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V/0085/2016

Modellbausteine für schulische Inklusion - Schule an der Beckstraße

Vorlagen 04.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0085/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Modellbausteine für schulische Inklusion 
Schule an der Beckstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
01.03.2016 Kommission zur För derung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
15.03.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die sofortige Auflösung der Prima r-
stufe der Richard -von-Weizsäcker-Schule zum Ende des laufenden Schul jahres 2015/2016 mit 
Wirkung zum 31.07.2016. Die Sekundarstufe I wird zum 31.07.2016 auslaufend aufgelöst. 
 
2. Der Rat stimmt der Errichtung eines schulischen Lernortes für Schülerinnen und Schüler mit e i-
nem besonders ausgeprägten, intensivpädagogischen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüt-
zung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zum Schuljahr 2016/2017 als 
Förderschule eigener Art zu (vgl. § 132 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)).  
 
2.1. Der schulische Lernort wird zunächst unter dem Namen „Schule an der Beckstraße “ geführt. Die 
endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch Ratsbeschluss unter Betei-
ligung des Schulgremiums.  
 
2.2. An die Schule an der Beckstraße werden die Villa Interim sowie zwei intensivpädagogisch e An-
gebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 - 6 und 7 – 10 organisatorisch angebu n-
den. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0085/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling, Herr Paschert 
Ruf: 
492 40 00, 492 58 90 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Paschert@stadt-muenster.de 
Datum: 
01.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0085/2016 
2.3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bei der Bezirksregierung Münster b eantragt 
hat, den schulischen Lernort als offene Ganztagsschule zum Schulj ahr 2016/17 (01.08.2016) zu 
führen, um die Landeszuwendung sowie den Lehrerstellenanteil in Anspruch nehmen zu können. 
 
2.4. Die Trägerschaft des offenen Ganztages wird dem Jugendhilfeträger „Caritasverband für die 
Stadt Münster“ übertragen.  
 
3. Der Rat nimmt die  Eckpunkte des intensivpädagogischen Konzeptes für Schülerinnen und Sch ü-
ler der Jahrgänge 1 – 6 zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung zu. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10 
ein bedarfsorientiertes intensivpädagogisches Konzept zu entwickeln.   
 
5. Der Rat beschließt die räumliche Unterbringung des intensivpädagogischen Angebotes für Sch ü-
lerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 6 sowie der Villa Interim in der Beckstraße 26 im Gebä u-
de der Primarstufe der  Richard-von-Weizsäcker-Schule. Das intensivpädagogische Angebot für 
die Jahrgänge 7 – 10 soll in dem Gebäude der Sekundarstufe I der Richard -von-Weizsäcker 
Schule am Laerer Landweg 153 untergebracht werden. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass neben 4,5 Sond erpädagogenstellen des Landes die Aufg aben 
stellenwertneutral aus dem vorhandenen Personalbestand eingebracht werden sollen. Dies sind 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zwei 0,75 Stellen sozialpädagogische Fachkräfte 
aus der Primarstufe der Rich ard-von-Weizsäcker-Schule sowie eine weitere sozialpädagogische 
Fachkraft aus dem heilpädagogischen Hort der Caritas  deren Betreuungskapazitäten flexibel und 
kostenneutral an den Lernort Beckstraße verlagert werden.  Die schulpsychologische Unterstü t-
zung er folgt zunächst aus dem Bestand der schulpsychologischen Beratungsstelle. Sekretariat 
und Hausmeisterdienste sollen zunächst 1:1 in die neue Struktur übergehen.  
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit allen am Modellprojekt bete i-
ligten Institutionen abzuschließen. 
 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat und den zuständigen Ausschüssen nach Ende des Ja h-
res 2017 einen Zwischenbericht über den Stand und die Erfahrungen zu geben.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Finanzierung der erforderlichen Umbauten und Ausstattung stehen im Haushaltsplan 2016 Aus-
gabeermächtigungen wie folgt zur Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen    
Investitions- 
maßnahme 
4570 Villa Interim 
Standortverlagerung 
   
Zeile  08 Baumaßnahmen 2016 150.000 Ermächtigungs-
übertragung aus 
2015 
Zeile   09 Erwerb von bewegli- 2016 20.000 Ermächtigungs-

