V/0168/2018
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Münster
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Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses
der Stadt Münster zum 31.12.2016
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 2
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Wolbecker-Straße 284
48155 Münster
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13
e-Mail: revision@stadt-muenster.de
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 5
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 6
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 7
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 7
6.1 Vorjahresabschluss 2015 ........................................................................................................ 7
6.2 Organisation der Buchhaltung ................................................................................................. 8
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 9
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2016 .................................................................. 10
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................ 10
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 11
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses .......................................................... 12
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz .................................................................................................. 13
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung ............................................................................. 14
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 15
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 17
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 18
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016 ..................... 18
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2016 ................................................................................. 22
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016 ............................... 69
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2016 .................................................. 70
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO ............................................... 71
12 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 72
Anlagen:
- Bilanz
- Forderungsspiegel
- Verbindlichkeitenspiegel
- Anlagenspiegel
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
1 Zusammenfassung der Kernaussagen
Aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 lassen sich folgende Kernaussagen zu-
sammenfassen:
- Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Überschuss i.H.v. 10.698.224,12 € (Vor-
jahr: - 12.154.922,79 €) ab. Im Vergleic h zur Haushaltsplanung ist das Jahresergeb-
nis um 43.804.992,08 € (Vorjahr: 24.091.950,61 €) besser ausgefallen.
- Aufgrund der besonderen Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sind
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagever-
mögen sowie Wertveränderungen bei den Finanz anlagen unmittelbar mit der Allge-
meinen Rücklage zu verrechnen. Im Jahr 2016 wurden Erträge i.H.v.
11.279.145,68 € und Aufwendungen i.H.v. 8.687.083,34 € aus der Ergebnisrechnung
abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
- Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen
Verrechnungen, die mit einem Saldo von 2. 592.062,34 € abschließen, ermittelt sich
ein betriebswirtschaftliches Ergebnis von 13.290.286,46 €. In diesem Ausmaß wuchs
das städtische Eigenkapital und erreicht am Ende des Haushaltsjahres 2016 einen
Stand von 738.477.513,59 €.
- Mit diesem Ergebnis ist im Haushaltsj ahr 2016 erneut der Haus haltsausgleich im
Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW gelungen.
- Vergleicht man jedoch die Höhe des Ei genkapitals am Ende des Haushaltsjahres
2016 mit dem Stand aus der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008, dann stellt man fest,
dass die Ausgangslage mit einem Eigenkapi talbestand i.H.v. 832.522.332,08 € noch
nicht wieder erreicht ist. Seit der Umst ellung der Haushaltsf ührung auf NKF vermin-
derte sich das Eigenkapital der Stadt Münster um 94.044.818,49 € (11,3 %). Der
Stadt Münster ist es bi sher noch nicht gelungen, den Leitgedanken des NKF einer
nachhaltigen Haushaltsführung um zusetzen. Hierzu bedarf es weiterer energischer
Konsolidierungsbemühungen.
- Das Jahresergebnis 2016 profitierte in einem hohen Ausmaß von der insgesamt gu-
ten Wirtschaftslage der in der Stadt Münster angesiedelten Gewerbebetriebe. Das
Aufkommen der Gewerbesteuer lag deutlich über den Erwartungen. Daneben re-
gistrierte die Verwaltung niedrigere Aufwendungen für die Versorgung und Unterbrin-
gung von Flüchtlingen. Im Aufgabenbereich des Sozialamtes und des Jobcenters
wurden die Haushaltsansätze nicht ausgeschöpft.
- Im Haushaltsjahr 2016 übertrug die Stadt Münster auf der Grundlage des Ratsbe-
schlusses V/0493/2016 ein 11.272 qm großes Grundstück (York Höfe) auf die Wohn-
und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH. Der hierbei auftre-
tende Bewertungsunterschied von rd. 5,2 Mio. € wurde wegen der Abgrenzungsvor-
schrift des 1. NKF Weiterentwickl ungsgesetzes aus der Ergebnisrechnung abge-
grenzt und mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Während der intensiven Erörte-
rung des Sachverhaltes im Zeitpunkt der J ahresabschlussprüfung reifte die Meinung,
dass in diesem speziell gelagerten Fall eine Abgrenzung nicht gerechtfertigt ist. Wäh-
rend der Prüfung wurde vereinbart, zum Ausgleich der Folgewirkungen im Haushalts-
jahr 2017 aus der Allgemeinen Rücklage einen Be trag i.H.v. 5,2 Mio. € in die Aus-
gleichsrücklage umzuschichten und den Jahres abschluss selbst nicht erneut aufzu-
rollen.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
- Für den Jahresabschluss 2016 erteilte das AWR den uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk. Die festgestellten Mängel entwickelten einzeln und zusammen nicht
das Gewicht, das eine unmittelbare Korre ktur der Jahresendergebnisse rechtfertigen
würde, denn die Kernaussagen des Jahresabschlusses insbesondere im Hinblick auf
Haushaltsausgleich und Nachhaltigkeit der Haushaltsführung werden hierdurch nicht
wesentlich beeinflusst.
- Der Jahresabschluss 2016 umfasst die geset zlich geforderten Bestandteile wie Bi-
lanz, Ergebnisrechnung, Fi nanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Lagebericht und
Anhang.
- Aus Sicht des AWR sind die zum gr undsätzlichen Verständnis der Rechnungsergeb-
nisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster
sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten.
2 Vorbemerkungen
Am 20.09.2017 stellte der Kämmerer der Stadt Münster den Jahresabschluss 2016 ge-
mäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO auf und der Oberbürgermeister bestätigte den
Entwurf des Jahresabschlusses. Den bestä tigten Entwurf des Jahresabschlusses 2016
legte die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 18.10.2017 zur Kennt-
nisnahme vor. Der Rat der Stadt Münste r verwies den Entwurf zwecks Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss (V/0782/2017).
Zu Beginn der Prüfung stand fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss frühestens in
seiner 1. Sitzung im Jahr 2018 (21.02.2018) über die Bestätigung des Jahresabschlusses
entscheiden kann.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses is t eine Frist von drei Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres vorges ehen (§ 95 GO NRW). Danach hat der Rat bis zum 31.12.
des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden J ahres den vom Rechnungsprü-
fungsausschuss geprüften Jahresabschluss festzustellen (§ 96 GO NRW).
Aus der Fristüberschreitung ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen.
3 Prüfungsauftrag
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Müns ter ist vom Rechnungsprüfungsausschuss ge-
mäß § 101 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Sc hulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt
Münster vermittelt. Der Re chnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt für Wirtsc haftlichkeitsprüfung und Re-
vision der Stadt Münster (AWR).
Die Prüfung nach § 101 GO NRW hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vor-
schriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen beachtet worden sind. Dies betrifft allerdings nur solc he Regelungen, die sich unmit-
telbar auf die Haushaltsführung der Stadt Münster beziehen.
Soweit nicht im Vorfeld schon berücksichtigt, sind ferner die Buchführung, die Inventur,
das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nu tzungsdauern der Vermö-
gensgegenstände in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Des Weiteren ist der Lagebericht darauf hin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in
Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutre ffende Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermitteln.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungs-
bericht zu erstellen, in den der Bestäti gungsvermerk oder der Vermerk über seine Versa-
gung aufzunehmen ist.
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 101 GO NRW so-
wohl formell als auch materiell.
Die Prüfung wurde in Anlehnung an die vom Instit ut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
e.V. (IDW) festgelegten Standards zur Pr üfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
von Gebietskörperschaften durchgeführt.
Bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte berücksichtigte das AWR, dass es wäh-
rend der unterjährigen Prüfungen der Rech tmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit von Geschäftsvo rfällen in der Stadtverwalt ung Münster keinen Anlass gab,
die Ordnungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchhaltung anzuzweifeln.
Ferner geht es bei der Jahresabschlussp rüfung des AWR vorrangig nicht darum, jeden
einzelnen Fehler zu erkennen und zu korrigi eren, sondern vielmehr diejenigen Sachver-
halte zu ermitteln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jah-
resabschlusses 2016 auswirken und daher eine unmittelbare Korrektur des Jahresab-
schlusses erforderlich machen.
Die Jahresabschlussprüfung wurde so angeleg t, dass Unrichtigkeiten und Verstöße ge-
gen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darste llung des den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, hät-
ten erkannt und aufgedeckt werden können.
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstandards des IDW auch
die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von J ahresabschlüssen sowie die
einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt.
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorr angig auf den Zeitraum von Dezember 2017 bis
Januar 2018 und wurden arbeitsteilig organisier t. Der gesetzliche Prüfungsauftrag wurde
in sinnvolle Aufgabenbereiche bzw. Abschni tte gegliedert und den jeweiligen Prüfern des
AWR zur Bearbeitung zugeordnet.
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüferteam für das jeweilige
Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Zielrich-
tung der Prüfung und die Vorgehensweise des Prüfteams festgelegt wurden.
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen
Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Verm erken dokumentiert und bei Bedarf mit
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen während der Prüfung erörtert.
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5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450).
Das AWR fasste die Ergebnisse aus der ab schnittsweisen Prüfung des Jahresabschlus-
ses in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zusam-
men. Dabei beschränkte sich das AWR auf die wesentlichen Fest stellungen, um den Be-
richt klar und übersichtlich zu gestalten.
Daneben gibt das AWR zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren
- Aufstellung eines Entwur fes des Jahresabschlusses
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat
- anschließende Prüfung durch den Rec hnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss
- Beschlussfassung des Rechnungspr üfungsausschusses / Bestätigung
- Vorlage des bestätigten Jahresabsch lusses im Rat der Stadt Münster
dazu führt, dass sämtliche Bestandteile und I nhalte des Jahresabschlusses dem Adres-
satenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind.
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine
Wiederholung von Informationen, die aus dem Entwurf des Jahresabschlusses bekannt
sind und bei denen die Prüfung zu keinen Beri chtigungen führte. Dies betrifft insbesonde-
re die umfangreichen Informationen zu den Rechnungsergebnissen innerhalb der ver-
schiedenen Produktbereiche der Stadt Münster, Ermä chtigungsübertragungen sowie die
unter Punkt C des Anhangs aufgeführten Ergänzungen.
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinhaltet der vorliegende
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2016 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht.
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
6.1 Vorjahresabschluss 2015
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneinge schränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadt M ünster zum 31.12.2015 wurde vom Rat der
Stadt in der Sitzung vom 22.03.2017 festgestellt und beschlossen (V/0211/2017).
Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 i.H.v. 12.154.922,79 € wurde durch eine Inan-
spruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die Ratsmitglieder erteilten dem Oberbürgerme ister für das Haushaltsjahr 2015 die Ent-
lastung im Sinne des § 96 Abs. 1 GO NRW.
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster über den Jahresabschluss 2015 und die Ent-
lastung wurden im Amtsblatt der Stadt M ünster 60. Jahrgang Nr. 8 vom 13.04.2017 – H
1208 B - veröffentlicht.
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6.2 Organisation der Buchhaltung
Die Organisation der Buchführung, der Dat enfluss und das Belegwesen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle si-
cher.
Das von der Stadt Münster für die Buchf ührung eingesetzte Progra mm des Herstellers
SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowi e bei allen Releasewechseln wurde es aus-
führlich getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundla-
ge für eine ordnungsgemäße Buchführung.
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen Prü-
fungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Ei nrichtungen der Stadt Münster. Hierbei
traten keine Beanstandungen auf, die die Funktionsweise des Systems und in Folge des-
sen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen.
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Au sgaben werden durch Einscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzie rte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich ei-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit
gewährleistet ist.
Die Nebenbuchhaltungen wie An lagenrechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden.
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gew ährleistet, dass die von den Fachämtern
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines K ontenplanes einheitlich in der
Geschäftsbuchführung erfasst werden.
Aufgrund des hohen Finanzvolumens und des damit verbundenen Buchungsstoffes in
den Ämtern für Immobilienmanagement, Tief bau sowie Grünflachen und Umweltschutz
richtete die Stadt Münster in dies en Aufgabenbereichen Nebens tellen der Anlagenbuch-
haltung ein.
Der Oberbürgermeister legte die grunds ätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in
einer Geschäftsanweisung GA Finanzen fest, um im Sinne des § 31 GemHVO die ord-
nungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Be-
rücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitte ln sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertgegenständen sicherzustellen. Die Geschäftsanweisung enthält für alle Mitarbei-
ter /-innen der Stadtverwaltung die verbi ndlichen Anweisungen bezüglich der Organisati-
on, Geschäftsbuchführung, Zahlungsabwicklung, Datenverarbeitung sowie Aufsicht, Kon-
trolle und internen Prüfung.
Eine Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung im Sinne des
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.
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6.3 Inventur
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. § 28 GemHVO haben die Gemeinden zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres
- die in ihrem wirtschaftlic hen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände,
- ihre Forderungen, Schulden und sonstigen quantifizierbaren re chtlichen und wirt-
schaftlichen Verbindlichkeiten sowie
- Rechnungsabgr enzungsposten
genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und
Schulden anzugeben.
Die Stadt Münster kommt ihrer Inventurverp flichtung zu weiten Teilen im Rahmen einer
Buchinventur nach, denn die Verm ögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgren-
zungsposten der Stadt M ünster werden in Nebenbuchhaltungen (z.B. SAP FI-AA, SAP
PSCD) inventarisiert und we itestgehend automatisiert fo rtgeschrieben. Die Gemeinde-
prüfanstalt NRW (GPA) untersuchte unlängs t die Bewirtschaftung der Verkehrsflächen
der Stadt Münster. Im Prüfbericht zu r überörtlichen Prüfung 2014 - Vorbericht 9059 -
beschreibt sie die Organisation und Steuerung von Verkehrsflächen. Grundlage waren die
von der Stadt Münster ei ngesetzte Straßendatenbank und die Kanaldatenbank. In ihrem
Bericht führt die GPA aus, dass mit Hilfe der eingerichteten Systeme im Bereich des Inf-
rastrukturvermögens eine permanente Invent ur erfolgt und die zeitnahe Übernahme von
Investitionen und Wertveränderungen gewährleistet ist.
Abgesehen davon wird alternierend eine kör perliche Inventur des beweglichen Anlage-
vermögens in den unterschiedlichen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster durch-
geführt.
Zu diesem Zweck gibt es seit dem 01.10. 2015 eine einheitliche Rich tlinie zur Durchfüh-
rung von Folgeinventuren. Die Inventurricht linie dient dazu, di e Einhaltung der bei den
Folgeinventuren zu beachtenden Bestimmungen sic herzustellen. Sie gibt darüber hinaus
Hinweise für eine sachgerechte Planung und eine geordnete Durchführung von Inventu-
ren in den unterschiedlich gearteten Aufgabenbereichen der Stadt Münster.
Im Jahr 2016 wurde bei folgenden Ämtern und Einrichtungen ei ne Bestandsüberprüfung
angekündigt:
- Amt für Schule und Weiterbildung
- Sozialamt
- Sportamt
- Tiefbauamt
Die Inventur beim Tiefbauamt wurde versc hoben, weil es der Verwaltung nicht gelang,
Personal hierfür zeitlich befrist et bereitzustellen. In Fol ge der restlichen Inventuren wur-
den Bestandskorrekturen i.H.v. 99.399,11 € vorgenommen.
Daneben führte die Inventur im Amt für Schul e und Weiterbildung zu einer Korrektur der
Festwerte, die für Lehr- und Lernmaterial einger ichtet wurden. Die Verwaltung hatte irr-
tümlicherweise über mehrere Jahre neben dem Festwert die Ausgaben für Lehr- und
Lernmaterialien als Investition bilanziert. D aher wurde im Jahr 2016 eine Korrektur erfor-
derlich und die Festwerte für Lehr- und Lernm aterialien wurden um 9.509.270,32 € wert-
berichtigt.
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Im Übrigen standen im Bereich der Schulen die aus der Zeit der Aufstellung der Eröff-
nungsbilanz stammenden Bewertungserleic hterungen einer neuerlichen Einzelerfassung
und Bewertung entgegen. Seinerzeit entschied die Verwaltung, die Ausstattung der Schu-
len als Sachgesamtheit zu bewerten und entsp rechend der Anzahl von Klassen zu inven-
tarisieren. Eine Lösung der daraus result ierenden Hemmnisse gelang der Verwaltung
bisher nicht. Aus diesem Grunde scheiterte auch die für das Ende des Haushaltsjahres
2016 abgesprochene Inventurbeobachtung, mit der das AWR die Organisation, Durchfüh-
rung und Auswertung der Inventur im Bereich der Schulen beurteilen wollte.
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2016
Mit einem Rundschreiben Verteiler B 46/ 2016 des Stadtkämmerers vom 02.12.2016 wur-
den die im Haushaltswesen tätigen Mitarbeite r der Stadt Münster auf wichtige Termine
und Arbeitsschritte, die sich im Zusamm enhang mit der Beendigung des Haushaltsjahres
ergeben, hingewiesen. Sie führten die Arbeiten danach eigenverantwortlich durch.
Die jeweiligen Jahresabschlussarbeiten we rden durch das Amt für Finanzen und Beteili-
gungen überwacht. Dazu gibt es eine zentrale dv-gestützte Checkliste, in der eine für den
Abschnitt verantwortliche Person benannt is t und der Stand sowie Besonderheiten bei
den jeweiligen Arbeitsschritten für die Aufs tellung des Jahresabschlusses eingetragen
werden.
Der städtische Jahresabschluss 2016 ist in sgesamt das Ergebnis eines geordneten Auf-
stellungsverfahrens.
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände und Schulden wu rden grundsätzlich einz eln bewertet. Soweit
das NKF Vereinfachungsmöglic hkeiten eröffnet, fasste di e Verwaltung im Rahmen der
Erstbewertung bereits Vermögensgegenst ände zu Festwerten und Gruppen zusammen
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertung sstetigkeit im Jahresab-
schluss 2016 fort.
Es wurde vorsichtig bewertet. Vorhersehbar e Verluste und Risik en sind im Jahresab-
schluss 2016 berücksichtigt und finden in Fo rm von Abschreibungen, Wertberichtigungen
und Rückstellungen sowie in der Fortführung v on historischen Anschaffungskosten ihren
Niederschlag.
Es sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Sachver-
halte berücksichtigt worden.
Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bz w. Herstellungskosten auf der Grundlage
von Eingangsrechnungen ermittelt.
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Gesc häftsvorfälle unter Berücksichtigung der
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäfts bereichen mit hoheitlicher Betätigung hingegen
wurden die Bruttobeträge verbucht.
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Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster
GmbH und Wohn- und Stadtbau Münster GmbH wurden noch im Jahr 2013 einer Wert-
überprüfung unterzogen und mit ihrem Ertrags wert zum Stichtag 31.12.2013 neu bewer-
tet. Im Haushaltsjahr 2016 wurden diese Bu chwerte fortgeführt. Eine erneute Wertüber-
prüfung ist für den Jahresabschluss 2018 vorgesehen.
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmetho-
de und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbet rag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur
Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Kredite, die in Schweizer Franken aufgeno mmen wurden, bewertete die Stadt Müns-
ter mit dem EZB-Referenzkurs vom 31.12. 2016 i.H.v. 1,0739 CHF/€. Zudem bildete sie
eine Rückstellung für das Risiko, dass der Wech selkurs bis auf den historisch niedrigsten
Stand von 0,98665 CHF/€ fällt.
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bewirken.
Vermögensgegenstände des Anl agevermögens, deren Anscha ffungs- und Herstellungs-
kosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die
selbständig genutzt werden können und einer A bnutzung unterliegen, sind als geringwer-
tige Vermögensgegenstände erfasst. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr
ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Als Ausnahme zu dieser Regel können ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter, die keinen Bezug zu einer konkret bezeichneten, zeitlich be-
grenzten Einzelmaßnahme in Teilfinanzplänen haben, unmittelbar als Aufwand erfasst
werden.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresab schluss 2016 mit ihren Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst.
Nach den Klarstellungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind gesell-
schaftsrechtliche oder s onstige Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesell-
schaften zur Verlustabdeckung nicht als Inve stition sondern unmittelbar als Aufwand zu
erfassen. Die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapi talrücklagen ihrer dauerdefizitä-
ren Tochtergesellschaften werden daher se it dem Jahr 2013 unter den Transferaufwen-
dungen ausgewiesen.
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weit erentwicklungsgesetzes werden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Hierdurch erklären sich die
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen.
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsda uern der Vermögensgegenstände
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutz ungsdauer von abnutzbar en Vermögensgegenständen
(Anlage 15 der Handreichung des Innenministeriums als Muster zu § 27 GemHVO) ist
Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibungen.
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Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nu tzungsdauern in einer städti-
schen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass die gesetzli-
chen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden und die Einheit-
lichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird.
Die in der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern bewegen sich im
gesetzlichen Rahmen. Die Ve rwaltung arbeitet momentan an einer klareren Gliederung
der Rahmenrichtlinie, um die Handhabung zu verbessern.
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Gemäß § 31 GemHVO sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheit sstandards und internen Aufsicht zu er-
lassen, um die ordnungsgem äße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung
und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung gem. § 31 Geme indehaushaltsverordnung NRW zur Regelung
der Finanzbuchhaltung für die St adt Münster (kurz: GA Finanzbuchhaltung) wurde mit
Ratsbeschluss vom 19.10.2011 in Kraft gesetzt.
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfa sst gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO die Ergeb-
nisrechnung, die Finanzrec hnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und den Anhang mit
den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Fi nanzrechnung. Ferner enthält der Jahres-
abschluss den gem. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW geforderten Anlagenspiegel, Forde-
rungsspiegel und den Verbindlichkeitenspiegel.
Überdies lässt die Durchsic ht des Anhangs in der Entwur fsfassung des Jahresabschlus-
ses erkennen, dass alle in § 44 Abs. 1 und 2 und § 43 Abs. 6 GemHVO NRW geforderten
Pflichtangaben vorhanden sind. Im Einzelnen betrifft dies:
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Erläuterungen zu den im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Bürgschaften
- Auflistung der in den Rückstellungen fü r unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu-
sammengefassten Baumaßnahmen
- Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen
- Liste der noch nicht erhobenen Beiträge bei beendeten Erschließungsmaßnahmen
- Währungsumrechnung für die in Schweizer Franken bestehenden Verbindlichkeiten
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen
- Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen
Der Anhang vermittelt insgesamt ein den ta tsächlichen Verhältn issen entsprechendes
Bild der Lage der Stadt Münster.
Ansonsten führte die Durchsicht des Anhangs zu Feststellungen, die von untergeordneter
Bedeutung waren. Die Verwalt ung sicherte zu, die aus der Prüfung resultierenden An-
merkungen aufzugreifen und zukünftig zu beachten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 13
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz
Die Bilanz der Stadt Münster weis t am 31.12.2016 eine Bilanzsumme von
3.464.602.815,19 € auf. Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um
22.786.071,73 € (0,7 %). Der Zuwachs is t vornehmlich auf Zugänge bei den Finanzanla-
gen und einen Anstieg der Forderungen sowie auf eine bessere Liquidität zurückzufüh-
ren.
31.12.2015 31.12.2016
A k t i v a Euro % Euro % Euro
Immaterielle
Vermögensgegenstände 373.329,56 0,0 483.681,02 0,0 110.351,46
Sachanlagen 2.766.485.802,24 80,4 2.765.675.424,20 79,8 -810.378,04
Finanzanalgen 461.754.184,27 13,4 475.458.006,87 13,7 13.703.822,60
Langfristiges Vermögen 3.228.613.316,07 93,8 3.241.617.112,09 93,5 13.003.796,02
Vorräte 36.098.607,62 1,1 34.401.790,14 1,0 -1.696.817,48
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 32.182.862,32 0,9 35.803.946,97 1,1 3.621.084,65
Liquide Mittel 88.479.224,69 2,6 96.041.571,24 2,8 7.562.346,55
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.442.732,76 1,6 56.738.394,75 1,6 295.661,99
Kurzfristiges Vermögen 213.203.427,39 6,2 222.985.703,10 6,5 9.782.275,71
3.441.816.743,46 100,0 3.464.602.815,19 100,0 22.786.071,73
Am Bilanzstichtag 31.12.2016 is t das städtische Vermögen mit einem Anteil von 79,8 %
in Form des Sachanlagevermögens und mit einem Anteil von 13,7 % in Form von Finanz-
anlagen langfristig gebunden.
Der restliche Teil von 6,5 % entfällt auf kurz fristiges Vermögen in Form von zum Verkauf
bestimmten Grundstücken, Forderungen, li quiden Mitteln und aktiven Rechnungsabgren-
zungsposten.
Dem langfristig gebundenen Vermögen i.H.v. 3.241.617.112,09 € steht langfristiges Kapi-
tal i.H.v. 3.324.392.844,30 € gegenüber. Das langfristige Verm ögen ist vollständig durch
langfristiges Kapital gedeckt.
Nur etwa 4,1 % der Passiva setzen sich aus kurzfristigen Verbindlichkeiten zusammen:
31.12.2015 31.12.2016
P a s s i v a Euro % Euro % Euro
Eigenkapital 725.187.227,13 21,1 738.477.513,59 21,3 13.290.286,46
Sonderposten 1.294.256.993,09 37,6 1.272.395.903,13 36,7 -21.861.089,96
Pensionsrückstellungen 499.397.830,00 14,4 522.332.830,00 15,1 22.935.000,00
Sonstige Rückstellungen 25.727.903,30 0,8 24.129.785,13 0,7 -1.598.118,17
Verbindlichkeiten 741.550.277,64 21,5 767.056.812,45 22,1 25.506.534,81
Langfristiges Kapital 3.286.120.231,16 95,4 3.324.392.844,30 95,9 38.272.613,14
Sonderposten Gebühren 2.451.056,01 0,1 1.878.365,01 0,1 -572.691,00
Instandhaltungsrückstellungen 3.374.229,58 0,1 2.120.845,42 0,1 -1.253.384,16
Sonstige Rückstellungen 12.140.562,68 0,4 12.762.240,75 0,4 621.678,07
Verbindlichkeiten 86.034.921,46 2,5 76.703.555,48 2,1 -9.331.365,98
Pas. Rechnungsabgrenzung 51.695.742,57 1,5 46.744.964,23 1,4 -4.950.778,34
Kurzfristiges Kapital 155.696.512,30 4,6 140.209.970,89 4,1 -15.486.541,41
3.441.816.743,46 100,0 3.464.602.815,19 100,0 22.786.071,73
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31. 12.2016 ist mit der Buchhaltung und den übrigen
Bestandteilen des Jahresabschlusses 2016 abgestimmt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 14
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Der Forderungsspiegel sowie der Verbind lichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen
Mindestanforderungen der GemHVO.
Die ausgewiesenen Beträge sind mit der B ilanzübersicht sowie der Buchführung abge-
stimmt und in nachvollziehbarer Weise belegt.
Die Verwaltung differenzierte die Forderungen nach Restlaufzeiten auf der Grundlage der
Offenen-Posten-Liste zum 31.12.2016. Die Forderungen wurden im Forderungsspiegel
nach Abzug von Wertberichtigungen angesetzt.
Im Verbindlichkeitenspiegel werden gemäß § 47 GemHVO sämtliche Verbindlichkeiten
der Stadt Münster nachgewiesen. Er ist entsprechend § 41 Absatz 4 Nummer 4 GemHVO
gegliedert und die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten werden
nachrichtlich ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wi rd mit Angabe der jeweiligen Restlaufzeit, ge-
gliedert in Restlaufzeiten bis zu einem Jahr , von einem bis zu fünf Jahren und von mehr
als fünf Jahren dargestellt sowie der Gesa mtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag auf-
geführt.
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung
Der dem Anhang zum Jahresabschluss 2016 beigefügte Anlagenspiegel enthält alle
Pflichtangaben und ist dem Anlagevermögen der Bilanz entsprechend gegliedert.
Der Vorjahresbestand der Vermögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag über-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten auf der Grundlage von Eingangs rechnungen in die Anlagenbuchhaltung auf-
genommen.
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anf angs- und Endbeständen mit den Hauptbuchkonten
des Sachanlagevermögens überein und auc h die ausgewiesenen Abschreibungen pas-
sen zur Ergebnisrechnung. Er gewährt insoweit einen tiefen Einblick in die Vermögens-
struktur der Stadt Münster und den jeweiligen Abnutzungsgrad.
Neben den Pflichtangaben können die Kommunen we itere Informationen in den Anlagen-
spiegel aufnehmen. Die Stadt M ünster hat von dieser Möglic hkeit Gebrauch gemacht, in-
dem sie im Bereich der Abschreibungen zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen der
Bestandsveränderungen auf die kumulierten Abschreibungen macht:
- Kumulierte Abschreibungen zum Geschäftsjahresbeginn
- Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge
- Kumulierte Abschreibungen auf Umbuchungen
Die Stadt Münster hat die zusätzlichen A ngaben in den Anlagenspiegel eingefügt, um die
Auswirkungen von Anlageabgängen transparent darzustellen.
Sachlich und rechnerisch ist der Anlagenspiegel des Jahres 2016 nicht zu beanstanden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 15
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Die Spalte Umbuchungen sollte im Regelfall ei nen Wert von 0 € ausweisen, da im Anla-
genspiegel grundsätzlich nur Bewegungen zwischen den abgeb ildeten Bilanzpositionen
dargestellt werden. Im Anl agenspiegel des Jahres 2016 entst eht jedoch ein nicht ver-
rechneter Restbetrag i.H.v. – 292.513,06 €. Der Restbetrag resultiert aus Umgruppierun-
gen zwischen Anlagevermögen und Aktiv en Rechnungsabgrenzungs posten, bei denen
ein nicht passender Buchungsschlüssel verwendet wurde.
