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V/0984/2020

Veränderungssperre Nr. 113 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 575

Vorlagen 12.11.2020

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V-0984-2020-Anlage-2-Geltungsbereich

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V-0984-2020-Anlage-1-Satzungstext

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0984-2020-Anlage-2-Geltungsbereich

229 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:2500Veränderungssperre Nr. 113 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 575:Mecklenbecker Straße / Huberstraße / Geschwister-Scholl-Straße /Beckstraße / Bonhoefferstraße
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0984/2020

V-0984-2020-Anlage-1-Satzungstext

3304 Zeichen

Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0984/2020
Seite 1 von 2
S a t z u n g
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 113
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 575:
Mecklenbecker Straße / Huberstraße / Geschwister-Scholl-Straße /
Beckstraße / Bonhoefferstraße
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund de r §§ 14 und 16 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung N RW (GO NRW) die 
nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1
Diese Satzung gilt für den Bereich des vom Rat der Stadt Münster am 06.05.2015 aufgestellten 
Bebauungsplans Nr. 575: Mecklenbecker Straße / Huberstraße / Geschwister -Scholl-
Straße /Beckstraße / Bonhoefferstraße.
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster, 
Flur 209, 
Flurstücke: 
79, 80, 81, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 103, 104, 
105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 
138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 
159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 
178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 
197, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 214 , 215, 216, 219, 220, 229, 
230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 
249, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 263, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 
274, 275, 276, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 292, 293, 295, 296, 
297, 298, 299, 300, 301, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 
329, 330, 331, 334, 335, 336, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 372, 375, 398, 399, 400, 401, 
428, 429, 430, 431, 447, 451, 467, 503, 510, 511, 512, 513, 516, 517, 521, 530, 531, 532, 533, 
534, 
Teile der Flurstücke: 
501, 502, 527.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
ersichtlich.

Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 113
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 575:
Seite 2 von 2
§ 2
In dem vorbenannten Gebiet dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden,
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs -, zus timmungs- oder anzeigepflichtig 
sind, nicht vorgenommen werden.
§ 3
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden 
sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis 
erlangt hat un d mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte 
begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher 
ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt 
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist 
der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 
abgelaufene Zeitraum anzurechnen.

Beschlussvorlage

3768 Zeichen

V/0984/2020 
V/0984/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 113 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 575:  
Mecklenbecker Straße / Huberstraße / Geschwister-Scholl-Straße / Beckstraße / 
Bonhoefferstraße 
[Aaseestadt] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die anliegende 
 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 113 
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 575: Mecklenbecker Straße / 
Huberstraße / Geschwister-Scholl-Straße / Beckstraße / Bonhoefferstraße 
 
wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Das Gebiet der geplanten Veränderungssperre Nr.  113 liegt zurzeit noch innerhalb des Bereichs des 
Bebauungsplans Nr. 43 „Aaseestadt“, in Kraft getreten am 27.02.1961, welcher mit Festsetzungen zu 
Baufeldern, Geschossigkeiten und Dachneigungen einen grundsätzlichen planungsrechtlichen Rah-
men setzt. 
 
Stadtplanungsamt 
 
27.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Fiegen /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6121 /  
492-6194 
Fiegen@stadt-muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0984/2020 
Des Weiteren hat der Rat der Stadt Münster am 06.05.2015 für diesen Bereich den Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 575 „Mecklenbecker Straße / Huberstraße / Geschwister-Scholl-
Straße / Beckstraße  / Bonhoefferstraße “ gefasst (Vorlage Nr.  V/0220/2015, Bekanntmachun g im 
Amtsblatt Nr. 8 vom 15.05.2015). Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans wird das Ziel ver-
bunden, ergänzend zu den bestehenden rahmengebenden Festsetzungen, durch weitere Festset-
zungen sowohl eine Wahrung der vorhandenen Gebietsstrukturen sicherzustellen, gleichzeitig jedoch 
auch eine quartiersverträgliche Weiterentwicklung des Siedlungsbereichs zu ermöglichen. 
 
