V/0039/2016
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Neue temporäre Einrichtungen in Modulbauweise an verschiedenen Standorten
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Beschlussvorlage
22564 Zeichen
V/0039/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen;
hier: Neue temporäre Einrichtungen in Modulbauweise an verschiedenen Standorten
Beratungsfolge
23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
24.02.2016 Integrationsrat Vorberatung
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
02.03.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement Vorberatung
02.03.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
15.03.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. An folgenden Standorten werden temporäre Flüchtlingseinrichtungen in Modul- / Systembau-
weise errichtet, sofern dafür die liegenschaftlichen, bau- und planungsrechtlichen sowie sons-
tigen Voraussetzungen geschaffen werden können:
Amelunxenstraße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Wolbeck - 200 Plätze (Anlage 1),
Nieberdingstraße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Gremmendorf-West – bis zu 200 Plätze
(Anlage 2),
Kastellstraße, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Schloss - 100 Plätze (Anlage 3),
Vennheideweg, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Berg-Fidel - 100 Plätze (Anlage 4)
2. Die Einrichtungen werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen
Einrichtungsgegenständen ausgestattet.
Vorlagen-Nr.:
V/0039/2016
Auskunft erteilt:
Frau Schulte-Sienbeck
Ruf:
492-5998
E-Mail:
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de
Datum:
10.02.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtungen wird gemäß des Ratsbeschlusses
zur Vorlage V/0909/2015/1 vorrangig an geeignete freie Träger vergeben. Dabei wird der übli-
che Betreuungsschlüssel von jeweils 1 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 100 Plätze zu-
grunde gelegt. Sofern eine Betreuung durch freie Träger nicht zweckmäßig oder realisierbar
ist, sind ab Inbetriebnahme der Flüchtlingseinrichtungen dem Betreuungsschlüssel entspr e-
chend zusätzliche städtische Mitarbeiter/ -innen im Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst
jeweils zeitnah einzusetzen.
4. Mit Inbetriebnahme der neuen Standorte werden frei zeitpädagogische Angebote für Kinder
und Jugendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtungen etablierten
Angebote durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung der temporären Einrichtungen ist je 100 Plätze mit investiven Kosten in Höhe
von ca. 2.200.000 € zu rechnen. Es wird derzeit eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und
Errichtung von schlüsselfertig zu erstellenden temporären Flüchtlingseinrichtungen vorbereitet (vgl.
Vorlage V/1016/2015), über die die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Projekte realisiert werden
sollen. Die erforderlichen Mittel zur Errichtung von Einrichtungen mit insgesamt bis zu 500 Plätzen
sowie für deren Ausstattung mit Küchen (ca. 55.000 € je 100 Plätze) wurden mit der Vorlage
V/1016/2015 bereitgestellt. Mögliche besondere standortbezogene Kosten (insbesondere in Bezug
auf die Erschließung, Gründung oder die Außenanlagen) sind hier jedoch noch nicht abgedeckt
und sind ggf. noch separat bereitzustellen. Die Rahmenvereinbarung soll eine Vergabeoption für
bis zu 2.000 weitere Plätze enthalten, die zu festen Preisen und Lieferterminen sukzessive abgeru-
fen werden können.
Aus den bereitgestellten Mitteln wurde bereits die Finanzierung für die drei neuen temporären Ein-
richtungen an der Havixbecker Straße (100 Plätze), Meesenstiege / Hünenburg (200 Plätze) und
am Dahlweg (100 Plätze) gesichert (vgl. Vorlage V/1038/2015 und D/0027/2015). Der Standort
Meesenstiege / Hünenburg soll aufgrund der Bodenbeschaffenheit nur mit 100 Plätzen realisiert
werden, sodass insgesamt Mittel für 300 Plätze gebunden sind. Für die hier vorgeschlagenen neu-
en Standorte mit insgesamt 600 Plätzen sind daher noch Mittel für die Errichtung von Einrichtun-
gen mit insgesamt 400 Plätzen einschließlich der Küchenausstattung bereitzustellen.
