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V/0178/2016

Änderung der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster "Münster-Nadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz"

Vorlagen 03.03.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 12

Beschlussvorlage

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Richtlinen Münster-Nadel.2016

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Beschlussvorlage

2719 Zeichen

V/0178/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster 
"Münster-Nadel" – Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die geänderten Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster „Mün ster-
Nadel – Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz“ w erden in der anliegenden Form 
(Anlage) beschlossen. 
2.  Die geänderten Richtlinien treten zum 17.03.2016 in Kraft und finden auf das laufende Verfah-
ren 2016 bereits Anwendung.  
3.  Die Verwaltung und der Ältestenrat werden gebeten, bei den Vorschlagslisten wenn möglich 
für eine paritätische Verteilung Sorge zu tragen. 
 
Kosten/Folgekosten: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Münsternadel wird seit 1993 verliehen. Die bisherigen Verleihungsrichtlinien waren bezogen auf 
die Verleihungsgrundsätze sehr weit gefasst. Dies hatte zur Folge, dass häufig Anträge bei der Ve r-
waltung eingereicht wurden, deren „Qualität“ sehr unterschiedlich zu beurteilen war. Daher hat der 
Ältestenrat die Verwaltung gebeten, eine Änderung der Richtlinien zu erarbeiten, die berüc ksichtigt, 
dass es sich bei der Tätigkeit, für d ie eine Ehrung ausgesprochen we rden soll, um eine langfristig 
ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Alternativ kann auch geehrt werden, wer außergewöhnli-
chen persönlichen Einsatz für die Stadtgesellschaft  in mehreren Tätigkeitsfeldern erbracht hat. Da r-
über hinaus sollen bei  der Entscheidung über die Ve rleihung der Münster -Nadel in der Regel auch 
Ehrungen anderer Verbände und Initiativen, die für das gleiche Engagement ausgesprochen wurden, 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0178/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0178/2016 
berücksichtigt werden. An eine „Doppelehrung“ sind dementsprech end besondere Maßstäbe anzul e-
gen.  
 
Ergänzend sollen Verwaltung und Ältestenrat dafür Sorge tragen, dass eine möglichst parit ätische 
Verteilung bei den zu Ehrenden erreicht wird. Dies setzt aber auch voraus, dass in Abwe ichung der 
Erfahrungen der vergangenen Jahre auch eine größere Anzahl von Frauen, die einen außergewöhn-
lichen persönlichen Einsatz für die Stadtgesellschaft gezeigt haben, vorgeschlagen wird.  
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 
Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster „Münster-Nadel“

Richtlinen Münster-Nadel.2016

2239 Zeichen

Richtlinien für die 
Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster 
Münster-Nadel – Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz 
 
I. Grundsätze/Verfahren 
 
1. Der Rat der Stadt Münster verleiht nach Maßgabe dieser Richtlinien ein Ehrenzeichen. 
2. Das Ehrenzeichen wird als Wappennadel und mit ei ner entsprechenden Urkunde mit der 
Unterschrift des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin verliehen. 
3. Die Auszeichnung trägt den Namen: Münster-Nadel -  Ehrung für vorbildlichen 
bürgerschaftlichen Einsatz. 
4. Die Ehrung wird durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Münster 
vorgenommen. 
 
II. Vorschlagsberechtigung/Prüfverfahren 
 
1. Vorschlagsberechtigt sind neben jeder natürliche n Person auch juristische Personen, 
Behörden, Verbände, Vereine, Vereinigungen und Initiativen unabhängig von der 
Rechtsform, die ihren Sitz oder ihr Betätigungsfeld in Münster haben. 
2. Die Vorschläge sind schriftlich mit vollständige n und aussagekräftigen Angaben und einer 
ausführlichen Begründung bis zum 31.05. eines jeden Jahres an den 
Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin zu richten. Entsprechende Vordrucke werden 
von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. 
3. Alle fristgerecht eingegangenen Vorschläge werde n dem Ältestenrat vorgelegt, Der 
Ältestenrat spricht  Empfehlungen aus, auf deren Basis der Oberbürgermeister/die 
Oberbürgermeisterin eine Beschlussvorlage für den Rat erstellt. Der Rat berät und 
beschließt über die Vorlage in nichtöffentlicher Sitzung. 
4. Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin gi bt die Namen der zu Ehrenden bekannt. 
 
III. Verleihungsgrundsätze 
 
1. Geehrt wird der auf die Stadt Münster bezogene, langjährige oder vielfältige 
  
ehrenamtliche, gemeinwesenorientierte und außergewöhnliche persönliche Einsatz für die 
Stadtgesellschaft. Hierbei bleibt der politische, b erufliche und berufsständische Einsatz 
außer Betracht.  
2. Bei der Entscheidung über die Verleihung der Mün ster-Nadel sind in der Regel Ehrungen 
anderer Verbände und Initiativen, die für das gleiche Engagement ausgesprochen wurden, 
zu berücksichtigen.  
3. Auf die Ehrung besteht kein Rechtsanspruch. 
 
IV. Inkrafttreten 
 
Die Richtlinien treten zum 17.03.2016 in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0178/2016
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37