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V/0168/2018

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Münster

Vorlagen 22.02.2018

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Prüfbericht-2016-Druckversion 22-02-2018

280523 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Jahresabschlusses 
 
 der Stadt Münster zum 31.12.2016 
 
 
 
 
 
 
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Wolbecker-Straße 284 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4 
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5 
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 5 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 6 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 7 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 7 
6.1 Vorjahresabschluss 2015 ........................................................................................................ 7 
6.2 Organisation der Buchhaltung ................................................................................................. 8 
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 9 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2016 .................................................................. 10 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................ 10 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 11 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses .......................................................... 12 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz .................................................................................................. 13 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14 
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung ............................................................................. 14 
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 15 
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 17 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 18 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016 ..................... 18 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2016 ................................................................................. 22 
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016 ............................... 69 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2016 .................................................. 70 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO ............................................... 71 
12 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 72 
 
Anlagen: 
- Bilanz 
- Forderungsspiegel 
- Verbindlichkeitenspiegel 
- Anlagenspiegel 
- Ergebnisrechnung 
- Finanzrechnung 
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen 
 
Aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 lassen sich folgende Kernaussagen zu-
sammenfassen: 
 
- Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem  Überschuss i.H.v.  10.698.224,12 € (Vor-
jahr: - 12.154.922,79 €) ab. Im Vergleic h zur Haushaltsplanung ist das Jahresergeb-
nis um 43.804.992,08 € (Vorjahr: 24.091.950,61 €) besser ausgefallen. 
 
- Aufgrund der besonderen Vorgaben des 1.  NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sind 
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw.  der Veräußerung von Anlagever-
mögen sowie Wertveränderungen bei den Finanz anlagen unmittelbar mit der Allge-
meinen Rücklage zu verrechnen. Im Jahr 2016 wurden Erträge i.H.v. 
11.279.145,68 € und Aufwendungen i.H.v. 8.687.083,34 € aus der Ergebnisrechnung 
abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
- Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen 
Verrechnungen, die mit einem Saldo von 2. 592.062,34 € abschließen, ermittelt sich 
ein betriebswirtschaftliches Ergebnis von 13.290.286,46 €. In diesem Ausmaß wuchs 
das städtische Eigenkapital und erreicht am Ende des Haushaltsjahres 2016 einen 
Stand von 738.477.513,59 €. 
 
- Mit diesem Ergebnis ist im Haushaltsj ahr 2016 erneut der Haus haltsausgleich im 
Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW gelungen. 
 
- Vergleicht man jedoch die Höhe des Ei genkapitals am Ende des  Haushaltsjahres 
2016 mit dem Stand aus der Eröffnungsbilanz  zum 01.01.2008, dann stellt man fest, 
dass die Ausgangslage mit einem Eigenkapi talbestand i.H.v. 832.522.332,08 € noch 
nicht wieder erreicht ist. Seit der Umst ellung der Haushaltsf ührung auf NKF vermin-
derte sich das Eigenkapital der Stadt Münster um 94.044.818,49 € (11,3 %). Der 
Stadt Münster ist es bi sher noch nicht gelungen, den Leitgedanken des NKF einer 
nachhaltigen Haushaltsführung um zusetzen. Hierzu bedarf es weiterer energischer 
Konsolidierungsbemühungen. 
 
- Das Jahresergebnis 2016 profitierte in einem hohen Ausmaß von der insgesamt gu-
ten Wirtschaftslage der in der Stadt Münster angesiedelten Gewerbebetriebe. Das 
Aufkommen der Gewerbesteuer lag deutlich über den Erwartungen. Daneben re-
gistrierte die Verwaltung niedrigere Aufwendungen für die Versorgung und Unterbrin-
gung von Flüchtlingen. Im Aufgabenbereich des Sozialamtes und des Jobcenters 
wurden die Haushaltsansätze nicht ausgeschöpft. 
 
- Im Haushaltsjahr 2016 übertrug die Stadt  Münster auf der Grundlage des Ratsbe-
schlusses V/0493/2016 ein 11.272 qm großes Grundstück (York Höfe) auf die Wohn- 
und Stadtbau Wohnungsunternehmen der  Stadt Münster GmbH. Der hierbei auftre-
tende Bewertungsunterschied von rd. 5,2 Mio. € wurde wegen der Abgrenzungsvor-
schrift des 1. NKF Weiterentwickl ungsgesetzes aus der Ergebnisrechnung abge-
grenzt und mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Während der intensiven Erörte-
rung des Sachverhaltes im Zeitpunkt der J ahresabschlussprüfung reifte die Meinung, 
dass in diesem speziell gelagerten Fall eine Abgrenzung nicht gerechtfertigt ist. Wäh-
rend der Prüfung wurde vereinbart, zum Ausgleich der Folgewirkungen im Haushalts-
jahr 2017 aus der Allgemeinen Rücklage einen Be trag i.H.v. 5,2 Mio. € in die Aus-
gleichsrücklage umzuschichten und den Jahres abschluss selbst nicht erneut aufzu-
rollen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  5 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
- Für den Jahresabschluss 2016 erteilte das AWR den uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk. Die festgestellten Mängel entwickelten einzeln und zusammen nicht 
das Gewicht, das eine unmittelbare Korre ktur der Jahresendergebnisse rechtfertigen 
würde, denn die Kernaussagen des Jahresabschlusses insbesondere im Hinblick auf 
Haushaltsausgleich und Nachhaltigkeit der Haushaltsführung werden hierdurch nicht 
wesentlich beeinflusst. 
 
- Der Jahresabschluss 2016 umfasst die geset zlich geforderten Bestandteile wie Bi-
lanz, Ergebnisrechnung, Fi nanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Lagebericht und 
Anhang. 
 
- Aus Sicht des AWR sind die zum gr undsätzlichen Verständnis der Rechnungsergeb-
nisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster 
sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. 
 
 
2 Vorbemerkungen 
 
Am 20.09.2017 stellte der Kämmerer der Stadt Münster den Jahresabschluss 2016 ge-
mäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO auf  und der Oberbürgermeister bestätigte den 
Entwurf des Jahresabschlusses. Den bestä tigten Entwurf des Jahresabschlusses 2016 
legte die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 18.10.2017 zur Kennt-
nisnahme vor. Der Rat der Stadt Münste r verwies den Entwurf zwecks Prüfung an den 
Rechnungsprüfungsausschuss (V/0782/2017). 
 
Zu Beginn der Prüfung stand fest, dass der  Rechnungsprüfungsausschuss frühestens in 
seiner 1. Sitzung im Jahr 2018 (21.02.2018) über die Bestätigung des Jahresabschlusses 
entscheiden kann. 
 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses is t eine Frist von drei Monaten nach Ablauf 
des Haushaltsjahres vorges ehen (§ 95 GO NRW). Danach hat der Rat bis zum 31.12. 
des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden J ahres den vom Rechnungsprü-
fungsausschuss geprüften Jahresabschluss festzustellen (§ 96 GO NRW). 
 
Aus der Fristüberschreitung ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen. 
 
 
3 Prüfungsauftrag 
 
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Müns ter ist vom Rechnungsprüfungsausschuss ge-
mäß § 101 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er  ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Sc hulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt 
Münster vermittelt. Der Re chnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der 
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt für Wirtsc haftlichkeitsprüfung und Re-
vision der Stadt Münster (AWR). 
 
Die Prüfung nach § 101 GO NRW hat sich darauf  zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vor-
schriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen beachtet worden sind. Dies betrifft allerdings nur solc he Regelungen, die sich unmit-
telbar auf die Haushaltsführung der Stadt Münster beziehen. 
 
Soweit nicht im Vorfeld schon berücksichtigt, sind ferner die Buchführung, die Inventur, 
das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nu tzungsdauern der Vermö-
gensgegenstände in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  6 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Des Weiteren ist der Lagebericht darauf hin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in 
Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutre ffende Vorstellung von der 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermitteln. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungs-
bericht zu erstellen, in den der Bestäti gungsvermerk oder der Vermerk über seine Versa-
gung aufzunehmen ist. 
 
 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 101 GO NRW so-
wohl formell als auch materiell. 
 
Die Prüfung wurde in Anlehnung an die vom Instit ut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland 
e.V. (IDW) festgelegten Standards zur Pr üfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 
von Gebietskörperschaften durchgeführt. 
 
Bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte berücksichtigte das AWR, dass es wäh-
rend der unterjährigen Prüfungen der Rech tmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit von Geschäftsvo rfällen in der Stadtverwalt ung Münster keinen Anlass gab, 
die Ordnungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchhaltung anzuzweifeln. 
 
Ferner geht es bei der Jahresabschlussp rüfung des AWR vorrangig nicht darum, jeden 
einzelnen Fehler zu erkennen und zu korrigi eren, sondern vielmehr diejenigen Sachver-
halte zu ermitteln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jah-
resabschlusses 2016 auswirken und daher eine unmittelbare Korrektur des Jahresab-
schlusses erforderlich machen. 
 
Die Jahresabschlussprüfung wurde so angeleg t, dass Unrichtigkeiten und Verstöße ge-
gen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darste llung des den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, hät-
ten erkannt und aufgedeckt werden können. 
 
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld 
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstandards des IDW auch 
die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von J ahresabschlüssen sowie die 
einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt. 
 
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorr angig auf den Zeitraum von Dezember 2017 bis 
Januar 2018 und wurden arbeitsteilig organisier t. Der gesetzliche Prüfungsauftrag wurde 
in sinnvolle Aufgabenbereiche bzw. Abschni tte gegliedert und den jeweiligen Prüfern des 
AWR zur Bearbeitung zugeordnet. 
 
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüferteam für das jeweilige 
Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Zielrich-
tung der Prüfung und die Vorgehensweise des Prüfteams festgelegt wurden. 
 
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen 
Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Verm erken dokumentiert und bei Bedarf mit 
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen während der Prüfung erörtert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  7 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger 
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450). 
 
Das AWR fasste die Ergebnisse aus der ab schnittsweisen Prüfung des Jahresabschlus-
ses in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zusam-
men. Dabei beschränkte sich das AWR auf  die wesentlichen Fest stellungen, um den Be-
richt klar und übersichtlich zu gestalten. 
 
Daneben gibt das AWR zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren 
 
- Aufstellung eines Entwur fes des Jahresabschlusses 
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat 
- anschließende Prüfung durch den Rec hnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR 
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss 
- Beschlussfassung des Rechnungspr üfungsausschusses / Bestätigung 
- Vorlage des bestätigten Jahresabsch lusses im Rat der Stadt Münster 
 
dazu führt, dass sämtliche Bestandteile und I nhalte des Jahresabschlusses dem Adres-
satenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind. 
 
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine 
Wiederholung von Informationen, die aus dem  Entwurf des Jahresabschlusses bekannt 
sind und bei denen die Prüfung zu keinen Beri chtigungen führte. Dies betrifft insbesonde-
re die umfangreichen Informationen zu  den Rechnungsergebnissen innerhalb der ver-
schiedenen Produktbereiche der  Stadt Münster, Ermä chtigungsübertragungen sowie die 
unter Punkt C des Anhangs aufgeführten Ergänzungen. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinhaltet der vorliegende 
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2016 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht. 
 
 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
6.1 Vorjahresabschluss 2015 
 
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneinge schränkten Bestätigungsvermerk versehene 
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadt M ünster zum 31.12.2015 wurde vom Rat der 
Stadt in der Sitzung vom 22.03.2017 festgestellt und beschlossen (V/0211/2017). 
 
Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 i.H.v.  12.154.922,79 € wurde durch eine Inan-
spruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. 
 
Die Ratsmitglieder erteilten dem Oberbürgerme ister für das Haushaltsjahr 2015 die Ent-
lastung im Sinne des § 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster über den Jahresabschluss 2015 und die Ent-
lastung wurden im Amtsblatt der Stadt M ünster 60. Jahrgang Nr. 8 vom 13.04.2017 – H 
1208 B - veröffentlicht.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
6.2 Organisation der Buchhaltung 
 
Die Organisation der Buchführung, der Dat enfluss und das Belegwesen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der  Geschäftsvorfälle si-
cher. 
 
Das von der Stadt Münster für die Buchf ührung eingesetzte Progra mm des Herstellers 
SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowi e bei allen Releasewechseln wurde es aus-
führlich getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundla-
ge für eine ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen Prü-
fungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Ei nrichtungen der Stadt Münster. Hierbei 
traten keine Beanstandungen auf, die die Funktionsweise des Systems und in Folge des-
sen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Au sgaben werden durch Einscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzie rte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich ei-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit 
gewährleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen wie An lagenrechnung, Debitoren-  und Kreditorenbuchhaltung 
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von 
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. 
 
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gew ährleistet, dass die von den Fachämtern 
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines K ontenplanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden.  
 
Aufgrund des hohen Finanzvolumens und des  damit verbundenen Buchungsstoffes in 
den Ämtern für Immobilienmanagement, Tief bau sowie Grünflachen und Umweltschutz 
richtete die Stadt Münster in dies en Aufgabenbereichen Nebens tellen der Anlagenbuch-
haltung ein. 
 
Der Oberbürgermeister legte die grunds ätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung GA Finanzen fest, um im Sinne des § 31 GemHVO die ord-
nungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter  besonderer Be-
rücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitte ln sowie die Verwahrung und Verwaltung 
von Wertgegenständen sicherzustellen. Die Geschäftsanweisung enthält für alle Mitarbei-
ter /-innen der Stadtverwaltung die verbi ndlichen Anweisungen bezüglich der Organisati-
on, Geschäftsbuchführung, Zahlungsabwicklung, Datenverarbeitung sowie Aufsicht, Kon-
trolle und internen Prüfung. 
 
Eine Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung im Sinne des 
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  9 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
6.3 Inventur 
 
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. § 28 GemHVO haben die Gemeinden zum Schluss eines 
jeden Haushaltsjahres 
 
- die in ihrem wirtschaftlic hen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, 
 
- ihre Forderungen, Schulden und sonstigen quantifizierbaren re chtlichen und wirt-
schaftlichen Verbindlichkeiten sowie 
 
- Rechnungsabgr enzungsposten 
 
genau zu verzeichnen und dabei den Wert  der einzelnen Vermögensgegenstände und 
Schulden anzugeben. 
 
Die Stadt Münster kommt ihrer Inventurverp flichtung zu weiten Teilen im Rahmen einer 
Buchinventur nach, denn die Verm ögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgren-
zungsposten der Stadt M ünster werden in Nebenbuchhaltungen (z.B. SAP FI-AA, SAP 
PSCD) inventarisiert und we itestgehend automatisiert fo rtgeschrieben. Die Gemeinde-
prüfanstalt NRW (GPA) untersuchte unlängs t die Bewirtschaftung der Verkehrsflächen 
der Stadt Münster. Im Prüfbericht zu r überörtlichen Prüfung 2014 - Vorbericht 9059 -
beschreibt sie die Organisation und Steuerung von Verkehrsflächen. Grundlage waren die 
von der Stadt Münster ei ngesetzte Straßendatenbank und die Kanaldatenbank. In ihrem 
Bericht führt die GPA aus, dass mit Hilfe der  eingerichteten Systeme im Bereich des Inf-
rastrukturvermögens eine permanente Invent ur erfolgt und die zeitnahe Übernahme von 
Investitionen und Wertveränderungen gewährleistet ist. 
 
Abgesehen davon wird alternierend eine kör perliche Inventur des beweglichen Anlage-
vermögens in den unterschiedlichen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster durch-
geführt. 
 
Zu diesem Zweck gibt es seit dem 01.10. 2015 eine einheitliche Rich tlinie zur Durchfüh-
rung von Folgeinventuren. Die Inventurricht linie dient dazu, di e Einhaltung der bei den 
Folgeinventuren zu beachtenden Bestimmungen sic herzustellen. Sie gibt darüber hinaus 
Hinweise für eine sachgerechte Planung und eine geordnete Durchführung von Inventu-
ren in den unterschiedlich gearteten Aufgabenbereichen der Stadt Münster. 
 
Im Jahr 2016 wurde bei folgenden Ämtern  und Einrichtungen ei ne Bestandsüberprüfung 
angekündigt: 
 
- Amt für Schule und Weiterbildung 
- Sozialamt 
- Sportamt 
- Tiefbauamt 
 
Die Inventur beim Tiefbauamt wurde versc hoben, weil es der Verwaltung nicht gelang, 
Personal hierfür zeitlich befrist et bereitzustellen. In Fol ge der restlichen Inventuren wur-
den Bestandskorrekturen i.H.v. 99.399,11 € vorgenommen. 
 
Daneben führte die Inventur im Amt für Schul e und Weiterbildung zu einer Korrektur der 
Festwerte, die für Lehr- und Lernmaterial einger ichtet wurden. Die Verwaltung hatte irr-
tümlicherweise über mehrere Jahre neben dem Festwert die Ausgaben für Lehr- und 
Lernmaterialien als Investition bilanziert. D aher wurde im Jahr 2016 eine Korrektur erfor-
derlich und die Festwerte für Lehr- und Lernm aterialien wurden um 9.509.270,32 € wert-
berichtigt.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Im Übrigen standen im Bereich der Schulen die aus der Zeit der Aufstellung der Eröff-
nungsbilanz stammenden Bewertungserleic hterungen einer neuerlichen Einzelerfassung 
und Bewertung entgegen. Seinerzeit entschied die Verwaltung, die Ausstattung der Schu-
len als Sachgesamtheit zu bewerten und entsp rechend der Anzahl von Klassen zu inven-
tarisieren. Eine Lösung der daraus result ierenden Hemmnisse gelang der Verwaltung 
bisher nicht. Aus diesem Grunde scheiterte auch die für das Ende des Haushaltsjahres 
2016 abgesprochene Inventurbeobachtung, mit der das AWR die Organisation, Durchfüh-
rung und Auswertung der Inventur im Bereich der Schulen beurteilen wollte. 
 
 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2016 
 
Mit einem Rundschreiben Verteiler B 46/ 2016 des Stadtkämmerers vom 02.12.2016 wur-
den die im Haushaltswesen tätigen Mitarbeite r der Stadt Münster auf wichtige Termine 
und Arbeitsschritte, die sich im Zusamm enhang mit der Beendigung des  Haushaltsjahres 
ergeben, hingewiesen. Sie führten die Arbeiten danach eigenverantwortlich durch. 
 
Die jeweiligen Jahresabschlussarbeiten we rden durch das Amt für Finanzen und Beteili-
gungen überwacht. Dazu gibt es eine zentrale dv-gestützte Checkliste, in der eine für den 
Abschnitt verantwortliche Person benannt is t und der Stand sowie Besonderheiten bei 
den jeweiligen Arbeitsschritten für die Aufs tellung des Jahresabschlusses eingetragen 
werden. 
 
Der städtische Jahresabschluss 2016 ist in sgesamt das Ergebnis eines geordneten Auf-
stellungsverfahrens. 
 
 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Vermögensgegenstände und Schulden wu rden grundsätzlich einz eln bewertet. Soweit 
das NKF Vereinfachungsmöglic hkeiten eröffnet, fasste di e Verwaltung im Rahmen der 
Erstbewertung bereits Vermögensgegenst ände zu Festwerten und Gruppen zusammen 
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertung sstetigkeit im Jahresab-
schluss 2016 fort. 
 
Es wurde vorsichtig bewertet. Vorhersehbar e Verluste und Risik en sind im Jahresab-
schluss 2016 berücksichtigt und finden in Fo rm von Abschreibungen, Wertberichtigungen 
und Rückstellungen sowie in der Fortführung v on historischen Anschaffungskosten ihren 
Niederschlag. 
 
Es sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Sachver-
halte berücksichtigt worden. 
 
Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bz w. Herstellungskosten auf der Grundlage 
von Eingangsrechnungen ermittelt. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Gesc häftsvorfälle unter Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäfts bereichen mit hoheitlicher Betätigung hingegen 
wurden die Bruttobeträge verbucht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  11 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Wohn- und Stadtbau Münster GmbH wurden noch im Jahr 2013 einer Wert-
überprüfung unterzogen und mit ihrem Ertrags wert zum Stichtag 31.12.2013 neu bewer-
tet. Im Haushaltsjahr 2016 wurden diese Bu chwerte fortgeführt. Eine erneute Wertüber-
prüfung ist für den Jahresabschluss 2018 vorgesehen. 
 
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmetho-
de und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und 
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbet rag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur 
Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich 
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Die Kredite, die in Schweizer Franken aufgeno mmen wurden, bewertete die Stadt Müns-
ter mit dem EZB-Referenzkurs vom 31.12. 2016 i.H.v. 1,0739 CHF/€. Zudem bildete sie 
eine Rückstellung für das Risiko, dass der Wech selkurs bis auf den historisch niedrigsten 
Stand von 0,98665 CHF/€ fällt. 
 
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bewirken.  
 
Vermögensgegenstände des Anl agevermögens, deren Anscha ffungs- und Herstellungs-
kosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die 
selbständig genutzt werden können und einer A bnutzung unterliegen, sind als geringwer-
tige Vermögensgegenstände erfasst. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr 
ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Als Ausnahme zu dieser Regel können ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter, die keinen Bezug zu einer konkret bezeichneten, zeitlich be-
grenzten Einzelmaßnahme in  Teilfinanzplänen haben, unmittelbar als Aufwand erfasst 
werden.  
 
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresab schluss 2016 mit ihren Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst. 
 
Nach den Klarstellungen des Ministeriums  für Inneres und Kommunales sind gesell-
schaftsrechtliche oder s onstige Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesell-
schaften zur Verlustabdeckung nicht als Inve stition sondern unmittelbar als Aufwand zu 
erfassen. Die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapi talrücklagen ihrer dauerdefizitä-
ren Tochtergesellschaften werden daher se it dem Jahr 2013 unter den Transferaufwen-
dungen ausgewiesen. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weit erentwicklungsgesetzes werden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Hierdurch erklären sich die 
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen. 
 
 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsda uern der Vermögensgegenstände 
 
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutz ungsdauer von abnutzbar en Vermögensgegenständen 
(Anlage 15 der Handreichung des Innenministeriums als Muster zu § 27 GemHVO) ist 
Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  12 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch  anzusetzenden Nu tzungsdauern in einer städti-
schen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass die gesetzli-
chen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden und die Einheit-
lichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird. 
 
Die in der städtischen Rahmenrichtlinie  festgelegten Nutzungsdauern bewegen sich im 
gesetzlichen Rahmen. Die Ve rwaltung arbeitet momentan an einer klareren Gliederung 
der Rahmenrichtlinie, um die Handhabung zu verbessern.  
 
 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 31 GemHVO sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der örtlichen 
Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheit sstandards und internen Aufsicht zu er-
lassen, um die ordnungsgem äße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter 
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung 
und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gem. § 31 Geme indehaushaltsverordnung NRW zur Regelung 
der Finanzbuchhaltung für die St adt Münster (kurz: GA Finanzbuchhaltung) wurde mit 
Ratsbeschluss vom 19.10.2011 in Kraft gesetzt. 
 
 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfa sst gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO die Ergeb-
nisrechnung, die Finanzrec hnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und den Anhang mit 
den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Fi nanzrechnung. Ferner enthält der Jahres-
abschluss den gem. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW geforderten Anlagenspiegel, Forde-
rungsspiegel und den Verbindlichkeitenspiegel. 
 
Überdies lässt die Durchsic ht des Anhangs in der Entwur fsfassung des Jahresabschlus-
ses erkennen, dass alle in § 44 Abs. 1 und 2 und § 43 Abs. 6 GemHVO NRW geforderten 
Pflichtangaben vorhanden sind. Im Einzelnen betrifft dies: 
 
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
- Erläuterungen zu den im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Bürgschaften 
- Auflistung der in den Rückstellungen fü r unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu-
sammengefassten Baumaßnahmen 
- Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen 
- Liste der noch nicht erhobenen Beiträge bei beendeten Erschließungsmaßnahmen 
- Währungsumrechnung für die in Schweizer Franken bestehenden Verbindlichkeiten 
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen 
- Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen 
 
Der Anhang vermittelt insgesamt ein den ta tsächlichen Verhältn issen entsprechendes 
Bild der Lage der Stadt Münster. 
 
Ansonsten führte die Durchsicht des Anhangs zu Feststellungen, die von untergeordneter 
Bedeutung waren. Die Verwalt ung sicherte zu, die aus der Prüfung resultierenden An-
merkungen aufzugreifen und zukünftig zu beachten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  13 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster weis t am 31.12.2016 eine Bilanzsumme von 
3.464.602.815,19 € auf. Die Bilanzsumme  stieg gegenüber dem Vorjahr um 
22.786.071,73 € (0,7 %). Der Zuwachs is t vornehmlich auf Zugänge bei den Finanzanla-
gen und einen Anstieg der Forderungen sowie auf eine bessere Liquidität zurückzufüh-
ren. 
 
 31.12.2015 31.12.2016 
A k t i v a Euro % Euro % Euro 
      
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 373.329,56 0,0 483.681,02 0,0 110.351,46 
Sachanlagen 2.766.485.802,24 80,4 2.765.675.424,20 79,8 -810.378,04 
Finanzanalgen 461.754.184,27 13,4 475.458.006,87 13,7 13.703.822,60 
Langfristiges Vermögen 3.228.613.316,07 93,8 3.241.617.112,09 93,5 13.003.796,02 
      
Vorräte 36.098.607,62 1,1 34.401.790,14 1,0 -1.696.817,48 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 32.182.862,32 0,9 35.803.946,97 1,1 3.621.084,65 
Liquide Mittel 88.479.224,69 2,6 96.041.571,24 2,8 7.562.346,55 
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.442.732,76 1,6 56.738.394,75 1,6 295.661,99 
Kurzfristiges Vermögen 213.203.427,39 6,2 222.985.703,10 6,5 9.782.275,71 
 3.441.816.743,46 100,0 3.464.602.815,19 100,0 22.786.071,73 
 
Am Bilanzstichtag 31.12.2016 is t das städtische Vermögen mit einem Anteil von 79,8 % 
in Form des Sachanlagevermögens und mit einem Anteil von 13,7 % in Form von Finanz-
anlagen langfristig gebunden. 
 
Der restliche Teil von 6,5 % entfällt auf kurz fristiges Vermögen in Form von zum Verkauf 
bestimmten Grundstücken, Forderungen, li quiden Mitteln und aktiven Rechnungsabgren-
zungsposten. 
 
Dem langfristig gebundenen Vermögen i.H.v. 3.241.617.112,09 € steht langfristiges Kapi-
tal i.H.v. 3.324.392.844,30 € gegenüber. Das langfristige Verm ögen ist vollständig durch 
langfristiges Kapital gedeckt. 
 
Nur etwa 4,1 % der Passiva setzen sich aus kurzfristigen Verbindlichkeiten zusammen: 
 
 31.12.2015 31.12.2016 
P a s s i v a  Euro % Euro % Euro 
      
Eigenkapital 725.187.227,13 21,1 738.477.513,59 21,3 13.290.286,46 
      
Sonderposten 1.294.256.993,09 37,6 1.272.395.903,13 36,7 -21.861.089,96 
Pensionsrückstellungen 499.397.830,00 14,4 522.332.830,00 15,1 22.935.000,00 
Sonstige Rückstellungen 25.727.903,30 0,8 24.129.785,13 0,7 -1.598.118,17 
Verbindlichkeiten 741.550.277,64 21,5 767.056.812,45 22,1 25.506.534,81 
Langfristiges Kapital 3.286.120.231,16 95,4 3.324.392.844,30 95,9 38.272.613,14 
      
Sonderposten Gebühren 2.451.056,01 0,1 1.878.365,01 0,1 -572.691,00 
Instandhaltungsrückstellungen 3.374.229,58 0,1 2.120.845,42 0,1 -1.253.384,16 
Sonstige Rückstellungen 12.140.562,68 0,4 12.762.240,75 0,4 621.678,07 
Verbindlichkeiten 86.034.921,46 2,5 76.703.555,48 2,1 -9.331.365,98 
Pas. Rechnungsabgrenzung 51.695.742,57 1,5 46.744.964,23 1,4 -4.950.778,34 
Kurzfristiges Kapital 155.696.512,30 4,6 140.209.970,89 4,1 -15.486.541,41 
 3.441.816.743,46 100,0 3.464.602.815,19 100,0 22.786.071,73 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31. 12.2016 ist mit der Buchhaltung und den übrigen 
Bestandteilen des Jahresabschlusses 2016 abgestimmt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  14 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Der Forderungsspiegel sowie der Verbind lichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen 
Mindestanforderungen der GemHVO. 
 
Die ausgewiesenen Beträge sind mit der B ilanzübersicht sowie der Buchführung abge-
stimmt und in nachvollziehbarer Weise belegt. 
 
Die Verwaltung differenzierte die Forderungen nach Restlaufzeiten auf der Grundlage der 
Offenen-Posten-Liste zum 31.12.2016. Die Forderungen wurden im Forderungsspiegel 
nach Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. 
 
Im Verbindlichkeitenspiegel  werden gemäß § 47 GemHVO sämtliche Verbindlichkeiten 
der Stadt Münster nachgewiesen. Er ist entsprechend § 41 Absatz 4 Nummer 4 GemHVO 
gegliedert und die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten werden 
nachrichtlich ausgewiesen.  
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wi rd mit Angabe der jeweiligen Restlaufzeit, ge-
gliedert in Restlaufzeiten bis zu einem Jahr , von einem bis zu fünf Jahren und von mehr 
als fünf Jahren dargestellt sowie der Gesa mtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag auf-
geführt. 
 
 
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung 
 
Der dem Anhang zum Jahresabschluss 2016 beigefügte Anlagenspiegel enthält alle 
Pflichtangaben und ist dem Anlagevermögen der Bilanz entsprechend gegliedert. 
 
Der Vorjahresbestand der Vermögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag über-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten auf der Grundlage von Eingangs rechnungen in die Anlagenbuchhaltung auf-
genommen. 
 
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anf angs- und Endbeständen mit den Hauptbuchkonten 
des Sachanlagevermögens überein und auc h die ausgewiesenen Abschreibungen pas-
sen zur Ergebnisrechnung. Er gewährt insoweit  einen tiefen Einblick in die Vermögens-
struktur der Stadt Münster und den jeweiligen Abnutzungsgrad. 
 
Neben den Pflichtangaben können die Kommunen we itere Informationen in den Anlagen-
spiegel aufnehmen. Die Stadt M ünster hat von dieser Möglic hkeit Gebrauch gemacht, in-
dem sie im Bereich der Abschreibungen zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen der 
Bestandsveränderungen auf die kumulierten Abschreibungen macht: 
 
- Kumulierte Abschreibungen zum Geschäftsjahresbeginn 
- Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 
- Kumulierte Abschreibungen auf Umbuchungen 
 
Die Stadt Münster hat die zusätzlichen A ngaben in den Anlagenspiegel eingefügt, um die 
Auswirkungen von Anlageabgängen transparent darzustellen. 
 
Sachlich und rechnerisch ist der Anlagenspiegel des Jahres 2016 nicht zu beanstanden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  15 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Die Spalte Umbuchungen sollte im Regelfall ei nen Wert von 0 € ausweisen, da im Anla-
genspiegel grundsätzlich nur  Bewegungen zwischen den abgeb ildeten Bilanzpositionen 
dargestellt werden. Im Anl agenspiegel des Jahres 2016 entst eht jedoch ein nicht ver-
rechneter Restbetrag i.H.v. – 292.513,06 €. Der Restbetrag resultiert aus Umgruppierun-
gen zwischen Anlagevermögen und Aktiv en Rechnungsabgrenzungs posten, bei denen 
ein nicht passender Buchungsschlüssel verwendet wurde. 
 
Im Übrigen waren Teilbereiche der städt ischen Anlagenrechnung Gegenstand unterjähri-
ger Prüfungen in den einzelnen Ämtern und Einr ichtungen. Hierbei konnte sich das AWR 
stets von der Ordnungsmäßigkeit der Anlagenrechnung überzeugen. 
 
