V/0784/2021
Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2022 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße
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Beschlussvorlage
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V/0784/2021 V/0784/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2022 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße Beratungsfolge 17.11.2021 Sportausschuss Vorberatung 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Hauptausschuss nimmt den Zuschussantrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA auf Gewährung einer Beihilfe (Anlage 1) zur Kenntnis und stimmt zu, dass dem SC Preußen Münster zum Betrieb der Sportinfrastruktur „Stadion an der Hammer Straße“ für das Kalenderjahr 2022 eine Betriebsbeihilfe in Form eines Zuschusses in Höhe von 932.794,39 Euro gewährt wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 932.795,- Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Sportamt 09.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eglseder T elefon:492-5212 EglsederJulia@stadt- muenster.de - 2 - V/0784/2021 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 gemäß Vorlage V/0237/2019/1 die Eckpunkte der Verträge (Pachtvertrag und Zuschussvertrag) zum Betrieb des städtischen Stadions an der Hammer Straße durch den SC Preußen Münster beschlossen. Die neuen Verträge gelten seit dem 01.07.2019. Der Zuschussvertrag regelt, dass der SCP - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Rat - zur Sicherstellung seines Spiel- und Trainingsbetriebs im Stadion einen Betriebskostenzuschuss nach Art. 55 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhält und die Voraussetzungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen sind. Dazu gehört, dass die konkrete Beihilfe vom SCP als Empfänger beantragt werden muss. Nach den Vorgaben der AGVO muss der Antrag u. a. die Art der Beihilfe (z.B. Zuschuss) und die Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Förderung enthalten. Für Betriebsbeihilfen für Sportinfrastruktur – wie hier – gilt nach der AGVO eine Obergrenze von bis zu 2 Mio. Euro je Infrastruktur und Jahr. Die AGVO schreibt vor, dass bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen der Beihilfebetrag nicht höher sein darf als die Betriebsverluste in dem betreffenden Zeitraum. Das ist vertraglich über einen Rückforderungsmechanismus zur Vermeidung einer Überkompensation geregelt. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise würde die Verwaltung ggf. zu hohe Zuschüsse, die zu einer Überkompensation der Aufwendungen führen würden, zurückfordern. Bei der Berechnung des Zuschussbedarfs hat die Verwaltung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des SCP zu prüfen. Der SCP hat den Zuschussantrag am 30.09.2021 übermittelt und beantragt damit für das Jahr 2022 eine Beihilfe in Höhe von 932.794,39 Euro (siehe Anlage 1). Die Verwaltung hat den beantragten Zuschuss anhand der Vorgaben des EU-Beihilferechts und der vertraglichen Regelungen überprüft. Der Zuschuss kann danach in der beantragten Höhe gewährt werden. Der Mehrbedarf gegenüber der Beihilfe in den vorangegangenen Kalenderjahren ergibt sich u.a. durch die vertraglich vereinbarte turnusmäßige Pachtsteigerung, die erstmals zum 01.01.2022 erfolgt. Die dafür erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Antrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA auf Gewährung einer Beihilfe im Jahr 2022 - 2 - V/0784/2021
V_0784_2021_Anlage_1
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PREUSSEN MÜNSTER. TRADITION MIT ZUKUNFT. ER Deutscher Vizemeister 1951 Deutscher Amateurmeister 1994 Fiffi-Gerritzen-Wog ] 48153 Münster Telefon: 0251 98727 - 0 Telefax: 0251 98727 - 4D www.scproussen-muenster.de Sitz und Handelsregister: Münster AG Münster HRB 17203 Sportelub Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA Stadt Münster Aufsichtsratsvorsitzender: Christoph Strässer Thomas Paal Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost IBAN: DES2 4005 0150 0034 4360 63 BIC: WELADEDIMST n USt-ID: DE 318178374 48143 Münster Komplementärin: Sportelub Preußen Münster 06 Geschäftsführungsgesellschaft mbH Sitz und Handelsregister: Münster AG Münster HRB 17147, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Niewöhner Klemensstraße 10 Münster, 30.09.2021 Beantragung eines Zuschusses Sehr geehrter Herr Paal, hiermit beantragen wir gem. $1, Absatz 2 des Zuschussvertrages sowie gem. Grundlage des neu abgeschlossenen Pachtvertrages den nachfolgend skizzierten Zuschuss. Elektronisch erhalten Sie am Donnerstag, den 30.09.2021, folgende Unterlagen, die Ihnen durch unseren Wirtschaftsprüfen Schlotmann und Partner, Herr Deutsch, zugeschickt werden: o Testat des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss der SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA per 30.06.2021 o Trennungsrechnung Stadion- und Spielbetrieb Saison 2020/21 mit Bestätigung des Wirtschaftsprüfers Weiterhin erhalten sie per Email: o Forecast für die Spielzeiten 2021/22, 2022/23 und 2023/24 © Liquiditätsplan (()FEGE Stadtwerke Münster Warsfeine LVMS VERSICHERUNG PREUSSEN MÜNSTER. TRADITION MIT ZUKUNFT. Auf Grundlage der aufgestellten und nachgewiesenen Kosten beantragen wir einen Zuschuss für das Kalenderjahr 2022 in Höhe von 932.794,39 Euro Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Stadionsituation und aus den nachgewiesenen Einnahmen des Klubs, die für uns innerhalb der Regionalliga nicht weiter zu erhöhen sind, keine anderweitige Deckungsmöglichkeit für den Klub besteht. Zur Beantwortung von Rückfragen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Bernhard Niewöhner Geschäftsführer SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA > Warsfeiner VERSICHERUNG
Anlage A
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Anlage A zur V/0784/2021 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Höhe des Zuschusses an den SC Preußen Münster für die Betriebskosten des städtischen Stadions an der Hammer Straße vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel gemäß dem ISM-Prozess verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit-und Sportangebot“. Es werden Mittel für Betriebskosten für das städtische Stadion an der Hammer Straße zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbereitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Unterstützung des SC Preußen Münster ist eine vollständig freiwillige Leistung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ---
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0784/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2021
- Erstellt
- 18.10.2021 11:53