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V/0675/2011

Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster mit schrittweiser Einführung des Passivhausstandards

Vorlagen 24.10.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 41.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0675/2011/1

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

20079 Zeichen

V/0675/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster mit schrittweiser Einführung des 
Passivhausstandards 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtung zur Einhaltung von städtischen Wär-
medämmstandards bei dem Abschluss von Grunds tückskaufverträgen ein erfolgreiches In-
strument des kommunalen Klimaschutzes ist. Weiterhin nimmt der Rat zur Kenntnis, dass 
wegen der technischen und rechtlichen Weiterentwicklung eine Anpassung der bisherigen 
Regelung notwendig ist. 
 
2. Zukünftig wird der so genannte Passivhausstandard die Basis für städtische Klimaschutz-
auflagen in den Grundstückskaufverträgen bilden. Analog werden die Regelungen bei den 
städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen und bei der städtischen Woh-
nungsbaugesellschaft angewandt. 
 
3. Die Einführung wird in zwei Stufen erfolgen: 
 
1. Stufe ab dem 01.01.2012:  Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlus-
tes des Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um 35% = 
„Energiesparhaus Münster“.  
 
2. Stufe ab dem 01.01.2014: Passivhausstandard gemäß den Vorgaben des Passivhaus – 
Instituts, „Passivhaus Münster“. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0675/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Wildt / Frau Karner 
Ruf: 
492 67 03 / 492 67 04 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
KarnerA@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0675/2011 
4. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Energiesparstandards wird wie bisher in die Grund-
stückskaufverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und seine Einhaltung vertraglich 
abgesichert. 
 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Keine Kosten und Folgekosten 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit Ratsbeschluss 1659/95 vom 20.03.1996 sowie 1093/96 vom 
11.12.1996 die Festsetzung von Wärmedämmstandards in den Grundstückskaufverträgen ab dem 
01.01.1997 beschlossen. Die Festsetzung orientierte sich an dem sogenannten Niedrigenergie-
hausstandard, der eine deutliche technische Verbesserung der Neubauten bedeutete. Mit der Ein-
führung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 2002 und der Novellierung in 2009 hat die Ver-
waltung eine Anpassung der bestehenden Festsetzung an die jeweils neue Verordnung vorge-
nommen. Die derzeitige Festsetzung fordert, dass der spezifische, auf die wärmeübertragende 
Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust den Wert des Referenzgebäudes glei-
cher Geometrie, Nettogrundfläche und Ausrichtung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 
29.04.2009 nicht überschreiten darf. Mit dieser Festsetzung wird in der Regel eine Minderung des 
Energieverbrauchs um rund 30 % gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard erzielt. 
 
Bei der Einführung 1996 gab es zwei wesentliche Gründe: 1. Durch die Reduzierung des Energie-
verbrauchs von neuen Gebäuden über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus kann ein nicht 
unerheblicher Beitrag zum kommunalen Klimaschutz geleistet werden. 2. Der Wert von neuen Ge-
bäuden wird immer stärker von der Höhe des Ener gieverbrauchs bestimmt. Eine spätere Nachrüs-
tung des Wärmedämmstandards ist nur mit großem Aufwand und erst nach langen Zeiträumen 
wirtschaftlich vernünftig. Deshalb ist es wichtig, zum Zeitpunkt der Errichtung eines neuen Gebäu-
des nicht den gesetzlichen Mindeststandard sondern den jeweiligen technisch abgesicherten 
Standard anzulegen. Diese beiden Motive gelten auch heute noch in gleicher Weise. Die Erwerber 
eines städtischen Grundstücks haben bislang weder einen Abschlag auf den Grundstückspreis 
noch eine Förderung durch die Stadt Münster erhalten. 
 
In den letzten vierzehn Jahren (1997 bis 2011) wurden die Festsetzungen bei mehr als 1.500 pri-
vaten Grundstückskaufverträgen und bei ca . 100 gewerblichen Grundstücksverträgen mit wohn-
ähnlicher Nutzung (Nichtwohngebäude wie z.B. Praxen, Büro- oder Dienstleistungsgebäude mit 
einer Raumtemperatur > 19°C) angewandt. In der R egel war dies problemlos möglich (auch unter 
der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit).  Zudem wurde die Festsetzung in die städtebaulichen 
Verträge und Durchführungsverträge aufgenommen, so dass insgesamt fast 5.000 Wohn- und 
Bürogebäude im Niedrigenergiehaus-Standard in Münster erbaut werden konnten. Der Niedrig-
energiehausstandard hat sich über die Jahre in Münster zum Markenzeichen entwickelt, stellt al-
lerdings heute den Stand der Technik dar, so dass die aktuelle Festsetzung, die sich nach der letz-
ten Novellierung der EnEV auf das Referenzgebäude der EnEV bezieht, wieder neu an die aktuel-
len Entwicklungen angepasst werden muss. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 08.12.2010 (V/0592/2010 sowie V/0592/2010/E1) ist die Verwaltung beauf-
tragt worden, ein Konzept für die Einführung des sogenannten Passivhausstandards auszuarbei-
ten, um den Energieverbrauch der zu errichtenden Wohngebäude in Münster zu begrenzen und 
somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des angestrebten Klimaschutzzieles zu leisten.