 
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
Im Haushaltsjahr 2016 überstiegen die ordent lichen Erträge der Stadt  Münster i.H.v. 
1.101.522.745,05 € die or dentlichen Aufwendungen i.H.v.  1.078.845.277,36 € um 
22.677.467,69 € (2,1 %). 
 
Der Überschuss der Erträge über die laufenden Aufwendungen wurde durch das Finanz-
ergebnis um 11.979.243,57 € auf einen Jahresüberschuss von 10.698.224,12 € reduziert. 
 
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagevermö-
gen sowie Wertveränderungen bei den Fi nanzanlagen sind auf Grund der besonderen 
Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes unmittelbar mit der Allgemeinen Rück-
lage zu verrechnen. Im Jahr 2016 wur den Erträge i.H.v. 11.279.145,68 € und Aufwen-
dungen i.H.v. 8.687.083,34 € aus  der Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit 
der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Ver-
rechnungen mit einem Saldo von 2.592.062,34 € ermittelt sich insgesamt ein Überschuss 
von 13.290.286,46 €. In dieser Höhe wächst  das städtische Eigenkapital zum Ende des 
Haushaltsjahres 2016.  
 
Das Haushaltsjahr 2016 schließt im Vergleich zum Vorjahr mit einem um 24.237.360,12 € 
besseren Ergebnis ab. 
 
Innerhalb der Ergebnisrechnung 2016 kam es im Vergleich mit dem Vorjahr zu folgenden 
Entwicklungen: 
 
Ergebnisrechnung 31.12.2015 31.12.2016 
 Euro % Euro % Euro 
      
Ordentliche Erträge 1.017.328.409,81 100,0 1.101.522.745,05 100,0 84.194.335,24 
      
Ordentliche Aufwendungen 1.021.256.421,47 100,4 1.078.845.277,36 97,9 57.588.855,89 
      
Ordentliches Ergebnis -3.928.011,66 -0,4 22.677.467,69 2,1 26.605.479,35 
      
Finanzerträge 17.153.546,50 1,7 11.902.199,22 1,1 -5.251.347,28 
Finanzaufwendungen 25.380.457,63 2,5 23.881.442,79 2,2 -1.499.014,84 
Finanzergebnis -8.226.911,13 -0,8 -11.979.243,57 -1,1 -3.752.332,24 
      
Außerordentliche Erträge 0,00 0 0,00 0,0 0,00 
Außerordentliche Aufwend. 0,00 0 0,00 0,0 0,00 
Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0,00 0,0 0,00 
      
Jahresergebnis -12.154.922,79 -1,2 10.698.224,12 1,0 22.853.146,91

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  16 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
      
Ergebnisrechnung 31.12.2015  31.12.2016   
 Euro % Euro % Euro 
nachrichtlich      
Erträge, aus 5.922.039,26 0,6 11.279.145,68 1,0 5.357.106,42 
-Vermögensabgängen 2.276.680,08 0,2 3.048.051,29 0,3 771.371,21 
-Wertveränd. Finanzanlagen 3.645.359,18 0,4 8.231.094,39 0,7 4.585.735,21 
      
Aufwendungen, aus 4.714.190,13 0,4 8.687.083,34 0,8 3.972.893,21 
-Vermögensabgängen 3.363.224,72 0,3 4.170.520,20 0,4 807.295,48 
-Wertveränd. Finanzanlagen 1.350.965,41 0,1 4.516.563,14 0,4 3.165.597,73 
      
Verrechnungssaldo 1.207.849,13 0,1 2.592.062,34 0,2 1.384.213,21 
      
Veränderung des 
Eigenkapitals -10.947.073,66 1,1 13.290.286,46 1,2 24.237.360,12 
 
Im Haushaltsjahr 2016 übertrug die Stadt M ünster auf der Grundlage des Ratsbeschlus-
ses V/0493/2016 ein 11.272 qm großes Grunds tück (York Höfe) auf die Wohn- und 
Stadtbau Wohnungsunternehmen der St adt Münster GmbH. Der hi erbei freigesetzte Be-
wertungsunterschied von rd. 5,2 Mio. € wurde wegen der Abgrenzungsvorschrift des 
1. NKF Weiterentwicklungsgesetzes aus  der Ergebnisrechnung abgegrenzt und mit der 
Allgemeinen Rücklage verrechnet. Während der in tensiven Erörterung des Sachverhaltes 
im Zeitpunkt der Jahresabschlussprüfung wuchs die Meinung, dass in diesem speziell ge-
lagerten Fall eine Abgrenzung nicht gerechtfe rtigt war. Während der Prüfung wurde ver-
einbart, zum Ausgleich der Folgewirkungen im  Haushaltsjahr 2017 aus der Allgemeinen 
Rücklage einen Betrag i.H.v. 5,2 Mio. € in die Ausgleichsrücklage umzuschichten und den 
Jahresabschluss selbst nicht erneut aufzurollen. 
 
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den unterschiedlichen Teilhaushalten bestäti-
gen im Wesentlichen, dass die Grundsätze  ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten 
werden. Sofern es bei diesen turnusmä ßigen Prüfungen Hinweise auf Buchungskorrektu-
ren gibt, werden diese unmittelbar nach ih rer Entdeckung durch das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen umgesetzt. Erwähnens wert ist an dieser Ste lle die Feststellung des 
AWR aus der Prüfung der Abteilung 4 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
1. 
Die stark steigenden Fallzahlen von unbegleite ten minderjährigen Ausländern führten 
beim Land NRW zu einem Bearbeitungsstau hins ichtlich der Kostenerstattung für Unter-
bringung und Versorgung der Kinder und J ugendlichen. Daneben waren aber bis zum 
Herbst 2017 auch noch nicht alle Kostener stattungsansprüche bez iffert und dem Land 
gegenüber angezeigt. In einem Umfang von 21 % aller bekannten Fälle bestand diesbe-
züglich ein Arbeitsrückstand. Die Aufarbeit ung und Erfassung dieser Fälle wird voraus-
sichtlich erst im Haushalts jahr 2017 wirtschaftlich ihr en Niederschlag finden können. Die 
Verwaltung geht davon aus, dass etwa  95 % der überplanmäßigen Ausgaben 
(V/0742/2017) durch die nachtr ägliche Aufarbeitung der Ko stenerstattungsansprüche in 
der Ergebnisrechnung des Jahres 2017 als Ertrag erfasst und so zu einer Entlastung um 
etwa 8,0 Mio. € beitragen werden. 
 
Die Ergebnisrechnung des Jahres  2016 ist mit den übrigen Be standteilen des Jahresab-
schlusses abgestimmt. Vergleicht man die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschrei-
bungen mit den Abschreibungen der Ergebnisrechnung,  so stellt man eine Abweichung 
i.H.v. 327.540,42 € fest. Der Unterschied is t auf die Fortführung der Abschreibungen für 
die Abnutzungen der im Um laufvermögen ausgewiesenen und zum Verkauf bestimmten 
Vermögenswerte zurückzuführen. 
                                               
1 Bericht Nr. 33/2017 vom 30.11.2017

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  17 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
In der Finanzrechnung wurden sämtlic he Einzahlungen und Auszahlungen des Haus-
haltsjahres 2016 im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO getrennt voneinander nach-
gewiesen. Die Finanzrechnung 2016 ist mit der Liquiditätsent wicklung der Stadt Münster 
abgestimmt und durch die Salden der Konten Klasse 6 Einzahlungen und Klasse 7 Aus-
zahlungen belegt. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt M ünster entspricht der in § 3 GemHVO gesetzlich vorge-
gebenen Gliederungsstruktur. 
 
Finanzrechnung 31.12.2015 31.12.2016 
 Euro % Euro % Euro 
      
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 969.055.899,12 100,0 1.034.891.447,34 100,0 65.835.548,22 
      
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 929.088.557,73 95,9 985.980.639,29 95,3 56.892.081,56 
      
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 39.967.341,39 4,1 48.910.808,05 4,7 8.943.466,66 
      
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 38.068.401,87 3,9 43.443.796,54 4,2 5.375.394,67 
      
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 63.139.868,43 6,5 100.613.348,29 9,7 37.473.479,86 
      
Saldo aus  
Investitionstätigkeit -25.071.466,56 -2,6 -57.169.551,75 5,5 32.098.085,19 
      
Finanzmittelüberschuss 
Finanzmittelfehlbetrag 14.895.874,83 1,5 -8.258.743,70 -0,8 -23.154.618,53 
      
Aufnahme und Rückflüsse  
von Darlehen 30.305.883,00 3,1 54.598.500,00 5,3 24.292.617,00 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 1.165,44 0,0 1.150,76 0,0 -14,68 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 33.669.704,41 3,5 34.977.802,65 3,4 1.308.098,24 
Tilgung von Krediten zur  
Liquiditätssicherung 1.506,06 0,0 1.165,44 0,0 -340,62 
      
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit -3.364.162,03 0,4 19.620.682,67 1,9 22.984.844,70 
      
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln 11.531.712,80 1,1 11.361.938,97 1,1 -169.773,83 
      
Anfangsbestand  
an Finanzmitteln 78.953.647,44 8,2 88.479.224,69 8,6 9.525.577,25 
      
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln -2.006.135,55 0,2 -3.799.592,42 0,4 -1.793.456,87 
      
Liquide Mittel 
am Ende des Jahres 88.479.224,69 9,1 96.041.571,24 9,3 7.562.346,55

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  18 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Im Haushaltsjahr erhöhte sich der Be stand an Finanzmitteln von 88.479.224,69 € um 
7.562.346,55 € (8,6 %) auf 96.041.571,24 €. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Müns ter stellt die Liquiditätsentwicklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer  Weise dar. Sie umfasst neben den zahlungs-
wirksamen Aufwendungen und Erträgen auch die zahlungswirksamen Auswirkungen von 
Investitionen und deren Finanzierung. 
 
 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Im Lagebericht wird die akt uelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster zutreffend be-
schrieben und die Entwicklung von Vermögen und Schulden, die Ertragslage und der Fi-
nanzstatus sachgerecht dargelegt. 
 
Der Lagebericht des Jahres 2016 steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlic hen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. 
 
Das vom Innenministerium des Landes NRW  geforderte Kennz ahlenset ergänzt den 
Überblick über die Gesamtlage der Stadt M ünster. Die im Lageberic ht veröffentlichten 
Kennzahlen stimmen mit den vom AWR ermittelten Werten überein. 
 
 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016 
 
Das Haushaltsjahr 2016 endet mit einem J ahresüberschuss i.H.v. 10.698.224,12 €. Ge-
mäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge bzw. Verluste, die sich beim Verkauf 
oder der Ausmusterung von Anlageverm ögen ergaben, sowie Wertveränderungen bei Fi-
nanzanlagen mit einem Saldo von insges amt 2.592.062,34 € aus der Ergebnisrechnung 
abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen erhöht sich das für eine betriebswirtschaft-
liche Beurteilung maßgebliche Rec hnungsergebnis auf einen Betrag von 
13.290.286,46 €. 
 
Ergebnis 2016 Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Jahresfehlbetrag / -überschuss -33.106.768,00 10.698. 224,12 43.804.992,12 
Erträge aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 200.000,00 3.048.051, 29 2.848.051,29 
Erträge aus Wertveränderungen von 
Finanzanlagen 0,00 8.231.094, 39 8.231.094,39 
Aufwendungen aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 1.200.000,00 4.170. 520,20 2.970.520,20 
Aufwendungen aus Wertveränderun-
gen von Finanzanlagen 0,00 4.516.563, 14 4.516.563,14 
Verrechnungssaldo -1.000.000, 00 2.592.062,34 3.592.062,34 
    
Veränderung des Eigenkapitals -32.106.768,00 13.290.286,46 47.397.054,46 
 
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rücklage vor-
genommenen Verrechnungen stellt gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung 
von 47.397.054,46 € (147,6 %) dar.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  19 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
In der nachfolgenden Ergebnisanalyse we rden die bedeutsamen Planabweichungen des 
Jahres 2016 (> 1,0 Mio. €) veranschaulicht und im Weiteren erörtert: 
 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Gewerbesteuer 275.000.000, 00 310.190.048,92 35.190.048,92 
Sonstige Steuern und Abgaben 258. 760.000,00 260.649.938, 19 1.889.938,19 
Steuern und ähnliche Abgaben 533.760.000,00 570.839. 987,11 37.079.987,11 
    
Zuweisungen vom Land 74.430.750, 00 67.787.326,12 -6.643.423,88 
Übrige Zuwendungen und Umlagen 68.114.410,00 68.632. 545,45 518.135,45 
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 142.545.160,00 136.419.871,57 -6 .125.288,43 
    
Rückzahlung gewährter Hilfen a.v.E. 2.995.800,00 5.037. 458,97 2.041.658,97 
Übrige Transfererträge  9.968.300,00 10.942. 096,33 973.796,33 
Sonstige Transfererträge 12.964.100,00 15.979. 555,30 3.015.455,30 
    
Benutzungsgebühren 86.123.720,00 88.429. 235,95 2.305.515,95 
Auflösung Sonderposten Beiträge 21.600.000,00 19.662.834, 54 -1.937.165,46 
Andere ö.-r. Leistungsentgelte 13.336.770,00 14. 315.370,18 978.600,18 
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 121.060.490,00 122. 407.440,67 1.346.950,67 
    
Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.213.020,00 21. 255.748,88 1.042.728,88 
    
Kostenerstattungen vom Bund 42. 466.020,00 36.114.777, 19 -6.351.242,81 
Kostenerstattungen vom Land 47.276. 720,00 41.623.253,94 -5.653.466,06 
Landebeteiligung KdU 21.931.390,00 20.889.463,04 -1 .041.926,96 
Leistungsbeteiligung AL II 70.477. 240,00 67.621.990,64 -2.855.249,36 
Leistungsbeteiligung Eingliederung II 12.414.670,00 9.781.355, 07 -2.633.314,93 
Andere Kostenerstattungen 8. 693.250,00 10.569.905, 51 1.876.655,51 
Kostenerstattungen und Umlagen 203.259.290,00 186. 600.745,39 - 16.658.544,61 
    
Zinsen für GewSt-Nachforderungen 5.000.000,00 3.303.755, 00 -1.696.245,00 
Erstattung Körperschaftsteuer 1.582.500,00 0, 00 -1.582.500,00 
Auflösung von Rückstellungen 0,00 2.467.075, 12 2.467.075,12 
Auflösung von Verbindlichkeiten 0,00 2.760. 960,55 2.760.960,55 
Sonstige ordentliche Erträge 34. 250.830,00 37.096.413, 00 2.845.583,00 
Sonstige ordentliche Erträge 40.833.330,00 45.628. 203,67 4.794.873,67 
    
Aktivierte Eigenleistungen 2.650.000,00 2.391. 192,46 -258.807,54 
    
Ordentliche Erträge 1.077.285.390,00 1.101.522.745,05 24.237.355,05 
 
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 2016 Er träge i.H.v. 1.101.522.745,05 €. 
Sie übersteigen die Haushaltsansätze insgesamt um 24.237.355,05 € (2,3 %). 
 
Die höheren Erträge sind zu weiten Teilen auf höhere Gewerbesteuereinnahmen zurück-
zuführen. Die Gewerbesteuereinnahmen belief en sich auf 310.190.048, 92 €. In diesem 
Bereich der Ergebnisrechnung wurde der fortgeschriebene Haushaltsansatz um 
35.190.048,92 € übertroffen. Das höhere Gewer besteueraufkommen wird auf die allge-
mein gute Wirtschaftslage der in Münster ansässigen Betriebe zurückgeführt. 
 
Daneben wurde der fortgeschriebene Haushal tsansatz bei den S onstigen Transferzah-
lungen übertroffen. Die Einnahmeverbesser ung von 3.015.455,30 € ber uht im Wesentli-
chen auf Rückforderungen des Jobcenters.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  20 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Unter den öffentlich-recht lichen Leistungsentgelten erfasst  die Stadt Münster neben den 
Benutzungsgebühren auch die zeit anteilige Auflösung von Sonder posten, die aus zuvor 
vereinnahmten Beiträgen und Gebühren gebildet wu rden. In diesem Bereich wurde der 
fortgeschriebene Haushaltsansat z um 1.346.950,67 € übertroffen. Die Verbesserung ist 
maßgeblich darauf zurückzuführen, dass in  der Haushaltsplanung das Aufkommen von 
Benutzungsgebühren unterschätzt wurde. 
 
Die privatrechtlichen Leistungsent gelte umfassen Mieten, Pach ten, Verkaufserlöse, Teil-
nehmerentgelte und sonstige Lei stungsentgelte. Im Haushalts jahr 2016 lagen diese Er-
träge zusammengefasst um 1.042.728,88 € über dem fortgeschriebenen Haushaltsan-
satz. Die zusätzlichen Erträge dieses Bereic hes sind auf Pachteinnahmen aus der Über-
lassung von Kindertageseinrichtungen an freie Träger zurückzuführen. 
 
Während die Auflösung nicht mehr benötigte r Rückstellungen und Verbindlichkeiten so-
wie sonstige Erträge mit ins gesamt 8.073.618,67 € in die Ergebnisverbesserung einflos-
sen, blieben die Zinsen für Gewerbest euernachzahlungen und etwai ge Erstattungen von 
Körperschaftsteuern mit 3.278.745,00 € hinter den Erwartungen zurück. 
 
Auch die für das Haushaltsjahr 2016 eingeplanten Zuwendungen und Umlagen erreichten 
ihren Planwert nicht und schwächten die Ergebnisverbesserungen um 6.125.288,43 € ab. 
Die niedrigen Einnahmen an dieser Stelle der Ergebnisrechnung werden damit erklärt, 
dass nach der Umstellung des KiBiz-Änder ungsgesetzes zum 01.01. 2016 die avisierten 
Erträge insbesondere bei den neu geschaffenen Kita-Plätzen verfehlt wurden. 
 
Weitere Mindereinnahmen i.H.v. 16.658.544,61 € verzeichnete die Stadt Münster im Be-
reich von Sozialhilfe sowie Kinder- und J ugendhilfe. Aufgrund niedrigerer Leistungen für 
das Arbeitslosengeld II und für die Kosten der Unterkunft fielen beim Jobcenter spiegel-
bildlich dazu auch die Kost enerstattungen niedriger aus. Daneben konnten Verwaltungs-
kostenerstattungen nicht vollständig abgerufen we rden, weil viele Personalstellen nicht 
besetzt werden konnten. Die Verwaltung beziffert die Summe der Abweichungen bei der 
Grundsicherung nach dem SGB II mit rd. 6,6 Mio. €.  
 
Weitere Mindererträge stellten sich im Bere ich des Sozialamtes ein, denn Kostenerstat-
tungen bei der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung nach SGB XII 
führten aufgrund einer Verf ahrensumstellung zu niedri gen Einnahmen. Zudem lief der 
Vertrag über die Kostenerstattungen für die Notaufnahmeeinr ichtungen mit dem Land 
NRW am 30.09.2016 aus, so dass auch in dies em Bereich die Planwerte unterschritten 
wurden. Die Abweichungen werden insgesamt mit rd. 9,2 Mio. € beziffert.  
 
Letztlich lagen auch die Kostenerstattungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe deut-
lich unter den Haushaltsansätz en. Die Stadt Münster konnt e insbesondere die durch das 
Land für Unterbringung, Versorgung und Unters tützung der unbegleiteten minderjährigen 
Ausländer (umA) zur Verfügung gestellten Mitte l nicht innerhalb des Haushaltsjahres 
2016 beziffern und beim Land NRW abrufen. 
 
Die Bestandsveränderungen bei den aktivier ten Eigenleistungen hingegen bewegten sich 
in etwa im Rahmen der Planwerte.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  21 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Die Aufwendungen des Haushaltsjahres 2016 be liefen sich auf 1.078.845.277,16 €. Das 
sind 16.065.240,60 € (1,5 %) weniger, als im Haushaltsplan 2016 bereitgestellt wurden.  
 
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen: 
 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Personalaufwendungen 239.490. 700,00 248.105.020, 09 8.614.320,09 
    
Versorgungsaufwendungen 19. 380.140,00 19.675. 685,39 295.545,39 
    
Unterhaltung unbeb. Grundstücke 4.506.553,69 3.282.377, 85 -1.224.175,84 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 17.679.993,63 14.206.902, 29 -3.473.091,34 
Erstattungen priv. Unternehmen 3.441.190,00 4.985. 415,17 1.544.225,17 
Übrige Sach- und Dienstleistungen 96.404.782,58 92.359.135, 67 -4.045.646,91 
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 122.032.519,90 114. 833.830,98 -7.198.688,92 
    
Bilanzielle Abschreibungen 77.467.110,00 87.893. 465,26 10.426.355,26 
    
Zuschüsse an private Unternehmen 14.522.152,17 13.127. 606,11 -1.394.546,06 
Zuschüsse an übrige Bereiche 105.445.673,17 87.514.778, 01 -17.930.895,16 
Erstattungen an Krankenkassen 2. 300.000,00 1.205.437, 31 -1.094.562,69 
Jugendhilfe a.v. Einrichtungen 19.744.370,00 27.223. 179,28 7.478.809,28 
Kosten für Unterkunft / Heizung  59.349.680,00 55.802. 043,61 -3.547.636,39 
Arbeitslosengeld II 72.713.300, 00 71.285.030,25 -1.428.269,75 
Leistungen zur Eingliederung II 10. 951.500,00 9.280.680, 46 -1.670.819,54 
Leistungen an Asylbewerber 26.778. 000,00 23.705.636,11 -3.072.363,89 
Gewerbesteuerumlage 21.000. 000,00 22.771.321, 69 1.771.321,69 
Beteiligung Fonds Deutsche Einheit 20.300.000,00 22.120. 712,51 1.820.712,51 
Auflösung aktiver RAP Zuwendungen 1.630.070,00 2.732. 363,76 1.102.293,76 
Andere Transferaufwendungen 203. 709.831,09 202.804.755, 15 -905.075,94 
Transferaufwendungen 558.444. 576,43 539.573.544,25 -18.871.032,18 
    
Mieten 18.290.022,54 14. 555.147,79 -3.734.874,75 
Honorare 7.050.959,13 5. 212.004,05 -1.838.955,08 
Lizenzen und Konzessionen 1. 739.250,00 204.665,73 -1.534.584,27 
Abgang von Umlaufvermögen 100. 000,00 1.490.322, 13 1.390.322,13 
Pauschalwertberichtigungen 0,00 1.193.208, 36 1.193.208,36 
Einzelwertberichtigungen 411. 000,00 3.727.128, 22 3.316.128,22 
Zinsen für GewSt-Erstattungen 4.000.000,00 2.881.477, 00 -1.118.523,00 
Andere sonstige ordentliche Aufwnd. 46.504.239,96 39.499. 778,11 -7.004.461,85 
Sonstige ordentl. Aufwendungen 78.095.471,63 68.763.731,39 -9 .331.740,24 
    
Ordentliche Aufwendungen 1.094.910.517,96 1.078.845.277,36 16.065.240,60 
 
Im Haushaltsjahr 2016 lagen die Pe rsonalaufwendungen um 8. 614.320,09 € über den 
Planwerten. Die Mehraufwendungen wurden ma ßgeblich durch eine überplanmäßige Zu-
führung zu den Pensionsrü ckstellungen i.H.v. 10.639.020 € verursacht. Demgegenüber 
fielen die Aufwendungen für die laufenden Dienst bezüge und Tarifentgelte der im Haus-
haltsjahr 2016 beschäftigten Mitarbeiter niedriger aus, denn Planstellen wurden nicht oder 
nur verzögert wiederbesetzt. Daneben wurden weniger Haushaltsmittel für die Anpassung 
von Beihilferückstellungen, Rückstellungen fü r nicht genommenen Urlaub, Altersteilzeit 
und Sabbatvereinbarungen benötigt. Diese Ei nflüsse schwächten den höheren Aufwand 
aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung etwas ab. 
 
Die Versorgungsaufwendungen überschritten den H aushaltsansatz des Jahres 2016 mit 
einem Volumen von 19.675.685,39 € nur geringfügig um 295.545,39 €.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde der Haushaltsansatz 
um 7.198.688,92 € unterschritten. Dies lässt sich vorrangig auf eine verzögerte Abwick-
lung der für das Haushaltsjahr 2016 vo rgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen zurückfüh-
ren. Die Einsparungen bilden die Grundlage für die Übertragung von Haushaltsausgabe-
resten in das nächste Haushaltsjahr 2017. 
 
Eine einmaligen Anpassung von Festwerten, die in der Er öffnungsbilanz für den Bestand 
an Lehr- und Lernmitteln gebildet wurden, führ te im Haushaltsjahr 2016 dazu, dass der 
Ansatz für bilanzielle Abschreibungen um 10.426.355,26 € überschritten wurde. Die An-
passung wurde erforderlich, um zu verh indern, dass Vermögens gegenstände in diesem 
Aufgabenbereich mehrfach in der Vermögensaufstellung der Stadt Münster berücksichtigt 
werden. 
 
Die Transferaufwendungen mit einem Betrag von 539.573.544,25 € verursachen rd. die 
Hälfte aller laufenden Aufwendungen des Jahres 2016.  In diesem Bereich wurde es nicht 
erforderlich, die gebildeten Haushaltsansätze voll auszusc höpfen. Die Haushaltsansätze 
wurden um 18.871.032,18 € unter schritten, da die erwartet en Ausgaben für die Unter-
bringung und Versorgung von Flüchtlingen in der  Haushaltsplanung vors ichtig geschätzt 
waren. Daneben verschob sich die Bereitst ellung einer Finanzierungsbeteiligung für den 
Umbau des Empfangsgebäudes am Hauptbahnhof.  
 
Weitere Einsparungen i.H.v. 9.331.740,24 € ergaben sich bei den sonstigen ordentlichen 
Aufwendungen. Hier stechen ins besondere niedrigere Mieten fü r Flüchtlingsunterkünfte 
hervor. Die benötigten Plätze konnte die Stadt Münster teilw eise in Holzständerbauweise 
neu errichten und andere für die Unterbringung vorgesehene Immobilien konnten - anders 
als erwartet – günstiger genutzt werden. 
 
Das Finanzergebnis trug mit einem Anteil v on 3.502.396,43 € zu der Ergebnisverbesse-
rung des Jahres 2016 bei: 
 
Finanzergebnis Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Finanzerträge 11.525. 360,00 11.902.199, 22 376.839,22 
    
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 27.007.000,00 23. 881.442,79 3.125.557,21 
    
Finanzergebnis -15.481.640,00 -11.979.243,57 3.502.396,43 
 
Die Stadt Münster erzielte Finanzerträge in  Form von Zinserträgen, Gewinnanteilen und 
sonstigen Finanzerträgen i.H. v. 11.902.199,22 €. Dem stehen Aufwendungen für Zinsen 
i.H.v. 23.881.442,79 € gegenüber. Die Verbesser ung in diesem Bereich des Haushaltes 
lässt sich auf einen niedrigeren Zinsaufw and und eine geringere Kreditaufnahme zurück-
führen. 
 
 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2016 
 
Die Bilanz der Stadt Müns ter zum 31.12.2016 entspricht der in § 41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wu rde ordnungsgemäß unter For tführung der Eröffnungsbi-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum 
31.12.2016 greifen das Glieder ungsschema des § 41 GemHVO auf, so dass an dieser 
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  23 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
I Aktiva 
 
1. Anlagevermögen  3.241.617.112,09 €  
  Vorjahr: 3.228.613.316,07 €  
 
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögens gegenstände, die dazu 
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, da ss die Vermögensgegenstände nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht, der 
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. 
 
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2016 aus folgenden Vermögenspositionen: 
 
 Immaterielle Ve rmögensgegenstände 483.681,02 € 
 Sachanlagen  2.765.675.424,20 € 
 Finanzanlagen    475.458.006,87€ 
Summe 3.241.617.112,09 € 
 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 483.681,02 € 
 Vorjahr: 373.329,56 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
373.329,56 193.419,77 0,00 1. 692,11 84.760,42 483.681,02 
 
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögens gegenstände beinhaltet die entgeltlich von der 
Stadt Münster erworbenen Lizenz en bzw. DV-Software, die ni cht zentral durch die citeq 
beschafft wurden. 
 
Selbst hergestellte Produkte (z.B. indivi duelle Software) sowie Schulungsmaßnahmen 
sind nicht aktivierungsfähig. Wird die So ftware nur gemeinsam mit der Hardware gehan-
delt, kommt es zu einer gemeinsamen Aktivi erungspflicht unter der  Bilanzposition Be-
triebs- und Geschäftsausstattung. 
 
Aufwendungen die entstehen, um eine Standardsoftware in einen betriebsbereiten Zu-
stand zu versetzen (Customizing), sind in der Regel als Bestandteil der Anschaffungskos-
ten zu aktivieren, weil sie im Verhältnis  zu den Anschaffungskosten der Software von un-
tergeordneter Bedeutung sind. 
 
Demgegenüber sind Updates bzw. Release-Wechsel, die zur Aufrechterhaltung der Funk-
tionsfähigkeit der bestehenden Software dienen, konsumtiv zu buchen. 
 
Anders verhält es sich wiederum, wenn DV -Programme im Sinne eines Generations-
wechsels grundlegend überarbeitet werden.  Diese Ausgaben sind dann als Anschaf-
fungskosten zu aktivieren und der Restbuchw ert des überarbeiteten Programms ist au-
ßerplanmäßig abzuschreiben. 
 
Der Buchwert wurde unter Fortführung der  historischen Anschaffungskosten und Abzug 
von planmäßigen Abschreibungen ermittelt. Er stimmt in Haupt- und Nebenbuchhaltung 
überein und stieg auf Grund von Zukäuf en im Jahr 2016 von 373.329,56 € um 
110.351,46 € (29,6 %) auf 483.681,02 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  24 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Abgesehen von der Anregung des AWR die mi tunter langen Nutzungsdauern von bis zu 
10 Jahren bei den Softwareprodukten zu überdenk en, gab es in diesem Bilanzabschnitt 
keine nennenswerten Feststellungen. Die Be standsveränderungen sind durch die Anla-
genrechnung und Rechnungsbelege belegt. 
 
 
1.2 Sachanlagen 2.765.675.424,20 € 
 Vorjahr: 2.766.485.802,24 € 
 
Unter den Sachanlagen werden die materie llen Vermögensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen, zur Überlassung an Dritte 
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als 
ein Haushaltsjahr genutzt werden. 
 
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2016 in folgende 
Vermögensgruppen: 
 
 Unbebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 228.156.629,59 € 
 Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 770.464.624,53 € 
 Infrastrukturver mögen 1.605.347.055,05 € 
 Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.440.291,17 € 
 Kunstgegenstände, Kult urdenkmäler 15.365.066,64 € 
 Masch. u. technische An lagen, Fahrzeuge 35.683.439,81 € 
 Betriebs- und Geschäfts ausstattung 27.720.407,97 € 
 Geleistete Anzahlungen, Anl agen im Bau     76.497.909,44 € 
Summe 2.765.675.424,20 € 
 
Das Sachanlagevermögen von städtischen Ämte rn und Einrichtungen ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, tu rnusmäßigen Prüfungen des AWR.  Sofern hierbei Fehlbu-
chungen festgestellt werden, werden diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung korrigiert. 
Insgesamt bestätigen die unterjährigen Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit der städtischen 
Anlagenbuchhaltung. 
 
Eine zusätzliche stichprobenartige Prüfung, di e von den Jahresabschlusswerten ausgeht 
und wegen der großen Datenmengen des st ädtischen Anlagevermögens unumgänglich 
war, kommt zu keinen anders lautenden Ergebnissen. 
 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 228.156.629,59 € 
 Vorjahr: 229.608.734,75 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
Grünflächen 
126.153.237,08 
 
Ackerland 
34.298.817,45 
 
Wald, Forste 
10.430.217,65 
 
Sonstige 
   58.726.462,57 
 
229.608.734,75
 
 
1.005.944,19 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
       23.766,99 
 
1.029.711,18 
 
 
286.012,78 
 
 
411.288,19 
 
 
42.546,00 
 
 
   823.865,04 
 
1.563.712,01 
 
 
1.832.557,81 
 
 
-19.602,22 
 
 
-138.512,92 
 
 
  -239.924,55 
 
1.434.518,12 
 
 
2.352.622,45 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
               0,00 
 
2.352.622,45 
 
 
126.353.103,85 
 
 
33.867.927,04 
 
 
10.249.158,73 
 
 
   57.686.439,97 
 
228.156.629,59

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  25 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude oder Teile 
der städtischen Infrastruktu r befinden. Die Stadt Münste r untergliedert ihre unbebauten 
Grundstücke den gesetzlichen Anforderungen ent sprechend in Grünflächen, Ackerland, 
Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke. 
 
