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V/0204/2022

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Münster

Vorlagen 18.03.2022

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Anlage A

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Ansehen

Prüfbericht-Jahresabschluss-2020-inkl-Lagebericht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO mit Unterschrift

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Ansehen

Anlage A

1760 Zeichen

Anlage A zur V/0204/2022
Kurzüberblick
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Stadt Münster
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel:
Information des Rates und der Bevölkerung
T eilziele:
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass
- der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt,
- die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und
- der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt.
Zielerreichung:
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem
Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0106PG Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
-

Prüfbericht-Jahresabschluss-2020-inkl-Lagebericht

319325 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Jahresabschlusses 
 
 der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss / 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  2 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
E-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  3 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4 
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 6 
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 6 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 7 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 7 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 8 
6.1 Vorjahresabschluss 2019 ........................................................................................................ 8 
6.2 Organisation der Buchführung................................................................................................. 8 
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 9 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2020 .................................................................. 10 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................. 10 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 12 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ........................................................... 12 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz .................................................................................................. 13 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14 
6.8.3 Anlagenspiegel .................................................................................................................. 15 
6.8.4 Eigenkapitalspiegel ............................................................................................................ 15 
6.8.5 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 16 
6.8.6 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 18 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 19 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2020 ..................... 20 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2020 ................................................................................. 25 
9 Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2020 ................................................................... 79 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2020 .................................................. 80 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW ................................................. 81 
12 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer ........................................ 81 
 
Anlagen: 
 
- Bilanz 
- Anlagenspiegel 
- Forderungsspiegel 
- Eigenkapitalspiegel 
- Verbindlichkeitenspiegel 
- Rückstellungsspiegel 
- Ergebnisrechnung 
- Finanzrechnung 
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  4 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch das AWR führte im Wesentlichen zu fol-
genden Feststellungen: 
 
- Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i. H.v. -9.601.760,29 € 
(Vorjahr: 28.466.606,70 €) ab. Im Vergleich zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung 
fiel das Jahresergebnis um 42.745.394,71 € (Vorjahr: 55.954.760,70 €) besser aus. 
 
- Die Ausgleichrücklage hat am 31.12.2020 einen Bestand i.H.v. 156.720.783,74 €. Ihr 
Bestand reicht aus, um das Defizit des Jahres 2020 auszugleichen. Nach § 75 Abs. 2 
GO NRW ist der Haushaltsausgleich erneut gelungen. 
 
- Die Ergebnisrechnung des Jahres 2020 wird in mehrfacher Hinsi cht durch kommunal-
rechtliche Sonderbestimmungen begünstigt: 
 
Zum einen sind nach dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Aufwend ungen und Er-
träge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagevermögen sowie Wertverän-
derungen bei den Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu ver-
rechnen. Deshalb wurden im Jahr 2020 Erträge i.H.v. 3.326.459,64 € und Aufwendun-
gen i.H.v. 8.531.020,93 € aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit 
der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Dies entlastet die Ergebnisrechnung des Jah-
res 2020 um 5.204.561,29 €. 
 
Zum anderen kam der Stadt Münster die Regelung des Gesetzes zur  Isolierung der 
aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im 
Land NRW (NKF-CIG) zu Gute, wonach die durch die COVID-19 Pande mie entstan-
denen Haushaltsbelastungen in der Ergebnisrechnung zu neutralisieren sind. Im Jahr 
2020 wurde gem. § 5 Abs. 3 NKF-C IG ein Schaden i.H.v. 14.734.00 0,00 € neutrali-
siert. Diese Maßnahme entlastet zwar ebenfalls die Ergebnisrech nung des Jahres 
2020. Sie wird aber dazu führen, dass die Haushalte der zukünftigen Jahre langfristig 
mit Teilbeträgen aus dieser Abgrenzung belastet werden. 
 
Überdies sollte bei der Beurteilung des Haushaltsergebnisses 20 20 nicht übersehen 
werden, dass die Stadt Münster einmalige Ausgleichszahlungen zur Abmilderung von 
Haushaltsbeeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie i.H.v. 27.192.434,00 € 
vereinnahmte und die Gewerbesteuereinnahmen unter Berücksichtig ung der Pande-
mie noch einen annehmbaren Wert erreichten. Andere Einflüsse be wegen sich im 
Rahmen von üblichen Planabweichungen oder sind als einmalig zu bewerten. 
 
- Das Eigenkapital der Stadt Münster sank im Haushaltsjahr 2020  von 855.140.716,64 € 
um 14.883.304,48 € auf 840.257.412,16  €. Es hat am Ende des Jahres 2020 einen 
Anteil von rd. 22,1 % (Vorjahr: 22,6 %) an der Bilanzsumme. 
 
- Von den Haushaltsansätzen des Jahres 2020 wurden insgesamt 14 .412.935,00 € in 
das nachfolgende Jahr 2021 übertragen, weil sich die geplanten Projekte und Maß-
nahmen in ihrer Umsetzung verschieben. 
 
- Nach Auffassung des AWR ist die  Haushaltslage nicht als nachh
altig einzustufen und 
es besteht ein hoher Konsolidierungsbedarf. 
 
- Für den Jahresabschluss 2020 erteilte das AWR den uneingeschr änkten Bestäti-
gungsvermerk. Der Jahresabschluss 2020 umfasst die gesetzlich g eforderten Be-
standteile wie Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teiler gebnisrechnungen, 
Teilfinanzrechnungen, Lagebericht und Anhang. Die geforderten Anlagen entsprechen 
den aktuellen Formularmustern.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  5 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
- Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Verständnis de r Rechnungsergeb-
nisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster 
sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen mit der Buch-
führung überein und spiegeln ein wirklichkeitsgetreues Bild der  wirtschaftlichen Lage 
der Stadt Münster wider. 
 
- Die Prüfung legte einzelne Sachverhalte offen, die einer Korr ektur bedürfen. Die auf-
gedeckten Sachverhalte entwickelten einzeln und zusammen aber nicht das Gewicht, 
das eine unmittelbare Korrektur der Jahresergebnisse rechtfertigen würde. Die Kern-
aussagen des Jahresabschlusses insbesondere in Hinblick auf die Höhe und Zusam-
mensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltung des Haushaltsplanes, den Haus-
haltsausgleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung und die Vermögensrechnung 
unter Einschluss der städtischen Liquiditätsentwicklung werden durch die Prüfungs-
feststellungen nur unwesentlich beeinflusst. Das AWR befürworte te daher den Vor-
schlag der Verwaltung, die nachfolgenden Hinweise aus der Prüfung, soweit es für die 
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erforderlich ist, erst im nachfolgenden Jahr 2021 
umzusetzen und da, wo sich Fehler in die Anlagen und Erläuterun gen der Entwurfs-
fassung geschlichen haben, diese m it entsprechenden Hinweisen i n diesem Bericht 
kenntlich gemacht und berichtigt werden: 
 
o Zahlreiche Kunstgegenstände des Stadtmuseums, die sich in Maga zinen, dem 
Stadtweinhaus, Rüschhaus oder dem Friedenssaal befinden, sind n ur in einem 
Fachverzeichnis registriert. Sie wurden bisher nicht bewertet und in das städtische 
Anlagevermögen aufgenommen. 
 
o In einem Arbeitsbereich des Jobc enters stellte sich heraus, da ss Erträge i.H.v. 
1.629.000,00 € nicht werthaltig sind, weil sie versehentlich doppelt erfasst wurden. 
 
o Ein Teil des Betriebskostenzuschusses der Stadt Münster an das  Theater Münster 
i.H.v. 348.707,00 € wurde versehentlich storniert. Der Betrag fehlt am 31.12.2020 
bei den städtischen Transferverbindlichkeiten gegenüber dem Theater. 
 
o Ein Gerätewagen mit Anschaffungskosten von 275.955,11 € und ein Wechsellader-
fahrzeug von 230.283,61 € wurden ab dem Jahr 2019 bei der Feuerwehr einge-
setzt. Dennoch wurden beide Vermögenswerte am 31.12.2020 noch unter den An-
lagen im Bau bilanziert, so dass in der Ergebnisrechnung 2020 die Abschreibungen 
für diese beiden Fahrzeuge fehlen. 
 
o Im Bereich Tiefbau waren erhebliche Arbeitsrückstände (rd. 30 %) bei der Aufar-
beitung fertig gestellter Baumaßnahmen festzustellen.  
 
o Kapitalzuführungen an die Stadtw erke Münster GmbH i.H.v. 296.730,00 €, für den 
Ausgleich von Verlusten der Westfälische Landes-Eisenbahn blieb en bei der Be-
wertung ausgespart.  
 
o Der Bilanzverlust i.H.v. 440.032,11 € bei der Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH sowie ein Bilanzgewinn i.H.v. 106.961,10 € bei Wirtschaftsför-
derung Münster wurden als Eigenkapitalbestandteile bei der Bewertung der städti-
schen Anteile nicht berücksichtigt. 
 
o Zuführungen i.H.v. 76.209,73 € zu den Sonderposten, die für das von den rechtlich 
unselbständigen Stiftungen eingebrachte Stiftungsvermögen gebildet werden, wur-
den aus der Ergebnisrechnung ausgegrenzt und mit der Allgemeinen Rücklage ver-
rechnet. 
 
o Mit der Liquidation der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwal tungen e.G. in 
2020 wurde der städtische Anteil an der Einkaufsgemeinschaft i. H.v. 500,00 € an 
die Stadt Münster zurückgezahlt. Die Beteiligung blieb bis zum Prüfungszeitpunkt 
im Anlagevermögen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  6 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
o Das Risiko der Kursverschlechterung bei den Krediten, die in C HF aufgenommen 
wurden, wurde mit einem höheren Kurs aus der Erholungsphase des CHF (2015 – 
2020) bewertet und nicht mit dem niedrigeren Wechselkurs aus de r Krisenzeit 
(2010-2015). Die Verständigung über diesen Sachverhalt im Rahmen der Prüfung 
führte dazu, zukünftig wieder den niedrigeren Wechselkurs für die Bemessung der 
Rückstellung heranzuziehen. Mit dem niedrigeren Wechselkurs wäre die Rückstel-
lung um 1.724.410,16 € höher ausgefallen.  
 
o Bei der Rückstellung für Verluste aus laufenden GewSt-Veranlag ungen buchte die 
Verwaltung keine erfolgsneutrale Inanspruchnahme, sondern eine Auflösung i.H.v. 
522.037,20 € und entlastete dadurch die Ergebnisrechnung 2020. 
 
o Der Anlagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel und Eigenkapitals piegel wurden 
nachgebessert, um ein vollständiges und korrektes Bild der Sachlage wiederzuge-
ben. Die berichtigten Übersichten sind diesem Bericht als Anlage beigefügt. 
 
 
2 Vorbemerkungen 
 
Am 08.09.2021 stellte die Kämmerin der Stadt Münster den Jahresabschluss 2020 gemäß 
§ 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO NRW auf und der Oberbürgermeiste r bestätigte den 
Entwurf. 
 
Daraufhin legte die Verwaltung den bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 dem 
Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 29.09.2021 zur Kenntnisnahme vor. Der Rat der 
Stadt Münster verwies den Entwurf zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss 
(V/0702/2021). 
 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist eine Frist von drei Monaten nach Ablauf des 
Haushaltsjahres vorgesehen. Danach hat der Rat bis zum 31.12. des auf das abgeschlos-
sene Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsau sschuss geprüften 
Jahresabschluss festzustellen (§ 96 GO NRW). Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei 
der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 überschritten. Aus d er Fristüberschreitung 
ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen. 
 
 
3 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 GO NRW ist die Buchführung in die Prüfung des Jahresabschlusses einzu-
beziehen. Die Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und 
die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen  Satzungen beachtet 
worden sind. Danach ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße ge-
gen die Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nac h 
§ 95 Abs. 1 S. 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Finan z- und Ertragslage 
der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. 
 
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes 
Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und 
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberich-
tes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstel-
lung beachtet worden sind. 
 
Die mit dem Jahresabschluss Beauftragten haben über Art und Umf ang sowie über das 
Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  7 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 gemäß § 102 GO NRW sowohl 
formell als auch materiell. 
 
Die Prüfung wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland 
e.V. (IDW) und dem Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Standards zur Prüfung 
des Jahresabschlusses und Lageberichts von Gebietskörperschaften durchgeführt. 
 
Das AWR berücksichtigte bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte, dass es während 
der unterjährigen Prüfungen der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigke it und Wirtschaftlich-
keit von Geschäftsvorfällen in der Stadtverwaltung Münster kein en Anlass gab, die Ord-
nungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchführung anzuzweifeln. 
 
Bei der Jahresabschlussprüfung des AWR geht es vorrangig nicht darum, jeden einzelnen 
Fehler zu erkennen und zu korrigieren, sondern vielmehr diejenigen Sachverhalte zu ermit-
teln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
2020 auswirken und daher eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses auslösen. 
 
Die Jahresabschlussprüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen 
die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des  den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentl ich auswirken, hätten 
erkannt und aufgedeckt werden können. 
 
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld 
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstandards des IDW und IDR 
auch die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von Jahresabschlüssen sowie 
die einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt. 
 
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorrangig auf den Zeitraum von November bis Dezem-
ber 2022. Sie wurden arbeitsteilig organisiert. Dazu wurde der gesetzliche Prüfungsauftrag 
in sinnvolle Aufgabenbereiche bzw. Abschnitte gegliedert und de n jeweiligen Prüfern des 
AWR zur Bearbeitung zugeordnet. 
 
Das zuständige Prüferteam entwickelte vor der Aufnahme der Prüftätigkeiten für das jewei-
lige Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Ziel-
richtung der Prüfung und die Vorgehensweise des Prüfteams festgelegt wurden. 
 
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen Auf-
gabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken dokumentiert. Die  Prüfungsergebnisse 
und im Bedarfsfall auch die Ausräumung von Prüfungshinweisen wurden während der Prü-
fung mit der Verwaltung abgestimmt. 
 
 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger Be-
richterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450). 
 
Das AWR fasste die Ergebnisse aus der abschnittsweisen Prüfung des Jahresabschlusses 
in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus ses 2020 zusammen. 
Dabei beschränkte sich das AWR auf die wesentlichen Feststellungen, um den Bericht klar 
und übersichtlich zu halten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  8 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren 
 
- Aufstellung eines Entwurfes des Jahresabschlusses 
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat 
- anschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bz w. das AWR 
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss 
- Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses 
- Vorlage des bestätigten Jahresab schlusses im Rat der Stadt Münster 
 
führt dazu, dass sämtliche Bestandteile und Inhalte des Jahresabschlusses dem Adressa-
tenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind. 
 
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine 
Wiederholung von Informationen, die aus dem Entwurf des Jahresa bschlusses bekannt 
sind und bei denen es keine abweichenden Prüfungsergebnisse ergab. Dies betrifft insbe-
sondere die umfangreichen Informationen zu den Rechnungsergebni ssen innerhalb der 
verschiedenen Produktbereiche der Stadt Münster, die Ermächtigungsübertragungen u. ä. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinha ltet der vorliegende 
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2020 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht. 
 
 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
6.1 Vorjahresabschluss 2019 
 
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene 
Jahresabschluss nebst Lagebericht der Stadt Münster zum 31.12.2019 wurde vom Rat der 
Stadt Münster gem. § 96 Abs.1 GO NRW in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit einer Bilanz-
summe von 3.779.657.896,79 € und einem Jahresüberschuss von 28.446.606,70  € ein-
stimmig festgestellt (V/0484/2021). 
 
Der Rat beschloss ferner, den Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 28.446.606,70 € € 
der Ausgleichsrücklage zuzuführen. 
 
Die Ausschussmitglieder erteilten dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 die 
Entlastung im Sinne des § 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung wur-
den im Amtsblatt der Stadt Münster 64. Jahrgang Nr. 30 vom 24.0 9.2021 – H 1208 B – 
veröffentlicht und mit Schreiben vom 17.09.2021 der Bezirksregi erung Münster als Auf-
sichtsbehörde angezeigt. Eine Rückmeldung lag im Prüfungszeitpunkt noch nicht vor.  
 
 
6.2 Organisation der Buchführung 
 
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss und das Belegw esen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle sicher.  
 
Das von der Stadt Münster für die Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SAP 
ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowie bei allen Releasewechseln wurde es ausführlich 
getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundlage für eine 
ordnungsgemäße Buchführung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  9 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen Prü-
fungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen der S tadt Münster. Hierbei 
traten keine Beanstandungen auf, die die Funktionsweise des Systems und in Folge des-
sen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden durch Ei nscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalte n eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzierte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich eine 
Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit ge-
währleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitoren- und Kred itorenbuchhaltung 
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von 
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. 
 
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewährleistet, dass di e von den Fachämtern 
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines Kontenp lanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden. 
 
Aufgrund des hohen Finanzvolumens und des damit verbundenen Buchungsstoffes in den 
Ämtern für Immobilienmanagement, Mobilität und Tiefbau sowie Grünflachen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit richtete die Stadt Münster in diesen Aufgabenber eichen Nebenstellen der 
Anlagenbuchhaltung ein. 
 
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung GA Finanzbuchhaltung fest, um die ordn ungsgemäße Erledi-
gung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Um-
gangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen 
und Buchführungsunterlagen im Sinne des § 32 KomHVO NRW sicherzustellen.  
 
Die Geschäftsanweisung enthält für alle Mitarbeiter /-innen der  Stadtverwaltung die ver-
bindlichen Anweisungen bezüglich der Aufbau- und Ablauforganisation, des Einsatzes au-
tomatisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuchhaltung, der Verwaltung von Zahlungs-
mitteln, der Sicherheit und Überwachung der Finanzbuchhaltung s owie der sicheren Ver-
wahrung und Verwaltung von Wertgegenständen bzw. der Bücher, Un terlagen über die 
Inventur, die Jahresabschlüsse mit allen dazu ergangenen Anweis ungen und Organisati-
onsregelungen, Buchungsbelege und Unterlagen über den Zahlungsverkehr sowie die Er-
öffnungsbilanz. 
 
Eine Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung i m Sinne des 
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet. 
 
 
6.3 Inventur 
 
Gem. § 91 GO NRW i.V.m. § 29 f. KomHVO NRW hat die Stadt Münste r zum Schluss ei-
nes jeden Haushaltsjahres sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungs-
abgrenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsä tze ordnungsmäßiger 
Inventur aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögens gegenstände und 
Verbindlichkeiten anzugeben (Inventar). 
 
Die Stadt Münster kommt ihrer Inventurverpflichtung zu weiten T eilen im Rahmen einer 
Buchinventur nach, denn Vermögensgegenstände, Schulden und Rech nungsabgren-
zungsposten werden in Nebenbuchhaltungen (z.B. SAP FI-AA, SAP P SCD) inventarisiert 
und weitestgehend automatisiert fortgeschrieben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  10 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Bei Anwendung des Buchinventurverfahrens soll das Intervall für  eine körperliche Be-
standsaufnahme bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlage vermögens fünf 
Jahre und bei körperlichen unbeweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermö-
gens zehn Jahre nicht überschreiten.  
 
Die Verwaltung organisierte für das bewegliche Anlagevermögen regelmäßige Inventuren, 
die alternierend in den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster durchgeführt werden. 
Im Jahr 2020 hingegen verzichtete die Verwaltung nach vorheriger Zustimmung durch das 
AWR auf eine Inventur, um die Kontakte der städtischen Mitarbeiter wegen der COVID-19 
Pandemie zu reduzieren. 
 
Im Haushaltsjahr 2020 fand ledigl ich eine Inventur im Stadtmuse um statt, die planmäßig 
bereits im Jahr 2019 stattfinden sollte und nachgeholt wurde. Hierbei kam es zu folgenden 
Ergebnissen: 
 
- Erträge aus dem Abgang / der Veräußerung 
von Vermögensgegenständen 3.514,80 € 
 
- Aufwendungen aus dem Abgang / der Veräußerung 
 von Vermögensgegenständen 3.826,89 € 
 
Bei der Durchsicht der Inventurunterlagen des Stadtmuseums stel lte das AWR fest, dass 
der Bereich der Kunstgegenstände bei der Inventur gänzlich ausgespart blieb. Im weiteren 
Verlauf der Prüfung wurde deutlich, dass die Kunstgegenstände zwar in einem Verzeichnis 
des Stadtmuseums registriert sind, diese Werte aber auf Grund fehlenden Personals bisher 
nur zu einem Teil (Dauerausstellung) bewertet und in das Anlagevermögen der Stadt Müns-
ter aufgenommen wurden. Kunstgegenstände, die in Magazinen, dem  Friedenssaal, dem 
Stadtweinhaus und dem Haus Rüschhaus geführt werden, fehlen somit im städtischen An-
lagevermögen. Die Verwaltung wurde während der Prüfung aufgefor dert, die fehlenden 
Werte zu identifizieren, zu bewerten und in das städtische Vermögen aufzunehmen.  
 
 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2020 
 
Mit einer Mitteilung an alle Mitarbeiter vom 03.12.2020 wurden die im Haushaltswesen tä-
tigen Mitarbeiter der Stadt Münster auf wichtige Termine und Ar beitsschritte, die sich im 
Zusammenhang mit der Beendigung des Haushaltsjahres ergeben, hingewiesen. Sie führ-
ten die Arbeiten danach eigenverantwortlich durch. 
 
Die jeweiligen Jahresabschlussarbeiten werden durch das Amt für  Finanzen und Beteili-
gungen überwacht. Dazu gibt es eine zentrale dv-gestützte Checkliste, in der eine für den 
jeweiligen Abschnitt verantwortliche Person benannt ist und der Stand sowie Besonderhei-
ten bei den jeweiligen Arbeitsschritten für die Aufstellung des Jahresabschlusses eingetra-
gen werden. 
 
Der städtische Jahresabschluss 2020 ist insgesamt das Ergebnis eines geordneten Auf-
stellungsverfahrens. 
 
 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet. Soweit das 
NKF Vereinfachungsmöglichkeiten eröffnet, fasste die Verwaltung im Rahmen der Erstbe-
wertung bereits Vermögensgegenstände zu Festwerten und Gruppen zusammen und 
führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit im Jahresabschluss 
2020 fort.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  11 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Es wurde vorsichtig bewertet. Vorhersehbare Verluste und Risike n sind im Jahresab-
schluss 2020 berücksichtigt und finden in Form von Abschreibung en, Wertberichtigungen 
und Rückstellungen sowie in der Fortführung von historischen An schaffungskosten ihren 
Niederschlag. Es sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworde-
nen Sachverhalte berücksichtigt worden. 
 
Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf der Grundlage 
von Eingangsrechnungen ermittelt. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im umsatz-
steuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorfälle unter B erücksichtigung der Verre-
chenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwertsteuern 
erfasst worden. In den Geschäftsbereichen mit hoheitlicher Betä tigung hingegen wurden 
die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen St adtwerke Münster 
GmbH und Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden 
mit ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimmungen we rden die Ertragswerte 
im Rhythmus von 5 Jahren überprüft. Die letzte Wertüberprüfung wurde zum 31.12.2018 
durchgeführt. Darüberhinausgehend berücksichtigte die Stadt Münster Kapitalzuführungen 
in die Rücklagen bzw. Sacheinlagen, sofern diese als nachträgli che Anschaffungskosten 
zu beurteilen sind. 
 
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmethode 
und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und Ver-
bindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur Be-
rücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich ge-
genüber dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Die Kredite, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden, bewertete die Stadt Münster 
mit dem EZB-Referenzkurs vom 31.12.2020 i.H.v. 1,0802 CHF/€. Durch die Bildung einer 
Rückstellung für das den Kreditverträgen innewohnende Währungsrisiko wurde ein denk-
bares Absinken des Wechselkurses berücksichtigt. 
 
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bewirken. 
 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- u nd Herstellungs-
kosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selb-
ständig genutzt werden können und ei ner Abnutzung unterliegen, sind als geringwertige 
Vermögensgegenstände erfasst. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres 
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Als Ausnahme zu dieser Regel können geringwer-
tige Wirtschaftsgüter, die keinen Bezug zu einer konkret bezeichneten, zeitlich begrenzten 
Einzelmaßnahme in Teilfinanzplänen haben, unmittelbar als Aufwand erfasst werden. Nach 
Abwägung der Auswirkungen wird die Verwaltung der Stadt Münster ab dem Haushaltsjahr 
2022 die Neuregelung des § 30 Abs. 4 KomHVO in Anspruch nehmen und die Grenze für 
geringwertige Wirtschaftsgüter bis auf 800 € anheben. 
 
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresabschluss 2020 mit ihr en Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst. 
 
Nach den Klarstellungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind gesellschafts-
rechtliche oder sonstige Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesellschaften zur 
Verlustabdeckung nicht als Investition, sondern unmittelbar als Aufwand zu erfassen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  12 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklagen ihrer dauerdefizitären Tochter-
gesellschaften werden daher seit dem Jahr 2013 unter den Transferaufwendungen ausge-
wiesen. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes we rden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Hier durch erklären sich die 
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen. 
 
Die Stadt Münster weist in ihrer Bilanz zum 31.12.2020 erstmali g eine Bilanzierungshilfe 
aus, in der die konkreten Belastungen des Haushaltes 2020 infol ge der COVID-19-
Pandemie zusammengefasst wurden und damit die Ergebnisrechnung des Jahres 2020 
entlasten.  
 
 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände  
 
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Ve rmögensgegenständen 
(Anlage 16 zum Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunal es, Bau und Gleich-
stellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19) ist Grundlage für die städtische Berechnung der jähr-
lichen Abschreibungen. Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungs-
dauern in einer städtischen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, 
dass die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden 
und die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird. 
 
Die in der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern bewegen sich im ge-
setzlichen Rahmen. 
 
 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der ört-
lichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandard s und interner Aufsicht 
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung, 
den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegen-
ständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gem. § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung 
für die Stadt Münster (kurz: GA Finanzbuchhaltung) wurde mit Ra tsbeschluss vom 
19.10.2011 (V/0707/2011) in Kraft gesetzt. Sie ist grundlegender Bestandteil des internen 
Kontrollsystems (IKS). 
 
 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Mün ster umfasst gemäß § 38 Abs. 1  KomHVO NRW die 
Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die B ilanz und den Anhang 
mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung. Ferner enthält der Jah-
resabschluss die gem. § 45 Abs. 3 KomHVO NRW geforderten Anlage nspiegel, Forde-
rungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel und neuerdings auch einen Eigenkapitalspiegel so-
wie eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  13 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Aus Sicht des AWR umfasst der Anhang der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2020 
alle in § 45 Abs. 1 und 2 und § 43 Abs. 6 KomHVO NRW geforderten Pflichtangaben.  
 
Der Anhang vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
der Lage der Stadt Münster. Die wesentlichen Einflüsse für das Zustandekommen des Jah-
resergebnisses 2020 und die Bestandsveränderungen in der Vermög ensrechnung der 
Stadt Münster werden in nachvollziehbarer Weise erörtert. 
 
Der Anlagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel und der Eigenkapit alspiegel aus der Ent-
wurfsfassung des Jahresabschlusses wurden nachgebessert, um ein  vollständiges und 
korrektes Bild der Sachlage wiederzugeben. Die berichtigten Übersichten sind diesem Prü-
fungsbericht beigefügt.  
 
 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster hat am 31.12.2020 eine Bilanzsumme  v o n  
3.810.925.294,91 €. Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um 31.267.398,12 € 
(0,8 %). Die Zunahme der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf eine hohe Investitionstä-
tigkeit der Stadt Münster zurückzuführen. Die Investitionen wir ken sich vorrangig im Be-
reich der unbebauten Grundstücke und den am Bilanzstichtag noch  nicht fertiggestellten 
Baumaßnahmen aus. 
 
Daneben führten die Entwicklung von Konversionsflächen am Rande  der Stadt Münster, 
der kontinuierliche Ausbau des Wohnungsangebotes sowie die damit einhergehende Ver-
sorgung mit KiTas und anderen Einrichtungen durch städtische To chtergesellschaften zu 
einem sichtbaren Anstieg der städtischen Finanzanlagen. Diese M aßnahmen werden mit 
städtischen Darlehen zwischenfinanziert, was wiederum zu einer Verringerung der liquiden 
Mittel der Stadt beiträgt. 
 
Im Jahr 2020 bilanzierte die Stadt Münster erstmalig auf der Grundlage des Gesetzes zur 
Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen 
Haushalte im Land NRW eine Bilanzierungshilfe. Die Bilanzierung shilfe beträgt 
14.734.000,00 € und hat einen Anteil von 0,4 % an der Bilanzsumme.  
 
 31.12.2019 31.12.2020 '' 
A k t i v a Euro % Euro % Euro 
      
Bilanzierungshilfe 0,00 0,0 14.734.000,00 0,4 14.734.000,00 
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 530.104,02 0,0 711.951,12 0,0 181.847,10 
Sachanlagen 2.832.357.899,01 74,9 2.869.136.719,55 75,3 36.778.820,54 
Finanzanlagen 626.706.689,43 16,6 652.323.704,68 17,1 25.617.015,25 
Langfristiges Vermögen 3.459.594.692,46 91,5 3.536.906.375,35 92,8 77.311.682,89 
      
Vorräte 31.456.457,13 0,8 30.662.429,67 0,8 -794.027,46 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 59.963.062,17 1,6 75.687.488,72 2,0 15.724.426,55 
Liquide Mittel 164.138.194,39 4,4 100.480.014,30 2,6 -63.658.180,09 
Aktive Rechnungsabgrenzung 64.505.490,64 1,7 67.188.986,87 1,8 2.683.496,23 
Kurzfristiges Vermögen 320.063.204,33 8,5 274.018.919,56 7,2 -46.044.284,77 
 3.779.657.896,79 100,0 3.810.925.294,91 100,0 31.267.398,12 
 
Am 31.12.2020 ist das städtische Vermögen zu 75,3 % in Sachanla gevermögen und zu 
17,1 % in Finanzanlagen langfristig gebunden. 
 
Der restliche Teil von 7,2 % entfällt auf kurzfristiges Vermöge n in Form von zum Verkauf 
bestimmten Grundstücken, Forderungen, liquiden Mitteln und akti ven Rechnungsabgren-
zungsposten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  14 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Das langfristig gebundene Vermögen i.H.v. 3.536.906.375,35 € ist fast vollständig durch 
langfristiges Kapital i.H.v. 3.513.547.727,81 € (99,3 %) finanziert. 
 
Ferner steht dem kurzfristig rückzahlbaren Fremdkapital i.H.v. 297.377.567,10 € ein kurz-
fristig verfügbares Vermögen der Stadt Münster i.H.v. 274.018.9 19,56 € (92,1 %) gegen-
über. 
 
 31.12.2019 31.12.2020 '' 
P a s s i v a  Euro % Euro % Euro 
      
Eigenkapital 855.140.716,64 22,6 840.257.412,16 22,1 -14.883.304,48 
      
Sonderposten 1.236.127.855,17 32,7 1.216.641.828,54 31,9 -19.486.026,63 
Pensionsrückstellungen 612.062.860,00 16,2 655.887.022,00 17,2 43.824.162,00 
Sonstige Rückstellungen 18.017.510,18 0,5 13.769.234,37 0,4 -4.248.275,81 
Verbindlichkeiten 783.400.743,10 20,7 786.992.230,74 20,6 3.591.487,64 
Langfristiges Kapital 3.504.749.685,09 92,7 3.513.547.727,81 92,2 8.798.042,72 
      
Sonderposten Gebühren 1.091.536,00 0,0 932.339,00 0,1 -159.197,00 
Instandhaltungsrückstellungen 682.904,04 0,0 4.521.061,79 0,1 3.838.157,75 
Sonstige Rückstellungen 32.738.665,20 0,9 45.525.536,36 1,2 12.786.871,16 
Verbindlichkeiten 200.820.480,99 5,3 203.492.173,88 5,3 2.671.692,89 
Pas. Rechnungsabgrenzung 39.574.625,47 1,1 42.906.456,07 1,1 3.331.830,60 
Kurzfristiges Kapital 274.908.211,70 7,3 297.377.567,10 7,8 22.469.355,40 
 3.779.657.896,79 100,0 3.810.925.294,91 100,0 31.267.398,12 
 
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -9.601.760,29 € sowie die außerhalb der Ergebnisrechnung 
vorgenommenen Verrechnungen i.H.v. insgesamt -5.281.544,19 € senkten das Eigenkapi-
tal der Stadt Münster im Jahr 2020 von 855.140.716,64 € um -14.883.304,48 € (1,7 %) auf 
840.257.412,16 €. Am Ende des Jahres 2020 hat das Eigenkapital einen Anteil von 22,0 % 
an der Bilanzsumme. 
 
Im Jahr 2020 geht die Ausweitung der Bilanzsumme im Wesentliche n auf einen Ausbau 
von Rückstellungen zurück. 
 
Die im Jahresabschluss 2020 dargestellte Bilanz lässt sich lück enlos aus der städtischen 
Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen anderen Ang aben im Jahresab-
schluss. 
 
 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Die Stadt Münster weist im Forderungsspiegel ihre Forderungen nach Abzug von Wertbe-
richtigungen aus und gliedert sie nach dem Bilanzgliederungssch ema des 
§ 42 Abs. 3 KomHVO NRW. Die Forderungen werden dabei auf der Gr undlage der Offe-
nen-Posten-Liste zum 31.12.2020 nach Restlaufzeiten differenziert. 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wurde ebenfalls nach Restlaufzeiten und nach Ar-
ten strukturiert. In der Entwurfsfassung vertauschte die Verwal tung beim Ausweis von 
Bürgschaften die Anfangs- und Endbestände miteinander. In dem Verbindlichkeitenspiegel, 
der diesem Prüfbericht beigefügt ist, wurde der Ausweis berichtigt.  
 
Der Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entspr echen den gesetzlichen 
Anforderungen der §§ 47 und 48KomHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind in nach-
vollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  15 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
6.8.3 Anlagenspiegel 
 
Gemäß § 46 KomHVO NRW ist im Anlagenspiegel die Entwicklung der  Posten des Anla-
gevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Der Runderlass des Minis-
teriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19 ent-
hält in der Anlage 24 für die Kommunen im Land NRW das verbindl iche Muster der Min-
destanforderungen. 
 
Im Anlagenspiegel sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten am Anfang und Ende 
des Jahres, die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen, der Stand der  kumulierten Ab-
schreibungen am Anfang und Ende des Jahres, die Abschreibungen im Haushaltsjahr, die 
Zuschreibungen, die durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen verursachten Änderun-
gen bei den Abschreibungen sowie die Buchwerte am Anfang und am Ende des Haushalts-
jahres darzustellen, damit die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens 
nachvollziehbar wird.  
 
Der im Entwurf des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Münster dargestellte Anlagenspie-
gel entspricht den gesetzlichen Vorgaben. 
 
Versehentlich enthält der Anlagespiegel, der der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 
2020 beigefügt ist, in einzelnen Positionen nicht die endgültig en Werte des Jahres 2020. 
Die Verwaltung besserte während der Jahresabschlussprüfung den Anlagenspiegel nach 
und die berichtigte Version wurde diesem Bericht über die Prüfung beigefügt.  
 
 
6.8.4 Eigenkapitalspiegel 
 
Gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO ist dem Jahresabschluss ein Eigenkapitalspiegel im Anhang 
beizufügen. Er soll die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals veranschau-
lichen. 
 
Der Eigenkapitalspiegel, der dem  Entwurf des städtischen Jahres abschlusses 2020 bei-
liegt, wurde nachgebessert. Diesem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 
ist der überarbeitete Eigenkapitalspiegel beigefügt. 
 
Das Eigenkapital der Stadt Münster hat sich auf Grund des Jahre sfehlbetrages und der 
unterschiedlichen Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage von 855.140.716,64 € um 
14.883.304,48 € (1,7 %) auf 840.257.412,16 € verringert. Der berichtigte Eigenkapitalspie-
gel gibt einen Überblick über die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals im 
Laufe des Jahres 2020. 
 
 
6.8.5 Rückstellungsspiegel 
 
Dem Entwurf des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Münster ist ein Rückstellungsspiegel 
beigefügt. Er gewährt einen Überblick über die Zusammensetzung und Entwicklung der 
Rückstellungen.  
 
Die Bestandsveränderungen in Form weiterer Zuführungen, Inanspr uchnahmen und Auf-
lösungen wegen Fortfalls bzw. niedrigerer Bewertung des Risikos  wurden nicht entspre-
chend dargestellt. Noch während der Prüfung verständigte man si c h au f d i e v om A WR  
vorgeschlagene Darstellung und überarbeitete die Rückstellungsspiegel. 
 
Die überarbeitete Version ist diesem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 
beigefügt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  16 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
6.8.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
In der Ergebnisrechnung der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01. - bis 31.12.2020 werden 
alle dem Haushaltsjahr 2020 zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. 
 
Die ordentlichen Erträge der Stadt  Münster i.H.v. 1.254.411.562 ,85 € reichten im Haus-
haltsjahr 2020 nicht aus, um die ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 1.273.038.344,52 € zu 
decken. An dieser Stelle entstand ein Fehlbetrag von -18.626.781,67 € (1,5 %). 
 
Zusammen mit einem nicht ausgeglichenen Finanzergebnis von -5.7 08.978,62 € (0,5 %) 
ergibt sich aus der laufenden Ver waltungstätigkeit ein Verlust i.H.v. -24.335.760,29 € 
(2,0 %). 
 
Im Jahr 2020 bildete die Stadt Mün ster erstmalig eine Bilanzier ungshilfe gem. § 6 NKF-
CIG NRW. Der Ansatz einer Bilanzierungshilfe bewirkt in der Ergebnisrechnung des Jahres 
2020 einen außerordentlichen Ertrag i.H.v. 14.734.000,00 € (1,2 %) und entlastet in dieser 
Höhe die Ergebnisrechnung des Jahres 2020.  
 
Das Haushaltsjahr 2020 schließt rechnerisch mit einem Verlust i .H.v. -9.601.760,29 € 
(0,8 %) ab: 
 
Ergebnisrechnung 31.12.2019 31.12.2020 '' 
 Euro % Euro % Euro 
      
Ordentliche Erträge 1.259.723.721,35 100,0 1.254.411.562,85 100,0 -5.312.158,50 
Ordentliche Aufwendungen 1.228.304.791,57 97,5 1.273.038.344,52 101,5 44.733.552,96 
Ordentliches Ergebnis 31.418.929,78 2,5 -18.626.781,67 -1,5 -50.045.711,45 
      
Finanzerträge 16.266.346,16 1,3 11.305.872,49 0,9 -4.960.473,67 
Finanzaufwendungen 19.218.669,24 1,5 17.014.851,11 1,4 -2.203.818,13 
Finanzergebnis -2.952.323,08 -0,2 -5.708.978,62 -0,5 -2.756.655,34 
      
Ergebnis  
lfd. Verwaltungstätigkeit 28.466.606,70 2,3 -24.335.760,29 -2,0 -5.312.158,50 
      
      
Außerordentl. Erträge 0,00 0,0 14.734.000,00 1,2 14.734.000,00 
Außerordentl. Aufwendungen 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00 
Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,0 14.734.000,00 1,2 14.734.000,00 
      
Jahresüberschuss / 
Jahresfehlbetrag 28.466.606,70 2,3 -9.601.760,29 -0,8 -38.068.366,99 
 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegen-
ständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind nach den haushaltsrecht-
lichen Bestimmungen aus der Ergebnisrechnung abzugrenzen und unmittelbar mit der All-
gemeinen Rücklage zu verrechnen. 
 