- 3 - 
V/0675/2011 
Um sowohl einen möglichst hohen Anteil gut gedämmter Gebäude in Münster zu erreichen, als 
auch gleiche Rahmenbedingungen für alle Bauherrinnen und Bauherren zu gewährleisten, soll die 
Festsetzung sowohl in die städtischen Grundstückskaufverträge als auch in die städtebaulichen 
Verträge aufgenommen werden. Die Regelung erfasst Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit 
einer Raumtemperatur >19°C. Für andere Nichtwohngebäude mit Temperaturen < 19°C (z.B. Ge-
werbe- oder Industriehallen) wird noch geprüft, ob und in wieweit eine einheitliche Verschärfung 
trotz unterschiedlicher Nutzungen möglich ist.  
 
Rechtliche und technische Rahmenbedingungen
 
 
Die europäischen Klimaschutzbemühungen geben für die künftigen rechtlichen Anforderungen an 
die Energieeffizienz von Gebäuden eine klare Orientierung. In der am 09.07.2010 in Kraft getrete-
nen EU-Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizi enz von Gebäuden“ wird festgelegt, dass ab dem 
01.01.2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude (mit einem fast bei Null liegenden 
Energiebedarf) auszuführen sind. Das sogenannte Passivhaus stellt mit einem Heizwärmebedarf 
von weniger als 15 kWh/m² a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) eine wichtige Stufe zur 
Erreichung des Niedrigstenergiegebäudes dar. Es kann also davon ausgegangen werden, dass 
die rechtlichen Anforderungen an den Energieverbrauch der Gebäude sich sukzessive weiter ver-
schärfen werden. Das Passivhaus stellt somit eine Zwischenstufe und einen wichtigen Schritt in 
die richtige Richtung dar.  
 
An der technischen Umsetzung des sogenannten Passivhausstandards wird seit mehr als 20 Jah-
ren intensiv geforscht und gearbeitet. Der Passivhausstandard ist dabei heute kurz vor der An-
wendung in der Breite und stellt damit erprobte Bauweisen zur Verfügung. In verschiedenen Regi-
onen (Freiburg, Darmstadt, Frankfurt oder auch Hannover) hat sich dieser Baustandard schon auf 
breiter Basis durchgesetzt. Eine ganze Reihe von Kommunen hat das Instrument der städtischen 
Grundstückskaufverträge zur Umsetzung des Passivhausstandards bereits genutzt. 
 
Die wissenschaftliche Entwicklung geht schon wieder weiter: Das sogenannte Energiegewinnhaus 
wird erforscht. D. h. mit Hilfe z. B. von Sonnenenergienutzung in Kombination mit extrem guter 
Wärmedämmung sollen Häuser zukünftig mehr Energie erzeugen als sie selbst verbrauchen. 
 
Auch in Münster und im Münsterland gibt es schon zahlreiche Anwendungsbeispiele für Passiv-
häuser. Nach einer Recherche der Verwaltung gibt es rund 20 Architekten, die Erfahrungen mit 
dem Bau von Passivhäusern aufweisen. In der Vergangenheit stellte im Münsterland die traditio-
nelle Ziegelbauweise mit dem sogenannten zweisc haligen Mauerwerk ein gewisses Hemmnis bei 
der Umsetzung des Passivhausgedankens dar. Aber auch hier ist die technische Entwicklung wei-
tergegangen und es gibt mittlerweile technisch e Lösungen zur Umsetzung des Passivhausstan-
dards auch in Ziegelbauweise.  
 
Vor diesem Hintergrund hat die Handwerkskammer Münster, die Saxion Hogeschool Enschede 
und die Fachhochschule Münster ein Euregio-Projekt „Zukunft Passivhaus 2010“ gestartet. Es zielt 
darauf ab, die Umsetzung der Passivhausbauweise in der EUREGIO zu beschleunigen, und zwar 
gleichzeitig durch ein verbessertes Angebot der Architekten und Betriebe und durch eine Ankurbe-
lung der Nachfrage durch die Bauherren. 
 
Die Stadt Münster kooperiert mit den am Euregio-Projekt Beteiligten und wird das Projekt nutzen, 
um sowohl Schulungen für Handwerker und Architekten anzubieten als auch umfangreiche Infor-
mationsmaterialien für potenzielle Bauherren zu erstellen. Im Rahmen der Umsetzung des Klima-
schutzkonzeptes 2020 ist geplant, jährlich ein aktuelles Thema aus dem Baubereich kampagnen-
artig aufzubereiten und in den Folgejahren umzusetzen. Im Jahre 2012 soll die Erstellung von 
themenspezifischen Materialien sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Münster auf 
dem Weg zum Passivhausstandard“ dazu beitragen, sowohl die Fachkompetenz der Architekten, 
Fachplaner und Handwerker zu erhöhen, als auch potenziellen Bauherren den Weg zum Passiv-
haus aufzuzeigen.