Der Buchwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte verringerte 
sich weiter von 229.608.734,75 € um 1.452.105,16 € (0,6 %) auf 228.156.629,59 €. 
 
Ein Teil der Bestandsveränderungen resultiert aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, aus Umgruppierungen im Bestand sowi e aus der Umstrukturie-
rung von Datenbeständen. Die Informat ionen über Teilungen und Verschmelzungen von 
Grundstücken oder etwa die Änderung der Nu tzung von Flurstücken werden durch das 
Amt für Immobilienmanagement auf der Gr undlage der Mitteilungen des Vermessungs- 
und Katasteramtes in der städtischen Anlagenrechnung erfasst. 
 
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandsz ugänge, wenn Grundstücke zugekauft wer-
den. Abgänge ergeben sich hingegen, wenn Grunds tücke in das Umlaufvermögen umge-
gliedert und anschließend verkauft werden.  Im Umlaufvermögen werden nur solche 
Grundstücke geführt, die nicht (mehr) für die gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig 
sind und für die eine Verkaufsabsicht besteht. 
 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 überprüfte das AWR Bestandsverände-
rungen, bei denen die jeweilige Bestandsbewegung größer als 100.000,00 € war. 
 
Die in die Stichprobe einbezogenen Bestands veränderungen waren nachvollziehbar be-
legt. Prüfungsrelevante Feststellungen ergaben sich nicht. 
 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte 770.464.624,53 € 
 Vorjahr: 754.848.114,20 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
KiTas 
67.581.880,72 
 
Schulen 
350.813.082,99
 
 
Wohngebäude 
2.170.704,67 
 
Sonstige 
334.282.445,82 
 
754.848.114,20 
 
492.596,21 
 
 
8.530.142,51 
 
 
 
0,00 
 
 
 19.993.420,44 
 
29.016.159,16 
 
259.859,18 
 
 
0,00 
 
 
 
221.405,23 
 
 
    1.432.778,05 
 
1.914.042,46 
 
109.735,83 
 
 
4.239.162,70 
 
 
 
56.918,17 
 
 
 3.905.052,40 
 
8.310.869,10 
 
1.276.495,71 
 
 
10.370.726,55 
 
 
 
39.996,22 
 
 
  8.109.256,99 
 
19.796.475,47 
 
66.647.857,87 
 
 
353.211.661,65 
 
 
 
1.966.221,39 
 
 
348.638.883,62 
 
770.464.624,53 
 
In der Position Bebaute Grundstücke und gr undstückgleiche Rechte werden Grundstücke 
mit den darauf stehenden Gebäuden bilanziert. Das diesbezügliche Vermögen umfasst 
Kindertagesstätten, J ugendeinrichtungen, Sc hulgebäude, Wohnheime und sonstige 
Dienst-, Verwaltungs- und Betr iebsgebäude. Sie wurden in der Bilanz der Stadt Münster 
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt. 
 
Im Haushaltsjahr 2016 überstiegen die Ersatz - und Erweiterungsinvestitionen die jährli-
chen Abschreibungen erneut und sorgten so für einen Wertzuwachs von insgesamt 
15.616.510,33 € (2,1 %) auf 770.464.624,53 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  26 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Nach starken Zuwächsen bei den KiTas in  den Vorjahren werden im Haushaltsjahr 2016 
die Ausbaumaßnahmen vornehmlich durch die Schulen und Unterkünfte für Flüchtlinge 
bestimmt. Die Investitionen bei den Schulen la ssen sich im Wesentlichen auf die Neuer-
richtung der Gesamtschule Mitte (5,5 Mio. €)  und auf Investitionen in die Paul-Gerhardt-
Realschule (1,7 Mio. €) sowie das Schillerg ymnasium (1,5 Mio. €) zurückführen. Die Zu-
wächse bei den Sonstigen Gebäuden wiederum erklären sich weitestgehend durch die 
Herstellungskosten für diverse Flüchtlingsunterkünfte (12,2 Mio. €), die Generalsanierung 
des Kongresssaals der Halle Münsterland (3,3 Mio. €) und den Ausbau des Feuerwehrge-
rätehauses in Kinderhaus (1,5 Mio. €). 
 
Das AWR hinterfragte während der Jahresabsch lussprüfung in diesem Bereich die wert-
prägenden Bestandsveränderungen im Wert von mehr als 100.000,00 €. 
 
Die Zugänge im Haushaltsjahr 2016 wurden ordnungsgemäß mit ihren Anschaffungs- 
bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung ließ sich mit Hilfe der im System hinter-
legten Einzelaufstellungen nac hvollziehen. Die jeweils festgelegte Nutzungsdauer ent-
sprach den gesetzlichen Vorgaben. 
 
 
1.2.3 Infrastrukturver mögen 1.605.347.055,05 € 
  Vorjahr: 1.629.237.743,03 € 
 
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeichnet, die ihrer Funkti-
on oder Bauweise nach der örtlichen Versor gung dienen. Es setzt sich zusammen aus 
Grund und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbesei-
tigungsanlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen sonstigen Bau-
ten, die dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind. 
 
Mit einem Volumen von 1,605 Mrd. € umfasst  das Infrastrukturvermögen rd. 46,3 % der 
gesamten Vermögenswerte der Stadt Münster. 
 
Wegen der Eigenart des Infrastrukturver mögens und der sich daraus ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkei t ist das Infrastrukturver mögen in der Bilanz geson-
dert auszuweisen.  
 
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich von 1.629.237.743,03 € um 
23.890.687,98 € (1,5 %) auf 1.605.347.055,05 €, weil die Ab schreibungen in diesem Be-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren. 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Müns ter setzt sich am 31.12.2016 aus folgenden 
Posten zusammen: 
 
 Grund- und Boden des Infrastr ukturvermögens 315.756.181,67 € 
 Brücken und Tunnel 41.258.586,31 € 
 Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
 Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen 680.496.279,42 € 
 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrslenkungsanlagen 548.345.777,34 € 
 Sonstige Bauten des Infrastruk turvermögens    19.490.230,31 € 
Summe 1.605.347.055,05 € 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen 
Infrastrukturvermögens. Die Wertentwicklung während des Jahres 2016 ist durch die An-
lagenbuchhaltung belegt und die jeweiligen Best andsveränderungen ließen sich mit Hilfe 
der in den zuständigen Fachämtern geführten Unterlagen lückenlos nachvollziehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  27 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infr astrukturvermögens 315.756.181,67 € 
  Vorjahr: 315.105.009,54 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
315.105.009,54 
 
283.462,24 
 
327.027,19 
 
694.737,08 
 
0,00 
 
315.756.181,67 
 
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfasst die Verwal-
tung alle Grundstücke mit Straßen, Kanalisat ion oder sonstigen Verk ehrs- bzw. Versor-
gungseinrichtungen. 
 
Der Gesamtwert von Grund und Boden, der Teil des Infrastrukturvermögens ist, stieg im 
Laufe des Jahres 2016 v on 315.105.009,54 € um 651.172, 13 € (0,2 %) auf 
315.756.181,67 €.  
 
 
Die Veränderungen resultieren vornehmlich aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, Tausch und Kauf oder Änderung der Nutzungsart sowie aus 
Umgruppierungen im eigenen Bestand. 
 
Das AWR hinterfragte die wirtschaftlich bedeutsamen Bestandsveränderungen. Sie konn-
ten in den untersuchten Stichproben allesamt  nachvollzogen werden. Ansonsten kam es 
hierbei zu keinen weiteren Feststellungen. 
 
 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.258.586,31 € 
  Vorjahr: 41.117.660,22 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
41.117.660,22 
 
195.904,69 
 
0,00 
 
1.161.800,50 
 
1.216.779,10 
 
41.258.586,31 
 
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel umfasst die im Besitz  der Stadt Münster befindli-
chen Brückenbauwerke des Infrastrukturverm ögens. Hierzu zählen Brücken aus Beton, 
Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke. 
 
Der Wert der Brücken stieg von 41. 117.660,22 € um 140.926,09 € (0,3 %) auf 
41.258.586,31 €, weil die Investitionen höher als der nutzungs bedingte Werteverzehr wa-
ren. 
 
Die Bestandsveränderungen der in die Stichprobe einbezogenen Baumaßnahmen konn-
ten lückenlos nachvollzogen werden.  
 
Ergänzend zu den Bestandveränderungen prüfte das AWR die Zuordnung von Sonder-
posten. In allen geprüften Fällen wurden z unächst die individuellen Beiträge und Zuwen-
dungen und danach Teile der allgemeinen Invest itionspauschale zugerechnet, so dass 
jeweils ein Sonderposten i.H. v. insgesamt 100 % der Ansc haffungs- bzw. Herstellungs-
kosten entstand. 
 
Weitere Feststellungen ergaben sich aus der Prüfung nicht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  28 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 
und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die 
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00 € in die Vermögens-
rechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach 
Ablauf der Nutzungsdauer ist dies er Wert zwar verbraucht, die Anlage selbst ist jedoch 
noch erhalten. 
 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser beseitigungsanlagen 680.496.279,42 € 
  Vorjahr: 693.938.686,60 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
693.938.686,60
 
2.038.911,02 
 
959.518,68 
 
3.817.210,25 
 
18.339.009,77 
 
680.496.279,42
 
Die Position Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen best eht aus den Anla-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von 
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhal tet sie auch Regenrückhalte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. 
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (94,0 %) 
wird in einer Nebenbuchhaltung KANDIS / WE RT geführt. Der Bestandswert wird dabei 
jährlich auf der Grundlage eines externen Gu tachtens fortgeschrieben. Die Bestandsver-
änderungen der Nebenbuchhaltung werden regelmäßig in SAP nachgepflegt, weil es kei-
ne systemische Verbindung gibt. 
 
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (6,0  %), das aus Kläranlagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten und Masch inentechnik besteht, unmittelbar mit 
seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten. 
 
Der Bilanzwert der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen reduzierte sich 
von 693.938.686,60 € um 13.442. 407,18 € (1,9 %) auf 680. 496.279,42 €. Am Ende des 
Haushaltsjahres 2016 setzt sich der Bestand aus folgenden Vermögensgruppen zusam-
men: 
 
Anlagen-
nummer 
Bezeichnung SAP 
Buchwert 
31.12.2016 
Euro 
SAP Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, 
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen 40.628.671,42 
   
KANDIS   
20014230 Regenwasserkanäle 268.238.172,00 
20014231 Abscheider 642.987,00 
20014232 Regenrückhaltebecken 12.067.991,00 
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.643.804,00 
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.821.888,00 
20014235 Schmutzwasserkanäle 244.655.380,00 
20014236 Mischwasserkanäle 82.623.139,00 
20014237 Druckrohrleitungen 26.073.767,00 
20014238 Kleinpumpwerke 2.100.480,00 
Summe der in KANDIS geführten Werte  639.867.608,00 
  
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 680.496.279,42

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  29 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
In einem ersten Schritt kontrollierte das AWR die Neuzugänge im Bereich der Klärbecken, 
HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, Maschinentechnik u. ä., die den Betrag von 
5.000 € überstiegen. Dabei konnten sämtliche Zugänge mit Hilfe der im System hinterleg-
ten Rechnungsbelege nachvollz ogen werden; die für die Abschreibungen angesetzten 
Nutzungsdauern bewegten sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens. 
 
Weiterhin vergewisserte sich das AW R davon, dass die im Arbeitsprogramm 
KANDIS / WERT kleinteilig und nach Halt ungen (Kanalabschnitte) differenzierten Be-
standsveränderungen wertgleich in die st ädtische Anlagenbuchhaltung (SAP FI_AA) 
übernommen wurden. Anhand einer Stichprobe ließ sich dabei feststellen, dass die als 
fertig gemeldeten bzw. sch lussgerechneten Baumaßnahmen im  Haushaltsjahr 2016 kor-
rekt als Zugang erfasst wurden. Die si ch aus dem Arbeitsprogramm ergebenden Be-
standsveränderungen wurden ordnungsgemäß und in  einer Summe in die städtische 
Haushaltsrechnung übernommen. 
 
Sofern allerdings aus bautechnischen Erwägungen heraus Änderungen im Stammdaten-
satz des Anlagenbestandes (z.B . Rohrquerschnitt, Dicke, Alter,  Beschaffenheit) erforder-
lich werden, kann diese Ä nderung systembedingt nur durch  das vollständige Ausbuchen 
(Abgang) der jeweiligen Anlage aus dem Best and in KANDIS / WERT und eine anschlie-
ßende Erfassung der geänderten Stammdaten als Neuzugang umgesetzt werden. Da 
diese Einflüsse in die Anlagenrechnung überno mmen werden, verwässert dies die tat-
sächlichen Bestandsveränderungen, denn diese Einflüsse stell en in Wirklichkeit keine 
mengenmäßigen Veränderungen (B estandsbewegungen) sondern ausschließlich Bewer-
tungsanpassungen in Form von Zuschrei bungen bzw. außerordentliche Abschreibungen 
dar. 
 
Neben den Bestandsveränderungen des Jahres 2016 hinterfragte das AWR im Weiteren 
die Bildung von Sonderposten bei den Entw ässerungs- und Abwasserbeseitigungsanla-
gen. Für die Erstbewertung ging die Verwal tung noch von einer ei nheitlichen Refinanzie-
rung durch Beiträge i.H.v. 85,08 % aus und legte diese Quote zur Bemessung von Son-
derposten im Bereich der Entwässerung bzw. Abwasserbeseitigung zu Grunde. 
 
Infolge unterschiedlicher Einflüsse in den vergangenen Jahren änderten sich die Quoten. 
Bezogen auf alle Anlagen, die in KANDIS / WERT geführt werden, berechnet sich zum 
Stichtag 31.12.2016 eine niedrigere Quote von 79,44 %. 
 
Ansonsten führte die stichprobenhafte Prüf ung in diesem Bereich zu keinen nennenswer-
ten Feststellungen. 
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 548.345.777,34 € 
 Vorjahr: 559.289.293,94 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
559.289.293,94 
 
5.765.843,16 
 
2.011.960,70 
 
12.247.522,37 
 
26.944.821,43 
 
548.345.777,34 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit W egen, Plätzen und Verk ehrslenkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie Lichtsig-
nalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  30 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
Hierzu zählen ferner Rad- u. Wanderwege so wie Wege, die sich auf den Entwässerungs- 
u. Abwasserbeseitigungsanlagen befinden. 
 
Im Bereich des Straßennetzes reichten die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen nicht 
aus, um die abschreibungsbedingten Wertverm inderungen auszugleichen. Der Wert des 
Straßenvermögens verringerte sich auc h im Jahr 2016 weiter und zwar von 
559.289.293,94 € auf 548.345.877,34 € um 10.943.416,60 € (2,0 %). 
 
Das AWR prüfte Zugänge, Umbuchungen im Wert  von mehr als 100.000 € je Anlage und 
Abgänge im Wert von mehr als 50.000 € je Anlage. Die überprüften Bestandsveränderun-
gen waren belegt und nachvollziehbar. Bei den Ersatzinvestitionen wurden die Buchwerte 
der ersetzten Anlage vollständig abge schrieben und die bei den neuen Maßnahmen an-
gesetzten Nutzungsdauern bewegten sich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. 
 
Ergänzend dazu prüfte das AWR in diesem Bilanzabschnitt auch die Bildung von Sonder-
posten. Dabei ließ sich feststellen, dass di e Verwaltung den Straßen soweit wie möglich 
nach den individuellen Verhältnissen die zw eckbezogenen Fördermittel zurechnete. Dar-
über hinaus nahm sie aus der Investitions pauschale eine Auffüllung bis zu 100 % vor. 
Weitere Feststellungen ergaben sich während der Prüfung nicht. 
 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des In frastrukturvermögens 19.490.230,31 € 
  Vorjahr: 19.787.092,73 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
19.787.092,73 
 
233.744,31 
 
0,00 
 
503.072,99 
 
1.033.679,72 
 
19.490.230,31 
 
Die Bilanzposition Sonstige B auten des Infrastrukturverm ögens umfasst die im städti-
schen Eigentum befindlichen Park möglichkeiten, Lärmschutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen, Wartehallen, Pu mpwerke und ähnliche Ge-
bäude. 
 
Der Buchwert der Bilanzposition vermi nderte sich im Laufe des Jahres 2016 von 
19.787.092,73 € um 296.862,42 € (1,5 %) auf 19.490.230,31 €. 
 
Das AWR hinterfragte die Bestandsver änderungen des Jahres 2016. Es ergaben sich 
hierbei keine weiteren Feststellungen.  
 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.440.291,17 € 
  Vorjahr: 2.103.976,04 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
2.103.976,04 
 
4.242.648,30 
 
0,00 
 
429.263,12 
 
335.596,29 
 
6.440.291,17 
 
Die Bilanzposition Bauten auf fremden Grund und Boden umfasst Bauwerke auf Grund-
stücken, die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen sind.  
 
Hierzu zählen u.a. Brunnen, Spielplätze, Platzbefestigungen, Reitwege, Wetterhäuschen 
und die Mietereinbauten (Einrichtung) von Kitas, Flüchtlingsheimen o. ä.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  31 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Der Wert dieser Anlagen erhöhte sich  um insgesamt um  4.336.315,13 € auf 
6.440.291,17 € (206,1 %), was im Wes entlichen auf Einbauten bei den angemieteten 
Flüchtlingsunterkünften zurückzuführen ist. 
 
Das AWR prüfte die maßgeblichen Zugänge des Jahres 2016 mit Anschaffungskosten 
von mehr als 100.000 € in Stichproben. Die überprüften Bestandsveränderungen konnten 
nachvollzogen und bestätigt werden. Zu weiteren Feststellungen kam es nicht.  
 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15.365.066,64 € 
  Vorjahr: 14.134.119,17 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
Umbuchungen 
Euro
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
14.134.119,17 
 
976.117,03 
 
254.830,44 
 
0,00 
 
15.365.066,64 
 
Unter der Bilanzpositi on Kunstgegenstände, Kultur denkmäler werden Vermögensgegen-
stände mit kultureller und geschichtlicher B edeutung erfasst. Neben Antiquitäten, Gemäl-
den, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeich-
nungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert. 
 
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenst ände und Kulturdenkmäler keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei dies en Vermögensgegenständen keine Abschreibungen 
vorgesehen sind. 
 
Der Bestand am 31.12.2016 setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Amt / 
Einrichtung 
Vermögensart 
 
 
Bestand  
31.12.2015 
Euro 
Bestand  
31.12.2016 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Stadtmuseum Kunstgegenstände, 
Gemälde, Konvolute 7.982.516,74 8.011. 005,72 28.488,98 
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen 
4.419.106,20 4.422. 614,82 3.508,62 
Kulturamt Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 870.746,57 871.546,57 800,00 
Villa  
ten Hompel Sammlungen 856.436,50 2. 054.586,37 1.198.149,87 
Übrige Bereiche Kunstgegenstände, 
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00 
Summe 14.134.119,17 15. 365.06,64 1.230.947,47 
 
Das Stadtarchiv und das Stadtmuseum verw alten die maßgeblichen Bestandteile des 
städtischen Kunst- und Kulturbesitzes. 
 
In den Jahren 2012 – 2015 übersah die Verwalt ung, dass weite Teile der Ausgaben für 
die Erneuerung der Dauerausstellung im Geschic htsort „Villa ten Hompel“ zusammen ei-
ne Sachgesamtheit eines selbständig zu  bewertenden Wirtsc haftsgutes begründen und 
deshalb als einheitlicher Verm ögenszugang zu bewerten ist. Die Verwaltung glich dieses 
Versehen im Haushaltsjahr 2016 aus. 
 
Die Aktivierung der neuen Dauerausstellung in der „Villa ten Hompel“ erklärt den deutlich 
über dem Durchschnitt liegenden Zuwachs in  der Vermögensposit ion Kunstgegenstände 
und Kulturdenkmäler. Der B ilanzposten vergrößerte sich im Jahr 2016 von 
14.134.119,17 € um 1.230.947,47 € (8,7 %) auf 15.365.066,64 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  32 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2016 und im  Bedarfsfall auch 
die Bildung von Sonderposten, sofern di e Neuzugänge als Sachspende in das Vermögen 
der Stadt Münster gewechselt sind. Hierbei kam es zu keinen weiteren Feststellungen.  
 
 
1.2.6 Maschinen und technische An lagen, Fahrzeuge 35.683.439,81 € 
  Vorjahr: 34.761.511,09 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
34.761.511,09 
 
4.396.183,08 
 
73.451,91 
 
150.663,85 
 
3.551.466,30 
 
35.683.439,81 
 
Unter der Bilanzposition Maschinen und te chnische Anlagen, Fahrzeuge werden bewegli-
che technische Vermögensgegenst ände erfasst. Die Position beinhaltet alle Maschinen, 
technischen Anlagen, Betri ebsvorrichtungen, Betriebsanl agen und Fahrzeuge der Stadt 
Münster und ist stark durch die fest mi t Gebäuden verankerten technischen Anlagen und 
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt. 
 
Der Wert der Bilanzposition wuchs im  Jahr 2016 von 34.761. 511,09 € um 921.928,72 € 
auf 35.683.439,81 €. 
 
Am 31.12.2016 setzt sich der Bestand wie folgt zusammen: 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbu-
chung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
Maschinen 
   447.657,74 
 
Technische Anlagen 
4.531.554,66 
 
Betriebs- 
vorrichtungen 
13.522.417,96 
 
Sonstige 
Betriebsanlagen 
     236.797,04 
 
PKW 
     693.908,94 
 
Nutzfahrzeuge 
  5.235.356,67 
  
Spezialfahrzeuge 
10.031.129,32 
 
Sonstige Fahrzeuge 
       62.688,76 
34.761.511,09 
 
98.812,65 
 
 
12.551,05 
 
 
 
1.368.661,47 
 
 
 
0,00 
 
 
202.235,74 
 
 
1.863.708,65 
 
 
794.248,03 
 
 
     55.965,49 
 
4.396.183,08 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
13.466,95 
 
 
59.419,29 
 
 
0,00 
 
 
      565,67 
 
73.451,91 
 
2.222,66 
 
 
0,00 
 
 
 
-195.275,67 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
315.430,56 
 
 
28.286,30 
 
 
         0,00 
 
150.663,85 
 
113.053,33 
 
 
323.061,56 
 
 
 
811.529,44 
 
 
 
19.459,05 
 
 
136.820,47 
 
 
1.043.780,20 
 
 
1.089.735,05 
 
 
   14.027,20 
 
3.551.466,30 
 
435.639,72 
 
 
4.221.044,15 
 
 
 
13.884.274,32 
 
 
 
217.337,99 
 
 
745.857,26 
 
 
6.311.296,39 
 
 
9.763.928,60 
 
 
   104.061,38 
 
35.683.439,81 
 
Als Stichprobe überprüfte das AWR die Be standsveränderungen im Bereich der Feuer-
wehr und des Immobilienmanagements. 
 
Die Buchungen waren nachvollziehbar und die Zugänge waren durch Rechnungsbelege 
nachgewiesen. Die Zahlungen zur Begleichung von Rechnungen wurden zeitnah veran-
lasst.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  33 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Abgesehen von einzelnen unbedeut enden Ausnahmefällen bewegt en sich die festgeleg-
ten Abschreibungszeiträume im gesetzlic h vorgegebenen Rahmen. Zur weiteren Verein-
fachung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Anlagebuchhaltung arbeitet die Verwal-
tung derzeit an einer Verbesserung der Gliederung.  
 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.720.407,97 € 
 Vorjahr: 36.771.724,34 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
36.771.724,34 
 
4.537.303,69 
 
139.225,92 
 
461.219,75 
 
13.910.613,89 
 
27.720.407,97 
 
Die Bilanzposition Betriebs - und Geschäftsausstattung umfasst neben dem Büromobiliar 
noch die aufgabenspezifi sche Ausstattung der Ämter wi e Spielsachen, Werkzeuge, 
Sportgeräte, Bücher und Medien oder Lehr- und Lernmittel an Schulen. 
 
Im Bereich der städtischen Schulen wurden zur Vereinfachung der Erstbewertung im Jahr 
2008 für das Lehr- und Lernmaterial Festwert e gebildet. Das Festwertverfahren unter-
stellt, dass die Abschreibungen der in ei nem Festwert zusammengeführten Vermögens-
gegenstände und die Ausgaben für Ersatzkäufe in etwa gleich hoch sind. Deshalb gibt es 
beim Festwert keine Abschreibungen sondern im  Rhythmus von drei Jahren wird eine 
Überprüfung der Angemessenheit des Wert ansatzes (Inventur) durchgeführt. Während-
dessen werden die Ersatzkäufe unabhängig vom Wertvolumen als Aufwand erfasst. 
 
Bei der letzten Wertüberprüfung der für das  Lehr- und Lernmaterial gebildeten Festwerte 
fiel auf, dass in der Vergangenheit die Er satzkäufe ebenfalls als Vermögenszugang er-
fasst wurden und der Bestandswert somit zu hoch war. 
 
Die Verwaltung korrigierte dies im Haushal tsjahr 2016, so dass bei den Festwerten eine 
außergewöhnliche hohe Wertberichtigung festzustellen ist.  
 
Der Endbestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung stimmt in der Haupt- und Anla-
genbuchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Posten zusammen: 
 
 Technische Ausst attung 5.183.847,54 € 
 Mobiliar für Verwaltung 1.337.744,25 € 
 Sonstiges Mobiliar 8.374.387,85 € 
 Sonstiges Inv entar 8.586.942,50 € 
 Rechnersysteme 796.923,46 € 
 Monitore 73.963,18 € 
 Sonstige DV-Per ipherie 314.931,81 € 
 GWG in steuerrelevanten Bereichen 
(410,01 – 1.000,00 €) 1.309,13 € 
 Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,  
 Feuerwehrschläuche und 
 Lehrmittel an städtisc hen Schulen 3.050.358,25 € 
Summe 27.720.407,97 € 
 
Der Bestand der Betriebs- und Geschäftsausst attung verringerte sich im Laufe des Jah-
res 2016 um 9.051.316,37 € (24,6 %) auf 27.720.407,97 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  34 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Das AWR prüfte die Anlagenrechnung im Bere ich der Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung in Stichproben. Er ergaben sich keine weiteren Feststellungen.  
 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau  76.497.909,44 € 
   Vorjahr: 65.019.879,62 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
AiB Grundstücke 
3.975.172,79 
 
4.486.750,18 
 
95.399,69 
 
-498.540,38 
 
7.867.982,90 
AiB Hochbau 
11.068.378,73 
 
13.291.767,85 
 
0,00 
 
-8.326.356,98 
 
16.033.789,60 
AiB Tiefbau 
42.567.883,33 
 
19.603.822,57 
 
60.166,22 
 
-17.991.254,06 
 
44.120.285,62 
AiB sonstige 
Baumaßnahmen 
6.464.424,11 
 
 
2.531.858,89 
 
 
0,00 
 
 
-2.142.176,54 
 
 
6.854.106,46 
AiB bewegliches 
Vermögen 
944.020,66 
 
 
1.482.014,37 
 
 
2.705,39 
 
 
-801.584,78 
 
 
1.621.744,86 
Summe 
65.019.879,62 
 
41.396.213,86 
 
158.271,30 
 
-29.759.912,74 
 
76.497.909,44 
 
Die Bilanzposition Geleiste te Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anl agen / Baumaßnahmen bzw. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wi e Grundstücke, Gebäude, technische An-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen. 
 
Erst wenn die Stadt Münste r die Verfügungsgewalt über gekau fte Sachwerte erhält bzw. 
Anlagen in Betrieb genommen werden, sind di e bis dahin auf Unte rkonten verdichteten 
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in die Anlagen-
rechnung zu übernehmen. Ab diesem Zeit punkt werden einheitlich Abschreibungen be-
rechnet, d.h. die wirtscha ftlichen Folgen von Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen ma-
chen sich in der Ergebnisrechnung bemerkbar. 
 
Der Bestand von Anzahlungen und Anlagen im Bau stieg im Haushaltsjahr 2016 von 
65.019.879,62 € um 11.478. 029,82 € (17,7 %) auf 76.497.909,44 €. Das AWR hinterfrag-
te die wesentlichen Bestandsveränderungen des Jahres 2016.  
 
Der Vermögenszuwachs ist in diesem Bilanzabschnitt auf verschiedene Großprojekte wie  
 
-den Ankauf und Rückbau der alten Oberfinanzdirektion, 
-die Innensanierung Stadthaus I und 
-diverse Straßen- und Kanalbaumaßnahmen sowie 
-Investitionen bei Schulen und Flüchtlingsunterkünften 
 
zurückzuführen, die im Haushaltsjahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnten. 
 
Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 wurden Baumaßnahmen mit einem Wertvolumen von 
insgesamt 29.759.912,74 € (45,8 %) aus dem Anfangsbestand i.H.v. 65.019.879,62 € fer-
tiggestellt und in die Anlagenrechnung zur Berechnung von Abschreibungen einbezogen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  35 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Gleichwohl erkennt man in einzel nen Aufgabenbereichen weiterhin Handlungsbedarf, 
denn in den Ämtern  
 
- Amt für Grünflächen, Umwelt  und Nachhaltigkeit (20,0 %), 
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (28,0 %) und 
- Sportamt (35,0 %) 
 
bleiben die Quoten weit hinter dem Durchschnitt zurück.  
 
 
1.3 Finanzanlagen 475.458.006,87 € 
  Vorjahr: 461.754.184,27 € 
 
Von Finanzanlagen spricht man, wenn die Stadt  Münster einem Dritten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital 
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschu ss oder Zuwendung im Sinne eines Betriebs-
kostenzuschusses zu beurteilen sind. Au s der Zuordnung zum Anlagevermögen ergibt 
sich, dass diese Anlagen langfristig, d.h. gr undsätzlich länger als ein Jahr den Zwecken 
der Stadt Münster dienen. 
 
Ihr Wert stieg während des  Haushaltsjahres 2016 um 13.703.822,60 € (2,9 %) auf 
475.458.006,87 € an. 
 
Die im Jahresabschluss 2016 bilanzierten Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an 
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, S ondervermögen, Wertpapieren und Auslei-
hungen zusammen: 
 
 Anteile an verbundenen Unternehmen 419.904.132,48 € 
 Beteiligungen 12.890.363,10 € 
 Sondervermögen 21.598.564,43 € 
 Wertpapiere des Anl agevermögens 18.766.630,98 € 
 Ausleihungen    2.298.315,98 € 
Summe 475.458.006,87 € 
 
Die im Jahresabschluss zum 31.12.2016 dar gestellte Zusammens etzung und Wertent-
wicklung städtischer Finanzanlagen ist mit der Buchhaltung volls tändig abgestimmt und 
sachgerecht belegt. 
 