Die Verwaltung grenzte im Jahr 2020 Erträge i.H.v. 3.326.459,64  € (0,3 %) und Aufwen-
dungen i.H.v. 8.531.020,93 € (0,7 %) aus der Ergebnisrechnung ab und verrechnete sie 
mit der Allgemeinen Rücklage.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  17 
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Anders als im Vorjahr hatten die Abgrenzungen des Jahres 2020 einen geringeren Einfluss: 
 
Verrechnungen mit dem  31.12.2019  31.12.2020  '' 
Eigenkapital Euro % Euro % Euro 
Nachrichtlich      
Erträge, aus 30.707.346,11 2,5 3.326.459,64 0,3 -27.380.886,47 
-Vermögensabgängen 2.203.637,60 0,2 2.281.839,10 0,2 78.201,50 
-Wertveränd. Finanzanlagen 28.503.708,51 2,3 1.044.620,54 0,1 -27.459.087,97 
      
Aufwendungen, aus 2.437.839,76 0,2 8.531.020,93 0,7 6.093.181,17 
-Vermögensabgängen 2.394.699,29 0,2 3.404.998,58 0,3 1.010.299,29 
-Wertveränd. Finanzanlagen 43.140,47 0,0 5.126.022,35 0,4 5.082.881,88 
      
Verrechnungssaldo 28.269.506,35 2,3 5.204.561,29 0,4 23.064.945,06 
 
Neben diesen außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Verre chnungen belas-
tete die Verwaltung die Allgemeine Rücklage mit einer Höherdoti erung eines Sonderpos-
tens, der für das eingebrachte Kapital der rechtlich unselbstän digen Stiftungen gebildet 
wurde. Die Verrechnung betrug 76.209,73 € und ist auf eine Zustiftung bei der Stiftung 
Generalarmenfonds zurückzuführen. Daneben wurde ein weiterer Be trag i.H.v. 773,17 € 
für die Korrektur eines Investitionskostenzuschusses der Stadt Münster abgesetzt. 
 
Die im Jahresabschluss 2020 ausgewiesene Ergebnisrechnung ist mit der Finanzbuchfüh-
rung, der Bilanz sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang und Lagebericht ab-
gestimmt. Sie stimmt sachlich und rechnerisch mit den Erläuteru ngen im Anhang und im 
Lagebericht überein. 
 
An dieser Stelle ist auf zwei Sa chverhalte hinzuweisen, die im Rahmen der unterjährigen 
Prüfungen von Teilhaushalten aufgefallen sind: 
 
 
o Prüfungsbericht Nr. 34/21 vom 27.10.2021 
 Bericht über die Prüfung der Fachstelle Unterhalt des Jobcente rs Münster 
 
Im Jahr 2019 stellte die Fachstelle „Unterhalt“ des Jobcenters die Erfassung von Unter-
haltszahlungen um. Bis dahin wurden die Unterhaltsansprüche ers t nach ihren Zahlungs-
eingängen (Ist-vor-Soll-Buchungen) verbucht.  
 
Nach der Umstellung werden Forderungen gegenüber den Unterhalts pflichtigen erfasst, 
sobald die individuelle Unterhaltspflicht endgültig ermittelt u nd dem Unterhaltsverpflichte-
ten gegenüber festgesetzt wurde. 
 
Mit der Änderung des Buchungsverfahrens sollten die bis dahin im Rahmen der Jahresab-
schlusserstellung in der Verwaltung durchgeführten Abfragen bzw . Meldungen bezüglich 
etwaiger nicht im System erfasster Forderungen entfallen. 
 
Wie sich während der unterjährigen Prüfung im Jobcenter aber herausstellte, wurden diese 
Forderungen auch nach der Verfahrensumstellung im Jahr 2020 noch abgefragt bzw. ge-
meldet, so dass neben den einzelnen Forderungen auch noch die gemeldeten Unterhalts-
ansprüche bilanziert und damit in den Jahresabschluss 2020 übernommen wurden.  
 
Der zusätzliche Bestand an Forderungen erhöhte gleichzeitig die  Erträge aus der Rück-
zahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen (Konto: 420500) in ungerechtfertigter 
Weise um insgesamt 1.629.000 €, denn die Erträge sind wegen der doppelten Erfassung 
nicht werthaltig.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  18 
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o Prüfungsbericht Nr. 37/21 vom 08.11.2021 
Bericht über eine Prüfung des Theater Münster - Spielzeiten 18/19 und 19/20 
 
 
Bereits im Vorjahr 2019 war die Stadt Münster zur Nachzahlung e ines Betriebskostenzu-
schusses für Tarifsteigerungen während der Spielzeit 2018/2019 i.H.v. rd. 348.707 € ver-
pflichtet. Sie hatte die Zahlungsverpflichtung bereits am 31.12.2019 unter den Verbindlich-
keiten der Stadt Münster aus Transferleistungen bilanziert.  
 
Wie die Prüfung des Theater Münster offenbarte, wurde der Ausgleich für Tarifsteigerungen 
im Laufe des Jahres nicht gezahlt, sondern versehentlich ausgebucht.  
 
Da die Nachzahlungsverpflichtung bis zum Ende des Jahres 2020 u nentdeckt blieb, fehlt 
in der städtischen Bilanz zum 31.12.2020 eine entsprechende Ver bindlichkeit und in der 
Ergebnisrechnung ein entsprechender Aufwand. 
 
Die Verwaltung wurde durch das AWR während der unterjährigen Pr üfung auf den Bu-
chungsfehler hingewiesen. Sie konnte die notwendigen Korrekturen allerdings nicht durch-
führen, weil die Aufstellung des Jahresabschluss 2020 in beiden Fällen zu weit fortgeschrit-
ten war. Die erforderlichen Korrekturen werden im nachfolgenden  Haushaltsjahr 2021 
durchgeführt. Die Korrekturen haben für die Kernaussagen des Ja hresabschlusses 2020 
nur eine untergeordnete Bedeutung, so dass das AWR in Übereinst immung mit der Ver-
waltung von einer unmittelbaren Berichtigung des Jahresabschlusses 2020 absah. 
 
 
6.8.7 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster stellt die Liquiditätsentw icklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer Weise dar. Sie umfasst neben den zahlungswirk-
samen Aufwendungen und Erträgen aus der laufenden Verwaltung auch die zahlungswirk-
samen Auswirkungen von Investitionen und deren Finanzierung. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster entspricht der in § 3 KomHVO NRW gesetzlich vor-
gegebenen Gliederungsstruktur: 
 
Finanzrechnung 31.12.2019 31.12.2020 '' 
 Euro % Euro % Euro 
      
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.201.405.338,58 100,0 1.197.831.552,44 100,0 -3.573.786,14 
      
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.106.316.907,99 92,1 1.145.214.326,75 95,6 38.897.418,76 
      
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 95.088.430,59 7,9 52.617.225,69 4,4 -42.471.204,90 
      
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 72.443.723,17 6,0 61.467.851,00 5,1 -10.975.872,17 
      
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 149.004.308,12 12,4 157.485.696,70 13,1 8.481.388,58 
      
Saldo aus  
Investitionstätigkeit -76.560.584,95 -6,4 -96.017.845,70 -8,0 -19.457.260,75 
      
Finanzmittelüberschuss 
Finanzmittelfehlbetrag 18.527.845,64 1,5 -43.400.620,01 -3,6 -61.928.465,65

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Finanzmittelüberschuss 
Finanzmittelfehlbetrag 18.527.845,64 1,5 -43.400.620,01 -3,6 -61.928.465,65 
      
Aufnahme und Rückflüsse  
von Darlehen 4.717.974,00 0,4 34.540.948,00 2,9 29.822.974,00 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 0,00 0,0 15.872.013,79 1,3 15.872.013,79 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 45.361.770,00 3,8 75.202.040,82 6,3 29.840.270,82 
Tilgung von Krediten zur  
Liquiditätssicherung 1.122.280,09 0,1 0,00 0,0 -1.122.280,09 
      
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit -41.766.076,99 -3,5 -24.789.079,03 -2,1 16.976.997,96 
      
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln -23.238.231,35 -2,0 -68.189.699,04 -5,7 -44.951.467,69 
      
Anfangsbestand  
an Finanzmitteln 186.070.575,25 15,5 164.138.194,39 13,7 -21.932.380,86 
      
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln 1.305.850,49 0,1 4.531.518,95 0,4 3.225.668,46 
      
Liquide Mittel 
am Ende des Jahres 164.138.194,39 13,6 100.480.014,30 8,4 -63.658.180,09 
 
Im Haushaltsjahr 2020 verringerte sich der Bestand an Finanzmitteln von 164.138.194,39 € 
um 63.658.180,09 € (38,8 %) auf 100.480.014,30 €. 
 
In der Finanzrechnung wurden sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen des Haushalts-
jahres 2020 im Sinne des § 40 Abs.  1 Satz 1 KomHVO NRW getrennt voneinander nach-
gewiesen. Die Finanzrechnung 2020 ist mit der Entwicklung der liquiden Mittel abgestimmt 
und durch die Salden der Konten Klasse 6 Einzahlungen und Klasse 7 Auszahlungen be-
legt. 
 
 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Der Lagebericht des Jahres 2020 steht im Einklang mit den übrigen Bestandteilen des Jah-
resabschlusses und vermittelt aus Sicht des AWR ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster. 
 
Die wesentlichen Einflüsse auf das Zustandekommen des Jahresergebnisses werden dar-
gelegt und die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen beim  Vermögen bzw. den 
Schulden erklärt. 
 
Darüber hinaus weist die Verwaltung im Lagebricht auch auf Risiken und Chancen für die 
zukünftige Haushaltsführung hin: 
 
- Es gibt ein funktionstüchtiges Finanzcontrolling, das die unt erjährige Entwicklung der 
Ertrags- und Finanzlage beobachtet, um im Bedarfsfall rechtzeitig gegenzusteuern. 
 
- Die Entwicklung der Gewerbesteuern, des Gemeindeanteils an de r Einkommensteuer 
sind stark von externen Faktoren wie der gesamtwirtschaftlichen  Entwicklung beein-
flusst und von der Stadt Münster nur begrenzt zu beeinflussen. Die Einschätzung der 
Höhe der Gewerbesteuer wird gerade unter dem Eindruck der COVID -19-Pandemie 
von erheblicher Bedeutung für die Haushaltsführung sein. Ähnlic hes gilt für Einkom-
mens- und Umsatzsteuern.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  20 
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- Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielseitigen Herausfo rderungen, die sich als 
Folge der wachsenden Stadt Münster ergeben. Hierzu zählen die B ereitstellung von 
ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung der Angebote für Kinder 
und Jugendliche sowie die schulische Versorgung. Alles zusammen  geht mit einem 
beträchtlichen Investitionsvolumen in den kommenden Haushaltsjahren einher. Zur Fi-
nanzierung stehen Zuschüsse des Bundes und des Landes, Erschlie ßungsbeiträge 
sowie ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zur Verfügung. Der rest-
liche Finanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt werden. E s ist mit steigen-
den Finanzierungskosten, Abschreibungen und Kosten für die Bewi rtschaftung bzw. 
Unterhaltung der Infrastruktur zu rechnen.  
 
- Aufgabenzuwächse und Stellenvermehrungen verursachen weiterhi n steigende Per-
sonalaufwendungen. Ursachen sind die wachsende Einwohnerzahl un d neue Aufga-
benschwerpunkte in der Verwaltung. Die Personalgewinnung gestaltet sich schwierig 
und Aufgaben bzw. Projekte müssen oftmals geschoben werden.  
 
- Erhebliche Haushaltsbelastunge n gehen weiterhin von den deutl ich steigenden Ver-
sorgungslasten und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen aus.  
 
- Die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Tochtergesell schaften ist regelmäßig 
zu beobachten, um frühzeitig Risiken für den städtischen Kernha ushalt zu erkennen. 
Ein Schwerpunkt wird dabei in den nächsten Jahren die Entwicklung der Konversions-
flächen sein.  
 
- In Jahr 2019 wurde der Klimanotstand in Münster ausgerufen un d der Rat der Stadt 
Münster verfolgt das Ziel, möglichst bis 2030 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel stellt 
eine hohe Herausforderung dar und es ist mit zusätzlichen Investitionskosten und Fol-
gelasten für die künftigen Haushalte zu rechnen.  
 
- Die Weiterentwicklung der Digit alisierung von Verwaltungsprozessen wird ein zentra-
les Thema bleiben. Die Herausforderung für die Verwaltung beste ht darin, in ausrei-
chenden Maße und unter einem hohen Wettbewerbsdruck IT-affine M itarbeiter und 
Mitarbeiterinnen zu gewinnen. 
 
Aus Sicht des AWR sind alle im Zeitpunkt der Erstellung des Lag eberichts absehbaren 
Risiken für die künftigen Haushalte zutreffend dargestellt. 
 
Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennzahlenset ergänzt den Über-
blick für die wirtschaftliche Lage der Stadt Münster. Abgesehen von nachfolgenden Einzel-
fällen stimmen die am Ende des Lageberichtes aufgeführten Kennzahlen mit den Berech-
nungen des AWR weitestgehend überein. 
 
Folgende Angaben ersetzen die Angaben im Entwurf des Jahresabschlusses: 
 
- Infrastrukturquote  39,5 % 
- Drittfinanzierungsquote 40,8 % 
- Investitionsquote 169,6 % 
- Dynamischer Verschuldungsgrad  29,5 Jahre 
 
 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2020 
 
Die Stadt Münster schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Jah resfehlbetrag i.H.v.               
-9.601.760,29 € ab. Gemäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge bzw. Verluste, 
die sich beim Verkauf oder der Ausmusterung von Anlagevermögen ergaben, sowie Wert-
veränderungen bei Finanzanlagen mit einem Saldo von insgesamt 5.204.561,29 € aus der 
Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

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Zudem belastete die Verwaltung die Allgemeine Rücklage im Jahr 2020 mit einer Höherdo-
tierung des Sonderpostens, der für das eingebrachte Kapital der rechtlich unselbständigen 
Stiftungen gebildet wurde. Die Verrechnung betrug 76.209,73 €, und korrespondiert mit ei-
ner Zustiftung bei der Stiftung Generalarmenfonds. Daneben wurd e ein weiterer Betrag 
i.H.v. 773,17 € für die Korrektur eines Investitionskostenzuschusses abgesetzt. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen erhöht sich das für eine betriebswirtschaft-
liche Beurteilung maßgebliche Rechnungsergebnis auf einen Betrag von -14.883.304,48 €. 
 
Ergebnis 2020 Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Jahresfehlbetrag / -überschuss -52.347.154,11 -9.601.760,29 42.745.393,82 
Erträge aus dem Abgang / Veräuße-
rung von Anlagevermögen 200.000,00 2.281.839,10 2.081.839,10 
Erträge aus Wertveränderungen  
von Finanzanlagen 0,00 1.044.620,54 1.044.620,54 
Aufwendungen aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen -1.200.000,00 -3.404.998,58 -2.204.998,58 
Aufwendungen aus Wert- 
veränderungen von Finanzanlagen 0,00 -5.126.022,35 -5.126.022,35 
Verrechnungssaldo § 43 KomHVO -1.000.000,00 -5.204.561,29 -4.204.561,29 
    
Andere Verrechnungen mit  
der Allgemeinen Rücklage 0,00 -76.982,90 -76.982,90 
    
Veränderung des Eigenkapitals -53.347.154,11 -14.883.304,48 38.463.849,63 
 
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rücklage vorge-
nommenen Verrechnungen stellt gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung eine 
Verbesserung von 38.463.849,63 € (72,1 %) dar. 
 
Die nachfolgende Analyse veranschaulicht die wesentlichen Plana bweichungen aus der 
Ergebnisrechnung des Jahres 2020 (> 1,0 Mio. €): 
 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
    
Gewerbesteuer 325.000.000,00 324.162.316,80 -837.683,20 
Gemeindeanteil a. d. Einkommensteuer 182.000.000,00 167.844.021,09 -14.155.978,91 
Gemeindeanteil a. d. Umsatzsteuer 49.000.000,00 51.535.967,89 2.535.967,89 
Sonstige Vergnügungssteuer 3.500.000,00 1.654.104,63 -1.845.895,37 
Übrige Steuern und Abgaben 87.200.000,00 86.598.243,34 -601.756,66 
Steuern und ähnliche Abgaben 646.700.000,00 631.794.653,75 -14.905.346,25 
    
Allg. Zuweisungen vom Land NRW 2.790.000,00 28.817.853,90 26.027.853,90 
Zuweisungen vom Bund 12.446.410,00 1.317.934,03 -11.128.475,97 
Zuweisungen vom Land 106.436.860,00 104.989.948,24 -1.446.911,76 
Auflösung SoPo aus Zuweisungen 25.185.879,54 26.234.524,37 1.048.644,83 
Übrige Zuwendungen und Umlagen 23.934.780,46 25.027.724,76 1.092.944,30 
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 170.793.930,00 186.387.985,30 15.594.055,30 
    
Rückzahlung gewährter Hilfen a.v.E. 5.568.450,00 7.941.052,88 2.372.602,88 
Übrige Transfererträge  12.055.690,00 14.404.636,91 2.348.946,91 
Sonstige Transfererträge 17.624.140,00 22.345.689,79 4.721.549,79 
    
Benutzungsgebühren 106.269.550,00 94.155.415,42 -12.114.134,58 
Übrige öffentlich-rechtl. Entgelte 34.704.840,00 33.444.202,14 -1.260.637,86 
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 140.974.390,00 127.599.617,56 -13.374.772,44 
    
Privatrechtliche Leistungsentgelte 24.155.070,00 20.124.146,12 -4.030.923,88

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Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Übertrag 1.000.247.530,00 988.252.092,52 -11.995.437,48 
    
Kostenerstattungen vom Bund 58.537.320,00 55.250.842,86 -3.286.477,14 
Kostenerstattungen vom Land 23.188.250,00 17.574.701,94 -5.613.548,06 
Kostenerstattungen von Gemeinden 3.982.850,00 6.559.620,67 2.576.770,67 
Leistungsbeteiligung Unterkunft 26.000.000,00 40.408.154,26 14.408.154,26 
Leistungsbeteiligung ALG II 78.411.910,00 70.845.264,96 -7.566.645,04 
Leistungen Eingliederung II 15.346.410,00 14.057.832,87 -1.288.577,13 
Andere Kostenerstattungen 6.563.820,00 7.114.079,37 550.259,37 
Kostenerstattungen und Umlagen 212.030.560,00 211.810.496,93 -220.063,07 
    
Veräußerung von Umlaufvermögen 12.000.000,00 4.812.803,83 -7.187.196,17 
Zinsen GewSt-Nachforderungen 4.000.000,00 5.412.804,00 1.412.804,00 
Auflösung Rückstellungen 0,00 5.595.279,73 5.595.279,73 
Sonstige ordentliche Erträge 1.126.420,00 7.780.067,76 6.653.647,76 
Übrige ordentliche Erträge 26.323.790,00 27.566.218,86 1.242.428,86 
Sonstige ordentliche Erträge 43.450.210,00 51.167.174,18 7.716.964,18 
    
Aktivierte Eigenleistungen 4.091.100,00 3.181.799,22 -909.300,78 
    
Ordentliche Erträge 1.259.819.400,00 1.254.411.562,85 -5.407.837,15 
 
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 2020 ordentlich e Erträge i.H.v. 
1.254.411.562,85 €. Sie weichen um 5.407.837,15 € (0,4 %) von den Haushaltsansätzen 
ab. 
 
Trotz der drastischen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf di e allgemeine Wirt-
schaftslage erreichten die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Münster in etwa das veran-
schlagte Aufkommen. Demgegenüber verfehlte der städtische Anteil an der Einkommens-
teuer das Zielergebnis um 14.155.978,91 € (7,8 %) in Folge der Einkommenseinbußen, die 
mit der Pandemie bedingten Kurzarbeit verbundenen sind. 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen betrugen insgesamt 186. 387.985,30 €. Sie 
übersteigen die Planwerte um 15.594.055,30 € (9,1 %). Die Ergebnisverbesserung ist in 
diesem Bereich im Wesentlichen auf die pauschalen Gewerbesteuerausgleichszahlungen 
des Bundes und des Landes NRW zur Minderung der wirtschaftliche n Folgen aus der 
COVID-19 Pandemie zurückzuführen. Die Stadt Münster vereinnahmt e im Haushaltsjahr 
2020 außerplanmäßige Ausgleichszahlungen i.H.v. 27.192.434,00 €. 
 
Im Jahr 2020 verzeichnete die Stadt Münster Transfererträge i.H .v. 22.345.689,79 €. Sie 
übertreffen die Haushaltsansätze um 4.721.549,79 € (26,8 %). Die Mehreinnahmen sind 
vor allem auf überplanmäßige Rückzahlungen von zuvor gewährten Hilfen und Kostenbe-
teiligungen anderer Träger zurückzuführen. 
 
Die öffentlich-rechtlichen Lei stungsentgelte betrugen insgesamt  127.599.617,56 €. Sie 
blieben um 13.374.772,44 € (9,5 %) hinter den Planwerten zurück. Zum einen hatte der 
Rat der Stadt Münster am 24.06.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise entschieden, 
die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kinder-
tagespflege für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 zur Hälfte zu erlassen. Ein wesentli-
cher Teil von -5.662.102,35 € entfällt daher auf Minderreinnahmen in der Produktgruppe 
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (PG 0601). Daneben kam es im Zuge von un-
vorhersehbaren Unterdeckungen im Rettungsdienst der Feuerwehr ( PG 0210) und einer 
zeitlich stark verzögerten Anhebung der Gebührensätze zu einem weiteren größeren Aus-
fall von -4.639.457,90 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  23 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte weichen mit einer Summe von 20.124.146,12 € um 
4.030.923,88 € (16,7 %) von den Planwerten ab. Im Zuge der COVID-19 Pandemie schloss 
die Verwaltung verschiedene Einrichtungen der Stadt Münster, um  Kontaktmöglichkeiten 
der Bürger und eine Streuung des Corona-Virus zu vermindern. Diese Maßnahmen gehen 
mit Ausfällen bei Teilnehmerentgelten (-2.285.568,31 €), Verkaufserlösen (-900.507,83 €) 
und sonstigen Leistungsentgelten (-574.721,52 €) als wirtschaftliche Folge aus der Redu-
zierung von Angeboten insbesondere im Bereich der kommunalen Sport- und Kulturförde-
rung einher. 
 
Die Stadt Münster verzeichnete im Jahr 2020 Kostenerstattungen und Umlagen i.H.v. ins-
gesamt 211.810.496,93 €. In diesem Bereich wurden die Erwartungen der Verwaltung bis 
auf einen restlichen Betrag von 220.063,07 € erfüllt. Innerhalb dieser Positionen gab es 
gegenläufige Entwicklungen. Der höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft 
stehen niedrigere Erträge aus der Landesbeteiligung an den Aufw endungen der Stadt für 
Arbeitslosengeld II und Eingliederungshilfen II entgegen und ze hren den Mehrertrag fast 
vollständig wieder auf. 
 
Die sonstigen ordentlichen Erträge übertrafen die Haushaltsansä tze um insgesamt 
7.716.964,18 € (17,8 %). Die Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken blieben zwar 
mit einer Summe von 4.812.803,83 um 7.187.196,17 € hinter den Planwerten. Die Ver-
marktung von Wohnbaugrundstücken kam während der COVID-19 Pandemie ins Stocken. 
Diese Einbuße wurde jedoch durch die übrigen sonstigen ordentli chen Erträge ausgegli-
chen. Hierbei wirkte sich insbesondere die Auflösung der Rückstellung, die für Währungs-
schwankungen bei Fremdwährungskrediten gebildete wurde, aus. In sgesamt wurden 
Rückstellungen im Umfang von 5.595.279,73 € aufgelöst und verbesserten in dieser Höhe 
das Jahresergebnis. 
 
Die aktivierten Eigenleistungen betrugen insgesamt 3.181.799,22  €. Sie blieben um 
909.300,78 € (22,2 %) hinter dem Planwert und dämpften die Ergebnisverbesser ung zu 
einem geringen Teil. 
 
Im Jahr 2020 verzeichnete die Stadt Münster Aufwendungen von in sgesamt 
1.273.038.344,52 €. Gegenüber der Haushaltsplanung waren das 30.512.869,59 € (2,3 %) 
weniger. 
 
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen: 
 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Personalaufwendungen 317.173.720,00 317.660.004,78 486.284,78 
    
Versorgungsaufwendungen 23.731.720,00 36.402.425,51 12.670.705,51 
    
Unterhaltung unbebauter Grundstücke 20.610.433,41 17.272.184,73 -3.338.248,68 
Zuführung Instandhaltungsrückstellung 0,00 1.895.000,00 1.895.000,00 
Unterhaltung Infrastrukturvermögen 18.424.000,00 7.001.037,28 -11.422.962,72 
Zuf. Instandhaltungsrückst. Infrastruktur 0,00 2.000.000,00 2.000.000,00 
Bauliche Unterhaltung Infrastruktur 700.000,00 10.120.330,54 9.420.330,54 
Bewirtschaftung Gebäude 1.335.488,64 3.512.751,33 2.177.262,69 
Kostenerstattungen verb. Unternehmen 8.248.610,00 5.811.814,75 -2.436.795,25 
Kostenerstattungen am private Untern. 9.099.710,00 10.531.976,51 1.432.266,51 
Übrige Sach- und Dienstleistungen 93.341.777,46 89.203.229,12 -4.138.548,34 
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 151.760.019,51 147.348.324,26 -4.411.695,25 
    
Bilanzielle Abschreibungen 81.590.400,00 83.052.014,80 1.461.614,80

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  24 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Übertrag 574.255.859,51 584.462.769,35 10.206.909,84 
    
Zuschüsse an private Unternehmen 25.918.443,63 16.667.295,56 -9.251.148,07 
Zuschüsse an übrige Bereiche 141.825.415,15 123.691.384,780 -18.134.030,37 
Sozialhilfe / Grundsicherung a.v.E. 52.364.000,00 47.218.749,25 -5.145.250,75 
Sozialhilfe / Grundsicherung i.v.E. 12.363.100,00 13.737.818,58 1.374.718,58 
Jugendhilfe a.v.E.. 26.683.560,00 27.877.349,95 1.193.789,95 
Jugendhilfe in Einrichtungen 35.968.450,00 33.080.938,21 -2.887.511,79 
Kosten für Unterkunft / Heizung 62.500.000,00 57.049.927,45 -5.450.072,55 
Arbeitslosengeld II 81.200.000,00 75.321.006,63 -5.878.993,37 
Leistungen zur Eingliederung II an AS 15.446.410,00 13.071.206,19 -2.375.203,81 
Leistungen an Asylbewerber 12.157.070,00 13.801.487,45 1.644.417,45 
Sonstige soziale Leistungen 16.274.380,55 21.381.831,62 5.107.451,07 
Landschaftsumlage 89.700.000,00 87.933.078,48 -1.766.921,52 
Sonstige Transferaufwendungen 80.500.135,20 78.894.732,18 -1.605.403,02 
Transferaufwendungen 652.900.964,53 609.726.806,33 -43.174.158,20 
    
Aus- und Fortbildung 3.054.825,46 1.649.593,81 -1.405.231,65 
Honorare 5.125.540,50 2.811.214,46 -2.314.326,04 
Sonstige Rechte / Dienste Dritter 9.741.807,28 4.006.499,05 -5.735.308,23 
Sonstige Geschäftsaufwendungen 4.935.220,70 2.823.059,22 -2.112.161,48 
Sonst. Zuführungen zu Rückstellungen 75.130,00 10.999.194,40 10.924.064,40 
Einstellung Pauschalwertberichtigung 0,00 3.811.239,56 3.811.239,56 
Andere sonstige ordentliche Aufwend. 53.461.866,13 52.747.968,34 -713.897,79 
Sonstige ordentl. Aufwendungen 76.394.390,07 78.848.768,84 2.454.378,77 
    
Ordentliche Aufwendungen 1.303.551.214,11 1.273.038.344,52 -30.512.869,59 
 
Im Jahr 2020 übersteigen die tatsächlichen Personalaufwendungen  i . H . v .  
317.660.004,78 € die Haushaltsansätze nur um 486.284,78 € (0,15 %). Innerhalb der Per-
sonalaufwendungen führte die Nichtbesetzung bzw. verzögerte Besetzung freier Stellen zu 
Minderaufwendungen. Diese Einsparungen wurden jedoch durch Zuführungen zu den Pen-
sionsrückstellungen vollkommen aufgezehrt. 
 
Die Versorgungsaufwendungen belaufen sich im Jahr 2020 auf 36.402.425,51 € und über-
treffen die Haushaltsansätze um 12.670.705,51 € (53,4 %). 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf 147.348.324,26 €. Sie 
bleiben um 4.411.695,25 € (2,9 %) unterhalb der Planwerte, was im Wesentlichen auf ge-
ringere Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastruktur 
zurückzuführen ist. 
 
Die Abschreibungen betrugen im Jahr 2020 insgesamt 83.052.014,80 €. Sie überschreiten 
die Haushaltsplanung um 1.461.614,80 € (1,8 %). 
 
Die Transferaufwendungen sind die größte Aufwandsposition im städtischen Haushalt. Sie 
betrugen insgesamt 609.726.806,33 € und bleiben mit 43.174.158,20  € (6,6 %) deutlich 
hinter den Planwerten. Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien konnte der Ausbau der 
Betreuungsangebote für Kinder nicht planmäßig erfolgen und die Verzögerungen verur-
sachten niedrigere Transferaufwendungen an die Träger neuer Einrichtungen. Hinzu traten 
niedrigere Ausgaben im Bereich der sozialen Leistungen. 
 
Unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen führten außerplan mäßige Zuführungen 
zu Rückstellungen (10.924.064,40 €) und Einstellungen in die Pauschalwertberichtigungen 
(3.811.239,56 €) zu einem unerwarteten Mehraufwand i.H.v. 14.735.303,96 €. Den Mehr-
aufwendungen standen Einsparungen bei der Aus- und Fortbildung städtischer Mitarbei-
ter/-innen (-1.405.231,65 €), Honoraren ( -2.314.326,04 €), Bera tungsleistungen 
                     
(-5.735.308,23 €) sowie sonstigen Aufwendungen (-2.826.059,27€) entgegen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  25 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
Insgesamt übertrafen die sonstigen ordentlichen Aufwendungen mi t 78.848.768,84 € die 
Haushaltsansätze um 2.454.378,77 € (3,2 %). 
 
Das Finanzergebnis des Jahres 2020 war um 2.906.361,38 € besser als erwartet: 
 
Finanzergebnis Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Finanzerträge 13.391.660,00 11.305.872,49 2.085.787,51 
    
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 22.007.000,00 17.014.851,11 -4.992.148,89 
    
Finanzergebnis -8.615.340,00 -5.708.978,62 2.906.361,38 
 
Die Finanzerträge des Jahres 2020 bestehen überwiegend aus den Gewinnanteilen der 
Stadt Münster an ihren Tochtergesellschaften. Die Ausschüttung der Sparkasse Münster-
land-Ost blieb im Jahr 2020 in Folge der COVID-19 Pandemie aus und verschiebt sich in 
das Jahr 2021. Die Verbesserung des Finanzergebnisses beruht vo r allem auf anhaltend 
niedrigen Zinsen und der mit der stockenden Umsetzung des Inves titionsprogramms ein-
hergehenden niedrigeren Kreditaufnahme. 
 
Außerordentliches Ergebnis Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Außerordentliche Erträge 0,00 14.734.000,00 14.734.000,00 
    
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 
    
Außerordentliches Ergebnis 0,00 14.734.000,00 14.734.000,00 
 
Gemäß § 5 Abs. 2 NKF-CIG ist die Summe der Haushaltsbelastungen in den Jahren 2020 
bis 2022 in Form von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen zu ermitteln. 
 
Danach ist die Summe der Haushaltsbelastungen gem. § 5 Abs. 5 NKF-CIG in der Ergeb-
nisrechnung durch einen außerordentlichen Ertrag zu neutralisieren. 
 
Für das Haushaltsjahr 2020 ermittelte die Verwaltung eine Summe  von 14.734.000,00 € 
als Pandemie bedingte Haushaltsb elastungen und neutralisierte d ie Ergebnisrechnung 
durch die Erfassung eines außerordentlichen Ertrages.  
 
 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2020 
 
Die Bilanz der Stadt Münster z um 31.12.2020 entspricht der in §  42 KomHVO NRW fest-
gelegten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführung der Eröffnungs-
bilanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum 31.12.2020 
greifen das Gliederungsschema des § 42 KomHVO NRW auf, so dass an dieser Stelle das 
Schema des Berichtes durchbrochen wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  26 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
I Aktiva 
 
 
Bilanzierungshilfe 14.734.000,00 € 
Aufwendungen zur Erhaltung der  Vorjahr:                  0,00 € 
gemeindlichen Leistungsfähigkeit  
 
Die Summe der Pandemie bedingten Haushaltsbelastungen des Jahres 2020 wurde gem. 
§ 33a Abs. 1 KomHVO NRW als Bilanzierungshilfe für Aufwendungen  zur Erhaltung der 
gemeindlichen Leistungsfähigkeit aktiviert. Der Posten wurde in  der Bilanz unter der Be-
zeichnung „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ vor dem 
Anlagevermögen ausgewiesen und umfassend erläutert.  
 
In Vorbereitung auf die Bildung einer Bilanzierungshilfe inform ierte das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen die Fachämter und Einrichtungen der Stadt Münster frühzeitig per Rund-
schreiben und bat darum, soweit wie möglich die Beeinträchtigungen des Haushaltes 2020 
buchhalterisch nachzuweisen und zusätzlich im Rahmen der Jahres abschlussarbeiten 
2020 an das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu melden. Danach wurden die registrier-
ten Mindererträge und Mehraufwendungen auf ihre Verursachung du rch die COVID-19 
Pandemie überprüft und auf die wesentlichen Einflüsse begrenzt. 
 
Der Posten ist in der Bilanz unter der Bezeichnung „Aufwendungen zur Erhaltung der ge-
meindlichen Leistungsfähigkeit“ vor dem Anlagevermögen auszuweisen und wurde im An-
hang des Jahresabschlusses 2020 umfassend erläutert. 
 
Das AWR vergewisserte sich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, dass die Bewertung 
der zu aktivierenden Bilanzierungshilfe den Maßgaben des § 5 NK F-COVID-19-
Isolierungsgesetzes entspricht. Die Vorgehensweise der Verwaltung zur Identifizierung und 
Isolierung der COVID-19 bedingten Haushaltsbelastungen war umfa ssend dokumentiert 
und nicht zu beanstanden. 
 
Die Bilanzierungshilfe soll voraussichtlich ab dem Jahr 2025 über eine Laufzeit von 50 Jah-
ren abgeschrieben werden. Aus der bisher gebildeten Bilanzierungshilfe würde sich in etwa 
eine zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung von rd. 294.000 € (2,0 %) ergeben. 
 
 
1. Anlagevermögen  3.552.172.375,35 € 
  Vorjahr:   3.459.594.692,46 € 
 
 
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögensgegen stände, die dazu 
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, dass die Vermögensgegenständ e nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte d arin besteht, der 
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. 
 
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2020 aus folgenden Vermögenspositionen: 
 
o Immaterielle Vermögensgegenstände 711.951,12 € 
o Sachanlagen 2.869.136.719,55 € 
o Finanzanlagen     652.323.704,68 € 
Summe 3.552.172.375,35 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  27 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 711.951,12 € 
 Vorjahr:   530.104,02 € 
 
Unter der Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände werd en Konzessionen, Li-
zenzen und EDV-Software bilanziert, soweit sie nicht der zentralen Beschaffung der citeq 
unterliegen. 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Um- 
buchung 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Konzessionen 
98.750,00 
 
Lizenzen 
28.001,82 
 
DV-Software 
403.352,20 
 
530.104,02 
 
0,00 
 
 
104.642,05 
 
 
204.345,65 
 
308.987,70 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
     0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
    29.282,32 
 
29.282,32 
 
3.000,00 
 
 
16.902,45 
 
 
136.520,47 
 
156.422,92 
 
95.750,00 
 
 
115.741,42 
 
 
  500.459,70 
 
711.951,12 
 
Der Buchwert von Konzessionen, Lizenzen und EDV-Software stieg im Laufe des Jahres 
2020 von 530.104,02 € um 181.84710 € (34,3 %) auf 711.951,12 €, weil die Ausgaben für 
Neu- und Ersatzanschaffungen im Bereich der DV-Software sowie Ausgaben für Lizenzen 
höher waren als der nutzungsbedingte Werteverzehr.  
 
Das AWR prüfte die wesentlichen Zugänge des Jahres 2020 mit Anschaffungskosten von 
mehr als 50.000,00 € mit Blick auf die richtige Zuordnung zu den Anlageklassen, die Fest-
legung der Nutzungsdauer, die Abgrenzung vom laufenden Aufwand und die zeitnahe Ak-
tivierung der Neuzugänge.  
 
Die überprüften Zugänge waren durch Rechnungsbelege nachgewiesen und sachgerecht 
in die Anlagenrechnung der Stadt Münster übernommen. 
 
 
1.2 Sachanlagen 2.869.136.719,55 € 
 Vorjahr:   2.832.357.899,01 € 
 
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Stadt Münster 
erfasst, die für die Erstellung von Dienstleistungen, zur Überl assung an Dritte oder für ei-
gene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als ein Haus-
haltsjahr genutzt werden. 
 
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2020 in folgende Ver-
mögensgruppen: 
 
o Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 268.339.08 8,42 € 
o Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 830.285.933, 26 € 
o Infrastrukturvermögen  1.505.348090,21 € 
o Bauten auf fremdem Grund und Boden 3.316.771,37 € 
o Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.883.125,12 € 
o Masch. u. technische Anlagen, Fahrzeuge 37.352.116,02 € 
o Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.276.548,84 € 
o Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau    174.335.046,31 € 
Summe 2.869.136.719,55 € 
 
Die Bestandsveränderungen des Sachanlagevermögens in den städti schen Ämtern und 
Einrichtungen sind regelmäßig Gegenstand von unterjährigen, tur nusmäßigen Prüfungen 
des AWR.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  28 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Insgesamt bestätigen die unterjährigen Prüfungen des AWR die Or dnungsmäßigkeit der 
städtischen Anlagenrechnung. 
 
Eine zusätzliche stichprobenartige Prüfung, die von den Jahresa bschlusswerten ausgeht 
und wegen der großen Datenmengen des städtischen Anlagevermögen s unumgänglich 
war, kommt zu keinen anderslautenden Ergebnissen. 
 
 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 268.3 39.088,42 € 
 Vorjahr:   245.271.547,68 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbu-
chung 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Grünflächen 
131.132.826,42 
 
Ackerland 
46.463.664,37 
 
Wald, Forste
 
10.830.223,96 
 
Sonstige 
   56.844.832,93 
 
245.271.547,68 
 
1.157.826,27 
 
 
138.045,65 
 
 
250,36 
 
 
  107.053,44 
 
1.403.175,72 
 
37.535,63 
 
 
22.574,10 
 
 
0,00 
 
 
62.182,44 
 
122.292,17 
 
3.038.634,26 
 
 
21.552.287,52 
 
 
1.157.821,55 
 
 
-1.296.767,46 
 
24.451.975,87 
 
2.665.318,68 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
 
2.665.318,68 
 
132.626.432,64 
 
 
68.131.423,44 
 
 
11.988.295,87 
 
 
  55.592.936,47 
 
268.339.088,42 
 
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden oder 
Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem 
Wert des Grundstückes von untergeordneter Bedeutung sind. 
 
Die Stadt Münster untergliedert ihre unbebauten Grundstücke den  gesetzlichen Anforde-
rungen entsprechend in Grünflächen, Ackerland, Wald und Forst sowie sonstige unbebaute 
Grundstücke.  
 
Der Buchwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen  Rechte stieg von 
245.271.547,68 € um 23.067.540,74 € (9,4%) auf 268.339.088,42 €. 
 
Der überwiegende Teil der Bestandsveränderungen ist auf die Zusammenlegung und Ver-
schmelzung von Grundstücken oder auf Umgruppierungen im Bestand sowie auf die Um-
strukturierung von Datenbeständen zurückzuführen. Die Bewegungen sind durch Mitteilun-
gen des städtischen Vermessungs- und Katasteramtes belegt. 
 