Zu finanzierende Plätze im Überblick:
Plätze
Neue Standorte 600
Plätze aus der Vorlage V/1038/2015 / D/0027/2015
(Havixbecker Straße, Meesenstiege / Hünenburg, Dahlweg)
300
Zwischensumme: 900
Über die Vorlage V/1016/2015 bereits finanziert - 500
Damit sind noch Mittel bereitzustellen für 400
Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände
der Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen.
Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 100 Plätze 1 VZÄ EGr. S 12 für
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 1 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst einge-
setzt. Die laufenden Personalaufwendungen sind zunächst für einen Betrieb in städtischer Regie
auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die jeweils vorgesehene Ein-
gruppierung ermittelt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt
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werden, wenn entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen - ori-
entiert am kalkulierten städtischen Aufwand - getroffen werden können.
Für die freizeitpädagogischen Angebote ist je Einrichtung mit Aufwendungen in Höhe von
11.000 € jährlich zu rechnen. Bei einer unterjährigen Betriebsaufnahme wird der Betrag entspre-
chend reduziert.
Bei der Berechnung der laufenden Aufwendungen wurde davon ausgegangen, dass die Standor-
te sukzessive ab Oktober 2016 in Betrieb genommen werden können.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0502 Sicherung des
Lebensunterhalts
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 148.700 Zuschüsse an
freie Tr äger;
Integrationshil-
fen
2017 ff. 594.780
Zeile
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 373.900 Mobiliar/
Einrichtung
< 410 €
Produktgruppe 0603 Jugendsozialarbeit
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 11.000
Freizeitpäd.
Angebote 2017 ff. 44.000
Insgesamt: 2016 533.600
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0502 Sicherung des
Lebensunterhalts
Investitions-
maßnahme 0020 Einrichtung Asylbewerber/
Flüchtlinge
Auszahlungen
.. für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermö-
gen
2016 469.270 Mobiliar/
Einrichtung
> 410 €,
Küchen
Produktgruppe 0502 Sicherung des
Lebensunterhalts
Investitions-
maßnahme neu Flüchtlingseinrichtungen in
Modul-/ Systembauweise
2016 8.800.000
Summe aller
Auszahlungen 20.165 2015: 259.760 € 2016 9.269.270
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Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich wer-
denden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstel-
lung nach § 83 GO NRW zu.
Die endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen.
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Zahl der Zuzüge von Flüchtlingen ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen. Von 2014
auf 2015 hat sich die Zahl mehr als verdreifacht. Im Jahr 2015 sind der Stadt Münster fast 3.000
Flüchtlinge zugewiesen worden.
Parallel dazu wurden im Laufe des Jahres 2015 drei Landesnotunterkünfte eröffnet, deren Kapazi-
täten sukzessive auf inzwischen 1.610 Plätze erhöht wurden. Diese Plätze wurden auf die kom-
munale Aufnahmequote angerechnet und sind daher bei den Zuzugszahlen mit zu betrachten.
Das Hauptherkunftsland der neu in Münster ankommenden Flüchtlinge in 2015 war Syrien. Die
Zuzüge aus den Westbalkanstaaten waren vor allem in der ersten Jahreshälfte stark, bis ein-
schließlich August lag ihr Anteil bei durchschnittlich fast 2/3. Die Zahlen gingen ab September je-
doch drastisch zurück. Im Oktober lag der Anteil der Personen aus den Westbalkanstaaten nur
noch bei 11 %, im Dezember kamen bereits weniger als 2 Prozent der zuziehenden Menschen aus
den Westbalkanstaaten. Hohe Zuzüge waren aus dem Irak und Afghanistan zu verzeichnen.
In 2015 wurden etwa 2.450 neue Unterbringungsplätze geschaffen, die sich ganz überwiegend in
mietzinsfrei angemieteten Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder des
Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes (z. B. ehemaliges Finanzamt, ehemalige Polizeiwa-
che) befinden. Ein großer Teil der Standorte ist zeitlich befristet und muss in den kommenden Jah-
ren wieder aufgegeben werden. Nur knapp 20 Prozent der Unterbringungskapazitäten stehen in
dauerhaften Einrichtungen zur Verfügung.