- 4 - 
V/0675/2011 
 
Einführung des Passivhausstandards in Münster 
 
Auf der Basis der Erfahrungen anderer Städte mit der Einführung des Passivhausstandards in 
städtische Grundstückskaufverträge schlägt die Verwaltung vor, den Passivhausstandard in zwei 
Stufen einzuführen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, dass die Architekten, die Handwerker und 
auch die Bauherren eine Übergangszeit bis zur Einführung des endgültigen Passivhausstandards 
bekommen. Dies bietet den Vorteil, dass diejenigen, die sich noch unsicher in der Beurteilung des 
Passivhausstandards sind, sich in einem Überg angszeitraum von zwei Jahren an die neuen tech-
nischen Gegebenheiten anpassen können. Gleichzeitig können aber diejenigen, die sich sicher bei 
der Umsetzung des Passivhausstandards sind, diesen schon freiwillig anwenden. Die Erfahrungen 
zum Beispiel in Freiburg haben gezeigt, dass ein solches Stufenmodell bei der Umsetzung des 
Vorhabens sinnvoll ist. 
 
Die Verwaltung schlägt für die Einführung des Passivhaustandards in Münster folgende Stufen vor: 
 
 
1. Stufe: „Energiesparhaus Münster“  
In der ersten Stufe soll, wie bislang auch, nur der bauliche Wärmeschutz durch die Unterschreitung 
des spezifischen Transmissionswärmeverlustes erhöht werden. 
Definition des Energiesparhauses Münster: 
Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Trans-
missionswärmeverlust (H
T' vorh.) muss den Wert des Referenzgebäudes gleicher Ge-
ometrie, Nettogrundfläche und Ausrichtung ( HT' Referenzgebäude) gemäß Energieeinspar-
verordnung (EnEV 2009) um mindestens 35% unterschreiten. 
Der Primärenergiebedarf als zentraler Kennwert der Energieeinsparverordnung (EnEV) bezieht 
neben der Bautechnik auch die Anlagentechnik und den Energieträger mit ein. Bei einer guten 
Anlagentechnik, wie z.B. Fernwärme oder Holz-Pellets, ist eine deutliche Unterschreitung des Pri-
märenergiebedarfs der EnEV nach wie vor auch ohne einen guten Wärmeschutz relativ einfach zu 
erreichen. Dies soll auch in Zukunft unterbunden werden, um einerseits den Energieverbrauch 
durch Neubauten in Münster weiterhin zu reduzieren und zudem den Weg zum Passivhaus und 
zum Niedrigstenergiehaus gemäß EU – Gebäuderichtlinien zu ebnen.  
Das „Energiesparhaus Münster“ stellt einen ersten Schritt in Richtung Passivhaus dar. 
 
2. Stufe: „Passivhaus Münster“  
In einer zweiten Stufe soll der eigentliche Passivhausstandard, der neben einer weiteren Verschär-
fung des Wärmedämmstandards dann auch die Anlagentechnik mit einbezieht, festgesetzt wer-
den. Die Festlegung erfolgt gemäß Definition des Passivhaus-Institutes Darmstadt: 
Ein Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von maximal 40 kWh/m
2 (für Heizung, Warm-
wasser und Hilfsenergie) sowie ein Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) von maximal 15 
kWh/m
2 Wohnfläche ist gemäß Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) nachzu-
weisen.  
Die Vorgaben und Definitionen des Passivhausinstitutes in Darmstadt stellen bundesweit aner-
kannte und nachvollziehbare Standards dar und sind deshalb als Basis für die Festsetzung geeig-
net. 
 
In der nachfolgenden Tabelle werden zur Veranschaulichung die verschiedenen Standards gegen-
über gestellt und aufgezeigt, wie hoch die Unterscheitung der aktuellen Energieeinsparverordnung 
(EnEV) ist.

- 5 - 
V/0675/2011 
 
 
Die Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die unterschiedlichen Effi-
zienzhausstufen berücksichtigen sowohl den baulichen Wärmedämmstandard eines Gebäudes als 
auch die Anlagentechnik. Die Berechnungsgrundlage bildet die Energieeinsparverordnung (EnEV), 
die ein Teil des deutschen Baurechts ist. 
Der spezifische Transmissionswärmeverlust (H
t’) stellt ein Maß für den baulichen Wärmedämm-
standard der Umfassungsflächen (z.B. Außenwand, Fenster, Dach und Kellerdecke) und der Wär-
mebrücken dar. Die Primärenergie (Q P) ist ein Maß für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes 
und bezieht sowohl die Qualität der Gebäudehülle, die Anlagentechnik und den Energieträger (z.B. 
Fernwärme, Gas, Öl, Strom und regenerative Energien) mit ein.  
Die in der Tabelle aufgeführten prozentualen Werte machen deutlich, um wie viel besser die Wär-
medämmung (spez. Transmissionswärmeverlust) und der Primärenergiebedarf des jeweiligen Effi-
zienzhauses gegenüber dem Referenzgebäude (Standard-Neubau) sein muss, um in die jeweilige 
Förderstufe zu gelangen. Ausnahme bildet das Energiesparhaus Münster, bei dem keine Anforde-
rung an den Primärenergiebedarf gestellt wird (in Anlehnung an die bisherigen Festsetzungen der 
Stadt Münster, die ebenfalls nur den baulichen Wärmeschutz erhöht haben). Beim Energiespar-
haus Münster muss der spezifische Transmissions wärmeverlust des Referenzgebäudes um 35% 
unterschritten werden (was wiederum zu einer Senkung der Heizkosten um rund 35% führt). Beim 
Passivhaus wird neben einer Verschärfung des Wärmedämmstandards um rund 40 bis 45% auch 
der Primärenergiebedarf und somit die Gesamteffizienz des Gebäudes gegenüber dem Referenz-
gebäude um 55 bis 60% verbessert. In der Praxis stellt das KfW-Effizienzhaus 40 noch eine gerin-
ge Verschärfung gegenüber dem Passivhaus dar. Für die Festsetzung des Wärmedämmstandards  
in Münster soll jedoch der Passivhausstandard angesetzt werden, da er eine feststehende Definiti-
on und allgemein anerkannte  Berechnungsbasis aufweist. Die KfW ändern sehr häufig ihre Defini-
tionen und stellt daher keine Basis für eine Festsetzung dar.  
 