Für das Grundstück Klausenerstraße 22 liegt ein Baugesuch zur Errichtung eines Mehrfamilienwohn-
hauses mit Tiefgarage vor. 
 
Es war zu befürchten, dass die Durchführung der o.g. Planung für den Bebauungsplan Nr. 575 durch 
das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. D eshalb 
hat das Bauordnungsamt der Stadt Münster  gemäß §  15 Abs.  1 Baugesetzbuch ( BauGB) die Ent-
scheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens mit Bescheid vom 14.02.2020 für einen Zeitraum von 
12 Monaten von der Zustellung an gerechnet ausgesetzt. Der Bescheid wurde dem Antragsteller am 
21.02.2020 förmlich zugestellt. 
 
Der Entwurf des neuen Beb auungsplans Nr. 575 ist der Öffentlichkeit bereits am 03.07.2017 in einer 
Bürgeranhörung gemäß §  3 Abs. 1 BauGB vorgestellt worden. Als nächster Verfahrensschritt ist die 
öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. 
 
Es ist absehbar, dass der Bebauungsplan Nr. 575 bis zum Ablauf der Zurückstellung des Baugesuchs 
am 21.02.2021 nicht in Kraft treten wird. Daher ist nun als weiteres Plansicherungsinstrument der 
Erlass einer Veränderungssperre gemäß §  14 Baugesetzbuch (Bau GB) für den Bereich des Bebau-
ungsplans Nr. 575 erforderlich (siehe Anlage 1).  
 
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Für das von dem Baugesuch 
betroffene Grundstück ist auf die Zweijahresfrist der seit der Zustellung der er sten Zurückstellung 
eines Baugesuchs abgelaufene Zeitraum anzurechnen (§ 17 Abs. 1 BauGB). 
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Satzungstext 
Anlage 2 – Geltungsbereich

Anlage A

2017 Zeichen

Anlage A zur V/0984/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans 
Nr. 575 „Mecklenbecker Straße / Huberstraße / Geschwister-Scholl-Straße / Beckstraße / Bonho-
efferstraße“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Rat der Stadt Münster hat am 06.05.2015 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 575 gefasst. 
Derzeit gilt in diesem Bereich noch der Bebauungsplan Nr. Nr. 43 „Aaseestadt“, in Kraft getreten 
am 27.02.1961, welcher mit Festsetzungen zu Baufeldern, Geschossigkeiten und Dachneigungen 
einen grundsätzlichen planungsrechtlichen Rahmen setzt. 
 
Zielsetzung des neuen Bebauungsplans Nr. 575 ist es, ergänzend zu den bestehenden rahmen-
gebenden Festsetzungen, durch weitere Festsetzungen sowohl eine Wahrung der vorhandenen 
Gebietsstrukturen sicherzustellen, gleichzeitig jedoch auch eine quartiersverträgliche Weiterent-
wicklung des Siedlungsbereichs zu ermöglichen.  
 
Für ein Grundstück im Plangebiet liegt ein Baugesuch vor, welches vom Bauordnungsamt für den 
Zeitraum von zwölf Monaten zurückgestellt wurde, da zu befürchten war, dass die Durchführung 
der o.g. Planung für den Bebauungsplan Nr. 575 durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder 
wesentlich erschwert werden würde. 
 
Es ist absehbar, dass der Bebauungsplan Nr. 575 bis zum Ablauf der Zurückstellung des Bauge-
suchs nicht in Kraft treten wird. Daher ist nun als weiteres Plansicherungsinstrument der Erlass 
einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Bebau-
ungsplans Nr. 575 erforderlich. 
 
Finanzierung 
Durch die Veränderungssperre entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (3)

08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 26.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 35.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mecklenbecker Straße
  • Huberstraße
  • Geschwister-Scholl-Straße
  • Beckstraße
  • Bonhoefferstraße
  • Klausenerstraße 22

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Details

Aktenzeichen
V/0984/2020
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2020
Erstellt
12.11.2020 16:24