Im Übrigen waren Teilbereiche der städt ischen Anlagenrechnung Gegenstand unterjähri-
ger Prüfungen in den einzelnen Ämtern und Einr ichtungen. Hierbei konnte sich das AWR
stets von der Ordnungsmäßigkeit der Anlagenrechnung überzeugen.
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung
Im Haushaltsjahr 2016 überstiegen die ordent lichen Erträge der Stadt Münster i.H.v.
1.101.522.745,05 € die or dentlichen Aufwendungen i.H.v. 1.078.845.277,36 € um
22.677.467,69 € (2,1 %).
Der Überschuss der Erträge über die laufenden Aufwendungen wurde durch das Finanz-
ergebnis um 11.979.243,57 € auf einen Jahresüberschuss von 10.698.224,12 € reduziert.
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagevermö-
gen sowie Wertveränderungen bei den Fi nanzanlagen sind auf Grund der besonderen
Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes unmittelbar mit der Allgemeinen Rück-
lage zu verrechnen. Im Jahr 2016 wur den Erträge i.H.v. 11.279.145,68 € und Aufwen-
dungen i.H.v. 8.687.083,34 € aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit
der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Ver-
rechnungen mit einem Saldo von 2.592.062,34 € ermittelt sich insgesamt ein Überschuss
von 13.290.286,46 €. In dieser Höhe wächst das städtische Eigenkapital zum Ende des
Haushaltsjahres 2016.
Das Haushaltsjahr 2016 schließt im Vergleich zum Vorjahr mit einem um 24.237.360,12 €
besseren Ergebnis ab.
Innerhalb der Ergebnisrechnung 2016 kam es im Vergleich mit dem Vorjahr zu folgenden
Entwicklungen:
Ergebnisrechnung 31.12.2015 31.12.2016
Euro % Euro % Euro
Ordentliche Erträge 1.017.328.409,81 100,0 1.101.522.745,05 100,0 84.194.335,24
Ordentliche Aufwendungen 1.021.256.421,47 100,4 1.078.845.277,36 97,9 57.588.855,89
Ordentliches Ergebnis -3.928.011,66 -0,4 22.677.467,69 2,1 26.605.479,35
Finanzerträge 17.153.546,50 1,7 11.902.199,22 1,1 -5.251.347,28
Finanzaufwendungen 25.380.457,63 2,5 23.881.442,79 2,2 -1.499.014,84
Finanzergebnis -8.226.911,13 -0,8 -11.979.243,57 -1,1 -3.752.332,24
Außerordentliche Erträge 0,00 0 0,00 0,0 0,00
Außerordentliche Aufwend. 0,00 0 0,00 0,0 0,00
Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0,00 0,0 0,00
Jahresergebnis -12.154.922,79 -1,2 10.698.224,12 1,0 22.853.146,91
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 16
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Ergebnisrechnung 31.12.2015 31.12.2016
Euro % Euro % Euro
nachrichtlich
Erträge, aus 5.922.039,26 0,6 11.279.145,68 1,0 5.357.106,42
-Vermögensabgängen 2.276.680,08 0,2 3.048.051,29 0,3 771.371,21
-Wertveränd. Finanzanlagen 3.645.359,18 0,4 8.231.094,39 0,7 4.585.735,21
Aufwendungen, aus 4.714.190,13 0,4 8.687.083,34 0,8 3.972.893,21
-Vermögensabgängen 3.363.224,72 0,3 4.170.520,20 0,4 807.295,48
-Wertveränd. Finanzanlagen 1.350.965,41 0,1 4.516.563,14 0,4 3.165.597,73
Verrechnungssaldo 1.207.849,13 0,1 2.592.062,34 0,2 1.384.213,21
Veränderung des
Eigenkapitals -10.947.073,66 1,1 13.290.286,46 1,2 24.237.360,12
Im Haushaltsjahr 2016 übertrug die Stadt M ünster auf der Grundlage des Ratsbeschlus-
ses V/0493/2016 ein 11.272 qm großes Grunds tück (York Höfe) auf die Wohn- und
Stadtbau Wohnungsunternehmen der St adt Münster GmbH. Der hi erbei freigesetzte Be-
wertungsunterschied von rd. 5,2 Mio. € wurde wegen der Abgrenzungsvorschrift des
1. NKF Weiterentwicklungsgesetzes aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und mit der
Allgemeinen Rücklage verrechnet. Während der in tensiven Erörterung des Sachverhaltes
im Zeitpunkt der Jahresabschlussprüfung wuchs die Meinung, dass in diesem speziell ge-
lagerten Fall eine Abgrenzung nicht gerechtfe rtigt war. Während der Prüfung wurde ver-
einbart, zum Ausgleich der Folgewirkungen im Haushaltsjahr 2017 aus der Allgemeinen
Rücklage einen Betrag i.H.v. 5,2 Mio. € in die Ausgleichsrücklage umzuschichten und den
Jahresabschluss selbst nicht erneut aufzurollen.
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den unterschiedlichen Teilhaushalten bestäti-
gen im Wesentlichen, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten
werden. Sofern es bei diesen turnusmä ßigen Prüfungen Hinweise auf Buchungskorrektu-
ren gibt, werden diese unmittelbar nach ih rer Entdeckung durch das Amt für Finanzen
und Beteiligungen umgesetzt. Erwähnens wert ist an dieser Ste lle die Feststellung des
AWR aus der Prüfung der Abteilung 4 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
1.
Die stark steigenden Fallzahlen von unbegleite ten minderjährigen Ausländern führten
beim Land NRW zu einem Bearbeitungsstau hins ichtlich der Kostenerstattung für Unter-
bringung und Versorgung der Kinder und J ugendlichen. Daneben waren aber bis zum
Herbst 2017 auch noch nicht alle Kostener stattungsansprüche bez iffert und dem Land
gegenüber angezeigt. In einem Umfang von 21 % aller bekannten Fälle bestand diesbe-
züglich ein Arbeitsrückstand. Die Aufarbeit ung und Erfassung dieser Fälle wird voraus-
sichtlich erst im Haushalts jahr 2017 wirtschaftlich ihr en Niederschlag finden können. Die
Verwaltung geht davon aus, dass etwa 95 % der überplanmäßigen Ausgaben
(V/0742/2017) durch die nachtr ägliche Aufarbeitung der Ko stenerstattungsansprüche in
der Ergebnisrechnung des Jahres 2017 als Ertrag erfasst und so zu einer Entlastung um
etwa 8,0 Mio. € beitragen werden.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2016 ist mit den übrigen Be standteilen des Jahresab-
schlusses abgestimmt. Vergleicht man die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschrei-
bungen mit den Abschreibungen der Ergebnisrechnung, so stellt man eine Abweichung
i.H.v. 327.540,42 € fest. Der Unterschied is t auf die Fortführung der Abschreibungen für
die Abnutzungen der im Um laufvermögen ausgewiesenen und zum Verkauf bestimmten
Vermögenswerte zurückzuführen.
1 Bericht Nr. 33/2017 vom 30.11.2017
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 17
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung
In der Finanzrechnung wurden sämtlic he Einzahlungen und Auszahlungen des Haus-
haltsjahres 2016 im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO getrennt voneinander nach-
gewiesen. Die Finanzrechnung 2016 ist mit der Liquiditätsent wicklung der Stadt Münster
abgestimmt und durch die Salden der Konten Klasse 6 Einzahlungen und Klasse 7 Aus-
zahlungen belegt.
Die Finanzrechnung der Stadt M ünster entspricht der in § 3 GemHVO gesetzlich vorge-
gebenen Gliederungsstruktur.
Finanzrechnung 31.12.2015 31.12.2016
Euro % Euro % Euro
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 969.055.899,12 100,0 1.034.891.447,34 100,0 65.835.548,22
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 929.088.557,73 95,9 985.980.639,29 95,3 56.892.081,56
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit 39.967.341,39 4,1 48.910.808,05 4,7 8.943.466,66
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 38.068.401,87 3,9 43.443.796,54 4,2 5.375.394,67
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 63.139.868,43 6,5 100.613.348,29 9,7 37.473.479,86
Saldo aus
Investitionstätigkeit -25.071.466,56 -2,6 -57.169.551,75 5,5 32.098.085,19
Finanzmittelüberschuss
Finanzmittelfehlbetrag 14.895.874,83 1,5 -8.258.743,70 -0,8 -23.154.618,53
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 30.305.883,00 3,1 54.598.500,00 5,3 24.292.617,00
Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung 1.165,44 0,0 1.150,76 0,0 -14,68
Tilgungen und Gewährung
von Darlehen 33.669.704,41 3,5 34.977.802,65 3,4 1.308.098,24
Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung 1.506,06 0,0 1.165,44 0,0 -340,62
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit -3.364.162,03 0,4 19.620.682,67 1,9 22.984.844,70
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln 11.531.712,80 1,1 11.361.938,97 1,1 -169.773,83
Anfangsbestand
an Finanzmitteln 78.953.647,44 8,2 88.479.224,69 8,6 9.525.577,25
Änderung des Bestandes an
fremden Finanzmitteln -2.006.135,55 0,2 -3.799.592,42 0,4 -1.793.456,87
Liquide Mittel
am Ende des Jahres 88.479.224,69 9,1 96.041.571,24 9,3 7.562.346,55
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 18
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Im Haushaltsjahr erhöhte sich der Be stand an Finanzmitteln von 88.479.224,69 € um
7.562.346,55 € (8,6 %) auf 96.041.571,24 €.
Die Finanzrechnung der Stadt Müns ter stellt die Liquiditätsentwicklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer Weise dar. Sie umfasst neben den zahlungs-
wirksamen Aufwendungen und Erträgen auch die zahlungswirksamen Auswirkungen von
Investitionen und deren Finanzierung.
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Im Lagebericht wird die akt uelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster zutreffend be-
schrieben und die Entwicklung von Vermögen und Schulden, die Ertragslage und der Fi-
nanzstatus sachgerecht dargelegt.
Der Lagebericht des Jahres 2016 steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlic hen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennz ahlenset ergänzt den
Überblick über die Gesamtlage der Stadt M ünster. Die im Lageberic ht veröffentlichten
Kennzahlen stimmen mit den vom AWR ermittelten Werten überein.
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016
Das Haushaltsjahr 2016 endet mit einem J ahresüberschuss i.H.v. 10.698.224,12 €. Ge-
mäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge bzw. Verluste, die sich beim Verkauf
oder der Ausmusterung von Anlageverm ögen ergaben, sowie Wertveränderungen bei Fi-
nanzanlagen mit einem Saldo von insges amt 2.592.062,34 € aus der Ergebnisrechnung
abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen erhöht sich das für eine betriebswirtschaft-
liche Beurteilung maßgebliche Rec hnungsergebnis auf einen Betrag von
13.290.286,46 €.
Ergebnis 2016 Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Veränderung
Euro
Jahresfehlbetrag / -überschuss -33.106.768,00 10.698. 224,12 43.804.992,12
Erträge aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen 200.000,00 3.048.051, 29 2.848.051,29
Erträge aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen 0,00 8.231.094, 39 8.231.094,39
Aufwendungen aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen 1.200.000,00 4.170. 520,20 2.970.520,20
Aufwendungen aus Wertveränderun-
gen von Finanzanlagen 0,00 4.516.563, 14 4.516.563,14
Verrechnungssaldo -1.000.000, 00 2.592.062,34 3.592.062,34
Veränderung des Eigenkapitals -32.106.768,00 13.290.286,46 47.397.054,46
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rücklage vor-
genommenen Verrechnungen stellt gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung
von 47.397.054,46 € (147,6 %) dar.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 19
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
In der nachfolgenden Ergebnisanalyse we rden die bedeutsamen Planabweichungen des
Jahres 2016 (> 1,0 Mio. €) veranschaulicht und im Weiteren erörtert:
Ordentliche Erträge Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Gewerbesteuer 275.000.000, 00 310.190.048,92 35.190.048,92
Sonstige Steuern und Abgaben 258. 760.000,00 260.649.938, 19 1.889.938,19
Steuern und ähnliche Abgaben 533.760.000,00 570.839. 987,11 37.079.987,11
Zuweisungen vom Land 74.430.750, 00 67.787.326,12 -6.643.423,88
Übrige Zuwendungen und Umlagen 68.114.410,00 68.632. 545,45 518.135,45
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 142.545.160,00 136.419.871,57 -6 .125.288,43
Rückzahlung gewährter Hilfen a.v.E. 2.995.800,00 5.037. 458,97 2.041.658,97
Übrige Transfererträge 9.968.300,00 10.942. 096,33 973.796,33
Sonstige Transfererträge 12.964.100,00 15.979. 555,30 3.015.455,30
Benutzungsgebühren 86.123.720,00 88.429. 235,95 2.305.515,95
Auflösung Sonderposten Beiträge 21.600.000,00 19.662.834, 54 -1.937.165,46
Andere ö.-r. Leistungsentgelte 13.336.770,00 14. 315.370,18 978.600,18
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 121.060.490,00 122. 407.440,67 1.346.950,67
Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.213.020,00 21. 255.748,88 1.042.728,88
Kostenerstattungen vom Bund 42. 466.020,00 36.114.777, 19 -6.351.242,81
Kostenerstattungen vom Land 47.276. 720,00 41.623.253,94 -5.653.466,06
Landebeteiligung KdU 21.931.390,00 20.889.463,04 -1 .041.926,96
Leistungsbeteiligung AL II 70.477. 240,00 67.621.990,64 -2.855.249,36
Leistungsbeteiligung Eingliederung II 12.414.670,00 9.781.355, 07 -2.633.314,93
Andere Kostenerstattungen 8. 693.250,00 10.569.905, 51 1.876.655,51
Kostenerstattungen und Umlagen 203.259.290,00 186. 600.745,39 - 16.658.544,61
Zinsen für GewSt-Nachforderungen 5.000.000,00 3.303.755, 00 -1.696.245,00
Erstattung Körperschaftsteuer 1.582.500,00 0, 00 -1.582.500,00
Auflösung von Rückstellungen 0,00 2.467.075, 12 2.467.075,12
Auflösung von Verbindlichkeiten 0,00 2.760. 960,55 2.760.960,55
Sonstige ordentliche Erträge 34. 250.830,00 37.096.413, 00 2.845.583,00
Sonstige ordentliche Erträge 40.833.330,00 45.628. 203,67 4.794.873,67
Aktivierte Eigenleistungen 2.650.000,00 2.391. 192,46 -258.807,54
Ordentliche Erträge 1.077.285.390,00 1.101.522.745,05 24.237.355,05
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 2016 Er träge i.H.v. 1.101.522.745,05 €.
Sie übersteigen die Haushaltsansätze insgesamt um 24.237.355,05 € (2,3 %).
Die höheren Erträge sind zu weiten Teilen auf höhere Gewerbesteuereinnahmen zurück-
zuführen. Die Gewerbesteuereinnahmen belief en sich auf 310.190.048, 92 €. In diesem
Bereich der Ergebnisrechnung wurde der fortgeschriebene Haushaltsansatz um
35.190.048,92 € übertroffen. Das höhere Gewer besteueraufkommen wird auf die allge-
mein gute Wirtschaftslage der in Münster ansässigen Betriebe zurückgeführt.
Daneben wurde der fortgeschriebene Haushal tsansatz bei den S onstigen Transferzah-
lungen übertroffen. Die Einnahmeverbesser ung von 3.015.455,30 € ber uht im Wesentli-
chen auf Rückforderungen des Jobcenters.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 20
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Unter den öffentlich-recht lichen Leistungsentgelten erfasst die Stadt Münster neben den
Benutzungsgebühren auch die zeit anteilige Auflösung von Sonder posten, die aus zuvor
vereinnahmten Beiträgen und Gebühren gebildet wu rden. In diesem Bereich wurde der
fortgeschriebene Haushaltsansat z um 1.346.950,67 € übertroffen. Die Verbesserung ist
maßgeblich darauf zurückzuführen, dass in der Haushaltsplanung das Aufkommen von
Benutzungsgebühren unterschätzt wurde.
Die privatrechtlichen Leistungsent gelte umfassen Mieten, Pach ten, Verkaufserlöse, Teil-
nehmerentgelte und sonstige Lei stungsentgelte. Im Haushalts jahr 2016 lagen diese Er-
träge zusammengefasst um 1.042.728,88 € über dem fortgeschriebenen Haushaltsan-
satz. Die zusätzlichen Erträge dieses Bereic hes sind auf Pachteinnahmen aus der Über-
lassung von Kindertageseinrichtungen an freie Träger zurückzuführen.
Während die Auflösung nicht mehr benötigte r Rückstellungen und Verbindlichkeiten so-
wie sonstige Erträge mit ins gesamt 8.073.618,67 € in die Ergebnisverbesserung einflos-
sen, blieben die Zinsen für Gewerbest euernachzahlungen und etwai ge Erstattungen von
Körperschaftsteuern mit 3.278.745,00 € hinter den Erwartungen zurück.
Auch die für das Haushaltsjahr 2016 eingeplanten Zuwendungen und Umlagen erreichten
ihren Planwert nicht und schwächten die Ergebnisverbesserungen um 6.125.288,43 € ab.
Die niedrigen Einnahmen an dieser Stelle der Ergebnisrechnung werden damit erklärt,
dass nach der Umstellung des KiBiz-Änder ungsgesetzes zum 01.01. 2016 die avisierten
Erträge insbesondere bei den neu geschaffenen Kita-Plätzen verfehlt wurden.
Weitere Mindereinnahmen i.H.v. 16.658.544,61 € verzeichnete die Stadt Münster im Be-
reich von Sozialhilfe sowie Kinder- und J ugendhilfe. Aufgrund niedrigerer Leistungen für
das Arbeitslosengeld II und für die Kosten der Unterkunft fielen beim Jobcenter spiegel-
bildlich dazu auch die Kost enerstattungen niedriger aus. Daneben konnten Verwaltungs-
kostenerstattungen nicht vollständig abgerufen we rden, weil viele Personalstellen nicht
besetzt werden konnten. Die Verwaltung beziffert die Summe der Abweichungen bei der
Grundsicherung nach dem SGB II mit rd. 6,6 Mio. €.
Weitere Mindererträge stellten sich im Bere ich des Sozialamtes ein, denn Kostenerstat-
tungen bei der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung nach SGB XII
führten aufgrund einer Verf ahrensumstellung zu niedri gen Einnahmen. Zudem lief der
Vertrag über die Kostenerstattungen für die Notaufnahmeeinr ichtungen mit dem Land
NRW am 30.09.2016 aus, so dass auch in dies em Bereich die Planwerte unterschritten
wurden. Die Abweichungen werden insgesamt mit rd. 9,2 Mio. € beziffert.
Letztlich lagen auch die Kostenerstattungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe deut-
lich unter den Haushaltsansätz en. Die Stadt Münster konnt e insbesondere die durch das
Land für Unterbringung, Versorgung und Unters tützung der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer (umA) zur Verfügung gestellten Mitte l nicht innerhalb des Haushaltsjahres
2016 beziffern und beim Land NRW abrufen.
Die Bestandsveränderungen bei den aktivier ten Eigenleistungen hingegen bewegten sich
in etwa im Rahmen der Planwerte.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 21
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Die Aufwendungen des Haushaltsjahres 2016 be liefen sich auf 1.078.845.277,16 €. Das
sind 16.065.240,60 € (1,5 %) weniger, als im Haushaltsplan 2016 bereitgestellt wurden.
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen:
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Personalaufwendungen 239.490. 700,00 248.105.020, 09 8.614.320,09
Versorgungsaufwendungen 19. 380.140,00 19.675. 685,39 295.545,39
Unterhaltung unbeb. Grundstücke 4.506.553,69 3.282.377, 85 -1.224.175,84
Unterhaltung bebauter Grundstücke 17.679.993,63 14.206.902, 29 -3.473.091,34
Erstattungen priv. Unternehmen 3.441.190,00 4.985. 415,17 1.544.225,17
Übrige Sach- und Dienstleistungen 96.404.782,58 92.359.135, 67 -4.045.646,91
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 122.032.519,90 114. 833.830,98 -7.198.688,92
Bilanzielle Abschreibungen 77.467.110,00 87.893. 465,26 10.426.355,26
Zuschüsse an private Unternehmen 14.522.152,17 13.127. 606,11 -1.394.546,06
Zuschüsse an übrige Bereiche 105.445.673,17 87.514.778, 01 -17.930.895,16
Erstattungen an Krankenkassen 2. 300.000,00 1.205.437, 31 -1.094.562,69
Jugendhilfe a.v. Einrichtungen 19.744.370,00 27.223. 179,28 7.478.809,28
Kosten für Unterkunft / Heizung 59.349.680,00 55.802. 043,61 -3.547.636,39
Arbeitslosengeld II 72.713.300, 00 71.285.030,25 -1.428.269,75
Leistungen zur Eingliederung II 10. 951.500,00 9.280.680, 46 -1.670.819,54
Leistungen an Asylbewerber 26.778. 000,00 23.705.636,11 -3.072.363,89
Gewerbesteuerumlage 21.000. 000,00 22.771.321, 69 1.771.321,69
Beteiligung Fonds Deutsche Einheit 20.300.000,00 22.120. 712,51 1.820.712,51
Auflösung aktiver RAP Zuwendungen 1.630.070,00 2.732. 363,76 1.102.293,76
Andere Transferaufwendungen 203. 709.831,09 202.804.755, 15 -905.075,94
Transferaufwendungen 558.444. 576,43 539.573.544,25 -18.871.032,18
Mieten 18.290.022,54 14. 555.147,79 -3.734.874,75
Honorare 7.050.959,13 5. 212.004,05 -1.838.955,08
Lizenzen und Konzessionen 1. 739.250,00 204.665,73 -1.534.584,27
Abgang von Umlaufvermögen 100. 000,00 1.490.322, 13 1.390.322,13
Pauschalwertberichtigungen 0,00 1.193.208, 36 1.193.208,36
Einzelwertberichtigungen 411. 000,00 3.727.128, 22 3.316.128,22
Zinsen für GewSt-Erstattungen 4.000.000,00 2.881.477, 00 -1.118.523,00
Andere sonstige ordentliche Aufwnd. 46.504.239,96 39.499. 778,11 -7.004.461,85
Sonstige ordentl. Aufwendungen 78.095.471,63 68.763.731,39 -9 .331.740,24
Ordentliche Aufwendungen 1.094.910.517,96 1.078.845.277,36 16.065.240,60
Im Haushaltsjahr 2016 lagen die Pe rsonalaufwendungen um 8. 614.320,09 € über den
Planwerten. Die Mehraufwendungen wurden ma ßgeblich durch eine überplanmäßige Zu-
führung zu den Pensionsrü ckstellungen i.H.v. 10.639.020 € verursacht. Demgegenüber
fielen die Aufwendungen für die laufenden Dienst bezüge und Tarifentgelte der im Haus-
haltsjahr 2016 beschäftigten Mitarbeiter niedriger aus, denn Planstellen wurden nicht oder
nur verzögert wiederbesetzt. Daneben wurden weniger Haushaltsmittel für die Anpassung
von Beihilferückstellungen, Rückstellungen fü r nicht genommenen Urlaub, Altersteilzeit
und Sabbatvereinbarungen benötigt. Diese Ei nflüsse schwächten den höheren Aufwand
aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung etwas ab.
Die Versorgungsaufwendungen überschritten den H aushaltsansatz des Jahres 2016 mit
einem Volumen von 19.675.685,39 € nur geringfügig um 295.545,39 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 22
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde der Haushaltsansatz
um 7.198.688,92 € unterschritten. Dies lässt sich vorrangig auf eine verzögerte Abwick-
lung der für das Haushaltsjahr 2016 vo rgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen zurückfüh-
ren. Die Einsparungen bilden die Grundlage für die Übertragung von Haushaltsausgabe-
resten in das nächste Haushaltsjahr 2017.
Eine einmaligen Anpassung von Festwerten, die in der Er öffnungsbilanz für den Bestand
an Lehr- und Lernmitteln gebildet wurden, führ te im Haushaltsjahr 2016 dazu, dass der
Ansatz für bilanzielle Abschreibungen um 10.426.355,26 € überschritten wurde. Die An-
passung wurde erforderlich, um zu verh indern, dass Vermögens gegenstände in diesem
Aufgabenbereich mehrfach in der Vermögensaufstellung der Stadt Münster berücksichtigt
werden.
Die Transferaufwendungen mit einem Betrag von 539.573.544,25 € verursachen rd. die
Hälfte aller laufenden Aufwendungen des Jahres 2016. In diesem Bereich wurde es nicht
erforderlich, die gebildeten Haushaltsansätze voll auszusc höpfen. Die Haushaltsansätze
wurden um 18.871.032,18 € unter schritten, da die erwartet en Ausgaben für die Unter-
bringung und Versorgung von Flüchtlingen in der Haushaltsplanung vors ichtig geschätzt
waren. Daneben verschob sich die Bereitst ellung einer Finanzierungsbeteiligung für den
Umbau des Empfangsgebäudes am Hauptbahnhof.
Weitere Einsparungen i.H.v. 9.331.740,24 € ergaben sich bei den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen. Hier stechen ins besondere niedrigere Mieten fü r Flüchtlingsunterkünfte
hervor. Die benötigten Plätze konnte die Stadt Münster teilw eise in Holzständerbauweise
neu errichten und andere für die Unterbringung vorgesehene Immobilien konnten - anders
als erwartet – günstiger genutzt werden.
Das Finanzergebnis trug mit einem Anteil v on 3.502.396,43 € zu der Ergebnisverbesse-
rung des Jahres 2016 bei:
Finanzergebnis Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Finanzerträge 11.525. 360,00 11.902.199, 22 376.839,22
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 27.007.000,00 23. 881.442,79 3.125.557,21
Finanzergebnis -15.481.640,00 -11.979.243,57 3.502.396,43
Die Stadt Münster erzielte Finanzerträge in Form von Zinserträgen, Gewinnanteilen und
sonstigen Finanzerträgen i.H. v. 11.902.199,22 €. Dem stehen Aufwendungen für Zinsen
i.H.v. 23.881.442,79 € gegenüber. Die Verbesser ung in diesem Bereich des Haushaltes
lässt sich auf einen niedrigeren Zinsaufw and und eine geringere Kreditaufnahme zurück-
führen.
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2016
Die Bilanz der Stadt Müns ter zum 31.12.2016 entspricht der in § 41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wu rde ordnungsgemäß unter For tführung der Eröffnungsbi-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt.
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum
31.12.2016 greifen das Glieder ungsschema des § 41 GemHVO auf, so dass an dieser
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 23
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
I Aktiva
1. Anlagevermögen 3.241.617.112,09 €
Vorjahr: 3.228.613.316,07 €
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögens gegenstände, die dazu
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden.
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, da ss die Vermögensgegenstände nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht, der
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen.
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2016 aus folgenden Vermögenspositionen:
Immaterielle Ve rmögensgegenstände 483.681,02 €
Sachanlagen 2.765.675.424,20 €
Finanzanlagen 475.458.006,87€
Summe 3.241.617.112,09 €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 483.681,02 €
Vorjahr: 373.329,56 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
373.329,56 193.419,77 0,00 1. 692,11 84.760,42 483.681,02
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögens gegenstände beinhaltet die entgeltlich von der
Stadt Münster erworbenen Lizenz en bzw. DV-Software, die ni cht zentral durch die citeq
beschafft wurden.
Selbst hergestellte Produkte (z.B. indivi duelle Software) sowie Schulungsmaßnahmen
sind nicht aktivierungsfähig. Wird die So ftware nur gemeinsam mit der Hardware gehan-
delt, kommt es zu einer gemeinsamen Aktivi erungspflicht unter der Bilanzposition Be-
triebs- und Geschäftsausstattung.
Aufwendungen die entstehen, um eine Standardsoftware in einen betriebsbereiten Zu-
stand zu versetzen (Customizing), sind in der Regel als Bestandteil der Anschaffungskos-
ten zu aktivieren, weil sie im Verhältnis zu den Anschaffungskosten der Software von un-
tergeordneter Bedeutung sind.
Demgegenüber sind Updates bzw. Release-Wechsel, die zur Aufrechterhaltung der Funk-
tionsfähigkeit der bestehenden Software dienen, konsumtiv zu buchen.
Anders verhält es sich wiederum, wenn DV -Programme im Sinne eines Generations-
wechsels grundlegend überarbeitet werden. Diese Ausgaben sind dann als Anschaf-
fungskosten zu aktivieren und der Restbuchw ert des überarbeiteten Programms ist au-
ßerplanmäßig abzuschreiben.
Der Buchwert wurde unter Fortführung der historischen Anschaffungskosten und Abzug
von planmäßigen Abschreibungen ermittelt. Er stimmt in Haupt- und Nebenbuchhaltung
überein und stieg auf Grund von Zukäuf en im Jahr 2016 von 373.329,56 € um
110.351,46 € (29,6 %) auf 483.681,02 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 24
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Abgesehen von der Anregung des AWR die mi tunter langen Nutzungsdauern von bis zu
10 Jahren bei den Softwareprodukten zu überdenk en, gab es in diesem Bilanzabschnitt
keine nennenswerten Feststellungen. Die Be standsveränderungen sind durch die Anla-
genrechnung und Rechnungsbelege belegt.
