V/0178/2016
Änderung der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster "Münster-Nadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz"
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Beschlussvorlage
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V/0178/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Änderung der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster "Münster-Nadel" – Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz Beratungsfolge 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.03.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die geänderten Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster „Mün ster- Nadel – Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz“ w erden in der anliegenden Form (Anlage) beschlossen. 2. Die geänderten Richtlinien treten zum 17.03.2016 in Kraft und finden auf das laufende Verfah- ren 2016 bereits Anwendung. 3. Die Verwaltung und der Ältestenrat werden gebeten, bei den Vorschlagslisten wenn möglich für eine paritätische Verteilung Sorge zu tragen. Kosten/Folgekosten: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Münsternadel wird seit 1993 verliehen. Die bisherigen Verleihungsrichtlinien waren bezogen auf die Verleihungsgrundsätze sehr weit gefasst. Dies hatte zur Folge, dass häufig Anträge bei der Ve r- waltung eingereicht wurden, deren „Qualität“ sehr unterschiedlich zu beurteilen war. Daher hat der Ältestenrat die Verwaltung gebeten, eine Änderung der Richtlinien zu erarbeiten, die berüc ksichtigt, dass es sich bei der Tätigkeit, für d ie eine Ehrung ausgesprochen we rden soll, um eine langfristig ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Alternativ kann auch geehrt werden, wer außergewöhnli- chen persönlichen Einsatz für die Stadtgesellschaft in mehreren Tätigkeitsfeldern erbracht hat. Da r- über hinaus sollen bei der Entscheidung über die Ve rleihung der Münster -Nadel in der Regel auch Ehrungen anderer Verbände und Initiativen, die für das gleiche Engagement ausgesprochen wurden, Vorlagen-Nr.: V/0178/2016 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492-3300 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 08.03.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0178/2016 berücksichtigt werden. An eine „Doppelehrung“ sind dementsprech end besondere Maßstäbe anzul e- gen. Ergänzend sollen Verwaltung und Ältestenrat dafür Sorge tragen, dass eine möglichst parit ätische Verteilung bei den zu Ehrenden erreicht wird. Dies setzt aber auch voraus, dass in Abwe ichung der Erfahrungen der vergangenen Jahre auch eine größere Anzahl von Frauen, die einen außergewöhn- lichen persönlichen Einsatz für die Stadtgesellschaft gezeigt haben, vorgeschlagen wird. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster „Münster-Nadel“
Richtlinen Münster-Nadel.2016
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Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster Münster-Nadel – Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz I. Grundsätze/Verfahren 1. Der Rat der Stadt Münster verleiht nach Maßgabe dieser Richtlinien ein Ehrenzeichen. 2. Das Ehrenzeichen wird als Wappennadel und mit ei ner entsprechenden Urkunde mit der Unterschrift des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin verliehen. 3. Die Auszeichnung trägt den Namen: Münster-Nadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz. 4. Die Ehrung wird durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Münster vorgenommen. II. Vorschlagsberechtigung/Prüfverfahren 1. Vorschlagsberechtigt sind neben jeder natürliche n Person auch juristische Personen, Behörden, Verbände, Vereine, Vereinigungen und Initiativen unabhängig von der Rechtsform, die ihren Sitz oder ihr Betätigungsfeld in Münster haben. 2. Die Vorschläge sind schriftlich mit vollständige n und aussagekräftigen Angaben und einer ausführlichen Begründung bis zum 31.05. eines jeden Jahres an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin zu richten. Entsprechende Vordrucke werden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. 3. Alle fristgerecht eingegangenen Vorschläge werde n dem Ältestenrat vorgelegt, Der Ältestenrat spricht Empfehlungen aus, auf deren Basis der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin eine Beschlussvorlage für den Rat erstellt. Der Rat berät und beschließt über die Vorlage in nichtöffentlicher Sitzung. 4. Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin gi bt die Namen der zu Ehrenden bekannt. III. Verleihungsgrundsätze 1. Geehrt wird der auf die Stadt Münster bezogene, langjährige oder vielfältige ehrenamtliche, gemeinwesenorientierte und außergewöhnliche persönliche Einsatz für die Stadtgesellschaft. Hierbei bleibt der politische, b erufliche und berufsständische Einsatz außer Betracht. 2. Bei der Entscheidung über die Verleihung der Mün ster-Nadel sind in der Regel Ehrungen anderer Verbände und Initiativen, die für das gleiche Engagement ausgesprochen wurden, zu berücksichtigen. 3. Auf die Ehrung besteht kein Rechtsanspruch. IV. Inkrafttreten Die Richtlinien treten zum 17.03.2016 in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0178/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37