 
Wirtschaftliche Beurteilung des Passivhausstandards
 
 
Bei der Festlegung von Energieeinsparungsstandards mu ss sichergestellt werden, dass mögliche 
Bauherrinnen und Bauherren hinsichtlich der zu er wartenden Mehrkosten bzw. der Wirtschaftlich-
keit der notwendigen Maßnahmen nicht überfordert werden. Bei den früheren Festsetzungen ist 
dieser Nachweis jeweils gelungen. Deshalb hat die Verwaltung auch für die Umsetzung des Pas-
sivhausstandards eine Überprüfung der finanziellen Auswirkungen durchgeführt (ausführliche In-
formationen siehe Anlage 1). 
 
Um die Kosten für die unterschiedlichen Standards (EnEV 2009, Effizienzhaus 70 und 55, Ener-
giesparhaus Münster und Passivhaus Münster, Effi zienzhaus 40) zu ermitteln, sind an Hand eines 
definierten Beispielgebäudes von einem extern beauftragten Architekten sowohl für die Massiv-
bauweise als auch für die Holzrahmenbauweise Wandaufbauten definiert und unterschiedliche 
Anlagentechniken, die zum Erreichen des jeweiligen Standards notwendig sind, zusammengestellt 
 KfW 
Münster KfW 
Anforderung Effizienz-
haus 70 
Effizienz-
haus 55 
Energie-
sparhaus 
Münster 
Passivhaus Effizienz-
haus 40 
Primärenergie 
Q
p 
-30 % -45 % Keine 
Festsetzung 
40 kWh/m²a 
(ca. -55 bis 60 %) 
-60 % 
Spez. Trans-
missionswär-
meverlust H
t’ 
-15 % -30 % -35 % Heizwärmebedarf 
15 kWh/m²a 
(ca. -40 bis 45 %) 
-45 %

- 6 - 
V/0675/2011 
worden. An Hand dieser Ergebnisse sind dann die Kosten für den jeweiligen Standard detailliert 
ermittelt worden. 
 
In einem weiteren Schritt sind die Jahresgesamtkosten unter Berücksichtigung der jährlichen kapi-
talgebundenen Kosten, der Energiekosten und einer Energiepreissteigerung von 5% berechnet 
worden. 
 
Die Untersuchungen sind an Hand eines Einfamilienhauses durchgeführt worden, da diese in der 
Regel die höchsten spezifischen Kosten aufweisen. Wie auch schon Untersuchungen der Stadt 
Frankfurt gezeigt haben, können größere Gebäude mit deutlich geringeren prozentualen Mehrkos-
ten den Passivhausstandard erreichen. Das Einfamilienhaus stellt somit den ungünstigsten Fall 
dar. 
 
Jahresgesamtkosten unterschiedlicher Wärmedämmstandards
incl. Förderung und Energieeinsparung
Massivbauweise
5%  Energiepreissteigerung
15.648
16.217
16.958
16.293
16.596
17.024
16.933
0
3.000
6.000
9.000
12.000
15.000
18.000
EnEV 2009 Gas
EnEV 2009 Wärmepumpe
Energiesparhaus MS  Gas
Energiesparhaus MS  Wärmepumpe
Energiesparhaus MS Pellets
Passivhaus  Gas
Passivhaus Kompakt-Aggegat
Kosten in €      Bezug                 8,2%                    3,6%                   8,4%                  4,1%                  6,1%                    8,8%
      Bezug                 -4,2%                   0,2%                 -3,8%                - 2,0%                    0,5%
 
 
 
Unter Ansatz des Basisgebäudes (EnEV 2009) mit Gas als Energieträger liegt bei einer Energie-
preissteigerung von 5% bereits das Passivhaus mi t Mehrkosten von 8,8% im Rahmen der Mehr-
kosten des Basisgebäudes (8,2%) oder des Energiesparhauses Münster (8,4%) (jeweils mit einer 
Wärmepumpe ausgestattet). Wird nun die kostenintensive Wärmepumpentechnik als Bezug ange-
setzt, so führt die Verbesserung des Wärmedämmstandards sogar bei der Passivhausbauweise zu 
Minderkosten in Höhe von 2% (bei Gas). Die Mehrkosten bei der Holzrahmenbauweise liegen in 
ähnlichen Größenordnungen. 
 