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Finanzanlagen wurden in angemessener 
Weise dokumentiert. Die Bewertung und Fortsch reibung der Bücher unterliegen einer in-
ternen Kontrolle (4-Augen-Prinzip). Die Jahres abschlussarbeiten mittlerweile in rationeller 
Weise organisiert. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtete die Verwalt ung die einschlägigen 
Vorschriften des NKF bezüglich  
 
- Einzelerfassung von Vermögensgegenständen, 
- Bewertung und Bilanzausweis von städtischen Finanzanlagen, 
- Erfassung von Zuwendungen an dauerdefizitäre Tochterbetriebe als Transferaufwand 
  und  
- Verrechnung von Wertanpassungen bei Finanzanlagen mit der Allgemeinen Rücklage.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  36 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Überdies griff die Verwaltung die Hinwei se aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 
im Haushaltsjahr 2016 auf und berichtigte  die Feststellungen aus der vorhergehenden 
Prüfung. 
 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 419.904.132,48 € 
 Vorjahr: 407.597.423,45 € 
 
Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen 
Endbestand 
01.01.2016 
Euro 
Zugänge/ 
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreibung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
Stadtwerke Münster GmbH 
Wohn- und Stadtbau GmbH 
MCC Halle Münsterland GmbH 
Wirtschaftsförderung MS GmbH 
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 
Summe 
253.121.000,00 
120.365.000,00 
10.802.134,06 
23.263.490,54 
        45.798,85 
407.597.423,45 
9.078.983,00 
5.200.000,00 
0,00 
1.784.451,06 
             0,00 
16.063.434,06 
0,00 
0,00 
3.284.454,00 
469.161,88 
       3.109,15 
3.756.725,03 
262.199.983,00 
125.565.000,00 
7.517.680,06 
24.578.779,72 
        42.689,70 
419.904.132,48 
 
Unter dieser Position wurden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt, die 
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt 
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i. d. R. dann angenommen, wenn eine 
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt. 
 
Die Anteile an der Stadtwerke Münste r GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Stadt Münster GmbH wu rden auf der Grundlage der Ertragsprognosen 
(Ertragswertverfahren) zum 31.12.2013 neu bewertet und gegenüber der Erstbewertung 
berichtigt. Danach führte die Verwaltung die berichtigten Werte weiter fort. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist mit ei nem Anteil von 35,06 % an der FMO Flughafen 
Münster Osnabrück GmbH beteiligt. Die Ge sellschafterversammlung der FMO Flughafen 
Münster Osnabrück GmbH beschloss im Jahr 2014 einen langfristigen Finanzierungsplan, 
der eine beträchtliche Aufstockung der Kapita lrücklage bis zum Jahr 2018 vorsieht. Die 
Gesellschafter tragen diese Kapitalzuführung im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapi-
tal. 
 
Nach Abstimmung mit der Politik (u .a. Ratsbeschlüsse V/0859/2016 und V/1085/2016) 
beschloss die Stadt Münster, die Belastungen der Stadtwerke Münster GmbH durch Zu-
führungen in die Kapitalrücklage auszugleichen.  Folglich zahlte die Stadt Münster im 
Haushaltsjahr 2016 einen Betrag i.H.v. insgesamt 9.078.983 € in die Kapitalrücklage der 
Stadtwerke Münster GmbH. Di e Einlage erhöhte im Haushalts jahr 2016 vorerst den Wert 
der Anteile auf 262.199.983,00 €. 
 
Ferner übertrug die Stadt Münster im H aushaltsjahr 2016 auf der Grundlage des Ratsbe-
schlusses V/0493/2016 ein Grundstück auf die Wohn- und Stadtbau GmbH. Die Übertra-
gung erfolgte als Sacheinlage, d.h. als Zu führung in die Kapitalrücklage ohne Gegenleis-
tung. 
 
Sacheinlagen führen beim Gesellschafter zu einer Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes. 
Die Obergrenze für die Bewertung derartiger Zuführungen bildet der vorsichtig bemesse-
ne Zeitwert der jeweiligen Sacheinlage. Der Zeitwert bzw. der Verkehrswert des Grund-
stückes beträgt im vorliegenden Fall (unter Berücksichtigung der vom Erwerber durchzu-
führenden Altlastensanierungen) 5,2 Mio. €. Er ist durch ein ausführliches externes Gut-
achten belegt. Die Sacheinlage erklärt somi t die Bestandsveränderung der Anteile an der 
Wohn- und Stadtbau GmbH. Hierdurch erhöht sich  der Wert der städtischen Anteile im 
Jahr 2016 auf 125.565.000,00 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  37 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Im vorliegenden Fall verrechnete die Verwaltung den im Vergleich zum Buchwert höheren 
Zeitwert des Grundstückes mit der All gemeinen Rücklage, wodurch der Ergebnisrech-
nung des Jahres 2016 ein Betrag von rd. 5,2 Mio.  € vorenthalten wird. Nach intensiver 
Prüfung der Abgrenzungskriteri en besteht die Auffassung, dass diese Abgrenzung nicht 
gerechtfertigt ist. Korrekturhalber wird des halb im folgenden Haushaltsjahr 2017 der All-
gemeinen Rücklage ein Betrag i.H.v. 5,2 Mi o. € entnommen und der Ausgleichsrücklage 
zugeführt. 
 
Bei den beiden im Ertragswertverfahren bewer teten Anteilen findet im Jahr 2018 die 
nächste Wertüberprüfung auf der Grundlage der Ertragswerte statt. Ihr Einfluss auf die 
Bewertung der beiden Gesellschaften bleibt abzuwarten. 
 
Die übrigen Anteile wurden auf der Grundl age der Kapitalspiegelbildmethode bewertet. 
Die Werte der Finanzanlagen wurden an die auf  die Stadt Münster entfallenden Anteile 
am Eigenkapital der Gesellschaft angeglichen und soweit es erforderlich war wurden Be-
wertungsberichtigungen aus dem Vorjahr nachgeholt. 
 
Im Zusammenhang mit der Wertfortschreibung der Finanzanlagen vergewisserte sich das 
AWR davon, dass die Beschlüsse zu den Ausschüttungen des Jahr es 2016 umgesetzt 
und die Erträge korrekt in der Finanzbuchhaltung erfasst wurden. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH  kehrte im Haushaltsjahr  2016 insgesamt einen Betrag 
i.H.v. 4.000.000,00 € an den allgemeinen Haushalt der Stadt Münster aus: 
 
Stadtwerke Münster GmbH Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Vorabgewinnausschüttung 2016 4.000.000, 00 V/1086/2016 
 
Daneben führte die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster 
GmbH einen Betrag i.H.v. 1.200.000,00 € an den Kernhaushalt ab: 
 
Wohn- und Stadtbau Wohnungsunter-
nehmen der Stadt Münster GmbH 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Vorabgewinnausschüttung 2015 1.200.000, 00 V/0493/2016 
 
 
1.3.2 Beteiligungen 12.890.363,10 € 
  Vorjahr:   12.980.522,27 € 
 
 
Beteiligungen 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
Zuschreibung 
Euro
Abgänge 
Abschreib. 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
Anteile an  
Kapitalgesellschaften 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 
Regionalverkehr Münsterl. GmbH 
Westf. Pferdemuseum GmbH 
ISTG GmbH 
West. Zool. Garten GmbH 
AirportPark FMO GmbH 
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH 
 
 
 
268.114,65 
 
70.995,05 
303.446,85 
1.275,65 
2.500,00 
6.886.561,95 
210.255,94 
  3.459.440,97 
11.202.591,06 
 
 
4.634,75 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
  1.133.857,89 
1.138.492,64 
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00 
1.275,65 
0,00 
1.047.212,96 
180.164,20 
             0,00 
1.228.652,81 
 
 
272.749,40 
 
70.995,05 
303.446,85 
0,00 
2.500,00 
5.839.348,99 
30.091,74 
  4.593.298,86 
11.112.430,89

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  38 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
 
Beteiligungen 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
Zuschreibung 
Euro
Abgänge 
Abschreib. 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
Anstalten öffentlichen Rechtes 
Chemisches Landes- und Staat- 
liches Veterinäruntersuchungsamt 
 
 
 
      16.000,00 
      16.000,00 
 
 
          0,00 
           0,00 
 
 
            0,00 
            0,00 
 
 
     16.000,00 
     16.000,00 
Anteile an sonstigen  
juristischen Personen 
Zweckverb. SPNV Münsterland 
Mitglied. im Spark.-Zweckverband 
Mitglied. Zweckverb. Studieninst. 
Mitglied. Zweckverb. EUREGIO 
 
Rechtlich selbständige 
kommunale Stiftungen 
Annette von Droste zu  
Hülshoff-Stiftung 
Summe 
 
 
114.994,00 
1,00 
340.936,21 
            0,00 
455.931,21 
 
 
 
  1.306.000,00 
12.980.522,27 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          1,00 
0,00 
 
 
 
         0,00 
1.138.493,64 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
            0,00 
0,00 
 
 
 
             0,00 
1.228.652,81 
 
 
114.994,00 
1,00 
340.936,21 
            1,00 
455.932,21 
 
 
 
  1.306.000,00 
12.890.363,10 
 
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der  Stadt Münster, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine 
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen. 
 
Daneben beteiligte sich die Stadt Münster im  Haushaltsjahr 2012 mit der Einbringung ei-
nes Geldbetrages i.H.v. 500.000,00 € und ihres Anteils am Grundvermögen Haus Rüsch-
haus im Wert von 806.000,00 € an der Annette v on Droste zu Hülshoff-Stiftung. Die ein-
gebrachten Werte werden seither als Wert der Beteiligung fortgeschrieben. 
 
Die städtischen Anteile an Kapitalgesellsc haften wurden im Rahmen der Aufstellung des 
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung beurteilt und sie 
durften daher im Rahmen der Erstbewertung ve reinfachend nach der Kapitalspiegelbild-
methode bewertet werden. Seither werden dies e Werte als historische Anschaffungswer-
te fortgeschrieben, wobei der Finanzservice regelmäßig prüft, ob und inwieweit Wertver-
änderungen vorzunehmen sind. 
 
In Folge dieser Wertüberprüfungen verminderte  sich der Wert der städtischen Beteiligun-
gen von 12.980.522,27 € um 90.159,17 (0,7 %) auf 12.890.363,10 €. 
 
Im Rahmen der Prüfung überzeugte sich das AWR davon, dass die Ausschüttungsbe-
schlüsse im Haushaltsjahr 2016 korrekt um gesetzt und die Ausschüttungen sowie die ab-
zuziehenden Steuern in der Buchhaltung korrekt erfasst wurden. 
 
Der städtische Anteil an den Ausschüttungen der  Westfälische Bauindustrie GmbH aus 
dem Jahresergebnis 2015 betrug 26.000,00 €: 
 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2015 26.000,00 V/0329/2016

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  39 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
In der Sitzung vom 28.06.2016 beschloss di e Zweckverbandsversammlung der Sparkas-
se Münsterland Ost die Ausschüttung des J ahresüberschusses 2016. Die Verteilung rich-
tet sich nach den Haftungsanteilen, die die Kommunen übernommen haben. Auf die Stadt 
Münster entfällt ein Anteil am Jahresüber schuss i.H.v. 4.846. 604,42 €, der ordnungsge-
mäß im Haushalt erfasst wurde: 
 
Sparkasse Münsterland Ost 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2016 4.846.604,42 Zweckverbandsversammlung 
am 28.06.2016 
 
 
1.3.3 Sondervermögen 21.598.564,43 €  
  Vorjahr: 21.495.696,27 € 
 
 
Sondervermögen 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro
Abgänge 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
Rechtlich unselbständige 
Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 
Hüfferstiftung 
F. u. I. Buschmann Stiftung 
Stiftung Wohnverbund Westffl. 
Stiftung Clemenshospital 
Zwischensumme 
 
 
769.824,77 
210.092,58 
2.963.040,92 
5.600,32 
              1,00 
3.948.559,59
 
 
30.975,56 
0,00 
 
9,76 
         0,00 
30.985.32 
 
 
0,00 
12.599,22 
23.667,63 
0,00 
          0,00 
36.266,85 
 
 
800.800,33 
197.493,36 
2.939.373,29 
5.610,08 
              1,00 
3.943.278,06
Verselbständigte Einrichtungen 
ohne eigene  
Rechtspersönlichkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
citeq 
Münster Marketing 
Theater Münster 
 
Summe 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.159.639,68 
17.547.136,68 
21.495.696,27 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
  108.149,69 
  108.149,69 
139.135,01 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
          0,00 
36.266,85 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.267.789,37 
17.655.286,37 
21.598.564,43 
 
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbständigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigt en Einrichtungen der St adt Münster ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit. 
 
 
 Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.943.278,06 € 
  Vorjahr: 3.948.559,59 € 
 
Die Stiftungen sind buchhalterisch vom Rec hnungskreis der Stadt Münster getrennt und 
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eigenes Geld. Die organisatorische 
Verselbständigung des Rec hnungswesens der rechtlic h unselbständigen Stiftungen 
sprach dafür, das Vermögen und die Schulden der jeweiligen Stiftung nicht brutto in der 
Vermögensrechnung der Stadt Münster zu erfassen, sondern saldiert wie eine Beteiligung 
unter den Finanzanlagen auszuweisen. Di e Abweichung von den Bestimmungen des 
NKF wurde im Rahmen der Erstbewertung mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  40 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
In Folge dessen ist es erforderlich, im Re chnungskreis der Stadt M ünster das Jahreser-
gebnis bzw. die Eigenkapitalveränderung der jeweiligen Stiftung nachzubuchen, denn die 
unselbständigen Stiftungen sind nach den Vorgaben des NKF int egraler Bestandteil des 
städtischen Haushaltes. Die Überschüsse  wurden in der Ergebnisrechnung der Stadt 
Münster - Produktbereich 17 Stiftungen - als s onstiger Ertrag erfasst. Die Fehlbeträge der 
unselbständigen Stiftungen werden unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. 
 
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanzanlagevermögens werden die 
Wertveränderungen beim Stiftungsvermögen ni cht mit der Allgemeinen Rücklage ver-
rechnet, sondern sie sind jeweils Aufwand oder  Ertrag der Stadt Münster und damit Be-
standteil der Ergebnisrechnung. 
 
 
 Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene  17.655.286,37 € 
 Rechtspersönlichkeit  Vorjahr: 17.547.136,68 € 
 
Verselbständigte Einrichtungen der Stadt Münster ohne ei gene Rechtspersönlichkeit gel-
ten nach der Eigenbetriebsvero rdnung als wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unsel bständigen Stiftungen – aber nicht integraler 
Bestandteil des städtischen Haushaltes. 
 
Die Jahresüberschüsse dieser Sonderve rmögen führen wegen der organisatorischen 
Verselbständigung der Einricht ungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung 
sondern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebnisrechnung der Stadt 
Münster als Finanzertrag erfasst, w enn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom 
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden. 
 
Im Fall des Theaters Münster wurde eine Zuschreibung vorgenommen, um den Wert der 
Finanzanlage an das auf die Stadt Münster entfallende Eigenkapital anzugleichen. 
 
Die Beschlüsse zu den Abführungen der  eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen an den 
Kernhaushalt wurden korrekt umgesetzt. Im J ahr 2016 erhielt die Stadt Münster von der 
citeq einen Betrag i.H.v. 475.615,34 €: 
 
citeq Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2015 475.615,34 V/0328/2016 
 
Zudem führte die AWM einen Betrag i.H. v. 1.193.695,10 € aus dem Jahresüberschuss 
2015 an den Kernhaushalt ab: 
 
AWM 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2015 1.193.695,10 V/0313/2016

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  41 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
1.3.4 Wertpapiere des An lagevermögens 18.766.630,98 € 
  Vorjahr: 17.266.648,99 € 
 
Wertpapiere des  
Anlagevermögens 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
VUS-Fonds 
WVR-Fonds 
 
 
 6.874.565,16 
     10.392.083,83 
17.266.648,99 
 
             0,00 
1.499.981,99 
1.499.981,99 
 
0,00 
           0,00 
0,00 
 
6.874.565,16 
11.892.065,82 
18.766.630,98 
 
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an. 
 
Einer davon ist der Versorgungs- und Sani erungsfonds (VUS-Fonds ), den die Stadt 
Münster auf der Grundlage des Ratsbesch lusses vom 21.02.2000 zur Absicherung von 
zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat. 
Neben der Kernverwaltung sind die Abfallw irtschaftsbetriebe (S anierungsrücklage) und 
die citeq (Pensionsrücklage) beteiligt. 
 
Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-F onds (WVR-Fonds) hingegen ist ein Zusam-
menschluss von 9 größeren Städten und verwalte t Gelder, die für die bislang gesetzlich 
geforderte Pflichtrücklage zur Finanzier ung der Beamtenpensionen aufgebracht werden 
müssen. Wie im Haushaltsplan (PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen 
WVR) veranschlagt, erhöhte die Stadt Münste r ihre Anteile an dem Pensionsfonds um 
1.499.981,99 €. 
 
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2016, so errechnet sich für 
den VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 11.117.234,66 € und für den WVR-Fonds ein ak-
tueller Wert von 15.082.372,90 € und: 
 
 VUS-Fonds WVR-Fonds 
   
Anteile 68.782 St 153.245 St 
Bilanzwert am 31.12.2016 6.874.565,16 € 11.892.065,82 € 
Kurs 161,63 €/ je Anteil 98,42 € / je Anteil 
Kurswert 11.117.234, 66 € 15.082.372,90 € 
 
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt. 
 
 
 
 
1.3.5 Ausleihunge n 2.298.315,89 € 
  Vorjahr: 2.413.893,29 € 
 
Der Bilanzposten Ausleihungen umfasst inter ne Darlehen, die die St adt Münster an ver-
bundene Unternehmen und Beteiligungen gewährt, eini ge Genossenschaftsanteile sowie 
diverse Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogrammen gewährt wurden. 
 
Die Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gemeinwohlorientierter Belange und 
sind entweder gar nicht oder nur sehr niedr ig verzinst. Auf eine Abzinsung der bestehen-
den Forderungen wurde verzichtet, weil diese Darlehen i.d.R. mit Auflagen bzw. mit Ge-
genleistungsverpflichtungen verbunden sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  42 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Unter den Ausleihungen werden am 31.12.2016 folgende Werte zusammengefasst: 
 
Ausleihungen 
an…  
Bestand 
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Um-
buchungen 
Euro 
Wert  
31.12.2016 
Euro
Verb. Unternehmen 
Wohn- u. Stadtbau 
Projekte 
 
 
Beteiligungen 
AirportPark FMO GmbH 
 
 
 
 
656.652,95 
656.652,95 
 
 
1.226.130,00 
1.226.130,00 
 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
 
9.666,91 
9.666,91 
 
 
34.000,00 
34.000,00 
 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
 
646.986,04 
646.986,04 
 
 
1.192.130,00 
1.192.130,00 
 
Sonstige Ausleihungen 
Mitgliedschaften 
- Volksbank MS e.G 
- EKV e.G. 
 
 
Ausleihungen 
- Kleingartendarlehen  
 
- Darlehn für junge und 
 kinderreiche Familien 
 
- Existenzgründer- 
 darlehen 
 
- Gemeindebau- 
 Darlehen 
 
 
Ausleihungen an Woh- 
nungsbauunternehmen 
Summe 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
35.580,68 
 
 
11.906,76 
 
 
2.724,40 
 
 
    54.917,02 
105.128,86 
 
 
424.881,48 
2.413.893,29 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
20.000,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
          0,00 
20.000,00 
 
 
           0,00 
20.000,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
22.787,39 
 
 
6.144,98 
 
 
613,56 
 
 
   13.252,78 
42.798,71 
 
 
49.111,78 
135.577,40 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
0,00 
 
 
              0,00 
0,00 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
32.793,29 
 
 
5.761,78 
 
 
2.110,84 
 
 
   41.664,24 
82.330,15 
 
 
  375.769,70 
2.298.315,89 
 
Die verschiedenen Verträge werden mit SKom pass (vorher: KOMMINFORM) verwaltet. 
Das Programm gibt je Vertrag Zins- und T ilgungen vor und hält gleichzeitig die Bestand-
entwicklung jeden einzelnen Vertrages nach. 
 
Das AWR vergewisserte sich auf der  Grundlage der vorliegenden Abstimmungsbelege 
davon, dass Tilgungen, Zinsen und Verwaltung skosten im Haushalt 2016 korrekt erfasst 
wurden und die Darlehensbest ände im Jahresabschluss 2016 sachgerecht wiedergege-
ben werden. 
 
Den planmäßigen Tilgungen stand im Haushal tsjahr 2016 nur die Gewährung eines neu-
en Darlehens an den Stadt- und Bezirksverband der  Kleingärtner Münster i.H.v. 20.000 € 
gegenüber. In Folge dessen sank der Be stand an Ausleihungen von 2.413.893,29 € um 
115.577,40 € (4,8 %) auf 2.298.315,89 €. 
 
 
 Wohnbauförderung 
 
Der Bestand an Wohnungsbauförderdarlehen umfasst  6 laufende Verträge. Die Rückfor-
derungen dazu verringerten sich in Folge der  planmäßigen Tilgungen um 9.666,91 € auf 
646.986,04 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  43 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
 Darlehen an die AirportPark FMO GmbH 
 
Das Darlehen an die AirportPark FMO GmbH wurde im Haushaltsjahr 2016 planmäßig 
weiter getilgt. In Folge dessen minderte si ch der Bestand des Darlehens an die Airport-
Park FMO GmbH von 1.226.130,00 € um 34.000 € auf 1.192.130,00 €. 
 
Das Darlehen wird mit 5 % verzinst und führ te im Jahr 2016 zu Zinserträgen i.H.v. 
61.164,83 €. 
 
 
 Mitgliedschaften 
 
Der Genossenschaftsanteil der  Stadt Münster an der Vol ksbank Münster e.G i.H.v. 
600,00 € sowie der Anteil an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im 
Deutschen Städtetag im Wert  von 500,00 € wurden im Haushaltsjahr 2016 unverändert 
fortgeführt. 
 
 
 Förderung einkommensschwacher Famili en bei der Unterhaltung von Kleingärten 
 
Die Stadt Münster gewährt dem Stadt- und Bezi rksverband der Kleingärtner e.V. zinslos 
und ohne Berechnung von Verwaltungskosten Da rlehen i.H.v. ins gesamt 32.793,29 €. 
Der Bestand umfasst sechs Verträge. 
 
Im Haushaltsjahr 2016 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.02.2008 
(Vorlage Nr.: V/0020/208) erneut ein Darl ehen i.H.v. 20.000,00 € an den Stadt- und Be-
zirksverband Münster der Kleingärtner e.V.  gewährt. Das Darlehen ist zur Weitergabe an 
einkommensschwache Familien 
oder Einzelpersonen, vorzugsweise Familien mit Kin-
dern bestimmt. Der Vergabe standen Tilgungen i.H. v. 22.787,39 € gegenüber, so dass 
sich der Bestand ein wenig reduzierte.  
 
Bei diesen Darlehen werden weder Zinsen noch Verwaltungskostenerstattungen einge-
nommen. 
 
 
 Förderung junger und kinderreicher Familien 
 
Der Bestand an Ausleihungen an junge kinderreic he Familien umfasst am Ende des Jah-
res 2016 noch 8 Verträge mit einem Volumen von 5.761,78 €. Im Jahr 2016 ergaben sich 
hieraus Zinserträge i.H.v. 171,58 €. 
 
 
 Existenzgründungsdarlehen 
 
Am 31.12.2016 gab es nur noc h ein laufendes Existenz gründerdarlehen. Der Bestand 
verringerte sich in Folge der Tilgungen von 2.724,40 € um 613,56 € auf 2.110,84 €. 
 
Zinsen oder Verwaltungskosten werden bei diesen Darlehen nicht vereinnahmt. 
 
 
 Gemeindebaudarlehen 
 
Die Gemeindebaudarlehen umfassen im Haushal tsjahr 2016 insgesamt 41 niedrig ver-
zinste Darlehen. Der Gesamtbestand reduz ierte sich in Folge der Tilgungen von 
54.917,02 € um 13.252,78 € auf  41.664,24 €. Neben den T ilgungen vereinnahmte die 
Stadt Münster Verwaltungskosten i.H.v. 970,27 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  44 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
 Wohnungsbauförderung 
 
Unter dieser Position werden die Bestände von 6 Verträgen zusammengefasst, die mit 
innerstädtischen Wohnungsbauunternehmen abgeschlossen wurden. 
 
Die Darlehen wurden fortlaufend getilgt so dass ich der Bestand im Jahr 2016 um 
49.111.78 € auf 375.769,70 € reduzierte. 
 
 
2.   Umlaufvermögen 166.247.308,35 € 
 Vorjahr: 156.760.694,63 € 
 
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum 
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden 
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewies en. Typischerweise handelt es sich hierbei 
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel. 
 
Im kommunalen Bereich zählen auch Grunds tücke und Gebäude, die zur Veräußerung 
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimm-
te man ab, dass die abnutzbaren Verm ögenswerte auch nach den Umgliederungen ins 
Umlaufvermögen weiterhin planmäßig abgeschrieben werden. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster se tzt sich am 31.12.2016 aus folgenden Wert-
gruppen zusammen:  
 
Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 34.401.790,14 € 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.803.946,97 € 
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
Liquide Mittel   96.041.571,24 € 
Summe 166.247.308,35 € 
 
 
 
2.1 Vorräte 34.401.790,14 € 
  Vorjahr: 36.098.607,62 € 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilf s- und Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und des Amtes für Grünfläc hen und Umweltschutz, der Heizölvorrat der 
Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der  Portovorrat des städti-
schen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. 
 
Gem. § 41 GemHVO sind davon getrennt di e auf das Vorratsve rmögen geleisteten An-
zahlungen anzusetzen.  
 
Für die Bewertung der Vorräte gilt  das strenge Niederstwertprinzip 
(§
 35 Abs. 7 GemHVO)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  45 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 34.401.790,14 € 
  Vorjahr: 36.098.607,62 € 
 
Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe, Waren sowie 
zum Verkauf bestimmte 
Grundstücke und Gebäude 
 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
Veränderung 
 
Euro 
 
Betriebsstoffe 
Waren 
Immobilien des Umlaufvermögens 
Sonstige Vorräte / Poststempler 
 
Summe 
 
41.676,14 
69.076,95 
35.893.539,92 
       94.314.61 
 
36.098.607,62 
 
41.437,45 
77.854,35 
34.193.183,90 
      89.314,44 
 
34.401.790,14 
 
-238,69 
8.777,40 
-1.700.356,02 
      -5.000,17 
 
-1.696.817,48 
 
Zum Ende des Haushaltsjahres 2016 bilanziert die Stadt M ünster Roh-, Hilfs-, und Be-
triebsstoffe sowie Waren im Wert von 34.401.790,14 €. Gegenüber dem Vorjahr sank das 
Vorratsvermögen um 1.696.817,48 € (4,7 %). 
 
Die Jahresendbestände sowie die Bestandsveränderungen waren in nachvollziehbarer 
Weise belegt. 
 
Für die Bewertung der Treibstoffvorräte wur de ein durchschnittlicher  Einstandspreis im 
Sinne des § 34 Abs. 3 GemHVO zu Grunde gelegt. 
 
Die aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgegliederten Grundstücke mit auf-
stehenden Gebäuden wurden in eine Nebenbuc hhaltung übernommen und werden auch 
nach der Umgliederung weiterhin über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. 
 
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Port ovorrat der Fachstelle „Expedition & 
Druck“. Die Bestände konnten ebenfalls mit Hilfe der Abrechnungsunterlagen nachgewie-
sen werden. 
 
Die Prüfungshandlungen in diesem Bereich umfassen diesmal 
 
-die Abstimmung der Ausweise im Jahresabschluss mit der Buchhaltung, 
-Sichtung und Beurteilung der Inventurunterlagen 
-Beurteilung der Bestandsveränderungen und 
-Plausibilitätskontrollen der jährlichen Verbräuche. 
 
Die Angaben der Verwaltung im Jahresabsch luss sind mit der Buchführung abgestimmt 
und die dargestellten Bestandsveränderungen in nachvollziehbarer Weise belegt. 
 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Geleistete Anzahlungen Bestand 
31.12.2015 
Euro 
Bestand 
31.12.2016 
Euro 
Unklare Einzahlungen 0,00 0,00 
 
An dieser Stelle werden i. d.R. Zahlungen bilanziert, die auf das Vorratsvermögen als An-
zahlung geleistet wurden. Die Stadt Münster bilanziert im Bedarfsfall an dieser Stelle aber 
Zahlungen, die in der Kreditorenbuchhalt ung noch nicht endgültig zugeordnet werden 
konnten. Am 31.12.2016 gab es bei der Stadt Münster keine derartigen Posten.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
2.2 Forderungen und  
sonstige Vermögensgegenstände 35.803.946,97 € 
 Vorjahr: 32.182.862,32 € 
 
Die Bilanzposition For derungen und sonstige Vermögensgegens tände beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen,  die privatrechtlichen Fo rderungen sowie die sonstigen 
Vermögensgegenstände der Stadt Münster. 
 
Sämtliche Forderungsbestände waren zu m 31.12.2016 mit der offene-Posten-
Buchhaltung abgestimmt. Die Ve rwaltung achtete darauf, da ss debitiorische Kreditoren 
unter den Forderungen und kreditorische Debito ren unter den Verbi ndlichkeiten ausge-
wiesen werden. 
 
Zur Feststellung des Forderungsbestandes wurden 
 
- die offenen Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung ausgewertet und 
 
- die Ämter zur Meldung von Forderungen angewie sen, sofern sie in der Buchhaltung 
nicht erfasst sein sollten. 
 
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt. 
 
Alle Forderungen mit einem Wert von über 250.000,00 € wurden auf ihren Wert hin über-
prüft. In Folge dessen kontrollierte die Ve rwaltung Forderungen im Gesamtwert von rd. 
8,2 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio.€), von denen - einschließlich der gemäß 
§ 36 Abs. 5 GemHVO gebildeten Rückstell ung für drohende Verluste bei noch nicht be-
standskräftig gewordenen Gewerbesteuerforderungen - rd. 6,9 Mio. € wertberichtigt wer-
den mussten. Die Einzelwert berichtigungen betrafen vornehm lich 12 größere Gewerbe-
steuerforderungen. 
 
Zudem brachte die Verwalt ung für das allgemeine Ausfallwagnis bei den Forderungen, 
die unterhalb des Schwellenwertes von 250. 000 € liegen, eine Pau schalwertberichtigung 
i.H.v. insgesamt rd. 9,1 Mio. € in Abzug. 
 
Insgesamt ergab sich somit ein Wertbericht igungsbedarf i.H.v. 16,0 Mio. € (Vorjahr: 
13,9 Mio. €), der Einzelwe rtberichtigung, Rückstellungen fü r Drohverluste und Pauschal-
wertberichtigungen umfasst. Die Wertkorrekturen bei den Forderungen sind im Haushalts-
jahr 2016 um rd. 2,1 Mio. € höher als im  Vorjahr. Bezogen auf den ursprünglichen Be-
stand an Forderungen i.H.v. 51,8 Mi o. € entspricht die Wertkorrektur etwa 30,9 % (Vor-
jahr: 30,2 %). 
 
Die Prüfung von Einzel- und P auschalwertberichtigungen führte zu keinen weiteren Fest-
stellungen. Die für die Bewertung festgelegt en Parameter waren plausibel und nachvoll-
ziehbar. 
 
Das Bewertungsverfahren wurde gegenüber den Vorjahren nicht verändert; es basiert auf 
den modellhaften Annahmen, di e bereits bei der Erstbewertung von Forderungen zu 
Grunde gelegt wurden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  47 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
In den letzten drei Haushaltsjahren ver änderte sich der Bestand der Forderungen und 
sonstigen Vermögensgegenstände wie folgt:  
 
Forderungen und sonstige  
Vermögensgegenstände 
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
öffentlich-rechtliche Forderungen 
privatrechtliche Forderungen 
sonstige Vermögensgegenstände 
 
Summe 
20.593.088,41 
6.258.841,50 
 6.684.237,71 
 
33.536.167,62 
17.785.862,28 
6.563.544,70 
  7.833.455,34 
 
32.182.862,32 
20.625.580,92 
5.339.468,19 
  9.838.897,86 
 
35.803.946,97 
 
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen betrug am Bilanz-
stichtag 31.12.2016 ins gesamt 35.803.946,97 € und liegt um 3.621.084,65 € (11,3 %) 
über dem Vorjahresbestand. 
 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 
Forderungen aus Transferleistungen 20.625.580,92 € 
 Vorjahr: 17.785.862,28 € 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihr en Ursprung in der Erhebung von Gebühren, 
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf öf-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen. 
 
