V/0085/2016
Modellbausteine für schulische Inklusion - Schule an der Beckstraße
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Beschlussvorlage
27170 Zeichen
V/0085/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Modellbausteine für schulische Inklusion
Schule an der Beckstraße
Beratungsfolge
23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
01.03.2016 Kommission zur För derung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Vorberatung
02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
15.03.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die sofortige Auflösung der Prima r-
stufe der Richard -von-Weizsäcker-Schule zum Ende des laufenden Schul jahres 2015/2016 mit
Wirkung zum 31.07.2016. Die Sekundarstufe I wird zum 31.07.2016 auslaufend aufgelöst.
2. Der Rat stimmt der Errichtung eines schulischen Lernortes für Schülerinnen und Schüler mit e i-
nem besonders ausgeprägten, intensivpädagogischen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüt-
zung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zum Schuljahr 2016/2017 als
Förderschule eigener Art zu (vgl. § 132 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)).
2.1. Der schulische Lernort wird zunächst unter dem Namen „Schule an der Beckstraße “ geführt. Die
endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch Ratsbeschluss unter Betei-
ligung des Schulgremiums.
2.2. An die Schule an der Beckstraße werden die Villa Interim sowie zwei intensivpädagogisch e An-
gebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 - 6 und 7 – 10 organisatorisch angebu n-
den.
Vorlagen-Nr.:
V/0085/2016
Auskunft erteilt:
Herr Ehling, Herr Paschert
Ruf:
492 40 00, 492 58 90
E-Mail:
Ehling@stadt-muenster.de
Paschert@stadt-muenster.de
Datum:
01.02.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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2.3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bei der Bezirksregierung Münster b eantragt
hat, den schulischen Lernort als offene Ganztagsschule zum Schulj ahr 2016/17 (01.08.2016) zu
führen, um die Landeszuwendung sowie den Lehrerstellenanteil in Anspruch nehmen zu können.
2.4. Die Trägerschaft des offenen Ganztages wird dem Jugendhilfeträger „Caritasverband für die
Stadt Münster“ übertragen.
3. Der Rat nimmt die Eckpunkte des intensivpädagogischen Konzeptes für Schülerinnen und Sch ü-
ler der Jahrgänge 1 – 6 zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung zu.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10
ein bedarfsorientiertes intensivpädagogisches Konzept zu entwickeln.
5. Der Rat beschließt die räumliche Unterbringung des intensivpädagogischen Angebotes für Sch ü-
lerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 6 sowie der Villa Interim in der Beckstraße 26 im Gebä u-
de der Primarstufe der Richard-von-Weizsäcker-Schule. Das intensivpädagogische Angebot für
die Jahrgänge 7 – 10 soll in dem Gebäude der Sekundarstufe I der Richard -von-Weizsäcker
Schule am Laerer Landweg 153 untergebracht werden.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass neben 4,5 Sond erpädagogenstellen des Landes die Aufg aben
stellenwertneutral aus dem vorhandenen Personalbestand eingebracht werden sollen. Dies sind
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zwei 0,75 Stellen sozialpädagogische Fachkräfte
aus der Primarstufe der Rich ard-von-Weizsäcker-Schule sowie eine weitere sozialpädagogische
Fachkraft aus dem heilpädagogischen Hort der Caritas deren Betreuungskapazitäten flexibel und
kostenneutral an den Lernort Beckstraße verlagert werden. Die schulpsychologische Unterstü t-
zung er folgt zunächst aus dem Bestand der schulpsychologischen Beratungsstelle. Sekretariat
und Hausmeisterdienste sollen zunächst 1:1 in die neue Struktur übergehen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit allen am Modellprojekt bete i-
ligten Institutionen abzuschließen.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat und den zuständigen Ausschüssen nach Ende des Ja h-
res 2017 einen Zwischenbericht über den Stand und die Erfahrungen zu geben.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zur Finanzierung der erforderlichen Umbauten und Ausstattung stehen im Haushaltsplan 2016 Aus-
gabeermächtigungen wie folgt zur Verfügung:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4570 Villa Interim
Standortverlagerung
Zeile 08 Baumaßnahmen 2016 150.000 Ermächtigungs-
übertragung aus
2015
Zeile 09 Erwerb von bewegli- 2016 20.000 Ermächtigungs-
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chem Anlagevermögen übertragung aus
2015
gesamt 170.000
Investitions-
maßnahme
4650 Förderschulen
Umbau für Nutzungs-
änderungen
Zeile 08 Baumaßnahmen 2016 100.000
Zeile 09 Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen
2016 50.000
gesamt 150.000
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendar-
beit / OGS
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2016
2017 ff.