Insgesamt wird deutlich, dass unabhängig von der Bauweise bereits bei einer moderaten Energie-
preissteigerung von 5% sowohl das Energiespar haus Münster als auch das Passivhaus im wirt-
schaftlichen Bereich liegen. Zudem werden in den kommenden Jahren die Kosten für Passivhaus-
bauteile auf Grund der vermehrten Nachfrage weiter sinken, so dass dann die Mehrkosten voraus-
sichtlich vernachlässigbar sind. Wie bislang auch, erhalten die Erwerber eines städtischen Grund-
stücks keinen Abschlag auf den Grundstückspreis.

- 7 - 
V/0675/2011 
Zusammenfassung 
 
Die Einführung des Passivhausstandards als Auflage bei den Grundstückskaufverträgen der Stadt 
Münster ist ein wesentliches Instrument zur Er reichung der Klimaschutzziele der Stadt Münster. 
Vor dem Hintergrund der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie der sich ab-
zeichnenden weiteren Entwicklung ist es zum jetzigen Zeitpunkt richtig, den Passivhausstandard 
auch in Münster einzuführen. Wie die Untersuchungen der Verwaltung gezeigt haben, gibt es auch 
unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit für die Bauherren kein wesentliches Hindernis. Die vorge-
schlagene zweistufige Einführung stellt darüber hinaus sicher, dass ausreichend Zeit für die Ak-
zeptanz dieser Regelung zur Verfügung steht. 
 
Die Verwaltung wird den Prozess zur Umsetzung der neuen Regelung intensiv begleiten und ggfs. 
wie bereits 2001 eine Evaluation der Festsetzungen nach den entsprechenden Umsetzungserfah-
rungen anstreben.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
(Stadtrat) 
 
 
 
 
Anlage 1: 
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur schrittweisen 
Einführung des Passivhausstandards in Münster

Ergänzungsvorlage V/0675/2011/1

2652 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0675/2011/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Wildt 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster mit schrittweiser Einführung des 
Passivhausstandards 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.12.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtung zur Einhaltung von städtischen Wär-
medämmstandards bei dem Abschluss von Grunds tückskaufverträgen ein erfolgreiches In-
strument des kommunalen Klimaschutzes ist. Weiterhin nimmt der Rat zur Kenntnis, dass 
wegen der technischen und rechtlichen Weiterentwicklung eine Anpassung der bisherigen 
Regelung notwendig ist. 
 
2. Zukünftig wird der so genannte Passivhausstandard
 das sogenannte „Energiesparhaus 
Münster“ die Basis für städtische Klimaschutzauflagen in den Grundstückskaufverträgen 
bilden. Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durchfüh-
rungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft angewandt. 
 
3. Die Einführung erfolgt mit folgender Festsetzung ab dem 01.01.2012:  wird in zwei St
u-
fen erfolgen: 
 
1. Stufe ab dem 01.01.2012:  Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlus-
tes des Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um 35% = 
„Energiesparhaus Münster“.  
 
2. Stufe ab dem 01.01.2014: Passivhausstandard gemäß den Vorgaben des Passivhaus 
– 
Instituts, „Passivhaus Münster“. 
 
4. (neu) Zur Vorbereitung der Einführung des Passivhausstandards wird die Verwal- 
     tung im 1. Quartal 2012 ein Hearing durchführen. 
 
492 67 03 
 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.12.2011 
V/0675/2011/1

- 2 - 
V/0675/2011/1 
5. (vorher 4.) Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Energiesparstandards wird wie bisher  
     in die Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und seine Einhaltung  
     vertraglich abgesichert. 
 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Keine Kosten und Folgekosten 
 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 29.11.2011 wurde die  Vor-
lage V/0675/2011 beraten und einstimmig geändert (fett gedruckt und gestrichen) beschlossen. 
 
Die Verwaltung schließt sich dem weitergehenden Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz 
und Bauwesen an.  
 
 
In Vertretung 
 
 
Thomas Paal 
(Stadtrat)

Anlage 1

13478 Zeichen

Seite 1 
Anlage 1 
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur 
schrittweisen Einführung des Passivhausstandards in Münster 
 
1.  Ausgangslage und Anlass  
Um die möglichen Mehrbelastungen für die Käufer von städtischen Grundstücken in Münster durch 
die Einführung eines Passivhausstandards zu bewerten, wurde eine Untersuchung an Hand eines 
definierten Beispielgebäudes unter Berücksichtigung verschiedener Energiestandards vom Büro 
„Architekturbüro im Passivhaus, Dipl.-Ing. Werner Peters“ durchgeführt. Es wurde folgende Vorge-
hensweise für die Ermittlung der Grundlagen angesetzt: 
An Hand eines Standardgebäudes (EnEV 2009) wurden sowohl für die Massivbauweise (zwei-
schaliges Mauerwerk mit Kerndämmung) als auch für die Holzrahmenbauweise münstertypische  
Wandaufbauten für das Beispielgebäude (Grundfläche ca. 10 m x 9 m, Traufhöhe von 4.30 m, 
Dachform = Satteldach, A/V-Verhältnis beträgt 0,65 m)  definiert und mit entsprechenden Kosten 
belegt. In einem zweiten Schritt wurden für das gleiche Gebäude verschiedene Energiestandards 
mit unterschiedlicher Anlagentechnik und die daraus resultierenden Kosten ermittelt. Folgende 
Energiestandards wurden hierbei berücksichtigt:  
- EnEV 2009 
- KfW Effizienzhaus 55  
- Energiesparhaus Münster 
- Passivhaus 
 
