachweise nach DIN 1986, - Hinweise zur überflutungsangepassten Bauweise erfolgen im Rahmen der Bauantragsbearbeitung. Ergebnisse aus den Maßnahmen A5 a) und S2 sind zu integrieren. JA S4 Gewässerrenaturierung Neben der Wiederherstellung der natürlichen Gewässerauen dient die Gewässerrenaturierung dem Erosionsschutz sowie dem Hochwasserrückhalt (insbesondere in festgesetzten Überschwemmungsgebieten). Renaturierte Auen verfügen über eine hohe Retentionskapazität, die auf der Speicherung des Wassers an sich und der Verlangsamung des Hochwasserabflusses basiert. Rechtliche Grundlagen bestehen durch die Wasserrahmenrichtlinie, sowie die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Immobilienmanag ement, Wasser- und Bodenverbände, Bezirksregierung Münster – Obere Wasser-behörde ca. 2 Mio. €/Jahr zur Maßnahme numsetzun g 2 Ing.-Stellen / Jahr dauerhaft m (Lauflänge) bzw. m² (Fläche) renaturierter Gewässer und ihrer Auen <50 Jahre mittel kurzfristig Die bisherigen Anstrengungen der Stadt Münster zur Renaturierung der Fließgewässer sind weiter zu forcieren. Darüber hinaus ist eine Verzahnung von Maßnahmen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie mit den Maßnahmen der Hochwasservorsorge und der FFH- Gebietsmanagementplanung sinnvoll. Die Stellen wurden bereits durch den Verwaltungsvorstand bestätigt und im Stellenplan eingestellt. Eine (Teil-)Finanzierung der Maßnahmen durch Fördermittel / Drittmittel sind ggf. zu berücksichtigen. Eine finanzielle Zuordnung dieser Maßnahmen zu Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Berücksichtigung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen JA 17 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung S5 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege (Beiplan V4 zum FNP 2004) im Hinblick auf Überflutung bei Starkregen oder fehlende Befahrbarkeit nach Stürmen. Hierzu zählen folgende Aspekte: - Sicherung des Feuerwehrvorbehalts- straßennetzes durch ausreichende Fahrbahnbreiten und die bestehenden Anforderungen der Feuerwehr. - Aufnahme von Störungspunkten im Straßennetz, - Anpassungsmaßnahmen und Festlegung von Alternativrouten für Einsatzfahrzeuge und Rettungsdienste, - Abbildung für die Fachämter (Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Ordnungsamt), das Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr sowie für die Polizei. - Datenbeschickung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau, Nutzung gleichzeitig für tägliche Störungsmeldungen (Baustellen mit Umleitungen im Stadtverkehr). Feuerwehr Amt für Mobilität und Tiefbau, Rettungs-dienste, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Ordnungsamt, Polizei 0 € ca 200.000,- € für 2 Jahre für die Etablierung der IT und Ingenieurslei stungen", 1 Personal- stelle über 2 Jahre im IT- Bereich, ca. 0,2 Personal- stelle Monitoring / Dateneingab e; einmalig (IT- Etablierun g zum Monitoring Straßenne tz), dauerhaft (Sicherste llung der Datenvers orgung) Sanierung überflutungs- gefährdeter Straßenabschnitte in Meter, Etablierung eines Lagedarstellungs- systems inkl. Festlegung von Alternativrouten <10 Jahre hoch kurzfristig Für konkret überflutungsgefährdete Bereiche des Versorgungsnetzes der Rettungswege sind Maßnahmen zur Reduzierung der Überflutungshöhe zu planen bzw. alternative Routen festzulegen, insbesondere im Bereich der besonders überflutungsgefährdeten Unterführungen. JA S6 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall Entwicklung und Einführung von Notfallregeln für den Busverkehr bei Starkregenereignissen Stadtwerke Münster Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr 0 € 5 Reserve- dienste plus Leitstelle: ca. 2.300 €/Ereignis. Annahme: 10 Ereignissen pro Jahr, ca. 23.000 €/Jahr Kosten werden durch Stadtwerke Münster getragen dauerhaft Berücksichtigung von Notfallregeln <10 Jahre hoch kurzfristig Notfallregeln im Busverkehr werden im Starkregenfall durch die Stadtwerke Münster aufgestellt. Gegenüber dem Fahrdienst werden diese Regeln von der Fahrdienstleitung bzw. der Leitstelle angeordnet. Die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen bei derart außergewöhnlichen Einwirkungen in den Fahrbetrieb konnte seitens der Stadtwerke Münster mit dem Unwetter 2014 bzw. den Stürmen Kyrill oder Friederike erfolgreich unter Beweis gestellt werden. Für derartige klimabedingte Ereignisse sollen zukünftig Reservedienste sowohl für den Fahrdienst wie auch für die Leitstelle Münster vorgehalten werden. NEIN 18 Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm der Stadt Münster Anlage 2 zu V/0075/2023 * kurzfristig - Umsetzung innerhalb des nächsten