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V/1057/2015

Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heinrich-Piepmeyer-Haus im Bezirk Mitte

Vorlagen 29.12.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.02.2016, TOP 22

Beschlussvorlage

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Anlage 2_Grundriss

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Anlage 1_Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

7229 Zeichen

V/1057/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heinrich-Piepmeyer-Haus im Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.02.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung der Kita Heinrich-Piepmeyer-Haus, Hüf-
ferstraße 41 im Bezirk Mitte in Trägerschaft des Vereins zur Förderung körper- und  mehr-
fachbehinderter Kinder Münster e. V. zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertages-
betreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat stimmt zu, die bisherige fünfgruppige Kita im Rahmen der Umbauarbeiten um eine 
Gruppe G 2 mit 10 Kindern zu erweitern.  
 
2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung die künftige Rahmenstruktur 
 der Kita sechs Gruppen umfasst: 
 18 Kinder im Alter von 0-3 Jahren 
 51 Kinder im Alter von 3-6 Jahren 
 
In der Gesamtzahl der Plätze sind die in d ieser Einrichtung bereitgestellten heilpädagog i-
schen Plätze (21 Kinder) enthalten. 
 
Eine spätere bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen ist möglich. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentl i-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköf f-
nungszeit) flexibel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2016 erfolgen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1057/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Gerick, Herr Philipp, Frau Kratz-
Trutti 
Ruf: 
492-5528, 492-5111 
E-Mail: 
Gerick@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1057/2015 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Ausstattung  und Umbaumaßnahmen der u3-Gruppe werden Bundesmittel beantragt, da 
die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die se Maßnahme vorliegen. Sollten die Bunde s-
mittel nicht bewilligt werden, so  sind Finanzmittel für Inventar  und Möblierung in Höhe von max. 
30.000 € erforderlich. 
 
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 165.600 € an (für 2016 
anteilig 68.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe  von rd. 
62.000 € (2016 anteilig: 25.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 24.000 € (2016 anteilig: 
9.900 €) gegenüber. Der Träger leistet einen Trägeranteil von 4 %. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4890 
(neu) 
Erweiterung  
Heinrich-Piepmeyer-Haus 
   
Auszahlungen 11 Auszahlungen von aktivie r-
baren Zuwendungen 
2016 30.000  
 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach § 83 GO NRW 
zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern 
in Tagesbetreuung“ Investitionsmaßnahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa Betreuung freier 
Träger“. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2016 
2017ff. 
25.500 
62.000 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2016 
2017ff. 
9.900 
24.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
    121.400  
Zeile 15  Transferaufwendungen 
1. Gesetzl. Betriebskostenzu-
schuss gemäß KiBiz 
2. Freiwilliger städt. Zuschuss 
zum Trägeranteil i.H.v. 5% 
 
2016 
2017ff. 
 
2016 
2017ff. 
 
65.000 
157.000 
 
3.600 
8.600 
 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger* 
    234.200  
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenss i-
tuation der Eltern abhängig, deren Kind er zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

- 3 - 
V/1057/2015 
Begründung: 
 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz. 
 
Im Bezirk Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 40,9 %  (1196 Plätze für 2921 Kinder). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 100,4 % (2267 Plätze für 2259 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 Kinder in Mün s-
ter Mitte nicht abgedeckt werden. 
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3- und ü3- Kinder in 
den nächsten Jahren zu rechnen. Die Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerung s-
prognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 127 Kind er und im ü3 Bereich 91 Kinder. Dieser Anstieg 
wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslöse n, die nicht durch die bestehenden Einrichtu n-
gen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertage s-
einrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarf en 
erforderlich.  
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöht sich die u3-Versorgungsquote bei gleich bleibender Kin-
derzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2015, ohne Berücksicht igung 
weiterer Ausbaumaßnahmen auf 41,3 % für die u3 -Kinder. Die Ü3 -Versorgungsquote ist gleic h-
bleibend. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - 
und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit dem notwendigen u3- Ausbau. 
 
Um den Bedarf im Bezirk Mitte langfristig abzudecken, sind zusätzlich zum Ausbau dieser Kinder-
tageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung erforde r-
lich.  
 
 
2.   Maßnahmenplanung 
 
Das Heinrich -Piepmeyer-Haus ist eine additive heilpädagogische Kindertageseinrichtung, in der 
behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden. 
Es verfügt im Obergeschoss über freie Räume, die für diese u3 -Gruppe zur Verfügung gestellt 
werden. Die Räumlichkeiten werden so hergerichtet und ausgestattet, dass sie dem Raumpr o-
gramm des Landesjugendamtes entsprechen. 
Die erforderliche Außenfläche für insgesamt 6 Gruppen ist bereits vorhanden. 
 
Die Inbetriebnahme ist zum 01.08.2016 geplant. 
 
Durch die Erweiterung der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich 10 u3 -Plätze im Bezirk Mitte 
geschaffen.

- 4 - 
V/1057/2015 
3.   Fazit 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dr ingend benötigte Plätze für u3 -
Kinder in Mitte geschaffen. 
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für  
den Bezirk Mitte erforderlich. 
 
 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Beigeordneter 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Grundriss

Anlage 2_Grundriss

180 Zeichen

Nebentäume-

2

er | HEINRICH = PIEPMEYER - HAUS
m | MÜFFERSTR. 41, 4400 MÜNSTER

hit 1, BAUHERR: . .
1} e VEREIN ZUR FÖRDERUNG SPASTISCH GELÄ

_: . UND KÖRPFRRFHIRNERTER KINDER EV

Anlage 1_Lageplan

86 Zeichen

Notizen:

Kita Heinrich-Piepmeyer-HausO
Hüfferstr. 41

© Stadt Münster

H 5759 288 ___

Beratungsverlauf (4)

20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hüfferstraße 41

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Details

Aktenzeichen
V/1057/2015
Typ
Vorlagen
Datum
29.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37