2.  Basisdaten Massivbauweise und Holzrahmenbauweise
 
Aufbau Massivbauweise (verklinkert): 
Für die Betrachtung der unterschiedlichen Dämmstandards wurde die für das Münsterland typi-
sche Bauweise (zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung) berücksichtigt. Beim Beispielge-
bäude EnEV 2009, beim KfW-Effizienzhaus 55 und beim Energiesparhaus Münster wurde Mine-
ralwolle mit unterschiedlichen Dämmstoffstärken und Wärmeleitfähigkeitsgruppen als Dämmstoff 
angesetzt. Um den Energiestandard des Passivhauses zu erreichen, wurde eine Polyurethan-
dämmung (PU), die eine deutlich bessere Wärmeleitfähigkeit als Mineralwolle aufweist, berück-
sichtigt. Bei den Fenstern wurden Holz-Alufenster angesetzt. Beim Beispielgebäude EnEV war 
eine 2-Scheiben-Verglasung mit einem U-Wert von 1,2 W/m²K ausreichend. Beim KfW-
Effizienzhaus 55 und beim Energiesparhaus Münster musste eine Drei-Scheiben-Verglasung mit 
einem U-Wert von 0,9 W/m²K angesetzt werden, um den Dämmstandard zu erreichen. Für das 
Passivhaus wurden passivhaustaugliche Fenster mit einem U-Wert von 0,72 W/m²K berücksichtigt. 
Im Dach wurde durchgängig Mineralwolle als Dä mmstoff angesetzt. Die Dämmstoffstärke variiert 
zwischen 20 cm (Beispielgebäude EnEV 2009) und 34 cm (Passivhaus). 
Um den jeweils zulässigen Primärenergiebedarf zu erreichen, musste auch die Anlagentechnik 
variiert werden. Beim Beispielgebäude EnEV 2009 war sowohl bei der Wärmepumpe als auch bei 
Ansatz von Gas-Brennwert-Technik eine reine Abluftanlage ausreichend. Beim Effizienzhaus 55 
reichte sowohl bei der Wärmepumpe als auch bei Einsatz eines Pellet-Ofens die Abluftanlage aus, 
den geforderten Primärenergiestandard zu erreic hen. Beim Energiesparhaus Münster musste bei 
der Gas-Brennwerttechnik eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung angesetzt werden, wäh-
rend bei der Wärmepumpe noch mit einer reinen Abluftanlage der Gebäudestandard erreicht wer-
den konnte. Dies resultiert aus dem Ansatz der Energieeinsparverordnung, der für die Wärme-
pumpe eine deutlich geringere Anlagenaufwandszahl als für Gas ansetzt (aus dieser dann der 
Primärenergiebedarf hervorgeht). Beim Passivhaus wurde eine Lüftungsanlage mit Wärmerück-
gewinnung berücksichtigt.

Seite 2 
Aufbau Holzrahmenbauweise (verklinkert): 
Für eine verbesserte Vergleichbarkeit der Kosten wurde auch bei der Holzrahmenbausweise ein 
verklinkertes Gebäude angesetzt. Als Dämmstoff sowohl in der Außenwand als auch im Dach 
wurde durchgängig Mineralwolle berücksichtigt. Bei der Außenwand variiert die Dämmstoffstärke 
von 19 cm (Beispielgebäude EnEV 2009) bis 32 cm (Passivhaus). Im Dach liegen die Dämmstoff-
stärken zwischen 20 und 34 cm. Die Fenster sind identisch mit den Fenstern der Massivbauweise. 
Die Anlagentechnik entspricht ebenfalls den Ansätzen der Massivbauweise. 
 
3.  Berechnung der Investitionskosten unter Berücksichtigung von Fördermitteln
 
In einem ersten Schritt wurden die Kosten für die unterschiedlichen Dämmstandards für Massiv- 
und Holzrahmenbauweise ermittelt. Dabei wurden die Investitionskosten für den Dämmstandard, 
die Anlagentechnik sowie den Kosten für die Erstellung der entsprechenden Nachweise (EnEV 
und PHPP) und unterschiedliche Fördermittel (z.B. KfW oder progres.nrw) angesetzt. 
Die Kostenermittlung erfolgte an Hand des oben dargestellten Beispielgebäudes. Für andere Ge-
bäude, die von der Bauweise deutlich abweichen, können auch andere Kosten resultieren. Die 
Angaben (sowohl die absoluten Kosten als auch die prozentualen Angaben) sollen die Größenord-
nung verdeutlichen und aufzeigen, dass die Passivhausbauweise unter Berücksichtigung von För-
dermitteln im wirtschaftlichen Bereich liegt.  
Die Kosten für den Dämmstandard setzen sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen: Roh-
bau, Putz, Fenster, Dachdecker, Fassade Klinker, Zimmerer, Estrich, Trockenbau, Treppe, Fens-
terbänke innen, Maler, Fliesen, Türen, Rollladen, Bodenbelag. 
 
