V/0272/2021
Beibehaltung der bestehenden Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und indikatorenbasierte Verteilung der Förderinseln für die Schuljahre 2021/2022 bis einschließlich 2023/2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/0272/2021 Kurzüberblick Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit indikatorenbasiert verteilt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie soll die beste- hende Verteilung der Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2021/2022 beibehalten werden. Die nächste Neuverteilung erfolgt somit zum Schuljahr 2022/2023. Die indikatorengestützte Verteilung des Personals der Förderinseln soll hingegen zum Schuljahr 2021/2022 umgesetzt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu den Produktgruppen 030101 – 030104 lautet: Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität schulischer Arbeit werden bedarfsorientiert Schulsozialarbeiter/innen für die Bereiche Inklusion / gemeinsamer Unterricht und Abbau von Bildungsarmut und sozialer Exklusion eingesetzt. Teilziele: 1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen aus- zugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen. 2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt werden. 3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden werden. Finanzierung Produktgruppe: 0301 0603 1601 Leistungen für Schulen Förderung von benachteiligten jungen Menschen All- gemeine Finanzwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlagen: Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit aus dem Schulgesetz NRW: § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschuli- schen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote), § 80 (Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung) aus dem SGB VIII: § 11 (Schulbezogene Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit), § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Ent- sprechungen finden sich in den §§ 3 - 14 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW. Ratsbeschlüsse: V/0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018, V/0092/2020
Beschlussvorlage
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V/0272/2021
V/0272/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Beibehaltung der bestehenden Verteilung des kommunal finanzierten Personals der
Schulsozialarbeit und indikatorenbasierte Verteilung der Förderinseln für die Schuljahre
2021/2022 bis einschließlich 2023/2024
Beratungsfolge
10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
16.06.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Beibehaltung der bestehenden Verteilung des
kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2021/2022.
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt die indikatorenbasierte Verteilung der Förderinseln für
die Schuljahre 2021/2022 bis einschließlich 2023/2024.
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass aufgrun d von befristeten Finanzmitteln
am 31.12.2022 neun Vollzeitäquivalente der indikatorenbasierten Schulsozialarbeit entfallen.
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass neben der indikatorenbasierten Vertei-
lung zwei Vollzeitäquivalente Schulsozialarbeit für die vier Hauptschulen am 31.12.2023 ent-
fallen. Auch diese Finanzmittel sind befristet.
Amt für Schule und
Weiterbildung
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
17.05.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehling
Telefon: 492-4000
Ehling@stadt-muenster.de
Herr Paschert
Telefon: 492-5890
Paschert@stadt-
muenster.de
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V/0272/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (Erträge)
2021ff. 590.780 € Landeszuw. BuT
Schulsozialarbeit
11 Personalaufwendungen 2021
2022
2023
2024
1.658.560 €
1.688.420 €
1.722.180 €
1.756.630 €
24,25 VZÄ
24,25 VZÄ
24,25 VZÄ
24,25 VZÄ
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2021
2022
2023
2024
1.155.960 €
1.175.350 €
779.180 €
716.300 €
15,75 VZÄ
15,75 VZÄ
10,25 VZÄ
9,25 VZA
Produktgruppe 0603 Förderung von benachtei-
ligten jungen Menschen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021
2022
2023
2024
913.640 €
930.080 €
948.690 €
967.660 €
13,50 VZÄ (7,00 SchSA
6,50 FöIns.)
13,50 VZÄ
13,50 VZÄ
13,50 VZÄ
15 Transferaufwendungen 2021
2022
2023
2024
1.558.390 €
1.585.480 €
1.350.090 €
1.299.550 €
21,75 VZÄ (10,75 SchSA
11,00 FöIns.)
21,75 VZÄ
18,25 VZÄ
17,25 VZÄ
Nachrichtlich: Zu verteilen 75,25 VZÄ
./. Amt 40 40,00 VZÄ
./. Amt 51 35,25 VZÄ
-------------
0,00 VZÄ
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (Erträge)
2021ff. 611.060 € Inklusionspauschale
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V/0272/2021
Hinweise:
Mittel in Höhe von 630.000,00 € für 10,00 Vollzeitäquivalente Schulsozialarbeit sind bis zum
31.12.2022 befristet (siehe Mitteilung an ASW/AKJF vom 12.03.2019), wovon ein Vollzeitäquivalent
nicht der indikatorenbasierten Schulsozialarbeit zuzuordnen ist und daher in dieser Aufstellung nicht
berücksichtigt wird (Albert -Schweitzer-Schule, SeHT e. V.). Der Vert eilung werden zum 01.01.2023
demnach rechnerisch neun Vollzeitäquivalente weniger zugrunde gelegt.
