A-R/0049/2025
Digitalisierung als Schwerpunkt des Haushalts und Personalrendite durch digitale Effizienz
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A-R-0049-2025
4779 Zeichen
Ratsantrag Digitalisierung als Schwerpunkt des Haushalts und Personalrendite durch digi- tale Effizienz Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Prioritätensetzung Digitalisierung Im Haushalt 2026 ff. wird die Digitalisierung der städtischen Verwaltungsprozesse als ein prioritäres strategisches Ziel festgeschrieben. Für alle Haushaltsjahre ab 2027 – im Zuge eines Nachtragshaushalts – ist ein eigener Titel „Digitalisierung und Prozessauto- matisierung“ einzurichten. 2. Digitalisierungsfonds / Investitionsschwerpunkt Die Verwaltung wird beauftragt, für den Doppelhaushalt 2026/2027 einen Digitalisie- rungsfonds aufzulegen (Ansatz zunächst 10 Mio. Euro), der folgende Maßnahmen ab- deckt: o Prozessdigitalisierung und End-to-End-Automatisierung (inkl. KI-gestützter Workflows) o Ausbau der E-Akte und Abschaffung papierbasierter Prozesse o digitale Bürgerdienste (einschließlich vollständiger Umsetzung der OZG-Ver- pflichtungen) o Modernisierung der IT-Infrastruktur (Cloud, IT-Sicherheit, Schnittstellen) o Schulungen und Change-Management 3. Einführung eines verbindlichen „Digital-Checks“ Ab 2026 wird bei jedem neuen Projekt, Verfahren oder Haushaltstitel in der Verwaltung geprüft und dokumentiert, o ob und wie sich der Prozess digitalisieren oder automatisieren lässt, o welche Personalressourcen dadurch perspektivisch eingespart werden können, o welche Folgekosten analoger Alternativen entstehen würden. Die Ergebnisse fließen verbindlich in die Haushaltsplanungen ein. 4. „Rendite der Digitalisierung“: Personalentwicklung mit Einsparverpflichtung Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das sicherstellt, dass Digitali- sierungsgewinne in Form von Kostenreduktionen im Personalhaushalt realisiert wer- den. Insbesondere: Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2025 o Für digitalisierte Prozesse wird ab 2028 eine Stellenreduktionskomponente von jährlich mindestens X Vollzeitäquivalenten eingeplant (z. B. durch natürliche Fluktuation, Ruhestand, Wegfall analoger Arbeitsschritte). o Neue Stellen werden nur geschaffen, wenn ein Digitalisierungspotenzial ausge- schlossen ist („Digital first – Personal second“). 5. Jährlicher Digitalisierungs- und Einsparbericht Die Verwaltung berichtet dem Rat ab 2026 jährlich über: o den Stand der Digitalisierungsprojekte (inkl. des Umsetzungsstands aller OZG- Leistungen und der Nachfolgeregelungen des OZG-Änderungsgesetzes), o nachgewiesene Effizienzgewinne, o eingesparte Personalkosten, o Ausblick für die Folgejahre. 6. Zielmarke 2030 Die Verwaltung legt bis Sommer 2026 eine Roadmap vor, die sicherstellt, dass bis 2030 o mindestens 70 % der städtischen Standardprozesse vollständig digital und weitgehend automatisiert laufen, o sämtliche OZG-relevanten Verwaltungsleistungen medienbruchfrei digital an- geboten und durchgehend prozessiert werden, o die hieraus resultierende Personalkostenreduktion dauerhaft im Haushalt abge- bildet ist. Begründung: Die Stadt Münster steht vor großen finanziellen Herausforderungen: steigende Pflichtaufgaben, wachsender Personalbedarf, Fachkräftemangel und wachsende Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an schnelle, digitale Dienstleistungen. Gleichzeitig sind Effizienzgewinne in der Ver- waltung ohne konsequente Digitalisierung kaum noch erreichbar. Die Digitalisierung ist deshalb kein Kostenfaktor, sondern die zentrale Stellschraube, um Verwaltungsleistungen schneller und verlässlicher bereitzustellen, den personellen Druck zu reduzieren, den Bürgerinnen und Bürgern moderne Services anzubieten, und den städtischen Haushalt nachhaltig zu entlasten. Damit Digitalisierung ihre Wirkung entfalten kann, braucht es eine klare Prioritätensetzung im Haushalt und ein verbindliches System, das die daraus entstehenden Effizienzgewinne als „Rendite der Digitalisierung“ im Personalhaushalt abbildet. Durch natürliche Fluktuation und die Automatisierung von Routineprozessen können in den kommenden Jahren erhebliche Ka- pazitäten freigesetzt und Personalausgaben langfristig reduziert werden, ohne dass dies zulas- ten der Servicequalität geht – im Gegenteil. Andere Städte haben bereits erfolgreich digitale Effizienzprogramme aufgesetzt (z. B. Tallinn, Wien, Estland auf Staatsebene). Münster kann hier anknüpfen und eine Vorreiterrolle in NRW übernehmen. Münster, 01. Dezember 2025 gez. Stefan Weber Mathias Kersting Carmen Greefrath Angela Stähler Marcus Bielefeld Olaf Bloch Andreas Bracht Meik Bruns Dr. Dietmar Erber Walter von Göwels Alf Rüdiger Kaßenbrock Stefan Leschniok Babette Lichtenstein van Lengerich Jutta Malik Martin Peitzmeier Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar Carolin Schwarz Jolanta Vogelberg Thomas Werth Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0049/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 02.12.2025 16:49