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V/0991/2017

Veränderungssperre Nr. 107, Erste Verlängerung

Vorlagen 13.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 31.01.2018, TOP 27.3.1

Beschlussvorlage

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V-0991-2017-Anlage-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

3824 Zeichen

V/0991/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 107 für den Bereich der 1. Änderung des 
Bebauungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße [Fahrradfachmarkt] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
25.01.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
31.01.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:  
 
S a t z u n g   
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer  
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 107  
für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434:  
Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund von §  17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgenden Beschluss gefasst:  
 
Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr.  107 für den Bereich der 
1. Änderung des Beba uungsplans Nr. 434: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße wird um ein Jahr 
bis zum 18.04.2019 verlängert.  
 
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung die 
Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0991/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Benson / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 32 / 492 61 94 
E-Mail: 
Benson@stadt-muenster.de 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0991/2017 
Begründung: 
 
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr.  434: Siemensstraße / Robert -Bosch-Straße wurde am 
16.03.2016 durch den Rat der Stadt Münster ein Beschluss zur Änderung gefasst (1.  Änderung des 
Bebauungsplans Nr.  434, Vorlage Nr.  V/0176/2016, Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.  7 vom 
24.03.2016).  
 
Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr.  434 soll eine Anpassung der einzelhandelsbezogenen 
Festsetzungen des Bebauungsplans an die Zielsetzungen des in Fortschreibung befindlichen Einze l-
handels- und Zentrenkonzepts Münster erreicht werden.  
 
Für das Plangebiet liegt ein Antrag auf Vorbescheid auf Erweiterung eines bereits vorhandenen ze n-
trentypischen Einzelhandelsbetriebes der Branche Fahrrad-/ Motorradbedarf vor. Da dieses Vorhaben 
den Planungszielen der in Aufstellung befindlichen 1.  Änderung des Bebauungsplans Nr.  434 wider-
spricht, wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.03.2016 die En tscheidung über die 
Zulässigkeit des Vorhabens am 18.04.2016 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder Nu t-
zungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht we rden, hat der Rat der Stadt Münster am 
22.03.2017 die Veränderungssperre Nr. 107 erlassen (Vorlage Nr. V/0061/2017). Die Geltungsdauer-
gemäß der Veränderungssperre Nr.  107 wurde bis zum 18.04.2018 begrenzt, da auf die Zweijahre s-
frist die Dauer der Zurückstellung des Baugesuchs anzurechnen ist.  
 
Der Entwurf der 1.  Änderung des Beba uungsplans Nr. 434 wird zurzeit erarbeitet. Das Inkrafttreten 
der Bebauungsplanänderung kann jedoch voraussichtlich bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Ve r-
änderungssperre Nr. 107 am 18.04.2018 nicht erreicht werden. Daher ist es erforderlich, zur weiteren 
Sicherung der Planung die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr.  107 um ein Jahr zu verlä n-
gern.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
Geltungsbereich

V-0991-2017-Anlage-Geltungsbereich

280 Zeichen

Anlage  
zur Vorlage Nr. V/0991/2017Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 107  für den Bereich der
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434:
Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße
Geltungsbereich - Maßstab 1:5000

Beratungsverlauf (4)

18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Rat
TOP 27.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Siemensstraße
  • Robert-Bosch-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0991/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37