Mittel in Höhe von 140.000,00 € für 2,00 Vollzeitäquivalente Schulsozialarbeit für die Hauptschulen
sind bis zum Jahr 2023 befristet (siehe Niederschrift zur Etatsitzung des ASW am 19.11.2019).
Diese Haushaltsmittel wurden zu jeweils 50% auf das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien aufgeteilt.
Landeszuweisung BuT-Schulsozialarbeit: Die Fördermittel des Landes sin d zum Jahr 2021 entfristet
worden. Die Fördersumme beträgt 843.996,06 €. 70% davon werden vom Land NRW finanziert, der
Eigenanteil der Stadt Münster beträgt 30%.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigung en stehen im Haushaltsplan 2021 bei den o. g.
Produktgruppen zur Verfügung.
Begründung:
1. Ausgangslage
Die P ersonalressourcen der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln wurden
erstmalig zum Schuljahr 2017/2018 anhand eines indikatorenbasierten Verfahrens verteilt (Ratsbe-
schlüsse zu den Vorlagen V/0741/2016 und V/0741/2016/1). Dieses Verteilungsmodell ist innerhalb
der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung entwickelt worden und hat zum Z iel, den
Einsatz des Personals bedarfsgerechter und transparenter zu gestalten.
Das Modell verbindet dabei unterschiedliche Daten, um die jeweilige soziale Zusammensetzung der
Schülerinnen und Schüler einer Schule zu messen. Es ist unmittelbar auf die Absicht bezogen, sozia-
le Benachteiligungen zu erkennen und Ansatzpunkte für Steuerungsentscheidungen zu liefern. Dies
betrifft zum Beispiel die überproportionale Zuweisung von Schulsoziala rbeit bei Schulen in ökono-
misch benachteiligten Wohnvierteln. Ebenso profitieren Kinder und Jugendliche von zusätzlicher heil-
pädagogischer Förderung, wenn standortspezifisch ein hoher Bedarf durch die Schuleingangsunter-
suchungen bestätigt wurde. Die Erläuterung zum Indikatorenmodell ist in Anlage 1 beigefügt.
Neben den turnusmäßig zu verteilenden Personalressourcen halten das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien und das Amt für Schule und Weiterbildung eine Anzahl von weiteren Leistungen und
Schnittstellen im Kontext der Schulsozialarbeit vor. Diese mobilen Leistungen sind nicht an einen
Schulstandort gebunden und können auch von Schulen in nicht -städtischer Trägerschaft in Anspruch
genommen werden. Sie unterstützen besondere Zielgruppen in den Schulen und können bedarfsbe-
zogen angefragt werden (Anlage 2).
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2. Beibehaltung der bestehenden indikatorenbasierten Verteilung der kommunal finan-
zierten Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2021/2022
Im Kontext der COVID-19-Pandemie wird eine Verschärfung von Bildungsbenachteiligung und Chan-
cenungleichheit erwartet. Schon jetzt werden bei vielen Schülerinnen und Schülern schulische Defizi-
te sichtbar. Dies betrifft nicht nur zentrale Inhalte schulischer Bildung, sondern auch die soziale und
emotionale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die Beibehaltung der aktuellen Verteilung der
kommunalen Schulsozialarbeit berücksichtigt die derzeitigen Herausforderungen an Schulen und
trägt zur Stabilisierung b ei. Die Vermeidung von Personalwechseln und die Förderung von Bezie-
hungskontinuität haben aufgrund der Corona -Krise einen vorrangigen Stellenwert. Ziel ist es, die
emotionalen und sozialen Folgen der Pandemie für die Kinder und Jugendlichen in Münster abzu mil-
dern.
Hinzu tritt der Umstand, dass es nach den aktuell gültigen Beschlüssen im Schuljahr 2022/23 zu Än-
derungen bei den bereitgestellten Ressourcen kommen wird (siehe auch weiter unten), was Folgen
auf die Verteilung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit haben muss.
