V/1057/2015
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heinrich-Piepmeyer-Haus im Bezirk Mitte
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Beschlussvorlage
7229 Zeichen
V/1057/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heinrich-Piepmeyer-Haus im Bezirk Mitte
Beratungsfolge
20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.02.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung der Kita Heinrich-Piepmeyer-Haus, Hüf-
ferstraße 41 im Bezirk Mitte in Trägerschaft des Vereins zur Förderung körper- und mehr-
fachbehinderter Kinder Münster e. V. zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertages-
betreuungsangebote zu.
2. Der Rat stimmt zu, die bisherige fünfgruppige Kita im Rahmen der Umbauarbeiten um eine
Gruppe G 2 mit 10 Kindern zu erweitern.
2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung die künftige Rahmenstruktur
der Kita sechs Gruppen umfasst:
18 Kinder im Alter von 0-3 Jahren
51 Kinder im Alter von 3-6 Jahren
In der Gesamtzahl der Plätze sind die in d ieser Einrichtung bereitgestellten heilpädagog i-
schen Plätze (21 Kinder) enthalten.
Eine spätere bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen ist möglich.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentl i-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköf f-
nungszeit) flexibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2016 erfolgen.
Vorlagen-Nr.:
V/1057/2015
Auskunft erteilt:
Frau Gerick, Herr Philipp, Frau Kratz-
Trutti
Ruf:
492-5528, 492-5111
E-Mail:
Gerick@stadt-muenster.de
Datum:
07.01.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/1057/2015
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Ausstattung und Umbaumaßnahmen der u3-Gruppe werden Bundesmittel beantragt, da
die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die se Maßnahme vorliegen. Sollten die Bunde s-
mittel nicht bewilligt werden, so sind Finanzmittel für Inventar und Möblierung in Höhe von max.
30.000 € erforderlich.
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 165.600 € an (für 2016
anteilig 68.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd.
62.000 € (2016 anteilig: 25.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 24.000 € (2016 anteilig:
9.900 €) gegenüber. Der Träger leistet einen Trägeranteil von 4 %.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitionsmaßnah-
me
4890
(neu)
Erweiterung
Heinrich-Piepmeyer-Haus
Auszahlungen 11 Auszahlungen von aktivie r-
baren Zuwendungen
2016 30.000
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach § 83 GO NRW
zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung“ Investitionsmaßnahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa Betreuung freier
Träger“.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2016
2017ff.
25.500
62.000
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte
2016
2017ff.
9.900
24.000
Elternbeiträge
(Kita)
121.400
Zeile 15 Transferaufwendungen
1. Gesetzl. Betriebskostenzu-
schuss gemäß KiBiz
2. Freiwilliger städt. Zuschuss
zum Trägeranteil i.H.v. 5%
2016
2017ff.
2016
2017ff.
65.000
157.000
3.600
8.600
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger*
234.200
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenss i-
tuation der Eltern abhängig, deren Kind er zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
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V/1057/2015
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz.
Im Bezirk Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 40,9 % (1196 Plätze für 2921 Kinder).
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 100,4 % (2267 Plätze für 2259 Kinder).
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 Kinder in Mün s-
ter Mitte nicht abgedeckt werden.
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3- und ü3- Kinder in
den nächsten Jahren zu rechnen. Die Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerung s-
prognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 127 Kind er und im ü3 Bereich 91 Kinder. Dieser Anstieg
wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslöse n, die nicht durch die bestehenden Einrichtu n-
gen abgedeckt werden können.
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertage s-
einrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarf en
erforderlich.
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöht sich die u3-Versorgungsquote bei gleich bleibender Kin-
derzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2015, ohne Berücksicht igung
weiterer Ausbaumaßnahmen auf 41,3 % für die u3 -Kinder. Die Ü3 -Versorgungsquote ist gleic h-
bleibend. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 -
und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit dem notwendigen u3- Ausbau.
Um den Bedarf im Bezirk Mitte langfristig abzudecken, sind zusätzlich zum Ausbau dieser Kinder-
tageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung erforde r-
lich.
2. Maßnahmenplanung
Das Heinrich -Piepmeyer-Haus ist eine additive heilpädagogische Kindertageseinrichtung, in der
behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden.
Es verfügt im Obergeschoss über freie Räume, die für diese u3 -Gruppe zur Verfügung gestellt
werden. Die Räumlichkeiten werden so hergerichtet und ausgestattet, dass sie dem Raumpr o-
gramm des Landesjugendamtes entsprechen.
Die erforderliche Außenfläche für insgesamt 6 Gruppen ist bereits vorhanden.
Die Inbetriebnahme ist zum 01.08.2016 geplant.
Durch die Erweiterung der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich 10 u3 -Plätze im Bezirk Mitte
geschaffen.
- 4 -
V/1057/2015
3. Fazit
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dr ingend benötigte Plätze für u3 -
Kinder in Mitte geschaffen.
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für
den Bezirk Mitte erforderlich.
I. V.
Gez.
Thomas Paal
Beigeordneter
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundriss
Anlage 2_Grundriss
180 Zeichen
Nebentäume- 2 er | HEINRICH = PIEPMEYER - HAUS m | MÜFFERSTR. 41, 4400 MÜNSTER hit 1, BAUHERR: . . 1} e VEREIN ZUR FÖRDERUNG SPASTISCH GELÄ _: . UND KÖRPFRRFHIRNERTER KINDER EV
Anlage 1_Lageplan
86 Zeichen
Notizen: Kita Heinrich-Piepmeyer-HausO Hüfferstr. 41 © Stadt Münster H 5759 288 ___
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hüfferstraße 41
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Details
- Aktenzeichen
- V/1057/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37