Jahres; mittelfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren; langfristig - Umsetzung innerhalb von 5 Jahren Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten Projekt- kosten und Laufende Kosten Dauer Maß der Effizienz Dauer der Wirk- samkeit Priorität Handlungs- zeitraum * Bewertung gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung MINIMIERUNG VON STURMSCHÄDEN W1 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden Prüfung der Einhaltung von Schutzabständen oder anderer Vorsorgemaßnahmen in Bauleitplanverfahren, bei Baugenehmigungen sowie für kritische Infrastruktur unter Berücksichtigung des Waldzustandes und seiner voraussichtlichen Entwicklung, der Gebäudeart und -nutzung sowie der Hauptwindrichtung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Stadtplanungsamt, Amt für Immobilienmanag ement, Feuerwehr, Forstverbände, Innenministerium (Gefahren- abwehrkarte Wald, Informations- system Gefahren- abwehr) 0 € 5.000 €/Jahr (laufende Kosten, Stadtwald) Sofern eine Beseitigung der "Altlasten“ (= zu geringer Abstand Wald zur Bebauung) umgesetzt werden soll 50.000 € dauerhaft (Unterhalt ung), einmalig (Beseitigu ng von "Altlasten" ) Anzahl der Sturmschäden an Gebäuden <10 Jahre mittel kurzfristig Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch umstürzende Bäume besteht in der Einhaltung von Schutzabständen zwischen Wald- und Forstflächen oder größeren Baumbeständen und empfindlichen Nutzungen. Sofern im Rahmen der Planung von neuen Baugebieten/Gebäuden der Abstandsraum zwischen Bebauung und Wald/Bäumen für eine angepasste Nutzung (z.B. Ausgleichsmaßnahmen und Spielflächen) sinnvoll überplant wird, sind nur geringe Investitionen zur Verkehrssicherung erforderlich. Die bestehenden Konflikte können teilweise nicht ohne Baum- bzw. Waldverlust gelöst werden (Beseitigung der "Altlasten“). Landschaftlich-strukturell wichtige Schutzabstände sollten zudem bereits auf der Ebene des FNP angehalten bzw. umgesetzt werden. Es besteht ein liegenschaftliches Konfliktpotenzial, da häufig Gesamtflächen vermarktet werden. Rechtliche Vorgaben sind durch das Forstgesetz gegeben. JA 19
Anlage A
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Anlage A zur V/0075/2023 Kurzüberblick Das im Rahmen des European Climate Adaption Award (eca) entwickelte klimaanpassungspoliti- sche Arbeitsprogramm muss zur Durchführung der anstehenden Zertifizierung in 2024 vorgelegt und beschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der European Climate Adaptation Award (eca) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizie- rungsverfahren für Kommunen zur Unterstützung bei der Anpassung an die Folgen des Klima- wandels. Der eca dient sowohl als effizientes Controllinginstrument als auch zum bundesweiten Benchmarking im Bereich Klimaanpassung für Kommunen. Damit die Zertifizierung durchgeführt werden kann, muss das klimaanpassungspolitische Arbeits- programm zuvor beschlossen werden. Über die Ergebnisse der Zertifizierung wird in den politi- schen Gremien Anfang 2025 berichtet. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind in den Budgets der beteiligten Ämter enthalten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Der Rat hat die Teilnahme der Stadt Münster am European Climate Adaptation Award am 25.03.2020 beschlossen (V/0149/2020). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Klimaanpassungsaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt
Anlage_1_eca_Ist_Analyse
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Version 1.0 eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 Maßnahmenkatalog mit finaler Bewertung Stand: 15.12.2022 Zusammenfassung eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung 3 1.1 Grundsätze / Leitbild der Klimapolitik der Stadt Münster 3 1.2 Herausragende Leistungen in den letzten zwei Jahren 3 1.3 Wichtige geplante Projekte in den nächsten zwei Jahren 4 1.4 Stärken 5 1.5 Optimierungspotenziale 5 2. Klimapolitisches eca-Profil: Status 6 2.1 Übersicht – erzielte Punkte 6 2.2 Ergebnisse im Handlungsfeld 1 – Analyse, Strategie, Planung 7 2.3 Ergebnisse im Handlungsfeld 2 – Kommunale Gebäude und Anlagen 8 2.4 Ergebnisse im Handlungsfeld 3 – Versorgung und Entsorgung 9 2.5 Ergebnisse im Handlungsfeld 4 – Infrastruktur im öffentlichen Raum 10 2.6 Ergebnisse im Handlungsfeld 5 – Interne Organisation 11 2.7 Ergebnisse im Handlungsfeld 6 – Kommunikation, Partizipation, Kooperation 12 3. Der European Climate Award – Prozess 13 3.1 Liste der beteiligten Fachgebiete in Münster 13 3.2 Nutzung des eca Management Tools 13 3.3 Reflektion der Klimaanpassungsarbeit im letzten Jahr 13 3.4 Reflektion der Teamarbeit 14 3.5 Kooperation / Außenwirkungen 14 4. Ausblick 14 Zusammenfassung eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 1. Zusammenfassung Anzahl erreichte Punkte von möglichen Punkten 240,80/317 Erreichte Prozentpunkte 76% Beschluss aktueller Maßnahmenplan (Jahresscheibe des EPAP) Februar 2023 (geplant) 1.1 Grundsätze / Leitbild der Klimapolitik der Stadt Münster Die Stadt Münster hat sich ambitionierte Ziele gesetzt und strebt die Erreichung der Klimaneutrali- tät bis zum Jahr 2030 an. Die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster stehen unter dem Motto "Unser Klima 2030", das auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels einbezieht. Für das Handlungsfeld Klimaanpassung wurde ein städtisches Klimaanpassungskonzept erarbei- tet. Dieses zielt auf die Entwicklung hin zu einer widerstandsfähigen und anpassungsfähigen Stadt. Mit dem Leitbild "Ein Schirm für Münster" werden die Ziele des Klimaanpassungskonzeptes ver- bildlicht: Ziel ist der Schutz der Bürgerschaft und der städtischen Infrastruktur. Dem Klimaanpassungskonzept wurden vier Leitlinien zugrunde gelegt, die sich an den Anpas- sungserfordernissen für Hitze, Trockenheit, Starkregen und Sturm orientieren: Vor Überwärmung schützen o Gesundheit und Wohlbefinden sicherstellen, o Klimaoasen fördern und Grün vermehren, o Belüftung sichern An Trockenheit anpassen o Bevölkerung versorgen, o Gewerbe / Landwirtschaft gewährleisten, o städtisches Grün versorgen Auswirkungen von Starkregen minimieren o Bevölkerung schützen, o Sachgüter sichern, o Versorgung gewährleisten Sturmschäden minimieren o Bevölkerung schützen, o Sachgüter sichern, o Stadtgrün anpassen 1.2 Herausragende Leistungen in den letzten zwei Jahren Die Stadt Münster ist derzeit in allen Handlungsfeldern der Klimaanpassung aktiv, um sowohl die Bürgerschaft als auch die Infrastruktur zu schützen: Dazu zählen u.a. folgende Maßnahmen: 2020 und 2021 wurden Kampagnen zu Klimaanpassung in Münster durchgeführt. Herz- stück der Kampagnen war das Grüne Zimmer, eine begrünte Sitzgelegenheit, a m Harse- winkelplatz und Bült. Begleitend dazu gab es Infostände mit Infobroschüren und -Flyern zu Klimaanpassung. Darüber hinaus wurden Vorträge (u.a. zu Gründach, klimarobuste Ge- bäude) sowie ein Klima-Spaziergang im Südviertel angeboten. Das Informations- und Bera- tungsangebot wurde um eine Broschüre inkl. Flyer zu Klimawandel und Tipps zur Anpas- sung, sowie um das Gründachkataster und weitere Informationen zur Starkregenvorsorge und zum sommerlichen Wärmeschutz auf der Internetseite www.klima.muenster.de erwei- tert. Im Rahmen des Forschungsprojekts Multiklima wurden verschiedene stadtklimatische Analysen durchgeführt. Mit dem Modell ASMUS wurde der Windkomfort und die Sturmge- fahr für das gesamte Stadtgebiet modelliert. Mit dem Modell Fitnah 3D wurden mikroklima- tische Simulationen (PET Physiologische Äquivalente Temperatur) für den Bült und das Bahnhofsumfeld durchgeführt. Zusammenfassung eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 Fertigstellung der Überflut ungsschutz-Maßnahmen an der Kanalstraße angrenzend zur renaturierten Aa mit Bau eines Regenwasserpumpwerks im Kreuzungsbereich Wibbelt- straße und Vergrößerung der Regenwasserkanalisation. Klimagerechte Bauleitplanung: Im Rahmen der Bauleitplanung für vier g roße Wohnge- biete in Münster wurde Ende 2019 bereits ein erster Entwurf eines Klimawandelchecks für die Bauleitplanung in den Planungsprozess eingebracht. Dieser wird mittlerweile bei allen größeren Planungsvorhaben von Seiten des Stadtplanungsamts im Planu ngsprozess berücksichtigt. Im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) besteht noch Handlungsbedarf. Beachtung findet die Klimaanpassung auch in den INSEK‘s Coerde, Berg Fidel und Innen- stadt als neue Fördervoraussetzung für die Städtebauförderung. Alle Fahrzeuge, die im Stadtbusverkehr zum Einsatz kommen, sind mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Um den Klimawandel und die ansteigenden Temperaturen in den letzten Sommern zu be- rücksichtigen, ist laut Gebäudeleitlinien 2020 (V/0388/2020) eine Unterschreitung der gem. Norm festgelegten 500 Übertemperaturgradstunden um 10 % auf einen Wert von 450 anzustreben. Durch Beschluss des Rates (V/0531/2020) ist die Begrünung von Flachdächern und schwach geneigten Dächern bei neuen Bebauungsplänen nunmehr verpflichtend. Das städtische Förderprogramm Klimafreundliche Gebäude wurde zum 01.07.2021 um den Förderbaustein Dachbegrünung erweitert (V/0443/2021). Im Aufgabenbereich der Grünflächenunterhaltung wurde eine Stelle zur dauerhaften Erar- beitung und Fortschreibung von anlagensp ezifischen Konzepten zur langfristigen Instandhaltung von städtischem Grün geschaffen. Biodiversitätsmonitoring in Zusammenarbeit mit dem NABU für repräsentative Arten (Bi- oindikatoren) Ökologische Verbesserung der Gewässer im Stadtpark Wienburg Multifunktionale Flächen werden in ersten Pilotprojekten in den neuen Baugebieten be- reits geplant (Albachten Ost und Kirschgarten). In Neubaugebieten werden Notwasserwege bereits umgesetzt. 