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V/0085/2016 
chem Anlagevermögen übertragung aus 
2015 
   gesamt 170.000  
      
Investitions- 
maßnahme 
4650 Förderschulen 
Umbau für Nutzungs-
änderungen 
   
Zeile  08 Baumaßnahmen 2016 100.000  
Zeile   09 Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen 
2016 50.000  
   gesamt 150.000  
      
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendar-
beit / OGS 
   
Zeile  02 Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen 
2016 
2017 ff. 
12.500 
30.000 
üpl. § 83 GO  
 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2016 
2017 ff. 
30.000 
72.000 
üpl. § 83 GO 
      
 
Hinweise zur Produktgruppe 0602 „Kinder- und Jugendarbeit /OGS“: 
 
Die zur Finanzierung erf orderlichen Ermächtigungen für Investitionen sind bereits im Haushalt splan 
2016 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. 
 
Den zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen in 2016 
(OGS) wird nach § 83 GO NRW zugestimmt.  
 
Die Aufwendungen für den OGS – Betrieb ab 2017 sind zusätzlich im Haushaltsplan zur Verfügung 
zu stellen.  
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziff. 1 „Auflösung der Richard-von-Weizsäcker-Schule“ 
 
Aufgrund der Umsetzung der inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendliche n mit sonderpäda-
gogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bes u-
chen im Schuljahr 2015/2016 nur noch 53 Schülerinnen und Schüler (15 Primarstufe und 38 Seku n-
darstufe I) die Richard -von-Weizsäcker-Schule, städtische Förderschule mit dem Förde rschwerpunkt 
emotionale und soziale Entwicklung. Damit werden die Vorgaben der Verordnung über die Mindes t-
größen der Förderschulen (Mindestgrößenverordnung) vom 16.10.2013 deutlich unterschritten (mi n-
destens 88 Schülerinnen und Schüler). 
 
Andererseits liegt beim ganz überwiegenden Teil der verbleibenden 53 Schülerinnen und Schüler ein 
besonders ausgeprägter, umfassender Bedarf an intensiver sonderpädagogischer Unterstü tzung vor, 
der ein besonderes Setting sowie besondere Lernarrangements zwingend erforderlich macht.  
 
Daher sind folgende schulorganisatorische Maßnahmen geplant: 
 
Die Richard-von-Weizsäcker-Schule befindet sich derzeit mit der Primarstufe an der Beckstraße, die 
Sekundarstufe I ist am Laerer Landweg beheimatet. Wegen  Unterschreitens der Mindestgröße ist die 
Schule aufzulösen. In Absprache mit der Bezirksregierung soll die Primarstufe zum Stichtag 
31.07.2016 aufgelöst we rden, die Schülerinnen und Schüler, die ein intensivpädagogisches Setting

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V/0085/2016 
benötigen – das nicht die allgemeinen Schulen vorhalten können – verbleiben organisatorisch an e i-
ner (ihrer) Stammschule und werden ab dem 01.08.2016 an dem neuen schulischen Lernort (vgl. Ziff. 
2, 3) beschult. 
 
Die Sekundarstufe wird auslaufend gestellt; die Verwaltung wird mit de n Beteiligten aus Schule und 
Schulaufsicht ein Konzept für ein intensivpädagogisches Angebot für die Jahrgänge 7 – 10 entw i-
ckeln. Dieses neue Angebot soll möglichst zum Beginn des Schuljahres 2017/18 starten und dann die 
Sekundarstufe der Richard-von-Weizsäcker-Schule ersetzen.  
 
 
Zu Ziff. 2 „Errichtung eines schulischen Lernortes“ 
 
Am 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Münster das Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen in Mün s-
ter (V/0743/2014/2.) beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Rat zur Kenntnis g enommen, 
dass die Richard -von-Weizsäcker-Schule die nach der Mindestgrößenverordnung erforderlichen 
Schülerzahlen nicht mehr erreicht. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, konzeptionelle Vo r-
schläge für die künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zur Entsche i-
dung vorzulegen, da nach wie vor Bedarf für ein intensivpädagogisches Angebot besteht.  
 
Für eine Teilgruppe der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf emotionale und soziale En t-
wicklung ist auf Grund außergewöh nlich komplexer Verhaltensschwierigkeiten und/oder erhe blicher 
psychischer Belastungen eine vorübergehende Erfüllung der Schulpflicht in anderen Lern - und Ar-
beitsformen erforderlich.  
 