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandszugänge, wenn Grundstüc ke zugekauft wer-
den. Die Abgänge erklären sich wiederum dadurch, dass Grundstüc ke in das Umlaufver-
mögen umgegliedert werden, weil eine Verkaufsabsicht besteht. 
 
Sämtliche Angaben im Entwurf des Jahresabschlusses 2020 stimmten mit den Auswertun-
gen der Finanzbuchhaltung überein und waren untereinander abgestimmt. 
 
Das AWR prüfte in diesem Bereich die Wertveränderungen, die den Wert von 500.000,00 € 
übersteigen. Insgesamt wurden damit rd. 86 % aller Zugänge und Umbuchung hinterfragt. 
Es kam dabei zu keinen nennenswerten Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  29 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte 830.285.933,26 € 
 Vorjahr:   818.376.423,39 € 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
KiTas 
79.823.121,78 
 
Schulen 
372.497.755,92 
 
Wohngebäude 
2.399.691,02 
 
Sonstige 
363.655.854,67 
 
818.376.423,39 
 
2.148.864,08 
 
 
3.327.641,91 
 
 
2.562.906,36 
 
 
11.253.041,25 
 
19.292.453,60 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
230.717,48 
 
 
   1.383.977,18 
 
1.614.694,66 
 
2.826.122,60 
 
 
3.986.767,98 
 
 
405.087,51 
 
 
8.579.140,20 
 
15.797.118,29 
 
1.546.898,90 
 
 
10.312.790,96 
 
 
49.884,86 
 
 
 9.655.792,64 
 
21.565.367,36 
 
83.251.209,56 
 
 
369.499.374,85 
 
 
5.087.082,55 
 
 
372.448.266,30 
 
830.285.933,26 
 
In der Position bebaute Grundstücke und grundstückgleiche Rechte werden Grundstücke 
mit den darauf stehenden Gebäuden bilanziert. Das diesbezüglich e Vermögen umfasst 
Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Schulgebäude, Wohnheim e und sonstige 
Dienst-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude. Sie wurden in der Bi lanz der Stadt Münster 
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt. 
 
Der Bestand an bebauten Grundstücken wuchs im Jahr 2020 von 818 .376.423,39 € um 
11.909.509,87 € (1,5 %) auf 830.285.933,26 €. Den Investitionen i.H.v. 35.089.571,89 € 
standen Abgänge und Abschreibungen i.H.v. insgesamt 23.180.062,02 € gegenüber. 
 
Das AWR prüfte die Zugänge und Umgliederungen mit Einzelwerten von mehr als 
500.000,- €. Die Stichprobe umfasste etwa 43,8 % aller Zugänge und Umgliederungen im 
Bereich der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte . Die Wesentlichen 
Zugänge erklärten sich im Wesentlichen durch die fortschreitend e Generalsanierung des 
Stadthauses I, den Neubau von Kindertagesstätten und Schulen, d as Feuerwehrgerä-
tehaus Geist und den Ankauf von diversen Grundstücken.  
 
Sämtliche Neubaumaßnahmen, Erweiterungen, An- und Umbauten, San ierungsmaßnah-
men aber auch die Ankäufe von Immobilien wurden jeweils unter e iner AiB-Anlagennum-
mer (Anlagen im Bau) erfasst. Die Einrichtung einer solchen AiB-Anlage ist eine zwingende 
Voraussetzung, um Rechnungen zu registrieren und Zahlungen zu veranlassen. Hierdurch 
ist sichergestellt, dass sämtliche Investitionen mit Hilfe des Systems (SAP FI-AA) in der 
Anlagenrechnung der Stadt Münster registriert werden. Nach Fertigstellung und Inbetrieb-
nahme werden die gesammelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskos ten in die spezifi-
schen Vermögensgruppen umgruppiert. 
 
Die geprüften Zugänge ließen sich in allen Fällen mit Hilfe der im System hinterlegten Ein-
zelaufstellungen lückenlos nachvollziehen und die festgelegten Nutzungsdauern waren zu-
treffend nach den Maßgaben der stadtinternen Abschreibungstabelle ausgewählt.  
 
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.505.348.090,21 €
 
  Vorjahr:   1.528.892.257,86 € 
 
 
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeichnet, die ihrer Funktion 
oder Bauweise nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt sich zusammen aus Grund 
und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungs-
anlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen s onstigen Bauten, die 
dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  30 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Mit einem Volumen von 1,505 Mrd. € umfasst das Infrastrukturvermögen rd. 39,5 % der 
gesamten Vermögenswerte der Stadt Münster. Wegen der Eigenart d es Infrastrukturver-
mögens und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das 
Infrastrukturvermögen in der Bilanz gesondert auszuweisen. 
 
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich von 1.528. 892.257,86 € u m  
23.544.167,65 € (1,5 %) auf 1.505.348.090,21 €, weil die Abschreibungen in diesem Be-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren. 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2020 aus folgenden Pos-
ten zusammen: 
 
o Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens 316.426.963,77 € 
o Brücken und Tunnel 39.576.996,60 € 
o Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,0 0 € 
o Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 660.293.256,43 € 
o Straßennetz mit Wegen, Plätzen  u. Verkehrslenkungsanlagen 471. 238.814,62 € 
o Sonstige Bauten des Infrast rukturvermögens    17.812.058,79 € 
Summe 1.505.348.090,21 € 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen 
Infrastrukturvermögens. Schwerpunkte dabei waren:  
 
- Rechnerische und sachliche Üb erprüfung der einzelnen Posten 
- Umsetzung von Feststellungen aus dem Vorjahr 2019 
- Bestandsveränderungen in Form von Zugängen, Abgängen, Umbuchu ngen 
- Bildung von Sonderposten 
- Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
- Abstimmung novaKandis / Wert und SAP 
- Dokumentation von Ergebnissen der permanenten Inventur des Kanalanlagevermögens 
 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Inf rastrukturvermögens 316.426.963, 77 € 
  Vorjahr:   316.546.529,66 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbu-
chung 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
316.546.529,66 
 
212.477,24 
 
41.418,92 
 
-290.624,21 
 
0,00 
 
316.426.963,77 
 
Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens wird wegen seiner Nutzungsbeschrän-
kungen unter einer eigenen Bilanzposition und getrennt von den übrigen Grundstücken der 
Stadt Münster bilanziert. Die Verwaltung fasst in der Bilanzposition Grund und Boden des 
Infrastrukturvermögens alle Grundstücke mit Straßen, Kanalisati on oder sonstigen Ver-
kehrs- bzw. Versorgungseinrichtungen zusammen. 
 
Der Gesamtwert von Grund und Boden, der Teil des Infrastrukturvermögens ist, verringerte 
sich im Geschäftsjahr 2020 geringfügig von 316.546.529,66 € um 119.565,89  € auf 
316.426.963,77 €. Die Bestandsveränderungen erklären sich durch Zusammenlegung und 
Verschmelzung von Grundstücken oder Nutzungsänderungen und damit verbundenen Um-
gruppierungen im Bestand. Daneben kommt es immer mal wieder zu Änderungen von Ver-
mögensverhältnisse, weil Teilflächen erworben oder verkauft wer den. Eine Rolle spielen 
hier Vermögensübertragungen zwischen der Stadt Münster und dem Land NRW.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  31 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 39.576.996,60 € 
  Vorjahr:   40.342.380,09 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
40.342.380,09 
 
239.982,58 
 
0,00 
 
187.829,64 
 
1.193.195,71 
 
39.576.996,60 
 
Die im Besitz der Stadt Münster befindlichen Brücken- und Tunnelbauwerke des Infrastruk-
turvermögens werden in der Bilanzposition Brücken und Tunnel zusammengefasst. Hierzu 
zählen Brücken aus Beton, Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke, die z. B. als 
Rundunterführung genutzt werden. 
 
Im Jahr 2020 waren die Abschreibungen höher als die Anschaffungs- und Herstellungskos-
ten von Neu- und Ersatzmaßnahmen, so dass der Bestand an Brücke n von auf 
40.342.380,09 € um 765.383,49 € (1,9 %) auf 39.576.996,60 € sank. 
 
Das AWR prüfte alle Zugänge und Umbuchungen des Jahres 2020. Es handelte dabei sich 
um Ausgaben für Betonarbeiten, Treppenanlagen und Schutzeinrichtungen wie Geländer. 
Bei der Prüfung kam es ansonsten zu keinen weiteren Feststellungen. 
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mi t Streckenausrüstung 
und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die 
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00 € in die Vermögens-
rechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach 
Ablauf der Nutzungsdauer ist dieser Wert wirtschaftlich verbraucht. Das Bauwerk wird aber 
mit den Stammdaten weiterhin im Bestandsverzeichnis der Stadt Münster fortgeführt. 
 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 660.293. 256,43 € 
  Vorjahr:   663.104.945,50 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
663.104.945,50 
 
4.852.186,19 
 
581.021,28 
 
11.774.256,08 
 
18.857.110,06 
 
660.293.256,43 
 
 
Die Position Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen besteht aus den Anlagen 
zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von Schmutz- und 
Regenwasser. Daneben beinhaltet sie auch Regenrückhalte- und Regenreinigungsbecken, 
Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. Der Bilanzwert der Entwässerungs- 
und Abwasserbeseitigungsanlagen reduzierte sich von 663.104.945 ,50 € u m  
2.811.689,07 € (0,4 %) auf 660.293.256,43 €. 
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigun gsanlagen (91,7 %) 
wird in einer Nebenbuchhaltung novaKANDIS geführt. Es handelt s ich um eine zentrale 
Datenbank, die technische, betriebswirtschaftliche und betrieblich relevante Informationen 
zu den einzelnen Objekten des Kanalvermögens (z.B. Haltungen, Schächte) verwaltet und 
bereithält. Ein darauf aufbauendes Programm WERT ermittelt und verteilt die aktivierungs-
fähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  32 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Ein externer Gutachter bewertet auf dieser Grundlage jährlich d en Bestandswert und die 
Bestandsveränderungen. Die Bestandswerte werden danach regelmäß ig in die Anlagen-
rechnung (FI_AA) der Stadt Münster eingepflegt. 
 
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (8,3 %), das aus Klära nlagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten und Maschinentechnik besteht, unmittelbar mit sei-
nen Einzelwerten in SAP nachgehalten. 
 
Der Bestand setzt sich am Ende des Haushaltsjahres 2020 aus folgenden Vermögensgrup-
pen zusammen: 
 
Anlagen- 
nummer 
Bezeichnung SAP 
Buchwert 
31.12.2020 
Euro 
KANDIS   
20014230 Regenwasserkanäle 252.936.103,00 
20014231 Abscheider 593.569,00 
20014232 Regenrückhaltebecken 12.683.897,00 
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.603.692,00 
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.718.270,00 
20014235 Schmutzwasserkanäle 232.392.242,00 
20014236 Mischwasserkanäle 78.201.548,00 
20014237 Druckrohrleitungen 23.584.087,00 
20014238 Kleinpumpwerke 1.836.702,00 
Summe der in KANDIS geführten Werte  605.550.110,00 
  
SAP  
Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten,  
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen 
54.743.146,43 
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 660.293.256,43 
 
 
o Regenwasserkanäle, Abscheider, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken, 
Schmutzwasserkanäle, Mischwasserkanäle, Druckrohrleitungen, Kleinpumpwerke – 
novaKANDIS / WERT: 
 
Im Jahr 2020 wurden 21 Baumaßnahmen mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten i.H.v. 
5.753.765,74 € fertiggestellt und in die Anlagerechnung übernommen. Das AWR prüfte da-
von die fünf größten Baumaßnahmen mit einem Volumen von rd. 3,7 Mio. € (64,3 %). Hier-
bei kam es zu keinen relevanten Feststellungen.Daneben überprüfte das AWR im Bereich 
der Kanäle, ob vereinnahmte Zuwendungen und Beiträge den fertiggestellten Baumaßnah-
men als Sonderposten zugerechnet wurden. Hierbei ergaben sich e benfalls keine beson-
deren Feststellungen.  
 
Den Buchwerten der Kanäle i.H.v. 605.550.110,00 € standen am 31.12.2020 Sonderposten 
i.H.v. 464.204.813,47 € gegenüber, die aus Zuwendungen und Beiträgen angelegt wurde. 
Die entspricht einem Anteil 76,66 % (Vorjahr 76,7 %). 
 
 
o Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewä sserausbauten, Masch inentechnik, Klein-
kläranlagen – SAP-Anlagenbuchführung: 
 
In der zentralen SAP-Anlagenbuchhaltung (FI-AA) werden unter de r Position 1.2.3.4 weit 
über 2.000 Einzelwerte verwaltet, die zu einer Gruppe bestehend  aus Klärbecken, Rück-
haltebecken, Gewässerausbauten, Maschinentechnik, Kleinkläranla gen u.a. zusammen-
gefasst wurden.  
 
Im Jahr 2020 wurden in diesem Bilanzabschnitt 366 Neu- bzw. Ersatzzugänge mit Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten von rd. 10,9 Mio. € registriert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  33 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Das AWR prüfte in 12 Fällen mit Neuzugängen von jeweils mehr als 150.000,00 € die Zu-
sammensetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die ang esetzten Nutzungs-
dauern und die neu gebildeten Sonderposten. In den geprüften Fällen konnte das AWR die 
Bestandsveränderungen lückenlos nachvollziehen. Die unterschiedlichen Nutzungsdauern 
der Wirtschaftsgüter bewegten sich jeweils im zulässigen Rahmen.  
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 471.238.814,62 € 
 Vorjahr:   490.122.070,68 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbu-
chung 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
490.122.070,68 
 
4.689.184,22 
 
1.688.570,28 
 
5.263.414,61 
 
27.147.284,61 
 
471.238.814,62 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen beinhal-
tet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrich tungen wie Lichtsignal-
anlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung. 
 
Hierzu zählen ferner Rad- und Wanderwege sowie Wege, die sich auf den Entwässerungs- 
und Abwasserbeseitigungsanlagen befinden. 
 
Im Bereich des Straßennetzes sind die Abschreibungen stets höhe r als die Ersatz- und 
Erweiterungsinvestitionen. In Folge dessen verringert sich das Straßenvermögen kontinu-
ierlich. Im Jahr 2020 sank es von 490.122.070,68 € um 18.883.256,06 € (3,9  %) auf 
471.238.814,62 €. 
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen dieser Bilanzposition stichprobenartig mit 
Hilfe der vom Amt für Mobilität und Tiefbau zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Prü-
fung führte zu keinen nennenswerten Feststellungen. Die aktivie rten Anschaffungs- bzw. 
Herstellungskosten waren in nachvollziehbarer Weise belegt und die in den Stammdaten-
sätzen hinterlegten Nutzungsdauern von 40 bis 60 Jahren entspra chen der städtischen 
Rahmenrichtlinie. In den Fällen, wo es sich um Ersatz für vorha ndene Straßen handelte, 
überzeugte sich das AWR davon, dass die Restbuchwerte der ersetzten Straßenabschnitte 
in Abgang gestellt wurden. 
 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infr astrukturvermögens 17.812.058,7 9 € 
   Vorjahr:   18.776.331,93 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbu-
chung 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
18.776.331,93 
 
652,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
964.925,14 
 
17.812.058,79 
 
Die Bilanzposition umfasst Parkmöglichkeiten, Lärmschutzanlagen, Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen sowie Gebäude, die dem Aufgabenbereich Ab-
wasserbeseitigung zuzurechnen sind. 
 
Der Buchwert der Bilanzposition verringerte sich im Laufe des J ahres 2020 von 
18.776.331,93 € um 964.273,14 € (5,1 %) auf 17.812.058,79 €. Den Abschreibungen i.H.v. 
964.925,14 € standen Zugänge i.H.v. 652 € gegenüber. Bei den Zugängen handelte es sich 
um nachträgliche Anschaffungskosten für Leezenboxen am Bahnhof Amelsbüren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  34 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
1.2.4 Bauten auf fremdem Gr und und Boden 3.316.771,37 € 
  Vorjahr:   3.985.368,97 € 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbu-
chung 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
3.985.368,97 
 
56.645,68 
 
6.645,68 
 
0,00 
 
718.597,60 
 
3.316.771,37 
 
Die unter den Bauten auf fremden Grund und Boden bilanzierten A nlagen befinden sich 
allesamt auf Grundstücken, die nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster ste-
hen. Hierzu zählen u.a. Spielplatzeinrichtungen, Platzbefestigu ngen, Reitwege, Wetter-
häuschen. Wertprägend sind vor allen Dingen die Mietereinbauten  (Einrichtungen) von 
Kitas, Flüchtlingswohnheimen u. ä. in angemieteten Gebäuden. 
 
Der Wert dieser Anlagen verringerte sich insgesamt von 3.985.368,97 € um 668.597,60 € 
(16,8 %) auf 3.316.771,37 €, weil der Wert der Neuzugänge niedriger als der nutzungsbe-
dingte Werteverbrauch war. 
 
Die Bestandsveränderungen ließen sich mit Hilfe der im System hinterlegten Rechnungen 
nachvollziehen. Ansonsten führte die Prüfung in diesem Bereich zu keinen nennenswerten 
Feststellungen. 
 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.883.125,12 € 
  Vorjahr:   17.742.284,13 € 
 
 
Unter der Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler werd en Vermögensgegen-
stände der Stadt Münster erfasst, deren Erhaltung und Pflege von künstlerischer, kultureller 
und geschichtlicher Bedeutung ist. Neben Antiquitäten, Gemälden, Skulpturen und histori-
schen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeichnungen werden unter dieser 
Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert. 
 
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäl er keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei diesen Vermögensgegenständen keine Abschreibungen vor-
gesehen sind. 
 
Im Jahr 2020 stieg der Wert des Kunst- und Kulturvermögens von 17.742.284,13 € um 
140.840,99 € (0,8 %) auf 17.883.125,12 €. 
 
Der Bestand lässt sich am 31.12.2020 folgenden Aufgaben zuordnen: 
 
Amt / 
Einrichtung 
Vermögensart 
 
 
Bestand  
31.12.2019 
Euro 
Bestand  
31.12.2020 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Stadtmuseum Kunstgegenstände, Ge-
mälde, Konvolute 8.084.149,83 8.149.165,96 65.016,13 
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen 
4.432.292,22 4.435.115,89 2.823,67 
Kulturamt Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 4.274.082,62 4.274.082,62 0,00 
Villa ten Hompel Sammlungen 946.446,30 1.019.447,49 73.001,19 
Übrige Bereiche Kunstgegenstände, 
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00 
Summe 17.742.284,13 17.883.125,12 140.840,99

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  35 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im 
Stadtmuseum, Stadtarchiv und Kulturamt. Der Zugänge des Jahres 2020 erklären sich vor-
nehmlich durch Ankäufe des Stadtmuseums und der Villa ten Hompel sowie durch diverse 
Schenkungen. Sie wurden in Stichproben geprüft und waren in nac hvollziehbarer Weise 
belegt. 
 
 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 37.352.116,02  € 
  Vorjahr:   38.194.265,47 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbu-
chung 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2019 
Euro 
 
38.194.265,47 
 
2.897.312,68 
 
24.121,81 
 
423.348,38 
 
4.138.688,70 
 
37.352.116,02 
 
In der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeu ge werden selbständig 
bewertbare Vermögensgegenstände erfasst, die unmittelbar dem Ge meindebetrieb die-
nen. Die Position beinhaltet alle Maschinen, technischen Anlagen, Betriebsvorrichtungen, 
Betriebsanlagen und Fahrzeuge der Stadt Münster sowie die fest mit Gebäuden veranker-
ten technischen Anlagen. Zu den Betriebsvorrichtungen gehören u.a. Lastenaufzügen, Ab-
sauganlagen (Feuerwehr) oder Sportböden in Sporthallen. 
 
Die in dieser Bilanzposition zusa mmengefassten Buchwerte vermin derten sich im Jahr 
2020 von 38.194.265,47 € um 842.149,45 € (2,2  %) auf 37.352.116,02 €, weil der nut-
zungsbedingte Werteverzehr der Maschinen und technischen Anlage n war höher war als 
die Summe der Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen. 
 
Der Bestand am 31.12.2020 setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Um- 
buchungen 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Maschinen 
481.886,75 
 
Technische  
Anlagen 
4.112.004,83 
 
Betriebs- 
vorrichtungen 
14.939.722,77 
 
Sonstige Be- 
triebsanlagen 
159.886,99 
 
PKW 
1.000.207,81 
 
Nutzfahrzeuge 
6.931.621,14 
 
Spezial- 
fahrzeuge 
10.361.370,84 
 
Sonstige  
Fahrzeuge 
        207.564,34 
 
38.194.265,47 
 
268.170,27 
 
 
 
283.857,54 
 
 
 
370.352,34 
 
 
 
16.455,83 
 
 
685.373,99 
 
 
817.147,58 
 
 
 
378.319,04 
 
 
 
     77.636,09 
 
2.897.312,68 
 
6.494,24 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
12.757,08 
 
 
4.870,49 
 
 
 
0,00 
 
 
 
             0,00 
 
24.121,81 
 
0,00 
 
 
 
103.198,54 
 
 
 
367.194,96 
 
 
 
26.187,73 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
-73.232,85 
 
 
 
              0,00 
 
423.348,38 
 
94.299,66 
 
 
 
388.283,24 
 
 
 
1.030.341,17 
 
 
 
21.400,79 
 
 
209.753,18 
 
 
1.288.975,08 
 
 
 
1.067.374,25 
 
 
 
         38.261,33 
 
4.138.688,70 
 
649.263,12 
 
 
 
4.110.777,67 
 
 
 
14.646.928,90 
 
 
 
181.129,76 
 
 
1.463.071,54 
 
 
6.454.923,15 
 
 
 
9.599.082,78 
 
 
 
      246.939,10 
 
37.352.116,02

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  36 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Das AWR prüfte die Anlagenzugänge mit Werten über 50.000,00 € und die Anlagenab-
gänge mit Werten über 25.000,00 €. 
 
Die geprüften Buchungsvorgänge waren nachvollziehbar. Die Zugän ge in dieser Stich-
probe waren durch ordentliche Rechnungen belegt. In den überprü ften Fällen entsprach 
die gewählte Nutzungsdauer den gesetzlichen Vorgaben.  
 
Sämtliche Fragen und Hinweise konnten während der Prüfung aufgeklärt und ausgeräumt 
werden. Von Bedeutung waren im Wesentlichen zwei Spezialfahrzeuge der Feuerwehr mit 
Anschaffungskosten von 275.955,11 € (Gerätewagen) und 230.283,61 € (Wechsellader-
fahrzeug). Beide Fahrzeuge wurden zwar im Jahr 2019 in Betrieb genommen, waren aber 
am Bilanzstichtag 31.12.2020 noch unter den Anlagen im Bau inve ntarisiert, so dass im 
Jahr 2020 keine Abschreibungen für die Nutzung der beiden Fahrzeuge berechnet wurden. 
 
Die fehlenden Abschreibungen und die unpassende Zuordnung der Fahrzeuge sind für die 
Kernaussagen des Jahresabschlusses 2020 von untergeordneter Bedeutung, so dass die 
Berichtigungen erst im Jahr 2021 durchgeführt wurden. 
 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäf tsausstattung 32.276.548,84 € 
 Vorjahr:   28.325.526,76 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
28.325.526,76 
 
8.567.607,30 
 
19.308,10 
 
893.298,58 
 
5.490.575,70 
 
32.276.548,84 
 
Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung betrifft alle Vermögensgegenstände 
der Stadt Münster, die der allgem einen Verwaltungstätigkeit dienen. Neben der Ausstat-
tung der Büroarbeitsplätze mit Mobiliar und EDV-Hardware gehören zur Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung u.a. auch Einrichtungsgegenstände aus Werkstätten einschließlich der 
Werkzeuge, Sportgeräte und Spielsachen aus Kindertageseinrichtu ngen sowie diverses 
Unterrichtsmaterial. 
 
Im Laufe des Jahres 2020 erhöhte sich der Buchwert der Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung von 28.325.526,76 € um 3.951.022,08 € (14,0 %) auf 32.276.548,84 €. 
 
Der Bilanzposten Betriebs- und Geschäftsausstattung stimmt in d er Haupt- und Anlagen-
buchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Posten zusammen: 
 
o Technische Ausstattung 8.507.084,41 € 
o Mobiliar für Verwaltung 2.477.351,87 € 
o Mobiliar sonstige Einrichtungen 7.567.237,85 € 
o Übriges Inventar 7.953.780,58 € 
o Rechnersysteme 1.062.464,56 € 
o Monitore 106.847,77 € 
o Sonstige ID-Peripherie 1.639.139,09 € 
o Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,  
 Feuerwehrschläuche und Lehrmittel an städtischen Schulen   2.9 62.642,71 € 
Summe 32.276.548,84 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  37 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen der Betriebs- und Gesc häftsausstattung in 
Stichproben. Die Stichprobe umfasste dabei die Zugänge und Umbu chungen mit Werten 
über 25.000,00 € und Abgänge mit Werten über 10.000,00 €. 
 
Die geprüften Bestandsveränderungen waren in nachvollziehbarer Weise belegt. In den 
geprüften Fällen stimmte die Nutzungsdauer mit den gesetzlichen Vorgaben überein. 
 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau  174.335.046,31 € 
  Vorjahr:    151.570.224,75 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
AiB Grundstücke 
33.355.276,40 
 
1.210.062,42 
 
0,00 
 
25.059.844,17 
 
9.505.494,65 
AiB Hochbau 
18.511.762,06 
 
28.821.746,46 
 
0,00 
 
8.860.164,05 
 
38.473.344,47 
AiB Tiefbau 
92.090.999,19 
 
45.991.328,14 
 
245.587,29 
 
20.978.474,95 
 
116.858.265,09 
AiB sonstige 
Baumaßnahmen 
6.031.126,27 
 
 
4.091.545,43 
 
 
0,00 
 
 
3.167.789,17 
 
 
6.954.882,53 
AiB bewegliches 
Vermögen 
1.581.060,83 
 
 
1.428.967,58 
 
 
0,00 
 
 
466.968,84 
 
 
2.543.059,57 
Summe 
151.570.224,75 
 
81.543.650,03 
 
245.587,29 
 
58.533.241,18 
 
174.335.046,31 
 
Die Bilanzposition Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau beinh altet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anlagen / Baumaßnahmen bz w. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu liefernde Sachanlagen wie technische Anlagen , Fahrzeuge und Be-
triebs- und Geschäftsausstattungen aber auch Grundstücke sowie Gebäude. 
 
Erst wenn die Stadt Münster die Verfügungsgewalt über gekaufte Sachwerte erhält bzw. 
Anlagen in Betrieb nimmt, sind die bis dahin auf Unterkonten ve rdichteten Ausgaben zu 
Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in d ie Anlagenrechnung zu 
übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden einheitlich Abschreibungen berechnet, d.h. die 
wirtschaftlichen Folgen von Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen machen sich in der Er-
gebnisrechnung bemerkbar. 
 
Im Haushaltsjahr 2020 erhöhte sich der Bilanzwert Anlagen im Bau von 151.570.224,75 € 
um 22.764.821,56 € (15,0 %) auf 174.335.046,31 €. Den Zugängen i.H.v. 81.543.650,03 € 
stehen Abgänge und vor allem Umbuchungen i.H.v. 58.778.828,47 € gegenüber. 
 
Von dem Bestand am 31.12.2020 entfällt der größte Teil i.H.v. 116.858.265,09 € (67,0 %) 
auf den Bereich Tiefbau.  
 
Das AWR hinterfragte die wirtschaftlich bedeutsamen Bestandsveränderungen im Bereich 
Hochbau und Tiefbau mit Werten von mehr als 1,0 Mio. € je Fall und solche Anlagen im 
Bau, bei denen im Jahr 2020 keine Buchungen zu erkennen waren. Bei den sonstigen 
Baumaßnahmen handelte es sich vornehmlich um Baumaßnahmen des Sportamtes sowie 
des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. In diesem Bereich lagen die durch-
schnittlichen Bestandsveränderungen niedriger und die Stichprob e wurde daher auf Zu-
gänge mit Werten von mehr als 100,0 T€ begrenzt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  38 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Im Wesentlichen konnten die Prüfer nachvollziehen, dass bei den Grundstücken die für den 
Einbezug in die Anlagenrechnungen notwendigen Voraussetzungen w ie Vermessung, 
Grundstücksumschreibung im Grundbuch oder Fortführungsmitteilun g am Bilanzstichtag 
31.12.2020 noch nicht vorlagen. Auch bei den Hochbaumaßnahmen bestätigte sich, dass 
die Baumaßnahmen am Bilanzstichtag 31.12.2020 noch nicht fertiggestellt waren. Die gilt 
im Übrigen auch für die im Bau befindlichen Sport- und Grünanlagen. 
 
Anders verhielt es sich im Bereich Tiefbau. Hier kam es auf Grund der hohen Personalfluk-
tuation im Amt für Mobilität und Tiefbau bei der Aufarbeitung der im Bau befindlichen Tief-
baumaßnahmen zu beträchtlichen Rückständen. Deshalb prüfte das AWR im Bereich Tief-
bau 74 Anlagen im Bau mit einem Volumen von rd. 6,7 Mio. €, bei denen im Jahr 2020 
keine Veränderungen zu erkennen waren. In 46 Fällen (62 %) mit Anschaffungs- bzw. Her-
stellungskosten von rd. 3,3 Mio. € bestätigte sich, dass die Baumaßnahmen noch nicht 
fertiggestellt bzw. die Anlagen in Betrieb genommen wurden und der Ausweis als Anlage 
im Bau gerechtfertigt ist. 
 
In 22 anderen Fällen (29,7 %) mit einem Volumen von rd. 3,1 Mio. € hingegen konnte das 
AWR im Prüfungszeitraum den Grund für die Einordnung als Anlage im Bau nicht zweifels-
frei aufklären. Bei fünf weiteren Anlagen mit einem Gesamtvolumen von rd. 118,0 T€ stellte 
sich heraus, dass die Maßnahme nicht aktivierungsfähig ist und die Aufwendungen im 
Nachgang zur Prüfung in den Aufwand umgebucht werden. Eine Maßn ahme mit Herstel-
lungskosten von rd. 162,0 T€ wiederum wird nach dem Hinweis aus der Prüfung im Jahr 
2021 aktiviert und in die Anlagenrechnung einbezogen. Das Amt für Mobilität und Tiefbau 
hat bereits während der Prüfung begonnen, den nicht sicheren Status der 22 Baumaßnah-
men abzuklären und wird diesen Aufgabenbereich zukünftig personell verstärken. 
 
 
1.3 Finanzanlagen 652.323.704,68 € 
  Vorjahr:   626.706.689,43 € 
 
Von Finanzanlagen spricht man, wenn die Stadt Münster einem Dri tten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital 
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zuwendung im Sinne eines Betriebskos-
tenzuschusses zu beurteilen sind. Aus der Zuordnung zum Anlagev ermögen ergibt sich, 
dass diese Anlagen langfristig, d.h. grundsätzlich länger als ein Jahr den Zwecken der Stadt 
Münster dienen. 
 
Im Haushaltsjahr 2020 vergrößerte sich der Wert der Finanzlagen  von 626.706.689,43 € 
um 25.617.015,25 € (4,1 %) auf 652.323.704,68 €. Gemessen an der Bilanzsumme beträgt 
der Bilanzposten etwa 17,1 % und hat für die Vermögensrechnung der Stadt Münster an 
Bedeutung zugenommen. Er beinhaltet Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligun-
gen, Sondervermögen, Wertpapiere und Ausleihungen: 
 
o Anteile an verbundenen Unternehmen 472.775.208,70 € 
o Beteiligungen 19.347.166,94 € 
o Sondervermögen 21.602.694,29 € 
o Wertpapiere des Anlagevermögens 42.266.483,80 € 
o Ausleihungen   96.332.150,95 € 
Summe 652.323.704,68 € 
 
Sowohl die im Jahresabschluss 2020 dargestellte Zusammensetzung  als auch die Wert-
entwicklung der jeweiligen Finanzwerte ließen sich lückenlos nachvollziehen.  
 
Die Jahresabschlussarbeiten im Bereich der Finanzanlagen sind zweckmäßig organisiert. 
Die Bestandsaufnahme und Wertüberprüfung der Finanzanlagen wurden in angemessener 
Weise dokumentiert. Die Verbuchung von Bestandsveränderungen un terliegt einer inter-
nen Kontrolle (IKS) im Amt für Finanzen und Beteiligungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  39 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die Verwaltung beachtete bei der Aufstellung des Jahresabschlus ses die einschlägigen 
Vorschriften des NKF für den Bilanzausweis und die Bewertung von kommunalen Finanz-
anlagen.  
 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 472.775.208,70 € 
  Vorjahr:   467.000.313,73 € 
 
 
Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen 
Bestand 
01.01.2020 
Euro 
Zugänge/ 
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreibung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Stadtwerke Münster GmbH 
Wohn- und Stadtbau GmbH 
MCC Halle Münsterland GmbH 
Wirtschaftsförderung MS GmbH 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 
KonvOY GmbH 
Summe 
302.091.172,00 
131.541.031,70 
7.807.997,42 
25.517.422,91 
42.689,70 
                 0,00 
467.000.313,73 
5.890.063,00 
0,00 
230.000,00 
115.336,18 
2.898,29 
                0,00 
6.238.297,47 
0,00 
0,00 
0,00 
463.402,50 
0,00 
            0,00 
463.402,50 
307.981.235,00 
131.541.031,70 
8.037.997,42 
25.169.356,59 
45.587,99 
                 0,00 
472.775.208,70 
 
Unter dieser Position wurden Anteile an privatrechtlichen Organ isationen angesetzt, die 
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt 
Münster stehen. Ein beherrschende r Einfluss wird i.d.R. dann an genommen, wenn eine 
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt. 
 
Die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungsun-
ternehmen der Stadt Münster GmbH wurden auf der Grundlage der Ertragsprognosen (Er-
tragswertverfahren) bewertet. Eine Überprüfung dieser Ertragswerte wird routinemäßig im 
Rhythmus von fünf Jahren vorgenommen. Die letzte Wertüberprüfung fand am 31.12.2018 
statt. 
 
Die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Wege der Kapitalspiegelbild-
methode bewertet. Eine Wertüberprüfung nach der Kapitalspiegelbildmethode findet an je-
dem Bilanzstichtag statt. 
 
Die historischen Anschaffungswerte aus der Erstbewertung bilden eine Obergrenze, es sei 
denn, die Stadt Münster erhöht den Beteiligungsbuchwert durch Sach- oder Geldeinlagen 
oder es kommt zu Wertaufholungen im Sinne des § 36 Abs. 9 KomHVO NRW. 
 
 
o Stadtwerke Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Stadtwerke Münster GmbH beteiligt. 
 
Im Haushaltsjahr 2020 zahlte die Stadt Münster auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses 
(V/0983/2017) einen Betr ag i.H.v. 5.890.063,00 € in die Kapitalrücklage der Stadtwerke 
Münster GmbH. Als Gesellschafterin der Flughafen Münster/Osnabr ück GmbH leistet die 
Stadtwerke Münster GmbH hiermit einen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaftslage des 
Flughafens. 
 
Neben dieser Kapitalzuführung erhielt die Stadtwerke Münster Gm bH auf der Grundlage 
eines anderen Ratsbeschlusses ((V/0508/2012) einen Ausgleich i.H.v. 296.730,00 € für die 
Übernahme von Verlusten der Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH.  Diese Zahlung 
wurde bei der Wertüberprüfung nicht beurteilt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  40 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die Verwaltung wurde gebeten, die Wertüberprüfung des Jahres 2020 nachzubessern und 
die sich dabei ergebenden Korrekturen im Jahr 2021 zu berücksichtigen. Für den Jahres-
abschluss 2020 hat dieser Hinweise nur eine untergeordnete Bedeutung. 
 
 
o Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu 92,09 % am Stammkapital der Gesellscha ft beteiligt. Die Ge-
schäftsanteile der Stadt Münster werden nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet. 
 
Die Verwaltung ermittelte zum 31.12.2020 einen auf die Stadt Münster entfallenden Anteil 
am Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 8.037.997,94 €. Danach wurde der alte Buchwert 
i.H.v. 7.807.997,42 € im Rahmen einer Wertaufholung um 230.000,00 € auf 8.037.997,42 € 
erhöht. Die Anpassung wurde mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Bei der Wertüberprüfung blieb der Bilanzverlust der Gesellschaft i.H.v. 440.032,11 € aus-
gespart. Bezieht man den Bilanzverlust jedoch als Teil des Eigenkapitals mit in die Bewer-
tung ein, dann errechnet sich ein niedrigeres, der Stadt Münster zuzurechnendes Eigenka-
pital i.H.v. 7.597.965,31 €. Aus Sicht des AWR wurde der Wertansatz der Anteile an der 
Messe und Congress Centrum Halle Münster GmbH am 31.12.2020 um 440.032,11 € zu 
hoch bilanziert. Für eine unmittelbare Berichtigung der Bilanz zum 31.12.2020 entwickelt 
diese Feststellung ebenfalls ein zu geringes Gewicht. Das AWR v ereinbarte mit der Ver-
waltung, eine Berichtigung im nächsten Haushaltsjahr 2021 durchzuführen. 
 
 
o Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ist am Stammkapital der Wirtschaftsförderung Münster GmbH zu 85 % 
beteiligt. Die Geschäftsanteile  werden ebenfalls nach der Kapit alspiegelbildmethode be-
wertet.  
 
Für die Bewertung ist u.a. von Bedeutung, dass die Stadt Münste r mit dem Vertrag vom 
23.05.2005 (UR-Nr. 130/2005 des Notars Dr. Gerd Möller, Münster) und dem Vertrag vom 
20.11.2007 (UR-Nr. 940M/2007 des Notars Dr. Gerd Möller, Münste r) Grundstücke zum 
Teilwert von rd. 16,4 Mio. € in das Vermögen der Gesellschaft eingebracht hat. Nach dem 
Verkauf zahlt die Gesellschaft den jeweiligen Einbringungswert der verkauften Grundstü-
cke an die Stadt Münster zurück. Im Haushaltsjahr 2020 war dies  eine Summe von 
463.402,50 €. Die Entnahmen wurden zwischen der Stadt Münster (810310) und der Ge -
sellschaft abgestimmt. 
 
Als Ergebnis der Wertüberprüfung e rmittelte die Verwaltung eine n auf die Stadt Münster 
entfallenden Anteil am Eigenkapital der Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH i.H.v. 
25.169.356,59 €. In Folge dessen wurde der Buchwert der Anteile um 115.336,18 € ange-
passt. Die Wertanpassung wurde mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Bei der Bewertung der Anteile an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH berücksichtigte 
die Verwaltung nicht den Gewinnvortrag der Gesellschaft aus dem  Vorjahr 2019 i.H.v. 
106.961,10 €, sodass die Bewertung der Geschäftsanteile um diesen Betrag zu
 niedrig 
ausfällt.  
 
Wegen der geringfügigen Auswirkungen wird von einer unmittelbar en Berichtigung des 
Jahresabschlusses 2020 abgesehen und eine Korrektur im Haushalt sjahr 2021 durchge-
führt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  41 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
o Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 
 
Die Stadt Münster ist alleinige Gesellschafterin der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 
und ihre Anteile an der Gesellschaft werden ebenfalls nach der Kapitalspiegelbildme-
thode bewertet. 
 
Die Verwaltung nahm die positive Entwicklung der Gesellschaft z um Anlass, den Be-
teiligungswert im Rahmen einer Wertaufholung gem. § 36 Abs. 9 K omHVO NRW um 
2.898,29 € auf 45.587,99 € anzuheben. Der Beteiligungsbuchwert entspricht dem Ei-
genkapital der Gesellschaft, das am 31.12.2020 der Stadt Münster zuzurechnen ist.  
 