12.500
30.000
üpl. § 83 GO
13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2016
2017 ff.
30.000
72.000
üpl. § 83 GO
Hinweise zur Produktgruppe 0602 „Kinder- und Jugendarbeit /OGS“:
Die zur Finanzierung erf orderlichen Ermächtigungen für Investitionen sind bereits im Haushalt splan
2016 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt.
Den zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen in 2016
(OGS) wird nach § 83 GO NRW zugestimmt.
Die Aufwendungen für den OGS – Betrieb ab 2017 sind zusätzlich im Haushaltsplan zur Verfügung
zu stellen.
Begründung:
Zu Ziff. 1 „Auflösung der Richard-von-Weizsäcker-Schule“
Aufgrund der Umsetzung der inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendliche n mit sonderpäda-
gogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bes u-
chen im Schuljahr 2015/2016 nur noch 53 Schülerinnen und Schüler (15 Primarstufe und 38 Seku n-
darstufe I) die Richard -von-Weizsäcker-Schule, städtische Förderschule mit dem Förde rschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung. Damit werden die Vorgaben der Verordnung über die Mindes t-
größen der Förderschulen (Mindestgrößenverordnung) vom 16.10.2013 deutlich unterschritten (mi n-
destens 88 Schülerinnen und Schüler).
Andererseits liegt beim ganz überwiegenden Teil der verbleibenden 53 Schülerinnen und Schüler ein
besonders ausgeprägter, umfassender Bedarf an intensiver sonderpädagogischer Unterstü tzung vor,
der ein besonderes Setting sowie besondere Lernarrangements zwingend erforderlich macht.
Daher sind folgende schulorganisatorische Maßnahmen geplant:
Die Richard-von-Weizsäcker-Schule befindet sich derzeit mit der Primarstufe an der Beckstraße, die
Sekundarstufe I ist am Laerer Landweg beheimatet. Wegen Unterschreitens der Mindestgröße ist die
Schule aufzulösen. In Absprache mit der Bezirksregierung soll die Primarstufe zum Stichtag
31.07.2016 aufgelöst we rden, die Schülerinnen und Schüler, die ein intensivpädagogisches Setting
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benötigen – das nicht die allgemeinen Schulen vorhalten können – verbleiben organisatorisch an e i-
ner (ihrer) Stammschule und werden ab dem 01.08.2016 an dem neuen schulischen Lernort (vgl. Ziff.
2, 3) beschult.
Die Sekundarstufe wird auslaufend gestellt; die Verwaltung wird mit de n Beteiligten aus Schule und
Schulaufsicht ein Konzept für ein intensivpädagogisches Angebot für die Jahrgänge 7 – 10 entw i-
ckeln. Dieses neue Angebot soll möglichst zum Beginn des Schuljahres 2017/18 starten und dann die
Sekundarstufe der Richard-von-Weizsäcker-Schule ersetzen.
Zu Ziff. 2 „Errichtung eines schulischen Lernortes“
Am 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Münster das Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen in Mün s-
ter (V/0743/2014/2.) beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Rat zur Kenntnis g enommen,
dass die Richard -von-Weizsäcker-Schule die nach der Mindestgrößenverordnung erforderlichen
Schülerzahlen nicht mehr erreicht. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, konzeptionelle Vo r-
schläge für die künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zur Entsche i-
dung vorzulegen, da nach wie vor Bedarf für ein intensivpädagogisches Angebot besteht.