Die rechtliche Grundlage für ein alternatives Schulangebot ergibt sich aus dem 9. Schulrechtsänd e-
rungsgesetz. Demnach wird dem Schulträger gemäß § 132 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Mö glichkeit 
geboten, für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf von 
sonderpädagogischer Unterstützung im Förde rschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung e i-
nen schulischen Lernort einzurichten:    
 
 „Für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf von 
sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 
können (…) Schulträger mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde einen schulischen 
Lernort einrichten. Dieser kann als Teil einer allgemeinen Schule oder als Fö rderschule geführt 
werden. Darin werden Schülerinnen und Schüler befristet mit dem Ziel unterrichtet und erzogen, 
sie in Abstimmung mit ihrer Schule auf die baldige Rückkehr vorzubereiten. Die Kinder und J u-
gendlichen bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule.“ 
 
Die pädagogische und rechtliche Konstruktion eines solc hen schulischen Lernortes ist der einer 
Schule für Kranke vergleichbar, in der ebenfalls Schülerinnen und Schüler befristet unterrichtet we r-
den und während dieser Zeit Schülerinnen und Schüler ihrer Stammschule bleiben. An dem Ziel der 
baldigen Rückkehr in  die Stammschule arbeiten der schulische Lernort und die Stammschule z u-
sammen.   
 
Grundsätzlich ist es auch denkbar , die unter Ziff. 2.2. aufgeführten Angebote an eine Schule des 
Gemeinsamen Lernens anzubinden. Von dieser Überlegung wurde allerdings auch v on Seiten des 
Landes aus mehreren Gründen Abstand genommen. 
 
Einerseits sprechen die positiven Erfahrungen mit der Villa Interim für einen eigenständigen Lernort. 
Andererseits wird mit dem Stammschulprinzip gewährleistet, dass die Schule des G emeinsamen 
Lernens (Stammschule) sowie der schulische Lernort gemeinsam die Verantwortung für die Schül e-
rinnen und Schüler tragen. Die organisatorische Zuordnung zu einer allgemeinen Schule würde di e-
ser Verantwortlichkeit der Stammschule entgegenstehen.

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V/0085/2016 
Daher soll der schulische Lernort als Förderschule eigener Art geführt werden. Liegt hierfür ein positi-
ver Ratsbeschluss vor, wird die Verwaltung bei der Bezirksregierung Münster die Genehm igung zur 
Errichtung der Förderschule zum Schuljahr 2016/2017 beantragen.  
  
 
Zu Ziff. 2.1. Namensgebung“ 
 
Die Namensgebung „Schule an der Beckstraße“ erfolgt vorläufig. Der zunächst für das Antrags - und 
Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2016/2017 gültige Name weist auf die Lage im Stadtgebiet hin. Die 
neutrale Bezeichnung lässt für die e ndgültige Namensfindung durch Schulgremien und einen a n-
schließenden Ratsbeschluss breiten Raum und hat keinen stigmatisierenden Charakter. Auf Grund 
der über die Belange der Bezirksvertretung Münster -Mitte deutlich hinausgehenden Bedeutung di e-
ses Kooperationsmodells von Stadt und Land obliegt die Entscheidung zur Namensgebung dem Rat. 
 
 
Zu Ziff. 2.2. „Intensivpädagogische Angebote der Schule an der Beckstraße“ 
 
Es ist geplant, drei verschiedene intensivpädagogische Angebote an die Schule an der Beckstraße 
organisatorisch anzubinden. 
 
 Villa Interim  
Das Konzept der Villa Interim als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe richtet sich an 
Schülerinnen und Schüler aus weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I, die trotz Fö rderung  
im Gemeinsamen Lernen auf Grund ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung vorübergehend 
kaum beschulbar sind. Die Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls mit dem Ziel unterrichtet 
und intensivpädagogisch gefördert, sie in enger Abstimmung mit ihrer Stammschule in das Regel-
system rückzuführen. Da das in Münster entwickelte Kooperationsmodell erfolgreich etabliert wur-
de und auch landes - und bundesweit Beachtung gefunden hat, wurde die Verwaltung beauftragt, 
in Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster auf eine Verstet igung und Absicherung der Villa 
Interim als schulischen Lernort hinzuwirken (vgl. V/0647/2015). Mit der Errichtung der neuen 
Schule an der Beckstraße ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, diesen schulischen Lernort nac h-
haltig schulorganisatorisch abzusichern. 
 
 Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 6 
(vgl. Ziff. 3)  
 
 Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10 (vgl. 
Ziff. 4) 
 
In den beiden letztgenannten Angeboten soll für Schülerinnen und Schüler mit besonders ausgepräg-
ten Förderbedarfen ein Setting geschaffen werden, in dem eine kleinschrittige Begleitung s owie ggf. 
eine längere Perspektive ermöglicht wird, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden (s. 
unten). 
 
 
Zu Ziff. 2.3. „Offener Ganztag“ für die Klassen 1-6 
 
Die Schule an der Beckstraße soll als offene Ganztagsschule errichtet werden. Eine Anerkennung als 
gebundene Ganztagsschule wird derzeit landesseitig nicht genehmigt. Das Konzept der Schule sieht 
eine Rhythmisierung analog zu den gebundenen Ganztagsschulen vor. 
 
Die Trägerschaft für den offenen Ganztag soll der „Caritasverband für die Stadt Münster“ (CV) übe r-
nehmen. 
 
Bisher erhalten über 90 % der Schülerinnen und Schüler der Richard -von-Weizsäcker-Schule im An-

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V/0085/2016 
schluss an den Unterricht eine Förderung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung in einem heilpädag o-
gischen Hort oder einer heilpädagogischen Tagesgruppe gem. §§ 27,32 SGB VIII. 
 
Der Caritasverband für die Stadt Münster hat in der Einrichtung „Heilpädagogischer Hort an der 
Schützenstraße“ ein Kontingent von 20 Plätzen. Der Träger verfügt über umfangreiches Know-how im 
Bereich der Intensivförderung, Elternarbeit und Integration. Zum Schuljahr 2016/2017 soll eine sozial-
pädagogische Fachkraft des Caritasverbandes im Umfang von zunächst 1,0 Stelle  an die Model l-
schule verlagert werden. 
 
Durch den Ganztagsbetrieb ist eine kontinuierliche, verbindliche und ganzheitliche Förderung in der 
Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sichergestellt. 
 
 
Zu Ziff. 3 „Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der                  Jahr-
gänge 1 – 6“ 
  
Genau für die zuvor beschriebenen Schülerinnen und Schüler hat es bereits im Herbst 2014 erste 
konzeptionelle Überlegungen im Kreis von oberer und unterer Schulaufsicht mit den beteiligten Ä m-
tern der Verwaltung gegeben. In einem gemeinsamen Workshop mit  
 
 oberer Schulaufsicht  
 unterer Schulaufsicht  
 Schulleitungsteam der Richard-von-Weizsäcker-Schule  
 Gesundheitsamt / Psychiatrischer Dienst  
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
 Amt für Schule und Weiterbildung 
 
sind Eckpunkte und Bedingungen für die gelingende Beschulung und intensivpädagogischer Förd e-
rung entwickelt worden.   
 
 
Zielgruppe:  
 
Es geht um Schülerinnen und Schüler, bei denen im Unterschied zum Schülerklientel der Villa Interim 
ein wesentlich kleinschrittigeres Vorgehen notwendig und eine längere zeitliche Perspektive und Pl a-
nung zu berücksichtigen ist. In erster Linie geht es zunächst darum, einen Lernort zu gestalten, der es 
ermöglicht, die Schülerinnen und Schüler mit erheblichen sozialen und emotionalen Auffälligkeiten im 
Sinne eines erhöhten intensivpädagogischen und sonderpädagogischen Unte rstützungsbedarfes im 
Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung den Zugang zur Bildung weiterhin zu ermöglichen 
und sie damit im Bildungssystem langfristig zu halten.  
 
Die Schülerinnen und Schüler zeigen im schulischen Kontext. u.a. massive und langanhaltende Ve r-
haltensauffälligkeiten, denen im allgemeinen Schulsystem trotz individueller Förderpläne und Unte r-
stützungsmaßnahmen so nicht adäquat begegnet werden kann. 
 