Die nächste Neuverteilung erfolgt demnach zum Schuljahr 2022/23 unter folgenden Bedingungen:
Der Personalbestand für die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit beträgt 26,75 Voll-
zeitäquivalente bei den Grundschulen und 29 ,00 Vollzeitäquivalente bei den weiterführenden Schu-
len.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass am 31.12.2022 aufgrund von befristeten Finanzmitteln 9,00
Vollzeitäquivalente entfallen. Ab dem 01.01.2023 sind deshalb 21,75 Vollzeitäquivalente bei den
Grundschulen und 25,00 Vollzeitäquivalente bei den weiterführenden Schulen einzusetzen.
Die Hauptschulen erhalten außerhalb des Verteilverfahrens jeweils zusätzliche 0,50 Vollzeitäquiva-
lente zur Kompensation besonderer Bedarfe. Diese sind bis zum Jahr 2023 befr istet. (vgl. Nieder-
schrift zu den Etatberatungen des ASW vom 19.11.2019).
Die Berufskollegs und die Förderschulen sind von der indikatorenbasierten Verteilung nicht betroffen.
Für diese Schulformen gibt es eine separate Ausstattung mit Personalressourcen.
3. Indikatorenbasierte Verteilung der Förderinseln für die Schuljahre 2021/22 bis ein-
schließlich zum Schuljahr 2023/24
Der Personalbestand für die Förderinseln beträgt insgesamt 17,50 Vollzeitäquivalente. Dies entspricht
einer Erhöhung um 2,50 Vollzeitäqui valente im Vergleich zur letzten Verteilung. An den zehn Grund-
schulen mit dem rechnerisch höchsten Unterstützungsbedarf beträgt die Personalressource zukünftig
0,75 Vollzeitäquivalente. Die 20 weiteren Grundschulen erhalten jeweils 0,50 Vollzeitäquivalente . Die
Neuberechnung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Indikatoren und Kennzahlen.
Das Ergebnis der Verteilung wird in Anlage 3 dargestellt.
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4. Ausblick
Mit der indikatorenbasierten Verteilung von Schulsozialarbeit hat sich ein zentrales Element guter
Steuerung in den vergangenen Jahren etabliert. Dabei ist dies nur ein Baustein zur Schaffung wirk-
sam unterstützter Bildung in den Bildungsräumen unserer Stadt. Um die Leistungen im Bereich der
Schulsozialarbeit weiter zu verbessern, bedarf es einer kontinuierlichen integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung. Dieser Prozess soll über die implementierten Verfahren der Qualitäts-
entwicklung und Qualitätssicherung im Dialog mit den freien Trägern der Jugendhilfe, der Schulen
und der Schulaufsicht gesichert werden.
Zum Schuljahr 2022/2023 wird die näch ste Neuverteilung der kommunal finanzierten Schulsozialar-
beit, unter Berücksichtigung dieses Qualitätsentwicklungsprozesses, umgesetzt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Erläuterung des Indikatorenmodells
Anlage 2 Weitere Leistungen und Schnittstellen im Kontext der Schulsozialarbeit
Anlage 3 Ergebnis der Neuverteilung der Förderinseln
Anlage 3 Ergebnis der Neuverteilung der Förderinseln
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Anlage 3: Förderinseln an Grundschulen Schule Stadtbezirk Personal-Ist Schuljahr 2020/2021 Personal-Soll Schuljahr 2021/2022 Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 0,00 0,00 Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 0,50 0,50 Annette-v.-D.-H.-Schule Nienb. 58 Nienberge 0,00 0,00 Astrid Lindgren-Schule 76 Gelmer 0,00 0,00 Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 0,00 0,00 Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,50 0,50 Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 0,00 0,00 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 0,50 0,50 Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 0,50 0,50 Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 0,50 0,75 Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 0,50 0,50 Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 0,50 0,75 Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 0,50 0,75 Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 0,00 0,00 Grundschule Sprakel 68 Sprakel 0,50 0,50 Grundschule Wolbeck Nord 87 Wolbeck 0,00 0,00 Hermannschule 33 Schützenhof 0,50 0,50 Idaschule 82 Gremmendorf 0,50 0,50 Johannisschule 22 Josef 0,50 0,00 Kardinal-von-Galen-Schule 77 Handorf 0,00 0,00 Kreuzschule 27 Kreuz 0,00 0,00 Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 0,50 0,50 Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 0,50 0,50 Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 0,00 0,50 Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 