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V/0001/2007

Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 277:Kinderhaus

Vorlagen 02.01.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.4.2

Anlage 2 - Plan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Plan

280 Zeichen

Ga/ 
St 
0,3 0,5 
I
ED 
o
SD 
48°  ± 3° 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
E
L 
AE 
GFL 
Ga/ 
St 
Ga/ 
St 
Ga/ 
St 
Wohngebäude 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 1/2007 
Bebauungsplan Nr. 277, 1. Änderung Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
VERKLEINERUNG / M 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

3260 Zeichen

V/0001/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 277:Kinderhaus - Kanalstraße / 
Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg 
1. Beschluss zur Änderung 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Bebauungsplan Nr. 277: Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg wird gemäß §§ 2 
(1) und 1 (8) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch im Bereich Kanalstraße 
381 / Memmertweg dahingehend geändert, dass u.a. die überbaubaren Grundstücksflächen 
geändert werden. 
 
2. Die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 277: Kinderhaus – Kanalstra-
ße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg wird gemäß §§ 2 und 
10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 und § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Ge-
meindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
 Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 277 wird ebenfalls beschlossen. 
  
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorhabenbezogene 1. Ände-
rung des Bebauungsplanes Nr. 277 keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Der Vorha-
benträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend 
dem Durchführungsvertrag. 
 
 
Begründung: 
Mit der vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung soll zwischen dem Hofgebäu-
de Kanalstraße 381 und der Kanalstraße durch veränderte überbaubare Grundstücksflächen die 
Errichtung von fünf freistehenden Einfamilienwohnhäusern ermöglicht werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0001/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6120 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0001/2007 
Durch diese Änderungen werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die Grundzü-
ge der Planung nicht in Frage gestellt. Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungsplanes 
Rechnung getragen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die geänderten Fest-
setzungen des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. 
 
Da die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß 
§ 13 Baugesetzbuch gegeben sind, wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gele-
genheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 277 hat vom 16.10. bis 16.11.2006 öffentlich ausgelegen. Während Beteiligung 
und der Offenlegung wurden keine Bedenken und Anregungen vorgetragen.  
 
Da die Voraussetzungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit 
dem Änderungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur vorhabenbezogenen Bebauungs-
planänderung gefasst werden.  
 
Nähere Einzelheiten zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung sind aus den Anlagen er-
sichtlich. 
 
I.V.  
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan (verkleinert)

Beratungsverlauf (4)

13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 277, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Kanalstraße 381
  • Wangeroogeweg
  • Memmertweg 1
  • Kinderhaus

Bebauungsplan Nr. 277, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kinderhaus - Kanalstraße / Wangeroogeweg

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0001/2007
Typ
Vorlagen
Datum
02.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37