Die Wertanpassung wurde mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.  
 
 
Neben dem Umfang der Unternehmensbeteiligungen und der Wertermittlung von Anteilen 
an Unternehmen überprüfte das AWR im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, ob die Be-
schlüsse des Rates der Stadt Münster zu den Ausschüttungen erwa rtungsgemäß umge-
setzt wurden: 
 
- Stadtwerke Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2020 6.5 00.000,00 €    V/0930/2020 
 
- Wohn- und Stadtbau Wohnungs- 
unternehmen der Stadt Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2020 5 00.000,00 €   V/0767/2020 
 
Die Beschlüsse des Rates der Stadt Münster wurden korrekt umgesetzt und die Ausschüt-
tungen und Steuern wurden in der Ergebnisrechnung 2020 korrekt verbucht. 
 
 
1.3.2 Beteiligungen 19.347.166,94 € 
   Vorjahr:   18.000.190,66 € 
 
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münster, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine dau-
ernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen. 
 
Unter den städtischen Beteiligungen werden Beteiligungen an Kap italgesellschaften, Mit-
gliedschaften in Zweckverbänden oder die rechtlich selbständigen kommunalen Stiftungen 
zusammengefasst. 
 
Die städtischen Anteile an Kapitalgesellschaften wurden im Rahm en der Aufstellung des 
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung beurteilt. Sie durften 
daher im Jahresabschluss 2020 zusammen mit den übrigen Beteilig ungen vereinfachend 
nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet werden.  
 
Im Haushaltsjahr 2020 stieg der Wert der städtischen Beteiligun gen von 18.000.190,66 € 
um 1.346.976,28 € (7,5 %) auf 19.347.166,94 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  42 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Dabei kam es zu folgenden Entwicklungen: 
 
 
Beteiligungen 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreib. 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Anteile an  
Kapitalgesellschaften 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 
Regionalverkehr Münsterl. GmbH 
Westf. Pferdemuseum GmbH 
ISTG GmbH 
West. Zool. Garten GmbH 
AirportPark FMO GmbH 
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH 
NRW URBAN Kom. Entw. GmbH 
Klärschlammverwertung  
Buchenhofen GmbH 
 
 
 
295.265,99 
 
67.546,84 
303.446,85 
0,00 
2.500,00 
9.955.136,16 
722.182,70 
  4.536.680,24 
1.000,00 
 
     261.870,00 
16.145.628,78 
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00 
1.035,77 
0,00 
695.350,30 
0,00 
0,00 
0,00 
 
          0,00 
696.386,07 
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
124.409,79 
0,00 
0,00 
 
            0,00 
124.409,79 
 
 
295.265,99 
 
67.546,84 
303.446,85 
1.035,77 
2.500,00 
10.650.486,46 
597.772,91 
  4.536.680,24 
1.000,00 
 
     261.870,00 
16.717.605,06 
 
Anstalten öffentlichen Rechtes 
Chemisches Landes- und Staat- 
liches Veterinäruntersuchungsamt 
 
 
     16.000,00 
     16.000,00 
 
 
          0,00 
           0,00 
 
 
            0,00 
            0,00 
 
 
     16.000,00 
     16.000,00 
Anteile an sonstigen  
juristischen Personen 
Zweckverb. SPNV Münsterland 
Mitglied. im Spark.-Zweckverband 
Mitglied. Zweckverb. Studieninst. 
Mitglied. Zweckverb. EUREGIO 
 
 
 
114.994,00 
1,00 
417.565,88 
            1,00 
532.561,88 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
0,00 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
            0,00 
0,00 
 
 
114.994,00 
1,00 
417.565,88 
            1,00 
532.561,88 
Rechtlich selbständige 
kommunale Stiftungen 
Annette v. Droste zu Hülshoff-Stift. 
Zustift. Stift. Magdalenenhospital 
 
 
1.306.000,00 
                0,00 
1.306.000,00 
 
 
0,00 
775.000,00 
775.000,00 
 
 
0,00 
             0,00 
0,00 
 
 
1.306.000,00 
   775.000,00 
2.081.000,00 
Summe 18.000.190,66 1.471.386,07 124.409,79,00 19.347.166,94 
 
Die Wertüberprüfungen und Bestandsveränderungen zum 31.12.2020 wurden in nachvoll-
ziehbarer Weise dokumentiert. Die Bestandsveränderungen erklären sich wie folgt: 
 
 
o Westfälische Pferdemuseum gGmbH 
 
Die Stadt Münster ist mit einem Anteil von1 % an der Westfälische Pferdemuseum gGmbH 
beteiligt.  
 
Am 31.12.2020 entfällt von dem Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v.103.576,78 € ein Anteil 
i.H.v. 1.035,77 € auf die Stadt Münster. 
 
Nachdem der Beteiligungsbuchwert in Vorjahren vollständig abges chrieben worden war, 
nahm die Verwaltung die Geschäftsentwicklung des Jahres 2020 sowie die positive Prog-
nose zum Anlass für eine Wertaufholung. 
 
Die Zuschreibung i.H.v. 1.035,77 € wurde mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  43 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
o Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu 45,41 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt. Sie sorgt auf 
der Grundlage der bestehenden Managementverträge regelmäßig für  die Aufrechterhal-
tung des Betriebes. 
 
Nach der Kapitalspiegelbildmethode ermittelte die Verwaltung am 31.12.2020 einen auf die 
Stadt Münster entfallenden Anteil am Eigenkapital i.H.v. 10.650 .486,46 €. Die Wertüber-
prüfung zog eine Zuschreibung i.H.v. 695.350,30 € nach sich. Sie wurde im Einklang mit 
dem kommunalen Haushaltsrecht außerhalb der Ergebnisrechnung mi t der Allgemeinen 
Rücklage verrechnet. 
 
 
o AirportPark FMO GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu einem Drittel (33,33 %) an der AirportPark FMO GmbH beteiligt. 
 
Die AirportPark FMO GmbH erwirtschaftete einen Verlust i.H.v. 425.982,83 € und in Folge 
dessen sank das Eigenkapital der Gesellschaft auf 1.793.318,73 €. Hiervon entfällt ein Be-
trag i.H.v. 597.772,91 € auf die Stadt Münster. 
 
Die Verwaltung nahm wegen der durch die COVID-19 Pandemie beein trächtigten Ge-
schäftsentwicklung der Gesellschaft eine Wertberichtigung im Si nne des 
§ 36 Abs. 6 KomHVO i.H.v. 124.4 09,79 vor. Die Wertberichtigung wurde im Sinne des 
§ 44 Abs. 3 KomHVO mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
 
o Zustiftung bei der Stiftung Magdalenenhospital 
 
Im Jahr 2020 erhielt die durch die Stadt Münster verwaltete rechtlich selbständige Stiftung 
Magdalenenhospital eine eigenkapitalstärkende Zustiftung von 775.000,00 € zur Stabilisie-
rung der Klarastift-Gesellschaften. Grundlage war ein Beschluss  des Rates vom 
26.08.2020 (V0818/2020). Parallel dazu wurde die bestehende Son derrücklage um 
775.000,00 € erhöht, um die Zweckbindung des Vermögens in der Bilanz zu dokumentie-
ren.  
 
 
Weiterhin überzeugte sich das AWR davon, dass die Ausschüttungsbeschlüsse im Haus-
haltsjahr 2020 planmäßig umgesetzt wurden: 
 
- Westfälische Bauindustrie GmbH 
Jahresüberschuss 2019   30.000,00 €   V/0739/2020 
 
Die Ausschüttung sowie die abzuführenden Steuern wurden im städtischen Haushalt 2020 
korrekt erfasst. Auf Grund der COVID-19 Pandemie fiel die Aussc hüttung der Sparkasse 
Münsterland Ost aus bzw. sie wird ins Folgejahr verschoben.  
 
 
1.3.3 Sondervermög en 21.602.694,29 € 
   Vorjahr:   21.538.909,83 € 
 
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbs tändigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbst ändigten Einrichtungen der Sta dt Münster ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit. Die einzelnen Posten dieser Bilanzposition entwickelten sich in 2020 
wie folgt:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  44 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
Sondervermögen 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Rechtlich unselbständige 
Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 
F. u. I. Buschmann Stiftung 
Stiftung Clemenshospital 
Zwischensumme 
 
 
908.291,83 
2.948.226,21 
             1,00 
3.856.519,04 
 
 
94.881,98 
0,00 
         0,00 
94.881,98 
 
 
0,00 
31.097,52 
          0,00 
31.097,52 
 
 
1.003.173,81 
2.917.128,69 
             1,00 
3.920.303,50 
Verselbständigte Einrichtungen 
ohne eig. Rechtspersönlichkeit 
-Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
-citeq 
-Münster Marketing 
-Theater Münster 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.294.893,79 
17.682.390,79 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
         0,00 
         0,00 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
          0,00 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.294.893,79 
17.682.390,79 
Summe 21.538.909,83 94.881,98 31.097,52 21.602.694,29 
 
 
o Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.920.303,50 € 
  Vorjahr:   3.856.519,04 € 
 
Die rechtlich unselbständigen Stiftungen sind gem. § 97 Abs. 2 GO im Haushaltsplan und 
um im Jahresabschluss gesondert nachzuweisen. In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde 
werden das Vermögen und die Schulden der jeweiligen Stiftung in  der Bilanz der Stadt 
Münster in saldierter Weise unter den Finanzanlagen ausgewiesen. 
 
Der wirtschaftliche Erfolg der rechtlich unselbständigen Stiftungen wird im Produkthaushalt 
der Stadt Münster unter der Produktgruppe 1701 veranschlagt. In Folge dessen wurden im 
Jahr 2020 sowohl der Jahresüberschuss der Stiftung Generalarmenfonds als auch der Jah-
resfehlbetrag der Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung in d ie Ergebnisrechnung der 
Stadt Münster - Produktbereich 17 Stiftungen – übernommen. 
 
Die Bestandsveränderungen der aktiven rechtlich unselbständigen Stiftungen waren durch 
ihre Einzelabschlüsse belegt. Der Wert der unselbständigen Stif tungen stieg von 
3.856.519,04 € um 63.784,46 € (0,3 %) auf 3.920.303,50 €. 
 
Im Jahr 2020 verzeichnete die Stiftung Generalarmenfonds eine Zustiftung durch Erbanfall 
i.H.v. 76.209,73 €. Die Zustiftung wurde im Rechnungskreis der Stiftung Generala rmen-
fonds als Spende erfasst und verbesserte das Jahresergebnis 2020. Durch die Übernahme 
der Jahresergebnisse in den Rechnungskreis der Stadt Münster verbesserte die Zustiftung 
auch das städtische Jahresergebnis in der Produktgruppe 17. 
 
Wegen der Zustiftung erhöhte die Verwaltung im Jahr 2020 die Sonderposten, die für die 
Zweckbindung des eingebrachten Kapitals in die Bilanz der Stadt Münster gebildet wurden, 
von 3.897.989,30 € um 76.209,73 € auf 3.974.199,03 €. Die Zuführung wurde im Jahr 2020 
mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. In diesem Fall hätte allerdings eine Kompensa-
tion der Ergebnisrechnung der Stadt Münster erfolgen müssen, um die ergebniswirksame 
Zustiftung zu neutralisieren. 
 
Der Geschäftsvorfall wurde während der Prüfung mit der Verwaltu ng erörtert. Wegen der 
geringfügigen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Stadt Münster stimmte das AWR 
dem Vorschlag der Verwaltung zu, im Laufe des Jahres 2021 eine Korrektur durchzuführen, 
indem die Ausgleichsrücklage um 76.209,73 € belastet und die allgemeine Rücklage ent-
sprechend entlastet wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  45 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
o Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene  17.682.390,79 € 
 Rechtspersönlichkeit  Vorjahr:   17.682.390,79 € 
 
Verselbständigte Einrichtungen der Stadt Münster ohne eigene Re chtspersönlichkeit gel-
ten nach der Eigenbetriebsverordnung als wirtschaftlich und ver waltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unselbständigen Stiftu ngen – aber nicht integraler 
Bestandteil des städtischen Haushaltes. 
 
Die Jahresüberschüsse dieser Sondervermögen führen wegen der organisatorischen Ver-
selbständigung der Einrichtungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung. Sie 
werden erst dann in der Ergebnisr echnung der Stadt Münster als Finanzertrag erfasst, 
wenn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom Sondervermögen an die Kernverwal-
tung vorgenommen werden.Umgekehrt wirken sich Jahresfehlbeträge (z.B. Theater Müns-
ter) im Rechnungskreis der Stadt Münster nur dann aus, wenn das  auf die Stadt Münster 
entfallende Eigenkapital am Stic htag unter den aktuellen Beteil igungsbuchwert sinkt und 
Wertberichtigungen erforderlich machen. 
 
Die Wertüberprüfungen waren in diesem Bereich ebenfalls nachvollziehbar belegt. Im Jahr 
2020 waren keine Wertanpassungen erforderlich. 
 
Im Weiteren überzeugte sich das AWR davon, dass die Ausschüttun gsbeschlüsse im 
Haushaltsjahr 2020 erwartungsgemäß umgesetzt wurden: 
 
 
- AWM 
Jahresüberschuss 2019 2.158.597,88 € V/0377/2020 
 
- citeq 
Jahresüberschuss 2019 376.716,61 € V/0482/2020 
 
 
Die Ratsbeschlüsse wurden korrekt umgesetzt und die Ausschüttungen wurden im städti-
schen Haushalt 2020 sachgerecht erfasst. 
 
 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 42.266.483,80 € 
   Vorjahr:   32.266.565,81 € 
 
Wertpapiere des  
Anlagevermögens 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
VUS-Fonds 
WVR-Fonds 
 
 
6.874.565,16 
25.392.000,65 
32.266.565,81 
 
0,00 
9.999.917,99 
9.999.917,99 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
6.874.565,16 
35.391.918,64 
42.266.483,80 
 
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an. 
 
Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds), den die Stadt Müns-
ter auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 21.02.2000 zur Absicherung von zukünf-
tigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat. Neben 
der Kernverwaltung sind die Abfallwirtschaftsbetriebe (Sanierun gsrücklage) und die citeq 
(Pensionsrücklage) beteiligt. 
 
Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-Fonds) hingege n ist ein Zusam-
menschluss von neun größeren Städten und verwaltet deren Gelder , die ebenfalls für die 
Finanzierung von Pensionsverpflichtungen zurückgelegt werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  46 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Finanzierung zukünfti ger Pensionsverpflich-
tungen (V/0810/2017) veranschlagte die Verwaltung im Haushaltsp lan der Stadt Münster 
unter der PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen WVR den Zukauf von 
weiteren Anteilen im Wert 10.000.000,00 €. 
 
Nach dem Zukauf weiterer Anteile im Jahr 2020 stieg der Bestand  an Wertpapieren des 
Anlagevermögens von 32.266.565,81 € auf 42.266.483,80 €. 
 
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2020, so errechnet sich für den 
VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 12.188.170,40 € und für den WVR-Fonds ein aktueller 
Wert von 41.720.349,00 €: 
 
 VUS-Fonds WVR-Fonds 
   
Anteile 68.782 St 382.580 St 
Bilanzwert am 31.12.2020 6.874.565,16 € 35.391.918,64 € 
Kurs 177,20 €/ je Anteil 109,05 € / je Anteil 
Kurswert 12.188.170,40 € 41.720.349,00 € 
 
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt. 
 
 
1.3.5 Ausleihung en 96.332.150,95 € 
   Vorjahr:   87.900.709,40 € 
 
 
Der Bilanzposten Ausleihungen um fasst Darlehen, die die Stadt M ünster an verbundene 
Unternehmen und Beteiligungen gewährt, einige Genossenschaftsan teile sowie diverse 
Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogrammen heraus gewährt wurden. Die Dar-
lehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gemeinwohlorientierter Belange. In den letz-
ten Jahren förderte die Stadt Münster verstärkt den Wohnungsbau  und den Bau von Kin-
dertagesstätten sowie Flüchtlingsunterkünften durch die Gewährung von Darlehen. 
 
Im Jahr 2020 standen den planmäßigen Tilgungen i.H.v. 6.588.558 ,45 € drei neu verge-
bene Darlehen i.H.v. insgesamt 15.020.000,00 € gegenüber.  
 
In Folge dessen stieg der Bestand im Laufe des Jahres 2020 von 87.900.709,40 € a uf 
96.332.150,95 € um 8.431.441,55 € (9,6 %): 
 
Ausleihungen 
an… 
Bestand 
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Wert  
31.12.2020 
Euro 
Verbundene Unternehmen 
Wohn- u. Stadtbau GmbH 
-Bauförderung / Projekte 
-Investitionsförderung 
 
KonvOY GmbH 
-Investitionsförderung 
 
 
 
617.591,71 
24.048.795,26 
24.666.386,97 
 
62.100.000,00 
86.766.386,97 
 
 
0,00 
5.000.000,00 
5.000.000,00 
 
10.000.000,00 
15.000.000,00 
 
 
9.931,10 
718.570,55 
728.501,65 
 
5.800.000,00 
6.528.501,65 
 
 
607.660,61 
28.330.224,71 
28.937.885,32 
 
66.300.000,00 
95.237.885,32 
Beteiligungen 
AirportPark FMO GmbH 1.090.130,00 0,00 34.000,00 1.056.130,00 
Mitgliedschaften 
- Volksbank MS eG 
- EKV e.G. 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  47 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Ausleihungen 
an… 
Bestand 
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Wert  
31.12.2020 
Euro 
Sonstige Ausleihungen 
 
- Kleingartendarlehen  
- Existenzgründerdarlehen 
- Gemeindebaudarlehen 
 
 
27.060,34 
474,68 
15.557,41 
43.092,43 
 
20.000,00 
0,00 
         0,00 
20.000,00 
 
19.260,14 
474,68 
  6.321,98 
26.056,80 
 
27.800,20 
0,00 
9.235,43 
37.035,63 
Summe 87.900.709,40 15.020.000,00 6.588.558,45 96.332.150,95 
 
Die Stadt Münster verwaltet die verschiedenen Darlehensverträge mit der Software S-Kom-
pass. Das Programm gibt je Vertrag Zins- und Tilgungen vor und hält gleichzeitig die Be-
standsentwicklung jedes einzelnen Vertrages nach. Eine Schnitts telle zur SAP-
Buchführung gibt es derzeit nicht. 
 
Das AWR vergewisserte sich auf der Grundlage der vorliegenden Abstimmungsbelege da-
von, dass Tilgungen, Zinsen und Verwaltungskosten im Haushalt 2020 korrekt erfasst wur-
den und die Darlehensbestände in der Buchführung und im Jahresa bschluss 2020 sach-
gerecht wiedergegeben werden. Abgesehen von den sechs an die Wo hn- und Stadtbau 
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH vergebenen Darlehen zur Förderung 
einzelner Bauprojekte ließen sich die Bestandsveränderungen und  die erfassten Zinsen 
bzw. Verwaltungskostenerstattungen lückenlos mit Hilfe der Abstimmungsbelege nachvoll-
ziehen. Bei den sechs Darlehen fiel dem AWR eine Abstimmungsdifferenz i.H.v. 3.758,06 € 
zwischen den vereinnahmten Zinszahlungen und dem dazugehörenden Abstimmungsbe-
leg auf. Die Verwaltung wurde gebeten, die Differenz im Nachgang zur Prüfung aufzugrei-
fen und auszuräumen.  
 
Aus der Gewährung von Darlehen erlöste die Stadt Münster Zinserträge und Verwaltungs-
kostenerstattungen i.H.v. insgesamt 1.283.912,61 €. 
 
 
o Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 
Der Darlehensbestand zur Förderung von Bauprojekten der Wohn- u nd Stadtbau Woh-
nungsunternehmen der Stadt Münster GmbH umfasst sechs ältere Verträge. Die darin ver-
brieften Rückforderungsansprüche sanken im Wege der planmäßigen  Tilgungen im Jahr 
2020 von 617.591,71 € um 9.931,10 € auf 607.660,61 €.  
 
Neben diesen sechs Verträgen bestehen drei jüngere Darlehen, di e die Stadt Münster in 
Zusammenhang mit der Errichtung von Kindertagesstätten, Flüchtlingsunterkünften und di-
versen Wohnungsbaumaßnahmen an die Wohn- und Stadtbau Wohnungsu nternehmen 
der Stadt Münster vergeben hat. Die letzte Tranche i.H.v. 5.000 .000,00 € wurde in 2020 
ausgezahlt. Die Darlehen wurden im Jahr 2020 planmäßig mit 718.570,55 € getilgt. Danach 
belaufen sich die Darlehensforderungen auf 28.330.224,71 €.  
 
 
o KonvOY GmbH 
 
Der Rat der Stadt Münster stimmte im Jahr 2018 (V/0326/2018) de r Gewährung von Dar-
lehen an die KonvOY GmbH in Höhe von maximal 90,0 Mio. € zur Finanzierung des An-
kaufs und der Entwicklung von Konversionsflächen (Oxford- und York-Kaserne) zu. 
 
Danach schloss die Stadt Münster bereits im Jahr 2018 insgesamt drei Investitionskredite 
mit einer Summe von 65.000.000,00 € ab. 
 
Im Jahr 2020 gewährte die Stadt Münster ein weiteres Darlehen i.H.v. 10.000.000,00 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  48 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die Darlehen wurden in 2020 planmäßig getilgt und verzinst. Die  Darlehensforderungen 
betragen am 31.12.2020 zusammen 66.300.000,00 €. Die Stadt Münster vereinnahmte Til-
gungen für diese Darlehen i.H.v. 5.800.000,00 € und Zinserträge i.H.v. 776.123,87 €. 
 
 
o AirportPark FMO GmbH 
 
Zur Sicherung der Liquidität gewährten die drei Gesellschafter der AirportPark GmbH in der 
Phase der Erschließung und ersten Vermarktung von Grundstücken im Jahr 2008 jeweils 
Darlehen i.H.v. 1.294.130,00 Mio. €. 
 
Das Darlehen der Stadt Münster an die AirportPark FMO GmbH wurd e im Haushaltsjahr 
2020 planmäßig mit 34.000 € getilgt. In Folge dessen minderte sich der Bestand von 
1.090.130,00 € auf 1.056.130,00 €. 
 
Das Darlehen wurde ursprünglich mit 5 % p.a. verzinst (V/1013/2007). In Abstimmung mit 
der Politik wird seit dem 01.08.2 018 ein niedrigerer Zinssatz v on 2,5 % berechnet 
(V/0548/2018). Die Stadt Münster vereinnahmte im Jahr 2020 Zins erträge i.H.v. 
27.182,42 €. 
 
 
o Mitgliedschaften und sonstige Ausleihungen 
 
Unter den sonstigen Ausleihungen bilanziert die Stadt Münster u .a. ihre Beteiligungen an 
der Volksbank Münster e.G. und an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen 
e.G. im Wert von 1.100,00 €. 
 
Im Jahr 2020 wurde die Einlage der Stadt Münster in die Einkauf sgemeinschaft Kommu-
naler Verwaltungen e.G. (EKV e.G.) zurückgezahlt. Diese Informa tion ging unbemerkt an 
der Anlagenbuchhaltung der Stadt Münster vorbei. Nach dem Hinweis aus der Prüfung wird 
der Genossenschaftsanteil im Laufe des Jahres 2021 ausgebucht. 
 
Außerdem gewährt die Stadt Münster dem Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. 
zinslos und ohne Berechnung von Verwaltungskosten Darlehen i.H. v. von insgesamt 
27.800,20 €. Am 31.12.2020 umfasst der Bestand sechs einzelne Verträge. 
 
Die Darlehen sind auf einen Ratsbeschluss (V/0020/2008) zurückz uführen, wonach die 
Stadt Münster jährlich jeweils ein weiteres Darlehen i.H.v. 20.000,00 € gewährt. Mit diesem 
Darlehen sollen Familien oder Einzelpersonen, vorzugsweise Familien mit Kindern bei der 
Anpachtung eines Kleingartens unterstützt werden. Die Unterstützung wird in Form einzel-
ner Darlehen, die wiederum vom Verband gewährt werden, geleistet. 
 
Der Vergabe des neuen Darlehens i.H.v. 20.000,00 € standen Tilgungen i.H.v. 19.260,14 € 
gegenüber. Im Jahr 2020 erhöhte sich der Bestand von 27.060,34 € auf 27.800,20 €.  
 
Die übrigen Darlehen zur Förderung von Existenzgründungen oder junger kinderreicher 
Familien wurden planmäßig getilgt. 
 
 
2.   Umlaufvermögen 206.829.932,69 € 
 Vorjahr:   255.557.713,69 € 
 
 
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum 
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden 
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewiesen. Typischerweise ha ndelt es sich hierbei 
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  49 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstücke und Gebäude, die zur Veräußerung 
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimmte 
man ab, dass die abnutzbaren Vermögenswerte auch nach der Umgliederung ins Umlauf-
vermögen planmäßig abzuschreiben sind. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2020 a us folgenden Wert-
gruppen zusammen: 
 
o Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 30.662.429,67 € 
o Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 75.687.488,72 € 
o Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
o Liquide Mittel  100.480.014,30 € 
Summe 206.829.932,69 € 
 
 
2.1 Vorräte 30.662.429,67 € 
  Vorjahr:   31.456.457,13 € 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- und Betriebss toffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Heizölvor-
rat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des 
städtischen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. Zudem 
umfasst die Position auch Grunds tücke (unbebaute oder bebaut), sofern sie für den Ver-
kauf bestimmt sind. 
 
Die Prüfungstätigkeiten umfassen in diesem Bereich eine Abstimm ung der Bilanzposition 
und der einzelnen Bestandsveränderungen mit den übrigen Erläuterungen im Entwurf des 
Jahresabschlusses 2020 sowie der Buchhaltung. Darüber hinaus wu rden die Inventurun-
terlagen im Bereich des Vorratsvermögens zum 31.12.2020 durchge sehen und die Ursa-
chen der Bestandsveränderungen nachvollzogen. 
 
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betrieb sstoffe, Waren 30.662.429,67 € 
  Vorjahr:   31.456.457,13 € 
 
 
Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe, Waren sowie 
zum Verkauf bestimmte 
Grundstücke und Gebäude 
 
Endbestand 
31.12.2019 
Euro 
 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
Veränderung 
 
Euro 
 
Betriebsstoffe 
Handelswaren 
Grundstücke des Umlaufvermögens 
Sonstige Vorräte / Poststempler 
 
Summe 
 
54.273,65 
68.132,43 
31.247.394,00 
       86.657,05 
 
31.456.457,13 
 
41.558,78 
73.882,31 
30.475.927,40 
       71.061,18 
 
30.662.429,67 
 
-12.714,87 
5.749,88 
-771.466,60 
       -15.595,87 
 
-794.027,46 
 
Zum Ende des Haushaltsjahres 2020 bilanziert die Stadt Münster Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe, Waren und zum Verkauf bestimmte Grundstücke im Wert von  insgesamt 
30.662.429,67 €. Der Wert des Vorratsvermögens sank gegenüber dem Vorjahr um 
794.027,46 € (2,5 %).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  50 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
Die Treibstoffbestände der Feuerwehr und der Bestand an Heizöl auf der Hauptkläranlage 
wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Danach bewertete die Verwal-
tung die Bestände im Sinne des § 29 Abs. 3 KomHVO NRW mit durch schnittlichen Ein-
standspreisen. Der Bestand i.H.v. 41.558,78 € und die Bewertung konnten bis auf einen 
unbedeutenden Erhebungsfehler von 340,63 € nachvollzogen werden. 
 
Der Bestand an Handelswaren bezieht sich auf die Warenvorräte d es Museumsshops im 
Stadtmuseum. Die Verwaltung ermittelte zum 31.12.2020 einen Inv enturbestand von 
73.882,31 €. 
 
Im Umlaufvermögen der Stadt Münster werden auch diejenigen Grundstücke und Gebäude 
abgebildet, die nicht für die gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig sind und bei denen 
eine Verkaufsabsicht besteht. Die Stadt Münster kauft im Rahmen  des strategischen Flä-
chenmanagements regelmäßig Grundstücke zur Entwicklung von Baul and und veräußert 
diese Flächen nach Erschließung.  
 
Im Jahr 2020 wurden Zugänge in Höhe von 765.732,48 € und Abgänge in Höhe von 
1.382.670,76 € nachgewiesen, die auf Veränderungsnachweise des Vermessungs- und 
Katasteramtes, Nutzungsänderungen und Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaf-
ten, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement zurückzuführen sind. Die Wohnge-
bäude und sonstigen Gebäude des Umlaufvermögens werden als Vermögensgegenstände 
des Umlaufvermögens analog zum Anlagevermögen über die Laufzeit  linear abgeschrie-
ben. Die diesbezüglichen Abschreibungen betrugen im Jahr 2020 insgesamt 154.528,32 €. 
In Folge dieser Einflüsse sank der Bestandswert der zum Verkauf  vorgehaltenen Grund-
stücke von 31.247.394,00 € um 771.466,60 € (2,5 %) auf 30.475.927,40 €. 
 
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorrat der Fachstelle  „Expedition & 
Druck“. Der Inventurbestand lag am 31.12.2020 mit 71.061,18 € um 15.595,87 € (21,9 %) 
unter dem Jahresanfangsbestand von 86.657,05 €. 
 
Bei der Durchsicht der Konten stellte das AWR fest, dass aus der Verrechnung der Porto-
kosten für das IV. Quartal 2020 eine Forderung in Höhe von 4.80 0,30 € gegenüber dem 
Theater Münster nicht bilanziert wurde und der städtische Portoaufwand wegen der unter-
bliebenen Verrechnung zu hoch ausfällt. Für die Aussagekraft de s Jahresabschlusses 
2020 hat diese Feststellung auf Grund der geringen Werte eher e ine untergeordnete Be-
deutung. 
 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Geleistete Anzahlungen Bestand 
31.12.2019 
Euro 
Bestand 
31.12.2020 
Euro 
Unklare Zahlungen 0,00 0,00 
 
Zahlungen der Stadt Münster, die z.B. durch Abbuchungsermächtigungen oder im Rahmen 
von Vorverfahren (Sozialhilfe u. ä.) geleistet und nicht automa tisiert der dazugehörenden 
Rechnung zugeordnet werden können, werden zunächst als geleistete Anzahlung erfasst. 
Im weiteren Verlauf klärt die Verwaltung die Hintergründe der j eweiligen Zahlung und löst 
die unklaren Posten auf.  
 
Das AWR vergewisserte sich während der Prüfung des Jahresabschlusses 2020, dass die 
Auflösung bzw. Zuordnung der unklaren Zahlungen sachlich richtig durchgeführt wurden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  51 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
2.2 Forderungen und  
sonstige Vermögensgegenstände 75.687.488,72 € 
 Vorjahr:   59.963.062,17 € 
 
 
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermögensgegenständ e beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die privatrechtlichen Forderu ngen sowie die sonstigen 
Vermögensgegenstände der Stadt Münster. Die Endbestände sind wie folgt belegt: 
 
- offene Posten der PSCD-Nebenbuchhaltung 
 
- Meldungen der Ämter, sofern Forderungen nicht in der Buchhalt ung erfasst sind 
 
- Wertberichtigungen 
 
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt. 
 
Sämtliche Forderungsbestände waren zum 31.12.2020 mit der offene-Posten-Buchhaltung 
abgestimmt. Die Verwaltung achtete darauf, dass debitorische Kreditoren unter den Forde-
rungen und kreditorische Debitoren unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 
 
Die Verwaltung analysierte den Bestand an Forderungen, um die Werthaltigkeit der städti-
schen Forderungen zu beurteilen. Dazu wurden alle Einzelforderungen mit einem Wert von 
über 200.000,00 € kontrolliert. In Folge dessen wurden 28 Forderungen im Gesamtw ert 
von rd. 21,8,1 Mio. € (Vorjahr: rd. 15,1 Mio. €) überprüft. Es handelt sich dabei überwie-
gend um größere GewSt-Veranlagungen. Bei den auf ihre Werthalti gkeit hin überprüften 
Forderungen kam es zu Einzelwertberichtigungen i.H.v. 4,5 Mio. € (Vorjahr: 8,2 Mio. €). 
Zudem wurden Rückstellungen für drohende Verluste bei noch nich t bestandskräftig ge-
wordenen Gewerbesteuerforderungen im Sinne des § 37. Abs. 6 Kom HVO NRW i.H.v. 
0,2 Mio. € erforderlich.  
 
Weiterhin brachte die Verwaltung für das allgemeine Ausfallwagnis bei den Forderungen, 
die unterhalb des Schwellenwertes von 200.000,00 € liegen, eine Pauschalwertberichti-
gung i.H.v. insgesamt 13,1 Mio. € (Vorjahr: 9,3 Mio. €) in Abzug. Betroffen waren insbe-
sondere Forderungen im Bereich Steuern und Transferleistungen. 
 
Insgesamt ergab sich somit für den Forderungsbestand des Jahres 2020 ein Wertberichti-
gungsbedarf i.H.v. rd. 17,6 Mio. € (Vorjahr 17,5 Mio. €). Bezogen auf den ursprünglichen 
Forderungsbestand von 93,3 Mio. € sind das rd. 18,8 %. 
 
Die stichprobenartige Prüfung von Forderungen mit Einzelwerten von mehr al 50.000,00 € 
sowie die Berechnung der Pauschalwertberichtigungen führte zu keinen weiteren Feststel-
lungen. Die Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.  
 
Der Bestand der wertberichtigten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ver-
änderte sich in den letzten drei Haushaltsjahren wie folgt: 
 
Forderungen und sonstige  
Vermögensgegenstände 
31.12.2018 
Euro 
31.12.2019 
Euro 
31.12.2020 
Euro 
 
öffentlich-rechtliche Forderungen 
privatrechtliche Forderungen 
sonstige Vermögensgegenstände 
 
Summe 
 
44.192.893,01 
5.167.779,89 
11.716.835,61 
 
61.077.508,51 
 
40.978.536,90 
4.154.598,19 
14.829.927,08 
 
59.963.062,17 
 
52.873.468,16 
8.130.257,50 
14.683.763,06 
 
75.687.488,72 
 
Am Bilanzstichtag 31.12.2020 betrug der Wert der Forderungen und sonstigen Vermögens-
gegenstände insgesamt 75.687.488,72 €. Der Bestand stieg gegenüber dem Vorjahr um 
15.724.426,55 € (26,2 %).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  52 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 
Forderungen aus Transferleistungen 52.873.468,16 € 
 Vorjahr:   40.978.536,90 € 
 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen umfassen Forderungen aus der Erhebung von Gebüh-
ren, Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Ge bühren lässt sich auf 
öffentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen. 
 
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, Ju-
gendhilfe u.a.) ergeben, wenn z.B. Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige 
Forderungen entwickelten sich in den letzten drei Jahren wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche  
Forderungen, Forderungen aus 
Transferleistungen   
31.12.2018 
Euro 
31.12.2019 
Euro 
31.12.2020 
Euro 
Gebühren 
Beiträge 
Steuern 
Transferleistungen 
Sonstige 
 
Summe 
3.050.000,43 
310.000,16 
5.211.502,53 
14.042.552,39 
21.578.837,50 
 
44.192.893,01 
3.040.807,18 
142.305,18 
5.082.896,31 
17.157.418,06 
15.555.110,17 
 
40.978.536,90 
2.586.940,95 
52.448,36 
7.346.076,82 
27.961.199,67 
14.926.802,36 
 
52.873.468,16 
 
Der Bestand an Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen stieg im Laufe des Jahres 2020 von 40.978.536,90 € um 11.894.931,26 € (29,0 %) auf 
52.873.468,16 €. 
 
 
2.2.2 Privatrechtliche F orderungen 8.130.257,50 € 
  Vorjahr:   4.154.598,19 € 
 
 
Die Stadt Münster erhebt für einig e ihrer Leistungen ein Entgel t. Sofern der Leistung ein 
privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermietung bzw. Verpach-
tung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen P osten in der Bilanz als pri-
vatrechtliche Forderungen ausgewiesen. 
 
Der Bilanzposten entwickelte sich in den letzten drei Jahren wie folgt: 
 
Privatrechtliche  
Forderungen, gegenüber  
31.12.2018 
Euro 
31.12.2019 
Euro 
31.12.2020 
Euro 
 
privatem Bereich 
öffentlichem Bereich 
verbundenen Unternehmen 
Beteiligungen 
Sondervermögen 
Summe 
 
1.000.912,42 
12.174,53 
1.180.142,71 
0,00 
2.974.550,23 
5.167.779,89 
 
631.191,27 
116.522,68 
843.098,57 
20.345,87 
2.543.439,80 
4.154.598,19 
 
2.057.761,24 
45.785,56 
1.959.413,20 
27.182,42 
4.040.115,08 
8.130.257,50 
 
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen erhöhte sich von 4.154.598,19 € am 
31.12.2019 um 3.975.659,31 € (95,7 %) auf 8.130.257,50 € am 31.12.2020.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  53 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 14.683.763,06 € 
  Vorjahr:   14.829.927,08 € 
 
Sonstige 
Vermögensgegenstände 
 
Endbestand  
31.12.2018 
Euro 
Endbestand  
31.12.2019 
Euro 
Endbestand  
31.12.2020 
Euro 
Summe 11.716.835,61 14.829.927,08 14.683.763,06 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Verm ögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet wer den können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dritte, wie z.B. Vorschüsse und Abschlags-
zahlungen, Vorauszahlungen an Krankenkassen, Ansprüche aus der Anrechenbarkeit von 
gezahlter Vorsteuer, Forderungen aus der Gewährung von Sozialhi lfeleistungen, Cash-
Pooling u. a. Der Bilanzposten verringerte sich um 146.164,02 € (1,0 %) auf 
14.683.763,06 €. 
 
Am 31.12.2020 setzt sich der Bilanzposten wie folgt zusammen:  
 
o Cash-Pooling 4.181.381,08 € 
o Rückforderung SGB II 3.808.172,44 € 
o Vorschüsse gesetzliche Krankenversicherung 1.892.536,14 € 
o Umsatzsteuererstattung 1.419.800,51 € 
o Amtshilfe PSCD 1.231.402,07 € 
o Vorsteueranrechnung 1.197.393,34 € 
o Sonstige Forderungen PSCD 318.312,52 € 
o Übrige Vermögensgegenständer      634.764,96 € 
Summe 14.683.763,06 € 
 
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere, die im Umlaufvermögen auszuweisen 
sind. 
 
 
2.4 Liquide Mittel 186.070.575,25 € 
  Vorjahr:   164.138.194,39 € 
 
Der Bilanzposten beinhaltet alle Bargeldbestände in den Kassen der städtischen Ämter und 
Einrichtungen sowie die Guthaben auf den diversen Bankkonten und den Girokonten, die 
für die städtischen Schulen eingerichtet wurden. 
 
Die liquiden Mittel der Stadt Münster setzen sich am 31.12.2020  aus folgenden Posten 
zusammen:  
 
Liquide Mittel 
 
 
Endbestand  
31.12.2018 
Euro 
Endbestand  
31.12.2019 
Euro 
Endbestand  
31.12.2020 
Euro 
Kassenbestand Barkassen 
Bankguthaben 
Schulgirokonten 
Festgelder 
Summe 
152.463,17 
172.029,26 
823.512,30 
184.922.570,52 
186.070.575,25 
158.379,58 
157.141,11 
993.155,94 
162.829.517,76 
164.138.194,39 
119.299,47 
1.131.352,33 
935.478,37 
98.293.884,13 
100.480.014,30 
 
Der Bestand an liquiden Mitteln sank im abgeschlossenen Haushal tsjahr 2020 von 
164.138.194,39 € um 63.658.180,09 € (38,8 %) auf 100.480.014,30 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  54 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster veranschaulicht die versch iedenen Einflüsse, die 
im Jahr 2020 zu einer Minderung des Bestands an liquiden Mitteln geführt haben.  
 
Die vorstehenden Buchbestände stimmen mit den Depot- und Kontoauszügen der Banken 
zum Stichtag 31.12.2020 überein. 
 