1.2 Sachanlagen 2.765.675.424,20 €
Vorjahr: 2.766.485.802,24 €
Unter den Sachanlagen werden die materie llen Vermögensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen, zur Überlassung an Dritte
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als
ein Haushaltsjahr genutzt werden.
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2016 in folgende
Vermögensgruppen:
Unbebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 228.156.629,59 €
Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 770.464.624,53 €
Infrastrukturver mögen 1.605.347.055,05 €
Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.440.291,17 €
Kunstgegenstände, Kult urdenkmäler 15.365.066,64 €
Masch. u. technische An lagen, Fahrzeuge 35.683.439,81 €
Betriebs- und Geschäfts ausstattung 27.720.407,97 €
Geleistete Anzahlungen, Anl agen im Bau 76.497.909,44 €
Summe 2.765.675.424,20 €
Das Sachanlagevermögen von städtischen Ämte rn und Einrichtungen ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, tu rnusmäßigen Prüfungen des AWR. Sofern hierbei Fehlbu-
chungen festgestellt werden, werden diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung korrigiert.
Insgesamt bestätigen die unterjährigen Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit der städtischen
Anlagenbuchhaltung.
Eine zusätzliche stichprobenartige Prüfung, di e von den Jahresabschlusswerten ausgeht
und wegen der großen Datenmengen des st ädtischen Anlagevermögens unumgänglich
war, kommt zu keinen anders lautenden Ergebnissen.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 228.156.629,59 €
Vorjahr: 229.608.734,75 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Grünflächen
126.153.237,08
Ackerland
34.298.817,45
Wald, Forste
10.430.217,65
Sonstige
58.726.462,57
229.608.734,75
1.005.944,19
0,00
0,00
23.766,99
1.029.711,18
286.012,78
411.288,19
42.546,00
823.865,04
1.563.712,01
1.832.557,81
-19.602,22
-138.512,92
-239.924,55
1.434.518,12
2.352.622,45
0,00
0,00
0,00
2.352.622,45
126.353.103,85
33.867.927,04
10.249.158,73
57.686.439,97
228.156.629,59
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 25
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude oder Teile
der städtischen Infrastruktu r befinden. Die Stadt Münste r untergliedert ihre unbebauten
Grundstücke den gesetzlichen Anforderungen ent sprechend in Grünflächen, Ackerland,
Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke.
Der Buchwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte verringerte
sich weiter von 229.608.734,75 € um 1.452.105,16 € (0,6 %) auf 228.156.629,59 €.
Ein Teil der Bestandsveränderungen resultiert aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, aus Umgruppierungen im Bestand sowi e aus der Umstrukturie-
rung von Datenbeständen. Die Informat ionen über Teilungen und Verschmelzungen von
Grundstücken oder etwa die Änderung der Nu tzung von Flurstücken werden durch das
Amt für Immobilienmanagement auf der Gr undlage der Mitteilungen des Vermessungs-
und Katasteramtes in der städtischen Anlagenrechnung erfasst.
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandsz ugänge, wenn Grundstücke zugekauft wer-
den. Abgänge ergeben sich hingegen, wenn Grunds tücke in das Umlaufvermögen umge-
gliedert und anschließend verkauft werden. Im Umlaufvermögen werden nur solche
Grundstücke geführt, die nicht (mehr) für die gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig
sind und für die eine Verkaufsabsicht besteht.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 überprüfte das AWR Bestandsverände-
rungen, bei denen die jeweilige Bestandsbewegung größer als 100.000,00 € war.
Die in die Stichprobe einbezogenen Bestands veränderungen waren nachvollziehbar be-
legt. Prüfungsrelevante Feststellungen ergaben sich nicht.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 770.464.624,53 €
Vorjahr: 754.848.114,20 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
KiTas
67.581.880,72
Schulen
350.813.082,99
Wohngebäude
2.170.704,67
Sonstige
334.282.445,82
754.848.114,20
492.596,21
8.530.142,51
0,00
19.993.420,44
29.016.159,16
259.859,18
0,00
221.405,23
1.432.778,05
1.914.042,46
109.735,83
4.239.162,70
56.918,17
3.905.052,40
8.310.869,10
1.276.495,71
10.370.726,55
39.996,22
8.109.256,99
19.796.475,47
66.647.857,87
353.211.661,65
1.966.221,39
348.638.883,62
770.464.624,53
In der Position Bebaute Grundstücke und gr undstückgleiche Rechte werden Grundstücke
mit den darauf stehenden Gebäuden bilanziert. Das diesbezügliche Vermögen umfasst
Kindertagesstätten, J ugendeinrichtungen, Sc hulgebäude, Wohnheime und sonstige
Dienst-, Verwaltungs- und Betr iebsgebäude. Sie wurden in der Bilanz der Stadt Münster
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt.
Im Haushaltsjahr 2016 überstiegen die Ersatz - und Erweiterungsinvestitionen die jährli-
chen Abschreibungen erneut und sorgten so für einen Wertzuwachs von insgesamt
15.616.510,33 € (2,1 %) auf 770.464.624,53 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 26
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Nach starken Zuwächsen bei den KiTas in den Vorjahren werden im Haushaltsjahr 2016
die Ausbaumaßnahmen vornehmlich durch die Schulen und Unterkünfte für Flüchtlinge
bestimmt. Die Investitionen bei den Schulen la ssen sich im Wesentlichen auf die Neuer-
richtung der Gesamtschule Mitte (5,5 Mio. €) und auf Investitionen in die Paul-Gerhardt-
Realschule (1,7 Mio. €) sowie das Schillerg ymnasium (1,5 Mio. €) zurückführen. Die Zu-
wächse bei den Sonstigen Gebäuden wiederum erklären sich weitestgehend durch die
Herstellungskosten für diverse Flüchtlingsunterkünfte (12,2 Mio. €), die Generalsanierung
des Kongresssaals der Halle Münsterland (3,3 Mio. €) und den Ausbau des Feuerwehrge-
rätehauses in Kinderhaus (1,5 Mio. €).
Das AWR hinterfragte während der Jahresabsch lussprüfung in diesem Bereich die wert-
prägenden Bestandsveränderungen im Wert von mehr als 100.000,00 €.
Die Zugänge im Haushaltsjahr 2016 wurden ordnungsgemäß mit ihren Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung ließ sich mit Hilfe der im System hinter-
legten Einzelaufstellungen nac hvollziehen. Die jeweils festgelegte Nutzungsdauer ent-
sprach den gesetzlichen Vorgaben.
1.2.3 Infrastrukturver mögen 1.605.347.055,05 €
Vorjahr: 1.629.237.743,03 €
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeichnet, die ihrer Funkti-
on oder Bauweise nach der örtlichen Versor gung dienen. Es setzt sich zusammen aus
Grund und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbesei-
tigungsanlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen sonstigen Bau-
ten, die dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind.
Mit einem Volumen von 1,605 Mrd. € umfasst das Infrastrukturvermögen rd. 46,3 % der
gesamten Vermögenswerte der Stadt Münster.
Wegen der Eigenart des Infrastrukturver mögens und der sich daraus ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkei t ist das Infrastrukturver mögen in der Bilanz geson-
dert auszuweisen.
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich von 1.629.237.743,03 € um
23.890.687,98 € (1,5 %) auf 1.605.347.055,05 €, weil die Ab schreibungen in diesem Be-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren.
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Müns ter setzt sich am 31.12.2016 aus folgenden
Posten zusammen:
Grund- und Boden des Infrastr ukturvermögens 315.756.181,67 €
Brücken und Tunnel 41.258.586,31 €
Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,00 €
Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen 680.496.279,42 €
Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrslenkungsanlagen 548.345.777,34 €
Sonstige Bauten des Infrastruk turvermögens 19.490.230,31 €
Summe 1.605.347.055,05 €
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen
Infrastrukturvermögens. Die Wertentwicklung während des Jahres 2016 ist durch die An-
lagenbuchhaltung belegt und die jeweiligen Best andsveränderungen ließen sich mit Hilfe
der in den zuständigen Fachämtern geführten Unterlagen lückenlos nachvollziehen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 27
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
1.2.3.1 Grund und Boden des Infr astrukturvermögens 315.756.181,67 €
Vorjahr: 315.105.009,54 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
315.105.009,54
283.462,24
327.027,19
694.737,08
0,00
315.756.181,67
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfasst die Verwal-
tung alle Grundstücke mit Straßen, Kanalisat ion oder sonstigen Verk ehrs- bzw. Versor-
gungseinrichtungen.
Der Gesamtwert von Grund und Boden, der Teil des Infrastrukturvermögens ist, stieg im
Laufe des Jahres 2016 v on 315.105.009,54 € um 651.172, 13 € (0,2 %) auf
315.756.181,67 €.
Die Veränderungen resultieren vornehmlich aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, Tausch und Kauf oder Änderung der Nutzungsart sowie aus
Umgruppierungen im eigenen Bestand.
Das AWR hinterfragte die wirtschaftlich bedeutsamen Bestandsveränderungen. Sie konn-
ten in den untersuchten Stichproben allesamt nachvollzogen werden. Ansonsten kam es
hierbei zu keinen weiteren Feststellungen.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.258.586,31 €
Vorjahr: 41.117.660,22 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
41.117.660,22
195.904,69
0,00
1.161.800,50
1.216.779,10
41.258.586,31
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel umfasst die im Besitz der Stadt Münster befindli-
chen Brückenbauwerke des Infrastrukturverm ögens. Hierzu zählen Brücken aus Beton,
Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke.
Der Wert der Brücken stieg von 41. 117.660,22 € um 140.926,09 € (0,3 %) auf
41.258.586,31 €, weil die Investitionen höher als der nutzungs bedingte Werteverzehr wa-
ren.
Die Bestandsveränderungen der in die Stichprobe einbezogenen Baumaßnahmen konn-
ten lückenlos nachvollzogen werden.
Ergänzend zu den Bestandveränderungen prüfte das AWR die Zuordnung von Sonder-
posten. In allen geprüften Fällen wurden z unächst die individuellen Beiträge und Zuwen-
dungen und danach Teile der allgemeinen Invest itionspauschale zugerechnet, so dass
jeweils ein Sonderposten i.H. v. insgesamt 100 % der Ansc haffungs- bzw. Herstellungs-
kosten entstand.
Weitere Feststellungen ergaben sich aus der Prüfung nicht.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 28
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00 € in die Vermögens-
rechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach
Ablauf der Nutzungsdauer ist dies er Wert zwar verbraucht, die Anlage selbst ist jedoch
noch erhalten.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser beseitigungsanlagen 680.496.279,42 €
Vorjahr: 693.938.686,60 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
693.938.686,60
2.038.911,02
959.518,68
3.817.210,25
18.339.009,77
680.496.279,42
Die Position Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen best eht aus den Anla-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhal tet sie auch Regenrückhalte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen.
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (94,0 %)
wird in einer Nebenbuchhaltung KANDIS / WE RT geführt. Der Bestandswert wird dabei
jährlich auf der Grundlage eines externen Gu tachtens fortgeschrieben. Die Bestandsver-
änderungen der Nebenbuchhaltung werden regelmäßig in SAP nachgepflegt, weil es kei-
ne systemische Verbindung gibt.
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (6,0 %), das aus Kläranlagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten und Masch inentechnik besteht, unmittelbar mit
seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten.
Der Bilanzwert der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen reduzierte sich
von 693.938.686,60 € um 13.442. 407,18 € (1,9 %) auf 680. 496.279,42 €. Am Ende des
Haushaltsjahres 2016 setzt sich der Bestand aus folgenden Vermögensgruppen zusam-
men:
Anlagen-
nummer
Bezeichnung SAP
Buchwert
31.12.2016
Euro
SAP Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten,
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen 40.628.671,42
KANDIS
20014230 Regenwasserkanäle 268.238.172,00
20014231 Abscheider 642.987,00
20014232 Regenrückhaltebecken 12.067.991,00
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.643.804,00
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.821.888,00
20014235 Schmutzwasserkanäle 244.655.380,00
20014236 Mischwasserkanäle 82.623.139,00
20014237 Druckrohrleitungen 26.073.767,00
20014238 Kleinpumpwerke 2.100.480,00
Summe der in KANDIS geführten Werte 639.867.608,00
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 680.496.279,42
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 29
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
In einem ersten Schritt kontrollierte das AWR die Neuzugänge im Bereich der Klärbecken,
HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, Maschinentechnik u. ä., die den Betrag von
5.000 € überstiegen. Dabei konnten sämtliche Zugänge mit Hilfe der im System hinterleg-
ten Rechnungsbelege nachvollz ogen werden; die für die Abschreibungen angesetzten
Nutzungsdauern bewegten sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Weiterhin vergewisserte sich das AW R davon, dass die im Arbeitsprogramm
KANDIS / WERT kleinteilig und nach Halt ungen (Kanalabschnitte) differenzierten Be-
standsveränderungen wertgleich in die st ädtische Anlagenbuchhaltung (SAP FI_AA)
übernommen wurden. Anhand einer Stichprobe ließ sich dabei feststellen, dass die als
fertig gemeldeten bzw. sch lussgerechneten Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2016 kor-
rekt als Zugang erfasst wurden. Die si ch aus dem Arbeitsprogramm ergebenden Be-
standsveränderungen wurden ordnungsgemäß und in einer Summe in die städtische
Haushaltsrechnung übernommen.
Sofern allerdings aus bautechnischen Erwägungen heraus Änderungen im Stammdaten-
satz des Anlagenbestandes (z.B . Rohrquerschnitt, Dicke, Alter, Beschaffenheit) erforder-
lich werden, kann diese Ä nderung systembedingt nur durch das vollständige Ausbuchen
(Abgang) der jeweiligen Anlage aus dem Best and in KANDIS / WERT und eine anschlie-
ßende Erfassung der geänderten Stammdaten als Neuzugang umgesetzt werden. Da
diese Einflüsse in die Anlagenrechnung überno mmen werden, verwässert dies die tat-
sächlichen Bestandsveränderungen, denn diese Einflüsse stell en in Wirklichkeit keine
mengenmäßigen Veränderungen (B estandsbewegungen) sondern ausschließlich Bewer-
tungsanpassungen in Form von Zuschrei bungen bzw. außerordentliche Abschreibungen
dar.
Neben den Bestandsveränderungen des Jahres 2016 hinterfragte das AWR im Weiteren
die Bildung von Sonderposten bei den Entw ässerungs- und Abwasserbeseitigungsanla-
gen. Für die Erstbewertung ging die Verwal tung noch von einer ei nheitlichen Refinanzie-
rung durch Beiträge i.H.v. 85,08 % aus und legte diese Quote zur Bemessung von Son-
derposten im Bereich der Entwässerung bzw. Abwasserbeseitigung zu Grunde.
Infolge unterschiedlicher Einflüsse in den vergangenen Jahren änderten sich die Quoten.
Bezogen auf alle Anlagen, die in KANDIS / WERT geführt werden, berechnet sich zum
Stichtag 31.12.2016 eine niedrigere Quote von 79,44 %.
Ansonsten führte die stichprobenhafte Prüf ung in diesem Bereich zu keinen nennenswer-
ten Feststellungen.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen 548.345.777,34 €
Vorjahr: 559.289.293,94 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
559.289.293,94
5.765.843,16
2.011.960,70
12.247.522,37
26.944.821,43
548.345.777,34
Die Bilanzposition Straßennetz mit W egen, Plätzen und Verk ehrslenkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie Lichtsig-
nalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 30
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Hierzu zählen ferner Rad- u. Wanderwege so wie Wege, die sich auf den Entwässerungs-
u. Abwasserbeseitigungsanlagen befinden.
Im Bereich des Straßennetzes reichten die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen nicht
aus, um die abschreibungsbedingten Wertverm inderungen auszugleichen. Der Wert des
Straßenvermögens verringerte sich auc h im Jahr 2016 weiter und zwar von
559.289.293,94 € auf 548.345.877,34 € um 10.943.416,60 € (2,0 %).
Das AWR prüfte Zugänge, Umbuchungen im Wert von mehr als 100.000 € je Anlage und
Abgänge im Wert von mehr als 50.000 € je Anlage. Die überprüften Bestandsveränderun-
gen waren belegt und nachvollziehbar. Bei den Ersatzinvestitionen wurden die Buchwerte
der ersetzten Anlage vollständig abge schrieben und die bei den neuen Maßnahmen an-
gesetzten Nutzungsdauern bewegten sich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
Ergänzend dazu prüfte das AWR in diesem Bilanzabschnitt auch die Bildung von Sonder-
posten. Dabei ließ sich feststellen, dass di e Verwaltung den Straßen soweit wie möglich
nach den individuellen Verhältnissen die zw eckbezogenen Fördermittel zurechnete. Dar-
über hinaus nahm sie aus der Investitions pauschale eine Auffüllung bis zu 100 % vor.
Weitere Feststellungen ergaben sich während der Prüfung nicht.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des In frastrukturvermögens 19.490.230,31 €
Vorjahr: 19.787.092,73 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
19.787.092,73
233.744,31
0,00
503.072,99
1.033.679,72
19.490.230,31
Die Bilanzposition Sonstige B auten des Infrastrukturverm ögens umfasst die im städti-
schen Eigentum befindlichen Park möglichkeiten, Lärmschutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen, Wartehallen, Pu mpwerke und ähnliche Ge-
bäude.
Der Buchwert der Bilanzposition vermi nderte sich im Laufe des Jahres 2016 von
19.787.092,73 € um 296.862,42 € (1,5 %) auf 19.490.230,31 €.
Das AWR hinterfragte die Bestandsver änderungen des Jahres 2016. Es ergaben sich
hierbei keine weiteren Feststellungen.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.440.291,17 €
Vorjahr: 2.103.976,04 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
2.103.976,04
4.242.648,30
0,00
429.263,12
335.596,29
6.440.291,17
Die Bilanzposition Bauten auf fremden Grund und Boden umfasst Bauwerke auf Grund-
stücken, die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen sind.
Hierzu zählen u.a. Brunnen, Spielplätze, Platzbefestigungen, Reitwege, Wetterhäuschen
und die Mietereinbauten (Einrichtung) von Kitas, Flüchtlingsheimen o. ä.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 31
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Der Wert dieser Anlagen erhöhte sich um insgesamt um 4.336.315,13 € auf
6.440.291,17 € (206,1 %), was im Wes entlichen auf Einbauten bei den angemieteten
Flüchtlingsunterkünften zurückzuführen ist.
Das AWR prüfte die maßgeblichen Zugänge des Jahres 2016 mit Anschaffungskosten
von mehr als 100.000 € in Stichproben. Die überprüften Bestandsveränderungen konnten
nachvollzogen und bestätigt werden. Zu weiteren Feststellungen kam es nicht.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15.365.066,64 €
Vorjahr: 14.134.119,17 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Umbuchungen
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
14.134.119,17
976.117,03
254.830,44
0,00
15.365.066,64
Unter der Bilanzpositi on Kunstgegenstände, Kultur denkmäler werden Vermögensgegen-
stände mit kultureller und geschichtlicher B edeutung erfasst. Neben Antiquitäten, Gemäl-
den, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeich-
nungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert.
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenst ände und Kulturdenkmäler keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei dies en Vermögensgegenständen keine Abschreibungen
vorgesehen sind.
Der Bestand am 31.12.2016 setzt sich wie folgt zusammen:
Amt /
Einrichtung
Vermögensart
Bestand
31.12.2015
Euro
Bestand
31.12.2016
Euro
Veränderung
Euro
Stadtmuseum Kunstgegenstände,
Gemälde, Konvolute 7.982.516,74 8.011. 005,72 28.488,98
Stadtarchiv
Sammlungen, Urkunden,
Ratsprotokolle, historische
Aufzeichnungen
4.419.106,20 4.422. 614,82 3.508,62
Kulturamt Kunstgegenstände,
Gemälde, Skulpturen 870.746,57 871.546,57 800,00
Villa
ten Hompel Sammlungen 856.436,50 2. 054.586,37 1.198.149,87
Übrige Bereiche Kunstgegenstände,
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00
Summe 14.134.119,17 15. 365.06,64 1.230.947,47
Das Stadtarchiv und das Stadtmuseum verw alten die maßgeblichen Bestandteile des
städtischen Kunst- und Kulturbesitzes.
In den Jahren 2012 – 2015 übersah die Verwalt ung, dass weite Teile der Ausgaben für
die Erneuerung der Dauerausstellung im Geschic htsort „Villa ten Hompel“ zusammen ei-
ne Sachgesamtheit eines selbständig zu bewertenden Wirtsc haftsgutes begründen und
deshalb als einheitlicher Verm ögenszugang zu bewerten ist. Die Verwaltung glich dieses
Versehen im Haushaltsjahr 2016 aus.
Die Aktivierung der neuen Dauerausstellung in der „Villa ten Hompel“ erklärt den deutlich
über dem Durchschnitt liegenden Zuwachs in der Vermögensposit ion Kunstgegenstände
und Kulturdenkmäler. Der B ilanzposten vergrößerte sich im Jahr 2016 von
14.134.119,17 € um 1.230.947,47 € (8,7 %) auf 15.365.066,64 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 32
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2016 und im Bedarfsfall auch
die Bildung von Sonderposten, sofern di e Neuzugänge als Sachspende in das Vermögen
der Stadt Münster gewechselt sind. Hierbei kam es zu keinen weiteren Feststellungen.
1.2.6 Maschinen und technische An lagen, Fahrzeuge 35.683.439,81 €
Vorjahr: 34.761.511,09 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
34.761.511,09
4.396.183,08
73.451,91
150.663,85
3.551.466,30
35.683.439,81
Unter der Bilanzposition Maschinen und te chnische Anlagen, Fahrzeuge werden bewegli-
che technische Vermögensgegenst ände erfasst. Die Position beinhaltet alle Maschinen,
technischen Anlagen, Betri ebsvorrichtungen, Betriebsanl agen und Fahrzeuge der Stadt
Münster und ist stark durch die fest mi t Gebäuden verankerten technischen Anlagen und
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt.
Der Wert der Bilanzposition wuchs im Jahr 2016 von 34.761. 511,09 € um 921.928,72 €
auf 35.683.439,81 €.
Am 31.12.2016 setzt sich der Bestand wie folgt zusammen:
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Maschinen
447.657,74
Technische Anlagen
4.531.554,66
Betriebs-
vorrichtungen
13.522.417,96
Sonstige
Betriebsanlagen
236.797,04
PKW
693.908,94
Nutzfahrzeuge
5.235.356,67
Spezialfahrzeuge
10.031.129,32
Sonstige Fahrzeuge
62.688,76
34.761.511,09
98.812,65
12.551,05
1.368.661,47
0,00
202.235,74
1.863.708,65
794.248,03
55.965,49
4.396.183,08
0,00
0,00
0,00
0,00
13.466,95
59.419,29
0,00
565,67
73.451,91
2.222,66
0,00
-195.275,67
0,00
0,00
315.430,56
28.286,30
0,00
150.663,85
113.053,33
323.061,56
811.529,44
19.459,05
136.820,47
1.043.780,20
1.089.735,05
14.027,20
3.551.466,30
435.639,72
4.221.044,15
13.884.274,32
217.337,99
745.857,26
6.311.296,39
9.763.928,60
104.061,38
35.683.439,81
Als Stichprobe überprüfte das AWR die Be standsveränderungen im Bereich der Feuer-
wehr und des Immobilienmanagements.
Die Buchungen waren nachvollziehbar und die Zugänge waren durch Rechnungsbelege
nachgewiesen. Die Zahlungen zur Begleichung von Rechnungen wurden zeitnah veran-
lasst.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 33
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Abgesehen von einzelnen unbedeut enden Ausnahmefällen bewegt en sich die festgeleg-
ten Abschreibungszeiträume im gesetzlic h vorgegebenen Rahmen. Zur weiteren Verein-
fachung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Anlagebuchhaltung arbeitet die Verwal-
tung derzeit an einer Verbesserung der Gliederung.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.720.407,97 €
Vorjahr: 36.771.724,34 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
36.771.724,34
4.537.303,69
139.225,92
461.219,75
13.910.613,89
27.720.407,97
Die Bilanzposition Betriebs - und Geschäftsausstattung umfasst neben dem Büromobiliar
noch die aufgabenspezifi sche Ausstattung der Ämter wi e Spielsachen, Werkzeuge,
Sportgeräte, Bücher und Medien oder Lehr- und Lernmittel an Schulen.
Im Bereich der städtischen Schulen wurden zur Vereinfachung der Erstbewertung im Jahr
2008 für das Lehr- und Lernmaterial Festwert e gebildet. Das Festwertverfahren unter-
stellt, dass die Abschreibungen der in ei nem Festwert zusammengeführten Vermögens-
gegenstände und die Ausgaben für Ersatzkäufe in etwa gleich hoch sind. Deshalb gibt es
beim Festwert keine Abschreibungen sondern im Rhythmus von drei Jahren wird eine
Überprüfung der Angemessenheit des Wert ansatzes (Inventur) durchgeführt. Während-
dessen werden die Ersatzkäufe unabhängig vom Wertvolumen als Aufwand erfasst.
Bei der letzten Wertüberprüfung der für das Lehr- und Lernmaterial gebildeten Festwerte
fiel auf, dass in der Vergangenheit die Er satzkäufe ebenfalls als Vermögenszugang er-
fasst wurden und der Bestandswert somit zu hoch war.
Die Verwaltung korrigierte dies im Haushal tsjahr 2016, so dass bei den Festwerten eine
außergewöhnliche hohe Wertberichtigung festzustellen ist.
Der Endbestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung stimmt in der Haupt- und Anla-
genbuchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
Technische Ausst attung 5.183.847,54 €
Mobiliar für Verwaltung 1.337.744,25 €
Sonstiges Mobiliar 8.374.387,85 €
Sonstiges Inv entar 8.586.942,50 €
Rechnersysteme 796.923,46 €
Monitore 73.963,18 €
Sonstige DV-Per ipherie 314.931,81 €
GWG in steuerrelevanten Bereichen
(410,01 – 1.000,00 €) 1.309,13 €
Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,
Feuerwehrschläuche und
Lehrmittel an städtisc hen Schulen 3.050.358,25 €
Summe 27.720.407,97 €
Der Bestand der Betriebs- und Geschäftsausst attung verringerte sich im Laufe des Jah-
res 2016 um 9.051.316,37 € (24,6 %) auf 27.720.407,97 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 34
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Das AWR prüfte die Anlagenrechnung im Bere ich der Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung in Stichproben. Er ergaben sich keine weiteren Feststellungen.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 76.497.909,44 €
Vorjahr: 65.019.879,62 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
AiB Grundstücke
3.975.172,79
4.486.750,18
95.399,69
-498.540,38
7.867.982,90
AiB Hochbau
11.068.378,73
13.291.767,85
0,00
-8.326.356,98
16.033.789,60
AiB Tiefbau
42.567.883,33
19.603.822,57
60.166,22
-17.991.254,06
44.120.285,62
AiB sonstige
Baumaßnahmen
6.464.424,11
2.531.858,89
0,00
-2.142.176,54
6.854.106,46
AiB bewegliches
Vermögen
944.020,66
1.482.014,37
2.705,39
-801.584,78
1.621.744,86
Summe
65.019.879,62
41.396.213,86
158.271,30
-29.759.912,74
76.497.909,44
Die Bilanzposition Geleiste te Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anl agen / Baumaßnahmen bzw. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wi e Grundstücke, Gebäude, technische An-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Erst wenn die Stadt Münste r die Verfügungsgewalt über gekau fte Sachwerte erhält bzw.
Anlagen in Betrieb genommen werden, sind di e bis dahin auf Unte rkonten verdichteten
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in die Anlagen-
rechnung zu übernehmen. Ab diesem Zeit punkt werden einheitlich Abschreibungen be-
rechnet, d.h. die wirtscha ftlichen Folgen von Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen ma-
chen sich in der Ergebnisrechnung bemerkbar.
Der Bestand von Anzahlungen und Anlagen im Bau stieg im Haushaltsjahr 2016 von
65.019.879,62 € um 11.478. 029,82 € (17,7 %) auf 76.497.909,44 €. Das AWR hinterfrag-
te die wesentlichen Bestandsveränderungen des Jahres 2016.
Der Vermögenszuwachs ist in diesem Bilanzabschnitt auf verschiedene Großprojekte wie
-den Ankauf und Rückbau der alten Oberfinanzdirektion,
-die Innensanierung Stadthaus I und
-diverse Straßen- und Kanalbaumaßnahmen sowie
-Investitionen bei Schulen und Flüchtlingsunterkünften
zurückzuführen, die im Haushaltsjahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnten.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 wurden Baumaßnahmen mit einem Wertvolumen von
insgesamt 29.759.912,74 € (45,8 %) aus dem Anfangsbestand i.H.v. 65.019.879,62 € fer-
tiggestellt und in die Anlagenrechnung zur Berechnung von Abschreibungen einbezogen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 35
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Gleichwohl erkennt man in einzel nen Aufgabenbereichen weiterhin Handlungsbedarf,
denn in den Ämtern
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (20,0 %),
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (28,0 %) und
- Sportamt (35,0 %)
bleiben die Quoten weit hinter dem Durchschnitt zurück.