Für eine Teilgruppe der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf emotionale und soziale En t-
wicklung ist auf Grund außergewöh nlich komplexer Verhaltensschwierigkeiten und/oder erhe blicher
psychischer Belastungen eine vorübergehende Erfüllung der Schulpflicht in anderen Lern - und Ar-
beitsformen erforderlich.
Die rechtliche Grundlage für ein alternatives Schulangebot ergibt sich aus dem 9. Schulrechtsänd e-
rungsgesetz. Demnach wird dem Schulträger gemäß § 132 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Mö glichkeit
geboten, für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf von
sonderpädagogischer Unterstützung im Förde rschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung e i-
nen schulischen Lernort einzurichten:
„Für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf von
sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
können (…) Schulträger mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde einen schulischen
Lernort einrichten. Dieser kann als Teil einer allgemeinen Schule oder als Fö rderschule geführt
werden. Darin werden Schülerinnen und Schüler befristet mit dem Ziel unterrichtet und erzogen,
sie in Abstimmung mit ihrer Schule auf die baldige Rückkehr vorzubereiten. Die Kinder und J u-
gendlichen bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule.“
Die pädagogische und rechtliche Konstruktion eines solc hen schulischen Lernortes ist der einer
Schule für Kranke vergleichbar, in der ebenfalls Schülerinnen und Schüler befristet unterrichtet we r-
den und während dieser Zeit Schülerinnen und Schüler ihrer Stammschule bleiben. An dem Ziel der
baldigen Rückkehr in die Stammschule arbeiten der schulische Lernort und die Stammschule z u-
sammen.
Grundsätzlich ist es auch denkbar , die unter Ziff. 2.2. aufgeführten Angebote an eine Schule des
Gemeinsamen Lernens anzubinden. Von dieser Überlegung wurde allerdings auch v on Seiten des
Landes aus mehreren Gründen Abstand genommen.
Einerseits sprechen die positiven Erfahrungen mit der Villa Interim für einen eigenständigen Lernort.
Andererseits wird mit dem Stammschulprinzip gewährleistet, dass die Schule des G emeinsamen
Lernens (Stammschule) sowie der schulische Lernort gemeinsam die Verantwortung für die Schül e-
rinnen und Schüler tragen. Die organisatorische Zuordnung zu einer allgemeinen Schule würde di e-
ser Verantwortlichkeit der Stammschule entgegenstehen.
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Daher soll der schulische Lernort als Förderschule eigener Art geführt werden. Liegt hierfür ein positi-
ver Ratsbeschluss vor, wird die Verwaltung bei der Bezirksregierung Münster die Genehm igung zur
Errichtung der Förderschule zum Schuljahr 2016/2017 beantragen.
Zu Ziff. 2.1. Namensgebung“
Die Namensgebung „Schule an der Beckstraße“ erfolgt vorläufig. Der zunächst für das Antrags - und
Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2016/2017 gültige Name weist auf die Lage im Stadtgebiet hin. Die
neutrale Bezeichnung lässt für die e ndgültige Namensfindung durch Schulgremien und einen a n-
schließenden Ratsbeschluss breiten Raum und hat keinen stigmatisierenden Charakter. Auf Grund
der über die Belange der Bezirksvertretung Münster -Mitte deutlich hinausgehenden Bedeutung di e-
ses Kooperationsmodells von Stadt und Land obliegt die Entscheidung zur Namensgebung dem Rat.
Zu Ziff. 2.2. „Intensivpädagogische Angebote der Schule an der Beckstraße“
Es ist geplant, drei verschiedene intensivpädagogische Angebote an die Schule an der Beckstraße
organisatorisch anzubinden.
Villa Interim
Das Konzept der Villa Interim als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe richtet sich an
Schülerinnen und Schüler aus weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I, die trotz Fö rderung
im Gemeinsamen Lernen auf Grund ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung vorübergehend
kaum beschulbar sind. Die Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls mit dem Ziel unterrichtet
und intensivpädagogisch gefördert, sie in enger Abstimmung mit ihrer Stammschule in das Regel-
system rückzuführen. Da das in Münster entwickelte Kooperationsmodell erfolgreich etabliert wur-
de und auch landes - und bundesweit Beachtung gefunden hat, wurde die Verwaltung beauftragt,
in Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster auf eine Verstet igung und Absicherung der Villa
Interim als schulischen Lernort hinzuwirken (vgl. V/0647/2015). Mit der Errichtung der neuen
Schule an der Beckstraße ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, diesen schulischen Lernort nac h-
haltig schulorganisatorisch abzusichern.
Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 6
(vgl. Ziff. 3)
Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10 (vgl.
Ziff. 4)
In den beiden letztgenannten Angeboten soll für Schülerinnen und Schüler mit besonders ausgepräg-
ten Förderbedarfen ein Setting geschaffen werden, in dem eine kleinschrittige Begleitung s owie ggf.
eine längere Perspektive ermöglicht wird, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden (s.
unten).
Zu Ziff. 2.3. „Offener Ganztag“ für die Klassen 1-6
Die Schule an der Beckstraße soll als offene Ganztagsschule errichtet werden. Eine Anerkennung als
gebundene Ganztagsschule wird derzeit landesseitig nicht genehmigt. Das Konzept der Schule sieht
eine Rhythmisierung analog zu den gebundenen Ganztagsschulen vor.
Die Trägerschaft für den offenen Ganztag soll der „Caritasverband für die Stadt Münster“ (CV) übe r-
nehmen.
Bisher erhalten über 90 % der Schülerinnen und Schüler der Richard -von-Weizsäcker-Schule im An-
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schluss an den Unterricht eine Förderung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung in einem heilpädag o-
gischen Hort oder einer heilpädagogischen Tagesgruppe gem. §§ 27,32 SGB VIII.
Der Caritasverband für die Stadt Münster hat in der Einrichtung „Heilpädagogischer Hort an der
Schützenstraße“ ein Kontingent von 20 Plätzen. Der Träger verfügt über umfangreiches Know-how im
Bereich der Intensivförderung, Elternarbeit und Integration. Zum Schuljahr 2016/2017 soll eine sozial-
pädagogische Fachkraft des Caritasverbandes im Umfang von zunächst 1,0 Stelle an die Model l-
schule verlagert werden.
Durch den Ganztagsbetrieb ist eine kontinuierliche, verbindliche und ganzheitliche Förderung in der
Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sichergestellt.
Zu Ziff. 3 „Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahr-
gänge 1 – 6“
Genau für die zuvor beschriebenen Schülerinnen und Schüler hat es bereits im Herbst 2014 erste
konzeptionelle Überlegungen im Kreis von oberer und unterer Schulaufsicht mit den beteiligten Ä m-
tern der Verwaltung gegeben. In einem gemeinsamen Workshop mit
oberer Schulaufsicht
unterer Schulaufsicht
Schulleitungsteam der Richard-von-Weizsäcker-Schule
Gesundheitsamt / Psychiatrischer Dienst
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Schule und Weiterbildung
sind Eckpunkte und Bedingungen für die gelingende Beschulung und intensivpädagogischer Förd e-
rung entwickelt worden.
Zielgruppe:
Es geht um Schülerinnen und Schüler, bei denen im Unterschied zum Schülerklientel der Villa Interim
ein wesentlich kleinschrittigeres Vorgehen notwendig und eine längere zeitliche Perspektive und Pl a-
nung zu berücksichtigen ist. In erster Linie geht es zunächst darum, einen Lernort zu gestalten, der es
ermöglicht, die Schülerinnen und Schüler mit erheblichen sozialen und emotionalen Auffälligkeiten im
Sinne eines erhöhten intensivpädagogischen und sonderpädagogischen Unte rstützungsbedarfes im
Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung den Zugang zur Bildung weiterhin zu ermöglichen
und sie damit im Bildungssystem langfristig zu halten.
Die Schülerinnen und Schüler zeigen im schulischen Kontext. u.a. massive und langanhaltende Ve r-
haltensauffälligkeiten, denen im allgemeinen Schulsystem trotz individueller Förderpläne und Unte r-
stützungsmaßnahmen so nicht adäquat begegnet werden kann.