Aktuell leben etwa 4.100 Menschen in städtischen Unterbringungseinrichtungen.
Zwischen Weihnachten und Neujahr sind keine Zuwe isungen erfolgt. Im Januar 2016 waren 388
Zuzüge zu verzeichnen. Damit hat sich die Annahme deutlich steigender Zuweisungen glückl i-
cherweise nicht realisiert. Dennoch hat die Stadt Münster im Januar 2016 mehr als doppelt so viele
Flüchtlinge aufgenommen wi e im selben Zeitraum des Vorjahres. Die Bezirksregierung Arnsberg
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hat in Aussicht gestellt, dass im Februar eine Zuweisungspause zur Entlastung der Kommunen
erfolgt.
Für die weitere Entwicklung können noch keine Prognose abgegeben werden. Es ist davon auszu-
gehen, dass die Zuweisungen im Verlauf des Jahres wieder anziehen und mindestens das Vorja h-
resniveau erreichen werden. Es sind daher dringend weitere Unterbringungskapazitäten erforde r-
lich. Für das laufende Jahr sind noch rund 2.200 neue Plätze geplant. Es ist absehbar, dass diese
Kapazitäten nicht ausreichen werden, zumal einige Standorte mit etwa 280 Plätzen in 2016 aufg e-
geben werden müssen.
2. Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen in Modul- / Systembauweise
Mit der Vorlage V/1016/2015 wurde beschlossen, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung
und Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften abzuschließen.
Es sollen zunächst Einrichtungen mit insgesamt ca. 500 Plätzen – in Gebäudeeinheiten mit 50, 75
oder 100 Plätzen - fest beschafft werden. Darüber hinaus soll die Rahmenvereinbarung eine
Vergabeoption für weitere Einrichtungen mit bis zu ca. 2.000 weiteren Plätzen enthalten. Die Ein-
richtungen können dann jeweils nach Bedarf zu Festpreisen und festen Lieferterminen geordert
werden.
Zwischenzeitlich wurde das Bewerbungsverfahren abgeschlossen. Unter den geeigneten
Bewerbern wird nun das weitere Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Auftragsvergabe ist
für März / April 2016 geplant.
Die im Folgenden vorgeschlagenen neuen temporären Standorte sollen über diese
Rahmenvereinbarung in Modul- / Systembauweise realisiert werden.
Die mit dieser Vorlage genannten Umsetzungen einschließlich der zeitlichen Zielsetzungen sind
nur unter der Voraussetzung realisierbar, dass im Amt für Immobilienmanagement kurzfristig zu-
sätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird.
3. Erschließung weiterer Unterbringungskapazitäten
In den vergangenen Monaten mussten vor dem Hintergrund der stark ansteigenden Flüchtling s-
zahlen in hohem Tempo neue Unterbringungskap azitäten erschlossen werden. In dieser Situat ion
war und ist es unumgänglich, abweichend vom bestehenden Flüchtlingskonzept kurzfristig und
übergangsweise Standorte mit deutlich über 50 Plätzen zu errichten. Ohne die Vielzahl an Immobi-
lien, die seitens der BImA zur Verfügung gestellt wurden, wäre eine angemessene Unterbri ngung
der Flüchtlinge kaum realisierbar gewesen. Gleichzeitig hat dies aber auch dazu geführt, dass sich
ein großer Teil der Unterbringungskapazitäten auf wenige Stadtteile im Westen und im Südosten
Münsters konzentriert. Ziel ist, zukünftig wieder eine gleichmäßigere Verteilung der Einrichtu ngen
über die Stadtteile zu erreichen.
Die Suche nach geeigneten Standorten gestaltet sich jedoch zunehmend schwierig. Bei den ve r-
fügbaren städtischen Grundstücken ist jeweils zu prüfen, inwieweit auch oder ggf. vorrangig die
Flächenbedarfe von Kindertagesbetreuung, Schule und Wohnungsbau zu berücksichtigen sind.
Diese Angebote der Daseinsvorsorge müssen allein aufgrund der demografischen Entwicklung
weiter ausgebaut werden. Der Zuzug von Flüchtlingen verstärkt den bereits bestehenden Bedarf
noch einmal.