Die Entwicklungsmöglichkeiten und Beschulung  der Schülerinnen und Schüler kann  im großen Sy s-
tem nicht gewährleistet werden. Die pädagogische Erreichbarkeit der Schülerinnen und Sch üler ist 
aufgrund der Störungsbilder im psychologisch-psychiatrischen Bereich eingeschränkt. Die Schüleri n-
nen und Schüler benötigen ein hohes Maß an Sicherheit sowohl räumlich, strukturell als auch pers o-
nell.  
 
Dieses Angebot ist ausgerichtet für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgänge 1 bis 6 besuchen.

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V/0085/2016 
 
 
Zugang zum Schulischen Lernort: 
 
1. Ausgangspunkt und Voraussetzung ist zunächst ein festgestellter Unterstützungsbedarf im Fö r-
derschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nach § 4 Abs. 4 Ausbildungsordnung so n-
derpädagogische Förderung (AO-SF) in Verbindung mit der Notwendigkeit intensivpädagogischer 
Förderung im Sinne der Schwerstbehinderung nach § 15 Abs. 1 AO-SF.  
 
2. Eine zentrale Fallclearingstelle (Schulaufsicht, Jugendhilfe, Schulpsychologie, Gesundheitshi lfe) 
der Stadt Münster pr üft in jedem Einzelfall, ob nachweisbar sämtliche Fördermöglichkeiten im 
gemeinsamen Lernen an der allgemeinen Schule ausgeschöpft sind. 
 
3. Die Schulaufsicht weist die Schülerinnen und Schüler gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 AO -SF dem 
schulischen Lernort zu. 
 
4. Das multiprofessionelle Team, das in der Schule an der Beckstraße für dieses intensivpädagog i-
sche Angebot verantwortlich ist (Sonderpädagogik, Jugendhilfe, Schulpsychologie, siehe unter 
Ziff. 6 - Personalausstattung) wird frühzeitig in die Entscheidung über die  Aufnahme und ihren 
Zeitpunkt einbezogen. Darüber hinaus bietet das Lernortteam den Stammschulen eine multipr o-
fessionelle Beratungseinheit, um frühzeitig die Schulen vor dem Hintergrund einer baldigen Rück-
führung zu beraten. Dabei stehen sowohl das Fallver stehen und die Erstellung von individuellen 
Förderplänen, wie auch die Vernetzung zwischen Schule, Elternhaus,  J ugendhilfe, Therapeuten 
und beteiligten Institutionen sowie die Einleitung von Hilfen im Fokus. 
 
Pädagogisches Konzept: 
 
Ausgehend von den aktuellen Einschätzungen wird von einer erforderlichen aber auch maximal mö g-
lichen Kapazität von 15 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. 
 
Das multiprofessionelle Team bietet den Schülerinnen und Schülern verlässliche Beziehungen und 
Tagestrukturen, die von einer positiven und wertschätzenden Haltung geprägt sind. Die Förderung ist 
individualisierbar und differenziert. Zentraler Punkt aller pädagogisch -psychologischen Maßnahmen 
ist der individuelle Förderplan, der in Abstimmung mit allen Beteiligten sowie mit der Stammschule 
der Schülerinnen und Schüler erstellt wird.  
 
Zentrale Grundidee ist, dass für diese Schülerklientel ein multiprofessionell ausgestatteter schulischer 
Lernort in Kooperation von Schule mit der Jugendhilfe, der Schulpsychologischen Ber atungsstelle 
und der Bezirksregierung geschaffen wird, der eine intensive Förderung gewährleistet. Dabei versteht 
sich dieser Lernort als Institution, dessen grundlegende Aufgabe und Ziel es ist, für Schülerinnen und 
Schüler Möglichkeiten der individuellen Rückführung an die jeweilige Stammschule alsbald aufzuspü-
ren und diese umzusetzen. Zur Durchführung eines möglichst erfolgreichen Rückfü hrungsprozesses 
bedarf es der kontinuierlichen Begleitung durch die Fachkräfte, die während des Aufenthaltes wesent-
lich an der stattgefundenen Entwicklung beteiligt waren. 
 
Inhaltliche Schwerpunkte sind Erziehung und Vermittlung schulischer Inhalte im Rahmen ganztägiger, 
ganzheitlicher Angebote (Projektorientierung / Freizeitpädagogik/Begleitung zu außerschul ischen 
Aktivitäten mit dem Ziel der Anbindung bzw. Teilhabe). Dabei soll es im Wesentlichen um die Stä r-
kung des Selbstwertg efühls, der Persönlichkeitsentwicklung und der sozial -emotionalen Nachreifung 
gehen.  
 
