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V/0529/2009

Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 522: Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg

Vorlagen 13.08.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 30.09.2009, TOP 19.1.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6130 Zeichen

V/0529/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 522: Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg: 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
30.09.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
30.09.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 522: Östlich Auf 
der Horst / südlich Bohlweg gefolgt: 
  
1.1 Die unterbaubare Fläche des westlichen Baufeldes wird bis zur Tiefe der oberirdischen 
Baugrenzen vergrößert (Anlage 1 / Punkt 1.1.1).   
 1.2 Das südliche Baufeld wird um 1,10 m nach Norden verschoben; die unterbaubare Flä-
che erweitert (Anlage 1 / Punkt 1.1.2). 
 
1.3 Östlich der Hausgruppen werden je Stellplatzblock drei öffentliche Stellplätze und fünf  
Carports/offene Garagen hergestellt (Anlage 1 / Punkt 1.1.3). 
 
1.4 Anstelle einer Einhausung der Anlieferrampe auf dem östlichen Nachbargrundstück 
wird an der Grundstücksgrenze eine 2 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Damit sind 
Fenster für Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, an der östli-
chen Giebelseite der Hausgruppen im WA3-Gebiet unzulässig (Anlage 1 / Punkt 1.2.1).  
 
1.5 Die textliche Festsetzung Nr. 2.4 gemäß § 86 BauO NRW wird angepasst. Der 2. Satz 
entfällt (Anlage 1 / Punkt 1.5.1). 
 
1.6 Die Festsetzung von Leitungsrechten für die Stadtwerke Münster, Netzgesellschaft 
wird auf den Erschließungswegen zu den Hausgruppen ergänzt. 
 
1.7 Die Errichtung einer Trafostation am Ende des Stichweges wird durch Planzeichen 
festgesetzt. 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0529/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp 
Ruf: 
492 61 21 
E-Mail: 
Philipp@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.08.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0529/2009 
 
2.  Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den nachfolgenden Stellungnahmen nicht gefolgt: 
 
2.1 Auf den Anschluss des geplanten Neubauquartiers an die Straße Auf der Horst und die 
Einrichtung eines Längsparkstreifens wird nicht verzichtet (Anlage 1 / Punkt 1.3.1 + 
1.5.3). 
 
2.2 Die Straße Auf der Horst wird nicht zur Einbahnstraße erklärt (Anlage 1 / Punkt 1.3.2 + 
1.5.4). 
 
2.3 Es erfolgt keine Verlegung der nördlichen Tiefgaragenzufahrt  in die Mitte des an der 
Straße Auf der Horst gelegenen Baufeldes (Anlage 1 / Punkt 1.5.2).  
 
 2.4 Die festgesetzte Baufeldlänge an der Straße Auf der Horst bleibt unverändert. 
   
 
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 522: Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg wird ge-
mäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch und den §§ 7 und 
41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. 
 
 Die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen. 
 
 Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 522 wird der wirksame Flächennutzungsplan 
gemäß § 13a BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor-
schläge keine Kosten und Folgekosten entstehen. Der Investor TWG Telgte übernimmt entspre-
chend dem zwischen der Stadt Münster und ihm geschlossenen Städtebaulichen Vertrag alle 
maßnahmebedingten Kosten, die vor/bei Umsetzung des Neubauprojekts anfallen. 
 
 
Begründung: 
 
1.+ 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 522, der als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ 
gemaß § 13a Baugesetzbuch aufgestellt wird, hat (einschließlich Immissionsgutachten /   
Stand: 12.05.2009) vom 02.06.2009 bis 02.07.2009 öffentlich ausgelegen. 
 
Während der Offenlegung wurden fünf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 
drei Trägern öffentlicher Belange eingereicht, über die entsprechend der in Anlage 1 aufge-
führten Vorschläge Beschluss gefasst werden soll. 
Die IHK Nord Westfalen und die Handwerkskammer Münster haben mitgeteilt, dass sie 
weder Anregungen noch Bedenken gegen die Planung vorbringen.  
  
3.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 522 soll unter Berücksichtigung der Beschlussvor-
schläge 1.1 - 1.7 geändert werden. Eine erneute Offenlegung oder eingeschränkte Beteili-
gung ist nicht erforderlich, da keine Grundzüge der Planung betroffen sind und keine nega-
tiven Auswirkungen auf Dritte erkennbar sind. 
Die unter 2.1 – 2.4 aufgeführten Anregungen sollen nicht berücksichtigt werden, weil die 
Planung mit den Zielen des Baugesetzbuches vereinbar ist (Innenentwicklung) und der 
Stärkung des Wohnraumangebots dient. Wesentliche Beeinträchtigungen für das Umfeld 
sind zudem nicht erkennbar.  
 
Der wirksame Flächennutzungsplan wird mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 522 
gemäß § 13a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch im Wege der Berichtigung angepasst. Anstelle 
„Sportplatz“ wird „Wohnbaufläche“ dargestellt. 
 
Über die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Investor TWG Telgte zum

- 3 - 
V/0529/2009 
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses verfügungsberechtigt. Der bisherige Eigentümer der Grund-
stücksflächen möchte nach Realisierung die beiden nördlichen Hausgruppen auf Dauer in eigenem 
Bestand halten. Die Stadt Münster schließt mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag; er 
verpflichtet sich u.a. zur Übernahme aller im Geltungsbereich des Bebauungsplans anfallenden 
maßnahmebedingten Kosten sowie zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem östlichen Nach-
bargrundstück.  
Der Stadt Münster entstehen durch die Realisierung der Planung keine Kosten und Folgekosten. 
Die öffentliche Erschließung / Infrastruktur wird nach Herstellung kostenfrei an die Stadt Münster 
übertragen.  
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den Anlagen entnommen werden. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen 
4. Bebauungsplan Nr. 522 (Verkleinerung)

Beratungsverlauf (4)

01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.09.2009 Hauptausschuss
TOP 16.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.09.2009 Rat
TOP 19.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 522 (amtlicher Umring) amtlich
  • Bohlweg
  • Auf der Horst

Bebauungsplan Nr. 522

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0529/2009
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37