V/0351/2007
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388: Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße /
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Beschlussvorlage
2307 Zeichen
V/0351/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388: Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / A1 Satzungsbeschluss Beratungsfolge 31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 13.06.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388: Nienberge – Gewerbegebiet Steinfur- ter Straße / B 54 / A1 wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388 wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen der Stadt Münster keine weiteren zusätzli- chen Kosten und keine weiteren Folgekosten. Es wird zur Kenntnis genommen, dass, wie in der Vorlage Nr. 510/2004 ausführlich dargestellt, der Stadt Münster zusätzliche Ausbaukosten in Höhe von ca. 200.000 € und Einnahmeausfälle von ca. 40.000 € entstehen. Begründung: Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388 hat 11.09. bis 11.10.2006 erneut öffentlich ausgelegen. Während dieser Offenlegung wurden keine Bedenken und Anregun- gen zur Bebauungsplanänderung vorgetragen. Die Bebauungsplanänderung kann somit als Satzung beschlossen werden. Wie in der Vorlage Nr. 510/2004 ausführlich dargestellt entstehen zur Realisierung der Bebau- ungsplanänderung zusätzliche Ausbaukosten in Höhe von ca. 200.000 €. Diese Kosten können nicht über Erschließungsbeiträge refinanziert werden, da bereits fast das gesamte Baugebiet er- schließungsbeitragsrechtlich vertraglich abgewicke lt worden ist. Durch die beabsichtigte Ringer- Vorlagen-Nr.: V/0351/2007 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 09.05.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0351/2007 schließung wird die bisher zur Veräußerung vorgesehene Gewerbefläche verkleinert und der Stadt Münster entstehen Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 40.000 €. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan (verkleinert)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 388, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Steinfurter Straße
Bebauungsplan Nr. 388, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0351/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37