Bei der Auswahl und Realisierung der neuen Standorte muss die Planung der erforderlichen Infr a-
struktur, insbesondere im Bereich Kindertagesbetreuung un d Schule, jeweils parallel zur Realisi e-
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rung der Einrichtungen erfolgen. Aufgrund des hohen Zeitdrucks sind aktuell zunächst die Ma ß-
nahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen. Es ist in der jetzigen kr i-
senhaften Situation in der Regel nicht möglich, die Infrastrukturplanungen zeitgleich mit den Errich-
tungsbeschlüssen vorzulegen. Hinzu kommt, dass die erforderlichen Maßnahmen auch von der
tatsächlichen Belegung der Einrichtungen und der Altersstruktur der zukünftigen Bewohnerinnen
und Bewohner abhängig sind und sich nicht in Gänze im Vorfeld planen lassen. Die beteiligten
Ämter arbeiten mit Hochdruck im Zusammenwirken mit Einrichtungen und Trägern an guten L ö-
sungen.
Für die Versorgung der hinzuziehenden Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren müssen die vorhandenen
Plätze in Kindertageseinrichtungen an allen 4 Standorten ausgebaut werden. Die Verwaltung favo-
risiert an den Standorten integrierte Einrichtungen, „Kitas für Alle“, um die Bedarfe der Flüchtling s-
kinder, aber auch die Stadtteilbedarfe sicherzustellen. Hierzu wird die Verwaltung kurzfristig eine
Beschlussvorlage vorlegen, mit dem Ziel, an den geplanten Standorten Angebote zu realisieren.
Für den Bereich Schule und dort mit dem besonderen Schwerpunkt Grundschulen bereitet die
Schulverwaltung für die Ratssitzung im Mai eine Beschlussvorlage vor. Ziel ist es, an definierten
Standorten Ausbau- und Erweiterungsplanungen anzustoßen.
Neben der Beschulung von Flüchtlingskindern erfordern ebenso die absehbaren demografischen
Veränderungen wie auch die mit der Umsetzung der Inklusion an Schule erforderlichen Raum-
standards Maßnahmen an zahlreichen Standorten. Dabei sind zusätzlich die aus möglichen Erwei-
terungen resultierenden Anforderungen an Nebenflächen (Ganztag, Küche, Verwaltung) zu be-
rücksichtigen.
Die Erfüllung der Schulpflicht ist durch kontinuierliche Absprachen zwischen Amt für Schule und
Weiterbildung und Schulaufsicht und so erfolgender Steuerung der Zugänge sichergestellt.
3.1 Amelunxenstraße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Wolbeck - 200 Plätze (Anlage 1)
Das Grundstück an der Amelunxenstraße, das sich derzeit im Eigentum der Wirtschaftsförderung
Münster GmbH befindet, liegt im Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg. Der-
zeit wird es als Ackerfläche genutzt. Hier könnte ein bereits erschlossenes Eckgrundstück in der
Größe von etwa 7.000 m² herausgelöst und mit einer temporären Flüchtlingseinrichtung - in zwei
Gebäuden à 100 Plätzen - bebaut werden.
Für die Errichtung einer solchen Einrichtung kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans
befreit werden. Nach aktueller Gesetzeslage wäre diese auf bis zu drei Jahre zu befristen.
Der Standort liegt in fußläufiger Entfernung zum angrenzenden Wohngebiet. Einkaufsmöglichkei-
ten und Kindertageseinrichtungen sind gut erreichbar.
Im Stadtbezirk Südost gibt es derzeit stadtweit den höchsten Anteil an Unterbringungskapazitäten
für Flüchtlinge. Die Standorte befinden sich jedoch ganz überwiegend in Gremmendorf-West. In
Wolbeck sind aktuell etwa 65 Flüchtlinge untergebracht, dies entspricht einem Anteil von unter
einem Prozent an der Bevölkerung. 50 Plätze befinden sich in der neu errichteten festen Einrich-
tung am Tönskamp. Darüber hinaus leben derzeit einzelne Familien im ehemaligen Pfarrhaus an
der Jochen-Klepper-Straße. Auf dem Gelände der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer, die zum
statistischen Bezirk Angelmodde zählt, stehen derzeit bis zu 50 Plätze in einer Pavillonanlage so-
wie 25 Plätze in dem alten Bauernhaus zur Verfügung.
