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V/0351/2007

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388: Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße /

Vorlagen 03.05.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.06.2007, TOP 25.2.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2307 Zeichen

V/0351/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388: Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 
/ A1 
Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388: Nienberge – Gewerbegebiet Steinfur-
ter Straße / B 54 / A1 wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 
Gemeindeordnung (GO NRW) als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388 wird ebenfalls 
beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen der Stadt Münster keine weiteren zusätzli-
chen Kosten und keine weiteren Folgekosten. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass, wie in der Vorlage Nr. 510/2004 ausführlich dargestellt, der 
Stadt Münster zusätzliche Ausbaukosten in Höhe von ca. 200.000 € und Einnahmeausfälle von ca. 
40.000 € entstehen. 
 
Begründung: 
 
Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388 hat 11.09. bis 11.10.2006 
erneut öffentlich ausgelegen. Während dieser Offenlegung wurden keine Bedenken und Anregun-
gen zur Bebauungsplanänderung vorgetragen. 
 
Die Bebauungsplanänderung kann somit als Satzung beschlossen werden. 
 
Wie in der Vorlage Nr. 510/2004 ausführlich dargestellt entstehen zur Realisierung der Bebau-
ungsplanänderung zusätzliche Ausbaukosten in Höhe von ca. 200.000 €. Diese Kosten können 
nicht über Erschließungsbeiträge refinanziert werden, da bereits fast das gesamte Baugebiet er-
schließungsbeitragsrechtlich vertraglich abgewicke lt worden ist. Durch die beabsichtigte Ringer-
Vorlagen-Nr.: 
V/0351/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0351/2007 
schließung wird die bisher zur Veräußerung vorgesehene Gewerbefläche verkleinert und der Stadt 
Münster entstehen Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 40.000 €. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan (verkleinert)

Beratungsverlauf (3)

31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 26.2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Rat
TOP 25.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bebauungsplan Nr. 388, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Steinfurter Straße

Bebauungsplan Nr. 388, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0351/2007
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37