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A-R/0049/2025

Digitalisierung als Schwerpunkt des Haushalts und Personalrendite durch digitale Effizienz

Antrag an den Rat 02.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 28.4

A-R-0049-2025

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A-R-0049-2025

4779 Zeichen

Ratsantrag 
Digitalisierung als Schwerpunkt des Haushalts und Personalrendite durch digi-
tale Effizienz 
Beschlussvorschlag 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Prioritätensetzung Digitalisierung 
Im Haushalt 2026 ff. wird die Digitalisierung der städtischen Verwaltungsprozesse als 
ein prioritäres strategisches Ziel festgeschrieben. Für alle Haushaltsjahre ab 2027 – im 
Zuge eines Nachtragshaushalts – ist ein eigener Titel „Digitalisierung und Prozessauto-
matisierung“ einzurichten. 
2. Digitalisierungsfonds / Investitionsschwerpunkt 
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Doppelhaushalt 2026/2027 einen Digitalisie-
rungsfonds aufzulegen (Ansatz zunächst 10 Mio. Euro), der folgende Maßnahmen ab-
deckt: 
o Prozessdigitalisierung und End-to-End-Automatisierung (inkl. KI-gestützter 
Workflows) 
o Ausbau der E-Akte und Abschaffung papierbasierter Prozesse 
o digitale Bürgerdienste (einschließlich vollständiger Umsetzung der OZG-Ver-
pflichtungen) 
o Modernisierung der IT-Infrastruktur (Cloud, IT-Sicherheit, Schnittstellen) 
o Schulungen und Change-Management 
3. Einführung eines verbindlichen „Digital-Checks“ 
Ab 2026 wird bei jedem neuen Projekt, Verfahren oder Haushaltstitel in der Verwaltung 
geprüft und dokumentiert, 
o ob und wie sich der Prozess digitalisieren oder automatisieren lässt, 
o welche Personalressourcen dadurch perspektivisch eingespart werden können, 
o welche Folgekosten analoger Alternativen entstehen würden. 
Die Ergebnisse fließen verbindlich in die Haushaltsplanungen ein. 
4. „Rendite der Digitalisierung“: Personalentwicklung mit Einsparverpflichtung 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das sicherstellt, dass Digitali-
sierungsgewinne in Form von Kostenreduktionen im Personalhaushalt realisiert wer-
den. Insbesondere: 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2025

o Für digitalisierte Prozesse wird ab 2028 eine Stellenreduktionskomponente von 
jährlich mindestens X Vollzeitäquivalenten eingeplant (z. B. durch natürliche 
Fluktuation, Ruhestand, Wegfall analoger Arbeitsschritte). 
o Neue Stellen werden nur geschaffen, wenn ein Digitalisierungspotenzial ausge-
schlossen ist („Digital first – Personal second“). 
5. Jährlicher Digitalisierungs- und Einsparbericht 
Die Verwaltung berichtet dem Rat ab 2026 jährlich über: 
o den Stand der Digitalisierungsprojekte (inkl. des Umsetzungsstands aller OZG-
Leistungen und der Nachfolgeregelungen des OZG-Änderungsgesetzes), 
o nachgewiesene Effizienzgewinne, 
o eingesparte Personalkosten, 
o Ausblick für die Folgejahre. 
6. Zielmarke 2030 
Die Verwaltung legt bis Sommer 2026 eine Roadmap vor, die sicherstellt, dass bis 
2030 
o mindestens 70 % der städtischen Standardprozesse vollständig digital und 
weitgehend automatisiert laufen, 
o sämtliche OZG-relevanten Verwaltungsleistungen medienbruchfrei digital an-
geboten und durchgehend prozessiert werden, 
o die hieraus resultierende Personalkostenreduktion dauerhaft im Haushalt abge-
bildet ist. 
Begründung: 
Die Stadt Münster steht vor großen finanziellen Herausforderungen: steigende Pflichtaufgaben, 
wachsender Personalbedarf, Fachkräftemangel und wachsende Erwartungen der Bürgerinnen 
und Bürger an schnelle, digitale Dienstleistungen. Gleichzeitig sind Effizienzgewinne in der Ver-
waltung ohne konsequente Digitalisierung kaum noch erreichbar. 
Die Digitalisierung ist deshalb kein Kostenfaktor, sondern die zentrale Stellschraube, um 
 Verwaltungsleistungen schneller und verlässlicher bereitzustellen, 
 den personellen Druck zu reduzieren, 
 den Bürgerinnen und Bürgern moderne Services anzubieten, 
 und den städtischen Haushalt nachhaltig zu entlasten. 
 
Damit Digitalisierung ihre Wirkung entfalten kann, braucht es eine klare Prioritätensetzung im 
Haushalt und ein verbindliches System, das die daraus entstehenden Effizienzgewinne als 
„Rendite der Digitalisierung“ im Personalhaushalt abbildet. Durch natürliche Fluktuation und

die Automatisierung von Routineprozessen können in den kommenden Jahren erhebliche Ka-
pazitäten freigesetzt und Personalausgaben langfristig reduziert werden, ohne dass dies zulas-
ten der Servicequalität geht – im Gegenteil. 
Andere Städte haben bereits erfolgreich digitale Effizienzprogramme aufgesetzt (z. B. Tallinn, 
Wien, Estland auf Staatsebene). Münster kann hier anknüpfen und eine Vorreiterrolle in NRW 
übernehmen. 
 
Münster, 01. Dezember 2025 
gez. 
Stefan Weber 
Mathias Kersting 
Carmen Greefrath 
Angela Stähler  
Marcus Bielefeld 
Olaf Bloch 
Andreas Bracht 
 
 
Meik Bruns 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Alf Rüdiger Kaßenbrock 
Stefan Leschniok 
Babette Lichtenstein van Lengerich 
Jutta Malik 
 
 
Martin Peitzmeier 
Dr. Britta Riederer Freifrau 
von Paar 
Carolin Schwarz 
Jolanta Vogelberg 
Thomas Werth 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 28.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0049/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2025
Erstellt
02.12.2025 16:49