Wesentlicher Bestandteil ist die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten 
der Schülerinnen und Schüler, die gekennzeichnet ist von regelmäßigen Gesprächen, von der Ei n-
bindung in den Förderprozess mit sämtlichen Informationen zum Förderkonzept und dessen Durc h-

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V/0085/2016 
führung von Handlungstransparenz und von positiv konnotierten Kontakten mit kooperativen Strukt u-
ren zwischen Elternhaus und Schule. 
 
Im Unterschied zu der Zielgruppe des schulischen Lernortes Villa Interim ist bei den Schülerinnen und 
Schülern dieses schulischen Angebotes aufgrund ihrer ausgeprägten und umfassenden Förderbedar-
fe unwahrscheinlich, dass diese bereits nach 6 Monaten vollständig wieder am Unterricht der Stamm-
schule teilnehmen können. Über Verlängerungen der zunächst auf höchstens sechs Monate befrist e-
ten Aufnahmen (§ 28 Abs. 4 Sat z 2 AO-SF) wird die Schulaufsichtsbehörde entscheiden; auch diese 
Verlängerungen sind auf höchstens sechs Monate begrenzt (§ 28 Abs. 4 Satz 3 AO-SF). 
 
Kerngeschäft des schulischen Lernortes ist die Unterstützung der S chülerinnen und Schüler  bei der 
Rückführung an ihre Stammschulen.  Dies ist eine Aufgabe, die multiprofessionell durch Schule und 
Jugendhilfe erfüllt wird. Die Beratung der Schülerklientel und der Schulen ist originäre Aufgabe der 
Grundschulen sowie der Schulaufsicht (u.a. auch die FachberaterInnen ESE, bzw. Inklusionsfachbe-
rater).  
 
Zu Ziff. 4. Bedarfsorientiertes pädagogisches Konzept für die Jahrgänge 7 – 10  (Sek I) 
 
In einem zweiten Schritt soll das Angebot der Schule an der Beckstraße um einen schulischen Ler n-
ort für die Jahrgänge 7 – 10 ergänzt werden. Der Bedarf wird auf eine Kapazität von bis zu 30 Schüle-
rinnen und Schülern bemessen. 
 
Schwerpunkte des pädagogischen Konzeptes werden sein: 
 Vermittlung von Lebenspraxis 
 Rückführung in das allgemeinbildende Schulsystem 
 Berufsvorbereitende Angebote 
 Eingliederung in berufliche Maßnahmen 
 
Hierzu wird für das I. Quartal 2017 eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt. 
 
 
Zu Ziff. 5. Unterbringung der Schule an der Beckstraße 
 
Gemeinsam mit Schulaufsicht, Schulträger, Jugendhilfe und der Schulleitung der Richard -von-
Weizsäcker-Schule wurden die Räumlichkeiten der Primarstufe an der Beckstraße 26 besichtigt. Es 
bestand Einigkeit darin, dass der Zuschnitt des Schulgebäudes sowie die Platzkapazitäten optimal für 
die Schule an der Beckstraße für die Jahrgänge 1 - 6 und Villa Interim sind. 
  
Das Angebot für die Jahrgänge 7 – 10 wird seinen Betrieb in den Bestandsräumen der Sekundarstufe 
I der Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer Landweg 153 aufnehmen.  
 
 
Zu Ziff. 6.  Personal- und Sachausstattung der Schule an der Beckstraße  
 
Zur Herrichtung und Ausstattung von Unterrichtsräumen, Verwaltungsräumen, Schaffung der Voraus-
setzungen für den Ganztagsbetrieb sind kleinere Umbaumaßnahmen im Gebäude Beckstraße erfo r-
derlich. Die Maßnahmen werden mit dem schulischen  Lernort abgestimmt und möglichst zeitnah um-
gesetzt. 
 
Personalausstattung: 
 
Auf der Grundlage der Erfahrungen der Richard -von Weizsäcker-Schule als auch der Erfahrungen 
der Villa Interim im Umgang mit der Schülerklientel ist in jedem Fall ein multiprofessi onelles Team 
erforderlich bestehend aus Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Erzieherinnen und Erzieher für den 
Ganztagsbetrieb, sowie Schulpsychologie darüber hinaus Sekretariat und Hausmeister.