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) mit dem Schwerpunkt auf ei- ne klimaangepasste und wassersensible Stadt. 1.3 Wichtige geplante Projekte in den nächsten zwei Jahren In den nächsten zwei Jahren wird eine Vielzahl von Projekten fortgeführt bzw. angegangen. Eine umfassende Übersicht ergibt sich aus dem Handlungsprogramm zur Klimaanpassung (V/0799/2019/1) und dem Sachstandsbericht (V01010/2022). Als Beispiele seien hier genannt: Erstellung einer gesamtstädtischen Klimaanalyse als Grundlage für Planungen im ge- samten Stadtgebiet. Veröffentlichung einer Starkregengefahrenkarte für das gesamte Stadtgebiet begleitet durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Die Abteilungen 5 Bau, Verkehrs -, Erhaltungsmanagement und 6 Betrieb Stadtentwässe- rung des Amtes für Mobilität und Tiefbau bauen ein Risikomanagement für den Starkre- genfall auf. Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) mit Maßnahmen zur risikoarmen Ableitung extremer Oberflächenabflüsse, der multifunktionalen Nutzung von Flächen und die Verbesserung des Mikroklimas. Bis 2026 steht hierfür ein Investitionsbudget von 356 Mio. Euro bereit. Zusammenfassung eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 1.4 Stärken Die Ist -Analyse zum Umsetzungsstand von Klimaanpassung smaßnahmen hat aufgezeigt, dass sich die Stadt Münster bereits intensiv mit der Thematik Klimawandel auseinandersetzt und in allen Handlungsfeldern Maßnahmen ergriffen hat. Hervorzuheben ist auf der konzeptionellen Ebene neben dem fortgeschriebenen Abwasserbeseiti- gungskonzept das umfassende Klimaanpassungskonzept ergänzt durch das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030, das einerseits einen detaillierten Überblick über die Ausgangssituation gibt aber auch konkrete Maßnahmenempfehlungen beinhaltet, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollten. Darüber hinaus ist positiv zu bewerten, dass die Klimaanpassung bereits Eingang in Plan ungspro- zesse gefunden hat und eine verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit implementiert werden konnte. Im Bereich der kommunalen Gebäude wird auf Basis des Gebäudeleitfadens für Planungen die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt. In der Ver - und Entsorgung ist man in vielen Bereichen dabei, die Infrastruktur zu sichern und zu stärken. Dazu zählen u.a. das Dipolkonzept zur Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie un- terschiedlichste Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung und Optimierung der Oberflä- chengewässer. Der öffentliche Raum zeigt dagegen noch etwas größere Anpassungsbedarfe auf, erreicht den- noch gute Werte. Im Bereich der internen Organisation der Verwaltung ist die Einführung eines Klimaanpassungs- managements hervorzuheben, ebenso wie die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen. Dazu zählt u.a. auch die Unterstützung der Bevölkerung mit Hilfe eines Förder- programms. Das Handlungsfeld der Kommunikation und Kooperation zeichnet sich durch eine vielfältige Unter- stützung für Bürger*innen aus, ebenso durch die enge Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutio- nen und anderen Akteuren. 1.5 Optimierungspotenziale Die guten Ergebnisse zeigen, das Münster frühzeitig mit der Umsetzung von Maßnahmen begon- nen hat. In Hinbl ick auf die Optimierung werden folgende Maßnahmen als besonders wichtig er- achtet: Erstellung der Klimaanalyse Veröffentlichung einer Starkregengefahrenkarte Erstellung eines Hitzeaktionsplans Bereitstellung personeller und finanzieller Mittel für unterschiedliche Maßnahmen, u.a. Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz bei kommunalen Gebäuden , Unterstüt- zungsangebote für die Wirtschaft , Gesundheitsvorsorge und Maßnahmen zur ökologi- schen Verbesserung der Gewässer. Klimapolitisches eca-Profil: Status eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 2. Klimapolitisches eca-Profil: Status 2.1 Übersicht – erzielte Punkte Anzahl maximale Punkte 328 Anzahl mögliche Punkte 317 Anzahl erreichte Punkte 241 Erreichte Prozent 76% Für basis/ eca / eca gold notwendige Punkte 25%/ 50,0% / 75,0% Die Anzahl der möglichen Punkte wurde aufgrund einiger weniger fehlenden Handlungsmöglich- keiten von 328 auf 317 verringert. Das Gesamtergebnis beläuft sich nach dieser erstmaligen Bewertung auf eine Zielerreichung von 76% und überschreitet damit alle Zielmarken. Die Ergebnisse verteilen sich auf die Handlungsfelder des eca-Prozesses wie folgt: Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen und unter Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen wird eine weitere Verbesserung in der Bewertung erwartet. 