Im Übrigen unterliegt die Abteilung Zahlungsverkehr (20.2) der Stadtkasse der regelmäßi-
gen unvermuteten Prüfung durch das AWR. Zuletzt fand eine Prüfu ng auf der Grundlage 
des Tagesabschlusses vom 24.02.2021 statt (Bericht Nr. 07/21).  
 
Das AWR kann auf der Grundlage der unvermuteten Kassenprüfung die Ordnungsmäßig-
keit der Kassengeschäfte bestätigen. 
 
Die für den Zahlungsverkehr vorübergehend nicht benötigten Kassenmittel wurden sicher 
und zinsgünstig angelegt. Die Liquidität der Stadt Münster war zu keiner Zeit gefährdet.  
 
Für eine sachgerechte Beurteilung des Bestandes ist anzumerken,  dass in den liquiden 
Mitteln der Stadt Münster auch die kurzfristig nicht benötigten  Mittel der am cash-pooling 
Beteiligten i.H.v. 35.938.699,07 € bilanziert werden. Daher stellt die Stadt Münster in ihrer 
Bilanz zum 31.12.2020 diesen Fremdmitteln eine gleich hohe sonstige Verbindlichkeit ge-
genüber. 
 
Ein anderer Betrag i.H.v. 20.103.398,62 € entfällt auf vereinnahmte Stellplatzablösebeträge 
für die die Stadt Münster am Bilanzstichtag 31.12.2020 noch kei ne zweckentsprechende 
Maßnahme hergestellt hat. Für diesen Teil der liquiden Mittel wird am 31.12.2020 eine er-
haltene Anzahlung ausgewiesen und br ingt damit eine Gegenleistu ngsverpflichtung der 
Stadt Münster zum Ausdruck. 
 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 67.188.986,87 € 
 Vorjahr:   64.505.490,64 € 
 
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stieg im Jahr  2020 von 
64.505.490,64 € auf 67.188.986,87 € um 2.683.496,23 € (4,2 %) €. 
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen setzen sich am 31.12.2020 aus  folgenden Einzel-
posten zusammen: 
 
ARAP Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Auflösung 
Abgänge 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Transitorische  
Abgrenzungen gem.  
§ 43 Abs.1 KomHVO NRW 
01/2020 
- Fraktionszuwendungen  
- Dienst- und Versorgungsbezüge  
- Sozialhilfe 
- UVG-Zahlungen  
- Pflegegeldzahlungen 
- Betriebskostenzuschuss Kitas 
- SGB II Leistungen 
- Kostenlos. ÖPNV Adventssamstage 
- Sonstige 
 
 
 
 
 
329.346,27 
6.919.422,54 
6.031.047,41 
649.843,00 
156.958,92 
7.983.484,51 
7.911.838,20 
-449.131,01 
        23.324,68 
29.556.134,52 
 
 
 
 
305.945,51 
7.372.017,41 
6.095.934,14 
709.927,00 
146.287,33 
8.771.198,40 
8.700.521,23 
0,00 
        42.189,44 
32.144.020,46 
 
 
 
 
329.346,27 
6.919.422,54 
6.031.047,41 
649.843,00 
156.958,92 
7.983.484,51 
7.911.838,20 
-449.131,01 
        23.324,68 
29.556.134,52 
 
 
 
 
305.945,51 
7.372.017,41 
6.095.934,14 
709.927,00 
146.287,33 
8.771.198,40 
8.700.521,23 
0,00 
        42.189,44 
32.144.020,46

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  55 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
ARAP Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Auflösung 
Abgänge 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Transitorische Abgrenzungen 
gem. § 43 Abs.1 KomHVO NRW 
Übertrag 
 
29.556.134,52 
 
32.144.020,46 
 
29.556.134,52 
 
32.144.020,46 
Aktivierte Zuschüsse  
gem. § 44 Abs. 2 KomHVO NRW 
Geleistete Zuwendungen an… 
 
- den Bund 
- das Land NRW 
- verbundene Unternehmen 
- öffentliche Sonderrechnungen 
- private Unternehmen 
- übrige Bereiche 
 
 
 
 
174.752,09 
1.058.667,87 
10.993.507,51 
3.576.837,41 
5.906.497,77 
13.239.093,47 
34.949.356,12 
 
 
 
0,00 
0,00 
32.513,56 
0,00 
432.832,87 
7.994.617,66 
8.459.964,09 
 
 
 
2.233,25 
36.743,39 
5.425.789,06 
50.437,19 
394.650,25 
2.454.500,66 
8.364.353,80 
 
 
 
172.518,84 
1.021.924,48 
5.600.232,01 
3.526.400,22 
5.944.680,39 
18.779.210,47 
35.044.966,41 
Summe 64.505.490,64 40.603.984,55 37.920.488,32 67.188.986,87 
 
 
o Transitorische Abgrenzung  
gem. § 43 Abs.1 KomHVO NRW 32.144.020,46 € 
 Vorjahr:  29.556.134,52 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 1 KomHVO NRW sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, 
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag dars tellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. 
 
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der Zielsetzung des Jahresab-
schlusses stehen, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprech endes Bild der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. 
 
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise nur in Betra cht, sofern sie für 
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind. 
 
Als erheblich betrachtet die Stadtverwaltung Münster, wenn die in Frage kommenden Ge-
schäftsvorfälle bei 
 
- regelmäßig wiederkehrenden Rechnungsabgrenzungen im Jahresvergleich einen Diffe-
renzbetrag von 100.000,00 € und 
 
- 10.000,00 € bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen 
 
übersteigen. Nur in begründeten Fällen können daneben weitere Aktive Rechnungsabgren-
zungen gebildet werden. Diese Festlegungen helfen, die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses zu vereinfachen. 
 
Die aus dem Vorjahr stammenden transitorischen Abgrenzungen (29 .556.134,52 €) wur-
den im Laufe des Haushaltsjahres 2020 vollständig aufgelöst und  sachgerecht in die Er-
gebnisrechnung 2020 einbezogen. 
 
Die neu gebildeten Rechnungsabgrenzungen (32.144.020,46 €) konnte das AWR mit Hilfe 
der buchungsbegründenden Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach lückenlos nach-
vollziehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  56 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
o Aktivierte Zuschüsse  
gem. § 44 Abs. 2 KomHVO NRW  35.044.966,41 € 
 Vorjahr:   34.949.356,12 € 
 
Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO NRW sind Zuwendungen der Stadt Münster, die mit 
einer mehrjährigen und zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtun g verbunden sind, als 
Vermögensposition unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeit-
verlauf entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen. Zum Ende 
des Jahres 2020 bilanzierte die Stadt Münster für die von ihr g ezahlten Zuschüsse einen 
Betrag i.H.v. 35.044.966,41 €. 
 
Das AWR hinterfragte alle Bestandsveränderungen des Jahres 2020 mit einem Einzelwert 
von mehr als 100.000,00 €: 
 
Inventar- 
verzeichnis 
 
Bezeichnung Zugang  
31.12.2020 
Euro 
Abgang 
31.12.2020 
Euro 
99999 391 Bürgerbad Handorf 3.339.421,00 0,00 
99999 413 Sportanlage Handorf 160.608,00 0,00 
99999 414 Baukostenzuschuss diverse Vereine 354.527,00 0,00 
99999 421 Investitionskostenzuschuss Mühlenhof 316.033,00 0,00 
99999 422 Zuschuss Karateschule „Shotokan“ 591.730,00 0,00 
99999 438 Julius-Morus-Kita / Dahlweg 119.576,00 0,00 
99999 441 Katholische Kita Thomas Morus 182.350,00 0,00 
99999 442 Katholische Kita St. Martin 485.250,00 0,00 
99999 443 Katholische Kita Emilienkindergarten 105.543,00 0,00 
99999 445 Katholische Kita St. Anna 298.426,00 0,00 
99999 448 Kita Emmy-Herzog-Platz 299.266,00 0,00 
99999 451 Kita Alt-Angelmodde (Gustav-Dietrich-Kita) 180.000,00 0,00 
99999 452 GTP Wolbecker Straße 148.500,00 0,00 
99999 455 Erstausstattung OT New York „Wiegandweg“ 100.000,00 0,00 
99999 458 Förderung Lastenfahrräder 199.254,00 0,00 
99999 459 GTP Dahlweg 112 148.500,00 0,00 
99999 460 ASB Alfred-Bernstein-Kita 300.000,00 0,00 
99999 462 GTP Warendorfer Straße 152 I 148.500,00 0,00 
99999 463 GTP Warendorfer Straße 152 II 148.500,00 0,00 
99999 466 Kita Landsberger Straße 240.000,00 0,00 
99999 473 Kita Blatt-Werk 216.492,00 0,00 
9999 419 Masterplan Zoo Münster Baukostenzuschuss 0,00 5.000.000,00 
Geprüfte Bestandsveränderungen 
in % der gesamten Zugänge und Abgänge (ohne zeitant. Auflösung) 
8.082.476,00 
95,5 
5.000.000,00 
99,9 
 
Die Bestandsveränderungen in der Stichprobe ließen sich allesamt nachvollziehen. Gleich-
wohl fielen dem AWR aber einzelne Sachverhalte auf, bei denen  
 
- sich die Förderbedingungen der Stadt Münster in den Zuwendungen nicht widerspiegelten 
 
- Fördermittel des Bundes und des Landes NRW nicht sachgerecht berücksichtigt und  
 
- im Fall von Zuschüssen für Lastenräder bzw. -anhänger und Bau kostenzuschüsse für 
Sportanlagen an Vereine die Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung nicht transparent ab-
gebildet wurden. Die den Investitionen zurechenbaren Fördermitt el von Land NRW und 
Bund wurden mit einem Jahr Verspätung als Passive Rechnungsabgrenzungen erfasst. 
 
Die Sachverhalte wurden im Prüfungsvermerk des AWR festgehalten und mit der Verwal-
tung erörtert, so dass sie im Nachgang zur Prüfung aufgegriffen und im Haushaltsjahr 2021 
aufgeklärt werden. Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2 020 haben die aufge-
worfenen Fragen keine weitere Bedeutung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  57 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
II Passiva 
 
 
1.  Eigenkapital 840.257.412,16 € 
 Vorjahr:   855.140.716,64 € 
 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und  Schulden der Stadt 
Münster.  
 
Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentraler Bedeutung für  die nachhaltige Erfüllbar-
keit der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2020 sank das Eigenkapital von 855.140.716,64 € 
um 14.883.304,48 € (1,7 %) auf 840.257.412,16 €. 
 
Es gliedert sich am 31.12.2020 in folgende Bestandteile: 
 
o Allgemeine Rücklage 691.057.388,71 € 
o Sonderrücklage 2.081.000,00 € 
o Ausgleichsrücklage 156.720.783,74 € 
o Jahresfehlbetrag    -9.601.760,29 € 
Summe  840.257.412,16 € 
 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 691.057.388,71 € 
 Vorjahr:   697.113.932,90 € 
 
 
In § 44 Abs. 3 KomHVO NRW ist geregelt, dass Erträge und Aufwendungen aus dem Ab-
gang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus We rtveränderungen 
von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu v errechnen und im An-
hang zu erläutern sind.  
 
In Folge dieser Verrechnungen sank der Bestand der Allgemeinen Rücklage von 
697.113.932,90 € um 6.056.544,19 € (0,9 %) auf 691.057.388,71 €. 
 
Daneben trugen die Rückzahlung einer Überzahlung eines Investitionskostenzuschusses 
für die Schaffung einer Großtagepflegestelle (-773,17 €), die Zustiftung durch Erbanfall bei 
der Stiftung Generalarmenfonds (76.209,73 €) und die Verstärkung der Sonderrücklage für 
das Stiftungskapital rechtlich selbständiger Stiftungen (775.000,00 €) zur Reduzierung der 
allgemeinen Rücklage bei.  
 
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2020 setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Bestandsveränderung der  
Allgemeinen Rücklage 
Veränderungen 
Euro 
Stand 01.01.2020 697.113.932,90 
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 2.281.839,10 
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 1.044.620,54 
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -3.404.998,58 
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -5.126.022,35 
Zwischensumme 691.909.371,61

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  58 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Bestandsveränderung der  
Allgemeinen Rücklage 
Veränderungen 
Euro 
Zwischensumme 691.909.371,61 
  
Rückzahlung gewährter Zuwendungen -773,17 
Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen -76.209,73 
Sonderrücklage Stiftung Magdalenenhospital – V/0818/2020 -775.000,00 
Stand 31.12.2020 691.057.388,71 
 
Die einzelnen Verrechnungen wurden sachlich und rechnerisch geprüft. Dabei stellte sich 
heraus, dass die Verrechnungen der Rückzahlung eines überzahlten Investitionszuschus-
ses (-773,17 €) sowie die Verrechnung der Erhöhung des Sonderpostens für rechtlich un-
selbständige Stiftungen (76.209,73 €) mit der allgemeinen Rücklage nicht gerechtfertigt 
waren und im nachfolgenden Haushaltsjahr 2021 berichtigt werden. Für die Kernaussagen 
des Jahresabschlusses 2020 haben diese Feststellungen eine untergeordnete Bedeutung. 
 
 
1.2 Sonderrücklage 2.081.000,00 € 
 Vorjahr: 1.306.000,00 € 
 
 
Der Rat der Stadt Münster fasste in seiner Sitzung am 21.03.201 2 den Beschluss, den 
Eigentumsanteil der Stadt Münster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € unent-
geltlich auf die Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung zu übe rtragen. Zusätzlich brachte 
die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Seither wird das an die 
Stiftung übertragene Vermögen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. 
 
Im Jahr 2020 beschloss der Rat der Stadt Münster (V/0818/2020) eine eigenkapitalstär-
kende Zustiftung bei der rechtlich selbständigen Stiftung Magdalenenhospital. Dies führte 
zu einer Aufstockung der städtischen Finanzanlagen um 775.000,00 €. 
 
Die stiftungsrechtlichen Besonderheiten führen dazu, dass das d urch die Stadt Münster 
gebildete Stiftungsvermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. In der 
Bilanz der Stadt Münster wird diese Verwendungsbeschränkung dur ch eine Sonderrück-
lage zum Ausdruck gebracht. 
 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 156.720.783,74 € 
  Vorjahr:   128.254.177,04 € 
 
 
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausgewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehlbeträge in der Erg ebnisplanung oder Er-
gebnisrechnung durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der 
jeweilige Haushalt insgesamt noch als ausgeglichen (sog. fiktiver Haushaltsausgleich). 
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 23.06.2021 (V/0484/2021), dass 
der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 28.446.606,70 € der Ausgleichsrücklage zu-
geführt wird. 
 
Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt 
werden, sofern die Allgemeine R ücklage einen Bestand i.H.v. min destens 3 Prozent der 
Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist. Die Allgemeine Rück l a g e  h a t t e  a m  
31.12.2019 einen Bestand i.H.v. 697.113.932,90 €, was rd. 18,4 % der Bilanzsumme ent-
sprach. 
 
In Folge der Zuführung stieg der Bestand der Ausgleichsrücklage im Laufe des Jahres 2020 
von 128.254.177,04 € auf 156.720.783,74 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  59 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
1.4 Jahresfehlbetrag / -überschuss  -9.601.760,29 € 
 Vorjahr:   28.466.606,70 € 
 
 
Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -9.601.760,29 € ab. 
 
Der Jahresfehlbetrag kann durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgegli-
chen werden.  
 
Der städtische Haushalt 2020 ist sowohl in der Planung als auch in der Ausführung ausge-
glichen. 
 
 
2. Sonderposten 1.217.574.167,54 € 
  Vorjahr:   1.237.219.391,17 € 
 
 
Die Stadt Münster weist die erhaltenen Zuwendungen und Beiträge  für Investitionen, die 
im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wurden, gemä ß § 44 Abs. 5 
KomHVO NRW als Sonderposten zwischen dem Eigenkapital und den R ückstellungen 
aus.  
 
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhaltenen Zuwendungen und Beiträge zum Teil 
als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen. 
 
Diejenigen Sonderposten, die auf Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herstellung 
von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungsdauer 
des jeweils bezuschussten Vermögensgegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in der städ-
tischen Ergebnisrechnung entlastend eingesetzt. In diesen Fälle n stärken Sonderposten 
auf Sicht das Eigenkapital der Stadt Münster. 
 
Daneben gibt es Sonderposten, um die Verpflichtung der Stadt Mü nster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahle r zurückzuführen, 
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgl eich). Dieser Sonder-
posten wiederum hat den Charakter von Fremdkapital. 
 
Die Sonderposten nehmen am Ende des Jahres 2020 einen stattlichen Anteil von rd. 32 % 
an der Bilanzsumme der Stadt Münster ein. Gegenüber dem Vorjahr  verringerte sich der 
Bestand von 1.237.219.391,17 € auf 1.217.574.167,54 € um -19.645.223,63 € (1,6 %). Der 
Bilanzposten setzt sich am 31.12.2020 aus folgenden Bestandteilen zusammen: 
 
Sonderposten 
für… 
 
Bestand  
31.12.2019 
Euro 
Bestand 
31.12.2020 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Zuwendungen 
Beiträge 
Gebührenausgleich 
Sonstige Sonderposten 
Summe 
634.399.333,92 
594.090.150,14 
1.091.536,00 
        7.638.371,11 
1.237.219.391,17 
632.861.543,04 
575.967.506,17 
932.339,00 
        7.812.779,33 
1.217.574.167,54 
-1.537.790,88 
18.122.643,97 
-159.197,00 
     174.408,22 
-19.645.223,63 
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2020 sachli ch und rechnerisch. 
Bei den gewichtigen Positionen, d.h. Sonderposten, die aus Zuwendungen und Beiträgen 
gebildet wurden, beschränkte sich das AWR auf Bestandsveränderungen mit einem Wert-
volumen von mehr als 100.000,- €. Insgesamt bestätigt die Prüfung der Sonderposten die 
Richtigkeit des Bilanzausweises und der Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. Die 
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  60 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 632.861.543,04 € 
  Vorjahr:   634.399.333,92 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
634.399.333,92 
 
28.062.589,35 
 
1.201.057,19 
 
28.399.323,04 
 
632.861.543,04 
 
Im Jahr 2020 verringerte sich der Bestand an Sonderposten für Z uwendungen von 
634.399.333,92 € auf 632.861.543,04 € um 1.537.790,88 € (0,2 %).  
 
Die zeitanteilige Auflösung der aus Zuwendungen gebildeten Sond erposten und die auf 
Vermögensabgänge entfallenden Zuwendungsanteile waren insgesamt  höher als die 
Summe der neu gebildeten Sonderposten. 
 
Die Sonderposten für Zuwendungen bestehen zu einem Anteil i.H.v . 557.314.386,49 € 
(88,1 %) aus Landesmitteln, die der Stadt Münster zur Finanzier ung von Investitionen in 
das Infrastrukturvermögen in früheren Jahren zugeflossen sind. Der Rest besteht aus För-
dermitteln des Bundes bzw. der verbundenen Unternehmen und Bete iligungen, privater 
Unternehmen sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände. 
 
Im Jahr 2020 wurden Landesmittel zur Förderung von Kitas aus den Jahren 2009 bis 2014 
i.H.v. 526.823,31
€ ertragswirksam ausgebucht. Es gelang der Verwaltung mit wirt-
schaftlich vertretbarem Aufwand nicht, einzelne Restbeträge den Baumaßnahmen ver-
ursachungsgerecht zuzuordnen, so dass eine einmalige, pauschale Auflösung dieses 
Postens unumgänglich wurde. 
 
Darüber hinaus stellte das AWR während der Prüfung fest, dass Fördermittel des Bun-
des für die Erhöhung der Elektromobilität im Amt für Grünfläche n, Umwelt und Nach-
haltigkeit am Bilanzstichtag 31.12.2020 noch keinen Wirtschaftsgütern zugeordnet wa-
ren. Die Verwaltung sicherte zu, die Fördermittel spätestens be i der Aufstellung des 
kommenden Jahresabschlusses 2021 zu verrechnen. 
 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge  575.967.506,17 € 
  Vorjahr:   594.090.150,14 € 
 
 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
 
594.090.150,14 
 
1.810.929,09 
 
838.081,14 
 
19.095.491,92 
 
575.967.506,17 
 
Die Stadt Münster bilanzierte am 31.12.2020 für die in früheren Jahren vereinnahmten Bei-
träge einen Sonderposten i.H.v. 575.967.506,17 €. Der Buchwert verringerte sich gegen-
über dem Vorjahr um 18.122.643,97 € (3,1 %).  
 
Der Sonderposten für Beiträge wurde im Wesentlichen aus Beiträgen für den Bau von Ka-
nälen und Straßen, W egen und öffentlichen Plätzen gebildet, die auf der Grundlage des 
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) bzw. dem (BauGB NRW) erhoben wurden.  
  
Im Jahr 2020 verzeichnete die Stadt Münster lediglich bei den Abwasserbeseitigungsanla-
gen Bestandsveränderungen in Form von Zu- und Abgängen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  61 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Auf Grund der Datenmenge, Komplexität und Vernetzung mit der technischen Kanaldaten-
bank KANDIS wurde das Kanalanlagevermögen ausgelagert und wird durch eine Drittfirma 
begutachtet. Die Bestandsveränderungen dieser Nebenbuchhaltung werden jeweils am 
Jahresende in die städtische Anlagenrechnung übernommen. Dies g ilt auch für die Be-
standsveränderungen der Sonderposten, die diesem Bereich zuzure chnen sind. Die Be-
standsveränderungen wurden korrekt in die Hauptbuchführung übernommen.  
 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich   932.339,00 € 
  Vorjahr:   1.091.536,00 € 
 
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtu ngen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen.  Sofern Überschüsse im 
Rahmen der jeweiligen Betriebsabrechnung festgestellt wurden sind diese Verpflichtungen 
gemäß § 44 Abs. 6 KomHVO NRW in der städtischen Bilanz als Sonderposten darzustel-
len.  
 
Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 lagen n och keine Ergebnisse 
aus den Betriebsabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2020 
vor. Die Bestandsveränderungen beziehen sich daher auf den Stan d der Betriebsabrech-
nungen bis zum Jahr 2019: 
 
Sonderposten für den 
Gebührenausgleich 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
Inanspruchnahme 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhaltung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Rettungsdienst 
 
1.091.536,00 
0,00 
0,00 
0,00 
              0,00 
1.091.536,00 
692.636,00 
0,00 
0,00 
0,00 
           0,00 
692.636,00 
851.833,00 
0,00 
0,00 
0,00 
             0,00 
851.833,00 
932.339,000 
0,00 
0,00 
0,00 
            0,00 
932.339,00 
 
Die Bestandsveränderungen im Jahr 2020 resultieren aus der Zufü hrung von Überschüs-
sen i.H.v. 692.636,00 € im Bereich der Abwasserentsorgung sowie der Inanspruchnahme 
der vorhandenen Gebührenüberschüsse im Rahmen der Kalkulation von Abwassergebüh-
ren. Von dem Bestand wurde im Jahr 2020 ein Betrag i.H.v. 851.833,00 € entnommen. 
 
Danach sank der aus ehemaligen Überschüssen gebildete Sonderpos ten von 
1.091.536,00 € um 159.197,00 € (14,6 %) auf 932.339,00 €. Neben der Abwasserbeseiti-
gung bilanzierte die Stadt Münster keine weiteren Verpflichtungen. Vielmehr bestehen aus 
Sicht der Stadt Münster überwiegend Erstattungsansprüche, weil die Gebühren in den Vor-
jahren nicht auskömmlich kalkuliert waren. Dies betrifft die Aufgabenbereiche Friedhofswe-
sen und Rettungsdienst. 
 
Am 31.12.2020 gab es in folgenden gebührenrechnenden Bereichen Verlustvorträge: 
 
Unterdeckungen von gebührenrechnenden 
Einrichtungen
 
§ 44 Abs. 6 KomHVO NRW 
31.12.2019 
Euro 
31.12.2020 
Euro 
 
o -Abwasserbeseitigung 
o -Gewässerunterhaltung 
o -Friedhöfe 
o -Rettungsdienst 
 
 
0,00 
-5.120,00 
-188.640,41 
-5.195.108,00 
-5.388.868,41 
 
0,00 
-1.774,00 
-295.539,53 
-8.591.219,00 
-8.888.532,53

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  62 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Aus Sicht der Stadt Münster bestehen am 31.12.2020 Ansprüche i. H.v. insgesamt 
8.888.532,53 €, die im Wesentlichen auf nicht auskömmlich kalkulierte Gebühre n für den 
Rettungsdienst der städtischen Feuerwehr zurückzuführen sind. D ie Ansprüche für den 
Ausgleich der Kostenunterdeckungen sind allerdings nicht bilanzierungsfähig. Sie werden 
nur im Anhang angegeben und erläutert. 
 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 7.812.779,33 € 
  Vorjahr:   7.638.371,11 € 
 
 
Sonstige  
Sonderposten 
Bestand  
01.01.2020
  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Ausgleichs- und  
Ersatzmaßnahmen 
Hochzeitswald 
Stellplatzablöse 
rechtlich unselbst. 
Stiftungen 
 
 
1.354.470,73 
115.600,43 
2.270.310,65 
 
3.897.989,30 
7.638.371,11 
 
150.815,83 
9.750,00 
186.269,35 
 
     76.209,73 
423.044,91 
 
16.781,01 
0,00 
0,00 
 
         0,00 
16.781,01 
 
99.970,96 
2.618,38 
129.266,34 
 
           0,00  
231.855,68 
 
1.388.534,59 
122.732,05 
2.327.313,66 
 
3.974.199,03 
7.812.779,33 
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt i hrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit darstellen. Der Bestan d der Sonstigen Sonder-
posten stieg von 7.638.371,11 € um 174.408,22 € (2,3 %) auf 7.812.779,33 €. 
 
Der Posten setzt sich am 31.12.2020 aus folgenden Einzelwerten zusammen: 
 
 
o Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Der Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatz maßnahmen umfasst 
die vereinnahmten Ausgleichszahlungen nach dem Bundesnaturschutz- bzw. Landschafts-
gesetzt NRW. Am 31.12.2020 bilanzierte die Stadt Münster Ersatz zahlungen i.H.v. 
1.388.534,59 €. Der Bilanzposten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 34.063,8 6 € 
(2,5 %) auf 1.388.534,59 €. 
 
 
o Entgelt für den Hochzeitswald 
 
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählten und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit, für einen 
Kostenbeitrag von 150,00 € im Hochzeitswald am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflan-
zen. 
 
Die eingezahlten Beträge werden in der städtischen Buchhaltung zunächst auf einem Ver-
rechnungskonto gesammelt und nach der Pflanzaktion einmal im Ja hr den geförderten 
Sachanlagen als Sonderposten zugeordnet. 
 
Im Haushaltsjahr 2020 stieg der Sonderposten von 115.600,43 € um 7.131,62 € (6,2 %) 
auf 122.732,05 €.  
 
Der aus Entgelten zur Finanzierung des Hochzeitswaldes gebildet e Sonderposten wird 
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  63 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
o Sonderposten für Stellplatzablösebeträge 
 
Gemäß § 48 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) sind notw endige Stell-
plätze und Garagen sowie Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer 
Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck 
öffentlich-rechtlich gesichert wird, herzustellen. 
 
Sobald diese nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können oder 
die Herstellung untersagt oder eingeschränkt ist, kann der Verpflichtung durch die Zahlung 
eines Ablösebetrages nachgekommen werden. 
 
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 48 Abs. 2 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablöse-
satzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen: 
 
- für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die  Instandsetzung oder die 
Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen,  
 
- für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhende n Verkehr einschließ-
lich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs oder  
 
- andere Maßnahmen, die Bestandt eil eines kommunalen oder interkommunalen Mobili-
tätskonzepts einer oder mehrerer Gemeinden sind. 
 
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine Anlagen geschaffen wurden, sind sie 
als erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit der Inbetriebna hme der jeweiligen An-
lage darf ein Sonderposten gebildet werden, sofern die Stadt Münster Eigentümer der An-
lage ist. 
 
Im Jahr 2020 stieg der Bestand an verrechneten Stellplatzablöse beträgen von 
2.270.310,65 € um 57.003,01 € (2,5 %) auf 2.327.313,66 €. Es wurden dabei folgende Inf-
rastrukturverbesserungen mit Mitteln der Stellplatzablöse gefördert:  
 
 
o Sentruper Str. Erneuerung Radweg 134.538,27 € 
o Fahrradständer   51.731,08 € 
Summe 186.269,35 € 
 
 
o Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
Das Stiftungsrecht erlaubt es nicht, dass das in der Bilanz der  Stadt Münster enthaltene 
Vermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wie das übrig e Vermögen der Stadt 
Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es i st seitens der Stadt 
ausschließlich für die stete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfüllung zu erhalten. 
 
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stiftungszweck bedingt, dass d em zweckbezogenen 
Vermögenswert auf der Aktivseite der Bilanz (Finanzanlagen) ein e entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen muss. Dementsprechend wurde in Höhe des Wert-
ansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt. 
 
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen 
nicht, denn das Stiftungsvermögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Verpflich-
tung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  64 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Im Jahr 2020 erhöhte sich der Bestand von 3.897.989,30 € um 76.209,73  € (2,0 %) auf 
3.974.199,03 €. Der Grund ist eine erbschaftsbedingte Zustiftung bei der Stiftung General-
armenfonds. Der Bestand setzt sich am 31.12.2020 aus folgenden Einzelposten zusam-
men:  
 
o Stiftung Generalarmenfonds 1.214.296,96 € 
o Friedrich und Irmgard Buschm ann Stiftung 2.759.901,07 € 
o Stiftung Clemenshospital               1,00 € 
Summe 3.974.199,03 € 
 
 
 
3. Rückstellungen   719.702.854,52 € 
 Vorjahr:   663.501.939,42 € 
 
 
Rückstellungen zählen in betriebswirtschaftlicher Hinsicht zum Fremdkapital der Stadt 
Münster. Sie stellen gewissermaßen Verpflichtungen dar, bei den en am Bilanzstichtag 
noch unklar ist, ob und ggf. in welcher Höhe sie verbindlich werden. Durch die Bildung von 
Rückstellungen werden die in späteren Jahren zu leistenden Auszahlungen wirtschaftlich 
bereits dem Aufwand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet. 
 
Die Möglichkeiten zur Bildung v on Rückstellungen sind in § 88 G O NRW i.V.m. 
§ 37 KomHVO NRW abschließend aufgezählt.  
 
Die Stadtverwaltung bilanzierte am 31.12.2020 für folgende Zwecke Rückstellungen: 
 
o Pensionsrückstellungen 655.887.022,00 € 
o Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
o Instandhaltungsrückstellungen 4.521.061,79 € 
o Sonstige Rückstellu ngen    59.294.770,73 € 
o Summe 719.702.854,52 € 
 
Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr um 56.200.915,10 € (8,4  %) auf 
719.702.854,52 € gestiegen. Die Prüfung der Bilanzposition Rückstellung führte zu nach-
folgenden Ergebnissen.  
 
 
3.1 Pensionsrückstellungen 655.887.022,00 € 
 Vorjahr:   612.062.860,00 € 
 
 
Pensionsrückstellungen 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Veränderung 
 
Euro                             % 
 
Pensionen 
Beihilfen 
 
Summe 
 
499.154.190,00 
112.908.670,00 
 
612.062.860,00 
 
530.181.086,00 
125.705.936,00 
 
655.887.022,00 
 
31.026.896,00 
12.797.266,00 
 
43.824.162,00 
 
6,2 
11,3 
 
7,2 
 
Im Haushaltsjahr 2020 war es erforderlich, die Pensionsrückstel lungen von 
499.154.190,00 € um 31.026.896,00 € (6 ,2 %) bis auf einen Betrag i.H.v. von 
530.181.086,00 € aufzustocken. 
 
In der Stadt Münster wird zur Berechnung der Pensionsrückstellu ngen die zertifizierte IT-
Software „HAESSLER“ Pensionsrückstellung (HPR)“ eingesetzt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  65 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die für die Berechnung erforderlichen Personaldaten werden per Schnittstelle aus der Per-
sonalabrechnungssoftware SAP/HCM an HPR übergeben. 
 
Neben den Pensionsansprüchen berücksichtigt die Stadt Münster bei der Bemessung der 
Rückstellung auch etwaige Beihilfeansprüche. Sie wurden nach § 37 Abs. 1 Satz 5 
KomHVO NRW vereinfachend in Form eines prozentualen Zuschlags zu der Pensionsrück-
stellung gebildet. Der Zuschlagssatz beträgt z.Zt. 23,71 % und bemisst sich nach den Leis-
tungen, die in den Jahren 2018 bis 2020 gezahlt wurden. Der Zuschlagssatz stieg gegen-
über dem Vorjahr um rd. 1,1 Prozentpunkte. Danach errechnet sic h ein Betrag i.H.v. 
125.705.936,00 € für die Beihilferückstellungen. 
 
Insgesamt steigen die Pensionsrückstellungen von 612.062.860,00  € im Jahr 2019 um 
43.824.162,00 € (7,2 %) auf 655.887.022,00 €. In diesem Bilanzbereich prüfte das AWR, 
ob die vom Personal- und Organisationsamt berechneten Bestände und Bestandsverän-
derungen korrekt in die Buchführung übernommen wurden und ob sich die Berechnungen 
für die Dotierung der Beihilferückstellung nachvollziehen lässt . Hierbei kam es zu keinen 
weiteren Feststellungen.  
 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
 Vorjahr:   0,00 € 
 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(AWM) übertragen. Für die mit der  Rekultivierung und Nachsorge entstehenden Aufwen-
dungen wurden folglich im Rechnungskreis der Abfallwirtschaftsb etriebe entsprechende 
Rückstellungen gebildet. 
 
Im Haushaltsjahr 2020 gab es für die Bildung einer Rückstellung  für Altlasten keinen An-
lass, denn es gab keine konkrete Verpflichtung zur Sanierung vo n belasteten Grundstü-
cken. 
 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 4.521.061,79 € 
  Vorjahr:      682.904,04 € 
 
Instandhaltungs- 
rückstellungen 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Inanspruch-
nahme  
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Bestand 
31.12.2020 
Euro 
 
Hochbau 
Verkehrsflächen 
 
Summe 
 
682.904,04 
              0,00 
 
682.904,04 
 
1.895.000,00 
2.000.000,00 
 
3.895.000,00 
 
-56.842,25 
           0,00 
 
-56.842,25 
 
0,00 
           0,00 
 
0,00 
 
2.521.061,79 
2.000.000,00 
 
4.521.061,79 
 
Die Gemeinden in NRW sind haushaltsrechtlich dazu verpflichtet, in ihren Bilanzen Rück-
stellungen für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen zu bilden, wenn die Nach-
holung der Instandhaltungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsic htigt ist und sie als 
unterlassen zu bewerten sind. 
 
Die Stadt Münster bilanzierte zum Ende des Haushaltsjahres 2020  eine Instandhaltungs-
rückstellung i.H.v. 4.521.061,79 €. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Bestand um 
3.838.157,75 € auf 4.521.061,79 €. 
 
Die Meldungen des Amtes für Immobilienmanagement und des Amtes für Mobilität und 
Tiefbau waren die Grundlage für die im Jahresabschluss der Stad t Münster zum 
31.12.2020 gebildeten Rückstellungen. Die Maßnahmen, für die im Jahr 2020 neue Rück-
stellungen gebildet wurden, wur den gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomH VO NRW im Anhang 
des Jahresabschlusses 2020 einzeln aufgeführt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  66 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
3.4 Sonstige Rückstellungen 59.294.770,73 € 
nach § 37 Abs. 5 ff. KomHVO NRW Vorjahr:   50.756.175,38 € 
 
 
Gemäß § 88 GO NRW sind für die dem Grunde und der Höhe nach ung ewissen Verbind-
lichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden bzw. laufenden Verfahren oder für be-
stimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Sie dürfen aller-
dings nur für die in § 37 KomHVO NRW aufgeführten Zwecke gebild et werden. Die Auf-
zählung ist abschließend. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst w erden, wenn der Grund 
hierfür entfallen ist. 
 
Zum Ende des Haushaltsjahres 2020 informierte die Verwaltung die städtischen Ämter und 
Einrichtungen über das Verfahren zur Bildung von Rückstellungen . Grundvoraussetzung 
für die Bildung ist, dass die Rückstellung für den Jahresabschl uss der Stadt Münster er-
heblich ist. Dies gilt bei einem Maß von über 100.000,- € als erfüllt.  
 
Die Anmeldung sowie die spätere Inanspruchnahme, Auflösung oder  weitere Zuführung 
bei bereits vorhandenen Rückstellungen sind auf dem Dienstweg unter Einbindung der je-
weiligen Beigeordneten mit ausreichenden Erklärungen an das Amt für Finanzen zu Betei-
ligungen zu richten.  
 
Im Jahr 2020 ergaben sich bei den sonstigen Rückstellungen folg ende Bestandverände-
rungen: 
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Inanspruch- 
nahme 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
nicht in Anspruch  
genommener Urlaub 
 
Arbeitszeitguthaben 
 
Altersteilzeit 
 
nicht mehr bestehende 
Dienstverhältnisse 
 
Sabbatvereinbarungen 
 
Versorgungslasten bei 
eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen 
 
 
8.840.562,00 
 
3.782.314,00 
 
3.391.760,00 
 
 
2.520.620,00 
 
393.992,00 
 
 
 
7.761.285,16 
 
 
185.829,65 
 
2.187.237,01 
 
912.413,00 
 
 
94.831,00 
 
129.591,70 
 
 
 
422,48 
 
404.661,75 
 
18.731,75 
 
940.650,00 
 
 
0,00 
 
214.712,42 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
8.621.729,90 
 
5.950.819,26 
 
3.363.523,00 
 
 
2.615.451,00 
 
308.871,28 
 
 
 
7.761.707,64 
 
Risiken bei Krediten in  
ausländ. Währung 
Investitionskredite 
 
Versorgungslasten  
Studieninstitut (StiWL) 
 
Risiken bei ausge- 
stellten Bürgschaften 
 
Verluste aus lfd. 
GewSt-Verfahren 
 
 
Steuerverpflichtungen 
 
Übertrag 
 
 
5.150.732,02 
 
 
978.059,00 
 
 
106.814,00 
 
 
522.037,20 
 
 
     315.000,00 
 
33.763.175,38 
 
 
0,00 
 
 
96.571,00 
 
 
0,00 
 
 
215.681,92 
 
 
    38.314,00 
 
3.860.891,76 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
        1.314,00 
 
1.580.069,92 
 
 
4.440.100,29 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
522.037,20 
 
 
         0,00 
 
4.962.137,49 
 
 
710.631,73 
 
 
1.074.630,00 
 
 
106.814,00 
 
 
215.681,92 
 
 
     352.000,00 
 
31.081.859,73

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  67 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Inanspruch- 
nahme 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Übertrag 
 
Bombenverdachtsfälle 
 
Ansprüche auf  
diskriminierungsfreie 
Besoldung 
 
Risiken aus negativen  
Zinsen bei Derivaten 
 
Rückerstattung von  
Zinsen für GewSt- 
Nachforderungen 
 
Verzinsung von  
GewSt-Erstattungen 
 
Rückforderung von  
Landeszuweisungen  
nach dem FlüAG NRW 
 
Verfassungsmäßigkeit 
der familienbezogenen 
Besoldungsbestandteile  
 
Erhöhte Heranziehung 
zur Landschaftsumlage 
 
Mehrarbeit feuerwehrt- 
Technischer Dienst 
 
 
Summe 
33.763.175,38 
 
1.000.000,00 
 
 
 
133.000,00 
 
 
1.500.000,00 
 
 
 
9.760.000,00 
 
 
4.600.000,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
 
 
50.756.175,38 
3.860.891,76 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
4.500.000,00 
 
 
2.500.000,00 
 
 
 
553.374,00 
 
 
 
571.727,00 
 
 
3.000.000,00 
 
 
1.094.810,00 
 
 
16.080.802,76 
1.580.069,92 
 
366.857,76 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
             0,00 
 
 
1.946.927,68 
4.962.137,49 
 
633.142,24 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
            0,00 
 
 
5.595.279,73 
31.081.859,73 
 
0,00 
 
 
 
133.000,00 
 
 
1.500.000,00 
 
 
 
14.260.000,00 
 
 
7.100.000,00 
 
 
 
553.374,00 
 
 
 
571.727,00 
 
 
3.000.000,0 
 
 
1.094.810,00 
 
 
59.294.770,73 
 
Im Jahr 2020 verstärkte die Verwaltung ihre Risikofürsorge und erhöhte den Bestand an 
sonstigen Rückstellungen von 50.756.175,38 € auf 59.294.770,73 € um 8.538.595,35 € 
(16,8 %). 
 