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, 
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Fo rderungen aus Transferl eistungen und sonsti-
ge Forderungen veränderten ihren Wert und ihre  Zusammensetzung in den letzten drei 
Jahren wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche  
Forderungen, Forderungen aus 
Transferleistungen   
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
Gebühren 
Beiträge 
Steuern 
Transferleistungen 
Sonstige 
 
Summe 
2.284.123,05 
717.136,00 
5.224.276,79 
7.112.187,97 
5.255.364,60 
 
20.593.088,41 
2.488.955,49 
250.519,79 
4.241.126,74 
4.874.045,96 
5.931.214,30 
 
17.785.862,28 
3.161.806,13 
254.037,73 
4.049.223,76 
5.711.662,13 
7.448.851,17 
 
20.625.580,92 
 
Der Bestand an öffentlich-rechtlichen Fo rderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen beläuft sich am Ende des Jahres 2016 auf  20.625.580,92 €. Er ist um 2.839.718,64 € 
(16,0 %) höher als im Vorjahr. 
 
 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.339.468,19 € 
  Vorjahr: 6.563.544,70 € 
 
Die Stadt Münster erhebt für einige der von ihr erbrachten Leistungen ein Entgelt. Sofern 
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu  Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in 
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  48 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
Der Bilanzposten entwickelte sich wie folgt: 
 
Privatrechtliche  
Forderungen, gegenüber  
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
 
privatem Bereich 
öffentlichem Bereich 
verbundenen Unternehmen 
Sondervermögen 
Summe 
 
1.806.526,77 
107.580,90 
968.718,48 
3.376.015,35 
6.258.841,50 
 
651.558,82 
140.905,84 
1.629.701,57 
4.141.378,47 
6.563.544,70 
 
822.076,25 
76.198,82 
1.335.636,48 
3.105.556,64 
5.339.468,19 
 
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen sank im Vergleich zum Vorjahr von 
6.563.544,70 € um 1.224.076,51 € (18,6 €) auf 5.339.468,19 €. 
 
 
2.2.3 Sonstige Vermögens gegenstände 9.838.897,86 € 
  Vorjahr: 7.833.455,34 € 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet werden können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dr itte, wie z.B. Vorschüsse und Ab-
schlagszahlungen, Vorauszahlungen an die kass enärztliche Vereinigung, Ansprüche aus 
der Anrechenbarkeit von gezahlter Vorst euer, Forderungen aus der Gewährung von So-
zialhilfeleistungen u.a. 
 
Der Bilanzposten Sonsti ge Vermögensgegenstände erhöhte sich um 2.005.442,52 € 
(25,6 %) auf 9.838.897,86 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2016 wie folgt zusammen:  
 
 Rückforderung SGB II 3.233.506,62 € 
 Forderungen aus Vors teuer 1.708.071,45 € 
 Amtshilfe PSCD 1.355.626,35 € 
 Umsatzsteuer-Zahllast 954.399,51 € 
 Vorsteuerüberhang 870.626,79 € 
 Vorschüsse Kassenärztliche Vereinigung 370.371,92 € 
 Sonstige 1.346.295,22 € 
Summe 9.838.897,86 € 
 
Die Zunahme der Sonstigen Vermögensgegenstände ist zu we iten Teilen auf einen ge-
änderten Ausweis von Umsatzsteuerkonten zurückzuführen. 
 
Bereits bei der Prüfung des Vorjahresab schlusses 2015 machte das AWR darauf auf-
merksam, dass ein sachkundiger Dritter die im Jahresabschuss ausgewiesenen Forde-
rungen nicht in angemessener Zeit lückenlos nachvollziehen kann.  
 
Danach identifizierte die Verw altung zwischenzeitlich zwar einzelne Störquellen, ihr ge-
lang es aber erneut nicht, die Werthaltigkei t dieser Forderungen in angemessener Weise 
zu belegen. 
 
Während der Prüfung wurde vereinbart, dass im Laufe des Jahres  2018 eine tragfähige 
Lösung abgestimmt und die Beleglage im Bereic h der Mehrwertbesteuerung verbessert 
wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  49 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Die Stadt Münster besitzt der zeit keine Wertpapiere, di e im Umlaufvermögen auszuwei-
sen sind. 
 
 
2.4 Liquide Mittel 96.041.571,24 € 
  Vorjahr 88.479.224,69 € 
 
Liquide Mittel 
 
 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
Endbestand  
31.12.2016 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Kassenbestand Barkassen 
Bankguthaben 
Schulgirokonten 
Festgelder 
Summe 
123.643,88 
180.493,88 
584.675,67 
87.590.411,26 
88.479.224.69 
111.872,77 
103.952,07 
703.955,34 
95.121.791,06 
96.041.571,24 
-11.771,11 
-76.541,81 
119.279,67 
7.531.379,80 
7.562.346,55 
 
Der Bestand an Liquiden Mitteln stieg von 88.479.224,69 € um 7.562.346,55 € (8,6 %) auf 
96.041.571,24 €. 
 
Die Liquiditätsveränderung des  Jahres 2016 stimmt mit der Finanzrechnung der Stadt 
Münster für den Zeitraum vom 01.01. bi s 31.12.2016 überein. Aus der Finanzrechnung 
der Stadt Münster lassen sich die unterschi edlichen Einflüsse auf die Liquiditätsverände-
rung ableiten. 
 
Sofern sich unter den Geldbeständen solche befanden, die die Stadt Münster für fremde 
Dritte verwaltet - etwa für Interessentengemei nschaften oder für Cash-Pool-Beteiligte -, 
wurden gleichhohe Posten unter den Verbindlichkeiten erfasst. 
 
 
 Barkassen 
 
Unter dem Bilanzposten Ba rkassen werden das vorhandene Bargeld der Stadtkasse und 
der Bargeldbestand der übrigen Geldannahmestellen sowie Handvorschüsse zusammen-
gefasst. Am 31.12.2016 betrug der Bestand insgesamt 111.872,77 €. 
 
Er ist durch die Zählergebnisse und Mitteilungen der städtischen Ämter und Einrichtungen 
belegt. Die Prüfung der Kassenbestände führte ansonsten zu keinen Feststellungen. 
 
 
 Bankguthaben und Sc hulgirokonten 
 
Der in der Bilanz zum 31.12.2016 ausgewies ene Bestand umfasst 14 Bankkonten mit ei-
nem Guthaben i.H.v. 103.952,07 € und 91 Girokonten, di e für die städtischen Schulen 
eingerichtet wurden. Die Schulgirokonten weisen zusa mmen ein Guthaben i.H.v. 
703.955,34 € aus.  
 
Die Guthaben wurden durch Saldenbestätigungen nachgewiesen. 
 
 
 Festgelder 
 
Der Bestand an Festgeldern und ähnlichen Vermögenswerten stieg gegenüber dem Vor-
jahr um 7.531.379,70 € (8,6 %) auf 95.121.791,06 €.  
 
Diese Zunahme lässt sich auf die Verbe sserungen innerhalb der Finanzrechnung zurück-
führen. Die nicht zu Zahlungszwecken benöt igten Haushaltsmittel wurden mit kurzen 
Laufzeiten angelegt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  50 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 56.738,394,75 € 
 Vorjahr:  56.442.732,76 € 
 
ARAP Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Um-
buchungen 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro
Transitorische  
Abgrenzungen gem.  
§ 42 Abs.1 GemHVO 
 
-Fraktionszuwendgen 
-Beamtenbesoldung 
-Transferz. Amt 50 
-Transferz. Amt 51 
-Transferz. Amt 59 
-Zuschuss Pumpenh. 
-Auszahlungen 
 
251.159,21
5.626.306,32
5.463.203,55
5.636.885,19
7.904.328,38
99.900,86
     37.871,65
25.019.655,16 
 
 
 
 
266.782,26 
6.015.039,06 
5.166.117,67 
6.326.707,48 
8.132.099,47 
0,00 
        1.440,82 
25.908.186,76 
 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
              0,00 
0,00 
 
 
 
 
251.159,21 
5.626.306,32 
5.463.203,55 
5.636.885,19 
7.904.328,38 
99.900,86 
       37.871,65 
25.019.655,16 
 
 
 
 
266.782,26 
6.015.039,06 
5.166.117,67 
6.326.707,48 
8.132.099,47 
0,00 
        1.440,82 
25.908.186,76 
Aktivierte Zuschüsse  
gem. 
§ 43 Abs. 2 GemHVO 
Geleistete  
Zuwendungen an… 
 
- das Land NRW 
- verbundene Untern.  
-öffentl. Sonderrechn. 
-private Unternehmen 
-übrige Bereiche 
 
 
 
 
 
 
 
263.036,49 
5.220.538,91 
3.778.586,17 
11.180.167,41 
10.980.748,62 
31.423.077,60
 
 
 
 
 
 
0,00 
181.655,11 
0,00 
452.125,04 
1.213.200,94 
1.846.981,09 
 
 
 
 
 
 
0,00 
799.546,52 
0,00 
0,00 
   -507.033,46 
292.513,06 
 
 
 
 
 
 
7.515,33 
354.316,70 
50.437,19 
1.035.933,58 
1.284.160,96 
2.732.363,76 
 
 
 
 
 
 
255.521,16 
5.847.423,84 
3.728.148,98 
10.596.358,87 
10.402.755,14 
30.830.207,99 
 56.442.732,76 27.755.167,85 292.513,06 27.752.018,92 56.738.394,75 
 
Der Bestand an aktiven Re chnungsabgrenzungsposten stieg von 56.442.732,76 € um 
295.661,99 € (0,5 %) auf 56.738.394,75 €. 
 
 
 Transitorische Abgrenzung gem. § 42 Abs.1 GemHVO 25.908.186,76 € 
 Vorjahr: 25.019.655,19 € 
 
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, so-
weit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. 
 
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der  Zielsetzung des Jahres-
abschlusses stehen, ein den tatsächlichen Ver hältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. 
 
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise  nur in Betracht, sofern sie für 
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  51 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Als erheblich betrachtet man verwaltungs intern, wenn die in Frage kommenden Ge-
schäftsvorfälle eine Ergebnisverschiebung innerhalb einer Produktgruppe von  
 
- 100.000,00 € bei regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsvorfällen und 
- 10.000,00 € bei einmaligen Sachverhalten 
 
nach sich ziehen. Diese Festlegung hilft, die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ver-
einfachen. 
 
Die Zunahme der transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten von 25.019.655,16 € auf 
25.908.186,76 € ist auf höhere soziale Transferleistungen zurückzuführen. 
 
Die aus dem Vorjahr stammenden transit orischen Abgrenzungen wu rden im Laufe des 
Haushaltsjahres 2016 vollständig aufgelöst und in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
Grund und Höhe der neu gebildeten Rechnungs abgrenzungen konnte das AWR mit Hilfe 
der buchungsbegründenden Unterlagen lückenlos nachvollziehen.  
 
 
 Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO  30.830.207,99 € 
 Vorjahr: 31.423.077,60 € 
 
Neben den transitorischen Abgrenz ungen sieht das NKF in § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO 
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und zeitbezogenen Gegen-
leistungsverpflichtung ver bunden sind, als Vermögenspositi on unter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf entsprechend der Erfüllung der Ge-
genleistungsverpflichtung aufzulö sen sind. Zum Ende des J ahres 2016 aktivierte die 
Stadt Münster für die von ihr gezahlten Zuschüsse einen Betrag i.H.v. 30.830.207,99 €. 
 
Nach der stichprobenhaften Prüfung dieses Bilanzabschnittes kann das AWR im Wesent-
lichen die Ordnungsmäßigkeit der bilanzierten Zuschüsse bestä tigen. Allerdings war im 
Prüfungszeitpunkt die Frage, ob Landeszuweis ungen zur Förderung des ÖPNV-Verkehrs 
als aktiver und passiver Rec hnungsabgrenzungsposten gleichzeitig zu bilanzieren sind, 
noch strittig. Die Stadt M ünster verbuchte die Förder ung im abgeschlossenen Haushalts-
jahr 2016 erneut vollständig als Ertrag. Die Verwaltung wurde daher gebeten, ihre Festle-
gungen zu begründen. Das AWR geht daher davon aus, dass es für den Abschluss des 
Haushaltsjahres 2017 eine nachvollziehbare Begründung gibt. 
 
Daneben konnte das AWR auch im Abschluss des Haushalts 2016 nicht erkennen, dass 
Investitionszuschüsse an Sportvereine, di e mit einer mehrjährigen Gegenleistungsver-
pflichtung behaftet sind, im Sportamt unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bi-
lanziert werden. Hier besteht ebenfalls noch Handlungsbedarf. 
 
 
II Passiva 
 
 
1.  Eigenkapital 738.477.513,59 € 
 Vorjahr: 725.187.227,13 € 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Di fferenz von Vermögen und Schulden der Stadt 
Münster. Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentra ler Bedeutung für die nachhaltige 
Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  52 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Das Eigenkapital der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2016 in folgende Bestandteile: 
 
 Allgemeine Rücklage 672.568.478,50 € 
 Sonderrücklage 1.306.000,00 € 
 Ausgleichsrücklage 53.904.810,97 € 
 Jahresüberschuss   10.698.224,12 € 
Summe Eigenkapital 738.477,513,59 € 
 
 
 
1.1 Allgemeine Rü cklage 672.568.478,50 € 
 Vorjahr:  669.976.416,16 €  
 
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG - vom 18.09.2012 wurde die bis da-
hin bestehende Vorgabe aufgehoben, für die auf  das nachfolgende H aushaltsjahr zu 
übertragenden Ausgabeermächtigungen eine Deckungsrücklage auszuweisen.  
 
Ferner wurde in § 43 Abs. 3 GemHVO geregelt, dass Erträge und Aufwendungen aus 
dem Abgang und der Veräußerung von Ve rmögensgegenständen sowie aus Wertverän-
derungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen 
und im Anhang zu erläutern sind. 
 
In Folge dieser Verrechnungen erhöhte sich  der Bestand der Allgemeinen Rücklage von 
669.976.416,16 € um 2. 592.062,34 € (0,4 %) auf 672. 568.478,50 €. Die Bestandsbewe-
gungen des Jahres 2016 setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Bestandsveränderung der  
Allgemeinen Rücklage 
Veränderungen 
Euro 
Stand 01.01.2016 669.976.416,16 
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 3.048.051,29 
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 8.231.094,39 
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -4.170.520,20 
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -4.516.563,14 
Stand 31.12.2016 672.568.478,50 
 
Das AWR überprüfte die im Haushaltsjahr 2016 durchgeführten Verrechnungen. 
 
In Anwendung der Abgrenzungsvorschriften des § 43 Abs. 3 GemHVO nahm die Verwal-
tung diesmal eine Zuführung i.H. v. 5,2 Mio. € vor, die auf die Werterhöhung der städti-
schen Anteile an der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster 
GmbH zurückzuführen ist. Nach intensiver Erörterung des Sachverhaltes während der 
Prüfung kommt das AWR zu dem Ergebnis,  dass diese Verrechnung des höheren Teil-
wertes für das auf die Gesellschaft übertragene Grundstück York Höfe nicht gerechtfertigt 
ist. 
 
Korrekturhalber wird die Verwaltung im Haushaltsjahr 2017 eine Umgliederung innerhalb 
des Eigenkapitals vornehmen und einen Betrag i. H.v. 5,2 Mio. € aus der Allgemeinen 
Rücklage entnehmen und damit die Ausgleichsrücklage stärken. 
 
Ansonsten führte die sachliche und rec hnerische Prüfung der einzelnen Verrechnungen 
zu keinen weiteren Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  53 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
1.2 Sonderrücklag e 1.306.000,00 € 
 Vorjahr: 1.306.000,00 € 
 
In seiner Sitzung am 21.03.2012 fasste der Rat der Stadt Münster den Beschluss, den 
Eigentumsanteil der Stadt M ünster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € un-
entgeltlich auf die Annette von Droste zu  Hülshoff Stiftung zu übertragen. Zusätzlich 
brachte die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Das an die Stif-
tung übertragene Vermögen wird seither im  Finanzanlagevermögen quasi als Beteiligung 
ausgewiesen. 
 
Die stiftungsrechtlichen Vorsch riften führen dazu, dass das in die Stiftung eingebrachte 
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Aus diesem Grunde wur-
den gleich hohe Teile aus der Allgemeinen Rücklage entnommen und in eine Sonderrück-
lage eingebracht. 
 
 
1.3 Ausgleichsrü cklage 53.904.810,97 € 
  Vorjahr: 66.059.733,76 € 
 
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausgewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehl beträge in der Ergebnisplanung   oder 
Ergebnisrechnung durch Mittel der Ausgleic hsrücklage ausgeglichen werden können, gilt 
der jeweilige Haushalt insgesamt als ausgeglichen. 
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss in  seiner Sitzung am  22.03.2017 (V/0211/2017), 
dass der Fehlbetrag des Jahres 2015 i.H. v. 12.154.922,79 € durch  eine Inanspruchnah-
me der Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Hi erdurch verringerte sich der Bestand der 
Ausgleichsrücklage auf 53.904.810,97 €. 
 
Die Umgruppierung eines Betrages von 5,2 Mio. €, der sich auf die Werterhöhung der An-
teile an der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster zurückführen 
lässt, wird den Bestand im Laufe des Haushaltsjahres noch auf 59.104.810,97 € erhöhen. 
 
 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag  10.698.224,12 € 
 Vorjahr: -12.154.922,79 € 
 
 
Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 10.698.224,12 € ab.  
 
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung st immt mit dem Ergebnis der Vermögens-
rechnung überein. 
 
 
 
2. Sonderposten 1.274.274.268,14 € 
  Vorjahr: 1.296.708.049,10 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitio-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bew illigt und gezahlt wurden, als Sonderposten 
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen. 
 
In betriebswirtschaftlicher  Hinsicht sind die erhal tenen Zuwendungen und Beiträge zum 
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  54 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Diejenigen Sonderposten, die auf  Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herstel-
lung von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungs-
dauer des jeweils bezuschussten Vermögens gegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in 
der städtischen Ergebnisrechnung entlastend eingesetzt. In di esen Fällen stärken Son-
derposten das Eigenkapital der Stadt Münster im Zeitverlauf. 
 
Daneben gibt es Sonderpos ten, um die Verpflichtung der  Stadt Münster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen, 
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgleich) . Dieser Sonder-
posten beispielsweise hat den Charakter von Fremdkapital. 
 
Die Sonderposten der Stadt M ünster verringerten sich um 22.433.780,96 € (1,7 %) auf 
1.274.274.268,14 € und setzen si ch am Ende des Haushal tsjahres 2016 aus folgenden 
Bestandteilen zusammen: 
 
Sonderposten 
für… 
 
Bestand  
31.12.2015 
Euro 
Bestand 
31.12.2016 
Euro
Veränderung 
 
Euro 
 
Zuwendungen 
Beiträge 
Gebührenausgleich 
Sonstige Sonderposten 
Summe 
 
626.624.148,31 
660.597.953,65 
2.451.056,01 
     7.034.891,13 
1.296.708.049,10 
 
620.284.019,75 
645.000.675,66 
1.878.365,01 
     7.111.207,72 
1.274.274.268,14 
 
-6.340.128,56 
-15.597.277,99 
-572.691,00 
       76.316,59 
-22.433.780,96 
 
Das AWR verprobte die im Entwurf des Jahresabschlusses 2016 unter den Sonderposten 
aufgeführten Bestände und die Bestands veränderungen. Bei den Bestandveränderungen 
der aus Zuwendungen und Beiträgen gebildeten Sonderposten beschränkte sich das 
AWR auf diejenigen Bestandveränderungen, die mi t einem Wertvolumen von mehr als 
100.000,00 € je Buchung einen maßgeblichen Anteil an den Veränderungen des Jahres 
2016 haben. 
Die Prüfung in diesem Bereich bestätigt die Richtigkeit des  Bilanzausweises und seiner 
Erläuterungen. 
 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 620.284.019,75 € 
  Vorjahr: 626.624.148,31 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
626.624.148,31 
 
21.644.336,39 
 
1.875.426,09 
 
26.109.038,86 
 
620.284.019,75 
 
Am 31.12.2016 erreichten die aus Zu wendungen gebildeten Sonder posten einen Stand 
i.H.v. 620.284.019,75 €. Der Bestand verringerte sich um 6.340.128,56 € (1,0 %). 
 
Die Zuordnung der pauschalen Zuwendungen zu geförderten Wirtschaftsgütern und die 
damit verbundene zeitanteilige Auflösung der Sonderposten wurden nachvollzogen. In al-
len geprüften Fällen konnte die Zuordnung nachvollzogen werden und sie stand im Ein-
klang mit der Zwecksetzung der Fördermittel. 
 
Art und Umfang des zeitanteiligen Einbezugs  der erhaltenen Zuwendungen in die Ergeb-
nisrechnung waren ebenfalls nicht zu beanstanden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  55 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
2.2 Sonderposten für Beiträge  645.000.675,66 € 
  Vorjahr: 660.597.953,65 € 
 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
660.597.953,65 
 
5.088.756,67 
 
1.023.200,12 
 
19.662.834,54 
 
645.000.675,66 
 
Der Sonderposten für Beiträge bezieht si ch im Wesentlichen auf die Kanalbaubeiträge 
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. dem Kommunalabgabengesetz 
(KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen. 
 
Am 31.12.2016 beträgt der aus Beitr ägen gebildeten Sonderpos ten 645.000.675,66 €. 
Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Wert um 15.597.277,99 € (2,4 %) 
 
Aufgrund der Datenmengen, der Komplexi tät und der Vernetzung der Anlagenrechnung 
mit den Datenbanken zur Überwachung des In frastrukturvermögens (z.B. Kanaldaten-
bank KANDIS) hat die Verwaltung das Kanalanlagevermögen aus der zentralen Anlagen-
buchhaltung ausgelagert. Die Ve rmögensrechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung 
führt seit mehreren Jahren ein externer Guta chter (Dr. Pecher AG). Die Bestandsverän-
derungen dieses ausgelagerten Be reiches werden zum Ende ei nes Jahres für den Ab-
schluss der Haushaltsrechnung und den Abschluss der Gebührenberechnungen über-
nommen. Die Prüfung der Bestandsveränderungen in  diesem Bilanzabschnitt führte zu 
keinen weiteren Feststellungen. 
 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich   1.878.365,01 € 
  Vorjahr:  2.451.056,01 € 
 
Sonderposten für den 
Gebührenausgleich 
Bestand  
01.01.2016
Euro 
Zugänge 
 
Euro
Abgänge 
Inanspruchnahme 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhal-
tung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Sendwesen 
Rettungsdienst 
 
 
1.894.616,00 
0,00 
0,00 
0,00 
76.711,01 
   479.729,00 
2.451.056,01 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
298.421,00 
298.421,00 
 
871.112,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
871.112,00 
 
1.023.504,00 
0,00 
0,00 
0,00 
76.711,01 
  778.150,00 
1.878.365,01 
 
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der  gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz 
werden diese Verpflichtungen als Sonderposten dargestellt. Darüber hinaus sind gemäß 
§ 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen am 
Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben und zu erläutern. 
 
Im Bereich der Abwasserbeseitigung erklärt sich die Inanspruchnahme damit, dass in der 
Gebührenbedarfsberechnung ein Teil der aus  Vorjahren stammenden Gebührenüber-
schüsse als Ausgleich für Gebührenste igerungen eingesetzt wurde und daher den Be-
stand der Gebührenüberschüsse in diesem Bereich um 871.112,00 € minderte.  
 
Aus zeitlichen Gründen konnte die Betriebs abrechnung des Rettungs dienstes für das 
Jahr 2015 im letzten Jahresabschluss 2015 nich t mehr berücksichtigt werden. Die Über-
deckung wurde daher nachträglic h im Haushaltsjahr 2016 erfasst und erklärt die Zufüh-
rung i.H.v. 298.421,00 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  56 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 lagen die Betriebsergebnisse 
der gebührenrechnenden Einrichtungen für das J ahr 2016 allesamt noch nicht vor und 
werden daher erst in den Jahresabschluss 2017 einbezogen werden können.  
 
Der für den Ausgleich von Gebührenüberschüss en bilanzierte Sonder posten verringerte 
sich von 2.451.056,01 € um 572.691,00 € (23,4 %) auf 1.878.365,01 €. 
 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 7.111.207,72 € 
  Vorjahr:  7.034.891,13 € 
 
Sonstige  
Sonderposten 
Bestand  
01.01.2016
Euro 
Zugänge 
 
Euro
Abgänge 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
Ausgleichs- und  
Ersatzmaßnahmen 
Hochzeitswald 
Stellplatzablöse 
rechtlich unselb-
ständige Stiftungen 
 
 
1.602.979,47
73.699,48
1.232.598,79
4.125.613,39
7.034.891,13
 
0,00
12.332,71
256.111,98
         0,00
268.444,69
 
21.784,13
0,00
0,00
          0,00
21.784,13 
 
 
92.747,66 
1.627,32 
75.968,99 
 
          0,00 
170.343,97 
 
1.488.447,68
84.404,87
1.412.741,78
4.125.613,39
7.111.207,72
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggr ünden im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit dar stellen. Der Bestand der Sonstigen Sonder-
posten stieg von 7.034.891,13 € um 76.316,59 € (1,1 %) auf 7.111.207,72 €. 
 
 
 Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Der Sonderposten resultiert aus  beitragsfinanzierten Investit ionen der Stadt Münster im 
Bereich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 
 
Neben der zeitanteiligen Auflös ung von 92.747,66 € kam es in Folge einer Korrekturbu-
chung noch zu einem Abgang i.H.v. 21.784,13 € 
 
Der Bestand sank um insgesamt 114.531,79 € (7,1 %) auf 1.488.447,68 € 
 
 
 Entgelt für den Hochzeitswald 
 
Die Stadt Münster ermöglicht frisch Vermähl ten und Hochzeitsjubilaren im Hochzeitswald 
am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflanzen. Der Kostenbeitrag hierfür beträgt 150,00 € 
je Baum. 
 
Die von den Paaren eingezahlten Beträge wer den in der städtischen Buchhaltung zu-
nächst verdichtet und nach den Pflanzaktionen einmal im  Jahr den geförderten Sachan-
lagen als Sonderposten zugeordnet. 
 
Im Haushaltsjahr 2016 stieg der Sonder posten auf Grund von diversen Zugängen um 
10.705,39 € (14,5 %) auf 84.404,878 €. 
 
Der aus Entgelten zur Finanz ierung des Hochzeitswaldes gebildete Sonderposten wird 
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  57 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
 Sonderposten für Stellplatzablösebeträge 
 
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangs verkehr mit Kfz. zu erwarten ist, nur errichtet 
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergeste llt werden. Sobald diese nicht oder nur 
unter großen Schwierigkeit en hergestellt werden können oder die Herstellung untersagt 
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflicht ung durch die Zahlung ei nes Ablösebetrages 
nachgekommen werden. 
 
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen: 
 
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs  
 
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noc h keine aktivier ungsfähigen Vermögensge-
genstände geschaffen wurden, sind sie als er haltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit 
der Inbetriebnahme des geför derten Vermögensgegenstandes darf ein Sonderposten ge-
bildet werden, sofern die Stadt Eigentümerin der Anlage ist. 
 
Der Bestand erhöhte sich im Jahr 2016 um 180.142,99 € (14,6 %) auf 1.412.741,78 €.  
 
Im Haushaltsjahr 2016 wurden folgende Infrastrukturverbesserungen mit Mitteln der Stell-
platzablöse gefördert:  
 
 Fahrradweg Pienersallee 92.608,46 € 
 Toilettenanlagen Haltepunkt DB Roxel 4.817,33 € 
 Wartehallen Haltepunkt DB Roxel 7.052,09 € 
 Fahrradabstellanlage Halt epunkt DB Roxel 22.347,49 € 
 Diverse Fahrradständer im Stadtgebiet 38.815,93 € 
 Radverkehrszählstellen  90.470,68 € 
Summe 256.111,98 € 
 
 
 
Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
Das Stiftungsrecht erlaubt es nicht, dass das Stiftungsvermögen wi e das übrige Vermö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich für die st ete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten. 
 
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stift ungszweck bedingt, dass dem zweckbezogenen 
Vermögenswert auf der Aktivseite der B ilanz (Finanzanlagen) eine entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen mu ss. Dementsprechend wurde in Höhe des 
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt. 
 
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen 
nicht, denn das Stiftungsverm ögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Ver-
pflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht, so dass 
der Eröffnungsbilanzwert, solange keine Zu stiftungen vorgenommen werden, in unverän-
derter Höhe fortzuschreiben ist. Der Sonderpost en entsprach dem Ansatz in der Eröff-
nungsbilanz und ist korrekt ausgewiesen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  58 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Er setzt sich wie folgt zusammen:  
 
 Stiftung Generalar menfonds 1.138.087,23 € 
 Hüfferstiftung 222.645,76 € 
 Friedrich und Irmgard Bu schmann Stiftung 2.759.901,07 € 
 Stiftung Wohnverbund Wes tfalenfleiß 4.978,33 € 
 Stiftung Clemenshospital           1,00 € 
Summe 4.125.613,39 € 
 
 
3. Rückstellungen   561.345.701,30 € 
 Vorjahr:  540.640.525,56 € 
 
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht zählen Rü ckstellungen zum Fremdkapital. Sie stellen 
gewissermaßen Verpflichtungen dar, bei denen am  Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und 
ggf. in welcher Höhe sie verbindlich wer den. Durch die Bildung von Rückstellungen wer-
den die in späteren Jahren zu leistenden Au szahlungen wirtschaftlic h bereits dem Auf-
wand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet. 
 
Die Anlässe zur Bildung von Rückstellungen sind in § 36 GemHVO abschließend aufge-
zählt. Dementsprechend bildete die Verwal tung zum Ende des Haus haltsjahres 2016 für 
folgende Zwecke Rückstellungen: 
 
 Pensionsrückste llungen 522.332.830,00 € 
 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
 Instandhaltungsrückst ellungen 2.120.845,42 € 
 Sonstige Rückstellungen    36.892.025,88 € 
Summe 561.345.701,30 € 
 
In der Systematik eines Rückstellung sspiegels geben die nachfolgenden Übersichten 
Auskunft über die Entwicklung der untersch iedlichen Rückstellungen während des Jahres 
2016. 
 
 
3.1 Pensionsrückstellungen 522.332.830,00 € 
 Vorjahr:  499.397.830,00 € 
 
 
Pensionsrückstel-
lungen 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zuführung  
 
Euro 
Inanspruch-
nahme 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
Pensionen 
Beihilfen 
 
Summe 
 
416.511.950,00 
  82.885.880,00 
 
499.397.830,00 
 
22.860.230,00 
  7.810.700,00 
 
30.670.930,00 
 
7.727.820,00 
         8.110,00 
 
7.735.930,00 
 
0,00 
             0,00 
 
0,00 
 
431.644.360,00 
  90.688.470,00 
 
522.332.830,00 
 
In der kommunalen Bilanz sind Pensions rückstellungen auf Grund der zu erbringenden 
laufenden Versorgungsleistungen (Pensionen) sowie für Anwa rtschaften der Beamtinnen 
und Beamten auf Pensi onen anzusetzen. Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinter-
bliebenen durch den Dienstherrn ist grundges etzlich festgelegt und gehört zu den herge-
brachten Grundsätzen des Berufs beamtentums (vgl. Art. 33 Absatz 5 GG). Sie stellt ein 
eigenes System der Altersvorsorge dar.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  59 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Die Gemeinde muss die Verpflichtung in der Periode bilanzieren, in der die Beamtinnen 
und Beamten die Ansprüche durch ihre Lei stungen erwerben. Für die Gemeinde entsteht 
eine Verpflichtung für einen unbestimmten Leistungszeitraum, denn die Beamtinnen und 
Beamten können auf di e gesetzlich zustehende Versorgung weder ganz noch teilweise 
verzichten. In Folge dessen muss die Stadt  Münster eine auskömmliche Rückstellung bi-
lanzieren und gleichzeitig dafür Sorge tragen,  dass die Liquidität zur Leistung der künfti-
gen Versorgungsauszahlungen gesichert ist. 
 
Die Pensionsrückstellungen wurden im Haus haltsjahr 2016 um 22.935.000,00 € (4,6 %) 
auf 522.332.830,00 € aufgestockt. 
 