0,50 0,00 Marienschule Roxel 57 Roxel 0,50 0,50 Martinischule 15 Martini 0,50 0,00 Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 0,00 0,00 Matthias-Claudius-Schule Gut 32 Geist 0,50 0,50 Matthias-Claudius-Schule Hand 77 Handorf 0,50 0,50 Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,00 0,00 Melanchthonschule 61 Coerde 0,50 0,75 Michaelschule 51 Gievenbeck 0,50 0,75 Mosaikschule 51 Gievenbeck 0,50 0,75 Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 0,50 0,50 Norbertschule 61 Coerde 0,50 0,75 Overbergschule 24 Hansaplatz 0,50 0,50 Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,50 0,50 Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 0,50 0,75 Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 0,00 0,50 Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,00 0,00 Pötterhoeckschule 45 Mauritz-Mitte 0,00 0,50 PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 0,50 0,75 Theresienschule 52 Sentrup 0,00 0,00 Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 0,50 0,50 Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 0,50 0,75 Gesamtsumme 15,00 17,50
Anlage 1 Erläuterung des Indikatorenmodells
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Anlage 1: Stellenpool, Indikatoren, Gewichtung Die Personalressourcen der Schulsozialarbeit und der Förderinseln sollen besonders an den Schu- len eingesetzt werden, deren Schülerinnen und Schüler einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Deshalb erfolgt die Neuverteilung des kommunal steuerbaren Personals bedarfsgerecht anhand ei- nes abgestimmten Indikatorenmodells. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie das Amt für Schule und Weiterbildung planen in diesem Zusammenhang gemeinsam den Personaleinsatz der folgenden Professionen: Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter d er verschiedenen Schulstandorte, die ganzheitlich in den Handlungsfeldern Bildung und Teilhabe, Inklusion/Gemeinsames Lernen, Übergang Schule-Beruf sowie klassischer Schulsozialarbeit tätig sind. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der verschiedenen Grundschulstandorte, die Kinder im Rahmen von Förderinseln heilpädagogisch unterstützen. Hinsichtlich der Bedarfsberechnung werden folgende Daten von der abgeschotteten Statistikstelle der Stadt Münster miteinander verschnitten: Schul- und Einwohnermeldeamtsdaten Daten zu Transferleistungen (Sozialamt und Jobcenter) Daten der Schuleingangsuntersuchungen (Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten) Für die Grundschulen und die w eiterführenden Schulen werden unterschiedliche Indikatorentab- leaus verwendet, um den Grad des jeweiligen Unterstützungsbedarfs an den verschiedenen Stand- orten zu berechnen: Indikatorentableau für die Grundschulen Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte Indikatoren Anzahl Schülerinnen und Schüler 0 x 1 0 1 1 2 2 3 3 KIdS-Wert (Daten der Schulein- gangsuntersuchungen) 0 x 3 0 1 3 2 6 3 9 Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schüler 0 x 3 0 1 3 2 6 3 9 Indikatorenpunkte je Grundschule 0-21 Punkte Grundschulen Anzahl der Schülerinnen und Schüler Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. KIdS-Indikator Der Kompetenz-Indikator der Schulanfängerinnen und Schulanfänger (KIdS) wird aus Daten der Schuleingangsuntersuchungen gebildet. Hierbei ist die elterliche Förderung von Kindern durch Sport-, Schwimm- und Musikangeboten von Interesse. Weiterhin wird auch die deut- sche Sprachfähigkeit der Kinder gemessen. Der KIdS-Indikator wird 3fach gewichtet, da er ein sehr gutes Abbild über die Frühförderbemühungen der Eltern sowie der kindlichen Bil- dungsressourcen liefert. Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schüler Dieser Indikator misst den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf Transferleistungen (SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz, SGB XII Hilfen zum Lebensunterhalt) angewiesen sind. Ausgehend vo n einem multidimensionalen Armutsverständnis, das s vielfältige ein- schränkende Auswirkungen in verschiedenen Bereichen beschreibt, wird dieser Indikator 3fach gewichtet. Bewertungsgruppen Die Daten zu jedem Indikator werden zunächst einer bestimmten Bewertungsgruppe zugeordnet: sehr geringer Förderbedarf = Bewertungsgruppe 0 geringer Förderbedarf = Bewertungsgruppe 1 hoher Förderbedarf = Bewertungsgruppe 2 sehr hoher Förderbedarf = Bewertungsgruppe 3 Beispiel: Grundschulen