Kosten Massivbauweise: 
Kosten unterschiedlicher Dämmstandards
(mit Berücksichtigung von Fördermitteln)
Ma ssivba uw e ise
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
EnEV 2009
Ga s
EnEV 2009
WP
EH MS 
Ga s
EH MS 
WP
EH MS 
Pellets
Passiv 
Gas
Passiv
WP-Kompakt
Kosten in €
Dämmstandard Anlagentechnik
   6,2%                 8,9%                   11,6%               7,7%                  12,8%                  13,6%
100%
 
*1: Erläuterungen der Abkürzungen (für alle nachfolgenden Grafiken relevant) 
EnEV 2009: Gebäudestandard gem. Energieeinsparverordnung, EH Münster: Energiesparhaus Münster, 
Passiv: Passivhausstandard, Gas: Gas-Brennwert mit Solar, Pellets: Holzpellets mit Solar, WP: Wärmepum-
pe, WP-Kompakt: Wärmepumpenkompaktaggregat 
 
Geht man vom Basisgebäude (EnEV 2009) mit Gas als Energieträger aus, so ergeben sich Mehr-
kosten von 6,2%, wenn beim gleichen Wärmedämmstandard (EnEV 2009) eine Wärmepumpe für 
die Beheizung des Gebäudes angesetzt wird. Die Mehrkosten für das Energiesparhaus Münster 
*1

Seite 3 
mit Gas betragen gegenüber dem Basisgebäude 8,9%. Wird bei diesem Wärmedämmstandard 
nun eine Wärmepumpe angesetzt, so resultieren gegenüber dem Basisgebäude hieraus Mehrkos-
ten von 11,6%, bei Ansatz von Holz-Pellets 7,7%. Die Mehrkosten des Passivhauses liegen bei 
12,8% (Gas) und 13,6% (Wärmepumpe). An Hand der Grafik ist zu erkennen, dass die Anlagen-
technik einen maßgeblichen Einfluss auf die Mehrkosten hat und dass beim gleichen Dämmstan-
dard (EnEV 2009) allein durch Veränderung der Anlagentechnik Mehrkosten von 6,2% resultieren. 
 
Kosten unterschiedlicher Dämmstandards
(mit Berücksichtigung Fördermittel)
Massivbauweise
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
EnEV 2009
WP
EH MS 
Gas
EH MS 
WP
EH MS 
Pellets
Passiv 
Gas
Passiv
WP-Kompakt
Kosten in €
Dämmstandard Anlagentechnik
100 %
2,6 %                         5,1%                           1,4%                           6,2%                         7,0%  
 
 
Wird beim Basisgebäude (EnEV 2009) allerdings die Wärmepumpe als Standard angesetzt, so 
fallen die prozentualen Mehrkosten für die anderen Varianten deutlich geringer aus. Die Mehrkos-
ten des Energiesparhauses Münster mit Gas als Energieträger liegen nur noch bei 2,6%, bei der 
Wärmepumpe bei 5,1% und bei Holz-Pellets bei 1,4%. Die Mehrkosten des Passivhauses betra-
gen 6,2% (Gas) und 7,0% (Wärmepumpe). Auch hier wird wieder deutlich, dass die Kosten der 
Anlagentechnik einen großen Einfluss auf die Gesamtkosten haben und dass bei Ansatz einer 
Wärmepumpe, die mittlerweile schon für eine Vielzahl der Bauherren Standard ist, die Mehrkosten 
relativ gering ausfallen. Bei diesem Ansatz sind bislang noch keine Energieeinsparungen oder 
Preissteigerungen berücksichtigt.

Seite 4 
Kosten Holzrahmenbauweise: 
Kosten unterschiedlicher Dämmstandards
(mit Berücksichtigung Fördermittel)
Holzrahmenbauweise
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
En EV  2009
Gas
EnEV 2009
WP
EH M S 
Gas
EH M S 
WP
EH M S 
Pellets
Passiv 
Gas
Passiv
WP-Kompakt
Kosten in €
Dämmstandard Anlagentechnik
  6,2%                   8,0%                  10,7%                 6,7%                14,6%                 15,5%
100 %
 
 
Auch bei der Holzrahmenbauweise erkennt man den großen Einfluss der gewählten Anlagentech-
nik als Bezugsgröße. Während bei Ansatz von Gas-Brennwert als Bezug das Energiesparhaus 
Münster Mehrkosten von 8,0% verursacht, liegen die Mehrkosten bei Ansatz einer Wärmepumpe 
als Basis nur noch bei 1,6% für das Energiesparhaus Münster (ebenfalls mit Gas). 
 