Zur Berechnung der Pensionsrückstellungen se tzte das Personal- und Organisationsamt 
der Stadt Münster wie in den Vorjahren das  zertifizierte DV-Programm „HAESSLER“ 
Pensionsrückstellung (HPR)“ ein. Die fü r die Berechnung erforderlichen Personaldaten 
werden per Schnittstelle aus der Pers onalabrechnungssoftware SAP/HCM an HPR über-
geben. Eine automatisierte Übernahme der Bestandsveränderungen in die Buchführung 
der Stadt Münster gibt es hingegen nicht. 
 
Das AWR prüfte deshalb in diesem Bereic h des Jahresabschlusses die Übernahme der 
für das Haushaltsjahr 2016 berechneten Daten in die Finanzbuchhaltung und kann bestä-
tigen, dass die Berechnungen des Personal- und Organisationsamtes korrekt in die SAP-
Buchführung übernommen wurden. 
 
Ferner wurden die im Entwurf des J ahresabschlusses ausgewiesenen Bestandsverände-
rungen des Haushaltsjahres nac hvollzogen. Hierbei stellte das AWR fest, dass die (er-
gebnisneutrale) Inanspr uchnahme der Pensionsrückstell ungen i.H.v. 7. 727.820,00 € im 
Anhang als (ergebniswirksame) Auflösung dargestellt wurde. Mit diesem Hinweis und den 
in diesem Bericht aufgeführten Bestands veränderungen wird das Versehen der Verwal-
tung berichtigt. 
 
Neben den Pensionsansprüchen berücksichtigt die Stadt Münster bei der Bemessung der 
Rückstellung auch etwaige Beihilfeansprüc he der künftigen Versorgungsempfänger. Sie 
wurden nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO vereinfachend in Form eines prozentualen Zu-
schlags zu den Pensionsrückstellungen gebildet. Der Zuschlagssatz beträgt z.Zt. 21,01 % 
(Vorjahr: 19,9 %) und orientiert sich an den durchschnittlichen Leistungen der letzten drei 
Jahre. Die rechnerische Pr üfung des AWR bestätigt im  Wesentlichen die Berechnungen 
der Verwaltung. 
 
 
 
 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
 Vorjahr:  0,00 € 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf  die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetri ebsähnliche Einrichtung Abfallw irtschaftsbetriebe Müns-
ter (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivierung und Nachsorge entstehenden Auf-
wendungen wurden folglich im Rechnungskreis der Abfallwirtschaftsbetriebe entspre-
chende Rückstellungen gebildet. 
 
Im Haushaltsjahr 2016 gab es fü r die Bildung einer Rückstellung für Altlasten keinen An-
lass, denn es gab keine konkrete Verpflic htung zur Sanierung von belasteten Grundstü-
cken.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  60 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 2.120.845,42 € 
  Vorjahr:  3.374.229,58 € 
 
Instandhaltungs- 
rückstellungen 
Bestand  
01.01.2016 
 
Euro 
Zuführung 
 
 
Euro
Inanspruch-
nahme  
 
Euro
Auflösung 
 
 
Euro 
Endbe-
stand 
31.12.2016 
Euro 
 
Hochbau 
Verkehrsflächen 
Grünanlagen 
 
Summe 
 
2.589.224,94 
653.504,64 
131.500,00 
 
3.374.229,58 
 
0,00 
0,00 
            0,00 
 
0,00 
 
279.454,06 
434.685,47 
  131.500,00 
 
845.639,53 
 
407.744,63 
0,00 
          0,00 
 
407.744,63 
 
1.902.026,25 
218.819,17 
            0,00 
 
2.120.845,42 
 
Die Gemeinden sind haushaltsrecht lich verpflichtet, bei einer im Haushaltsjahr unterlas-
senen Instandhaltung von gemeindlichen Sac hanlagen und einer beabsichtigten Nachho-
lung im Jahresabschluss eine entsprechende Rückstellung zu bilden. 
 
Die Stadt Münster bilanziert zum Ende des Haushaltsjahres 2016 eine Instandhaltungs-
rückstellung i.H.v. 2.120.845, 42 €. Ihr Bestand sank im  Haushaltsjahr 2016 von 
3.374.229,58 € um 1.253.384,16 € (37,2 %). 
 
Die einzelnen Instandhaltungsma ßnahmen werden gem. § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO im 
Anhang des Jahresabschlusses aufgeführt. Di e Angaben sind durch die von den zustän-
digen Fachämtern erstellten Bedarfspl äne belegt und stimmen mit den ausgewiesenen 
Beständen überein. Die Prüfung des AWR in dies em Bereich beschränkte sich auf eine 
rechnerische Überprüfung der von den zust ändigen Fachämtern vorgelegten Instandhal-
tungsprogramme. 
 
 
3.4 Sonstige Rückst ellungen 36.892.025,88 € 
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr:  37.868.465,98 € 
 
Gemäß § 88 GO NRW sind für dem Grunde und der Höhe nach ungewisse Verbindlich-
keiten, für drohende Verluste aus schw ebenden bzw. laufenden Verfahren oder für be-
stimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemess ener Höhe zu bilden. Sie dürfen al-
lerdings nur für die in § 36 GemHVO NRW  aufgeführten Zwecke gebildet werden. Die 
Aufzählung ist abschließend. 
 
Mit einer zentralen Anweisung
2 der Verwaltung wird das Verfahren zur Bildung von Rück-
stellungen geregelt. Danach ist das Amt fü r Finanzen und Beteiligungen über die Bildung 
und Veränderung einer Rückstellung zu informie ren. Eine Voraussetzung für die Bildung 
einer Rückstellung ist hierbei, dass der Betr ag für den Jahresabschluss erheblich ist. Die-
se Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der  Rückstellungsbetrag größer als 100.000 € ist. 
Die Einrichtung sowie spät ere Bestandsveränderungen in Fo rm von Inanspruchnahmen, 
Auflösungen oder im Bedarfsfall auch weiter er Zuführungen sind dem Amt für Finanzen 
und Beteiligungen unter Einbindung der für den Sachbereich zuständigen Dezernenten 
mit einer ausführlichen Erläuterung mitzut eilen. Die jeweiligen Buchungen werden aus-
schließlich durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen erfasst. 
 
Die Prüfung im Bereich der Sonstigen Rückst ellungen beinhaltete die Kontrolle der ein-
zelnen bestandsverändernden Buchungen und der dazu gehörenden Unterlagen. 
 
                                               
2 Rundschreiben laut Verteiler B – Nr. 46/2016 vom 02.12.2016

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  61 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Hiernach lassen sich im Haushaltsjahr 2016 im Bereich der Sonstigen Rückstellungen 
folgende Bestandsveränderungen feststellen: 
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand  
01.01.2016 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Inanspruch- 
nahme 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro
nicht in Anspruch  
genommener Urlaub 
 
Arbeitszeitguthaben 
 
Altersteilzeit 
 
nicht mehr bestehende 
Dienstverhältnisse 
 
Sabbatvereinbarungen 
 
Versorgungslasten bei 
eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtungen 
 
 
8.318.072,28 
 
1.893.980,40 
 
4.140.830,00 
 
 
2.347.430,00 
 
155.590,00 
 
 
 
7.845.117,82 
 
 
138.667,73 
 
1.321.823,22 
 
1.818.249,00 
 
 
0,00 
 
91.469,00 
 
 
 
1.115,30 
 
 
936.982,88 
 
0,00 
 
866.409,00 
 
 
0,00 
 
51.049,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
238.140,00 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
7.519.757,13 
 
3.215.803,62 
 
5.092.670,00 
 
 
2.109.290,00 
 
196.010,00 
 
 
 
7.846.233,12 
 
Risiken bei Krediten in  
ausländ. Währung 
-Investitionskredite 
-Liquiditätskredite 
 
Versorgungslasten 
Studieninstitut 
 
Risiken bei ausge-
stellten Bürgschaften 
 
Verluste aus lfd.  
GewSt-Verfahren 
 
 
Steuerverpflichtungen 
 
Ansprüche auf  
diskriminierungsfreie 
Besoldung 
 
Regressansprüche der  
Bundesanstalt für 
Arbeit 
 
Mehrarbeit höherer 
feuerwehrtechnischer 
Dienst 
 
Anpassung der Dienst- 
und Versorgungsbe-
züge bei der 
Feuerwehr 
 
Summe 
 
 
9.019.383,97 
1.358.935,51 
 
 
847.036,00 
 
 
169.170,00 
 
 
525.700,00 
 
 
598.700,00 
 
 
 
230.960,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
376.160,00 
 
 
 
 
      41.400,00 
 
37.868.465,98 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
25.346,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
42.300,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
              0,00 
 
3.438.970,25 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
84.078,98 
 
 
 
0,00 
 
 
 
376.160,00 
 
 
 
 
 41.400,00 
 
2.356.079,86 
 
 
1.522.062,48 
123.756,99 
 
 
0,00 
 
 
20.670,00 
 
 
154.700,00 
 
 
0,00 
 
 
 
1,02 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
              0,00 
 
2.059.330,49 
 
 
7.497.321,49 
1.235.178,52 
 
 
872.382,00 
 
 
148.500,00 
 
 
371.000,00 
 
 
641.000,00 
 
 
 
146.880,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
              0,00 
 
36.892.025,88 
 
Im Haushaltsjahr 2016 wurde von den Rückst ellungen i.H.v. 37.868. 465,98 € ein Betrag 
i.H.v. 2.356.079,86 € bes timmungsgemäß verbraucht. Zudem  wurde ein weiterer Betrag 
i.H.v. 2.059.330,49 € er tragswirksam aufgelöst, weil der Bedarf für die jeweiligen Rück-
stellungen entfallen ist oder niedriger aus fällt. In anderen Fällen hingegen, insbesondere 
bei den Rückstellungen für Arbeitszeitguthaben und für Altersteilzeit, waren weitere Zu-
führungen und zwar i.H.v. 3.438.970,25 € erforderlich, um die bisherige Dotierung an den 
aktuell höheren Bedarf anzupassen.  Insgesamt verringerte sich der Bestand der Sonsti-
gen Rückstellungen somit im Laufe des Jahr es 2016 um 976.440,10 € (2,6 %) auf 
36.892.025,88 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  62 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Mit Hilfe der eingesehenen Belege konnten so wohl die Buchungen in der Finanzbuchhal-
tung als auch die Angaben im Jahresabschluss 2016 bestätigt werden. 
 
Allerdings wurden auch hier die unt erschiedlichen Bestandsveränderungen im Anhang 
des Jahresabschlusses verwechselt. Deshal b werden die Angaben im Entwurf des Jah-
resabschlusses 2016 mit der oben stehenden Übersicht über die Entwicklung der sonsti-
gen Rückstellungen richtig gestellt. 
 
Den Anregungen des AWR aus den Vorjahren,  den Bedarf, die Bewertung und die Ent-
wicklung der Sonstigen Rückstellungen im Jahr esabschluss weitergehend zu erläutern, 
ist die Verwaltung bisher nicht gefolgt. Die Entwicklung bleibt somit unerklärt. 
 
Wegen des gravierenden Einflusses der Rückst ellung für Risiken aus Fremdwährungs-
krediten auf die gesamte Bewertung des Be standen an Krediten, die in Schweizer Fran-
ken aufgenommen wurden, beschränkt sich das  AWR darauf, die Dotierung dieser Rück-
stellung zu erörtern: 
 
 
 Rückstellungen für Risiken aus Fremdwährungskrediten 
 
Die entfallene Stützung eines untersten Wechselkurses für den Schweizer Franken (CHF) 
durch die Schweizer Notenbank veranlasste die Verwaltung der Stadt Münster bei der 
Bewertung der in Schweizer Franken auf genommenen Kredite eine höheren Risikovor-
sorge vorzunehmen. Sie bildete eine Rückste llung, die den Fall einer Verschlechterung 
des Wechselkurses bis auf einen hist orischen Tiefstand und einen damit verbundenen 
Anstieg der Rückzahlungsverpflichtungen abdeckt. 
 
Die Rückstellung orientiert sich an dem Unte rschied, der sich ergibt, wenn die bestehen-
den Kreditverbindlichkeiten mit dem zum Ende 2016 gültigen Wechselkurs bewertet und 
mit dem Stand verglichen werden, der sich ergibt, wenn man den Kreditbestand mit dem 
tiefsten Kurs der letzten Jahre bewertet: 
 
 
Investitionskredite 
 
Verbindlichkeiten bei einem Wechselkurs 
am 31.12.2016 von 1,0739 CHF/€ 84.782.031,52 € 
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 92.279.353,01 € 
Risiko bei Investitionskrediten   7.497.321,49 € 
 
 
Liquiditätskredite 
 
Verbindlichkeiten bei einem Wechselkurs 
am 31.12.2016 von 1,0739 CHF/€ 13.967.780,99  € 
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 15.202.959,51  € 
Risiko bei Liquiditätskrediten   1.235.178,52 € 
 
Summe 8.732.500,01 €  
 
Mit der Dotierung einer Rückstellung i.H.v.  8.732.500,01 € wurden im Jahresabschluss 
2016 Wechselkursrisiken bis zu einem Wechselkurs von 0,98665 CHF/€ abgesichert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  63 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
4. Verbindlichkeiten 843.760.367,93 € 
  Vorjahr:  827.585.199,10 € 
 
In der Bilanzposition Verbi ndlichkeiten werden alle am  Bilanzstichtag 31.12.2016 dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach fe ststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst. Die Verbindlichkeiten wur den mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert 
und entwickelten sich innerhalb der letzten drei Jahre wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten  31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
 
Anleihen 
Kredite für Investitionen 
Kredite zur Liquiditätssicherung 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 
die Kreditaufnahmen gleichkommen 
Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen 
Verbindlichkeiten aus  
Transferleistungen 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Erhaltene Anzahlungen 
 
Summe 
 
0,00 
723.744.633,08 
12.476.555,96 
 
1.116.655,29 
 
416.505,85 
 
108.677,64 
32.451.203,16 
51.742.274,83 
14. 
822.056.505,81 
 
0,00 
729.516.733,06 
13.845.189,44 
 
779.861,25 
 
2.187.737,61 
 
1.827.843,35 
32.133.457,66 
47.294.376,73 
14. 
827.585.199,10 
 
0,00 
749.881.377,97 
13.968.931,75 
 
649.403,86 
 
2.219.991,40 
 
2.098.721,51 
20.286.276,09 
54.655.665,35 
14. 
843.760.367,93 
 
Die Verbindlichkeiten der St adt Münster stiegen im Laufe des Haushaltsjahres 2016 er-
neut von 827.585.199,10 € um 16.175.168,83 € (2,0 %) auf 843.760.367,93  €. 
 
Die Bilanzausweise werden durch die Prüfung bestätigt. Im Be reich der Verbindlichkeiten 
regt das AWR aber eine Verbesserung der Erläuterungen hinsichtlich Zusammensetzung 
und Entwicklung der unterschiedlichen Bestände an. 
 
 
4.1 Anleihen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer un-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird. 
 
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben. 
 
 
4.2 Verbindlichkeiten 
aus Krediten für Investitionen 749.881.377,97 € 
 Vorjahr: 729.516.733,06 € 
 
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite lässt sich wie folgt darstel-
len: 
 
 
Kredite 
Bestand  
31.12.2014 
Euro
Bestand  
31.12.2015 
Euro
Bestand 
31.12.2016 
 
von verbundenen Unternehmen 
von Beteiligungen 
von Sondervermögen 
vom Öffentlichen Bereich 
vom privaten Kreditmarkt 
 
Summe 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
44.308,12 
723.615.961,80 
 
723.744.633,08 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
25.293,02 
729.407.076,88 
 
729.516.733,06 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
8.300,74 
749.788.714,07 
 
749.881.377,97

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  64 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
Die städtischen Verbindlichkei ten aus der Aufnahme von In vestitionskrediten wuchsen 
von 729.516.733,06 € um 20.364.644,91 € (2,8 %) auf 749.881.377,97 €. 
 
Den Tilgungen von 34,3 Mio. € stehen Neuauf nahmen i.H.v. 54,6 Mio. € gegenüber. Die 
Neuaufnahmen im Jahr 2016 bewegen sich innerhalb des durch die Haushaltssatzung le-
gitimierten Rahmens von 74,6 Mio. €. 
 
Von den Verbindlichkeiten entfällt ein Betr ag i.H.v. 84.363,16 € auf  einen Kredit der Hüf-
ferstiftung, der auf einen Ratsbeschluss
3 aus dem Jahr 1972 zurückzuführen ist. Der Kre-
dit wird nicht getilgt. 
 
Ein Anteil von 84,8 Mio. € entfällt auf  Kredite, die in Schweizer Franken 
(91.047.423,65 CHF) aufgenommen wurden. Die Fremdwährungskredite wurden mit dem 
Wechselkurs zum Bilanzstichtag, den die European Central Bank mit 1,0739 CHF / € 
festsetzte, bewertet. Über diesen Wechselkurs hinaus bis in Höhe von 0,98665 CHF / € 
bildete die Stadt Münster eine Rückste llung für drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften. 
 
Bezogen auf das gesamte Kredi tvolumen haben die Fremdwährungskredite für Investitio-
nen einen Anteil von rd. 11,3 %. Die Kreditv erträge liegen damit innerhalb der in der 
Haushaltssatzung festgelegten Grenze von 15 %. 
 
Die Kreditbestände sind zum einen durch Auswertungen der Bestandsverwaltungssoft-
ware SKompass nachgewiesen und zum anderen bestätigten die vorliegenden Saldenbe-
stätigungen die bilanzierten Werte. 
 
 
4.3 Verbindlichkeiten 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 13.968.931,75 € 
 Vorjahr: 13.845.189,44 € 
 
Die Bilanzposition wird fast ausschließlich durch einen Kredit bestimmt, der zur Liquidi-
tätssicherung aufgenommen wurde und in Schweizer Franken valutiert (15.000.000 CHF).  
 
Auch hier wurde zum 31.12.2016 wegen der Ve rschlechterung des Wechselkurses mit 
einem niedrigeren Kurs von 1,0739 CHF / € neu bewertet.  
 
Für das denkbare Risiko, dass der Kurs nach dem Bilanzstichtag sinkt, wurde hier eben-
falls eine Rückstellung für drohende Verluste  aus schwebenden Geschäften gebildet. Sie 
sichert das Währungsrisiko bis auf einen Kurs von 0,98665 € CHF / € ab. 
 
In der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wu rde festgelegt, dass die Gemeinde zur Si-
cherung der Zahlungsfähigkeit ein Kreditvolumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf. 
Dieser Grenzwert wurde zu keiner Zeit überschritten. 
                                               
3 V/0358/1972 vom 11.10.1972

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  65 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 649.403,86 € 
 Vorjahr:  779.861,25 € 
 
In den sechziger und siebziger Jahren hatte die Stadt Münster Grundstücke erworben, 
deren Kaufpreis in Form einer monatlichen R ente auf Lebenszeit vergütet wird. Der Bi-
lanzwert dieser Leibrenten verringerte sich um 130.457,39 € (16,7 %) auf 649.403,86 €: 
 
Bezeichnung Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
Endbestand  
31.12.2015 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
 
Leibrentenverträge 
 
779.861,25 
 
649.403,86 
 
130.457,39 
 
Im Haushaltsjahr 2016 wechselte die Verw altung die der Bewertung der Leibrenten zu 
Grunde gelegten Tabellen über die voraussi chtliche Lebenserwartung. Nach den Daten 
des statistischen Bundesamtes über die voraussichtliche Lebenserwartung fallen die Ver-
pflichtungen der Stadt Münste r am 31.12.2016 etwas niedri ger aus und bewirkten eine 
Anpassung des Bestandes. 
 
 
4.5 Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen 2.219.991,40 € 
 Vorjahr:  2.187.737,61 € 
 
Verbindlichkeiten aus Li eferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, 
die auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche R egelungen zurückzuführen 
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechen-
den Gegenleistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstic htag noch nicht erbracht 
hat. Es handelt sich vornehmlich um Verp flichtungen aus Kauf- und Werkverträgen, 
Dienstleistungs-, Miet- und Pacht- sowie ähnlichen Verträgen. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2016 wie folgt zusammen: 
 
 Verbindlichkeiten gegenüber ve rbundenen Unternehmen 1.093.767,25 € 
 Verbindlichkeiten gegenüber  Sondervermögen 1.126.206,89 € 
 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Bereichen 0,00 € 
 Verbindlichkeiten gegenüber privaten Bereichen          17,26 € 
 Summe 2.219.991,40 € 
 
Der Bestand an Verbindlichkeiten aus  Lieferungen und Leistungen ist gegenüber dem 
Vorjahr von 2.187.737,67 € nur geringfügig um 32.253,73 € (1,5 %) auf 2.219.991,40 € 
gestiegen. Die Durchsic ht der verschiedenen Sachkonten führte zu keinen erwähnens-
werten Feststellungen. 
 
 
4.6 Verbindlichkeiten  
aus Transferleistungen 2.098.721,51 € 
 Vorjahr: 1.827.843,35 € 
 
Am Ende des Haushaltsjahr 2016 werden an di eser Stelle vornehmlich nicht ausgegli-
chene Posten in Bezug auf die Gewerbes teuerumlage und den städtischen Beitrag zum 
„Fonds Deutsche Einheit“ bilanziert. Daneben zählen noch kleiner e Beträge des Jobcen-
ters für ALG II und einmalige Leistungen sowie Beträge des Sozialamtes für BuT-
Leistungen zum diesmaligen Bestand. Der Be stand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr 
um 270.878,16 € (12,9 %) auf 2.098.721,51 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  66 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
4.7 Sonstige Verbind lichkeiten  20.286.276,09 € 
  Vorjahr: 32.133.457,66 € 
 
Die Bilanzposition Sonstige Ve rbindlichkeiten ist ein Samme lposten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Position zuzuordnen sind. Ihr Bestand am 
31.12.2016 verringerte sich von 32.133.457,66 € um 11.847.181,57 €  (36,9 %) auf 
20.286.276,09 € und setzt sich wie folgt zusammen:  
 
 Cash-Pooling 5.541.566,55 € 
 Liquidität citeq 1.546.217,76 € 
 Amtshilfe 1.452.145,24 € 
 Erstattung ALG II 1.189.296,17 € 
 Ausgleichszahlungen beim Umlagev erfahren (BauGB) 1.070.024,54 € 
 Interessentensc haften 1.031.018,44 € 
 Altfälle SGB II 908.715,91 € 
 Übrige Verbindlichk eiten  7.547.291,48 € 
Summe 20.286.276,09 € 
 
Der bedeutendste Teil der Verbindlichkeit en entfällt mit einem Betrag i.H.v. 
5.541.566,55 € auf das i nnerstädtische Cash-Pooling. Be im Cash-Pooling werden die 
Geldanlagen der städtischen Tochte rgesellschaften zentral v on der Stadt verwaltet, um 
jederzeit einen konzerninter nen Liquiditätsausgleich her beiführen zu können. Während 
der Prüfung ergaben sich keine nennenswerten Feststellungen. 
 
 
4.8 Erhaltene Anzahlungen 54.655.665,35 € 
  Vorjahr:   47.294.376.73 € 
 
In der Bilanzposition Er haltene Anzahlungen werden alle  kommunalen Verpflichtungen 
gegenüber Dritten ausgewiesen, für die die Stadt Münster vom Bund, Land und übrigen 
Bereichen bereits zweckgebundene Fördermitte l erhalten, die dafür vorgesehene Leis-
tung jedoch noch nicht oder nich t vollständig erbracht hat. Es  kann sich dabei sowohl um 
Fördermittel für Investitionen als auch für Mittel zur Unterstützung der laufenden Verwal-
tungstätigkeit handeln. 
 
Zu Vergleichszwecken werden den Endbes tänden des Jahres 2016 die entsprechenden 
Vorjahreswerte gegenübergestellt: 
 
Erhaltene 
Anzahlungen 
31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
Veränderung 
Euro 
 
Investitionszuwendungen vom Bund 
Investitionszuwendungen vom Land 
Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV) 
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. sonst. Soderrechn. 
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich 
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur 
Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen 
Entgelte für Hochzeitswald Münster 
Stellplatzablösebeträge 
Übrige erhaltene Anzahlungen 
Summe 
 
20.534.202,09 
4.006.579,76 
9.933,64 
49.756,63 
749.984,00 
532.909,06 
36.407,69 
260.000,00 
786.983,54 
0,00 
1.512,71 
18.856.876,61 
1.469.231,00 
47.294.376,73 
 
22.461.123,94 
10.028.492,57 
0,00 
61.263,49 
923.984,00 
538.142,53 
21.129,07 
260.000,00 
0,00 
148.023,24 
0,00 
18.748.799,51 
1.464.707,00 
54.655.665,35 
 
1.926.921,85 
6.021.912,81 
-9.933,64 
11.506,86 
174.000,00 
5.233,47 
-15.278,62 
0,00 
-786.983,54 
148.023,24 
-1.512,71 
-108.077,10 
     -4.524,00 
7.361.288,62

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  67 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2016 betragen die unter den Erhaltenen Anzahlungen 
zusammengefassten Verbindlichk eiten 54.655.665,35 €. Im Verg leich zum Vorjahr stieg 
der Bestand um 7.361.288,62 € (15,6 %). 
 
Die Steigerung lässt sich im Wesent lichen auf Landeszuweisungen zurückführen. Ein 
Restbestand aus der Investiti onspauschale (rd. 1 Mio. €) sowie ein Bestand der Schul- 
und Bildungspauschale (rd. 6 Mio. €) wur de noch nicht verausgabt. Diese Zuwendungen 
werden von der Verwaltung für die Finanzier ung von größeren Projekten wie z.B. Ge-
samtschule Münster-Mitte oder zweite städt ische Gesamtschule in der näheren Zukunft 
eingeplant.  
 
Die in Stichprogen durchgeführte  Prüfung führte ansonsten zu  keinen weiteren Feststel-
lungen. 
 
 
 
5. Passive Rechnungsa bgrenzung 46.744.964,23 € 
  Vorjahr:  51.695.742,57 € 
 
Passive 
Rechnungsabgrenzung 
Endbestand 
01.01.2016 
Euro
Zuführung 
 
Euro
Verbrauch / 
Auflösung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
Einnahmen vor Ertrag 
Gebühren für Grabnutzungen 
Erhaltene Investitionszuschüsse 
Stellplatzablösebeträge 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
Summe 
 
 17.220.212,33 
14.804.479,58 
13.942.291,78 
5.051.706,86 
     677.052,02 
 
51.695.742,57 
 
11.721.793,36 
1.367.379,00 
1.380.573,26 
424.465,12 
               0,00 
 
14.894.210,74 
 
17.220.212,33 
1.013.061,59 
1.339.918,50 
257.639,95 
      14.156,71 
 
19.844.989,08 
 
 11.721.793,36 
15.158.796,99 
13.982.946,54 
5.218.532,03 
     662.895,31 
 
46.744.964,23 
 
Der Bestand an Passiven Rechnungsabgrenzungspos ten verringerte sich zum Ende des 
Jahres 2016 um 4.950.778,34 € (9,6 %) auf  46.744.964,23 €. Die Abgrenzungen setzten 
sich wie folgt zusammen:  
 
 
 Einnahmen vor Ertrag 
 
Für Einnahmen eines Haushaltsj ahres, die erst dem Folgejahr als Ertrag zuzurechnen 
sind (Vorauszahlungen), ist ein passive r Rechnungsabgrenzungspos ten quasi als Aus-
druck einer (Leistungs-) Verpflichtung zu bilden, sofern die Abgrenzung für den Jahresab-
schluss von Bedeutung ist. Es gelten hierbei die gleichen Wertgrenz en wie bei den akti-
ven Rechnungsabgrenzungen. 
 
Die zum Ende des Haushaltsjahres 2015 gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungen 
i.H.v. 17.220.212,33 € wurden im  Haushaltsjahr 2016 komplett aufgelöst und in die Er-
gebnisrechnung einbezogen. Danach bildete die Verwalt ung neue Abgrenzungen i.H.v. 
11.721.793,36 €, die sich wie folgt zusammensetzen: 
 
Bezeichnung Betrag in Euro 
Steuerforderungen 700.000,00 
Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen 6.200.000,00 
Kibiz für 01/2017 – Zuweisungen vom Land 4.303.784,00 
Erhöhter Mittelabruf ALG 2 518.009,36 
Summe 11.721.793,36 
 
Die gebildeten Rechnungsabgr enzungsposten konnten dem Grunde und der Höhe nach 
allesamt nachvollzogen werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  68 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
 Grabnutzungsgebühren 
 
Mit der Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entst eht für die Stadt Münster eine mehr-
jährige Gegenleistungsverpflichtung, weil der Gebührenzahler eine Gebühr für eine i.d.R. 
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichtet. 
 
Die Verwaltung ermittelte die Gebührenei nnahmen für die letzten 30 zurückliegenden 
Jahre und bezieht davon jährlic h 1/30 des Bestandes in di e Erfolgsrechnung ein. Im 
Haushaltsjahr 2016 kommt so ein Betrag von 1.013.061,59 € zu Stande. 
 
Die neuen Abgrenzungen lassen sich allesa mt auf die Gebührenerhebung im Jahr 2016 
zurückführen: 
 
Bezeichnung Betrag in Euro 
Neuvergabe von Grabnutzungen für 30 Jahre 885.333,00 
Verlängerungen vor Ablauf der Nutzugsrechte 172.950,00 
Verlängerung durch Beisetzung 309.096,00 
Summe 1.367.379,00 
 
Die aus den Gebühreneinnahmen des Haushal tsjahres 2016 gebildeten Zuführungen 
i.H.v. 1.367.379,00 € waren nicht zu beanstanden. 
 
 
 Erhaltene Investitionszuschüsse 
 
In den Fällen, in denen die Stadt Münste r investive Zuwendungen erhalten und diese an 
Dritte weitergeleitet hat, ist parallel zu m aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ein passi-
ver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und zeitanteilig ertragswirksam aufzulösen, 
sofern die Stadt Münster nicht wirtscha ftlicher Eigentümer des mit der Zuwendung ange-
schafften Vermögensgegenstandes wird. 
 
Im Haushaltsjahr 2016 bilanzierte die St adt Münster unter den Passiven Rechnungsab-
grenzungsposten Zuwendungen i.H.v. insgesamt 13.982.946,54 €. 
 
In einzelnen Fällen stellte das AWR fest, da ss erhaltene Investitionszuschüsse nicht er-
tragswirksam aufgelöst wurden und damit Er träge in der Ergebnisrechnung fehlen. Die 
Verwaltung wurde auf die er kannten Fehler hingewiesen und wird die Stammdatensätze 
entsprechend ergänzen. Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2016 hat dies je-
doch keine Relevanz.  
 
 
 Stellplatzablösebeträge 
 
Sofern aus vereinnahmten Stellplatzablös ebeträgen Zuschüsse an Dritte zur Schaffung 
von öffentlichem Parkraum gewährt werden, is t in ähnlicher Weise wie bei den investiven 
Zuschüssen zeitgleich ein passiver und ei n aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bil-
den. 
 
Im Haushaltsjahr 2016 stiegen die Passiven Rechnungsabgr enzungsposten von 
5.051.706,86 € um 166.825,71 € (3,3 %) auf 5.218.532,03 €. Die Bestandsveränderungen 
wurden nachvollzogen. Es kam hierbei zu keinen nennenswerten Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  69 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
 Privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
Räumt die Stadt Münster als Eigentümerin einer Liegenschaft einem Dritten ein Erbbau-
recht ein und zahlt dieser durch eine Einmal zahlung die kapitalisie rten Erbbauzinsen, ist 
ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und entsprechend der Laufzeit des 
vertraglich geregelten Nutzungsrechtes aufzulösen. 
 
Die Abgrenzung von privatrech tlichen Leistungsentgelten bezieht sich auf die einmalige 
Ablösung des Erbbaurechtes für den Gräftenhof „Haus Kump“ und einen Ablösebetrag für 
das Biologische Centrum Coermühle. 
 