Die Entwicklungsmöglichkeiten und Beschulung der Schülerinnen und Schüler kann im großen Sy s-
tem nicht gewährleistet werden. Die pädagogische Erreichbarkeit der Schülerinnen und Sch üler ist
aufgrund der Störungsbilder im psychologisch-psychiatrischen Bereich eingeschränkt. Die Schüleri n-
nen und Schüler benötigen ein hohes Maß an Sicherheit sowohl räumlich, strukturell als auch pers o-
nell.
Dieses Angebot ist ausgerichtet für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgänge 1 bis 6 besuchen.
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Zugang zum Schulischen Lernort:
1. Ausgangspunkt und Voraussetzung ist zunächst ein festgestellter Unterstützungsbedarf im Fö r-
derschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nach § 4 Abs. 4 Ausbildungsordnung so n-
derpädagogische Förderung (AO-SF) in Verbindung mit der Notwendigkeit intensivpädagogischer
Förderung im Sinne der Schwerstbehinderung nach § 15 Abs. 1 AO-SF.
2. Eine zentrale Fallclearingstelle (Schulaufsicht, Jugendhilfe, Schulpsychologie, Gesundheitshi lfe)
der Stadt Münster pr üft in jedem Einzelfall, ob nachweisbar sämtliche Fördermöglichkeiten im
gemeinsamen Lernen an der allgemeinen Schule ausgeschöpft sind.
3. Die Schulaufsicht weist die Schülerinnen und Schüler gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 AO -SF dem
schulischen Lernort zu.
4. Das multiprofessionelle Team, das in der Schule an der Beckstraße für dieses intensivpädagog i-
sche Angebot verantwortlich ist (Sonderpädagogik, Jugendhilfe, Schulpsychologie, siehe unter
Ziff. 6 - Personalausstattung) wird frühzeitig in die Entscheidung über die Aufnahme und ihren
Zeitpunkt einbezogen. Darüber hinaus bietet das Lernortteam den Stammschulen eine multipr o-
fessionelle Beratungseinheit, um frühzeitig die Schulen vor dem Hintergrund einer baldigen Rück-
führung zu beraten. Dabei stehen sowohl das Fallver stehen und die Erstellung von individuellen
Förderplänen, wie auch die Vernetzung zwischen Schule, Elternhaus, J ugendhilfe, Therapeuten
und beteiligten Institutionen sowie die Einleitung von Hilfen im Fokus.
Pädagogisches Konzept:
Ausgehend von den aktuellen Einschätzungen wird von einer erforderlichen aber auch maximal mö g-
lichen Kapazität von 15 Schülerinnen und Schülern ausgegangen.
Das multiprofessionelle Team bietet den Schülerinnen und Schülern verlässliche Beziehungen und
Tagestrukturen, die von einer positiven und wertschätzenden Haltung geprägt sind. Die Förderung ist
individualisierbar und differenziert. Zentraler Punkt aller pädagogisch -psychologischen Maßnahmen
ist der individuelle Förderplan, der in Abstimmung mit allen Beteiligten sowie mit der Stammschule
der Schülerinnen und Schüler erstellt wird.
Zentrale Grundidee ist, dass für diese Schülerklientel ein multiprofessionell ausgestatteter schulischer
Lernort in Kooperation von Schule mit der Jugendhilfe, der Schulpsychologischen Ber atungsstelle
und der Bezirksregierung geschaffen wird, der eine intensive Förderung gewährleistet. Dabei versteht
sich dieser Lernort als Institution, dessen grundlegende Aufgabe und Ziel es ist, für Schülerinnen und
Schüler Möglichkeiten der individuellen Rückführung an die jeweilige Stammschule alsbald aufzuspü-
ren und diese umzusetzen. Zur Durchführung eines möglichst erfolgreichen Rückfü hrungsprozesses
bedarf es der kontinuierlichen Begleitung durch die Fachkräfte, die während des Aufenthaltes wesent-
lich an der stattgefundenen Entwicklung beteiligt waren.