Die Verwaltung konnte sowohl den Beweggrund als auch die Höhe d er jeweiligen Be-
standsveränderung in nachvollziehbarer Weise darlegen.  
 
 
o Risiken bei Investitionskrediten in ausländischer Währung 
 
Durch die Bildung einer Rückstellung hat die Stadt Münster für das Wechselkursrisiko der 
in Schweizer Franken (CHF) aufgenommenen Kredite Risikovorsorge  betrieben. Der da-
malige Kämmerer hat im Jahr 2016 festgelegt
1, dass die Rückstellung sich aus der Diffe-
renz der Kreditverbindlichkeiten zum Jahresende, bewertet mit d em dann gültigen Wech-
selkurs und der Bewertung mit dem niedrigsten Kurs der letzten 5 Jahre ergibt. Dieser lag 
am 23.01.2015 bei 0,98665 CHF/€. 
 
Für die Berechnung der Rückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.20 20 hat das Amt für Fi-
nanzen und Beteiligungen einen Kurs von 1,051115 CHF/€ zugrunde gelegt. Dies ist der 
niedrigste Kurs in den 5 Jahren vor dem Bilanzstichtag.  
 
  
                                              
1 Vermerk 20 10 0002 „Rückstellungen für die Fremdwährungsverbindlichkeiten“ vom 02.06.2016

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  68 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
Für die bestehende Verbindlichkeit i. H. v. 27.741.500 CHF erre chnete sich folgender 
Rückstellungsbetrag: 
 
Bilanzverbindlichkeit (Wechselkur 31.12.2020:  1,0802 CHF/€) 25.681.818,19 € 
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs  
der letzten 5 Jahre (1,051115 CHF/€) 26.392.449.92 € 
Rückstellung      710.631,73 € 
 
Der Differenzbetrag zum Vorjahreswert i. H. v. 5.150.732,02 € wurde ertragswirksam auf-
gelöst (4.440.100,29 €). 
 
Vor dem Hintergrund des Vorsichtsprinzips interpretiert das AWR  die Entscheidung des 
Kämmerers aus dem Jahr 2016 so, dass der damalige niedrigste Kurs der letzten 5 Jahre 
bis zur Ablösung der Kredite in CHF als Berechnungsgrundlage de r Rückstellung dienen 
sollte. Auf dieser Grundlage hätte sich zum 31.12.2020 folgernder Rückstellungsbetrag er-
geben: 
 
Bilanzverbindlichkeit (31.12.2020: 1,0802 CHF/€) 25.681.818,19 € 
Bewertung mit dem Kurs vom 23.01.2015 (0,98665 CHF/€) 28.116.860,08 € 
Rückstellung   2.435.041,89 € 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen und das AWR verständigten sich im Rahmen der 
Prüfung darauf, dass zukünftig der Kurs vom 23.01.2015 i. H. v. 0,98665 CHF/€ als Basis 
für die Berechnung der Rückstellung dienen soll. Für den Jahresabschluss 2020 bleibt die 
Rückstellung i. H. v. 710.631,73 € bestehen. 
 
 
o Studieninstitut Westfalen-Lippe, Pensions- und Beihilferückstellungen 
 
Die von der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse berechneten Pensions- und Beihil-
ferückstellungen für die aktiven und passiven Beamtinnen und Beamten des Studieninsti-
tuts Westfalen-Lippe betrugen am Bilanzstichtag 31.12.2020 insgesamt 11.717.958 €.  
 
Von den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Studieninstitutes entfällt in Relation der 
Einwohnerzahlen aller Verbandsmit glieder zueinander ein Anteil von 1.074.630,00 € auf 
die Stadt Münster. 
 
Die Rückstellung für die städtische Beteiligung an den Versorgu ngslasten des Studienin-
stitutes wurde daher um 96.571 € (9,8 %) aufgestockt.  
 
 
o Bürgschaftsverpflichtungen 
 
Die Stadt Münster hat Bürgschaft en für Kreditverbindlichkeiten von Dritten, i.d.R. Gesell-
schaften, an denen die Stadt Münster beteiligt ist, übernommen. Aufgrund des immanenten 
Risikos, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einstehen zu müssen, bildete die Verwaltung 
Rückstellungen. 
 
Mit einer Summe von 29.939.268,37 € ist der Bestand an Bürgschaften am 31.12.2020 
gegenüber dem Vorjahr mit einer Summe von 31.415.975,45 € etwas gesunken. In Folge 
dessen errechnet sich für den Bilanzstichtag 31.12.2020 auch ei n etwas niedriger Rück-
stellungsbedarf von 101.794,00 € gegenüber dem Vorjahreswert von 106.814,00 €. Die 
Rückstellung für Risiken aus den Bürgschaftsverpflichtungen wurde nicht angepasst, weil 
der Bestand an Bürgschaften erst nach dem Buchungsschluss bekannt wurde.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  69 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Aus Sicht des AWR ist die aufgetretene Differenz von 5.020,80 € für die Kernaussagen des 
Jahresabschlusses 2020 unbedeutend, so dass von einer unmittelbaren Berichtigung ab-
gesehen wurde.  
 
 
o Drohende Verluste aus laufenden Gewerbesteuerverfahren 
 
Im Jahr 2019 bildete die Verwaltung Rückstellungen für Verluste aus laufenden Gewerbe-
steuerveranlagungen i.H.v. 522.037,20 €. Die Verfahren wurden im Jahr 2020 abgeschlos-
sen und führten jeweils zu einer Reduzierung der ursprünglichen Steuerforderung, die hö-
her als die zurückgestellten Beträge waren. Die Rückstellungen wurden somit vollständig 
verbraucht. Die Verwaltung unterschied dabei nicht zwischen ein er ergebnisneutralen In-
anspruchnahme und einer erfolgswirksamen Auflösung. Für eine un mittelbare Ergebnis-
korrektur entwickelt dieser Sachverhalt ein zu geringes Gewicht. 
 
Die neu gebildeten Rückstellungen i.H.v. 215.681,92 € betreffen zwei neue Steuerforde-
rungen bei denen ein Ausfall i.H. v. 20 % der Forderung erwartet  wird. In beiden Fällen 
wurde Einspruch beim Finanzamt eingelegt aber die Entscheidung stand am Bilanzstichtag 
31.12.2020 noch aus. 
 
 
o Steuerverpflichtungen 
 
Die Verwaltung errechnet für das Jahr 2020 eine etwas über dem Vorjahresniveau liegende 
Steuerlast gegenüber dem Finanzamt von 352.000,00 €. Unter Berücksichtigung einer In-
anspruchnahme i.H.v. 1.314,00 € wurde der Differenzbetrag i.H.v. 38.314,00 € aufwands-
wirksam zugeführt. 
 
 
o Bombenverdachtsflächen in Münster Mauritz 
 
Im Jahr 2019 bildete die Verwaltung eine Rückstellung i.H.v. 1. 000.000,00 € für die Räu-
mung von neu entdeckten Flieger-Bomben aus dem 2. Weltkrieg. Diese Bomben konnten 
im Laufe des Jahres 2020 ohne weitere Schäden beseitigt werden.  Die Räumung verur-
sachte mit einer Summe von 366.857,76 € deutlich weniger Aufwand als man erwartete. 
Den nicht mehr benötigten Rest i.H.v. 633.142,24 € löste die Verwaltung ertragswirksam 
auf. 
 
 
o Risiken aus negativen Zinsen bei Derivatgeschäften 
 
Im Jahr 2019 bilanzierte die Stadt Münster eine Rückstellung 1. 500.000,00 €, weil die 
Rechtsnachfolgerin der WestLB gegenüber der Stadt Münster eine Forderung aus negati-
ven variablen Zinsen einschließlich hierauf berechneter Verzugs zinsen i.H.v. 
1.437.244,81 € geltend machte. Die Stadt Münster bestreitet eine Zahlungsverpflichtung.  
 
Die Rückstellung wurde im Jahr 2020 unverändert fortgeführt. In  diesem Fall bemängelte 
das AWR, dass die Jahresabschlussunterlagen keine Informationen  über den aktuellen 
Sachstand enthielten und damit den Fortbestand der Rückstellung rechtfertigen.  
 
Die Verwaltung konnte aber während der Prüfung hierzu hinreichend Auskunft erteilen und 
sicherte zu, die Dokumentation der Wertüberprüfung im kommenden Jahresabschluss mit 
aufzunehmen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  70 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
o Risiken aus der Erstattung von Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
 
Zurzeit werden Nachforderungen von Gewerbesteuern gemäß der Abg abenordnung mit 
einem Zinssatz von 6 % verzinst. 
 
Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten waren verschiedene Verfah-
ren beim Bundesverfassungsgericht zur Höhe des Zinssatzes anhän gig. Die Verwaltung 
hatte deshalb bereits im Jahr 2018 eine Rückstellung i.H.v. 4,5  Mio. € gebildet und diese 
Rückstellung im Jahr 2019 um 5,26 Mio. € verstärkt.  
 
Im Jahr 2020 wurde die Rückstellung mit einem weiteren Betrag i .H.v. 4,5 Mio. € aufge-
stockt, da bis zum Bilanzstichtag noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 
vorlag.  
 
Für die Berechnung der Rückstellung unterstellt die Verwaltung, dass nur noch ein Zinssatz 
von etwa 1 % statt des bisherigen Zinssatzes von 6 % als angemessen beurteilt wird. 
 
Mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 08.07.2021 – 1 BvR 2237/14, Rn. 1-264 – ent-
schied das Bundesverfassungsgericht, dass die Vollverzinsung mit einem Zinssatz von 6 % 
für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2014 nicht mehr erforderli ch ist und gegen den 
Gleichheitsgrundsatz verstößt. Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 ist der Zins-
satz nicht mehr anwendbar ist. Der Gesetzgeber wurde verpflicht et, bis zum 31.07.2022 
eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die sich rückwir kend auf alle Verzin-
sungszeiträume ab dem Jahr 2019 erstreckt und alle noch nicht b estandskräftigen Be-
scheide erfasst. Für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 gilt die bishe-
rige Regelung der Abgabenordnung jedoch fort, ohne dass der Ges etzgeber verpflichtet 
ist, auch für diesen Zeitraum rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. 
Da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil einen niedrigeren Zinssatz als eine ge-
ringere Ungleichheit bewirkendes und mindestens gleich geeignetes Mittel zur Förderung 
des Zweckes der Abgabenordnung ansieht, wird der neue Zinssatz nach unten korrigiert 
werden. 
 
Vor dem Hintergrund dieser gerichtlichen Entscheidung ist die bereits im Jahr 2018 gebil-
dete Rückstellung i.H.v. 4,5 Mio. € nicht mehr erforderlich. In Absprache zwischen der Ver-
waltung und dem AWR ist die Entscheidung des Ersten Senats dem Jahr 2021 zuzurech-
nen, so dass ein Teilbetrag der Rückstellung i.H.v. 4,5 Mio. € im Laufe des Haushaltsjahres 
2021 ertragswirksam aufgelöst wird. 
 
 
o Risiken aus der Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen nach der Änderung des 
Kapitalanlagengesetzes 
 
Zwei Gewerbesteuerpflichtige haben auf der Grundlage der Rechtsprechung zur Änderung 
des Kapitalanlagengesetzes Einspruch gegen die Gewerbesteuerfestsetzungen vergange-
ner Jahre erhoben. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass den Einsprüchen statt-
gegeben wird. Im Jahr 2020 wurde die Rückstellung für die Verzinsung von Gewerbesteu-
ererstattungen um weitere 2,5 Mio. € verstärkt, weil die betreffenden Ve ranlagungszeit-
räume zum einen weit zurückliegen und zum anderen erhebliche Unsicherheiten hinsicht-
lich der zu erwartenden Erstattungsbeträge bestehen. 
 
 
o 
Rückforderung von Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW 
(FlüAG) 
 
Eine durch das Land durchgeführte Datenanalyse hat ergeben, dass im Jahr 2017 insge-
samt in 84.023 Fällen eine Pauschale i. H. v. 866 € ausgezahlt wurde, für die nach einem 
Abgleich mit den Daten des Ausländerzentralregisters die Voraus setzungen nach dem 
FlüAG fehlen oder zumindest zu überprüfen sind. Die Stadt Münst er ist in 639 Fällen be-
troffen und rechnet mit einer Rückforderung i.H.v. 553.374,00 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  71 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
o Verfassungsmäßigkeit der familienbezogenen Besoldungsbestandteile 
 
Seit dem Jahr 2017 liegen der Stadt Münster fünf Widersprüche g egen die Höhe des Fa-
milienzuschlages für drei und mehr Kinder bei der Besoldung von städtischen Mitarbeitern 
vor. Mittlerweile liegt der Stadt Münster eine grundlegende gerichtliche Entscheidung vor, 
so dass für den Jahresabschluss 2020 die Bildung einer Rückstellung i.H.v. 571.727 € un-
ausweichlich wurde. 
 
 
o Erhöhte Heranziehung zur Landschaftsumlage 
 
Gemäß § 37 Abs. 5 Satz 3 KomHVO NRW dürfen Rückstellungen für die Heranziehung zu 
höheren Umlagen gebildet werden, sofern ungewöhnlich hohe Steuereinnahmen, die nach 
§ 22 Landschaftsverbandsordnung in die Berechnung der Umlagen nach dem Gesetz zur 
Regelung von Zuweisungen des Landes NRW einzubeziehen sind, in die Berechnung der 
Landschaftsumlage einfließen. 
 
Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung erstmalig im Jahr 2020 Gebrauch gemacht und 
für die voraussichtlich höhere Landschaftsumlage eine Rückstellung i.H.v. 3,0 Mio. € gebil-
det. 
 
Die Verwaltung wurde bei der Bewertung der Rückstellung durch d as Institut für Verwal-
tungswissenschaften gGmbH (IfV) unterstützt. 
 
 
o Mehrarbeit feuerwehrtechnischer Dienst 
 
Aufgrund der sich verfestigenden Rechtsprechung des EU-Gerichts hofes hat die Stadt 
Münster die Ansprüche der klagenden Beamten auf Anerkennung der Bereitschaftszeiten 
als Arbeitszeit grundsätzlich anerkannt.  
 
Im Streit um die Anerkennung von Tätigkeiten wurden die Bereitschaftszeiten und die tat-
sächlichen Einsatzzeiten in den Jahren 2010 bis 2015 im Rahmen der gerichtlichen Ver-
fahren genau ermittelt. In Folge dessen sind je Jahr und Mitarbeiter 1.144,11 Stunden zu-
sätzlich als Arbeitszeit anzuerkennen. 
 
Dieser Aufwand wurde mit den jeweiligen Vergütungssätzen für Me hrarbeit bewertet, wo-
nach sich ein Rückstellungsbetrag i.H.v. insgesamt 1.094.810,00 € errechnet. 
 
 
4. Verbindlichkeiten 990.484.404,62 € 
  Vorjahr:   984.221.224,09 € 
 
 
In der Bilanzposition Verbindlichkeiten werden alle am Bilanzst ichtag 31.12.2020 dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden  der Stadt Münster zu-
sammengefasst. 
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. 
 
Der Bestand an Verbindlichkeiten stieg in der Vergangenheit kon tinuierlich, zuletzt von 
984.221.224,09 € im Jahr 2019 um 6.263.180,53 € (0,6 %) auf 990.484.404,62 € im Jahr 
2020. In den letzten Jahren werden zwei gegenläufige Entwicklungen sichtbar.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  72 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Während der Bestand an langfristigen Kreditverbindlichkeiten sinkt, wächst der Bestand an 
kurzfristigen Krediten zur Liquiditätssicherung und die noch nicht verbrauchten Fördermittel 
von Bund und Land NRW: 
 
Verbindlichkeiten  31.12.2018 
Euro 
31.12.2019 
Euro 
31.12.2020 
Euro 
 
Anleihen 
Kredite für Investitionen 
Kredite zur Liquiditätssicherung 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen gleichkommen 
Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen 
Verbindlichkeiten aus  
Transferleistungen 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Erhaltene Anzahlungen 
 
Summe 
 
0,00 
870.990.771,82 
3.824.079,04 
 
506.561,08 
 
2.336.387,19 
 
0,00 
54.120.270,41 
64.678.275,93 
14. 
996.456.345,47 
 
0,00 
832.717.116,13 
2.567.886,13 
 
529.156,22 
 
2.715.375,52 
 
703.499,65 
63.848.918,91 
81.139.271,53 
14. 
984.221.224,09 
 
0,00 
792.492.866,71 
18.333.148,00 
 
505.278,66 
 
1.143.907,72 
 
236.451,97 
76.748.449,66 
101.024.301,90 
14. 
990.484.404,62 
 
Das AWR vergewisserte sich davon, dass die bestehenden Verbindl ichkeiten der Stadt 
Münster vollständig und sachgerecht im Jahresabschluss 2020 bilanziert wurden.  
 
Die Prüfer konnten sämtliche Absc hlusspositionen dieses Bilanzabschnittes mit Hilfe von 
Saldenbestätigungen, Leibrentenverträgen oder sonstigen Jahresa bschlussunterlagen 
nachvollziehen.  
 
 
4.1 Anleihen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
 
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbe-
stimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird. 
 
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben. 
 
 
4.2 Verbindlichkeiten 
aus Krediten für Investitionen 792.492.866,71 € 
 Vorjahr:   832.717.116,13 € 
 
Der Bestand der städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten 
verringerte sich zum 31.12.2020 erneut und zwar von 832.717.116,13 € im Jahr 2019 auf 
792.492.866,71 € um 40.224.249,42 € (4,8 %). Die Tilgung der bestehenden Kredite war 
im Jahr 2020 größer als die Aufnahme neuer Kredite: 
 
 
Kredite 
Bestand  
31.12.2018 
Euro 
Bestand  
31.12.2019 
Euro 
Bestand 
31.12.2020 
 
von verbundenen Unternehmen 
von Beteiligungen 
von Sondervermögen 
vom Öffentlichen Bereich 
vom privaten Kreditmarkt 
 
Summe 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
870.906.408,66 
 
870.990.771,82 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
832.632.752,97 
 
832.717.116,13 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
792.408.503,55 
 
792.492.866,71

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  73 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2020 gehen auf folgende Einflüsse zurück: 
 
Kreditaufnahme 30.277.948,00 € 
Neubewertung Schweizer Franken / Kursdifferenz 565.328,78 € 
Gutschrift 1.815,38 € 
Tilgungen -75.130.573,50 € 
Tilgung „Gute Schule“ -186.768,08 € 
Umschuldung Kredite „Gute Schule“ 10.120.000,00 € 
Umschuldung Kredite „Gute Schule“ -5.000.000,00 € 
Bestandskorrektur „Gute Schule“      -872.000,00 € 
   -40.224.249,42 € 
 
Die Stadt Münster nahm Jahr 2020 neue Investitionskredite i.H.v. 30.277.948,00 € auf. Die 
neuen Kredite zur Finanzierung von Investitionen blieben im Jahr 2020 weit unterhalb des 
in der Haushaltssatzung verankerten Grenzwertes von 188.345.960,00 €.  
 
Den Neuaufnahmen stehen Tilgungen i.H.v. 75.130.573,50 € gegenüber. 
 
Am 31.12.2020 entfällt von dem Bestand an Krediten für Investit ionen i.H.v. 
792.492.866,71 € ein Anteil i.H.v. 25.681.818,19 € (3,2 %) auf Kredite, die in Schweizer 
Franken aufgenommen wurden. Der Anteil der Fremdwährungskredite  liegt innerhalb der 
in der Haushaltssatzung festgelegten Grenze von 15 % 
 
Der Bestand von 27.741.500,00 CHF wurde mit dem EZB-Referenzkur s vom 31.12.2020 
(1,0802 CHF/€) bewertet. Zur Absicherung der Wechselkursrisiken bildete die Stadt Müns-
ter zudem eine Rückstellung, die eine Verschlechterung des Wechselkurses bis auf einen 
Kurs von 1,051115 € absichert. 
 
Neben den Investitionskrediten beinhaltet die Bilanzposition auch eine Kreditverpflichtung 
gegenüber der Hüfferstiftung i.H.v. 84.363,16 €. Der Kredit wird auf der Grundlage von Be-
schlüssen des Stadtrates nicht getilgt. 
 
 
4.3 Verbindlichkeiten 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 18.333.148,00 € 
 Vorjahr:     2.567.886,13 € 
 
 
Die Verbindlichkeiten aus Kredit en zur Liquiditätssicherung sti egen im Jahr 2020 von 
2.567.886,13 € auf 18.333.148,00 € um 15.765.261,87 €. Die Zunahme der Kredite ist da-
rauf zurückzuführen, dass über den Jahreswechsel 2020 ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf 
entstand, der erst durch Steuererträge im ersten Quartal 2021 ausgeglichen wurde:  
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2018 
Euro 
Bestand 
31.12.2019 
Euro 
Bestand 
31.12.2020 
Euro 
Liquiditätskredit in Euro 
Liquiditätskredit in CHF 
Liquiditätskredit Gute Schule 2020 
Überziehungskredit 
Überziehungskredit 
im Rahmen des Cash-Pooling 
Summe 
0,00 
0,00 
2.700.684,04 
1.012,67 
 
1.122.382,33 
3.824.079,04 
0,00 
0,00 
2.566.772,12 
1.114,01 
 
              0,00 
2.567.886,13 
15.000.000,00 
0,00 
3.332.020,20 
1.127,80 
 
              0,00 
18.333.148,00 
 
Das Land NRW startete in 2017 mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Im Rahmen 
dieses Programms werden den Kommunen Fördermittel in Form von K rediten sowohl im

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investiven als auch im konsumtiven Bereich zur Verfügung gestellt. Zins- und Tilgungsleis-
tungen werden vom Land NRW übernommen. Aus diesem Grunde stehen  den Kreditver-
bindlichkeiten entsprechende Forderungen aus Transferleistungen gegenüber.  
 
Die Stadt Münster nahm in diesem Zusammenhang Liquiditätskredit e i.H.v. insgesamt 
3,3 Mio. € auf, bei denen sowohl die Tilgungen als auch die Zinsen vom Land übernommen 
werden. 
 
In der Haushaltssatzung 2020 (§ 5) wurde festgelegt, dass die Stadt Münster zur Sicherung 
der Zahlungsfähigkeit ein kurzfristiges Kreditvolumen von bis zu 200,0 Mio. € in Anspruch 
nehmen darf. Dieser Kreditrahmen wurde im Jahr 2020 zu keiner Zeit voll ausgeschöpft.  
 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 505.278,66 € 
 Vorjahr:   529.156,22 € 
 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkom-
men, bilanziert die Stadt Münste r die Schuldenstände aus Leibre ntenverträgen. In den 
sechziger und siebziger Jahren hatte die Stadt Münster Grundstü cke erworben, deren 
Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit vergütet wird. Die hieraus resul-
tierenden Verbindlichkeiten betrugen am 31.12.2020 insgesamt 505.278,66 € €. 
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2018 
Euro 
Bestand 
31.12.2019 
Euro 
Bestand 
31.12.2020 
Euro 
Leibrentenverträge 506.561,08 529.156,22 505.278,66 
 
Der Stand der Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich-
kommen sank gegenüber dem Vorjahr von 529.156,22 € auf 505.278,66 € um 23.877,56 € 
(4,5 %). Der Bestand umfasst noch fünf Verträge. 
 
 
4.5 Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen 1.143.907,72 € 
 Vorjahr:   2.715.375,52 € 
 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, die 
auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind und 
bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechenden Gegen-
leistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht hat. Es han-
delt sich vornehmlich um Verpflichtungen aus Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungs-, 
Miet- und Pacht- sowie ähnlichen Verträgen.  
 
Der Bestand an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist gegenüber dem Vor-
jahr von 2.715.375,52 € um 1.571.467,80 € (57,9 %) auf 1.143.907,72 € gesunken: 
 
Bezeichnung 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand 
31.12.2018 
Euro 
Endbestand  
31.12.2019 
Euro 
Endstand 
31.12.2020 
Euro 
Verbundenen Unternehmen 1.243.107,82 1.166.022,31 846.270,78 
Sondervermögen 1.093.263,60 1.547.385,22 133.060,77 
Öffentlichem Bereich 0,00 1.433,06 164.518,67 
Privatem Bereich 15,77 534,93 57,50 
Summe 2.336.387,19 2.715.375,52 1.143.907,72 
 
Die Prüfung führte zu keinen nennenswerten Feststellungen.

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4.6 Verbindlichkeiten 
aus Transferleistungen 236.451,97 € 
 Vorjahr:              703.499,65 € 
 
 Bestand 
31.12.2018 
Euro 
Bestand 
31.12.2019 
Euro 
Bestand 
31.12.2020 
Euro 
Verbindlichkeiten aus 
Transferleistungen 0,00 703.499,65 236.451,97 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind im Wesentlichen die Verpflichtun-
gen der Stadt Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von Finanzmitteln auf die 
Stadt Münster entstanden sind und denen am Bilanzstichtag unmittelbar keine Gegenleis-
tung der Kommune gegenübersteht. 
 
Der Bilanzwert sank im Jahr 2020 von 703.499,65 € um 467.047,68 € (66,4  %) auf 
236.451,97 €.  
 
Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2020 hat dieses Vers ehen keine gravie-
rende Bedeutung. Die Nachzahlung wurde daher dem Haushaltsjahr 2021 zugerechnet 
und abgewickelt. 
 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten  76.748.449,66 € 
  Vorjahr:   63.848.918,91 € 
 
Die Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten ist ein Sammelpos ten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Bilanzposition zuzuordnen sind. Ihr Bestand erhöhte 
sich am 31.12.2020 von 63.848.918,91 € um 12.899.530,75 € (20,2 %) auf 
76.748.449,66 €.  
 
Die Bilanzposition setzt sich aus folgenden Posten zusammen: 
 
Bezeichnung 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand 
31.12.2018 
Euro 
Endbestand  
31.12.2019 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Cash-Pooling 35.641.410,21 36.727.136,52 35.938.699,07 
Ersatz von Auslagen durch den LWL 0,00 4.539.727,05 0,00 
Liquidität aus der Abwicklung von 
Zahlungen für das Theater Münster, 
Münster Marketing und die citeq
 
 
 
2.735.267,75 
 
 
2.852.235,13 
 
 
7.326.005,47 
Ausgleichszahlungen  
bei Umlegungen BauGB 
 
2.786.256,35 
 
1.791.605,65 
 
1.728.197,74 
Erstattung ALG II nach Überzahlung 1.400.232,33 1.463.023,68 1.629.941,84 
Amtshilfe 1.037.770,90 1.065.646,48 1.308.827,92 
Interessentengemeinschaften 1.021.365,45 1.025.600,27 1.154.916,08 
Übrige Sonstige Verbindlichkeiten 9.497.967,42 14.383.944,13 27.661.861,54 
Summe 54.120.270,41 63.848.918,91 76.748.449,66 
 
Das Cash-Pooling hat mit einem Betrag von 35.938.699,07 € den größten Anteil an den 
sonstigen Verbindlichkeiten. Spiegelbildlich zu den stadtseitig verwalteten liquiden Mitteln 
der Beteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen weist die Stadt Münster in ih-
rer Bilanz an dieser Stelle die Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den am Cash-Poo-
ling beteiligten Betrieben aus.  
 
Daneben entfällt eine Position i.H.v. 7.326.005,47 € auf Einnahmen von eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtungen, die am Bila nzstichtag 31.12.2020 noch nic ht an die beteiligten Be-
triebe weitergeleitet waren.

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Der Rest i.H.v. 33.483.745,12 € entfällt z.B. auf Altfälle SGB II mit Darlehensregelungen, 
Erstattungen an Sozialhilfeträger, Eingliederungsleistungen mit Darlehensregelungen, Ver-
bindlichkeiten gegenüber Interessengemeinschaften, Überzahlungen von ALG II, Rückfor-
derungen SGB II, Ausgleichszahlungen bei Umlegungen und andere. 
 
Während der Prüfung ergaben sich keine nennenswerten Feststellungen. 
 
 
4.8 Erhaltene Anzahlungen 101.024.301,90 € 
  Vorjahr:   81.139.271,53 € 
 
 
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlungen von Dritten, d.h. Bund, 
Land, verbundene oder private Unternehmen und andere erfasst, b ei denen die Stadt 
Münster die jeweiligen Zahlungen erhalten hat aber ihrer Leistungsverpflichtung noch nicht 
nachgekommen konnte. Vielfach handelt es sich um zweckgebundene Fördermittel. In die-
sen Fällen liegt quasi eine „schwebende Rückzahlungspflicht“ vor und es kann sich dabei 
sowohl um Fördermittel für Investitionen als auch um Mittel zur  Unterstützung der laufen-
den Verwaltungstätigkeit handeln. 
 
Zum Vergleich werden den Endbeständen des Jahres 2020 die beiden Vorjahreswerte ge-
genübergestellt: 
 
Erhaltene 
Anzahlungen 
31.12.2018 
Euro 
31.12.2019 
Euro 
31.12.2020 
Euro 
 
Investitionszuwendungen vom Bund 
Investitionszuwendungen vom Land NRW 
Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV) 
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. sonst. Sonderrechn. 
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich
 
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur 
Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen 
Stellplatzablösebeträge 
Übrige erhaltene Anzahlungen 
Summe 
 
23.745.344,73 
9.034.301,68 
0,00 
0,00 
934.170,94 
1.491.598,10 
522.502,68 
260.000,00 
6.145.332,12 
742.238,04 
20.397.287,64 
  1.405.500,00 
64.678.275,93 
 
27.061.458,67 
23.183.180,25 
409.150,00 
19.984,65 
1.017.091,00 
2.013.185,25 
93.869,84 
260.000,00 
4.837.859,72 
748.989,92 
20.089.002,23 
  1.405.500,00 
81.139.271,53 
 
31.169.548,28 
33.097.265,00 
180.528,52 
0,00 
1.117.091,00 
8.066.207,99 
103.040,25 
260.000,00 
4.843.232,35 
678.489,89 
20.103.398,62 
   1.405.500,00 
101.024.301,90 
 
Die unter den erhaltenen Anzahlungen zusammengefassten Verbindl ichkeiten erreichen 
am Ende des Jahres 2020 eine Summe von 101.024.301,90 €. Tendenziell steigt der Be-
stand, zuletzt von 81.139.271,53 € im Jahr 2019 um 19.885.030,37  € (24,5  %) auf 
101.024.301,90 €. 
 
Die Zunahme der erhaltenen Anzahlungen ist im Wesentlichen auf vereinnahmte Investiti-
onszuwendungen von Bund und Land NRW zurückzuführen, die am Bil anzstichtag 
31.12.2020 noch nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden.

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Die in den Erläuterungen der sonstigen Verbindlichkeiten in der Entwurfsfassung des Jah-
resabschlusses 2020 angegebene Rechtsquelle für die Ablösung von Stellplätzen hat sich 
mit der Novellierung der Landesbauordnung (BauO NRW) zum 01.01. 2019 auf den 
§ 48 BauO NRW geändert. Dies hatte die Verwaltung bei der Aufst ellung des Jahresab-
schlusses übersehen und wird daher hiermit richtiggestellt. 
 
Ansonsten führte die in Stichproben durchgeführte Prüfung der B uchführung zu keinen 
nennenswerten Feststellungen. 
 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung 42.906.456,07 € 
  Vorjahr:   39.574.625,47 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW sind unter den Passiven Rechnungsabgrenzungspos-
ten vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einzahlungen zu bilanzi eren, soweit sie Ertrag 
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 
 
Daneben werden unter dieser Bilanzposition auch Zuwendungen an die Stadt Münster bi-
lanziert, die für die Erfüllung eines bestimmten Zweckes an Dritte weitergegeben wurden: 
 
PRAP Bestand  
01.01.2020 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Auflösung 
Abgänge 
Euro 
Endbestand 
31.12.2020 
Euro 
Einnahmen vor Ertrag 4.335.533,83 6.211.383,00 4.335.533,83 6.211.383,00 
Gebühren für  
Grabnutzungen 
Erhaltene  
Investitionszuschüsse 
Förderungen aus der  
Stellplatzablösung 
Privatrechtliche 
Leistungsentgelte 
 
 
 
16.664.810,40 
 
12.949.883,56 
 
5.003.972,50 
 
     620.425,18 
35.239.091,64 
 
 
1.625.600,00 
 
2.586.435,02 
 
199.254,26 
 
              0,00 
4.411.289,28 
 
 
1.000.806,84 
 
1.664.138,91 
 
276.205,39 
 
     14.156,71 
2.955.307,85 
 
 
17.289.603,56 
 
13.872.179,67 
 
4.927.021,37 
 
     606.268,47 
36.695.073,07 
 
Summe 
 
39.574.625,47 10.622.672,28 7.290.841,68 42.906.456,07 
 
Der Bestand an Passiven Rechnungsabgrenzungsposten stieg im Laufe des Jahres 2020 
von 39.574.625,47 € um 3.331.830,60 € (8,4 %) auf 42.906.456,07 €. 
 
 
o Einnahmen,  
die wirtschaftlich dem Jahr 2021 zuzurechnen sind 6.211.383,00 € 
 
Das AWR überzeugte sich davon, dass die im Vorjahr 2019 gebildeten Rechnungsabgren-
zungsposten (4.335.533,83 €) für Einnahmen, die dem Jahr 2020 als Ertrag zuzurechnen 
sind, sachgerecht aufgelöst und in die Ergebnisrechnung des Jah res 2020 einbezogen 
wurden. Danach ließen sich Grund und Höhe der neu bilanzierten passiven Rechnungs-
posten i.H.v. 6.211.383,00 € in allen Fällen nachvollziehen. 
 
Weiterhin klärte das AWR, ob die Voraussetzungen für die neu abgegrenzten Rechnungs-
abgrenzungsposten (6.211.383,00 €) erfüllt waren:  
 
-
 freiwillige Gewerbesteuervorausleistungen  
  auf Gewerbesteuerforderungen des Jahres 2021 2.211.383,00 € 
 
- Mittelabrufe ALG II  3.500.000,00 €   
- Abruf von Verwaltungskostenerstattungen     500.000,00 € 
 
Summe 6.211.383,00 €

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o Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten in Form von  
erhaltenen Zuschüssen, Grabnutzungsgebühren,  
privatrechtliche Leistungsentgelte u.a.  36.695.073,07 € 
 
Das AWR prüfte die folgenden Zugänge und Umbuchungen des Jahres  2020 mit Werten 
von mehr als jeweils 100.000,00 €: 
 
Inventar- 
Verzeichnis 
Bezeichnung Zugang / Umbuchung 
31.12.2020 
Euro 
99999 424 GTP Wolbecker Straße 133.650,00 
99999 428 GTP Von-Witzleben-Straße 18-28 133.650,00 
99999 434 GTP Ameisenbau 133.650,00 
99999 435 GTP Schneckenhaus 133.650,00 
99999 436 GTP Bärenhöhle 133.650,00 
99999 437 GTP Dodostraße 2 133.650,00 
99999 440 GTP Schorlemer Straße 6 133.650,00 
99999 441 Kath. Kita Thomas Morus 182.350,00 
99999 442 Kath. Kita St. Martin 437.500,00 
99999 443 Kath. Kita Emilienkindergarten 105.543,00 
99999 445 Kath. Kita St. Anna 243.852,00 
99999 458 Förderung Lastenfahrräder 199.254,00 
99999 462 Neuvergebene Grabstellen 1.086.009,00 
99999 463 Verlängerung Grabstellen n. Ablauf 211.618,00 
99999 464 Verlängerung durch Beisetzung 327.973,00 
99999 429 educare Kita Walbach Middelstraße 107.100,00 
Überprüfte Bestandsveränderungen  
in % der gesamten Zugänge  
3.836.749,00 
87,0 
 
Die buchungsbegründenden Unterlagen waren zum Teil im System hinterlegt und konnten 
unmittelbar eingesehen werden. In den anderen Fällen forderte d as AWR die fehlenden 
Unterlagen von den betreffenden Fachämtern an. In allen Fällen bestätigten die eingese-
henen Unterlagen, dass die Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsab-
grenzungsposten dem Grunde und der Höhe nach erfüllt waren. 
 
Sofern die Stadt Münster Fördermittel zur Weitergabe an Dritte erhält und die Investition 
mit einer mehrjährigen Gegenleistungsverpflichtung verbunden ist, ist neben dem aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten auch ein passiver Rechnungsabgrenzun gsposten zu bil-
den und zeitanteilig aufzulösen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungen finden sich 
daher insbesondere die der Stadt Münster zugeflossenen Fördermittel für Ganztagsbetreu-
ungsprojekte und Kindertageseinrichtungen. Die Stadt Münster re ichte diese Fördermittel 
an die Träger durch. 
 
Ferner ist die Abgrenzung von Friedhofsgebühren unter den Passiven Rechnungsabgren-
zungen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Mit der Festsetzung der Gebühren ent-
steht für die Stadt Münster eine mehrjährige Gegenleistungsverp flichtung, da die Gebühr 
für eine i.d.R. 30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichtet wird. Aus diesem Grund wird 
in Höhe der vereinnahmten Gebühren ein passiver Rechnungsabgren zungsposten gebil-
det, der über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung ertragswirksam aufgelöst wird. 
Dabei unterscheidet die Verwaltung zwischen „Neuvergabe von Grabstellen“, „Verlänge-
rung nach Ablauf des Nutzungsrechtes“ und „Verlängerung des Nut zungsrechtes durch 
Beisetzung“. Die Summe der abgegrenzten Gebühren i.H.v. 1.625.600,00 € stimmt mit den 
vereinnahmten Friedhofgebühren des Jahres 2020 überein. 
 
Neue Beleuchtungsanlagen, die wegen einer Förderung durch das L and NRW einer 
Zweckbindung unterliegen, werden der Stadtwerke Münster GmbH un entgeltlich zur Nut-
zung überlassen. Die Buchungspraxis wurde umgestellt.  
 
Seit 2019 wird die Straßenbeleuchtung nicht mehr unter den Rechnungsabgrenzungspos-
ten, sondern im Anlagevermögen bilanziert. Erst nach Ablauf der  Bindungsfrist geht das 
Eigentum auf die Stadtwerke über und die Restbuchwerte einschließlich Sonderposten für 
Fördermittel werden zu den Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Im Jahr 2020 gab 
es diesbezüglich keine Transaktionen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  79 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
9 Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2020 
 
Die Stadt Münster hat gemäß § 89 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW  (GO NRW) ihre 
Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sic herzustellen. Zur Liqui-
ditätssicherung sind zunächst die Mittel für die Rücklagen zur Kassenbestandsverstärkung 
in Anspruch zu nehmen, soweit es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit geboten und recht-
lich zulässig ist (Nr. 4.5.7 der Geschäftsanweisung Finanzbuchh altung). Über die Inan-
spruchnahme entscheidet die Stadtkämmerin auf Vorschlag der Kassenleitung und in Ab-
stimmung mit der Amtsleitung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen. 
 