89% 49% 78% 64% 91% 64% 75, 7% 0% 25% 50% 75% 100% Analyse, Strategie, Planung Kommunale Gebäude und Anlagen Versorgung, Entsorgung Infrastrukt ur im öffentlichen Raum Interne Organisation Kommunikation, Partizipation, Kooperation Gesamt Effektiv Zusammenfassung eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 2.2 Ergebnisse im Handlungsfeld 1 – Analyse, Strategie, Planung Im Handlungsfeld 1 – Analyse, Strategie, Planung zeigt sich, dass sich die Stadt Münster bereits seit vielen Jahren analytisch, konzeptionell als auch planerisch mit der Anpassung an den Klima- wandel beschäftigt. Dazu zählt das Klimaanpassungskonzept, das eine Klimawirkungsanalyse, ein Leitbild sowie eine Anpassungsstrategie beinhaltet. Auch in der Planung (Flächennutzungsplanung und Bebauungs- planung) konnte die Klimaanpassung bereits fest etabliert werden. Bedarf besteht bei Instrumenten im unbeplanten Innenbereich. Eine weitere Verbesserung wird sich durch die geplante Erstellung einer gesamtstädtischen Klimaanalyse als Grundlage für Planungen im gesamten Stadtgebiet und durch die Veröffentl i- chung der Starkregengefahrenkarte für das gesamte Stadtgebiet ergeben. 100% 80% 100% 100% 70% 90% 75% 90% 89% 0% 25% 50% 75% 100% Klimawirkungsanalyse Vertiefende sekorale Untersuchungen Leitbild Klimaanpassung Apassungsstrategie Integrierte Zusammenarbeit in der Planung Flächennutzungsplanung Bebauungsplanung Besonderes kommunales Baurecht Handlungsfeld 1 - Gesamt Effektiv % Klimapolitisches eca-Profil: Status eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 2.3 Ergebnisse im Handlungsfeld 2 – Kommunale Gebäude und Anlagen Das Handlungsfeld 2 – Kommunale Gebäude und Anlagen zeigt ebenfalls, dass man auch die eigenen Liegenschaften klimaangepasst weiterentwickeln möchte. Der sommerliche Wärmeschutz entspricht bei der Mehrheit der städtischen Gebäude nicht den Anforderungen gemäß DIN 4108 -2, da zum Errichtungszeitraum noch keine definierten Anforde- rungen an den sommerlichen Wärmeschutz existierten. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann derzeit nur Einzelfallbezogen ein Optimierungspotenzial geprüft werden. Die Gebäudeleitlinie 2020 (V/0388/2020) sieht vor, dass eine Unterschreitung der gemäß Norm festgelegten 500 Übertemperaturgradstunden um 10 % auf einen Wert von 450 anzustreben ist. Dies umfasst Neubauten und den Gebäudebestand, der erweitert wird. Im Errichtungsbeschluss wird auf die mögliche Kombination einer PV -Anlage mit einem Gründach hingewiesen. Im Baubeschluss erfolgt dann die Dimensionierung der PV -Anlage und die Überprü- fung, ob die zusätzliche Errichtung eines Gründachs zielführend ist. Für jedes Gebäude wird ei ne entsprechende individuelle Optimierung zwischen Gründach und/oder PV-Anlage durchgeführt. 55% 40% 49% 0% 25% 50% 75% 100% Analyse des Handlungsbedarfs/ Anpassungsmaßnahmen Vorbildliche Anpassungsma ßnahmen Handlungsfeld 2 - Gesamt Effektiv % Zusammenfassung eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 2.4 Ergebnisse im Handlungsfeld 3 – Versorgung und Entsorgung Als ein Ergebnis der Starkregensimulation im Klimaanpassungskonzept wurden auch technische Infrastruktureinrichtungen zur Energieversorgung hinsichtlich ihrer potenziellen Risiken durch Überflutung bei Starkregen geprüft. Die Feuerwehr plant die systematis che Erfassung von techni- schen Systemen wie bspw. Anlagen und Einrichtungen für die Stromversorgung, Wasserver - und Abwasserentsorgung, Telekommunikation etc. In diesem Zusammenhang kann die Anfälligkeit dieser Anlagen und Einrichtungen gegen Wetterextreme aufgenommen werden. Von besonderer klimarelevanter Bedeutung sind in diesem Handlungsfeld die Maßnahmen "Dipol- konzept" der Stadtwerke Münster und die Überprüfung von überflutungsangepasste n Bauweisen von dezentralen (Eigen-) und zentralen Wasserversorgungsanlagen. Zur weiteren Verbesserung wird die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) mit Maßnahmen zur risikoarmen Ableitung extremer Oberflächenabflüsse, der multifunktionalen Nut- zung von Flächen und die Verbesserung des Mikroklimas beitragen. Ebenso ist durch die Vielzahl der geplanten Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung eine Verbesserung im Bereich der Ober- flächengewässer zu erwarten. 