1.3 Finanzanlagen 475.458.006,87 €
Vorjahr: 461.754.184,27 €
Von Finanzanlagen spricht man, wenn die Stadt Münster einem Dritten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschu ss oder Zuwendung im Sinne eines Betriebs-
kostenzuschusses zu beurteilen sind. Au s der Zuordnung zum Anlagevermögen ergibt
sich, dass diese Anlagen langfristig, d.h. gr undsätzlich länger als ein Jahr den Zwecken
der Stadt Münster dienen.
Ihr Wert stieg während des Haushaltsjahres 2016 um 13.703.822,60 € (2,9 %) auf
475.458.006,87 € an.
Die im Jahresabschluss 2016 bilanzierten Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, S ondervermögen, Wertpapieren und Auslei-
hungen zusammen:
Anteile an verbundenen Unternehmen 419.904.132,48 €
Beteiligungen 12.890.363,10 €
Sondervermögen 21.598.564,43 €
Wertpapiere des Anl agevermögens 18.766.630,98 €
Ausleihungen 2.298.315,98 €
Summe 475.458.006,87 €
Die im Jahresabschluss zum 31.12.2016 dar gestellte Zusammens etzung und Wertent-
wicklung städtischer Finanzanlagen ist mit der Buchhaltung volls tändig abgestimmt und
sachgerecht belegt.
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Finanzanlagen wurden in angemessener
Weise dokumentiert. Die Bewertung und Fortsch reibung der Bücher unterliegen einer in-
ternen Kontrolle (4-Augen-Prinzip). Die Jahres abschlussarbeiten mittlerweile in rationeller
Weise organisiert.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtete die Verwalt ung die einschlägigen
Vorschriften des NKF bezüglich
- Einzelerfassung von Vermögensgegenständen,
- Bewertung und Bilanzausweis von städtischen Finanzanlagen,
- Erfassung von Zuwendungen an dauerdefizitäre Tochterbetriebe als Transferaufwand
und
- Verrechnung von Wertanpassungen bei Finanzanlagen mit der Allgemeinen Rücklage.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 36
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Überdies griff die Verwaltung die Hinwei se aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2015
im Haushaltsjahr 2016 auf und berichtigte die Feststellungen aus der vorhergehenden
Prüfung.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 419.904.132,48 €
Vorjahr: 407.597.423,45 €
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Endbestand
01.01.2016
Euro
Zugänge/
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreibung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Stadtwerke Münster GmbH
Wohn- und Stadtbau GmbH
MCC Halle Münsterland GmbH
Wirtschaftsförderung MS GmbH
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH
Summe
253.121.000,00
120.365.000,00
10.802.134,06
23.263.490,54
45.798,85
407.597.423,45
9.078.983,00
5.200.000,00
0,00
1.784.451,06
0,00
16.063.434,06
0,00
0,00
3.284.454,00
469.161,88
3.109,15
3.756.725,03
262.199.983,00
125.565.000,00
7.517.680,06
24.578.779,72
42.689,70
419.904.132,48
Unter dieser Position wurden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt, die
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i. d. R. dann angenommen, wenn eine
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.
Die Anteile an der Stadtwerke Münste r GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Stadt Münster GmbH wu rden auf der Grundlage der Ertragsprognosen
(Ertragswertverfahren) zum 31.12.2013 neu bewertet und gegenüber der Erstbewertung
berichtigt. Danach führte die Verwaltung die berichtigten Werte weiter fort.
Die Stadtwerke Münster GmbH ist mit ei nem Anteil von 35,06 % an der FMO Flughafen
Münster Osnabrück GmbH beteiligt. Die Ge sellschafterversammlung der FMO Flughafen
Münster Osnabrück GmbH beschloss im Jahr 2014 einen langfristigen Finanzierungsplan,
der eine beträchtliche Aufstockung der Kapita lrücklage bis zum Jahr 2018 vorsieht. Die
Gesellschafter tragen diese Kapitalzuführung im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapi-
tal.
Nach Abstimmung mit der Politik (u .a. Ratsbeschlüsse V/0859/2016 und V/1085/2016)
beschloss die Stadt Münster, die Belastungen der Stadtwerke Münster GmbH durch Zu-
führungen in die Kapitalrücklage auszugleichen. Folglich zahlte die Stadt Münster im
Haushaltsjahr 2016 einen Betrag i.H.v. insgesamt 9.078.983 € in die Kapitalrücklage der
Stadtwerke Münster GmbH. Di e Einlage erhöhte im Haushalts jahr 2016 vorerst den Wert
der Anteile auf 262.199.983,00 €.
Ferner übertrug die Stadt Münster im H aushaltsjahr 2016 auf der Grundlage des Ratsbe-
schlusses V/0493/2016 ein Grundstück auf die Wohn- und Stadtbau GmbH. Die Übertra-
gung erfolgte als Sacheinlage, d.h. als Zu führung in die Kapitalrücklage ohne Gegenleis-
tung.
Sacheinlagen führen beim Gesellschafter zu einer Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes.
Die Obergrenze für die Bewertung derartiger Zuführungen bildet der vorsichtig bemesse-
ne Zeitwert der jeweiligen Sacheinlage. Der Zeitwert bzw. der Verkehrswert des Grund-
stückes beträgt im vorliegenden Fall (unter Berücksichtigung der vom Erwerber durchzu-
führenden Altlastensanierungen) 5,2 Mio. €. Er ist durch ein ausführliches externes Gut-
achten belegt. Die Sacheinlage erklärt somi t die Bestandsveränderung der Anteile an der
Wohn- und Stadtbau GmbH. Hierdurch erhöht sich der Wert der städtischen Anteile im
Jahr 2016 auf 125.565.000,00 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 37
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Im vorliegenden Fall verrechnete die Verwaltung den im Vergleich zum Buchwert höheren
Zeitwert des Grundstückes mit der All gemeinen Rücklage, wodurch der Ergebnisrech-
nung des Jahres 2016 ein Betrag von rd. 5,2 Mio. € vorenthalten wird. Nach intensiver
Prüfung der Abgrenzungskriteri en besteht die Auffassung, dass diese Abgrenzung nicht
gerechtfertigt ist. Korrekturhalber wird des halb im folgenden Haushaltsjahr 2017 der All-
gemeinen Rücklage ein Betrag i.H.v. 5,2 Mi o. € entnommen und der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
Bei den beiden im Ertragswertverfahren bewer teten Anteilen findet im Jahr 2018 die
nächste Wertüberprüfung auf der Grundlage der Ertragswerte statt. Ihr Einfluss auf die
Bewertung der beiden Gesellschaften bleibt abzuwarten.
Die übrigen Anteile wurden auf der Grundl age der Kapitalspiegelbildmethode bewertet.
Die Werte der Finanzanlagen wurden an die auf die Stadt Münster entfallenden Anteile
am Eigenkapital der Gesellschaft angeglichen und soweit es erforderlich war wurden Be-
wertungsberichtigungen aus dem Vorjahr nachgeholt.
Im Zusammenhang mit der Wertfortschreibung der Finanzanlagen vergewisserte sich das
AWR davon, dass die Beschlüsse zu den Ausschüttungen des Jahr es 2016 umgesetzt
und die Erträge korrekt in der Finanzbuchhaltung erfasst wurden.
Die Stadtwerke Münster GmbH kehrte im Haushaltsjahr 2016 insgesamt einen Betrag
i.H.v. 4.000.000,00 € an den allgemeinen Haushalt der Stadt Münster aus:
Stadtwerke Münster GmbH Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Vorabgewinnausschüttung 2016 4.000.000, 00 V/1086/2016
Daneben führte die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster
GmbH einen Betrag i.H.v. 1.200.000,00 € an den Kernhaushalt ab:
Wohn- und Stadtbau Wohnungsunter-
nehmen der Stadt Münster GmbH
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Vorabgewinnausschüttung 2015 1.200.000, 00 V/0493/2016
1.3.2 Beteiligungen 12.890.363,10 €
Vorjahr: 12.980.522,27 €
Beteiligungen
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreib.
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Anteile an
Kapitalgesellschaften
Westfälische Bauindustrie GmbH
RELIGIO Westfälisches Museum
für religiöse Kultur GmbH
Regionalverkehr Münsterl. GmbH
Westf. Pferdemuseum GmbH
ISTG GmbH
West. Zool. Garten GmbH
AirportPark FMO GmbH
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH
268.114,65
70.995,05
303.446,85
1.275,65
2.500,00
6.886.561,95
210.255,94
3.459.440,97
11.202.591,06
4.634,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.133.857,89
1.138.492,64
0,00
0,00
0,00
1.275,65
0,00
1.047.212,96
180.164,20
0,00
1.228.652,81
272.749,40
70.995,05
303.446,85
0,00
2.500,00
5.839.348,99
30.091,74
4.593.298,86
11.112.430,89
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 38
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Beteiligungen
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreib.
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Anstalten öffentlichen Rechtes
Chemisches Landes- und Staat-
liches Veterinäruntersuchungsamt
16.000,00
16.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16.000,00
16.000,00
Anteile an sonstigen
juristischen Personen
Zweckverb. SPNV Münsterland
Mitglied. im Spark.-Zweckverband
Mitglied. Zweckverb. Studieninst.
Mitglied. Zweckverb. EUREGIO
Rechtlich selbständige
kommunale Stiftungen
Annette von Droste zu
Hülshoff-Stiftung
Summe
114.994,00
1,00
340.936,21
0,00
455.931,21
1.306.000,00
12.980.522,27
0,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
1.138.493,64
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.228.652,81
114.994,00
1,00
340.936,21
1,00
455.932,21
1.306.000,00
12.890.363,10
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münster, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen.
Daneben beteiligte sich die Stadt Münster im Haushaltsjahr 2012 mit der Einbringung ei-
nes Geldbetrages i.H.v. 500.000,00 € und ihres Anteils am Grundvermögen Haus Rüsch-
haus im Wert von 806.000,00 € an der Annette v on Droste zu Hülshoff-Stiftung. Die ein-
gebrachten Werte werden seither als Wert der Beteiligung fortgeschrieben.
Die städtischen Anteile an Kapitalgesellsc haften wurden im Rahmen der Aufstellung des
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung beurteilt und sie
durften daher im Rahmen der Erstbewertung ve reinfachend nach der Kapitalspiegelbild-
methode bewertet werden. Seither werden dies e Werte als historische Anschaffungswer-
te fortgeschrieben, wobei der Finanzservice regelmäßig prüft, ob und inwieweit Wertver-
änderungen vorzunehmen sind.
In Folge dieser Wertüberprüfungen verminderte sich der Wert der städtischen Beteiligun-
gen von 12.980.522,27 € um 90.159,17 (0,7 %) auf 12.890.363,10 €.
Im Rahmen der Prüfung überzeugte sich das AWR davon, dass die Ausschüttungsbe-
schlüsse im Haushaltsjahr 2016 korrekt um gesetzt und die Ausschüttungen sowie die ab-
zuziehenden Steuern in der Buchhaltung korrekt erfasst wurden.
Der städtische Anteil an den Ausschüttungen der Westfälische Bauindustrie GmbH aus
dem Jahresergebnis 2015 betrug 26.000,00 €:
Westfälische Bauindustrie GmbH
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2015 26.000,00 V/0329/2016
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 39
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
In der Sitzung vom 28.06.2016 beschloss di e Zweckverbandsversammlung der Sparkas-
se Münsterland Ost die Ausschüttung des J ahresüberschusses 2016. Die Verteilung rich-
tet sich nach den Haftungsanteilen, die die Kommunen übernommen haben. Auf die Stadt
Münster entfällt ein Anteil am Jahresüber schuss i.H.v. 4.846. 604,42 €, der ordnungsge-
mäß im Haushalt erfasst wurde:
Sparkasse Münsterland Ost
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2016 4.846.604,42 Zweckverbandsversammlung
am 28.06.2016
1.3.3 Sondervermögen 21.598.564,43 €
Vorjahr: 21.495.696,27 €
Sondervermögen
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Rechtlich unselbständige
Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds
Hüfferstiftung
F. u. I. Buschmann Stiftung
Stiftung Wohnverbund Westffl.
Stiftung Clemenshospital
Zwischensumme
769.824,77
210.092,58
2.963.040,92
5.600,32
1,00
3.948.559,59
30.975,56
0,00
9,76
0,00
30.985.32
0,00
12.599,22
23.667,63
0,00
0,00
36.266,85
800.800,33
197.493,36
2.939.373,29
5.610,08
1,00
3.943.278,06
Verselbständigte Einrichtungen
ohne eigene
Rechtspersönlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
citeq
Münster Marketing
Theater Münster
Summe
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.159.639,68
17.547.136,68
21.495.696,27
0,00
0,00
0,00
108.149,69
108.149,69
139.135,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
36.266,85
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.267.789,37
17.655.286,37
21.598.564,43
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbständigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigt en Einrichtungen der St adt Münster ohne eigene
Rechtspersönlichkeit.
Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.943.278,06 €
Vorjahr: 3.948.559,59 €
Die Stiftungen sind buchhalterisch vom Rec hnungskreis der Stadt Münster getrennt und
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eigenes Geld. Die organisatorische
Verselbständigung des Rec hnungswesens der rechtlic h unselbständigen Stiftungen
sprach dafür, das Vermögen und die Schulden der jeweiligen Stiftung nicht brutto in der
Vermögensrechnung der Stadt Münster zu erfassen, sondern saldiert wie eine Beteiligung
unter den Finanzanlagen auszuweisen. Di e Abweichung von den Bestimmungen des
NKF wurde im Rahmen der Erstbewertung mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 40
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
In Folge dessen ist es erforderlich, im Re chnungskreis der Stadt M ünster das Jahreser-
gebnis bzw. die Eigenkapitalveränderung der jeweiligen Stiftung nachzubuchen, denn die
unselbständigen Stiftungen sind nach den Vorgaben des NKF int egraler Bestandteil des
städtischen Haushaltes. Die Überschüsse wurden in der Ergebnisrechnung der Stadt
Münster - Produktbereich 17 Stiftungen - als s onstiger Ertrag erfasst. Die Fehlbeträge der
unselbständigen Stiftungen werden unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanzanlagevermögens werden die
Wertveränderungen beim Stiftungsvermögen ni cht mit der Allgemeinen Rücklage ver-
rechnet, sondern sie sind jeweils Aufwand oder Ertrag der Stadt Münster und damit Be-
standteil der Ergebnisrechnung.
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.655.286,37 €
Rechtspersönlichkeit Vorjahr: 17.547.136,68 €
Verselbständigte Einrichtungen der Stadt Münster ohne ei gene Rechtspersönlichkeit gel-
ten nach der Eigenbetriebsvero rdnung als wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unsel bständigen Stiftungen – aber nicht integraler
Bestandteil des städtischen Haushaltes.
Die Jahresüberschüsse dieser Sonderve rmögen führen wegen der organisatorischen
Verselbständigung der Einricht ungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung
sondern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebnisrechnung der Stadt
Münster als Finanzertrag erfasst, w enn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden.
Im Fall des Theaters Münster wurde eine Zuschreibung vorgenommen, um den Wert der
Finanzanlage an das auf die Stadt Münster entfallende Eigenkapital anzugleichen.
Die Beschlüsse zu den Abführungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen an den
Kernhaushalt wurden korrekt umgesetzt. Im J ahr 2016 erhielt die Stadt Münster von der
citeq einen Betrag i.H.v. 475.615,34 €:
citeq Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2015 475.615,34 V/0328/2016
Zudem führte die AWM einen Betrag i.H. v. 1.193.695,10 € aus dem Jahresüberschuss
2015 an den Kernhaushalt ab:
AWM
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2015 1.193.695,10 V/0313/2016
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 41
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
1.3.4 Wertpapiere des An lagevermögens 18.766.630,98 €
Vorjahr: 17.266.648,99 €
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
VUS-Fonds
WVR-Fonds
6.874.565,16
10.392.083,83
17.266.648,99
0,00
1.499.981,99
1.499.981,99
0,00
0,00
0,00
6.874.565,16
11.892.065,82
18.766.630,98
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an.
Einer davon ist der Versorgungs- und Sani erungsfonds (VUS-Fonds ), den die Stadt
Münster auf der Grundlage des Ratsbesch lusses vom 21.02.2000 zur Absicherung von
zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat.
Neben der Kernverwaltung sind die Abfallw irtschaftsbetriebe (S anierungsrücklage) und
die citeq (Pensionsrücklage) beteiligt.
Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-F onds (WVR-Fonds) hingegen ist ein Zusam-
menschluss von 9 größeren Städten und verwalte t Gelder, die für die bislang gesetzlich
geforderte Pflichtrücklage zur Finanzier ung der Beamtenpensionen aufgebracht werden
müssen. Wie im Haushaltsplan (PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen
WVR) veranschlagt, erhöhte die Stadt Münste r ihre Anteile an dem Pensionsfonds um
1.499.981,99 €.
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2016, so errechnet sich für
den VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 11.117.234,66 € und für den WVR-Fonds ein ak-
tueller Wert von 15.082.372,90 € und:
VUS-Fonds WVR-Fonds
Anteile 68.782 St 153.245 St
Bilanzwert am 31.12.2016 6.874.565,16 € 11.892.065,82 €
Kurs 161,63 €/ je Anteil 98,42 € / je Anteil
Kurswert 11.117.234, 66 € 15.082.372,90 €
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt.
1.3.5 Ausleihunge n 2.298.315,89 €
Vorjahr: 2.413.893,29 €
Der Bilanzposten Ausleihungen umfasst inter ne Darlehen, die die St adt Münster an ver-
bundene Unternehmen und Beteiligungen gewährt, eini ge Genossenschaftsanteile sowie
diverse Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogrammen gewährt wurden.
Die Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gemeinwohlorientierter Belange und
sind entweder gar nicht oder nur sehr niedr ig verzinst. Auf eine Abzinsung der bestehen-
den Forderungen wurde verzichtet, weil diese Darlehen i.d.R. mit Auflagen bzw. mit Ge-
genleistungsverpflichtungen verbunden sind.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Unter den Ausleihungen werden am 31.12.2016 folgende Werte zusammengefasst:
Ausleihungen
an…
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Tilgungen
Abgänge
Euro
Um-
buchungen
Euro
Wert
31.12.2016
Euro
Verb. Unternehmen
Wohn- u. Stadtbau
Projekte
Beteiligungen
AirportPark FMO GmbH
656.652,95
656.652,95
1.226.130,00
1.226.130,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.666,91
9.666,91
34.000,00
34.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
646.986,04
646.986,04
1.192.130,00
1.192.130,00
Sonstige Ausleihungen
Mitgliedschaften
- Volksbank MS e.G
- EKV e.G.
Ausleihungen
- Kleingartendarlehen
- Darlehn für junge und
kinderreiche Familien
- Existenzgründer-
darlehen
- Gemeindebau-
Darlehen
Ausleihungen an Woh-
nungsbauunternehmen
Summe
600,00
500,00
1.100,00
35.580,68
11.906,76
2.724,40
54.917,02
105.128,86
424.881,48
2.413.893,29
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
22.787,39
6.144,98
613,56
13.252,78
42.798,71
49.111,78
135.577,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
600,00
500,00
1.100,00
32.793,29
5.761,78
2.110,84
41.664,24
82.330,15
375.769,70
2.298.315,89
Die verschiedenen Verträge werden mit SKom pass (vorher: KOMMINFORM) verwaltet.
Das Programm gibt je Vertrag Zins- und T ilgungen vor und hält gleichzeitig die Bestand-
entwicklung jeden einzelnen Vertrages nach.
Das AWR vergewisserte sich auf der Grundlage der vorliegenden Abstimmungsbelege
davon, dass Tilgungen, Zinsen und Verwaltung skosten im Haushalt 2016 korrekt erfasst
wurden und die Darlehensbest ände im Jahresabschluss 2016 sachgerecht wiedergege-
ben werden.
Den planmäßigen Tilgungen stand im Haushal tsjahr 2016 nur die Gewährung eines neu-
en Darlehens an den Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner Münster i.H.v. 20.000 €
gegenüber. In Folge dessen sank der Be stand an Ausleihungen von 2.413.893,29 € um
115.577,40 € (4,8 %) auf 2.298.315,89 €.
Wohnbauförderung
Der Bestand an Wohnungsbauförderdarlehen umfasst 6 laufende Verträge. Die Rückfor-
derungen dazu verringerten sich in Folge der planmäßigen Tilgungen um 9.666,91 € auf
646.986,04 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 43
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Darlehen an die AirportPark FMO GmbH
Das Darlehen an die AirportPark FMO GmbH wurde im Haushaltsjahr 2016 planmäßig
weiter getilgt. In Folge dessen minderte si ch der Bestand des Darlehens an die Airport-
Park FMO GmbH von 1.226.130,00 € um 34.000 € auf 1.192.130,00 €.
Das Darlehen wird mit 5 % verzinst und führ te im Jahr 2016 zu Zinserträgen i.H.v.
61.164,83 €.
Mitgliedschaften
Der Genossenschaftsanteil der Stadt Münster an der Vol ksbank Münster e.G i.H.v.
600,00 € sowie der Anteil an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im
Deutschen Städtetag im Wert von 500,00 € wurden im Haushaltsjahr 2016 unverändert
fortgeführt.
Förderung einkommensschwacher Famili en bei der Unterhaltung von Kleingärten
Die Stadt Münster gewährt dem Stadt- und Bezi rksverband der Kleingärtner e.V. zinslos
und ohne Berechnung von Verwaltungskosten Da rlehen i.H.v. ins gesamt 32.793,29 €.
Der Bestand umfasst sechs Verträge.
Im Haushaltsjahr 2016 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.02.2008
(Vorlage Nr.: V/0020/208) erneut ein Darl ehen i.H.v. 20.000,00 € an den Stadt- und Be-
zirksverband Münster der Kleingärtner e.V. gewährt. Das Darlehen ist zur Weitergabe an
einkommensschwache Familien
oder Einzelpersonen, vorzugsweise Familien mit Kin-
dern bestimmt. Der Vergabe standen Tilgungen i.H. v. 22.787,39 € gegenüber, so dass
sich der Bestand ein wenig reduzierte.
Bei diesen Darlehen werden weder Zinsen noch Verwaltungskostenerstattungen einge-
nommen.
Förderung junger und kinderreicher Familien
Der Bestand an Ausleihungen an junge kinderreic he Familien umfasst am Ende des Jah-
res 2016 noch 8 Verträge mit einem Volumen von 5.761,78 €. Im Jahr 2016 ergaben sich
hieraus Zinserträge i.H.v. 171,58 €.
Existenzgründungsdarlehen
Am 31.12.2016 gab es nur noc h ein laufendes Existenz gründerdarlehen. Der Bestand
verringerte sich in Folge der Tilgungen von 2.724,40 € um 613,56 € auf 2.110,84 €.
Zinsen oder Verwaltungskosten werden bei diesen Darlehen nicht vereinnahmt.
Gemeindebaudarlehen
Die Gemeindebaudarlehen umfassen im Haushal tsjahr 2016 insgesamt 41 niedrig ver-
zinste Darlehen. Der Gesamtbestand reduz ierte sich in Folge der Tilgungen von
54.917,02 € um 13.252,78 € auf 41.664,24 €. Neben den T ilgungen vereinnahmte die
Stadt Münster Verwaltungskosten i.H.v. 970,27 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 44
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Wohnungsbauförderung
Unter dieser Position werden die Bestände von 6 Verträgen zusammengefasst, die mit
innerstädtischen Wohnungsbauunternehmen abgeschlossen wurden.
Die Darlehen wurden fortlaufend getilgt so dass ich der Bestand im Jahr 2016 um
49.111.78 € auf 375.769,70 € reduzierte.
2. Umlaufvermögen 166.247.308,35 €
Vorjahr: 156.760.694,63 €
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewies en. Typischerweise handelt es sich hierbei
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.
Im kommunalen Bereich zählen auch Grunds tücke und Gebäude, die zur Veräußerung
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimm-
te man ab, dass die abnutzbaren Verm ögenswerte auch nach den Umgliederungen ins
Umlaufvermögen weiterhin planmäßig abgeschrieben werden.
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster se tzt sich am 31.12.2016 aus folgenden Wert-
gruppen zusammen:
Vorräte, einschließlich der zum Verkauf
bestimmten Grundstücke und Gebäude 34.401.790,14 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.803.946,97 €
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Liquide Mittel 96.041.571,24 €
Summe 166.247.308,35 €
2.1 Vorräte 34.401.790,14 €
Vorjahr: 36.098.607,62 €
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilf s- und Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte
der Feuerwehr und des Amtes für Grünfläc hen und Umweltschutz, der Heizölvorrat der
Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des städti-
schen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen.
Gem. § 41 GemHVO sind davon getrennt di e auf das Vorratsve rmögen geleisteten An-
zahlungen anzusetzen.
Für die Bewertung der Vorräte gilt das strenge Niederstwertprinzip
(§
35 Abs. 7 GemHVO)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 45
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 34.401.790,14 €
Vorjahr: 36.098.607,62 €
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren sowie
zum Verkauf bestimmte
Grundstücke und Gebäude
Endbestand
31.12.2015
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Veränderung
Euro
Betriebsstoffe
Waren
Immobilien des Umlaufvermögens
Sonstige Vorräte / Poststempler
Summe
41.676,14
69.076,95
35.893.539,92
94.314.61
36.098.607,62
41.437,45
77.854,35
34.193.183,90
89.314,44
34.401.790,14
-238,69
8.777,40
-1.700.356,02
-5.000,17
-1.696.817,48
Zum Ende des Haushaltsjahres 2016 bilanziert die Stadt M ünster Roh-, Hilfs-, und Be-
triebsstoffe sowie Waren im Wert von 34.401.790,14 €. Gegenüber dem Vorjahr sank das
Vorratsvermögen um 1.696.817,48 € (4,7 %).
Die Jahresendbestände sowie die Bestandsveränderungen waren in nachvollziehbarer
Weise belegt.
Für die Bewertung der Treibstoffvorräte wur de ein durchschnittlicher Einstandspreis im
Sinne des § 34 Abs. 3 GemHVO zu Grunde gelegt.
Die aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgegliederten Grundstücke mit auf-
stehenden Gebäuden wurden in eine Nebenbuc hhaltung übernommen und werden auch
nach der Umgliederung weiterhin über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Port ovorrat der Fachstelle „Expedition &
Druck“. Die Bestände konnten ebenfalls mit Hilfe der Abrechnungsunterlagen nachgewie-
sen werden.
Die Prüfungshandlungen in diesem Bereich umfassen diesmal
-die Abstimmung der Ausweise im Jahresabschluss mit der Buchhaltung,
-Sichtung und Beurteilung der Inventurunterlagen
-Beurteilung der Bestandsveränderungen und
-Plausibilitätskontrollen der jährlichen Verbräuche.
Die Angaben der Verwaltung im Jahresabsch luss sind mit der Buchführung abgestimmt
und die dargestellten Bestandsveränderungen in nachvollziehbarer Weise belegt.
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Geleistete Anzahlungen Bestand
31.12.2015
Euro
Bestand
31.12.2016
Euro
Unklare Einzahlungen 0,00 0,00
An dieser Stelle werden i. d.R. Zahlungen bilanziert, die auf das Vorratsvermögen als An-
zahlung geleistet wurden. Die Stadt Münster bilanziert im Bedarfsfall an dieser Stelle aber
Zahlungen, die in der Kreditorenbuchhalt ung noch nicht endgültig zugeordnet werden
konnten. Am 31.12.2016 gab es bei der Stadt Münster keine derartigen Posten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 46
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
2.2 Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände 35.803.946,97 €
Vorjahr: 32.182.862,32 €
Die Bilanzposition For derungen und sonstige Vermögensgegens tände beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die privatrechtlichen Fo rderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände der Stadt Münster.
Sämtliche Forderungsbestände waren zu m 31.12.2016 mit der offene-Posten-
Buchhaltung abgestimmt. Die Ve rwaltung achtete darauf, da ss debitiorische Kreditoren
unter den Forderungen und kreditorische Debito ren unter den Verbi ndlichkeiten ausge-
wiesen werden.
Zur Feststellung des Forderungsbestandes wurden
- die offenen Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung ausgewertet und
- die Ämter zur Meldung von Forderungen angewie sen, sofern sie in der Buchhaltung
nicht erfasst sein sollten.
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Alle Forderungen mit einem Wert von über 250.000,00 € wurden auf ihren Wert hin über-
prüft. In Folge dessen kontrollierte die Ve rwaltung Forderungen im Gesamtwert von rd.
8,2 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio.€), von denen - einschließlich der gemäß
§ 36 Abs. 5 GemHVO gebildeten Rückstell ung für drohende Verluste bei noch nicht be-
standskräftig gewordenen Gewerbesteuerforderungen - rd. 6,9 Mio. € wertberichtigt wer-
den mussten. Die Einzelwert berichtigungen betrafen vornehm lich 12 größere Gewerbe-
steuerforderungen.
Zudem brachte die Verwalt ung für das allgemeine Ausfallwagnis bei den Forderungen,
die unterhalb des Schwellenwertes von 250. 000 € liegen, eine Pau schalwertberichtigung
i.H.v. insgesamt rd. 9,1 Mio. € in Abzug.
Insgesamt ergab sich somit ein Wertbericht igungsbedarf i.H.v. 16,0 Mio. € (Vorjahr:
13,9 Mio. €), der Einzelwe rtberichtigung, Rückstellungen fü r Drohverluste und Pauschal-
wertberichtigungen umfasst. Die Wertkorrekturen bei den Forderungen sind im Haushalts-
jahr 2016 um rd. 2,1 Mio. € höher als im Vorjahr. Bezogen auf den ursprünglichen Be-
stand an Forderungen i.H.v. 51,8 Mi o. € entspricht die Wertkorrektur etwa 30,9 % (Vor-
jahr: 30,2 %).