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3.2 Nieberdingstraße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Gremmendorf-West – bis zu 200 Plätze
(Anlage 2)
Die für den neuen temporären Standort vorgeschlagene Fläche von rund 7.500 m² liegt gegenüber
dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt und befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immo-
bilienaufgaben (BImA). Auf dem Grundstück, das mietzinsfrei angemietet werden könnte, wäre die
Errichtung einer temporären Flüchtlingseinrichtung möglich. Die Größe des Grundstückes wäre für
zwei Gebäude mit jeweils 100 Plätzen ausreichend. Eine detaillierte Planung der Unterbringungs-
kapazität muss allerdings noch erfolgen.
An der Nieberdingstraße befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft bereits ein Pavillongebäude,
in dem aktuell bis zu 50 alleinstehende Männer untergebracht sind. Darüber hinaus werden derzeit
bis zu fünf Männer in Wohnungen an der Nieberdingstraße untergebracht. Die Erfahrungen mit
dem Standort sind insgesamt positiv. Gleichwohl sollte die neue temporäre Einrichtung ausschließ-
lich für die Unterbringung von Familien vorgesehen werden.
Die Lage des Standortes ist zwar insgesamt als wenig integriert zu bezeichnen, es besteht jedoch
eine Anbindung an den ÖPNV und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. Im Rahmen
der sozialarbeiterischen Betreuung der Familien sowie der freizeitpädagogischen Arbeit mit den
Kindern und Jugendlichen wird besonders darauf zu achten sein, eine Einbindung in bestehende
Angebote zu ermöglichen und die Integration zu fördern.
In Gremmendorf-West besteht durch die Vielzahl an BImA-Immobilien, die derzeit für die Flücht-
lingsunterbringung genutzt werden, stadtweit die höchste Dichte an Unterbringungsplätzen. Der
vorgeschlagene Standort befindet sich allerdings am nördlichen Rand des Stadtteils. Die Anwoh-
nerinnen und Anwohner orientieren sich ganz überwiegend in Richtung Innenstadt und weniger
nach Gremmendorf. Bei der Organisation der Kindertagesbetreuung und des Schulbesuches sol-
len vorrangig Einrichtungen im Innenstadtbereich genutzt werden. Vor diesem Hintergrund er-
scheint hier ein weiterer Standort gut vertretbar.
3.3 Kastellstraße, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Schloss - 100 Plätze (Anlage 3)
An dem geplanten Standort, der sich auf städtischem Grund befindet und direkt an der Promenade
liegt, hat sich früher der in 2007 zurückgebaute Lindenhof befunden. Hier waren im Anschluss an
die ursprüngliche Hotelnutzung bereits in früheren Jahren Flüchtlinge untergebracht. Auf demsel-
ben Grundstück könnte nun vorübergehend eine Einrichtung mit 100 Plätzen entstehen. Der
Standort eignet sich aufgrund seiner zentralen und integrierte Lage besonders für die Unterbrin-
gung von Flüchtlingsfamilien. Zeitlich soll die Einrichtung, wenn aufgrund der Zuweisungszahlen
vertretbar, erst am Ende des 3. Quartals (nach der Flohmarktsaison) aktiviert werden.
Im Innenstadtbereich ist es besonders schwierig, geeignete Flächen für die Errichtung von Flücht-
lingseinrichtungen zu finden. Im Stadtbezirk Mitte wurden durch die Herrichtung des ehemaligen
Finanzamtes an der Münzstraße, der früheren Polizeiwache an der Gutenbergstraße und des
ehemaligen Hauptzollamtes an der Sonnenstraße sowie die Inanspruchnahme von BImA-
Immobilien in größerem Umfang zeitlich befristete Unterbringungsmöglichkeiten erschlossen. Hin-
zu kommt die Neuerrichtung eines Standortes am Dahlweg mit (in der vorgesehene Erweiterung)
bis zu 200 Plätzen. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl liegt das Angebot an Unterbringungskapazitä-
ten jedoch nach wie vor unter dem städtischen Durchschnitt.