Stehen Rücklagen nicht zur Verfügung bzw. ist ihre Inanspruchnahme unwirtschaftlich, ist 
die rechtzeitige Leistung der Ausgaben der Stadt (auch der eige nbetriebsähnlichen Ein-
richtungen citeq, Münster Marketing und Theater Münster) durch die Aufnahme von Liqui-
ditätskrediten sicherzustellen. 
 
Um Auszahlungen rechtzeitig und fristgerecht nachzukommen, kann  die Stadt Münster 
gem. § 89 Abs. 2 GO NRW i. V. m. Nr. 4.5.7 der Geschäftsanweisung Finanzbuchhaltung 
Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen, sofern in der Haushaltssatzung des betreffen-
den Haushaltsjahres die Aufnahme von Kassenkrediten und ein Höc hstbetrag festgelegt 
wurden. In der Haushaltssatzung der Stadt Münster (§ 5) wurde f ür Kassenkredite ein 
Höchstbetrag i.H.v. 200,0 Mio. € festgesetzt. 
 
Die Entscheidung über die Aufnahme von Liquiditätskrediten trifft dabei: 
 
- die Kassenleitung, wenn der Kredit im Einzelfall 15 Mio. Euro  nicht übersteigt und die 
Laufzeit nicht mehr als drei Monate beträgt, 
 
- in allen anderen Fällen die Stadtkämmerin/der Stadtkämmerer a uf Vorschlag der Kas-
senleitung und in Abstimmung mit der Amtsleitung des Amtes für Finanzen und Betei-
ligungen. 
 
Nach dem Beschluss des Rates vom 17.06.2015 (Ratsvorlage V/195/2015) wird von Neu-
aufnahmen in Fremdwährungen abgesehen. Der letzte Teilbetrag de r in Vorjahren in 
Schweizer Franken aufgenommenen Liquiditätskredite wurde am 17. 09.2018 zurückge-
zahlt. 
 
Mit dem nachfolgenden Diagramm werden die Entwicklung der Gesamtkredithöchstbeträge 
(einschließlich Kontokorrent S-Zentral), die Höchstbeträge in CHF (umgerechnet in Euro), 
die durchschnittlichen Tagesbeträge an Kassenkrediten sowie der  Zinsaufwand (ohne 
Überziehungszinsen) der Jahre 2016 bis 2020 aufgezeigt:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  80 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Im Laufes des Jahres 2020 hat sich der gesamte Kreditbestand mit rd. 122,1 Mio. € mehr 
als verdoppelt und den höchsten Stand innerhalb der letzten fünf Jahre erreicht.  
 
Vor allem die Aufnahme von insgesamt 20 über das Jahr verteilte  kurzfristige Liquiditäts-
kredite führten zu einem Anstieg der Kredittage auf 884 Tage.  
 
Ursächlich hierfür waren die Corona-bedingten Regelungen, insbesondere die Stundungen 
im Bereich der Gewerbesteuer, aber auch der Ausfall von Leistun gsentgelten machte die 
Aufnahme von Liquiditätskrediten im Jahr 2020 erforderlich.  
 
Sämtliche Kredite wurden mit Laufzeiten zwischen 14 Tagen und 8 0 Tagen sowie jeweils 
einem Negativzins zwischen -0,05 % und -0,45 % aufgenommen. Dies erklärt, weshalb es 
keinen Zinsaufwand gab. Vielmehr zahlte die Stadt Münster für die aufgenommenen Liqui-
ditätskredite insgesamt rd. 118 Tsd. € weniger zurück.  
 
Der in der Haushaltssatzung vorgegebene Rahmen für Liquiditätsk redite i. H. v. 200,0 
Mio. € wurde eingehalten. 
 
 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2020 
 
Der Rat der Stadt Münster besch loss in seiner Sitzung am 11.12. 2019 die Haushaltssat-
zung für das Haushaltsjahr 2020 (V/1155/2019). 
 
Der Haushaltsplan 2020 wurde mit Schreiben vom 06.02.2020 der Bezirksregierung Müns-
ter gem. § 80 Abs. 5 GO NRW vorgelegt und danach im Amtsblatt 63. Jahrgang Nr. 5 vom 
21.02.2020 – H 1208 B veröffentlicht. 
 
Die Ergebnisplanung 2020 schloss originär mit einem Jahresfehlb etrag i.H.v. 
                        
-40.466.560,00 € ab, so dass in der Satzung eine gleich hohe Inanspruchnahme der Aus-
gleichsrücklage festgesetzt wurde. Der Haushaltsplan 2020 war damit (fiktiv) ausgeglichen 
kalkuliert. 
 
Die nachstehende Übersicht veranschaulicht die Abwicklung des B udgets während des 
Haushaltsjahres 2020: 
 
 
Ergebnisplan 
2020 
Ansatz Nachtrag Reste fortgeschr. 
Ansatz 
 
Ergebnis Übertrag 
nach 2021 
 Euro Euro Euro Euro  Euro 
Ordentliche Erträge 1.259.819.400 0 0 1.259.819.400 1.254.411.563 0 
Ordentliche Aufwendungen 1.303.551.215 0 11.880.594 1.303.551.214 1.273.038.344 14.412.935 
Finanzerträge 13.391.660 0 0 13.391.660 11.305.872 0 
Finanzaufwendungen 22.007.000 0 0 22.007.000 17.014.851 0 
Außerordentliche Erträge 0 0 0 0 14.734.000 0 
Jahresergebnis -40.466.560 0 -11.880.594 -52.347.154 -9.601.760 14.412.935 
Verrechnete Erträge 200.000 0 0 200.000 3.326.460 0 
Verrechnete Aufwendungen 1.200.000 0 0 1.200.000 8.531.021 0 
Verrechneter  
Saldo § 44 Abs. 3 KomHVO -1.000.000 0 0 -1.000.000 -5.204.561 0 
       
Andere Verrechnungen 
mit der allgemeinen Rück-
lage 
0 0 0 0 76.983 0 
       
Veränderung Eigenkapital -41.466.560 0 -11.880.594 -53.347.154 -14.883.304 14.412.935 
 
Gemäß § 9 Abs. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Jahr 2019 konnten Er-
mächtigungen für Aufwendungen durch die Entscheidung der Stadtkämmerin in das Haus-
haltsjahr 2020 übertragen werden. Insgesamt wurde ein Betrag i. H.v. 11.880.594 € aus 
dem Jahr 2019 in das Jahr 2020 verlagert. Hierdurch erweiterte sich die einkalkulierte Un-
terdeckung von -40.466.560 € auf -52.347.154 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  81 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Die unterjährigen Änderungen von Haushaltsansätzen, die sich im  Rahmen der flexiblen 
Haushaltsführung durch über- und außerplanmäßige Mittel sowie die Inanspruchnahme der 
echten und unechten Deckungsfähigkeit sowie Sperrungen von Ermächtigungen ergeben 
können, werden nicht im fortgeschriebenen Ansatz abgebildet. Die Veränderung einer Auf-
wandsposition ist systembedingt nur möglich ist, wenn die Decku ng im laufenden Haus-
haltsjahr auch gewährleistet ist. So gesehen handelt es sich le tztlich um Verlagerungen 
innerhalb des vom Rat beschlossenen Gesamtbudgets. Über- und außerplanmäßige Mittel 
werden von der Kämmerin genehmigt und dem Rat zur Kenntnis gegeben bzw. direkt vom 
Rat beschlossen. Die Inanspruchnahme der echten und unechten De ckungsfähigkeit ist 
vom Rat über § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2020 legitimiert. 
 
Die Einhaltung von haushaltsrechtlichen Bestimmungen wird durch das AWR kontinuierlich 
im Rahmen der unterjährigen produkt- bzw. organisationsbezogene n Prüfungen kontrol-
liert. Die Prüfungsergebnisse gaben bisher keinen Anlass, die Recht- und Ordnungsmäßig-
keit der Haushaltsführung in Frage zu stellen. 
 
Insgesamt bewegt sich das Jahresergebnis 2020 innerhalb des Rah mens, der durch den 
Rat der Stadt Münster beschlossen wurde. Dies gilt auch für die Finanzrechnung 2020. 
 
 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW 
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 102 Abs. 4 GO  NRW die Entschei-
dungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben einzubeziehen, sofern sie von 
erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlu ngsvorgänge durch den 
Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Es gibt im Bereich der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Geschäftsvorfälle, weil das 
Land NRW als überörtlicher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des Landesausführungsgeset-
zes zum Zwölften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Aufgaben auf die Stadt Münster 
übertragen hat. 
 
Am 22.02.2021 prüfte das AWR die Abrechnung der Einzahlungen und Auszahlungen für 
den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2020 und bestätigte ihre sachliche und rechnerische 
Richtigkeit. 
 
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufgaben keine P rüfung von Einzelfällen 
statt. 
 
 
12 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer 
 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Jahresabschuss der Stadt Münster - bestehend au s der Bilanz zum 
31.12.2020, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen und 
den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 sowie den An-
hang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hin-
aus prüfte das AWR den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020.  
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüf ung gewonnenen Er-
kenntnisse

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  82 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
x entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vor-
schriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord nungsmäßiger 
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.2020 sowie ihr er Ertragslage für 
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 und 
 
x vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffend es Bild von der wirt-
schaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen wesentlichen Belangen steht dieser La-
gebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschrif-
ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-
schlusses und des Lageberichtes geführt hat. 
 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstim-
mung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) 
und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deuts chen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Verantwortung des AWR nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die 
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes“ des Bestätigungsvermerkes wei-
tergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gem äß § 101 Abs. 2 GO 
NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat 
unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Der 
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit ist das AWR von der Stadtver-
waltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen (§ 319 HGB) 
und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31GO NRW) unabhängig und erfüllt seine sonsti-
gen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anforderungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresabschluss 
und zum Lagebericht heranzuziehen. 
 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Aufstellung de s Jahresabschlusses, der 
den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtli-
chen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, un d dafür, dass der Jah-
resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die interne n Kontrollen, die die Stadt 
Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli-
chen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  83 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung 
der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwort ung, Sachverhalte in Zu-
sammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgabe n, sofern einschlägig, 
anzugeben.  
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen 
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vor-
schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftige n Entwicklung zutreffend 
darstellt. Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß-
nahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Auf stellung eines Lagebe-
richtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermög-
lichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussage n im Lagebericht er-
bringen zu können. 
 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.  
 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeab-
sichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch da rauf, ob der La-
gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie 
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mi t den bei der Prüfung 
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und 
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Bestäti-
gungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer  zum Jahresabschluss 
und zum Lagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vo m Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.  
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden 
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein-
zeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus ses und Lageberichtes 
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer pflichtgemäßes Er messen aus und be-
wahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
x identifizierten und beurteilten sie Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeab-
sichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planten 
und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken dur ch, erlangten Prü-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund lage für die Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht auf-
gedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrüge-
risches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständi
gkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  84 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
x gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die P rüfung des Jahres-
abschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lagebe-
richtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandl ungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem 
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Stadt Münster abzugeben. 
 
x beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit der vom Obe rbürgermeister an-
gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von ihm darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
x zogen die Abschlussprüfer auf der Grundlage der erlangten Prüf ungsnachweise 
Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusamme nhang mit Ereig-
nissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an de r Fähigkeit der 
Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben, 
aufwerfen können. Falls die Abschlussprüfer zu dem Schluss kommen, dass eine we-
sentliche Unsicherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf 
die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu 
machen oder, falls die Angaben unangemessen sind, unser jeweili ges Prüfungsurteil 
zu modifizieren. Die Abschlussprüfer zogen ihre Schlussfolgerun gen auf der Grund-
lage der bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führe n, dass die Stadt 
Münster die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann. 
 
x beurteilten die Abschlussprüfe r die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des 
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu-
grundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßige r Buchführung 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
x beurteilten die Abschlussprüfer den Einklang des Lageberichtes  mit dem Jahresab-
schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage 
der Stadt Münster. 
 
x führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Ober bürgermeister dar-
gestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichen-
der geeigneter Prüfungsnachweise vollzogen sie dabei insbesonde re die den zu-
kunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde gelegten bedeutsamen 
Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung der zu kunftsorientierten 
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht 
ab. Es besteht ein unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebni sse wesentlich von 
den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeut-
same Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantw ortlichen. Sämtliche 
Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wurden keine Män-
gel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
Münster, den 02.03.2022 
 
Klaus Frohne  
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020  85 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Bilanz zum 31.12.2020

Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2019 31.12.2020
Euro Euro
A k t i v a 3.779.657.896,79 3.810.925.294,91
Bilanzierungshilfe 0,00 14.734.000,00
1. A nlagevermögen 3.459.594.692,46 3.522.172.375,35
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 530.104,02 711.951,12
1.2 Sachanlagen 2.832.357.899,01 2.869.136.719,55
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 245.271 .547,68 268.339.088,42
1.2.1.1 Grünflächen 131.132.826,42 132.626.432,64
1.2.1.2 Ackerland 46.463.664,37 68.131.423,44
1.2.1.3 Wald, Forsten 10. 830.223,96 11.988.295,87
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 56.844.832,93 55.592.936,47
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 818.376.4 23,39 830.285.933,26
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 79.823.121,78 83.251.209,5 6
1.2.2.2 Schulen 372.497.755,92 369.499.374,85
1.2.2.3 Wohnbauten 2.399.691,02 5.087.082,55
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 363.655. 854,67 372.448.266,30
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.528.892.257,86 1.505.348.090,21
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.546.529,66 316.426.963,77
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 40.342.380,09 39.576.996,60
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 663.104.94 5,50 660.293.256,43
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 490.122.070,68 471.238.814,62
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 18.776.331,93 1 7.812.058,79
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 3.985.368,97 3.316. 771,37
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.742.284,13 17.883.125,1 2
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 38. 194.265,47 37.352.116,02
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 28. 325.526,76 32.276.548,84
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 151.570.224,75 174.33 5.046,31
1.3 Finanzanlagen 626.706.689,43 652.323.704,68
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 467.000.313,73 472.775.20 8,70
1.3.2 Beteiligungen 18.000.190,66 19.347.166,94
1.3.3 Sondervermögen 21.538.909,83 21.602.694,29
1.3.4 Wertpapiere des A nlagevermögens 32. 266.565,81 42.266.483,80
1.3.5 Ausleihungen 87.900.709,40 96.332.150,95
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 86.766.386,97 95.237.885,32
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.090.130,00 1.056.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 44.192,43 38.135,63
2. Umlaufvermögen 255.557.713,69 206.829.932,69
2.1 Vorräte 31.456.457,13 30.662.429,67
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 31. 456.457,13 30.662.429,67
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59. 963.062,17 75.687.488,72
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 40.978.536,90 52.873.468,16
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 4.154.598,19 8.130. 257,50
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 14.829.927,08 14.683.763,06
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 164.138.194,39 100.480.014,30
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 64.505.490,64 67.188.986,87

Anlagenspiegel

AK/HK Zugang Abgang Umbuchung aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahres AfA Abgang
AfA Um-
buchung kumulierte AfA
am 31.12. des 
Haushaltsjahres
am 31.12. des 
Vorjahres
01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immaterielle Vermögens-
gegenstände 1.458.249,97 308.987,70 0,00 29.282,32 1.796.519,99 -928.145,95 -156.422,92 0,00 0,00 -1.084.568,87 711.951,12 530.104,02
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 166.444.133,26 1.157.826,27 -868.754,39 3.038.634,26 169.771.839,40 -35.311.306,84 -2.665.318,68 831.218,76 0,00 -37.145.406,76 132.626.432,64 131.132.826,42
1.2.1.2 Ackerland 46.497.401,63 138.045,65 -22.574,10 21.552.287,52 68.165.160,70 -33.737,26 0,00 0,00 0,00 -33.737,26 68.131.423,44 46.463.664,37
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.830.223,96 250,36 0,00 1.157.821,55 11.988.295,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.988.295,87 10.830.223,96
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 56.844.832,93 107.053,44 -62.182,44 -1.296.767,46 55.592.936,47 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 55.592.936,47 56.844.832,93
1.2.2 Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 91.474.023,97 2.148.864,08 0,00 2.826.122,60 96.449.010,65 -11.650.902,19 -1.546.898,90 0,00 0,00 -13.197.801,09 83.251.209,56 79.823.121,78
1.2.2.2 Schulen 490.138.165,32 3.327.641,91 0,00 3.986.767,98 497.452.575,21 -117.640.409,40 -10.312.790,96 0,00 0,00 -127.953.200,36 369.499.374,85 372.497.755,92
1.2.2.3 Wohnbauten 2.855.720,37 2.562.906,36 -230.717,48 405.087,51 5.592.996,76 -456.029,35 -49.884,86 0,00 0,00 -505.914,21 5.087.082,55 2.399.691,02
1.2.2.4 Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 461.247.515,22 11.253.041,25 -1.713.361,70 8.579.140,20 479.366.334,97 -97.591.660,55 -9.655.792,64 329.384,52 0,00 -106.918.068,67 372.448.266,30 363.655.854,67
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 316.546.529,66 212.477,24 -41.418,92 -290.624,21 316.426.963,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 316.426.963,77 316.546.529,66
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 54.305.184,34 239.982,58 0,00 187.829,64 54.732.996,56 -13.962.804,25 -1.193.195,71 0,00 0,00 -15.155.999,96 39.576.996,60 40.342.380,09
1.2.3.3 Gleisanlagen mit 
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00
1.2.3.4
Entwässerungs-u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 881.826.181,50 4.852.186,19 -899.985,08 11.774.256,08 897.552.638,69 -218.721.236,00 -18.857.110,06 318.963,80 0,00 -237.259.382,26 660.293.256,43 663.104.945,50
1.2.3.5 Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 806.609.361,21 4.689.184,22 -3.473.582,82 5.263.414,61 813.088.377,22 -316.487.290,53 -27.147.284,61 1.785.012,54 0,00 -341.849.562,60 471.238.814,62 490.122.070,68
1.2.3.6 Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens 31.166.974,08 652,00 0,00 0,00 31.167.626,08 -12.390.642,15 -964.925,14 0,00 0,00 -13.355.567,29 17.812.058,79 18.776.331,93
1.2.4 Bauten auf fremden 
Grund und Boden 6.914.667,38 56.645,68 -6.645,68 0,00 6.964.667,38 -2.929.298,41 -718.597,60 0,00 0,00 -3.647.896,01 3.316.771,37 3.985.368,97
1.2.5 Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 17.742.284,13 140.840,99 0,00 0,00 17.883.125,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.883.125,12 17.742.284,13
1.2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 69.764.660,45 2.897.312,68 -739.557,72 419.845,60 72.342.261,01 -31.570.394,98 -4.138.688,70 715.435,91 3.502,78 -34.990.144,99 37.352.116,02 38.194.265,47
1.2.7 Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 96.720.526,36 8.567.607,30 -252.315,48 896.801,36 105.932.619,54 -68.394.999,60 -5.490.575,70 233.007,38 -3.502,78 -73.656.070,70 32.276.548,84 28.325.526,76
1.2.8 Geleist.Anzahlungen, 
Anlagen im Bau 151.570.224,75 81.540.308,41 -245.587,29 -58.529.899,56 174.335.046,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 174.335.046,31 151.570.224,75
1.3.1 Anteile an verb. 
Unternehmen 474.714.390,78 6.238.297,47 -463.402,50 0,00 480.489.285,75 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 472.775.208,70 467.000.313,73
1.3.2 Beteiligungen 27.647.827,96 1.471.386,07 -124.409,79 0,00 28.994.804,24 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 19.347.166,94 18.000.190,66
1.3.3 Sondervermögen 21.683.231,99 94.881,98 -31.097,52 0,00 21.747.016,45 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.602.694,29 21.538.909,83
1.3.4 Wertpapiere des 
Anlagevermögen 32.266.565,81 9.999.917,99 0,00 0,00 42.266.483,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42.266.483,80 32.266.565,81
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an 
verbund. Unternehmen 86.766.386,97 15.000.000,00 -6.528.501,65 0,00 95.237.885,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 95.237.885,32 86.766.386,97
1.3.5.2 Ausleihungen an 
Beteiligungen 1.090.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.056.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.056.130,00 1.090.130,00
1.3.5.4 Sonstige 
Ausleihungen 70.625,98 20.000,00 -26.056,80 0,00 64.569,18 -26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 38.135,63 44.192,43
4.405.201.019,98 157.026.297,82 -15.764.151,36 0,00 4.546.463.166,44 -945.606.327,52 -82.897.486,48 4.213.022,91 0,00 -1.024.290.791,09 3.522.172.375,35 3.459.594.692,46
Anlagenspiegel (Teil 1)
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Anlagenspiegel (Teil 2)
Abschreibungen (AfA) Buchw erte

Forderungsspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren 
mehr als 5 
Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 52.873.468,16 51.141.817,09 1.594,77 1.730.056,30 40.978.536,90
1.1 (160000) Gebühren 2.586.940,95 2.586.940,95 0,00 0,00 3.040.807,1 8
1.2 (162000) Beiträge 52.448,36 52.448,36 0,00 0,00 142.305,18
1.3 (164000) Steuern 7.346.076,82 7.346.076,82 0,00 0,00 5.082.896,3 1
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 27.961.199,67 27.9 50.665,60 1.594,77 8.939,30 17.157.418,06
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 14.926.80 2,36 13.205.685,36 0,00 1.721.117,00 15.555.110,17
2. Privatrechtliche Forderungen 8. 130.257,50 8.125.257,50 5.000,00 0,0 0 4.154.598,19
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 2.057.761,24 2.052.76 1,24 5.000,00 0,00 631.191,27
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 45.785,56 45.785, 56 0,00 0,00 116.522,68
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.959.413,20 1.959.413, 20 0,00 0,00 843.098,57
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 27.182,42 27.182,42 0,00 0,00 20.34 5,87
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 4.040.115,08 4.040.115,08 0,00 0, 00 2.543.439,80
Summe aller Forderungen 61.003.725,66 59.267.074,59 6.594,77 1.730. 056,30 45.133.135,09
Forderungsspiegel
Art der Forderungen
Gesamtbetrag     
am 31.12.2020
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag     
am 31.12.2019

Eigenkapitalspiegel

Verrechnungen Jahresergebnis 
Bestand Verrechnung der mit der Veränderungen Sonstige 2020
Bezeichnung 01.01. 2020 Vorjahreser gbnisse allgem. Rücklage der Verrechnungen  (vor Beschluss über Bes tand 
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO Sonderrücklage  Ergebnisverwendung) 31.12.20202
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Allgemeine Rücklage 697.113.932,90                0,00    5.204. 561,29 -                  - 775.000,00    -76. 982,90    0,00    691.057. 388,71                
1.2. Sonderrücklagen 1.306.000,00                   0,00    0,00    775.000,00    0,00    0,00    2. 081.000,00                   
1.3. Ausgleichsrücklage 128.254.177,04                28. 466.606,70                  0,00    0,00    0,00    0,00    156.720. 783,74                
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 28. 466.606,70                  28. 466.606,70 -                 0,00    0,00    0,00    9. 601.760,29 -                  9. 601.760,29 -                  
1.5. Nicht druch Eigenkapital 
       gedeckter Fehlbetrag 0,00     0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
       (G egenposten Aktiva)1
Summe Eigenkapital 855.140.716,64                0,00    5.204. 561,29 -                  0,00    -76. 982,90    9. 601.760,29 -                  840.257. 412,16                
4.   Nicht durch Eigenkapital 
      gedeckter Fehlbetrag 0,00     0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1 .1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Postition 1.5 auszubuchen.
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
Bezeichnung 3. Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Saldo
Ergebnis aus 2017 Ergebnis aus 2018 Ergebnis aus 2019
Euro Euro Euro Euro
Allgemeine Rücklage (+/-) 0,00    0,00    0,00    0,00    
Ausgleichsrücklage (+/-) 9.364.295,51                   49. 086.846,44                  28.466. 606,70                  86. 917.748,65                  
Summe 9.364.295,51                   49. 086.846,44                  28.466. 606,70                  86. 917.748,65

Verbindlichkeitenspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
12345
1. Anleihen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2. Verbindlichkeiten aus  Krediten 
für Investitionen 792.492.866,71  99.413.535,72  194.273.765,30  498.805.565,69  832.717.116,13  
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.2 von Beteiligungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.3 von Sondervermögen 84.363,16  0,00  0,00  84.363,16  84.363,16  
2.4 vom öffentlichen Bereich 14.790.000,00  4.790.000,00  10.000.000 ,00  0,00  0,00  
2.5 von Kreditinstituten 777.618.503,55  94.623.535,72  184.273.765, 30  498.721.202,53  832.632.752,97  
3. Verbindlichkeiten aus  Krediten 
zur Liquiditätssicherung 18.333.148,00  18.333.148,00  0,00  0,00  2.567.886,13  
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirts chaftlich 
gleichkommen 505.278,66  27.506,09  102.975,72  374.796,85  529.156,22  
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 1.143.907,72  1.143.907,72  0,00  0,00  2.715.375,52  
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 236.451,97  236.451,97  0,00  0,00  703.499,65  
7. Sonstige Verbindlichkeiten 76.748.449,66  68.150.564,45  7.572.2 84,94  1.025.600,27  63.848.918,91  
8. Erhaltene Anzahlungen 101.024.301,90  16.187.059,93  64.748.239, 74  20.089.002,23  81.139.271,53  
9. Summe aller Verbindlichkeiten 990.484.404,62  203.492.173,88  26 6.697.265,70  520.294.965,04  984.221.224,09  
29.939.268,37  31.415.975,45  
 Nachrichtlich
 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
 - Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2019
Gesamtbetrag
am 31.12.2020Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von

Rückstellungsspiegel

Zuführung Inanspruch-
nahme Umbuchung Auflösung
Pensionen Beschäftigte 269.719.900,00 € 34.175.824,00 € 0,00 € -20.743.649,00 € 0,00 € 283.152.075,00 €
- Beamte allgemeine Verwaltung 194.417.476,00 € 22.683.510,00 € 0,00 € -18.272.402,00 € 0,00 € 198.828.584,00 €
- Beamte Feuerwehr  75.302.424,00 € 11.492.314,00 € 0,00 € -2.471.247,00 € 0,00 € 84.323.491,00 €
Beihilfen Beschäftigte 61.010.642,00 € 6.124.715,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 67.135.357,00 €
- Beamte allgemeine Verwaltung 43.977.236,00 € 3.165.021,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 47.142.257,00 €
- Beamte Feuerwehr 17.033.406,00 € 2.959.694,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 19.993.100,00 €
Pensionen Versorgungsempfänger 229.434.290,00 € 0,00 € -3.148.928,00 € 20.743.649,00 € 0,00 € 247.0 29.011,00 €
- allgemeine Verwaltung 168.945.309,00 € 0,00 € -2.135.429,00 € 18.272.402,00 € 0,00 € 185.082.282,00 €
- Feuerwehr 57.280.673,00 € 0,00 € -450.707,00 € 2.471.247,00 € 0,00 € 59.301.213,00 €
- besondere Fachbereiche 3.208.308,00 € 0,00 € -562.792,00 € 0,00 € 0,00 € 2.645.516,00 €
Beihilfen Versorgungsempfänger 51.898.028,00 € 6.771.016,00 € -98.465,00 € 0,00 € 0,00 € 58.570.579 ,00 €
- allgemeine Verwaltung 38.215.426,00 € 5.667.583,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 43.883.009,00 €
- Feuerwehr 12.956.885,00 € 1.103.433,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 14.060.318,00 €
- besondere Fachbereiche 725.717,00 € 0,00 € -98.465,00 € 0,00 € 0,00 € 627.252,00 €
Summe Bilanzposition 3.1 612.062.860,00 € 47.071.555,00 € -3.247.393,00 € 0,00 € 0,00 € 655.8 87.022,00 €
Rückstellungen für Deponien 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Rückstellungen für Altlasten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe Bilanzposition 3.2 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Unterlassene Instandhaltung an Gebäuden 682.904,04 € 1.895.000,00 € -56.842,25 € 0,00 € 0,00 € 2.521.061,79 €
Unterlassene Instandhaltung an 
Infrastrukturvermögen/ Straßenvermögen 0,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.000.000,00 €
Summe Bilanzposition 3.3 682.904,04 € 3.895.000,00 € -56.842,25 € 0,00 € 0,00 € 4.521.061,79 €
nicht in Anspruch genommener Urlaub 8.840.562,00 € 185.829,65 € -404.661,75 € 0,00 € 0,00 € 8.621.729,90 €
Arbeitszeitguthaben 3.782.314,00 € 2.187.237,01 € -18.731,75 € 0,00 € 0,00 € 5.950.819,26 €
Altersteilzeit 3.391.760,00 € 912.413,00 € -940.650,00 € 0,00 € 0,00 € 3.363.523,00 €
Sabbatjahr-Vereinbarungen 393.992,00 € 129.591,70 € -214.712,42 € 0,00 € 0,00 € 308.871,28 €
Nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse 2.520.620,00 € 94.831,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.615.451,00 €
Versorgungslasten eigenbetriebsähnler Einrichtungen 7.761.285,16 € 422,48 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 7.761.707,64 €
Pensions-und Beihilferückstellungen StiWL 978.059,00 € 96.571,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.074.630,00 €
Bürgschaftsverpflichtungen 106.814,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 106.814,00 €
Drohende Verluste aus lfd. Gewerbesteuerverfahren 522.037,20 € 215.681,92 € 0,00 € 0,00 € -522.037,20 € 215.681,92 €
Steuerverpflichtungen Betriebe gewerblicher Art 315.000,00 € 38.314,00 € -1.314,00 € 0,00 € 0,00 € 352.000,00 €
Risisken aus Fremdwährungskrediten (Inv.-Kredite) 5.150.732,02 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € -4.440.100,29 € 710.631,73 €
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung 4.600.000,00 € 2.500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 7.100.000,00 €
Erstattungszinsen für Gewerbesteuernachforderung 9.760.000,00 € 4.500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 14.260.000,00 €
Risiken aus negativen Zinsen bei Derivatgeschäften 1.500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.500.000,00 €
Bombenverdachtsflächen in Münster Mauritz 1.000.000,00 € 0,00 € -366.857,76 € 0,00 € -633.142,24 € 0,00 €
Rückforderung FlüAG-Pauschalen für 2017 0,00 € 553.374,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 553.374,00 €
Ansprüche auf diskriminierungsfreie Besoldung  133.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 133.000,00 €
Verfassungsmäßigkeit der familienbezogenen 
Besoldungsbestandteile 0,00 € 571.727,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 571.727,00 €
Mehrarbeit feuerwehrtechnischer Dienst 0,00 € 1.094.810,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.094.810,00 €
Erhöhte Heranziehung zur Landschaftsumlage 0,00 € 3.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3.000.000,00 €
Summe Bilanzposition 3.4 50.756.175,38 € 16.080.802,76 € -1.946.927,68 € 0,00 € -5.595.279,7 3 € 59.294.770,73 €
Rückstellungen insgesamt 663.501.939,42 € 67.047.357,76 € -5.251.162,93 € 0,00 € -5.595.279, 73 € 719.702.854,52 €
3.4 Sonstige 
Rück-
stellungen 
3.2 Rück-
stellungen für 
Deponien 
und Altlasten 
Art der Rückstellung Gesamtbetrag 
am 31.12.2019
Gesamtbetrag am 
31.12.2020
Veränderung im Haushaltsjahr
3.1 Pensions-
rück-
stellungen 
3.3 Instand-
haltungsrück-
stellungen 
Bilanz-
position

Ergebnisrechnung  
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2020

davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2019 Ermächtigungen  Ergebnis  2020 Ansatz / Ergebnis Ermächti gungen
original fortgeschrieben aus 2019 absolut nach 2021
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 645.041.881,85      646.700.000,00      646. 700.000,00      0,00    631.794. 653,75      14. 905.346,25 -       0,00    
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 170.170.446,45      170.793.930,00      170. 793.930,00      0,00    186.387. 985,30      15. 594.055,30        0,00    
3  + Sonstige Transfererträge 23.655.463,63        17. 624.140,00        17. 624.140,00        0,00    22.345.689,79        4. 721.549,79         0,00    
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 135.916.335,20      140.974.390,00      140. 974.390,00      0,00    127.599. 617,56      13. 374.772,44 -       0,00    
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 24.268.424,33        24. 155.070,00        24. 155.070,00        0,00    20.124.146,12        4. 030.923,88 -        0,00    
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 195.354.437,34      212.030.560,00      212. 030.560,00      0,00    211.810. 496,93      220. 063,07 -           0,00    
7  + Sonstige ordentliche Erträge 63.016.256,83        43. 450.210,00        43. 450.210,00        0,00    51.167.174,18        7. 716.964,18         0,00    
8  + Aktivierte Eigenleistungen 2.300.475,72         4. 091.100,00         4. 091.100,00         0,00    3. 181.799,22         909. 300,78 -           0,00    
9  + / - Bestandsveränderungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
10  = Ordentliche Erträge 1.259.723.721,35   1.259.819.400,00   1.259.819.400,00   0,00    1. 254.411.562,85   5.407.837,15 -        0,00    
11  - Personalaufwendungen 294.401.693,54      317.173.720,00      317. 173.720,00      0,00    317.660. 004,78      486. 284,78            0,00    
12  - Versorgungsaufwendungen 31.220.824,20        23. 731.720,00        23. 731.720,00        0,00    36.402.425,51        12. 670.705,51        0,00    
13  - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 137.071.576,26      146.553.510,00      151. 760.020,00      5. 206.510,00         147.348. 324,26      4. 411.695,74 -        6. 169.900,00           
14  - Bilanzielle Abschreibungen 83.271.140,30        81. 590.400,00        81. 590.400,00        0,00    83.052.014,80        1. 461.614,80         0,00    
15  - Transferaufwendungen 595.820.150,10      649.448.770,00      652. 900.965,00      3. 452.195,00         609.726. 806,33      43. 174.158,67 -       5. 216.100,00           
16  - Sonstige ordentliche Aufwendungen 86.519.407,17        73. 172.500,00        76. 394.390,00        3. 221.890,00         78.848.768,84        2. 454.378,84         3. 026.935,00           
17  = Ordentliche Aufwendungen 1. 228.304.791,57   1.291.670.620,00   1.303.551.215,00   11.880.595,00        1. 273.038.344,52   30.512.870,48 -       14.412.935,00          
18  = Ordentliches Ergebnis 31.418.929,78        31. 851.220,00 -       43. 731.815,00 -       11.880.595,00 -       18.626.781,67 -       25. 105.033,33        14.412.935,00 -         
19  + Finanzerträge 16.266.346,16        13. 391.660,00        13. 391.660,00        0,00    11.305.872,49        2. 085.787,51 -        0,00    
20  - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 19.218.669,24        22. 007.000,00        22. 007.000,00        0,00    17.014.851,11        4. 992.148,89 -        0,00    
21 = Finanzergebnis 2.952.323,08 -        8. 615.340,00 -        8. 615.340,00 -        0,00    5. 708.978,62 -        2. 906.361,38         0,00    
22  = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 28. 466.606,70        40. 466.560,00 -       52. 347.155,00 -       11.880.595,00 -       24.335.760,29 -       28. 011.394,71        14.412.935,00 -         
23  + Außerordentliche Erträge 0,00    0,00    0,00    0,00    14.734.000,00        14. 734.000,00        0,00    
24  - Außerordentliche Aufwendungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
25  = Außerordentliches Ergebnis 0,00    0,00    0,00    0,00    14. 734.000,00        14. 734.000,00        0,00    
26  = Jahresergebnis 28.466.606,70        40. 466.560,00 -       52. 347.155,00 -       11.880.595,00 -       9. 601.760,29 -        42. 745.394,71        14.412.935,00 -         
27 - globaler Minderaufwand 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
28  = Jahresergebnis nach Abzug globaler         
Minderaufwand 28.466.606,70        40. 466.560,00 -       52. 347.155,00 -       11.880.595,00 -       9. 601.760,29 -        42. 745.394,71        14.412.935,00 -         
Haushaltsansatz 2020

nachrichtlich:
davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2019 Ermächtigungen Ergebnis 2020 Ansatz  / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2019 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
29 Verrechnete Erträge 2.203.637,60         200. 000,00            200.000,00            0,00    2.281.839,10         2.081.839,10         0,00    
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Erträge 28.503.708,51        0,00    0,00    0,00    1.044.620,54         1.044.620,54         0,00    
bei Finanzanlagen
31 Verrechnete Aufwendungen 2.394.699,29         1.200.000,00         1.200.000,00         0,00    3.404.998,58         2.204.998,58         0,00    
bei Vermögensgegenständen
32 Verrechnete Aufwendungen 43.140,47              0,00    0,00    0,00    5.126.022,35         5.126.022,35         0,00    
bei Finanzanlagen
33 Verrechnungssaldo 28.269.506,35        1.000.000,00 -        1.000.000,00 -        0,00    5.204.561,29 -        4.204.561,29 -        0,00    
Haushaltsansatz 2020

Finanzrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2020

davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2019 Ermächtigungen Ergebnis 2020 Ansatz  / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2019 absolut nach 2021
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 644.971.078,55      646.700.000,00      646.700. 000,00      0,00 631.050.526,40      15.649. 473,60 -       0,00 
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 140.279.501,59      142.490.520,00      142.490. 520,00      0,00 155.505.851,37      13.015. 331,37        0,00 
3  + Sonstige Transfereinzahlungen 21.843.569,13        17.624. 140,00        17.624.140,00        0,00 21.455.115,32        3.830.975,32          0,00 
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 115.042.886,40      119.074.920,00      119.074. 920,00      0,00 108.499.786,17      10.575. 133,83 -       0,00 
5  + Privatrechtliche Leis tungs entgelte 24.437.996,34        24.169. 220,00        24.169.220,00        0,00 18.412.899,54        5.756.320,46 -         0,00 
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 200.333.963,30      212.030.560,00      212.030. 560,00      0,00 215.642.528,54      3.611.968,54          0,00 
7  + Sonstige Einzahlungen 38.249.765,10        34.476. 770,00        34.476.770,00        0,00 35.965.772,18        1.489.002,18          0,00 
8  + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 16.246.578,17        13.391. 660,00        13.391.660,00        0,00 11.299.072,92        2.092.587,08 -         0,00 
9  = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1. 201.405.338,58   1.209.957.790,00   1.209.957.790,00   0,00 1.197.831.552,44   12.126.237,56 -       0,00 
10  - Personalauszahlungen 258.428.130,15      297.505.080,00      297.505. 080,00      0,00 274.168.363,00      23.336. 717,00 -       0,00 
11  - Versorgungsauszahlungen 31.151.673,61        27.609. 380,00        27.609.380,00        0,00 32.861.333,11        5.251.953,11          0,00 
12  - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 137.148.679,19      146.553.510,00      152.442. 924,00      5. 889.414,00             146.271.216,13      6.171.707,87 -         6. 795.962,00           
13  - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 19.331.277,17        22.007. 000,00        22.007.000,00        0,00 17.014.851,11        4.992.148,89 -         0,00 
14  - Transferauszahlungen 592.582.224,16      646.849.870,00      650.302. 065,00      3. 452.195,00             608.428.496,05      41.873. 568,95 -       5. 216.100,00           
15  - Sonstige Auszahlungen 67.674.923,71        76.686. 570,00        79.908.460,00        3. 221.890,00             66.470.067,35        13.438. 392,65 -       3. 026.935,00           
16  = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1. 106.316.907,99   1.217.211.410,00   1.229.774.909,00   12.563.499,00        1.145. 214.326,75   84.560.582,25 -       15.038. 997,00          
17  = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 95.088.430,59        7. 253.620,00 -         19.817.119,00 -       12.563.499,00 -       52.617.225,69        72.434. 344,69        15.038. 997,00 -         
18  + Einazhlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 45.239.812,62        47.119. 080,00        47.119.080,00        0,00 46.518.590,51        600. 489,49 -           0,00 
19  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.926.300,43          1. 062.420,00          1.062. 420,00          0,00 922. 616,57            139. 803,43 -           0,00 
20  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 3.773.689,68          6. 393.300,00          6.393. 300,00          0,00 6. 588.385,89          195. 085,89            0,00 
21  + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 4.514.207,14          4. 859.020,00          4.859. 020,00          0,00 2. 444.542,87          2.414.477,13 -         0,00 
22  + Sonstige Investitonseinzahlungen 16.989.713,30        14.000. 000,00        14.000.000,00        0,00 4. 993.715,16          9.006.284,84 -         0,00 
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 72. 443.723,17        73.433. 820,00        73.433.820,00        0,00 61.467.851,00        11.965. 969,00 -       0,00 
24  - Auszahungen für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 28.859.028,48        15.092. 510,00        58.416.778,00        43.324.268,00           4. 107.749,49          54.309. 028,51 -       53.662. 288,00          
25  - Auszahlungen für Baumaßnahmen 86.504.037,17        199.457.340,00      310.033. 979,00      110.576.639,00         101.040.157,91      208.993.821,09 -     111.775.257,00        
26  - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 7.365.579,09          14.896. 880,00        27.659.656,00        12.762.776,00           12.322.857,78        15.336. 798,22 -       13.256. 079,00          
27  - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 17.171.878,60        30.920. 000,00        60.920.000,00        30.000.000,00        31.684.980,99        29.235. 019,01 -       30.615. 600,00       
28  - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 9.103.784,78          20.103. 050,00        25.661.021,00        5. 557.971,00             8. 329.950,53          17.331. 070,47 -       13.577. 165,00          
29  - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
30  = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 149.004.308,12      280.469.780,00      482.691. 434,00      202.221.654,00      157.485.696,70      325.205.737,30 -     222.886.389,00        
31  = Saldo aus Investitionstätigkeit 76.560.584,95 -       207.035.960,00 -     409.257. 614,00 -     202.221.654,00 -     96.017.845,70 -       313.239.768,30      222.886.389,00 -       
32  = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 18. 527.845,64        214.289.580,00 -     429.074. 733,00 -     214.785.153,00 -     43.400.620,01 -       385.674.112,99      237.925.386,00 -       
Haushaltsansatz 2020

davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2019 Ermächtigungen Ergebnis 2020 Ansatz / Ergebnis Ermäch tigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2021
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33  + Einzahlung aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Darlehen 4.717.974,00          188.360.960,00      258.360.960,00      70.000.000,00           34.540.948,00        223.820.012,00 -     153.000.000,00        
34  + Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssiche rung 0,00 182.041.124,00      182.041.124,00      0,00 15.872.013,79        166.169.110,21 -     0,00 
35  -
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für               
Investeitionen und wirtsch. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 45.361.770,00        101.070.000,00      101.070.000,00      0,00 75.202.040,82        25.867.959,18 -       0,00 
36  - 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 1.122.280,99          132.397.722,00      132.397.722,00      0,00 0,00 132.397.722,00 -     0,00 
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 41.766.076,99 -       136.934.362,00      206.934.362,00      70.000.000,00 24.789.079,03 -       231.723.441,03 -     153.000.000,00     
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 23.238.231,35 -       77.355.218,00 -       222.140.371,00 -     144.785.153,00 -     68.189.699,04 -       153.950.671,96      84.925.386,00 -         
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 186.070.575,25      164.138.194,39      164.138.194,39      0,00 164.138.194,39      0,00 0,00 
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 1.305.850,49          0,00 0,00 0,00 4. 531.518,95          4.531.518,95          0,00 
41  = Liquide Mittel 164.138.194,39      86.782.976,39        58.002.176,61 -       144.785.153,00 -     100.480.014,30      158.482.190,91      84.925.386,00 -         
Haushaltsansatz 2020

Lagebericht 
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen

Lagebericht  
Stadt Münster, September 2021 
 
 
 
 
Lagebericht 
 
zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Münster 
 
 
 
1. Vorbemerkungen 
 
Grundlagen 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2020 ein Jahresabschluss aufzustel-
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen i st. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. Gemäß § 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist der Lagebericht 
so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der kommunalen 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird. Dabei ist auch 
auf die Chancen und Risiken der Kommune einzugehen. 
 