Die Prüfung von Einzel- und P auschalwertberichtigungen führte zu keinen weiteren Fest-
stellungen. Die für die Bewertung festgelegt en Parameter waren plausibel und nachvoll-
ziehbar.
Das Bewertungsverfahren wurde gegenüber den Vorjahren nicht verändert; es basiert auf
den modellhaften Annahmen, di e bereits bei der Erstbewertung von Forderungen zu
Grunde gelegt wurden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 47
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
In den letzten drei Haushaltsjahren ver änderte sich der Bestand der Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wie folgt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2014
Euro
31.12.2015
Euro
31.12.2016
Euro
öffentlich-rechtliche Forderungen
privatrechtliche Forderungen
sonstige Vermögensgegenstände
Summe
20.593.088,41
6.258.841,50
6.684.237,71
33.536.167,62
17.785.862,28
6.563.544,70
7.833.455,34
32.182.862,32
20.625.580,92
5.339.468,19
9.838.897,86
35.803.946,97
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen betrug am Bilanz-
stichtag 31.12.2016 ins gesamt 35.803.946,97 € und liegt um 3.621.084,65 € (11,3 %)
über dem Vorjahresbestand.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen,
Forderungen aus Transferleistungen 20.625.580,92 €
Vorjahr: 17.785.862,28 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihr en Ursprung in der Erhebung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf öf-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen.
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe,
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen.
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Fo rderungen aus Transferl eistungen und sonsti-
ge Forderungen veränderten ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den letzten drei
Jahren wie folgt:
Öffentlich-rechtliche
Forderungen, Forderungen aus
Transferleistungen
31.12.2014
Euro
31.12.2015
Euro
31.12.2016
Euro
Gebühren
Beiträge
Steuern
Transferleistungen
Sonstige
Summe
2.284.123,05
717.136,00
5.224.276,79
7.112.187,97
5.255.364,60
20.593.088,41
2.488.955,49
250.519,79
4.241.126,74
4.874.045,96
5.931.214,30
17.785.862,28
3.161.806,13
254.037,73
4.049.223,76
5.711.662,13
7.448.851,17
20.625.580,92
Der Bestand an öffentlich-rechtlichen Fo rderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen beläuft sich am Ende des Jahres 2016 auf 20.625.580,92 €. Er ist um 2.839.718,64 €
(16,0 %) höher als im Vorjahr.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.339.468,19 €
Vorjahr: 6.563.544,70 €
Die Stadt Münster erhebt für einige der von ihr erbrachten Leistungen ein Entgelt. Sofern
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 48
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Der Bilanzposten entwickelte sich wie folgt:
Privatrechtliche
Forderungen, gegenüber
31.12.2014
Euro
31.12.2015
Euro
31.12.2016
Euro
privatem Bereich
öffentlichem Bereich
verbundenen Unternehmen
Sondervermögen
Summe
1.806.526,77
107.580,90
968.718,48
3.376.015,35
6.258.841,50
651.558,82
140.905,84
1.629.701,57
4.141.378,47
6.563.544,70
822.076,25
76.198,82
1.335.636,48
3.105.556,64
5.339.468,19
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen sank im Vergleich zum Vorjahr von
6.563.544,70 € um 1.224.076,51 € (18,6 €) auf 5.339.468,19 €.
2.2.3 Sonstige Vermögens gegenstände 9.838.897,86 €
Vorjahr: 7.833.455,34 €
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet werden können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dr itte, wie z.B. Vorschüsse und Ab-
schlagszahlungen, Vorauszahlungen an die kass enärztliche Vereinigung, Ansprüche aus
der Anrechenbarkeit von gezahlter Vorst euer, Forderungen aus der Gewährung von So-
zialhilfeleistungen u.a.
Der Bilanzposten Sonsti ge Vermögensgegenstände erhöhte sich um 2.005.442,52 €
(25,6 %) auf 9.838.897,86 €.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2016 wie folgt zusammen:
Rückforderung SGB II 3.233.506,62 €
Forderungen aus Vors teuer 1.708.071,45 €
Amtshilfe PSCD 1.355.626,35 €
Umsatzsteuer-Zahllast 954.399,51 €
Vorsteuerüberhang 870.626,79 €
Vorschüsse Kassenärztliche Vereinigung 370.371,92 €
Sonstige 1.346.295,22 €
Summe 9.838.897,86 €
Die Zunahme der Sonstigen Vermögensgegenstände ist zu we iten Teilen auf einen ge-
änderten Ausweis von Umsatzsteuerkonten zurückzuführen.
Bereits bei der Prüfung des Vorjahresab schlusses 2015 machte das AWR darauf auf-
merksam, dass ein sachkundiger Dritter die im Jahresabschuss ausgewiesenen Forde-
rungen nicht in angemessener Zeit lückenlos nachvollziehen kann.
Danach identifizierte die Verw altung zwischenzeitlich zwar einzelne Störquellen, ihr ge-
lang es aber erneut nicht, die Werthaltigkei t dieser Forderungen in angemessener Weise
zu belegen.
Während der Prüfung wurde vereinbart, dass im Laufe des Jahres 2018 eine tragfähige
Lösung abgestimmt und die Beleglage im Bereic h der Mehrwertbesteuerung verbessert
wird.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 49
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Stadt Münster besitzt der zeit keine Wertpapiere, di e im Umlaufvermögen auszuwei-
sen sind.
2.4 Liquide Mittel 96.041.571,24 €
Vorjahr 88.479.224,69 €
Liquide Mittel
Endbestand
31.12.2015
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Veränderung
Euro
Kassenbestand Barkassen
Bankguthaben
Schulgirokonten
Festgelder
Summe
123.643,88
180.493,88
584.675,67
87.590.411,26
88.479.224.69
111.872,77
103.952,07
703.955,34
95.121.791,06
96.041.571,24
-11.771,11
-76.541,81
119.279,67
7.531.379,80
7.562.346,55
Der Bestand an Liquiden Mitteln stieg von 88.479.224,69 € um 7.562.346,55 € (8,6 %) auf
96.041.571,24 €.
Die Liquiditätsveränderung des Jahres 2016 stimmt mit der Finanzrechnung der Stadt
Münster für den Zeitraum vom 01.01. bi s 31.12.2016 überein. Aus der Finanzrechnung
der Stadt Münster lassen sich die unterschi edlichen Einflüsse auf die Liquiditätsverände-
rung ableiten.
Sofern sich unter den Geldbeständen solche befanden, die die Stadt Münster für fremde
Dritte verwaltet - etwa für Interessentengemei nschaften oder für Cash-Pool-Beteiligte -,
wurden gleichhohe Posten unter den Verbindlichkeiten erfasst.
Barkassen
Unter dem Bilanzposten Ba rkassen werden das vorhandene Bargeld der Stadtkasse und
der Bargeldbestand der übrigen Geldannahmestellen sowie Handvorschüsse zusammen-
gefasst. Am 31.12.2016 betrug der Bestand insgesamt 111.872,77 €.
Er ist durch die Zählergebnisse und Mitteilungen der städtischen Ämter und Einrichtungen
belegt. Die Prüfung der Kassenbestände führte ansonsten zu keinen Feststellungen.
Bankguthaben und Sc hulgirokonten
Der in der Bilanz zum 31.12.2016 ausgewies ene Bestand umfasst 14 Bankkonten mit ei-
nem Guthaben i.H.v. 103.952,07 € und 91 Girokonten, di e für die städtischen Schulen
eingerichtet wurden. Die Schulgirokonten weisen zusa mmen ein Guthaben i.H.v.
703.955,34 € aus.
Die Guthaben wurden durch Saldenbestätigungen nachgewiesen.
Festgelder
Der Bestand an Festgeldern und ähnlichen Vermögenswerten stieg gegenüber dem Vor-
jahr um 7.531.379,70 € (8,6 %) auf 95.121.791,06 €.
Diese Zunahme lässt sich auf die Verbe sserungen innerhalb der Finanzrechnung zurück-
führen. Die nicht zu Zahlungszwecken benöt igten Haushaltsmittel wurden mit kurzen
Laufzeiten angelegt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 50
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 56.738,394,75 €
Vorjahr: 56.442.732,76 €
ARAP Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Um-
buchungen
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Transitorische
Abgrenzungen gem.
§ 42 Abs.1 GemHVO
-Fraktionszuwendgen
-Beamtenbesoldung
-Transferz. Amt 50
-Transferz. Amt 51
-Transferz. Amt 59
-Zuschuss Pumpenh.
-Auszahlungen
251.159,21
5.626.306,32
5.463.203,55
5.636.885,19
7.904.328,38
99.900,86
37.871,65
25.019.655,16
266.782,26
6.015.039,06
5.166.117,67
6.326.707,48
8.132.099,47
0,00
1.440,82
25.908.186,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
251.159,21
5.626.306,32
5.463.203,55
5.636.885,19
7.904.328,38
99.900,86
37.871,65
25.019.655,16
266.782,26
6.015.039,06
5.166.117,67
6.326.707,48
8.132.099,47
0,00
1.440,82
25.908.186,76
Aktivierte Zuschüsse
gem.
§ 43 Abs. 2 GemHVO
Geleistete
Zuwendungen an…
- das Land NRW
- verbundene Untern.
-öffentl. Sonderrechn.
-private Unternehmen
-übrige Bereiche
263.036,49
5.220.538,91
3.778.586,17
11.180.167,41
10.980.748,62
31.423.077,60
0,00
181.655,11
0,00
452.125,04
1.213.200,94
1.846.981,09
0,00
799.546,52
0,00
0,00
-507.033,46
292.513,06
7.515,33
354.316,70
50.437,19
1.035.933,58
1.284.160,96
2.732.363,76
255.521,16
5.847.423,84
3.728.148,98
10.596.358,87
10.402.755,14
30.830.207,99
56.442.732,76 27.755.167,85 292.513,06 27.752.018,92 56.738.394,75
Der Bestand an aktiven Re chnungsabgrenzungsposten stieg von 56.442.732,76 € um
295.661,99 € (0,5 %) auf 56.738.394,75 €.
Transitorische Abgrenzung gem. § 42 Abs.1 GemHVO 25.908.186,76 €
Vorjahr: 25.019.655,19 €
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, so-
weit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der Zielsetzung des Jahres-
abschlusses stehen, ein den tatsächlichen Ver hältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln.
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise nur in Betracht, sofern sie für
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 51
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Als erheblich betrachtet man verwaltungs intern, wenn die in Frage kommenden Ge-
schäftsvorfälle eine Ergebnisverschiebung innerhalb einer Produktgruppe von
- 100.000,00 € bei regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsvorfällen und
- 10.000,00 € bei einmaligen Sachverhalten
nach sich ziehen. Diese Festlegung hilft, die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ver-
einfachen.
Die Zunahme der transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten von 25.019.655,16 € auf
25.908.186,76 € ist auf höhere soziale Transferleistungen zurückzuführen.
Die aus dem Vorjahr stammenden transit orischen Abgrenzungen wu rden im Laufe des
Haushaltsjahres 2016 vollständig aufgelöst und in die Ergebnisrechnung einbezogen.
Grund und Höhe der neu gebildeten Rechnungs abgrenzungen konnte das AWR mit Hilfe
der buchungsbegründenden Unterlagen lückenlos nachvollziehen.
Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO 30.830.207,99 €
Vorjahr: 31.423.077,60 €
Neben den transitorischen Abgrenz ungen sieht das NKF in § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und zeitbezogenen Gegen-
leistungsverpflichtung ver bunden sind, als Vermögenspositi on unter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf entsprechend der Erfüllung der Ge-
genleistungsverpflichtung aufzulö sen sind. Zum Ende des J ahres 2016 aktivierte die
Stadt Münster für die von ihr gezahlten Zuschüsse einen Betrag i.H.v. 30.830.207,99 €.
Nach der stichprobenhaften Prüfung dieses Bilanzabschnittes kann das AWR im Wesent-
lichen die Ordnungsmäßigkeit der bilanzierten Zuschüsse bestä tigen. Allerdings war im
Prüfungszeitpunkt die Frage, ob Landeszuweis ungen zur Förderung des ÖPNV-Verkehrs
als aktiver und passiver Rec hnungsabgrenzungsposten gleichzeitig zu bilanzieren sind,
noch strittig. Die Stadt M ünster verbuchte die Förder ung im abgeschlossenen Haushalts-
jahr 2016 erneut vollständig als Ertrag. Die Verwaltung wurde daher gebeten, ihre Festle-
gungen zu begründen. Das AWR geht daher davon aus, dass es für den Abschluss des
Haushaltsjahres 2017 eine nachvollziehbare Begründung gibt.
Daneben konnte das AWR auch im Abschluss des Haushalts 2016 nicht erkennen, dass
Investitionszuschüsse an Sportvereine, di e mit einer mehrjährigen Gegenleistungsver-
pflichtung behaftet sind, im Sportamt unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bi-
lanziert werden. Hier besteht ebenfalls noch Handlungsbedarf.
II Passiva
1. Eigenkapital 738.477.513,59 €
Vorjahr: 725.187.227,13 €
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Di fferenz von Vermögen und Schulden der Stadt
Münster. Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentra ler Bedeutung für die nachhaltige
Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 52
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Das Eigenkapital der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2016 in folgende Bestandteile:
Allgemeine Rücklage 672.568.478,50 €
Sonderrücklage 1.306.000,00 €
Ausgleichsrücklage 53.904.810,97 €
Jahresüberschuss 10.698.224,12 €
Summe Eigenkapital 738.477,513,59 €
1.1 Allgemeine Rü cklage 672.568.478,50 €
Vorjahr: 669.976.416,16 €
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG - vom 18.09.2012 wurde die bis da-
hin bestehende Vorgabe aufgehoben, für die auf das nachfolgende H aushaltsjahr zu
übertragenden Ausgabeermächtigungen eine Deckungsrücklage auszuweisen.
Ferner wurde in § 43 Abs. 3 GemHVO geregelt, dass Erträge und Aufwendungen aus
dem Abgang und der Veräußerung von Ve rmögensgegenständen sowie aus Wertverän-
derungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen
und im Anhang zu erläutern sind.
In Folge dieser Verrechnungen erhöhte sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage von
669.976.416,16 € um 2. 592.062,34 € (0,4 %) auf 672. 568.478,50 €. Die Bestandsbewe-
gungen des Jahres 2016 setzen sich wie folgt zusammen:
Bestandsveränderung der
Allgemeinen Rücklage
Veränderungen
Euro
Stand 01.01.2016 669.976.416,16
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 3.048.051,29
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 8.231.094,39
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -4.170.520,20
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -4.516.563,14
Stand 31.12.2016 672.568.478,50
Das AWR überprüfte die im Haushaltsjahr 2016 durchgeführten Verrechnungen.
In Anwendung der Abgrenzungsvorschriften des § 43 Abs. 3 GemHVO nahm die Verwal-
tung diesmal eine Zuführung i.H. v. 5,2 Mio. € vor, die auf die Werterhöhung der städti-
schen Anteile an der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster
GmbH zurückzuführen ist. Nach intensiver Erörterung des Sachverhaltes während der
Prüfung kommt das AWR zu dem Ergebnis, dass diese Verrechnung des höheren Teil-
wertes für das auf die Gesellschaft übertragene Grundstück York Höfe nicht gerechtfertigt
ist.
Korrekturhalber wird die Verwaltung im Haushaltsjahr 2017 eine Umgliederung innerhalb
des Eigenkapitals vornehmen und einen Betrag i. H.v. 5,2 Mio. € aus der Allgemeinen
Rücklage entnehmen und damit die Ausgleichsrücklage stärken.
Ansonsten führte die sachliche und rec hnerische Prüfung der einzelnen Verrechnungen
zu keinen weiteren Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 53
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
1.2 Sonderrücklag e 1.306.000,00 €
Vorjahr: 1.306.000,00 €
In seiner Sitzung am 21.03.2012 fasste der Rat der Stadt Münster den Beschluss, den
Eigentumsanteil der Stadt M ünster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € un-
entgeltlich auf die Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung zu übertragen. Zusätzlich
brachte die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Das an die Stif-
tung übertragene Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen quasi als Beteiligung
ausgewiesen.
Die stiftungsrechtlichen Vorsch riften führen dazu, dass das in die Stiftung eingebrachte
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Aus diesem Grunde wur-
den gleich hohe Teile aus der Allgemeinen Rücklage entnommen und in eine Sonderrück-
lage eingebracht.
1.3 Ausgleichsrü cklage 53.904.810,97 €
Vorjahr: 66.059.733,76 €
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausgewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehl beträge in der Ergebnisplanung oder
Ergebnisrechnung durch Mittel der Ausgleic hsrücklage ausgeglichen werden können, gilt
der jeweilige Haushalt insgesamt als ausgeglichen.
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 22.03.2017 (V/0211/2017),
dass der Fehlbetrag des Jahres 2015 i.H. v. 12.154.922,79 € durch eine Inanspruchnah-
me der Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Hi erdurch verringerte sich der Bestand der
Ausgleichsrücklage auf 53.904.810,97 €.
Die Umgruppierung eines Betrages von 5,2 Mio. €, der sich auf die Werterhöhung der An-
teile an der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster zurückführen
lässt, wird den Bestand im Laufe des Haushaltsjahres noch auf 59.104.810,97 € erhöhen.
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 10.698.224,12 €
Vorjahr: -12.154.922,79 €
Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 10.698.224,12 € ab.
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung st immt mit dem Ergebnis der Vermögens-
rechnung überein.
2. Sonderposten 1.274.274.268,14 €
Vorjahr: 1.296.708.049,10 €
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitio-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bew illigt und gezahlt wurden, als Sonderposten
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen.
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhal tenen Zuwendungen und Beiträge zum
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 54
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Diejenigen Sonderposten, die auf Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herstel-
lung von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungs-
dauer des jeweils bezuschussten Vermögens gegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in
der städtischen Ergebnisrechnung entlastend eingesetzt. In di esen Fällen stärken Son-
derposten das Eigenkapital der Stadt Münster im Zeitverlauf.
Daneben gibt es Sonderpos ten, um die Verpflichtung der Stadt Münster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen,
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgleich) . Dieser Sonder-
posten beispielsweise hat den Charakter von Fremdkapital.
Die Sonderposten der Stadt M ünster verringerten sich um 22.433.780,96 € (1,7 %) auf
1.274.274.268,14 € und setzen si ch am Ende des Haushal tsjahres 2016 aus folgenden
Bestandteilen zusammen:
Sonderposten
für…
Bestand
31.12.2015
Euro
Bestand
31.12.2016
Euro
Veränderung
Euro
Zuwendungen
Beiträge
Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Summe
626.624.148,31
660.597.953,65
2.451.056,01
7.034.891,13
1.296.708.049,10
620.284.019,75
645.000.675,66
1.878.365,01
7.111.207,72
1.274.274.268,14
-6.340.128,56
-15.597.277,99
-572.691,00
76.316,59
-22.433.780,96
Das AWR verprobte die im Entwurf des Jahresabschlusses 2016 unter den Sonderposten
aufgeführten Bestände und die Bestands veränderungen. Bei den Bestandveränderungen
der aus Zuwendungen und Beiträgen gebildeten Sonderposten beschränkte sich das
AWR auf diejenigen Bestandveränderungen, die mi t einem Wertvolumen von mehr als
100.000,00 € je Buchung einen maßgeblichen Anteil an den Veränderungen des Jahres
2016 haben.
Die Prüfung in diesem Bereich bestätigt die Richtigkeit des Bilanzausweises und seiner
Erläuterungen.
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 620.284.019,75 €
Vorjahr: 626.624.148,31 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
626.624.148,31
21.644.336,39
1.875.426,09
26.109.038,86
620.284.019,75
Am 31.12.2016 erreichten die aus Zu wendungen gebildeten Sonder posten einen Stand
i.H.v. 620.284.019,75 €. Der Bestand verringerte sich um 6.340.128,56 € (1,0 %).
Die Zuordnung der pauschalen Zuwendungen zu geförderten Wirtschaftsgütern und die
damit verbundene zeitanteilige Auflösung der Sonderposten wurden nachvollzogen. In al-
len geprüften Fällen konnte die Zuordnung nachvollzogen werden und sie stand im Ein-
klang mit der Zwecksetzung der Fördermittel.
Art und Umfang des zeitanteiligen Einbezugs der erhaltenen Zuwendungen in die Ergeb-
nisrechnung waren ebenfalls nicht zu beanstanden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 55
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
2.2 Sonderposten für Beiträge 645.000.675,66 €
Vorjahr: 660.597.953,65 €
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
660.597.953,65
5.088.756,67
1.023.200,12
19.662.834,54
645.000.675,66
Der Sonderposten für Beiträge bezieht si ch im Wesentlichen auf die Kanalbaubeiträge
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Am 31.12.2016 beträgt der aus Beitr ägen gebildeten Sonderpos ten 645.000.675,66 €.
Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Wert um 15.597.277,99 € (2,4 %)
Aufgrund der Datenmengen, der Komplexi tät und der Vernetzung der Anlagenrechnung
mit den Datenbanken zur Überwachung des In frastrukturvermögens (z.B. Kanaldaten-
bank KANDIS) hat die Verwaltung das Kanalanlagevermögen aus der zentralen Anlagen-
buchhaltung ausgelagert. Die Ve rmögensrechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung
führt seit mehreren Jahren ein externer Guta chter (Dr. Pecher AG). Die Bestandsverän-
derungen dieses ausgelagerten Be reiches werden zum Ende ei nes Jahres für den Ab-
schluss der Haushaltsrechnung und den Abschluss der Gebührenberechnungen über-
nommen. Die Prüfung der Bestandsveränderungen in diesem Bilanzabschnitt führte zu
keinen weiteren Feststellungen.
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 1.878.365,01 €
Vorjahr: 2.451.056,01 €
Sonderposten für den
Gebührenausgleich
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Inanspruchnahme
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Abwasserbeseitigung
Gewässerunterhal-
tung
Friedhöfe
Wochenmärkte
Sendwesen
Rettungsdienst
1.894.616,00
0,00
0,00
0,00
76.711,01
479.729,00
2.451.056,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
298.421,00
298.421,00
871.112,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
871.112,00
1.023.504,00
0,00
0,00
0,00
76.711,01
778.150,00
1.878.365,01
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz
werden diese Verpflichtungen als Sonderposten dargestellt. Darüber hinaus sind gemäß
§ 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben und zu erläutern.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung erklärt sich die Inanspruchnahme damit, dass in der
Gebührenbedarfsberechnung ein Teil der aus Vorjahren stammenden Gebührenüber-
schüsse als Ausgleich für Gebührenste igerungen eingesetzt wurde und daher den Be-
stand der Gebührenüberschüsse in diesem Bereich um 871.112,00 € minderte.
Aus zeitlichen Gründen konnte die Betriebs abrechnung des Rettungs dienstes für das
Jahr 2015 im letzten Jahresabschluss 2015 nich t mehr berücksichtigt werden. Die Über-
deckung wurde daher nachträglic h im Haushaltsjahr 2016 erfasst und erklärt die Zufüh-
rung i.H.v. 298.421,00 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 56
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 lagen die Betriebsergebnisse
der gebührenrechnenden Einrichtungen für das J ahr 2016 allesamt noch nicht vor und
werden daher erst in den Jahresabschluss 2017 einbezogen werden können.
Der für den Ausgleich von Gebührenüberschüss en bilanzierte Sonder posten verringerte
sich von 2.451.056,01 € um 572.691,00 € (23,4 %) auf 1.878.365,01 €.
2.4 Sonstige Sonderposten 7.111.207,72 €
Vorjahr: 7.034.891,13 €
Sonstige
Sonderposten
Bestand
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Hochzeitswald
Stellplatzablöse
rechtlich unselb-
ständige Stiftungen
1.602.979,47
73.699,48
1.232.598,79
4.125.613,39
7.034.891,13
0,00
12.332,71
256.111,98
0,00
268.444,69
21.784,13
0,00
0,00
0,00
21.784,13
92.747,66
1.627,32
75.968,99
0,00
170.343,97
1.488.447,68
84.404,87
1.412.741,78
4.125.613,39
7.111.207,72
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggr ünden im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit dar stellen. Der Bestand der Sonstigen Sonder-
posten stieg von 7.034.891,13 € um 76.316,59 € (1,1 %) auf 7.111.207,72 €.
Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Sonderposten resultiert aus beitragsfinanzierten Investit ionen der Stadt Münster im
Bereich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Neben der zeitanteiligen Auflös ung von 92.747,66 € kam es in Folge einer Korrekturbu-
chung noch zu einem Abgang i.H.v. 21.784,13 €
Der Bestand sank um insgesamt 114.531,79 € (7,1 %) auf 1.488.447,68 €
Entgelt für den Hochzeitswald
Die Stadt Münster ermöglicht frisch Vermähl ten und Hochzeitsjubilaren im Hochzeitswald
am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflanzen. Der Kostenbeitrag hierfür beträgt 150,00 €
je Baum.
Die von den Paaren eingezahlten Beträge wer den in der städtischen Buchhaltung zu-
nächst verdichtet und nach den Pflanzaktionen einmal im Jahr den geförderten Sachan-
lagen als Sonderposten zugeordnet.
Im Haushaltsjahr 2016 stieg der Sonder posten auf Grund von diversen Zugängen um
10.705,39 € (14,5 %) auf 84.404,878 €.
Der aus Entgelten zur Finanz ierung des Hochzeitswaldes gebildete Sonderposten wird
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 57
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Sonderposten für Stellplatzablösebeträge
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangs verkehr mit Kfz. zu erwarten ist, nur errichtet
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergeste llt werden. Sobald diese nicht oder nur
unter großen Schwierigkeit en hergestellt werden können oder die Herstellung untersagt
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflicht ung durch die Zahlung ei nes Ablösebetrages
nachgekommen werden.
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen:
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet,
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noc h keine aktivier ungsfähigen Vermögensge-
genstände geschaffen wurden, sind sie als er haltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit
der Inbetriebnahme des geför derten Vermögensgegenstandes darf ein Sonderposten ge-
bildet werden, sofern die Stadt Eigentümerin der Anlage ist.
Der Bestand erhöhte sich im Jahr 2016 um 180.142,99 € (14,6 %) auf 1.412.741,78 €.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden folgende Infrastrukturverbesserungen mit Mitteln der Stell-
platzablöse gefördert:
Fahrradweg Pienersallee 92.608,46 €
Toilettenanlagen Haltepunkt DB Roxel 4.817,33 €
Wartehallen Haltepunkt DB Roxel 7.052,09 €
Fahrradabstellanlage Halt epunkt DB Roxel 22.347,49 €
Diverse Fahrradständer im Stadtgebiet 38.815,93 €
Radverkehrszählstellen 90.470,68 €
Summe 256.111,98 €
Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen
Das Stiftungsrecht erlaubt es nicht, dass das Stiftungsvermögen wi e das übrige Vermö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich für die st ete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten.
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stift ungszweck bedingt, dass dem zweckbezogenen
Vermögenswert auf der Aktivseite der B ilanz (Finanzanlagen) eine entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen mu ss. Dementsprechend wurde in Höhe des
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt.
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen
nicht, denn das Stiftungsverm ögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Ver-
pflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht, so dass
der Eröffnungsbilanzwert, solange keine Zu stiftungen vorgenommen werden, in unverän-
derter Höhe fortzuschreiben ist. Der Sonderpost en entsprach dem Ansatz in der Eröff-
nungsbilanz und ist korrekt ausgewiesen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 58
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Er setzt sich wie folgt zusammen:
Stiftung Generalar menfonds 1.138.087,23 €
Hüfferstiftung 222.645,76 €
Friedrich und Irmgard Bu schmann Stiftung 2.759.901,07 €
Stiftung Wohnverbund Wes tfalenfleiß 4.978,33 €
Stiftung Clemenshospital 1,00 €
Summe 4.125.613,39 €
3. Rückstellungen 561.345.701,30 €
Vorjahr: 540.640.525,56 €
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht zählen Rü ckstellungen zum Fremdkapital. Sie stellen
gewissermaßen Verpflichtungen dar, bei denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und
ggf. in welcher Höhe sie verbindlich wer den. Durch die Bildung von Rückstellungen wer-
den die in späteren Jahren zu leistenden Au szahlungen wirtschaftlic h bereits dem Auf-
wand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet.
Die Anlässe zur Bildung von Rückstellungen sind in § 36 GemHVO abschließend aufge-
zählt. Dementsprechend bildete die Verwal tung zum Ende des Haus haltsjahres 2016 für
folgende Zwecke Rückstellungen:
Pensionsrückste llungen 522.332.830,00 €
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
Instandhaltungsrückst ellungen 2.120.845,42 €
Sonstige Rückstellungen 36.892.025,88 €
Summe 561.345.701,30 €
In der Systematik eines Rückstellung sspiegels geben die nachfolgenden Übersichten
Auskunft über die Entwicklung der untersch iedlichen Rückstellungen während des Jahres
2016.