3.4 Vennheideweg, Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Berg-Fidel - 100 Plätze (Anlage 4)
Mit der Vorlage V/1038/2015 wurde vorgeschlagen, an der Meesenstiege eine temporäre Flücht-
lingseinrichtung mit bis zu 200 Plätzen zu errichten, sofern dafür die liegenschaftlichen, bau- und
planungsrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen geschaffen werden können. In der De-
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tailprüfung hat sich herausgestellt, dass die Errichtung mehrerer Gebäude aufgrund der Bodenbe-
schaffenheit in Bezug auf die Gründung und Erschließung des Grundstückes technisch schwierig
und nur mit erheblichem finanziellem Mehraufwand möglich wäre. Die Verwaltung schlägt daher
vor, an dem Standort Meesenstiege lediglich ein Gebäude mit 100 Plätzen zu errichten und als
Ersatz für die entfallenden Plätze an dem nahegelegenen Standort Vennheideweg eine temporäre
Unterkunft mit 100 Plätzen vorzusehen.
Der vorgeschlagene Standort liegt im Außenbereich. Es handelt sich um ein etwa 10.000 m² gr o-
ßes städtisches Grundstück, das derzeit als Acker bzw. Brachfläche dient. Das Grundstück wäre
grundsätzlich auch für die Errichtung eines weiteren Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen
geeignet und somit perspektivisch erweiterbar. Um die Grundstücksentwässerung sicherzustellen,
müsste ein Pumpwerk errichtet werden.
Die aktuellen Erleichterungen im Baurecht für die Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen ermögl i-
chen hier die Realisierung einer temporären Einrichtung. Auch an diesem Standort wäre die Errich-
tung nach aktueller Gesetzeslage auf drei Jahre befristet.
Das Grundstück grenzt unmittelbar an ein bestehendes Wohngebiet an. Infrastruktureinrichtungen
befinden sich kaum im näheren Umfeld. Über die Hammer Straße / Westfalenstraße ist jedoch
eine gute Anbindung an den ÖPNV gewährleistet.
Im Stadtbezirk Hiltrup gibt es aktuell zwei dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen in Hiltrup West und
Amelsbüren. Darüber hinaus werden mehrere temporäre Einrichtungen, darunter die Klassenräu-
me in der Stadthalle Hiltrup, mit insgesamt 320 Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen ge-
nutzt. In Berg Fidel leben nach wie vor auch Flüchtlinge, insbesondere aus den Balkanstaaten, in
der Obdachloseneinrichtung an der Trauttmansdorffstraße.
I.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage_4_Vennheideweg
162 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 04.02.2016 Notizen: © Stadt Münster H 5754 233 R 3405 180 R 3406 357 H 5755 884 0 50 100 Meter Anlage 4 Standort Vennheideweg
Anlage_2_Nieberdingstraße
167 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 04.02.2016 Notizen: © Stadt Münster H 5756 460 R 3406 256 R 3407 433 H 5758 111 0 50 100 Meter Anlage 2 Standort Nieberdingstraße
Anlage_1_Amelunxenstraße
165 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 04.02.2016 Notizen: © Stadt Münster H 5754 553 R 3411 868 R 3413 045 H 5756 204 0 50 100 Meter Anlage 1 Standort Amelunxenstraße
Anlage_3_Kastellstraße
163 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 04.02.2016 Notizen: © Stadt Münster H 5758 419 R 3404 237 R 3405 414 H 5760 070 0 50 100 Meter Anlage 3 Standort Kastellstraße
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Amelunxenstraße
- Nieberdingstraße
- Kastellstraße
- Havixbecker Straße
- Münsterstraße
- Jochen-Klepper-Straße
- Münzstraße
- Gutenbergstraße
- Sonnenstraße
- Hammer Straße
- Westfalenstraße
- Trauttmansdorffstraße
- Vennheideweg
- Dahlweg
- Grenkuhlenweg
- Tönskamp
- Meesenstiege
- Hünenburg
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0039/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37