Die Erbbauzinsen wurden entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer 
aufgelöst; ein Zugang hingegen konnte nicht festgestellt werden. 
 
 
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016 
 
Mit der Finanzrechnung der Stadt  Münster werden sämtliche im Haushaltsjahr 2016 re-
gistrierten Einzahlungen und gel eisteten Auszahlungen systematisiert nachgewiesen und 
die Ursachen für die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes erklärt. 
 
Die Geldbestände der Stadt  Münster erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 
7.562.346,55 € (8,6 %). In der Planung ging man noch von einem Fehlbetrag i.H.v. 
94.094.484,00 € aus. Die deutliche Ergebnisverbesserung ist zum einen auf ein besseres 
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und zum anderen auf Verzögerungen bei der 
Abwicklung investiver Maßnahmen zurückzuf ühren. Von der Ergebnisverbesserung des 
Jahres 2016 werden insges amt 104.876.455,00 € zur Vers tärkung in das nachfolgende 
Haushaltsjahr übertragen. 
 
Die Gemeinde hat ihre Zahl ungsfähigkeit durch eine angem essene Liquiditätsplanung si-
cherzustellen und kann nach § 89 Abs. 2 GO NRW i. V. m. Nr. 4.5.7 der Geschäftsanwei-
sung Finanzbuchhaltung (GA Fi nanzbuchhaltung) zur rechtz eitigen Leistung ihrer Aus-
zahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bi s zu dem in der Haushaltssatzung festge-
setzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung ste-
hen. 
 
In ihrer Haushaltssatzung (§ 5) für das J ahr 2016 hat die Stadt Münster einen Höchstbe-
trag von 200,0 Mio. € für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen 
werden dürfen, festgesetzt. Der in der Haushaltssatzung vorgegebene Rahmen für Liqui-
ditätskredite i.H.v. 200,0 Mio. € und die in der Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhal-
tung festgelegten Höchstgrenzen wurden von der Verwaltung eingehalten. 
 
Die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung erhöhten sich zum Ende des Haushaltsjah-
res von 13.845.189,44 € um 123.742,31 € (0,9 %) auf 13.968.931,75 €.  Die Verbindlich-
keiten sind auf den Bestand an kurzfristigen Kr editen zurückzuführen, die in Schweizer 
Franken valutieren (15,0 Mio. €). Die Kr edite wurden im Laufe des Jahres 2017 um 
7,5 Mio. CHF weiter getilgt, der Rest konnt e zinsfrei bis zum 15.03.2018 prolongiert wer-
den. 
 
Die Aufnahme weiterer Kredite in ei ner fremden Währung ist nach den Bestimmungen 
des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 (V/0195/2015)  nicht mehr vorgesehen. Von dieser 
Regelung ist jedoch die Prolongation von Krediten ausgenommen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  70 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2016 
 
Die vom Rat der Stadt Münster am 16.12.2015 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt 
Münster für das Haushaltsjahr 2016 wu rde mit Schreiben vom 29.12.2015 gemäß 
§ 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde angezeigt. Der Haushalt 
mit seinen Anlagen wurde zur Kenntnis genommen. Gegen die Haushaltssatzung erhob 
die Bezirksregierung keine Bedenken. 
 
Die finanziellen Erfordernisse zur Bewälti gung des starken Zuzugs  von Asylbewerbern 
sowie absehbare Verbesserungen bei der Ge werbesteuer und niedrigere Personalauf-
wendungen machten die Aufstellung einer Nach tragssatzung bzw. eines Nachtragshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2016 erforderlich (§ 81 GO NRW). 
 
In der Sitzung am 28.09.2016 beschloss der Rat einen 1. Nachtrag für das Haushaltsjahr 
2016  (V/0610/2016 und 1. Erg.). 
 
Der ursprüngliche Haushaltsplan sah noch ein Defizit von rd. -32,2 Mio. € vor. Die Verän-
derungen in der Ergebnisplanung verringerten jedoch das Defizit um rd. 14,5 Mio. € auf 
rd. -17,7 Mio. €. 
 
Das geplante Defizit konnte durch eine I nanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausge-
glichen werden, so dass der Haushalt der Stadt Münster damit als fiktiv ausgeglichen galt. 
Die Bezirksregierung nahm den 1. Nachtrag ebenfalls ohne Bedenken zur Kenntnis. 
 
Die gesetzlichen Möglic hkeiten zur Flexibilisierung der Haushaltswirtschaft bewirkten im 
Haushaltsjahr 2016 weitere Veränderungen des städtischen Budgets, wie die nachste-
hende Übersicht veranschaulicht: 
 
 
Ergebnisplan 
2016 
Ansatz Nachtrag 
Mehr /  
Weniger 
Reste APL / 
ÜPL 
Umbu- 
chungen 
Sperrun-
gen 
Budget Ergebnis 
 T€ T€  T€ T€ T€ T€ T€ T€
ordentliche 
Erträge 1.029.763,2 47.522, 2 0,0 5.890,5 5.449,8 0,0 1.088.625,7 1.101.522,7 
ordentliche 
Aufwendungen 1.046.443,4 33.016,1 15.450,9 6.327,5 5.544,1 -44,1 1.106.737,9 1.078.845,3 
Finanz- 
erträge 12.492,8 -967,4 0, 0 0,0 0,0 0,0 11.525,4 11.902,2 
Finanz- 
aufwendungen 28.007,0 -1.000,0 0, 0 -55,0 0,0 0,0 26.952,0 23.881,4 
Jahres- 
ergebnis -32.194,4 14.538,7 -15.450,9 -382,0 -94,3 44,1 -33.538,8 10.698,2 
Außerordentli-
che 
Erträge 
0 0 0 0 0 0 
0 3.048,1 
Außerordentli-
che 
Aufwendungen 
0 0 0 0 0 0 
0 8.231,1 
Verrechnete 
Erträge 200,0 0 0 0 0 0 200,0 4.170,5 
Verrechnete 
Aufwendungen 1.200,0 0 0 0 0 0 1.000,0 4.516.6 
Verrechnungs-
saldo -1.000,0 0 0 0 0 0 -1.000,0 2.592,10 
         
Veränderung 
des 
Eigenkapitals 
33.194,4 14.538,7 -15.450,9 -382,0 -94,3 44,1 -34.538,8 13.290,30 
 
Neben dem Nachtrag bewirkte insbesondere die Übertragung von Haushaltsausgaberes-
ten eine Veränderung in der Budgetplanung.  Die übertragenen Haushaltsausgabereste 
i.H.v. 15,5 Mio. € hatten eine Ausdehnung des Budgets und eine Vergrößerung der plan-
mäßigen Unterdeckung des Haushaltsjahres 2016 zur Folge.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016  71 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/18  
 
Im Haushaltsjahr 2016 entfalt ete überdies die überplanmäßi ge Mittelbereitstellung von 
5,7 Mio. € im Produktbereich 06 „Kinder-,  Jugend- und Familienhilfe“ für die Versorgung 
der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) Einfluss auf das Haushaltsbudget. Für 
eine Deckung der zusätzlichen Aufwendungen war en Mehrerträge in der gleichen Pro-
duktgruppe sowie höhere Steuereinnahmen vor gesehen, wodurch die Auswirkungen von 
überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mittel bereitstellungen bis auf eine Summe von 
382,0 TEUR begrenzt wurden. Über die Bere itstellung von überplanmäßigen und außer-
planmäßigen Haushaltsmitteln wurde regelmäßig in den politischen Gremien berichtet. 
 
Insgesamt rechnete die Stadt verwaltung im Haushaltsjahr  2016 mit einer Verminderung 
des Eigenkapitals. Einschließlich der außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen 
Verrechnungen wurde ein Defizit i.H.v. -34,5 Mio. € eingeplant. 
 
Der für das Haushaltsjahr 2016 veranschl agten Unterdeckung steht am Ende eine Eigen-
kapitalmehrung i.H.v. rd. 13,3 Mio. € gegenüber. Im Vergleich zur Haushaltsplanung be-
trägt die Ergebnisverbesserung rd. 47,8 Mio. € (138,5 %). 
 
 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO 
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die 
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Au fgaben einzubeziehen, so-
fern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsvorgänge 
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereic h der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Ge-
schäftsvorfälle, weil das Land NRW als überört licher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des 
Landesausführungsgesetzes zum Zwöl ften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat. 
 
Folgende Abrechnungen wurden seitens des AWR mit Blick auf das Haushaltsjahr 2016 
überprüft: 
 
 am 07.07.2016: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 1. Halbjahr 2016 für die 
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe vom 
10.03.2005 übertragenen Hilfen 
 am 16.01.2017: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 2. Halbjahr 2016 für die 
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe vom 
10.03.2005 übertragenen Hilfen 
 
Darüber hinaus fand eine Prüfung von Einzel fällen im Bereich der delegierten Aufgaben 
nicht statt.

Bilanz zum 31.12.2016

Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2015 31.12.2016
Euro Euro
A k t i v a 3.441.816.743,46 3.464.602.815,19
1. Anlage v e r möge n 3.228.613.316,07 3.241.617.112,09
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 373.329,56 483.681,02
1.2 Sachanlagen 2.766.485.802,24 2.765.675.424,20
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 229.608.734,75 228.156.629,59
1.2.1.1 Grünflächen 126. 153.237,08 126.353.103,85
1.2.1.2 Ackerland 34.298.817,45 33.867.927,04
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.430.217,65 10.249.158,73
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 58.726.462,57 57.686.439,97
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 754.848. 114,20 770.464.624,53
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 67.581.880,72 66.647.857,87
1.2.2.2 Schulen 350.813.082,99 353.211.661,65
1.2.2.3 Wohnbauten 2.170.704,67 1.966.221,39
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 334.282. 445,82 348.638.883,62
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.629.237.743,03 1.605.347.055,05
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.105.00 9,54 315.756.181,67
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.117.660,22 41.258.586,31
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 693.938. 686,60 680.496.279,42
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 559.289.293,94 548.345.777,34
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 19.787.092,73 19.490.230,31
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.103.976,04 6.440.291,17
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14.134.119,17 15.365.066,64
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 34.761.511,09 35.683.439,81
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.771.724,34 27.720.407,97
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 65.019.879,62 76.497.909,44
1.3 Finanzanlagen 461.754.184,27 475.458.006,87
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 407.597.423,45 419.904.132,48
1.3.2 Beteiligungen 12.980.522,27 12.890.363,10
1.3.3 Sondervermögen 21.495.696,27 21.598.564,43
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17.266.648,99 18.766.630,98
1.3.5 Ausleihungen 2.413.893,29 2.298.315,88
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 656.652,95 646.986,04
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.226.130,00 1.192.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 531.110,34 459.199,84
2.
Umlaufvermögen 156.760.694,63 166.247.308,35
2.1 Vorräte 36.098.607,62 34.401.790,14
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 36.098.607,62 34.401.790,14
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.182.862,32 35.803.946,97
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 17.785.862,28 20.625.580,92
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 6.563.544,70 5.339.468,19
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 7.833.455, 34 9.838.897,86
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 88.479.224,69 96.041.571,24
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.442.732,76 56.738.394,75

Forderungsspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren 
mehr als 5 
Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 20.625.580,92 18.222.266,88 17.432,28 2.385.881,76 17.785.862,28
1.1 (160000) Gebühren 3.161.806,13 3.161.806,13 0,00 0,00 2.488.955,49
1.2 (162000) Beiträge 254.037,73 250.623,32 3.414,41 0,00 250.519,79
1.3 (164000) Steuern 4.049.223,76 4.049.223,76 0,00 0,00 4.241.126,74
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 5.711.662,13 5.675.662,97 14.017,87 21.981,29 4.874.045,96
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 7.448.851,17 5.084.950,70 0,00 2.363.900,47 5.931.214,30
2. Privatrechtliche Forderungen 5.339.468,19 5.314.468,19 25.000,00 0,00 6.563.544,70
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 822.076,25 797.076,25 25.000,00 0,00 651.558,82
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 76.198,82 76.198,82 0,00 0,00 140.905,84
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.335.636,48 1.335.636,48 0,00 0,00 1.629.701,57
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 3.105.556,64 3.105.556,64 0,00 0,00 4.141.378,47
Summe aller Forderungen 25.965.049,11 23.536.735,07 42.432,28 2.385.881,76 24.349.406,98
Art der Forderungen
Gesamtbetrag     
am 31.12.2016
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag     
am 31.12.2015

Verbindlichkeitenspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
12345
1. Anleihen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2. Verbindlichkeiten aus  Krediten 
für Investitionen 749.881.377,97  33.871.495,96  143.955.661,17  572.054.220,84  729.516.733,06  
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.2 von Beteiligungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.3 von Sondervermögen 84.363,16  0,00  0,00  84.363,16  84.363,16  
2.4 vom öffentlichen Bereich 8.300,74  8.300,74  0,00  0,00  25.293,02  
2.5 von Kreditinstituten 749.788.714,07  33.863.195,22  143.955.661,17  571.969.857,68  729.407.076,88  
3. Verbindlichkeiten aus  Krediten 
zur Liquiditätssicherung 13.968.931,75  13.968.931,75  0,00  0,00  13.845.189,44  
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirts chaftlich 
gleichkommen 649.403,86  33.309,81  123.736,60  492.357,45  779.861,25  
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 2. 219.991,40  2.219.991,40  0,00  0,00  2.187.737,61  
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2. 098.721,51  2.098.721,51  0,00  0,00  1.827.843,35  
7. Sonstige Verbindlichkeiten 20.286.276,09  17.329.731,89  1.925.525,77  1.031.018,43  32.133.457,66  
8. Erhaltene Anzahlungen 54. 655.665,35  7.181.373,17  28.725.492,67  18.748.799,51  47.294.376,73  
9. Summe aller Verbindlichkeiten 843.760.367,93  76.703.555,49  174.730.416,21  575.632.579,67  827.585.199,10  
43.677.137,25  49.755.591,13  
 Nachrichtlich
 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
 - Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2015
Gesamtbetrag
am 31.12.2016Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von

Anlagenspiegel

AK/HK Zugang Abgang Umbuchung* aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahres AfA Abgang
AfA Um-
buchung kumulierte AfA
Buchw e r t GJ-
Beginn lf d. Buchw ert
01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 01.01.2016 31.12.2016
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1
Immaterielle Vermögens-
gegenstände 835.036,69 193.419,77 0,00 1.692,11 1.030.148,57 -461.707,13 -84.760,42 0,00 0,00 -546.467,55 373.329,56 483.681,02
1.2.1
Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche 
Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 154.484.867,84 1.005.944,19 -996.955,65 1.845.417,64 156.339.274,02 -28.331.630,76 -2.352.622,45 710.942,87 -12.859,83 -29.986.170,17 126 .153.237,08 126.353.103,85
1.2.1.2 Ackerland 34.298.817,45 0,00 -411.288,19 -19.602,22 33.867.927,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.298.817,45 33.867.927,04
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.430.217,65 0,00 -42.546,00 -138.512,92 10.249.158,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.430.217,65 10.249.158,73
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 58.726.462,57 23.766,99 -823.865,04 -239.924,55 57.686.439,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 58.726.462,57 57.686.439,97
1.2.2
Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche 
Rechte
1.2.2.1 Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 73.992.273,37 492.596,21 -348.103,39 109.735,83 74.246.502,02 -6.410.392,65 -1.276.495,71 88.244,21 0,00 -7.598.644,15 67.581.880,72 66.64 7.857,87
1.2.2.2 Schulen 429.641.996,00 8.530.142,51 0,00 4.398.860,38 442.570.998,89 -78.828.913,01 -10.370.726,55 0,00 -159.697,68 -89.359.337,24 350.813.082,99 353.211.661,65
1.2.2.3 Wohnbauten 2.514.622,88 0,00 -251.160,21 56.918,17 2.320.380,84 -343.918,21 -39.996,22 29.754,98 0,00 -354.159,45 2.170.704,67 1.966.221,39
1.2.2.4 Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 396.695.110,63 19.993.420,44 -1.828.813,84 3.922.009,27 418.781.726,50 -62.412.664,81 -8.109.256,99 396.035,79 -16.956,87 -70.142.842,88 334.282.445,82 348.638.883,62
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 315.105.009,54 283.462,24 -327.027,19 694.737,08 315.756.181,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.105.009,54 315.756.181,67
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 50.393.064,64 195.904,69 -8.120,00 1.161.800,50 51.742.649,83 -9.275.404,42 -1.216.779,10 8.120,00 0,00 -10.484.063,52 41.117.660,22 41.25 8.586,31
1.2.3.3 Gleisanlagen mit 
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00
1.2.3.4
Entwässerungs-
u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 840.720.869,59 2.038.911,02 -1.737.993,84 3.817.210,25 844.838.997,02 -146.782.182,99 -18.339.009,77 778.475,16 0,00 -164.342.717,60 693. 938.686,60 680.496.279,42
1.2.3.5 Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 773.084.478,77 5.765.843,16 -3.591.849,48 12.247.522,37 787.505.994,82 -213.795.184,83 -26.944.921,43 1.579.888,78 0,00 -239.160.217,48 5 59.289.293,94 548.345.777,34
1.2.3.6 Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens 28.274.121,36 233.744,31 0,00 503.072,99 29.010.938,66 -8.487.028,63 -1.033.679,72 0,00 0,00 -9.520.708,35 19.787.092,73 19.490.230,31
1.2.4 Bauten auf fremden 
Grund und Boden 2.750.802,02 4.242.648,30 -1,00 429.263,12 7.422.712,44 -646.825,98 -335.596,29 1,00 0,00 -982.421,27 2.103.976,04 6.440.29 1,17
1.2.5 Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 14.134.119,17 976.117,03 0,00 254.830,44 15.365.066,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.134.119,17 15.365.066,64
1.2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 55.402.817,75 4.396.183,08 -795.709,76 -28.631,57 58.974.659,50 -20.641.306,66 -3.551.466,30 722.257,85 179.295,42 -23 .291.219,69 34.761.511,09 35.683.439,81
1.2.7 Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 101.318.706,42 4.537.303,69 -24.487.645,47 451.000,79 81.819.365,43 -64.546.982,08 -13.910.613,89 24.348.419,55 10. 218,96 -54.098.957,46 36.771.724,34 27.720.407,97
1.2.8 Geleist.Anzahlungen, 
Anlagen im Bau 65.019.879,62 41.396.213,86 -158.271,30 -29.759.912,74 76.497.909,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 65.019.879,62 76.497.909,44
1.3.1 Anteile an verb. 
Unternehmen 415.311.500,50 16.063.434,06 -3.756.725,03 0,00 427.618.209,53 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 407.597.423,45 419.90 4.132,48
1.3.2 Beteiligungen 22.628.159,57 1.138.493,64 -1.228.652,81 0,00 22.538.000,40 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 12.980.522,27 12. 890.363,10
1.3.3 Sondervermögen 21.640.018,43 139.135,01 -36.266,85 0,00 21.742.886,59 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.495.696,27 21.598.564, 43
1.3.4 Wertpapiere des 
Anlagevermögen 17.266.648,99 1.499.981,99 0,00 0,00 18.766.630,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.266.648,99 18.766.630,98
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an 
verbund. Unternehmen 656.652,95 0,00 -9.666,91 0,00 646.986,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 656.652,95 646.986,04
1.3.5.2 Ausleihungen an 
Beteiligungen 1.226.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.192.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.226.130,00 1.192.130,00
1.3.5.4 Sonstige 
Ausleihungen 557.543,89 20.000,00 -91.910,50 0,00 485.633,39 -26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 531.110,34 459.199,84
3.887.114.928,29 113.166.666,19 -40.966.572,46 -292.513,06 3.959.022.508,96 -658.501.612,22 -87.565.924,84 28.662.140,19 0,00 -717.405.3 96,87 3.228.613.316,07 3.241.617.112,09
Die Spalte Umbuchungen entfält üblicherweise nur solche Umgruppierungen, die innerhalb des Sachanlagevermögens durchgeführt wer den. Dabei heben sich die Wertveränderungen im
Regelfall wechselseitig auf. Im Haushaltsjahr 2016 werden unter den Umbuchungen aber auch Umgruppierungen zweichen Umlaufvermög en und den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. 
Hierdurch erklärt sich der ausgewiesene Saldo von -292-513,06 €.
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Abschreibungen (AfA) Buchwerte

Ergebnisrechnung  
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016

Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2017
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 520.754.633,99        516.740.000,00        533.760.000,00        570.839.987,11        37.079.987,11          6,9 0,00    
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 117.872.680,59        137.974.880,00        142.545.160,00        136.419.871,57        6.125.288,43 -          -4,3 0,00    
3  + Sons tige Trans fererträge 15.596.084,26          12.649.400,00          12.964.100,00          15.979.555,30          3.015.455,30           23,3 0,00    
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 119.936.434,30        120.584.490,00        121.060.490,00        122.407.440,67        1.346.950,67           1,1 0,00    
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.220.312,70          20.213.020,00          20.213.020,00          21.255.748,88          1.042.728,88           5,2 0,00    
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 165.550.291,39        177.318.060,00        203.259.290,00        186.600.745,39        16.658.544,61 -         -8,2 0,00    
7  + Sonstige ordentliche Erträge 53.690.853,12          41.633.330,00          40.833.330,00          45.628.203,67          4.794.873,67           11,7 0,00    
8  + Aktivierte Eigenleistungen 2.707.119,46           2.650.000,00           2.650.000,00           2.391.192,46           258.807,54 -             -9,8 0,00    
9  + / - Bes tands veränderungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
10  = Ordentliche Erträge 1.017.328.409,81     1.029.763.180,00     1.077.285.390,00     1.101.522.745,05     24.237.355,05          2,2 0,00    
11  - Personalaufwendungen 229.677.300,80        242.062.180,00        239.490.700,00        248.105.020,09        8.614.320,09           3,6 0,00    
12  - Versorgungsaufwendungen 18.136.090,48          19.380.140,00          19.380.140,00          19.675.685,39          295.545,39              1,5 0,00    
13  - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 109.406.853,39        114.467.670,00        122.032.520,00        114.833.830,98        7.198.689,02 -          -5,9 8.005.129,00           
14  - Bilanzielle Abschreibungen 81.034.728,43          77.424.380,00          77.467.110,00          87.893.465,26          10.426.355,26          13,5 0,00    
15  - Transferaufwendungen 493.570.524,41        525.874.860,00        558.444.576,00        539.573.544,25        18.871.031,75 -         -3,4 7.069.644,00           
16  - Sonstige ordentliche Aufwendungen 89.430.923,96          67.234.210,00          78.095.472,00          68.763.731,39          9.331.740,61 -          -11,9 5.860.300,00           
17  = Ordentliche Aufwendungen 1.021.256.421,47     1.046.443.440,00     1.094.910.518,00     1.078.845.277,36     16.065.240,64 -         -1,5 20.935.073,00          
18  = Ordentliches Ergebnis 3.928.011,66 -          16.680.260,00 -         17.625.128,00 -         22.677.467,69          40.302.595,69          -228,7 20.935.073,00          
19  + Finanzerträge 17.153.546,50          12.492.760,00          11.525.360,00          11.902.199,22          376.839,22              3,3 0,00    
20  - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 25.380.457,63          28.007.000,00          27.007.000,00          23.881.442,79          3.125.557,21 -          -11,6 0,00    
21 = Finanzergebnis 8.226.911,13 -          15.514.240,00 -         15.481.640,00 -         11.979.243,57 -         3.502.396,43           -22,6 0,00    
22  = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 12.154.922,79 -         32.194.500,00 -         33.106.768,00 -         10.698.224,12          43.804.992,12          -132,3 20.935.073,00          
23  + Außerordentliche Erträge 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
24  - Außerordentliche Aufwendungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
25  = Außerordentliches Ergebnis -                           0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
26  =  Jahresergebnis 12.154.922,79 -         32.194.500,00 -         33.106.768,00 -         10.698.224,12          43.804.992,12          -132,3 20.935.073,00          
Haushaltsansatz 2016 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener

Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2017
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
27 Verrechnete Erträge 2.276.680,08           200.000,00              200.000,00              3.048.051,29           2.848.051,29           1.424,03     0,00    
bei Vermögensgegenständen
28 Verrechnete Erträge 3.645.359,18           0,00    0,00    8.231.094,39           8.231.094,39            --- 0,00    
bei Finanzanlagen
29 Verrechnete Aufwendungen 3.363.224,72           1.200.000,00           1.200.000,00           4.170.520,20           2.970.520,20           247,54       0,00    
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Aufwendungen 1.350.965,41           0,00    0,00    4.516.563,14           4.516.563,14              --- 0,00    
bei Finanzanlagen
31 Verrechnungssaldo 1.207.849,13           1.000.000,00 -          1.000.000,00 -          2.592.062,34           3.592.062,34           359,21 -      0,00    
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2016 Ansatz / Ergebnis

Finanzrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2016

Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ermächtig ungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2017
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 532.025.402,57      516.740.000,00      533.760.000,00      560.129.703,29      26.369.703,29        4,9 0,00 
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 87.769.071,56        110.383.590,00      114.953.870,00      109.398.410,71      5.555.459,29 -         -4,8 0,00 
3  + Sonstige Transfereinzahlungen 15.413.299,30        12.649.400,00        12.964.100,00        15.486.653,12        2.522.553,12          19,5 0,00 
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 97.762.041,82        97.634.230,00        98.110.230,00        101.193.145,37      3.082.915,37          3,1 0,00 
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.178.717,85        20.199.040,00        20.199.040,00        21.388.195,78        1.189.155,78          5,9 0,00 
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 163.864.101,65      177.318.060,00      203.259.290,00      186.190.640,07      17.068.649,93 -       -8,4 0,00 
7  + Sons tige Einzahlungen 34.156.792,13        35.727.440,00        34.927.440,00        29.074.187,57        5.853.252,43 -         -16,8 0,00 
8  + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 16.886.472,24        12.492.760,00        11.525.360,00        12.030.511,43        505.151,43            4,4 0,00 
9  = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 969. 055.899,12      983.144.520,00      1.029.699.330,00   1.034.891.447,34   5.192.117,34          0,5 0,00 
10  - Personalauszahlungen 206.553.219,18      222.953.320,00      224.765.660,00      220.404.067,54      4.361.592,46 -         -1,9 0,00 
11  - Versorgungsauszahlungen 23.569.704,83        20.959.150,00        20.959.150,00        24.633.286,67        3.674.136,67          17,5 0,00 
12  - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 112.593.691,97      116.417.670,00      124.317.525,00      115.616.750,01      8.700.774,99 -         -7,0 8.223.948,00           
13  - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 25.551.386,47        28.007.000,00        27.007.000,00        23.881.442,79        3.125.557,21 -         -11,6 0,00 
14  - Trans feraus zahlungen 495.151.127,01      524.244.790,00      558.587.296,00      537.245.625,29      21.341.670,71 -       -3,8 9.105.740,00           
15  - Sonstige Auszahlungen 65.669.428,27        70.157.120,00        81.018.382,00        64.199.466,99        16.818.915,01 -       -20,8 5.860.300,00           
16  = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 929.088.557,73      982.739.050,00      1.036.655.013,00   985.980.639,29      50.674.373,71 -       -4,9 23.189.988,00          
17  = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 39.967.341,39        405.470,00            6.955.683,00 -         48.910.808,05        55.866.491,05        803,2 -         23.189.988,00 -         
18  + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 18.999.090,28        23.044.850,00        22.479.200,00        27.749.241,85        5.270.041,85          23,4 0,00 
19  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.805.587,42          1.060.820,00          1.060.820,00          1.756.994,90          696.174,90            65,6 0,00 
20  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 34.000,00              34.000,00              34.000,00              34.000,00              0,00  0,0 0,00 
21  + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 5.022.366,80          3.709.020,00          3.709.020,00          4.064.244,91          355.224,91            9,6 0,00 
22  + Sonstige Investitonseinzahlungen 12.207.357,37        14.061.100,00        14.061.100,00        9.839.314,88          4.221.785,12 -         -30,0 0,00 
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 38. 068.401,87        41.909.790,00        41.344.140,00        43.443.796,54        2.099.656,54          5,1 0,00 
24  - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 2.461.406,70          9.920.010,00          15.267.397,00        4.884.880,45          10.382.516,55 -       -68,0 9.935.616,00           
25  - Auszahlungen für Baumaßnahmen 48.260.970,25        88.109.460,00        179.820.907,00      73.280.744,22        106.540.162,78 -     -59,2 62.019.675,00          
26  - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 7.568.767,82          10.442.410,00        21.638.382,00        10.177.942,65        11.460.439,35 -       -53,0 9.226.923,00           
27  - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 1.715.093,60          7.652.000,00          7.652.000,00          10.578.964,99        2.926.964,99          38,3 250.000,00           
28  - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 3.108.140,06          1.900.910,00          2.572.515,00          1.665.325,98          907.189,02 -           -35,3 254.253,00              
29  - Sonstige Investitionsauszahlungen 25.490,00              20.000,00              20.000,00              25.490,00              5.490,00                27,5 0,00 
30  = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 63.139.868,43        118.044.790,00      226.971.201,00      100.613.348,29      126.357.852,71 -     -55,7 81.686.467,00          
31  = Saldo aus Investitionstätigkeit 25.071.466,56 -       76.135.000,00 -       185.627.061,00 -     57.169.551,75 -       128.457.509,25      -69,2 81.686.467,00 -         
32  = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 14.895.874,83        75.729.530,00 -       192.582.744,00 -     8.258.743,70 -         184.324.000,30      -95,7 104.876.455,00 -       
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2016 Ansatz / Ergebnis

Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2016  
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33  + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 30.305.883,00        74.683.000,00        133.957.300,00      54.598.500,00        79.358.800,00 -       -59,2 10.000.000,00          
34  + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.165,44                77.456.458,00        0,00 1.150,76                1.150,76                0,00 
35  - Tilgung und Gewährung von Darlehen 33.669.704,41        35.469.040,00        35.469.040,00        34.977.802,65        491.237,35 -           -1,4 0,00 
36  - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 1.506,06                0,00 0,00 1.165,44                1.165,44                0,0 0,00 
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.364.162,03 -         116.670.418,00      98.488.260,00        19.620.682,67        78.867.577,33 -       -80,1 10.000.000,00       
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 11.531. 712,80        40.940.888,00        94.094.484,00 -       11.361.938,97        105.456.422,97      -112,1 94.876.455,00 -         
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 78.953.647,44        88.479.225,00        88.479.225,00        88.479.224,69        0,00 0,00 0,00 
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 2.006.135,55 -         0,00 0,00 3.799.592,42 -         3.799.592,42 -         0,00 0,00 
41  = Liquide Mittel 88.479.224,69        129.420.113,00      5.615.259,00 -         96.041.571,24        101.656.830,55      1.810,4 -      94.876.455,00 -         
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2016 Ansatz / Ergebnis

Lagebericht 
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen

1
 
Stadt Münster, September 2017
     
      
Lagebericht  
 
zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Münster 
 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2016 ein Jahresabschluss aufzustel- 
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft na chzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist der Lagebe- 
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprechendes Bild der Ver- 
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gem einde vermittelt wird. Auch ist auf die 
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.  
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunale n Haushaltswirtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommuna len Leistungserbringung entste- 
hen. 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis aus dem Saldo aller Erträge 
und Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigen kapitals wider. Ein positives Jahres- 
ergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahr esergebnis zu einem Verzehr des Ei- 
genkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushalt- 
sausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das  Jahresergebnis keinen negativen Wert 
ausweist.

2
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit folgenden Werten ab:  
 
 
Ergebnisrechnung 2016 
 
 
 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
Mio. € 
Ergebnis 
 
Mio. € 
Abweichung 
 
Mio. € 
 
Ordentliche Erträge 
 
1.077,3  
 
1.101,5  
 
  +  24,2  
 
Ordentliche Aufwendungen 
 
1.094,9  
 
1.078,8  
 
-   16,1  
 
Finanzerträge 
 
11,5  
 
11,9  
 
+    0,4  
 
Finanzaufwendungen 
 
27,0  
 
23,9  
 
-     3,1  
 
Jahresergebnis  
 
-    33,1  
 
10,7  
 
+  43,8  
 
 
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 10,7 Mio. €  aus. Gegenüber der Haus- 
haltsplanung (einschließlich Nachtrag und Ermächtig ungsübertragungen), in der noch von 
einem Vermögensverzehr in Höhe von -33,1 Mio. € ausgegangen werden musste, ergibt sich 
eine Verbesserung von 43,8 Mio. €.  
 