3.1 Pensionsrückstellungen 522.332.830,00 €
Vorjahr: 499.397.830,00 €
Pensionsrückstel-
lungen
Bestand
01.01.2016
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Pensionen
Beihilfen
Summe
416.511.950,00
82.885.880,00
499.397.830,00
22.860.230,00
7.810.700,00
30.670.930,00
7.727.820,00
8.110,00
7.735.930,00
0,00
0,00
0,00
431.644.360,00
90.688.470,00
522.332.830,00
In der kommunalen Bilanz sind Pensions rückstellungen auf Grund der zu erbringenden
laufenden Versorgungsleistungen (Pensionen) sowie für Anwa rtschaften der Beamtinnen
und Beamten auf Pensi onen anzusetzen. Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinter-
bliebenen durch den Dienstherrn ist grundges etzlich festgelegt und gehört zu den herge-
brachten Grundsätzen des Berufs beamtentums (vgl. Art. 33 Absatz 5 GG). Sie stellt ein
eigenes System der Altersvorsorge dar.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 59
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Die Gemeinde muss die Verpflichtung in der Periode bilanzieren, in der die Beamtinnen
und Beamten die Ansprüche durch ihre Lei stungen erwerben. Für die Gemeinde entsteht
eine Verpflichtung für einen unbestimmten Leistungszeitraum, denn die Beamtinnen und
Beamten können auf di e gesetzlich zustehende Versorgung weder ganz noch teilweise
verzichten. In Folge dessen muss die Stadt Münster eine auskömmliche Rückstellung bi-
lanzieren und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Liquidität zur Leistung der künfti-
gen Versorgungsauszahlungen gesichert ist.
Die Pensionsrückstellungen wurden im Haus haltsjahr 2016 um 22.935.000,00 € (4,6 %)
auf 522.332.830,00 € aufgestockt.
Zur Berechnung der Pensionsrückstellungen se tzte das Personal- und Organisationsamt
der Stadt Münster wie in den Vorjahren das zertifizierte DV-Programm „HAESSLER“
Pensionsrückstellung (HPR)“ ein. Die fü r die Berechnung erforderlichen Personaldaten
werden per Schnittstelle aus der Pers onalabrechnungssoftware SAP/HCM an HPR über-
geben. Eine automatisierte Übernahme der Bestandsveränderungen in die Buchführung
der Stadt Münster gibt es hingegen nicht.
Das AWR prüfte deshalb in diesem Bereic h des Jahresabschlusses die Übernahme der
für das Haushaltsjahr 2016 berechneten Daten in die Finanzbuchhaltung und kann bestä-
tigen, dass die Berechnungen des Personal- und Organisationsamtes korrekt in die SAP-
Buchführung übernommen wurden.
Ferner wurden die im Entwurf des J ahresabschlusses ausgewiesenen Bestandsverände-
rungen des Haushaltsjahres nac hvollzogen. Hierbei stellte das AWR fest, dass die (er-
gebnisneutrale) Inanspr uchnahme der Pensionsrückstell ungen i.H.v. 7. 727.820,00 € im
Anhang als (ergebniswirksame) Auflösung dargestellt wurde. Mit diesem Hinweis und den
in diesem Bericht aufgeführten Bestands veränderungen wird das Versehen der Verwal-
tung berichtigt.
Neben den Pensionsansprüchen berücksichtigt die Stadt Münster bei der Bemessung der
Rückstellung auch etwaige Beihilfeansprüc he der künftigen Versorgungsempfänger. Sie
wurden nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO vereinfachend in Form eines prozentualen Zu-
schlags zu den Pensionsrückstellungen gebildet. Der Zuschlagssatz beträgt z.Zt. 21,01 %
(Vorjahr: 19,9 %) und orientiert sich an den durchschnittlichen Leistungen der letzten drei
Jahre. Die rechnerische Pr üfung des AWR bestätigt im Wesentlichen die Berechnungen
der Verwaltung.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetri ebsähnliche Einrichtung Abfallw irtschaftsbetriebe Müns-
ter (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivierung und Nachsorge entstehenden Auf-
wendungen wurden folglich im Rechnungskreis der Abfallwirtschaftsbetriebe entspre-
chende Rückstellungen gebildet.
Im Haushaltsjahr 2016 gab es fü r die Bildung einer Rückstellung für Altlasten keinen An-
lass, denn es gab keine konkrete Verpflic htung zur Sanierung von belasteten Grundstü-
cken.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 60
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 2.120.845,42 €
Vorjahr: 3.374.229,58 €
Instandhaltungs-
rückstellungen
Bestand
01.01.2016
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbe-
stand
31.12.2016
Euro
Hochbau
Verkehrsflächen
Grünanlagen
Summe
2.589.224,94
653.504,64
131.500,00
3.374.229,58
0,00
0,00
0,00
0,00
279.454,06
434.685,47
131.500,00
845.639,53
407.744,63
0,00
0,00
407.744,63
1.902.026,25
218.819,17
0,00
2.120.845,42
Die Gemeinden sind haushaltsrecht lich verpflichtet, bei einer im Haushaltsjahr unterlas-
senen Instandhaltung von gemeindlichen Sac hanlagen und einer beabsichtigten Nachho-
lung im Jahresabschluss eine entsprechende Rückstellung zu bilden.
Die Stadt Münster bilanziert zum Ende des Haushaltsjahres 2016 eine Instandhaltungs-
rückstellung i.H.v. 2.120.845, 42 €. Ihr Bestand sank im Haushaltsjahr 2016 von
3.374.229,58 € um 1.253.384,16 € (37,2 %).
Die einzelnen Instandhaltungsma ßnahmen werden gem. § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO im
Anhang des Jahresabschlusses aufgeführt. Di e Angaben sind durch die von den zustän-
digen Fachämtern erstellten Bedarfspl äne belegt und stimmen mit den ausgewiesenen
Beständen überein. Die Prüfung des AWR in dies em Bereich beschränkte sich auf eine
rechnerische Überprüfung der von den zust ändigen Fachämtern vorgelegten Instandhal-
tungsprogramme.
3.4 Sonstige Rückst ellungen 36.892.025,88 €
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr: 37.868.465,98 €
Gemäß § 88 GO NRW sind für dem Grunde und der Höhe nach ungewisse Verbindlich-
keiten, für drohende Verluste aus schw ebenden bzw. laufenden Verfahren oder für be-
stimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemess ener Höhe zu bilden. Sie dürfen al-
lerdings nur für die in § 36 GemHVO NRW aufgeführten Zwecke gebildet werden. Die
Aufzählung ist abschließend.
Mit einer zentralen Anweisung
2 der Verwaltung wird das Verfahren zur Bildung von Rück-
stellungen geregelt. Danach ist das Amt fü r Finanzen und Beteiligungen über die Bildung
und Veränderung einer Rückstellung zu informie ren. Eine Voraussetzung für die Bildung
einer Rückstellung ist hierbei, dass der Betr ag für den Jahresabschluss erheblich ist. Die-
se Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der Rückstellungsbetrag größer als 100.000 € ist.
Die Einrichtung sowie spät ere Bestandsveränderungen in Fo rm von Inanspruchnahmen,
Auflösungen oder im Bedarfsfall auch weiter er Zuführungen sind dem Amt für Finanzen
und Beteiligungen unter Einbindung der für den Sachbereich zuständigen Dezernenten
mit einer ausführlichen Erläuterung mitzut eilen. Die jeweiligen Buchungen werden aus-
schließlich durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen erfasst.
Die Prüfung im Bereich der Sonstigen Rückst ellungen beinhaltete die Kontrolle der ein-
zelnen bestandsverändernden Buchungen und der dazu gehörenden Unterlagen.
2 Rundschreiben laut Verteiler B – Nr. 46/2016 vom 02.12.2016
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 61
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Hiernach lassen sich im Haushaltsjahr 2016 im Bereich der Sonstigen Rückstellungen
folgende Bestandsveränderungen feststellen:
Sonstige
Rückstellungen für…
Bestand
01.01.2016
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
nicht in Anspruch
genommener Urlaub
Arbeitszeitguthaben
Altersteilzeit
nicht mehr bestehende
Dienstverhältnisse
Sabbatvereinbarungen
Versorgungslasten bei
eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtungen
8.318.072,28
1.893.980,40
4.140.830,00
2.347.430,00
155.590,00
7.845.117,82
138.667,73
1.321.823,22
1.818.249,00
0,00
91.469,00
1.115,30
936.982,88
0,00
866.409,00
0,00
51.049,00
0,00
0,00
0,00
0,00
238.140,00
0,00
0,00
7.519.757,13
3.215.803,62
5.092.670,00
2.109.290,00
196.010,00
7.846.233,12
Risiken bei Krediten in
ausländ. Währung
-Investitionskredite
-Liquiditätskredite
Versorgungslasten
Studieninstitut
Risiken bei ausge-
stellten Bürgschaften
Verluste aus lfd.
GewSt-Verfahren
Steuerverpflichtungen
Ansprüche auf
diskriminierungsfreie
Besoldung
Regressansprüche der
Bundesanstalt für
Arbeit
Mehrarbeit höherer
feuerwehrtechnischer
Dienst
Anpassung der Dienst-
und Versorgungsbe-
züge bei der
Feuerwehr
Summe
9.019.383,97
1.358.935,51
847.036,00
169.170,00
525.700,00
598.700,00
230.960,00
0,00
376.160,00
41.400,00
37.868.465,98
0,00
0,00
25.346,00
0,00
0,00
42.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.438.970,25
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
84.078,98
0,00
376.160,00
41.400,00
2.356.079,86
1.522.062,48
123.756,99
0,00
20.670,00
154.700,00
0,00
1,02
0,00
0,00
0,00
2.059.330,49
7.497.321,49
1.235.178,52
872.382,00
148.500,00
371.000,00
641.000,00
146.880,00
0,00
0,00
0,00
36.892.025,88
Im Haushaltsjahr 2016 wurde von den Rückst ellungen i.H.v. 37.868. 465,98 € ein Betrag
i.H.v. 2.356.079,86 € bes timmungsgemäß verbraucht. Zudem wurde ein weiterer Betrag
i.H.v. 2.059.330,49 € er tragswirksam aufgelöst, weil der Bedarf für die jeweiligen Rück-
stellungen entfallen ist oder niedriger aus fällt. In anderen Fällen hingegen, insbesondere
bei den Rückstellungen für Arbeitszeitguthaben und für Altersteilzeit, waren weitere Zu-
führungen und zwar i.H.v. 3.438.970,25 € erforderlich, um die bisherige Dotierung an den
aktuell höheren Bedarf anzupassen. Insgesamt verringerte sich der Bestand der Sonsti-
gen Rückstellungen somit im Laufe des Jahr es 2016 um 976.440,10 € (2,6 %) auf
36.892.025,88 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 62
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Mit Hilfe der eingesehenen Belege konnten so wohl die Buchungen in der Finanzbuchhal-
tung als auch die Angaben im Jahresabschluss 2016 bestätigt werden.
Allerdings wurden auch hier die unt erschiedlichen Bestandsveränderungen im Anhang
des Jahresabschlusses verwechselt. Deshal b werden die Angaben im Entwurf des Jah-
resabschlusses 2016 mit der oben stehenden Übersicht über die Entwicklung der sonsti-
gen Rückstellungen richtig gestellt.
Den Anregungen des AWR aus den Vorjahren, den Bedarf, die Bewertung und die Ent-
wicklung der Sonstigen Rückstellungen im Jahr esabschluss weitergehend zu erläutern,
ist die Verwaltung bisher nicht gefolgt. Die Entwicklung bleibt somit unerklärt.
Wegen des gravierenden Einflusses der Rückst ellung für Risiken aus Fremdwährungs-
krediten auf die gesamte Bewertung des Be standen an Krediten, die in Schweizer Fran-
ken aufgenommen wurden, beschränkt sich das AWR darauf, die Dotierung dieser Rück-
stellung zu erörtern:
Rückstellungen für Risiken aus Fremdwährungskrediten
Die entfallene Stützung eines untersten Wechselkurses für den Schweizer Franken (CHF)
durch die Schweizer Notenbank veranlasste die Verwaltung der Stadt Münster bei der
Bewertung der in Schweizer Franken auf genommenen Kredite eine höheren Risikovor-
sorge vorzunehmen. Sie bildete eine Rückste llung, die den Fall einer Verschlechterung
des Wechselkurses bis auf einen hist orischen Tiefstand und einen damit verbundenen
Anstieg der Rückzahlungsverpflichtungen abdeckt.
Die Rückstellung orientiert sich an dem Unte rschied, der sich ergibt, wenn die bestehen-
den Kreditverbindlichkeiten mit dem zum Ende 2016 gültigen Wechselkurs bewertet und
mit dem Stand verglichen werden, der sich ergibt, wenn man den Kreditbestand mit dem
tiefsten Kurs der letzten Jahre bewertet:
Investitionskredite
Verbindlichkeiten bei einem Wechselkurs
am 31.12.2016 von 1,0739 CHF/€ 84.782.031,52 €
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 92.279.353,01 €
Risiko bei Investitionskrediten 7.497.321,49 €
Liquiditätskredite
Verbindlichkeiten bei einem Wechselkurs
am 31.12.2016 von 1,0739 CHF/€ 13.967.780,99 €
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 15.202.959,51 €
Risiko bei Liquiditätskrediten 1.235.178,52 €
Summe 8.732.500,01 €
Mit der Dotierung einer Rückstellung i.H.v. 8.732.500,01 € wurden im Jahresabschluss
2016 Wechselkursrisiken bis zu einem Wechselkurs von 0,98665 CHF/€ abgesichert.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 63
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
4. Verbindlichkeiten 843.760.367,93 €
Vorjahr: 827.585.199,10 €
In der Bilanzposition Verbi ndlichkeiten werden alle am Bilanzstichtag 31.12.2016 dem
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach fe ststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst. Die Verbindlichkeiten wur den mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert
und entwickelten sich innerhalb der letzten drei Jahre wie folgt:
Verbindlichkeiten 31.12.2014
Euro
31.12.2015
Euro
31.12.2016
Euro
Anleihen
Kredite für Investitionen
Kredite zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen gleichkommen
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Summe
0,00
723.744.633,08
12.476.555,96
1.116.655,29
416.505,85
108.677,64
32.451.203,16
51.742.274,83
14.
822.056.505,81
0,00
729.516.733,06
13.845.189,44
779.861,25
2.187.737,61
1.827.843,35
32.133.457,66
47.294.376,73
14.
827.585.199,10
0,00
749.881.377,97
13.968.931,75
649.403,86
2.219.991,40
2.098.721,51
20.286.276,09
54.655.665,35
14.
843.760.367,93
Die Verbindlichkeiten der St adt Münster stiegen im Laufe des Haushaltsjahres 2016 er-
neut von 827.585.199,10 € um 16.175.168,83 € (2,0 %) auf 843.760.367,93 €.
Die Bilanzausweise werden durch die Prüfung bestätigt. Im Be reich der Verbindlichkeiten
regt das AWR aber eine Verbesserung der Erläuterungen hinsichtlich Zusammensetzung
und Entwicklung der unterschiedlichen Bestände an.
4.1 Anleihen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer un-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird.
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben.
4.2 Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen 749.881.377,97 €
Vorjahr: 729.516.733,06 €
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite lässt sich wie folgt darstel-
len:
Kredite
Bestand
31.12.2014
Euro
Bestand
31.12.2015
Euro
Bestand
31.12.2016
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom Öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Summe
0,00
0,00
84.363,16
44.308,12
723.615.961,80
723.744.633,08
0,00
0,00
84.363,16
25.293,02
729.407.076,88
729.516.733,06
0,00
0,00
84.363,16
8.300,74
749.788.714,07
749.881.377,97
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 64
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Die städtischen Verbindlichkei ten aus der Aufnahme von In vestitionskrediten wuchsen
von 729.516.733,06 € um 20.364.644,91 € (2,8 %) auf 749.881.377,97 €.
Den Tilgungen von 34,3 Mio. € stehen Neuauf nahmen i.H.v. 54,6 Mio. € gegenüber. Die
Neuaufnahmen im Jahr 2016 bewegen sich innerhalb des durch die Haushaltssatzung le-
gitimierten Rahmens von 74,6 Mio. €.
Von den Verbindlichkeiten entfällt ein Betr ag i.H.v. 84.363,16 € auf einen Kredit der Hüf-
ferstiftung, der auf einen Ratsbeschluss
3 aus dem Jahr 1972 zurückzuführen ist. Der Kre-
dit wird nicht getilgt.
Ein Anteil von 84,8 Mio. € entfällt auf Kredite, die in Schweizer Franken
(91.047.423,65 CHF) aufgenommen wurden. Die Fremdwährungskredite wurden mit dem
Wechselkurs zum Bilanzstichtag, den die European Central Bank mit 1,0739 CHF / €
festsetzte, bewertet. Über diesen Wechselkurs hinaus bis in Höhe von 0,98665 CHF / €
bildete die Stadt Münster eine Rückste llung für drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften.
Bezogen auf das gesamte Kredi tvolumen haben die Fremdwährungskredite für Investitio-
nen einen Anteil von rd. 11,3 %. Die Kreditv erträge liegen damit innerhalb der in der
Haushaltssatzung festgelegten Grenze von 15 %.
Die Kreditbestände sind zum einen durch Auswertungen der Bestandsverwaltungssoft-
ware SKompass nachgewiesen und zum anderen bestätigten die vorliegenden Saldenbe-
stätigungen die bilanzierten Werte.
4.3 Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 13.968.931,75 €
Vorjahr: 13.845.189,44 €
Die Bilanzposition wird fast ausschließlich durch einen Kredit bestimmt, der zur Liquidi-
tätssicherung aufgenommen wurde und in Schweizer Franken valutiert (15.000.000 CHF).
Auch hier wurde zum 31.12.2016 wegen der Ve rschlechterung des Wechselkurses mit
einem niedrigeren Kurs von 1,0739 CHF / € neu bewertet.
Für das denkbare Risiko, dass der Kurs nach dem Bilanzstichtag sinkt, wurde hier eben-
falls eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Sie
sichert das Währungsrisiko bis auf einen Kurs von 0,98665 € CHF / € ab.
In der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wu rde festgelegt, dass die Gemeinde zur Si-
cherung der Zahlungsfähigkeit ein Kreditvolumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf.
Dieser Grenzwert wurde zu keiner Zeit überschritten.
3 V/0358/1972 vom 11.10.1972
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 65
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen 649.403,86 €
Vorjahr: 779.861,25 €
In den sechziger und siebziger Jahren hatte die Stadt Münster Grundstücke erworben,
deren Kaufpreis in Form einer monatlichen R ente auf Lebenszeit vergütet wird. Der Bi-
lanzwert dieser Leibrenten verringerte sich um 130.457,39 € (16,7 %) auf 649.403,86 €:
Bezeichnung Endbestand
31.12.2015
Euro
Endbestand
31.12.2015
Euro
Veränderung
Euro
Leibrentenverträge
779.861,25
649.403,86
130.457,39
Im Haushaltsjahr 2016 wechselte die Verw altung die der Bewertung der Leibrenten zu
Grunde gelegten Tabellen über die voraussi chtliche Lebenserwartung. Nach den Daten
des statistischen Bundesamtes über die voraussichtliche Lebenserwartung fallen die Ver-
pflichtungen der Stadt Münste r am 31.12.2016 etwas niedri ger aus und bewirkten eine
Anpassung des Bestandes.
4.5 Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 2.219.991,40 €
Vorjahr: 2.187.737,61 €
Verbindlichkeiten aus Li eferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar,
die auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche R egelungen zurückzuführen
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechen-
den Gegenleistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstic htag noch nicht erbracht
hat. Es handelt sich vornehmlich um Verp flichtungen aus Kauf- und Werkverträgen,
Dienstleistungs-, Miet- und Pacht- sowie ähnlichen Verträgen.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2016 wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten gegenüber ve rbundenen Unternehmen 1.093.767,25 €
Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen 1.126.206,89 €
Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Bereichen 0,00 €
Verbindlichkeiten gegenüber privaten Bereichen 17,26 €
Summe 2.219.991,40 €
Der Bestand an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist gegenüber dem
Vorjahr von 2.187.737,67 € nur geringfügig um 32.253,73 € (1,5 %) auf 2.219.991,40 €
gestiegen. Die Durchsic ht der verschiedenen Sachkonten führte zu keinen erwähnens-
werten Feststellungen.
4.6 Verbindlichkeiten
aus Transferleistungen 2.098.721,51 €
Vorjahr: 1.827.843,35 €
Am Ende des Haushaltsjahr 2016 werden an di eser Stelle vornehmlich nicht ausgegli-
chene Posten in Bezug auf die Gewerbes teuerumlage und den städtischen Beitrag zum
„Fonds Deutsche Einheit“ bilanziert. Daneben zählen noch kleiner e Beträge des Jobcen-
ters für ALG II und einmalige Leistungen sowie Beträge des Sozialamtes für BuT-
Leistungen zum diesmaligen Bestand. Der Be stand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr
um 270.878,16 € (12,9 %) auf 2.098.721,51 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 66
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
4.7 Sonstige Verbind lichkeiten 20.286.276,09 €
Vorjahr: 32.133.457,66 €
Die Bilanzposition Sonstige Ve rbindlichkeiten ist ein Samme lposten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Position zuzuordnen sind. Ihr Bestand am
31.12.2016 verringerte sich von 32.133.457,66 € um 11.847.181,57 € (36,9 %) auf
20.286.276,09 € und setzt sich wie folgt zusammen:
Cash-Pooling 5.541.566,55 €
Liquidität citeq 1.546.217,76 €
Amtshilfe 1.452.145,24 €
Erstattung ALG II 1.189.296,17 €
Ausgleichszahlungen beim Umlagev erfahren (BauGB) 1.070.024,54 €
Interessentensc haften 1.031.018,44 €
Altfälle SGB II 908.715,91 €
Übrige Verbindlichk eiten 7.547.291,48 €
Summe 20.286.276,09 €
Der bedeutendste Teil der Verbindlichkeit en entfällt mit einem Betrag i.H.v.
5.541.566,55 € auf das i nnerstädtische Cash-Pooling. Be im Cash-Pooling werden die
Geldanlagen der städtischen Tochte rgesellschaften zentral v on der Stadt verwaltet, um
jederzeit einen konzerninter nen Liquiditätsausgleich her beiführen zu können. Während
der Prüfung ergaben sich keine nennenswerten Feststellungen.
4.8 Erhaltene Anzahlungen 54.655.665,35 €
Vorjahr: 47.294.376.73 €
In der Bilanzposition Er haltene Anzahlungen werden alle kommunalen Verpflichtungen
gegenüber Dritten ausgewiesen, für die die Stadt Münster vom Bund, Land und übrigen
Bereichen bereits zweckgebundene Fördermitte l erhalten, die dafür vorgesehene Leis-
tung jedoch noch nicht oder nich t vollständig erbracht hat. Es kann sich dabei sowohl um
Fördermittel für Investitionen als auch für Mittel zur Unterstützung der laufenden Verwal-
tungstätigkeit handeln.
Zu Vergleichszwecken werden den Endbes tänden des Jahres 2016 die entsprechenden
Vorjahreswerte gegenübergestellt:
Erhaltene
Anzahlungen
31.12.2015
Euro
31.12.2016
Euro
Veränderung
Euro
Investitionszuwendungen vom Bund
Investitionszuwendungen vom Land
Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV)
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen
Investitionszuwendungen v. sonst. Soderrechn.
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur
Verbindlichkeiten aus Beiträgen
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen
Entgelte für Hochzeitswald Münster
Stellplatzablösebeträge
Übrige erhaltene Anzahlungen
Summe
20.534.202,09
4.006.579,76
9.933,64
49.756,63
749.984,00
532.909,06
36.407,69
260.000,00
786.983,54
0,00
1.512,71
18.856.876,61
1.469.231,00
47.294.376,73
22.461.123,94
10.028.492,57
0,00
61.263,49
923.984,00
538.142,53
21.129,07
260.000,00
0,00
148.023,24
0,00
18.748.799,51
1.464.707,00
54.655.665,35
1.926.921,85
6.021.912,81
-9.933,64
11.506,86
174.000,00
5.233,47
-15.278,62
0,00
-786.983,54
148.023,24
-1.512,71
-108.077,10
-4.524,00
7.361.288,62
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 67
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2016 betragen die unter den Erhaltenen Anzahlungen
zusammengefassten Verbindlichk eiten 54.655.665,35 €. Im Verg leich zum Vorjahr stieg
der Bestand um 7.361.288,62 € (15,6 %).
Die Steigerung lässt sich im Wesent lichen auf Landeszuweisungen zurückführen. Ein
Restbestand aus der Investiti onspauschale (rd. 1 Mio. €) sowie ein Bestand der Schul-
und Bildungspauschale (rd. 6 Mio. €) wur de noch nicht verausgabt. Diese Zuwendungen
werden von der Verwaltung für die Finanzier ung von größeren Projekten wie z.B. Ge-
samtschule Münster-Mitte oder zweite städt ische Gesamtschule in der näheren Zukunft
eingeplant.
Die in Stichprogen durchgeführte Prüfung führte ansonsten zu keinen weiteren Feststel-
lungen.
5. Passive Rechnungsa bgrenzung 46.744.964,23 €
Vorjahr: 51.695.742,57 €
Passive
Rechnungsabgrenzung
Endbestand
01.01.2016
Euro
Zuführung
Euro
Verbrauch /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2016
Euro
Einnahmen vor Ertrag
Gebühren für Grabnutzungen
Erhaltene Investitionszuschüsse
Stellplatzablösebeträge
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Summe
17.220.212,33
14.804.479,58
13.942.291,78
5.051.706,86
677.052,02
51.695.742,57
11.721.793,36
1.367.379,00
1.380.573,26
424.465,12
0,00
14.894.210,74
17.220.212,33
1.013.061,59
1.339.918,50
257.639,95
14.156,71
19.844.989,08
11.721.793,36
15.158.796,99
13.982.946,54
5.218.532,03
662.895,31
46.744.964,23
Der Bestand an Passiven Rechnungsabgrenzungspos ten verringerte sich zum Ende des
Jahres 2016 um 4.950.778,34 € (9,6 %) auf 46.744.964,23 €. Die Abgrenzungen setzten
sich wie folgt zusammen:
Einnahmen vor Ertrag
Für Einnahmen eines Haushaltsj ahres, die erst dem Folgejahr als Ertrag zuzurechnen
sind (Vorauszahlungen), ist ein passive r Rechnungsabgrenzungspos ten quasi als Aus-
druck einer (Leistungs-) Verpflichtung zu bilden, sofern die Abgrenzung für den Jahresab-
schluss von Bedeutung ist. Es gelten hierbei die gleichen Wertgrenz en wie bei den akti-
ven Rechnungsabgrenzungen.
Die zum Ende des Haushaltsjahres 2015 gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungen
i.H.v. 17.220.212,33 € wurden im Haushaltsjahr 2016 komplett aufgelöst und in die Er-
gebnisrechnung einbezogen. Danach bildete die Verwalt ung neue Abgrenzungen i.H.v.
11.721.793,36 €, die sich wie folgt zusammensetzen:
Bezeichnung Betrag in Euro
Steuerforderungen 700.000,00
Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen 6.200.000,00
Kibiz für 01/2017 – Zuweisungen vom Land 4.303.784,00
Erhöhter Mittelabruf ALG 2 518.009,36
Summe 11.721.793,36
Die gebildeten Rechnungsabgr enzungsposten konnten dem Grunde und der Höhe nach
allesamt nachvollzogen werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 68
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Grabnutzungsgebühren
Mit der Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entst eht für die Stadt Münster eine mehr-
jährige Gegenleistungsverpflichtung, weil der Gebührenzahler eine Gebühr für eine i.d.R.
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichtet.
Die Verwaltung ermittelte die Gebührenei nnahmen für die letzten 30 zurückliegenden
Jahre und bezieht davon jährlic h 1/30 des Bestandes in di e Erfolgsrechnung ein. Im
Haushaltsjahr 2016 kommt so ein Betrag von 1.013.061,59 € zu Stande.
Die neuen Abgrenzungen lassen sich allesa mt auf die Gebührenerhebung im Jahr 2016
zurückführen:
Bezeichnung Betrag in Euro
Neuvergabe von Grabnutzungen für 30 Jahre 885.333,00
Verlängerungen vor Ablauf der Nutzugsrechte 172.950,00
Verlängerung durch Beisetzung 309.096,00
Summe 1.367.379,00
Die aus den Gebühreneinnahmen des Haushal tsjahres 2016 gebildeten Zuführungen
i.H.v. 1.367.379,00 € waren nicht zu beanstanden.
Erhaltene Investitionszuschüsse
In den Fällen, in denen die Stadt Münste r investive Zuwendungen erhalten und diese an
Dritte weitergeleitet hat, ist parallel zu m aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ein passi-
ver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und zeitanteilig ertragswirksam aufzulösen,
sofern die Stadt Münster nicht wirtscha ftlicher Eigentümer des mit der Zuwendung ange-
schafften Vermögensgegenstandes wird.
Im Haushaltsjahr 2016 bilanzierte die St adt Münster unter den Passiven Rechnungsab-
grenzungsposten Zuwendungen i.H.v. insgesamt 13.982.946,54 €.
In einzelnen Fällen stellte das AWR fest, da ss erhaltene Investitionszuschüsse nicht er-
tragswirksam aufgelöst wurden und damit Er träge in der Ergebnisrechnung fehlen. Die
Verwaltung wurde auf die er kannten Fehler hingewiesen und wird die Stammdatensätze
entsprechend ergänzen. Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2016 hat dies je-
doch keine Relevanz.