Inhaltliche Schwerpunkte sind Erziehung und Vermittlung schulischer Inhalte im Rahmen ganztägiger,
ganzheitlicher Angebote (Projektorientierung / Freizeitpädagogik/Begleitung zu außerschul ischen
Aktivitäten mit dem Ziel der Anbindung bzw. Teilhabe). Dabei soll es im Wesentlichen um die Stä r-
kung des Selbstwertg efühls, der Persönlichkeitsentwicklung und der sozial -emotionalen Nachreifung
gehen.
Wesentlicher Bestandteil ist die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler, die gekennzeichnet ist von regelmäßigen Gesprächen, von der Ei n-
bindung in den Förderprozess mit sämtlichen Informationen zum Förderkonzept und dessen Durc h-
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führung von Handlungstransparenz und von positiv konnotierten Kontakten mit kooperativen Strukt u-
ren zwischen Elternhaus und Schule.
Im Unterschied zu der Zielgruppe des schulischen Lernortes Villa Interim ist bei den Schülerinnen und
Schülern dieses schulischen Angebotes aufgrund ihrer ausgeprägten und umfassenden Förderbedar-
fe unwahrscheinlich, dass diese bereits nach 6 Monaten vollständig wieder am Unterricht der Stamm-
schule teilnehmen können. Über Verlängerungen der zunächst auf höchstens sechs Monate befrist e-
ten Aufnahmen (§ 28 Abs. 4 Sat z 2 AO-SF) wird die Schulaufsichtsbehörde entscheiden; auch diese
Verlängerungen sind auf höchstens sechs Monate begrenzt (§ 28 Abs. 4 Satz 3 AO-SF).
Kerngeschäft des schulischen Lernortes ist die Unterstützung der S chülerinnen und Schüler bei der
Rückführung an ihre Stammschulen. Dies ist eine Aufgabe, die multiprofessionell durch Schule und
Jugendhilfe erfüllt wird. Die Beratung der Schülerklientel und der Schulen ist originäre Aufgabe der
Grundschulen sowie der Schulaufsicht (u.a. auch die FachberaterInnen ESE, bzw. Inklusionsfachbe-
rater).
Zu Ziff. 4. Bedarfsorientiertes pädagogisches Konzept für die Jahrgänge 7 – 10 (Sek I)
In einem zweiten Schritt soll das Angebot der Schule an der Beckstraße um einen schulischen Ler n-
ort für die Jahrgänge 7 – 10 ergänzt werden. Der Bedarf wird auf eine Kapazität von bis zu 30 Schüle-
rinnen und Schülern bemessen.
Schwerpunkte des pädagogischen Konzeptes werden sein:
Vermittlung von Lebenspraxis
Rückführung in das allgemeinbildende Schulsystem
Berufsvorbereitende Angebote
Eingliederung in berufliche Maßnahmen
Hierzu wird für das I. Quartal 2017 eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt.
Zu Ziff. 5. Unterbringung der Schule an der Beckstraße
Gemeinsam mit Schulaufsicht, Schulträger, Jugendhilfe und der Schulleitung der Richard -von-
Weizsäcker-Schule wurden die Räumlichkeiten der Primarstufe an der Beckstraße 26 besichtigt. Es
bestand Einigkeit darin, dass der Zuschnitt des Schulgebäudes sowie die Platzkapazitäten optimal für
die Schule an der Beckstraße für die Jahrgänge 1 - 6 und Villa Interim sind.
Das Angebot für die Jahrgänge 7 – 10 wird seinen Betrieb in den Bestandsräumen der Sekundarstufe
I der Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer Landweg 153 aufnehmen.
Zu Ziff. 6. Personal- und Sachausstattung der Schule an der Beckstraße
Zur Herrichtung und Ausstattung von Unterrichtsräumen, Verwaltungsräumen, Schaffung der Voraus-
setzungen für den Ganztagsbetrieb sind kleinere Umbaumaßnahmen im Gebäude Beckstraße erfo r-
derlich. Die Maßnahmen werden mit dem schulischen Lernort abgestimmt und möglichst zeitnah um-
gesetzt.
Personalausstattung:
Auf der Grundlage der Erfahrungen der Richard -von Weizsäcker-Schule als auch der Erfahrungen
der Villa Interim im Umgang mit der Schülerklientel ist in jedem Fall ein multiprofessi onelles Team
erforderlich bestehend aus Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Erzieherinnen und Erzieher für den
Ganztagsbetrieb, sowie Schulpsychologie darüber hinaus Sekretariat und Hausmeister.