Bei Gas als Bezugspunkt resultieren für das Energiesparhaus Münster bei der Wärmepumpe 
10,7% und bei Holz-Pellets 6,7% Mehrkosten. Wird hingegen die Wärmepumpe als Bezug ange-
setzt, so ergeben sich für das Energiesparhaus Münster Mehrkosten von 4,2% bei der Wärme-
pumpe und 0,5% bei Holz-Pellets. Auch bei der  Passivhausbauweise liegen die prozentualen 
Mehrkosten bei Ansatz einer Wärmepumpe deutlic h unter den Mehrkosten von Gas als Bezugs-
größe (14,6% bzw. 15,5% beim Ansatz Gas und 7,9% bzw. 8,7% bei der Wärmepumpe als Be-
zug). 
Kosten unterschiedlicher Dämmstandards
(mit Berücksichtig ung Fördermittel)
Holzrahmenbauweise
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
EnEV 2009
WP
EH M S 
Gas
EH M S 
WP
EH M S 
Pellets
Passiv 
Gas
Passiv
WP-Kom pakt
Kosten in €
Dämmstandard Anlagentechnik
100 %
1,6 %                          4,2%                        0,5%                     7,9%                          8,7%

Seite 5 
4. Berechnung der Jahresgesamtkosten unter Berücksichtigung von Fördermitteln,  
Energieeinsparungen und Preissteigerungen 
In einem weiteren Schritt wurden die Jahresgesamtkosten unter Berücksichtigung eines Vollkos-
tenansatzes (Kapitalgebundene Kosten und Energiepreissteigerung) betrachtet.  
Bei der Ermittlung der kapitalgebundenen Kosten wurde für das Energiesparhaus Münster und das 
Passivhaus ein zinsgünstiges Darlehen der KfW (50.000 €, Zinssatz 1% unter marküblichen Zin-
sen) berücksichtigt. Folgende Zuschussförderungen wurden ebenfalls angesetzt: 
− Energiesparhaus Münster: 2.500 € KfW, 1.000 € Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 
− Passivhaus: 2.500 € KfW, 3.500 € progres.nrw, 1.200 / 2.400 € Solaranlage, 1.200 € Lüf-
tungsanlage mit Wärmerückgewinnung 
Die Energiekosten berücksichtigen für einen Zeitraum von 20 Jahren neben den Verbrauchskosten 
auch Jahresgrundpreise und Verrechnungspreise. Für die Energiepreissteigerung wurde ein Wert 
von 5% berücksichtigt. Bei einem progressiven Ansatz könnte die Preissteigerung durchaus höhe-
re Werte erreichen (7% und mehr). Bei einem defensiven Ansatz, der aber unter Berücksichtigung 
der Steigerungen der letzten Jahre nicht unbedingt realistisch ist, würde die Preissteigerung mit 
3% etwas geringer ausfallen. Auf Grund dieser großen Spanne wurde der Wert von 5% für die 
Berechnung berücksichtigt. 
Jahresgesamtkosten unterschiedlicher Wärmedämmstandards
incl. Förderung und Energieeinsparung
Ma ssivba uw e ise
5% Energiepreissteigerung
15.648
16.217
16.958
16.293
16.596
17.024
16.933
0
3.000
6.000
9.000
12.000
15.000
18.000
EnEV 2009
Gas
EnEV 2009
WP
EH MS 
Ga s
EH MS 
WP
EH MS
Pellets
Passiv 
Ga s
Passiv 
WP-Kompakt
Kosten in €
      Bezug                        8,2%                    3,6%                      8,4%                      4,1%                       6,1%                     8,8%
      Bezug                      -4,2%                     0,2%                      -3,8%                    - 2,0%                     0,5%
 
Unter Ansatz des Basisgebäudes (EnEV 2009) mit Gas als Energieträger liegt bei einer Preisstei-
gerung von 5% bereits das Passivhaus mit Mehrkosten von 8,8 % im Rahmen der Mehrkosten des 
Basisgebäudes (8,2%) oder des Energiesparhauses Münster (8,4%) (jeweils mit einer Wärme-
pumpe ausgestattet). Wird nun die kostenintensive Wärmepumpentechnik als Bezug angesetzt, so 
führt die Verbesserung des Wärmedämmstandards sogar bei der Passivhausbauweise zu Minder-
kosten in Höhe von 2% (bei Gas).

Seite 6 
Jahresgesamtkosten unterschiedlicher Wärmedämmstandards
incl. Förderung und Energieeinsparung
Holzrahmenbauweise
5% Energiepreissteigerung
15.525
16.8
10
15.952
16.738 16.040
16.781 17.
256
0
3.000
6.000
9.000
12.000
15.000
18.000
EnEV 2009
Gas
EnEV 2009
WP
EH MS 
Gas
EH MS 
WP
EH MS
Pellets
Passiv 
Gas
Pa ssiv 
WP-Kompakt
Kosten in €
 Bezug                    8,3%                        2,8%                      7,3%                      3,3%                      8,1%                   11,2%
 Bezug                   -5,1%                     -0,4%                     -4,6%                     -0,2%                      2,7%   
 
 
Bei der Holzrahmenbauweise ergibt sich bei Ansatz der Preissteigerung von 5% ein ähnliches Bild 
wie bei der Massivbauweise. Die Mehrkosten wandeln sich bei Ansatz der Wärmepumpentechnik 
beim Basisgebäude in Einsparungen und lediglich das  Passivhaus mit einem Kompaktwärmepum-
pengerät verursacht noch Mehrkosten von ca. 2,7%. 
Insgesamt wird deutlich, dass unabhängig von der Bauweise bereits bei einer moderaten Preis-
steigerung von 5% sowohl das Energiesparhaus M ünster als auch das Passivhaus im wirtschaftli-
chen Bereich liegen und die bessere Bauweise zu Kosteneinsparungen bei den Bauherren führen 
kann.

Beratungsverlauf (5)

24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 39.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 41.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0675/2011
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37