Stellplatzablösebeträge
Sofern aus vereinnahmten Stellplatzablös ebeträgen Zuschüsse an Dritte zur Schaffung
von öffentlichem Parkraum gewährt werden, is t in ähnlicher Weise wie bei den investiven
Zuschüssen zeitgleich ein passiver und ei n aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bil-
den.
Im Haushaltsjahr 2016 stiegen die Passiven Rechnungsabgr enzungsposten von
5.051.706,86 € um 166.825,71 € (3,3 %) auf 5.218.532,03 €. Die Bestandsveränderungen
wurden nachvollzogen. Es kam hierbei zu keinen nennenswerten Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 69
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Räumt die Stadt Münster als Eigentümerin einer Liegenschaft einem Dritten ein Erbbau-
recht ein und zahlt dieser durch eine Einmal zahlung die kapitalisie rten Erbbauzinsen, ist
ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und entsprechend der Laufzeit des
vertraglich geregelten Nutzungsrechtes aufzulösen.
Die Abgrenzung von privatrech tlichen Leistungsentgelten bezieht sich auf die einmalige
Ablösung des Erbbaurechtes für den Gräftenhof „Haus Kump“ und einen Ablösebetrag für
das Biologische Centrum Coermühle.
Die Erbbauzinsen wurden entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer
aufgelöst; ein Zugang hingegen konnte nicht festgestellt werden.
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016
Mit der Finanzrechnung der Stadt Münster werden sämtliche im Haushaltsjahr 2016 re-
gistrierten Einzahlungen und gel eisteten Auszahlungen systematisiert nachgewiesen und
die Ursachen für die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes erklärt.
Die Geldbestände der Stadt Münster erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um
7.562.346,55 € (8,6 %). In der Planung ging man noch von einem Fehlbetrag i.H.v.
94.094.484,00 € aus. Die deutliche Ergebnisverbesserung ist zum einen auf ein besseres
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und zum anderen auf Verzögerungen bei der
Abwicklung investiver Maßnahmen zurückzuf ühren. Von der Ergebnisverbesserung des
Jahres 2016 werden insges amt 104.876.455,00 € zur Vers tärkung in das nachfolgende
Haushaltsjahr übertragen.
Die Gemeinde hat ihre Zahl ungsfähigkeit durch eine angem essene Liquiditätsplanung si-
cherzustellen und kann nach § 89 Abs. 2 GO NRW i. V. m. Nr. 4.5.7 der Geschäftsanwei-
sung Finanzbuchhaltung (GA Fi nanzbuchhaltung) zur rechtz eitigen Leistung ihrer Aus-
zahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bi s zu dem in der Haushaltssatzung festge-
setzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung ste-
hen.
In ihrer Haushaltssatzung (§ 5) für das J ahr 2016 hat die Stadt Münster einen Höchstbe-
trag von 200,0 Mio. € für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, festgesetzt. Der in der Haushaltssatzung vorgegebene Rahmen für Liqui-
ditätskredite i.H.v. 200,0 Mio. € und die in der Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhal-
tung festgelegten Höchstgrenzen wurden von der Verwaltung eingehalten.
Die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung erhöhten sich zum Ende des Haushaltsjah-
res von 13.845.189,44 € um 123.742,31 € (0,9 %) auf 13.968.931,75 €. Die Verbindlich-
keiten sind auf den Bestand an kurzfristigen Kr editen zurückzuführen, die in Schweizer
Franken valutieren (15,0 Mio. €). Die Kr edite wurden im Laufe des Jahres 2017 um
7,5 Mio. CHF weiter getilgt, der Rest konnt e zinsfrei bis zum 15.03.2018 prolongiert wer-
den.
Die Aufnahme weiterer Kredite in ei ner fremden Währung ist nach den Bestimmungen
des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 (V/0195/2015) nicht mehr vorgesehen. Von dieser
Regelung ist jedoch die Prolongation von Krediten ausgenommen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 70
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2016
Die vom Rat der Stadt Münster am 16.12.2015 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt
Münster für das Haushaltsjahr 2016 wu rde mit Schreiben vom 29.12.2015 gemäß
§ 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde angezeigt. Der Haushalt
mit seinen Anlagen wurde zur Kenntnis genommen. Gegen die Haushaltssatzung erhob
die Bezirksregierung keine Bedenken.
Die finanziellen Erfordernisse zur Bewälti gung des starken Zuzugs von Asylbewerbern
sowie absehbare Verbesserungen bei der Ge werbesteuer und niedrigere Personalauf-
wendungen machten die Aufstellung einer Nach tragssatzung bzw. eines Nachtragshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2016 erforderlich (§ 81 GO NRW).
In der Sitzung am 28.09.2016 beschloss der Rat einen 1. Nachtrag für das Haushaltsjahr
2016 (V/0610/2016 und 1. Erg.).
Der ursprüngliche Haushaltsplan sah noch ein Defizit von rd. -32,2 Mio. € vor. Die Verän-
derungen in der Ergebnisplanung verringerten jedoch das Defizit um rd. 14,5 Mio. € auf
rd. -17,7 Mio. €.
Das geplante Defizit konnte durch eine I nanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausge-
glichen werden, so dass der Haushalt der Stadt Münster damit als fiktiv ausgeglichen galt.
Die Bezirksregierung nahm den 1. Nachtrag ebenfalls ohne Bedenken zur Kenntnis.
Die gesetzlichen Möglic hkeiten zur Flexibilisierung der Haushaltswirtschaft bewirkten im
Haushaltsjahr 2016 weitere Veränderungen des städtischen Budgets, wie die nachste-
hende Übersicht veranschaulicht:
Ergebnisplan
2016
Ansatz Nachtrag
Mehr /
Weniger
Reste APL /
ÜPL
Umbu-
chungen
Sperrun-
gen
Budget Ergebnis
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
ordentliche
Erträge 1.029.763,2 47.522, 2 0,0 5.890,5 5.449,8 0,0 1.088.625,7 1.101.522,7
ordentliche
Aufwendungen 1.046.443,4 33.016,1 15.450,9 6.327,5 5.544,1 -44,1 1.106.737,9 1.078.845,3
Finanz-
erträge 12.492,8 -967,4 0, 0 0,0 0,0 0,0 11.525,4 11.902,2
Finanz-
aufwendungen 28.007,0 -1.000,0 0, 0 -55,0 0,0 0,0 26.952,0 23.881,4
Jahres-
ergebnis -32.194,4 14.538,7 -15.450,9 -382,0 -94,3 44,1 -33.538,8 10.698,2
Außerordentli-
che
Erträge
0 0 0 0 0 0
0 3.048,1
Außerordentli-
che
Aufwendungen
0 0 0 0 0 0
0 8.231,1
Verrechnete
Erträge 200,0 0 0 0 0 0 200,0 4.170,5
Verrechnete
Aufwendungen 1.200,0 0 0 0 0 0 1.000,0 4.516.6
Verrechnungs-
saldo -1.000,0 0 0 0 0 0 -1.000,0 2.592,10
Veränderung
des
Eigenkapitals
33.194,4 14.538,7 -15.450,9 -382,0 -94,3 44,1 -34.538,8 13.290,30
Neben dem Nachtrag bewirkte insbesondere die Übertragung von Haushaltsausgaberes-
ten eine Veränderung in der Budgetplanung. Die übertragenen Haushaltsausgabereste
i.H.v. 15,5 Mio. € hatten eine Ausdehnung des Budgets und eine Vergrößerung der plan-
mäßigen Unterdeckung des Haushaltsjahres 2016 zur Folge.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016 71
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 01/18
Im Haushaltsjahr 2016 entfalt ete überdies die überplanmäßi ge Mittelbereitstellung von
5,7 Mio. € im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die Versorgung
der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) Einfluss auf das Haushaltsbudget. Für
eine Deckung der zusätzlichen Aufwendungen war en Mehrerträge in der gleichen Pro-
duktgruppe sowie höhere Steuereinnahmen vor gesehen, wodurch die Auswirkungen von
überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mittel bereitstellungen bis auf eine Summe von
382,0 TEUR begrenzt wurden. Über die Bere itstellung von überplanmäßigen und außer-
planmäßigen Haushaltsmitteln wurde regelmäßig in den politischen Gremien berichtet.
Insgesamt rechnete die Stadt verwaltung im Haushaltsjahr 2016 mit einer Verminderung
des Eigenkapitals. Einschließlich der außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen
Verrechnungen wurde ein Defizit i.H.v. -34,5 Mio. € eingeplant.
Der für das Haushaltsjahr 2016 veranschl agten Unterdeckung steht am Ende eine Eigen-
kapitalmehrung i.H.v. rd. 13,3 Mio. € gegenüber. Im Vergleich zur Haushaltsplanung be-
trägt die Ergebnisverbesserung rd. 47,8 Mio. € (138,5 %).
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Au fgaben einzubeziehen, so-
fern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsvorgänge
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereic h der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Ge-
schäftsvorfälle, weil das Land NRW als überört licher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des
Landesausführungsgesetzes zum Zwöl ften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat.
Folgende Abrechnungen wurden seitens des AWR mit Blick auf das Haushaltsjahr 2016
überprüft:
am 07.07.2016: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 1. Halbjahr 2016 für die
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom
10.03.2005 übertragenen Hilfen
am 16.01.2017: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 2. Halbjahr 2016 für die
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom
10.03.2005 übertragenen Hilfen
Darüber hinaus fand eine Prüfung von Einzel fällen im Bereich der delegierten Aufgaben
nicht statt.
Bilanz zum 31.12.2016
Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2015 31.12.2016
Euro Euro
A k t i v a 3.441.816.743,46 3.464.602.815,19
1. Anlage v e r möge n 3.228.613.316,07 3.241.617.112,09
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 373.329,56 483.681,02
1.2 Sachanlagen 2.766.485.802,24 2.765.675.424,20
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 229.608.734,75 228.156.629,59
1.2.1.1 Grünflächen 126. 153.237,08 126.353.103,85
1.2.1.2 Ackerland 34.298.817,45 33.867.927,04
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.430.217,65 10.249.158,73
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 58.726.462,57 57.686.439,97
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 754.848. 114,20 770.464.624,53
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 67.581.880,72 66.647.857,87
1.2.2.2 Schulen 350.813.082,99 353.211.661,65
1.2.2.3 Wohnbauten 2.170.704,67 1.966.221,39
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 334.282. 445,82 348.638.883,62
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.629.237.743,03 1.605.347.055,05
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.105.00 9,54 315.756.181,67
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.117.660,22 41.258.586,31
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 693.938. 686,60 680.496.279,42
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 559.289.293,94 548.345.777,34
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 19.787.092,73 19.490.230,31
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.103.976,04 6.440.291,17
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14.134.119,17 15.365.066,64
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 34.761.511,09 35.683.439,81
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.771.724,34 27.720.407,97
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 65.019.879,62 76.497.909,44
1.3 Finanzanlagen 461.754.184,27 475.458.006,87
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 407.597.423,45 419.904.132,48
1.3.2 Beteiligungen 12.980.522,27 12.890.363,10
1.3.3 Sondervermögen 21.495.696,27 21.598.564,43
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17.266.648,99 18.766.630,98
1.3.5 Ausleihungen 2.413.893,29 2.298.315,88
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 656.652,95 646.986,04
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.226.130,00 1.192.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 531.110,34 459.199,84
2.
Umlaufvermögen 156.760.694,63 166.247.308,35
2.1 Vorräte 36.098.607,62 34.401.790,14
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 36.098.607,62 34.401.790,14
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.182.862,32 35.803.946,97
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 17.785.862,28 20.625.580,92
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 6.563.544,70 5.339.468,19
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 7.833.455, 34 9.838.897,86
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 88.479.224,69 96.041.571,24
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.442.732,76 56.738.394,75
Forderungsspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren
mehr als 5
Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 20.625.580,92 18.222.266,88 17.432,28 2.385.881,76 17.785.862,28
1.1 (160000) Gebühren 3.161.806,13 3.161.806,13 0,00 0,00 2.488.955,49
1.2 (162000) Beiträge 254.037,73 250.623,32 3.414,41 0,00 250.519,79
1.3 (164000) Steuern 4.049.223,76 4.049.223,76 0,00 0,00 4.241.126,74
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 5.711.662,13 5.675.662,97 14.017,87 21.981,29 4.874.045,96
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 7.448.851,17 5.084.950,70 0,00 2.363.900,47 5.931.214,30
2. Privatrechtliche Forderungen 5.339.468,19 5.314.468,19 25.000,00 0,00 6.563.544,70
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 822.076,25 797.076,25 25.000,00 0,00 651.558,82
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 76.198,82 76.198,82 0,00 0,00 140.905,84
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.335.636,48 1.335.636,48 0,00 0,00 1.629.701,57
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 3.105.556,64 3.105.556,64 0,00 0,00 4.141.378,47
Summe aller Forderungen 25.965.049,11 23.536.735,07 42.432,28 2.385.881,76 24.349.406,98
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2016
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
am 31.12.2015
Verbindlichkeitenspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
12345
1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen 749.881.377,97 33.871.495,96 143.955.661,17 572.054.220,84 729.516.733,06
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.3 von Sondervermögen 84.363,16 0,00 0,00 84.363,16 84.363,16
2.4 vom öffentlichen Bereich 8.300,74 8.300,74 0,00 0,00 25.293,02
2.5 von Kreditinstituten 749.788.714,07 33.863.195,22 143.955.661,17 571.969.857,68 729.407.076,88
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung 13.968.931,75 13.968.931,75 0,00 0,00 13.845.189,44
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirts chaftlich
gleichkommen 649.403,86 33.309,81 123.736,60 492.357,45 779.861,25
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 2. 219.991,40 2.219.991,40 0,00 0,00 2.187.737,61
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2. 098.721,51 2.098.721,51 0,00 0,00 1.827.843,35
7. Sonstige Verbindlichkeiten 20.286.276,09 17.329.731,89 1.925.525,77 1.031.018,43 32.133.457,66
8. Erhaltene Anzahlungen 54. 655.665,35 7.181.373,17 28.725.492,67 18.748.799,51 47.294.376,73
9. Summe aller Verbindlichkeiten 843.760.367,93 76.703.555,49 174.730.416,21 575.632.579,67 827.585.199,10
43.677.137,25 49.755.591,13
Nachrichtlich
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
- Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2015
Gesamtbetrag
am 31.12.2016Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
Anlagenspiegel
AK/HK Zugang Abgang Umbuchung* aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahres AfA Abgang
AfA Um-
buchung kumulierte AfA
Buchw e r t GJ-
Beginn lf d. Buchw ert
01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 01.01.2016 31.12.2016
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1
Immaterielle Vermögens-
gegenstände 835.036,69 193.419,77 0,00 1.692,11 1.030.148,57 -461.707,13 -84.760,42 0,00 0,00 -546.467,55 373.329,56 483.681,02
1.2.1
Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche
Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 154.484.867,84 1.005.944,19 -996.955,65 1.845.417,64 156.339.274,02 -28.331.630,76 -2.352.622,45 710.942,87 -12.859,83 -29.986.170,17 126 .153.237,08 126.353.103,85
1.2.1.2 Ackerland 34.298.817,45 0,00 -411.288,19 -19.602,22 33.867.927,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.298.817,45 33.867.927,04
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.430.217,65 0,00 -42.546,00 -138.512,92 10.249.158,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.430.217,65 10.249.158,73
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 58.726.462,57 23.766,99 -823.865,04 -239.924,55 57.686.439,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 58.726.462,57 57.686.439,97
1.2.2
Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche
Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen 73.992.273,37 492.596,21 -348.103,39 109.735,83 74.246.502,02 -6.410.392,65 -1.276.495,71 88.244,21 0,00 -7.598.644,15 67.581.880,72 66.64 7.857,87
1.2.2.2 Schulen 429.641.996,00 8.530.142,51 0,00 4.398.860,38 442.570.998,89 -78.828.913,01 -10.370.726,55 0,00 -159.697,68 -89.359.337,24 350.813.082,99 353.211.661,65
1.2.2.3 Wohnbauten 2.514.622,88 0,00 -251.160,21 56.918,17 2.320.380,84 -343.918,21 -39.996,22 29.754,98 0,00 -354.159,45 2.170.704,67 1.966.221,39
1.2.2.4 Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 396.695.110,63 19.993.420,44 -1.828.813,84 3.922.009,27 418.781.726,50 -62.412.664,81 -8.109.256,99 396.035,79 -16.956,87 -70.142.842,88 334.282.445,82 348.638.883,62
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 315.105.009,54 283.462,24 -327.027,19 694.737,08 315.756.181,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.105.009,54 315.756.181,67
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 50.393.064,64 195.904,69 -8.120,00 1.161.800,50 51.742.649,83 -9.275.404,42 -1.216.779,10 8.120,00 0,00 -10.484.063,52 41.117.660,22 41.25 8.586,31
1.2.3.3 Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00
1.2.3.4
Entwässerungs-
u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 840.720.869,59 2.038.911,02 -1.737.993,84 3.817.210,25 844.838.997,02 -146.782.182,99 -18.339.009,77 778.475,16 0,00 -164.342.717,60 693. 938.686,60 680.496.279,42
1.2.3.5 Straßennetz mit
Wegen, Plätzen 773.084.478,77 5.765.843,16 -3.591.849,48 12.247.522,37 787.505.994,82 -213.795.184,83 -26.944.921,43 1.579.888,78 0,00 -239.160.217,48 5 59.289.293,94 548.345.777,34
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 28.274.121,36 233.744,31 0,00 503.072,99 29.010.938,66 -8.487.028,63 -1.033.679,72 0,00 0,00 -9.520.708,35 19.787.092,73 19.490.230,31
1.2.4 Bauten auf fremden
Grund und Boden 2.750.802,02 4.242.648,30 -1,00 429.263,12 7.422.712,44 -646.825,98 -335.596,29 1,00 0,00 -982.421,27 2.103.976,04 6.440.29 1,17
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler 14.134.119,17 976.117,03 0,00 254.830,44 15.365.066,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.134.119,17 15.365.066,64
1.2.6 Maschinen und
technische Anlagen 55.402.817,75 4.396.183,08 -795.709,76 -28.631,57 58.974.659,50 -20.641.306,66 -3.551.466,30 722.257,85 179.295,42 -23 .291.219,69 34.761.511,09 35.683.439,81
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung 101.318.706,42 4.537.303,69 -24.487.645,47 451.000,79 81.819.365,43 -64.546.982,08 -13.910.613,89 24.348.419,55 10. 218,96 -54.098.957,46 36.771.724,34 27.720.407,97
1.2.8 Geleist.Anzahlungen,
Anlagen im Bau 65.019.879,62 41.396.213,86 -158.271,30 -29.759.912,74 76.497.909,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 65.019.879,62 76.497.909,44
1.3.1 Anteile an verb.
Unternehmen 415.311.500,50 16.063.434,06 -3.756.725,03 0,00 427.618.209,53 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 407.597.423,45 419.90 4.132,48
1.3.2 Beteiligungen 22.628.159,57 1.138.493,64 -1.228.652,81 0,00 22.538.000,40 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 12.980.522,27 12. 890.363,10
1.3.3 Sondervermögen 21.640.018,43 139.135,01 -36.266,85 0,00 21.742.886,59 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.495.696,27 21.598.564, 43
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögen 17.266.648,99 1.499.981,99 0,00 0,00 18.766.630,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.266.648,99 18.766.630,98
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an
verbund. Unternehmen 656.652,95 0,00 -9.666,91 0,00 646.986,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 656.652,95 646.986,04
1.3.5.2 Ausleihungen an
Beteiligungen 1.226.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.192.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.226.130,00 1.192.130,00
1.3.5.4 Sonstige
Ausleihungen 557.543,89 20.000,00 -91.910,50 0,00 485.633,39 -26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 531.110,34 459.199,84
3.887.114.928,29 113.166.666,19 -40.966.572,46 -292.513,06 3.959.022.508,96 -658.501.612,22 -87.565.924,84 28.662.140,19 0,00 -717.405.3 96,87 3.228.613.316,07 3.241.617.112,09
Die Spalte Umbuchungen entfält üblicherweise nur solche Umgruppierungen, die innerhalb des Sachanlagevermögens durchgeführt wer den. Dabei heben sich die Wertveränderungen im
Regelfall wechselseitig auf. Im Haushaltsjahr 2016 werden unter den Umbuchungen aber auch Umgruppierungen zweichen Umlaufvermög en und den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Hierdurch erklärt sich der ausgewiesene Saldo von -292-513,06 €.
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Abschreibungen (AfA) Buchwerte
Ergebnisrechnung
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016
Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2017
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 520.754.633,99 516.740.000,00 533.760.000,00 570.839.987,11 37.079.987,11 6,9 0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 117.872.680,59 137.974.880,00 142.545.160,00 136.419.871,57 6.125.288,43 - -4,3 0,00
3 + Sons tige Trans fererträge 15.596.084,26 12.649.400,00 12.964.100,00 15.979.555,30 3.015.455,30 23,3 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 119.936.434,30 120.584.490,00 121.060.490,00 122.407.440,67 1.346.950,67 1,1 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.220.312,70 20.213.020,00 20.213.020,00 21.255.748,88 1.042.728,88 5,2 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 165.550.291,39 177.318.060,00 203.259.290,00 186.600.745,39 16.658.544,61 - -8,2 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 53.690.853,12 41.633.330,00 40.833.330,00 45.628.203,67 4.794.873,67 11,7 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 2.707.119,46 2.650.000,00 2.650.000,00 2.391.192,46 258.807,54 - -9,8 0,00
9 + / - Bes tands veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 = Ordentliche Erträge 1.017.328.409,81 1.029.763.180,00 1.077.285.390,00 1.101.522.745,05 24.237.355,05 2,2 0,00
11 - Personalaufwendungen 229.677.300,80 242.062.180,00 239.490.700,00 248.105.020,09 8.614.320,09 3,6 0,00
12 - Versorgungsaufwendungen 18.136.090,48 19.380.140,00 19.380.140,00 19.675.685,39 295.545,39 1,5 0,00
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 109.406.853,39 114.467.670,00 122.032.520,00 114.833.830,98 7.198.689,02 - -5,9 8.005.129,00
14 - Bilanzielle Abschreibungen 81.034.728,43 77.424.380,00 77.467.110,00 87.893.465,26 10.426.355,26 13,5 0,00
15 - Transferaufwendungen 493.570.524,41 525.874.860,00 558.444.576,00 539.573.544,25 18.871.031,75 - -3,4 7.069.644,00
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 89.430.923,96 67.234.210,00 78.095.472,00 68.763.731,39 9.331.740,61 - -11,9 5.860.300,00
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.021.256.421,47 1.046.443.440,00 1.094.910.518,00 1.078.845.277,36 16.065.240,64 - -1,5 20.935.073,00
18 = Ordentliches Ergebnis 3.928.011,66 - 16.680.260,00 - 17.625.128,00 - 22.677.467,69 40.302.595,69 -228,7 20.935.073,00
19 + Finanzerträge 17.153.546,50 12.492.760,00 11.525.360,00 11.902.199,22 376.839,22 3,3 0,00
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 25.380.457,63 28.007.000,00 27.007.000,00 23.881.442,79 3.125.557,21 - -11,6 0,00
21 = Finanzergebnis 8.226.911,13 - 15.514.240,00 - 15.481.640,00 - 11.979.243,57 - 3.502.396,43 -22,6 0,00
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 12.154.922,79 - 32.194.500,00 - 33.106.768,00 - 10.698.224,12 43.804.992,12 -132,3 20.935.073,00
23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis - 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 = Jahresergebnis 12.154.922,79 - 32.194.500,00 - 33.106.768,00 - 10.698.224,12 43.804.992,12 -132,3 20.935.073,00
Haushaltsansatz 2016 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener
Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2017
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
27 Verrechnete Erträge 2.276.680,08 200.000,00 200.000,00 3.048.051,29 2.848.051,29 1.424,03 0,00
bei Vermögensgegenständen
28 Verrechnete Erträge 3.645.359,18 0,00 0,00 8.231.094,39 8.231.094,39 --- 0,00
bei Finanzanlagen
29 Verrechnete Aufwendungen 3.363.224,72 1.200.000,00 1.200.000,00 4.170.520,20 2.970.520,20 247,54 0,00
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Aufwendungen 1.350.965,41 0,00 0,00 4.516.563,14 4.516.563,14 --- 0,00
bei Finanzanlagen
31 Verrechnungssaldo 1.207.849,13 1.000.000,00 - 1.000.000,00 - 2.592.062,34 3.592.062,34 359,21 - 0,00
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2016 Ansatz / Ergebnis
Finanzrechnung
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2016
Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ermächtig ungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2017
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 532.025.402,57 516.740.000,00 533.760.000,00 560.129.703,29 26.369.703,29 4,9 0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 87.769.071,56 110.383.590,00 114.953.870,00 109.398.410,71 5.555.459,29 - -4,8 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 15.413.299,30 12.649.400,00 12.964.100,00 15.486.653,12 2.522.553,12 19,5 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 97.762.041,82 97.634.230,00 98.110.230,00 101.193.145,37 3.082.915,37 3,1 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.178.717,85 20.199.040,00 20.199.040,00 21.388.195,78 1.189.155,78 5,9 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 163.864.101,65 177.318.060,00 203.259.290,00 186.190.640,07 17.068.649,93 - -8,4 0,00
7 + Sons tige Einzahlungen 34.156.792,13 35.727.440,00 34.927.440,00 29.074.187,57 5.853.252,43 - -16,8 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 16.886.472,24 12.492.760,00 11.525.360,00 12.030.511,43 505.151,43 4,4 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 969. 055.899,12 983.144.520,00 1.029.699.330,00 1.034.891.447,34 5.192.117,34 0,5 0,00
10 - Personalauszahlungen 206.553.219,18 222.953.320,00 224.765.660,00 220.404.067,54 4.361.592,46 - -1,9 0,00
11 - Versorgungsauszahlungen 23.569.704,83 20.959.150,00 20.959.150,00 24.633.286,67 3.674.136,67 17,5 0,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 112.593.691,97 116.417.670,00 124.317.525,00 115.616.750,01 8.700.774,99 - -7,0 8.223.948,00
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 25.551.386,47 28.007.000,00 27.007.000,00 23.881.442,79 3.125.557,21 - -11,6 0,00
14 - Trans feraus zahlungen 495.151.127,01 524.244.790,00 558.587.296,00 537.245.625,29 21.341.670,71 - -3,8 9.105.740,00
15 - Sonstige Auszahlungen 65.669.428,27 70.157.120,00 81.018.382,00 64.199.466,99 16.818.915,01 - -20,8 5.860.300,00
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 929.088.557,73 982.739.050,00 1.036.655.013,00 985.980.639,29 50.674.373,71 - -4,9 23.189.988,00
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 39.967.341,39 405.470,00 6.955.683,00 - 48.910.808,05 55.866.491,05 803,2 - 23.189.988,00 -
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 18.999.090,28 23.044.850,00 22.479.200,00 27.749.241,85 5.270.041,85 23,4 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.805.587,42 1.060.820,00 1.060.820,00 1.756.994,90 696.174,90 65,6 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 34.000,00 34.000,00 34.000,00 34.000,00 0,00 0,0 0,00
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 5.022.366,80 3.709.020,00 3.709.020,00 4.064.244,91 355.224,91 9,6 0,00
22 + Sonstige Investitonseinzahlungen 12.207.357,37 14.061.100,00 14.061.100,00 9.839.314,88 4.221.785,12 - -30,0 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 38. 068.401,87 41.909.790,00 41.344.140,00 43.443.796,54 2.099.656,54 5,1 0,00
24 - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 2.461.406,70 9.920.010,00 15.267.397,00 4.884.880,45 10.382.516,55 - -68,0 9.935.616,00
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 48.260.970,25 88.109.460,00 179.820.907,00 73.280.744,22 106.540.162,78 - -59,2 62.019.675,00
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 7.568.767,82 10.442.410,00 21.638.382,00 10.177.942,65 11.460.439,35 - -53,0 9.226.923,00
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 1.715.093,60 7.652.000,00 7.652.000,00 10.578.964,99 2.926.964,99 38,3 250.000,00
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 3.108.140,06 1.900.910,00 2.572.515,00 1.665.325,98 907.189,02 - -35,3 254.253,00
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 25.490,00 20.000,00 20.000,00 25.490,00 5.490,00 27,5 0,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 63.139.868,43 118.044.790,00 226.971.201,00 100.613.348,29 126.357.852,71 - -55,7 81.686.467,00
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit 25.071.466,56 - 76.135.000,00 - 185.627.061,00 - 57.169.551,75 - 128.457.509,25 -69,2 81.686.467,00 -
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 14.895.874,83 75.729.530,00 - 192.582.744,00 - 8.258.743,70 - 184.324.000,30 -95,7 104.876.455,00 -
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2016 Ansatz / Ergebnis
Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2016
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 30.305.883,00 74.683.000,00 133.957.300,00 54.598.500,00 79.358.800,00 - -59,2 10.000.000,00
34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.165,44 77.456.458,00 0,00 1.150,76 1.150,76 0,00
35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 33.669.704,41 35.469.040,00 35.469.040,00 34.977.802,65 491.237,35 - -1,4 0,00
36 - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 1.506,06 0,00 0,00 1.165,44 1.165,44 0,0 0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.364.162,03 - 116.670.418,00 98.488.260,00 19.620.682,67 78.867.577,33 - -80,1 10.000.000,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 11.531. 712,80 40.940.888,00 94.094.484,00 - 11.361.938,97 105.456.422,97 -112,1 94.876.455,00 -
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 78.953.647,44 88.479.225,00 88.479.225,00 88.479.224,69 0,00 0,00 0,00
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 2.006.135,55 - 0,00 0,00 3.799.592,42 - 3.799.592,42 - 0,00 0,00
41 = Liquide Mittel 88.479.224,69 129.420.113,00 5.615.259,00 - 96.041.571,24 101.656.830,55 1.810,4 - 94.876.455,00 -
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2016 Ansatz / Ergebnis
Lagebericht
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen
1
Stadt Münster, September 2017
Lagebericht
zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Münster
1. Vorbemerkung
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2016 ein Jahresabschluss aufzustel-
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft na chzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist der Lagebe-
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gem einde vermittelt wird. Auch ist auf die
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.