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass von den nicht benötigten Aufwands-
ermächtigungen 20,9 Mio. € als so genannte Ermächti gungsübertragungen in das Jahr 2017 
übertragen wurden und dort den laufenden Ansatz entsprechend erhöhen. Da aber zu erwar- 
ten ist, dass auch im Jahresabschluss 2017 nicht ve rbrauchte Haushaltsmittel in ähnlicher 
Größenordnung nach 2018 übertragen werden müssen, k ann diese Position für die Analyse 
grundsätzlich neutralisiert werden.      
 
Gegenüber dem Planansatz sind die gesamten Erträge um 24,6 Mio. € (+ 2,3 %) gestiegen. 
Die Aufwendungen blieben mit 19,2 Mio. € (- 1,7 %) unter dem Ansatz.  
 
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschlus s sind detailliert im Anhang bei den „Er- 
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent- 
lichen Veränderungen beleuchtet werden. 
    
Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer von 275,0  Mio. € wurde mit 310,2 Mio. € um 
35,2 Mio. € (12,8 %) übertroffen. Die Gewerbesteuer einnahmen haben damit einen Höchst- 
stand erreicht und sind ein Hauptgrund für den guten Jahresabschluss.

3
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Bund bzw. vom Land wurde der Haus- 
haltsansatz deutlich unterschritten (-16,7 Mio. €).  Ursächlich waren geringere Erträge im So- 
zialbereich (Jobcenter und allgemeine Sozialverwalt ung) und bei der Kinder- und Jugendhil- 
fe. Im Sozialbereich waren andererseits die Aufwend ungen für Flüchtlinge deutlich geringer 
als geplant. Beim Sozialamt und beim Jobcenter wurden daher die Haushaltsansätze nicht in 
voller Höhe benötigt.    
 
Bei den Personalaufwendungen wurden die Haushaltansätze um insgesamt 8,6 Mio. € über- 
schritten. Hier fiel die Zuführung zu den Rückstell ungen für Beamte höher aus als geplant 
(+14,3 Mio. €). Die Dienstaufwendungen blieben dage gen um -5,7 Mio. € hinter dem fortge- 
schriebenen Ansatz zurück, da Planstellen nicht oder nur verzögert besetzt werden konnten. 
 
Die Haushaltsansätze der bilanziellen Abschreibunge n wurden ebenfalls überschritten 
(+10,4 Mio. €). Ursächlich war vor allem eine Anpas sung des Festwertes beim Lehr- und 
Lernmittelbestand, um u.a. eine Doppelerfassung von Vermögensgegenständen im Schulbe- 
reich zu verhindern. Durch diese Bereinigung entsta nd ein einmaliger Abschreibungsauf- 
wand von 9,4 Mio. €. 
 
Bei den Transferaufwendungen ergab sich im Vergleic h zu den Haushaltsansätzen eine An- 
satzunterschreitung in Höhe von 18,9 Mio. €. Ursäch lich hierfür waren die bereits erwähnten 
geringer als prognostiziert anfallenden Aufwendungen für Flüchtlinge. Darüber hinaus wurde 
die Finanzierungsbeteiligung von 4,0 Mio. € für den  Umbau des Empfangsgebäudes des 
Hauptbahnhofs in 2016 nicht ausgezahlt. Diese Mitte l sind aber nicht eingespart worden, 
sondern die Ermächtigungen wurden in das Jahr 2017 übertragen. 
 
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen , einschließlich der Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen ist um 3,5 Mio. € 
besser als geplant ausgefallen. Diese Ergebnisverbe sserung ergibt sich durch die Aufrech- 
nung von Mehrerträgen von 0,4 Mio. € mit den Minder aufwendungen bei den Zinsen von 
3,1 Mio. €.

4
3. Finanzlage 
 
Finanzrechnung 2016 
 
 
 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
Mio. € 
Ergebnis 
 
Mio. € 
Abweichung 
 
Mio. € 
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 
 
-      7,0  
 
+  48,9  
 
+    55,9  
 
Saldo aus Investitionstätigkeit 
 
-  185,6   
 
-   57,2  
 
+  128,4 
Finanzmittelüberschuss (+ ) 
Finanzmittelfehlbetrag (-)  
 
   -  192,6  
 
-     8,3  
+  184,3  
 
    
Aufnahme und Rückflüsse von 
Darlehen 
 
134,0  
 
54,6  
 
-     79,4  
Aufnahme von 
Liquiditätskrediten 
 
0 
 
0,0 
 
+      0,0  
Tilgung und Gewährung von 
Darlehen 
 
35,5  
 
35,0  
 
-      0,5  
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit 
 
98,5  
 
19,6  
 
-    78,9  
 
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch  das Ergebnis der laufenden Verwal- 
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigk eit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung 
der Kredite.  
 
Der in der Planung noch negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte letztlich in  
ein positives Ergebnis von 48,9 Mio. € umgewandelt werden. Der negative Saldo aus der 
Investitionstätigkeit (Einzahlungen abzüglich der A uszahlungen für die Herstellung bzw. den 
Erwerb von Vermögen) konnte auf -57,2 Mio. € gesenk t werden. Im Ergebnis führten beide 
Salden zu einem kleinen Finanzmittelfehlbetrag von -8,3 Mio. €.   
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, 
weist als Ergebnis den positiven Wert von 19,6 Mio. € aus. Die nicht benötigte Kreditermäch- 
tigung für Investitionen steht im Jahr 2017 weiter zur Verfügung und kann zur Finanzierung 
entsprechender investiver Ermächtigungsübertragungen eingesetzt werden.         
 
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2016 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu 
mussten zur Verstärkung der aus der Bewirtschaftung  des Haushaltsplanes erzielten Ein- 
nahmen allerdings zeitweise Liquiditätskredite aufgenommen werden. Ebenso wurde auf den 
Cash-Pool, der mit den eigenbetriebsähnlichen Einri chtungen und Töchtern gemeinsam be- 
trieben wird, zurückgegriffen. Der in der Haushalts satzung festgelegte Höchstbetrag der Li- 
quiditätskredite (200 Mio. €) wurde zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen.

5
4. Vermögens- und Schuldenlage  
Die Schlussbilanz zum 31.12.2016 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und 
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer- 
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufe- 
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.    
 
 
Bilanz zum 31.12.2016 
Aktiva 
 
31.12.2016 
 
31.12.2015 
 
Mio. € 
 
% 
 
Mio. € 
 
% 
 
1. 
 
Anlagevermögen 
 
3.241,6  
 
93,6  
 
3.228,6  
 
93,8  
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,5  0,0  0,4  0,0  
1.2 Sachanlagen 2.765,6  79,9  2.766,4  80,4  
1.3 Finanzanlagen 475,5  13,7  461,8  13,4  
 
2. 
 
Umlaufvermögen 
 
166,2 
 
4,8  
 
156,8  
 
4,6  
2.1 Vorräte 34,4  1,0  36,1 1,0  
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenst. 35,8  1,0  32,2  0,9  
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0  0 0 0 
2.4 Liquide Mittel 96,0  2,8  88,5  2,6  
 
3. 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung  
 
56,8 
 
1,6  
 
56,4  
 
1,6  
      
 Summe Aktiva  3.464,6  100  3.441,8  100  
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2016 
Passiva 
 
31.12.2016 
 
31.12.2015 
 
Mio. € 
 
% 
 
Mio. € 
 
% 
 
1. 
 
Eigenkapital 
 
738,5  
 
21,3  
 
725,2  
 
21,1  
1.1 Allgemeine Rücklage (+ Sonderrücklage ) 673,9  19,4  671,3  19,5  
1.2 Ausgleichsrücklage (nach Verrechnung mit 
dem Jahresergebnis)  
 
64,6  
 
1,9  
 
53,9  
 
1,6  
 
2. 
 
Sonderposten 
 
1.274,3  
 
36,8  
 
1.296,7  
 
37,7  
 
3. 
 
Rückstellungen 
 
561,3  
 
16,2  
 
540,6  
 
15,7  
 
4. 
 
Verbindlichkeiten 
 
843,8  
 
24,4  
 
827,6  
 
24,0  
 
5. 
 
Passive Rechnungsabgrenzung  
 
46,7  
 
1,3  
 
51,7  
 
1,5  
      
 Summe Passiva  3.464,6  100  3.441,8  100

6
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der  Bilanzpositionen werden detailliert im 
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die 
wesentlichen Positionen dargestellt werden. 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum  31.12.2016 von 3.464,6 Mio. € ist 
gegenüber dem Vorjahr um 22,8 Mio. € gestiegen. Das  Anlagevermögen ist um 13,0 Mio. € 
und das Umlaufvermögen  um 9,4 Mio. € gestiegen. Da s auf der Aktivseite ausgewiesene 
Vermögen setzt sich mit 93,6 % aus langfristig orie ntiertem Anlagevermögen zusammen. 
Davon entfallen 2,77 Mrd. € auf das Sachanlagevermö gen und 475,5 Mio. € auf die Finanz- 
anlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infrastrukt urvermögen (u. a. Kanäle, Straßen, Brü- 
cken) mit 1,61 Mrd. € den größten Posten dar. Der W ert der bebauten Grundstücke wird mit 
770,5 Mio. €, der der unbebauten Grundstücke mit 228,2 Mio. € ausgewiesen. Auf das restli- 
che Sachanlagevermögen (u. a.  Maschinen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstat- 
tung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen  161,7 Mio. €. Von den Finanzanlagen 
beziehen sich 432,8 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.  
 
Das Umlaufvermögen ist auf 166,2 Mio. € gestiegen und macht 4,8 % der Bilanzsumme aus. 
Auf die Vorräte entfallen 34,4 Mio. €, auf die Ford erungen 35,8 Mio. € und auf die liquiden 
Mittel 96,0 Mio. €.  
 
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 1,6 % (56,8 Mio. €) der Bilanzsumme.   
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das 
Vermögen der Stadt finanziert ist. Das Eigenkapital  als Saldo zwischen dem Vermögen der 
Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weitere n Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, 
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) ist  gegenüber dem Vorjahr um 13,3 Mio. 
€ auf 738,5 Mio. € oder von 21,1 % auf 21,3 % der B ilanzsumme gestiegen. Hiervon entfal- 
len 673,9 Mio. € auf die allgemeine Rücklage (einsc hließlich der Sonderrücklage) und 
64,6 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Ausglei chsrücklage wurde hier bereits um den 
Jahresüberschuss 2016 von 10,7 Mio. € erhöht.  
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit  1,27 Mrd. € (36,8 %) die Sonderposten 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle  und Straßen, Schulgebäude und 
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen  durch Erschließungsbeiträge und Zu- 
wendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport- , Brandschutzpauschale, allgemeine 
Investitionspauschale) mit finanziert. In der Bilan z sind diese Förderungen des Anlagever- 
mögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechen d der Nutzungsdauer des jeweili-

7
gen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswi rksam aufzulösen. Die ebenfalls je 
Vermögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen , die im Ergebnisplan als Auf- 
wand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpostenauf- 
lösung kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mi t 1,27 Mrd. € auf das Sachanlagever- 
mögen der Aktiva mit 2,77 Mrd. € ergibt sich ein We rt von rd. 47 %. Durchschnittlich ist das 
Sachanlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Förde rmitteln (einschließlich Erschlie- 
ßungsbeiträgen) finanziert.  
 
Die Rückstellungen betragen 561,3 Mio. € oder 16,2 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 
allein 522,3 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen.  Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge- 
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 2,1 Mio. €. 
 
An Verbindlichkeiten bestehen 843,8 Mio. € bzw. 24, 4 % der Bilanzsumme. Sie beinhalten 
749,9 Mio. € an Kreditverbindlichkeiten für Investitionen. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 46,7 Mio. € bzw. 1,3 % der Bilanzsumme. 
 
 
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung  
 
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird  die Entwicklung der Ertrags- und    
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd e ingreifen zu können. Hierbei stehen die 
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ert ragsbereiche besonders im Fokus. So 
ist die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesonde re die Gewerbesteuer und der Ge- 
meindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Einnahmen 
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Jahresabschluss darstellen. 
 
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältige n Herausforderungen, die sich als Folge 
der wachsenden Stadt Münster, einschließlich der Au fnahme und Integration der Zuflucht 
suchenden Menschen, ergeben. Hierzu gehören insbeso ndere die Bereitstellung von ausrei- 
chendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und  der Ausbau der Angebote für 
Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgun g. Aber auch die entsprechende An- 
passung der Sozialangebote und die Leistungsgewähru ng in diesem Bereich führen zu stei- 
genden Aufwänden. Die notwendige Anpassung und Erwe iterung der Infrastruktur wird die 
ohnehin angespannte Haushaltssituation ebenfalls zusätzlich belasten. So wird das Investiti- 
onsvolumen in den nächsten Jahren deutlich auf durc hschnittlich 130 Mio. € pro Jahr anstei- 
gen. Zur Finanzierung stehen im Wesentlichen entspr echende Zuschüsse aus Bundes- bzw.

8
Landesmitteln sowie insbesondere die Erschließungsb eiträge zur Verfügung. Der restliche 
Finanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt wer den, soweit keine überschüssige 
Liquidität aus laufender Verwaltungstätigkeit dafür zur Verfügung steht.   
 
Im städtischen Kreditportfolio befinden sich seit J ahren auch Kredite in Schweizer Franken 
(CHF). Der Bestand betrug am 31.12.2016 rd. 105 Mio . CHF. Hier ist die Wechselkursent- 
wicklung sehr genau und zeitnah zu beobachten. Durc h die Bildung von Drohverlustrückstel- 
lung wurde eine entsprechende Vorsorge getroffen. K reditaufnahmen in Fremdwährung sind 
bis auf weiteres nicht mehr geplant, vielmehr wird grundsätzlich ein Abbau des Kreditportfo- 
lios in CHF angestrebt.  
    
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften (z.B. der Stadtwerke Münster 
GmbH oder der Wohn- und Stadtbau GmbH) ist regelmäß ig zu beobachten, um frühzeitig 
sich abzeichnende Risiken für den städtischen „Kern haushalt“ zu erkennen. Ein Schwer- 
punkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen 
für den Wohnungsmarkt der Stadt Münster sein. Hierz u hat der Rat der Stadt Münster die 
„KonvOY – Entwicklung der Konversionsflächen der Ox ford- und York-Kaserne in Münster 
GmbH“ gegründet.    
 
Der Jahresergebnis weist einen Überschuss von 10,7 Mio. € aus. Auch das Jahr 2017 wird 
aus heutiger Sicht ebenfalls besser abschließen als geplant (geringeres Defizit). In der mittel- 
fristigen Ergebnisplanung laut Haushaltsplanentwurf  2018 setzt sich dieser Trend fort. Den- 
noch weisen die Planungen der nächsten Jahre noch z um Teil erhebliche Defizite aus. Nur 
die Reduzierung der Defizite darf aber kein Anlass dafür sein, die Anstrengungen für eine 
Konsolidierung der Haushaltsplanung, bis hin zu ein em nachhaltig ausgeglichen Haushalt, 
zu verringern. 
 
6. NKF – Kennzahlenset NRW  
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gem einden sowie der Gemeindeprü- 
fungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü- 
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen L age der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset 
erarbeitet worden.  
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche: 
 Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
 Kennzahlen zur Vermögenslage 
 Kennzahlen zur Finanzlage 
 Kennzahlen zur Ertragslage

9
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einer seits die Schlussbilanz zum 
31.12.2016 und andererseits die Ergebnisrechnung fü r das Haushaltsjahr 2016 (in Klammer 
wird jeweils der Vorjahreswert ausgewiesen). 
 
Nr.  
 
Kennzahl 
Wert 
2016 
(2015) 
 
Analyse 
 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation: 
 
  1. 
 
 
Aufwandsdeckungsgrad 
 
 
102,1 % 
(99,6 %)  
 
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Ver- 
waltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 
102,1  % durch die ordentlichen Erträge ge- 
deckt. In diesem Bereich ergibt sich also ein 
Überdeckung von 2,1 % bzw. 22,7 Mio. €.   
 
 
  2. 
 
 
Eigenkapitalquote 1 
 
 
21,3 % 
(21,1 %) 
 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapi- 
tals am Gesamtvolumen der Bilanz.  
 
 
  3. 
 
 
Eigenkapitalquote 2 
 
 
57,8 % 
(58,5 %) 
 
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum 
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Ei- 
genkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge) 
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.   
   
 
  4. 
 
 
Fehlbetragsquote/ 
Überschussquote 
 
 
1,5 % 
(- 1,7 %) 
 
Das Jahresergebnis von 10,7 Mio. € macht 
1,5 % der Summe aus Ausgleichsrücklage und 
Allg. Rücklage aus.      
 
Kennzahlen zur Vermögenslage: 
 
  5. 
 
 
Infrastrukturquote 
 
 
46,3 % 
(47,3 %) 
 
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen 
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken) zu dem Ge- 
samtvermögen der Aktivseite der Bilanz beträgt 
46,3 %.   
 
 
  6. 
 
 
Abschreibungsintensität 
 
 
8,1 % 
(7,9 %) 
 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen gegenüber. Das ordentliche 
Ergebnis wird somit mit einem Anteil von 8,1 % 
oder 87,9 Mio. € durch Abschreibungen belas- 
tet.    
 
 
  7. 
 
 
Drittfinanzierungsquote 
 
 
53,5 % 
(61,2 %) 
 
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auf- 
lösung von Sonderposten zu den Abschreibun- 
gen auf das Anlagevermögen wird deutlich, in- 
wieweit die Belastung durch Abschreibungen 
durch die Drittfinanzierung (Zuschüsse, Beiträ- 
ge) gemildert wird. Danach verbleibt eine Netto- 
belastung durch Abschreibungen in Höhe von 
46,5 % €.

10 
 
  8. 
 
 
Investitionsquote 
 
 
88,0 % 
(72,7 %) 
 
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen 
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an 
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2016 rd. 
88,0 %.     
 
Kennzahlen zur Finanzlage: 
 
  9. 
 
 
Anlagendeckungs- 
grad 2 
 
 
96,2 % 
(95,6 %) 
 
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des 
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.    
 
 
10. 
 
 
Dynamischer Verschul- 
dungsgrad 
 
 
26,3  
(31,5) 
 
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in 
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen 
Bedingungen möglich wäre, die Effektivver- 
schuldung aus Überschüssen aus laufender 
Verwaltung   vollständig zu tilgen (Entschul- 
dungsdauer).   
 
Formel: Effektivverschuldung / Saldo aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit FR) 
 
11. 
 
 
 
 
Liquidität 2. Grades 
 
 
 
155,9 % 
(127,7 %)  
 
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige 
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den 
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt. 
 
 
12. 
 
 
 
Kurzfristige Verbindlich- 
keitsquote 
 
 
2,2 % 
(2,5 %) 
 
 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an 
der gesamten Bilanzsumme beträgt 2,2 %. 
 
 
13. 
 
 
Zinslastquote 
 
 
2,2 % 
(2,5 %) 
 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung 
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den 
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätig- 
keit besteht.  
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen 
demnach noch  2,2 % oder 23,9 Mio. € an Fi- 
nanzaufwendungen hinzu.    
 
Kennzahlen zur Ertragslage: 
 
14. 
 
 
Netto-Steuerquote  
 
 
49,8 % 
(49,1 %) 
 
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an 
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.  
  
   
 
15. 
 
 
Zuwendungsquote 
 
 
 
12,4 % 
(11,6 %) 
 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Er- 
träge aus Zuwendungen an den gesamten or- 
dentlichen Erträgen dar.   
 
 
16. 
 
 
Personalintensität 
 
 
23,0 % 
(22,5 %) 
 
Der Anteil der Personalaufwendungen (ein- 
schließlich der Zuführungen zu den Rückstel- 
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun-

11 
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwen- 
dungen beträgt  23,0 % bzw. 248,1 Mio. €. 
 
 
17. 
 
 
Sach- und Dienstleis- 
tungsintensität 
 
 
10,6 % 
(10,7 %) 
 
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwen- 
dungen durch die Inanspruchnahme von  Sach- 
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu 
den gesamten ordentlichen Aufwendungen ent- 
standen sind. Nicht enthalten sind hier aller- 
dings  z.B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfül- 
lung von kommunalen Aufgaben.    
 
 
18. 
 
 
Transferaufwandsquote 
 
 
50,0 % 
(48,3 %) 
 
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferauf- 
wendungen an den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen dar. Er beträgt 50,0 % bzw. 
539,6 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen 
im Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die 
Zuwendungen an städtischen Beteiligungen / 
Eigenbetriebe sowie Gewerbesteuerumlagen 
und die Landschaftsumlage mit erfasst.   
  
 
7. Organe und Mitgliedschaften 
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungs vorstand und die Ratsmitglieder 
die folgenden Angaben gemacht.  
 
Verwaltungsvorstand 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereini- 
gungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in 
öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
 
Lewe, 
Markus 
Oberbürgermeister ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Gesellschafterversammlung) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Haupt- 
ausschuss) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (2. Stellv. Vorsitzender  im 
Risikoausschuss) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Verwal-
tungsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
Schultheiß, 
Hartwig 
Stadtdirektor ∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
31.10.2016) 
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung 
 
bis 31.10.2016 )   
∗ AirportPark FMO GmbH  (Ordentliches stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 31.10.2016)

12 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 31.10.2016)   
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschaf- 
terversammlung  bis 31.10.2016) 
∗ Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 
31.10.2016)      
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 31.10.2016)    
∗ Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 
31.10.2016)   
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 
31.10.2016)   
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm - 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 31.10.2016)   
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsver-
sammlung 
 bis 31.10.2016) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 31.10.2016) 
∗ CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied im Aufsichtsrat  bis 31.10.2016) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 
31.10.2016) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat  bis 
31.10.2016) 
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches be-
ratendes Mitglied im ÖPNV-Beirat  bis 31.10.2016 )    
Heuer,  
Wolfgang 
Stadtrat 
 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied) 
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d 
im Beirat)    
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
∗ Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwal-
tung Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Verbandsversammlung) 
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in 
der Verbandsversammlung)         
                                       
Reinkemeier, 
Alfons 
Stadtkämmerer  
 
 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec h- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or - 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m 
Aufsichtsrat)                                                                                                                                  
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches

13 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat)  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) 
GmbH(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der 
Gesellschafterversammlung) 
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d 
im Beirat) 
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der 
Verbandsversammlung)                                                                                                                                           
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
Paal, 
Thomas 
Stadtrat, 
ab 17.11.2016 
Stadtdirektor  
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Beirat)
                                                                                                                             
 
Wilkens, Cornelia Stadträtin ∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesell- 
schafterversammlung)  
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv.  stimmbe- 
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
Peck, Matthias Stadtrat ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                  
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
 
Ratsmitglieder 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigun- 
gen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in öf- 
fentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
 
Baumann, Frank Programmierer ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                             
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)                                                                                                                             
Beitelhoff, 
Horst Karl 
 
Groß- und Außen- 
handelskaufmann 
(selbst.) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit -
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-

14 
lung) 
Bennink, Helga 
bis 30.08.2016 
Diplom-Geologin ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH  (Stellv. stimmbere ch- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 30.08.2016) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. Vor - 
sitzende im Aufsichtsrat)  
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. Vorsitzende im Aufsich ts- 
rat) 
Berding, Georg Schulleiter a. D., 
Dipl. Volkswirt 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. Vorsit zen- 
der im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit -
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t- 
glied im Aufsichtsrat) 
Berens, Jörg 
  
 
Referent Öffent- 
lichkeitsarbeit 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Bloch, Olaf 
 
Beamter ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Börgel, 
Peter Laurenz 
 
Dipl. Ing.FH, Dipl. 
Kfm., Unternehmer  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  (O r- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)       
                                                                                                                             
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Buddenbäumer, 
Heinz Georg  
Diplomagraringeni- 
eur  
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Dähne, Susanne 
bis 10.06.2016 
Diplom Geographin ∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit - 
glied im Aufsichtsrat bis 10.06.2016)

15 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden GmbH, (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
10.06.2016) 
Dreßen, Olaf  Rechtsanwalt  
Dr. Erber, Dietmar  Diplom-Chemiker ∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Risikoausschuss 
und in der Zweckverbandsversammlung, stellv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Hauptausschuss) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Beirat) 
 
Fastermann, 
Thomas  
Angestellter ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Vorsitzende r 
im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Feldmann, Doris 
 
Dipl. Sozialpäda- 
gogin 
 
Gotthal, Sven 
 
Angestellter ∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.05.2016) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis11.05.2016) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.05.2016) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
11,05.2016) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Hagemann, 
Philipp 
 
Rechtsanwalt  
Halberstadt,  
Richard-Michael 
Rentner ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes  
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

16 
Hartmann, Gilbert  Bankkaufmann ∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m 
Aufsichtsrat) 
Heinemann,  
Jens Christian 
 
Office Manager / 
Büroleiter 
∗ CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)  
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzen- 
der im Aufsichtsrat) 
Herwig, Marius 
 
Student  
Dr. Jäger, 
Cornelia 
ab 01.02.2016 
Referentin 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)  
Joksch, Gerhard  Stadtplaner, 
Berater 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Vorsitzender im Aufsichts rat) 
Dr. Jung, Michael  Studienrat ∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im Ver- 
waltungsrat, im Hauptausschuss und 3. Stellv. Vorsitzen- 
der im Risikoausschuss) 
Kattentidt,  
Christoph 
Dipl. Sozialarbeiter  
Kemper, Annette  Lehrerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kersting, Mathias 
 
Betriebswirt ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Or- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH ( Vorsitzender i m 
Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kirgil, Fatma 
 
Dolmetscherin ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)

17 
 ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Kleine Borgmann, 
Bruno  
Lehrer am Berufs- 
kolleg a.D. 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Kleyboldt, Michael 
 
Studiendirektor ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Stellv. stimmberechtig tes 
Mitglied im Verwaltungsrat) 
Koch, Marianne  geschäftsführende  
Gesellschafterin/  
Unternehmerin 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Köhn, Raimund  Soziologe ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Köhnke, 
Katharina 
 
Studentin ∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (1. Stellv. Vorsitzend e im 
Aufsichtsrat) 
Kollmann, 
Thomas 
 
Angestellter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit - 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
                                                                                                                             
Kubig-Steltig, 
Gabriele  
Dipl. Kauffrau, 
selbständig 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und im 
Verwaltungsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m 
Aufsichtsrat)

18 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t- 
glied im Aufsichtsrat) 
Leiße, Jan 
 
Immobilienmakler ∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat) 
Leschniok, Stefan Rechtsanwalt ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Liekefedt, Hedwig 
 
Lehrerin ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes  
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Loschelder, 
Christel 
 
Erzieherin, 
Traumpädagogin 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Moll, Christian 
 
Dipl. Volkswirt 
 
Möllemann-
Appelhoff, Carola  
Studienrätin ∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or - 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
Möllers, Jutta  Diplom-Pädagogin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 
Möltgen, Jörn EU-Referent  
Neumann, Hans 
 
Dachdeckermeister 
(selbständig) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes  
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Nicklas, Andreas  Rechtsanwalt ∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Or- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Dr. Ozan, Didem 
 
Fachfrau für Öffent- 
lichkeitsarbeit / 
Redakteurin  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Peters, Carsten  Geschäftsführer ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)

19 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Or- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Vorsitzender im  
Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Philipp, Ortrud Geschäftsführerin ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
Pohlmann, Franz 
 
Dipl.-
Argraringenieur 
 
Powroznik,  
Pascal 
Studienrat ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Raffloer, Uwe 
 
Architekt  
Reiners, Otto  Referatsleiter ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung, stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Haupt- 
ausschuss und im Risikoausschuss) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
Reismann, Karin  Rentnerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Reuter, Jürgen  Architekt ∗ Wohn+Stadtbau GmbH  (Ordentliches stimmberechtigte s 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 
Rietenberg, Sylvia 
 
Sozialarbeiterin ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e-

20 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Rohleder, Tim  Politologe, wiss. 
Mitarbeiter MdB 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.02.2016) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberech - 
tigtes Mitglied im Beirat) 
Rosenau, Klaus 
ab 31.08.2016  
Lehrer ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Sagel, Rüdiger 
 
Dipl.-Ingenieur ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches  stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s  
 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes  
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schiller, Martin 
 
Kaufmann  
Schliemann, 
Josef 
 
Gemeindedirektor 
a.D. 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schmanck, 
Johannes 
Selbständiger ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)

21 
Schulze Wintzler, 
Anne  
Verbraucherberate- 
rin 
 
Seyfferth, Petra  Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or - 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 28.09.2016)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 28.09.2016) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 28.09.2016) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
29.06.2016) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Stähler, Angela Hausfrau ∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Steinmann, 
Ludger 
 
Dipl. Geograf, Dipl. 
Umweltwissen- 
schaftler 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dr. Stein-Redent, 
Rita  
Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Suuck, Julia 
bis 25.01.2016 
 
Sonderpädagogi- 
sche Lehrkraft 
 
Varnhagen, Hans  Dachdeckermeister ∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtig tes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Vilhjalmsson, 
Wendela-Beate  
Lehrerin i.R. ∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberech - 
tigtes Mitglied im Beirat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtig tes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
von Göwels,  
Walter  
Dipl.-Kfm., 
 selbst. Versiche- 
rungsfachmann 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im Au f-

22 
sichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost   (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
von Olberg,  
Robert  
Angestellter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Weber, Stefan  IT-
Unternehmensbe- 
rater 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im Ver- 
waltungsrat und im Hauptausschuss, stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Risikoausschuss) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wendland, 
Simone 
Rechtsanwältin  
Wenzel, Manfred 
 
Elektrotechnik-
Meister / Projektlei- 
ter 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Winkel, Maria Kauffrau in der 
Grundstücks- und 
Wohnungswirt- 
schaft 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, stellv. 
Stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (2. Stellv. Vorsitzende im  
Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 29.06.2016) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wischnewski, 
Heiko 
Diplom Ingenieur ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wölter, Harald 
ab 15.06.2016 
Wissenschaftlicher 
Mitarbeiter

Beschlussvorlage

5207 Zeichen

V/0168/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des 
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2016 der Stadt Münster mit ei ner 
Bilanzsumme von 3.4 64.602.815,19 € und einem Jahres überschuss von 10.698.224,12 € 
fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2.  Der Jahresüberschuss von 10.698.224,12 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 
 
3.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2016 Entla s-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 
nachzuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 20.09.2017 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbü rgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2016 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der 
Rat in der Sitzung am 18.10.2017 (Vorlage Nr. V/0782/2017) zur Kenntnis genommen und zur Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 10 1  Abs. 1 GO NRW prüft der 
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0168/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Frohne 
Ruf: 
492 1400 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0168/2018 
Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vo r-
schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen ware n die 
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzung s-
dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresa b-
schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstel lung von der Vermögens-, Schul-
den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§  101 Abs. 1 GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 du rchgeführt und über die Prüfung den als 
Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, 
die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter 
Berücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von e i-
nem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2016 zwingend 
erforderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen 
der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf 
den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage 
V/0782/2017 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 den Bericht über die Pr ü-
fung des Jahresabschlusses 2016 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wir t-
schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigung svermerk ang e-
schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2016 der Stadt Münster 
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. 
 
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch 
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel-
lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfung s-
berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
Verwendung des Jahresüberschusses 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu s-
ses auch über die Behandlung des Jahresüberschusses. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt 
Münster nicht den nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag erreicht hat, wird der Ja h-
resüberschuss 2016 i. H. v. 10.698.224,12 € € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die buchung s-
technische Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
 
Markus Lewe 
 
Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2016

Beratungsverlauf (2)

14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Wolbecker Straße 284
  • Robert-Bosch-Straße
  • Pienersallee 92
  • Loddenheide
  • Kinderhaus
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
V/0168/2018
Typ
Vorlagen
Datum
22.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37