Corona-Pandemie und die Auswirkungen  
 
Seit Anfang 2020 hat sich das Corona Virus (COVID-19) weltweit ausgebreitet, auch in 
Deutschland hat die Pandemie seit Februar 2020 zu deutlichen ge sellschaftlichen und wirt-
s c h a ftl i c h e n  E i n s c h r ä n k u n ge n  ge fü h r t.  D i e s  h a t  n i c h t  n u r  a l l e  Wirtschaftsbereiche, sondern 
auch die kommunalen Haushalte vor große Herausforderungen gestellt. Zur Bewältigung die-
ser Auswirkungen und zur Sicherstellung der kommunalen Handlung sfähigkeit wurde durch 
den Gesetzgeber in NRW das “Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgen-
den Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-
Isolierungsgesetz, NKF-CIG) beschlossen. 
Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die Einführung einer sogenannten „Bilanzierungs-
hilfe“. Diese ermöglicht einen separaten Ausweis der Corona-bedingten finanziellen Schäden 
im städtischen Haushalt und deren Neutralisierung durch Einstellung eines außerordentlichen 
Ertrages in gleicher Höhe. Hierdurch werden die Corona-bedingte n Belastungen zunächst 
nicht ergebniswirksam. Beginnend im Haushaltsjahr 2025 werden die isolierten Beträge über 
einen Zeitraum von längstens 50 Jahren linear abgeschrieben.

Lagebericht  
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 
2020 die Summe der Corona-bedingten Mindererträge und Mehraufwendungen ermittelt, die 
14.734.000 € beträgt. Die Corona-Krise und mit ihr einhergehender kommunale r Handlungs-
bedarf belastet das Jahresergebnis 2020 daher nicht; die Ergebnisauswirkungen werden auf 
die künftigen Haushaltsjahre ab 2025 verschoben. 
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan steht im Mittelp unkt der kommunalen Haushaltsw irtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen R essourcenverbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und 
Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahresergebnis 
führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu einem V erzehr des Eigenkapitals. 
Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushaltsausgleich. Nach 
§ 75 Abs. 2 GO ist der Haushalt ausgeglichen, wenn das Jahreser gebnis keinen negativen 
We r t  a u s w e i s t .  E r  g i l t  a l s  a u s g e g l i c h e n ,  w e n n  d e r  F e h l b e d a r f  d urch Inanspruchnahme der 
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

Lagebericht  
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit folgenden Werten ab:  
Ergebnisrechnung 2020 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Ordentliche Erträge 1.259,8  1.254,4  -       5,4 
Ordentliche Aufwendungen 1.303,6  1.273,0 -     30,5  
Ordentliches Ergebnis -43,8  -18,6  +    25,1  
  
Finanzerträge 13,4  11,3  -      2,1  
Finanzaufwendungen 22,0  17,0  -      5,0  
Finanzergebnis -8,6  -5,7  +      2,9  
  
Außerordentliche Erträge  14,7 14,7 
Außerordentliche Aufwen-
dung  0,0 0,0 
Außerordentliches Ergeb-
nis  14,7 14,7 
Jahresergebnis -52,3  -9,6  +    42,7  
 
 
Das Jahresergebnis 2020 beträgt -9,6 Mio. €. Gegenüber der Haushaltsplanung (einschließ-
lich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem Vermögensverzehr in Höhe von 
-52,3 Mio. € ausgegangen wurde, ergibt sich eine Verbesserung von 42,7 Mio. €. Dieses Jah-
resergebnis beinhaltet auch die Isolierung der Corona-bedingten Belastungen von insgesamt 
14,7 Mio. €, die aktiviert und als außerordentlicher Ertrag die Belastung im Ergebnis neutrali-
sieren. Bliebe die Isolierungshilfe außer Betracht, ergäbe sich  für den Jahresabschluss 2020 
ein Fehlbetrag von -24,3 Mio. € für die Stadt Münster. 
 
Gegenüber dem Planansatz sind die ordentlichen Erträge um 5,4 M io. € (- 0,4 %) gesunken. 
Die Aufwendungen blieben mit 30,5 Mio. € (- 2,3 %) unter dem Ansatz.  
Nicht benötigte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 14,4 Mio. € wurden als sogenannte 
Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2021 übertragen und erhö hen dort den laufenden 
Ansatz entsprechend.

Lagebericht  
Hinweise zu den Erträgen: 
 
Bei den Steuern sind insgesamt Mindererträge von -14,9 Mio. € zu verzeichnen, dies ist ins-
besondere auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführ en. Vor allem der Ge-
meindeanteil an der Einkommensteuer lag mit einem Aufkommen von  167,8 Mio. € deutlich 
unter dem Planansatz von 182,0 Mio. € ( - 1 4 , 2  M i o .  €). Eine Ertragsverbesserung von 
2,5 Mio. € ergab sich hingegen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.  
 
Bei der Gewerbesteuer konnten im Haushaltsjahr 2020 Erträge in Höhe von 324,2 Mio. € er-
zielt werden, damit lag das Ergebnis 0,8 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. Anzumerken ist, 
dass insbesondere im 1. Halbjahr viele Unternehmen mit Stundung santrägen auf die unsi-
chere Lage reagiert haben, so dass zunächst mit einem erheblich  niedrigeren Gewerbesteu-
eraufkommen im Gesamtjahr gerechnet werden musste. Erst mit der Entwicklung des 2. Halb-
jahres 2020 konnte annähernd das Planniveau erreicht werden.  Unter diesen Voraussetzun-
gen erhielt die Stadt Münster im Jahr 2020 nach der Berechnungsmethode des § 2 Gewerbe-
steuerausgleichsgesetz NRW rund 27 Mio. an Ausgleichszahlungen vom Land Nordrhein-
Westfalen für krisenbedingt entgangene Gewerbesteuereinnahmen. Als Bemessungszeitraum 
diente das 4. Quartal 2019 und die ersten 3 Quartale 2020, die in Bezug zu den entsprechen-
den Quartalen der Jahre 2017 bis 2019 gesetzt wurden. Da über diese Berechnung noch nicht 
das gesamte landes- und bundesseitig zur Verfügung stehende Aus gleichsvolumen ver-
braucht wurde, erhielten die Kommunen einen weiteren Ausgleichsbetrag nach § 2 Gewerbe-
steuerausgleichsgesetz NRW.  
 
Eine wesentliche Steigerung ist bei den Zuwendungen und allgeme inen Umlagen mit einem 
Gesamtwert von 186,4 Mio. € zu verzeichnen. Hier wurde der Haushaltsansatz um 15,6 Mio. € 
(+9,1%) übertroffen. Maßgeblich für die Verbesserung waren die Gewerbesteuerausgleichs-
zahlungen in Höhe von 27,2 Mio. €. Zusätzlich wurden Mehrerträge bei den Zuwendungen 
und allgemeinen Umlagen der Jugendhilfe und bei den sonstigen Zuwendungen und allgemei-
nen Umlagen erzielt. 
 
Weitere nennenswerte Ertragsverbesserungen sind bei den sonstig en Transfererträgen 
(4,7 Mio. €) sowie bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (7,7 Mio. €) zu verzeichnen. 
 
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit einem Gesamtbe trag von 127,6 Mio. € fielen 
hingegen um 13,4 Mio. € geringer aus als in der Planung kalkuliert. Auch die privatrechtlichen 
Leistungsentgelte erreichten den Planansatz nicht (-4,0 Mio.€).

Lagebericht  
Hinweise zu den Aufwendungen: 
 
Das Ergebnis bei den ordentlichen Aufwendungen verbesserte sich  um 30,4 Mio. € im Ver-
gleich zu den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen. 
Den größten Anteil an der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendu ngen haben die Perso-
nalaufwendungen (25 %), die Aufwendungen für Sach- und Dienstle istungen (11,6 %) sowie 
die Transferaufwendungen (47,9 %). 
 
Bei den Personalaufwendungen entsprach das Ergebnis in Höhe von 317,7 Mio. € fast genau 
dem Haushaltsansatz (+0,5 Mio. €). Die Dienstaufwendungen blieben 22 Mio. € unter dem 
Ansatz, während die Zuführungen zu den Rückstellungen den Planwert um 22,6 Mio. € über-
stiegen. Bei den Versorgungsaufwendungen ergab sich eine Übersc hreitung des Planwerts 
von 12,7 Mio. €. 
 
Bei den Sach- und Dienstleistungen gab es Minderaufwendungen vo n 4,4 Mio. €, bei den 
Abschreibungen Mehraufwand von 1,5 Mio. € und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendun-
gen Mehraufwand in Höhe von 2,5 Mio. €. 
Die mit Abstand größte Unterschreitung von 43,2 Mio. € ist bei den Transferaufwendungen zu 
verzeichnen. Diese resultiert insbesondere aus Minderaufwendungen im Bereich der Grund-
sicherung nach dem SGB II (14,8 Mio. €), im Bereich Kinder-/Jugendhilfe (7,2 Mio. €) und bei 
den sonstigen Transferaufwendungen (20,0 Mio. €). 
 
Hinweise zum Finanzergebnis: 
 
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließ lich der Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen weist einen Betrag 
von -5,7 Mio. € aus und fällt damit um 2,9 Mio. besser als geplant aus. Während die Finanzer-
träge um 2,1 Mio. € hinter dem Ansatz zurückblieben, erfolgten bei den Zinsaufwend ungen 
Einsparungen in Höhe von 5 Mio. €. Hier hat die Stadt auch im Jahr 2020 von dem sehr nied-
rigen Zinsniveau profitiert. Außerdem mussten im Jahr 2020 aufgrund der weiterhin zeitverzö-
gerten Umsetzung des Investitionsprogrammes und des relativ hoh en Liquiditätsbestandes 
deutlich weniger Kredite aufgenommen werden als ursprünglich veranschlagt.

Lagebericht  
3. Finanzlage 
Finanzrechnung 2020 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit      -
19,8        + 52,6  + 72,4  
Saldo aus Investitionstätigkeit               - 409,3     - 96,0  + 313,3  
Finanzmittelüberschuss (+) - 429,1 - 43,4 + 385,7  
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 258,4  34,5 - 223,8  
Aufnahme von Liquiditätskrediten                 182,0  0,9  -181,2  
Tilgung und Gewährung von Darlehen                  - 101,0  - 75,2 - 25,9  
Tilgung von Liquiditätskrediten                 - 132,4  +15,0 - 147,4  
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                 206,8  - 24,8 - 231,6  
 
 
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch d ie Aufnahme bzw. Tilgung der 
Kredite.  
 
Der in der Planung ausgewiesene Saldo aus laufender Verwaltungs tätigkeit von -19,8 Mio. € 
konnte auf 52,6 Mio. €, mithin um 72,4 Mio. € verbessert werden. Der negative Saldo aus der 
Investitionstätigkeit von – 409,3 Mio. € (Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für die Her-
stellung bzw. den Erwerb von Vermögen) konnte auf – 96,0 Mio. € gesenkt werden, was einer 
Verbesserung von 313,3 Mio. € entspricht. An dieser Entwicklung wird erneut deutlich, dass 
Plan- und Istwerte insbesondere der Bauprojekte wie auch in den  Vorjahren erheblich vonei-
nander abweichen und die Verwaltung insofern deutlich weniger investiert hat, als ursprünglich 
geplant. Im Ergebnis führten bei de Verbesserungen zu einer deut lichen Steigerung des Fi-
nanzmittelüberschusses um 385,7 Mio. € auf einen Betrag von -43,4 Mio. €. 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, weist 
als Ergebnis den Wert von -24,8 Mio. € aus. Im Ergebnis sind damit im Jahr 2020 im Saldo 
mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen worden. 
 
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2020 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu 
wurde zur Verstärkung der aus der unterjährigen Bewirtschaftung erzielten Einnahmen auf das 
hohe Liquiditätsaufkommen des Cash-Pools, der mit den eigenbetr iebsähnlichen Einrichtun-
gen und Töchtern der Stadt gemeinsam betrieben wird, zurückgegriffen.

Lagebericht  
Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe wurden im Haushaltsjahr 2020 auch Liquidi-
tätskredite in Anspruch genommen, wobei der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbe-
trag (200 Mio. €) zu keiner Zeit ausgeschöpft wurde. Zum Abschlussstichtag am 31 .12.2020 
bestanden Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von 18,3 Mio. €. 
 
4. Vermögens- und Schuldenlage  
Die Schlussbilanz zum 31.12.2020 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und 
Schuldenlage der Stadt Münster. Der Vergleich der einzelnen Positionen mit den Werten des 
Vorjahres zeigt die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufenen Haushaltswirtschaft auf die 
Bilanz. 
 
Bilanz (Aktiva) 
31.12.2020 31.12.2019 Änderung 
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
 Bilanzierungshilfe 14,7 0,4   14,7 
1. Anlagevermögen    3.522,2  92,42    3.459,6  91,53 62,6  
1.
1 
Immaterielle Vermögensge-
genstände           0,7  0,01           0,5  0,01 0,2  
1.
2 Sachanlagen    2.869,1  75,29    2.832,4  74,94 36,7  
1.
3 Finanzanlagen       652,3  17,12       626,7  16,58 25,6  
  
2. Umlaufvermögen         206,8  5,43         255,5  6,76 -48,7  
2.
1 Vorräte           30,7  0,80         31,5  0,83 -0,8  
2.
2 
Forderungen, sonst. Vermö-
gensgegenstände           75,6  1,99         59,9  1,59 15,7  
2.
3 
Wertpapiere des Umlaufver-
mögens             0,0  0,00            0,0  0,00 0,0  
2.
4 Liquide Mittel         100,5  2,64         164,1  4,34 -63,6  
  
3. Aktive Rechnungsabgren-
zung          67,2  1,76         64,5  1,71 2,7 
  
  Summe Aktiva    3.810,9  100,00    3.779,7  100,00 31,2

Lagebericht  
Bilanz (Passiva) 
31.12.2020 31.12.2019 Änderung 
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
1. Eigenkapital 840,3 22, 05 855,1 22, 62 -14,8  
1.1 Allgemeine Rücklage  691,1 18,13 697,1 18,44 -6,0  
1.2 Sonderrücklagen 2,1 0,05 1,3 0,03 0,8 
1.3 Ausgleichsrücklage  156,7 4,11 128,2 3,39 28,5  
1.4 Jahresüberschuss -9,6 -0,25 28,5 0,75 38,1 
  
2. Sonderposten 1.217,6 31,95 1.237,2 32,73 -19,6  
  
3. Rückstellungen 719,7 18,89 663,5 17,55 56,2  
  
4. Verbindlichkeiten 990,5 25,99 984,2 26,04 6,3  
  
5. Passive Rechnungsab-
grenzung  42,9 1,13 39,6 1,05 3,3  
  
  Summe Passiva 3.810,9 100,00 3.779,7 100,00 31,2  
 
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen werden detailliert im An-
hang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die we-
sentlichen Positionen dargestellt werden. 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.2020 in Höhe von 3.810,9 Mrd. 
€ ist gegenüber dem Vorjahr um 31,2 Mio. € gestiegen.  
 
Hinweise zur Aktivseite: 
 
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar.  
 
Als besondere Position wird erstmals die Bilanzierungshilfe i.H.v. von 14,7 Mio. € aktiviert, die 
im Jahr 2020 zum Ausgleich der Corona-Belastungen angewendet wurde. Auf die Erläuterun-
gen unter 1. wird verwiesen. Der größte Teil des Vermögens setzt sich mit 92,42 % aus lang-
fristig orientiertem Anlagevermögen zusammen. Dieses ist um 62,6 Mio. € (entspricht 1,8 %) 
gestiegen. Davon entfallen 2,8 Mrd. € auf das Sachanlagevermögen und 652,3 Mio. € auf die 
Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infrastrukturvermögen (u. a. Kanäle, Straßen,

Lagebericht  
Brücken, Abwasserbeseitigungsanlagen) mit insgesamt 1,5 Mrd. € den größten Posten dar. 
Der Wert der unbebauten Grundstücke wird mit 268,3 Mio. €, der der bebauten Grundstücke 
mit 830,3 Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen, Fahr-
zeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände, An lagen im Bau) entfallen 
265,2 Mio. €. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit 492,1 Mio. € 
unter den Finanzanlagen aktiviert. 
 
Das Umlaufvermögen ist um 48,7 Mio. € auf 206,8 Mio. € gesunken und macht 5,43 % der 
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 30,7 Mio. € (0,80 %), auf die Forderungen und 
sonstigen Vermögensgegenstände 75,6 Mio. € ( 1 , 9 9  % )  u n d  a u f  d i e  l i q u i d e n  M i t t e l  1 0 0 , 5  
Mio. € (2,64 %). 
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betragen 67,2 Mio. €, w as 1,76 %  der Bilanz summe 
entspricht. 
 
Hinweise zur Passivseite: 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz  gibt Auskunft darüber, wie das 
Vermögen der Stadt finanziert ist.  
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der Stadt (Aktiva) und den Verbindlich-
keiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rech-
nungsabgrenzung) ist um 14,8 Mio. € auf 840,3 Mio. € gesunken und macht 22,05 % der Bi-
lanzsumme aus. Hiervon entfallen 693,2 Mio. € auf die allgemeine Rücklage (einschließlich 
der Sonderrücklagen) und 156,7 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage 
wurde um den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 28,5 Mio. € erhöht. Die Höhe des Eigen-
kapitals ergibt sich durch diese Veränderung der einzelnen Eigenkapitalpositionen. Aus-
schlaggebend für den Verzehr des Eigenkapitals im Jahr 2020 ist der erwirtschaftete Fehlbe-
trag von 9,6 Mio. €. 
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1.217,6 Mrd. € (31,95 %) die Sonderposten 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und Schu-
leinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließ ungsbeiträge und Zuwendun-
gen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport-, Brandschutzpauschale, allgemeine Investi-
tionspauschale) mitfinanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des Anlagevermögens als 
Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögens-
gegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulösen. Die ebe nfalls je Vermögensge-
genstand durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Aufwand auszuweisen

Lagebericht  
sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpos tenauflösung kompensiert. 
Der Gesamtwert der Sonderposten mit 1.217,6 Mrd. € beläuft sich im Verhältnis zum Gesamt-
wert des Sachanlagevermögens (2.869,1 Mrd. €) auf 42,44 %. Durchschnittlich ist das Sach-
anlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Fördermitteln und Erschließungsbeiträgen finan-
ziert.  
 
Die Rückstellungen betragen 719,7 Mio. € bzw. 18,89 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 
allein 655,9 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellun gen (Ge-
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 4,5 Mio. € und entfallen auf die Bereiche 
Hoch- und Tiefbau; die sonstigen Rückstellungen betragen 59,3 Mio. €. 
 
An Verbindlichkeiten bestehen 990,5 Mio. € bzw. 25,99 % der Bilanzsumme. Der Großteil da-
von sind Kreditverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe 792,5 Mio. €. Auf die Konzernfinan-
zierung entfällt ein Anteil von rund 97,0 Mio. €. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 42,9 Mio. € bzw. 1,13 % der Bilanzsumme. 
 
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung  
 
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwick lung der Ertrags- und Fi-
nanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu k önnen. Hierbei stehen die von 
der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche bes onders im Fokus. So sind 
die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysiere n, da diese Einnahmen 
wesentliche Einflussgrößen für ei nen planmäßigen Jahresabschlus s darstellen. Gleichwohl 
sind diese Positionen stark von externen Faktoren, insbesondere  der gesamtwirtschaftlichen 
Entwicklung beeinflusst und unterliegen somit von der Stadt nur  sehr begrenzt zu beeinflus-
senden Schwankungen. So zeigte sich bei der Gewerbesteuer unterjährig ein uneinheitliches 
Bild: Das 1. Halbjahr war geprägt von deutlich verringerten Gewerbesteuer-Erträgen, da zahl-
reiche Unternehmen Stundungsanträge stellten. Die Wahrscheinlic hkeit, nach Ablauf des 1. 
Halbjahrs den Planansatz noch erreichen zu können, war deutlich verringert. Das 2. Halbjahr 
übertraf dann die Erwartungen, insbesondere, weil viele Unterne hmen nach Auslaufen ihrer 
Stundungen die Gewerbesteuer-Zahlungen in ursprünglicher Höhe w ieder aufnehmen konn-
ten. Die Schätzung der Höhe der Gewerbesteuer wird in den nächsten Jahren – gerade unter 
dem weiter bestehenden Eindruck der Corona-Pandemie – von erheblicher Bedeutung für die 
weitere Haushaltsentwicklung in Münster sein.

Lagebericht  
Bei der Einkommensteuer war relativ zeitnah nach Ausbruch der Corona-Pandemie absehbar, 
dass der Planwert 2020 nicht erreichbar sein würde. Dieses Risiko besteht auch für die weitere 
Planung: In den nächsten Jahren muss mit deutlich abgesenkten Steuererträgen im Vergleich 
zur ursprünglichen Mittelfristplanung des Haushaltsjahres 2020 gerechnet werden. 
 
Die Senkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 hat wie geplant den Konsum unter-
stützt und sich insofern positiv auf das Steuervolumen ausgewirkt; der Haushaltsansatz wurde 
überschritten. Da es sich hierbei zumindest teilweise um Vorzie heffekte gehandelt haben 
dürfte, ist das Risiko gegeben, dass das Jahresergebnis 2020 be i der Umsatzsteuer in den 
nächsten Jahren zunächst nicht wieder erreicht wird. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass unter 
dem Eindruck der noch andauernden Corona-Pandemie noch offen is t, welche langfristigen 
wirtschaftlichen Folgen sich für den Haushalt der Stadt Münster ergeben. 
  
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen Herausford e r u n ge n ,  d i e  s i c h  a l s  F o l ge  
einer „wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören die Bereitstellung von ausreichendem 
Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Ange bote für Kinder und 
Jugendliche und die schulische Versorgung. Insbesondere im Schu lbereich steht in den 
nächsten Jahren nach wie vor ein großes Bauprogramm für Neu- und Erweiterungsbauten mit 
einem hohen Investitionsvolumen auf dem Plan. Hier zeigt jedoch der Vergleich zwischen Pla-
nung und Jahresergebnis weiterhin erhebliche Diskrepanzen. Realitätsnähere Veranschlagun-
gen sind unerlässlich und sollen mit dem Haushalt 2022 über eine stärkere Budgetierung auf 
der Dezernatsebene gelingen. 
 
  
Nach den aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen der S tadt Münster dennoch in 
den Jahren 2022 bis 2025 auf einem hohen Niveau liegen. Zur Fin anzierung stehen im We-
sentlichen entsprechende Zuschüsse aus Bundes- bzw. Landesmitteln (Sonderposten) sowie 
insbesondere die Erschließungsbeiträge zur Verfügung. Der restl iche Finanzbedarf muss 
durch Kreditaufnahmen gedeckt werden, soweit keine überschüssige Liquidität aus laufender 
Verwaltungstätigkeit dafür zur Verfügung steht. Die Umsetzung d ieses ambitionierten Pro-
gramms wird zu hohen Kapitalaufnahmen führen, aber auch den laufenden Aufwand aus Ab-
schreibung, Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen und insofern die zukünftigen Jah-
resergebnisse belasten. Zurzeit profitiert die Stadt Münster vom niedrigen Zinsniveau. Anzei-
chen für eine Zinswende sind aktuell nicht erkennbar, dennoch s tellen steigende Zinssätze 
mittelfristig ein Risiko für die Stadt Münster dar.

Lagebericht  
Bei den Personalaufwendungen ist weiterhin ein Anstieg zu verze ichnen. Dies resultiert im 
Wesentlichen aus notwendigen Stellenvermehrungen für Aufgabenzu wächse, die zu einem 
großen Teil auf die wachsende Ei nwohnerzahl bzw. auf neue Schwe rpunktsetzungen in der 
Verwaltung zurückzuführen sind. Gleichwohl gestaltet sich die P ersonalgewinnung für diese 
neuen Aufgaben teilweise sehr schwierig; mit der Folge, dass viele Stellen in der Verwaltung 
eine Zeit lang unbesetzt bleiben und Aufgaben oder Projekte geschoben werden müssen. Dies 
wird auch im Jahresabschluss 2020 deutlich. Nicht unerhebliche Belastungen werden sich aus 
künftigen Versorgungsaufwendungen ergeben, auch die Pensionsrüc kstellungen stiegen im 
Jahr 2020 deutlich an und werden sich in den kommenden Jahren weiter erhöhen.  
  
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften ist regelmäßig zu beobachten, 
um frühzeitig sich abzeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen. Ein 
Schwerpunkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der Konversions-
flächen und die zügige Vermarktung der Wohnbauflächen für den W ohnungsmarkt der Stadt 
Münster sein.  
 
Mit Blick auf alle wesentlichen städtischen Beteiligungen ist das Konzerncontrolling insbeson-
dere unter besonderer Beachtung der weiteren Entwicklung der Co rona-Pandemie und der 
damit verbundenen Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften weiterzuverfolgen. 
 
Nachdem im Jahr 2019 der Klimanotstand in Münster ausgerufen wurde, bekennt sich der Rat 
der Stadt Münster im Dezember 2019 dazu, möglichst bis 2030 kli maneutral zu werden mit 
dem Ziel, den CO
2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 95 % und den Endenergieverbrauch um 
70 % zu senken. Dieses Projekt stellt eine sehr hohe Herausforderung dar, auch für die Stadt-
verwaltung wird es mit großen Anstrengungen verbunden sein. Ins besondere in finanzieller 
Hinsicht ist mit extrem hohen Investitionen und Folgekosten für  künftige Haushaltsjahre zu 
rechnen. Die Kosten für die Transformation sind hierbei schwer zu beziffern, aber dieser Auf-
bruch bedeutet auch eine Stärkung der heimischen Wirtschaft in wachsende und zukunftsori-
entierte Branchen und auf Sicht gesehen auch eine Stärkung der Finanzkraft der Stadt Müns-
ter. Die Stadt Münster leistet hiermit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zudem da-
für, eine attraktive und lebenswerte Stadt – auch für nachfolgende Generationen - zu bleiben.  
 
Für die Stadt Münster ist die Weiterentwicklung der Digitalisierung ein zentrales Thema. Hier-
durch müssen verwaltungsinterne Prozesse besser, schneller und effizienter gestaltet werden 
sowie neue und bessere Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. 
Ein Risiko ist darin zu sehen, in ausreichendem Maß IT-affine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Lagebericht  
für die Stadtverwaltung zu gewinnen, um die Digitalisierungsschritte konsequent weiterverfol-
gen zu können. Hier steht die Stadt in einem sich verstärkenden  Wettbewerb nicht nur mit 
anderen Kommunen, sondern auch mit Privatunternehmen. 
 
Der Jahresabschluss 2020 weist einen Fehlbetrag von -9,6 Mio. € aus, dieser kann durch die 
Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Auch in der Finanzplanung für die nächsten Jahre 
zeichnen sich weiter defizitäre Ergebnisse ab, die unweigerlich eine Reduzierung des Eigen-
kapitals nach sich ziehen. Daraus wird deutlich, dass es in Zuk unft auch großer Anstrengun-
gen bedarf, um die uneingeschränkte finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Münster zu ge-
währleisten. 
Infolge der COVID-19 Pandemie wird es auch weiterhin zu Mindererträgen und Mehraufwen-
dungen im städtischen Haushalt kommen. Aus heutiger Sicht wird sich die „Corona-Krise“ so-
wohl auf das Jahresergebnis 2021 als auch perspektivisch auf die Folgejahre auswirken. Da-
mit geht das Risiko sich zukünftig weiter einengender finanzieller Spielräume einher. Zwar wird 
die Bilanzierungshilfe zu einem Entlastungseffekt führen, mit B eginn der linearen Abschrei-
bung ab dem Jahr 2025 werden hierdurch jedoch künftige Haushaltsjahre mit entsprechenden 
Abschreibungen belastet. 
 
6. NKF – Kennzahlenset NRW  
 
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden sowie der Gemeindeprüfungs-
anstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung ist 
für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset erarbei-
tet worden.  
 
Die Zahlen beleuchten vier Analysebereiche: 
ᇏ Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
ᇏ Kennzahlen zur Vermögenslage 
ᇏ Kennzahlen zur Finanzlage 
ᇏ Kennzahlen zur Ertragslage 
 
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum 31.12.2020 
und andererseits die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2020 (in Klammern wird jeweils 
der Vorjahreswert aus dem Jahr 2019 ausgewiesen):

Lagebericht  
Nr. Bezeichnung der 
Kennzahl 
Wert 2020 
(2019) Analyse / Erläuterung 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation: 
  1. Aufwandsdeckungs-
grad 
98,5 % 
(102,6 %)  
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Verwal-
tungstätigkeit (ohne Finanzergebnis). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 98,5 
% durch die ordentlichen Erträge gedeckt.   
  2. Eigenkapitalquote 1 22,1 % 
(22,6 %) 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals 
am Gesamtvolumen der Bilanz.  
  3. Eigenkapitalquote 2 53,8 % 
(55,1 %) 
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum „ech-
ten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Eigenka-
pitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge) dem Ge-
samtvolumen gegenübergestellt.  
  4. (Negative) Über-
schussquote 
-1,1 % 
(3,4 %) 
Das Jahresergebnis von -9,6 Mio. € führt zu einer 
negativen Überschussquote von -1,1 %. 
Kennzahlen zur Vermögenslage: 
  5. Infrastrukturquote 39,5 % 
(40,5 %) 
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen 
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasserbesei-
tigungsanlagen) zu dem Gesamtvermögen  d e r  
Aktivseite der Bilanz (entspricht der Bilanz-
summe) beträgt 39,8 %.  
  6. Abschreibungsinten-
sität 
6,5 % 
(6,8 %) 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen Auf-
wendungen gegenüber. Diese entsprechen einem 
Anteil von 6,5 %. 
  7. Drittfinanzierungs-
quote 
40,8 % 
(40,9 %) 
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auflö-
sung von Sonderposten zu den Abschreibungen 
auf das Anlagevermögen wird deutlich, inwie weit 
die Belastung durch Abschreibungen durch  d i e  
Drittfinanzierung (Zuschüsse, Beiträge) gemildert 
wird. Danach verbleibt eine Nettobelastung durch 
Abschreibungen in Höhe von 59,2 %.  
  8. Investitionsquote 169,6 % 
(178,5 %) 
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen und 
Vermögensabgänge s t e h t  d e r  Z u w a c h s  a n  Ver-
mögen gegenüber. Dieser betrug in 2020 etwa 
159,1 %. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen 
leichten Rückgang (jeweils Auswertung Anlagen-
spiegel). 
Kennzahlen zur Finanzlage: 
  9. Anlagendeckungs- 
grad 2 
91,6 % 
93,6 %) 
Die Kennzahl gibt an, wieviel Prozent des Anlage-
vermögens langfristig finanziert ist.

Lagebericht  
10. Dynamischer Ver-
schuldungsgrad 
29,,5 
(15,2) 
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in 
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen 
Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschul-
dung aus Überschüssen der laufenden Verwal-
tungstätigkeit   vollständig zu tilgen (Entschul-
dungsdauer).   
11. 
 
Liquidität 2. Grades 
 
78,5 % 
(102,4 %)  
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige 
Liquidität, i n d e m  s i e  d i e  l i q u i d e n  M i t t e l  u n d d i e  
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den 
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt. 
12. Kurzfristige Verbind-
lichkeitsquote 
5,3 % 
(5,3 %) 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an 
der gesamten Bilanzsumme beträgt 5,3 %. 
13. Zinslastquote 1,3 % 
(1,6 %) 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus 
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwen-
dungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  b e -
steht. Zu den ordentlichen Aufwendungen kom-
men demnach noch 1,3 % entsprechend 17,0 Mio. 
€ an Finanzaufwendungen hinzu.  
Kennzahlen zur Ertragslage: 
14. Netto-Steuerquote  49,4 % 
(49,4 %) 
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-Steuerer-
träge (nach Abzug der Umlagen) an den gesam-
ten ordentlichen Netto-Erträgen an.   
15. Zuwendungsquote 
 
14,9 % 
(13,5 %) 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Er-
träge aus Zuwendungen an den gesamten  o r -
dentlichen Erträgen dar.   
16. Personalintensität 25,0 % 
(24,0 %) 
Der Anteil der Personalaufwendungen (ein-
schließlich der Zuführungen zu den Rückste llun-
gen, aber ohne die Versorgungsaufwendungen) 
an den gesamten ordentlichen Aufwendungen be-
trägt  25 % bzw. 317,7 Mio. €. 
17. Sach- und Dienst-
leistungsintensität 
11,6 % 
(11,2 %) 
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwen-
dungen durch die Inanspruchnahme von Sach- 
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu den 
gesamten ordentlichen Aufwendungen entstan-
den sind. Nicht enthalten sind hier allerdings z. B. 
die Zuwendungen an Dritte zur Erfüllung von kom-
munalen Aufgaben.   
18. Transferaufwands-
quote 
47,9 % 
(48,5 %) 
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferaufwen-
dungen an den gesamten ordentlichen Aufwen-
dungen d a r .  E r  b e t r ä g t  4 7 , 9  %  entsprechend 
609,7 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen im 
Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die Zu-
wendungen an städtischen Beteiligungen / Eigen-
betriebe sowie Gewerbesteuerumlagen und  d i e  
Landschaftsumlage miterfasst.

Beschlussvorlage

5326 Zeichen

V/0204/2022
V/0204/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Münster
Beratungsfolge
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des
Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme
des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2020 der Stadt Münster mit
einer Bilanzsumme von 3.810.925.294,91 € und einem Jahresfehlbetrag von 9.601.760,29
€ fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW).
2. Der Jahresfehlbetrag von 9.601.760,29 € wird durch eine Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt.
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2020
Entlastung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Begründung:
Örtliche Prüfung
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist.
Den mit Datum vom 08.09.2021 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat
in der Sitzung am 29.09.2021 (Vorlage Nr. V/0702/2021) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter
Einbezug des Prüfungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung.
Amt für
Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Revision
22.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Frohne
T elefon:492-1400
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0204/2022
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften
und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden
sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung
erkannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW).
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durchgeführt und über die Prüfung den als
Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die
bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter
Berücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem
solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2020 zwingend
erforderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der
Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als
Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0702/2021
versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 verwiesen.
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der
Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach eingehender
Beratung des Prüfberichtes in seiner Sitzung am 17.03.2022 ist der Rechnungsprüfungsausschuss
der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen
erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten
Jahresabschluss nebst Lagebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.03.2022 ist als Anlage 2 beigefügt.
Verwendung des Jahresüberschusses
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses
auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche
Ausgleichsverpflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von
9.601.760,29 € durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. Die
buchungstechnische Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses.
Entlastung des Oberbürgermeisters
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der
Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung
dahingehend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung
keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden.
gez.
Markus Lewe
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020
Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs.3 GO NRW

Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO mit Unterschrift

2554 Zeichen

Stel I ungnahme des Rech nu ngsprüfungsaussch usses vom 1 7.03.2022 zu dem
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung2O20 gemäß $ 59 Abs. 3 GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020 -
bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - so-
wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01 .01 . bis 31 .12.2020 geprüft und sich hierzu
des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtlicher Rechnungsprüfung
bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich-
tes des AWR vom 02.03.2022 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem
Rat Stellung zu nehmen.
Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster.
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gem. $ 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 08.09.2021 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum
31.12.2020 gebilligt.
Münster, 17.03.2022
m/,%-'Dr. Ulrich Möllenhoff
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Beratungsverlauf (2)

06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Wolbecker Straße 148
  • Warendorfer Straße 152I
  • Sentruper Straße
  • Von-Witzleben-Straße 18
  • Dodostraße 2
  • Albersloher Weg 33
  • Dahlweg 119
  • Wiegandweg
  • Robert-Bosch-Straße
  • Emmy-Herzog-Platz 299
  • Landsberger Straße 240
  • Alt Angelmodde

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Details

Aktenzeichen
V/0204/2022
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2022
Erstellt
17.03.2022 11:32