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Bis auf die schulpsychologische Unterstützung kann das städtische Personal aus den an der Richard-
von-Weizsäcker-Schule aktuell eingesetzten Kräften sowie der 1,0 Sozialpädagogen -Stelle Caritas-
verband (Heilpädagogischer Hort) gewonnen werden. Die ergänzende schulpsychologische Unte r-
stützung ist dann aus dem Bestand der schulpsychologischen Beratungsstelle sicherzustellen, so
dass sich zu diesem Zeitpunkt kein Stellenmehrbedarf ergibt.
Für den Betrieb des offenen Ganztags, werden standardgemäß 1 pädagogische Fachkraft, 1 Unte r-
stützungskraft und Niedrigteilzeitkräfte e ingesetzt. Dieses Personal wird durch den Caritasve rband
Münster als Betreiber des offenen Ganztags sichergestellt.
Das Land stattet das Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge im Jahrgang 1 – 6 mit 4,5
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen aus. Diese personelle Ausstattung sichert die sonde r-
pädagogische Ressource für den Ganztag.
Ob die Personalausstattung von Seiten des Landes (Sonderpädagogen, ggf. zusätzliche Stelle
Schulpsychologie) und der Kommune passgenau ist und ggf. noch anzupassen ist, wird im Ra hmen
der Evaluation überprüft (siehe Ziff. 8).
Sach-/Raumausstattung:
Die Verwaltung geht davon aus, dass der derzeitige Sachaufwand für die Richard -von-Weizsäcker-
Schule sowie der Villa Interim 1:1 für das neue Konstrukt ausreichend sei n wird, aber auch ben ötigt
wird. Dies betrifft im wesentlichen Schuletat, Lehrmittel wie auch Schülerfahrkosten.
Die Nutzung von Fach- oder Werkräumen/Werkstätten am Laerer Landweg ist zudem im Zusammen-
hang mit der künftigen Beschulung von schulmüden Jug endlichen und der künftigen Ausrichtung von
ProB noch zu entwickeln.
Die erforderlichen Umbauten sowie Erstausstattung können aus den bei der Produktgruppe 0301
Leistungen für Schulen bei den Maßnahmen Ziffer 4570 „Villa Interim -Standortverlagerung“ in H öhe
von 170.000 € bzw. anteilig aus den bei der Maßnahme Ziffer 4650 „Förderschulen –Umbau für Nut-
zungsänderungen“ in Höhe von 150.000 € veranschlagten Haushaltsmitteln finanziert werden.
Zu Ziff. 7 Kooperationsvereinbarung
Die Verwaltung wird mit allen Partnern des Modellprojektes Kooperationsvereinbarungen mit dem Ziel
abschließen, Klarheit, Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen.
…
Zu Ziff. 8 Evaluation und weiteres Verfahren
Um die Qualität des integrativen Bildungsangebotes in Münster nachhal tig zu verbessern, sind rege l-
mäßige Evaluationsberichte geplant.
In einem ersten Bericht werden die fachlichen Wirkungsziele, Übergänge zu den Regelsch ulen sowie
Schnittstellen zur Jugend- und Gesundheitshilfe und der Bedarf an Teilnahmeplätzen evaluiert.
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Die Verwaltung legt kurzfristig eine ergänzende Vorlage „Modellbausteine für schulische I nklusion -
Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen“ vor. Dieses Konzept beinhaltet ein mobiles, präventi-
ves Jugendhilfeangebot für Regelschulen für Schülerinnen und Schüler mit sozialen und emotionalen
Förderbedarfen, das auch mit dem in der vorliegenden Vorlage behandelten schulischen Lernort ve r-
bunden ist. Ziel der Jugendhilfeleistungen ist die Stabilisierung im Regelschulsystem und die Verme i-
dung von Aufnahmen in besonderen Lernorten.
I. V
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Beckstraße 26
- Schützenstraße
- Laerer Landweg 153
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0085/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37