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Bis auf die schulpsychologische Unterstützung kann das städtische Personal aus den an der Richard-
von-Weizsäcker-Schule aktuell eingesetzten Kräften sowie der 1,0 Sozialpädagogen -Stelle Caritas-
verband (Heilpädagogischer Hort)  gewonnen werden. Die ergänzende schulpsychologische Unte r-
stützung ist dann aus dem Bestand der schulpsychologischen Beratungsstelle sicherzustellen, so 
dass sich zu diesem Zeitpunkt kein Stellenmehrbedarf ergibt. 
Für den Betrieb des offenen Ganztags, werden standardgemäß 1 pädagogische Fachkraft, 1 Unte r-
stützungskraft und Niedrigteilzeitkräfte e ingesetzt. Dieses Personal wird  durch den Caritasve rband 
Münster als Betreiber des offenen Ganztags sichergestellt. 
 
Das Land stattet das Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge im Jahrgang 1 – 6 mit 4,5 
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen aus. Diese personelle Ausstattung sichert die sonde r-
pädagogische Ressource für den Ganztag.  
 
Ob die Personalausstattung von Seiten des Landes (Sonderpädagogen, ggf. zusätzliche Stelle 
Schulpsychologie) und der Kommune passgenau ist und ggf. noch anzupassen  ist, wird im Ra hmen 
der Evaluation überprüft (siehe Ziff. 8). 
  
Sach-/Raumausstattung: 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass der derzeitige Sachaufwand für die Richard -von-Weizsäcker-
Schule sowie der Villa Interim 1:1 für das neue Konstrukt ausreichend sei n wird, aber auch ben ötigt 
wird. Dies betrifft im wesentlichen Schuletat, Lehrmittel wie auch Schülerfahrkosten.  
 
Die Nutzung von Fach- oder Werkräumen/Werkstätten am Laerer Landweg ist zudem im Zusammen-
hang mit der künftigen Beschulung von schulmüden Jug endlichen und der künftigen Ausrichtung von 
ProB noch zu entwickeln. 
 
Die erforderlichen Umbauten sowie Erstausstattung können aus den bei der Produktgruppe 0301 
Leistungen für Schulen bei den Maßnahmen Ziffer 4570 „Villa Interim -Standortverlagerung“ in H öhe 
von 170.000 € bzw. anteilig aus den bei der Maßnahme Ziffer 4650 „Förderschulen –Umbau für Nut-
zungsänderungen“ in Höhe von 150.000 € veranschlagten Haushaltsmitteln finanziert werden.  
 
 
Zu Ziff. 7 Kooperationsvereinbarung 
 
Die Verwaltung wird mit allen Partnern des Modellprojektes Kooperationsvereinbarungen mit dem Ziel 
abschließen, Klarheit, Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen. 
 
… 
Zu Ziff. 8 Evaluation und weiteres Verfahren 
 
Um die Qualität des integrativen Bildungsangebotes in Münster nachhal tig zu verbessern, sind rege l-
mäßige Evaluationsberichte geplant.  
 
In einem ersten Bericht werden die fachlichen Wirkungsziele, Übergänge zu den Regelsch ulen sowie 
Schnittstellen zur Jugend- und Gesundheitshilfe und der Bedarf an Teilnahmeplätzen evaluiert.

- 10 - 
V/0085/2016 
 
Die Verwaltung legt kurzfristig eine ergänzende Vorlage „Modellbausteine für schulische I nklusion - 
Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen“ vor. Dieses Konzept beinhaltet ein mobiles, präventi-
ves Jugendhilfeangebot für Regelschulen für Schülerinnen und Schüler mit sozialen und emotionalen 
Förderbedarfen, das auch mit dem in der vorliegenden Vorlage behandelten schulischen Lernort ve r-
bunden ist. Ziel der Jugendhilfeleistungen ist die Stabilisierung im Regelschulsystem und die Verme i-
dung von Aufnahmen in besonderen Lernorten. 
 
 
I. V 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Beckstraße 26
  • Schützenstraße
  • Laerer Landweg 153

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Details

Aktenzeichen
V/0085/2016
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37