80% 80% 90% 60% 90% 70% 80% 78% 0% 25% 50% 75% 100% Klimaangepasste und sichere Energieversorgung Integrierte Gesamtbetrachtung des Wasserbereiches Trinkwassersystem Oberflächengewässer Grundwasser Abwassersystem Regenwasserbewirtschaftung Handlungsfeld 3 - Gesamt Effektiv % Klimapolitisches eca-Profil: Status eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 2.5 Ergebnisse im Handlungsfeld 4 – Infrastruktur im öffentlichen Raum Im Handlungsfeld der Infrastruktur im öffentlichen Raum werden ebenfalls gute Ergebnisse erzielt. Anforderungen an den Klimawandel werden seit langem in Planungsverfahren mitgedacht. Es ist aber ebenso deutlich, dass weiterer Bedarf an Maßnahmen und Ressourcen besteht. Insbesondere die konsequente und nachhaltige Sicherung und Förderung der innerstädtischen Grünflächen und des Baumbestandes ist als ein maßgeblicher Faktor für die Anpassung an den Klimawandel zu nennen. 70% 70% 50% 55% 90% 64% 0% 25% 50% 75% 100% Plätze und Freiflächen Grün- und Wasserflächen Vorbildliche Anpassungsma ßnahmen im öffentlichen Raum Verkehrsinfrastruktur Luftqualität Handlungsfeld 4 - Gesamt Effektiv % Zusammenfassung eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 2.6 Ergebnisse im Handlungsfeld 5 – Interne Organisation Im Bereich der internen Organisation hat Münster mit der Schaffung eines Klimaanpassungsma- nagements mit 1,5 Stellen bereits die Grundlage für die Koordination dieses Themenfeldes ge- schaffen. Es wurde im Rahmen der Analyse auch deutlich, dass ein weiterer Personalbedarf in unterschied- lichen Fachbereichen besteht, um den Erfordernissen des Klimawandels gerecht werden zu kön- nen. Über das Klimaanpassungskonzept liegt ein Handlungskonzept zur Klimaanpassung (V/0799/2019/1) vor, das von den Mitgliedern des Klimateams und weiteren Mitarbeitern im Kon- zern umgesetzt wird. Zur Umsetzung des Handlungskonzepts wurden finanzielle Mittel zur Verfü- gung gestellt. Auch hier zeigt sich, dass diese für die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen aufgestockt werden sollten. Die Überprüfung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen ggü. Folgen des Klimawandels, v.a. hinsichtlich Starkregen, Sturm wird im Rahmen der Katastrophenschutz- Planung betrachtet. 100% 90% 100% 100% 65% 91% 0% 25% 50% 75% 100% Personalressourcen und Organisation Arbeitsprogramm, Erfolgskontrolle und jährliche Planung Interne Weiterbildung und Wissenstransfer Ausgaben/Fördermittelakquise für Klimaanpassung Organisation des Bevölkerungsschutzes Handlungsfeld 5 - Gesamt Effektiv % Klimapolitisches eca-Profil: Status eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 2.7 Ergebnisse im Handlungsfeld 6 – Kommunikation, Partizipation, Koope- ration Im Handlungsfeld 6 Kommunikation, Kooperation, Partizipation werden alle Maßnahmen mit Au- ßenwirkung betrachtet. Die Stadt Münster arbeitet bereits eng mit vielen Akteuren wie Nachbar- kommunen, Behörden und Universitäten zusammen. Auch werden vielfältige Angebote für Bürge- rinnen und Bürger zur Information und Beratung gemacht. Potenzial besteht insbesondere bei der Unterstützung der lokalen Wirtschaft bei Fragen der Klima- anpassung (u.a. in Gewerbegebieten) und der Zusammenarbeit mit weiteren Multiplikatoren wie Sportvereinen u.v.m.. Weitere Verbesserungen in der Bewertung werden sich bei der finanziellen Förderung ergeben. Hier konnte bislang nur ein halbes Jahr der Förderung für die Begrünung berücksichtigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die geplanten Aktivitäten im Gesundheitswesen zunächst nicht umgesetzt werden. Aktuell wird ein Hitzeaktionsplan erstellt. 100% 100% 100% 100% 100% 40% 80% keine Punkte möglich 20% 60% 60% 65% 90% 60% 20% 30% 30% 40% 64% 0% 25% 50% 75% 100% Strategie für Kommunikation, Partizipation und Kooperation Außendarstellung, Vorbildwirkung Externer Erfahrungsaustausch Regionale und nationale Behörden und Institutionen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Wirtschaftsunternehmen Wohnungs- und Gebäudewirtschaft Tourismus Landw irtschaft Forstwirtschaft Biotop- und Artenschutz, Boden Angebote zur Partizipation, Befragungen Information, Beratung, Warnsysteme Kinder- und Jugendeinrichtungen Multiplikatoren (NROs, Religionsgemeinschaften, Vereine) Finanzielle Förderung Organisation und Aktivitäten im Gesundheitswesen Monitoring und Warnsysteme bei Gesundheitsgefährdung Handlungsfeld 6 - Gesamt Effektiv % Zusammenfassung eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 3. Der European Climate Award – Prozess 3.1 Liste der beteiligten Fachgebiete in Münster Das Klimateam setzt sich aus folgenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen: Handlungsfeld Zuständige städtische Einrichtung Klimateamleitung und Koordination Stabsstelle Klima Kommunale Gebäude und Anlagen, soziale Infrastruktur Amt für Immobilienmanagement Energieversorgung Stadtwerke Münster GmbH Wasserversorgung und Gewässer Amt für Mobilität und Tiefbau Abwasserentsorgung und Regenwasser- bewirtschaftung Amt für Mobilität und Tiefbau Freiräume und Grünflächen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Verkehr und Verkehrsinfrastruktur Amt für Mobilität und Tiefbau Industrie, Gewerbe Wirtschaftsförderung Münster GmbH Wohnungswirtschaft, private Hauseigentümer Bauordnungsamt Tourismus Münster Marketing Landwirtschaft Stabsstelle Klima Forstwirtschaft Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Naturschutz, Biologische Vielfalt, Boden Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Menschliche Gesundheit Gesundheits- und Veterinäramt Weitere Akteure im Prozess Feuerwehr, Stadtplanungsamt, Personalamt, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Gleichstellung, Amt für Schule und Weiterbildung, Kommunikationsamt, Wohn + Stadtbau GmbH 3.2 Nutzung des eca Management Tools Nach dem Treffen des Klimateams zum internen Kick -off, bei dem der Prozess und die Aufgaben vorgestellt wurden, stand zunächst die Erarbeitung der Klimawirkungsan alyse im Fokus. Diese wurde nach einem bilateralen Austausch von eca-Beraterin Sabine Lohoff und Vertreterinnen und Vertreter des Klimateams in einem gemeinsamen Workshop vorgestellt und diskutiert. Daran an- schließend wurde mit der Ist -Analyse begonnen, di e alle umgesetzten Maßnahmen der Stadt Münster zur Anpassung an den Klimawandel erfasst hat. Diese wurde in ein seit Sommer 2022 zu Verfügung stehendes Online-Tool übertragen und bewertet. Der Bewertungsentwurf wurde dem Klimateam vorgestellt und mit ihm diskutiert. Das Ergebnis ist in diesem Bericht festgehalten. 3.3 Reflektion der Klimaanpassungsarbeit im letzten Jahr Das Klimateam hat intensiv an der Umsetzung von Maßnahmen gearbeitet. In bestimmten Berei- chen wird aber deutlich, dass begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen die Umsetzung von Maßnahmen einschränken. Ausblick eca-Bericht zum 1. Internen Audit der Stadt Münster für das Jahr 2021 3.4 Reflektion der Teamarbeit Das Klimateam repräsentiert alle relevanten Abteilungen der Stadt Münster und tauscht sich re- gelmäßig aus. Der eca bildet hier nur einen Baustein der Zusammenarbe it. Unter anderem dienen die Treffen des Klimateams auch dem Austausch über aktuelle Förder - und Unterstützungsmög- lichkeiten. 3.5 Kooperation / Außenwirkungen Die Stadt Münster setzt diverse Projekte für und mit lokalen und regionalen Akteuren um. Beispiel- haft sind hier folgende Kooperationen und Angebote aufgeführt: Bürgerinnen und Bürger: o Klimaspaziergänge (Dialog zu Klimaanpassung im öffentlichen und privaten Raum) o Klimaanpassungskampagne (Mobiles Grünes Zimmer, Vorträge, etc.) o Klimafit zu Klimaschutz und Klimaanpassung über VHS Münster o Münster schenkt aus: Baumgießkampagne für Straßenbäume o Münster bekennt Farbe: Patenschaften für Baumscheiben, Straßengrün, etc. o Beteiligungsverfahren bei Gestaltung öffentlicher Räume (u.a. Sanierung Südpark mit Wasserspiel, Wetterschutz; Sanierung Bremer Platz mit Sonnensegel, Trinkwasser- spendern; Bedarfsanalyse Umgestaltung Wolbeckerstr.; INSEK Innenstadt, Coerde , und Berg Fidel und Stadtteilentwicklungskonzepte Angelmodde) Landesgeschäftsstellen: o Einbindung der Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW für Fördermitteldar- stellung o Beteiligung bei Neuaufstellung des Klimaatlasses NRW über das LANUV o Einbindung des Netzwerks Klimaanpassung und Unternehmen (NKU) NRW in Veran- staltung für Unternehmen Bezirksregierung: o Zusammenarbeit u.a. bei Fortschreibung des ABKs, der Renaturierung von Gewässern, der Fortschreibung des Regionalplans Stadtwerke: o Kooperation bei der Erstellung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts o Mitwirkung im KlimaTeam und Austausch in weiteren Formaten o Mitwirkung bei der Maßnahmenumsetzung zum Handlungskonzept Klimaanpassung Andere Kommunen: o Fortwährender Austausch in unterschiedlichen Formaten (u.a. Regionalkonferenz, in- formeller Austauschrunde von Kommunen und Kreisen zu Klimaanpassung) 4. Ausblick Durch die intensive Arbeit am Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 ist bereits ein umfassen- des Programm vorhanden, dessen Umsetzung künftig durch den eca begleitet wird. Für die weitere erfolgreiche Arbeit gilt es entsprechend der im Handlungsprogramm aufgezeigten Bedarfe Personal- und Finanzmittel bereitzustellen.