2. Ertragslage
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunale n Haushaltswirtschaft. Er enthält alle
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommuna len Leistungserbringung entste-
hen.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis aus dem Saldo aller Erträge
und Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigen kapitals wider. Ein positives Jahres-
ergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahr esergebnis zu einem Verzehr des Ei-
genkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushalt-
sausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen Wert
ausweist.
2
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit folgenden Werten ab:
Ergebnisrechnung 2016
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben)
Mio. €
Ergebnis
Mio. €
Abweichung
Mio. €
Ordentliche Erträge
1.077,3
1.101,5
+ 24,2
Ordentliche Aufwendungen
1.094,9
1.078,8
- 16,1
Finanzerträge
11,5
11,9
+ 0,4
Finanzaufwendungen
27,0
23,9
- 3,1
Jahresergebnis
- 33,1
10,7
+ 43,8
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 10,7 Mio. € aus. Gegenüber der Haus-
haltsplanung (einschließlich Nachtrag und Ermächtig ungsübertragungen), in der noch von
einem Vermögensverzehr in Höhe von -33,1 Mio. € ausgegangen werden musste, ergibt sich
eine Verbesserung von 43,8 Mio. €.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass von den nicht benötigten Aufwands-
ermächtigungen 20,9 Mio. € als so genannte Ermächti gungsübertragungen in das Jahr 2017
übertragen wurden und dort den laufenden Ansatz entsprechend erhöhen. Da aber zu erwar-
ten ist, dass auch im Jahresabschluss 2017 nicht ve rbrauchte Haushaltsmittel in ähnlicher
Größenordnung nach 2018 übertragen werden müssen, k ann diese Position für die Analyse
grundsätzlich neutralisiert werden.
Gegenüber dem Planansatz sind die gesamten Erträge um 24,6 Mio. € (+ 2,3 %) gestiegen.
Die Aufwendungen blieben mit 19,2 Mio. € (- 1,7 %) unter dem Ansatz.
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschlus s sind detailliert im Anhang bei den „Er-
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent-
lichen Veränderungen beleuchtet werden.
Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer von 275,0 Mio. € wurde mit 310,2 Mio. € um
35,2 Mio. € (12,8 %) übertroffen. Die Gewerbesteuer einnahmen haben damit einen Höchst-
stand erreicht und sind ein Hauptgrund für den guten Jahresabschluss.
3
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Bund bzw. vom Land wurde der Haus-
haltsansatz deutlich unterschritten (-16,7 Mio. €). Ursächlich waren geringere Erträge im So-
zialbereich (Jobcenter und allgemeine Sozialverwalt ung) und bei der Kinder- und Jugendhil-
fe. Im Sozialbereich waren andererseits die Aufwend ungen für Flüchtlinge deutlich geringer
als geplant. Beim Sozialamt und beim Jobcenter wurden daher die Haushaltsansätze nicht in
voller Höhe benötigt.
Bei den Personalaufwendungen wurden die Haushaltansätze um insgesamt 8,6 Mio. € über-
schritten. Hier fiel die Zuführung zu den Rückstell ungen für Beamte höher aus als geplant
(+14,3 Mio. €). Die Dienstaufwendungen blieben dage gen um -5,7 Mio. € hinter dem fortge-
schriebenen Ansatz zurück, da Planstellen nicht oder nur verzögert besetzt werden konnten.
Die Haushaltsansätze der bilanziellen Abschreibunge n wurden ebenfalls überschritten
(+10,4 Mio. €). Ursächlich war vor allem eine Anpas sung des Festwertes beim Lehr- und
Lernmittelbestand, um u.a. eine Doppelerfassung von Vermögensgegenständen im Schulbe-
reich zu verhindern. Durch diese Bereinigung entsta nd ein einmaliger Abschreibungsauf-
wand von 9,4 Mio. €.
Bei den Transferaufwendungen ergab sich im Vergleic h zu den Haushaltsansätzen eine An-
satzunterschreitung in Höhe von 18,9 Mio. €. Ursäch lich hierfür waren die bereits erwähnten
geringer als prognostiziert anfallenden Aufwendungen für Flüchtlinge. Darüber hinaus wurde
die Finanzierungsbeteiligung von 4,0 Mio. € für den Umbau des Empfangsgebäudes des
Hauptbahnhofs in 2016 nicht ausgezahlt. Diese Mitte l sind aber nicht eingespart worden,
sondern die Ermächtigungen wurden in das Jahr 2017 übertragen.
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen , einschließlich der Ausschüttungen
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen ist um 3,5 Mio. €
besser als geplant ausgefallen. Diese Ergebnisverbe sserung ergibt sich durch die Aufrech-
nung von Mehrerträgen von 0,4 Mio. € mit den Minder aufwendungen bei den Zinsen von
3,1 Mio. €.
4
3. Finanzlage
Finanzrechnung 2016
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben)
Mio. €
Ergebnis
Mio. €
Abweichung
Mio. €
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
- 7,0
+ 48,9
+ 55,9
Saldo aus Investitionstätigkeit
- 185,6
- 57,2
+ 128,4
Finanzmittelüberschuss (+ )
Finanzmittelfehlbetrag (-)
- 192,6
- 8,3
+ 184,3
Aufnahme und Rückflüsse von
Darlehen
134,0
54,6
- 79,4
Aufnahme von
Liquiditätskrediten
0
0,0
+ 0,0
Tilgung und Gewährung von
Darlehen
35,5
35,0
- 0,5
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit
98,5
19,6
- 78,9
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwal-
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigk eit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung
der Kredite.
Der in der Planung noch negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte letztlich in
ein positives Ergebnis von 48,9 Mio. € umgewandelt werden. Der negative Saldo aus der
Investitionstätigkeit (Einzahlungen abzüglich der A uszahlungen für die Herstellung bzw. den
Erwerb von Vermögen) konnte auf -57,2 Mio. € gesenk t werden. Im Ergebnis führten beide
Salden zu einem kleinen Finanzmittelfehlbetrag von -8,3 Mio. €.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten,
weist als Ergebnis den positiven Wert von 19,6 Mio. € aus. Die nicht benötigte Kreditermäch-
tigung für Investitionen steht im Jahr 2017 weiter zur Verfügung und kann zur Finanzierung
entsprechender investiver Ermächtigungsübertragungen eingesetzt werden.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2016 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu
mussten zur Verstärkung der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erzielten Ein-
nahmen allerdings zeitweise Liquiditätskredite aufgenommen werden. Ebenso wurde auf den
Cash-Pool, der mit den eigenbetriebsähnlichen Einri chtungen und Töchtern gemeinsam be-
trieben wird, zurückgegriffen. Der in der Haushalts satzung festgelegte Höchstbetrag der Li-
quiditätskredite (200 Mio. €) wurde zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen.
5
4. Vermögens- und Schuldenlage
Die Schlussbilanz zum 31.12.2016 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer-
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufe-
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.
Bilanz zum 31.12.2016
Aktiva
31.12.2016
31.12.2015
Mio. €
%
Mio. €
%
1.
Anlagevermögen
3.241,6
93,6
3.228,6
93,8
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,5 0,0 0,4 0,0
1.2 Sachanlagen 2.765,6 79,9 2.766,4 80,4
1.3 Finanzanlagen 475,5 13,7 461,8 13,4
2.
Umlaufvermögen
166,2
4,8
156,8
4,6
2.1 Vorräte 34,4 1,0 36,1 1,0
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenst. 35,8 1,0 32,2 0,9
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0 0
2.4 Liquide Mittel 96,0 2,8 88,5 2,6
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
56,8
1,6
56,4
1,6
Summe Aktiva 3.464,6 100 3.441,8 100
Bilanz zum 31.12.2016
Passiva
31.12.2016
31.12.2015
Mio. €
%
Mio. €
%
1.
Eigenkapital
738,5
21,3
725,2
21,1
1.1 Allgemeine Rücklage (+ Sonderrücklage ) 673,9 19,4 671,3 19,5
1.2 Ausgleichsrücklage (nach Verrechnung mit
dem Jahresergebnis)
64,6
1,9
53,9
1,6
2.
Sonderposten
1.274,3
36,8
1.296,7
37,7
3.
Rückstellungen
561,3
16,2
540,6
15,7
4.
Verbindlichkeiten
843,8
24,4
827,6
24,0
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
46,7
1,3
51,7
1,5
Summe Passiva 3.464,6 100 3.441,8 100
6
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen werden detailliert im
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die
wesentlichen Positionen dargestellt werden.
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.2016 von 3.464,6 Mio. € ist
gegenüber dem Vorjahr um 22,8 Mio. € gestiegen. Das Anlagevermögen ist um 13,0 Mio. €
und das Umlaufvermögen um 9,4 Mio. € gestiegen. Da s auf der Aktivseite ausgewiesene
Vermögen setzt sich mit 93,6 % aus langfristig orie ntiertem Anlagevermögen zusammen.
Davon entfallen 2,77 Mrd. € auf das Sachanlagevermö gen und 475,5 Mio. € auf die Finanz-
anlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infrastrukt urvermögen (u. a. Kanäle, Straßen, Brü-
cken) mit 1,61 Mrd. € den größten Posten dar. Der W ert der bebauten Grundstücke wird mit
770,5 Mio. €, der der unbebauten Grundstücke mit 228,2 Mio. € ausgewiesen. Auf das restli-
che Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen 161,7 Mio. €. Von den Finanzanlagen
beziehen sich 432,8 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.
Das Umlaufvermögen ist auf 166,2 Mio. € gestiegen und macht 4,8 % der Bilanzsumme aus.
Auf die Vorräte entfallen 34,4 Mio. €, auf die Ford erungen 35,8 Mio. € und auf die liquiden
Mittel 96,0 Mio. €.
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 1,6 % (56,8 Mio. €) der Bilanzsumme.
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das
Vermögen der Stadt finanziert ist. Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der
Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weitere n Sinne (Sonderposten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) ist gegenüber dem Vorjahr um 13,3 Mio.
€ auf 738,5 Mio. € oder von 21,1 % auf 21,3 % der B ilanzsumme gestiegen. Hiervon entfal-
len 673,9 Mio. € auf die allgemeine Rücklage (einsc hließlich der Sonderrücklage) und
64,6 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Ausglei chsrücklage wurde hier bereits um den
Jahresüberschuss 2016 von 10,7 Mio. € erhöht.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1,27 Mrd. € (36,8 %) die Sonderposten
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge und Zu-
wendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport- , Brandschutzpauschale, allgemeine
Investitionspauschale) mit finanziert. In der Bilan z sind diese Förderungen des Anlagever-
mögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechen d der Nutzungsdauer des jeweili-
7
gen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswi rksam aufzulösen. Die ebenfalls je
Vermögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen , die im Ergebnisplan als Auf-
wand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpostenauf-
lösung kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mi t 1,27 Mrd. € auf das Sachanlagever-
mögen der Aktiva mit 2,77 Mrd. € ergibt sich ein We rt von rd. 47 %. Durchschnittlich ist das
Sachanlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Förde rmitteln (einschließlich Erschlie-
ßungsbeiträgen) finanziert.
Die Rückstellungen betragen 561,3 Mio. € oder 16,2 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen
allein 522,3 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge-
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 2,1 Mio. €.
An Verbindlichkeiten bestehen 843,8 Mio. € bzw. 24, 4 % der Bilanzsumme. Sie beinhalten
749,9 Mio. € an Kreditverbindlichkeiten für Investitionen.
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 46,7 Mio. € bzw. 1,3 % der Bilanzsumme.
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd e ingreifen zu können. Hierbei stehen die
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ert ragsbereiche besonders im Fokus. So
ist die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesonde re die Gewerbesteuer und der Ge-
meindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Einnahmen
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Jahresabschluss darstellen.
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältige n Herausforderungen, die sich als Folge
der wachsenden Stadt Münster, einschließlich der Au fnahme und Integration der Zuflucht
suchenden Menschen, ergeben. Hierzu gehören insbeso ndere die Bereitstellung von ausrei-
chendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Angebote für
Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgun g. Aber auch die entsprechende An-
passung der Sozialangebote und die Leistungsgewähru ng in diesem Bereich führen zu stei-
genden Aufwänden. Die notwendige Anpassung und Erwe iterung der Infrastruktur wird die
ohnehin angespannte Haushaltssituation ebenfalls zusätzlich belasten. So wird das Investiti-
onsvolumen in den nächsten Jahren deutlich auf durc hschnittlich 130 Mio. € pro Jahr anstei-
gen. Zur Finanzierung stehen im Wesentlichen entspr echende Zuschüsse aus Bundes- bzw.
8
Landesmitteln sowie insbesondere die Erschließungsb eiträge zur Verfügung. Der restliche
Finanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt wer den, soweit keine überschüssige
Liquidität aus laufender Verwaltungstätigkeit dafür zur Verfügung steht.
Im städtischen Kreditportfolio befinden sich seit J ahren auch Kredite in Schweizer Franken
(CHF). Der Bestand betrug am 31.12.2016 rd. 105 Mio . CHF. Hier ist die Wechselkursent-
wicklung sehr genau und zeitnah zu beobachten. Durc h die Bildung von Drohverlustrückstel-
lung wurde eine entsprechende Vorsorge getroffen. K reditaufnahmen in Fremdwährung sind
bis auf weiteres nicht mehr geplant, vielmehr wird grundsätzlich ein Abbau des Kreditportfo-
lios in CHF angestrebt.
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften (z.B. der Stadtwerke Münster
GmbH oder der Wohn- und Stadtbau GmbH) ist regelmäß ig zu beobachten, um frühzeitig
sich abzeichnende Risiken für den städtischen „Kern haushalt“ zu erkennen. Ein Schwer-
punkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen
für den Wohnungsmarkt der Stadt Münster sein. Hierz u hat der Rat der Stadt Münster die
„KonvOY – Entwicklung der Konversionsflächen der Ox ford- und York-Kaserne in Münster
GmbH“ gegründet.
Der Jahresergebnis weist einen Überschuss von 10,7 Mio. € aus. Auch das Jahr 2017 wird
aus heutiger Sicht ebenfalls besser abschließen als geplant (geringeres Defizit). In der mittel-
fristigen Ergebnisplanung laut Haushaltsplanentwurf 2018 setzt sich dieser Trend fort. Den-
noch weisen die Planungen der nächsten Jahre noch z um Teil erhebliche Defizite aus. Nur
die Reduzierung der Defizite darf aber kein Anlass dafür sein, die Anstrengungen für eine
Konsolidierung der Haushaltsplanung, bis hin zu ein em nachhaltig ausgeglichen Haushalt,
zu verringern.
6. NKF – Kennzahlenset NRW
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gem einden sowie der Gemeindeprü-
fungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü-
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen L age der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset
erarbeitet worden.
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche:
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahlen zur Finanzlage
Kennzahlen zur Ertragslage
9
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einer seits die Schlussbilanz zum
31.12.2016 und andererseits die Ergebnisrechnung fü r das Haushaltsjahr 2016 (in Klammer
wird jeweils der Vorjahreswert ausgewiesen).
Nr.
Kennzahl
Wert
2016
(2015)
Analyse
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation:
1.
Aufwandsdeckungsgrad
102,1 %
(99,6 %)
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Ver-
waltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis).
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu
102,1 % durch die ordentlichen Erträge ge-
deckt. In diesem Bereich ergibt sich also ein
Überdeckung von 2,1 % bzw. 22,7 Mio. €.
2.
Eigenkapitalquote 1
21,3 %
(21,1 %)
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapi-
tals am Gesamtvolumen der Bilanz.
3.
Eigenkapitalquote 2
57,8 %
(58,5 %)
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Ei-
genkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge)
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.
4.
Fehlbetragsquote/
Überschussquote
1,5 %
(- 1,7 %)
Das Jahresergebnis von 10,7 Mio. € macht
1,5 % der Summe aus Ausgleichsrücklage und
Allg. Rücklage aus.
Kennzahlen zur Vermögenslage:
5.
Infrastrukturquote
46,3 %
(47,3 %)
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken) zu dem Ge-
samtvermögen der Aktivseite der Bilanz beträgt
46,3 %.
6.
Abschreibungsintensität
8,1 %
(7,9 %)
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen
Aufwendungen gegenüber. Das ordentliche
Ergebnis wird somit mit einem Anteil von 8,1 %
oder 87,9 Mio. € durch Abschreibungen belas-
tet.
7.
Drittfinanzierungsquote
53,5 %
(61,2 %)
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auf-
lösung von Sonderposten zu den Abschreibun-
gen auf das Anlagevermögen wird deutlich, in-
wieweit die Belastung durch Abschreibungen
durch die Drittfinanzierung (Zuschüsse, Beiträ-
ge) gemildert wird. Danach verbleibt eine Netto-
belastung durch Abschreibungen in Höhe von
46,5 % €.
10
8.
Investitionsquote
88,0 %
(72,7 %)
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2016 rd.
88,0 %.
Kennzahlen zur Finanzlage:
9.
Anlagendeckungs-
grad 2
96,2 %
(95,6 %)
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.
10.
Dynamischer Verschul-
dungsgrad
26,3
(31,5)
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen
Bedingungen möglich wäre, die Effektivver-
schuldung aus Überschüssen aus laufender
Verwaltung vollständig zu tilgen (Entschul-
dungsdauer).
Formel: Effektivverschuldung / Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit FR)
11.
Liquidität 2. Grades
155,9 %
(127,7 %)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt.
12.
Kurzfristige Verbindlich-
keitsquote
2,2 %
(2,5 %)
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an
der gesamten Bilanzsumme beträgt 2,2 %.
13.
Zinslastquote
2,2 %
(2,5 %)
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätig-
keit besteht.
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen
demnach noch 2,2 % oder 23,9 Mio. € an Fi-
nanzaufwendungen hinzu.
Kennzahlen zur Ertragslage:
14.
Netto-Steuerquote
49,8 %
(49,1 %)
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.
15.
Zuwendungsquote
12,4 %
(11,6 %)
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Er-
träge aus Zuwendungen an den gesamten or-
dentlichen Erträgen dar.
16.
Personalintensität
23,0 %
(22,5 %)
Der Anteil der Personalaufwendungen (ein-
schließlich der Zuführungen zu den Rückstel-
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun-
11
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwen-
dungen beträgt 23,0 % bzw. 248,1 Mio. €.
17.
Sach- und Dienstleis-
tungsintensität
10,6 %
(10,7 %)
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwen-
dungen durch die Inanspruchnahme von Sach-
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu
den gesamten ordentlichen Aufwendungen ent-
standen sind. Nicht enthalten sind hier aller-
dings z.B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfül-
lung von kommunalen Aufgaben.
18.
Transferaufwandsquote
50,0 %
(48,3 %)
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferauf-
wendungen an den gesamten ordentlichen
Aufwendungen dar. Er beträgt 50,0 % bzw.
539,6 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen
im Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die
Zuwendungen an städtischen Beteiligungen /
Eigenbetriebe sowie Gewerbesteuerumlagen
und die Landschaftsumlage mit erfasst.
7. Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungs vorstand und die Ratsmitglieder
die folgenden Angaben gemacht.
Verwaltungsvorstand
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereini-
gungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in
öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form
Lewe,
Markus
Oberbürgermeister ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Gesellschafterversammlung)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Haupt-
ausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (2. Stellv. Vorsitzender im
Risikoausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Verwal-
tungsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung)
Schultheiß,
Hartwig
Stadtdirektor ∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
31.10.2016)
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung
bis 31.10.2016 )
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtig -
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 31.10.2016)
12
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 31.10.2016)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschaf-
terversammlung bis 31.10.2016)
∗ Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
31.10.2016)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 31.10.2016)
∗ Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
31.10.2016)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
31.10.2016)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm -
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 31.10.2016)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsver-
sammlung
bis 31.10.2016)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 31.10.2016)
∗ CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat bis 31.10.2016)
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
31.10.2016)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
31.10.2016)
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches be-
ratendes Mitglied im ÖPNV-Beirat bis 31.10.2016 )
Heuer,
Wolfgang
Stadtrat
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied)
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d
im Beirat)
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
∗ Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwal-
tung Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied in der Verbandsversammlung)
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in
der Verbandsversammlung)
Reinkemeier,
Alfons
Stadtkämmerer
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec h-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig -
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe -
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or -
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m
Aufsichtsrat)
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches
13
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe -
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML)
GmbH(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der
Gesellschafterversammlung)
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d
im Beirat)
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der
Verbandsversammlung)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung)
Paal,
Thomas
Stadtrat,
ab 17.11.2016
Stadtdirektor
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
Wilkens, Cornelia Stadträtin ∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesell-
schafterversammlung)
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat)
Peck, Matthias Stadtrat ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
Ratsmitglieder
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigun-
gen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in öf-
fentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form
Baumann, Frank Programmierer ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Beitelhoff,
Horst Karl
Groß- und Außen-
handelskaufmann
(selbst.)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechti g-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit -
glied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
14
lung)
Bennink, Helga
bis 30.08.2016
Diplom-Geologin ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmbere ch-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 30.08.2016)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. Vor -
sitzende im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. Vorsitzende im Aufsich ts-
rat)
Berding, Georg Schulleiter a. D.,
Dipl. Volkswirt
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsit zen-
der im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit -
glied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechti g-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied im Aufsichtsrat)
Berens, Jörg
Referent Öffent-
lichkeitsarbeit
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Bloch, Olaf
Beamter ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Börgel,
Peter Laurenz
Dipl. Ing.FH, Dipl.
Kfm., Unternehmer
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (O r-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Buddenbäumer,
Heinz Georg
Diplomagraringeni-
eur
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
Dähne, Susanne
bis 10.06.2016
Diplom Geographin ∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit -
glied im Aufsichtsrat bis 10.06.2016)
15
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden GmbH, (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
10.06.2016)
Dreßen, Olaf Rechtsanwalt
Dr. Erber, Dietmar Diplom-Chemiker ∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Risikoausschuss
und in der Zweckverbandsversammlung, stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Hauptausschuss)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Beirat)
Fastermann,
Thomas
Angestellter ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Vorsitzende r
im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe -
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Feldmann, Doris
Dipl. Sozialpäda-
gogin
Gotthal, Sven
Angestellter ∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.05.2016)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis11.05.2016)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.05.2016)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
11,05.2016)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechti g-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Hagemann,
Philipp
Rechtsanwalt
Halberstadt,
Richard-Michael
Rentner ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
16
Hartmann, Gilbert Bankkaufmann ∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m
Aufsichtsrat)
Heinemann,
Jens Christian
Office Manager /
Büroleiter
∗ CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzen-
der im Aufsichtsrat)
Herwig, Marius
Student
Dr. Jäger,
Cornelia
ab 01.02.2016
Referentin
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Joksch, Gerhard Stadtplaner,
Berater
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Vorsitzender im Aufsichts rat)
Dr. Jung, Michael Studienrat ∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbere ch-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im Ver-
waltungsrat, im Hauptausschuss und 3. Stellv. Vorsitzen-
der im Risikoausschuss)
Kattentidt,
Christoph
Dipl. Sozialarbeiter
Kemper, Annette Lehrerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig -
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Kersting, Mathias
Betriebswirt ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH ( Vorsitzender i m
Aufsichtsrat)
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Kirgil, Fatma
Dolmetscherin ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig -
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
17
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Kleine Borgmann,
Bruno
Lehrer am Berufs-
kolleg a.D.
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Kleyboldt, Michael
Studiendirektor ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig -
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Stellv. stimmberechtig tes
Mitglied im Verwaltungsrat)
Koch, Marianne geschäftsführende
Gesellschafterin/
Unternehmerin
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe -
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Köhn, Raimund Soziologe ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Köhnke,
Katharina
Studentin ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (1. Stellv. Vorsitzend e im
Aufsichtsrat)
Kollmann,
Thomas
Angestellter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit -
glied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Kubig-Steltig,
Gabriele
Dipl. Kauffrau,
selbständig
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig -
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbere ch-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und im
Verwaltungsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m
Aufsichtsrat)
18
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe -
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied im Aufsichtsrat)
Leiße, Jan
Immobilienmakler ∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat)
Leschniok, Stefan Rechtsanwalt ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Liekefedt, Hedwig
Lehrerin ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
Loschelder,
Christel
Erzieherin,
Traumpädagogin
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Moll, Christian
Dipl. Volkswirt
Möllemann-
Appelhoff, Carola
Studienrätin ∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or -
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung)
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe -
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
Möllers, Jutta Diplom-Pädagogin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Möltgen, Jörn EU-Referent
Neumann, Hans
Dachdeckermeister
(selbständig)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Nicklas, Andreas Rechtsanwalt ∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Dr. Ozan, Didem
Fachfrau für Öffent-
lichkeitsarbeit /
Redakteurin
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Peters, Carsten Geschäftsführer ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig -
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
19
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Vorsitzender im
Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Philipp, Ortrud Geschäftsführerin ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
Pohlmann, Franz
Dipl.-
Argraringenieur
Powroznik,
Pascal
Studienrat ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Raffloer, Uwe
Architekt
Reiners, Otto Referatsleiter ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmbere ch-
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung, stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Haupt-
ausschuss und im Risikoausschuss)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
Reismann, Karin Rentnerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Reuter, Jürgen Architekt ∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigte s
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Rietenberg, Sylvia
Sozialarbeiterin ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
20
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Rohleder, Tim Politologe, wiss.
Mitarbeiter MdB
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechti g-
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.02.2016)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech -
tigtes Mitglied im Beirat)
Rosenau, Klaus
ab 31.08.2016
Lehrer ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Sagel, Rüdiger
Dipl.-Ingenieur ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Schiller, Martin
Kaufmann
Schliemann,
Josef
Gemeindedirektor
a.D.
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe -
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Schmanck,
Johannes
Selbständiger ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
21
Schulze Wintzler,
Anne
Verbraucherberate-
rin
Seyfferth, Petra Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or -
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 28.09.2016)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 28.09.2016)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat bis 28.09.2016)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis
29.06.2016)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Stähler, Angela Hausfrau ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbere ch-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Steinmann,
Ludger
Dipl. Geograf, Dipl.
Umweltwissen-
schaftler
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Dr. Stein-Redent,
Rita
Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Suuck, Julia
bis 25.01.2016
Sonderpädagogi-
sche Lehrkraft
Varnhagen, Hans Dachdeckermeister ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtig tes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Vilhjalmsson,
Wendela-Beate
Lehrerin i.R. ∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech -
tigtes Mitglied im Beirat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtig tes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
von Göwels,
Walter
Dipl.-Kfm.,
selbst. Versiche-
rungsfachmann
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im Au f-
22
sichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
von Olberg,
Robert
Angestellter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Weber, Stefan IT-
Unternehmensbe-
rater
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im Ver-
waltungsrat und im Hauptausschuss, stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Risikoausschuss)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wendland,
Simone
Rechtsanwältin
Wenzel, Manfred
Elektrotechnik-
Meister / Projektlei-
ter
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe -
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Winkel, Maria Kauffrau in der
Grundstücks- und
Wohnungswirt-
schaft
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmbere ch-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, stellv.
Stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (2. Stellv. Vorsitzende im
Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 29.06.2016)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wischnewski,
Heiko
Diplom Ingenieur ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wölter, Harald
ab 15.06.2016
Wissenschaftlicher
Mitarbeiter
Beschlussvorlage
5207 Zeichen
V/0168/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Münster Beratungsfolge 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2016 der Stadt Münster mit ei ner Bilanzsumme von 3.4 64.602.815,19 € und einem Jahres überschuss von 10.698.224,12 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresüberschuss von 10.698.224,12 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2016 Entla s- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Den mit Datum vom 20.09.2017 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbü rgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2016 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 18.10.2017 (Vorlage Nr. V/0782/2017) zur Kenntnis genommen und zur Prü- fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 10 1 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Vorlagen-Nr.: V/0168/2018 Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 1400 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 22.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0168/2018 Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ö- gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vo r- schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen ware n die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzung s- dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresa b- schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstel lung von der Vermögens-, Schul- den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 du rchgeführt und über die Prüfung den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von e i- nem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2016 zwingend erforderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0782/2017 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 den Bericht über die Pr ü- fung des Jahresabschlusses 2016 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wir t- schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigung svermerk ang e- schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2016 der Stadt Münster gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel- lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfung s- berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. Verwendung des Jahresüberschusses Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu s- ses auch über die Behandlung des Jahresüberschusses. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt Münster nicht den nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag erreicht hat, wird der Ja h- resüberschuss 2016 i. H. v. 10.698.224,12 € € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die buchung s- technische Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. Markus Lewe Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Wolbecker Straße 284
- Robert-Bosch-Straße
- Pienersallee 92
- Loddenheide
- Kinderhaus
- Coermühle
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Details
- Aktenzeichen
- V/0168/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37