ab einer Anzahl von mehr als 350 Schülerinnen und Schülern werden der Bewertungsgruppe 3 zugeordnet. Im nächsten Schritt wird die Zahl der Bewertungsgruppe mit dem jeweiligen Faktor multipliziert. Das Ergebnis sind die Indikatorenpunktwerte. Pro Primarschule können somit 0 bis max. 21 Indikatoren- punkte erreicht werden. Zur Berechnung des Stellenanteils pro Indikatorenpunktwert werden die zur Verfügung stehenden Personalressourcen (Vollzeitäquivalente) durch die Summe der Indikatorenpunktwerte aller Primar- schulen dividiert. Als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit sind 0,50 Vollzeitäquivalente festgelegt. Die Grundschulen erhalten ab einem rechnerisch ermittelten Stellenwert von 0,25 Vollzeitäquiva- lente eine 0,50 Stelle. Primarschulen mit einem rechnerisch ermittelten Stellenwert unterhalb von 0,25 Vollzeitäquivalenten erhalten keine Stellenanteile. Förderinseln an Grundschulen Zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 werden 30 Förderinseln (insgesamt 17, 50 Vollzeitäquiva- lente) eingerichtet. Es wird in absteigender Reihenfolge, ausgehend von der Schule mit dem höchs- ten Indikatorenpunktwert vergeben: Rang 1-10 0,75 Vollzeitäquivalente Rang 11-30 0,50 Vollzeitäquivalente Rang 31-46 keine Förderinsel Indikatorentableau für die weiterführenden Schulen Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte Indikatoren Anzahl Schülerinnen und Schüler 0 x 1 0 1 1 2 2 3 3 Anteil Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem AO-SF Bedarf 0 x 1 0 1 1 2 2 3 3 Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schüler 0 x 3 0 1 3 2 6 3 9 Indikatorenpunkte je weiterführender Schule 0-15 Punkte Weiterführende Schulen Anzahl der Schülerinnen und Schüler Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf gemäß AO-SF Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schuler Dieser Indikator wird 3fach gewichtet. Zur Berechnung des Stellenanteils pro Indikatorenpunktwert werden die zur Verfügung stehenden Personalressourcen (Vollzeitäquivalente) durch die Summe der Indikatorenpunktwerte aller weiter- führenden Schulen dividiert. Als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit sind 0,50 Vollzeitäquivalente festgelegt. Die weiterführenden Schulen erhalten jedoch mindestens eine 0,50 Stelle, auch bei einem rechne- risch ermittelten Stellenwert unterhalb von 0,25 Vollzeitäquivalenten. Ergänzende Hinweise zum aktuellen Rechnungslauf (Verteilung zum Schuljahr 2021/2022) Aufgrund der Corona-Situation in 2020 hat es keine Vollerfassung bei den Schuleingangsuntersu- chungen gegeben. Der Kompetenz-Indikator der Schulanfänger und Schulanfängerinnen wird des- halb aus Daten der Schuljahre 2016 bis 2019 gebildet. Zur Bestimmung von Ranglistenpositionen werden ergänzend zu den Indikatorenpunkten die Werte des KIdS-Indikators (Verteilung Förderinseln) bzw. des Sozioökonomischen Status-Indikators (Ver- teilung Schulsozialarbeit) herangezogen.
Anlage 2 Weitere Leistungen und Schnittstellen im Kontext der Schulsozialarbeit
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Anlage 2 Weitere Leistungen und Schnittstellen im Kontext der Schulsozialarbeit Neben den beschriebenen Leistungen der Schulsozialarbeit gibt es vielfältige, ergänzende Leistungen und Angebote für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern/ Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte. Sie beziehen sich auf spezifische Zielgruppen, Bedarfe und definierte Kernaufgaben. Weitere Leistungen im Kontext Schulsozialarbeit: Mobile BuT-Schulsozialarbeit Mobiles Team Münster (MTM) Individuelles Jugendhilfeangebot im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschulen für den Stadtteil Coerde Fallscouts für zugewanderte Schülerinnen und Schüler Fachberatung Schulverweigerung Flexibles Jugendhilfeangebot an weiterführenden Schulen Jugendhilfe an der Kompass-Schule Beratung von Schüler/-innen im Übergang Schule-Beruf Schulpsychologische Beratungsstelle Schulsozialarbeit der Internationalen Förderklassen an den Berufskollegs Bildungsberatung Jugendhilfe an der Albert-Schweitzer-Schule Jugendhilfe im schulischen Lernort „Pro-B-Klasse“
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hansaplatz 0
- Loevelingloh 98
- Kinderhaus
- Düesberg 0
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Details
- Aktenzeichen
- V/0272/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2021
- Erstellt
- 29.03.2021 15:00