Beschlussvorlage
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V/0075/2023 V/0075/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft European Climate Adaptation Award (eca) - Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm Beratungsfolge 14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den eca-Bericht zur Ist-Analyse zur Kenntnis. 2. Das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 (V/0799/2019/1) wurde im Rahmen des Euro- pean Climate Adaptation Awards evaluiert und in das „Klimaanpassungspolitische Arbeits- programm“ überführt. Der Rat stimmt dem „Klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramm“ (Anlage 2) als Grundlage für den European Climate Adaptation Award zu und bekräftigt da- mit die Ziele und Maßnahmen aus dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 (V/0799/2019/1). 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderli- chen Finanzmittel im Haushaltsplan 2023 und in der mittelfristigen Ergebnis - und Finanz- rechnung veranschlagt sind. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit weiteren finanziellen Belastungen des Haushalts verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt der jähr- lichen Etatbeschlüsse des Rates (Finanzierungsvorbehalt). II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind in den Budgets der be- teiligten Ämter enthalten. Dezernat OB/Stabsstelle Klima 27.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Scherer Herr Muddemann Telefon: 492-7154/ -7157 SchererI@stadt-muenster.de Muddemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0075/2023 Begründung: Vorbemerkung Die Stadt Münster nimmt seit Herbst 2020 am European Climate Adaptation Award (eca) teil. Der Rat hat die Teilnahme der Stadt Münster am European Climate Adaptation Award am 25.03.2020 be- schlossen (V/0149/2020). Der European Climate Adaptation Award ( eca) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizie- rungsverfahren für Kommunen zur Unterstützung bei der Arbeit zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Der eca orientiert sich an dem Managementzyklus „analysieren-planen-durchführen- prüfen“ und definiert die Klimawirkungs- und Ist-Analyse, das klimaanpassungspolitische Arbeitspro- gramm, die Projektumsetzung sowie deren Überprüfung, Zertifizierung und Auszeichnung als die we- sentlichen Prozessschritte. Der eca dient sowohl als effizientes Controllinginstrument als auch zum bundesweiten Benchmarking im Bereich Klimaanpassung für Kommunen. zu 1. Mit der Ist-Analyse wurde zusammen mit dem Klimateam (d.h. Vertreterinnen und Vertreter der jewei- ligen städtischen Fachämter, Einrichtungen und Beteiligungen) und einer externen eca-Beraterin eine Bestandsaufnahme der Ausgangssituation erstellt. Die bisher realisierten Klimaanpassungsaktivitäten wurden erfasst und bewertet. Bereits mit dem Sachstandsbericht 2020/2021 zur Umsetzung des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 wurde bereits ein erster Umsetzungsstand aufgezeigt (V/0101/2022). Durch die kontinuierliche Umsetzung von Klimaanpassungsaktivitäten der Stadt Münster konnte bei der Ist-Analyse bezogen auf das Jahr 2021 (s. Anlage 1) das Ergebnis von 76 % der erreichbaren Punktzahl erzielt werden. Die endgültige Punktzahl wird erst nach Durchführung der Auditierung zum Ende des 4 -jährigen eca-Zyklus im Herbst 2024 feststehen. Ab der 75 % - Punkte-Marke erfolgt die Zertifizierung und Auszeichnung mit dem European Climate Adaptation Award in Gold. Damit wird deutlich, dass sich Münster bereits auf einem guten Weg zu einer klimaresilienten Stadt befindet. Die Bewertung zeigt aber auch klare Optimierungspotentiale auf (s. Anlage 1). Hierfür müssen die Maß- nahmen jetzt konsequent umgesetzt werden. zu 2. Für die Zertifizierung muss neben der Ist -Analyse auch ein klimaanpassungspolitisches Arbeitspro- gramm (s. Anlage 2) aufgestellt und beschlossen werden. Im Rahmen des European Climate Adapta- tion Awards erfolgte eine Evaluation des bestehenden Maßnahmenprogramms (Handlungskonzept Klimaanpassung 2030) hinsichtlich der in der Ist -Analyse aufgezeigten Bedarfe und Potentiale. Er- gebnis der Evaluation ist, dass die im Handlungskonzept Kli maanpassung beschriebenen Maßnah- men bereits eine gute Grundlage für die Erreichung der Ziele zur Klimaanpassung der Stadt Münster sind. Mit einer weiteren Umsetzung der Maßnahmen bis 2024 kann in bestimmten Bereichen eine Erhöhung der Punktzahl erreicht werden. Daher wird im Rahmen des European Climate Adaptation Awards das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 in das Klimaanpassungspolitische Arbeitspro- gramm überführt. Mit Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarte, der Erstellung eines Hitzeaktionsplans, der Fort- schreibung der Stadtklimaanalyse, der Veröffentlichung einer Klima-Checkliste für die Bauleitplanung und unter anderem einer engeren Kooperation hinsichtlich Klimaanpassung zwischen der Wirtschafts- förderung und den Fachämtern werden in 2023 weitere wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer klimaresilienten Stadt Münster anvisiert. Klimaschutz und Klimaanpassung sind zentrale Quer- schnittsaufgaben für die Stadt Münster. Nur wenn die Verantwortung zur Umsetzung von Maßnah- men von allen beteiligten Bereichen in der Verwaltung getragen wird, können die Klimaziele der Stadt Münster erreicht werden. Damit die Zertifizierung durchgeführt werden kann, muss der Beschluss des klimaanpassungspoliti- schen Arbeitsprogramms zuvor dem Auditor vorgelegt werden. Über die Ergebnisse der Zertifizierung wird in den politischen Gremien Anfang 2025 berichtet. - 3 - V/0075/2023 zu 3. Für den Beschluss des klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms entstehen keine zusätzlichen Kosten, da sie im Rahmen der bestehenden Ämterbudgets umgesetzt werden. An dieser Stelle sei auf den Finanz - und Kostenplan des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 verwiesen (V/0799/2019/1 Anlage 2 und 3). gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage 1: eca-Bericht zur Ist-Analyse 2021 Anlage 2: Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm 2022
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kanalstraße
- Kirschgarten
- Bremer Platz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0075/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2023
- Erstellt
- 26.01.2023 19:45